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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Beatmungsgerät mit einer
Schnittstelle, die dem Datenaustausch dient.
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Wenn
ein Arzt oder Fachhändler
die Einstellungen eines Beatmungsgerätes überprüfen/ändern muss, so muss er derzeit
das Gerät
physikalisch vor sich haben. Sofern die Beatmungseinstellungen für einen
Patienten möglichst
kontinuierlich überwacht oder
angepasst werden müssen,
so muß der
Patient entweder im Krankenhaus bleiben oder regelmäßig einen
Arzt aufsuchen.
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Ebenso
wird, falls die Software/Firmware aktualisiert werden muss, der
Patient zum Arzt, Fachhändler
oder in das Krankenhaus kommen müssen, um
die Aktualisierung installieren zu lassen.
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Auch
bei einem Geräteaustausch,
beispielsweise bedingt durch einen Defekt, muß derzeit das neue Gerät wieder
auf den Patienten eingestellt werden. Dazu müssen die Einstellungen durch
den Arzt oder Fachhändler
vorgenommen werden.
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Bei
den Beatmungsgeräten
SOMNOcomfort oder SOMNOvent CR des Anmelders wird beispielsweise
eine serielle Schnittstelle RS 485 verwendet, um respiratorische
Daten der Beatmung aus dem Gerät
auszulesen und diese ggf. an einem PC zu visualisieren. Um eine
Einstellung der Beatmungsparameter vorzunehmen, muß jedoch
der Arzt am Gerät
eine Änderung
der Einstellungen vornehmen.
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Dadurch
steigen die Kosten der Gesundheitsversorgung und die Patienten,
die entweder im Krankenhaus bleiben müssen oder sehr häufig einen Arzt
aufsuchen müssen,
werden in ihrem täglichen Leben
deutlich eingeschränkt.
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Es
besteht ein Bedürfnis
danach, die beschriebenen Prozesse zu vereinfachen bzw. einzusparen,
um den Arzt bzw. Fachhändler
zu entlasten und somit Kosten zu sparen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Beatmungsgerät anzugeben,
das einen Datentransfer zwischen dem Beatmungsgerät und externen
Speichermedien und/oder Geräten
ermöglicht,
bei dem Parameter der Beatmung und/oder Nutzung und/oder die Konfiguration
des Beatmungsgerätes
vereinfacht ausgetauscht werden können.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass ein Beatmungsgerät
ausgebildet ist mit zumindest einem Sensor zur Erfassung von zumindest
einem Parameter des Atemgases, einer Bedieneinrichtung zur Vorgabe
von Beatmungseinstellungen, einer Steuereinheit, die mit einer Speichereinheit
verbunden ist und einen ersten Computerprogrammprodukt zur Umsetzung
der Beatmungseinstellungen unter Berücksichtigung der Vorgabe, und
einem zweiten Computerprogrammprodukt, das einen Datentransfer vom
und zu der Steuereinheit über
zumindest eine Schnittstelle regelt, wobei über die zumindest eine Schnittstelle ein
wechselseitiger Austausch von Daten zwischen dem Beatmungsgerät und dem
externen Speichermedien und/oder Geräten erfolgt und zudem Parameter
der Beatmung ausgetauscht werden können und Parameter der Beatmung
und/oder die Konfiguration des Beatmungsgerätes von externen Speichermedien
und/oder Geräten
geladen werden können.
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Das
Beatmungsgerät
ist dazu ausgebildet, mindestens einen inspiratorischen und einen
exspiratorischen Druckverlauf in den Atemwegen des Patienten zu
erzeugen. Dabei können
beide Druckverläufe
konstant und identisch (CPAP), konstant und verschieden (IPAP/EPAP)
oder zeitlich veränderlich sein.
Im Übergang
zwischen inspiratorischem und exspiratorischen Druckverlauf ist
ebenfalls ein Druckverlauf (z. B. Rampe) vorgebbar oder im Gerät hinterlegt.
In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Druckverläufe
vom Gerät
automatisch geregelt anhand von mindestens einem der folgenden Parameter:
- – Atemphase
- – Atemfrequenz
- – Atemvolumen
- – Maximalem
Atemfluss
- – Sauerstoffsättigung
- – CO2-
oder pH-Wert
- – Atemanstrengung
- – Atemstabilität.
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Bei
der Regelung der Druckverläufe
wird die Atmung stabilisiert, das heißt es werden sowohl kurzfristige
At mungsschwankungen (Apnoen, Hypopnoen, Cheyne-Stokes-Zyklen) als auch
langfristige Atmungsschwankungen (Hypoventilationen, respiratorische
Insuffizienzen) therapiert.
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Zusätzlich werden
vom Gerät
in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Zeitpunkte für den Übergang
von inspiratorischem zu exspiratorischem Druckverlauf sowie von
exspiratorischem und inspiratorischem Druckverlauf automatisch bestimmt.
Dies geschieht entweder anhand eines mit dem Atemflusses des Patienten
in Zusammenhang stehenden Signals oder nach Ablauf von vordefinierten
oder automatisch an die Atmung des Patienten adaptierten Zeiten
seit dem letzten Übergang
von inspiratorischer zu exspiratorischer oder exspiratorischer zu
inspiratorischer Phase.
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Über zumindest
eine Schnittstelle erfolgt ein wechselseitiger Austausch von Geräte-Daten
zwischen dem Beatmungsgerät
und externen Speichermedien und/oder Geräten. Zudem können wechselseitig
Parameter der Beatmung ausgetauscht werden und Parameter der Beatmung
und/oder die Konfiguration des Beatmungsgerätes können von externen Speichermedien
und/oder Geräten
beeinflusst werden.
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Als
Datenaustauschmittel dient beispielsweise ein Datenkabel, ein USB-Stick,
ein Funkmodul oder eine Speicherkarte, welche in die Schnittstelle eingeführt werden.
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Zusätzlich zum
Datenkabel kann ein Schnittstellenwandler außerhalb des Beatmungsgerätes vorgesehen
werden, welcher über
das Datenkabel mit dem Beatmungsgerät verbunden wird. Über den Schnittstellenwandler
wird die Kommunikation des Gerätes
mit einem anderen Gerät
und/oder PC über mindestens
einen Übertragungsstandard
ermöglicht, der
im Gerät
selbst nicht vorgesehen ist, z. B.: analoge Signalkanäle, Ethernet,
Funkverbindung, USB, Firewire, Speichermedium, USB OTG, Mobilfunk
(z. Bsp. UMTS, GSM, HSDPA), eSATA, Express-Card, PCMCIA, RS232, RS485. Mindestens
eine dieser Schnittstellen kann erfindungsgemäß auch im Beatmungsgerät selbst
ausgeführt
sein. Der Schnittstellenwandler ermöglicht jedoch eine Erweiterung
der Kommunikationsmöglichkeiten
zu einem späteren Zeitpunkt
als die Produktion des Gerätes,
ohne dass medizinisches oder technisches Fachpersonal erforderlich
ist.
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Über den
Schnittstellenwandler können
zusätzlich
weitere Sensoren an das Beatmungsgerät angeschlossen werden, z.
B. ein Pulsoximeter, CO2-Messung, ein Sensor für die Atemanstrengung und/oder
ein EKG/EEG.
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Durch
einen Microcontroller oder Speicher im Schnittstellenwandler kann
außerdem
die Funktionalität
des Gerätes
erweitert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält der Schnittstellenwandler
eine Titrationslogik für
ein CPAP- oder BiLevel-Gerät.
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Vorteilhaft
ist im Bereich des Beatmungsgerätes
eine Firmware oder Software installiert, die als Server ausgeführt ist
und eine Anbindung des Beatmungsgerätes an das Internet ermöglicht.
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In
einer Ausführungsform
wartet der Server auf die Kontaktaufnahme eines Client-Programms und
tauscht nach Kontaktaufnahme mit diesem Daten aus. Die Kontaktaufnahme
erfolgt typischerweise durch ein auslösendes Ereignis. Auslösende Ereignisse
können
u. a. sein:
- – Es wird eine Datenverbindung
aufgebaut
- – Ein
vorab eingestelltes oder bestimmtes Zeitintervall ist abgelaufen.
- – Ein
mit der Therapie in Zusammenhang stehendes Ereignis wird erkannt,
z. B. Beginn oder Ende der Therapie, Auftreten einer Atemstörung oder Leckage
- – Eine
Kontaktaufnahme wird manuell durch den Benutzer ausgelöst.
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Alternativ
ist im Bereich des Beatmungsgerätes
eine Firmware oder Software installiert, die als Client ausgeführt ist
und eine Anbindung des Beatmungsgerätes an das Internet ermöglicht.
Hierbei ist der Client bei einer Datenübertragung für die Kontaktaufnahme
verantwortlich und bestimmt deren Zeitpunkt.
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Es
ist auch daran gedacht, dass der Client als ein Web-Browser funktioniert,
welcher Kontakt zu einem Web-Server aufnimmt und eine Webseite von diesem
anfordert und die angeforderte Webseite ggf. anzeigt.
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Außerdem ist
daran gedacht, dass das Beatmungsgerät die relevanten Informationen über seine Einstellparameter
und deren Einstellgrenzen, sowie seine gespeicherte Therapieinformation,
enthält
und einem Darstellungsgerät
(z. B. PC und/oder PDA mit Webbrowser) zur Verfügung stellt. Dadurch muss das Darstellungsgerät nicht
vor seiner ersten Verwendung in Zusammenhang mit dem Beatmungsgerät vorbereitet
werden, z. B. durch Installieren einer Software.
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Dies
kann bevorzugt dadurch gelöst
werden, dass das Gerät
seine Therapieinformationen bzw. Einstellparameter über die
Schnittstelle oder über das
Speichermedium oder über
den Schnittstellenwandler in einem Datenformat zur Verfügung stellt, welches
von Computern mit Standard-Büro- Konfiguration verstanden
wird, z. B: XML, HTML, CSV. Alternativ kann dies dadurch gelöst werden,
dass das Beatmungsgerät über die
Schnittstelle oder das Speichermedium eine Applikation zur Verfügung stellt, welche
durch ein Betriebssystem eines PCs oder PDAs direkt ausgeführt werden
kann. Erfindungsgemäß ist diesbezüglich daran
gedacht, dass das Beatmungsgerät
in einem nicht-flüchtigen
Speicher eine ausführbare
Logik enthält,
welche nicht das Beatmungsgerät
selbst, sondern ein PC ausführen
kann. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist dies ein Plug-In für
eine PC-Software oder eine Konfigurationsdatei oder eine Windows-
bzw. .net – Applikation. Dadurch
ermöglicht
das Beatmungsgerät
die Installation einer Software auf dem PC, ohne dass der Anwender
diese per CD, Download oder Speichermedium direkt vom Hersteller
des Beatmungsgerät
oder einem Service-Anbieter
beziehen muss.
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Denkbar
ist auch, dass das Beatmungsgerät in
einem drahtlosen Netz als Client von einem Access Point versorgt
wird.
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Die
Kommunikation zwischen Server und Client erfolgt in einer Ausführungsform
nach dem Peer-to-Peer-Prinzip.
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Erfindungsgemäß werden
Daten mittels des Hypertext Transfer Protocols (HTTP) oder mittels HTTPS,
oder mittels FTP oder SFTP oder SMTP oder ESMTP oder POP3 oder IMAP
oder TCP/IP oder normierten USB-Standards übertragen.
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Entfernte
Daten werden mittels NFS (Network File System) oder SMB über einen
Client bearbeitet.
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Daten
können
vom Beatmungsgerät
auch mittels LPR (Line Printer Protocol) oder LPD (LPD-Protokoll)
oder PictBridge oder IrDA oder XHTML oder Bluetooth Basic Printing
Profile oder DPOF oder UPnP an einen Drucker übertragen werden und unmittelbar
ausgedruckt werden.
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Alternativ
kann die Schnittstelle oder der Schnittstellenwandler als USB-Slave-/Device-Schnittstelle
ausgebildet sein und z. B. das USB-Massenspeicher-Protokoll unterstützen.
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In
einer bevorzugten Ausführung
ist vorgesehen, dass das Gerät über die
Schnittstelle oder den Schnittstellenwandler verschiedene Dienste
bzw. Protokoll unterstützt,
die vom Anwender, z. B. am Mensch-Maschine-Interface des Beatmungsgerätes ausgewählt werden
können
oder die vom Beatmungsgerät
automatisch in Abhängigkeit
der Kommunikations-Gegenstelle
gewählt
werden.
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Erfindungsgemäß ist ebenfalls
vorgesehen, dass das Beatmungsgerät oder der Schnittstellenwandler
mindestens zwei Schnittstellen aufweist, die unterschiedliche Standards
und Kommunikations-Protokolle unterstützen, z. B. USB und Ethernet oder
USB-Host und -Device oder USB und Speicherkarte oder Mobilfunk und
USB.
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Erfindungsgemäß ist mindestens
eine Schnittstelle als eine Speicherkarten-Schnittstelle, geeignet
für eine
SD-(SecureDigital-Karte),
micro-SD-, eine MMC-(MultiMedia-Karte),
eine MS PRO-(Memory-Stick-PRO-Karte), eine XD-(eXtreme DigitalPicture-Karte), eine
SM-(SmartMedia-Karte) oder eine CF-Übertragungsschnittstelle (CompactFlash-Karte), ausgebildet. Über die
Schnittstelle können
Daten aus dem Beatmungsgerät
auf der Speicherkarte abgespeichert werden und umgekehrt auch Daten
von einer eingelegten Speicherkarte in das Beatmungsgerät geladen
werden.
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Die
Daten repräsentieren
bevorzugt die Konfigurationsinformation für das Beatmungsgerät, wobei
die Konfigurationsinformation auf ein Beatmungsgerät übertragbar
und dort ausführbar
ist. Die Konfigurationsinformation enthält mindestens einen der folgenden
Parameter:
- – Patienten-Identifikation
(z. B. Name, Geburtsdatum, Erkennungsschlüssel)
- – Geräte(-typ)-Identifikation
(z. B. Seriennummer)
- – Beatmungsdruck
(IPAP, EPAP, EEPAP, CPAP, ...)
- – Grenzen
für Beatmungsdrücke, die
vom Gerät automatisch
eingestellt werden
- – Hintergrund-Beatmungsfrequenz
- – I:E-Verhältnis
- – Mindest-Atemvolumen
- – Beatmungsmodus
- – Einstellungen
für einen
Atemluftbefeuchter
- – Zeitintervalle
für Wartung
oder Therapiekontrolle
- – Logik
für die
zulässigen
Kombinationen und Wertebereiche von Beatmungsparametern
- – Logik
zur Gerätesteuerung,
z. B. ist die Übertragung
neuer Programmteile oder der gesamten Gerätesoftware als Update auf das
Gerät erfindungsgemäß ein Spezialfall
der Gerätekonfiguration.
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Die
Schnittstelle ist bevorzugt als eine USB-Schnittstelle, Ethernet-Schnittstelle,
Funkschnittstelle oder ein Speichermedium ausgeführt.
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Zur
Vermeidung von Verletzungen des Anwenders aufgrund von elektrischer
Spannung ist im Beatmungsgerät
oder im Schnittstellenwandler eine galvanische Trennung der Signalleitungen
vorgesehen. Das Beatmungsgerät
oder der Schnittstellenwandler werden entweder über mindestens ein medizi nisch
zugelassenen Netzteil oder einen mobilen Energiespeicher (z. B.
Akku, Batterie, Kondensator) während
der Datenübertragung
mit Energie versorgt.
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Werden
Konfigurationsinformationen über ein
Speichermedium eingelesen, so sind zusätzliche Sicherungs-Mechanismen
zur Verhinderung von Fehlkonfigurationen erforderlich.
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Bevorzugt
wird überprüft, ob der
jeweilige Anwender die Konfiguration zum jeweiligen Zeitpunkt vornehmen
darf und nicht eine zweite Konfiguration zeitgleich über eine
andere Schnittstelle stattfindet.
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Ebenso
bevorzugt wird die Integrität
der Konfigurationsinformation geprüft. Dies enthält mindestens
eine der folgenden Prüfungen:
- – Ist
die Konfigurationsinformation für
den Typ des Beatmungsgerätes
verwendbar?
- – Ist
die Konfigurationsinformation für
das jeweilige Gerät
und/oder den jeweiligen Patienten gedacht?
- – Ist
die Konfigurationsinformation vollständig, unbeschädigt, nicht
manipuliert, widerspruchsfrei und enthält keine unerlaubten Wertekombinationen?
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass der Anwender die Übernahme der Konfigurationsinformation
in das Gerät
bestätigen
bzw. auslösen
kann und/oder muss.
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass bei Fehlern oder bei einem Abbruch
während
des Auslesens der Konfigurationsinformation das Beatmungsgerät weiterhin
eine geeignete Konfiguration besitzt, bevorzugt diejenige vor dem
Start des Auslesens der Konfigurationsinformation.
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass das Beatmungsgerät eine visuelle oder akustische
Meldung über
das Auftreten eines Fehlers beim Konfigurationsvorgang erzeugt,
um diesen dem Anwender bewusst zu machen. Dabei ist vorgesehen,
dass verschiedene Fehlertypen unterschieden werden und je nach Fehlertyp
mindestens 2 unterschiedliche Meldungen vom Gerät erzeugt werden können.
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass beim Auftreten von Fehlern beim Konfigurationsvorgang vom
Beatmungsgerät
mindestens eine Information über
Auftreten und Art des Fehlers über
mindestens eine Schnittstelle oder einen Schnittstellenwandler versendet
wird.
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass bei Auftreten eines Fehlers während des
Konfigurationsprozesses die Beatmungstherapie erst fortgesetzt werden
kann, wenn der Anwender durch eine Interaktion mit dem Gerät bestätigt, dass
er das Auftreten des Fehlers wahrgenommen hat. Dies kann erfindungsgemäß durch
Drücken
einer Taste am Gerät oder
eine Information über
mindestens eine Schnittstelle bzw. den Schnittstellenwandler gelöst werden.
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass der Anwender über mindestens eine Schnittstelle über das Ändern der
Beatmungskonfiguration informiert wird und die Änderung in mindestens einem
Daten-Speicher gespeichert wird.
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass die Konfigurationsinformation auf
dem Speichermedium nach dem Auslesen durch das Beatmungsgerät gelöscht wird.
So kann verhindert werden, dass die Konfiguration für einen
bestimmten Patienten unbeabsichtigt auf weitere Beatmungsgeräte anderer
Patien ten übertragen
wird, oder zu einem späteren
Zeitpunkt erneut auf das Beatmungsgerät des Patienten übertragen
wird, wenn sie bereits vom Anwender über eine andere Schnittstelle
oder ein anderes Speichermedium oder Bedienelemente am Gerät bewusst
wieder geändert
wurde.
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Ebenso
bevorzugt ist vorgesehen, dass die Konfigurationsinformation auf
dem Speichermedium nach dem Auslesen durch das Beatmungsgerät nicht gelöscht wird,
sondern für
mehrere Beatmungsgeräte
nacheinander verwendet werden kann, ohne dass dabei die Geräte oder
Speichermedium mit einem PC und/oder PDA verbunden werden müssen. So
können
z. B. bestimmte Ausgangskonfigurationen für bestimmte Anwendungsfälle einfach
auf eine Vielzahl von Geräten
kopiert werden.
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Daher
ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass
die Konfiguration eine Information darüber enthält, ob sie nur für ein bestimmtes
Beatmungsgerät eines
Patienten oder für
mindestens zwei Beatmungsgeräte
vorgesehen ist.
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Außerdem ist
erfindungsgemäß vorgesehen, dass
mindestens ein Parameter der Gerätekonfiguration
eine Information darüber
enthält,
ob der Parameter nach Übertragung
der Konfiguration des Gerätes von
bestimmten Anwendern, z. B. vom Patient selbst, über eine Schnittstelle oder
Bedienelemente des Gerätes
oder ein Speichermedium verändert
werden darf.
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Dabei
enthält
die Konfiguration erfindungsgemäß eine Information
darüber,
ob sie vom Patient bzw. anderen medizinischen Laien oder von medizinischem
bzw. technischem Fachpersonal erstellt oder auf das Speichermedium
geschrieben oder über die
Schnittstelle bzw. den Schnittstellenwandler an das Beatmungsgerät versendet
wurde. Mindestens ein Beatmungsparameter wird vom Beatmungsgerät nur dann
akzeptiert, wenn die Eingabe seines Wertes durch medizinisches oder
technisches Fachpersonal erfolgt ist.
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Außerdem ist
erfindungsgemäß vorgesehen, dass
die Gerätekonfiguration
durch das Beatmungsgerät
nicht nur vom Speichermedium gelesen werden kann, sondern dass das
Beatmungsgerät
auch eine Gerätekonfiguration
auf das Speichermedium abspeichern kann. Dadurch kann ein weiteres
Beatmungsgerät
identisch konfiguriert werden, falls z. B. das Beatmungsgerät des Patienten
ausgetauscht werden soll.
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Die
Schnittstelle ist bevorzugt als eine USB- oder Ethernet-Schnittstelle
ausgeführt,
die zusammen mit einer Speicherkarten-Schnittstelle im Bereich des
Beatmungsgerätes
realisiert ist, wobei über einen
Schnittstellen-Schaltkreis eine Funktion zum Übertragen von Daten zwischen
mehreren Speichern in dem Beatmungsgerät geschaffen wird. Hierbei werden
insbesondere Daten von den Speichermedien (USB und Speicherkarte)
auf das Beatmungsgerät übertragen
und umgekehrt werden auch Daten vom Beatmungsgerät auf die Speichermedien übertragen.
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Dabei
gibt es mindestens 3 verschiedene Speichereinheiten im Gerät:
- – Einen
internen, flüchtigen
Speicher (Arbeitsspeicher)
- – Einen
internen, nicht flüchtigen
Speicher (Programm-, Daten-, und Konfigurationsspeicher)
- – Einen
optionalen, entnehmbaren, nicht flüchtigen Speicher (Speicherkarte,
USB-Stick)
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In
mindestens einem Betriebsmodus sind Daten redundant auf mehreren
dieser 3 Speichereinheiten vorhanden. Ein Mikrocontroller sorgt
für einen Abgleich
des Inhaltes der 3 Speichereinheiten. Insbesondere wird angestrebt,
dass die Daten zu jedem Zeitpunkt konsistent und widerspruchsfrei
sind.
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Ein
Schnittstellen-Schaltkreis schaltet zwischen den Speichern über einen
manuellen Modus der Schaltung um und/oder schaltet über einen
installierten Steuerchip automatisch um.
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Die
im Gerät
gespeicherten Beatmungs- und Nutzungdaten, die über eine der genannten Schnittstellen
ausgelesen werden können,
enthalten mindestens einen der Paramter:
- – Nutzungsdauer
generell und in bestimmten Modi
- – Atemereignisse
- – Indizes
oder Anzahlen von Atemereignissen
- – Verwendetes
Zubehör
- – Verwendete
Einstellparameter von Gerät
und Zubehör
- – Uhrzeiten
- – Leckagen
- – Schlafstadien
- – SpO2
und/oder CO2
- – Arousals
- – Atemvolumen
und/oder Atemfluss
- – Mit
dem Atemphasentrigger in Zusammenhang stehende Informationen
- – Atemfrequenz
- – EKG-Signale
oder daraus berechnete Parameter
- – Pulswellensignale
oder daraus berechnete Parameter
- – Herzfrequenz
- – Mit
der Atemanstrengung in Zusammenhang stehende Signale
- – Mit
Compliance und Resistance der Atemwege in Zusammenhang stehende
Signale
- – Schnarchen
- – Anwender-Eingaben,
z. B. zur Therapiequalität
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Das
erfindungsgemäße Beatmungsgerät kann alle
Einstellungen, die die Parameter der Beatmung oder die Konfiguration
des Gerätes
betreffen, in zumindest einer Datei sichern. So können die
Einstellungen zu einem späteren
Zeitpunkt schnell und einfach wiederhergestellt werden, wenn beispielsweise
ein Stromausfall vorliegt oder die Einstellungen auf ein anderes
Beatmungsgerät übernommen werden
müssen.
Dies kann beispielsweise dann notwendig sein, wenn das aktuelle
Gerät gewartet
wird und der Patient ein Ersatzgerät bekommt.
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Die
gesicherten Einstellungen können
aber auch direkt, insbesondere über
eine Infrarotschnittstelle oder Nahfeld-funk oder ein Datenkabel,
auf ein anderes Beatmungsgerät übertragen
und eingespielt werden. Dazu müssen
Hardware und Firmware der beiden Geräte kompatibel zueinander sein.
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Bevorzugt
erfolgt eine drahtlose Kommunikation zwischen einem externen Gerät und dem
Beatmungsgerät.
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Erfindungsgemäß ist ein
Auslesen von Daten aus dem Beatmungsgerät und die Konfiguration des
Beatmungsgerätes
ohne Notwendigkeit des Anschlusses an das Stromnetz möglich.
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Dies
wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass
das Gerät
einen Energiespeicher (z. B. Batterie, Akku, Kondensator) enthält, welcher
die mindestens 2 Speichereinheiten, die verwendete Schnittstelle und
mindestens einen Mikrocontroller während der Datenkommunikation
mit Energie versorgt.
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Alternativ
ist daran gedacht, dass über
das Datenkabel die mindestens 2 Speichereinheiten, die verwendete
Schnittstelle und mindestens ein Mikrocontroller während der
Datenkommunikation mit Energie versorgt werden. Dies ist z. B. über den USB-Standard
möglich,
oder durch zusätzliche
Versorgungs-Adern im Datenkabel.
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Alternativ
ist daran gedacht, dass über
berührungslos
eingekoppelte Energie (elektromagnetische Strahlung) die mindestens
2 Speichereinheiten, die verwendete Schnittstelle und mindestens
ein Mikrocontroller während
der Datenkommunikation mit Energie versorgt werden. Auch kann aus
einer Kombination aus Energiespeicher, Datenkabel und elektromagnetischer
Strahlung die für
die Kommunkation notwendige Energie aufgebracht werden.
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Erfindungsgemäß ist auch
daran gedacht, beim Auslesen von Nutzungsdaten oder Biosignalen aus
dem Gerät
oder dem Zubehör – z. B.
mit Hilfe eines PC – über eine
hinterlegte Datenbank automatisch den richtigen Patienten zuzuordnen.
Dies dient der Vereinfachung von Prozessabläufen und der Vermeidung von
Verwechslungen.
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Erfindungsgemäß ist auch
daran gedacht, dass das Auslesen von Nutzungsdaten oder Biosignalen
aus dem Gerät
oder dem Zubehör
drahtlos erfolgen kann – und
sogar ohne Netzspannungs-Versorgung des Gerätes oder Zubehörs. Dies
erspart Arbeitszeit, da Gerät
oder Zubehör
direkt aus der Transporttasche heraus ausgelesen werden können, ohne Öffnen, Herausnehmen,
Anschließen
von Strom und Datenleitung.
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Die
Erfindung ist nicht nur für
Zubehörteile und
Sensoren interessant, sondern auch für Therapie- und Diagnosegeräte, z. B.
bei der Anwendung zur vereinfachten Logistik bei der Lagerhaltung.
Gerätetyp
und Seriennummer können
berührungslos ausgelesen
werden. Der Vorteil gegenüber
Barcodes ist, dass Geräte
auch in der Tasche erkannt werden. Dies dient der Vereinfachung
von Prozessen und der Vermeidung von Verwechslungen bei einer Taschen-Vertauschung.
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RFID
ist nur eine denkbare Ausführungsform.
Weitere wären
Z-Wave oder Zigbee. Bei jeder der erfindungsgemäß verwendeten Funk-Übertragungsarten
wird wenig Energie zum Senden von Information benötigt, so
dass entweder gar keine Energieversorgung notwendig ist oder eine
mobile Energieversorgung (Akku, Batterie, Knopfzelle, Kondensator,
Brennstoffzelle) über
einen sehr langen Zeitraum ausreicht.
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Erfindungsgemäß ist daran
gedacht, dass das Auslesen der Beatmungs- und Nutzungsinformation
bzw. das Abspeichern der Beatmungs- und Nutzungsinformation auf
dem Speichermedium durch ein Ereignis gestartet werden muss. Mögliche Ereignisse
sind:
- – Tastendruck
(oder Berührung
eines Displays) am Gerät
oder am Schnittstellenwandler
- – Start
oder Ende einer Beatmungstherapie
- – Ablauf
eines bestimmten Zeitraumes seit Start oder Ende einer Beatmungstherapie
- – Auftreten
einer bestimmten Uhrzeit oder eines bestimmten Datums
- – Auftreten
eines bestimmten Therapie-Ereignisses
- – Verbinden
des Gerätes
mit einer Energieversorgung
- – Verbinden
des Gerätes
mit einem Speichermedium
- – Spracheingabe
am Gerät
- – Verbinden
des Gerätes über die
Schnittstelle oder den Schnittstellenwandler mit einer Gegenstelle
- – Auslösen der
Datenübertragung
an der Gegenstelle
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Erfindungsgemäß ist ebenfalls
daran gedacht, dass das Auslesen der Beatmungs- und Nutzungsinformation
bzw. das Abspeichern der Beatmungs- und Nutzungsinformation auf
dem Speichermedium durch ein Ereignis der vorgenannten Art beendet
oder unterbrochen werden kann.
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Erfindungsgemäß ist ebenfalls
daran gedacht, dass das Gerät
mindestens 2 unterschiedliche Detailgrade an Beatmungs- und Nutzungsinformation
unterscheiden kann und je nach Ereignis der vorgenannten Art einen
bestimmten Detailgrad für
das Senden der Information über
mindestens eine Schnittstelle oder einen Schnittstellenwandler bzw. das
Abspeichern der Information auf dem Speichermedium wählt.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass das Beatmungsgerät eine visuelle oder akustische
Meldung über
das Auftreten eines Fehlers beim Versenden oder Abspeichern der
Beatmungs- und Nutzungsinformation erzeugt, um diesen dem Anwender
bewusst zu machen. Dabei ist vorgesehen, dass verschiedene Fehlertypen
unterschieden werden und je nach Fehlertyp mindestens 2 unterschiedliche
Meldungen vom Gerät
erzeugt werden können.
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In
den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
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1 einen
grundsätzlichen
Aufbau einer Vorrichtung zur Beatmung,
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2 eine
schematische Darstellung des Ablaufes eines Datentransfers,
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3a ein
Ablaufschema zur Speicherung und Übertragung von Einstellungen
und
-
3b eine
Darstellung entsprechend 3a hinsichtlich
der Speicherung und Übertragung
von Beatmungs- bzw.
Therapiedaten.
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1 zeigt
den grundsätzlichen
Aufbau einer Vorrichtung zur Beatmung. Im Bereich eines Gerätegehäuses (1)
mit Bedienfeld (2) sowie Anzeige (3) ist in einem
Geräteinnenraum
eine Atemgaspumpe angeordnet. Über
eine Kopplung (4) wird ein Verbindungsschlauch (5)
angeschlossen. Zur Ermöglichung
einer Datenübertragung
weist das Gerätegehäuse (1)
eine Schnittstelle (8) auf. Im Bereich einer dem Gerätegehäuse (1)
abgewandten Ausdehnung des Verbindungsschlauches (5) ist
ein Ausatmungselement (6) angeordnet.
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1 zeigt
darüber
hinaus ein Anwender-Interface (7), das als Nasalmaske ausgebildet
ist. Eine Fixierung im Bereich eines Kopfes eines Anwenders kann über eine
Kopfhaube (10) erfolgen. Im Bereich ihrer dem Verbindungsschlauch
(5) zugewandten Ausdehnung weist die Beatmungsmaske (7)
einen Anschlussstutzen (11) auf.
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Zur Übertragung
von Energie durch den Raum ist in das Gerät zur Zuführung von Atemgas ein Reader
eingebaut (nicht gezeigt). Zur Vermeidung eines Austrocknens der
Atemwege erweist es sich insbesondere bei längeren Beatmungsphasen als
zweckmäßig, eine
Befeuchtung der Atemluft durchzuführen. Derartige Befeuchtungen
der Atemluft können
auch bei anderen Anwendungen realisiert werden. Zur Befeuchtung
werden üblicherweise
adaptierbare Atemluftbefeuchter (9) in den Luftweg der Vorrichtung
zur Zufuhr eines Atemfrischgases zum Nasen-Rachen-Mundraum eines
Anwenders eingebracht.
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2 zeigt
schematisch den Ablauf des Datentransfers vom Beatmungsgerät (1) über zumindest
eine Schnittstelle (8) auf externe Speichermedien und/oder
Geräte
(12). Hierbei können
Parameter der Beatmung und/oder die Konfiguration des Gerätes gespeichert
werden. Es können
auch Parameter der Beatmung und/oder die Konfiguration des Beatmungsgerätes von
externen Speichermedien und/oder Geräten geladen werden. Es ist
somit ein wechselseitiger Austausch möglich.
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Zusätzlich können auf
dem Speichermedium auch Patientendaten gespeichert und in das Therapiegerät eingelesen
werden, die nicht unmittelbar zur Konfiguration des Gerätes dienen.
Dies können
Angaben über
den Patienten sein (Alter, Adresse, Name, Geschlecht), die zur späteren einfacheren
und fehlerärmeren
Identifikation von ausgelesenen Nutzungsdaten dienen. Alternativ
ist auch daran gedacht, Befunde und Diagnosedaten zu speichern,
die bei einer Nachkontrolle und Therapie-Erfolgsbewertung hilfreich
sind.
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3 zeigt ein Ablaufschema zur Speicherung/Übertragung
von Einstellungen. Gemäß 3 verfährt
der Benutzer wie folgt:
- 1. In der Benutzeroberfläche wird
der Menüpunkt Datentransfer
ausgewählt
- 2. Dann wird ausgewählt
welche Daten übertragen
werden sollen: Beatmungseinstellungen, Gerätekonfiguration, Patientendaten,
Kompliancedaten
- 2. Anschließend
wird das Ziel ausgewählt:
Speicherkarte, USB, Diskette, CD, anderes Beatmungsgerät, PC, Daten-Server
- 3. ggf. die Übertragungsart
eingestellt: Infrarot, Nahfeldfunk, (W-)LAN, Datenkabel
- 4. Schließlich
bestätigt
der Benutzer seine Auswahl ”Einstellungen
sichern” und
der Datentransfer bzw. das Speichern der Daten beginnt
- 5. Alternativ kann der Datentransfer auch automatisch gestartet
werden, sobald ein Gerät
angeschlossen oder ein Speichermedium eingelegt wird.
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Zum
Implementieren/Aufrufen von Einstellungen verfährt der Benutzer wie folgt:
- 1. In der Benutzeroberfläche wird der Menüpunkt ”Daten laden” ausgewählt
- 2. Dann wird ausgewählt,
welche Daten geladen werden sollen: Beatmungseinstellungen, Gerätekonfiguration,
Patientendaten, Kompliancedaten
- 3. Anschließend
wird die Quelle ausgewählt: Speicherkarte,
USB, Diskette, CD, anderes Beatmungsgerät, PC, Daten-Server
- 4. ggf. die Übertragungsart
eingestellt: Infrarot, Nahfeldfunk, (W-)LAN, Datenkabel
- 5. Schließlich
bestätigt
der Benutzer seine Auswahl” Daten
laden” und
die Daten werden geladen
-
Hinterlegte
Standard-Einstellungen für
bestimmte wiederkehrende Beatmungssituationen sind im Speicher des
Beatmungsgerätes
vorhanden. Beispielsweise kann der Arzt hier solche Beatmungseinstellungen
auswählen,
die standardmäßig für die Therapie
der von ihm gestellten Diagnose geeignet sind. Ebenso kann der Arzt
hier selbst definierte Einstellungen abspeichern und wieder aufrufen.
Diese können
auch übertragen
werden.
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Weitere
auch speziellere Einstellungen liegen z. B. extern auf einen FTP – Server
abrufbar, gesichert vor. Diese Einstellungen können nach einer Verbindung
des Beatmungsgerätes
mit dem Server in den Speicher des Beatmungsgerätes geladen werden.
-
Im
Speicher des Beatmungsgerätes
ist auch die aktuelle Konfiguration gespeichert. Bei Änderungen
der Konfiguration erfolgt eine Abfrage, ob die Änderungen gespeichert werden
sollen.