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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Düse für einen flüssigkeitsgekühlten Plasmabrenner,
eine Düsenkappe
für einen
flüssigkeitsgekühlten Plasmabrenner
sowie einen Plasmabrennerkopf mit derselben/denselben.
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Als
Plasma wird ein thermisch hoch aufgeheiztes elektrisch leitfähiges Gas
bezeichnet, das aus positiven und negativen Ionen, Elektronen sowie angeregten
und neutralen Atomen und Molekülen besteht.
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Als
Plasmagas werden unterschiedliche Gase, zum Beispiel das einatomige
Argon und/oder die zweiatomigen Gase Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff
oder Luft eingesetzt. Diese Gase ionisieren und dissoziieren durch
die Energie eines Lichtbogens. Der durch eine Düse eingeschnürte Lichtbogen
wird dann als Plasmastrahl bezeichnet.
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Der
Plasmastrahl kann in seinen Parameter durch die Gestaltung der Düse und Elektrode
stark beeinflusst werden. Diese Parameter des Plasmastrahls sind
zum Beispiel der Strahldurchmesser, die Temperatur, Energiedichte
und die Strömungsgeschwindigkeit
des Gases.
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Beim
Plasmaschneiden beispielsweise wird das Plasma durch eine Düse, die
gas- oder wassergekühlt
sein kann, eingeschnürt.
Dadurch können Energiedichten
bis 2 × 106 W/cm2 erreicht
werden. Im Plasmastrahl entstehen Temperaturen bis 30.000°C, die in
Verbindung mit der hohen Strömungsgeschwindigkeit
des Gases sehr hohe Schneidgeschwindigkeiten an Werkstoffen realisieren.
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Plasmabrenner
können
direkt oder indirekt betrieben werden. Bei der direkten Betriebsweise fließt der Strom
von der Stromquelle über
die Elektrode des Plasmabrenners, den mittels Lichtbogen erzeugten
und durch die Düse
eingeschnürten
Plasmastrahl direkt über
das Werkstück
zur Stromquelle zurück.
Mit der direkten Betriebsweise können
elektrisch leitfähige
Materialien geschnitten werden.
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Bei
der indirekten Betriebsweise fließt der Strom von der Stromquelle über die
Elektrode des Plasmabrenners, den mittels Lichtbogen erzeugten und
durch die Düse
eingeschnürten
Plasmastrahl und die Düse
zurück
zur Stromquelle. Dabei wird die Düse noch stärker belastet als bei direktem
Plasmaschneiden, da sie nicht nur den Plasmastrahl einschnürt, sondern
auch den Ansatzpunkt des Lichtbogens realisiert. Mit der indirekten
Betriebsweise können
sowohl elektrisch leitende als auch nicht leitende Materialien geschnitten
werden.
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Wegen
der hohen thermischen Belastung der Düse wird diese in der Regel
aus einem metallischen Werkstoff, vorzugsweise wegen seiner hohen elektrischen
Leitfähigkeit
und Wärmeleitfähigkeit
aus Kupfer, hergestellt. Gleiches gilt für den Elektrodenhalter, der
aber auch aus Silber hergestellt sein kann. Die Düse wird
dann in einem Plasmabrenner, dessen Hauptbestandteile ein Plasmabrennerkopf,
eine Düsenkappe,
ein Plasmagasführungsteil,
eine Düse, eine
Düsenhalterung,
eine Elektrodenaufnahme, ein Elektrodenhalter mit Elektrodeneinsatz
und bei modernen Plasmabrennern eine Düsenschutzkappenhalterung und
eine Düsenschutzkappe
sind, eingesetzt. Der Elektrodenhalter fixiert einen spitzen Elektrodeneinsatz
aus Wolfram, der für
den Einsatz nicht oxidierender Gase als Plasmagas, zum Beispiel
ein Argon-Wasserstoff-Gemisch
geeignet ist. Eine sogenannte Flachelektrode, deren Elektrodeneinsatz
beispielsweise aus Hafnium besteht, ist auch für den Einsatz oxidierender
Gase als Plasmagas, zum Beispiel Luft oder Sauerstoff, geeignet.
Um eine hohe Lebensdauer für
die Düse
zu erreichen, wird diese hier mit einer Flüssigkeit, zum Beispiel Wasser,
gekühlt.
Das Kühlmittel
wird über
einen Wasservorlauf zur Düse
hin- und einen Wasserrücklauf
von der Düse
weggeführt
und durchströmt
dabei einen Kühlmittelraum,
der durch die Düse
und die Düsenkappe begrenzt
wird.
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In
DD 36014 B1 ist
eine Düse
beschrieben. Diese besteht aus einem gut leitenden Werkstoff, zum
Beispiel Kupfer, und hat eine dem jeweiligen Plasmabrennertyp zugeordnete
geometrische Form, zum Beispiel einen konisch ausgebildeten Entladungsraum
mit einem zylindrischen Düsenausgang. Die äußere Form
der Düse
ist als Konus ausgebildet, wobei eine annähernd gleiche Wanddicke erzielt wird,
die so bemessen ist, dass eine gute Stabilität der Düse und eine gute Wärmeleitung
zum Kühlmittel gewährleistet
ist. Die Düse
sitzt in einem Düsenhalter.
Der Düsenhalter
besteht aus korrosionsfestem Material, zum Beispiel Messing, und hat
innen eine Zentrieraufnahme für
die Düse
sowie eine Nut für
einen Dichtungsgummi, der den Entladungsraum gegen das Kühlmittel
abdichtet. Weiterhin befinden sich im Düsenhalter um 180° versetzte
Bohrungen für
den Kühlmittelzu-
und -rücklauf.
Auf dem äußeren Durchmesser
des Düsenhalters
befinden sich eine Nut für einen
Rundgummi zur Abdichtung des Kühlmittelraums
gegenüber
der. Atmosphäre
sowie ein Gewinde und eine Zentrieraufnahme für eine Düsenkappe. Die Düsenkappe,
ebenfalls aus korrosionsfestem Material, zum Beispiel Messing, ist
spitzwinklig ausgebildet und hat eine zur Ableitung von Strahlungswärme an das
Kühlmittel
zweckmäßig bemessene Wandstärke. Der
kleinste innere Durchmesser ist mit einem Rundring versehen. Als
Kühlmittel
wird am einfachsten Wasser verwendet. Diese Anordnung soll eine
einfache Herstellung der Düsen
bei sparsamem Materialeinsatz und ein schnelles Auswechseln dieser
sowie durch die spitzwinklige Bauform ein Schwenken des Plasmabrenners
gegenüber
dem Werkstück
und damit Schrägschnitte
ermöglichen.
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In
DE 1 565 638 A1 wird
ein Plasmabrenner, vorzugsweise zum Plasmaschmelzschneiden von Werkstoffen
und zur Schweißkantenvorbereitung, beschrieben.
Die schlanke Form des Brennerkopfes wird durch die Verwendung einer
besonders spitzwinkligen Schneiddüse erreicht, deren innerer
und äußerer Winkel
untereinander gleich und auch gleich dem inneren und äußeren Winkel
der Düsenkappe sind.
Zwischen der Düsenkappe
und der Schneiddüse
wird ein Kühlmittelraum
gebildet, in dem die Düsenkappe
mit einem Bund versehen ist, welcher mit der Schneiddüse metallisch
dichtet, so dass dadurch ein gleichmäßiger Ringspalt als Kühlmittelraum
entsteht. Die Zu- und Abführung
des Kühlmittels,
im allgemeinen Wasser, erfolgt durch zwei um 180° gegeneinander versetzt angeordnete
Schlitze im Düsenhalter.
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In
DE 25 25 939 A1 ein
Plasmalichtbogenbrenner, insbesondere zum Schneiden oder Schweißen, beschrieben,
bei dem der Elektrodenhalter und der Düsenkörper eine austauschbare Baueinheit
bilden. Die äußere Kühlmittelzuführung wird
im wesentlichen durch eine den Düsenkörper umfassende Überwurfkappe
gebildet. Das Kühlmittel
strömt über Kanäle in einen
Ringraum, welcher durch den Düsenkörper und
die Überwurfkappe
gebildet wird.
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DE 692 33 071 T2 betrifft
eine Lichtbogen-Plasmaschneidvorrichtung. Es wird darin eine Ausführungsform
einer Düse
für einen
Plasmalichtbogen-Schneidbrenner beschrieben, die aus einem leitenden
Material gebildet ist und eine Austrittsöffnung für einen Plasmagasstrahl und
einen hohlen Körperabschnitt,
der so ausgebildet ist, dass er eine im allgemeinen konische dünnwandige
Konfiguration hat, die in Richtung auf die Austrittsöffnung geneigt ist
und einen vergrößerten Kopfabschnitt
aufweist, der einstückig
mit dem Körperabschnitt
ausgebildet ist, wobei der Kopfabschnitt massiv mit Ausnahme eines
zentralen Kanals ist, der mit der Austrittsöffnung fluchtet und eine im
allgemeinen konische Außenfläche aufweist,
die auch in Richtung auf die Austrittsöffnung geneigt ist und einen
Durchmesser angrenzend an den des benachbarten Körperabschnitts besitzt, der
den Durchmesser des Körperabschnitts übersteigt,
um eine zurückgeschnittene
Aussparung zu bilden. Die Lichtbogen-Plasmaschneidvorrichtung besitzt eine
Sekundärgaskappe.
Weiterhin ist zwischen der Düse
und der Sekundärgaskappe
eine wassergekühlte
Kappe angeordnet, um eine wassergekühlte Kammer für die äußere Fläche der
Düse für ein hochwirksames
Kühlen
zu bilden. Die Düse
ist durch einen großen
Kopf, der eine Austrittsöffnung für den Plasmastrahl
umgibt, und einen scharfen Hinterschnitt oder eine Aussparung zu
einem konischen Körper
gekennzeichnet. Diese Düsenkonstruktion begünstigt das
Kühlen
der Düse.
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Bei
den vorangehend beschriebenen Plasmabrennern wird das Kühlmittel über einen
Wasservorlaufkanal zur Düse
hin- und über
einen Wasserrücklaufkanal
von der Düse
weggeführt.
Diese Kanäle
sind meist um 180° zueinander
versetzt und das Kühlmittel
soll auf dem Weg vom Vor- zum Rücklauf die
Düse möglichst
gleichmäßig umspülen. Dennoch werden
immer wieder Überhitzungen
in der Nähe
des Düsenkanals
festgestellt.
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Eine
andere Kühlmittelführung für einen Brenner,
vorzugsweise Plasmabrenner, insbesondere für Plasmaschweiß-, Plasmaschneid-,
Plasmaschmelz- und Plasmaspritzzwecke, die hohen thermischen Beanspruchungen
der Düse
und der Katode standhält,
ist in
DD 83890 B1 beschrieben.
Hier ist für die
Kühlung
der Düse
ein in das Düsenhalteteil
leicht einsetzbarer und herausnehmbarer Kühlmedienleitring angeordnet,
der zur Begrenzung der Kühlmedienführung auf
eine dünne
Schicht von maximal 3 mm Dicke entlang der äußeren Düsenwand eine umlaufende Formnut
aufweist, in die mehr als eine, vorzugsweise zwei bis vier, und
sternförmig
zu dieser radial und symmetrisch zur Düsenachse und sternförmig zu
dieser mit einem Winkel zwischen 0 und 90° angebrachte Kühlleitungen
so einmünden,
dass sie von je zwei Kühlmedienabflüssen und
jeder Kühlmedienabfluss
von zwei Kühlmedienzuflüssen benachbart
ist.
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Diese
Anordnung hat wiederum den Nachteil, dass ein höherer Aufwand für die Kühlung durch die
Verwendung eines zusätzlichen
Bauteils, den Kühlmedienleitring,
notwendig ist. Außerdem
vergrößert sich
dadurch die gesamte Anordnung.
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Die
DE 40 30 541 A1 offenbart
einen flüssigkeitsgekühlten Plasmabrenner
mit einer Düse.
Die Düse
besteht aus einem ersten Formkörper
und einer Düsenkappe,
die zusammengelötet
sind. Die Wasserführung
erfolgt mittels eines Zwischenringes, der in seiner Außenfläche zwei
kreisförmige
Ausnehmungen aufweist. Zwei weitere Ausnehmungen befinden sich in
der Außenfläche eines
weiteren Zwischenringes.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, auf einfache Weise eine Überhitzung
in der Nähe
des Düsenkanals
bzw. der Düsenbohrung
zu vermeiden.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe gelöst durch
einen Plasmabrennerkopf, umfassend:
- – eine Düse nach
einem der Ansprüche
1 bis 36,
- – eine
Düsenhalterung
zur Halterung der Düse, und
eine
Düsenkappe,
vorzugsweise nach einem der Ansprüche 37 bis 39, wobei die Düsenkappe
und die Düse
einen Kühlflüssigkeitsraum
bilden, der über zwei
jeweils um 60° bis
180° versetzte
Bohrungen mit einer Kühlflüssigkeitszulaufleitung
bzw. Kühlflüssigkeitsrücklaufleitung
verbindbar ist, wobei die Düsenhalterung
so gestaltet ist, dass die Kühlflüssigkeit
nahezu senkrecht zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes auf die Düse treffend in den Kühlflüssigkeitsraum
und/oder nahezu senkrecht zur Längsachse aus
dem Kühlflüssigkeitsraum
in die Düsenhalterung gelangt.
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Weiterhin
liefert die vorliegende Erfindung eine Düse für einen flüssigkeitsgekühlten Plasmabrenner,
umfassend eine Düsenbohrung
für den
Austritt eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze, einen ersten Abschnitt,
dessen Außenfläche im wesentlichen
zylindrisch ist, und einen sich daran zur Düsenspitze anschließenden zweiten
Abschnitt, dessen Außenfläche sich
zur Düsenspitze
hin im wesentlichen kegelförmig
verjüngt,
wobei mindestens eine Flüssigkeitszulaufnut
vorgesehen ist und sich über einen
Teil des ersten Abschnitts und über
den zweiten Abschnitt in der Außenfläche der
Düse zur
Düsenspitze
hin erstreckt und genau eine von der bzw. den Flüssigkeitszulaufnut(en) separate
Flüssigkeitsrücklaufnut
vorgesehen ist und sich über
den zweiten Abschnitt erstreckt.
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Desweiteren
stellt die Erfindung bereit eine Düse für einen flüssigkeitsgekühlten Plasmabrenner, umfassend
eine Düsenbohrung
für den
Austritt eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze, einen ersten Abschnitt,
dessen Außenfläche im wesentlichen zylindrisch
ist, und einen sich daran zur Düsenspitze anschließenden zweiten
Abschnitt, dessen Außenfläche sich
zur Düsenspitze
hin im wesentlichen kegelförmig
verjüngt,
wobei genau eine Flüssigkeitszulaufnut
vorgesehen ist und sich über
einen Teil des ersten Abschnitts und über den zweiten Abschnitt in
der Außenfläche der
Düse zur
Düsenspitze
hin erstreckt und mindestens eine von der Flüssigkeitszulaufnut separate
Flüssigkeitsrücklaufnut
vorgesehen ist und sich über
den zweiten Abschnitt erstreckt.
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Darüber hinaus
stellt die vorliegende Erfindung eine Düsenkappe für einen flüssigkeitsgekühlten Plasmabrenner
bereit, wobei die Düsenkappe eine
sich im wesentlichen kegelförmig
verjüngende Innenfläche aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Innenfläche der Düsenkappe in einer radialen Ebene
mindestens zwei Ausnehmungen aufweist. Vorteilhafterweise weist
sie genau drei Ausnehmungen auf.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform des
Plasmabrennerkopfes weist die Düse
ein oder zwei Kühlflüssigkeitszulaufnut(en)
auf, und weist die Düsenkappe
auf ihrer Innenfläche
mindestens zwei Ausnehmungen, deren zur Düse gewandten Öffnungen
sich jeweils über
ein Bogenmaß b2
erstrecken, auf, wobei das Bogenmaß d4; e4 der in Umfangsrichtung
an die Kühlflüssigkeitszulaufnut(en)
angrenzenden, gegenüber
der bzw. den Kühlflüssigkeitszulaufnut(en)
nach außen
hervorstehenden Bereiche der Düse
jeweils größer als
das Bogenmaß b2
ist. Auf diese Weise wird ein Nebenschluss vom Kühlmittelzulauf zum Kühlmittelrücklauf besonders
elegant vermieden.
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Vorteilhafterweise
weist die Düsenkappe
genau drei Ausnehmungen auf, deren zur Düse gewandten Öffnungen
sich jeweils über
ein Bogenmaß b2
erstrecken.
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Weiterhin
kann bei dem Plasmabrennerkopf vorgesehen sein, dass sich die beiden
Bohrungen jeweils im wesentlichen parallel zur Langsachse des Plasmabrennerkopfes
erstrecken. Dadurch wird erreicht, dass Kühlflüssigkeitsleitungen platzsparend an
den Plasmabrennerkopf angeschlossen werden können.
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Insbesondere
können
die Bohrungen für
die Kühlflüssigkeitszulauf
und den Kühflüssigkeitsrücklauf um
180° versetzt
angeordnet sein.
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Vorteilhafterweise
ist das Bogenmaß c2
des Abschnitts zwischen den Ausnehmungen der Düsenkappe maximal halb so groß wie das
minimale Bogenmaß a4
der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut
oder das minimale Bogenmaß b4
der Kühlflüssigkeitszulaufnut(en)
der Düse.
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Günstigerweise
kann sich bei der Düse
die Flüssigkeitsrücklaufnut(en)
auch über
einen Teil des ersten Abschnitts in der Außenfläche der Düse erstrecken.
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In
einer besonderen Ausführungsform
der Düse
sind mindestens zwei Flüssigkeitszulaufnuten vorgesehen.
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Vorteilhafterweise
sind der Mittelpunkt der Flüssigkeitszulaufnut
und der Mittelpunkt der Flüssigkeitsrücklaufnut
um 180° versetzt
zueinander über den
Umfang der Düse
angeordnet. Mit anderen Worten liegen die Flüssigkeitszulaufnut und die
Flüssigkeitsrücklaufnut
einander gegenüber.
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Vorteilhafterweise
erstreckt sich die Flüssigkeitszulaufnut
in Umgangsrichtung über
einen Winkel im Bereich von 90° bis
270°. Durch
eine derartige besonders breite Flüssigkeitsrück- bzw. zulaufnut lässt sich eine besonders gute
Kühlung
der Düse
erreichen.
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Zweckmäßigerweise
befindet sich im ersten Abschnitt der Düse eine weitere Nut, die mit
der Flüssigkeitszulaufnut
in Verbindung steht.
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Es
kann vorgesehen sein, dass sich die weitere Nut in Umfangsrichtung
des ersten Abschnitts der Düse über den
gesamten Umfang erstreckt.
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Insbesondere
kann dabei vorgesehen sein, dass sich die weitere Nut in Umfangsrichtung
des ersten Abschnitts der Düse über einen
Winkel von 60° bis
300° erstreckt.
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Insbesondere
kann dabei vorgesehen sein, dass sich die weitere Nut in Umfangsrichtung
des ersten Abschnitts der Düse über einen
Winkel im Bereich von 90° bis
270° erstreckt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Düse
sind genau zwei Flüssigkeitszulaufnuten
vorgesehen.
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Insbesondere
können
die beiden Flüssigkeitszulaufnuten über den
Umfang der Düse
symmetrisch zu einer Geraden angeordnet sein, die sich vom Mittelpunkt
der Flüssigkeitsrücklaufnut
im rechten Winkel durch die Längsachse
der Düse
erstreckt.
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Vorteilhafterweise
sind die Mittelpunkte der beiden Flüssigkeitszulaufnuten um einen
Winkel versetzt zueinander über
den Umfang der Düse
angeordnet, der im Bereich von 30° bis
180° liegt.
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Vorteilhafterweise
liegt die Breite der Flüssigkeitsrücklaufnut
in Umfangsrichtung im Bereich von 120° bis 270°.
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Außerdem kann
vorgesehen sein, dass die beiden Flüssigkeitszulaufnuten im ersten
Abschnitt der Düse
miteinander in Verbindung stehen.
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Ferner
kann vorgesehen sein, dass die beiden Flüssigkeitszulaufnuten im ersten
Abschnitt der Düse
durch eine weitere Nut miteinander in Verbindung stehen.
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Zweckmäßigerweise
geht die weitere Nut über
eine der oder beide Flüssigkeitszulaufnuten
hinaus.
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Es
kann vorgesehen sein, dass sich die weitere Nut in Umfangsrichtung
des ersten Abschnitts der Düse über den
gesamten Umfang erstreckt.
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Insbesondere
kann dabei vorgesehen sein, dass sich die weitere Nut in Umfangsrichtung
des ersten Abschnitts der Düse über einen
Winkel im Bereich von 60° bis
300° erstreckt.
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Insbesondere
kann dabei vorgesehen sein, dass sich die weitere Nut in Umfangsrichtung
des ersten Abschnitts der Düse über einen
Winkel im Bereich von 90° bis
270° erstreckt.
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Die
weiteren bzw. übrigen
Unteransprüche betreffen
weitere vorteilhafte Ausführungsformen.
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Der
Erfindung liegt die überraschende
Erkenntnis zugrunde, dass durch Zuführen und/oder Abführen der
Kühlflüssigkeit
im rechten Winkel zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes statt – wie
im Stand der Technik – parallel
zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes, eine bessere Kühlung der Düse durch deutlich längeren Kontakt
der Kühlflüssigkeit
mit der Düse
erzielt wird.
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Wenn
mehr als eine Kühlflüssigkeitszulaufnut
vorgesehen sind, so lässt
sich damit im Bereich der Düsenspitze
eine besonders gute Verwirbelung der Kühlflüssigkeit durch das Aufeinandertreffen
der Kühlflüssigkeitsströme erzielen,
die üblicherweise auch
mit einer besseren Kühlung
der Düse
einhergeht.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Ansprüchen und der
nachstehenden Beschreibung, in der mehrere Ausführungsbeispiele anhand der
schematischen Zeichnungen im einzelnen erläutert sind. Dabei zeigt:
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1 eine
Längsschnittansicht
durch einen Plasmabrennerkopf mit Plasma- und Sekundärgaszuführung mit
einer Düse
und einer Düsenkappe
gemäß einer
besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung
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1a eine
Schnittdarstellung entlang der Linie A-A von 1;
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1b eine
Schnittdarstellung entlang der Linie B-B von 1;
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2 Einzeldarstellungen
(links oben: Draufsicht von vorne; rechts oben: Längsschnittansicht;
rechts unten: Seitenansicht) der Düse von 1;
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3 eine
Längsschnittansicht
durch einen Plasmabrennerkopf mit Plasma- und Sekundärgaszuführung mit
einer Düse
und einer Düsenkappe
gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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3a eine
Schnittdarstellung entlang der Linie A-A von 3;
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3b eine
Schnittdarstellung entlang der Linie B-B von 3
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4 Einzeldarstellungen
(links oben: Draufsicht von vorne; rechts oben: Längsschnittansicht;
rechts unten: Seitenansicht) der Düse von 3;
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5 eine
Längsschnittansicht
durch einen Plasmabrennerkopf mit Plasma- und Sekundärgaszuführung mit
einer Düse
und einer Düsenkappe
gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung
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5a eine
Schnittdarstellung entlang der Linie A-A von 5;
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5b eine
Schnittdarstellung entlang der Linie B-B von 5;
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6 Einzeldarstellungen
(links oben: Draufsicht von vorne; rechts oben: Längsschnittansicht;
rechts unten: Seitenansicht) der Düse von 5;
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7 eine
Längsschnittansicht
durch einen Plasmabrennerkopf mit Plasma- und Sekundärgaszuführung mit
einer Düse
gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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7a eine
Schnittdarstellung entlang der Linie A-A von 7;
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7b eine
Schnittdarstellung entlang der Linie B-B von 7;
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8 Einzeldarstellungen
(links oben: Draufsicht von vorne; rechts oben: Längsschnittansicht;
rechts unten: Seitenansicht) der Düse von 7;
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9 eine
Längsschnittansicht
durch einen Plasmabrennerkopf mit Plasma- und Sekundärgaszuführung mit
einer Düse
gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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9a eine
Schnittdarstellung entlang der Linie A-A von 9;
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9b eine
Schnittdarstellung entlang der Linie B-B von 9;
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10 Einzeldarstellungen
(links oben: Draufsicht von vorne; rechts oben: Längsschnittansicht;
rechts unten: Seitenansicht) der Düse von 9;
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11 eine
Längsschnittansicht
durch einen Plasmabrennerkopf mit Plasma- und Sekundärgaszuführung mit
einer Düse
gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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11a eine Schnittdarstellung entlang der Linie
A-A von 11;
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11b eine Schnittdarstellung entlang der Linie
B-B von 11;
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12 Einzeldarstellungen
(links oben: Draufsicht von vorne; rechts oben: Längsschnittansicht;
rechts unten: Seitenansicht) der Düse von 11;
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13 Einzeldarstellungen
(links oben: Draufsicht von vorne; rechts oben: Längsschnittansicht;
rechts unten: Seitenansicht) Düse
gemäß einer weiteren
besonderen Ausführungsform
der Erfindung;
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14 Einzeldarstellungen
(links: Längsschnittansicht;
rechts: Draufsicht von vorne) der Düsenkappe von 1, 3 und 5 sowie 11;
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15 Einzeldarstellungen
(links: Längsschnittansicht;
rechts: Draufsicht von vorne) einer Düsenkappe gemäß einer
besonderen Ausführungsform
der Erfindung;
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16 Einzeldarstellungen
(links: Längsschnittansicht;
rechts: Draufsicht von vorne) einer Düsenkappe gemäß einer
weiteren speziellen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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In
der nachfolgenden Beschreibung werden Ausführungsformen gezeigt, die mindestens
eine Flüssigkeitslaufnut,
hier als Kühlflüssigkeitszulaufnut bezeichnet
und genau eine Flüssigkeitsrücklaufnut, hier
als Kühlflüssigkeitsrücklaufnut
bezeichnet, aufweisen. Die Erfindung ist darauf jedoch nicht beschränkt. Genauso
gut können
die Anzahl an Flüssigkeitszulaufnuten
und Flüssigkeitsrückaufnuten
vertauscht werden bzw. umgekehrt sein.
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Der
in der 1 gezeigte Plasmabrennerkopf 1 nimmt
mit einer Elektrodenaufnahme 6 eine Elektrode 7 im
vorliegenden Fall über
ein Gewinde (nicht dargestellt) auf. Die Elektrode ist als Flachelektrode
ausgebildet. Für
den Plasmabrenner kann zum Beispiel Luft oder Sauerstoff als Plasmagas
(PG) verwendet werden. Eine Düse 4 wird
von einer im Wesentlichen zylindrischen Düsenhalterung 5 aufgenommen.
Eine Düsenkappe 2,
die über
ein Gewinde (nicht dargestellt) am Plasmabrennerkopf 1 befestigt ist,
fixiert die Düse 4 und
bildet mit dieser einen Kühlflüssigkeitsraum 10.
Der Kühlflüssigkeitsraum 10 wird
durch eine mit einem Rundring 4.16 realisierte Dichtung,
der sich in einer Nut 4.15 der Düse 4 befindet, zwischen
der Düse 4 und
der Düsenkappe 2 abgedichtet.
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Ein
Kühlflüssigkeit,
z. B. Wasser oder mit Gefrierschutzmittel versetztes Wasser durchströmt den Kühlflüssigkeitsraum 10 von
einer Bohrung des Kühlflüssigkeitsvorlaufs
WV zu einer Bohrung des Kühlflüssigkeitsrücklaufs
WR, wobei die Bohrungen um 180° zueinander
versetzt angeordnet sind.
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Bei
Plasmabrennern im Stand der Technik kommt es immer wieder zur Überhitzung
der Düse 4 im
Bereich der Düsenbohrung 4.10.
Es kann aber auch zu Überhitzungen
zwischen dem zylindrischen Abschnitt der Düse 4 und der Düsenhalterung 5 kommen.
Dies trifft insbesondere auf Plasmabrenner, die mit hohem Pilotstrom
oder indirekt betrieben werden, zu. Dies zeigt sich durch Verfärbung des
Kupfers nach kurzer Betriebszeit. Hier treten schon bei Strömen von
40A Verfärbungen
nach kurzer Zeit (z. B. 5 Minuten) auf. Ebenso wird die Dichtstelle
zwischen Düse 4 und
Düsenkappe 2 überlastet,
was zur Beschädigung
des Rundrings 4.16 und damit zur Undichtigkeit und Kühlflüssigkeitsaustritt
führt.
Untersuchungen haben ergeben, dass dieser Effekt besonders auf der
dem Kühlflüssigkeitsrücklauf zugewandten
Seite der Düse 4 auftritt.
Es wird angenommen, das der thermisch am höchsten beanspruchte Bereich,
die Düsenbohrung 4.10 der
Düse 4 unzureichend
gekühlt
wird, weil die Kühlflüssigkeit
den der Düsenbohrung
am nächsten
liegenden Teil 10.20 des Kühlflüssigkeitsraumes 10 unzureichend
durchströmt und/oder
diesen insbesondere auf der dem Kühlflüssigkeitsrücklauf zugewandten Seite gar
nicht erreicht.
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Im
vorliegenden Plasmabrenner nach 1 wird die
Kühlflüssigkeit
nahezu senkrecht zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes 1 von der Düsenhalterung 5 auf
die Düse 4 treffend
in den Kühlflüssigkeitsraum 10 geleitet.
Dazu wird in einem Umlenkraum 10.10 des Kühlflüssigkeitsraums 10 die
Kühlflüssigkeit
von der zur Längsachse
parallelen Richtung in der Bohrung des Kühlflüssigkeitsvorlaufs WV des Plasmabrenners
in Richtung erster Düsenabschnitt 4.1 (s. 2)
nahezu senkrecht zur Längsachse
der Plasmabrennerkopfes 1 umgelenkt. Danach strömt die Kühlflüssigkeit
durch den von einer Kühlflüssigkeitsvorlaufnut 4.20 (s. 1a, 1b und 2)
der Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Raum 10.11 in den die Düsenbohrung 4.10 umgebenden
Bereich 10.20 des Kühlflüssigkeitsraums 10 und
umströmt
die Düse 4 dort.
Dann strömt die
Kühlflüssigkeit
durch einen von einer Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 der.
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Raum 10.15 zurück
zum Kühlflüssigkeitsrücklauf WR,
wobei der Übergang
hier im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Plasmabrennerkopfes
erfolgt.
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Weiterhin
ist der Plasmabrennerkopf 1 mit einer Düsenschutzkappenhalterung 8 und
einer Düsenschutzkappe 9 ausgestattet.
Durch diesen Bereich strömt
das Sekundärgas
SG, in den Plasmastrahl umgibt. Das Sekundärgas SG durchströmt eine
Sekundärgasführung 9.1 und
kann durch diese in Rotation versetzt werden.
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1a zeigt
eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A des Plasmabrenners
aus 1. Diese zeigt, wie der durch die Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeter Raum 10.11 durch
Abschnitte 4.41 und 4.42 von hervorstehenden Bereichen 4.31 und 4.32 der
Düse 4 in Kombination
mit den Innenfläche 2.5 der
Düsenkappe 2 einen
Nebenschluss zwischen dem Kühlflüssigkeitsvorlauf
und Kühlflüssigkeitsrücklauf verhindern. Damit
in jeder Stellung der Düse 4 zur
Düsenkappe 2 zueinander
der Nebenschluss der Kühlflüssigkeit verhindert
wird, müssen
die Bogenmaße
d4 und e4 der Abschnitte 4.41 und 4.42 der hervorstehenden Bereiche 4.31 und 4.32 der
Düse 4 mindestens
genauso groß sein
wie das Bogenmaß b2
zur Düse
gewandter Ausnehmungen 2.6 der Düsenkappe 2 (s. 14 bis 16).
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So
wird eine wirksame Kühlung
der Düse 4 im
Bereich der Düsenspitze
erreicht und eine thermische Überlastung
verhindert. Es wird sichergestellt, dass möglichst viel Kühlflüssigkeit
den Raum 10.20 des Kühlmittelraums 10 erreicht.
Es kam bei Versuchen zu keiner Verfärbung der Düse im Bereich der Düsenbohrung 4.10 mehr.
Auch traten Undichtigkeiten zwischen der Düse 4 und der Düsenkappe 2 nicht mehr
auf und der Rundring 4.16 wurde nicht überhitzt.
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1b beinhaltet
eine Schnittdarstellung entlang der Linie B des Plasmabrennerkopfes
aus 1, die die Ebene des Umlenkraums 10.10 zeigt.
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2 zeigt
die Düse 4 des
Plasmabrennerkopfes aus 1. Sie verfügt über eine Düsenbohrung 4.10 für den Austritt
eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze 4.11, einen
ersten Abschnitt 4.1, dessen Außenfläche 4.4 im wesentlichen
zylindrisch ist, und einen sich daran zur Düsenspitze 4.11 anschließenden zweiten
Abschnitt 4.2, dessen Außenfläche 4.5 sich zur Dü senspitze 4.11 hin
im wesentlichen kegelförmig
verjüngt.
Die Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 erstreckt
sich über
einen Teil des ersten Abschnitts 4.1 und über den
zweiten Abschnitt 4.2 in der Außenfläche 4.5 der Düse 4 zur
Düsenspitze 4.11 hin
und endet vor der zylindrischen Außenfläche 4.3. Die Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 erstreckt
sich über
den zweiten Abschnitt 4.2 der Düse 4. Der Mittelpunkt
der Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 und
der Mittelpunkt der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut
(4.22) sind um 180° versetzt
zueinander über
den Umfang der Düse
(4) angeordnet. Die. Breite alpha 4 der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 in
Umfangsrichtung beträgt
ca. 250°.
Zwischen der Kühlflüssigkeitsvorlaufnut 4.20 und
der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 befinden
sich die nach außen
hervorstehenden Bereichen 4.31 und 4.32 mit den
dazu gehörigen
Abschnitten 4.41 und 4.42.
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3 zeigt
einen Plasmabrenner ähnlich 1,
aber gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform.
Die Düse 4 verfügt über zwei
Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21.
Auch hier wird die Kühlflüssigkeit
nahezu senkrecht zur Längsachse des
Plasmabrennerkopfes 1 von der Düsenhalterung 5 auf
die Düse 4 treffend
in den Kühlflüssigkeitsraum 10 geleitet.
Dazu wird im Umlenkraum 10.10 des Kühlflüssigkeitsraums 10 die
Kühlflüssigkeit
von der zur Längsachse
parallelen Richtung in der Bohrung des Kühlflüssigkeitsvorlaufs WV des Plasmabrenners
in Richtung erster Düsenabschnitt 4.1 nahezu senkrecht
zur Längsachse
der Plasmabrennerkopfes 1 umgelenkt. Dann strömt die Kühlflüssigkeit
durch eine Nut 5.1 der Düsenhalterung 5 in
die beiden durch die von den Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 zum
die Düsenbohrung 4.10 umgebenden
Bereich 10.20 des Kühlflüssigkeitsraums 10 und
umströmt
die Düse 4 dort.
Danach strömt
die Kühlflüssigkeit
durch den von der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Raum 10.15 zum Kühlflüssigkeitsrücklauf WR
zurück,
wobei der Übergang
hier im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Plasmabrennerkopfes
erfolgt.
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3a beinhaltet
eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A des Plasmabrenners
aus 3 und zeigt, wie die durch die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 durch
die Abschnitte 4.41 und 4.42 der hervorstehenden
Bereiche 4.31 und 4.32 der Düse 4 in Kombination
mit den Innenfläche 2.5 der
Düsenkappe 2 einen
Nebenschluss zwischen dem Kühlflüssigkeitsvorlauf
und Kühlflüssigkeitsrücklauf verhindern.
Gleichzeitig wird ein Nebenschluss zwischen den Räumen 10.11 und 10.12 durch
den Abschnitt 4.43 des hervorstehenden Bereichs 4.33 verhindert.
Damit in jeder Stellung der Düse 4 zur
Düsenkappe 2 zueinander
der Nebenschluss der Kühlflüssigkeit
verhindert wird, müssen die
Bogenmaße
d4 und e4 der Abschnitte 4.41 und 4.42 der Düse 4 mindestens
genauso groß sein
wie das Bogenmaß b2
zur Düse
gewandter Ausnehmungen 2.6 der Düsenkappe 2 (s. 14 bis 16).
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3b ist
eine Schnittdarstellung entlang der Linie B-B des Plasmabrenners
aus 3, die die Ebene des Umlenkraums 10.10 und
die Verbindung mit beiden Kühlflüssigkeitszuläufen 4.20 und 4.21 durch
die Nut 5.1 in der Düsenhalterung 5 zeigt.
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4 zeigt
die Düse 4 des
Plasmabrennerkopfes aus 3. Sie verfügt über eine Düsenbohrung 4.10 für den Austritt
eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze 4.11, einen
ersten Abschnitt 4.1, dessen Außenfläche 4.4 im wesentlichen
zylindrisch ist, und einen sich daran zur Düsenspitze 4.11 anschließenden zweiten
Abschnitt 4.2, dessen Außenfläche 4.5 sich zur Düsenspitze 4.11 hin
im wesentlichen kegelförmig
verjüngt.
Die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 erstrecken
sich über
einen Teil des ersten Abschnitts 4.1 und über den
zweiten Abschnitt 4.2 in der Außenfläche 4.5 der Düse 4 zur Düsenspitze 4.11 hin
und enden vor der zylindrischen Außenfläche 4.3. Die Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 erstreckt
sich über
den zweiten Abschnitt 4.2 der Düse 4. Die Breite alpha
4 der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 in
Umfangsrichtung beträgt
ca. 190°.
Zwischen den Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20; 4.21 und
der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 befinden sich
die nach außen
hervorstehenden Bereichen 4.31; 4.32 und 4.33 mit
den dazu gehörigen
Abschnitten 4.41; 4.42 und 4.43.
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5 zeigt
einen Plasmabrenner ähnlich 3,
aber gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform.
Die Düse 4 verfügt über zwei
Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 (s. 5a).
Auch hier wird die Kühlflüssigkeit
nahezu senkrecht zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes 1 von der Düsenhalterung 5 auf
die Düse 4 treffend
in den Kühlflüssigkeitsraum 10 geleitet.
Dazu wird im Umlenkraum 10.10 des Kühlflüssigkeitsraums 10 die
Kühlflüssigkeit
von der zur Längsachse
parallelen Richtung in der Bohrung des Kühlflüssigkeitsvorlaufs WV des Plasmabrenners
in Richtung erster Düsenabschnitt 4.1 nahezu
senkrecht zur Längsachse
der Plasmabrennerkopfes 1 umgelenkt. Dann strömt die Kühlflüssigkeit
durch eine Nut 4.6 der Düse 4 in die beiden
durch die von den Kühlflüssigkeitsvorlaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 zum
die Düsenbohrung 4.10 umgebenden
Bereich 10.20 des Kühlflüssigkeitsraums 10 und
umströmt
die Düse 4 dort. Danach
strömt
die Kühlflüssigkeit
durch den von der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Raum 10.15 zum Kühlflüssigkeitsrücklauf WR
zurück,
wobei der Übergang
hier im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Plasmabrennerkopfes
erfolgt.
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5a ist
die Schnittdarstellung entlang der Linie A-A des Plasmabrenners
aus 5, die zeigt, wie die durch die Kühlflüssigkeitsvorlaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 durch
die Abschnitte 4.41 und 4.42 der hervorstehenden
Bereiche 4.31 und 4.32 der Düse 4 in Kombination
mit der Innenfläche 2.5 der
Düsenkappe 2 einen
Nebenschluss zwischen dem Kühlflüssigkeitsvorlauf
und Kühlflüssigkeitsrücklauf verhindern.
Gleichzeitig wird ein Nebenschluss zwischen den Räumen 10.11 und 10.12 durch
den Abschnitt 4.43 des hervorstehenden Bereichs 4.33 verhindert.
Damit in jeder Stellung der Düse 4 zur
Düsenkappe 2 zueinander
der Nebenschluss der Kühlflüssigkeit
verhindert wird, müssen die
Bogenmaße
d4 und e4 der Abschnitte 4.41 und 4.42 der Düse 4 mindestens
genauso groß sein
wie das Bogenmaß b2
zur Düse
gewandter Ausnehmungen 2.6 der Düsenkappe 2.
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5b ist
eine Schnittdarstellung entlang der Linie B-B des Plasmabrenners
aus 5, die die Ebene des Umlenkraums 10.10 und
die Verbindung mit beiden Kühlflüssigkeitszuläufen durch
die Nut 4.6 in der Düse 4 zeigt.
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6 zeigt
die Düse 4 des
Plasmabrennerkopfes aus 5. Sie verfügt über eine Düsenbohrung 4.10 für den Austritt
eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze 4.11, einen
ersten Abschnitt 4.1, dessen Außenfläche 4.4 im wesentlichen
zylindrisch ist, und einen sich daran zur Düsenspitze 4.11 anschließenden zweiten
Abschnitt 4.2, dessen Außenfläche 4.5 sich zur Düsenspitze 4.11 hin
im wesentlichen kegelförmig
verjüngt.
Die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 erstrecken
sich über
einen Teil des ersten Abschnitts 4.1 und über den
zweiten Abschnitt 4.2 in der Außenfläche 4.5 der Düse 4 zur Düsenspitze 4.11 hin
und enden vor der zylindrischen Außenfläche 4.3. Die Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 erstreckt
sich über
den zweiten Abschnitt 4.2 der Düse 4. Die Breite alpha
4 der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 in
Umfangsrichtung beträgt
ca. 190°.
Zwischen den Kühlflüssigkeitsnuten 4.20; 4.21 und
der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 befinden
sich die nach außen
hervorstehenden Bereichen 4.31; 4.32 und 4.33 mit
den dazu gehörigen
Abschnitten 4.41; 4.42 und 4.43. Die
Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 sind
durch die Nut 46 der Düse
miteinander verbunden.
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7 stellt
einen Plasmabrennerkopf gemäß einer
weiteren speziellen Ausführungsform
der Erfindung dar. Auch hier wird die Kühlflüssigkeit nahezu senkrecht zur
Längsachse
des Plasmabrennerkopfes 1 von einer Düsenhalterung 5 auf
die Düse 4 treffend
in einen Kühlflüssigkeitsraum 10 geleitet. Dazu
wird im Umlenkraum 10.10 des Kühlflüssigkeitsraums 10 die
Kühlflüssigkeit
von der zur Langsachse parallelen Richtung in der Bohrung des Kühlflüssigkeitsvorlaufs
WV des Plasmabrenners in Richtung erster Düsenabschnitt 4.1 nahezu
senkrecht zur Längsachse
der Plasmabrennerkopfes 1 umgelenkt. Danach strömt die Kühlflüssigkeit
durch einen von einer Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Raum 10.11 (s. 7a) in den
die Düsenbohrung 4.10 umgebenden
Bereich 10.20 des Kühlflüssigkeitsraums 10 und
umströmt die
Düse 4 dort.
Danach strömt
die Kühlflüssigkeit durch
einen von einer Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten Raum 10.15 zurück zum Kühlflüssigkeitsrücklauf WR,
wobei der Übergang
hier nahezu senkrecht zur Langsachse des Plasmabrennerkopfes, durch
einen Umlenkraum 10.10 erfolgt.
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7a ist
eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A des Plasmabrenners
aus 7, die zeigt, wie der durch die Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildete Raum 10.11 durch
die Abschnitte 4.41 und 4.42 der hervorstehenden
Bereiche 4.31 und 4.32 der Düse 4 in Kombination
mit der Innenfläche
der Düsenkappe 2 einen
Nebenschluss zwischen dem Kühlflüssigkeitsvorlauf
und Kühlflüssigkeitsrücklauf verhindern.
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7b ist
eine Schnittdarstellung entlang der Linie B-B des Plasmabrennerkopfes
aus 7, die die Ebene der Umlenkräume 10.10 zeigt.
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8 zeigt
die Düse 4 des
Plasmabrennerkopfes aus 7. Sie verfügt über eine Düsenbohrung 4.10 für den Austritt
eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze 4.11, einen
ersten Abschnitt 4.1, dessen Außenfläche 4.4 im wesentlichen
zylindrisch ist, und einen sich daran zur Düsenspitze 4.11 anschließenden zweiten
Abschnitt 4.2, dessen Außenfläche 4.5 sich zur Düsenspitze 4.11 hin
im wesentlichen kegelförmig
verjüngt.
Die Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 und
die Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 erstrecken
sich über
einen Teil des ersten Abschnitts 4.1 und über den
zweiten Abschnitt 4.2 in der Außenfläche 4.5 der Düse 4 zur
Düsenspitze 4.11 hin
und enden vor der zylindrischen Außenfläche 4.3. Der Mittelpunkt
der Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 und der
Mittelpunkt der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 sind
um 180° versetzt
zueinander über
den Umfang der Düse 4 angeordnet
und gleich groß.
Zwischen der Kühlflüssigkeitsvorlaufnut 4.20 und
der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 befinden
sich die nach außen
hervorstehenden Bereichen 4.31 und 4.32 mit den
dazu gehörigen
Abschnitten 4.41 und 4.42.
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Die 9 zeigt
einen Plasmabrennerkopf gemäß einer
weiteren speziellen Ausführungsform der
Erfindung. Die Düse 4 verfingt über zwei
Kühlflüssigkeitsvorlaufnuten 4.20 und 4.21.
Auch hier wird die Kühlflüssigkeit
nahezu senkrecht zur Langsachse des Plasmabrennerkopfes 1 von
der Düsenhalterung 5 auf
die Düse 4 treffend
in den Kühlflüssigkeitsraum 10 geleitet.
Dazu wird in einem Umlenkraum 10.10 des Kühlflüssigkeitsraums 10 die
Kühlflüssigkeit
von der zur Langsachse parallelen Richtung in der Bohrung des Kühlflüssigkeitsvor laufs
WV des Plasmabrenners in Richtung erster Düsenabschnitt 4.1 nahezu
senkrecht zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes 1 umgelenkt. Dann strömt die Kühlflüssigkeit durch
eine Nut 5.1 der Düsenhalterung 5 in
die beiden durch die von den Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 zum
die Düsenbohrung 4.10 umgebenden
Bereich 10.20 des Kühlflüssigkeitsraums 10 und
umströmt
die Düse 4 dort.
Danach strömt
die Kühlflüssigkeit
durch den von der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Raum 10.15 zum Kühlflüssigkeitsrücklauf WR
zurück,
wobei der Übergang
hier nahezu senkrecht zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes, durch einen Umlenkraum 10.10 erfolgt.
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9a ist
eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A des Plasmabrenners
aus 9, die zeigt, wie der durch die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 durch
die Abschnitte 4.41 und 4.42 der hervorstehenden
Bereiche 4.31 und 4.32 der Düse 4 in Kombination
mit den Innenfläche
der Düsenkappe 2 einen
Nebenschluss zwischen dem Kühlflüssigkeitsvorlauf
und Kühlflüssigkeitsrücklauf verhindern.
Gleichzeitig wird ein Nebenschluss zwischen den Räumen 10.11 und 10.12 durch
den Abschnitt 4.43 des hervorstehenden Bereichs 4.33 verhindert.
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9b ist
eine Schnittdarstellung entlang der Linie B-B des Plasmabrennerkopfes
aus 9, die die Ebene der Umlenkräume 10.10 zeigt und
die Verbindung mit beiden Kühlflüssigkeitsvorläufen 4.20 und 4.21 durch
die Nut 5.1 in der Düsenhalterung 5 zeigt.
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10 zeigt
die Düse 4 des
Plasmabrennerkopfes aus 9. Sie verfügt über eine Düsenbohrung 4.10 für den Austritt
eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze 4.11, einen
ersten Abschnitt 4.1, dessen Außenfläche 4.4 im wesentlichen
zylindrisch ist, und einen sich daran zur Düsenspitze 4.11 anschließenden zweiten
Abschnitt 4.2, dessen Außenfläche 4.5 sich zur Düsenspitze 4.11 hin
im wesentlichen kegelförmig
verjüngt.
Die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 erstrecken
sich über
einen Teil des ersten Abschnitts 4.1 und über den
zweiten Abschnitt 4.2 in der Außenfläche 4.5 der Düse 4 zur Düsenspitze 4.11 hin
und enden vor der zylindrischen Außenfläche 4.3. Die Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 erstreckt
sich über
den zweiten Abschnitt 4.2 und den ersten Abschnitt 4.1 in
der Außenfläche 4.5 der
Düse 4.
Zwischen den Kühlflüssigkeitsvorlaufnuten 4.20; 4.21 und
der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 befinden
sich die nach außen
hervorstehenden Bereichen 4.31; 4.32 und 4.33 mit
den dazu gehörigen
Abschnitten 4.41; 4.42 und 4.43.
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11 zeigt
einen Plasmabrennerkopf ähnlich 5,
aber gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform
der Erfindung. Die Bohrungen des Kühlflüssigkeitsvorlauf WV und des
Kühlflüssigkeitsrücklaufs
sind in einem Winkel von 90° versetzt
angeordnet. Die Düse 4 verfügt über zwei
Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 und
eine in Umfangrichtung des ersten Abschnitts 4.1 sich über dem
gesamten Umfang erstreckende und die Kühlflüssigkeitszulaufnuten verbindende
Nut 4.6. Die Kühlflüssigkeit wird
nahezu senkrecht zur Längsachse
des Plasmabrennerkopfes 1 von der Düsenhalterung 5 auf
die Düse 4 treffend
in den Kühlflüssigkeitsraum 10 geleitet.
Dazu wird im Umlenkraum 10.10 des Kühlflüssigkeitsraums 10 die
Kühlflüssigkeit
von der zur Längsachse
parallelen Richtung in der Bohrung des Kühlflüssigkeitsvorlaufs WV des Plasmabrenners
in Richtung erster Düsenabschnitt 4.1 nahezu
senkrecht zur Längsachse
der Plasmabrennerkopfes 1 umgelenkt. Dann strömt die Kühlflüssigkeit
durch die Nut 4.6, die sich in Umfangrichtung des ersten
Abschnitts 4.1 der Düse 4 auf
einem Teilumfang zwischen den Nuten 4.20 und 4.21,
d. h. über
ca. 300° erstreckt,
in die beiden durch die von den Kühlflüssigkeitsvorlaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 zum
die Düsenbohrung 4.10 umgebenden
Bereich 10.20 des Kühlflüssigkeitsraums 10 und
umströmt
die Düse 4 dort.
Danach strömt
die Kühlflüssigkeit
durch den von der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Raum 10.15 zum Kühlflüssigkeitsrücklauf WR
zurück,
wobei der Übergang
hier im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Plasmabrennerkopfes
erfolgt.
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11a ist eine Schnittdarstellung entlang der Linie
A-A des Plasmabrenners aus 11, die zeigt,
wie die durch die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 der
Düse 4 und
der Düsenkappe 2 gebildeten
Räume 10.11 und 10.12 durch
die Abschnitte 4.41 und 4.42 der her vorstehenden
Bereiche 4.31 und 4.32 der Düse 4 in Kombination
mit den Innenfläche 2.5 der
Düsenkappe 2 einen
Nebenschluss zwischen dem Kühlflüssigkeitsvorlauf
und Kühlflüssigkeitsrücklauf verhindern.
Gleichzeitig wird ein Nebenschluss zwischen den Räumen 10.11 und 10.12 durch
den Abschnitt 4.43 des hervorstehenden Bereichs 4.33 verhindert.
Damit in jeder Stellung der Düse 4 zur
Düsenkappe 2 zueinander
der Nebenschluss der Kühlflüssigkeit
verhindert wird, müssen die
Bogenmaße
d4 und e4 der Abschnitte 4.41 und 4.42 der Düse 4 mindestens
genauso groß sein
wie das Bogenmaß b2
zur Düse
gewandter Ausnehmungen 2.6 der Düsenkappe 2.
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11b ist eine Schnittdarstellung entlang der Linie
B-B des Plasmabrenners aus 11, die die
Ebene des Umlenkraums 10.10 und die Verbindung mit beiden
Kühlflüssigkeitsvorläufe durch
die über
ca. 300° umlaufende
Nut 4.6 in der Düse 4 und die
um 90° versetzt
angeordneten Bohrungen für
den Kühlflüssigkeitsvorlauf
WV und den Kühlflüssigkeitsrücklauf WR
zeigt.
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12 zeigt
die Düse 4 des
Plasmabrennerkopfes aus 11. Sie
verfingt über
eine Düsenbohrung 4.10 für den Austritt
eines Plasmagasstrahls an einer Düsenspitze 4.11, einen
ersten Abschnitt 4.1, dessen Außenfläche 4.4 im wesentlichen
zylindrisch ist, und einen sich daran zur Düsenspitze 4.11 anschließenden zweiten
Abschnitt 4.2, dessen Außenfläche 4.5 sich zur Düsenspitze 4.11 hin
im wesentlichen kegelförmig
verjüngt.
Die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 erstrecken
sich über
einen Teil des ersten Abschnitts 4.1 und über den
zweiten Abschnitt 4.2 in der Außenfläche 4.5 der Düse 4 zur Düsenspitze 4.11 hin
und enden vor der zylindrischen Außenfläche 4.3. Die Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 erstreckt
sich über
den zweiten Abschnitt 4.2 der Düse 4. Zwischen den
Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20; 4.21 und
der Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 befinden
sich die nach außen
hervorstehenden Bereichen 4.31; 4.32 und 4.33 mit
den dazu gehörigen Abschnitten 4.41; 4.42 und 4.43.
Die Kühlflüssigkeitszulaufnuten 4.20 und 4.21 sind
durch eine in Umfangrichtung des ersten Abschnitts 4.1 der
Düse 4 auf
einem Teilumfang zwischen den Nuten 4.20 und 4.21,
d. h. über ca.
300° erstreckende
Nut 4.6 der Düse
miteinander verbunden. Dies ist besonders für die Kühlung des Übergangs zwischen der Düsenhalterung 5 und
der Düse 4 vorteilhaft.
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13 zeigt
eine Düse
gemäß einer
weiteren speziellen Ausführungsform
der Erfindung, die in den Plasmabrennerkopf nach 8 eingesetzt
werden kann. Die Kühlflüssigkeitszulaufnut 4.20 ist
mit einer Nut 4.6 verbunden, die sich in Umfangsrichtung über den
gesamten Umfang erstreckt. Dies hat den Vorteil, dass die Bohrung
für den
Kühlflüssigkeitsvorlauf
WV und den Kühlflüssigkeitsrücklauf WR
im Plasmabrennerkopf nicht um genau 180° versetzt angeordnet sein müssen, sondern
auch wie zum Beispiel in 11 dargestellt
um 90° versetzt
angeordnet sein können.
Außerdem
ist dies für
die Kühlung des Übergangs
zwischen der Düsenhalterung 5 und der
Düse 4 vorteilhaft.
Gleiches kann natürlich
auch für
eine Kühlflüssigkeitsrücklaufnut 4.22 genutzt
werden.
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14 zeigt
eine Düsenkappe 2 gemäß einer
besonderen Ausführungsform
der Erfindung. Die Düsenkappe 2 weist
eine sich im Wesentlichen kegelförmig
verjüngende
Innenfläche 2.2 auf,
die in diesem Fall in einer radialen Ebene 14 Ausnehmungen 2.6 aufweist.
Die Ausnehmungen 2.6 sind äquidistant über den Innenumfang angeordnet
und im Radialschnitt halbkreisförmig.
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Die
in den 15 und 16 gezeigten
Düsenkappen
gemäß weiteren
besonderen Ausführungsformen
der Erfindung unterscheiden sich von der in 14 gezeigten
Ausführungsform
in der Gestalt der Ausnehmungen 2.6. Die Ausnehmungen 2.6 in 15 sind
in der dort gezeigten Ansicht zur Düsenspitze hin kegelstumpfförmig, wobei
in 16 die kegelstumpfförmige Gestalt etwas abgerundet
ist.
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Die
in der vorliegenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den
Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung werden in sowohl einzeln als auch
in beliebigen Kombinationen für
die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.