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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse gemäß Oberbegriff
des Patentanspruches 1, und zwar insbesondere bestimmt als Umschließungsgehäuse
für wärmetechnische Geräte, wie Heizkessel,
Speicherbehälter oder dergleichen.
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Solche
Gehäuse sind in vielfältiger Ausgestaltung bekannt.
Hierzu wird verwiesen auf die
DE 197 54 099 C2 ,
DE 919 370 B und
DE 83 04 706 U1 . Die Gegenstände
der beiden zuletzt genannten Druckschriften beziehen sich dabei
insbesondere auf die Ausgestaltung der dort so genannten Ecksäulen von
Gehäusen. Bei der
DE
919 370 B ist dabei vorgesehen, diese Ecksäulen
als äußere Eckschienen auszubilden und diese unter
Miterfassung der Gehäusewände mit einem angepaßten
Innenprofil durch Verschraubung zu verspannen. Sowohl die äußeren
Eckschienen als auch die Wände müssen dabei an
ihren betreffenden Rändern derart abgekantet bzw. abgewinkelt
sein, dass eine gegenseite Verrastung der beteiligten Elemente beim
Verspannen zustande kommen kann. Demgegenüber sind die
Ecksäulen beim Gegenstandt der
DE 83 04 706 U1 in Form
von einteiligen Spezialprofilen ausgebildet, d. h., diese bestehen
aus einem Doppelnuten aufweisenden Körper, wobei die Nuten
von einem äußeren und einem inneren Steg begrenzt
sind, zwischen welchen Stegen die Endränder der Gehäusewände,
wie es dort heißt, eingegliedert sind. Abgesehen davon, dass
die die Ecksäulen bildenden Profile nach der
DE 919 370 B mit ihren abzukantenden
Rändern entsprechend entgegengesetzt abgebogene Ränder
der Gehäusewände verlangen, kommt noch hinzu,
dass die inneren gegenzuspannenden Profile einer entsprechend angepassten
speziellen Profilierung bedürfen. Schon wesentlich einfacher
im Vergleich dazu ist die Verbindungsgestaltung nach der vorgenannten
DE 83 04 706 U1 ,
die jedoch auch den Nachteil hat, dass es sich hierbei um ein nicht
handelsgängiges bzw. ein spezielles Herstellungswerkzeug
verlangendes Spezialprofil handelt, was letztlich auch für
die Profilteile nach der
DE
919 370 B gilt.
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Der
Erfindung liegt ausgehend von der
DE 919 370 B die Aufgabe zugrunde, derartige
zur Ausbildung von Gehäusen notwendige Ecksäulen
weiter zu verbessern.
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Diese
Aufgabe ist mit einem Gehäuse der eingangs genannten Art
nach der Erfindung durch die im Kennzeichen des unabhängigen
Patentanspruchs 1 angeführten Merkmale gelöst.
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Nach
der Erfindung ist also vorgesehen, dass beide Profilteile von einem
Mittelstreifen abgehende Schenkel aufweisen, wobei die Schenkel
des einen Profilteils zu denen des anderen Profilteils parallel
erstreckt und zur Einsteckaufnahme der mindestens randseitig flach
auslaufend ausgebildeten (abkantungsfreien) Gehäusewände
zueinander auf Distanz gehalten angeordnet sind.
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Mit
anderen Worten handelt es sich um Ecksäulen aus jeweils
zwei, im Querschnitt gesehen, formidentischen Profilteilen, die
in einem Fall nicht nur formidentisch, sondern auch maßidentisch
ausgebildet sein können, im anderen Fall unter Beibehaltung der
Formidentität aber auch, was noch näher erläutert
wird, gewisse Maßabweichungen aufweisen können.
Wesentlich ist für beide Fälle, dass die vom Mittelstreifen
abgehenden Schenkel beider Profilteile zueinander parallel erstreckt
und zueinander auf Distanz gehalten sind, nämlich einer
Distanz, die die Aufnahme bzw. das Einstecken der zum Gehäuse gehörenden
Wandelemente zulässt. Im Grunde handelt es sich beim Querschnitt
der Profilteile um einen Querschnit der einfachsten Art, nämlich
um ein aus Blech denkbar einfache herzustellendes Profil, das in bevorzugter
Ausführungsform und im Querschnitt ein gleichschenkliges
Trapez ist, dem aber die längere Seite fehlt, dessen beide
Schenkel also nicht senkrecht von der Basis bzw. dem Mittelstreifen
abgewinklet sind, sondern um einen inneren stumpfen Winkel α,
wobei dieser Winkel beispielsweise mit Rücksicht auf in
der Regel quaderförmige Gehäuse 135° beträgt.
In anderer Ausführungsform ist es aber auch möglich,
was noch näher erläutert wird, den hier so genannten
Mittelstreifen bogenförmig auszubilden.
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Sofern
dabei die beiden eine Ecksäule bildenden Profilteile form-
und maßidentisch sind, ist es notwendig, die beiden Profilteile
insgesamt in geeigneter Weise auf Distanz zueinander zu halten,
um zwischen den zugehörigen Schenkeln eine entsprechende
Distanz entstehen zu lassen. Im anderen vorerwähnten Fall
wird die Distanz zwischen den parallelen Schenkeln einfach dadurch
erreicht, dass man den hier sogenannten Mittelstreifen des äußeren Profilteils
entsprechend der erforderlichen bzw. gewünschten Spaltbreite
zwischen den Schenkeln etwas breiter bemisst als den Mittelstreifen
des inneren Profilteils. In diesem Falle ergibt sich eine Ecksäule, die
ohne Distanzhalteelemente zwischen den Mittelstreifen auskommt,
d. h., die Mittelstreifen beider Profilteile können dabei
unmittelbar aneinander anliegend einander zugeordnet werden.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung kann zur Erstellung
derartiger Gehäuse mit ihren Ecksäulen von einfach
streifenförmig zugeschnittenen Blechstreifen entsprechender
Breite ausgegangen werden, die dann lediglich über ihre
ganze Länge einer beidseitigen Abbiegung bzw. eines Anschlusses
entsprechend breiter Randstreifen zur Ausbildung ihrer Schenkel
bedürfen, um danach in geeigneter und noch näher
zu beschreibender Weise zusammengefügt werden zu können.
Bevorzugt wird dabei die Ausführungsform, bei der die Mittelstreifen beider
Profilteile unmittelbar aneinander liegen und in geeigneter Weise
miteinander verbunden sind.
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Andere
vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen
Patentansprüchen.
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Der
größte Vorteil der Konstruktion mittels Einzelwinkeln
gegenüber einem stranggepressten (metallischen oder nicht
metallischen) Profil besteht in der Tatsache, dass hier keinerlei
Werkzeugkosten anfallen und somit auch geringste Stückzahlen
profitabel gefertigt werden können.
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Das
erfindungsgemäße Gehäuse einschließlich
seiner vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen
Patentansprüche wird anhand der zeischnerischen Darstellung
von Ausführungsbeispielen nachfolgend näher erläutert.
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Es
zeigt
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1 perspektivisch
die bevorzugte Ausführungsform eines äußeren
Profilteiles für eine Ecksäule;
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2 eine
Ecksäule im Schnitt;
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3 eine
der 2 entsprechende Darstellung in etwas geänderter
Ausführungsform;
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4 im
Schnitt eine andere Ausführungsform einer Ecksäule;
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5 eine
zur Darstellung gemäß 4 etwas
abgeänderte Ausführungsform; und
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6 eine
auseinandergezogene Darstellung des Gehäuses mit den Ecksäulen.
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Unter
Verweis auf 6 besteht das Gehäuse
aus mehreren, auf Abstand gehaltenen Ecksäulen 1,
zwischen denen jeweils eine Gehäusewand 2 angeordnet
ist, wobei die Ecksäulen 1 aus einem äußeren
und einem inneren Profilteil 3, 4 gebildet sind.
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Für
ein solches Gehäuse ist nun bezüglich der Ecksäulen
wesentlich, dass die Profilteile 3, 4 jeweils
von einem Mittelstreifen 5, 6 abgehende Schenkel 7 aufweisen,
wobei die Schenkel 7 des einen Profilteiles 3 zu
denen des anderen Profilteiles 4 parallel erstreckt und
zur Einsteckaufnahme der Gehäusewände 2 zueinander
auf Distanz gehalten angeordnet sind, d. h., einen Spalt 9 begrenzen,
in den die jeweilige, am Rand entsprechend flach ausgebildete Gehäusewand 2 eingeschoben
werden kann.
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Beim
Ausführungsbeispiel nach 2 liegen die
Mittelstreifen 5, 6 unmittelbar aneinander an,
wobei aber der Mittelstreifen 6 des inneren Profilteils 4 in
seiner Breite B schmaler bemessen ist als die des Mittelstreifen 5 des äußeren
Profilteils 3. Je nach Bemessung der Breite B ergibt sich
danach, wie aus der Darstellung ersichtlich, die Breite des Spaltes 9 zwischen
den in diesem Fall um einen stumpfen Winkel α von 135° abgewinkelt
von den Mittelstreifen 5, 6 abgehenden bzw. abgewinkelten
Schenkeln 7 beider Profilteile 3, 4,
die aus geeignetem Blech mit erforderlicher Stärke gebildet
sind. Beim genannten Winkel α ergibt sich, dass die beidendigen
Schenkel 7 an jedem Profilteil 3, 4 zueinander
senkrecht orientiert ausgerichtet sind, wie dies in 3 gestrichelt
angedeutet ist. Die beiden Profilteile 3, 4 werden
an mehreren Stellen (siehe die kleinen Kreise am Mittelstreifen 5 des
in 1 dargestellten äußeren Profilteiles 3 beispielsweise
durch Punktverschweißung oder Verschraubung fest miteinander
verbunden.
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Um
derartige Spalte 9 für die Aufnahme von Gehäuesewänden 2 zu
erhalten, ist es gemäß 3 aber auch
möglich, form- und maßidentische Profilteile 3, 4 zu
verwenden, wobei sich jedoch bei erforderlicher Breite des Spaltes 9 zwischen
den Schenkeln 7 zwischen den Mittelstreifen 5, 6 ein
etwas breiterer Spalt 9' ergibt. Zwischen den in diesem
Falle gleich breit bemessenen Mittelstreifen 5, 6 sind
dann nur als kleine Kreuze angedeutete Abstandshalter 8 anzuordnen,
bei denen es sich beispielsweise um Distanzstücke, punsenartige
Profilteilausprägungen an den Mittelstreifen 5, 6 oder
dergleichen handeln kann. In diesem Falle werden außerdem
die festen Verbindungen zwischen den beiden Profilteilen 3, 4 vorteilhaft
im Anordnungsbereich der Abstandshalter 8 angeordnet. Im übrigen
können die Mittelstreifen 5, 6 im Vergleich
zur Länge der Schenkel 7 schmaler als dargestellt
bemessen werden, um die Ecksäulen 1 nur mit einer
gebrochenen Kante in Erscheinung treten zu lassen.
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Bei
den vorerläuterten Ausführungsbeispielen gemäß der 2 und 3 sind
die Mittelstreifen 5, 6, wie dargestellt, ebenflächig
ausgebildet. Es ist aber unter Verweis auf die 4 und 5 auch möglich,
die Profilteile 3, 4 bogenförmig auszuformen,
beispielsweise viertelkreisförmig, wenn man, was die Regel
sein wird, rechtwinklig zueinander orientierte Spalte 9 haben
möchte und nach außen abgerundet erscheinende
Ecksäulen 1 eines daraus erstellten Gehäuses.
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Beim
diesbezüglichen Ausführungsbeispiel nach 4 ist
dabei und quasi in Parallele zur etwas geringeren Bemessung der
Breite B des Mittelstreifens 6 in 2 die Bogenlänge,
die hier für die Mittelstreifen steht, des inneren Profilteiles 4 etwas
kürzer bemessen als die des äußeren Profilteiles 3.
In soweit stellt also das Ausführungsbeispiel nach 5 auch
eine Parallele zum Ausführungsbeispiel nach 3 dar
und bedarf insoweit auch keiner zusätzlichen Erläuterung.
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Wie
aus den 1 und 2 ersichtlich, sind
außerdem die Ecksäulen 1 bzw. deren äußeren Profilteile 3 an
ihren Enden 1.1, 1.2 mit horizontal orientierten
Haltelaschen 1.3, 1.4 versehen. Die Haltelasche 1.3 am
unteren Ende 1.1 dient dabei zur bodenseitigen Fixierung
der Ecksäulen und die obere Haltelasche 1.4 zur
Anordnung und Fixierung eines noch zu erläuternden Abschlussprofilstückes 1.5, wozu
auf 6 verwiesen wird, die ein Ausführungsbeispiel
für ein aus den Ecksäulen 1 und aus den
Gehäusewänden 2 zu bildendes Gehäuse
zeigt.
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Hiernach
sind die Ecksäulen 1 auf den Ecken eines Grundsockels 2.1 bzw.
eines Grundrahmens angeordnet und mit ihren Haltelaschen 1.3 an
bzw. auf diesem befestigt. Mit Rücksicht auf die Einsteckbarkeit
der Gehäusewände 2 sind diese und eine
Abdeckwand 2.2, wie in 6 dargestellt,
mit sich gegenseitig verrastenden Elementen 2.3 versehen,
und ferner sind an den oberen Enden 1.2 der Ecksäulen 1 Abschlussprofilstücke 1.4 (beispielsweise
aus Kunststoff) angeordnet, die in der in den 1 und 2 dargestellten Öffnung
in der oberen Haltelasche 1.4 verrastbar sind und denen
entsprechende Ausnehmungen an der Abdeckwand 2.2 entsprechen.
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- 1
- Ecksäule
- 1.1
- Ende
- 1.2
- oberes
Ende
- 1.3
- Haltelasche
- 1.4
- Haltelasche
- 1.5
- Abschlussprofilstück
- 2
- Gehäusewand
- 2.1
- Grundsockel
- 2.2
- Abdeckwand
- 2.3
- Element
- 3
- Profilteil
- 4
- Profilteil
- 5
- Mittelstreifen
- 6
- Mittelstreifen
- 7
- Schenkel
- 8
- Abstandshalter
- 9
- Spalt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19754099
C2 [0002]
- - DE 919370 B [0002, 0002, 0002, 0002, 0003]
- - DE 8304706 U1 [0002, 0002, 0002]