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DE102009006406A1 - Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät - Google Patents

Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät Download PDF

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DE102009006406A1
DE102009006406A1 DE102009006406A DE102009006406A DE102009006406A1 DE 102009006406 A1 DE102009006406 A1 DE 102009006406A1 DE 102009006406 A DE102009006406 A DE 102009006406A DE 102009006406 A DE102009006406 A DE 102009006406A DE 102009006406 A1 DE102009006406 A1 DE 102009006406A1
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DE
Germany
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wiring
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housing
housing cap
space
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009006406A
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English (en)
Inventor
Sebastian Bartlakowski
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SERO GmbH
Original Assignee
SERO GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by SERO GmbH filed Critical SERO GmbH
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Publication of DE102009006406A1 publication Critical patent/DE102009006406A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H05B41/02Details
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    • F21LIGHTING
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    • H01R33/00Coupling devices specially adapted for supporting apparatus and having one part acting as a holder providing support and electrical connection via a counterpart which is structurally associated with the apparatus, e.g. lamp holders; Separate parts thereof
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    • H01R33/06Two-pole devices with two current-carrying pins, blades or analogous contacts, having their axes parallel to each other
    • H01R33/08Two-pole devices with two current-carrying pins, blades or analogous contacts, having their axes parallel to each other for supporting tubular fluorescent lamp

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät, umfassend einen ersten Verdrahtungsträger mit außenliegenden Kontaktstiften entsprechend der Norm einer Standard-Leuchtstoffröhre größeren Durchmessers sowie einen zweiten Verdrahtungsträger mit Kontaktbuchststoffröhre kleineren Durchmessers, wobei der erste und zweite Verdrahtungsträger im Wesentlichen parallel beabstandet einander gegenüberliegen, sowie mit im Gehäuse befindlichen aktiven und passiven elektronischen Bauelementen oder Baugruppen. Erfindungsgemäß ist, den ersten und zweiten Verdrahtungsträger verbindend, ein dritter Verdrahtungsträger vorgesehen, wobei der dritte Verdrahtungsträger zwischen dem ersten und zweiten Verdrahtungsträger angeordnet ist und sich in einen Endabschnitt nahe der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers hineinerstreckend (Erstreckungsraum A) ausgebildet ist. Im Raum Z zwischen dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger und/oder in einem zweiten Erstreckungsraum B sind mindestens auf dem dritten Verdrahtungsträger wärmeempfindliche elektronische Baugruppen oder Bauelemente und im Erstreckungsraum wärmeproduzierende und/oder wärmeunempfindliche elektronische Baugruppen oder Bauelemente angeordnet. Eine außenseitige erste Gehäusekappe umschließt mindestens den ersten und dritten Verdrahtungsträger sowie den Raum zwischen diesen beiden Verdrahtungsträgern. Eine zweite Gehäusekappe ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät, umfassend einen ersten Verdrahtungsträger mit außenliegenden Kontaktstiften entsprechend der Norm einer Standard-Leuchtstoffröhre größeren Durchmessers sowie einen zweiten Verdrahtungsträger mit Kontaktbuchse zum elektrischen Anschluss einer Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers, wobei der erste und zweite Verdrahtungsträger im Wesentlichen parallel beabstandet einander gegenüberliegen, sowie mit im Gehäuse befindlichen aktiven und passiven elektronischen Bauelementen oder Baugruppen gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus der DE 195 24 386 B4 ist eine stabförmige elektrische Leuchte mit einem langgestreckten Gehäuse sowie einer elektrischen Röhre, die in einer Aufnahme des Gehäuses angeordnet ist, vorbekannt. In einem Innenraum des Gehäuses befindet sich ein Vorschaltgerät zum Betrieb der Leuchtstoffröhre. Das Vorschaltgerät ist aus zwei räumlich getrennten, elektrisch verbundenen Komponenten bestehend, wobei eine erste Komponente des Vorschaltgeräts in einem ersten Ende des langgestreckten Gehäuses und die zweite Komponente des Vorschaltgeräts in einem zweiten Ende des langgestreckten Gehäuses angeordnet sind. Das Vorschaltgerät weist ein Netzteil und einen Generator auf, wobei das Netzteil die erste Komponente und der Generator die zweite Komponente des Vorschaltgeräts bildet. Die Leuchtstoffröhre ist als stab förmige Miniatur-Leuchtstofflampe, insbesondere als sogenannte T5-Lampe ausgebildet. Derartige T5-Lampen besitzen einen kreiszylindrischen, zweiseitig gesockelten gläsernen Lampenkolben, wobei der Außendurchmesser des Lampenkolbens 16 mm beträgt.
  • Die Aufteilung des Vorschaltgeräts in räumlich getrennte Komponenten, die sich zu beiden Seiten der T5-Lampe befinden, soll eine thermische Trennung stark belasteter Schaltungskomponenten bewirken. Naturgemäß ist bei einer derartigen Lösung die Ausbildung von zwei getrennten Gehäusen erforderlich, was sowohl den montageseitigen Aufwand als auch die Handhabung erschwert.
  • Bei der beidseitig gesockelten geraden Leuchtstoffröhre nach DE 199 00 888 C5 ist ein elektronisches Vorschaltgerät entweder in einem oder geteilt in beiden Sockeln untergebracht, wobei ergänzend elektrische Verbindungen zwischen den Sockeln vorhanden sind. Die elektrischen Verbindungen zwischen den Sockeln sind an diese ansteckbar und in einem Leitungskanal verdeckt befindlich, wobei der Leitungskanal als Reflektor ausgebildet ist.
  • Durch die Lösung nach DE 199 00 888 C5 soll der Umbau von induktiven Leuchten auf Leuchten mit elektronischem Betrieb in einfacher Weise ohne Installationsarbeiten möglich werden.
  • Es hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Anordnung elektronischer Baugruppen und Elemente in einem einzigen, recht kompakten Gehäuse thermische Probleme auftreten, die für die gewünschte Langzeitstabilität und Zuverlässigkeit des Vorschaltgeräts abträglich sind.
  • Bekannt sind darüber hinaus elektronische Vorschaltgerät der Firma Neosafe Europe Ltd., mit deren Hilfe Leuchtstofflampen vom Typ T8 durch effiziente Leuchtstofflampen vom Typ T5 ersetzt werden können. Ein derartiges Nachrüst-EVG für Leuchtstoffröhren besteht aus einem Adapter mit außenliegenden Kontaktstiften sowie innenliegenden Kontaktbuchsen und den elektronischen Komponenten zum Erzeugen der notwendigen Spannungen und Ströme. Weiterhin ist neben dem als Adapter ausgeführten Vorschaltgerät eine Strombrücke vorgesehen, die anstelle eines üblichen Starters, der für konventionelle Vorschaltgeräte vorgesehen ist, eingesetzt wird. Weiterhin muss ein soge nannter Distaler auf die T5-Röhre an deren dem EVG-Adapter gegenüberliegenden Ende aufgesetzt bzw. aufgesteckt werden.
  • Auch bei dieser vorbekannten Lösung sind thermische Probleme aufgrund des kompakten EVG-Gehäuses und damit eine mangelnde Zuverlässigkeit nicht auszuschließen.
  • Zum Stand der Technik sei noch auf die US 4,163,176 B sowie die DE 20 2006 005 091 U1 verwiesen, die Lösungen von elektronischen Vorschaltgeräten offenbaren, die über eine Sockel-Stift-Paarung in herkömmliche Leuchtengehäuse einsetzbar sind.
  • Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät anzugeben, die alle notwendigen aktiven und passiven elektronischen Bauelemente oder Baugruppen vereinigt und welche trotz anzustrebender kompakter Abmessungen sowohl eine ausreichende mechanische Stabilität insbesondere beim Einsetzen der Leuchtstoffröhre als auch eine hohe Systemzuverlässigkeit, insbesondere bei auftretenden thermischen Belastungen ermöglicht.
  • Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt durch die Merkmalskombination nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
  • Es wird demnach von einer Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät, umfassend einen ersten Verdrahtungsträger mit außenliegenden Kontaktstiften entsprechend der Norm einer Standard-Leuchtstoffröhre größeren Durchmessers sowie einem zweiten Verdrahtungsträger mit Kontaktbuchsen zum elektrischen Anschluss einer Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers ausgegangen, wobei der erste und zweite Verdrahtungsträger im Wesentlichen parallel beabstandet einander gegenüberliegen. Im Gehäuse befinden sich alle notwendigen aktiven und passiven elektronischen Bauelemente oder Baugruppen, die die Funktion des Vorschaltgeräts gewährleisten.
  • Erfindungsgemäß ist, den ersten und den zweiten Verdrahtungsträger verbindend, ein dritter Verdrahtungsträger vorgesehen.
  • Dieser dritte Verdrahtungsträger ist zwischen dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger angeordnet. Weiterhin erstreckt sich der dritte Verdrahtungsträger in einen Endabschnitt der Standard-Leuchte kleineren Durchmessers hinein. Alternativ bzw. ergänzend kann sich der dritte Verdrahtungsträger auch in den vorderen Abschnitt der Standard-Leuchte größeren Durchmessers hineinerstrecken, so dass ein dritter Raum hinter dem zweiten Verdrahtungsträger entsteht.
  • Im Raum zwischen dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger sind mindestens auf dem dritten Verdrahtungsträger wärmeempfindliche elektronische Bauelemente oder Baugruppen der Vorschaltgeräteschaltung angeordnet. Ebenso kann im Raum vor dem ersten Verdrahtungsträger auf dem dritten Verdrahtungsträger eine Anordnung von wärmeempfindlichen Bauelementen, z. B. eines Elektrolytkondensators, vorgenommen werden.
  • Im Erstreckungsraum des Endabschnitts der Standard-Leuchte kleineren Durchmessers befinden sich auf dem dritten Verdrahtungsträger wärmeproduzierende und/oder wärmeunempfindliche Baugruppen oder Bauelemente.
  • Weiterhin umschließt eine außenseitige, erste Gehäusekappe mindestens den ersten und Teile des dritten Verdrahtungsträgers sowie den Raum zwischen diesen Verdrahtungsträgern.
  • Eine zweite Gehäusekappe ist der ersten Gehäusekappe gegenüberliegend vorgesehen, wobei die zweite Gehäusekappe mindestens einen Teil des Erstreckungsraums des Endabschnitts der Standard-Leuchte kleineren Durchmessers mit den darin befindlichen elektronischen Bauelementen oder Baugruppen umschließt.
  • Die außenseitige Gehäusekappe weist mindestens einen Innenanschlag zum Abstützen und zum Aufnehmen von Kräften auf, die auf den zweiten Verdrahtungsträger, insbesondere beim Einstecken der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers aufgebracht werden.
  • Bevorzugt kann die erste Gehäusekappe so ausgebildet werden, dass diese den ersten und zweiten Verdrahtungsträger vollständig und den dritten Verdrahtungsträger teilweise umschließt. Mit anderen Warten umgreift die erste Gehäusekappe mindestens den Raum, der für die wärmeempfindlichen elektronischen Baugruppen oder Bauelemente vorgesehen ist.
  • Die außenseitige, erste Gehäusekappe besteht bei einer bevorzugten Ausführungsform aus zwei gegenüberliegenden Teilzylindern mit dazwischen befindlichen geradwandigen Abschnitten.
  • Die zweite Gehäusekappe kann ebenfalls einen Teilzylinder umfassen.
  • Der Radius des Teilzylinders der zweiten Gehäusekappe entspricht hierbei im Wesentlichen dem Radius eines der Teilzylinder der ersten Gehäusekappe.
  • Die Flächenabmessungen des ersten und zweiten Verdrahtungsträgers und die Flächenform entsprechen im Wesentlichen der Querschnittsfläche der ersten Gehäusekappe. Damit ist beim Einschieben der Anordnung aus erstem bis drittem Verdrahtungsträger eine seitliche Führung und ein entsprechender Halt innerhalb der Gehäusekappe gewährleistet.
  • Der Abstand der außenliegenden Kontaktstifte zu einer der Außenkanten des ersten Verdrahtungsträgers entspricht im Wesentlichen dem Radius der Standard-Leuchtstoffröhre größeren Durchmessers.
  • Bei einer wiederum bevorzugten Ausführungsform sind der erste und der zweite Verdrahtungsträger im Wesentlichen senkrecht auf dem dritten Verdrahtungsträger fixiert, so dass sich eine gute Abschottung des Raums zur Aufnahme der wärmeempfindlichen Bauelemente oder Baugruppen ergibt.
  • Der zweite Verdrahtungsträger erfüllt neben seiner elektrischen Funktion unter anderem zur Stromzuführung bezogen auf die Kontaktbuchsen auch die Aufgabe einer thermischen Trennung und Abschirmung des Bereichs, in dem sich die wärmeproduzierenden Bauelemente oder Baugruppen befinden, von dem Raum, in dem die wärmeempfindlichen Bauelemente oder Baugruppen auf den betreffenden Abschnitten der Verdrahtungsträger angeordnet sind.
  • Die erste Gehäusekappe kann zum Zweck der Kühlung des Raums, in dem sich die wärmeempfindlichen Bauelemente oder Baugruppen befinden, Be- und Entlüftungsöffnungen aufweisen.
  • Die erwähnten beiden Gehäusekappen können durch Form- und/oder Kraftschluss miteinander verbunden werden.
  • Ausgestaltend weist die zweite Gehäusekappe einen flanschförmigen Fortsatz auf, welcher eine kreisförmige Ausnehmung im Bereich der Kontaktbuchsen zum führenden Aufnehmen eines entsprechenden Endes der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers besitzt.
  • Die Gehäusekappen können bei einer ersten Ausführungsform insbesondere durch eine Snap-in-Verbindung gefügt werden. Bei einer zweiten Ausführungsform erfolgt die Verbindung nach Art einer Nut/Feder, die gehäuseumlaufend realisiert ist.
  • Im Betriebsfall der Gesamtanordnung, d. h. beim Einsetzen des Gehäuses mit Aufsteck-Vorschaltgerät in ein übliches Leuchtmittel ist die Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers oberhalb des dritten Verdrahtungsträgers befindlich.
  • Beim Einsetzen in ein übliches Leuchtmittel befindet sich der dritte Verdrahtungsträger seitlich der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers und es wird die Betriebsfallposition durch eine Schwenkbewegung von im Wesentlichen 90° um die Längsachse der Gesamtanordnung erreicht. Die teilzylindrische Ausführung der entsprechenden Teile der Gehäusekappen ermöglicht hierbei ein maximales Ausnutzen des zur Verfügung stehenden Raums, ohne dass es beim Ein- oder Ausschwenken bei einem Wechsel des Leuchtmittels zu Schwierigkeiten kommt.
  • Bei einer Ausgestaltung der Erfindung weist der zweite Verdrahtungsträger eine größere Längsausdehnung als der erste Verdrahtungsträger auf.
  • Bei dieser Ausführungsform umfasst der den ersten und zweiten Verdrahtungsträger umgreifende Teilzylinder der ersten Gehäusekappe eine Stufung, die den Innenanschlag bezogen auf den Verdrahtungsträger mit der größeren Längsausdehnung, d. h. den zweiten Verdrahtungsträger bildet.
  • Im Raum zwischen dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger und/oder vor dem ersten Verdrahtungsträger, d. h. in dem kühleren Abschnitt der Gehäuseanordnung, sind beispielsweise relativ wärmeempfindliche Elektrolytkondensatoren angeordnet.
  • Im Erstreckungsraum des Endabschnitts für Standard-Leuchten kleineren Durchmessers hingegen befinden sich Transformatoren oder Induktivitäten. Es hat sich hier gezeigt, dass der Wirkungsgrad von Transformatoren, wie sie für elektronische Vorschaltgeräte eingesetzt werden, bei einer Temperatur verbessert ist, welche über der Raumtemperatur liegt. Es kann also hier zum einen die Eigenwärme der Transformatoren, die beim Betrieb entsteht, genutzt werden. Zum anderen kann die Wärme, die beim Vorheizen der Leuchtstoffröhre entsteht, zur Erhöhung bzw. zum Erreichen der gewünschten Betriebstemperatur genutzt werden.
  • Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme verschiedener Figuren näher erläutert werden.
  • Hierbei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der Grundkonstruktion aus erstem bis drittem Verdrahtungsträger;
  • 1a eine Darstellung ähnlich 1, jedoch mit einem ergänzenden Estreckungsraum des dritten Verdrahtungsträgers vor dem ersten Verdrahtungsträger;
  • 2 eine Darstellung ähnlich derjenigen nach 1a, jedoch bereits mit einem symbolisch angedeuteten Teil fixierter elektronischer Bauelemente und Baugruppen sowie einer in den Kontaktbuchsen aufgenommenen Leuchtstoffröhre;
  • 3 eine perspektivische Ansicht der Gehäuseanordnung, wobei hier die erste Gehäusekappe bereits den ersten und zweiten Verdrahtungsträger sowie einen Teilabschnitt des dritten Verdrahtungsträgers umgibt, und mit einem freien Blick auf die Kontaktbuchsen, die sich auf dem zweiten Verdrahtungsträger befinden und welche der Aufnahme eines entsprechenden Sockels der Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers dienen;
  • 4 eine Darstellung der Gehäuseanordnung mit zweiter Gehäusekappe, die einen Erstreckungsraum des dritten Verdrahtungsträgers umschließt;
  • 4a eine Darstellung der Verbindung der Gehäusekappen über ein Klemmteil, welches von oben in eine Öffnung in der zweiten Gehäusekappe eingesetzt wird und mit einer Zapfenanordnung in Längsachsenrichtung der zweiten Gehäusekappe ausgeführt, verrastet;
  • 5 eine Seitenansicht der kompletten Gehäuseanordnung, umfassend ineinander gesteckte erste und zweite Gehäusekappe mit erkennbaren außenliegenden Kontaktstiften und der von der zweiten Gehäusekappe teilumschlossenen Leuchtstoffröhre;
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Darstellung nach 5 mit erkennbarer Außenseite der zweiten Gehäusekappe ohne dort befindliche Leuchtstoffröhre;
  • 7a bis 7c ein prinzipielles, nicht einschränkendes Montageschema für die Gehäuseanordnung;
  • 8 einen Längsschnitt durch die Gehäuseanordnung mit Detail B und dem dort erkennbaren Innenanschlag für den zweiten Verdrahtungsträger und
  • 9 eine Darstellung ähnlich derjenigen nach 4a mit zusätzlichem Klemmenteil.
  • Die 1 lässt die Anordnung der ersten bis dritten Verdrahtungsträger als perspektivische Darstellung erkennen.
  • Die Verdrahtungsträger sind hier als mit den entsprechenden Leiterzügen versehene kupferkaschierte Platinen ausgeführt. Der erste und zweite Verdrahtungsträger 1; 2 sind unter Einhalten eines Abstands senkrecht auf der Flächenebene des dritten Verdrahtungsträgers 3 befindlich.
  • Die bezogen auf die Gesamtanordnung außen liegende Seite des ersten Verdrahtungsträgers 1 nimmt ein Paar von Kontaktstiften 5 auf. Der Durchmesser der Kontaktstifte 5 und deren Abstand entspricht bei einer Ausführungsform der Erfindung dem Maß und der Anordnung von Sockelstiften einer Standard-Leuchtstoffröhre vom Typ T8.
  • Der zweite Verdrahtungsträger 2 weist ein Paar von Kontaktbuchsen 4 auf. Diese Kontaktbuchsen 4 sind von ihren Abmessungen so ausgeführt, dass Kontaktstifte eines Sockels einer Standard-Leuchte vom Typ T5 aufgenommen werden können.
  • Im Raum Z zwischen dem ersten und zweiten Verdrahtungsträger 1; 2, insbesondere auf der dort zur Verfügung stehenden Fläche des dritten Verdrahtungsträgers 3 sind erfindungsgemäß alle wärmeempfindlichen Bauelemente oder Baugruppen angeordnet.
  • Der in der 1 gezeigte rechtsseitige Abschnitt des dritten Verdrahtungsträgers 3, als erster Erstreckungsraum A bezeichnet, nimmt wärmeproduzierende und/oder wärmeunempfindliche Baugruppen oder Bauelemente der Vorschaltgeräte-Schaltungsanordnung auf. 1a stellt eine zweite Ausführungsform dar, bei welcher ein zweiter Erstreckungsraum B durch Zurückversetzen des ersten Verdrahtungsträgers 1 oder Verlängern des dritten Verdrahtungsträgers 3 geschaffen wurde.
  • Die Anordnung entsprechender elektronischer Bauelemente ist der 2 entnehmbar.
  • Ein Elektrolytkondensator 6 befindet sich im Raum zwischen dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger 1; 2 und/oder im zweiten Erstreckungsraum 3. Wärmeproduzierende Bauelemente, wie z. B. Transformatoren 7, hingegen befinden sich auf dem erstreckungsraumseitigen Teil des dritten Verdrahtungsträgers 3 (Raum A).
  • Bei der Darstellung nach 2 ist angedeutet, wie ein Sockelende einer Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers 11 von den Kontaktbuchsen 4 aufgenommen wird.
  • 3 lässt die Ausführung einer außenseitigen, ersten Gehäusekappe 8 erkennen.
  • Diese Gehäusekappe 8 umschließt gemäß der Darstellung nach 3 den ersten und zweiten Verdrahtungsträger 1; 2 sowie einen größeren Abschnitt des dritten Verdrahtungsträgers 3 und damit den Raum bzw. die Räume B und Z (zweite Ausführungsform) zur Aufnahme der wärmeempfindlichen elektronischen Baugruppen oder Bauelemente.
  • Die außenseitige Gehäusekappe kann eine Stufung 9 mit sich ergebendem Innenanschlag (siehe 5) aufweisen.
  • Diese Stufung 9 und der sich ergebende Innenanschlag wirkt mit dem Rundungsabschnitt, d. h. dem oberen Abschnitt des zweiten Verdrahtungsträgers 2 zusammen und fixiert diesen gegen Verschiebebewegungen, insbesondere beim Einschieben der Leuchtstoffröhre 11 in die Kontaktbuchsen 4.
  • Eine zweite Gehäusekappe 10, die im Endzustand der ersten Gehäusekappe 8 gegenüber liegt, ist in den 4 und 4a gezeigt.
  • Diese zweite Gehäusekappe 10 umschließt mindestens einen Teil des Erstreckungsraums A und die in diesem Raum befindlichen elektronischen Baugruppen oder Bauelementen, die wärmeproduzierende bzw. wärmeunempfindliche Eigenschaften besitzen.
  • Die beiden Gehäusekappen 8 und 10 können mit Hilfe einer Nut/Feder oder Snap-in-Verbindung 14 ineinander verrastend fixiert werden, wie dies im Ergebnis die Seitenansicht nach 5 bzw. die perspektivische Darstellung nach 6 zeigt.
  • Aus der Gesamtschau der 3, 5, 6 und 7a bis 7c wird deutlich, dass die außenseitige, erste Gehäusekappe 8 aus zwei gegenüberliegenden Teilzylindern mit dazwischen befindlichen Geradabschnitten besteht.
  • Auch die zweite Gehäusekappe 10 weist eine Teilzylinderform mit einem im Wesentlichen sich anschließenden Geradabschnitt auf (siehe insbesondere 6).
  • Der Radius des Teilzylinders der zweiten Gehäusekappe 10 entspricht im Wesentlichen dem Radius des Teilzylinders der ersten Gehäusekappe 8, so dass sich hier im unteren Bereich (siehe 5 und 6) ein kontinuierlicher Übergang zwischen den Gehäusekappen 8 und 10 ergibt.
  • Die Flächenabmessungen des ersten und zweiten Verdrahtungsträgers 1; 2 und deren Flächenform entsprechen im Wesentlichen dem Querschnitt der ersten Gehäusekappe 8, so dass einerseits der zur Verfügung stehende Raum optimal ausgenutzt wird und andererseits eine allseitige Führung der Verdrahtungsträger bezogen auf die erste Gehäusekappe 8 gewährleistet ist.
  • Bei einer figürlich nicht dargestellten Ausführungsvariante besteht die Möglichkeit, in der ersten Gehäusekappe 8 zusätzlich Be- und Entlüftungsöffnungen auszubilden, um die Kühlung der in diesem Teilraum befindlichen Bauelemente zu verbessern bzw. einen unerwünschten Temperaturanstieg zu verhindern.
  • Die zweite Gehäusekappe 10 besitzt einen flanschförmigen Fortsatz 12, welcher eine kreisförmige Ausnehmung 13 im Bereich der Kontaktbuchsen 4 zum führenden Aufnehmen eines betreffenden Endes der Standard-Leuchtstoffröhre 11 besitzt.
  • Die Ausdehnung der Gehäuseanordnung in Richtung A gemäß 5 ist so gewählt, dass ein Einsetzen in ein übliches Leuchtmittel zur Aufnahme von Typ T8-Leuchten senkrecht von oben und ein Verschwenken um 90° vorgenommen werden kann, ohne dass die Gehäuseanordnung mit dem Leuchtenkörper beim Ausführen dieser Schwenkbewegung kollidiert. Gleichzeitig wird der zur Verfügung stehende Bauraum maximal ausgenutzt.
  • Die erfindungsgemäße Gehäuseanordnung nimmt ein komplettes elektronisches Vorschaltgerät zum Betreiben einer T5-Leuchtstofflampe in einem Leuchtmittel auf, das üblicherweise zum Einsetzen einer T8-Leuchtstoffröhre vorgesehen bzw. geeignet ist. Ein Umrüsten von T8 auf T5 kann ohne installationsseitigen Aufwand erfolgen, wobei die Gehäuseanordnung für die notwendige thermische Trennung durch die beschriebenen Volumina sorgt.
  • Die Montage der Gehäuseanordnung erfolgt z. B. wie in den 7a bis 7c gezeigt.
  • Die Anordnung aus erstem bis drittem Verdrahtungsträger und darauf befindlichen elektronischen Komponenten (nicht gezeigt) wird in die erste Gehäusekappe 8 eingeschoben.
  • Die obere Rundungskante des zweiten Verdrahtungsträgers 2 gelangt in Anschlag mit der Innenseite der Stufung 9 der ersten Gehäusekappe 8 (siehe auch 8 und Detail B).
  • Nachdem die Endposition der Anordnung aus erstem bis drittem Verdrahtungsträger erreicht ist, wird die zweite Gehäusekappe 10 aufgeschoben. Diese umgreift dann den Erstreckungsraum mit darin befindlichen elektronischen Bauelementen (nicht gezeigt), insbesondere den wärmeproduzierenden und wärmeunempfindlichen Bauteilen.
  • Mit Hilfe einer Snap-in-Verbindung durch die Teile 14 und 15, die an der ersten bzw. zweiten Gehäusekappe vorgesehen sind, erfolgt eine form- und kraftschlüssige Verbindung der beiden Gehäusekappen untereinander.
  • Gemäß den Darstellungen nach den 4a und 9 besteht die Möglichkeit, zum leichteren Einführen und Befestigen eines Verbindungskabels ein Klemmteil 16 vorzusehen, das zum Zweck der Montage nach dem Zueinanderbewegen der ersten Gehäusekappe 8 und der zweiten Gehäusekappe 10 von oben in eine Öffnung 17 der ersten Gehäusekappe 8 eingesetzt wird. Rastfortsätze 19, als Rastnasen ausgebildet, welche sich am Klemmteil 16 befinden und sich in Richtung der Längsachse der Gesamtanordnung erstrecken, hintergreifen den Raum zwischen zwei beabstandeten Zapfen einer Zapfenanordnung 18. Montageseitig werden die Platinen in die Gehäusekappe 8 eingeführt und dann mit der Gehäusekappe 10 verschlossen. Im Anschluss wird das Verbindungskabel angeschlossen. Danach wird das ergänzende Klemmteil 16 montiert. Dieses Klemmteil 16 hat zum einen die Funktion der verbesserten Kabelmontage am zweiten Verdrahtungsträger. Zum anderen ist das Klemmteil 16 mit einer Zugentlastung für das Verbindungskabel versehen. Alternativ besteht außerdem die Möglichkeit, in der Gehäusekappe 8 einen weiteren Innenanschlag für den ersten Verdrahtungsträger anzubringen, welcher durch eine Stufe im Gehäuseinneren realisierbar ist. Außerdem ist ein kräfteaufnehmender Anschlag durch die Führungskanäle für die Kontaktstifte 5 vorhanden. Diese Führungskanäle sind in die Gehäusekappe 8 integriert und reichen bis zur Platinenposition vom Verdrahtungsträger 1. Äußere Montagestifte 20 (siehe 9a) an der Gehäusekappe 10 dienen der möglichen Fixierung und Kraftableitung eines Reflektors. Somit wird das Reflektorgewicht nicht wie bisher allein von der Leuchtstofflampe getragen, sondern es verteilt sich das Reflektorgewicht auf das Gehäuse, die Leuchtstofflampe kleineren Durchmessers und die Gegenpolhülse.
  • 1 bis 3
    erster bis dritter Verdrahtungsträger
    4
    Kontaktbuchse
    5
    Kontaktstifte
    6
    Elektrolytkondensator
    7
    Trafo oder Induktivität
    8
    erste Gehäusekappe
    9
    Stufung
    10
    zweite Gehäusekappe
    11
    Leuchtstoffröhre
    12
    flanschartiger Fortsatz
    13
    kreisförmige Ausnehmung
    14; 15
    Snap-in-Verbindungsmittel
    16
    Klemmteil
    17
    Öffnung
    18
    Zapfenanordnung
    19
    Rastfortsätze
    20
    Montagestifte
    A
    erster Erstreckungsraum
    B
    zweiter Erstreckungsraum
    Z
    Raum zwischen erstem und zweitem Verdrahtungsträger
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19524386 B4 [0002]
    • - DE 19900888 C5 [0004, 0005]
    • - US 4163176 B [0009]
    • - DE 202006005091 U1 [0009]

Claims (21)

  1. Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät, umfassend einen ersten Verdrahtungsträger (1) mit außenliegenden Kontaktstiften (5) entsprechend der Norm einer Standard-Leuchtstoffröhre größeren Durchmessers sowie einen zweiten Verdrahtungsträger (2) mit Kontaktbuchsen (4) zum elektrischen Anschluss einer Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers, wobei der erste und zweite Verdrahtungsträger im Wesentlichen parallel beabstandet einander gegenüberliegen, sowie mit im Gehäuse befindlichen aktiven und passiven elektronischen Bauelementen (6; 7) oder Baugruppen, dadurch gekennzeichnet, dass – den ersten (1) und zweiten (2) Verdrahtungsträger verbindend ein dritter Verdrahtungsträger (3) vorgesehen, wobei der dritte Verdrahtungsträger (3) zwischen dem ersten (1) und dem zweiten (2) Verdrahtungsträger angeordnet und sich in einen Endabschnitt nahe der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers (11) hinein erstreckend (Raum A) ausgebildet ist, – im Raum (Z) zwischen dem ersten (1) und dem zweiten (2) Verdrahtungsträger mindestens auf dem dritten Verdrahtungsträger (3) wärmeempfindliche elektronische Baugruppen oder Bauelemente (6) und im ersten Erstreckungsraum (A) wärmeproduzierende und/oder wärmeunempfindliche elektronische Baugruppen oder Bauelemente (7) angeordnet sind, – eine außenseitige, erste Gehäusekappe (8) mindestens den ersten und dritten Verdrahtungsträger (1; 3) sowie den Raum (Z) zwischen diesen Verdrahtungsträgern umschließt und eine zweite Gehäusekappe (10) der ersten Gehäusekappe gegenüberliegend vorgesehen ist, wobei die zweite Gehäusekappe (10) mindestens einen Teil des ersten Erstreckungsraums (A) mit darin befindlichen elektronischen Baugruppen oder Bauelementen (7) umschließt.
  2. Gehäuseanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Erstreckungsraum (B), dem ersten Erstreckungsraum (A) gegenüberliegend und sich dem Zwischenraum (Z) anschließend, hinter dem ersten Verdrahtungsträger (1) beginnend, vorgesehen ist.
  3. Gehäuseanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die außenseitige Gehäusekappe (8) einen Innenanschlag zum Abstützen und zum Aufnehmen von Kräften aufweist, die auf den zweiten Verdrahtungsträger (2) aufgebracht werden.
  4. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die außenseitige, erste Gehäusekappe (8) aus zwei gegenüberliegenden Teilzylindern mit dazwischen befindlichen geradlinigen Abschnitten besteht.
  5. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Gehäusekappe (10) aus einem Teilzylinder gebildet ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Radius des Teilzylinders der zweiten Gehäusekappe (10) dem Radius eines der Teilzylinder der ersten Gehäusekappe (8) entspricht.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenabmessungen des ersten und zweiten Verdrahtungsträgers (1; 2) im Wesentlichen der Querschnittsfläche der ersten Gehäusekappe (8) entsprechen.
  8. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der außenliegenden Kontaktstifte (5) zu einer der Außenkanten des ersten Verdrahtungsträgers (1) im Wesentlichen dem Radius der Standard-Leuchtstoffröhre größeren Durchmessers entspricht.
  9. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste (1) und zweite (2) Verdrahtungsträger im Wesentlichen senkrecht auf dem dritten Verdrahtungsträger (3) fixiert sind.
  10. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Verdrahtungsträger (2) den Raum zur Aufnahme der wärmeempfindlichen Baugruppen oder Bauelemente (6) vom ersten Erstreckungsraum (A) der wärmeproduzierenden Baugruppen oder Bauelemente (7) abschirmt.
  11. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gehäusekappe (8) Be- und Entlüftungsöffnungen aufweist.
  12. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäusekappen (8; 10) durch Form- und/oder Kraftschluss miteinander verbindbar sind.
  13. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Gehäusekappe (10) einen flanschförmigen Fortsatz (12) aufweist, welcher eine kreisförmige Ausnehmung (13) im Bereich der Kontaktbuchsen (4) zum führenden Aufnehmen eines Sockelendes der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers (11) besitzt.
  14. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusekappen über Nut/Feder und/oder Snap-in-Verbindungsmittel (14; 15) verfügen.
  15. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebsfall die Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers (11) oberhalb des dritten Verdrahtungsträgers (3) befindlich ist.
  16. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einsetzen in ein übliches Leuchtmittel sich der dritte Verdrahtungsträger (3) seitlich der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers (11) befindet und die Betriebsfallposition durch eine Schwenkbewegung von ca. 90° um die Längsachse der Anordnung erreicht wird.
  17. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Verdrahtungsträger (2) eine größere Längsausdehnung als der erste Verdrahtungsträger (1) aufweist.
  18. Anordnung nach Anspruch 4 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass der den ersten (1) und zweiten (2) Verdrahtungsträger umgreifende Teilzylinder der ersten Gehäusekappe (8) eine Stufung (9) umfasst, welche den Innenanschlag bildet.
  19. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Raum (Z) zwischen dem ersten (1) und zweiten (2) Verdrahtungsträger und/oder im zweiten Erstreckungsraum (B) mindestens ein Elektrolytkondensator (6) angeordnet ist.
  20. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im ersten Erstreckungsraum (A) Transformatoren oder Induktivitäten (7) angeordnet sind.
  21. Anordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Standard-Leuchtstoffröhre größeren Durchmessers vom Typ T8 und diejenige kleineren Durchmessers vom Typ T5 ist.
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