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Die
Erfindung betrifft eine Gehäuseanordnung für ein
elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät, umfassend einen
ersten Verdrahtungsträger mit außenliegenden Kontaktstiften
entsprechend der Norm einer Standard-Leuchtstoffröhre größeren
Durchmessers sowie einen zweiten Verdrahtungsträger mit Kontaktbuchse
zum elektrischen Anschluss einer Standard-Leuchtstoffröhre
kleineren Durchmessers, wobei der erste und zweite Verdrahtungsträger
im Wesentlichen parallel beabstandet einander gegenüberliegen,
sowie mit im Gehäuse befindlichen aktiven und passiven
elektronischen Bauelementen oder Baugruppen gemäß Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Aus
der
DE 195 24 386
B4 ist eine stabförmige elektrische Leuchte mit
einem langgestreckten Gehäuse sowie einer elektrischen
Röhre, die in einer Aufnahme des Gehäuses angeordnet
ist, vorbekannt. In einem Innenraum des Gehäuses befindet sich
ein Vorschaltgerät zum Betrieb der Leuchtstoffröhre.
Das Vorschaltgerät ist aus zwei räumlich getrennten,
elektrisch verbundenen Komponenten bestehend, wobei eine erste Komponente
des Vorschaltgeräts in einem ersten Ende des langgestreckten
Gehäuses und die zweite Komponente des Vorschaltgeräts
in einem zweiten Ende des langgestreckten Gehäuses angeordnet
sind. Das Vorschaltgerät weist ein Netzteil und einen Generator
auf, wobei das Netzteil die erste Komponente und der Generator die
zweite Komponente des Vorschaltgeräts bildet. Die Leuchtstoffröhre
ist als stab förmige Miniatur-Leuchtstofflampe, insbesondere
als sogenannte T5-Lampe ausgebildet. Derartige T5-Lampen besitzen
einen kreiszylindrischen, zweiseitig gesockelten gläsernen
Lampenkolben, wobei der Außendurchmesser des Lampenkolbens
16 mm beträgt.
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Die
Aufteilung des Vorschaltgeräts in räumlich getrennte
Komponenten, die sich zu beiden Seiten der T5-Lampe befinden, soll
eine thermische Trennung stark belasteter Schaltungskomponenten bewirken.
Naturgemäß ist bei einer derartigen Lösung
die Ausbildung von zwei getrennten Gehäusen erforderlich,
was sowohl den montageseitigen Aufwand als auch die Handhabung erschwert.
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Bei
der beidseitig gesockelten geraden Leuchtstoffröhre nach
DE 199 00 888 C5 ist
ein elektronisches Vorschaltgerät entweder in einem oder geteilt
in beiden Sockeln untergebracht, wobei ergänzend elektrische
Verbindungen zwischen den Sockeln vorhanden sind. Die elektrischen
Verbindungen zwischen den Sockeln sind an diese ansteckbar und in
einem Leitungskanal verdeckt befindlich, wobei der Leitungskanal
als Reflektor ausgebildet ist.
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Durch
die Lösung nach
DE
199 00 888 C5 soll der Umbau von induktiven Leuchten auf
Leuchten mit elektronischem Betrieb in einfacher Weise ohne Installationsarbeiten
möglich werden.
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Es
hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Anordnung elektronischer Baugruppen
und Elemente in einem einzigen, recht kompakten Gehäuse
thermische Probleme auftreten, die für die gewünschte Langzeitstabilität
und Zuverlässigkeit des Vorschaltgeräts abträglich
sind.
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Bekannt
sind darüber hinaus elektronische Vorschaltgerät
der Firma Neosafe Europe Ltd., mit deren Hilfe Leuchtstofflampen
vom Typ T8 durch effiziente Leuchtstofflampen vom Typ T5 ersetzt
werden können. Ein derartiges Nachrüst-EVG für
Leuchtstoffröhren besteht aus einem Adapter mit außenliegenden
Kontaktstiften sowie innenliegenden Kontaktbuchsen und den elektronischen
Komponenten zum Erzeugen der notwendigen Spannungen und Ströme.
Weiterhin ist neben dem als Adapter ausgeführten Vorschaltgerät
eine Strombrücke vorgesehen, die anstelle eines üblichen
Starters, der für konventionelle Vorschaltgeräte
vorgesehen ist, eingesetzt wird. Weiterhin muss ein soge nannter
Distaler auf die T5-Röhre an deren dem EVG-Adapter gegenüberliegenden
Ende aufgesetzt bzw. aufgesteckt werden.
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Auch
bei dieser vorbekannten Lösung sind thermische Probleme
aufgrund des kompakten EVG-Gehäuses und damit eine mangelnde
Zuverlässigkeit nicht auszuschließen.
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Zum
Stand der Technik sei noch auf die
US 4,163,176 B sowie die
DE 20 2006 005 091 U1 verwiesen,
die Lösungen von elektronischen Vorschaltgeräten
offenbaren, die über eine Sockel-Stift-Paarung in herkömmliche
Leuchtengehäuse einsetzbar sind.
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Aus
dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte
Gehäuseanordnung für ein elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät
anzugeben, die alle notwendigen aktiven und passiven elektronischen
Bauelemente oder Baugruppen vereinigt und welche trotz anzustrebender
kompakter Abmessungen sowohl eine ausreichende mechanische Stabilität
insbesondere beim Einsetzen der Leuchtstoffröhre als auch
eine hohe Systemzuverlässigkeit, insbesondere bei auftretenden
thermischen Belastungen ermöglicht.
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Die
Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt durch die Merkmalskombination
nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige
Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
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Es
wird demnach von einer Gehäuseanordnung für ein
elektronisches Aufsteck-Vorschaltgerät, umfassend einen
ersten Verdrahtungsträger mit außenliegenden Kontaktstiften
entsprechend der Norm einer Standard-Leuchtstoffröhre größeren
Durchmessers sowie einem zweiten Verdrahtungsträger mit
Kontaktbuchsen zum elektrischen Anschluss einer Standard-Leuchtstoffröhre
kleineren Durchmessers ausgegangen, wobei der erste und zweite Verdrahtungsträger
im Wesentlichen parallel beabstandet einander gegenüberliegen.
Im Gehäuse befinden sich alle notwendigen aktiven und passiven
elektronischen Bauelemente oder Baugruppen, die die Funktion des
Vorschaltgeräts gewährleisten.
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Erfindungsgemäß ist,
den ersten und den zweiten Verdrahtungsträger verbindend,
ein dritter Verdrahtungsträger vorgesehen.
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Dieser
dritte Verdrahtungsträger ist zwischen dem ersten und dem
zweiten Verdrahtungsträger angeordnet. Weiterhin erstreckt
sich der dritte Verdrahtungsträger in einen Endabschnitt
der Standard-Leuchte kleineren Durchmessers hinein. Alternativ bzw.
ergänzend kann sich der dritte Verdrahtungsträger
auch in den vorderen Abschnitt der Standard-Leuchte größeren
Durchmessers hineinerstrecken, so dass ein dritter Raum hinter dem
zweiten Verdrahtungsträger entsteht.
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Im
Raum zwischen dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger
sind mindestens auf dem dritten Verdrahtungsträger wärmeempfindliche elektronische
Bauelemente oder Baugruppen der Vorschaltgeräteschaltung
angeordnet. Ebenso kann im Raum vor dem ersten Verdrahtungsträger
auf dem dritten Verdrahtungsträger eine Anordnung von wärmeempfindlichen
Bauelementen, z. B. eines Elektrolytkondensators, vorgenommen werden.
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Im
Erstreckungsraum des Endabschnitts der Standard-Leuchte kleineren
Durchmessers befinden sich auf dem dritten Verdrahtungsträger
wärmeproduzierende und/oder wärmeunempfindliche
Baugruppen oder Bauelemente.
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Weiterhin
umschließt eine außenseitige, erste Gehäusekappe
mindestens den ersten und Teile des dritten Verdrahtungsträgers
sowie den Raum zwischen diesen Verdrahtungsträgern.
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Eine
zweite Gehäusekappe ist der ersten Gehäusekappe
gegenüberliegend vorgesehen, wobei die zweite Gehäusekappe
mindestens einen Teil des Erstreckungsraums des Endabschnitts der
Standard-Leuchte kleineren Durchmessers mit den darin befindlichen
elektronischen Bauelementen oder Baugruppen umschließt.
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Die
außenseitige Gehäusekappe weist mindestens einen
Innenanschlag zum Abstützen und zum Aufnehmen von Kräften
auf, die auf den zweiten Verdrahtungsträger, insbesondere
beim Einstecken der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren
Durchmessers aufgebracht werden.
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Bevorzugt
kann die erste Gehäusekappe so ausgebildet werden, dass
diese den ersten und zweiten Verdrahtungsträger vollständig
und den dritten Verdrahtungsträger teilweise umschließt.
Mit anderen Warten umgreift die erste Gehäusekappe mindestens
den Raum, der für die wärmeempfindlichen elektronischen
Baugruppen oder Bauelemente vorgesehen ist.
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Die
außenseitige, erste Gehäusekappe besteht bei einer
bevorzugten Ausführungsform aus zwei gegenüberliegenden
Teilzylindern mit dazwischen befindlichen geradwandigen Abschnitten.
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Die
zweite Gehäusekappe kann ebenfalls einen Teilzylinder umfassen.
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Der
Radius des Teilzylinders der zweiten Gehäusekappe entspricht
hierbei im Wesentlichen dem Radius eines der Teilzylinder der ersten
Gehäusekappe.
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Die
Flächenabmessungen des ersten und zweiten Verdrahtungsträgers
und die Flächenform entsprechen im Wesentlichen der Querschnittsfläche der
ersten Gehäusekappe. Damit ist beim Einschieben der Anordnung
aus erstem bis drittem Verdrahtungsträger eine seitliche
Führung und ein entsprechender Halt innerhalb der Gehäusekappe
gewährleistet.
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Der
Abstand der außenliegenden Kontaktstifte zu einer der Außenkanten
des ersten Verdrahtungsträgers entspricht im Wesentlichen
dem Radius der Standard-Leuchtstoffröhre größeren
Durchmessers.
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Bei
einer wiederum bevorzugten Ausführungsform sind der erste
und der zweite Verdrahtungsträger im Wesentlichen senkrecht
auf dem dritten Verdrahtungsträger fixiert, so dass sich
eine gute Abschottung des Raums zur Aufnahme der wärmeempfindlichen
Bauelemente oder Baugruppen ergibt.
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Der
zweite Verdrahtungsträger erfüllt neben seiner
elektrischen Funktion unter anderem zur Stromzuführung
bezogen auf die Kontaktbuchsen auch die Aufgabe einer thermischen
Trennung und Abschirmung des Bereichs, in dem sich die wärmeproduzierenden
Bauelemente oder Baugruppen befinden, von dem Raum, in dem die wärmeempfindlichen
Bauelemente oder Baugruppen auf den betreffenden Abschnitten der
Verdrahtungsträger angeordnet sind.
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Die
erste Gehäusekappe kann zum Zweck der Kühlung
des Raums, in dem sich die wärmeempfindlichen Bauelemente
oder Baugruppen befinden, Be- und Entlüftungsöffnungen
aufweisen.
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Die
erwähnten beiden Gehäusekappen können
durch Form- und/oder Kraftschluss miteinander verbunden werden.
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Ausgestaltend
weist die zweite Gehäusekappe einen flanschförmigen
Fortsatz auf, welcher eine kreisförmige Ausnehmung im Bereich
der Kontaktbuchsen zum führenden Aufnehmen eines entsprechenden
Endes der Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers
besitzt.
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Die
Gehäusekappen können bei einer ersten Ausführungsform
insbesondere durch eine Snap-in-Verbindung gefügt werden.
Bei einer zweiten Ausführungsform erfolgt die Verbindung
nach Art einer Nut/Feder, die gehäuseumlaufend realisiert
ist.
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Im
Betriebsfall der Gesamtanordnung, d. h. beim Einsetzen des Gehäuses
mit Aufsteck-Vorschaltgerät in ein übliches Leuchtmittel
ist die Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers
oberhalb des dritten Verdrahtungsträgers befindlich.
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Beim
Einsetzen in ein übliches Leuchtmittel befindet sich der
dritte Verdrahtungsträger seitlich der Standard-Leuchtstoffröhre
kleineren Durchmessers und es wird die Betriebsfallposition durch
eine Schwenkbewegung von im Wesentlichen 90° um die Längsachse
der Gesamtanordnung erreicht. Die teilzylindrische Ausführung
der entsprechenden Teile der Gehäusekappen ermöglicht
hierbei ein maximales Ausnutzen des zur Verfügung stehenden
Raums, ohne dass es beim Ein- oder Ausschwenken bei einem Wechsel
des Leuchtmittels zu Schwierigkeiten kommt.
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Bei
einer Ausgestaltung der Erfindung weist der zweite Verdrahtungsträger
eine größere Längsausdehnung als der
erste Verdrahtungsträger auf.
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Bei
dieser Ausführungsform umfasst der den ersten und zweiten
Verdrahtungsträger umgreifende Teilzylinder der ersten
Gehäusekappe eine Stufung, die den Innenanschlag bezogen
auf den Verdrahtungsträger mit der größeren
Längsausdehnung, d. h. den zweiten Verdrahtungsträger
bildet.
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Im
Raum zwischen dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger
und/oder vor dem ersten Verdrahtungsträger, d. h. in dem
kühleren Abschnitt der Gehäuseanordnung, sind
beispielsweise relativ wärmeempfindliche Elektrolytkondensatoren
angeordnet.
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Im
Erstreckungsraum des Endabschnitts für Standard-Leuchten
kleineren Durchmessers hingegen befinden sich Transformatoren oder
Induktivitäten. Es hat sich hier gezeigt, dass der Wirkungsgrad von
Transformatoren, wie sie für elektronische Vorschaltgeräte
eingesetzt werden, bei einer Temperatur verbessert ist, welche über
der Raumtemperatur liegt. Es kann also hier zum einen die Eigenwärme der
Transformatoren, die beim Betrieb entsteht, genutzt werden. Zum
anderen kann die Wärme, die beim Vorheizen der Leuchtstoffröhre
entsteht, zur Erhöhung bzw. zum Erreichen der gewünschten
Betriebstemperatur genutzt werden.
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Die
Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
sowie unter Zuhilfenahme verschiedener Figuren näher erläutert
werden.
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Hierbei
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung der Grundkonstruktion aus erstem bis
drittem Verdrahtungsträger;
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1a eine
Darstellung ähnlich 1, jedoch
mit einem ergänzenden Estreckungsraum des dritten Verdrahtungsträgers
vor dem ersten Verdrahtungsträger;
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2 eine
Darstellung ähnlich derjenigen nach 1a, jedoch
bereits mit einem symbolisch angedeuteten Teil fixierter elektronischer
Bauelemente und Baugruppen sowie einer in den Kontaktbuchsen aufgenommenen
Leuchtstoffröhre;
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3 eine
perspektivische Ansicht der Gehäuseanordnung, wobei hier
die erste Gehäusekappe bereits den ersten und zweiten Verdrahtungsträger
sowie einen Teilabschnitt des dritten Verdrahtungsträgers
umgibt, und mit einem freien Blick auf die Kontaktbuchsen, die sich
auf dem zweiten Verdrahtungsträger befinden und welche
der Aufnahme eines entsprechenden Sockels der Leuchtstoffröhre kleineren
Durchmessers dienen;
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4 eine
Darstellung der Gehäuseanordnung mit zweiter Gehäusekappe,
die einen Erstreckungsraum des dritten Verdrahtungsträgers
umschließt;
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4a eine
Darstellung der Verbindung der Gehäusekappen über
ein Klemmteil, welches von oben in eine Öffnung in der
zweiten Gehäusekappe eingesetzt wird und mit einer Zapfenanordnung
in Längsachsenrichtung der zweiten Gehäusekappe ausgeführt,
verrastet;
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5 eine
Seitenansicht der kompletten Gehäuseanordnung, umfassend
ineinander gesteckte erste und zweite Gehäusekappe mit
erkennbaren außenliegenden Kontaktstiften und der von der
zweiten Gehäusekappe teilumschlossenen Leuchtstoffröhre;
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6 eine
perspektivische Ansicht der Darstellung nach 5 mit erkennbarer
Außenseite der zweiten Gehäusekappe ohne dort
befindliche Leuchtstoffröhre;
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7a bis 7c ein
prinzipielles, nicht einschränkendes Montageschema für
die Gehäuseanordnung;
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8 einen
Längsschnitt durch die Gehäuseanordnung mit Detail
B und dem dort erkennbaren Innenanschlag für den zweiten
Verdrahtungsträger und
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9 eine
Darstellung ähnlich derjenigen nach 4a mit
zusätzlichem Klemmenteil.
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Die 1 lässt
die Anordnung der ersten bis dritten Verdrahtungsträger
als perspektivische Darstellung erkennen.
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Die
Verdrahtungsträger sind hier als mit den entsprechenden
Leiterzügen versehene kupferkaschierte Platinen ausgeführt.
Der erste und zweite Verdrahtungsträger 1; 2 sind
unter Einhalten eines Abstands senkrecht auf der Flächenebene
des dritten Verdrahtungsträgers 3 befindlich.
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Die
bezogen auf die Gesamtanordnung außen liegende Seite des
ersten Verdrahtungsträgers 1 nimmt ein Paar von
Kontaktstiften 5 auf. Der Durchmesser der Kontaktstifte 5 und
deren Abstand entspricht bei einer Ausführungsform der
Erfindung dem Maß und der Anordnung von Sockelstiften einer Standard-Leuchtstoffröhre
vom Typ T8.
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Der
zweite Verdrahtungsträger 2 weist ein Paar von
Kontaktbuchsen 4 auf. Diese Kontaktbuchsen 4 sind
von ihren Abmessungen so ausgeführt, dass Kontaktstifte
eines Sockels einer Standard-Leuchte vom Typ T5 aufgenommen werden können.
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Im
Raum Z zwischen dem ersten und zweiten Verdrahtungsträger 1; 2,
insbesondere auf der dort zur Verfügung stehenden Fläche
des dritten Verdrahtungsträgers 3 sind erfindungsgemäß alle
wärmeempfindlichen Bauelemente oder Baugruppen angeordnet.
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Der
in der 1 gezeigte rechtsseitige Abschnitt des dritten
Verdrahtungsträgers 3, als erster Erstreckungsraum
A bezeichnet, nimmt wärmeproduzierende und/oder wärmeunempfindliche
Baugruppen oder Bauelemente der Vorschaltgeräte-Schaltungsanordnung
auf. 1a stellt eine zweite Ausführungsform
dar, bei welcher ein zweiter Erstreckungsraum B durch Zurückversetzen
des ersten Verdrahtungsträgers 1 oder Verlängern
des dritten Verdrahtungsträgers 3 geschaffen wurde.
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Die
Anordnung entsprechender elektronischer Bauelemente ist der 2 entnehmbar.
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Ein
Elektrolytkondensator 6 befindet sich im Raum zwischen
dem ersten und dem zweiten Verdrahtungsträger 1; 2 und/oder
im zweiten Erstreckungsraum 3. Wärmeproduzierende
Bauelemente, wie z. B. Transformatoren 7, hingegen befinden
sich auf dem erstreckungsraumseitigen Teil des dritten Verdrahtungsträgers 3 (Raum
A).
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Bei
der Darstellung nach 2 ist angedeutet, wie ein Sockelende
einer Standard-Leuchtstoffröhre kleineren Durchmessers 11 von
den Kontaktbuchsen 4 aufgenommen wird.
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3 lässt
die Ausführung einer außenseitigen, ersten Gehäusekappe 8 erkennen.
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Diese
Gehäusekappe 8 umschließt gemäß der
Darstellung nach 3 den ersten und zweiten Verdrahtungsträger 1; 2 sowie
einen größeren Abschnitt des dritten Verdrahtungsträgers 3 und
damit den Raum bzw. die Räume B und Z (zweite Ausführungsform)
zur Aufnahme der wärmeempfindlichen elektronischen Baugruppen
oder Bauelemente.
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Die
außenseitige Gehäusekappe kann eine Stufung 9 mit
sich ergebendem Innenanschlag (siehe 5) aufweisen.
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Diese
Stufung 9 und der sich ergebende Innenanschlag wirkt mit
dem Rundungsabschnitt, d. h. dem oberen Abschnitt des zweiten Verdrahtungsträgers 2 zusammen
und fixiert diesen gegen Verschiebebewegungen, insbesondere beim
Einschieben der Leuchtstoffröhre 11 in die Kontaktbuchsen 4.
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Eine
zweite Gehäusekappe 10, die im Endzustand der
ersten Gehäusekappe 8 gegenüber liegt, ist
in den 4 und 4a gezeigt.
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Diese
zweite Gehäusekappe 10 umschließt mindestens
einen Teil des Erstreckungsraums A und die in diesem Raum befindlichen
elektronischen Baugruppen oder Bauelementen, die wärmeproduzierende
bzw. wärmeunempfindliche Eigenschaften besitzen.
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Die
beiden Gehäusekappen 8 und 10 können
mit Hilfe einer Nut/Feder oder Snap-in-Verbindung 14 ineinander
verrastend fixiert werden, wie dies im Ergebnis die Seitenansicht
nach 5 bzw. die perspektivische Darstellung nach 6 zeigt.
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Aus
der Gesamtschau der 3, 5, 6 und 7a bis 7c wird
deutlich, dass die außenseitige, erste Gehäusekappe 8 aus
zwei gegenüberliegenden Teilzylindern mit dazwischen befindlichen
Geradabschnitten besteht.
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Auch
die zweite Gehäusekappe 10 weist eine Teilzylinderform
mit einem im Wesentlichen sich anschließenden Geradabschnitt
auf (siehe insbesondere 6).
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Der
Radius des Teilzylinders der zweiten Gehäusekappe 10 entspricht
im Wesentlichen dem Radius des Teilzylinders der ersten Gehäusekappe 8,
so dass sich hier im unteren Bereich (siehe 5 und 6)
ein kontinuierlicher Übergang zwischen den Gehäusekappen 8 und 10 ergibt.
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Die
Flächenabmessungen des ersten und zweiten Verdrahtungsträgers 1; 2 und
deren Flächenform entsprechen im Wesentlichen dem Querschnitt der
ersten Gehäusekappe 8, so dass einerseits der zur
Verfügung stehende Raum optimal ausgenutzt wird und andererseits
eine allseitige Führung der Verdrahtungsträger
bezogen auf die erste Gehäusekappe 8 gewährleistet
ist.
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Bei
einer figürlich nicht dargestellten Ausführungsvariante
besteht die Möglichkeit, in der ersten Gehäusekappe 8 zusätzlich
Be- und Entlüftungsöffnungen auszubilden, um die
Kühlung der in diesem Teilraum befindlichen Bauelemente
zu verbessern bzw. einen unerwünschten Temperaturanstieg
zu verhindern.
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Die
zweite Gehäusekappe 10 besitzt einen flanschförmigen
Fortsatz 12, welcher eine kreisförmige Ausnehmung 13 im
Bereich der Kontaktbuchsen 4 zum führenden Aufnehmen
eines betreffenden Endes der Standard-Leuchtstoffröhre 11 besitzt.
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Die
Ausdehnung der Gehäuseanordnung in Richtung A gemäß 5 ist
so gewählt, dass ein Einsetzen in ein übliches
Leuchtmittel zur Aufnahme von Typ T8-Leuchten senkrecht von oben
und ein Verschwenken um 90° vorgenommen werden kann, ohne
dass die Gehäuseanordnung mit dem Leuchtenkörper
beim Ausführen dieser Schwenkbewegung kollidiert. Gleichzeitig
wird der zur Verfügung stehende Bauraum maximal ausgenutzt.
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Die
erfindungsgemäße Gehäuseanordnung nimmt
ein komplettes elektronisches Vorschaltgerät zum Betreiben
einer T5-Leuchtstofflampe in einem Leuchtmittel auf, das üblicherweise
zum Einsetzen einer T8-Leuchtstoffröhre vorgesehen bzw.
geeignet ist. Ein Umrüsten von T8 auf T5 kann ohne installationsseitigen
Aufwand erfolgen, wobei die Gehäuseanordnung für
die notwendige thermische Trennung durch die beschriebenen Volumina
sorgt.
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Die
Montage der Gehäuseanordnung erfolgt z. B. wie in den 7a bis 7c gezeigt.
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Die
Anordnung aus erstem bis drittem Verdrahtungsträger und
darauf befindlichen elektronischen Komponenten (nicht gezeigt) wird
in die erste Gehäusekappe 8 eingeschoben.
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Die
obere Rundungskante des zweiten Verdrahtungsträgers 2 gelangt
in Anschlag mit der Innenseite der Stufung 9 der ersten
Gehäusekappe 8 (siehe auch 8 und Detail
B).
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Nachdem
die Endposition der Anordnung aus erstem bis drittem Verdrahtungsträger
erreicht ist, wird die zweite Gehäusekappe 10 aufgeschoben. Diese
umgreift dann den Erstreckungsraum mit darin befindlichen elektronischen
Bauelementen (nicht gezeigt), insbesondere den wärmeproduzierenden
und wärmeunempfindlichen Bauteilen.
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Mit
Hilfe einer Snap-in-Verbindung durch die Teile 14 und 15,
die an der ersten bzw. zweiten Gehäusekappe vorgesehen
sind, erfolgt eine form- und kraftschlüssige Verbindung
der beiden Gehäusekappen untereinander.
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Gemäß den
Darstellungen nach den 4a und 9 besteht
die Möglichkeit, zum leichteren Einführen und
Befestigen eines Verbindungskabels ein Klemmteil 16 vorzusehen,
das zum Zweck der Montage nach dem Zueinanderbewegen der ersten Gehäusekappe 8 und
der zweiten Gehäusekappe 10 von oben in eine Öffnung 17 der
ersten Gehäusekappe 8 eingesetzt wird. Rastfortsätze 19,
als Rastnasen ausgebildet, welche sich am Klemmteil 16 befinden und
sich in Richtung der Längsachse der Gesamtanordnung erstrecken,
hintergreifen den Raum zwischen zwei beabstandeten Zapfen einer
Zapfenanordnung 18. Montageseitig werden die Platinen in
die Gehäusekappe 8 eingeführt und dann
mit der Gehäusekappe 10 verschlossen. Im Anschluss
wird das Verbindungskabel angeschlossen. Danach wird das ergänzende
Klemmteil 16 montiert. Dieses Klemmteil 16 hat
zum einen die Funktion der verbesserten Kabelmontage am zweiten
Verdrahtungsträger. Zum anderen ist das Klemmteil 16 mit
einer Zugentlastung für das Verbindungskabel versehen.
Alternativ besteht außerdem die Möglichkeit, in
der Gehäusekappe 8 einen weiteren Innenanschlag
für den ersten Verdrahtungsträger anzubringen,
welcher durch eine Stufe im Gehäuseinneren realisierbar
ist. Außerdem ist ein kräfteaufnehmender Anschlag
durch die Führungskanäle für die Kontaktstifte 5 vorhanden.
Diese Führungskanäle sind in die Gehäusekappe 8 integriert
und reichen bis zur Platinenposition vom Verdrahtungsträger 1. Äußere
Montagestifte 20 (siehe 9a)
an der Gehäusekappe 10 dienen der möglichen
Fixierung und Kraftableitung eines Reflektors. Somit wird das Reflektorgewicht
nicht wie bisher allein von der Leuchtstofflampe getragen, sondern
es verteilt sich das Reflektorgewicht auf das Gehäuse, die
Leuchtstofflampe kleineren Durchmessers und die Gegenpolhülse.
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- 1
bis 3
- erster
bis dritter Verdrahtungsträger
- 4
- Kontaktbuchse
- 5
- Kontaktstifte
- 6
- Elektrolytkondensator
- 7
- Trafo
oder Induktivität
- 8
- erste
Gehäusekappe
- 9
- Stufung
- 10
- zweite
Gehäusekappe
- 11
- Leuchtstoffröhre
- 12
- flanschartiger
Fortsatz
- 13
- kreisförmige
Ausnehmung
- 14;
15
- Snap-in-Verbindungsmittel
- 16
- Klemmteil
- 17
- Öffnung
- 18
- Zapfenanordnung
- 19
- Rastfortsätze
- 20
- Montagestifte
- A
- erster
Erstreckungsraum
- B
- zweiter
Erstreckungsraum
- Z
- Raum
zwischen erstem und zweitem Verdrahtungsträger
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19524386
B4 [0002]
- - DE 19900888 C5 [0004, 0005]
- - US 4163176 B [0009]
- - DE 202006005091 U1 [0009]