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DE102021120858B3 - Kraftfahrzeug mit einer Anzeigevorrichtung, Verfahren zur Ladezustands- oder Füllstandsanzeige, und Steuereinrichtung - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einer Anzeigevorrichtung, Verfahren zur Ladezustands- oder Füllstandsanzeige, und Steuereinrichtung Download PDF

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DE102021120858B3
DE102021120858B3 DE102021120858.0A DE102021120858A DE102021120858B3 DE 102021120858 B3 DE102021120858 B3 DE 102021120858B3 DE 102021120858 A DE102021120858 A DE 102021120858A DE 102021120858 B3 DE102021120858 B3 DE 102021120858B3
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DE
Germany
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display surface
motor vehicle
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charge
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DE102021120858.0A
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English (en)
Inventor
Jacques Helot
Christian Wall
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Audi AG
Original Assignee
Audi AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug (10) mit: einer Anzeigevorrichtung (20), wobei eine Oberkante (34) des Anzeigeflächenelements (28) in in mindestens drei unterschiedlichen Ausfahrhöhen und damit das Anzeigeflächenelement (28) in mindestens drei Ausfahrpositionen verstellbar angeordnet ist; einer Verstelleinrichtung (26) zum Einstellen der Ausfahrpositionen des Anzeigeflächenelements (28); und einer Steuereinrichtung (14), die dazu eingerichtet ist, einen Anteil einer aktuell in einer Energieformspeichereinrichtung (16) des Kraftfahrzeugs (10) verfügbaren Energieform als aktuellen Ladezustand oder als aktuellen Füllzustand der Energieformspeichereinrichtung (16) festzustellen (S1); anhand des festgestellten Anteils der verfügbaren Energieform eine der Ausfahrpositionen festzulegen (S2), die den festgestellten Anteil der Verfügbarkeit der Energieform repräsentiert; ein Verstellsignal zu erzeugen (S3), das die festgelegte Ausfahrposition beschreibt; und das erzeugte Verstellsignal an die Verstelleinrichtung (26) zu übertragen (S4), damit diese das Anzeigeflächenelement (28) in die festgelegte Ausfahrposition bringt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Anzeigevorrichtung, ein Verfahren zur Ladezustands- oder Füllstandsanzeige, und eine Steuereinrichtung. Unter einer Anzeigevorrichtung wird dabei ein Gerät oder eine Gerätegruppe verstanden, die zum Anzeigen von Informationen, zum Beispiel eines Bildinhalts, ausgestaltet ist, und die ein Anzeigeflächenelement aufweist, auf der oder mit der die Information angezeigt werden kann. Das Anzeigeflächenelement ist dabei das Bauteil, das die Information direkt oder indirekt anzeigt, und hat hierzu eine Anzeigefläche. In der einfachsten Ausgestaltung kann das Anzeigeflächenelement als Scheibe ausgestaltet sein. Vorzugsweise kann das Anzeigeflächenelement als Bildschirm zum Ausgeben eines digitalen Bildinhalts sein.
  • Kraftfahrzeuge benötigen eine Energieform, um betrieben werden zu können. Die Energieform kann zum Beispiel Strom, also elektrische Energie, sein, oder ein Energieträger wie zum Beispiel ein Kraftstoff oder Gas. Die Energieform wird in einer Energieformspeichereinrichtung gespeichert, wobei unter einer Energieformspeichereinrichtung im Folgenden eine Kraftfahrzeugkomponente verstanden wird, die dazu ausgestaltet ist, die benötigte Energieform zu speichern.
  • Ist die Energieform Strom, ist also das Kraftfahrzeug ein Elektro-Kraftfahrzeug oder ein Hybrid-Kraftfahrzeug, so kann die Energieformspeichereinrichtung als Energiespeichereinrichtung ausgestaltet sein, also als Energiespeicher. Der Energiespeicher kann zum Beispiel als Traktionsbatterie oder als Akku ausgestaltet sein. Hat das Kraftfahrzeug einen Verbrennermotor für Gas oder Benzin, so kann die Energieformspeichereinrichtung als Kraftstofftank oder Gastank ausgestaltet sein.
  • Eine Energiespeichereinrichtung muss immer wieder neu aufgetankt oder aufgeladen werden. Dies benötigt eine gewisse Zeit, in der ein Benutzer des Kraftfahrzeugs in bestimmten Situationen wissen will, wie weit das Auftanken oder Aufladen vorangeschritten ist. Dies ist besonders dann interessant, falls der Benutzer außerhalb des Kraftfahrzeugs ist, oder falls das Kraftfahrzeug zum Beispiel ein Fahrzeug eines Car-Sharing-Konzepts ist, das heißt wobei der Benutzer sich vielleicht zwischen mehreren Kraftfahrzeugen entscheiden und vorzugsweise dasjenige Kraftfahrzeug haben möchte, welches bereits vollständig oder bald aufgetankt oder aufgeladen ist.
  • Insbesondere Elektro-Kraftfahrzeuge haben eine recht lange Ladezeit, die zwischen 20 Minuten und mehreren Stunden betragen kann. Wenn das Elektro-Kraftfahrzeug auf einer Reise geladen wird, müssen die Insassen im oder außerhalb vom Kraftfahrzeug warten. Wenn man sich innerhalb des Kraftfahrzeugs befindet, kann der Ladezustand gegebenenfalls im Kombi-Instrument oder auf einem Bildschirm einer Mensch-Maschine-Schnittstelle („Man-Machine-Interface“, „MMI“) verfolgt werden. Wenn man außerhalb des Kraftfahrzeugs ist, muss man zum Beispiel auf seinem Mobiltelefon ein spezielles Anwenderprogramm installiert haben, um mithilfe dieses Anwenderprogramms den Ladezustand zu sehen. Ist das Elektro-Kraftfahrzeug jedoch ein fremdes Kraftfahrzeug, kann unter Umständen auch mit einem solchen Anwenderprogramm der Ladezustand nicht erkannt werden, weil zum Beispiel das Mobiltelefon und das Kraftfahrzeug nicht miteinander gepaired sind.
  • Nachteilig ist vor allem, dass man, wenn man außerhalb vom Kraftfahrzeug ist, auf sein Mobiltelefon schauen muss, um zu sehen, was der Ladezustand des Fahrzeugs ist. Hat man das Mobiltelefon im Kraftfahrzeug vergessen oder überhaupt gar nicht dabei, muss man das Mobiltelefon erst im Kraftfahrzeug suchen oder kann den Ladezustand gar nicht abrufen oder nur von innen einsehen.
  • Die DE 10 2010 002 514 A1 betrifft eine Plug-in-Fahrzeug-Funktionsanzeige. Das darin beschriebene Display ist ein Extrateil zu einem MMI-Display und von innen nicht sichtbar.
  • Die DE 10 2019 203 440 B3 beschreibt ein Anzeigeinstrument für ein Kraftfahrzeug zur Darstellung von Zustandsdaten betreffend einen Zustand des Kraftfahrzeugs. Als Fahrzeugzustandsdaten kann ein Bremsen oder ein Beschleunigen angezeigt werden. Die Fahrzeugzustandsdaten werden anhand von Lamellen gezeigt, die sich verschieben können, die jedoch nicht von außen sichtbar sind. Eine Implementierung und Realisierbarkeit des Anzeigeinstruments ist sehr aufwendig.
  • Aus der DE 10 2018 202 317 B3 ist eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, die einen ersten Anzeigebereich und zumindest einen zweiten Anzeigebereich aufweist, die zueinander in einer ersten Richtung räumlich versetzt sind. Die Anzeigevorrichtung ist dabei derart ausgestaltet, dass aus einer bestimmten und der ersten Richtung entsprechenden Blickrichtung auf die Anzeigevorrichtung ein auf dem ersten Anzeigebereich angezeigtes Bild durch den zweiten Anzeigebereich hindurch sichtbar ist.
  • Die JP 2009 132357 A beschreibt ein Displaygerät für einen Ladestatus einer Kraftfahrzeug-Batterie, das visuell unter Verwendung eines externen Lademechanismus den Ladestatus einer Batterie von außerhalb des Kraftfahrzeugs anzeigt.
  • Eine der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe ist das Bereitstellen einer besser sichtbaren Ladezustands- oder Füllstandsanzeige.
  • Die gestellte Aufgabe wird durch die erfindungsgemäßen Vorrichtungen und das erfindungsgemäße Verfahren gemäß den nebengeordneten Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind durch die Unteransprüche gegeben.
  • Die Erfindung basiert auf der Idee, in Abhängigkeit von einem Steuerparameter ein Anzeigeflächenelement in seiner Höhe variabel zu verstellen, sodass die Höhe des Anzeigeelements entsprechend dem Steuerparameter, insbesondere einem Wert oder einer durch den Steuerparameter beschriebenen Information, eingestellt wird. Mit der Höhe des Anzeigeflächenelements ist damit die Höhe der zur Verfügung stehenden Anzeigefläche gemeint. Die Ausfahrhöhe ist, mit anderen Worten, ein Abstand einer Oberkante des Anzeigeflächenelements zu dem Gehäuse oder zu dem Innenraumverkleidungselement.
  • Die Erfindung basiert auf der Idee, einen Ladezustand oder Füllstand durch eine Höhe eines ausfahrbaren Displays zu repräsentieren. Mit anderen Worten wird der Ladezustand oder Füllstand durch die Höhe des ausfahrbaren Displays ablesbar. Die Verstellbarkeit der Displayhöhe wird dadurch erreicht, dass die Anzeigevorrichtung ein Anzeigeflächenelement mit einer Anzeigefläche aufweist, wobei das Anzeigeflächenelement in ein Gehäuse der Anzeigevorrichtung oder in ein Innenraumverkleidungselement des Kraftfahrzeugs derart eingelagert ist, dass das Anzeigeflächenelement aus dem Gehäuse oder aus dem Innenraumverkleidungselement in mindestens drei unterschiedlichen Ausfahrpositionen und damit in seiner Höhe verstellt werden kann. Das Einstellen der Ausfahrtshöhe erfolgt in Abhängigkeit des Lade- oder Füllzustands. Die Höhe des Anzeigenflächenelements ist dabei diejenige Länge des Anzeigeflächenelements bzw. der Anzeigefläche, die sich im Wesentlichen entlang einer Hochachse des Kraftfahrzeugs erstreckt, also entlang einer senkrechten Erstreckung einer Fensterscheibe des Kraftfahrzeugs in seiner bestimmungsgemäßen Lage auf einer Fahrbahn.
  • An einer Fensterscheibe platziert ist das verstellbare Anzeigeflächenelement nicht nur von innen, sondern auch von außen sichtbar. Dadurch, dass die Höhe des Anzeigeflächenelements den Ladezustand oder Füllstand repräsentiert, kann auch eine einfache Scheibe als Anzeigeflächenelement verwendet werden. Das Ablesen einer Höhe eines zum Beispiel als Scheibe oder Bildschirm ausgestalteten Anzeigeflächenelements ist aus sehr viel größeren Distanzen von außerhalb des Kraftfahrzeugs sichtbar, denn die Insassen müssen nicht direkt an der Fensterscheibe sitzen oder stehen, um den aktuellen Ladezustand oder Füllstand als numerische Anzeige ablesen zu können. Somit können auch Personen außerhalb des Kraftfahrzeugs, die etwas weiter entfernt vom Kraftfahrzeug stehen, den Ladezustand oder Füllstand einfach ablesen.
  • Der Ladezustand oder Füllstand ist also, solange man das Kraftfahrzeug in Sichtweite hat, von außen gut sichtbar. Man kann sich also außerhalb des Kraftfahrzeugs begeben und hin und wieder zum Kraftfahrzeug schauen und an der Höhe ablesen, wie der Ladezustand oder Füllzustand aktuell ist. Personen, denen das Kraftfahrzeug nicht gehört und die außerhalb des Kraftfahrzeugs sind, können den Ladezustand oder den Füllstand sehen und abschätzen, ob zum Beispiel eine Ladesäule noch lange besetzt ist oder nicht. Ist das Kraftfahrzeug ein Kraftfahrzeug eines Car-Sharings, wird potentiellen Mietern des Kraftfahrzeugs bei der Entscheidungshilfe geholfen, welches Kraftfahrzeug sie auswählen. Gleichzeitig lässt sich der Ladezustand oder Füllzustand einfach von innen ablesen, zum Beispiel von einem Insassen auf der Rückbank.
  • Gleichzeitig wird durch die Erfindung eine besonders interessante Inszenierung ermöglicht, die einen sehr hohen Joy-of-Use mit sich zieht, also eine große Freude beim Benutzen. Neben den technischen Vorteilen stellt die Erfindung also auch einen besonderen „Hingucker“ bereit.
  • Mit anderen Worten wird der Ladezustand oder Füllzustand mit einer variablen Höhe des Anzeigeflächenelements, vorzugsweise eines Displays oder Bildschirms, so gezeigt, dass keine extra Bauteile verwendet werden müssen. Bei der Ausgestaltung der Anzeigevorrichtung als Bildschirm für einen Kraftfahrzeug-Insassen, insbesondere zum Beispiel als MMI, kann also auf ein separates Bauteil zur Anzeige des Ladezustands oder des Füllzustands verzichtet werden. Die Höhe des Displays ist eine sehr intuitive Methode, den Ladezustand oder den Füllstand mit einer Bewegung zu zeigen. Es werden keine oder nur geringe zusätzliche Kosten verursacht und der Ladezustand ist von außen gut sichtbar, ebenso von innen. Man kann also außerhalb vom Kraftfahrzeug warten. Andere Leute können einschätzen, was der Ladezustand oder Füllzustand des Kraftfahrzeugs ist, und wie lange sie noch warten müssen, bis der Ladeplatz oder der Platz an der Tanksäule frei ist.
  • Im Unterschied zum Stand der Technik hat das Anzeigeflächenelement, das vorzugsweise als Bildschirm oder Display ausgestaltet sein kann, eine variable Höhe. Die Ladezustands- oder Füllstandsanzeige ist sowohl von innen als auch von außen gut sichtbar, ohne dass die Notwendigkeit besteht, auf zwei Seiten des Bildschirms den Ladezustand als digitale Information auszugeben. Dadurch kann auch ein einfacher Bildschirm verwendet werden, oder sogar nur eine Scheibe. Im Gegensatz zu einer Tiefe ist die Höhe sehr leicht einzuschätzen.
  • Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug kann bevorzugt als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen, oder als Personenbus oder Motorrad ausgestaltet sein.
  • Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug weist eine Anzeigevorrichtung auf, die ein Anzeigeflächenelement mit einer Anzeigefläche aufweist, welches mit einer Unterkante an einer Grundseite der Anzeigefläche an oder in einem Innenraumverkleidungselement des Kraftfahrzeugs gelagert ist. Das Anzeigeflächenelement ist in mindestens drei unterschiedliche Ausfahrpositionen verstellbar angeordnet.
  • Die Anzeigevorrichtung umfasst auch die Option, dass die Anzeigevorrichtung ein Gehäuse hat, in dem das Anzeigeflächenelement zumindest teilweise oder sogar vollständig verstaut werden kann. Ein solches Gehäuse wird dabei als Teil eines Innenraumverkleidungselements des Kraftfahrzeugs angesehen. Mit anderen Worten umfasst der Begriff „Innenraumverkleidungselement“ also ein optionales Gehäuse der Anzeigevorrichtung für das Anzeigeflächenelement.
  • Die mindestens drei Ausfahrpositionen des Anzeigeflächenelements unterscheiden sich in einer jeweiligen Ausfahrhöhe einer der Unterkante gegenüberliegenden Oberkante des Anzeigeflächenelements, die auch die Oberkante der Anzeigefläche sein kann. Unter der Ausfahrhöhe wird dabei der Abstand der Oberkante zum Innenraumverkleidungselement verstanden, sodass bei unterschiedlichen Ausfahrhöhen unterschiedlich große Anteile einer Anzeigefläche für eine Person innerhalb und/oder außerhalb des Kraftfahrzeugs sichtbar sind. Mit anderen Worten unterscheiden sich die Ausfahrpositionen dahingehend, dass in jeder der Ausfahrpositionen ein anderer, spezifischer Anteil der Anzeigefläche ausgefahren, ausgebreitet, entfaltet oder aufgespannt ist.
  • Die Ausfahrposition gibt also vor, wie weit oder zu welchem Anteil das Anzeigeflächenelement aus dem Innenraumverkleidungselement (optional aus dem Gehäuse) herausragt, gibt also die jeweilige Ausfahrhöhe vor. In jeder Ausfahrposition hat die verfügbare Anzeigefläche also eine andere Größe. Idealerweise kann das Anzeigeflächenelement in diese Ausfahrpositionen stufenlos eingestellt werden. Mit anderen Worten variieren die Ausfahrhöhe und damit der sichtbare Anteil der Anzeigefläche mit den verschiedenen Ausfahrpositionen. Um dies zu erreichen, ist also jeder Ausfahrposition eine vorbestimmte Ausfahrhöhe zugeordnet.
  • Das Kraftfahrzeug weist außerdem eine Verstelleinrichtung zum Einstellen der Ausfahrpositionen des Anzeigeflächenelements auf. Unter einer Verstelleinrichtung wird eine Baugruppe oder ein Bauteil verstanden, die zum Beispiel eine Mechanik zum Einstellen der Ausfahrposition aufweist. Ist das Anzeigeflächenelement zum Beispiel ein flexibles Display, also ein Display aus einem rollbaren oder biegsamen Material, so kann die Verstelleinrichtung zum Beispiel eine Mechanik zum Auf- und Abrollen des Anzeigeflächenelements aufweisen. Ist das Anzeigeflächenelement ein starrer Bildschirm oder eine starre Scheibe, so kann die Verstelleinrichtung zum Beispiel eine oder mehrere Schienen oder einen Gelenkmechanismus zum Aus- und Einklappen des Anzeigeflächenelements aufweisen, sodass das starre Anzeigeflächenelement in den verschiedenen Ausfahrpositionen aus dem Innenraumverkleidungselement verfahren kann. Die Verstelleinrichtung ist also dazu ausgestaltet, die Ausfahrpositionen des Anzeigeflächenelements zu justieren, das heißt das Anzeigeflächenelement zwischen verschiedenen Ausfahrpositionen zu bewegen.
  • Optional kann zusätzlich eine Ruheposition vorgesehen sein, in der das Anzeigeflächenelement im Wesentlichen vollständig oder vollständig in das Innenraumverkleidungselement eingefahren und damit verstaut ist.
  • Das Kraftfahrzeug weist eine Steuereinrichtung auf, also ein Gerät, eine Gerätekomponente oder eine Gerätegruppe, die dazu eingerichtet ist, Signale zu empfangen, auszuwerten und Steuersignale zu erzeugen. Die Steuereinrichtung kann zum Beispiel als Steuergerät ausgestaltet sein, oder zum Beispiel als Steuerchip oder Computerprogramm, oder ein Computerprogramm in Kombination mit zum Beispiel einem Steuergerät oder einem Steuerchip.
  • Die Steuereinrichtung ist dazu eingerichtet, einen Anteil einer aktuell in einer Energieformspeichereinrichtung des Kraftfahrzeugs verfügbaren Energieform als aktuellen Ladezustand oder als aktuellen Füllzustand der Energiespeichereinrichtung festzustellen. Ist die Energieformspeichereinrichtung als Energiespeicher ausgestaltet, also zum Beispiel als Traktionsbatterie oder Akku, und ist die Energieform Strom, also elektrische Energie, kann die Steuereinrichtung dazu eingerichtet sein, den aktuellen Ladezustand der Energiespeichereinrichtung festzustellen. Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Steuereinrichtung Teil einer Leistungselektronik ist, oder von dieser ein entsprechendes Signal über den Ladezustand empfängt und auswertet. Ist die Energieformspeichereinrichtung ein Tank für einen Energieträger wie Kraftstoff oder Gas, so kann die Steuereinrichtung dazu ausgerichtet sein, die aktuell verfügbare Energieform - also den Energieträger - als aktuellen Füllzustand der Energieformspeichereinrichtung festzustellen.
  • Die Steuereinrichtung ist dazu eingerichtet, anhand des festgestellten Anteils der verfügbaren Energieform - also anhand des festgestellten aktuellen Ladezustands oder anhand des festgestellten aktuellen Füllstands - eine der Ausfahrpositionen festzulegen, die den festgestellten Anteil der Verfügbarkeit der Energieform repräsentiert. Hierzu kann zum Beispiel unterschiedlichen Werten des Ladezustands oder des Füllstands - oder unterschiedlichen Wertebereichen von Ladezuständen oder Füllzuständen - jeweils eine der Ausfahrpositionen zugeordnet sein. Idealerweise ist dabei jedem Ladezustand oder Füllzustand - oder jedem Wertebereich - nur eine der Ausfahrpositionen zugeordnet.
  • Die Steuereinrichtung ist dazu eingerichtet, ein Verstellsignal zu erzeugen, das die festgelegte Ausfahrposition beschreibt; und das erzeugte Verstellsignal an die Verstelleinrichtung zu übertragen, damit diese das Anzeigeflächenelement in die festgelegte Ausfahrposition bringt.
  • Wie bereits oben erklärt, wird durch die Ausfahrposition ein vorbestimmter Anteil der Anzeigefläche als sichtbare Anzeigefläche zur Verfügung gestellt. Beim Festlegen der jeweiligen Ausfahrposition anhand des festgestellten Anteils der Verfügbarkeit der Energieform wird also derjenige Anteil des Anzeigeflächenelements - und damit der Anzeigefläche - festgelegt, der von einem Benutzer der Anzeigevorrichtung sichtbar ist. Jede Ausfahrposition ist also einem festgestellten Anteil der Verfügbarkeit der Energieform oder einem Wertebereich der verfügbaren Energieform zugeordnet.
  • Mit anderen Worten ist die Anzeigefläche - und damit das Anzeigeflächenelement - weiter ausgefahren und damit höher, je höher der Ladezustand oder der Füllzustand ist.
  • Vorzugsweise kann das Verstellen des Anzeigeflächenelements proportional zum Lade- oder Füllzustand erfolgen. Der Anteil der sichtbaren Anzeigefläche ist dann proportional zum festgestellten Lade- oder Füllzustand.
  • Das Anzeigeflächenelement ist an seiner Rückseite oder an einer Sichtkante, die beim Verstellen des Anzeigeflächenelements am weitesten von der Oberfläche des Innenraumverkleidungselements entfernt angeordnet (also der Oberkante des Anzeigeflächenelements), und weist ein Leistenelement auf, das als Leuchtleistenelement ausgestaltet ist. Unter einem Leistenelement wird dabei ein Bauteil verstanden, das als Leiste oder Stab ausgestaltet ist. Das Leistenelement ist zum Beispiel an der Rückseite der Oberkante oder Sichtkante angeordnet. Bei der Ausgestaltung als Leuchtleistenelement kann dieses ein oder mehrere Leuchtelemente aufweisen, also eine oder mehrere Lichtquellen, wie zum Beispiel LEDs oder OLEDs.
  • Die Rückseite des Anzeigeflächenelements ist diejenige Seitenfläche des Anzeigeflächenelements, die der Fensterscheibe zugewandt ist. Die Höhe des Anzeigeflächenelements, also seine Ausfahrhöhe, kann durch die leuchtende Oberkante bzw. Rückseite sehr viel besser wahrgenommen werden, wodurch die Sichtbarkeit und die Erkennbarkeit noch einmal deutlich erhöht werden.
  • Bei der Kombination eines Leistenelements, das selbst leuchten kann, mit einer Rückseite des Anzeigeflächenelements, die schwarz ist oder zum Beispiel Streifen oder Balken hat, ergibt sich vorteilhaft, dass der beispielhafte Leuchtstreifen sehr viel besser zu sehen ist, genauso wie ein Inhalt auf der Anzeigefläche. Insbesondere mit einem Lichtstreifen wird die Sichtbarkeit der Höhe des Anzeigeflächenelements deutlich verbessert.
  • Das Kraftfahrzeug weist eine Beleuchtungseinrichtung zum Beleuchten des Leistenelements auf, zum Beispiel eine oder mehrere Lichtquellen, die im Leistenelement angeordnet sind. Das Leistenelement erscheint so dann besonders hell und ist dadurch noch besser sichtbar, wodurch die Erkennbarkeit des aktuellen Ladezustands oder des aktuellen Füllzustands noch einmal deutlich erhöht wird. Wenn die Batterie dann voll ist, kann das Licht zum Beispiel pulsieren, so dass dieser Zustand besser erkennbar ist. Wenn der Lichtstreifen direkt auf einem Gehäuse oder vorzugsweise an dem Anzeigeflächenelement angeordnet ist, kann der Lichtstreifen selbst pulsieren.
  • Es ergeben sich die oben genannten Vorteile.
  • In einer Variante kann das Anzeigeflächenelement als Scheibe oder Platte ausgebildet sein und ein Benutzer kann den Ladezustand oder den Füllzustand an der Höhe der Platte ablesen. Optional kann eine solche Scheibe oder Platte dann als Projektionsfläche genutzt werden, um zum Beispiel zusätzliche Informationen oder den Ladezustand oder Füllzustand als Projektion noch einmal abzubilden. Eine solche Zusatzanzeige leuchtet und ist so besser sichtbar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs kann das Anzeigeflächenelement als Bildschirm der Anzeigevorrichtung ausgestaltet sein. Die Anzeigefläche ist dann die Bildschirmfläche. Der Vorteil ist, dass zusätzlich zu zum Beispiel einem MMI kein extra Bauteil eingebaut werden muss, das den Ladezustand oder Füllstand durch seine Ausfahrhöhe repräsentiert. Der Bildschirm kann genutzt werden, um zum Beispiel den Ladezustand oder den Füllstand noch einmal als Zahl oder in Worten anzuzeigen, oder zum Beispiel um von anderen Programmen, zum Beispiel einem Navigationsprogramm oder einem Unterhaltungsprogramm, genutzt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das Anzeigeflächenelement aus einem biegsamen, faltbaren und/oder rollbaren Material bestehen. Ein solches „flexibles“ Material kann besonders platzsparend in dem Gehäuse oder Innenraumverkleidungselement verstaut, zum Beispiel aufgerollt, werden. Zusätzlich oder alternativ kann das Anzeigeflächenelement aus einem faltbaren Material bestehen, das die gleichen Vorteile hat. Bei einer solchen Ausgestaltung kann das Anzeigeflächenelement - und damit der sichtbare Anteil der Anzeigefläche - abgerollt und/oder aufgefaltet werden, oder zusammengerollt und/oder zusammengefaltet werden.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Kombination des rollbaren und/oder faltbaren Anzeigeflächenelements, das als Bildschirm ausgestaltet ist. Dabei können bereits bekannte rollbare und/oder faltbare Bildschirme implementiert werden. Der Vorteil einer Implementierung eines solchen Bildschirms in die Anzeigevorrichtung ist insbesondere, dass die Ausfahrpositionen stufenlos eingestellt und platzsparend in der Ruheposition gelagert werden können. Das Anzeigeflächenelement kann dabei dann zum Beispiel während des Aufladens einer Traktionsbatterie kontinuierlich ausgefahren werden, sodass der Fortschritt des Ladeprozesses an sich repräsentiert und visualisiert wird. Gleichzeitig kann die sich ändernde Größe des sichtbaren Bildschirms für eine zusätzliche visuelle Repräsentation genutzt werden.
  • Idealerweise können die Ausfahrpositionen auch während des Entladens oder während des Kraftfahrstoffverbrauchs eingestellt werden, sodass zum Beispiel ein abnehmender Ladezustand oder Füllstand während der Fahrt ohne viel Aufwand immer erkennbar ist. Auch wenn das Kraftfahrzeug parkt, kann dadurch erkannt werden, wenn zum Beispiel die Traktionsbatterie leer ist oder fast leer ist.
  • Vorzugsweise kann das Anzeigeflächenelement zumindest teilweise in dem Innenraumverkleidungselement des Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Vorzugsweise kann das Anzeigeflächenelement aber auch, zum Beispiel bei einem vollen Tank oder einer vollen Batterie, vollständig ausgefahren sein; und/oder, zum Beispiel zum Repräsentieren eines leeren Tanks oder einer leeren Batterie, vollständig eingefahren sein. Ist das Anzeigeflächenelement zumindest teilweise in dem Innenraumverkleidungselement des Kraftfahrzeugs angeordnet, können sich die mindestens drei Ausfahrpositionen durch denjenigen Anteil des Anzeigeflächenelements unterscheiden, der aus dem Innenraumverkleidungselement herausragt. Das Innenraumverkleidungselement kann vorzugsweise die Hutze und/oder das Armaturenbrett bilden. Es ist dadurch nicht notwendig, ein Innenraumverkleidungselement neu zu designen oder ein separates Gehäuse für das Anzeigeflächenelement zu konstruieren.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs, die besonders bevorzugt ist, kann sich das Innenraumverkleidungselement an einer Fensterscheibe des Kraftfahrzeugs befinden, vorzugsweise an einer Windschutzscheibe. Das Innenraumverkleidungselement kann derart angeordnet sein, dass das Anzeigeflächenelement in mindestens zwei der Ausfahrpositionen, vorzugsweise in den meisten Ausfahrpositionen oder allen möglichen Ausfahrpositionen, von außerhalb des Kraftfahrzeugs durch die Fensterscheibe sichtbar ist. Die Vorteile der Sichtbarkeit von außen wurden bereits oben diskutiert. Eine solche Positionierung ergibt eine gleichzeitige sehr gute Sichtbarkeit im Innenraum des Kraftfahrzeugs.
  • Ist das Anzeigeflächenelement derart in dem Innenraumverkleidungselement angeordnet, dass das Anzeigeflächenelement durch das Verstellen in die festgelegte Ausfahrposition, oder aus einer der Ausfahrpositionen heraus, seine Ausfahrhöhe entlang einer Hochachse des Kraftfahrzeugs ändert, ist das Anzeigeflächenelement in den Ausfahrpositionen besonders gut sichtbar, und der Ladezustand oder Füllzustand kann besonders gut repräsentiert und abgelesen werden, ist also sehr viel intuitiver erfassbar. Mit anderen Worten kann bei dieser Ausführungsform die Verstelleinrichtung eine Höhe des sichtbaren Anteils des Anzeigeflächenelements ändern. Je höher also der Ladezustand oder Füllstand ist, desto höher ist das Anzeigeflächenelement mit dem sichtbaren Anteile der Anzeigefläche.
  • In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs kann die Steuereinrichtung dann dazu eingerichtet sein, die Ausfahrhöhe des Anzeigeflächenelements proportional zu dem festgestellten Ladezustand oder des festgestellten Füllstands einzustellen, also zu justieren. Dies ist eine besonders anschauliche und schnell begreifbare Repräsentation.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Steuereinrichtung dazu eingerichtet sein, den festgestellten Ladezustand oder den festgestellten Füllstand auf dem Anzeigeflächenelement anzuzeigen, mit anderen Worten auf dem verfügbaren Anteil der Anzeigefläche auszugeben. Mit anderen Worten kann also ein Wert des festgestellten Ladezustands oder des festgestellten Füllstands angezeigt werden. Ist das Anzeigeflächenelement eine Projektionsfläche, kann der Wert zum Beispiel mittels eines Projektors eines Head-up-Displays auf der Anzeigefläche angezeigt werden. Ist das Anzeigeflächenelement ein Bildschirm, kann das Anzeigeflächenelement selbst ein digitales Bild zu dem festgestellten Ladezustand oder dem festgestellten Füllstand ausgeben. Zusätzlich zu der Information durch die Ausfahrhöhe, die eine genaue Abschätzung des aktuellen Füllstands oder Ladezustands erlaubt, kann ein Benutzer, der sich dafür interessiert, mit dieser Ausführung den genauen Wert ablesen.
  • Vorzugsweise kann das Kraftfahrzeug als Elektro-Kraftfahrzeug ausgestaltet sein und als Energieformspeichereinrichtung eine Energiespeichereinrichtung zum Speichern von elektrischer Energie aufweisen. Die Energiespeichereinrichtung kann zum Beispiel ein Akku oder eine Traktionsbatterie sein. Die Steuereinrichtung ist dann dazu eingerichtet, als verfügbare Energieform den Ladezustand der Energiespeichereinrichtung festzustellen und den aus dem Innenraum und/oder von außen sichtbaren Anteil des Anzeigeflächenelements und damit der Ausfahrposition anhand des festgestellten Ladezustands der Energiespeichereinrichtung festzulegen. Dies ist eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs, denn beim Laden zum Beispiel einer Traktionsbatterie wird üblicherweise sehr viel Zeit benötigt. Beim Füllen eines Kraftstofftanks steht ein Benutzer des Kraftfahrzeugs zwar auch außen und kann die Vorteile der Erfindung in Anspruch nehmen. Bei der Ausführung als Elektro-Kraftfahrzeug kann jedoch, durch die sehr viel längere Verweildauer während des Ladevorgangs, der Benutzer andere Dinge außerhalb des Kraftfahrzeugs erledigen, zum Beispiel spazieren gehen oder sich mit anderen Leuten unterhalten, und auch von etwas weiter entfernt den Ladezustand ablesen. Der Benutzer braucht also deutlich weniger Aufwand, um sich über den Ladezustand zu informieren.
  • Die oben gestellte Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Betreiben der Anzeigevorrichtung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs, wobei die Anzeigevorrichtung als Ladezustands- oder Füllstandsanzeige betrieben wird. Eine Steuereinrichtung, vorzugsweise die Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs, stellt den aktuellen Ladezustand der Energiespeichereinrichtung des Kraftfahrzeugs fest, oder einen Füllstand eines Kraftfahrzeugtanks des Kraftfahrzeugs.
  • Anhand des festgestellten Ladezustands oder anhand des festgestellten Füllzustands legt die Steuervorrichtung eine Ausfahrposition des Anzeigeflächenelements fest, wobei die Ausfahrposition eine von dem Ladezustand oder Füllzustand abhängige Ausfahrhöhe hat. Mit anderen Worten repräsentiert dann die Ausfahrhöhe den Ladezustand oder den Füllzustand.
  • Die Steuereinrichtung erzeugt ein Verstellsignal, welches die festgelegte Ausfahrposition beschreibt, und überträgt das erzeugte Verstellsignal an die Verstelleinrichtung, damit diese das Anzeigeflächenelement in die festgestellte Ausfahrposition bringt.
  • Das Kraftfahrzeug hat eine Anzeigevorrichtung mit einem Anzeigeflächenelement, welches ein Leistenelement hat. Die Steuereinrichtung legt ein Beleuchtungsmuster fest, welches den festgestellten Ladezustand oder den festgestellten Füllstand repräsentiert, also dem festgestellten Ladezustand oder dem festgestellten Füllstand zugeordnet ist. Mit anderen Worten variiert das Beleuchtungsmuster in Abhängigkeit von dem festgestellten Ladezustand beziehungsweise dem festgestellten Füllstand.
  • Die Steuereinrichtung erzeugt ein Beleuchtungssignal, welches das festgelegte Beleuchtungsmuster beschreibt, und überträgt dieses an die Beleuchtungseinrichtung zum Ausgeben des festgelegten Beleuchtungsmusters.
  • Die Vorteile der Beleuchtung des Leistenelements wurden bereits oben diskutiert.
  • Das Beleuchtungsmuster gibt in Abhängigkeit von dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand vor:
    • - eine dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand zugeordnete Lichtfarbe, sodass zum Beispiel mit höherem Ladezustand die Farbe des Leistenelements wechselt; und/oder
    • - eine dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand zugeordnete Lichthelligkeit, sodass beispielhaft das Leistenelement bei niedrigeren Füllständen oder Ladezuständen sehr schwach leuchtet und bei zum Beispiel einer voll aufgeladenen Batterie oder einem vollen Tank hell strahlt; und/oder
    • - eine Beleuchtungssequenz mehrerer Leuchtelemente, sodass zum Beispiel ein Leistenelement mit mehreren LEDs flackern kann, oder ein „Wandern“ von Lichtpunkten beschreiben kann; und/oder
    • - ein dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand zugeordnetes Blinken mindestens eines Leuchtelements der Beleuchtungseinrichtung.
  • Im letzten Beispiel kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die Leuchtelemente - oder das Leuchtelement - bei Erreichen einer vollen Batterie oder eines vollen Tanks anfangen zu blinken.
  • Optional kann in Abhängigkeit von dem aktuellen Ladezustand und/oder dem aktuellen Füllzustand eine Länge des Lichtstreifens variieren, sodass zum Beispiel der Lichtstreifen bei geringem Ladezustand kurz ist, und lang, also zum Beispiel über die volle Länge erstreckt, wenn der Energiespeicher vollständig aufgeladen ist. Mit anderen Worten kann der Ladezustand zusätzlich durch die Länge des Lichtstreifens repräsentiert werden.
  • Es ergeben sich die oben beschriebenen Vorteile.
  • Zu der Erfindung gehört auch die Steuereinrichtung für das Kraftfahrzeug. Die Steuereinrichtung kann eine Datenverarbeitungsvorrichtung oder eine Prozessoreinrichtung aufweisen, die dazu eingerichtet ist, eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung als Steuervorrichtung ausgestaltet, also zum Beispiel als Steuergerät. Die Prozessoreinrichtung kann hierzu zumindest einen Mikroprozessor und/oder zumindest einen Mikrocontroller und/oder zumindest einen FPGA (Field Programmable Gate Array) und/oder zumindest einen DSP (Digital Signal Processor) aufweisen. Des Weiteren kann die Prozessoreinrichtung einen Programmcode aufweisen, der dazu eingerichtet ist, bei Ausführen durch die Prozessoreinrichtung die Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Der Programmcode kann in einem Datenspeicher der Prozessoreinrichtung gespeichert sein.
  • Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung hier nicht noch einmal beschrieben.
  • Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen. Die Erfindung umfasst also auch Realisierungen, die jeweils eine Kombination der Merkmale mehrerer der beschriebenen Ausführungsformen aufweisen, sofern die Ausführungsformen nicht als sich gegenseitig ausschließend beschrieben wurden.
  • Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt:
    • 1 eine schematische Darstellung zu einem ersten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtungen;
    • 2 eine schematische Darstellung zu einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtungen im Querschnitt; und
    • 3 eine schematische Darstellung zu einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtungen.
  • Bei den im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispielen handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Bei den Ausführungsbeispielen stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsformen jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden. Daher soll die Offenbarung auch andere als die dargestellten Kombinationen der Merkmale der Ausführungsformen umfassen. Des Weiteren sind die beschriebenen Ausführungsformen auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
  • In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen jeweils funktionsgleiche Elemente.
  • Die 1 veranschaulicht das Prinzip der erfindungsgemäßen Vorrichtungen, sowie des erfindungsgemäßen Verfahrens. Hierzu zeigt die 1 ein Kraftfahrzeug 10, zum Beispiel einen Personenkraftwagen, welches vorzugsweise als Elektro-Kraftfahrzeug 10 ausgestaltet sein kann. Die 1 zeigt dabei einen Blick von außen auf das Kraftfahrzeug 10 und durch die Windschutzscheibe 12 hindurch in den Innenraum. Aus Gründen der besseren Anschaulichkeit sind eine Steuereinrichtung 14 und eine Energieformspeichereinrichtung 16 nur sehr stark schematisiert gezeigt.
  • Die Energieformspeichereinrichtung 16, die im Beispiel der 1 vorzugsweise eine Energiespeichereinrichtung zum Speichern von elektrischer Energie sein kann, also zum Beispiel eine Traktionsbatterie oder ein Akku, kann auch an anderen Stellen des Kraftfahrzeugs 10 verortet sein, genauso wie die Steuereinrichtung 14. Die Steuereinrichtung 14 und die Energieformspeichereinrichtung 16 können über eine Datenkommunikationsverbindung 18 kommunizieren. Dabei kann zum Beispiel eine Leistungselektronik zwischengeschaltet sein.
  • Ist die Energieformspeichereinrichtung 16 zum Beispiel ein Kraftfahrzeugtank, so kann eine Information zu einem aktuell gemessenen Füllstand über übliche Datenkommunikationsmittel der Steuereinrichtung 14 bereitgestellt werden.
  • Die Steuereinrichtung 14 kann zum Beispiel als Steuergerät ausgestaltet sein, oder zum Beispiel als Steuerchip. Optional zu der Darstellung in der 1 kann die Steuereinrichtung 14 zum Beispiel auch ein Bauteil der Anzeigevorrichtung 20 sein. Die Steuereinrichtung 14 des Beispiels der 1 kann vorzugsweise einen Datenspeicher 22 aufweisen, und eine Prozessoreinrichtung 24, also zum Beispiel einen oder mehrere Mikrochips oder einen oder mehrere Mikroprozessoren.
  • Die Datenkommunikation der Steuereinrichtung 14 mit einer Verstelleinrichtung 26 und der Anzeigevorrichtung 20 kann über zum Beispiel drahtlose oder drahtgebundene Datenkommunikationsverbindungen 18 erfolgen. Auch die Verstelleinrichtung 26 ist in der 1 schematisch gezeigt und weist Komponenten auf, die zum Verstellen des Anzeigeflächenelements 28 direkt dort verortet sein können. Solche Mittel können zum Beispiel mechanische Mittel sein, zum Beispiel ein Seilzug, eine Rastleiste oder andere, dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannte Mechanismen zum Ausfahren, Ausrollen oder Auffalten einer Anzeigefläche. Vorzugsweise kann die Verstelleinrichtung 26 einen Motor umfassen, der durch Steuersignale aus der Steuereinrichtung 14 betrieben werden kann.
  • Im Beispiel der 1 ist das Anzeigeflächenelement 28 der Anzeigevorrichtung 20 in einer Ausfahrposition gezeigt, in der ein Großteil des Anzeigeflächenelements 28 zu sehen ist. Beispielhaft kann es sich bei dem Anzeigeflächenelement 28 um einen Bildschirm handeln, der starr ausgeführt ist, also nicht rollbar ist. Dementsprechend kann das Verfahren oder Bewegen oder Justieren des Anzeigeflächenelements 28 in die unterschiedlichen Ausfahrpositionen durch zum Beispiel Schieben, Ziehen, Heben, Aufrollen oder Auffalten des Anzeigeflächenelements 28 erfolgen. Das Anzeigeflächenelement 28 kann hierdurch zumindest teilweise oder vollständig aus einem Innenraumverkleidungselement 30, das im Beispiel der 1 zum Beispiel eine Hutze oder ein Armaturenbrett sein kann, heraus- und/oder hineingefahren werden.
  • Das beispielhafte Anzeigeflächenelement 28 der 1 kann vorzugsweise als Bildschirm ausgestaltet sein, dessen Anzeigefläche im Beispiel der 1 zum Beispiel in Richtung des Innenraums des Kraftfahrzeugs gerichtet sein kann, in der 1 also nicht zu sehen sein kann. Auf einer Rückseite 32 des Anzeigeflächenelements 28, die zum Beispiel schwarz sein oder Streifen oder Balken aufweisen kann, kann vorzugsweise an einer Oberkante 34, die auch als „Sichtkante“ bezeichnet werden kann, oder unterhalb der Oberkante 34 und an der Rückseite 32, ein Leistenelement 36 angeordnet sein. Das Leistenelement 36 kann zum Beispiel auf der Oberkante 34 oder rückseitig an der Oberkante 34 zum Beispiel aufgeklebt, aufgeschraubt oder andersartig befestigt sein. Ist das Leistenelement 36 zum Beispiel als Leuchtleistenelement ausgestaltet, kann es ein oder mehrere Lichtquellen (in der 1 nicht zu sehen) aufweisen, die durch eine Beleuchtungseinrichtung 38 gesteuert werden können. Die Beleuchtungseinrichtung 38 kann zum Beispiel als Steuergerät für die Lichtquellen ausgestaltet sein, oder eine Komponente der Steuereinrichtung 14 sein. Optional kann die Beleuchtungseinrichtung 38 die Lichtquellen umfassen und von der Steuereinrichtung 14 gesteuert werden. Zum Steuern der Beleuchtungseinrichtung 38 und damit der Lichtquellen kann die Steuereinrichtung 14 ein Beleuchtungssignal erzeugen (S6), das ein spezifisches Beleuchtungsmuster vorgibt, zum Beispiel ein Blinken, eine Länge des Leuchtstreifens oder eine Farbe oder Helligkeit der Lichtquelle.
  • Alternativ können die Lichtquellen (in der 1 nicht gezeigt) auch außerhalb des Anzeigeflächenelements 28 angeordnet sein, zum Beispiel in einem Dachhimmel des Kraftfahrzeugs 10, an einem Rückspiegel des Kraftfahrzeugs 10 der auf der beispielhaften Hutze. Die Lichtquellen können dann so ausgerichtet sein, dass die auf das Leistenelement 36 ausgerichtet sind und dieses beleuchten. Ist das Leistenelement 36 als Lichtreflexionselement ausgestaltet, kann es zum Beispiel als Aluspange ausgestaltet sein.
  • In einer anderen Variante kann die Anzeigefläche 40, also die beispielhafte Bildschirmfläche, nach außen gerichtet sein, oder es kann sich bei dem Anzeigeflächenelement 28 um einen Bildschirm handeln, der sowohl nach vorne als auch nach hinten einen digitalen Bildinhalt ausgeben kann.
  • Die 2 zeigt ein weiteres Beispiel des Kraftfahrzeugs 10, wobei das Innenraumverkleidungselement 30, die beispielhafte Hutze oder das beispielhafte Armaturenbrett, im Querschnitt zu sehen ist. Das Kraftfahrzeug 10 des Beispiels der 2 kann dabei die Merkmale umfassen, die bereits zum Beispiel der 1 erklärt wurden, mit den im Folgenden beschriebenen Unterschied des Anzeigeflächenelements 28.
  • Vorzugsweise kann es sich bei der Anzeigevorrichtung 20 um ein „Display-on-Demand Expandable“ handeln, also ein biegbares - also zum Beispiel rollbares - Display, das vorzugsweise kontinuierlich in variable Ausfahrhöhen eingestellt werden kann, und das situationsspezifisch, also in Abhängigkeit von dem Ladezustand oder Füllzustand. Das Anzeigeflächenelement 28 ist dabei in der 2 in einer Ausfahrposition gezeigt, in der es teilweise aus dem Innenraumverkleidungselement 30 herausgefahren ist. Das untere, in das Innenraumverkleidungselement 30 eingefahrene, Ende des Anzeigeflächenelements 28 ist dabei gebogen gezeigt, wobei der Pfeil andeutet, dass es teilweise oder vollständig in dem Innenraumverkleidungselement 30 verstaut werden kann, zum Beispiel aufgerollt werden kann.
  • Die 2 deutet dabei an, dass das Anzeigeflächenelement 28 zum Beispiel durch eine Mechanik aus dem Innenraumverkleidungselement 30 herausgeschoben oder hineingefahren werden kann. Hierbei kann zum Beispiel der aus dem Innenraumverkleidungselement 30 herausgefahrene Anteil des Anzeigeflächenelements 28 zum Beispiel durch einen Rahmen oder zwei seitliche Schienen gestützt werden.
  • Die 3 zeigt drei unterschiedliche Anzeigen des Ladezustands, wobei die gleiche Anzeigevorrichtung 20 mit dem gleichen Anzeigeflächenelement 28 in drei unterschiedlichen Ausfahrpositionen gezeigt ist. Optional kann vorgesehen sein, dass das Anzeigeflächenelement 28 bei einem leeren Kraftstofftank oder einer leeren Traktionsbatterie vollständig in das Innenraumverkleidungselement 30 eingefahren sein kann.
  • Auf der linken Seite der 3 ist das Anzeigeflächenelement 28 in einer der Ausfahrpositionen gezeigt, die das Anzeigeflächenelement 28 zum Beispiel einnehmen kann, wenn zum Beispiel eine Traktionsbatterie des Elektro-Kraftfahrzeugs 10 zu 20 Prozent geladen ist. Aus dem Blickwinkel der 3 ist die Anzeigefläche 40 vorzugsweise aus einem Innenraum des Kraftfahrzeugs 10 sichtbar, auf der - ist das Anzeigeflächenelement 28 zum Beispiel als Scheibe mit Projektionsfläche ausgestaltet - ein aktueller Ladezustand von 20 Prozent zum Beispiel als Zahlenwert projiziert werden kann. Ist das Anzeigeflächenelement 28 als Bildschirm ausgestaltet, kann die Anzeige „20 %“ auf dem Bildschirm angezeigt werden.
  • Um den aktuellen Ladezustand - alternativ einen aktuellen Füllzustand eines Kraftfahrzeugtanks - festzustellen (Verfahrensschritt S1, siehe 1), kann die Steuereinrichtung 14 zum Beispiel aus einer Leistungselektronik, die mit der Energieformspeichereinrichtung 16 verbunden sein kann, die Information zu dem aktuellen Ladezustand von 20 Prozent empfangen. Anhand des beispielhaften Ladezustands von „20 Prozent“ kann die Steuereinrichtung 14 zum Beispiel anhand einer digitalen Zuordnungsliste die in der 3 links gezeigte Ausfahrposition festlegen, alternativ zum Beispiel die Ausfahrhöhe und anhand dessen die Ausfahrposition ableiten. Die zugeordnete Ausfahrposition kann zum Beispiel ein Ausfahren des Anzeigeflächenelements 28 um zwei Zentimeter beschreiben. Die Steuereinrichtung 14 erzeugt als Verfahrensschritt S3 ein entsprechendes Verstellsignal, welches an die Verstelleinrichtung 26 übertragen wird (S4) und diese veranlasst, zum Beispiel mit dem Motor und einer entsprechenden Mechanik das Anzeigeflächenelement 28 in die in der 3 links gezeigten Position auszufahren.
  • Im Zuge des Ladevorgangs kann zum Beispiel bei einem Ladezustand von 50 Prozent (3, Mitte) eine Höhe von fünf Zentimetern und eine entsprechende Ausfahrposition festgelegt werden (S2), und wieder das entsprechende Verstellsignal erzeugt (S3) und an die Verstelleinrichtung 26 übertragen werden (S4). Analog hierzu kann ein Abschluss des Ladevorgangs auf eine vollständige Ladung der Energieformspeichereinrichtung 16 („100 Prozent“) das Anzeigeflächenelement 28 in die in der 3 rechts gezeigten Ausfahrposition verfahren werden.
  • Vorzugsweise können deutlich mehr mögliche Ausfahrpositionen zur Verfügung stehen, zum Beispiel fünf, zehn oder 20. Idealerweise kann ein stufenloses Verstellen des Anzeigeflächenelements 28 in Abhängigkeit von dem Ladezustand (oder einem Füllstand eines Kraftfahrzeugtanks) erfolgen.
  • Mit anderen Worten kann zum Beispiel der Ladezustand in Ausfahrhöhe von zum Beispiel einem MMI-Display als Anzeigeflächenelement 28 gezeigt werden (3). Je höher das beispielhafte Display ausgefahren ist, desto höher ist der Batteriestand. Idealerweise kann auch die Ausfahrhöhe von außen sichtbar sein, wenn man außerhalb vom Fahrzeug wartet. Eine Grafik auf dem beispielhaften Display unterstützt die Anzeige. Vorzugsweise kann das beispielhafte Display zum Innenraum hin ausgerichtet sein. Vorzugsweise kann man die Rückseite 32 von außen sehen und den Ladezustand abschätzen.
  • Zum Festlegen eines optionalen Beleuchtungsmusters (S5), das den festgestellten Ladezustand oder den festgestellten Füllstand repräsentiert, kann die Steuereinrichtung 14 zum Beispiel eine entsprechende Zuordnungsliste ablesen. Im Verfahrensschritt S6 kann die Steuereinrichtung 14 dann ein Beleuchtungssignal erzeugen, das das Beleuchtungsmuster beschreibt, und dieses dann zum Ausgeben des festgelegten Beleuchtungsmusters an die Beleuchtungseinrichtung 38 übertragen (S7). So kann zum Beispiel sich eine Lichtfarbe des Leistenelements 36 in Abhängigkeit von zum Beispiel dem festgestellten Füllstand ändern. Bei einer leeren Traktionsbatterie kann zum Beispiel rotes Licht ausgegeben werden, das sich zum Beispiel über die Regenbogenfarben hinweg im Laufe des Ladevorgangs ändert, oder zum Beispiel über verschiedene Rotschattierungen im Laufe des Ladevorgangs in Grün übergeht, was anzeigen kann, dass die Energiespeichereinrichtung voll aufgeladen ist. Analog hierzu kann sich alternativ oder zusätzlich eine Lichthelligkeit ändern, oder es können zum Beispiel bestimmte Beleuchtungssequenzen für das Leistenelement 36 vorgesehen sein. Vorzugsweise kann das Leistenelement 36, insbesondere falls das Leistenelement 36 selbst Lichtquellen aufweist, bei einem sehr hohen oder dem maximalen Füllstand oder Ladezustand blinken.
  • Insgesamt zeigen die Beispiele, wie der Ladezustand oder Füllzustand mit der Ausfahrhöhe des Anzeigeflächenelements 28, das vorzugsweise als Bildschirmelement ausgestaltet sein kann, zum Beispiel als Display, angezeigt werden kann.
  • Die Idee ist, dass der Ladezustand oder Füllzustand mit der Höhe des ausfahrbaren Anzeigeflächenelements 28 (flexibel oder starr) abzulesen ist. Je höher der zum Beispiel Ladestand des Akkus, desto höher ist das Anzeigeflächenelement 28. Diese Höhe ist sowohl von innen als von außen zu sehen.
  • Die Höhe des Displays ist auch von außen sichtbar. Die Sichtbarkeit kann vorzugsweise mit zum Beispiel einer Aluspange an der Oberseite des Anzeigeflächenelements 28 und/oder mit einem Lichtstreifen erhöht werden.
  • Vorteilhaft ergibt sich, dass der beispielhafte Ladezustand von außen gut sichtbar ist (so lange man das Kraftfahrzeug 10 in Sichtweite hat). Man kann sich außerhalb des Kraftfahrzeugs 10 begeben und hin und wieder sehen wie der Ladezustand ist. Leute, denen das Kraftfahrzeug 10 nicht gehört, können den Ladezustand sehen und abschätzen ob die Ladesäule noch lange besetzt ist oder nicht. Vorteilhaft ergibt sich auch eine sehr gute Inszenierung, ein hoher Joy-of-use, und es ist ein Hingucker und Alleinstellungsmerkmal.
  • Weiter ergibt sich vorteilhaft, dass der beispielhafte Ladezustand mit der variablen Höhe des Anzeigeflächenelements 28, zum Beispiel eines Displays, so angezeigt wird, dass keine extra Bauteile verwendet werden müssen. Die Höhe ist die meist intuitive Methode, zum Beispiel den Ladezustand mit einer Bewegung zu zeigen. Es werden keine extra Kosten verursacht.
  • Der Ladezustand oder der Füllstand sind von außen gut sichtbar. Man kann außerhalb vom Kraftfahrzeug 10 warten. Andere Leute können einschätzen, was der Ladezustand eines Kraftfahrzeugs 10 ist und wie lange sie noch warten müssen bis der Ladeplatz frei ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Anzeigevorrichtung 20 auf einem Display on Demand Expandable basieren (2), ein biegbares Anzeigeflächenelement 28, das kontinuierlich variable Höhen je nach Situation haben kann, und das idealerweise als Bildschirm ausgestaltet sein kann. Der Ladezustand kann mit der Ausfahrhöhe vom MMI-Display gezeigt werden. Je höher das Anzeigeflächenelement 28 ausgefahren ist, desto höher ist der Batteriestand. Die Ausfahrhöhe ist auch von außen sichtbar (wenn man außerhalb vom Kraftfahrzeug 10 wartet). Optional kann eine Grafik auf dem Anzeigeflächenelement 28 die Anzeige unterstützen.
  • Das Anzeigeflächenelement 28 ist vorzugsweise zum Innenraum gerichtet. Man sieht zum Beispiel die Rückseite von außen und so kann man den Ladzustand abschätzen. Die Ausfahrhöhe ist von außen sichtbar. Optional kann zum Beispiel eine Lichtleiste die Sichtbarkeit der Ausfahrhöhe verbessern.

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug (10), aufweisend: - eine Anzeigevorrichtung (20), die ein Anzeigeflächenelement (28) mit einer Anzeigefläche (40) aufweist, welches mit einer Unterkante an einer Grundseite der Anzeigefläche (40) an oder in einem Innenraumverkleidungselement (30) des Kraftfahrzeugs (10) gelagert ist, und wobei das Anzeigeflächenelement (28) in mindestens drei Ausfahrpositionen verstellbar angeordnet ist; wobei sich die mindestens drei Ausfahrpositionen des Anzeigeflächenelements (28) in einer jeweiligen Ausfahrhöhe einer der Unterkante gegenüberliegenden Oberkante (34) des Anzeigeflächenelements (28) unterscheiden, und damit derjenige Anteil einer Anzeigefläche (40) des Anzeigeflächenelements (28), der in der jeweiligen Ausfahrposition für einen Benutzer sichtbar ist, wobei das Anzeigeflächenelement (28) an einer Rückseite (32) oder an einer Sichtkante, die beim Verstellen des Anzeigeflächenelements (28) am weitesten von der Oberfläche des Innenraumverkleidungselements (30) entfernt angeordnet ist, ein Leistenelement (36) aufweist, das als Leuchtleistenelement ausgestaltet ist; und wobei das Anzeigeflächenelement (28) eine Beleuchtungseinrichtung (38) zum Beleuchten des Leistenelements (36) aufweist, - eine Verstelleinrichtung (26) zum Einstellen der Ausfahrpositionen des Anzeigeflächenelements (28), und - eine Steuereinrichtung (14), die dazu eingerichtet ist, einen Anteil einer aktuell in einer Energieformspeichereinrichtung (16) des Kraftfahrzeugs (10) verfügbaren Energieform als aktuellen Ladezustand oder als aktuellen Füllzustand der Energieformspeichereinrichtung (16) festzustellen (S1); anhand des festgestellten Anteils der Verfügbarkeit der Energieform eine der Ausfahrpositionen festzulegen (S2), die den festgestellten Anteil der Verfügbarkeit der Energieform repräsentiert; ein Verstellsignal zu erzeugen (S3), das die festgelegte Ausfahrposition beschreibt; und das erzeugte Verstellsignal an die Verstelleinrichtung (26) zu übertragen (S4), damit diese das Anzeigeflächenelement (28) in die festgelegte Ausfahrposition bringt.
  2. Kraftfahrzeug (10) nach Anspruch 1, wobei das Anzeigeflächenelement (28): - als Bildschirm der Anzeigevorrichtung (20) ausgestaltet ist; und/oder - aus einem rollbaren Material besteht und/oder faltbar ist, sodass der in der jeweiligen Ausfahrposition sichtbare Anteil der Anzeigefläche (40) abgerollt und/oder aufgefaltet ist.
  3. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Anzeigeflächenelement (28) zumindest teilweise in dem Innenraumverkleidungselement (30) des Kraftfahrzeugs (10) angeordnet ist, und wobei sich die mindestens drei Ausfahrpositionen durch denjenigen Anteil des Anzeigeflächenelements (28) unterscheiden, der aus dem Innenraumverkleidungselement (30) herausragt; vorzugsweise wobei das Innenraumverkleidungselement (30) die Hutze und/oder das Armaturenbrett bildet.
  4. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich das Innenraumverkleidungselement (30) an einer Fensterscheibe (12) des Kraftfahrzeugs (10) befindet, sodass das Anzeigeflächenelement (28) in mindestens zwei der Ausfahrpositionen, vorzugsweise in den meisten Ausfahrpositionen oder allen möglichen Ausfahrpositionen, von außerhalb des Kraftfahrzeugs (10) durch die Fensterscheibe (12) sichtbar ist.
  5. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Anzeigeflächenelement (28) derart in dem Innenraumverkleidungselement (30) angeordnet ist, dass das Anzeigeflächenelement (28) durch das Verstellen in die festgelegte Ausfahrposition, oder aus einer Ausfahrposition heraus, seine Ausfahrhöhe entlang einer Hochachse des Kraftfahrzeugs (10) ändert; vorzugsweise wobei die Steuereinrichtung (14) dazu eingerichtet ist, die Ausfahrhöhe des Anzeigeflächenelements (28) proportional zu dem festgestellten Ladezustand oder des festgestellten Füllstands einzustellen.
  6. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Steuereinrichtung (14) dazu eingerichtet ist, den festgestellten Ladezustand oder den festgestellten Füllstand auf der Anzeigefläche (40) des Anzeigeflächenelements (28) anzuzeigen.
  7. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das als Elektro-Kraftfahrzeug (10) ausgestaltet ist und als Energieformspeichereinrichtung (16) eine Energiespeichereinrichtung zum Speichern von elektrischer Energie aufweist; wobei die Steuereinrichtung (14) dazu eingerichtet ist, als verfügbare Energieform den Ladezustand der Energiespeichereinrichtung festzustellen und den aus dem Innenraum sichtbaren Anteil des Anzeigeflächenelements (28) und damit die Ausfahrposition anhand des festgestellten Ladezustands der Energiespeichereinrichtung festzulegen.
  8. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Leistenelement (36) als Leuchtstreifen oder Lichtleiste ausgestaltet ist.
  9. Verfahren zum Betreiben der Anzeigevorrichtung (20) eines Kraftfahrzeugs (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche als Ladezustands- oder Füllstandsanzeige, wobei eine Steuereinrichtung (14): - den aktuellen Ladezustand einer Energiespeichereinrichtung des Kraftfahrzeugs (10) oder einen Füllstand eines Kraftfahrzeugtanks des Kraftfahrzeugs (10) feststellt (S1), - anhand des festgestellten Ladezustands oder des festgestellten Füllstands: eine Ausfahrposition des Anzeigeflächenelements (28) festlegt, die eine von dem Ladezustand oder Füllzustand abhängige Ausfahrhöhe hat (S2), - ein Verstellsignal erzeugt, welches die festgelegte Ausfahrposition beschreibt (S3), und das erzeugte Verstellsignal an die Verstelleinrichtung (26) überträgt (S4), damit diese das Anzeigeflächenelement (28) in die festgelegte Ausfahrposition bringt, - ein Beleuchtungsmuster festlegt (S5), welches den festgestellten Ladezustand oder den festgestellten Füllstand repräsentiert, und - ein Beleuchtungssignal erzeugt (S6), welches das festgelegte Beleuchtungsmuster beschreibt, und an die Beleuchtungseinrichtung (38) zum Ausgeben des festgelegten Beleuchtungsmusters überträgt (S7); wobei das Beleuchtungsmuster in Abhängigkeit von dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand vorgibt: - eine dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand zugeordnete Lichtfarbe, und/oder - eine dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand zugeordnete Lichthelligkeit, und/oder - eine Beleuchtungssequenz mehrerer Leuchtelemente, und/oder - ein dem festgestellten Füllstand oder dem festgestellten Ladezustand zugeordnetes Blinken mindestens eines Leuchtelements der Beleuchtungseinrichtung (38).
  10. Steuereinrichtung (14), die dazu eingerichtet ist, ein Verfahren nach Anspruch 9 durchzuführen.
DE102021120858.0A 2021-08-11 2021-08-11 Kraftfahrzeug mit einer Anzeigevorrichtung, Verfahren zur Ladezustands- oder Füllstandsanzeige, und Steuereinrichtung Active DE102021120858B3 (de)

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