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DE102009007415A1 - System zur Versorgung von Topfpflanzen mit Wasser - Google Patents

System zur Versorgung von Topfpflanzen mit Wasser Download PDF

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DE102009007415A1
DE102009007415A1 DE200910007415 DE102009007415A DE102009007415A1 DE 102009007415 A1 DE102009007415 A1 DE 102009007415A1 DE 200910007415 DE200910007415 DE 200910007415 DE 102009007415 A DE102009007415 A DE 102009007415A DE 102009007415 A1 DE102009007415 A1 DE 102009007415A1
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DE
Germany
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pot
plug body
water
water reservoir
extension piece
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200910007415
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English (en)
Inventor
Siegfried Mueller
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G27/00Self-acting watering devices, e.g. for flower-pots
    • A01G27/04Self-acting watering devices, e.g. for flower-pots using wicks or the like

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein System zur Versorgung von Topfpflanzen mit Wasser, umfassend einen Steckkörper aus einem porösen, wasserdurchlässigen und saugfähigen Material, der mit einem Ende von unten durch ein vorgegebenes oder mittels des Steckkörpers eingefügtes Topfloch in den Topfballen steckbar ist und mit dem anderen Ende in ein Wasserreservoir ragt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Versorgung von Topfpflanzen mit Wasser.
  • Derzeit gibt es für Topfpflanzen nur wenige Bewässerungssysteme.
  • Die so genannte Hydrokultur ist eine Form der Pflanzenhaltung, bei der die Pflanzen in einem anorganischen Substrat statt in einem organische Bestandteile enthaltenden Boden wurzeln. Die Ernährung der Pflanzen erfolgt dabei über eine wässrige Lösung mit darin gelösten Nährsalzen. Als anorganisches Substrat wird üblicherweise körniger, granulierter Blähton verwendet. Dieses Substrat dient lediglich dazu, den Wurzeln Halt zu geben und die Pflanzen so aufrecht zu halten, trägt aber nicht zur Ernährung der Pflanzen bei. Da durch das Fehlen feiner organischer Erdbestandteile die Substrateigenschaften stark vom Normalzustand abweichen, ist ein spezieller Hydrokulturdünger erforderlich, um die Pflanzen mit Nährstoffen zu versorgen. Auch die Umstellung von normaler Bodenhaltung auf Hydrokultur gelingt in der Regel nur bei Jungpflanzen problemlos, da die in Hydrokultur gehaltenen Pflanzen spezielle, so genannte Wasserwurzeln bzw. Hydrowurzeln ausbilden. Zu den im Handel angebotenen speziellen Hydrokulturgefäßen gehört üblicherweise auch ein Wasserstandsanzeiger, mit dem die Füllhöhe der Nährlösung kontrolliert werden kann.
  • Der Vorteil der Hydrokultur liegt darin, dass üblicherweise seltener gegossen werden muss. Die Nachteile der Hydrokultur liegen einerseits in den höheren Anschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie einem unnatürlichen Erscheinungsbild und andererseits in der Allgegenwart der wässrigen Nährlösung, die viele Pflanzen nicht oder nicht auf Dauer vertragen. Die Hydrokultur ist deshalb insbesondere ungeeignet für alle Pflanzen, die empfindlich auf Feuchtigkeit reagieren.
  • Eine Kombination von Erd- und Hydrokultur stellt das bekannte Seramis®-System für Topfpflanzen in Erde dar. Bei diesem System wird die Erde quasi am Kern des Wurzelballens belassen, wenn in das spezielle, poröse Tongranulat gepflanzt wird. Wie bei der Hydrokultur dient der untere Bereich des Topfes als Wasserspeicher. Wasser und gelöste Nährstoffe werden vom Tongranulat zu den Pflanzenwurzeln geleitet. Ein Wasserstandsanzeiger oder ein Gießanzeiger gibt an, wann die Wasserreserven verbraucht sind und gegossen werden muss. Das optimale Verhältnis von Erdballen zum Seramis®-Tongranulat beträgt 1/3 zu 2/3. Das führt nachteilig dazu, dass üblicherweise relativ große, oft unproportionale Gefäße verwendet werden. Das Tongranulat vermischt sich zudem häufig mit der Erde und kann so üblicherweise nur ein- bis zweimal wieder verwendet werden. Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht gerade bei saisonal wechselnden, günstigen Topfpflanzen von Nachteil. Gegenüber der oben genannten Hydrokultur hat das Seramis®-System den Vorteil, dass keine speziellen Hydrokulturgefäße bzw. Topfeinsätze erforderlich sind, sondern grundsätzlich fast jeder wasserdichte Topf bzw. Behälter verwendet werden kann. Ein Umtopfen ist aber auch bei dem Seramis®-System erforderlich.
  • Weiterhin sind so genannte Semihydro-Systeme bekannt. Hierbei werden spezielle Gefäße aus Topf und einem darin angeordneten, mit Erde und Pflanze bestückbarem Pflanzeinsatz verwendet. Solche Gefäße werden im Handel beispielsweise unter der Bezeichnung Lechuza® angeboten.
  • Die Pflanzeinsätze sind hierbei derart ausgebildet, dass sie das Wasser aus dem darunter liegenden Wasserspeicher in das Substrat saugen. Dazu sind entweder spezielle Substrate, ähnlich dem Seramis®-System, im unteren Bereich der Pflanzeinsätze angeordnet oder aber es finden Dochte bzw. Glasfasern Verwendung, welche aus dem Pflanzeinsatz in den darunter liegenden Wasserspeicher ragen. Oft wird die im Pflanzeinsatz befindliche Erde noch durch ein Trennvlies vom wasserspeichernden Medium getrennt. Nachteilig daran ist, dass das System aufgrund seiner vielen Komponenten relativ kompliziert ausgebildet ist und bei diesem System zudem die Gefahr einer Vernässung der Pflanzen mit entsprechender Fäulnis der Wurzeln besteht.
  • Bekannt ist weiterhin die automatische Bewässerung aus einem Vorratsbehälter über Schläuche. Mit diesen Bewässerungssystem können Topfpflanzen in Erde automatisch mit Wasser versorgt werden.
  • Weiterhin sind Systeme zur Bewässerung einer Topfpflanze von oben bekannt. Derzeit sind für den Innenbereich zwei einander ähnliche Systeme unter den Bezeichnungen Aquasolo und Blumat im Handel erhältlich.
  • Beide Bewässerungssysteme verwenden einen wasserdurchlässigen Tonkegel. Beim Aquasolo-Bewässerungssystem wird der Tonkegel auf eine mit Wasser gefüllte PET-Flasche geschraubt und dann umgekehrt von oben in den Pflanzentopf gesteckt. Hierbei wird unabhängig vom Wasserbedarf der Pflanze stetig ein relativ gleichmäßige Menge Wasser an das Erdreich abgeben. Dieses System scheint für die vorübergehende Urlaubsbewässerung geeignet. Da jedoch als Wassersprecher eine PET-Flasche verwendet wird, welche aus dem Pflanzentopf ragt, ist dieses Bewässerungssystem für den dauerhaften Einsatz aus optischen Gründen wenig geeignet.
  • Beim Blumat-Bewässerungssystem erfolgt die Wasserabgabe ebenfalls direkt durch den Tonkegel, wobei Wasser aus einem beliebigen Gefäß über einen dünnen Schlauch nachgesaugt wird. Wenn die Erde trockener wird, gibt der Tonkegel allmählich Wasser ab und es entsteht im Innern ein Unterdruck. Dadurch wird das Wasser aus dem nebenstehenden Gefäß angesaugt. Dieses Bewässerungssystem hat den Vorteil, dass die Pflanzen bedarfsgerecht mit Wasser versorgt werden. Nachteilig ist jedoch, dass Tonkegel, Wasserschläuche und Wassergefäß sichtbar und üblicherweise optisch wenig ansprechend sind. Auch die Installation des Bewässerungssystems ist sehr aufwendig, da auf eine vollständige Entlüftung von Tonkegel und Schlauch geachtet werden muss. Diese Installation ist gegebenenfalls zu wiederholen, wenn vergessen wurde, das Wassergefäß mit Wasser nachzufüllen und trocken läuft.
  • Bewässerungssysteme für Topfpflanzen in Erde, bei denen die Bewässerung über Tropfverteiler erfolgt, wobei eine bestimmte Wassermenge aus einem Vorratsbehälter zu den Pflanzen gepumpt wird, sind wegen der Unterschiedlichkeit der Gefäße und Pflegeansprüche sowie aus optischen Gründen im Privatbereich wenig praktikabel.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein einfaches und günstiges System zur Versorgung von Topfpflanzen mit Wasser bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird mit einem System mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das erfindungsgemäße System zur Versorgung von Topfpflanzen mit Wasser umfasst einen festen Steckkörper aus einem porösen, wasserdurchlässigem und saugfähigem Material, der mit einem Ende von unten durch ein vorgegebenes oder mittels des Steckkörpers eingefügtes Topfloch in den Topfballen steckbar ist und mit dem anderen Ende gegebenenfalls über ein Verlängerungsstück in ein Wasserreservoir ragt.
  • Dieses erstaunlich einfache und günstige System hat sich als zur Versorgung von Topfpflanzen mit Wasser als besonders geeignet herausgestellt. Der Steckkörper kann hierbei ganz einfach per Hand von unten in den Topfballen gesteckt werden oder ist bereits im Topfloch eingesteckt und mit dem Topflochrand gegebenenfalls dicht verbunden. Üblicherweise lassen sich hierfür die ohnehin in den Pflanztöpfen im Bodenbereich vorhandenen Öffnungen, die üblicherweise als Abfluss überschüssigen Wassers bei einer Bewässerung von oben dienen, nutzen. Eine Bewässerung von oben ist bei dem erfindungsgemäßen System, insbesondere bei Anwendung im Innenbereich, nicht mehr erforderlich. Bei solchen Pflanztöpfen, die nur wenige Öffnungen im Bodenbereich aufweisen und üblicherweise aus Kunststoff bestehen, können eine oder mehrere weitere Öffnungen auch direkt mit dem Steckkörper geschaffen werden, indem der Steckkörper durch die Bodenwandung des Pflanztopfes gedrückt bzw. gebohrt wird.
  • Anschließend wird der Pflanzentopf in ein Wasserreservoir, beispielsweise einen Übertopf, gestellt, gehängt oder dergleichen und zwar vorzugsweise derart, dass der Topf- bzw. Pflanzenballen nur über die Steckkörper mit Wasser versorgt wird.
  • Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Systems ist darin zu sehen, dass der Steckkörper keine optische Beeinträchtigung oberhalb des Topfes mit sich bringt. Weiterhin lässt sich der Steckkörper vorteilhaft sehr variabel bei allen gängigen Formen und Größen von Pflanztöpfen einsetzen. Ein weiter Vorteil besteht darin, dass das System den unterschiedlichsten Ansprüchen von Pflanzen und Substraten gerecht wird. Nach dem Kauf von in Pflanztöpfen gepflanzten Pflanzen ist es insbesondere nicht mehr erforderlich, die Pflanzen in spezielle Pflanzgefäße oder Pflanzeinsätze umzutopfen. Vielmehr können die vorhandenen Pflanztöpfe direkt mit einem oder mehreren Steckkörpern versehen werden und in ein Wasserreservoir gehängt, gesetzt bzw. gestellt werden. Vorteilhaft sind auch weder Spezialsubstrat noch Spezialdünger erforderlich. Die Handhabung der Steckkörper ist vorteilhaft für jedermann sofort verständlich und unkompliziert.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper mit dem anderen Ende und gegebenenfalls über ein Verlängerungsstück auf einem Boden des Wasserreservoirs aufliegt.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der Pflanztopf ohne separate Abstandshalter in das Wasserreservoir, also in ein mit einer vorgegebenen Menge Wasser gefülltes Gefäß bzw. Behältnis, gestellt werden kann, so dass die Steckkörper nicht nur der Weiterleitung von Wasser aus dem Wasserreservoir in den Topf- bzw. Pflanzenballen dienen, sondern gleichzeitig als Abstandshalter fungieren.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper derart fest ausgebildet ist, dass er in den Topfballen steckbar ist, und dass der Steckkörper derart saugfähig ist, dass er Wasser aus dem Wasserreservoir in den Topfballen leitet. Abhängig vom Einsatzzweck kann der Steckkörper so mehr oder weniger fest bzw. mehr oder weniger saugfähig ausgebildet sein. Soll der Steckkörper beispielsweise auch zur Herstellung eines Topflochs in der Bodenwandung eines Kunststoffpflanztopfes verwendet werden, so ist der Steckkörper fester auszubilden.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper derart ausgebildet ist, dass dieser am unteren Ende durch Aufstecken bzw. Aufschieben wenigstens eines Verlängerungsstücks, das ebenfalls aus einem porösen, wasserdurchlässigem und saugfähigem Material besteht, verlängerbar ist.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass durch die Verlängerung tiefere Wasserstände innerhalb des Wasserreservoirs erreicht werden können. Dadurch ist das erfindungsgemäße System individuell den Gegebenheiten anpassbar. Insbesondere ist das System hierdurch für eine Urlaubsbewässerung geeignet, da ein Wasserreservoir mit einer großen Wassermenge bzw. mit hohem Wasserstand gewählt werden kann.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mehrere Steckkörper vorgesehen sind, die nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind, wobei im letzt genannten Fall der oberste Steckkörper mit seinem oberen Ende von unten durch ein vorgegebenes oder mittels des Steckkörpers eingefügtes Topfloch in den Topfballen steckbar ist und der unterste Steckkörper mit seinem unteren Ende auf dem Boden des Wasserreservoirs aufliegt oder tiefer in das Wasserreservoir hineinragen, wobei einzelne Steckkörper mit Ausnahme des obersten Steckkörpers auch durch Verlängerungsstücke austauschbar sind.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass großflächigere Pflanztöpfe durch mehrere nebeneinander angeordnete Steckkörper sehr viel gleichmäßiger mit Wasser versorgt werden können. Zudem erhält der Pflanztopf hierbei einen viel festeren Stand, da die Steckkörper gleichzeitig als Abstandhalter fungieren können. Das Übereinanderstapeln von Steckkörpern bringt den Vorteil, dass dadurch tiefere Wasserstände innerhalb des Wasserreservoirs erreicht werden können. Dadurch ist das erfindungsgemäße System individuell den Gegebenheiten anpassbar. Insbesondere ist das System hierdurch für eine Urlaubsbewässerung geeignet, da ein Wasserreservoir mit einer großen Wassermenge bzw. mit hohem Wasserstand gewählt werden kann. Vorteilhaft kommt hierbei auch nur eine Art von Steckkörpern zum Einsatz.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper und/oder das Verlängerungsstück derart fest ausgebildet sind, dass sie das Gewicht der Topfpflanze halten.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper und das Verlängerungsstück aus Ton, Terrakotta-Ton, Sinterglas, porösem PTFE, einer Kombination dieser Materialien oder dergleichen bestehen. Diese Materialien haben sich als besonders geeignet erwiesen, Wasser an den Topfballen weiterzuleiten und gleichzeitig als Abstandhalter zu fungieren.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper und das Verlängerungsstück derart saugfähig sind, dass diese Wasser aus dem Wasserreservoir in den Topfballen leiten.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Wasserreservoir ein Übertopf ist.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass keine speziellen Pflanzbehälter bzw. Pflanzgefäße für die Anwendung des erfindungsgemäßen Bewässerungssystems erforderlich sind.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper kegelförmig und/oder pyramidenförmig ausgebildet ist.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der Steckkörper so besonders einfach in den Topfballen steckbar ist, da er spitz zuläuft, gleichzeitig aber aufgrund seiner größeren Grundfläche einen festen Stand innerhalb des Wasserreservoirs gewährleisten kann. Zudem hat sich diese Form als besonders geeignet zur Weiterleitung von Wasser erwiesen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper einen kreisförmigen, rechteckigen oder ovalen Querschnitt aufweist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper ein- oder mehrstufig ausgebildet ist und sich zum oberen Ende hin verjüngt.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der Steckkörper definiert bis zu einer vorgegeben Stufe in den Topfballen steckbar ist. Die Stufe dient dabei gleichzeitig zur Auflage des Pflanztopfs. Insbesondere bei Verwendung mehrerer nebeneinander angeordneter Steckkörper, welche gleichzeitig als Abstandhalter fungieren, kann so eine Schrägstellung des Pflanztopfes innerhalb des Wasserreservoirs verhindert werden.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper von der Unterseite her eine Ausnehmung zur Aufnahme des oberen Endes eines weiteren Steckkörpers aufweist. Vorzugsweise weist der Steckkörper im unteren Bereich des oberen Ende ein umlaufendes Haltemittel, vorzugsweise in Form einer Halterinne, auf.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass sich die Steckkörpers so besonders stabil übereinander anordnen bzw. stapeln lassen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Verlängerungsstück ringförmig ausgebildet ist. Dieses lässt sich vorteilhaft besonders einfach auf einen entsprechend ausgebildeten Steckkörper aufschieben.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass ein Überlauf, vorzugsweise in Form eines Rohres vorgesehen ist, welches aus dem Topf durch den Boden des Wasserreservoirs geführt ist, wobei das obere Ende des Überlaufs in einer vorge gebenen Höhe innerhalb des Topfes angeordnet ist und das untere Ende des Überlaufs mit dem Boden des Wasserreservoirs abschließt.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist zu einen darin zu sehen, dass für den Fall, dass der Pflanztopf in das Wasserreservoir taucht und dabei zuviel Wasser in den Topf- bzw. Pflanzenballen eindringt, überschüssiges Wasser aus dem Pflanztopf entfernt wird. Dadurch wird eine Vernässung verhindert.
  • Ist der Pflanztopf jedoch dicht und wird Wasser nur durch den oder die Steckkörper in den Topf- bzw. Pflanzenballen geleitet, ist der Vorteil dieser Weiterbildung zum anderen darin zu sehen, dass überschüssiges Wasser aus dem Pflanztopf entfernt wird, wenn der Pflanztopf von oben – beispielsweise durch Niederschlag – gegossen wird. Der Überlauf istalso dann von Vorteil, wenn es sich bei der Topfpflanze um eine solche handelt, die im Freien, beispielsweise auf der Terrasse, in ein Wasserreservoir bzw. in einen Übertopf gestellt wird. Da durch Niederschlag, insbesondere durch Regen, Staunässe im Pflanzentopf entstehen kann, wenn dieser mit Ausnahme der Steckkörperleitungen absolut dicht ist, ist ein Überlauf vorgesehen, der überschüssiges Wasser wegführt. Eine Dichtheit des Pflanzentopfes ist im Übrigen erwünscht, da so mehr Wasser im Wasserreservoir, also im Übertopf aufgenommen werden kann. Der Wasserstand im Wasserreservoir kann so oberhalb des Bodens des Pflanzentopfes liegen. Die Gießintervalle der Topf pflanze können entsprechend verlängert werden. Vorzugsweise ist ein Gießen nur noch alle 2, 3 oder 4 Wochen erforderlich.
  • Steht die Topfpflanze nicht im Freien und wird diese nicht von oben gegossen, kann auf den Überlauf verzichtet werden. Vorzugsweise weist der Pflanztopf mit Ausnahme der Steckkörperleitungen einen wasserundurchlässigen Boden auf. Ein oder mehrere Steckkörper sind hierbei in vorhandene Topflöcher gesteckt und dicht mit dem Topflochrand verbunden. Die Dichtheit wird vorzugsweise durch Verkleben des Steckkörpers mit dem Topflochrand oder durch Verwendung anderer Dichtmittel erreicht. Vorteilhaft kann der Wasserstand im Wasserreservoir bzw. im Übertopf dadurch weit über dem Boden des Pflanztopfes liegen, da der oder die Steckkörper nur entsprechend des Sogs der trockenen Erde der Topfpflanze Wasser in die Erde abgeben. Eine Vernässung der Wurzeln der Topfpflanze ist nicht zu befürchten.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper eine Länge von 30 bis 60 mm, vorzugsweise von 40 bis 55 mm aufweist. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Steckkörper einen Durchmesser von 10 bis 30 mm, vorzugsweise von 15 bis 20 mm aufweist.
  • Diese Maße haben sich als besonderes geeignet für die Verwendung des erfindungsgemäßen Bewässerungssystems im privaten Bereich herausgestellt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Verlängerungsstück eine Länge von 30 bis 60 mm, vorzugsweise von 40 bis 50 mm, oder einer Länge von 3 bis 10 mm, vorzugsweise von 5 bis 7 mm aufweist.
  • Diese Maße haben sich als besonderes geeignet für die Verwendung des erfindungsgemäßen Bewässerungssystems im privaten Bereich herausgestellt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Verlängerungsstück einen Durchmesser von 10 bis 30 mm, vorzugsweise von 15 bis 20 mm aufweist.
  • Diese Maße haben sich als besonderes geeignet für die Verwendung des erfindungsgemäßen Bewässerungssystems im privaten Bereich herausgestellt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass wenigstens einer der Steckkörper und/oder eines der Verlängerungsstücke Haltemittel, vorzugsweise in Form eines oder mehrerer Halteringe und/oder einer oder mehrerer Halterippen, Haltesicken und/oder Haltenasen aufweist.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass die die Steckkörper bzw. Verlängerungsstücke beim In- bzw. Übereinanderstapeln besser halten. Dadurch wird erreicht, dass beim Hineinstellen des Pflanztopfs in das Wasserreservoir bzw. in den Übertopf ein Abfallen von Verlängerungsstücken oder aufgesteckten Steckkörpern verhindert wird. Bevorzug sind Haltemittel, die nach einem Nut-Feder-Prinzip in und auf den Steckkörpern bzw. Verlängerungsstücken ausgebildet sind.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Pflanzentopf der Topfpflanze doppelwandig ausgebildet ist, wobei der Boden der inneren Wandung wenigstens ein Topfloch mit eingestecktem, mit dem Topflochrand dicht verbundenen, vorzugsweise verklebten Steckkörper aufweist und wobei zwischen der inneren und der äußeren Wandung das Wasserreservoir ausgebildet ist, welches über eine Einfüllöffnung im oberen Bereich, vorzugsweise an der oberen Kante des Pflanzentopfes mit Wasser befüllbar ist. Die Einfüllöffnung ist hierbei vorzugsweise als Ventil ausgebildet.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist insbesondere darin zu sehen, dass ein weitgehend vor Wasserverdunstung gesichertes Bewässungssystem zur Verfügung gestellt werden kann. Gerade bei Pflanztöpfen größerer Dimensionen ist so nach dem Befüllen des Wasserreservoirs mit Wasser ein erneutes Befüllen bzw. Gießen erst nach Wochen erforderlich.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass ein Überlauf vorgesehen ist, der aus dem durch die innere Wandung gebildeten Topf durch den durch die äußeren Wandung gebildeten Boden des Wasserreservoirs geführt ist, wobei das obere Ende des Über laufs in einer vorgegebenen Höhe innerhalb des durch die innere Wandung gebildeten Topfes angeordnet ist und das untere Ende des Überlaufs mit dem durch die äußere Wandung gebildeten Boden des Wasserreservoirs abschließt.
  • Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass überschüssiges Wasser, welches bei Verwendung des erfindungsgemäßes Pflanztopfes im Freien durch Niederschlag in den Pflanzentopf gelangen und zur Staunässe führen könnte, vorteilhaft entfernt wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. In dieser zeigen
  • 1 schematisch ein erfindungsgemäßes System mit drei Steckkörpern und wasserdurchlässigem Topfboden,
  • 2 schematisch einen Steckkörper,
  • 3 schematisch ein erfindungsgemäßes System wie in 1 mit drei Steckkörpern und wasserdurchlässigem Topfboden, sowie einem Steckkörper fungierend als Verlängerung
  • 4 schematisch ein erfindungsgemäßes System mit drei Steckkörpern und wasserundurchlässigem Topfboden,
  • 5 schematisch einen Steckkörper,
  • 6 schematisch ein erfindungsgemäßes System wie in 3 mit drei Steckkörpern und wasserundurchlässigem Topfboden, sowie einem Steckkörper fungierend als Verlängerung
  • 7 schematisch einen Steckkörper mit zwei Verlängerungsstücken,
  • 8 schematisch ein erfindungsgemäßes System mit zwei Steckkörpern und Überlauf, bei wasserundurchlässigem Boden und möglichem Wasserstand bis Oberkante Gefäß
  • 9 schematisch einen Steckkörper,
  • 10 schematisch ein erfindungsgemäßes System mit drei Steckkörpern und angedeutetem Überlauf, bei wasserundurchlässigem Boden
  • 11 schematisch ein Verlängerungsstück und
  • 12 schematisch ein Verlängerungsstück.
  • In 1 ist ein System 10 zur Versorgung einer Topfpflanze 12 mit Wasser 14 dargestellt. Das System 10 umfasst drei Steckkörper 16 aus einem porösen, wasserdurchlässigen und saugfähigem Material, welche jeweils mit ihrem oberen Ende 18 von unten durch ein vorgegebenes Topfloch in den Topfballen 22 gesteckt sind und jeweils mit ihrem unteren Ende 24 ins Wasser 14 eines Wasserreservoirs 26, nämlich eines Übertopfes, ragen. Die jeweiligen Steckkörper 16 sind so fest ausgebildet, dass sie 16 leicht in den Topfballen 22 gesteckt werden können. Außerdem sind sie 16 so saugfähig, dass sie Wasser 14 aus dem Wasserreservoir 26 in den Topfballen 22 leiten.
  • Die jeweiligen Steckkörper 16 sind dabei derart lang gewählt bzw. durch Übereinanderstapeln derart verlängert, dass sie 16 mit dem unteren Ende 24 des jeweils untersten Steckkörpers 16 auf dem Boden 28 des Wasserreservoirs 26 aufliegen. Auch wenn dieses in 1 nicht eindeutig zu erkennen ist, so fungieren die Steckkörper 16 dadurch auch als Abstandhalter, tragen das Gewicht des bepflanzten Pflanztopfes 36 und halten diesen über den höchsten Wasserstand des Wasserreservoirs 26. Dadurch wird die Vernässungsgefahr für die Wurzeln der Topf pflanze 12 verringert. Der anfängliche Wasserstand im Wasserreservoir 26 sollte maximal an der Unterkante des Pflanztopfes 36 anliegen.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Steckkörpers 16 ist in 2 dargestellt. Der Steckkörper umfasst einen oberen kegelförmigen Teil 18, der spitz nach oben hin zuläuft, und einen unteren zylinderförmigen Teil 24, wobei zwischen den beiden Teilen 18 und 24 eine Stufe 42 ausgebildet ist, die quasi eine Anschlagfläche beim Einstecken des Steckkörpers 16 in den Topfballen 22 bzw. in einen weiteren Steckkörper 16 bildet. Dadurch ist ein definiertes Zusammenstecken von Steckkörpern 16 bzw. von Steckkörper 16 und Topfballen 22 möglich.
  • Der Steckkörper 16 weist einen kreisförmigen Querschnitt auf. Von der Unterseite her weist der Steckkörper 16 eine Ausnehmung 32 bzw. Aussparung zur Aufnahme des oberen Endes 18 eines weiteren Steckkörpers 16 auf, um so eine Verlängerung für höhere Wasserstände des Wasserreservoirs 26 zu erreichen.
  • Der dargestellte Steckkörper 16 weist eine bevorzugte Länge von 55 mm und im unteren Bereich 24 einen Durchmesser von 20 mm auf.
  • In 3 ist schematisch ein erfindungsgemäßes System wie in 1 mit vier Steckkörpern 16 und wasserdurchlässigem Topfboden 42 dargestellt. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung zu 1 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Teile bezeichnen.
  • In 3 ist deutlich zu erkennen, dass die Steckkörper 16 in vorhandene Öffnungen 20 des Topfbodens 42 des aus Kunststoff bestehenden Pflanztopfes 36 gesteckt sind. Da nicht alle Öffnungen 20 mit Steckkörpern 16 belegt sind, ist der Topfboden 42 quasi weiterhin wasserdurchlässig, so dass ein zu hoher Wasserstand im Wasserreservoir 26 zum Eindringen von Wasser 14 in den Pflanztopf 36 führen könnte. Um dies zu verhindern, sind die Steckkörper 16 durch Einstecken bzw. Übereinanderstapeln weiterer Steckkörper 16 verlängerbar. Das ist in 3 exemplarisch an einem Steckkörper 16 ausgeführt. Eine solche Verlängerung ist aber auch für besonders große bzw. hohe Übertöpfe 26 oder für eine Urlaubsbewässerung sinnvoll.
  • In 4 ist schematisch ein weiteres erfindungsgemäßes System mit drei Steckkörpern 16 und wasserundurchlässigem Topfboden 44 dargestellt. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung zu 1 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Teile bezeichnen. 4 unterscheidet sich von 1 dadurch, dass der Pflanztopf 36 einen wasserundurchlässigen Boden 44 aufweist. Dies hat den Vorteil, dass größere bzw. höhere Wasserstände im Wasserreservoir 26, also im Übertopf, erreicht werden können, ohne dass eine Vernässung der Wurzeln der Topfpflanze 12 zu befürchten ist. Die Steckkörper 16 werden hierbei vorzugsweise durch den geschlossen Topfboden 44 aus Kunststoff gedrückt, wobei entsprechende Topflöcher 20 entstehen, die Fuge zwischen Steckkörper 16 und Topflochrand jedoch dicht ist. Die Dichtheit kann durch Verkleben des Steckkörpers 16 mit dem Topflochrand oder durch Verwendung anderer Dichtmittel erhöht werden. Vorteilhaft kann der Wasserstand im Wasserreservoir 26 bzw. im Übertopf dadurch weit über dem Boden des Pflanztopfes 36 liegen, da die Steckkörper 16 nur entsprechend des Sogs der trockenen Erde der Topfpflanze 12 Wasser in die Erde abgeben. Dadurch kann die Wassermenge im Wasserreservoir 26 bzw. im Übertopf um ein Vielfaches gegenüber der in 1 dargestellten Topfpflanzenvariante erhöht werden, wobei die Gießintervalle auf alle 2, 3 oder 4 Wochen verlängert werden können.
  • In 5 ist schematisch ein Steckkörper 16 dargestellt, wie er in einem System gemäß 4 verwendet werden kann. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung zu 2 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Teile beschreiben.
  • In 6 ist schematisch ein erfindungsgemäßes System wie in 4 mit vier Steckkörpern und wasserundurchlässigem Topfboden 44 dargestellt. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung zu 3 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Teile beschreiben. Im Unterschied zu 3 ist der Topfboden 44 des Pflanztopfes 36 wasserundurchlässig.
  • 7 zeigt schematisch einen Steckkörper 16 mit zwei, auf diesen aufschiebbaren Verlängerungsstücken 30. Der Steckkörper 16 ist im Durchmesser sehr viel kleiner ausgebildet als der in 5 dargestellte Steckkörper 16. Er umfasst einen längeren zylinderförmigen Grundkörper, der im oberen Bereich 18 kegelförmig ausgebildet ist und spitz zuläuft. Im unteren Bereich 18 weist der zylinderförmige Grundkörper einen umlaufenden Kragen 46 auf, der als Anschlagfläche für die zwei auf den Grundkörper aufschiebbaren ringförmigen Verlängerungsstücke 30 dient.
  • In 8 ist schematisch ein erfindungsgemäßes System 10 mit zwei Steckkörpern 16 und einem Überlauf 34 dargestellt. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung zu 4 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Teile bezeichnen. Im Unterschied zu 4 weist das erfindungsgemäße System 10 jedoch einen Überlauf 34 in Form eines Rohres auf, welcher aus dem Pflanztopf 36 durch den Boden 28 des Wasserreservoirs 26 geführt ist, wobei das obere Ende 38 des Überlaufs 34 in einer vorgegebenen Höhe innerhalb des Topfes 36 angeordnet ist und das untere Ende 40 des Überlaufs 34 mit dem Boden 28 des Wasserreservoirs 26 abschließt. Hierbei dient der Überlauf auch gleichzeitig als Abstandhalter, so dass die unteren Enden 24 der Steckkörper 16 lediglich in das Wasser 14 des Wasserreservoirs 26, also des Übertopfes, ragen.
  • Durch den Überlauf 34 wird die Gefahr einer Vernässung der Wurzeln der Topfpflanze 12 für den Fall verhindert, dass die Topfpflanze 12 von oben direkt bewässert wird, und nicht nur das Wasserreservoir 26 mit Wasser 14 aufgefüllt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Topfpflanze im Freien, beispielsweise in einem Terrassengefäß, befindet. Gleichwohl kann die Wassermenge wie in 4 um ein Vielfaches gegenüber der in 1 dargestellten Topfpflanzenvarianten erhöht werden, so dass eine übliche Topfpflanze nur noch alle 2, 3 oder 4 Wochen gegossen werden braucht. Gerade für Topfpflanzen auf der Terrasse ist dies ein wesentlicher Vorteil.
  • In 9 ist schematisch ein Steckkörper 16 dargestellt, wie er in einem System 10 gemäß 8 verwendet werden kann. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung zu 2 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Teile beschreiben. Wie deutlich zu erkennen ist, weist der vorliegende Steckkörper 16 gegenüber dem in 2 gezeigten Steckkörper 16 eine andere Form auf. Der obere Bereich 18 ist weiterhin kegelförmig ausgebildet. Der untere Bereich 24 ist dagegen scheinbar viel kürzer ausgebildet, erfährt aber durch die Befestigung eines wasserziehenden Materials 48, vorzugsweise aus Glasfaser, an dessen Unterseite eine Verlängerung. Dies ist im vorliegenden Fall möglich, da der Steckkörper 16 nicht als Abstandhalter fungiert und lediglich so fest sein muss, dass er in den Topfballen 22 der Topfpflanze 12 gesteckt werden kann.
  • In 10 ist schematisch ein erfindungsgemäßes System wie in 8 mit drei der in 9 gezeigten Steckkörpern 16 dargestellt, wobei der Wasserüberlauf 34 lediglich angedeutet ist. Hinsichtlich der allgemeinen Beschreibung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung zu 8 und 9 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche Teile beschreiben. Wie bereits ausgeführt fungieren die Steckkörper 16 nicht als Abstandhalter. Der Pflanztopf 36 wird vorzugsweise so auf das Wasserreservoir 26 gestellt, dass die unteren Enden 24 der Steckkörper 16, welche eine Verlängerung 30 aus Glasfasern 48 erhalten haben, in das Wasser 14 des Wasserreservoirs 26 ragen.
  • 11 und 12 zeigen schematisch jeweils ein ringförmiges Verlängerungsstück 30 in verschiedenen Dimensionen.
  • 10
    System
    12
    Topfpflanze
    14
    Wasser
    16
    Steckkörper
    18
    oberes Ende
    20
    Topfloch
    22
    Topfballen
    24
    unteres Ende
    26
    Wasserreservoir
    28
    Boden
    30
    Verlängerungsstück
    32
    Ausnehmung
    34
    Überlauf
    36
    Topf
    38
    oberes Ende
    40
    unteres Ende
    42
    Stufe
    44
    Topfboden
    46
    Kragen
    48
    Verlängerung aus Glasfaser

Claims (23)

  1. System (10) zur Versorgung von Topfpflanzen (12) mit Wasser (14), umfassend einen festen Steckkörper (16) aus einem porösen, wasserdurchlässigen und saugfähigem Material, der mit einem Ende (18) von unten durch ein vorgegebenes oder mittels des Steckkörpers (16) eingefügtes Topfloch (20) in den Topfballen (22) steckbar ist und mit dem anderen Ende (24) gegebenenfalls über ein Verlängerungsstück (30) in ein Wasserreservoir (26) ragt.
  2. System (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) mit dem anderen Ende (24) auf einem Boden (28) des Wasserreservoirs (26) aufliegt.
  3. System (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) derart fest ausgebildet ist, dass er in den Topfballen (22) steckbar ist, und dass der Steckkörper (16) derart saugfähig ist, dass er Wasser (14) aus dem Wasserreservoir (26) in den Topfballen (22) leitet.
  4. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) derart ausgebildet ist, dass dieser (16) am unteren En de (24) durch Aufstecken bzw. Aufschieben wenigstens eines Verlängerungsstücks (30), das ebenfalls aus einem porösen, wasserdurchlässigem und saugfähigem Material besteht, verlängerbar ist.
  5. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Steckkörper (16) vorgesehen sind, die nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind, wobei im letzt genannten Fall der oberste Steckkörper (16) mit seinem oberen Ende (18) von unten durch ein vorgegebenes oder mittels des Steckkörpers (16) eingefügtes Topfloch (20) in den Topfballen (22) steckbar ist und der unterste Steckkörper (16) mit seinem unteren Ende (24) auf dem Boden (28) des Wasserreservoirs (26) aufliegt, wobei einzelne Steckkörper (16) mit Ausnahme des obersten Steckkörpers (16) auch durch Verlängerungsstücke (30) austauschbar sind.
  6. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) und/oder das Verlängerungsstück (30) derart fest ausgebildet sind, dass sie das Gewicht der Topfpflanze (12) halten.
  7. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) und das Verlängerungsstück (30) aus Ton, Terrakotta-Ton, Sinterglas, porösem PTFE, einer Kombination dieser Materialien oder dergleichen bestehen.
  8. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) und das Verlängerungsstück (30) derart saugfähig sind, dass diese Wasser (14) aus dem Wasserreservoir (26) in den Topfballen (22) leiten.
  9. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserreservoir (26) ein Übertopf ist.
  10. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) kegelförmig oder pyramidenförmig ausgebildet ist.
  11. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) einen kreisförmigen, rechteckigen oder ovalen Querschnitt aufweist.
  12. System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) ein- oder mehrstufig ausgebildet ist und sich zum oberen Ende (18) hin verjüngt.
  13. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) von der Unterseite her eine Ausnehmung (32) zur Aufnahme des oberen Endes (18) eines weiteren Steckkörpers (16) aufweist.
  14. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (30) ringförmig ausgebildet ist.
  15. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Überlauf (34), vorzugsweise in Form eines Rohres vorgesehen ist, welches aus dem Topf (36) durch den Boden (28) des Wasserreservoirs (26) geführt ist, wobei das obere Ende (38) des Überlaufs (34) in einer vorgegebenen Höhe innerhalb des Topfes (36) angeordnet ist und das untere Ende (40) des Überlaufs (34) mit dem Boden (28) des Wasserreservoirs (26) abschließt.
  16. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der durch ein Topfloch (20) gesteckte Steckkörper (16) dicht, vorzugsweise durch Verkleben oder mittels anderer Dichtverfahren und -mittel, mit dem Topflochrand verbunden ist.
  17. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) eine Länge von 30 bis 60 mm, vorzugsweise von 40 bis 55 mm aufweist.
  18. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkörper (16) einen Durchmesser von 10 bis 30 mm, vorzugsweise von 15 bis 20 mm aufweist.
  19. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (30) eine Länge von 30 bis 60 mm, vorzugsweise von 40 bis 50 mm, oder einer Länge von 3 bis 10 mm, vorzugsweise von 5 bis 7 mm aufweist.
  20. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (30) einen Durchmesser von 10 bis 30 mm, vorzugsweise von 15 bis 20 mm aufweist.
  21. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Steckkörper (16) und/oder eines der Verlängerungsstücke (30) Haltemittel, vorzugsweise in Form eines oder mehrerer vorzugsweise umlaufender Halteringe und/oder einer oder mehrerer Halterippen, Haltesicken und/oder Haltenasen aufweist.
  22. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflanzentopf (36) der Topfpflanze (12) doppelwandig ausgebildet ist, wobei der Boden der inneren Wandung wenigstens ein Topfloch (20) mit dicht verbundenen Steckkörper (16) aufweist und wobei zwischen der inneren und der äußeren Wandung das Wasserreservoir (26) ausgebildet ist, welches über eine Einfüllöffnung im oberen Bereich, vorzugsweise an der oberen Kante, des Pflanzentopfes (36) mit Wasser befüllbar ist.
  23. System (10) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein Überlauf (34) vorgesehen ist, der aus dem durch die innere Wandung gebildeten Topf durch den durch die äußeren Wandung gebildeten Boden des Wasserreservoirs (26) geführt ist, wobei das obere Ende (38) des Überlaufs (34) in einer vorgegebenen Höhe innerhalb des durch die innere Wandung gebildeten Topfes angeordnet ist und das untere Ende (40) des Überlaufs (34) mit dem durch die äußere Wandung gebildeten Boden des Wasserreservoirs (26) abschließt.
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