DE102009006109A1 - Nutzfahrzeugspiegel - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Nutzfahrzeugspiegel der Gruppe V oder VI mit einem Gehäuse (12) und einem Spiegelkörper (14), der sich über eine Spiegelfläche (S) erstreckt. Erfindungsgemäß ist eine Kamera (16) vorgesehen, die einen Sichtbereich (G) hat, der zumindest teilweise durch die Spiegelfläche (S) verläuft.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Nutzfahrzeugspiegel der Gruppe V oder VI mit einem Gehäuse und einem Spiegelkörper, der sich über eine Spiegelfläche (S) erstreckt. Derartige Nutzfahrzeugspiegel werden an Kraftwagen, beispielsweise Lastkraftwagen oder Bussen, verwendet und dienen dazu, dem Fahrer einen Blick in solche Bereiche der Umgebung des Fahrzeugs zu gestatten, die ansonsten nicht vollständig einsehbar wären.
- Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, für Spiegel der Gruppe II und IV seitlich des Spiegelglases am Gehäuse eines Außen-Rückspiegels eine Kamera anzubringen, die ein Sichtfeld hat, das von dem Spiegel nicht abgedeckt wird. Das Bild der Kamera kann auf ein Anzeigegerät übertragen werden, so dass der Fahrer die Möglichkeit hat, nach hinten zu blicken, ohne den Kopf drehen zu müssen. In Spiegeln der Gruppe V und VI werden Kameras zurzeit nicht eingesetzt. Die Definition der Gruppen der Nutzfahrzeugspiegels folgt aus den EU-Richtlinien 2003/97/EG, 2003/97/WE und 2007/38/EG.
- Nachteilig an aus dem Stand der Technik bekannten Nutzfahrzeugspiegeln ist, dass beispielsweise die zusätzliche Kamera zu einer Erhöhung des Luftwiderstands des Nutzfahrzeugspiegels führt und das Design des Nutzfahrzeugspiegels negativ beeinflusst.
- Nachteilig ist zudem, dass es bei Verwendung bekannter Nutzfahrzeugspiegel zu Unfällen kommen kann, wenn sich Personen im vom Nutzfahrzeugspiegel abgedeckten Sichtbereich befinden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Nachteile im Stand der Technik zu vermeiden.
- Die Erfindung löst das Problem durch einen gattungsgemäßen Nutzfahrzeugspiegel, der eine Kamera umfasst, die einen Sichtbereich hat, der zumindest teilweise durch die Spiegelfläche verläuft oder im Spiegelarm montiert ist.
- Vorteilhaft an diesem Nutzfahrzeugspiegel ist, dass die Kamera vor Umwelteinflüssen geschützt innerhalb des Gehäuses angeordnet ist. Auf diese Weise sind die Anforderungen, beispielsweise an elektrische Kontaktierungen hinsichtlich der Wasserfestigkeit, leichter zu erfüllen. Vorteilhaft ist zudem, dass die Kamera mechanischen Einwirkungen, beispielsweise beim Durchfahren einer Waschanlage oder bei schlechtem Wetter, weniger stark ausgesetzt ist und daher weniger robust ausgelegt werden muss.
- In der vorliegenden Beschreibung wird unter dem Gehäuse dasjenige Konstruktionselement verstanden, das das Spiegelglas hält und mittels dem das Spiegelglas an einem Fahrzeug befestigt werden kann.
- Unter dem Begriff des Spiegelglases wird insbesondere das spiegelnde Objekt verstanden, das dazu dient, Lichtstrahlen zum Fahrer umzuleiten. Es ist dabei gemäß der gängigen Terminologie nicht notwendig, dass das Spiegelglas ein Quarzglas ist. Das Spiegelglas kann auch aus Kunststoff, wie beispielsweise Plexiglas, aufgebaut sein.
- Das Spiegelglas hat einen äußeren Rand. Die Spiegelfläche bezeichnet dabei insbesondere den Bereich, der von der konvexen Hülle des Randes des Spiegelglases begrenzt wird. Bei bekannten Nutzfahrzeugspiegeln ist die Spiegelfläche die spiegelnde Oberfläche des Spiegelglases. Wenn im Spiegelglas eine Ausnehmung vorhanden ist, das heißt, dass das Spiegelglas im mathematischen Sinne eine zweifach zusammenhängende Fläche bildet, so gehört die Ausnehmung mit zur Spiegelfläche. Wenn das Spiegelglas eine Einbuchtung besitzt, so gehört die Fläche der Einbuchtung entsprechend auch mit zur Spiegelfläche.
- Unter dem Sichtbereich der Kamera wird derjenige dreidimensionale Bereich verstanden, in dem Objekte von der Kamera erfasst werden können. Günstig ist es, wenn der Sichtbereich der Kamera vollständig durch die Spiegelfläche verläuft.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Spiegelfläche geschlossen und das Spiegelglas weist ein durchsichtiges Fenster auf, wobei der Sichtbereich der Kamera zumindest teilweise, insbesondere vollständig, durch das durchsichtige Fenster verläuft.
- Unter dem durchsichtigen Fenster ist ein Bereich des Spiegelglases zu verstehen, durch den die Kamera ein Bild aufnehmen kann. Wenn, wie in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, das Spiegelglas ein Substrat und eine Metallisierung umfasst, kann das durchsichtige Fenster beispielsweise durch einen Bereich ohne Metallisierung gebildet sein. Von außen stellt sich das Spiegelglas dann mit einer glatten Oberfläche dar, die mit Ausnahme des Bereichs des durchsichtigen Fensters spiegelnd ausgebildet ist.
- Vorteilhaft hieran ist, dass die Kamera vom Spiegelglas geschützt und so besonders einfach und kostengünstig herstellbar ist. Es ergibt sich zudem ein besonders gefälliges Design, weil die Kamera von außen zunächst nicht einfach oder gar nicht zu erkennen ist.
- Gemäß einer alternativen Ausführungsform weist die Spiegelfläche einen Ausschnitt auf und der Sichtbereich der Kamera verläuft zumindest teilweise durch den Ausschnitt. Der Ausschnitt könnte auch als Ausnehmung oder Loch bezeichnet werden. Es kann dabei sein, dass der Ausschnitt durch eine durchsichtige Abdeckung abgedeckt ist. Beispielsweise kann die durchsichtige Abdeckung ein Filter sein, so dass für die Kamera unerwünschte Frequen zen des Lichts herausgefiltert werden.
- Der Ausschnitt kann wie auch das Fenster, jede beliebige Form haben, beispielsweise die eines Kreises, eines Rechtecks, eines Schlitzes, usw..
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Spiegelfläche aus einer aktiven spiegelnden Fläche und einer inaktiven spiegelnden Fläche, wobei der Sichtbereich durch die inaktive spiegelnde Fläche verläuft. Unter der aktiven spiegelnden Fläche wird derjenige Bereich des Spiegelglases verstanden, den der Fahrer des Fahrzeugs, an dem der Nutzfahrzeugspiegel befestigt ist, benötigt, um den gesetzlich vorgeschriebenen Bereich einsehen zu können.
- Alternativ kann vorgesehen sein, dass der Sichtbereich zumindest teilweise durch die aktive spiegelnde Fläche verläuft, wobei die Kamera so angeordnet und der Spiegelkörper so ausgebildet ist, dass die spiegelnden Eigenschaften durch das Vorhandensein der Kamera erhalten bleiben. Dieses Prinzip ist als Einwegspiegel bekannt, wobei der Spiegelkörper aber auch nur abschnittsweise als Einwegspiegel ausgebildet sein kann. So ist der Fahrende nicht auf die Kamera angewiesen, sondern kann stets den notwendigen Bereich mit Hilfe des Spiegels einsehen.
- Dadurch, dass der Sichtbereich der Kamera durch die inaktive spiegelnde Fläche verläuft, ist der Fahrer nicht auf die Kamera angewiesen, sondern kann stets den notwendigen Bereich überblicken.
- Bevorzugt ist die Kamera direkt am Spiegelglas oder mit einem kleinen Abstand zum Spiegelglas im Spiegelgehäuse befestigt.
- Das Gehäuse kann innen matt-schwarz ausgebildet, um beispielsweise Störungen der Kamera durch Streulicht zu vermeiden. Es kann zudem vorgesehen sein, dass das Spiegelglas auf seiner nach innen gewandten Seite entspiegelt ist.
- Das erfindungsgemäße Nutzfahrzeugspiegelsystem trägt zur Erhöhung der Sicherheit eines Fahrzeugs bei, an dem es befestigt ist, wenn es neben der Kamera und einem Anzeiggerät eine Auswerteeinheit umfasst, die eingerichtet ist zum Erfassen von Bildern mit der Kamera, zum Ermitteln von im Sichtbereich der Kamera sich bewegenden Objekten und zum Ausgeben eines Warnsignals, wenn ein sich bewegendes Objekt ermittelt wird.
- Befindet sich beispielsweise eine Person in dem Bereich, der vom Fahrer nur über den Spiegel eingesehen werden kann, blickt der Fahrer aber nicht in den Spiegel, so kann das im ungünstigsten Fall zu einem Unfall führen. Erhält der Fahrer jedoch das Warnsignal, so kann er in den Spiegel blicken und entscheiden, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt, oder ob es sich um einen Fehlalarm handelt.
- Das Warnsignal kann vom Menschen wahrnehmbar sein, beispielsweise in Form eines Lichtsignals, eines Geräuschsignals, einer Vibration, oder Ähnlichem. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Warnsignal an eine Fahrzeugsteuerung abgegeben wird und so ausgestaltet ist, dass beispielsweise ein Beschleunigen des Fahrzeugs unterdrückt wird. Es ist zudem möglich, dass dem Fahrer aufgrund des Warnsignals eine Rückmeldung dahingehend gegeben wird, dass ein Aktor am Gaspedal angesteuert wird, der einem Gasgeben einen erhöhten Widerstand entgegensetzt.
- Bevorzugt ist die Auswerteeinheit zudem eingerichtet zum Aufhellen der Bilder und/oder zum Darstellen der Bilder auf einem Anzeigegerät. Denkbar ist beispielsweise, dass das Bild der Kamera auf eine Windschutzscheibe eines Lkws projiziert wird.
- Es ist zudem möglich, dass die Bilder der Kamera auf einem Speichermedium aufgenommen werden, so dass sie im Falle eines Unfalls zu Beweiszwecken dienen können.
- Erfindungsgemäß ist zudem ein Fahrzeug, insbesondere ein Nutzfahrzeug, wie ein Lastkraftwagen oder ein Bus, mit einem erfindungsgemäßen Nutzfahrzeugspiegel.
- Im Folgenden wird die Erfindung exemplarisch anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert. Dabei zeigt
-
1 eine dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Nutzfahrzeugspiegels, -
2 eine weitere dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Nutzfahrzeugspiegels und -
3 eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs mit den Sichtbereichen. -
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Nutzfahrzeugspiegel10 mit einem Gehäuse12 , der ein Spiegelglas14 haltert und einer Kamera16 , die einen -Sichtbereich G hat. Das Gehäuse12 ist aus Kunststoff spritzgegossen und umgibt das Spiegelglas14 vollständig. Über einen Arm18 ist das Gehäuse12 mit einem nicht eingezeichneten Fahrzeug verbunden. - Das Spiegelglas
14 hat eine Spiegelfläche S, die von einem gestrichelt gezeichneten Rand R umgeben ist. Das Spiegelglas14 hat den in der schematischen Vergrößerung gezeigten Aufbau. Es umfasst ein Substrat20 , beispielsweise aus Sicherheitsglas, auf dem eine Metallisierung22 aufgebracht ist. Diese Metallisierung22 besteht in der Regel aus Chrom, kann aber auch aus Silber oder einem sonstigen spiegelnden Material bestehen. Alternativ besitzt das Substrat20 zwei Metallisierungen22 , wie im zweiten Teilbild gezeigt ist. Es ist zudem möglich, dass das spiegelnde Material in dem Substrat angeordnet ist, wie das dritte Teilbild zeigt. - Entsprechend seiner Anordnung an dem Fahrzeug besitzt der Nutzfahrzeugspiegel
10 eine aktive spiegelnde Fläche24 und eine inaktive spiegelnde Fläche26 . Im Bereich der inaktiven spiegelnden Fläche26 besitzt das Spiegelglas14 bei dieser Ausführungsform ein kreisförmiges, durchsichtiges Fenster28 , in dessen Bereich keine Metallisierung22 vorhanden ist. Die Kamera16 ist so angeordnet, dass der Sichtbereich G mindestens teilweise durch das durchsichtige Fenster28 verläuft. Dabei ist die Querschnittsfläche des durchsichtigen Fensters28 so gewählt, dass sie den Sichtbereich G gerade nicht oder nur zu einem geringen Ausmaß begrenzt. - Die Kamera
16 ist über ein schematisch eingezeichnetes Kabel30 mit einem nicht eingezeichneten Anzeigegerät, beispielsweise einem Monitor verbunden. Alternativ oder additiv ist die Kamera16 mit einer schematisch eingezeichneten Auswerteeinheit32 verbunden, die die von der Kamera16 erfassten Bilder mittels Bildverarbeitung auf das sich bewegende Objekt hin analysiert und gegebenenfalls ein Warnsignal abgibt. -
2 zeigt den Nutzfahrzeugspiegel10 in einer teilweisen durchsichtigen Ansicht, bei dem die Kamera16 in ihrer Lage im Gehäuse12 zu erkennen ist. Die Kamera16 ist im vorliegenden Fall über einen Montagering34 direkt mit dem Spiegelglas14 verbunden, so dass Licht, wie es schematisch durch den Pfeil P angedeutet ist, nur direkt durch das Spiegelglas14 in die Kamera16 einfallen kann. Der Nutzfahrzeugspiegel10 ist beispielsweise an einer A-Säule, in der Mitte des Nutzfahrzeugs über der Windschutzscheibe oder an einem anderen geeigneten Ort angebracht. -
3 zeigt ein erfindungsgemäßes Fahrzeug36 mit erfindungsgemäßen Nutzfahrzeugspiegeln10.1 ,10.2 ,10.3 und10.4 . Eingezeichnet sind die Sichtbereiche G, die Nutzfahrzeugspiegel10.2 und10.3 , die mit den Sichtbereichen der jeweiligen Kameras übereinstimmen. Der Spiegel10.3 ist an der A-Säule des Nutzfahrzeugs angeordnet. Es ist aber auch eine mittige Anordnung möglich, wie durch den Spiegel10.3' angedeutet ist. - Ein sich bewegendes Objekt
38 wird von der Kamera des Nutzfahrzeugspiegels10.1 aufgenommen. Die zugehörige Auswerteeinheit erkennt das Objekt38 und gibt einen automatischen Warnton in eine Fahrerkabine des Fahrzeugs36 ab. -
- 10
- Nutzfahrzeugspiegel
- 12
- Gehäuse
- 14
- Spiegelglas
- 16
- Kamera
- 18
- Arm
- 20
- Substrat
- 22
- Metallisierung
- 24
- aktive spiegelnde Fläche
- 26
- inaktive spiegelnde Fläche
- 28
- durchsichtige Fenster
- 30
- Kabel
- 32
- Auswerteeinheit
- 34
- Montagering
- 36
- Fahrzeug
- 38
- Objekt
- G
- Sichtbereich
- R
- Rand der Spiegelfläche
- S
- Spiegelfläche
Claims (12)
- Nutzfahrzeugspiegel der Gruppe V oder VI mit (a) einem Gehäuse (
12 ) und (b) einem Spiegelkörper (14 ), der sich über eine Spiegelfläche (S) erstreckt, gekennzeichnet durch (c) eine Kamera (16 ), die einen Sichtbereich (G) hat, der zumindest teilweise durch die Spiegelfläche (S) verläuft. - Nutzfahrzeugspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die Spiegelfläche (S) geschlossen ist, – das Spiegelglas (
14 ) ein durchsichtiges Fenster (28 ) aufweist und – der Sichtbereich (G) der Kamera (16 ) zumindest teilweise durch das durchsichtige Fenster (28 ) verläuft. - Nutzfahrzeugspiegel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Spiegelglas (
14 ) ein Substrat (20 ) und eine Metallisierung umfasst und das durchsichtige Fenster (28 ) durch einen Bereich ohne Metallisierung (22 ) gebildet ist. - Nutzfahrzeugspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Spiegelfläche (S) einen Ausschnitt aufweist und – der Sichtbereich (G) der Kamera (
16 ) zumindest teilweise durch den Ausschnitt verläuft. - Nutzfahrzeugspiegel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt durch eine durchsichtige Abdeckung abgedeckt ist.
- Nutzfahrzeugspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Spiegelfläche (S) aus einer aktiven Fläche (
24 ) und einer inaktiven Fläche (26 ) besteht, – wobei der Sichtbereich (G) durch die inaktive Fläche (26 ) verläuft. - Nutzfahrzeugspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (
16 ) im Gehäuse (12 ) befestigt ist. - Nutzfahrzeugspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sichtbereich (G) der Kamera (
16 ) zumindest teilweise nicht durch das Spiegelglas (14 ) verläuft, wobei die Kamera (16 ) insbesondere an einem Arm (18 ) des Nutzfahrzeugspiegels (10 ) befestigt ist. - Nutzfahrzeugspiegelsystem mit (a) einem Fahrzeugspiegel nach einem der vorstehenden Ansprüche und (b) einer Anzeigevorrichtung zum Anzeigen von mit der Kamera (
16 ) aufgenommenen Bildern. - Nutzfahrzeugspiegelsystem nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Auswerteeinheit (
32 ), die eingerichtet ist zum (i) Erfassen von Bildern mit der Kamera (16 ), (ii) Ermitteln von im Sichtbereich (G) der Kamera (16 ) sich befindenden und/oder bewegenden Objekten (38 ) und (iii) Ausgeben eines Warnsignals, wenn ein sich bewegendes Objekt (38 ) ermittelt wird. - Nutzfahrzeug (
36 ), an dem ein Nutzfahrzeugspiegel (10 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche befestigt ist. - Nutzfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgeben eines Warnsignals ein Unterdrücken eines Beschleunigens des Nutzfahrzeugs umfasst.
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