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DE102009007899A1 - Möbelbeschlag zur Befestigung von Scharnierbeschlägen in Möbelplatten, insbesondere in Leichtbauplatten - Google Patents

Möbelbeschlag zur Befestigung von Scharnierbeschlägen in Möbelplatten, insbesondere in Leichtbauplatten Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Möbelbeschlag zur Befestigung von Scharnierbeschlägen in Möbelplatten, insbesondere in Leichtbauplatten, wie Wabenplatten, Hohlplatten, Sandwichplatten o. dgl., mit einem in die Möbelplatte einsetzbaren Beschlagbauteil, welcher für die Aufnahme des Scharnierbeschlages ausgebildet ist, wobei das Beschlagbauteil in eine in der Möbelplatte angeordnete Ausnehmung einsetzbar ist. Bei dem erfindungsgemäßen Möbelbeschlag ist vorgesehen, dass das in die Möbelplatte einsetzbare Beschlagbauteil als ein von der Kantenseite der Möbelplatte einsetzbares Beschlagteil (1) ausgebildet ist, und dass das Beschlagteil (1) ein in die Leichtbauplatte (5) eintauchendes Einbauteil (2) und ein im Kantenbereich der Leichtbauplatte (5) sich einfügendes Aufnahmeteil (3) aufweist, wobei das Einbauteil (2) und das Aufnahmeteil (3) zur Aufnahme von Beschlagteilen eines Scharnierbeschlages (9) ausgestaltet sind. Mit der Erfindung wird die Möglichkeit geschaffen, in Leichtbauplatten Scharnierbeschläge sicher zu befestigen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Möbelbeschlag zur Befestigung von Scharnierbeschlägen in Möbelplatten, insbesondere in Leichtbauplatten, wie Wabenplatten, Hohlplatten Sandwichplatten o. dgl., mit einem in die Möbelplatte einsetzbaren Beschlagbauteil, welcher für die Aufnahme des Scharnierbeschlages ausgebildet ist, wobei das Beschlagbauteil in eine in der Möbelplatte angeordnete Ausnehmung einsetzbar ist.
  • In der Möbelindustrie setzt sich immer mehr der Trend durch, so genannte Leichtbauplatten zu verwenden, um deren Gewichts- und Kostenvorteile nutzen zu können. Insbesondere im Mitnahmemöbel-Bereich hat dieser Werkstoff schon zunehmend die früher üblichen Spanplatten ersetzt.
  • Die Grundstruktur der Leichtbauplatte basiert auf einer Sandwichbauweise. Die Leichtbauplatte besteht dabei im Wesentlichen aus den beiden Deckplatten, zwischen denen das Weichmaterial, z. B. der aus Papier- bzw. Kartonmaterial bestehende Wabenkern angeordnet ist. Der umlaufende Kantenbereich wird bedarfsweise mit Rahmenbauteilen, Kunststoffprofilen, Stabilisierungs- oder Dekorkanten versehen.
  • Bislang bereitet es noch besondere Schwierigkeiten, eine geeignete Beschlagstechnik für diese Leichtbauplatten zu finden, um diese Platten in der Möbelbranche auf einem breiteren Anwendungsgebiet einsetzen zu können.
  • Problematisch ist die Beschlagsbefestigung bei Leichtbauplatten, ohne dass zusätzliches Riegelmaterial im Wabenbereich eingebracht wird. Die traditionell auf Schraub-, Klemm- oder Spreizmechanismus basierenden Befestigungstechniken lassen sich aufgrund der fehlenden Verankerungsmöglichkeit in der Kernstruktur des Weichmaterials nicht für alle Einsatzmöglichkeiten anwenden.
  • Es sind bereits einige Lösungen ( DE 20 2004 000 473 U1 und DE 20 2004 000 475 U1 ) bekannt geworden, bei denen Beschläge für Hohlplatten verwendet werden können, die von der Deckplattenschicht her eingesetzt werden und bei denen die Deckplatten die Befestigungsstabilität liefern muss. Damit die Leichtbauplatten auch in ihrem Kantenbereich mit Raum- oder anderen Möbelwänden verbunden werden können, sind bislang keine geeigneten Beschlagslösungen entwickelt worden.
  • Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen Möbelbeschlag der Eingangs genannten Art zu schaffen, mittels dem einschlägig bekannte Scharnierbeschläge auch in einer Leichtbauplatte sicher und stabil befestigbar sind.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch einen Beschlag mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Beschläge ergeben sich aus den jeweils nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Mit den erfindungsgemäßen Beschlägen lassen sich eine Reihe von Vorteilen realisieren. Im Wesentlichen wird damit zunächst ein neuer Anwendungsbereich eröffnet, wodurch Scharnierbeschläge auch für die Anwendung bei Leichtbauplatten in Betracht gezogen werden können.
  • Weiterhin zeichnen sich die Beschlagteile durch eine einfache und kostengünstige Herstellbarkeit aus. Das zur Aufnahme des Scharnierbeschlages bzw. zur Befestigung des Scharnierbeschlages vorgesehene Kunststoffformteil kann im Spritzgussverfahren hergestellt werden und kann somit als preiswerter Massenartikel angeboten werden.
  • Ferner trägt die geometrische Gestaltbarkeit der Beschlagsstruktur dazu bei, für einen festen und sicheren Sitz des Beschlages in der Hohlplatte zu sorgen. Unterstützt wird dies noch durch die Möglichkeit, das Beschlagteil innerhalb der Leichtbaulatte mit deren Deckplatte bei Bedarf verkleben zu können.
  • Bei dem Beschlagteil gemäß Patentanspruch 1 ist es dabei von Vorteil, dass das in den Möbelbeschlag einsetzbare Scharnierteil optisch abgedeckt werden kann, im Montage- oder Reparaturfall trotzdem aber frei zugänglich bleibt.
  • Das Beschlagteil gemäß Patentanspruch 6 ist eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung für relativ dünne Leichtbauplatten. Bei dieser Ausführungsform kommt ein in die Leichtbauplatte einsetzbares Einsteckteil zum Einsatz, welches die Befestigung des Scharnierbeschlages auf der Deckplatte der Leichtbauplatte ermöglicht.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 In perspektivischer Ansicht das erfindungsgemäße Beschlagteil und die Leichtbauplatte in einer Zusammenbaudarstellung vor dem Einbau des Möbelbeschlages in der Leichtbauplatte,
  • 2 in perspektivischer Ansicht den in der Leichtbauplatte eingesetzten Möbelbeschlag,
  • 3 in perspektivischer Ansicht den in der Leichtbauplatte eingesetzten Möbelbeschlag in der Endmontage mit der Abdeckung des Innenbereiches der Leichtbauplatte,
  • 4 in perspektivischer Ansicht den erfindungsgemäßen Möbelbeschlag als Einzelteil,
  • 5 in perspektivischer Ansicht den erfindungsgemäßen Möbelbeschlag als Einzelteil mit eingesetzten Dämpfungselementen,
  • 6 in perspektivischer Ansicht den erfindungsgemäßen Möbelbeschlag mit dem darin eingebauten Scharnierbeschlag.
  • 7 in perspektivischer Ansicht einen Möbelbeschlag im eingebauten Zustand des Scharnierbeschlages in einer erfindungsgemäßen Variante für relativ dünne Leichtbauplatten,
  • 8 in perspektivischer Ansicht eine für den Einbau des Möbelbeschlages gemäß 7 vorbereitete Leichtbauplatte,
  • 9 in perspektivischer Ansicht als Einzelteil ein Einsteckteil, welches in die Leichtbauplatte gemäß 8 eingesetzt wird,
  • 10 in perspektivischer Ansicht die Leichtbauplatte mit dem darin eingesetzten Einsteckteil.
  • In der 1 ist das erfindungsgemäße Beschlagteil (1) und die Leichtbauplatte (5) in einer Zusammenbaudarstellung vor dem Einbau des Möbelbeschlages in die Leichtbauplatte dargestellt.
  • Das Beschlagteil (1) besteht dabei aus einem Einbauteil (2) und einem Aufnahmeteil (3). Beide Teile sind dazu ausgebildet, ein Scharnierteil (9) aufzunehmen. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Scharnierteil (9) ein handelsübliches Topfscharnier, welches üblicherweise zum Anschlagen von Möbeltüren verwendet wird.
  • Wie aus der 1 hervorgeht, ist in der Leichtbauplatte (5) eine Ausfräsung vorgesehen, die zur Aufnahme des Beschlagteils (1) dient. Die Ausfräsung umfasst dabei eine Öffnung (40) in der Kantenfläche der Leichtbauplatte (5) sowie eine Öffnung (41) in der Deckplatte (7) der Leichtbauplatte (5). In der gezeigten Darstellung ist das Weichmaterial (8) im Aufnahmebereich für das Beschlagteil (1) bereits entfernt. Insgesamt ist die Ausfräsung im Innenbereich der Leichtbauplatte (5) der äußeren Form des Beschlagteils (1) formschlüssig angepasst, so dass das Beschlagteil (1) in der Leichtbauplatte (5) sicher fixiert und befestigt werden kann.
  • In einer anderen Ausführungsform kann es aber auch vorgesehen sein, dass zumindest ein Teil des Weichmaterials im Kernbereich stehen bleibt. Begünstigt durch die an dem Einbauteil (2) angeformten Stege (15) oder durch eine keilförmige Form des Einbauteils (2) kann sich das Einbauteil (2) beim Einsetzen in das Weichmaterial hineinschneiden bzw. hineindrücken.
  • In den 4 bis 6 ist das Beschlagteil (1) als Einzelteil dargestellt. Die spezielle Ausbildung des Beschlagteil (1) ist sehr gut aus den 4 und 5 erkennbar.
  • In der 4 ist das als Kunststoffspritzteil herstellbare Beschlagteil (1) ohne zusätzliche Einsatzelemente gezeigt. Hieraus ergibt sich die grundsätzliche Aufbaustruktur des Beschlagteils (1).
  • Es besteht im Wesentlichen aus dem Einbauteil (2) und dem Aufnahmeteil (3). Das Einbauteil (2) weist ein U-förmiges, nach außen offenes Hülsenteil (14) auf, welches einen Aufnahmekanal (10) umschließt. Das Hülsenteil (14) dient zur Aufnahme eines nicht näher gezeigten Scharnierbocks an dem der Scharnierarm (20) des Scharnierbeschlags (9) durch Aufschieben, Aufklippsen oder mittels Schrauben befestigt werden kann. Der Scharnierbock wird mittels Schrauben und die Befestigungslöcher (21) im Aufnahmekanal (10) des Einbauteils (2) befestigt.
  • Im Aufnahmeteil (3) sind Öffnungen (18) vorgesehen, die im Zusammenhang mit einer dahinter liegenden hülsenförmigen Aufnahmevorrichtung (22) steht. Diese Aufnahmevorrichtung (22) dient dazu, ein Dämpfungselement (23) aufzunehmen, welches über die Öffnung (18) in das Beschlagteil eingesetzt werden kann. Dies geht in anschaulicher Weise aus der 5 hervor, bei der das Dämpfungselement in das Beschlagteil (1) bereits eingesetzt ist.
  • Das Dämpfungselement (23) soll für eine vibrationsfreie Aufnahme des Scharnierbeschlages (9) in dem Beschlagteil (1) sorgen. Das Dämpfungselement (23) besteht dabei aus einem elastischen Kunststoffmaterial, wie es bekanntermaßen im Möbelbereich eingesetzt wird.
  • Am Ende des Aufnahmekanals (10) ist ein Zapfen (24) zu sehen. Dieser Zapfen (24) dient als Auflager und eventuell als Befestigungsstelle für eine Abdeckplatte (25), die wie in (3) gezeigt, das nach außen offene Beschlagteil (1) im eingebauten Zustand abdeckt.
  • In der 6 ist das Beschlagteil (1) mit einem bereits darin befestigten Scharnierteil (9) gezeigt. In dieser Darstellung erkennt man den Scharniertopf (26) und die Befestigungs- bzw. Fixierdübel (27), die auf der Rückseite der Scharnierplatte (28) angeformt sind. Diese Teile dienen wie bekannt dazu, dass sie bei der Befestigung des Scharniers in entsprechende Ausnehmungen in einer Möbeltür eingreifen können.
  • In den am Einbauteil (2) an geformten Stegen (15) sind muldenförmige Ausnehmungen (29) angeordnet, die zur Aufnahme von Klebstoffmaterial dienen, mittels dem das Beschlagteil (1) mit der Unterseite der Deckplatte (7) verklebt werden kann.
  • In einer anderen Ausgestaltungsform kann der Klebstoff aber auch durch zusätzliche, hier nicht näher gezeigte Einspritzöffnungen im Aufnahmeteil (3) eingeführt werden.
  • Aus den 1 bis 3 ist ersichtlich, wie sich der Zusammenbau des Beschlagteils (1) mit dem darin befestigten Scharnierteil (9) in die Leichtbauplatte (5) vollzieht.
  • Zunächst wird das Beschlagteil (1) mit dem darin befestigten Scharnierbeschlag (9) in die Ausnehmung der Leichtbauplatte (5) eingeschoben. (2)
  • Anschließend wird die Abdeckplatte (25) in die Öffnung der Deckplatte (7) eingesetzt und fixiert. (6) Durch die Herausnehmbarkeit der Abdeckplatte (25) ist gewährleistet, dass der Montagebereich des Scharnierbeschlages (9) jederzeit zugänglich bleibt, falls Reparaturen oder eine Justierung des Beschlages erforderlich sind.
  • Wie in 2 und 3 gut zu erkennen ist, ist der Kragen (6) des Aufnahmeteils (3) mit einem umgekröpften Rand ausgebildet. Dadurch lässt sich ein passgenaues und formschlüssiges Einfügen des Beschlagteils (9) im Kantenbereich der Leichtbauplatte (5) realisieren.
  • Die Montage des Beschlagteils (1) und des Scharnierbeschlages (9) ist natürlich auch in der Weise möglich, dass zunächst das Beschlagteil (1) in die Leichtbauplatte (5) eingesetzt wird und erst anschließend der Scharnierbeschlag (9) montiert wird.
  • In den 7 bis 10 ist eine weitere erfindungsgemäße Lösung dargestellt, die sich besonders vorteilhaft für relativ dünne Leichtbauplatten eignet.
  • In der 7 ist in perspektivischer Ansicht die Einbausituation für einen derartigen Scharnierbeschlag (9) dargestellt.
  • Die 8 zeigt die für den Einbau des Scharnierbeschlages (9) vorbereitete Leichtbauplatte, die mit einer Ausnehmung (40) in der Kantenverblendung und einer Ausnehmung (41) in der oberen Deckplatte (7) der Leichtbauplatte (5) versehen ist.
  • In der 9 ist das Einsteckteil (30) als Einzelteil gezeigt, welches in die Ausnehmungen (40, 41) einsetzbar ist.
  • Dieses Einsteckteil (30) ist vorzugsweise ein Kunststoffformteil. Es besitzt seitlich angeformte Rastelemente (31), die sich beim Einschieben hinter der Kantenverblendung in der Leichtbauplatte verrasten.
  • Auf der Oberseite des Einsteckteils (30) ist ein Teil (32) angeformt, welches beim Einschieben des Einsteckteils auf der Oberseite der Deckplatte (7) mit dieser in Eingriff kommt und das Einsteckteil (30) somit verdrehsicher in der Leichtbauplatte fixiert, wie dies in der 10 anschaulich dargestellt ist.
  • Das vordere Teil (35) des Einsteckteils (30) ist gegenüber dem hinteren Teil (36) des Einsteckteils stufenförmig erhöht, so dass das hintere Teil (36) unter die Deckplatte geschoben werden kann und dass sich das vordere Teil (35) in die Ausnehmung (41) der Deckplatte (7) einfügen kann. Das Einsteckteil ist insgesamt so geformt, dass ein vollkommen formschlüssiger Einbau in die Leichtbauplatte gewährleistet wird.
  • Beim Einschieben des Einsteckteils wird der hintere Teil des Einsteckteils unter die Deckplatte geschoben bis die hintere Befestigungsbohrung (33) direkt unterhalb der Durchgangsbohrung (34) in der Deckplatte liegt.
  • Über die Befestigungsbohrungen (33) im vorderen und hinteren Teil des Einsteckteils (30) wird die Verbindung des Scharnierbeschlages (9) mit dem Einsteckteil im Einbauzustand hergestellt.
  • Die vordere Befestigungsbohrung ist dabei über die Ausnehmung (41), die hintere über die Durchgangsbohrung (34) zugänglich.
  • Die Befestigung des Scharnierbeschlages (9) mit dem Einsteckteil (30) wird über nicht näher dargestellte Durchgangsbohrungen in der Montageplatte (37) des Scharniers hergestellt.
  • Durch die formschlüssige Einbindung des Einsteckteils in die Deckplatte wird eine verdrehsichere und stabile Einbaulage für das Einsteckteil geschaffen. Durch das Anziehen der Verbindungsschrauben wird dann der Scharnierbeschlag (9) sicher auf dem nach außen sichtbaren Teil des Einsteckteiles (30) und der oberen Deckplatte (7) fixiert.
  • 1
    Beschlagteil
    2
    Einbauteil
    3
    Aufnahmeteil
    4
    Öffnung im Beschlagteil
    5
    Leichtbauplatte
    6
    Kragen am Aufnahmeteil
    7
    Deckplatte
    8
    Weichmaterial
    9
    Scharnierbeschlag
    10
    Aufnahmekanal
    11
    Scharnierplatte
    14
    Hülsenteil
    15
    Stege
    18
    Öffnungen im Aufnahmeteil
    20
    Scharnierarm
    21
    Befestigungslöcher
    22
    Aufnahmevorrichtung
    23
    Dämpfungselement
    24
    Zapfen
    25
    Abdeckplatte
    26
    Scharniertopf
    27
    Befestigungs-/Fixierdübel
    29
    Ausnehmungen
    40
    Öffnung in der Kantenfläche
    41
    Öffnung in der Deckplatte
    30
    Einsteckteil
    31
    Rastelement
    32
    Teil
    33
    Befestigungsbohrungen im Einsteckteil
    34
    Durchgangsbohrung
    35
    vorderer Teil des Einsteckteils
    36
    hinterer Teil des Einsteckteils
    37
    Montageplatte des Scharniers
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004000473 U1 [0006]
    • - DE 202004000475 U1 [0006]

Claims (8)

  1. Möbelbeschlag zur Befestigung von Scharnierbeschlägen in Möbelplatten, insbesondere in Leichtbauplatten wie Wabenplatten, Hohlplatten Sandwichplatten o. dgl., mit einem in die Möbelplatte einsetzbaren Beschlagbauteil, welcher für die Aufnahme des Scharnierbeschlag ausgebildet ist, wobei das Beschlagbauteil in eine in der Möbelplatte angeordnete Ausnehmung einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das in die Möbelplatte einsetzbare Beschlagbauteil als ein von der Kantenseite der Möbelplatte einsetzbares Beschlagteil (1) ausgebildet ist, dass das Beschlagteil (1) ein in die Leichtbauplatte (5) eintauchendes Einbauteil (2) und ein im Kantenbereich der Leichtbauplatte (5) sich einfügendes Aufnahmeteil (3) aufweist, wobei das Einbauteil (2) und das Aufnahmeteil (3) zur Aufnahme von Beschlagsteilen eines Scharnierbeschlages (9) ausgestaltet sind.
  2. Möbelbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (2) ein U-förmig ausgebildetes, nach außen offenes Hülsenteil (14) besitzt, in dem ein Aufnahmekanal (10) zur Aufnahme und Befestigung von Beschlagteilen des Scharnierbeschlages (9) gebildet ist, und dass das nach außen offene Einbauteil (2) mit einer sich in die Deckplatte (7) der Leichtbauplatte (5) formschlüssig einfügende Abdeckplatte (25) verschliessbar ist.
  3. Möbelbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das sich im Kantenbereich der Leichtbauplatte (5) einfügende Aufnahmeteil (3) zur formschlüssigen Aufnahme der Scharnierplatte (11) eines Scharnierbeschlages (9) mulden- bzw. topfartig ausgebildet ist.
  4. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (3) Öffnungen (18) aufweist, die den Zugang zu einer dahinter liegenden Aufnahmevorrichtung (22) ermöglichen, und dass in der Öffnung (18) und der Aufnahmevorrichtung (22) ein Dämpfungselement (23) befestigbar ist.
  5. Möbelbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Hülsenteil (14) des Einbauteils (2) an einer oder an den gegenüberliegenden Seiten ausladende Stege (15) angeformt sind, in denen muldenförmige Ausnehmungen für die Aufnahme von Klebstoffmitteln angeordnet sind.
  6. Möbelbeschlag zur Befestigung von Scharnierbeschlägen in Möbelplatten, insbesondere in Leichtbauplatten wie Wabenplatten, Hohlplatten Sandwichplatten o. dgl., mit einem in die Möbelplatte einsetzbaren Beschlagbauteil, welches für die Befestigung des Scharnierbeschlages ausgebildet ist, wobei das Beschlagbauteil in eine in der Möbelplatte angeordnete Ausnehmung einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschlagbauteil als ein in einer Ausnehmung der Leichtbauplatte (5) einsetzbares Einsteckteil (30) ausgebildet ist, welches sich im Kantenbereich und in der Deckplatte (7) der Leichtbauplatte (5) form- und kraftschlüssig einfügt, und dass an dem Einsteckteil (30) Befestigungselemente (33) für die Verbindung mit dem Scharnierbeschlag (9) angeordnet sind.
  7. Möbelbeschlag nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsteckteil (30) Rastelemente (31) aufweist, die sich beim Einschieben des Einsteckteils (30) in die Leichtbauplatte (5) hinter der Kantenverblendung verrasten und dass an dem Einsteckteil (30) ein Teil (32) angeformt ist, welches im eingeschobenen Zustand oberhalb der Deckplatte (7) in Eingriff mit der Leichtbauplatte (5) kommt und das Einsteckteil (30) in der Leichtbauplatte (5) fixiert.
  8. Möbelbeschlag nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsteckteil (30) stufenförmig ausgebildet und derart geformt ist, dass das hintere Teil (36) im eingebauten Zustand unter der Deckplatte (7) positionierbar ist und sich das vordere Teil (35) des Einsteckteils (30) in die Ausnehmung (41) der Deckplatte (7) einfügt.
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