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Die
Erfindung betrifft einen bzw. mehrere Transponder zur Übertragung
von Positionsdaten an ein Fahrzeug, wobei der Transponder ortsfest
im Bereich einer Straße angebracht ist und in dem Transponder
eine Positionsangabe eingespeichert ist, welche durch den Transponder
aussendbar und in einem Fahrzeug empfangbar ist. Ferner betrifft
die Erfindung bevorzugte Verwendungen dieses Transponders. Schließlich
wird auch ein diese Transponder verwendendes Verfahren zur Steuerung
von Kraftfahrzeugen beschrieben.
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Aus
der
DE 103 14 440
A1 ist ein Verfahren zur Ausgabe von geschützten
Nutzdaten in einem Fahrzeug bekannt, bei dem eine Nutzungsberechtigung
der Daten in dem Fahrzeug in Abhängigkeit von der befahrenen
Straße oder dem befahrenen Gebiet erteilt wird. Dazu ist
in dem Fahrzeug eine Rechteauswerteeinheit vorgesehen, welche mit
einer Maut-Box gekoppelt ist, über die Informationen darüber
erhalten werden, ob sich das Fahrzeug auf einer bestimmten Strecke
befindet oder ob sich ein Fahrzeug auf einem bestimmten Streckentyp,
beispielsweise Mautstrecken einer bestimmten Betreibergesellschaft,
befindet, wobei der Mautbox durch ein Navigationssystem ggf. die
aktuelle Position des Fahrzeugs übermittelt wird. Der Zeitpunkt
der Übertragung bestimmter Rechte kann beispielsweise an
das Durchfahren einer Mautstelle mit einem Transponder oder das Überfahren
einer bestimmten Gebietsgrenze gekoppelt sein.
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In
diesem Zusammenhang sind also Transponder bekannt, die dazu Verwendung
finden, bestimmte Zusatzfunktionen in Fahrzeugen zu aktivieren oder
zu gestatten. Nachteilig hieran ist jedoch, dass diese Transponder
in bestimmten Stationen angeordnet werden sollen und nur punktuell
eine Positionsbestimmung des Fahrzeugs erlauben.
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In
der
DE 10 2004
035 856 A1 wird eine elektrische Zusatzeinrichtung beschrieben,
die an bzw. in einem Halterohr einer Verkehrseinrichtung wie einem Verkehrsschild,
einer Ampel oder einem Verkehrsleitpfosten angebracht werden. Neben
aktiven Sensoren, wie bspw. Radarsensoren, werden auch passive Backscatter-Sender
oder RFID-Transponder vorgeschlagen, die Daten ohne größeren
Energieaufwand übertragen können. Eingesetzt werden
können diese Zusatzeinrichtungen als automatische Dauerzählstelle
zur Verkehrsstärkenmessung, optische Fahrzeugsensoren,
Sensoren zur Erkennung der Fahrtrichtung bspw. in Einbahnstraßen
oder Warnmitteln bspw. an Zebrastreifen. Im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung
kann es auch sinnvoll sein, die Zusatzeinrichtung an ein globales
Positionserfassungssystem anzuschließen, um über
die bekannten Positionen Rückschlüsse auf die
Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu ermöglichen. Die zuvor
erwähnten passiven System lassen sich auch zur Mauterfassung einsetzen,
indem die elektronische Zusatzeinrichtung in Leitpfosten installiert
ist, wobei die Zusatzeinrichtung in dem Verkehrsleitpfosten als
Information auch die genaue Ortsinformation des Verkehrsleitpfosten
enthalten kann. Mit derartigen Informationen kann ein Navigationssystem
in dem Fahrzeug die eigene Fahrzeuggeschwindigkeit sehr genau ermitteln.
Nachteilig bei dieser Lösung ist jedoch, dass die elektrische
Zusatzeinrichtung jeweils in einem Verkehrszeichen installiert werden
soll. Hierdurch kann der Ort einer Positionsinformation nicht frei
gewählt werden. Außerdem ist die Zusatzinformation vergleichsweise
teuer, da für die verschiedenen Anbringorte unterschiedliche
Gehäuse und Befestigungsmittel vorgesehen werden müssen,
so dass eine kostengünstige Positionsinformation flächendeckend
auch in begrenzten räumlichen Bereichen wie bspw. einem
Werksgelände, nicht möglich ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, kostengünstig Positionsinformationen
zur Verfügung zu stellen, die von einem Fahrzeug flächendeckend oder
entlang bestimmter Aufenthaltsbereiche empfangbar sind.
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Diese
Aufgabe wird mit Transpondern gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1 sowie ihrer bestimmungsgemäßen
Verwendung entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 7 gelöst.
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Dazu
ist insbesondere vorgesehen, dass der bzw. die mehreren, in einer
Folge angeordneten Transponder in die Fahrbahn der Straße,
d. h. insbesondere in die Fahrbahnoberfläche oder in eine
Fahrbahnmarkierung wie eine Fahrspurmarkierung, eingebracht sind.
Indem die Transponder unmittel bar in der Straße angeordnet
sind, ist es möglich, die Positionsangaben innerhalb der
Straße wunschgenau zu positionieren und die Transponder
neben einer reinen Information für eine Position, an welcher
sich das Fahrzeug befindet, auch zur aktiven Steuerung des Fahrzeugs
einzusetzen. Die Positionsangabe kann relative Informationen enthalten,
beispielsweise die Angabe eines linken und/oder rechten Fahrbahnrandes,
eines Parkplatzes oder dergleichen Aufenthaltsraum des Fahrzeugs.
Ferner kann vorgesehen sein, dass die Positionsangabe eine Positionskoordinate eines
globalen Positionssystems wie GPS oder Galilei ist. In letzterem
Fall kann die Positionsangabe genutzt werden, um die Genauigkeit
der Positionserkennung in einem in dem Fahrzeug verwendeten Positionssystem
(beispielsweise im Rahmen eines Navigationssystems) ähnlich
einem differentiellen GPS-System zu verbessern.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform ist der bzw. sind
die Transponder als passive Transponder ausgebildet, welche durch
eine in einem Kraftfahrzeug angeordnete Sendeeinheit aktivierbar
sind. Dabei sind die von dem Transponder nach einer Aktivierung
ausgesendeten Positionsdaten durch eine Empfangseinheit in dem Fahrzeug empfangbar.
Eine besonders kostengünstige Ausgestaltung der Transponder
stellen sogenannte RFID-Chips dar, die weit verbreitet Einsatz finden und
kostengünstig sind.
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Um
die Transponder in die Fahrbahn der Straße einzubringen,
können diese in ein elektrisch nicht abschirmendes Gehäuse
integriert sein. Dieses Gehäuse ist dann bspw. in Ausnehmungen
in der Fahrbahn eingebracht. Einfacherweise kann das Gehäuse
aus einen den Transponder umschließenden Kunststoffgehäuse
bestehen, in das der Transponder insbesondere eingegossen ist.
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Vorzugsweise
kann das Gehäuse auf der der Fahrbahnoberfläche
gegenüberliegenden Seite in einer Ausnehmung beispielsweise
durch Verschrauben oder Nageln befestigt sein. Damit der Transponder
und das Gehäuse nicht ungeschützt in der Fahrbahn
liegen, wird weiterhin vorgeschlagen, die Ausnehmung mit dem darin
aufgenommenen Transponder insbesondere mittels einer gummielastischen Masse
zu verschließen. Als gummielastische Masse kommt hierbei
ein auch in beispielsweise Brückenfugen eingesetztes Fugenmaterial
in Frage. Hierdurch ist der Transponder ohne eine nennenswerte elektromagnetische
Abschirmung geschützt und nahezu unsichtbar in die Fahrbahn
aufgenommen.
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Alternativ
kann ein Transponder auch in eine Fahrbahnmarkierung integriert
sein. Die Fahrbahnmarkierung kann insbesondere aus auf die Fahrbahn aufgebrachten
Linien (bspw. Fahrspuren), überfahrbaren Katzenaugen oder
dergleichen Markierungen gebildet sein. Im Falle von auf die Fahrbahnoberfläche
aufgemalten Linien können die gegebenenfalls auch durch
ein dünnes Gehäuse beispielsweise in Form einer
Folie geschützten Transponder provisorisch an der Fahrbahn
festgelegt und zum Schutz von den Fahrbahnmarkierungen überdeckt
werden. Dies hat den Vorteil, dass die Transponder sich unmittelbar
in den Fahrbahnmarkierungen befinden und beispielsweise im Rahmen
von Fahrspurassistenten verwendet werden können, um den
Rand der Fahrbahn genau festzulegen.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn mehrere Transponder
entlang einer Fahrspur und/oder zur Umgrenzung von Aufenthaltsbereichen
für (Kraft-)Fahrzeuge angeordnet sind. Bei einer Anordnung
der Transponder entlang der Fahrspuren beispielsweise auf Autobahnen
lassen sich die Transponder optimal zur Ergänzung und Unterstützung
bzw. als Ersatz für optische Fahrspurassistenten einsetzen,
die häufig nicht fehlerfrei funktionieren und gerade bei
schwierigen Straßenbedingungen (feuchte, reflektierende
Straßenoberfläche, Schnee oder dergleichen) nicht
zuverlässig arbeiten. Aufenthaltsbereiche auf der Fahrbahn
können beispielsweise Parkplätze oder erlaubte
und verbotene Zonen auf einem Werksgelände sein. In diesem
Fall unterstützen sie automatische Einparkhilfen oder mittels
einer automatischen Steuerung fahrende Fahrzeuge auf einem Betriebsgelände.
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Daher
bezieht sich die Erfindung auch auf die Verwendung eines Transponders,
welcher ortsfest in die Fahrbahn der Straße eingebracht
ist und in welchem eine Positionsangabe eingespeichert ist, die
durch den Transponder aussendbar und in einem Fahrzeug empfangbar
ist, wobei der Transponder insbesondere entsprechend den Merkmalen
eines der Ansprüche 1 bis 6 ausgebildet ist bzw. die Transponder
entsprechend angeordnet sind. Erfindungsgemäß wird
der bzw. werden die Transponder zur Übertragung von Positionsangaben
an das Fahrzeug verwendet, welches diese auswertet und im Rahmen von
Assistenzsystemen verwenden kann.
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In
diesem Zusammenhang sieht eine besonders bevorzugte Verwendung vor,
dass die Positionsangabe des Transponders zur Korrektur bzw. Detaillierung
der mittels eines insbesondere globalen Positionssystems ermittelten
Positionsangabe herangezogen wird. Hierdurch lässt sich
die Position in einem elektronischen Kartensystem wesentlich genauer festlegen,
wobei die Präzisierung der exakten Position innerhalb des
globalen Positionssystems beispielsweise durch ein dem differenziellen
GPS ähnliches Verfahren erreicht werden kann.
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Je
nach Genauigkeit und Dichte der auf der Fahrbahn angeordneten Transponder
sieht eine weitere bevorzugte Verwendung vor, dass die Positionsangaben
der Transponder zur automatischen Steuerung des Fahrzeugs verwendet
werden, beispielsweise im Rahmen einer Einparkhilfe oder zur automatischen
und führerlosen Steuerung von Fahrzeugen auf einem Betriebsgelände.
Ein weiterer Aspekt der automatischen Steuerung liegt darin, verbotene Bereiche
für ein Kraftfahrzeug zu definieren und bei Überfahren
der Verbotszonen den Fahrer hierauf aufmerksam zu machen und das
Fahrzeug gegebenenfalls zu stoppen.
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Entsprechend
der zuvor beschriebenen Funktionalität bezieht sich die
Erfindung auch auf ein Verfahren zur Steuerung eines Fahrzeugs entlang
eines bestimmten Fahrwegs, wobei der Aufenthaltsort eines Fahrzeugs
mittels Positionsangaben ermittelt und ein Fahrweg zu einer Zielposition
beispielsweise mittels Navigationsdaten und entlang des Fahrwegs installierten
Positionsangaben festgelegt sind. Bei einer derartigen Steuerung
insbesondere eines Kraftfahrzeugs wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass
die Positionsangaben über den jeweils aktuellen Aufenthaltsort
des Fahrzeugs mittels in die Fahrbahn eingebrachter Transponder übermit telt
werden. Diese Transponder sind insbesondere entsprechend den Merkmalen
der Ansprüche 1 bis 6 aufgebaut und können entsprechend
den Merkmalen der Ansprüche 7 bis 9 verwendet werden. Die
gewünschte Genauigkeit in den Positionsdaten lässt
sich durch Anpassung der Dichte der Anordnung der Transponder in der
Fahrbahn erreichen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird vorgeschlagen,
dass zur Steuerung des Fahrzeugs ein Fahrspurassistent verwendet
wird, der die Positionsangaben der Transponder einliest und auswertet.
Dabei können auch allgemein erlaubte und verbotene Bereiche
beispielsweise auf einem Werksgelände vorgegeben werden.
In den erlaubten Bereichen können sich Fahrzeuge dann beispielsweise
automatisch gesteuert bewegen. Diese Bereiche können auch
verwendet werden, um Warnhinweise an den Fahrer auszugeben und gegebenenfalls
Steuereingriffe in das Fahrzeug auszuführen. Sinnvolle
Einsatzmöglichkeiten hierfür sind beispielsweise
auch Flughäfen, in denen bestimmte Fahrwege für
Flugzeuge und Hilfsfahrzeuge auf dem Boden eingehalten werden müssen.
Bei einem herkömmlichen Fahrspurassistenten auf der Autobahn oder
breiten Verkehrsadern in Großstädten können die
Fahrspuren neben einer Begrenzungsmarkierung auch eine Spur- oder
Zählmarkierung aufweisen, so dass ein Assistenzsystem in
dem Fahrzeug genau erkennt, auf welcher Fahrspur sich das Fahrzeug
befindet. Dann ist es für das Assistenzsystem möglich, notorischen
Linksfahrern Aufforderungen zum Wechsel auf die rechte Fahrspur
zu geben. Ferner kann ein Navigationssystem ein frühzeitiges
Einordnen auf die richtige Fahrspur bei bevorstehenden Verzweigungen
geben. Auch ist es möglich, Fahrspuren auch bei schneebedeckter
Fahrbahn zu erkennen.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung
ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination
den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren
Rückbezügen.
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Es
zeigen:
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1 einen
in die Fahrbahn einer Straße eingebrachten Transponder
gemäß einer ersten Ausführungsform;
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2 einen
in die Fahrhahn einer Straße eingebrachten Transponder
gemäß einer zweiten Ausführungsform;
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3 die
Anordnung der erfindungsgemäßen Transponder zur
Fahrspurmarkierung und
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4 die
Anordnung der erfindungsgemäßen Transponder zur
Parkplatzmarkierung.
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1 zeigt
im Querschnitt einen Transponder 1, der in einer nicht
dargestellten Folie aufgenommen ist. Bei dem Transponder 1 handelt
es sich um einen passiven Transponder, der durch einen Sender angeregt
wird und nach der Anregung in dem Transponder 1 gespeicherte
Informationen ü berträgt, bis die Anregungsenergie
nicht mehr zur Verfügung steht. Ein typisches und bevorzugtes
Beispiel für einen derartigen passiven Transponder 1 ist
ein RFID-Chip.
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Der
Transponder 1 ist auf einer im Querschnitt dargestellten
Fahrbahnoberfläche 2 festgelegt und von einer
Fahrbahnmarkierung 3 abgedeckt. Damit ist der Transponder 1 in
die Fahrbahn der Straße eingebracht.
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Zum
provisorischen Festlegen des Transponders 1 auf der Fahrbahnoberfläche 2 kann
dieser dort beispielsweise mittels einer bitumenartigen Masse festgeklebt
werden. Ferner ist es denkbar, den Transponder mittels Nägeln
oder anderer Haltemittel an der Straße derart vorzufixieren,
dass sich der Transponder an der gewünschten Stelle der
Fahrbahnoberfläche befindet. Anschließend wird
die Fahrbahnmarkierung 3 in bekannter Weise aufgebracht,
wobei der Transponder 1 vollständig von der Fahrbahnmarkierung 3 abgedeckt
wird, die den Transponder 1 auf diese Weise schützt.
Gleichzeitig kann der Transponder als Positionsmarke für
die Fahrbahnmarkierung dienen, indem der Transponder 1 zur Übertragung
seiner Positionsdaten an ein Fahrzeug eingerichtet ist. Der ortsfest
im Bereich der Straße auf der Fahrbahnoberfläche
festgelegte Transponder weist dazu eingespeicherte Positionsangaben
auf, welche durch den Transponder aussendbar und in einem Fahrzeug
empfangbar sind. Indem der Transponder 1 durch die Fahrbahnmarkierung 3 abgedeckt
ist, ist der Transponder 1 unverlierbar in die Fahrbahn
der Straße eingebracht. Als Variante kann der Transponder 1 auch
direkt mit der Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden, also als Teil
des Farbmittels der Fahrbahnmarkierung, wobei jedoch keine absolute
Positionierung mehr erfolgen kann, da die Position des Transponders 1 nicht
mehr eindeutig festlegbar ist.
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In 2 ist
eine alternative Ausführungsform zum Einbringen des Transponders 1 in
die Fahrbahnoberfläche 2 dargestellt. Dazu befindet
sich in der Fahrbahnoberfläche 2 eine Ausnehmung 4,
in welcher der Transponder 1 angeordnet ist. Der Transponder 1 ist
in einem elektrisch nicht abschirmenden Gehäuse 5 angeordnet,
welches um den Transponder 1 herumgegossen ist und zwei
Befestigungsabschnitte 6 mit Durchgangsöffnungen
aufweist. Die Befestigungsabschnitte 6 sind jeweils auf gegenüberliegenden
Seiten des Transponders 1 in dem Gehäuse 5 angeordnet.
In dem dargestellten Beispiel ist das Gehäuse 5 auf
der der Fahrbahnoberfläche 2 gegenüberliegenden
Seite in der Ausnehmung 4 mittels Nägeln festgelegt.
Anstelle der Nägel könnte das Gehäuse 5 auch
in der Ausnehmung 4 verschraubt sein. Ferner ist denkbar,
an der der Fahrbahnoberfläche 2 abgewandten Seite
beispielsweise in der Mitte des Gehäuses 5 einen
Dorn aus Kunststoff anzugießen, der in eine entsprechende
Bohrung in der Ausnehmung 4 eingesteckt wird, um den Transponder 1 mit
seinem Gehäuse 5 in der Ausnehmung 4 festzulegen
und vorzufixieren. Weitere Befestigungsmöglichkeiten liegen
im Griffbereich des Fachmanns. Ferner kann in die Ausnehmung 4 auch
ein Transponder 1 eingebracht werden, der ähnlich
der in 1 beschriebenen Ausführungsform nicht
von einem zusätzlichen Gehäuse 5 umgeben ist.
Dieses Gehäuse 5 stellt jedoch einen zusätzlichen
Schutz dar und kann ggf. auch als auf die Fahrbahnoberfläche
anbringbares Katzenauge oder sonstiges Markierungsmittel ausgestaltet
sein.
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Zum
weiteren Schutz des Transponders 1 ist die Ausnehmung 4 mit
einer gummielastischen Masse 7 verschlossen, welche das
Gehäuse 5 in der Ausnehmung 4 umgibt
und im Wesentlichen bündig mit der Fahrbahnoberfläche 2 abschließt.
Als gummielastische Masse dient beispielsweise das im Bereich von
Brücken eingesetzte Fugenmaterial. Anstelle der gummielastischen
Masse 7 kann auch ein bitumenartiges Material eingesetzt
werden, das häufig zum Ausbessern kleinerer Straßenschäden
Einsatz findet.
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Eine
weitere, in den Zeichnungen nicht dargestellte Möglichkeit
des Einbringens eines Transponders 1 in die Fahrbahn einer
Straße liegt darin, diese in auf der Fahrbahnoberfläche
festgelegten Katzenaugen oder dergleichen Positionsmarken unterzubringen,
welche insbesondere dazu dienen, Aufenthaltsbereiche von Kraftfahrzeugen
auf einer Straße zu markieren.
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3 zeigt
in einer schematischen Darstellung ein mögliches Verwendungsbeispiel
für die in den 1 und 2 dargestellten
Transponder, die in den die Fahrspuren 8, 9 begrenzenden
Fahrspurmarkierungen 10, 11, 12 angeordnet
sind. In dem Beispiel der 3 ist eine
zweispurige Autobahn mit der rechten Fahrspur 8, welche
mit der Fahrspurmarkierung 10 gegen den Seitenstreifen
abgegrenzt ist, und einer zweiten Fahrspur 9 dargestellt.
Die in den Fahrspurmarkierungen 10, 11, 12 vorgesehenen Transponder
senden jeweils unterschiedliche Positionsangaben aus. So senden
die Transponder 13 in der Fahrspurmarkierung 10 nach
ihrer Aktivierung einen ersten Positionswert, beispielsweise den Wert "0",
aus. Die Transponder 14 senden einen zweiten Positionswert,
beispielsweise den Wert "1" aus. Entsprechend senden die Transponder 15 der
Fahrspurmarkierung 12 die dritte Positionsangabe, beispielsweise
den Wert "2", aus. Wenn ein Fahrzeug 16 auf der Fahrspur 8 fährt,
senden die Sende- und Empfangseinrichtungen 17, 18 Funkwellen
zur Aktivierung der Transponder 13, 14 aus, die
daraufhin mit der empfangenen Energie ihre Positionsangaben "0" und
"1" aussenden. Durch Empfangen des Positionswertes "0" in der Empfangseinrichtung 17 und
des Positionswertes "1" in der Empfangseinrichtung 18 kann
eine in dem Fahrzeug 16 vorhandene, in 3 nicht
dargestellte Steuerung erkennen, dass sich das Fahrzeug auf der
Fahrspur 8 befindet und diese Information durch das fahrzeugeigene
Navigationssystem oder Fahrerassistenzsystem verwenden. Sofern das Fahrzeug 16 von
der Fahrspur 8 abkommt, kann dies beispielsweise durch
unterschiedliche Empfangsstärken der verschiedenen Transpondersignale
der Transponder 13, 14 schnell und zuverlässig
erkannt werden, bevor das Fahrzeug 16 die Fahrspur 8 überhaupt
verlässt, so dass über die in den Fahrspurmarkierungen 10, 11, 12 eingebrachten
Transponder 13, 14, 15 ein sehr sensitiver
und genauer Fahrspurassistent realisiert werden kann.
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Ferner
können in den Fahrspuren 8, 9 Transponder 19 angeordnet
sein, in welchen die präzise Position innerhalb eines globalen
Positionssystems (beispielsweise die GPS- oder Galilei-Position)
gespeichert ist. Über die Empfangseinrichtungen 17, 18 kann
das Fahrzeug 16 diese Positionen dann einlesen und damit
die mittels des Positionssystems ermittelte Position ähnlich
dem sogenannten Differential- GPS korrigieren. Diese Korrektur kann
weiterverwendet werden, auch wenn in folgenden Straßenabschnitten
keine Transponder 19 mehr vorhanden sind. Vorteilhafterweise
werden derartige Transponder 19 mit den präzisen
Positionsangaben eines globalen Positionssystems an solchen Stellen
in die Straße eingebracht, an denen der Empfang des globalen,
meist satellitengestützten, Positionssystem gestört
oder nur eingeschränkt möglich ist. Der Einsatz
derartiger Transponder 19 bietet sich auch an Positionen
an, an denen viele Fahrzeuge 16 fahren.
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4 stellt
schematisch eine weitere Einsatzmöglichkeit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Transponder 1 dar, die an bzw. in den Begrenzungslinien
einer Parkbucht 20 zur Umgrenzung eines Aufenthaltsbereichs
angeordnet sind. Mittels dieser Transponder 1 werden also
die Grenzen der Parkbucht 20 markiert, so dass über
die Empfangseinrichtung 17, 18 in dem Fahrzeug 16 erkannt
werden kann, ob sich das Fahrzeug 16 innerhalb der Parkbucht 20 aufhält
oder über die Grenzen hinaus gefahren ist. In diesem Fall
werden die Transponder 1 also als Einparkhilfe verwendet,
wobei auch ein automatischer Einparkassistent mit Hilfe dieser Transpondersignale
realisiert werden kann. In entsprechender Weise können
allgemein Aufenthaltsbereiche für Fahrzeuge 16 begrenzt
werden, beispielsweise um auf einem Werksgelände für
automatisch und führerlos fahrende Transportfahrzeuge zu
sorgen oder Warnmeldungen auszugeben, wenn Fahrzeuge erlaubte Aufenthaltsbereiche
verlassen.
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Die
erfindungsgemäß vorgeschlagenen Transponder 1, 13, 14, 15 und 19 erhöhen
somit die "Intelligenz" der Straße und ermöglichen
es, auf technisch einfache Weise Funktionen zu realisieren, die ansonsten
nur mit großem technischen und sensorischen Aufwand im
Fahrzeug selbst realisierbar sind.
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- 1
- Transponder
- 2
- Fahrbahn,
Fahrbahnoberfläche
- 3
- Fahrbahn,
Fahrbahnmarkierung
- 4
- Ausnehmung
- 5
- Gehäuse
- 6
- Befestigungsabschnitt
- 7
- gummielastische
Masse
- 8,
9
- Fahrspur
- 10,
11, 12
- Fahrbahn,
Fahrspurmarkierung
- 13,
14, 15
- Transponder
- 16
- Fahrzeug
- 17,
18
- Sende-
und Empfangseinrichtung
- 19
- Transponder
- 20
- Aufenthaltsbereich,
Parkbucht
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10314440
A1 [0002]
- - DE 102004035856 A1 [0004]