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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Plasmabehandlung und zur Lackierung
einer Fläche, insbesondere eines Seitenleitwerks eines
Flugzeugs, mit mindestens einer Plasmadüse, wobei die Fläche
mit einer Vielzahl unterschiedlicher Materialien, insbesondere mit
kohlefaserverstärkten und/oder metallischen Werkstoffen,
gebildet ist und eine Vielzahl von Verbindungsmitteln sowie Dichtfugen
aufweist.
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Mit
Polymeren zu beschichtende Flächen müssen im Allgemeinen
einer umfangreichen, das heißt zeitaufwändigen
Vorbehandlung unterzogen werden, um eine ausreichend feste Haftung
zu erreichen. In der Regel erfolgt zunächst eine Vorreinigung
der zu beschichtenden Fläche mit einem geeigneten chemischen
Lösungsmittel, um beispielsweise Kontaminationen durch
Fette, Öle, Trennmittel, Fingerabdrücke oder Staubpartikel
zu entfernen. Daran schließt sich in der Regel eine rein
mechanische Vorbehandlung durch Schleifen an, um die für
die Haftung des Polymers bzw. Lackes zur Verfügung stehende
Oberfläche des Substrates durch eine Erhöhung
der Oberflächenrauhigkeit zu vergrößern.
Das Schleifen der Fläche kann mit unterschiedlichen Korngrößen
manuell und/oder motorisch mit geeigneten Maschinen, wie beispielsweise
einem Exzenterschleifer oder Bandschleifer, erfolgen. Um die Schadstoffbelastung
der Umgebung zu verringern, werden beim Schleifprozess oftmals Absaugvorrichtungen
eingesetzt. Um die unbeschadet einer Absaugung nie vollständig
vermeidbaren Schleifrückstände wieder von der
Fläche zu entfernen, ist es erforderlich nach dem Schleifprozess
eine erneute Reinigung der Oberfläche mit einem Lösungsmittel
vorzunehmen.
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Diese
konventionelle Vorgehensweise bei der Vorbehandlung einer zu lackierenden
Fläche hat zum einen den Nachteil, dass eine Konta minierung
der für die Lackierarbeiten benutzten Arbeitsräume
mit Lösungsmitteldämpfen erfolgt, die bei den
Reinigungsprozessen des Substrates ausdünsten. Darüber
hinaus sind zur Vorbereitung des eigentlichen Lackierprozesses im
Allgemeinen mehrere zeitintensive Reinigungs- und Schleifprozeduren
erforderlich, wobei durch diese trotz der Absaugsysteme Schleifstäube
in die Umgebung emittiert werden.
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Aus
dem Stand der Technik sind Verfahren zur Vorbehandlung von zu lackierenden
Flächen bekannt, um die Hafteigenschaften auf der Fläche
durch das Bearbeiten mit einem Plasmastrahl zu verbessern. So ist beispielsweise
aus der
DE 699 29
271 T2 eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zur Plasmabehandlung
von Oberflächen bekannt, mit dem bei der Chipherstellung
unter anderem die Bondfestigkeit von Drähten auf der plasmabehandelten
Fläche erhöht werden kann. Dieses Verfahren ist
jedoch nicht für die Behandlung von großflächigen
Bauteilen anwendbar, die zudem mit einer Vielzahl von unterschiedlichen
Materialien und/oder Verbindungsmitteln gebildet sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein zeitsparendes Verfahren, das zudem mit
einheitlichen Verfahrensparametern durchführbar ist, zur
Vorbehandlung eines großflächigen Bauteils unter
Verwendung eines Plasmas zu schaffen, wobei das Bauteil mit einer
Vielzahl von unterschiedlichen Werkstoffen und Verbindungsmitteln aufgebaut
ist, um die Haftung eines auf das Bauteil aufzubringenden Polymers,
insbesondere in der Form eines Lackes und/oder von Dichtfugen, zu
verbessern und gleichzeitig eine Kontamination der Umgebung durch Schleifstäube
und/oder Lösungsmitteldämpfe zu verhindern.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe wird durch ein Verfahren
nach Maßgabe des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Dadurch,
dass die mindestens eine Plasmadüse in einem Abstand von
bis zu 15 mm von der Fläche mit einer Vorschubgeschwindigkeit
VX von bis zu 50 m/min geführt
wird, um eine Aktivierung der Fläche zur Haftungsverbesserung
zu erzielen, wird die Oberflächenenergie der Fläche
durch die Anlagerung funktioneller Gruppen erhöht, wodurch
die Haftung eines aufzubringenden Polymers, insbesondere eines La ckes
und/oder einer Dichtfuge, erhöht wird. Bevorzugt wird ein
Abstand zwischen 4 mm und 12 mm gewählt. Eine mechanisch-strukturelle
Veränderung der Oberfläche, das heißt
beispielsweise eine Erhöhung der haftungsrelevanten Oberfläche
des Bauteils wie beim konventionellen Schleifprozess, erfolgt bei
der Plasmabehandlung jedoch nicht.
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Dennoch
wird bei der Aktivierung einer Oberfläche durch eine Plasmabehandlung
mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Verfahrensparametern eine
Haftstärke für aufzubringende Polymere erreicht,
die mit einer durch einen konventionellen Schleifprozess erreichbaren
Haftstärke vergleichbar oder im Einzelfall sogar höher
ist. Im Vergleich zur konventionellen Schleifprozedur entfällt
jedoch in Fällen geringer Kontamination die Notwendigkeit
einer chemischen Vor- und Nachreinigung mit einem Lösungsmittel
und es werden keinerlei Schleifstäube freigesetzt. Darüber
hinaus ist die Lärmbelastung bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren im Vergleich zum konventionellen Schleifen deutlich geringer.
Ferner sind keine Absaugvorrichtungen zur Reduzierung der Staubbelastung
in den Arbeitsräumen notwendig. Die Haftungsverbesserung
nach Maßgabe des erfindungsgemäßen Verfahrens
basiert – neben weiteren, jedoch subsidiären chemischen
Effekten – im Wesentlichen auf Oxidationsprozessen sowie
der Anlagerung von sauerstoffhaltigen funktionellen Gruppen an die
Oberfläche der plasmabehandelten Fläche.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung des Verfahrens sieht vor, dass mindestens
ein Düsenkopf der mindestens einen Plasmadüse
in einer Halterung mit einer Drehzahl von bis zu 3.600 l/min zusätzlich
zur linearen Vorschubbewegung der Halterung rotiert.
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Infolge
der zusätzlich zur linearen Vorschubbewegung rotierenden
Plasmadüse kann der quasi zeitgleiche Einwirkungsbereich
des Plasmas auf die Fläche vergrößert
und auch vergleichmäßigt werden. Zudem wird eine
lückenlose Plasmabehandlung der Fläche ermöglicht.
Demzufolge können größere Flächen,
wie beispielsweise ein ganzes Seitenleitwerk für ein Flugzeug,
in kürzester Zeit und mit hoher Qualität mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens im Hinblick auf
die Haftungseigenschaften verbessert werden.
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Für
das erfindungsgemäße Verfahren kommt bevorzugt
eine Rotationsdüsenanlage vom Typ ”RD 1004” von
der Fa. Plasmatreat® zum Einsatz.
Die Rotationsdüsenanlage umfasst mindestens eine Rotationsdüse,
die drehbar in einer Halterung aufgenommen ist, sowie einen Plasmagenerator
zur Versorgung der Rotationsdüse mit elektrischer Energie
und Luft. Die Halterung wird zusammen mit der darin rotierend aufgenommenen
Plasmadüse mittels einer Handhabungsvorrichtung, beispielsweise
in der Form eines Knickarmroboters mit mindestens sechs Freiheitsgraden
oder einer Portalvorrichtung in Relation zur Oberfläche
automatisch positioniert und entlang von vordefinierten Bahnkurven
verfahren. Alternativ kann die Plasmadüse auch an einem
frei im Raum positionierbaren Portalroboter befestigt sein, wodurch
sich insbesondere im Fall von großformatigen Bauteilen
die Positioniergenauigkeit im Vergleich zu konventionellen Knickarmrobotern
steigern lässt.
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Die
Plasmadüse wird bevorzugt in einem konstanten Abstand von
8 mm bei einer Vorschubgeschwindigkeit von 20 m/min über
die Fläche hinweg geführt. Hierbei rotiert die
Düse mit einer Umdrehungszahl von 2.890 l/min. Die resultierende
Bahnkurve hat die Form einer Zykloide. Eine Relativgeschwindigkeit
zwischen der rotierenden Plasmadüse und der Oberfläche
liegt zwischen 80 und 120 m/min, die Temperatur des Plasmastrahls
bewegt sich in Abhängigkeit vom Abstand der Plasmadüse
zur Oberfläche in einem Bereich zwischen 70°C
und 1.000°C und die Austrittsgeschwindigkeit des Plasmastrahls
liegt in einem Bereich zwischen 120 m/s und 300 m/s. Die hohe Temperatur
des Plasmastrahls verdeutlicht, dass der erfindungsgemäße
Abstand zwischen der Unterkante der Plasmadüse und der
Bauteiloberfläche von vorzugweise 8 mm mit hoher Genauigkeit
eingehalten werden muss, um eine lokale Überhitzung und
eine hierdurch bedingte irreversible Beschädigung der Oberfläche
zu vermeiden. Im Bereich des rotierenden Düsenkopfes kann
ein Thermometer, insbesondere ein berührungslos arbeitendes
Infrarotthermometer vorgesehen sein, um in Verbindung mit einem
Regelkreis den Abstand zwischen der Plasmadüse und der
zu be handelnden Flächen in einem Intervall von 6 mm bis
10 mm automatisiert nachzuregeln, so dass eine vorgegebene Oberflächengrenztemperatur
von in der Regel 80°C nicht überschritten wird.
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Die
vorstehend genannten, detaillierten Verfahrensparameter gewährleisten
eine effektive Plasmabehandlung selbst einer mit einer Vielzahl
von unterschiedlichen Materialien, Verbindungsmitteln und Dichtfugen gebildeten,
stofflich höchst inhomogenen Fläche, beispielsweise
eines Seitenleitwerks, eines Höhenleitwerks oder anderen
aerodynamischen Wirkflächen (z. B. Landeklappen) eines
Flugzeugs, ohne dass eine örtliche Materialschädigung
beispielsweise infolge einer lokalen Überhitzung auftritt.
Diese Verfahrensparameter gewährleisten gleichermaßen
eine optimale Plasmabehandlung der Oberfläche, unabhängig
vom jeweils lokal eingesetzten Material bzw. dem Vorhandensein von
Verbindungsmitteln und/oder Dichtfugen.
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Alternativ
und/oder in Kombination mit der vorstehend beschriebenen rotierenden
Plasmadüse zur Aktivierung der zu beschichtenden Flächen
kann im Zuge des erfindungsgemäßen Verfahrens
auch mindestens eine im Wesentlichen punktuell wirkende, das heißt
nicht rotierende Plasmadüse, insbesondere zur Plasmabehandlung
von Befestigungselementen, wie zum Beispiel Nieten, Schrauben oder
Bolzen, zum Einsatz kommen. In dieser Konstellation verfügt
die Plasmadüse über mindestens einen stillstehenden
Düsenkopf mit einer angenähert kegelstumpfförmigen
Geometrie. Der Begriff einer im Wesentlichen punktuell wirkenden
Plasmadüse ist in diesem Kontext so zu verstehen, dass
bei unbewegter Plasmadüse der Einwirkungsbereich in etwa die
Form einer Kreisfläche mit einem Durchmesser von bis zu
20 mm hat, so dass der Einwirkungsbereich optimal zur Aktivierung
von Befestigungselementen mit in der Regel kreisförmigen
Köpfen ist.
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Nach
Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des
Verfahrens ist vorgesehen, dass die Fläche bereits vor
der Plasmabehandlung zumindest bereichsweise mit mindestens einer
polymeren Beschichtung, insbesondere mit einem Füller,
einem Grundierungslack, einem Antistatiklack, Antierosionslack, Decklack,
Dekorlack, einer Dichtfuge oder mit einer beliebigen Kombination
hiervon versehen wird.
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Hierdurch
wird im Rahmen der Vorfertigung unter anderem eine Versiegelung
zum Schutz der zu lackierenden Fläche erreicht. Durch die
Aufbringung des Antierosionslackes wird die Abriebfestigkeit der
Fläche erhöht und der Auftrag des Antistatiklackes
verhindert durch eine definierte Erhöhung der elektrischen
Leitfähigkeit die Entstehung von statischen elektrischen
Ladungen. Auch die innerhalb der Oberfläche erforderlichen polymeren
Dichtfugen sind in der Regel bereits vor der Durchführung
der eigentlichen Plasmabehandlung in Form von in Fugen befindlichen
Dichtraupen aus einem polymeren Material angebracht. Darüber
hinaus sind in der Fläche eine Vielzahl von Befestigungselementen,
wie zum Beispiel Schrauben oder Nieten mit oder ohne Unterlegscheiben
angeordnet. Im Allgemeinen sind auch die Verbindungsmittel innerhalb
der zu lackierenden Fläche mit einer Beschichtung, beispielsweise
mit einer Schwefelsäure-Anodisierung und/oder einer Polymer-Beschichtung
(so genanntes ”High Coating”) versehen.
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Eine
weitere Fortbildung des Verfahrens sieht vor, dass die Halterung
mit dem Düsenkopf oberhalb der Fläche entlang
von parallelen, geradlinigen Spuren geführt wird, wobei
sich die Bewegungsrichtung der Plasmadüse jeweils an einem
Spurende umkehrt und eine Drehrichtung des Düsenkopfes
konstant bleibt.
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Hierdurch
ist eine mäandrierende, wegoptimierte und intensive Plasmabehandlung
gewährleistet, die keine unbehandelten Stellen zurücklässt.
Ein Abstand zwischen den Spuren liegt hierbei zwischen 1 cm und 2
cm, um durch eine ausreichende Überlappung eine lückenlose
Plasmabehandlung der Oberfläche des Bauteils sicher zu
stellen.
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Nach
Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Fortbildung wird die
Fläche mittels der rotierenden Plasmadüse mindestens
einmal, bevorzugt dreimal bis fünfmal, überfahren.
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Hierdurch
kann die Aktivierung der Fläche und damit die erzielbaren
Haftungswerte für die aufzubringende polymere Beschichtung
gesteigert werden.
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Eine
vorteilhafte Weiterentwicklung des Verfahrens sieht vor, dass die
Fläche vor der Plasmabehandlung zumindest einer Vorreinigung,
insbesondere mit einem chemischen Lösungsmittel zur Entfernung
von Verunreinigungen, unterzogen wird.
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Bevorzugt
erfolgt die Vorreinigung vollflächig mit Isopropanol (”High
VOC”), um etwaig anhaftende Kontaminationen, wie zum Beispiel
durch Öle, Fette, Fingerabdrücke oder Staubpartikel,
zu entfernen und somit die notwendige Einwirkzeit des Plasmas zur
Erzielung einer optimalen Oberflächenaktivierung zu verringern.
Es können auch Lösungsmittel verwendet werden,
die im Gegensatz zu den ”High VOC's” im Wesentlichen
nur langsam flüchtige Bestandteile enthalten (so genannte ”Low
VOC”(”Volatile Organic Compounds”)-Reiniger).
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Eine
weitere Fortbildung des Verfahrens sieht vor, dass die Fläche
vor der Plasmabehandlung, insbesondere im Bereich der Verbindungsmittel,
zumindest bereichsweise mit Kohlendioxidschnee gestrahlt wird.
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Hierdurch
können beschichtete Verbindungsmittel, die mit Aluminiumlegierungen
und/oder mit Edelstahllegierungen gebildet sind, so vorbereitet
werden, dass eine ausreichende Haftung für nachfolgende
Lackierschritte erreicht wird. Die Verbindungsmittel können
beispielsweise mittels Schwefelsäureanodisierung oder mit
einer Polymer-Beschichtung versehen sein. Lediglich mit Schwefelsäure
anodisierte Titanverbindungsmittel können, wie umfangreiche
Versuche der Anmelderin ergaben, verfahrensgemäß weder
durch das Strahlen mit Kohlendioxidschnee noch durch eine mehrmalige
Plasmabehandlung soweit aktiviert werden, dass eine ausreichende
Haftung von Lacken und/oder Dichtfugen erreichbar ist.
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Optimale
Aktivierungsergebnisse werden hinsichtlich der Verbindungsmittel
bei einer Verfahrgeschwindigkeit von 5 m/min bis 25 m/min erreicht.
Die Reinigungswirkung beruht auf dem Zusammenwirken von drei Effekten.
Zunächst tritt eine mechanische Reinigung durch den mechanischen
Aufprall der Kohlendioxidpartikel auf der Oberfläche ein,
dann werden Kontaminationen durch die Sublimation des Kohlendioxidschnees abgehoben
und schließlich laufen chemische Löseprozesse
ab.
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Eine
weitere vorteilhafte Fortbildung des Verfahrens sieht vor, dass
die Plasmabehandlung der Fläche unter Atmosphärendruck
insbesondere mit Luft erfolgt.
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Durch
die Verwendung von Umgebungsluft vereinfacht sich der Verfahrensablauf
erheblich, da die mittels des Plasmastrahls zu behandelnde Fläche
nicht in ein geschlossenes Behältnis verbracht werden muss. Alternativ
kann das erfindungsgemäße Verfahren auch mit Sauerstoff,
mit Halogenen oder Halogengemischen durchgeführt werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass
die vorbehandelte Fläche innerhalb einer Offenzeit von
bis zu 20 h, bevorzugt jedoch innerhalb einer Offenzeit von bis
zu 2 h, mit mindestens einer polymeren Beschichtung versehen wird.
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Die ”Offenzeit” bezeichnet
den Zeitraum, über den hinweg eine ausreichende Aktivierung
der plasmabehandelten Fläche besteht. Das erfindungsgemäße
Verfahren weist im Vergleich zu konventionellen mechanischen Vorbehandlungsverfahren
insbesondere den Vorteil auf, dass die Wirkung der Aktivierung der
Fläche auch über längere Zeiträume
(bis zu etwa 96 h) aufrecht erhalten bleibt, so dass eine Endlackierung
bzw. Beschichtung der zu lackierenden plasmabehandelten Fläche
in diesem weiten Zeitrahmen erfolgen kann.
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Hierdurch
wird eine flexiblere Anpassung des Lackierprozesses an zur Verfügung
stehende Arbeitsressourcen möglich. In der Regel werden
jedoch andere Prozessparameter gegen eine Ausnutzung dieses Zeitfensters
sprechen, so dass die Endlackierung der vorbehandelten Fläche
in der Regel in einem Zeitfenster von bis zu 2 h vollzogen wird.
Der Auftrag der polymeren Beschichtungen erfolgt in herkömmli cher
Weise mit einer Spritzpistole und/oder mit Rolle und Pinsel. Alternativ
können beispielsweise auch elektrostatische Verfahren Anwendung
finden.
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Der
Begriff der polymeren Beschichtung ist im Kontext dieser Anmeldung
weit auszulegen und umfasst insbesondere lösungsmittelhaltige
Einkomponenten-Lacksysteme, Zwei- und Mehrkomponenten-Lacksysteme
mit einer Härter-, einer Harzkomponente und weiteren optionalen
Bestandteilen sowie fakultativ auch Klebefolien bzw. Selbstklebefolien
zur Oberflächenbeschichtung. Die Dichtfugen werden bevorzugt
mit einem Polysulfid auf einer Zweikomponenten-Basis hergestellt.
Bei den polymeren Beschichtungen handelt es sich bevorzugt um die
bereits oben exemplarisch aufgezählten üblichen
Beschichtungen, die im Bereich von Flugzeug-Seitenleitwerken nach
heutigem Stand der Technik zur Anwendung kommen.
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Eine
weitere Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass die polymere
Beschichtung bevorzugt unmittelbar nach dem Öffnen eines
betreffenden Gebindes in einem möglichst niedrigviskosen
Zustand auf die vorbehandelte Fläche aufgetragen wird.
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Unbeschadet
der Tatsache, dass die Plasmabehandlung einer Oberfläche
nicht zu einer – zum Beispiel mit einem Rasterelektronenmikroskop
unmittelbar nachweisbaren – Modifikation der Oberflächenstruktur des
Bauteils führt, erhöht sich dennoch die effektive,
das heißt die adhäsiv ”wirksame” Fläche
des Materials durch die Anlagerung von Molekülgruppen bzw.
funktionellen Gruppen.
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Um
eine optimale Lackqualität der Lackierung bzw. Beschichtung
zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass die polymere Beschichtung
in einem möglichst niedrigviskosen Zustand aufgebracht
wird (”frühe” Topfzeit), um eine effektive
Glättung der Lackoberfläche durch das Verlaufen
des Lackes zu erzielen.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 Eine
schematische Querschnittsdarstellung der zur Durchführung
des Verfahrens benutzten Plasmadüse,
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2 eine
schematische Darstellung eines Flugzeug-Seitenleitwerks,
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3 ein
stark vereinfachtes Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
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4 ein
Diagramm mit durch verschiedene Verfahrensparameter auf einer mit
einem Epoxidharz-Primer beschichteten Fläche erzeugten
Oberflächenenergien, und
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5 eine
vereinfachte Darstellung von Haftfestigkeiten auf verfahrensgemäß behandelten
Flächen im Vergleich zu konventionell bearbeiteten (geschliffenen)
Flächen.
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Die
1 zeigt
einen Querschnitt durch die zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens bevorzugt eingesetzte rotierende Plasmaanlage mit der
Typenbezeichnung RD 1004 von der Fa. Plasmatreat
® nach
Maßgabe der europäischen Patentschrift
EP 1 067 829 B1 ,
die im Gegensatz zu Vakuumplasmaanlagen mit normaler Luft unter
Umgebungsluftdruck arbeitet (so genannte Umgebungsdruck-Luftplasma-Anlage, ”APAP”-Anlage
(Atmospheric-Pressure-Air-Plasma-Aparatus)”.
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Eine
Plasmaanlage 1 umfasst unter anderem eine Plasmadüse 2 mit
einer Halterung 3, in der ein im Wesentlichen hohlzylindrischer
Düsenkopf 4 mit einer geneigten Austrittsöffnung 5 für
den Austritt eines keulenförmigen Plasmastrahls 6 um
eine Längsachse 7 drehbar aufgenommen ist. Der
Düsenkopf 4 verfügt unterseitig über
einen verjüngten Abschnitt 8, in dem die Austrittsöffnung 5 eingebracht
ist, die die eigentliche Düse für den Plasmastrahl 6 darstellt.
Die Austrittsöffnung 5 weist einen Durchmesser
von etwa 4 mm auf. Der verjüngte Abschnitt 8 weist
einen Durchmesser 9 von etwa 20 mm auf, während
ein Abstand 10 zwischen der Längsachse 7 und
einer imaginären Plasmastrahlachse 11 an der Austrittsöffnung 5 bei
ungefähr 6 mm liegt. Unterhalb der Plasmadüse 2 befindet
sich eine Fläche 12 eines mittels der Plasmadüse 2 zu
aktivierenden Bauteils 13.
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Aufgrund
umfangreicher Untersuchungen der Anmelderin hat sich ergeben, dass
für optimale Aktivierungsergebnisse der Oberfläche 12,
insbesondere im Hinblick auf die im Seitenleitwerk vorhandene komplexe Materialkombination,
ein Abstand 14 zwischen der Plasmadüse 1 und
der Fläche 12 des Bauteils 13 von 8 mm eingehalten
werden sollte. Aufgrund des rotierenden Düsenkopfes 4 ergibt
sich im Bereich der Fläche 12 des Bauteils 13 bei
ruhender Düse, das heißt bei einer Verfahrgeschwindigkeit
VX der Plasmadüse 2 von
0 m/min zunächst ein kreisförmiger Einwirkungsbereich 15 des
Plasmastrahls 6 mit einem Radius 16. Wird die
Plasmadüse 1 jedoch in Richtung des weißen
Pfeils 17 mit der Vorschubgeschwindigkeit bzw. Verfahrgeschwindigkeit VX bewegt, ergibt sich als eine resultierende
Bahnkurve des Plasmastrahls 6 eine so genannte Zykloide,
die eine lückenlose Plasmabehandlung der Fläche 12 gewährleistet.
Aufgrund der durchgeführten Versuche hat sich ferner herausgestellt,
dass für die Umdrehungszahl des rotierenden Düsenkopfes 4 ein
Wert von 2.890 Umdrehungen/min bei einer horizontalen Vorschubgeschwindigkeit
VX von 20 m pro Minute gewählt
werden muss, woraus sich zwischen dem rotierenden Düsenkopf 4 und
der Fläche 12 eine resultierende Relativgeschwindigkeit
von etwa 80 bis 120 m pro Minute ergibt. Der Abstand 14 von
bevorzugt 8 mm und die Geschwindigkeit VX von
20 m pro Minute sollte über den gesamten Behandlungszeitraum
der Oberfläche 12 hinweg konstant gehalten werden,
um optimale Aktivierungsergebnisse zu erreichen und zugleich eine
thermische Beschädigung der Oberfläche zu verhindern,
die zur Entstehung von haftungsverminderndem ”Molekular-Schutt” führen
würde. Zur Erzielung optimaler Haftungsergebnisse für
aufzubringende polymere Beschichtungen sollte die Fläche 12 zumindest
einer einmaligen, bevorzugt einer drei- bis fünfmaligen
Plasmabehandlung mit den vorstehend erwähnten Verfahrensparametern
unterzogen werden.
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Eine
nicht mit einer Bezugsziffer versehene vertikale Vorschubgeschwindigkeit
VY, deren Geschwindigkeitsvektor senkrecht
in die Zeichenebene der 1 hinein verläuft,
ist in der Regel Null, denn der rotierende Düsenkopf der
Plasmadüse 2 wird entlang von parallelen, geradlinigen
Spuren mit der Geschwindigkeit VX verfahren
und erst in den Endpunkten der Spuren erfolgt das Verfahren der
Plasmadüse in y-Richtung mit der Geschwindigkeit VY, wobei sich die Bewegungsrichtung der Plasmadüse 2 umkehrt
und sich ein mäanderförmiger Bahnverlauf ergibt,
sodass die Fläche 12 lückenlos abgefahren
werden kann. Ein (Spur-)Abstand zwischen den parallelen Bahnspuren
des Düsenkopfes liegt bei etwa 20 mm, um im Zusammenhang
mit der erläuterten Düsengeometrie eine optimale
Einwirkung des Plasmastrahls 6 auf die Fläche 12 zu
erreichen. Abweichend von dem erläuterten mäandrierenden
Bahnmuster können mittels der Plasmadüse 2 und
einer geeigneten, frei im Raum positionierbaren Handhabungsvorrichtung
beliebige Bahnkurven abgefahren werden.
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Darüber
hinaus verfügt die Plasmaanlage 1 über
einen elektrischen(Hochfrequenz)-Generator 18, der mit
einer im Inneren des Düsenkopfes 4 angeordneten
Elektrode 19 und mit der Halterung 3 für
den Düsenkopf 4 elektrisch verbunden ist, sowie über
eine nicht näher dargestellte Luftzuführungseinheit,
mittels der ein zu ionisierender Luftstrom 20 in die Halterung 3 bzw.
den Düsenkopf 4 injiziert wird. Die Spannung an
der Elektrode 19 liegt in einem Bereich zwischen 5 bis
15 kV, woraus sich eine Plasmaleistung zwischen 0,5 und 1,0 kW ergibt.
Der in die Plasmadüse 2 eingespeiste Luftstrom
beläuft sich auf etwa 900 bis 2.000 l/h, eine Plasmastrahlgeschwindigkeit
liegt bei etwa 120 bis 300 m/s, wobei sich eine statische Gastemperatur
im Plasmastrahl 6 an der Austrittsöffnung 5 zwischen
70°C und 1.000°C ergibt. Hinsichtlich der weiteren
technischen Einzelheiten sei auf die genannte europäische
Patentschrift sowie die Dokumentationen der Fa. Plasmatreat® verwiesen. Im Bereich der Plasmadüse 2 können
Vorrichtungen zur Absaugung von Ozon vorgesehen sein.
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Darüber
hinaus verfügt die Plasmaanlage 1 im Allgemeinen über
eine nicht dargestellte Handhabungsvorrichtung, beispielsweise in
der Gestalt eines Standard-Knickarmroboters mit mindestens 6 Freiheitsgraden,
mit der die Plasmadüse 1 in Relation zum Bauteil 13 kontrolliert
von einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung frei im Raum positionier-
und verfahrbar ist. Alternativ kann, insbesondere bei einem großformatigen Bauteil 13,
als Handhabungsvorrichtung eine Portalanordnung zum Einsatz kommen.
Mittels der Handhabungsvorrichtung lassen sich die erfindungsgemäßen
Verfahrensparameter mit hoher Genauigkeit einhalten und sicher reproduzieren.
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Insbesondere
zur Aktivierung von Verbindungselementen, wie beispielsweise Nieten,
Schrauben oder Bolzen hat sich eine punktuell wirkende Plasmadüse
als geeignet erwiesen. Der Begriff der punktuell wirkenden Plasmadüse
definiert in diesem Zusammenhang bei in Relation zur Fläche
stillstehender Düse einen in etwa kreisförmigen
Einwirkungsbereich mit einem Durchmesser von bis zu 10 mm auf der
zu aktivierenden Fläche. Eine im Wesentlichen punktuell
wirkende Plasmadüse erzielt zwar im Vergleich zur vorstehend
beschriebenen rotierenden Plasmadüse eine unvollständigere
Abdeckung des zu aktivierenden Flächenbereichs, kann in
dem behandelten Flächenbereich jedoch eine höhere
Aktivierungsenergie erzeugen, was insbesondere bei Verbindungsmitteln – die
eine im Vergleich zum restlichen Seitenleitwerk – vergleichsweise
kleine Fläche aufweisen – von Vorteil ist. Geeignet
zum Einsatz im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist beispielsweise die im Wesentlichen punktförmig wirkende
Plasmadüse ”Plasma-Blaster MEF®” mit
der bei einem Abstand zu der zu aktivierenden Fläche zwischen
3 mm und 25 mm und bei einer Relativgeschwindigkeit der Düse
in Relation zur Fläche von bis zu 300 m/min eine Behandlungsbreite
von etwa 10 mm erreicht wird. Hierbei beträgt die statische
Gastemperatur im Plasmastrahl im Bereich der Austrittsöffnung
höchstens 300°C. Zur Aktivierung einer größeren
Anzahl von Befestigungselementen kann eine Vielzahl von im Wesentlichen
punktuell wirkenden Plasmadüsen beispielsweise matrixförmig
angeordnet sein.
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Die 2 illustriert
in einer schematisierten Seitenansicht den Aufbau eines Flugzeugseitenleitwerks.
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Ein
vorgefertigtes Seitenleitwerk 21 (so genanntes ”SLW”)
umfasst bereits einen Bereich 22, der mit einem Antistatiklack
beschichtet ist und einen daran anschließenden Bereich 23,
der mit einem Vorlack bzw. einem Fülllack zur Porenfüllung,
einem Haftlack und/oder einem Grundierungslack versehen ist. Dieser
Vorlack (so genannter ”Primer” bzw. ”Basic-Primer”)
kann teilweise und/oder voll ständig die Funktionen eines
Fülllackes, eines Haftlackes (Haftvermittlung) sowie die
eines Grundierungslackes erfüllen.
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Ein
Bereich 24 des Seitenleitwerks 21 ist mit einem
Antierosionslack versehen und ein Bereich 25 ist zumindest
teilweise metallischer Natur und beispielsweise mit einem Blech
aus einem Aluminiumlegierungsmaterial, aus einem Edelstahllegierungsmaterial
und/oder einem Titanlegierungsmaterial gebildet. Die metallischen
Bereiche sind in der Regel gleichfalls mit einer funktionellen Oberflächenbeschichtung
versehen. In der Regel sind vorgefertigte Aluminiumlegierungsbleche
einer Vorbehandlung durch Chromsäureanodisierung (”CAS-Verfahren”)
und einer nachfolgenden Beschichtung mit einem Vorlack bzw. Primer
unterzogen worden.
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Darüber
hinaus verfügt das Seitenleitwerk 21 über
eine Vielzahl weiterer funktioneller Gruppen, zum Beispiel eine
Vielzahl von in der Regel metallischen Verbindungselementen bzw.
Verbindungsmitteln 26, die in der Regel gleichfalls mit
einem wie oben genannten metallischen Material gebildet sind. Bei
den Verbindungsmitteln handelt es sich in der Regel um Niete, Bolzen
oder Schrauben, die teilweise integral mit Unterlegscheiben, Fächerscheiben
oder Federringen kombiniert sind und die in der Regel – in
Abhängigkeit vom Material und/oder vom Verwendungszweck
eine Konversionsschicht, wie zum Beispiel eine Chromsäureanodisierung, eine
Schwefelsäureanodisierung oder eine polymere Beschichtung
(so genanntes ”High Coat”) aufweisen. Schließlich
weist das Seitenleitwerk 21 eine Vielzahl von Dichtfugen 27 auf,
die in der Regel mit elastischen, polysulfidbasierten Kunststoffmaterialien
gebildet sind.
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Antistatiklacke,
Fülllacke, Grundierungslacke, Haftlacke (Haftvermittler),
Antierosionslacke, Decklacke (”top coat”) sowie
Dekorlacke werden im Kontext der vorliegenden Anmeldung gleichermaßen
für sich oder in Kombination von mindestens zwei dieser
Lacke als eine (komplexe) polymere Beschichtung (Lagen- bzw. Schichtaufbau
der polymeren Beschichtung) aufgefasst. Darüber hinaus
können auch selbstklebend ausgerüstete Folien
als eine mögliche polymere Beschichtung des Seitenleitwerks 21 zum
Einsatz kommen. Der Korpus bzw. der ”nackte”,
gänzlich unbeschichtete Grundkörper des Seitenleitwerks 21 ist
im Wesentlichen mit kohlefaserverstärkten Epoxidharzen
und zumindest bereichsweise mit Aluminium-, Edelstahl- und Titanblechen
gebildet. Flächenbereiche des Seitenleitwerks 21,
die mit Aluminiumlegierungsblechen gebildet sind, werden zum Beispiel
vorfertigungsseitig in der Regel einer Chromsäureanodisierung
unterzogen und anschließend mit einem Basis-Primer (s.
g. ”Innengrundanstrich”) behandelt, der in einem
weiteren, gegebenenfalls anderweitig stattfindenden Lackierschritt
mit einem anderen Primer (s. g. ”Außengrundanstrich”)
versehen wird.
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Unterhalb
des Antistatiklackes, des Vorlackes und des Antierosionslackes befindet
sich im Vorfertigungszustand des Seitenleitwerks 21 in
der Regel eine Vielzahl weiterer polymerer Beschichtungen, so dass die
polymere Beschichtung des Seitenleitwerks 21 in seiner
Gesamtheit einen äußerst komplexen, bereichsweise
mit einer im Allgemeinen unterschiedlichen Anzahl von unterschiedlichen
Lackarten bzw. polymeren Schichten aufgebauten Lack- und Dichtfugenaufbau
darstellt.
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Eine
exemplarische Zusammenstellung von am Seitenleitwerk
21 verwendbaren
Lacken bzw. Lacksystemen, die mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens einer Plasmabehandlung unterzogen wurden, sind in der
nachfolgend dargestellten Tabelle aufgeführt:
| Lacksysteme
bzw. polymere Beschichtungen |
| Art | Kurz-
bez. | Art | Herst. | Herstellerbezeichnung |
| ”Innengrundanstrich” | P | Vorlack
(Primer, Voranstrich, Grundierungslack, Haftlack, Fülllack) | Mankiewicz® | Alexit® 343-21 (PUR) o. Alexit® 313-02 (EP) |
| PS' | Vorlack (Primer, Voranstrich,
Grundierungslack, Haftlack, Fülllack) | Mankiewicz® | Seevenax® 113-82 |
| ”Außengrundanstrich” | PS'' | Vorlack (Primer, Voranstrich,
Grundierungslack, Haftlack, Fülllack) | Aviox® | Aviox® CF Primer |
| PS''' | Vorlack (Primer, Voranstrich,
Grundierungslack, Haftlack, Fülllack) | PPG® | PPG
CS Primer |
| ”Innen-Anstrich” | 0986 | Antistatiklack (Funktionslack) | PPG® | 0986/2620 |
| Celoflex® | Antierosionslack (Funktionslack) | PPG® | Celoflex® 95 |
| ”Außen-Anstrich” | Alexit
D | Decklack
bzw. ”Top Coat” | Mankiewicz® | Alexit® 406-82 |
| Aviox | Decklack bzw. ”Top Coat” | Aviox® | Aviox® Decklack |
| PPG | Decklack bzw. ”Top Coat” | PPG® | PPG® Decklack |
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Hieraus
wurden beispielsweise Flächen (Substrate) mit den folgenden
Beschichtungskombinationen gebildet und anschließend nach
Maßgabe des erfindungsgemäßen Plasmaverfahrens
behandelt:
- • Aviox® CF
Primer [PPG® CA Primer] + Aviox® Decklack [PPG® Decklack]
+ P
- • Aviox® CF Primer
[PPG® CA Primer] + Aviox® Decklack [PPG® Decklack]
+ P + 0986
- • Aviox® CF Primer
[PPG® CA Primer] + Aviox® Decklack [PPG® Decklack]
+ 0986 + Celoflex® 95
- • Aviox® CF Primer
[PPG® CA Primer] + Aviox® Decklack [PPG® Decklack]
+ PS + Alexit® D
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Diese
Beschichtungskombinationen sind zum Teil noch mit einem so genannten ”Standardschmutz” bzw.
mit ”Standardfingerabdrücken” versehen
worden, um die Reinigungswirkung der Plasmabehandlung im Vergleich
zu einem normalen Vorreinigungsprozess (Waschen) mit einem chemischen
Lösungsmittel, wie zum Beispiel Isopropanol, zu untersuchen.
In der Regel sind alle Beschichtungen für die Untersuchungen
einer künstlichen Alterung von einem Jahr unterzogen worden.
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Die
Substrate wurden der erfindungsgemäßen Plasmabehandlung
unterzogen, wobei jeweils die Verfahrensparameter zur Ermittlung
des Optimums variiert wurden.
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Abschließend
erfolgt beispielsweise eine Beschichtung mit einem Vorlack (z. B.
CF-Primer 37124 AKZO) oder einem Decklack (z. B. Top Coat Aviox® 77702), um die infolge der Plasmavorbehandlung
erreichten mechanischen Haftfestigkeiten zu ermitteln (vgl. insb. 5).
Grundsätzlich können am Seitenleitwerk 21,
insbesondere in Bereichen, die mit unterschiedlichen Basismaterialien,
wie zum Beispiel Aluminiumlegierungsblechen oder CFK-Bereichen,
eine Vielzahl von unterschiedlichen polymeren Beschichtungen zum
Einsatz kommen, die wiederum mit einer Vielzahl von übereinander
liegenden polymeren (Zwischen-)Schichten aufgebaut sind. Rein metallische
Abschnitte des Seitenleitwerks 21 können bereits
herstellerseitig mit einer ”CAA”-Beschichtung
(so genannte ”Chromatic Acid Anodisation”) vorbeschichtet
werden, auf die dann wiederum die vorstehend aufgeführten
polymeren Beschichtungen allein oder in einer beliebigen Kombination
von mindestens zwei Bestandteilen aufgebracht sein können.
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Zur
Herstellung der Dichtfugen 27 im Bereich des Seitenleitwerks 21 ist
beispielsweise eine Dichtmasse mit der Typenbezeichnung ”PR
1782” der Fa. PPG sowie eine Dichtmasse ”MC 780” der
Firma Chemetall geeignet.
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Als
Verbindungs- bzw. Befestigungsmittel kommen zum Beispiel ”Hi-Lok
DAN 8 Titan VE”-Elemente zum Einsatz.
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Ferner
kommen am Seitenleitwerk 21 in aller Regel eine Vielzahl
von Aluminium-Vollnieten gemäß DIN 65399-32, ”NAS1102E3-L
Scheibe-/Schraubenkombinationen” sowie ”DAN 169
E3 Scheibe- /Schraubenkombinationen” als Verbindungsmittel 26 bzw.
Verbindungselemente zur Anwendung.
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Durch
das in 2 nicht dargestellte Strahlen des Seitenleitwerks 21 mit
Kohlendioxidschnee können die Verbindungsmittel 26 derart
konditioniert werden, dass eine nachfolgende Aktivierung mittels
der verfahrensgemäßen Plasmabehandlung möglich
ist. Die Plasmabehandlung erfolgt hierbei dadurch, dass die Plasmadüse 2 entlang
der in 2 gestrichelt angedeuteten, mäandrierenden
Spur unter Einhaltung der genannten Verfahrensparameter über
die Oberfläche des gesamten Seitenleitwerks 21 geführt
wird.
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Lediglich
im Fall von Verbindungsmitteln, die mit einer Titanlegierung gebildet
sind und die einer Schwefelsäureanodisierung unterzogen
wurden, lassen sich diese auch nach dem Strahlen mit Kohlendioxidschnee
nicht durch eine Plasmabehandlung zur Haftungsverbesserung aktivieren.
Mit einer polymeren Beschichtung versehene Verbindungselemente aus
Metalllegierungen lassen sich mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens jedoch ohne weiteres zur Haftungsverbesserung aktivieren.
Mithin ist der Verfahrensschritt in Form des Abstrahlens mit CO2-Schnee nur erforderlich, wenn Verbindungsmittel
aus einer Aluminiumlegierung und/oder aus einer Edelstahllegierung
mittels der verfahrensgemäßen Plasmabehandlung
zur Haftungsverbesserung aktiviert werden sollen.
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In
der 3 ist ein stark vereinfachter, prinzipieller Verfahrensablauf
dargestellt. Zunächst erfolgt im ersten Verfahrensschritt
a) eine fakultative Vorreinigung des Seitenleitwerks 21,
die zum Beispiel durch das Waschen mit Isopropanol-Alkohol erfolgen
kann.
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Anschließend
wird in einem ersten Abfrageschritt b) geprüft, ob in dem
mit einem Polymer zu beschichtenden Bereich Verbindungsmittel vorhanden
sind. Ist dies der Fall, wird in einem Zwischenschritt c) zumindest
der betreffende Bereich mit CO2-Schnee gestrahlt,
anschließend kann in einem optionalen Zwischenschritt c')
eine Plasmabehandlung mit mindestens einer punktuell wirkenden Plasmadüse
erfolgen.
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Nach
der punktuellen Plasmabehandlung der Verbindungselemente können
die übrigen Flächen des Seitenleitwerks 21 im
Verfahrensschritt d) mittels der Rotationsplasmadüse aktiviert
werden. Hierbei ist es möglich, im anschließenden
Verfahrensschritt d) die bereits mittels der punktuellen Plasmadüse
behandelten Befestigungsmittel zusätzlich der erfindungsgemäßen
Plasmabehandlung mittels der rotierenden Plasmadüse zu
unterziehen. Der Verfahrensschritt d) wird nach dem Durchlaufen
eines weiteren Abfrageschrittes e) mindestens dreimal, bevorzugt
jedoch mindestens fünfmal wiederholt, um eine ausreichende
Aktivierung und eine hiermit verbundene optimale Haftung der aufzubringenden
polymeren Beschichtung zu erreichen. Im Verfahrensschritt f) erfolgt
schließlich der Auftrag der polymeren Beschichtung, bei
der es sich zum Beispiel um mindestens einen Lack bzw. mindestens
ein Lacksystem nach Maßgabe der weiter oben aufgeführten
Tabelle handelt. Das Auftragen des Lackes kann mittels konventioneller
Verfahren, zum Beispiel mit einer Spritzpistole, einem Pinsel oder
einer Rolle erfolgen. Alternativ können auch elektrostatische
Verfahren oder Tauchverfahren zum Lackauftrag eingesetzt werden.
Darüber hinaus kann die polymere Beschichtung, insbesondere
in Bereichen, die nur gering gekrümmt sind, durch das zumindest
bereichsweise Aufbringen von Folien und/oder selbstklebend ausgerüsteten
Folien gebildet werden. Die Folien können mit einem polymeren
und/oder mit einem metallischen Material gebildet sein, das gegebenenfalls
zumindest bereichsweise mit einer Faserarmierung versehen ist.
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Im
letzten Verfahrensschritt g) erfolgt die Trocknung der Lackierung
auf dem Seitenleitwerk 21 mittels bekannter Verfahren.
Die Trocknung kann beispielsweise in beheizten bzw. entsprechend
temperierten Hallen mit großflächigen Infrarotstrahlern,
Heißluftgebläsen, im Fall von leitfähigen
Substraten induktiv oder durch eine beliebige Kombination der genannten
Maßnahmen erfolgen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren erlaubt erstmals eine
Aktivierung des aus einem komplexen Materialmix zusammengesetzten
Seitenleitwerks 21 mittels einer Plasmaaktivierung mit
einheitlichen Verfahrensparametern.
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Die 4 zeigt
eine Grafik mit Oberflächenenergien, die durch die verfahrensgemäße
Behandlung eines beispielhaft mit einem Epoxidharz-Primer behandelten
Bauteils erreichbar sind. Die Oberflächenenergie, die ein
Indiz für eine erreichbare mechanische Haftung einer polymeren
Beschichtung auf der behandelten Oberfläche des Bauteils
ist, setzt sich aus einem polaren und einem dispersen Anteil zusammen.
Der polare Anteil umfasst die Dipol-Dipol-Wechselwirkung, die Wechselwirkung
durch Wassserstoffbrückenbindungen sowie die Lewis Säure-Base-Wechselwirkung,
während der disperse Anteil vor allem von der Van-der-Waals-Wechselwirkung
hervorgerufen wird. Der besseren zeichnerischen Übersicht
halber sind in der Grafik die polaren und die dispersen Anteile
zusammengefasst.
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Die
Säule a) im Diagramm in der 4 zeigt
die mittels des Verfahrens erreichbare Oberflächenenergie
auf einer mit einem Epoxidharz-Primer (vgl. Tabelle weiter oben, ”Alexit
313-02” (Epoxidharzbasis)) behandelten Fläche
mit einer Vorschubgeschwindigkeit von 20 m/min und einem Düsenabstand
von 8 mm und einem einmaligen Verfahrensdurchlauf, während
die Säule b) die erzielte Oberflächenenergie bei
einer Vorschubgeschwindigkeit VX von 20
m/min, 8 mm Düsenabstand und drei Verfahrensdurchläufen
zeigt. Die Säule c) repräsentiert die erreichbare
Oberflächenenergie bei einer Vorschub- bzw. Verfahrgeschwindigkeit
von 10 m/min bei ansonsten unveränderten Verfahrensparametern.
Zum Vergleich illustriert die Säule d) die Oberflächenenergie,
die mit einer Oberflächenbehandlung durch Behandeln mit
einem bisher zur Vorbehandlung eingesetzten Schleifmittel von Scotch® erreicht wird. Aus dem Diagramm
ist zu erkennen, dass eine Erhöhung der Anzahl der Verfahrensdurchläufe
(vgl. Säulen b) u. c)) einen größeren
Einfluss auf die erreichbare Oberflächenenergie hat als
eine Reduzierung der Vorschubgeschwindigkeit (vgl. Säule
c)). Ein Vergleich der erreichten Oberflächenenergien der
Säulen a)–c) mit der Schleifbehandlung der Säule
d) zeigt, dass mittels der verfahrensgemäßen Plasmabehandlung
im Vergleich zur konventionellen Schleifbehandlung eine vergleichbare,
wenn nicht sogar höhere Haftung für eine aufzubringende
polymere Beschichtung erreichbar ist.
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Eine
Messung der effektiven mechanischen Haftfestigkeit einer polymeren
Beschichtung auf einer Oberfläche bzw. Fläche
eines Bauteils kann zum Beispiel durch einen Gitterschnitt gemäß ISO
2409 erfolgen. Alternativ kann die Haftfestigkeit auch
durch einen Stirnabzug gemessen werden. Diese Messung erfolgt durch das
Aufkleben eines Stempels auf die polymere Beschichtung, deren Haftfestigkeit
ermittelt werden soll und anschließendes Abziehen des Stempels
bis zur Ablösung mittels einer Zugprüfmaschine
gemäß DIN 53 232 bzw. DIN
ISO 4624.
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Die 5 illustriert
eine vereinfachte Darstellung von Haftfestigkeiten auf vier verfahrensgemäß aktivierten
Flächen im Vergleich zu vier identischen, jedoch konventionell
bearbeiteten bzw. vorbehandelten, das heißt geschliffenen
und mit Isopropanol gewaschenen Flächen.
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Die
Messungen der Haftfestigkeit wurden mit der Stirnabzugsmethode und
der Gitterschnittmethode in einer Vielzahl von Messreihen durchgeführt.
Die jeweils mit unterschiedlichen Verfahren aktivierten Flächen i)
bis iv) weisen als oberste (letzte) haftungsrelevante Schicht einen
PUR-Primer (i), einen Epoxidharz-Primer (ii), einen Antistatiklack
(iii) sowie einen Antierosionslack (iv) auf (vgl. hierzu die Tabelle
weiter oben).
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Die
derart aktivierten Flächen i) bis iii) wurden mit einem
Primer (Typbezeichnung ”CF-Primer 37124 AKZO”)
und die Fläche iv) wurde mit dem Decklack (”Top
Coat”, Typbezeichnung ”Topcoat Aviox 77702”)
beschichtet, um die Haftfestigkeit dieser beiden polymeren Schichten
auf den vorab verfahrensgemäß aktivierten Untergründen
zu ermitteln. Die linken vier Säulen zeigen die nach der
erfindungsgemäßen Plasmabehandlung gemessenen
Haftfestigkeiten auf den vier Untergründen i) bis iv),
während die rechten vier Säulen die gemessenen
Haftfestigkeiten auf denselben, jedoch geschliffenen Untergründen
i) bis iv) darstellen. Die verfahrensgemäße Behandlung
erfolgte in allen Fällen mit der Plasmarotationsdüse
mit den Verfahrensparametern 20 m/min, 8 mm Düsenabstand,
20 mm Spurabstand bei dreimaliger Wiederholung. Vor und nach dem
Schleifprozess (Scotch®) erfolgte im
Fall der herkömmlichen Behandlung jeweils eine Reinigung
mit Isopropanol, während im Fall der erfindungsgemäßen
Plasmabehandlung lediglich eine Vorreinigung mit Isopropanol vor dem
Aktiveren mittels der Rotationsplasmadüse erfolgte.
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Ferner
haben umfangreiche Untersuchungen der Anmelderin ergeben, dass das
Alter der polymeren Beschichtungen für die Wirksamkeit
der Plasmaaktivierung keine wesentliche Rolle spielt. Diesem Umstand kommt
insbesondere dann Bedeutung zu, wenn anderweitig vorgefertigte Bauteile,
die bereits mit einem Voranstrich bzw. Primer und/oder mit einem
Antierosions- und/oder Antistatiklack versehen sind, mittels des
erfindungsgemäßen Verfahrens zeitversetzt vorbehandelt
werden sollen.
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Das
Diagramm nach 5 zeigt, dass insbesondere die
mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens erzielbaren
Haftfestigkeiten angenähert unabhängig vom Untergrund
sind und die durch herkömmliches Schleifen bewirkten Haftfestigkeiten
zumindest erreichen, wenn nicht sogar im Einzelfall übertreffen.
-
- 1
- Plasmaanlage
- 2
- Plasmadüse
- 3
- Halterung
- 4
- Düsenkopf
(rotierend)
- 5
- Austrittsöffnung
- 6
- Plasmastrahl
- 7
- Längsachse
- 8
- Abschnitt
(Düsenkopf)
- 9
- Durchmesser
- 10
- Abstand
(Exzentrizität der Austrittsöffnung)
- 11
- Plasmastrahlachse
- 12
- Fläche
- 13
- Bauteil
- 14
- Abstand
(Plasmadüse/Fläche Bauteil)
- 15
- Einwirkungsbereich
(Plasmastrahl)
- 16
- Radius
(Einwirkungsbereich)
- 17
- Pfeil
(Geschwindigkeit VX)
- 18
- Generator
- 19
- Elektrode
- 20
- Luftstrom
- 21
- Seitenleitwerk
- 22
- Bereich
(Antistatiklack)
- 23
- Bereich
(Vorlack (Fülllack, Haftlack, Grundierungslack))
- 24
- Bereich
(Antierosionslack)
- 25
- Bereich
(Metallblech)
- 26
- Verbindungsmittel
bzw. -element (Niet/Bolzen)
- 27
- Dichtfuge
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 69929271
T2 [0004]
- - EP 1067829 B1 [0041]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN 65399-32 [0061]
- - ISO 2409 [0071]
- - DIN 53 232 [0071]
- - DIN ISO 4624 [0071]