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Die vorliegende Erfindung betrifft ein medizintechnisches Gerät mit zumindest einem Sensor zur Erfassung von zumindest einem Parameter des Atemgases, einer Bedieneinrichtung zur Vorgabe von Einstellungen, einer Steuereinheit, die mit einer Speichereinheit verbunden ist und einem ersten Computerprogrammprodukt, zur Umsetzung der Einstellungen unter Berücksichtigung der Vorgabe, und einem zweiten Computerprogrammprodukt, das einen Datentransfer von und zu der Steuereinheit über zumindest eine Schnittstelle regelt, wobei über die zumindest eine Schnittstelle ein wechselseitiger Austausch von Daten zwischen dem Gerät und externen Speichermedien und/oder Geräten erfolgt und zudem Parameter ausgetauscht werden können und Parameter und/oder die Konfiguration des Gerätes von externen Speichermedien und/oder Geräten geladen werden können.
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Wenn ein Arzt oder Fachhändler die Einstellungen eines Beatmungsgerätes überprüfen/ändern muss, so muss er derzeit das Gerät physikalisch vor sich haben. Sofern die Beatmungseinstellungen für einen Patienten möglichst kontinuierlich überwacht oder angepasst werden müssen, so muss der Patient entweder im Krankenhaus bleiben oder regelmäßig einen Arzt aufsuchen.
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Ebenso wird, falls die Software/Firmware aktualisiert werden muss, der Patient zum Arzt, Fachhändler oder in das Krankenhaus kommen müssen, um die Aktualisierung installieren zu lassen.
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Auch bei einem Geräteaustausch, beispielsweise bedingt durch einen Defekt, muss derzeit das neue Gerät wieder auf den Patienten eingestellt werden. Dazu müssen die Einstellungen durch den Arzt oder Fachhändler vorgenommen werden.
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Bei den Beatmungsgeräten SOMNOcomfort oder SOMNOvent CR des Anmelders wird beispielsweise eine serielle Schnittstelle RS485 verwendet, um respiratorische Daten der Beatmung aus dem Gerät auszulesen und diese ggf. an einem PC zu visualisieren. Um eine Einstellung der Beatmungsparameter vorzunehmen, muss jedoch der Arzt am Gerät eine Änderung der Einstellungen vornehmen.
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Dadurch steigen die Kosten der Gesundheitsversorgung und die Patienten, die entweder im Krankenhaus bleiben müssen oder sehr häufig einen Arzt aufsuchen müssen, werden in ihrem täglichen Leben deutlich eingeschränkt.
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Es besteht ein Bedürfnis danach, die beschriebenen Prozesse zu vereinfachen bzw. einzusparen, um den Arzt bzw. Fachhändler zu entlasten und somit Kosten zu sparen.
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Aus der
DE 10 2007 039 004 A1 ist ein medizintechnisches Gerät mit zumindest einem Sensor zur Erfassung von zumindest einem Parameter eines Atemgases bekannt. Es wird eine Bedieneinrichtung zur Vorgabe von Einstellungen verwendet. Darüber hinaus wird eine Steuereinheit zur Umsetzung von Einstellungen sowie zur Koordinierung eines Datentransfers verwendet.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Beatmungsgerät anzugeben, das einen Datentransfer zwischen dem Beatmungsgerät und externen Speichermedien und/oder Geräten ermöglicht, bei dem die Konfiguration des Beatmungsgerätes vereinfacht ausgetauscht werden kann.
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Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Vorrichtungsanspruchs 1 und durch die Merkmale des Verfahrensanspruchs 21 der vorliegenden Anmeldung.
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Das Beatmungsgerät ist dazu ausgebildet, mindestens einen inspiratorischen und einen exspiratorischen Druckverlauf in den Atemwegen des Patienten zu erzeugen. Dabei können beide Druckverläufe konstant und identisch (CPAP), konstant und verschieden (IPAP/EPAP) oder zeitlich veränderlich sein. Im Übergang zwischen inspiratorischem und exspiratorischen Druckverlauf ist ebefalls ein Druckverlauf (z. B. Rampe) vorgebbar oder im Gerät hinterlegt. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Druckverläufe vom Gerät automatisch geregelt anhand von mindestens einem der folgenden Parameter:
- – Atemphase
- – Atemfrequenz
- – Atemvolumen
- – Maximalem Atemfluss
- – Sauerstoffsättigung
- – C02- oder pH-Wert
- – Atemnanstrengung
- – Atemstabilität.
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Bei der Regelung der Druckverläufe wird die Atmung stabilisiert, das heißt es werden sowohl kurzfristige Atmungsschwankungen (Apnoen, Hypopnoen, Cheyne-Stokes-Zyklen) als auch langfristige Atmungsschwankungen (Hypoventilationen, respiratorische Insuffizienzen) therapiert.
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Zusätzlich werden vom Gerät in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Zeitpunkte für den Übergang von inspiratorischem zu exspiratorischem Druckverlauf sowie von exspiratorischem und inspiratorischem Druckverlauf automatisch bestimmt. Dies geschieht entweder anhand eines mit dem Atemflusses des Patienten in Zusammenhang stehenden Signals oder nach Ablauf von vordefinierten oder automatisch an die Atmung des Patienten adaptierten Zeiten seit dem letzten Übergang von inspiratorischer zu exspiratorischer oder exspiratorischer zu inspiratorischer Phase.
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Über zumindest eine Schnittstelle erfolgt ein wechselseitiger Austausch von Geräte-Daten zwischen dem Beatmungsgerät und externen Speichermedien und/oder Geräten. Zudem können wechselseitig Parameter der Beatmung ausgetauscht werden und Parameter der Beatmung und/oder die Konfiguration des Beatmungsgerätes können von externen Speichermedien und/oder Geräten beeinflusst werden. Als Datenaustauschmittel dient beispielsweise ein Datenkabel, ein USB-Stick, ein Funkmodul oder eine Speicherkarte, welche in die Schnittstelle eingeführt werden.
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Zusätzlich zum Datenkabel kann ein Schnittstellenwandler außerhalb des Beatmungsgerätes vorgesehen werden, welcher über das Datenkabel mit dem Beatmungsgerät verbunden wird. Über den Schnittstellenwandler wird die Kommunikation des Gerätes mit einem anderen Gerät und/oder PC über mindestens einen Übertragungsstandard ermöglicht, der im Gerät selbst nicht vorgesehen ist, z. B.: analoge Signalkanäle, Ethernet, Funkverbindung, USB, Firewire, Speichermedium, USB OTG, Mobilfunk (z. Bsp. UMTS, GSM, HSDPA), eSATA, Express-Card, PCMCIA, RS232, RS485. Mindestens eine dieser Schnittstellen kann erfindungsgemäß auch im Beatmungsgerät selbst ausgeführt sein. Der Schnittstellenwandler ermöglicht jedoch eine Erweiterung der Kommunikationsmöglichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt als die Produktion des Gerätes, ohne dass medizinisches oder technisches Fachpersonal erforderlich ist.
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Über den Schnittstellenwandler können zusätzlich weitere Sensoren an das Beatmungsgerät angeschlossen werden, z. B. ein Pulsoximeter, CO2-Messung, ein Sensor für die Atemanstrengung und/oder ein EKG/EEG.
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Durch einen Microcontroller oder Speicher im Schnittstellenwandler kann außerdem die Funktionalität des Gerätes erweitert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält der Schnittstellenwandler eine Titrationslogik für ein CPAP- oder BiLevel-Gerät.
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Vorteilhaft ist im Bereich des Beatmungsgerätes eine Firmware oder Software installiert, die als Server ausgeführt ist und eine Anbindung des Beatmungsgerätes an das Internet ermöglicht.
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In einer Ausführungsform wartet der Server auf die Kontaktaufnahme eines Client-Programms und tauscht nach Kontaktaufnahme mit diesem Daten aus. Die Kontaktaufnahme erfolgt typischerweise durch ein auslösendes Ereignis. Auslösende Ereignisse können u. a. sein:
- – Es wird eine Datenverbindung aufgebaut
- – Ein vorab eingestelltes oder bestimmtes Zeitintervall ist abgelaufen.
- – Ein mit der Therapie in Zusammenhang stehendes Ereignis wird erkannt, z. B. Beginn oder Ende der Therapie, Auftreten einer Atemstörung oder Leckage
- – Eine Kontaktaufnahme wird manuell durch den Benutzer ausgelöst.
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Alternativ ist im Bereich des Beatmungsgerätes eine Firmware oder Software installiert, die als Client ausgeführt ist und eine Anbindung des Beatmungsgerätes an das Internet ermöglicht. Hierbei ist der Client bei einer Datenübertragung für die Kontaktaufnahme verantwortlich und bestimmt deren Zeitpunkt.
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Es ist auch daran gedacht, dass der Client als ein Web-Browser funktioniert, welcher Kontakt zu einem Web-Server aufnimmt und eine Webseite von diesem anfordert und die angeforderte Webseite ggf. anzeigt.
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Außerdem ist daran gedacht, dass das Beatmungsgerät die relevanten Informationen über seine Einstellparameter und deren Einstellgrenzen, sowie seine gespeicherte Therapieinformation, enthält und einem Darstellungsgerät (z. B. PC und/oder PDA mit Webbrowser) zur Verfügung stellt. Dadurch muss das Darstellungsgerät nicht vor seiner ersten Verwendung in Zusammenhang mit dem Beatmungsgerät vorbereitet werden, z. B. durch Installieren einer Software.
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Dies kann bevorzugt dadurch gelöst werden, dass das Gerät seine Therapieinformationen bzw. Einstellparameter über die Schnittstelle oder über das Speichermedium oder über den Schnittstellenwandler in einem Datenformat zur Verfügung stellt, welches von Computern mit Standard-Büro-Konfiguration verstanden wird, z. B: XML, HTML, CSV. Alternativ kann dies dadurch gelöst werden, dass das Beatmungsgerät über die Schnittstelle oder das Speichermedium eine Applikation zur Verfügung stellt, welche durch ein Betriebssystem eines PCs oder PDAs direkt ausgeführt werden kann. Erfindungsgemäß ist diesbezüglich daran gedacht, dass das Beatmungsgerät in einem nicht-flüchtigen Speicher eine ausführbare Logik enthält, welche nicht das Beatmungsgerät selbst, sondern ein PC ausführen kann. In einer bevorzugten Ausführungsform ist dies ein Plug-In für eine PC-Software oder eine Konfigurationsdatei oder eine Windows- bzw. .net-Applikation. Dadurch ermöglicht das Beatmungsgerät die Installation einer Software auf dem PC, ohne dass der Anwender diese per CD, Download oder Speichermedium direkt vom Hersteller des Beatmungsgerät oder einem Service-Anbieter beziehen muss.
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Denkbar ist auch, dass das Beatmungsgerät in einem drahtlosen Netz als Client von einem Access Point versorgt wird.
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Die Kommunikation zwischen Server und Client erfolgt in einer Ausfüuhrungsform nach dem Peer-to-Peer-Prinzip.
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Erfindungsgemäß werden Daten mittels des Hypertext Transfer Protocols (HTTP) oder mittels HTTPS, oder mittels FTP oder SFTP oder SMTP oder ESMTP oder POP3 oder IMAP oder TCP/IP oder normierten USB-Standards übertragen.
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Entfernte Daten werden mittels NFS (Network File System) oder SMB über einen Client bearbeitet.
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Daten können vom Beatmungsgerät auch mittels LPR (Line Printer Protocol) oder LPD (LPD-Protokoll) oder PictBridge oder IrDA oder XHTML oder Bluetooth Basic Printing Profile oder DPOF oder UPnP an einen Drucker übertragen werden und unmittelbar ausgedruckt werden. Alternativ kann die Schnittstelle oder der Schnittstellenwandler als USB-Slave-/Device-Schnittstelle ausgebildet sein und z. B. das USB-Massenspeicher-Protokoll unterstützen.
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In einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, dass das Gerät über die Schnittstelle oder den Schnittstellenwandler verschiedene Dienste bzw. Protokoll unterstützt, die vom Anwender, z. B. am Mensch-Maschine-Interface des Beatmungsgerätes ausgewählt werden können oder die vom Beatmungsgerät automatisch in Abhängigkeit der Kommunikations-Gegenstelle gewählt werden.
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Erfindungsgemäß ist ebenfalls vorgesehen, dass das Beatmungsgerät oder der Schnittstellenwandler mindestens zwei Schnittstellen aufweist, die unterschiedliche Standards und Kommunikation-Protokolle unterstützen, z. B. USB und Ethernet oder USB-Host und -Device oder USB und Speicherkarte oder Mobilfunk und USB.
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Erfindungsgemäß ist mindestens eine Schnittstelle als eine Speicherkarten-Schnittstelle, geeignet für eine SD-(SecureDigital-Karte), micro-SD-, eine MMC-(MultiMedia-Karte), eine MS PRO-(Memory-Stick-PRO-Karte), eine XD-(eXtreme DigitalPicture-Karte), eine SM-(SmartMedia-Karte) oder eine CF-Übertragungsschnittstelle (CompactFlash-Karte), ausgebildet. Über die Schnittstelle können Daten aus dem Beatmungsgerät auf der Speicherkarte abgespeichert werden und umgekehrt auch Daten von einer eingelegten Speicherkarte in das Beatmungsgerät geladen werden.
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Die Daten repräsentieren bevorzugt die Konfigurationsinformation für das Beatmungsgerät, wobei die Konfigurationsinformation auf ein Beatmungsgerät übertragbar und dort ausführbar ist. Die Konfigurationsinformation enthält mindestens einen der folgenden Parameter:
- – Patienten-Identifikation (z. B. Name, Geburtsdatum, Erkennungsschlüssel)
- – Geräte(-typ)-Identifikation (z. B. Seriennummer)
- – Beatmungsdruck (IPAP, EPAP, EEPAP, CPAP, ...)
- – Grenzen für Beatmungsdrücke, die vom Gerät automatisch eingestellt werden
- – Hintergrund-Beatmungsfrequenz
- – I:E-Verhältnis
- – Mindest-Atemvolumen
- – Beatmungsmodus
- – Einstellungen für einen Atemluftbefeuchter
- – Zeitintervalle für Wartung oder Therapiekontrolle
- – Logik für die zulässigen Kombinationen und Wertebereiche von Beatmungsparametern
- – Logik zur Gerätesteuerung, z. B. ist die Übertragung neuer Programmteile oder der gesamten Gerätesoftware als Update auf das Gerät erfindungsgemäß ein Spezialfall der Gerätekonfiguration.
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Die Schnittstelle ist bevorzugt als eine USB-Schnittstelle, Ethernet-Schnittstelle, Funkschnittstelle oder ein Speichermedium ausgeführt.
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Zur Vermeidung von Verletzungen des Anwenders aufgrund von elektrischer Spannung ist im Beatmungsgerät oder im Schnittstellenwandler eine galvanische Trennung der Signalleitungen vorgesehen. Das Beatmungsgerät oder der Schnittstellenwandler werden entweder über mindestens ein medizinisch zugelassenen Netzteil oder einen mobilen Energiespeicher (z. B. Akku, Batterie, Kondensator) während der Datenübertragung mit Energie versorgt.
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Werden Konfigurationsinformationen über ein Speichermedium eingelesen, so sind zusätzliche Sicherungs-Mechanismen zur Verhinderung von Fehlkonfigurationen erforderlich.
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Bevorzugt wird überprüft, ob der jeweilige Anwender die Konfiguration zum jeweiligen Zeitpunkt vornehmen darf und nicht eine zweite Konfiguration zeitgleich über eine andere Schnittstelle stattfindet.
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Ebenso bevorzugt wird die Integrität der Konfigurationsinformation geprüft. Dies enthält mindestens eine der folgenden Prüfungen:
- – Ist die Konfigurationsinformation für den Typ des Beatmungsgerätes verwendbar?
- – Ist die Konfigurationsinformation für das jeweilige Gerät und/oder den jeweiligen Patienten gedacht?
- – Ist die Konfigurationsinformation vollständig, unbeschädigt, nicht manipuliert, widerspruchsfrei und enthält keine unerlaubten Wertekombinationen?
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass der Anwender die Übernahme der Konfigurationsinformation in das Gerät bestätigen bzw. auslösen kann und/oder muss.
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass bei Fehlern oder bei einem Abbruch während des Auslesens der Konfigurationsinformation das Beatmungsgerät weiterhin eine geeignete Konfiguration besitzt, bevorzugt diejenige vor dem Start des Auslesens der Konfigurationsinformation.
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass das Beatmungsgerät eine visuelle oder akustische Meldung über das Auftreten eines Fehlers beim Konfigurationsvorgang erzeugt, um diesen dem Anwender bewusst zu machen. Dabei ist vorgesehen, dass verschiedene Fehlertypen unterschieden werden und je nach Fehlertyp mindestens 2 unterschiedliche Meldungen vom Gerät erzeugt werden können.
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass beim Auftreten von Fehlern beim Konfigurationsvorgang vom Beatmungsgerät mindestens eine Information über Auftreten und Art des Fehlers über mindestens eine Schnittstelle oder einen Schnittstellenwandler versendet wird.
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass bei Auftreten eines Fehlers während des Konfigurationsprozesses die Beatmungstherapie erst fortgesetzt werden kann, wenn der Anwender durch eine Interaktion mit dem Gerät bestätigt, dass er das Auftreten des Fehlers wahrgenommen hat. Dies kann erfindungsgemäß durch Drücken einer Taste am Gerät oder eine Information über mindestens eine Schnittstelle bzw. den Schnittstellenwandler gelöst werden.
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass der Anwender über mindestens eine Schnittstelle über das Ändern der Beatmungskonfiguration informiert wird und die Änderung in mindestens einem Daten-Speicher gespeichert wird.
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass die Konfigurationsinformation auf dem Speichermedium nach dem Auslesen durch das Beatmungsgerät gelöscht wird. So kann verhindert werden, dass die Konfiguration für einen bestimmten Patienten unbeabsichtigt auf weitere Beatmungsgeräte anderer Patienten übertragen wird, oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf das Beatmungsgerät des Patienten übertragen wird, wenn sie bereits vom Anwender über eine andere Schnittstelle oder ein anderes Speichermedium oder Bedienelemente am Gerät bewusst wieder geändert wurde.
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Ebenso bevorzugt ist vorgesehen, dass die Konfigurationsinformation auf dem Speichermedium nach dem Auslesen durch das Beatmungsgerät nicht gelöscht wird, sondern für mehrere Beatmungsgeräte nacheinander verwendet werden kann, ohne dass dabei die Geräte oder Speichermedium mit einem PC und/oder PDA verbunden werden müssen. So können z. B. bestimmte Ausgangskonfigurationen für bestimmte Anwendungsfälle einfach auf eine Vielzahl von Geräten kopiert werden.
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Daher ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Konfiguration eine Information darüber enthält, ob sie nur für ein bestimmtes Beatmungsgerät eines Patienten oder für mindestens zwei Beatmungsgeräte vorgesehen ist.
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Außerdem ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass mindestens ein Parameter der Gerätekonfiguration eine Information darüber enthält, ob der Parameter nach Übertragung der Konfiguration des Gerätes von bestimmten Anwendern, z. B. vom Patient selbst, über eine Schnittstelle oder Bedienelemente des Gerätes oder ein Speichermedium verändert werden darf.
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Dabei enthält die Konfiguration erfindungsgemäß eine Information darüber, ob sie vom Patient bzw. anderen medizinischen Laien oder von medizinischem bzw. technischem Fachpersonal erstellt oder auf das Speichermedium geschrieben oder über die Schnittstelle bzw. den Schnittstellenwandler an das Beatmungsgerät versendet wurde. Mindestens ein Beatmungsparameter wird vom Beatmungsgerät nur dann akzeptiert, wenn die Eingabe seines Wertes durch medizinisches oder technisches Fachpersonal erfolgt ist.
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Außerdem ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Gerätekonfiguration durch das Beatmungsgerät nicht nur vom Speichermedium gelesen werden kann, sondern dass das Beatmungsgerät auch eine Gerätekonfiguration auf das Speichermedium abspeichern kann. Dadurch kann ein weiteres Beatmungsgerät identisch konfiguriert werden, falls z. B. das Beatmungsgerät des Patienten ausgetauscht werden soll.
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Die Schnittstelle ist bevorzugt als eine USB- oder Ethernet-Schnittstelle ausgeführt, die zusammen mit einer Speicherkarten-Schnittstelle im Bereich des Beatmungsgerätes realisiert ist, wobei über einen Schnittstellen-Schaltkreis eine Funktion zum Übertragen von Daten zwischen mehreren Speichern in dem Beatmungsgerät geschaffen wird. Hierbei werden insbesondere Daten von den Speichermedien (USB und Speicherkarte) auf das Beatmungsgerät übertragen und umgekehrt werden auch Daten vom Beatmungsgerät auf die Speichermedien übertragen.
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Dabei gibt es mindestens 3 verschiedene Speichereinheiten im Gerät:
- – Einen internen, flüchtigen Speicher (Arbeitsspeicher)
- – Einen internen, nicht flüchtigen Speicher (Programm-, Daten-, und Konfigurationsspeicher)
- – Einen optionalen, entnehmbaren, nicht flüchtigen Speicher (Speicherkarte, USB-Stick)
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In mindestens einem Betriebsmodus sind Daten redundant auf mehreren dieser 3 Speichereinheiten vorhanden. Ein Mikrocontroller sorgt für einen Abgleich des Inhaltes der 3 Speichereinheiten. Insbesondere wird angestrebt, dass die Daten zu jedem Zeitpunkt konsistent und widerspruchsfrei sind.
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Ein Schnittstellen-Schaltkreis schaltet zwischen den Speichern über einen manuellen Modus der Schaltung um und/oder schaltet über einen installierten Steuerchip automatisch um.
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Die im Gerät gespeicherten Beatmungs- und Nutzungdaten, die über eine der genannten Schnittstellen ausgelesen werden können, enthalten mindestens einen der Paramter:
- – Nutzungsdauer generell und in bestimmten Modi
- – Atemereignisse
- – Indizes oder Anzahlen von Atemereignissen
- – Verwendetes Zubehör
- – Verwendete Einstellparameter von Gerät und Zubehör
- – Uhrzeiten
- – Leckagen
- – Schlafstadien
- – SpO2 und/oder CO2
- – Arousals
- – Atemvolumen und/oder Atemfluss
- – Mit dem Atemphasentrigger in Zusammenhang stehende Informationen
- – Atemfrequenz
- – EKG-Signale oder daraus berechnete Parameter
- – Pulswellensignale oder daraus berechnete Parameter
- – Herzfrequenz
- – Mit der Atemanstrengung in Zusammenhang stehende Signale
- – Mit Compliance und Resistance der Atemwege in Zusammenhang stehende Signale
- – Schnarchen
- – Anwender-Eingaben, z. B. zur Therapiequalität
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Das erfindungsgemäße Beatmungsgerät kann alle Einstellungen, die die Parameter der Beatmung oder die Konfiguration des Gerätes betreffen, in zumindest einer Datei sichern. So können die Einstellungen zu einem späteren Zeitpunkt schnell und einfach wiederhergestellt werden, wenn beispielsweise ein Stromausfall vorliegt oder die Einstellungen auf ein anderes Beatmungsgerät übernommen werden müssen. Dies kann beispielsweise dann notwendig sein, wenn das aktuelle Gerät gewartet wird und der Patient ein Ersatzgerät bekommt.
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Die gesicherten Einstellungen können aber auch direkt, insbesondere über eine Infrarotschnittstelle oder Nahfeld-funk oder ein Datenkabel, auf ein anderes Beatmungsgerät übertragen und eingespielt werden. Dazu müssen Hardware und Firmware der beiden Geräte kompatibel zueinander sein.
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Bevorzugt erfolgt eine drahtlose Kommunikation zwischen einem externen Gerät und dem Beatmungsgerät.
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Erfindungsgemäß ist ein Auslesen von Daten aus dem Beatmungsgerät und die Konfiguration des Beatmungsgerätes ohne Notwendigkeit des Anschlusses an das Stromnetz möglich.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Gerät einen Energiespeicher (z. B. Batterie, Akku, Kondensator) enthält, welcher die mindestens 2 Speichereinheiten, die verwendete Schnittstelle und mindestens einen Mikrocontroller während der Datenkommunikation mit Energie versorgt.
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Alternativ ist daran gedacht, dass über das Datenkabel die mindestens 2 Speichereinheiten, die verwendete Schnittstelle und mindestens ein Mikrocontroller während der Datenkommunikation mit Energie versorgt werden. Dies ist z. B. über den USB-Standard möglich, oder durch zusätzliche Versorgungs-Adern im Datenkabel.
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Alternativ ist daran gedacht, dass über berührungslos eingekoppelte Energie (elektromagnetische Strahlung) die mindestens 2 Speichereinheiten, die verwendete Schnittstelle und mindestens ein Mikrocontroller während der Datenkommunikation mit Energie versorgt werden. Auch kann aus einer Kombination aus Energiespeicher, Datenkabel und elektromagnetischer Strahlung die für die Kommunkation notwendige Energie aufgebracht werden.
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Erfindungsgemäß ist auch daran gedacht, beim Auslesen von Nutzungsdaten oder Biosignalen aus dem Gerät oder dem Zubehör – z. B. mit Hilfe eines PC – über eine hinterlegte Datenbank automatisch den richtigen Patienten zuzuordnen. Dies dient der Vereinfachung von Prozessabläufen und der Vermeidung von Verwechslungen.
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Erfindungsgemäß ist auch daran gedacht, dass das Auslesen von Nutzungsdaten oder Biosignalen aus dem Gerät oder dem Zubehör drahtlos erfolgen kann – und sogar ohne Netzspannungs-Versorgung des Gerätes oder Zubehörs. Dies erspart Arbeitszeit, da Gerät oder Zubehör direkt aus der Transporttasche heraus ausgelesen werden können, ohne Öffnen, Herausnehmen, Anschließen von Strom und Datenleitung.
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Die Erfindung ist nicht nur für Zubehörteile und Sensoren interessant, sondern auch für Therapie- und Diagnosegeräte, z. B. bei der Anwendung zur vereinfachten Logistik bei der Lagerhaltung. Gerätetyp und Seriennummer können berührungslos ausgelesen werden. Der Vorteil gegenüber Barcodes ist, dass Geräte auch in der Tasche erkannt werden. Dies dient der Vereinfachung von Prozessen und der Vermeidung von Verwechslungen bei einer Taschen-Vertauschung.
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RFID ist nur eine denkbare Ausführungsform. Weitere wären Z-Wave oder Zigbee. Bei jeder der erfindungsgemäß verwendeten Funk-Übertragungsarten wird wenig Energie zum Senden von Information benötigt, so dass entweder gar keine Energieversorgung notwendig ist oder eine mobile Energieversorgung (Akku, Batterie, Knopfzelle, Kondensator, Brennstoffzelle) über einen sehr langen Zeitraum ausreicht.
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Erfindungsgemäß ist daran gedacht, dass das Auslesen der Beatmungs- und Nutzungsinformation bzw. das Abspeichern der Beatmungs- und Nutzungsinformation auf dem Speichermedium durch ein Ereignis gestartet werden muss. Mögliche Ereignisse sind:
- – Tastendruck (oder Berührung eines Displays) am Gerät oder am Schnittstellenwandler
- – Start oder Ende einer Beatmungstherapie
- – Ablauf eines bestimmten Zeitraumes seit Start oder Ende einer Beatmungstherapie
- – Auftreten einer bestimmten Uhrzeit oder eines bestimmten Datums
- – Auftreten eines bestimmten Therapie-Ereignisses
- – Verbinden des Gerätes mit einer Energieversorgung
- – Verbinden des Gerätes mit einem Speichermedium
- – Spracheingabe am Gerät
- – Verbinden des Gerätes über die Schnittstelle oder den Schnittstellenwandler mit einer Gegenstelle
- – Auslösen der Datenübertragung an der Gegenstelle
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Erfindungsgemäß ist ebenfalls daran gedacht, dass das Auslesen der Beatmungs- und Nutzungsinformation bzw. das Abspeichern der Beatmungs- und Nutzungsinformation auf dem Speichermedium durch ein Ereignis der vorgenannten Art beendet oder unterbrochen werden kann.
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Erfindungsgemäß ist ebenfalls daran gedacht, dass das Gerät mindestens 2 unterschiedliche Detailgrade an Beatmungs- und Nutzungsinformation unterscheiden kann und je nach Ereignis der vorgenannten Art einen bestimmten Detailgrad für das Senden der Information über mindestens eine Schnittstelle oder einen Schnittstellenwandler bzw. das Abspeichern der Information auf dem Speichermedium wählt.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Beatmungsgerät eine visuelle oder akustische Meldung über das Auftreten eines Fehlers beim Versenden oder Abspeichern der Beatmungs- und Nutzungsinformation erzeugt, um diesen dem Anwender bewusst zu machen. Dabei ist vorgesehen, dass verschiedene Fehlertypen unterschieden werden und je nach Fehlertyp mindestens 2 unterschiedliche Meldungen vom Gerät erzeugt werden können.
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In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
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1 einen grundsätzlichen Aufbau einer Vorrichtung zur Beatmung,
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2 eine schematische Darstellung des Ablaufes eines Datentransfers,
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3a ein Ablaufschema zur Speicherung und Übertragung von Einstellungen und
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3b eine Darstellung entsprechend 3a hinsichtlich der Speicherung und Übertragung von Beatmungs- bzw. Therapiedaten.
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1 zeigt den grundsätzlichen Aufbau einer Vorrichtung zur Beatmung. Im Bereich eines Gerätegehäuses (1) mit Bedienfeld (2) sowie Anzeige (3) ist in einem Geräteinnenraum eine Atemgaspumpe angeordnet. Über eine Kopplung (4) wird ein Verbindungsschlauch (5) angeschlossen. Zur Ermöglichung einer Datenübertragung weist das Gerätegehäuse (1) eine Schnittstelle (8) auf. Im Bereich einer dem Gerätegehäuse (1) abgewandten Ausdehnung des Verbindungsschlauches (5) ist ein Ausatmungselement (6) angeordnet.
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1 zeigt darüber hinaus ein Anwender-Interface (7), das als Nasalmaske ausgebildet ist. Eine Fixierung im Bereich eines Kopfes eines Anwenders kann über eine Kopfhaube (10) erfolgen. Im Bereich ihrer dem Verbindungsschlauch (5) zugewandten Ausdehnung weist die Beatmungsmaske (7) einen Anschlussstutzen (11) auf.
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Zur Übertragung von Energie durch den Raum ist in das Gerät zur Zuführung von Atemgas ein Reader eingebaut (nicht gezeigt). Zur Vermeidung eines Austrocknens der Atemwege erweist es sich insbesondere bei längeren Beatmungsphasen als zweckmäßig, eine Befeuchtung der Atemluft durchzuführen. Derartige Befeuchtungen der Atemluft können auch bei anderen Anwendungen realisiert werden. Zur Befeuchtung werden üblicherweise adaptierbare Atemluftbefeuchter (9) in den Luftweg der Vorrichtung zur Zufuhr eines Atemfrischgases zum Nasen-Rachen-Mundraum eines Anwenders eingebracht.
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2 zeigt schematisch den Ablauf des Datentransfers vom Beatmungsgerät (1) über zumindest eine Schnittstelle (8) auf externe Speichermedien und/oder Geräte (12). Hierbei können Parameter der Beatmung und/oder die Konfiguration des Gerätes gespeichert werden. Es können auch Parameter der Beatmung und/oder die Konfiguration des Beatmungsgerätes von externen Speichermedien und/oder Geräten geladen werden. Es ist somit ein wechselseitiger Austausch möglich.
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Zusätzlich können auf dem Speichermedium auch Patientendaten gespeichert und in das Therapiegerät eingelesen werden, die nicht unmittelbar zur Konfiguration des Gerätes dienen. Dies können Angaben über den Patienten sein (Alter, Adresse, Name, Geschlecht), die zur späteren einfacheren und fehlerärmeren Identifikation von ausgelesenen Nutzungsdaten dienen. Alternativ ist auch daran gedacht, Befunde und Diagnosedaten zu speichern, die bei einer Nachkontrolle und Therapie-Erfolgsbewertung hilfreich sind.
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3 zeigt ein Ablaufschema zur Speicherung/Übertragung von Einstellungen. Gemäß 3 verfährt der Benutzer wie folgt:
- 1. In der Benutzeroberfläche wird der Menüpunkt Datentransfer ausgewählt
- 2. Dann wird ausgewählt welche Daten übertragen werden sollen: Beatmungseinstellungen, Gerätekonfiguration, Patientendaten, Kompliancedaten
- 2. Anschließend wird das Ziel ausgewählt: Speicherkarte, USB, Diskette, CD, anderes Beatmungsgerät, PC, Daten-Server
- 3. ggf. die Übertragungsart eingestellt: Infrarot, Nahfeldfunk, (W-)LAN, Datenkabel
- 4. Schließlich bestätigt der Benutzer seine Auswahl ”Einstellungen sichern” und der Datentransfer bzw. das Speichern der Daten beginnt
- 5. Alternativ kann der Datentransfer auch automatisch gestartet werden, sobald ein Gerät angeschlossen oder ein Speichermedium eingelegt wird.
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Zum Implementieren/Aufrufen von Einstellungen verfährt der Benutzer wie folgt:
- 1. In der Benutzeroberfläche wird der Menüpunkt ”Daten laden” ausgewählt
- 2. Dann wird ausgewählt, welche Daten geladen werden sollen: Beatmungseinstellungen, Gerätekonfiguration, Patientendaten, Kompliancedaten
- 3. Anschließend wird die Quelle ausgewählt: Speicherkarte, USB, Diskette, CD, anderes Beatmungsgerät, PC, Daten-Server
- 4. ggf. die Übertragungsart eingestellt: Infrarot, Nahfeldfunk, (W-)LAN, Datenkabel
- 5. Schließlich bestätigt der Benutzer seine Auswahl ”Daten laden” und die Daten werden geladen
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Hinterlegte Standard-Einstellungen für bestimmte wiederkehrende Beatmungssituationen sind im Speicher des Beatmungsgerätes vorhanden. Beispielsweise kann der Arzt hier solche Beatmungseinstellungen auswählen, die standardmäßig für die Therapie der von ihm gestellten Diagnose geeignet sind. Ebenso kann der Arzt hier selbst definierte Einstellungen abspeichern und wieder aufrufen. Diese können auch übertragen werden.
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Weitere auch speziellere Einstellungen liegen z. B. extern auf einen FTP-Server abrufbar, gesichert vor. Diese Einstellungen können nach einer Verbindung des Beatmungsgerätes mit dem Server in den Speicher des Beatmungsgerätes geladen werden.
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Im Speicher des Beatmungsgerätes ist auch die aktuelle Konfiguration gespeichert. Bei Änderungen der Konfiguration erfolgt eine Abfrage, ob die Änderungen gespeichert werden sollen.