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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Faltverdeck für ein Fahrzeug, insbesondere ein Cabriolet-Fahrzeug. Die Erfindung betrifft außerdem ein mit einem derartigen Faltverdeck ausgestattetes Fahrzeug.
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Ein Faltverdeck kann einen Verdeckstoff aufweisen, der in Fahrtrichtung vorn in eine Dachkappe übergeht. Eine derartige Dachkappe bildet ein sich über die gesamte Breite des Verdeckstoffs erstreckendes Versteifungselement, das den Verdeckstoff im vorderen Bereich spannt. In einer Schließstellung des Verdecks wirkt die Dachkappe mit einem vorderen Rahmen einer mit dem Verdeck verschlossenen Dachöffnung zusammen. Dabei ist es üblich, am vorderen Dachrahmen eine Dichtung anzuordnen, auf der die Dachkappe in der Schließstellung des Verdecks zur Anlage kommt. Bei einem in seitlichen Schienen oder Führungen geführten Verdeck bewegt sich das Verdeck an seinem vorderen Ende parallel zur Fahrtrichtung. Wenn die Dachkappe beim Verschließen und beim Öffnen des Verdecks die Dichtung des vorderen Rahmens parallel zur Fahrtrichtung überfährt, kann es zu einer relativ großen Scherbelastung der Dichtung kommen, wodurch diese einem vergleichsweise hohen Verschleiß ausgesetzt ist.
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Aus der
US 5,746,475 ist ein Fahrzeug mit einer Dachöffnung bekannt, wobei die Dachöffnung mit mehreren beweglichen, flächigen Dachelementen oder Deckelelementen verschließbar ist. Dabei sind die einzelnen Dachelemente im Bereich ihres vorderen Endes um eine Querachse verschwenkbar, wodurch ihr hinteres Ende angehoben wird. Hierzu können in seitlichen Schienen Schlitten in der Fahrzeuglängsrichtung verstellbar sein, die über einen Träger fest mit dem jeweiligen Dachelement verbunden sind. Dabei ist der Träger am jeweiligen Schlitten über eine Führungskontur gehaltert, die beim Verstellen des Schlittens die gewünschte Verstellkinematik des Dachelements erzeugt.
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Weitere Einrichtungen zum Verschwenken eines flächigen Dachelements um eine vordere Querachse und zum Anheben des Dachelements in einem hinteren Bereich sind aus der
DE 694 03 471 T2 , aus der
EP 0 755 815 B1 und aus der
EP 0 603 834 A1 bekannt. Aus der
DE 19943713 C1 ist ein Faltverdeck mit seitlich an Führungsschienen geführten Gleitern bekannt, die aber nicht an eine Koppeleinrichtung mit ansteigender Bewegungsfunktion anbinden.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Faltverdeck bzw. für ein damit ausgestattetes Fahrzeug eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass der Verschleiß einer Dichtung an einem fahrzeugseitigen vorderen Rahmen reduziert ist.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Dachkappe seitlich jeweils an einem Kappenlenker anzubringen, der zum einen an einem Kappenschlitten und zum anderen an einem Führungsträger gelagert ist. Der Kappenschlitten und außerdem ein Riegelschlitten sind ebenfalls am Führungsträger verstellbar gelagert, wobei der Riegelschlitten am Führungsträger mittels einer Riegeleinrichtung fixierbar ist. Des Weiteren besitzt der Kappenschlitten eine nach vorn ansteigende Führungsbahn, in die ein Lagerbolzen des Kappenlenkers eingreift. Des Weiteren sind dieser Lagerbolzen und der Riegelschlitten über eine Kopplungseinrichtung miteinander gekoppelt, und zwar so, dass der Lagerzapfen gegenüber dem Riegelschlitten vertikal beweglich ist, jedoch in Längsrichtung am Riegelschlitten abgestützt ist. Durch die vorgeschlagene Bauweise wird erreicht, dass der Kappenschlitten, der sich beim Öffnen des Faltverdecks nach hinten bewegt, relativ zum Riegelschlitten verstellt wird, der über die Riegeleinrichtung zu Beginn des Öffnungsvorgangs lagefixiert ist. In der Folge wird der Lagerbolzen am Riegelschlitten abgestützt und in der Führungsbahn angehoben. Hierdurch wird in den Kappenlenker ein Moment eingeleitet, so dass dieser um seine durch den Führungsträger verlaufende Führungsschwenkachse verschwenkt und dadurch die Dachkappe anhebt. Für die Dachkappe wird durch den erfindungsgemäßen Vorschlag somit eine Kinematik erreicht, die beim Öffnen des Verdecks ein Verschwenken der Dachkappe um eine beabstandet hinter der Dachkappe liegende horizontale Schwenkachse bewirkt, was einem im Wesentlichen vertikalen Abheben der Dachkappe gleichkommt. Auf diese Weise können Scherbelastungen einer Dichtung am vorderen Rahmen vermieden werden. Insbesondere lässt sich die Dachkappe soweit vom vorderen Rahmen abheben, dass sie vollständig von der jeweiligen Dichtung freikommt. Beim Verschließen des Verdecks kehrt sich die Kinematik der Dachkappe um, so dass auch hier eine Scherbelastung der Dichtung reduziert bzw. vermieden werden kann.
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Entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform kann die zwischen Lagerbolzen und Riegelschlitten vorgesehene Kopplungseinrichtung durch eine am Riegelschlitten ausgebildete, nach vorn abfallende Kopplungsbahn gebildet sein, in welche der Lagerbolzen geführt verstellbar eingreift. Die Kopplungsbahn des Riegelschlittens und die Führungsbahn des Kappenschlittens überschneiden sich quer zur Längsrichtung des Führungsträgers bzw. parallel zur Lagerschwenkachse des Lagerbolzens. In dieser Überschneidung ist der Lagerbolzen angeordnet. In einer vorderen Position des Kappenschlittens befindet sich diese Überschneidung am unteren Ende der Führungsbahn und am unteren Ende der Kopplungsbahn. Durch Verstellen des Kappenschlittens nach hinten wandert die Überschneidung nach oben bis zum oberen Ende der Führungsbahn und bis zum oberen Ende der Kopplungsbahn. Hierdurch wird durch die Relativverstellung des Kappenschlittens der Lagerbolzen angehoben.
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Bei einer anderen Ausführungsform kann besagte Kopplungseinrichtung durch ein Pleuel gebildet sein, dass einerseits am Lagerzapfen und andererseits am Riegelschlitten verschwenkbar gelagert ist. Durch Verstellen des Kappenschlittens nach hinten folgt der Lagerzapfen der Führungsbahn, da er über das Pleuel am Riegelschlitten abgestützt ist. Die Verwendung eines derartigen Pleuels erhöht die Funktionszuverlässigkeit der Kopplungseinrichtung und vereinfacht eine kompakte Anordnung der Schlitten und des Kappenhebels.
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Entsprechend einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann die Riegeleinrichtung einen am Riegelschlitten abgestützten, quer zum Führungsträger verstellbaren Riegel aufweisen, der zum Fixieren des Riegelschlittens in eine Ausnehmung des Führungsträgers eingreift. Durch diese Bauweise kann der Riegelschlitten besonders effektiv durch Formschluss am Führungsträger abgestützt werden. Ein unerwünschtes Öffnen des Faltverdecks kann dadurch effizient verhindert werden.
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Besonders vorteilhaft ist hierbei eine Weiterbildung, bei welcher der Kappenschlitten eine Entriegelungskontur aufweist, die beim Verstellen des Kappenschlittens nach hinten den Riegel aus der Ausnehmung heraustreibt. Hierdurch erhält der Kappenschlitten eine Doppelfunktion. Zum einen bewirkt er beim Öffnen des Verdecks ein Anheben der Dachkappe. Zum anderen entriegelt er den Riegelschlitten bei hinreichender Verstellung des Kappenschlittens. Beispielsweise entriegelt der Kappenschlitten den Riegelschlitten dann, wenn die Dachkappe hinreichend angehoben ist.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch
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1 eine perspektivische Ansicht von hinten, oben und innen auf einen Bereich eines Faltverdecks,
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2 eine perspektivische Ansicht von vorn, oben und innen des Faltverdeckbereichs,
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3 eine vereinfachte, leicht perspektivische Seitenansicht von innen des Faltverdeckbereichs,
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4 eine vereinfachte, leicht perspektivische Seitenansicht von außen des Faltverdeckbereichs,
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5 eine vereinfachte perspektivische Ansicht wie in 2,
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6 eine perspektivische Ansicht von unten eines Riegelschlittens,
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7 eine Ansicht wie in 1 bei abgesenkter Dachkappe, jedoch bei einer anderen Ausführungsform,
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8 eine Ansicht wie in 7, jedoch bei angehobener Dachkappe.
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Entsprechend den 1 bis 8 besitzt ein nur in den 7 und 8 teilweise dargestelltes Fahrzeug 1 eine Dachöffnung 2, die mit Hilfe eines nur teilweise dargestellten Faltverdecks 3 verschließbar ist. Vom Faltverdeck 3 ist in den 1 bis 8 jeweils nur ein bezüglich einer Fahrtrichtung 4 des Fahrzeugs 1 vorderer Endbereich dargestellt. Das Faltverdeck 3 weist einen Verdeckstoff 5 auf, der in 7 durch eine unterbrochene Linie angedeutet ist. In Fahrtrichtung 4 vorn geht der Verdeckstoff 5 in eine Dachkappe 6 über. Die Dachkappe 6 dient zur Aussteifung des Verdeckstoffs 5 und zum Spannen des Verdeckstoffs 5 am vorderen Ende des Faltverdecks 3. Die Dachkappe 6 kann aus Blech oder aus Kunststoff hergestellt sein. In einer Schließstellung des Faltverdecks 3 wirkt die Dachkappe 6 mit einem vorderen Rahmen 7 zusammen, der die Dachöffnung 2 nach vorn begrenzt. Der vordere Rahmen 7 kann Bestandteil einer das Faltverdeck 3 umfassenden Baugruppe sein. Ebenso kann der vordere Rahmen 7 baulich zum Fahrzeug 1 gehören. Im montierten Zustand des Faltverdecks 3 ist der vordere Rahmen 7 jedenfalls fest am Fahrzeug 1 befestigt. Der vordere Rahmen 7 kann eine hier nicht dargestellte Dichtung aufweisen, auf welcher die Dachkappe 6 abgelegt wird, um das Faltverdeck 1 in der Schließstellung gegenüber dem vorderen Rahmen 7 abzudichten.
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Das Faltverdeck 3 umfasst zwei Führungsträger 8, von denen in den 2, 5, 7 und 8 jeweils nur einer erkennbar ist. Der jeweilige Führungsträger 8 erstreckt sich im montierten Zustand des Faltverdecks 3 seitlich entlang der Dachöffnung 2. Sie können insbesondere einen Seitenrahmen für die Dachöffnung 2 bilden. Ebenso können Sie auf einen Seitenrahmen der Dachöffnung 2 aufgesetzt sein.
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Die Dachkappe 6 besitzt an ihren Längsenden, also seitlich jeweils einen Kappenlenker 9, der auf geeignete Weise fest mit der Dachkappe 6 verbunden ist. Beispielsweise trägt der Kappenlenker 9 hierzu eine Konsole 10, die eine Schraubverbindung oder Steckverbindung oder Clipsverbindung mit der Bachkappe 6 ermöglicht. Der jeweilige Kappenlenker 9 ist über einen Lagerbolzen 11 um eine Lagerschwenkachse 12 verschwenkbar an einem Kappenschlitten 13 gelagert. Ferner ist der Kappenlenker 9 an einer von der Dachkappe 6 entfernten Seite und beabstandet zum Lagerbolzen 11 über einen Führungsbolzen 14 um eine Führungsschwenkachse 15 verschwenkbar am zugehörigen Führungsträger 8 gelagert, wobei er außerdem am Führungsträger 8 geführt verstellbar gelagert ist. Ferner ist auch der Kappenschlitten 13 am zugehörigen Führungsträger 8 geführt verstellbar gelagert. Die Lagerschwenkachse 12 und die Führungsschwenkachse 15 erstrecken sich bevorzugt parallel zueinander und quer zur Führungsrichtung des Führungsträgers 8.
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Ferner ist ein Riegelschlitten 16 vorgesehen, der ebenfalls am Führungsträger 8 geführt verstellbar ist. Der Riegelschlitten 16 ist mittels einer Riegeleinrichtung 17 am Führungsträger 8 fixierbar, so dass er im Verriegelungszustand nicht entlang des Führungsträgers 8 verstellbar ist. Nur bei entriegeltem Zustand ist der Riegelschlitten 16 entlang des Führungsträgers 8 verstellbar.
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Der Kappenschlitten 13 weist eine Führungsbahn 18 auf, in welcher der Lagerbolzen 11 geführt verstellbar angeordnet ist. Mit anderen Worten, der Lagerbolzen 11 greift in die Führungsbahn 18 ein, so dass er innerhalb der Führungsbahn 18 geführt verstellbar ist. Die Führungsbahn 18 ist so geformt, dass sie nach vorn ansteigt. In der Ausführungsform der 1 bis 6 ist die Führungsbahn 18 gekrümmt, so dass sie nach vorn eine zunehmende Steigung besitzt. Bei der in den 7 und 8 gezeigten Ausführungsform ist die Führungsbahn 18 in zwei Abschnitte unterteilt, nämlich einen ebenen, geradlinigen hinteren Abschnitt und einen nach vorn ansteigenden geradlinigen vorderen Abschnitt. Die progressiv ansteigende Führungsbahn 18 der in den 1 bis 6 gezeigten Ausführungsform ermöglicht eine an die Kinematik besser angepasste Kraft-Weg-Abstimmung.
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In 5 ist ein Lagerstein 33 erkennbar, der in der Führungsbahn 18 des Kappenschlittens 13 geführt verstellbar ist und in dem entsprechend 2 der Lagerzapfen 11 um die Lagerschwenkachse 12 verschwenkbar gelagert ist. Hierdurch kann die Funktionssicherheit der für die Dachkappe 6 realisierten Kinematik verbessert werden.
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Des Weiteren ist der Lagerbolzen 11 über eine Kopplungseinrichtung 19 mit dem Riegelschlitten 16 gekoppelt. Die Kopplung erfolgt dabei in einer Art und Weise, dass der Lagerbolzen 11 beim Öffnen des Faltverdecks 3 am stehenden Riegelschlitten 16, also bei am Führungsträger 8 fixiertem Riegelschlitten 16 abgestützt ist. Beim Öffnen des Faltverdecks 3 wird der Kappenschlitten 13 entlang des Führungsträgers 8 nach hinten bewegt. In der Folge kann der Lagerbolzen 11 entlang der Führungsbahn 18 ansteigen. Der ansteigende Lagerbolzen 11 bewirkt ein Verschwenken des Kappenlenkers 9 um dessen Führungsbolzen 14 bzw. um dessen Führungsschwenkachse 15. Hierdurch wird die Dachkappe 6 ebenfalls um die Führungsschwenkachse 15 verschwenkt. Durch den vergleichsweise großen Abstand zwischen der Dachkappe 6 und der deutlich dahinter angeordneten Führungsschwenkachse 15 ergibt sich für die Dachkappe 6 relativ zum vorderen Rahmen 7 ein im Wesentlichen vertikaler Hub, Jedenfalls wird durch dieses Anheben der Dachkappe 6 eine Scherbelastung parallel zur Fahrtrichtung 4 der am vorderen Rahmen 7 angebrachten Dichtung erheblich reduziert oder sogar vermieden.
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Bei der in den 1 bis 6 gezeigten Ausführungsform ist die Kopplungseinrichtung 19 durch ein Pleuel 20 gebildet. Das Pleuel 20 ist einerseits am Lagerzapfen 11 um die Lagerschwenkachse 12 verschwenkbar gelagert. Andererseits ist das Pleuel 20 am Riegelschlitten 16 um eine nicht dargestellte parallel zur Lagerschwenkachse 12 verlaufende, davon beabstandete Schwenkachse verschwenkbar gelagert. Solange sich der Lagerzapfen 11 wie in den 1 bis 5 angedeutet am unteren Ende der Führungsbahn 18 befindet, erstreckt sich das Pleuel 20 im Wesentlichen parallel zur Führungsrichtung des Führungsträgers 8, wodurch sich der Lagerzapfen 11 vor dem Riegelschlitten 16 befindet. Bewegt sich nun der Kappenschlitten 13 relativ zum Riegelschlitten 16 nach hinten, folgt der Lagerzapfen 11 der Führungsbahn 18 und wird dadurch angehoben. Gleichzeitig verschwenkt dabei das Pleuel 20 um seine riegelschlittenseitige Schwenkachse nach oben. Wenn der Lagerzapfen 11 das obere Ende der Führungsbahn 18 erreicht, erstreckt sich das Pleuel 20 im Wesentlichen vertikal bzw. quer zur Führungsrichtung des Führungsträgers 8. Das Pleuel 20 wird dabei um etwa 90° verschwenkt. Zur Erzielung dieser Kinematik ist ein Abstand zwischen den Schwenkachsen des Pleuels 20 so auf die Führungsbahn 18 angepasst, dass besagter Abstand einem Hub des Lagerzapfens 11 entspricht, den der Lagerzapfen 11 zwischen dem unteren Ende der Führungsbahn 18 und dem oberen Ende der Führungsbahn 18 durchführt.
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Die 7 und 8 zeigen eine alternative Ausführungsform für die Kopplungseinrichtung 19. Hierbei ist die Kopplungseinrichtung 19 durch eine Kopplungsbahn 21 gebildet, die am Riegelschlitten 16 ausgebildet ist und die nach vorn abfallend ausgestaltet ist. Der Lagerbolzen 11 greift auch in diese Kopplungsbahn 21 geführt verstellbar ein. In der abgesenkten Position der Dachkappe 6 befindet sich der Lagerbolzen 11 einerseits im unteren Ende der Führungsbahn 18 und andererseits im unteren Ende der Kopplungsbahn 21. Dieser Zustand ist in 7 wiedergegeben, Wird nun bei stehendem Riegelschlitten 16 der Kappenschlitten 13 nach hinten bewegt, wird der Lagerbolzen 11 zwangsläufig in beiden Bahnen 18, 21 nach oben geführt, also angehoben. Bei maximaler Relativverstellung des Kappenschlittens 13 bezüglich des Riegelschlittens 16 nach hinten befindet sich der Lagerbolzen 11 im oberen Ende der Führungsbahn 18 und im oberen Ende der Kopplungsbahn 21. Dieser Zustand ist in 8 wiedergegeben.
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Zur Realisierung dieser Kinematik ist das untere Ende der Kopplungsbahn 21 fluchtend zum unteren Ende der Führungsbahn 18 ausgerichtet. Ebenso ist das obere Ende der Kopplungsbahn 21 fluchtend zum oberen Ende der Führungsbahn 18 ausgerichtet. Im Beispiel fällt die Kopplungsbahn 21 steiler ab als die Führungsbahn 18 ansteigt. Das bedeutet, dass die Kopplungsbahn 21 betragsmäßig eine größere Steigung aufweist als die Führungsbahn 18.
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Die Riegeleinrichtung 17 umfasst entsprechend den 3 bis 8 einen Riegel 22, der auch als Riegelstein bezeichnet werden kann. Der Riegel 22 ist am Riegelschlitten 16 abgestützt und ist quer zum Führungsträger 8 verstellbar. Der Riegel 22 greift zum Fixieren des Riegelschlittens 16 am Führungsträger 8 in eine Ausnehmung 23 ein, die der Führungsträger 8 aufweist. Zur Realisierung dieser Ausnehmung 23 kann entsprechend 5 eine Führungswand 24 des Führungsträgers 8 unterbrochen sein, wobei diese Unterbrechung selbst die Ausnehmung 23 bilden kann. Ein Verschlusselement 25 verschließt eine ähnliche Unterbrechung in einer benachbarten Führungswand und kann hier außerdem als Axialanschlag für den Riegel 22 dienen.
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Der Riegel 22 greift quer zum Führungsträger 8, also quer zur Führungsrichtung des Führungsträgers 8 in die Ausnehmung 23 ein. Hierdurch ergibt sich ein besonders effektiver Formschluss zur Fixierung des Riegelschlittens 16 in der Führungsrichtung am Führungsträger 8. Zum Entriegeln der Riegeleinrichtung 17, also zum Herausziehen des Riegels 22 aus der Ausnehmung 23 trägt der Kappenschlitten 13 eine in den 2 bis 4 erkennbare Entriegelungskontur 26. Diese ist am Kappenschlitten 13 so positioniert, dass sie beim Verstellen des Kappenschlittens 13 nach hinten den Riegel 22 aus der Ausnehmung 23 heraustreibt. Beispielsweise können hierzu der Riegel 22 und/oder die Entriegelungskontur 26 keilförmige Anlaufflächen aufweisen, um das Querverstellen des Riegels 22 beim Überfahren in Längsrichtung zu vereinfachen. Zweckmäßig sind Kappenschlitten 13 und Riegelschlitten 16 so aufeinander abgestimmt, dass die Entriegelungskontur 26 die Fixierung des Riegelschlittens 16 erst dann (vollständig) löst, wenn die Dachkappe 6 hinreichend angehoben ist. Beispielsweise bringt die Entriegelungskontur 26 den Riegel 22 erst dann außer Eingriff mit der Ausnehmung 23, wenn der Lagerbolzen 11 das vordere obere Ende der Führungsbahn 18 erreicht hat.
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Zweckmäßig ist der Riegel 22 quer zur Führungsrichtung des Führungsträgers 8 vorgespannt, wodurch der Riegel 22 beim Schließen des Verdecks 3 selbsttätig in die Ausnehmung 23 einrasten kann. Außerdem kann dadurch ein unbeabsichtigtes Entsichern des Riegelschlittens 16 vermieden werden. Zum Vorspannen des Riegels 22 ist die Riegeleinrichtung 17 zweckmäßig mit einer Feder 27 ausgestattet. Im Beispiel ist die Feder 27 als Blattfeder ausgestaltet. Die Feder 27 dient hier gleichzeitig zur Befestigung des Riegels 22 am Riegelschlitten 16. Hierzu ist die Feder 27 einerseits in einer Federaufnahme 28 des Riegelschlittens 16 aufgenommen, während sie andererseits den Riegel 22 trägt. Während die Feder 27 zweckmäßig aus einem Metall hergestellt sein kann, ist der Riegelschlitten 16 bevorzugt ein Kunststoffteil. Ebenso kann der Riegel 22 aus Kunststoff hergestellt sein. Zweckmäßig ist dabei eine Ausführungsform, bei welcher der Riegelschlitten 16 und der Riegel 22 an die Feder 27 angespritzt sind.
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Entsprechend den 2 und 5 weist der Führungsträger 8 zum Führen des Kappenschlittens 13 eine Kappenschlittenführung 29 auf. Ferner weist der Führungsträger 8 zum Führen des Riegelschlittens 16 eine Riegelschlittenführung 30 auf. Dabei sind am Führungsträger 8 die Kappenschlittenführung 29 und die Riegelschlittenführung 30 zueinander seitlich versetzt angeordnet, derart, dass der Kappenschlitten 13 seitlich am Riegelschlitten 16 vorbei bewegt werden kann. Darüber hinaus kann der Führungsträger 8 zusätzlich mit einer separaten Führungszapfenführung 31 ausgestattet sein, die den Führungszapfen 14 führt. Entsprechend 1 ist der Führungsbolzen 14 hierzu in einem Gleitstein 40 aufgenommen, der in der Führungszapfenführung 31 geführt verstellbar ist. Außerdem kann zum Führen des Riegels 22 im Führungsträger 18 eine Riegelführung 32 vorgesehen sein. Diese verläuft im Beispiel unterhalb der Riegelschlittenführung 30 und steht mit dieser in Verbindung.
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Zur Verbesserung der Längsführung der Schlitten 13, 16 im Führungsträger 8 kann entsprechend den 3 und 4 der Riegelschlitten 16 mit einer Vorspannfeder 34 ausgestattet sein, die den Riegelschlitten 16 im Führungsträger 8 bzw. in der Riegelschlittenführung 30 positioniert. Im Beispiel drückt die Vorspannfeder 34 den Riegelschlitten 16 nach unten. Entsprechend 4 kann zusätzlich oder alternativ dem Kappenschlitten 13 eine Vorspannfeder 35 zugeordnet sein. Diese ist im Beispiel der 4 an einem Verbindungsglied 36 ausgebildet, das den Kappenschlitten 13 nach hinten mit einem Zusatzschlitten 37 verbindet, der ebenfalls in der Kappenschlittenführung 29 geführt verstellbar ist. Mit Hilfe dieser Vorspannfeder 35 ist der Kappenschlitten 13 positioniert, im Beispiel nach oben vorgespannt. Das Verbindungsglied 36 ist mit dem Kappenschlitten 13 und mit dem Zusatzschlitten 37 jeweils gelenkig verbunden. In den 1 bis 5 ist zusätzlich eine Antriebsfeder 38 erkennbar, die über eine am Riegelschlitten 16 ausgebildete Halterung 39 im vorderen Bereich des Verdecks 3 abgestützt ist und die eine Aufstellbewegung des Verdecks 3 unterstützt.
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Bei der in den 1 bis 6 gezeigten Ausführungsform ist in der Querrichtung des Führungsträgers 8 der Riegelschlitten 16 zwischen dem Kappenlenker 9 und dem Kappenschlitten 13 angeordnet. Im Unterschied dazu ist bei der in den 7 und 8 gezeigten Ausführungsform der Kappenlenker 9 quer zum Führungsträger 8 zwischen dem Riegelschlitten 16 und dem Kappenschlitten 13 positioniert.
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Zweckmäßig ist das Verdeck 3 an beiden Fahrzeugseiten ähnlich, insbesondere spiegelsymmetrisch aufgebaut.