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DE102009006839A1 - Gehäuse - Google Patents

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DE102009006839A1
DE102009006839A1 DE102009006839A DE102009006839A DE102009006839A1 DE 102009006839 A1 DE102009006839 A1 DE 102009006839A1 DE 102009006839 A DE102009006839 A DE 102009006839A DE 102009006839 A DE102009006839 A DE 102009006839A DE 102009006839 A1 DE102009006839 A1 DE 102009006839A1
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Ralph Jungmann
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Viessmann Generations Group GmbH and Co KG
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Viessmann Werke GmbH and Co KG
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/08Foundations or supports plates; Legs or pillars; Casings; Wheels
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16MFRAMES, CASINGS OR BEDS OF ENGINES, MACHINES OR APPARATUS, NOT SPECIFIC TO ENGINES, MACHINES OR APPARATUS PROVIDED FOR ELSEWHERE; STANDS; SUPPORTS
    • F16M1/00Frames or casings of engines, machines or apparatus; Frames serving as machinery beds
    • F16M1/08Frames or casings of engines, machines or apparatus; Frames serving as machinery beds characterised by being built-up of sheet material or welded parts
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24HFLUID HEATERS, e.g. WATER OR AIR HEATERS, HAVING HEAT-GENERATING MEANS, e.g. HEAT PUMPS, IN GENERAL
    • F24H9/00Details
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse, umfassend mehrere, auf Abstand gehaltene Ecksäulen (1), zwischen denen jeweils eine Gehäusewand (2) angeordnet ist, wobei die Ecksäulen (1) aus einem äußeren und einem inneren Profilteil (3, 4) gebildet sind. Für ein solches, insbesondere für wärmetechnische Geräte bestimmtes Gehäuse ist erfindungsgemäß wesentlich, dass beide Profilteile (3, 4) von einem Mittelstreifen (5, 6) abgehende Schenkel (7) aufweisen, wobei die Schenkel (7) des einen Profilteiles (3) zu denen des anderen Profilteiles (4) parallel erstreckt und zur Einsteckaufnahme der Gehäusewände (2) zueinander auf Distanz gehalten angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1, und zwar insbesondere bestimmt als Umschließungsgehäuse für wärmetechnische Geräte, wie Heizkessel, Speicherbehälter oder dergleichen.
  • Solche Gehäuse sind in vielfältiger Ausgestaltung bekannt. Hierzu wird verwiesen auf die DE 197 54 099 C2 , DE 919 370 B und DE 83 04 706 U1 . Die Gegenstände der beiden zuletzt genannten Druckschriften beziehen sich dabei insbesondere auf die Ausgestaltung der dort so genannten Ecksäulen von Gehäusen. Bei der DE 919 370 B ist dabei vorgesehen, diese Ecksäulen als äußere Eckschienen auszubilden und diese unter Miterfassung der Gehäusewände mit einem angepaßten Innenprofil durch Verschraubung zu verspannen. Sowohl die äußeren Eckschienen als auch die Wände müssen dabei an ihren betreffenden Rändern derart abgekantet bzw. abgewinkelt sein, dass eine gegenseite Verrastung der beteiligten Elemente beim Verspannen zustande kommen kann. Demgegenüber sind die Ecksäulen beim Gegenstandt der DE 83 04 706 U1 in Form von einteiligen Spezialprofilen ausgebildet, d. h., diese bestehen aus einem Doppelnuten aufweisenden Körper, wobei die Nuten von einem äußeren und einem inneren Steg begrenzt sind, zwischen welchen Stegen die Endränder der Gehäusewände, wie es dort heißt, eingegliedert sind. Abgesehen davon, dass die die Ecksäulen bildenden Profile nach der DE 919 370 B mit ihren abzukantenden Rändern entsprechend entgegengesetzt abgebogene Ränder der Gehäusewände verlangen, kommt noch hinzu, dass die inneren gegenzuspannenden Profile einer entsprechend angepassten speziellen Profilierung bedürfen. Schon wesentlich einfacher im Vergleich dazu ist die Verbindungsgestaltung nach der vorgenannten DE 83 04 706 U1 , die jedoch auch den Nachteil hat, dass es sich hierbei um ein nicht handelsgängiges bzw. ein spezielles Herstellungswerkzeug verlangendes Spezialprofil handelt, was letztlich auch für die Profilteile nach der DE 919 370 B gilt.
  • Der Erfindung liegt ausgehend von der DE 919 370 B die Aufgabe zugrunde, derartige zur Ausbildung von Gehäusen notwendige Ecksäulen weiter zu verbessern.
  • Diese Aufgabe ist mit einem Gehäuse der eingangs genannten Art nach der Erfindung durch die im Kennzeichen des unabhängigen Patentanspruchs 1 angeführten Merkmale gelöst.
  • Nach der Erfindung ist also vorgesehen, dass beide Profilteile von einem Mittelstreifen abgehende Schenkel aufweisen, wobei die Schenkel des einen Profilteils zu denen des anderen Profilteils parallel erstreckt und zur Einsteckaufnahme der mindestens randseitig flach auslaufend ausgebildeten (abkantungsfreien) Gehäusewände zueinander auf Distanz gehalten angeordnet sind.
  • Mit anderen Worten handelt es sich um Ecksäulen aus jeweils zwei, im Querschnitt gesehen, formidentischen Profilteilen, die in einem Fall nicht nur formidentisch, sondern auch maßidentisch ausgebildet sein können, im anderen Fall unter Beibehaltung der Formidentität aber auch, was noch näher erläutert wird, gewisse Maßabweichungen aufweisen können. Wesentlich ist für beide Fälle, dass die vom Mittelstreifen abgehenden Schenkel beider Profilteile zueinander parallel erstreckt und zueinander auf Distanz gehalten sind, nämlich einer Distanz, die die Aufnahme bzw. das Einstecken der zum Gehäuse gehörenden Wandelemente zulässt. Im Grunde handelt es sich beim Querschnitt der Profilteile um einen Querschnit der einfachsten Art, nämlich um ein aus Blech denkbar einfache herzustellendes Profil, das in bevorzugter Ausführungsform und im Querschnitt ein gleichschenkliges Trapez ist, dem aber die längere Seite fehlt, dessen beide Schenkel also nicht senkrecht von der Basis bzw. dem Mittelstreifen abgewinklet sind, sondern um einen inneren stumpfen Winkel α, wobei dieser Winkel beispielsweise mit Rücksicht auf in der Regel quaderförmige Gehäuse 135° beträgt. In anderer Ausführungsform ist es aber auch möglich, was noch näher erläutert wird, den hier so genannten Mittelstreifen bogenförmig auszubilden.
  • Sofern dabei die beiden eine Ecksäule bildenden Profilteile form- und maßidentisch sind, ist es notwendig, die beiden Profilteile insgesamt in geeigneter Weise auf Distanz zueinander zu halten, um zwischen den zugehörigen Schenkeln eine entsprechende Distanz entstehen zu lassen. Im anderen vorerwähnten Fall wird die Distanz zwischen den parallelen Schenkeln einfach dadurch erreicht, dass man den hier sogenannten Mittelstreifen des äußeren Profilteils entsprechend der erforderlichen bzw. gewünschten Spaltbreite zwischen den Schenkeln etwas breiter bemisst als den Mittelstreifen des inneren Profilteils. In diesem Falle ergibt sich eine Ecksäule, die ohne Distanzhalteelemente zwischen den Mittelstreifen auskommt, d. h., die Mittelstreifen beider Profilteile können dabei unmittelbar aneinander anliegend einander zugeordnet werden.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung kann zur Erstellung derartiger Gehäuse mit ihren Ecksäulen von einfach streifenförmig zugeschnittenen Blechstreifen entsprechender Breite ausgegangen werden, die dann lediglich über ihre ganze Länge einer beidseitigen Abbiegung bzw. eines Anschlusses entsprechend breiter Randstreifen zur Ausbildung ihrer Schenkel bedürfen, um danach in geeigneter und noch näher zu beschreibender Weise zusammengefügt werden zu können. Bevorzugt wird dabei die Ausführungsform, bei der die Mittelstreifen beider Profilteile unmittelbar aneinander liegen und in geeigneter Weise miteinander verbunden sind.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Der größte Vorteil der Konstruktion mittels Einzelwinkeln gegenüber einem stranggepressten (metallischen oder nicht metallischen) Profil besteht in der Tatsache, dass hier keinerlei Werkzeugkosten anfallen und somit auch geringste Stückzahlen profitabel gefertigt werden können.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse einschließlich seiner vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche wird anhand der zeischnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen nachfolgend näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 perspektivisch die bevorzugte Ausführungsform eines äußeren Profilteiles für eine Ecksäule;
  • 2 eine Ecksäule im Schnitt;
  • 3 eine der 2 entsprechende Darstellung in etwas geänderter Ausführungsform;
  • 4 im Schnitt eine andere Ausführungsform einer Ecksäule;
  • 5 eine zur Darstellung gemäß 4 etwas abgeänderte Ausführungsform; und
  • 6 eine auseinandergezogene Darstellung des Gehäuses mit den Ecksäulen.
  • Unter Verweis auf 6 besteht das Gehäuse aus mehreren, auf Abstand gehaltenen Ecksäulen 1, zwischen denen jeweils eine Gehäusewand 2 angeordnet ist, wobei die Ecksäulen 1 aus einem äußeren und einem inneren Profilteil 3, 4 gebildet sind.
  • Für ein solches Gehäuse ist nun bezüglich der Ecksäulen wesentlich, dass die Profilteile 3, 4 jeweils von einem Mittelstreifen 5, 6 abgehende Schenkel 7 aufweisen, wobei die Schenkel 7 des einen Profilteiles 3 zu denen des anderen Profilteiles 4 parallel erstreckt und zur Einsteckaufnahme der Gehäusewände 2 zueinander auf Distanz gehalten angeordnet sind, d. h., einen Spalt 9 begrenzen, in den die jeweilige, am Rand entsprechend flach ausgebildete Gehäusewand 2 eingeschoben werden kann.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 2 liegen die Mittelstreifen 5, 6 unmittelbar aneinander an, wobei aber der Mittelstreifen 6 des inneren Profilteils 4 in seiner Breite B schmaler bemessen ist als die des Mittelstreifen 5 des äußeren Profilteils 3. Je nach Bemessung der Breite B ergibt sich danach, wie aus der Darstellung ersichtlich, die Breite des Spaltes 9 zwischen den in diesem Fall um einen stumpfen Winkel α von 135° abgewinkelt von den Mittelstreifen 5, 6 abgehenden bzw. abgewinkelten Schenkeln 7 beider Profilteile 3, 4, die aus geeignetem Blech mit erforderlicher Stärke gebildet sind. Beim genannten Winkel α ergibt sich, dass die beidendigen Schenkel 7 an jedem Profilteil 3, 4 zueinander senkrecht orientiert ausgerichtet sind, wie dies in 3 gestrichelt angedeutet ist. Die beiden Profilteile 3, 4 werden an mehreren Stellen (siehe die kleinen Kreise am Mittelstreifen 5 des in 1 dargestellten äußeren Profilteiles 3 beispielsweise durch Punktverschweißung oder Verschraubung fest miteinander verbunden.
  • Um derartige Spalte 9 für die Aufnahme von Gehäuesewänden 2 zu erhalten, ist es gemäß 3 aber auch möglich, form- und maßidentische Profilteile 3, 4 zu verwenden, wobei sich jedoch bei erforderlicher Breite des Spaltes 9 zwischen den Schenkeln 7 zwischen den Mittelstreifen 5, 6 ein etwas breiterer Spalt 9' ergibt. Zwischen den in diesem Falle gleich breit bemessenen Mittelstreifen 5, 6 sind dann nur als kleine Kreuze angedeutete Abstandshalter 8 anzuordnen, bei denen es sich beispielsweise um Distanzstücke, punsenartige Profilteilausprägungen an den Mittelstreifen 5, 6 oder dergleichen handeln kann. In diesem Falle werden außerdem die festen Verbindungen zwischen den beiden Profilteilen 3, 4 vorteilhaft im Anordnungsbereich der Abstandshalter 8 angeordnet. Im übrigen können die Mittelstreifen 5, 6 im Vergleich zur Länge der Schenkel 7 schmaler als dargestellt bemessen werden, um die Ecksäulen 1 nur mit einer gebrochenen Kante in Erscheinung treten zu lassen.
  • Bei den vorerläuterten Ausführungsbeispielen gemäß der 2 und 3 sind die Mittelstreifen 5, 6, wie dargestellt, ebenflächig ausgebildet. Es ist aber unter Verweis auf die 4 und 5 auch möglich, die Profilteile 3, 4 bogenförmig auszuformen, beispielsweise viertelkreisförmig, wenn man, was die Regel sein wird, rechtwinklig zueinander orientierte Spalte 9 haben möchte und nach außen abgerundet erscheinende Ecksäulen 1 eines daraus erstellten Gehäuses.
  • Beim diesbezüglichen Ausführungsbeispiel nach 4 ist dabei und quasi in Parallele zur etwas geringeren Bemessung der Breite B des Mittelstreifens 6 in 2 die Bogenlänge, die hier für die Mittelstreifen steht, des inneren Profilteiles 4 etwas kürzer bemessen als die des äußeren Profilteiles 3. In soweit stellt also das Ausführungsbeispiel nach 5 auch eine Parallele zum Ausführungsbeispiel nach 3 dar und bedarf insoweit auch keiner zusätzlichen Erläuterung.
  • Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, sind außerdem die Ecksäulen 1 bzw. deren äußeren Profilteile 3 an ihren Enden 1.1, 1.2 mit horizontal orientierten Haltelaschen 1.3, 1.4 versehen. Die Haltelasche 1.3 am unteren Ende 1.1 dient dabei zur bodenseitigen Fixierung der Ecksäulen und die obere Haltelasche 1.4 zur Anordnung und Fixierung eines noch zu erläuternden Abschlussprofilstückes 1.5, wozu auf 6 verwiesen wird, die ein Ausführungsbeispiel für ein aus den Ecksäulen 1 und aus den Gehäusewänden 2 zu bildendes Gehäuse zeigt.
  • Hiernach sind die Ecksäulen 1 auf den Ecken eines Grundsockels 2.1 bzw. eines Grundrahmens angeordnet und mit ihren Haltelaschen 1.3 an bzw. auf diesem befestigt. Mit Rücksicht auf die Einsteckbarkeit der Gehäusewände 2 sind diese und eine Abdeckwand 2.2, wie in 6 dargestellt, mit sich gegenseitig verrastenden Elementen 2.3 versehen, und ferner sind an den oberen Enden 1.2 der Ecksäulen 1 Abschlussprofilstücke 1.4 (beispielsweise aus Kunststoff) angeordnet, die in der in den 1 und 2 dargestellten Öffnung in der oberen Haltelasche 1.4 verrastbar sind und denen entsprechende Ausnehmungen an der Abdeckwand 2.2 entsprechen.
  • 1
    Ecksäule
    1.1
    Ende
    1.2
    oberes Ende
    1.3
    Haltelasche
    1.4
    Haltelasche
    1.5
    Abschlussprofilstück
    2
    Gehäusewand
    2.1
    Grundsockel
    2.2
    Abdeckwand
    2.3
    Element
    3
    Profilteil
    4
    Profilteil
    5
    Mittelstreifen
    6
    Mittelstreifen
    7
    Schenkel
    8
    Abstandshalter
    9
    Spalt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19754099 C2 [0002]
    • - DE 919370 B [0002, 0002, 0002, 0002, 0003]
    • - DE 8304706 U1 [0002, 0002, 0002]

Claims (13)

  1. Gehäuse, umfassend mehrere, auf Abstand gehaltene Ecksäulen (1), zwischen denen jeweils eine Gehäusewand (2) angeordnet ist, wobei die Ecksäulen (1) aus einem äußeren und einem inneren Profilteil (3, 4) gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass beide Profilteile (3, 4) von einem Mittelstreifen (5, 6) abgehende Schenkel (7) aufweisen, wobei die Schenkel (7) des einen Profilteils (3) zu denen des anderen Profilteils (4) parallel erstreckt und zur Einsteckaufnahme der Gehäusewände (2) zueinander auf Distanz gehalten angeordnet sind.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelstreifen (6) des inneren Profilteiles (4) in seiner Breite (B) schmaler bemessen ist als der Mittelstreifen (5) des äußeren Profilteiles (3).
  3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den gleich breit bemessenen Mittelstreifen (5, 6) beider Profilteile (3, 4) Abstandshalter (8), wie Distanzstücke oder punsenartige Profilteilausprägungen, angeordnet sind.
  4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelstreifen (5, 6) ebenflächig oder bogenförmig ausgebildet sind.
  5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3, 4) aus Blech gebildet sind.
  6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beidendigen Schenkel (7) an jedem Profilteil (3, 4) zueinander senkrecht orientiert ausgerichtet sind.
  7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelstreifen (6) der beiden Profilteile (3, 4) punktuell miteinander fest verbunden sind.
  8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die feste Verbindungen zwischen den beiden Profilteilen (3, 4) im Anordnungsbereich der Abstandshalter (8) angeordnet sind.
  9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (7) unter einem stumpfen Winkel α mit 135° zum Mittelstreifen (5, 6) abgewinkelt sind.
  10. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ecksäulen (1) an ihren Enden (1.1, 1.2) mit horizontal orientierten Haltelaschen (1.3) versehen sind.
  11. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ecksäulen (1) auf den Ecken eines Grundsockels (2.1) angeordnet sind.
  12. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusewände (2) und eine Abdeckwand (2.2) mit sich gegenseitig verrastenden Elementen (2.3) versehen sind.
  13. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an den oberen Enden (1.2) der Ecksäulen (1) Abschlussprofilstücke (1.4) angeordnet sind.
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