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DE102009006977A1 - Transponder zur Übertragung von Positionsdaten an ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Transponder zur Übertragung von Positionsdaten an ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102009006977A1
DE102009006977A1 DE102009006977A DE102009006977A DE102009006977A1 DE 102009006977 A1 DE102009006977 A1 DE 102009006977A1 DE 102009006977 A DE102009006977 A DE 102009006977A DE 102009006977 A DE102009006977 A DE 102009006977A DE 102009006977 A1 DE102009006977 A1 DE 102009006977A1
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DE
Germany
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transponder
vehicle
road
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lane
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DE102009006977A
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English (en)
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Ulrich Dr. Stählin
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Continental Teves AG and Co OHG
Original Assignee
Continental Teves AG and Co OHG
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Publication date
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Priority to KR1020107019215A priority patent/KR20100119779A/ko
Priority to CN2009801036332A priority patent/CN101933063A/zh
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Abstract

Es wird ein Transponder zur Übertragung von Positionsdaten an ein Fahrzeug (16) beschrieben, wobei der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) ortsfest im Bereich einer Straße angebracht ist und in dem Transponder (1, 13, 14, 15, 19) eine Positionsangabe eingespeichert ist, welche durch den Transponder (1, 13, 14, 15, 19) aussendbar und in einem Fahrzeug (16) empfangbar ist. Um kostengünstig Positionsinformationen zur Verfügung zu stellen ist vorgesehen, dass der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) in die Fahrbahn (2, 3, 10, 11, 12) der Straße eingebracht ist. Ferner werden eine bevorzugte Verwendung der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) zur Übertragung von Positionsangaben und ein Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs (16) auf Basis der von den Transpondern (1, 13, 14, 15, 19) übermittelten Positionsangaben beschrieben.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen bzw. mehrere Transponder zur Übertragung von Positionsdaten an ein Fahrzeug, wobei der Transponder ortsfest im Bereich einer Straße angebracht ist und in dem Transponder eine Positionsangabe eingespeichert ist, welche durch den Transponder aussendbar und in einem Fahrzeug empfangbar ist. Ferner betrifft die Erfindung bevorzugte Verwendungen dieses Transponders. Schließlich wird auch ein diese Transponder verwendendes Verfahren zur Steuerung von Kraftfahrzeugen beschrieben.
  • Aus der DE 103 14 440 A1 ist ein Verfahren zur Ausgabe von geschützten Nutzdaten in einem Fahrzeug bekannt, bei dem eine Nutzungsberechtigung der Daten in dem Fahrzeug in Abhängigkeit von der befahrenen Straße oder dem befahrenen Gebiet erteilt wird. Dazu ist in dem Fahrzeug eine Rechteauswerteeinheit vorgesehen, welche mit einer Maut-Box gekoppelt ist, über die Informationen darüber erhalten werden, ob sich das Fahrzeug auf einer bestimmten Strecke befindet oder ob sich ein Fahrzeug auf einem bestimmten Streckentyp, beispielsweise Mautstrecken einer bestimmten Betreibergesellschaft, befindet, wobei der Mautbox durch ein Navigationssystem ggf. die aktuelle Position des Fahrzeugs übermittelt wird. Der Zeitpunkt der Übertragung bestimmter Rechte kann beispielsweise an das Durchfahren einer Mautstelle mit einem Transponder oder das Überfahren einer bestimmten Gebietsgrenze gekoppelt sein.
  • In diesem Zusammenhang sind also Transponder bekannt, die dazu Verwendung finden, bestimmte Zusatzfunktionen in Fahrzeugen zu aktivieren oder zu gestatten. Nachteilig hieran ist jedoch, dass diese Transponder in bestimmten Stationen angeordnet werden sollen und nur punktuell eine Positionsbestimmung des Fahrzeugs erlauben.
  • In der DE 10 2004 035 856 A1 wird eine elektrische Zusatzeinrichtung beschrieben, die an bzw. in einem Halterohr einer Verkehrseinrichtung wie einem Verkehrsschild, einer Ampel oder einem Verkehrsleitpfosten angebracht werden. Neben aktiven Sensoren, wie bspw. Radarsensoren, werden auch passive Backscatter-Sender oder RFID-Transponder vorgeschlagen, die Daten ohne größeren Energieaufwand übertragen können. Eingesetzt werden können diese Zusatzeinrichtungen als automatische Dauerzählstelle zur Verkehrsstärkenmessung, optische Fahrzeugsensoren, Sensoren zur Erkennung der Fahrtrichtung bspw. in Einbahnstraßen oder Warnmitteln bspw. an Zebrastreifen. Im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung kann es auch sinnvoll sein, die Zusatzeinrichtung an ein globales Positionserfassungssystem anzuschließen, um über die bekannten Positionen Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu ermöglichen. Die zuvor erwähnten passiven System lassen sich auch zur Mauterfassung einsetzen, indem die elektronische Zusatzeinrichtung in Leitpfosten installiert ist, wobei die Zusatzeinrichtung in dem Verkehrsleitpfosten als Information auch die genaue Ortsinformation des Verkehrsleitpfosten enthalten kann. Mit derartigen Informationen kann ein Navigationssystem in dem Fahrzeug die eigene Fahrzeuggeschwindigkeit sehr genau ermitteln. Nachteilig bei dieser Lösung ist jedoch, dass die elektrische Zusatzeinrichtung jeweils in einem Verkehrszeichen installiert werden soll. Hierdurch kann der Ort einer Positionsinformation nicht frei gewählt werden. Außerdem ist die Zusatzinformation vergleichsweise teuer, da für die verschiedenen Anbringorte unterschiedliche Gehäuse und Befestigungsmittel vorgesehen werden müssen, so dass eine kostengünstige Positionsinformation flächendeckend auch in begrenzten räumlichen Bereichen wie bspw. einem Werksgelände, nicht möglich ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, kostengünstig Positionsinformationen zur Verfügung zu stellen, die von einem Fahrzeug flächendeckend oder entlang bestimmter Aufenthaltsbereiche empfangbar sind.
  • Diese Aufgabe wird mit Transpondern gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 7 gelöst.
  • Dazu ist insbesondere vorgesehen, dass der bzw. die mehreren, in einer Folge angeordneten Transponder in die Fahrbahn der Straße, d. h. insbesondere in die Fahrbahnoberfläche oder in eine Fahrbahnmarkierung wie eine Fahrspurmarkierung, eingebracht sind. Indem die Transponder unmittel bar in der Straße angeordnet sind, ist es möglich, die Positionsangaben innerhalb der Straße wunschgenau zu positionieren und die Transponder neben einer reinen Information für eine Position, an welcher sich das Fahrzeug befindet, auch zur aktiven Steuerung des Fahrzeugs einzusetzen. Die Positionsangabe kann relative Informationen enthalten, beispielsweise die Angabe eines linken und/oder rechten Fahrbahnrandes, eines Parkplatzes oder dergleichen Aufenthaltsraum des Fahrzeugs. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Positionsangabe eine Positionskoordinate eines globalen Positionssystems wie GPS oder Galilei ist. In letzterem Fall kann die Positionsangabe genutzt werden, um die Genauigkeit der Positionserkennung in einem in dem Fahrzeug verwendeten Positionssystem (beispielsweise im Rahmen eines Navigationssystems) ähnlich einem differentiellen GPS-System zu verbessern.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der bzw. sind die Transponder als passive Transponder ausgebildet, welche durch eine in einem Kraftfahrzeug angeordnete Sendeeinheit aktivierbar sind. Dabei sind die von dem Transponder nach einer Aktivierung ausgesendeten Positionsdaten durch eine Empfangseinheit in dem Fahrzeug empfangbar. Eine besonders kostengünstige Ausgestaltung der Transponder stellen sogenannte RFID-Chips dar, die weit verbreitet Einsatz finden und kostengünstig sind.
  • Um die Transponder in die Fahrbahn der Straße einzubringen, können diese in ein elektrisch nicht abschirmendes Gehäuse integriert sein. Dieses Gehäuse ist dann bspw. in Ausnehmungen in der Fahrbahn eingebracht. Einfacherweise kann das Gehäuse aus einen den Transponder umschließenden Kunststoffgehäuse bestehen, in das der Transponder insbesondere eingegossen ist.
  • Vorzugsweise kann das Gehäuse auf der der Fahrbahnoberfläche gegenüberliegenden Seite in einer Ausnehmung beispielsweise durch Verschrauben oder Nageln befestigt sein. Damit der Transponder und das Gehäuse nicht ungeschützt in der Fahrbahn liegen, wird weiterhin vorgeschlagen, die Ausnehmung mit dem darin aufgenommenen Transponder insbesondere mittels einer gummielastischen Masse zu verschließen. Als gummielastische Masse kommt hierbei ein auch in beispielsweise Brückenfugen eingesetztes Fugenmaterial in Frage. Hierdurch ist der Transponder ohne eine nennenswerte elektromagnetische Abschirmung geschützt und nahezu unsichtbar in die Fahrbahn aufgenommen.
  • Alternativ kann ein Transponder auch in eine Fahrbahnmarkierung integriert sein. Die Fahrbahnmarkierung kann insbesondere aus auf die Fahrbahn aufgebrachten Linien (bspw. Fahrspuren), überfahrbaren Katzenaugen oder dergleichen Markierungen gebildet sein. Im Falle von auf die Fahrbahnoberfläche aufgemalten Linien können die gegebenenfalls auch durch ein dünnes Gehäuse beispielsweise in Form einer Folie geschützten Transponder provisorisch an der Fahrbahn festgelegt und zum Schutz von den Fahrbahnmarkierungen überdeckt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Transponder sich unmittelbar in den Fahrbahnmarkierungen befinden und beispielsweise im Rahmen von Fahrspurassistenten verwendet werden können, um den Rand der Fahrbahn genau festzulegen.
  • In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn mehrere Transponder entlang einer Fahrspur und/oder zur Umgrenzung von Aufenthaltsbereichen für (Kraft-)Fahrzeuge angeordnet sind. Bei einer Anordnung der Transponder entlang der Fahrspuren beispielsweise auf Autobahnen lassen sich die Transponder optimal zur Ergänzung und Unterstützung bzw. als Ersatz für optische Fahrspurassistenten einsetzen, die häufig nicht fehlerfrei funktionieren und gerade bei schwierigen Straßenbedingungen (feuchte, reflektierende Straßenoberfläche, Schnee oder dergleichen) nicht zuverlässig arbeiten. Aufenthaltsbereiche auf der Fahrbahn können beispielsweise Parkplätze oder erlaubte und verbotene Zonen auf einem Werksgelände sein. In diesem Fall unterstützen sie automatische Einparkhilfen oder mittels einer automatischen Steuerung fahrende Fahrzeuge auf einem Betriebsgelände.
  • Daher bezieht sich die Erfindung auch auf die Verwendung eines Transponders, welcher ortsfest in die Fahrbahn der Straße eingebracht ist und in welchem eine Positionsangabe eingespeichert ist, die durch den Transponder aussendbar und in einem Fahrzeug empfangbar ist, wobei der Transponder insbesondere entsprechend den Merkmalen eines der Ansprüche 1 bis 6 ausgebildet ist bzw. die Transponder entsprechend angeordnet sind. Erfindungsgemäß wird der bzw. werden die Transponder zur Übertragung von Positionsangaben an das Fahrzeug verwendet, welches diese auswertet und im Rahmen von Assistenzsystemen verwenden kann.
  • In diesem Zusammenhang sieht eine besonders bevorzugte Verwendung vor, dass die Positionsangabe des Transponders zur Korrektur bzw. Detaillierung der mittels eines insbesondere globalen Positionssystems ermittelten Positionsangabe herangezogen wird. Hierdurch lässt sich die Position in einem elektronischen Kartensystem wesentlich genauer festlegen, wobei die Präzisierung der exakten Position innerhalb des globalen Positionssystems beispielsweise durch ein dem differenziellen GPS ähnliches Verfahren erreicht werden kann.
  • Je nach Genauigkeit und Dichte der auf der Fahrbahn angeordneten Transponder sieht eine weitere bevorzugte Verwendung vor, dass die Positionsangaben der Transponder zur automatischen Steuerung des Fahrzeugs verwendet werden, beispielsweise im Rahmen einer Einparkhilfe oder zur automatischen und führerlosen Steuerung von Fahrzeugen auf einem Betriebsgelände. Ein weiterer Aspekt der automatischen Steuerung liegt darin, verbotene Bereiche für ein Kraftfahrzeug zu definieren und bei Überfahren der Verbotszonen den Fahrer hierauf aufmerksam zu machen und das Fahrzeug gegebenenfalls zu stoppen.
  • Entsprechend der zuvor beschriebenen Funktionalität bezieht sich die Erfindung auch auf ein Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs entlang eines bestimmten Fahrwegs, wobei der Aufenthaltsort eines Fahrzeugs mittels Positionsangaben ermittelt und ein Fahrweg zu einer Zielposition beispielsweise mittels Navigationsdaten und entlang des Fahrwegs installierten Positionsangaben festgelegt sind. Bei einer derartigen Steuerung insbesondere eines Kraftfahrzeugs wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Positionsangaben über den jeweils aktuellen Aufenthaltsort des Fahrzeugs mittels in die Fahrbahn eingebrachter Transponder übermit telt werden. Diese Transponder sind insbesondere entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 1 bis 6 aufgebaut und können entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 7 bis 9 verwendet werden. Die gewünschte Genauigkeit in den Positionsdaten lässt sich durch Anpassung der Dichte der Anordnung der Transponder in der Fahrbahn erreichen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird vorgeschlagen, dass zur Steuerung des Fahrzeugs ein Fahrspurassistent verwendet wird, der die Positionsangaben der Transponder einliest und auswertet. Dabei können auch allgemein erlaubte und verbotene Bereiche beispielsweise auf einem Werksgelände vorgegeben werden. In den erlaubten Bereichen können sich Fahrzeuge dann beispielsweise automatisch gesteuert bewegen. Diese Bereiche können auch verwendet werden, um Warnhinweise an den Fahrer auszugeben und gegebenenfalls Steuereingriffe in das Fahrzeug auszuführen. Sinnvolle Einsatzmöglichkeiten hierfür sind beispielsweise auch Flughäfen, in denen bestimmte Fahrwege für Flugzeuge und Hilfsfahrzeuge auf dem Boden eingehalten werden müssen. Bei einem herkömmlichen Fahrspurassistenten auf der Autobahn oder breiten Verkehrsadern in Großstädten können die Fahrspuren neben einer Begrenzungsmarkierung auch eine Spur- oder Zählmarkierung aufweisen, so dass ein Assistenzsystem in dem Fahrzeug genau erkennt, auf welcher Fahrspur sich das Fahrzeug befindet. Dann ist es für das Assistenzsystem möglich, notorischen Linksfahrern Aufforderungen zum Wechsel auf die rechte Fahrspur zu geben. Ferner kann ein Navigationssystem ein frühzeitiges Einordnen auf die richtige Fahrspur bei bevorstehenden Verzweigungen geben. Auch ist es möglich, Fahrspuren auch bei schneebedeckter Fahrbahn zu erkennen.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbezügen.
  • Es zeigen:
  • 1 einen in die Fahrbahn einer Straße eingebrachten Transponder gemäß einer ersten Ausführungsform;
  • 2 einen in die Fahrhahn einer Straße eingebrachten Transponder gemäß einer zweiten Ausführungsform;
  • 3 die Anordnung der erfindungsgemäßen Transponder zur Fahrspurmarkierung und
  • 4 die Anordnung der erfindungsgemäßen Transponder zur Parkplatzmarkierung.
  • 1 zeigt im Querschnitt einen Transponder 1, der in einer nicht dargestellten Folie aufgenommen ist. Bei dem Transponder 1 handelt es sich um einen passiven Transponder, der durch einen Sender angeregt wird und nach der Anregung in dem Transponder 1 gespeicherte Informationen ü berträgt, bis die Anregungsenergie nicht mehr zur Verfügung steht. Ein typisches und bevorzugtes Beispiel für einen derartigen passiven Transponder 1 ist ein RFID-Chip.
  • Der Transponder 1 ist auf einer im Querschnitt dargestellten Fahrbahnoberfläche 2 festgelegt und von einer Fahrbahnmarkierung 3 abgedeckt. Damit ist der Transponder 1 in die Fahrbahn der Straße eingebracht.
  • Zum provisorischen Festlegen des Transponders 1 auf der Fahrbahnoberfläche 2 kann dieser dort beispielsweise mittels einer bitumenartigen Masse festgeklebt werden. Ferner ist es denkbar, den Transponder mittels Nägeln oder anderer Haltemittel an der Straße derart vorzufixieren, dass sich der Transponder an der gewünschten Stelle der Fahrbahnoberfläche befindet. Anschließend wird die Fahrbahnmarkierung 3 in bekannter Weise aufgebracht, wobei der Transponder 1 vollständig von der Fahrbahnmarkierung 3 abgedeckt wird, die den Transponder 1 auf diese Weise schützt. Gleichzeitig kann der Transponder als Positionsmarke für die Fahrbahnmarkierung dienen, indem der Transponder 1 zur Übertragung seiner Positionsdaten an ein Fahrzeug eingerichtet ist. Der ortsfest im Bereich der Straße auf der Fahrbahnoberfläche festgelegte Transponder weist dazu eingespeicherte Positionsangaben auf, welche durch den Transponder aussendbar und in einem Fahrzeug empfangbar sind. Indem der Transponder 1 durch die Fahrbahnmarkierung 3 abgedeckt ist, ist der Transponder 1 unverlierbar in die Fahrbahn der Straße eingebracht. Als Variante kann der Transponder 1 auch direkt mit der Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden, also als Teil des Farbmittels der Fahrbahnmarkierung, wobei jedoch keine absolute Positionierung mehr erfolgen kann, da die Position des Transponders 1 nicht mehr eindeutig festlegbar ist.
  • In 2 ist eine alternative Ausführungsform zum Einbringen des Transponders 1 in die Fahrbahnoberfläche 2 dargestellt. Dazu befindet sich in der Fahrbahnoberfläche 2 eine Ausnehmung 4, in welcher der Transponder 1 angeordnet ist. Der Transponder 1 ist in einem elektrisch nicht abschirmenden Gehäuse 5 angeordnet, welches um den Transponder 1 herumgegossen ist und zwei Befestigungsabschnitte 6 mit Durchgangsöffnungen aufweist. Die Befestigungsabschnitte 6 sind jeweils auf gegenüberliegenden Seiten des Transponders 1 in dem Gehäuse 5 angeordnet. In dem dargestellten Beispiel ist das Gehäuse 5 auf der der Fahrbahnoberfläche 2 gegenüberliegenden Seite in der Ausnehmung 4 mittels Nägeln festgelegt. Anstelle der Nägel könnte das Gehäuse 5 auch in der Ausnehmung 4 verschraubt sein. Ferner ist denkbar, an der der Fahrbahnoberfläche 2 abgewandten Seite beispielsweise in der Mitte des Gehäuses 5 einen Dorn aus Kunststoff anzugießen, der in eine entsprechende Bohrung in der Ausnehmung 4 eingesteckt wird, um den Transponder 1 mit seinem Gehäuse 5 in der Ausnehmung 4 festzulegen und vorzufixieren. Weitere Befestigungsmöglichkeiten liegen im Griffbereich des Fachmanns. Ferner kann in die Ausnehmung 4 auch ein Transponder 1 eingebracht werden, der ähnlich der in 1 beschriebenen Ausführungsform nicht von einem zusätzlichen Gehäuse 5 umgeben ist. Dieses Gehäuse 5 stellt jedoch einen zusätzlichen Schutz dar und kann ggf. auch als auf die Fahrbahnoberfläche anbringbares Katzenauge oder sonstiges Markierungsmittel ausgestaltet sein.
  • Zum weiteren Schutz des Transponders 1 ist die Ausnehmung 4 mit einer gummielastischen Masse 7 verschlossen, welche das Gehäuse 5 in der Ausnehmung 4 umgibt und im Wesentlichen bündig mit der Fahrbahnoberfläche 2 abschließt. Als gummielastische Masse dient beispielsweise das im Bereich von Brücken eingesetzte Fugenmaterial. Anstelle der gummielastischen Masse 7 kann auch ein bitumenartiges Material eingesetzt werden, das häufig zum Ausbessern kleinerer Straßenschäden Einsatz findet.
  • Eine weitere, in den Zeichnungen nicht dargestellte Möglichkeit des Einbringens eines Transponders 1 in die Fahrbahn einer Straße liegt darin, diese in auf der Fahrbahnoberfläche festgelegten Katzenaugen oder dergleichen Positionsmarken unterzubringen, welche insbesondere dazu dienen, Aufenthaltsbereiche von Kraftfahrzeugen auf einer Straße zu markieren.
  • 3 zeigt in einer schematischen Darstellung ein mögliches Verwendungsbeispiel für die in den 1 und 2 dargestellten Transponder, die in den die Fahrspuren 8, 9 begrenzenden Fahrspurmarkierungen 10, 11, 12 angeordnet sind. In dem Beispiel der 3 ist eine zweispurige Autobahn mit der rechten Fahrspur 8, welche mit der Fahrspurmarkierung 10 gegen den Seitenstreifen abgegrenzt ist, und einer zweiten Fahrspur 9 dargestellt. Die in den Fahrspurmarkierungen 10, 11, 12 vorgesehenen Transponder senden jeweils unterschiedliche Positionsangaben aus. So senden die Transponder 13 in der Fahrspurmarkierung 10 nach ihrer Aktivierung einen ersten Positionswert, beispielsweise den Wert "0", aus. Die Transponder 14 senden einen zweiten Positionswert, beispielsweise den Wert "1" aus. Entsprechend senden die Transponder 15 der Fahrspurmarkierung 12 die dritte Positionsangabe, beispielsweise den Wert "2", aus. Wenn ein Fahrzeug 16 auf der Fahrspur 8 fährt, senden die Sende- und Empfangseinrichtungen 17, 18 Funkwellen zur Aktivierung der Transponder 13, 14 aus, die daraufhin mit der empfangenen Energie ihre Positionsangaben "0" und "1" aussenden. Durch Empfangen des Positionswertes "0" in der Empfangseinrichtung 17 und des Positionswertes "1" in der Empfangseinrichtung 18 kann eine in dem Fahrzeug 16 vorhandene, in 3 nicht dargestellte Steuerung erkennen, dass sich das Fahrzeug auf der Fahrspur 8 befindet und diese Information durch das fahrzeugeigene Navigationssystem oder Fahrerassistenzsystem verwenden. Sofern das Fahrzeug 16 von der Fahrspur 8 abkommt, kann dies beispielsweise durch unterschiedliche Empfangsstärken der verschiedenen Transpondersignale der Transponder 13, 14 schnell und zuverlässig erkannt werden, bevor das Fahrzeug 16 die Fahrspur 8 überhaupt verlässt, so dass über die in den Fahrspurmarkierungen 10, 11, 12 eingebrachten Transponder 13, 14, 15 ein sehr sensitiver und genauer Fahrspurassistent realisiert werden kann.
  • Ferner können in den Fahrspuren 8, 9 Transponder 19 angeordnet sein, in welchen die präzise Position innerhalb eines globalen Positionssystems (beispielsweise die GPS- oder Galilei-Position) gespeichert ist. Über die Empfangseinrichtungen 17, 18 kann das Fahrzeug 16 diese Positionen dann einlesen und damit die mittels des Positionssystems ermittelte Position ähnlich dem sogenannten Differential- GPS korrigieren. Diese Korrektur kann weiterverwendet werden, auch wenn in folgenden Straßenabschnitten keine Transponder 19 mehr vorhanden sind. Vorteilhafterweise werden derartige Transponder 19 mit den präzisen Positionsangaben eines globalen Positionssystems an solchen Stellen in die Straße eingebracht, an denen der Empfang des globalen, meist satellitengestützten, Positionssystem gestört oder nur eingeschränkt möglich ist. Der Einsatz derartiger Transponder 19 bietet sich auch an Positionen an, an denen viele Fahrzeuge 16 fahren.
  • 4 stellt schematisch eine weitere Einsatzmöglichkeit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Transponder 1 dar, die an bzw. in den Begrenzungslinien einer Parkbucht 20 zur Umgrenzung eines Aufenthaltsbereichs angeordnet sind. Mittels dieser Transponder 1 werden also die Grenzen der Parkbucht 20 markiert, so dass über die Empfangseinrichtung 17, 18 in dem Fahrzeug 16 erkannt werden kann, ob sich das Fahrzeug 16 innerhalb der Parkbucht 20 aufhält oder über die Grenzen hinaus gefahren ist. In diesem Fall werden die Transponder 1 also als Einparkhilfe verwendet, wobei auch ein automatischer Einparkassistent mit Hilfe dieser Transpondersignale realisiert werden kann. In entsprechender Weise können allgemein Aufenthaltsbereiche für Fahrzeuge 16 begrenzt werden, beispielsweise um auf einem Werksgelände für automatisch und führerlos fahrende Transportfahrzeuge zu sorgen oder Warnmeldungen auszugeben, wenn Fahrzeuge erlaubte Aufenthaltsbereiche verlassen.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagenen Transponder 1, 13, 14, 15 und 19 erhöhen somit die "Intelligenz" der Straße und ermöglichen es, auf technisch einfache Weise Funktionen zu realisieren, die ansonsten nur mit großem technischen und sensorischen Aufwand im Fahrzeug selbst realisierbar sind.
  • 1
    Transponder
    2
    Fahrbahn, Fahrbahnoberfläche
    3
    Fahrbahn, Fahrbahnmarkierung
    4
    Ausnehmung
    5
    Gehäuse
    6
    Befestigungsabschnitt
    7
    gummielastische Masse
    8, 9
    Fahrspur
    10, 11, 12
    Fahrbahn, Fahrspurmarkierung
    13, 14, 15
    Transponder
    16
    Fahrzeug
    17, 18
    Sende- und Empfangseinrichtung
    19
    Transponder
    20
    Aufenthaltsbereich, Parkbucht
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10314440 A1 [0002]
    • - DE 102004035856 A1 [0004]

Claims (11)

  1. Transponder zur Übertragung von Positionsdaten an ein Fahrzeug (16), wobei der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) ortsfest im Bereich einer Straße angebracht ist und in dem Transponder (1, 13, 14, 15, 19) eine Positionsangabe eingespeichert ist, welche durch den Transponder (1, 13, 14, 15, 19) aussendbar und in einem Fahrzeug (16) empfangbar ist, dadurch kennzeichnet, dass der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) in die Fahrbahn (2, 3, 10, 11, 12) der Straße eingebracht ist.
  2. Transponder nach Anspruch 1, dadurch kennzeichnet, dass der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) als passiver Transponder ausgebildet ist, welcher durch eine in einem Fahrzeug (16) angeordnete Sendeeinheit (17, 18) aktivierbar ist, wobei von dem Transponder (1, 13, 14, 15, 19) nach einer Aktivierung ausgesendete Positionsdaten durch eine Empfangseinheit (17, 18) in dem Fahrzeug (16) empfangbar sind.
  3. Transponder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch kennzeichnet, dass der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) in ein elektrisch nicht abschirmendes Gehäuse (5) integriert ist und das Gehäuse (5) in einer Ausnehmung (4) in der Fahrbahn (2) eingebracht ist.
  4. Transponder nach Anspruch 3, dadurch kennzeichnet, dass das Gehäuse (5) auf der der Fahrbahnoberfläche (2) gegenüberliegenden Seite in der Ausnehmung (4) befestigt ist und die Ausnehmung (4) mit dem darin aufgenommenen Transponder (1, 13, 14, 15, 19) verschlossen ist.
  5. Transponder nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch kennzeichnet, dass der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) in eine Fahrbahnmarkierung (3, 10, 11,12) integriert ist.
  6. Transponder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch kennzeichnet, dass mehrere Transponder (13, 14, 15) entlang einer Fahrspur (8, 9) und/oder zur Umgrenzung von Aufenthaltsbereichen (20) von Fahrzeugen (16) angeordnet sind.
  7. Verwendung eines Transponders (1, 13, 14, 15, 19), welcher ortsfest in die Fahrbahn (2, 3, 10, 11, 12) der Straße eingebracht ist und in welchem eine Positionsangabe eingespeichert ist, welche durch den Transponder (1, 13, 14, 15, 19) aussendbar und in einem Fahrzeug (16) empfangbar ist, dadurch kennzeichnet, dass der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) zur Übertragung von Positionsangaben an das Fahrzeug (16) verwendet wird.
  8. Verwendung nach Anspruch 7, dadurch kennzeichnet, dass die Positionsangabe des Transponders (1, 13, 14, 15, 19) zur Korrektur der mittels eines Positionssystems ermittelten Positionsangabe verwendet wird.
  9. Verwendung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch kennzeichnet, dass die Positionsangabe des Transponders (1, 13, 14, 15, 19) zur automatischen Steuerung des Fahrzeugs (16) verwendet wird.
  10. Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs (16) entlang eines bestimmten Fahrwegs, wobei der Aufenthaltsort des Fahrzeugs (16) mittels Positionsangaben ermittelt und ein Fahrweg zu einer Zielposition festgelegt wird, dadurch kennzeichnet, dass die Positionsangaben über den Aufenthaltsort des Fahrzeugs (16) mittels in die Fahrbahn (2, 3, 10, 11, 12) eingebrachter Transponder (1, 13, 14, 15, 19) übermittelt werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch kennzeichnet, dass zur Steuerung des Fahrzeugs (16) ein Fahrspurassistent verwendet wird, der die Positionsangaben der Transponder (1, 13, 14, 15, 19) einliest und auswertet.
DE102009006977A 2008-01-31 2009-01-30 Transponder zur Übertragung von Positionsdaten an ein Kraftfahrzeug Withdrawn DE102009006977A1 (de)

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