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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aufzeichnung von Messdaten
sowie eine Vorrichtung zur Aufzeichnung von Messdaten.
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Aus
dem Stand der Technik ist beispielsweise durch die Druckschrift
DE 198 50 881 A1 ein
Verfahren zur Getriebe- und Motorenprüfung bekannt, bei
dem Messdaten zu reduzierten Datensätzen zusammengefasst
werden können. Die Zusammenfassung eines Datensatzes kann
beispielsweise mittels einer Umrechnung erfolgen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung zur Aufzeichnung
von Messdaten vorzuschlagen, bei dem bzw. bei der eine verbesserte
Aufzeichnung großer Datenmengen während einer
Messung, insbesondere während einer Langzeitmessung, erfolgen
kann.
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Die
Aufgabe wird, ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik,
gelöst durch ein Verfahren zur Aufzeichnung von Messdaten
nach dem Anspruch 1 sowie durch eine Vorrichtung zur Aufzeichnung
von Messdaten nach dem Anspruch 8.
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Durch
die in den abhängigen Ansprüchen genannten Maßnahmen
sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der
Erfindung möglich.
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Dementsprechend
zeichnet sich ein Verfahren zur Aufzeichnung von Messdaten während
einer Messung, insbesondere für eine Überprüfung
von elektrischen Maschinen, wie beispielsweise Lüftermotoren,
dadurch aus, dass es folgende Verfahrensschritte umfasst:
- a) Einen Messvorgang zum Messen von Daten über
wenigstens einen Messsensor, wobei jeder Messsensor eine Serie von
wenigstens zwei Messdaten aufnimmt.
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Die
Aufzeichnung der Messdaten erfolgt über Messsensoren, welche
an der zu überprüfenden Maschine Messungen vornehmen.
Dabei kann es sich beispielsweise um Drehzahlmessungen, Drehmomentmessungen,
Geräuschsensoren, Sensoren für Leistungsmessung,
Amperemeter, Temperatursensoren, Voltmeter, optische Messsensoren oder
dergleichen handeln. Entsprechend nimmt dabei jeder Messsensor eine
Serie von wenigstens zwei bzw. eine Vielzahl von Messdaten auf.
- b) Eine Komprimierung der Messdaten, welche die
Anzahl der Messdaten nicht verändert, sondern eine Aufbereitung
der Form der Messdaten darstellt, wobei die in der Form gespeicherten Messdaten
genauso viel oder weniger Speicherplatz benötigen, als
die einzelnen unaufbereiteten Messdaten.
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Eine
Komprimierung der Messdaten kann beispielsweise darin bestehen,
dass die Serie von Messdaten in ihrer zeitlichen Abfolge durch Bestimmung
einer Ausgleichskurve angenähert wird. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, lediglich einen Mittelwert zu notieren und für
jedes einzelne Messdatum die Abweichung von diesem Mittelwert abzuspeichern.
Eine besonders bevorzugte Methode besteht darin, bei dieser Technik
zunächst eine Annäherung an den ursprünglichen
Messdatensatz durch Ermittelung der Koeffizienten eines Tschebyscheff-Polynoms
durchzuführen. Als Annäherungsfunktion wird demnach
ein entsprechendes Tschebyscheff-Polynom gewählt. Wird
im späteren Verlauf diese Messdatenaufzeichnung benötigt,
so genügt als Information zu deren Wiedergabe die Kenntnis
der entsprechenden Tschebyscheff-Koeffizienten sowie die Information über
die zeitliche Abfolge der aufgenommenen Messdaten. Die Anzahl der
Messdaten braucht somit in diesem Schritt nicht verändert
zu werden. Wird eine derartige Form der Komprimierung gewählt,
so kann der entsprechende Messdatensatz weniger Speicherplatz benötigen
als die unaufbereiteten Messdaten direkt nach dem Messvorgang.
- c) Einen Speichervorgang zur Zwischenspeicherung
der komprimierten Messdaten auf wenigstens einem Zwischenspeicher.
Als komprimierte Messdaten dienen also beispielsweise die durch ein
entsprechend gewähltes Polynom angenäherten (”angefitteten”)
Datensätze. Als Zwischenspeicher können beispielsweise
Festplatten genutzt werden. Grundsätzlich ist es jedoch
auch möglich, andere Speicher zu verwenden, beispielsweise
USB-Sticks, generell aber auch andere temporäre Zwischenspeicher.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren zur Aufzeichnung von Messdaten um ein rechnergestütztes
Verfahren, das ein Zusammenwirken von Messsensoren und entsprechender Rechnerleistung
erfordert.
- d) Einen Auswertevorgang zum Einteilen der Messdaten in wenigstens
zwei Kategorien gemäß mathematischen Bedingungen,
je nachdem, ob die Messdaten, die einer der jeweiligen zugeordneten
mathematischen Bedingung erfüllen oder nicht. Diese Einteilung
in wenigstens zwei Kategorien kann beispielsweise nach entsprechenden Prüfbedingungen
erfolgen. Sie kann damit etwa dem entsprechen, ob die entsprechende
Maschine einem oder mehrere Prüfbedingungen genügt oder
nicht. Des Weiteren kann eine Einteilung in verschiedene Prüfkategorien
selbst erfolgen, etwa, ob die Prüfbedingungen ”sehr
gut”, ”gut”, ”befriedigend”, ”unzureichend” oder
dergleichen erfüllt wurden. Der Auswertevorgang selbst
kann beispielsweise über Rechner erfolgen.
- e) Ein Speichervorgang auf einem Datenträger, wobei
wenigstens die Messdaten, welche einer ersten Kategorie zugeordnet
wurden, vollzählig gespeichert werden während
wenigstens die Messdaten, welche einer zweiten Kategorie zugeordnet
wurden, nur teilweise gespeichert werden. Hierdurch kann insbesondere
eine weitere Reduzierung der Datenmenge erfolgen.
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Ist
es beispielsweise gefordert, dass Messdaten nur in solchen Zeitbereichen
als vollzählige Datensätze gespeichert werden,
wenn in diesen entsprechenden Zeitbereichen die Messdaten entsprechend
stark variieren, so genannte ”Ausreißer” unter den
Messdaten zu finden sind oder sonstige spezielle Bedingungen gemäß der
unter d) genannten Kategorisierung vorliegen, so kann dies durch
diese entsprechende Auswahl bzw. Einteilung in einzelne Kategorien
erfolgen. Die zweite Kategorie, aus welcher die Messdaten nur teilweise
gespeichert werden, könnte beispielsweise solche Messdaten
enthalten, welche grundsätzlich von nicht so hohem Interesse
sind, beispielsweise, da sie im Wesentlichen konstant sind, keinerlei
Ausreißer zeigen, dem gewünschten Standard bzw.
der gewünschten Bedingung entsprechen oder dergleichen.
Als Datenträger können beispielsweise Festplatten
zur Verfügung stehen. Das entsprechende Speichermedium
kann gegebenenfalls in einer Rechnereinheit, welche zur Auswertung
gemäß d) vorgesehen ist, integriert sein. Es können aber
auch andere Datenträger verwendet werden. Insbesondere
kann es sich dabei um Datenträger handeln, welche für
eine dauerhafte Speicherung geeignet sind.
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Insbesondere
zeichnet sich das vorgeschlagene erfindungsgemäße
Verfahren dadurch aus, dass es auch möglich ist, große
Mengen an Messdaten während der Messung selbst aufzunehmen.
Dies eignet sich besonders gut für Langzeitmessungen. Werden
beispielsweise entsprechende elektrische Maschinen wie beispielsweise
Lüftermotoren getestet, so können dabei Messzeiträume
von mehreren Wochen, ja sogar Monaten oder Jahren gefordert sein.
Würde man versuchen, die entsprechenden Messdaten, welche
von den Messsensoren aufgezeichnet werden in einer entsprechenden
zeitlichen Abfolge, vollständig bzw. vollzählig
aufzuzeichnen, so wären in der Regel extrem große
Speichermedien erforderlich. Nachteilig ist hieran insbesondere
der Kostenfaktor. Zudem sind derartige Datenmengen unübersichtlich
und benötigen sehr viel Zeit, um entsprechend aufbereitet
zu werden, um beispielsweise ein entsprechendes Prüfverfahren
auswerten zu können.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform der Erfindung erfolgt
eine Übertragung der Messdaten zwischen den Verfahrensschritten
b) und c) sowie zum Auswertevorgang d) jeweils über ein
Netzwerk. Vorteilhaft ist dabei insbesondere, dass Standardrechner
eingesetzt werden können, um Komprimierungen gemäß dem
Verfahrensschritt b), Auswertungen gemäß dem Verfahrensschritt
d) oder sonstige Speichervorgänge gemäß c)
oder e) vorzunehmen.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, die Übertragung zwischen den Verfahrensschritten
b) und c) über ein Gbit-Netzwerk mit TCP/IP-Protokoll und/oder
zum Auswertevorgang d) über ein SQL-Netzwerk erfolgen zu
lassen. Ein TCP/IP-Protokoll stellt ebenfalls einen gängigen Übertragungsstandard
dar.
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Die
Abkürzung „SQL” steht für die
englische Bezeichnung „Structured Query Language”.
Es handelt sich um eine Datenbanksprache zur Definition, Abfrage
und Manipulation von Daten in relationalen Datenbanken. Vorteilhaft
ist hieran, dass diese Sprache von den meisten gängigen
Datenbanksystemen unterstützt wird. Ihre Syntax ist relativ
einfach aufgebaut.
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Insbesondere
kann auch bei einer Variante der Erfindung die Aufzeichnung der
Messdaten eines der Messsensoren in gleichen Zeitabständen
erfolgen. Besonders vorteilhaft ist hieran, dass im Grunde keine
gesonderte Funktion, welche den zeitlichen Ablauf der gespeicherten
Messdaten beschreibt, aufgezeichnet werden muss, sobald dieser zeitliche
Abstand bekannt ist.
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Die
Einteilung der Messdaten gemäß einer mathematischen
Bedingung kann in besonders einfachen Maße erfolgen, wenn lediglich
ein entsprechender Vorgabewert zu über- oder zu unterschreiten
ist. Beispielsweise kann vorgegeben werden, dass die Abweichung
von einem entsprechenden Mittelwert oder beispielsweise einem entsprechenden
Prüfwert nicht um einen bestimmten Vorgabewert über-
oder unterschritten werden darf, da sonst ein entsprechender ”Ausreißer” vorliegt.
Sobald ein derartiger Ausreißer vorliegt, können
beispielsweise Messdaten eines bestimmten Zeitbereichs bzw. einer bestimmten
zeitlichen Abfolge einzeln bzw. als komplette aufgenommene Serie
abgespeichert werden.
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Ist
diese mathematische Bedingung beispielsweise nicht erfüllt,
genügt es, nur jeden n-ten Messwert abzuspeichern, wobei
n eine natürliche Zahl ist. Gegebenenfalls kann es auch
wünschenswert sein, in diesem Fall überhaupt keinen
Messwert abzuspeichern, beispielsweise dann, wenn eine entsprechende
nachträgliche Auswertung und Prüfung der entsprechenden
Messdaten in diesem Fall nicht mehr erforderlich ist.
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Des
Weiteren kann eine gleichzeitige Ausführung von Verfahrensschritten
bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ermöglicht werden.
Einige oder alle Verfahrensschritte können ggf. unabhängig
voneinander ausgeführt werden. Somit kann z. B. während
einer Verarbeitung in der Komprimierungseinheit gleichzeitig eine
Kategorisierung in der Auswertvorrichtung ablaufen. Dabei ist beispielsweise
möglich, die gleichen Messdaten an die Komprimierungseinheit
und an die Auswertvorrichtung zu leiten. Auch (Zwischen-)Speichervorgänge
können ggf. parallel dazu durchgeführt werden.
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Weiterhin
umfasst dementsprechend eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Aufzeichnung von Messdaten während einer
Messung, insbesondere für eine Überprüfung
elektrischer Maschinen, wie beispielsweise Lüftermotoren:
- – wenigstens ein Messsensor zum wiederholten Messen
von Messdaten;
- – wenigstens eine Komprimierungseinheit zur Komprimierung
der Messdaten, wobei die Anzahl der Messdaten unverändert
bleibt. Eine entsprechende Komprimierungseinheit kann also beispielsweise
ein Rechner sein. Gegebenenfalls genügt aber auch eine
Karte mit einer Prozessoreinheit bzw. mit einem Mikroprozessor,
welche den entsprechenden Vorgang ausführt. Wie bereits
erwähnt, kann die Komprimierung in einer Mittelwertbildung
bestehen, im Berechnen einer Ausgleichskurve bzw. im Ausrechnen
von Abweichungen von einem Mittelwert oder einer Ausgleichskurve.
- – Wenigstens ein Zwischenspeicher zur Zwischenspeicherung
der komprimierten Messdaten. Die entsprechende Komprimierungseinheit,
beispielsweise die einen Prozessor umfassende Karte veranlasst dementsprechend
die Speicherung der komprimierten Messdaten auf einer Festplatte,
auf einem Temporärspeicher wie beispielsweise einem Cache-Speicher,
einem RAM-Speicher, aber auch auf einem sonstigen Datenträger,
gegebenenfalls einem USB-Stick. Festplatten sind insbesondere dann
notwendig, wenn die Datenmenge entsprechend groß ist, dass
andere Datenträger hierfür nicht in Frage kommen.
Grundsätzlich sind jedoch alle geeigneten Datenträger zur
Zwischenspeicherung hier umfasst.
- – Wenigstens eine Auswertvorrichtung zum Einteilen
der Messdaten in wenigstens zwei Kategorien, je nachdem, ob die
Messdaten die wenigstens einer der jeweiligen Kategorie zugeordneten mathematischen
Bedingung erfüllen oder nicht. Als Auswertvorrichtung kann
beispielsweise ein Laptop angeschlossen werden. Es kann sich aber auch
um einen sonstigen Rechner bzw. ein Rechnersystem handeln. Gegebenenfalls
kann es auch vorteilhaft sein, für jeden Messsensor und die
dadurch gemessenen Messdaten eine separate Komprimierungseinheit
und einen separaten Zwischenspeicher und eine separate Auswertungsvorrichtung
vorzusehen.
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Ferner
ist ein Datenträger zur vollzähligen Speicherung
wenigstens der Messdaten einer ersten Kategorie und zur teilweisen
Speicherung wenigstens der Messdaten einer zweiten Kategorie vorgesehen.
Bei diesem Datenträger handelt es sich vorzugsweise um
einen Datenträger, der für eine Langzeitspeicherung
geeignet ist, also insbesondere eine Festplatte, ein Bandlaufwerk
oder Ähnliches.
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Bei
einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist wenigstens
ein Netzwerk zur Übertragung der Messdaten von der Komprimierungseinheit
zum Zwischenspeicher und/oder vom Zwischenspeicher zur Auswertvorrichtung
wie zum Beispiel ein Gigabit-Netzwerk mit TCP/IP-Protokoll, ein
SQL-Netzwerk oder dergleichen vorgesehen. Hierbei handelt es sich
insbesondere um gängige Standards, so dass problemlos beispielsweise
entsprechende Rechner wie Laptops angeschlossen werden können.
Auch ein Austausch der entsprechenden Geräte ist daher
in der Regel ohne großen Zeitaufwand möglich.
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Wenigstens
eine der Auswertvorrichtungen kann bei einer Ausführungsform
der Erfindung als Rechner, insbesondere als Laptop ausgebildet sein. Oft
bietet es sich dabei weiterhin an, den Datenträger und/oder
den Zwischenspeicher als wenigstens eine Festplatte auszubilden.
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Bei
einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist wenigstens
ein Analog-Kanal zur Übertragung der Messdaten von wenigstens
einem der Messsensoren zu wenigstens einer der Komprimierungseinheiten
vorgesehen.
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Eine
besondere Zeitersparnis wird dadurch ermöglicht, dass wenigstens
zwei Verfahrensschritte a) bis e) gleichzeitig ausführbar
sind. Insbesondere ist es möglich, während der
Komprimierung der Messdaten gleichzeitig den Auswertevorgang durchzuführen.
Dies kann beispielsweise dadurch ermöglicht werden, dass
die entsprechenden Messdaten an eine Prozessoreinheit auf einer
Karte zur Komprimierung der Messdaten weiter geleitet werden, welche auch
veranlasst, dass diese zwischengespeichert werden, während
gleichzeitig der Datensatz in einem Rechner ausgewertet wird und
dann der entsprechende Speichervorgang auf dem Datenträger
veranlasst wird, je nachdem, in welche Kategorie die entsprechenden
Messdaten fallen.
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Bei
Ausführungen eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bzw. einer erfindungsgemäßen Vorrichtung können
Mindestabtastraten von einem Kilohertz durchgeführt werden.
Ferner ist es möglich, die Daten über die Datenreduzierung
auf ein Hertz hinsichtlich der Frequenz der anfallenden Daten zu
mindern. Dennoch ist es möglich, beispielsweise entsprechende
Abweichungen oder Ausreißer in den Messdaten mit einer
Frequenz von wenigstens einem Kilohertz zu erkennen.
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Grundsätzlich
kann eine Übertragung nicht nur per Netzwerk, sondern auch über
eine USB-Kanal-Übertragung oder sonstige Übertragungen
erfolgen. Als Formate stehen ferner CSV, Binärdaten oder sonstige
Datenbank-Konnektoren zur Verfügung.
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Ferner
ist es möglich, für jeden einzelnen Messsensor
unterschiedliche Verfahren zur Aufzeichnung der Messdaten vorzusehen.
In vielen Fällen muss beispielsweise die Einteilung in
Kategorien gemäß mathematischer Bedingungen für
einzelne Messdaten unterschiedlicher Messsensoren auch ebenso unterschiedlich
erfolgen. Beispielsweise können gemessene Temperaturwerte
nicht unbedingt nach den gleichen mathematischen Bedingungen kategorisiert
werden, wie beispielsweise aufgenommene Drehmomente. Dementsprechend
ist es auch möglich, beispielsweise je nach Art oder Menge
der anfallenden Daten unterschiedliche Rechner einzusetzen.
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Auch
die Art und Weise der Komprimierung kann unterschiedlich erfolgen.
Auch ist es möglich, als Datenträger für
die Speicherung der ausgewerteten Messdaten im Speichervorgang e)
einen einzigen Datenträger vorzusehen oder aber für
wenigstens die Messdaten eines bestimmten Messsensors einen separaten
Datenträger. Insgesamt wird somit ein Maximum an Flexibilität
erreicht. Ferner kommen für die Messdatenübertragung
per Netzwerk auch RS232-Schnittstellen oder beispielsweise eSATA zur Verfügung.
Insgesamt werden auch kompakte Bauformen ermöglicht (z.
B. 19''-Rack).
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Die
Verwendung eines Zwischenspeichers ermöglicht aber auch
einen besonderen Vorteil, nämlich den, dass noch während
der Datenerfassung bzw. Messung die Einstellungen und Regeln zur
Auswertung und der damit verbundenen Datenreduzierung angepasst
bzw. optimiert werden können. Parallel zur Messung kann
des Weiteren bereits mit der Auswertung begonnen werden. Grundsätzlich
ist es ferner möglich, Teile der Auswertung auch an die Komprimierungseinheit
abzugeben. Grundsätzlich ist es auch möglich,
für die Einteilung in Kategorien mehrere verschiedene mathematische
Bedingungen anzusetzen. Parameter, welche beispielsweise entsprechende
mathematische Bedingungen zur Auswertung beschreiben, können
gewissermaßen als Nutzungsprofil gespeichert und wieder
verwendet werden. Benötigt der Zwischenspeicher sehr große Speicherkapazitäten,
ist es auch möglich, die Zwischenspeicherung beispielsweise
auf mehreren Datenträgern gleichzeitig, auch für
eine einzige Art von Messdaten eines einzelnen Messsensors durchzuführen.
Beispielsweise kann dies dadurch erfolgen, dass jeder zweite Messwert
auf eine erste Festplatte und jeder erste Messwert auf eine andere
Festplatte gespeichert wird. Die Messwerterfassung selbst kann analog
erfolgen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein derartiges
System im Grunde beliebig erweiterbar ist.
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Zwischen
den Messsensoren und beispielsweise der Komprimierungseinheit kann
ferner ein A/D-Wandler vorgesehen sein. Sämtliche Messkanäle
hinter den Messsensoren können gegenseitig galvanisch getrennt
werden. Des Weiteren können diese zeitlich miteinander
synchronisiert sein. Es ist ferner möglich, das System
so zu erweitern, dass eine Komprimierung derart gestaltet werden
kann, dass mehrere Komprimierungseinheiten als Kaskade angeordnet
werden können.
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Ausführungsbeispiel
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird nachstehend unter der Angabe weiterer Einzelheiten
und Vorteile näher erläutert. Im Einzelnen zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung eines Verfahrens bzw. einer Vorrichtung
zur Aufzeichnung von Messdaten gemäß der Erfindung.
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1 zeigt
einen zu überprüfenden Lüftermotor 1.
An diesem sind zwei Messsensoren 2 und 3 angeschlossen,
welche entsprechende Messungen durchführen und Messdaten über
entsprechende Kanäle 4 und 5 weiter leiten.
Die entsprechenden Messdaten gelangen somit zu jeweils einer Zwischeneinheit 6, 7.
Diese bestehen jeweils im Wesentlichen aus einer Rechnerkarte mit
einem Mikroprozessor, welche die Kompimierungseinheit bildet, sowie
entsprechenden Datenträgern. Die Prozessorkarten 8, 9 komprimieren
die Messdaten, indem sie diese durch Tschebyscheff-Polynome anfitten
und die Tschebyscheff-Koeffizienten abspeichern.
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Da
sowohl Messsensor 2 als auch Messsensor 3 gleichzeitig
Messwerte in gleichen Zeitabständen aufzeichnen, ist somit
auch die Information der zeitlichen Abfolge der Messdatenserien
gewährleistet. Über Datenleitungen 10, 11 und 12 werden
die komprimierten Messdaten auf Festplatten 13, 14, 15 weiter
geleitet und gespeichert. Die Karte 9 verwendet dabei zwei
Festplatten 14, 15, wobei sie jeweils den ersten
Messwert über die Datenleitung 11 auf der Festplatte 14 abspeichert
und jeden zweiten Messwert über Datenleitung 12 auf
Festplatte 15.
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In
dem Kanal 4 und im Kanal 5 sind jeweils entsprechende
Analog-Digital-Wandler (A/D-Wandler) 4' und 5' zur
Umwandlung der analogen Messdaten-Signale der Messsensoren 2, 3 in
digitale Messdaten eingebaut.
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Von
den Komprimierungseinheiten 6, 7 gehen weitere
Datenleitungen 16, 17 aus. Dies bedeutet, dass
parallel die entsprechenden Daten auch von den Auswerteeinheiten 18, 19 verarbeitet
werden können.
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Mit
den entsprechenden Aufzeichnungswegen, die sich an die Messungen
durch die Messsensoren 2 und 3 anschließen,
sind hierbei zwei Möglichkeiten dargestellt. Über
Leitung 16 werden bereits von der Komprimierungseinheit 6 komprimierte
Daten an die Auswerteeinheit 18 weiter geleitet. Im anderen
Fall werden die noch nicht komprimierten Daten von Kanal 5 abgezweigt
und über die Datenleitung 17 an die Auswerteeinheit 19 weiter
gegeben. Als Auswerteeinheiten 18, 19 stehen entsprechende Laptops
zur Verfügung. Als Datenleitungen 10, 11 und 12 werden
Leitungen über ein Gigabit-Netzwerk mit TCP/IP-Protokoll
verwendet. Für die Datenleitung 16, 17 stehen
SQL-Netzwerkleitungen zur Verfügung. Von den Rechnern 18, 19 werden
die Daten über die Leitungen 20, 21 an
Festplatten 22, 23 weiter geleitet und dort gespeichert.
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Ferner
ist es auch möglich, einen Messsensor zu verwenden, der
mit einem entsprechenden A/D-Wandler ausgestattet ist.
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- 1
- Lüftermotor
- 2
- Messsensor
- 3
- Messsensor
- 4
- Kanal
- 4'
- A/D-Wandler
- 5
- Kanal
- 5'
- A/D-Wandler
- 6
- Zwischeneinheit
- 7
- Zwischeneinheit
- 8
- Komprimierungskarte
mit Prozessor
- 9
- Komprimierungskarte
mit Prozessor
- 10
- GBit-Netzwerk-Leitung
- 11
- GBit-Netzwerk-Leitung
- 12
- GBit-Netzwerk-Leitung
- 13
- Festplatte
- 14
- Festplatte
- 15
- Festplatte
- 16
- SQL-Netzwerk
- 17
- SQL-Netzwerk
- 18
- Laptop/Rechner
- 19
- Laptop/Rechner
- 20
- Datenleitung
- 21
- Datenleitung
- 22
- Festplatte
- 23
- Festplatte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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