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Die
Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und eine damit ausgestattete Möbelanordnung
sowie ein damit versehenes elektronisches Gerät nach dem Oberbegriff
des jeweiligen nebengeordneten Anspruchs. Insbesondere betrifft
die Erfindung eine Verbindungsvorrichtung zur beweglichen Anordnung
eines elektronischen bzw. datenverarbeitenden Gerätes an
einem Möbel, das in einem Dienstleistungsbereich, wie z.
B. einer Bankfiliale, zur Bedienung durch Personal und/oder Kunden
bereit gestellt wird. Als elektronische Geräte können
z. B. Flachbildschirme oder Monitore zum Einsatz kommen. Als datenverarbeitende
Geräte können z. B. Datenterminals oder Personal
Computer, insbesondere sog. All-In-One PCs, bereit gestellt werden.
Die mit den Verbindungsvorrichtungen ausgestatteten Möbel
bzw. Möbelanordnungen sollen insbesondere in Gestalt von
Schaltermöbeln, Tresen und dergleichen genutzt werden können.
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Die
herkömmlichen Verbindungsvorrichtungen zur beweglichen
Anordnung eines elektronischen Gerätes an einem Möbel
sind häufig in Gestalt von sog. Schwenkarmen ausgebildet
und weisen üblicherweise einen an dem Möbel befestigbaren
Fuß auf, an dem der Schwenkarm um die Hochachse drehbeweglich gelagert
ist. Der Schwenkarm besteht häufig aus einer Mechanik mit
zwei- oder mehr Teilarmen, die um die Querachse drehbeweglich miteinander
verbunden sind, wobei bevorzugt Verbindungselemente in Form von
Arretierungs- bzw. Feststellschrauben verwendet werden. Am Ende
des letzten Teilarmes befindet sich in der Regel eine Halterung für
das jeweils zu benutzende Gerät (Telefon, Tastatur, Monitor
etc.). Über die Arretierungs- bzw. Feststellschrauben kann
der Benutzer den Schwenkarm und damit auch das Gerät in
die gewünschte Position bringen. Häufig befinden
sich an den Teilarmen noch Federelemente, die eine Rückstell-
bzw. Haltekraft ausüben, um das Verstellen der Schwenkarm-Mechanik
zu erleichtern.
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Eine
solche Verbindungsvorrichtung in Form eines Schwenkarms für
Monitore wird beispielsweise in der
DE 40 25 096 C2 beschrieben. Diese wie auch die
weiteren bekannten Konstruktionen sind jedoch recht aufwendig gestaltet.
Das gilt insbesondere für Konstruktionen, die auch für
schwerere Geräte, wie z. B. Monitore oder PCs, ausgelegt
werden sollen. Zudem stellen sich die bekannten Vorrichtungen im montierten
Zustand oft als sehr sperrig und platzraubend dar. Daher sind sie
insbesondere für den Einsatz in Dienstleistungsbereichen,
die öffentlich zugänglich sind, nicht oder nur
beschränkt geeignet. Das gilt auch hinsichtlich einer hohen
Sabotage-Anfälligkeit, die den bekannten Vorrichtungen
zu eigen ist.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verbindungsvorrichtung
der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass die genannten Nachteile überwunden
werden. Insbesondere soll eine Verbindungsvorrichtung zur beweglichen
Anordnung eines elektronischen Gerätes an einem Möbel vorgeschlagen
werden, das in einem Dienstleistungsbereich, wie z. B. einer Bankfiliale,
insbesondere für Publikumsverkehr bereit gestellt wird.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch eine Verbindungsvorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1.
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Demnach
wird eine Verbindungsvorrichtung zur beweglichen Anordnung eines
elektronischen Gerätes an einem Möbel vorgeschlagen,
die ein zur verschiebbaren Auflage auf einer Arbeitsfläche
des Möbels geeignetes Plattformelement aufweist, das ein
mit dem elektronischen Gerät verbindbares erstes Verbindungselement
und ein mit dem Möbel verbindbares zweites Verbindungselement
aufweist, wobei die Verbindungselemente zwei zueinander beabstandete
drehgelenkige Verbindungen ausbilden, so dass das elektronische
Gerät über das Plattformelement exzentrisch drehgelenkig
und auf der Arbeitfläche verschiebbar mit dem Möbel
verbunden ist.
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Auch
werden eine Möbelanordnung sowie ein elektronisches Gerät
vorgeschlagen, die bzw. das mit einer solchen Verbindungsvorrichtung
versehen ist.
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Die
Verbindungsvorrichtung kann so ausgestaltet sein, dass die Verbindungselemente
an dem Plattformelement zueinander um einen Abstand angeordnet sind
und jeweils eine sich senkrecht zur Arbeitsfläche erstreckende
Drehachse ausbilden. Vorzugsweise sind die Verbindungselemente als
Drehzapfen, insbesondere als hohlförmige Drehzapfen, ausgebildet,
wobei der erste Drehzapfen sich von der Oberseite des Plattformelementes
nach Oben erstreckt und der zweite Drehzapfen sich von der Unterseite
des Plattformelementes nach Unten erstreckt. Das Plattformelement
nimmt somit die Funktion einer Exzenter-Scheibe ein.
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Durch
die hier vorgeschlagene Verbindungsvorrichtung mit der erfindungsgemäße
Merkmalskombination kann eine sichere, insbesondere gegen Sabotage
oder Diebstahl gesicherte, aber dennoch sehr bewegliche Montierung
von Geräten an den Möbel erzielt werden. Die hier
vorgeschlagene Konstruktion kann sehr benutzerfreundlich gestaltet
werden und kann eine kompakte, platzsparende Position einnehmen.
Die erfindungsgemäße Möbelanordnung eignet
sich insbesondere für den Einsatz in Dienstleistungsbereichen,
die auch für Publikumsverkehr zugänglich sind.
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Bevorzugt
weist die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung
ein Plattformelement auf, das hohlförmig und zur Aufnahme
von elektrischen und/oder elektronischen Komponenten geeignet ist, insbesondere
von Kabeln, Steckern, Induktionsspulen und/oder Antennen. Das Plattformelement
kann scheiben- oder tellerförmig ausgebildet sein und eine plane
sowie glatte auf der Arbeitsfläche des Möbels verschiebbare
Unterseite aufweisen. Auch kann das Plattformelement eine, insbesondere
plane, unter das Gehäuse des elektronischen Gerätes
schiebbare Oberseite aufweisen. Somit kann das Plattformelement
auch als Aufnahmeplattform angesehen werden.
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Vorzugsweise
ist das erste Verbindungselement zum drehbeglichen Eingriff mit
einem an dem elektronischen Gerät vorgesehenen Verbindungselement
ausgebildet. Auch das zweite Verbindungselement kann zum drehbeglichen
Eingriff mit einem an dem Möbel vorgesehenen Verbindungselement
ausgebildet sein. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn
die Verbindungselemente als mit einander verbindbare Steckelemente,
insbesondere als irreversibel verbindbare Steckelemente, ausgebildet sind.
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Vorteilhaft
ist es auch, wenn das an dem Möbel vorgesehene Verbindungselement
an dem Möbel in einer Führung verschieblich angeordnetes
Verbindungselement ausgebildet ist. In diesem Zusammenhang kann
das an dem Möbel vorgesehene Verbindungselement an dem
Möbel in einer Führung, insbesondere linearen
Führung, verschieblich angeordnetes Verbindungselement
ausgebildet ist. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn
die Führung in einem Kabelkanal des Möbels angeordnet
ist.
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Das
erfindungsgemäße Möbel kann beispielsweise
als Büromöbel, insbesondere als Schreibtisch,
oder als Schaltermöbel, insbesondere als Schaltertresen,
ausgebildet sein.
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Die
Anmelderin hat erkannt, dass die vorgeschlagene Möbelanordnung
besonders dazu geeignet ist, auch mit einer drahtlosen Anschlusseinrichtung
ausgestattet zu werden, die mindestens ein in dem Möbel
integriertes Leckwellenkabel aufweist, um die elektronischen Geräte über
Funk an ein Datennetzwerk anzubinden. Denn mittels der hier vorgeschlagenen
Verbindungsvorrichtung kann das Gerät dann auf der Abstellfläche
des Möbels für eine über das Leckwellenkabel
geführte drahtlose Datenübertragung optimal positioniert
werden. Die Verbindungselemente können für die
Herstellung einer irreversiblen Steckverbindung ausgeführt
sein. Auch können sie mit Einrastelementen versehen werden, die
mindestens eine Vorzugsposition bestimmen, so dass das jeweilige
datenverarbeitende Gerät in der optimalen Position einrastet
und dort verbleibt.
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Die
genannten Vorteile und weitere ergeben sich auch aus den Unteransprüchen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung im Detail anhand von Ausführungsbeispielen
beschrieben, wobei auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen wird,
die folgende schematische Darstellungen wiedergeben:
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1 zeigt
die Anwendung der Erfindung innerhalb einer Möbelanordnung,
die zum drahtlosen Anschluss der Geräte an ein Netzwerk
eine Anschlusseinrichtung mit Leckwellenkabel aufweist, das in einem
Kabelkanal des jeweiligen Möbels integriert ist.
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2 zeigt
in einem Detail den Aufbau des Leckwellenkabels und veranschaulicht
die sich daran ausbildenden elektromagnetischen Funkwellen.
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3a)–c)
zeigen in verschiedenen Ansichten eine erfindungsgemäße
Möbelanordnung mit darauf bzw. daran mittels der Verbindungsvorrichtung
beweglich angeordneten Geräten.
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4a)–b)
zeigen in verschiedenen Ansichten die erfindungsgemäße
als Exzenter-Verbindung wirkende Verbindungsvorrichtung an einem
Gerät.
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5a)–b)
zeigen in weiteren Ansichten das Gerät mit der daran befindlichen
Verbindungsvorrichtung.
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6a)–b)
zeigen in verschiedenen Ansichten den mechanischen und elektrischen
Anschluss der Verbindungsvorrichtung in einem Kabelkanal.
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7a)–b)
veranschaulichen noch weiter durch verschiedene Ansichten die Funktion
und den Aufbau der Verbindungsvorrichtung und der damit geschaffenen
Exzenter-Verbindung.
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Bevor
die Anwendung der Erfindung innerhalb einer Möbelanordnung
beschrieben wird, welche die in den 3 dargestellte
Ausgestaltung und die anhand der 1 und 2 veranschaulichte drahtlose
Anschlusseinrichtung aufweist, wird hier zunächst anhand
der 4 bis 7 der Aufbau und die Funktion
der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung zur
beweglichen Anordnung eines elektronischen, insbesondere datenverarbeitenden,
Gerätes an einem Möbel beschrieben.
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In 4a)
und b) ist in verschiedenen Ansichten ein mit der erfindungsgemäßen
Verbindungsvorrichtung 250 versehenes Gerät 210 in
Gestalt eines All-In-One PCs dargestellt, d. h. eines Personal Computers,
der zusammen mit Flachbildschirm und Tastatur in einem Gehäuse
untergebracht ist.
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Das
Gerät 210 befindet sich auf der Arbeits- bzw.
Abstellfläche 310 eines Möbels und wird
mittels der Verbindungsvorrichtung 250 sicher und dennoch auf
der Fläche 310 flexibel beweglich mit dem Möbel bzw.
einem dort vorgesehenen Kabelkanal 110 verbunden. Die auch
in den 5a) sowie 7a)
und 7b) näher dargestellte
Verbindungsvorrichtung 250 weist ein scheibenförmiges
Plattformelement 255 auf, auf dessen Oberseite im Randbereich
ein erstes Verbindungselement 251 vorgesehen ist, das mit
einem entsprechendem Verbindungselement 251* an der Unterseite
des Gerätes 210 verbunden wird. Dazu beabstandet
befindet sich auf der Unterseite des Plattformelements 255 ein
zweites Verbindungselement 252, das mit einem entsprechenden
Verbindungselement 252* an oder in dem Kabelkanal 310 des
Möbels montiert werden kann. Das Plattformelement 255 nimmt
die Funktion eines auf der Arbeitfläche 310 verschiebbar
liegenden Drehtellers ein, wobei die Verbindungselemente 251 und 252 die
Funktion von exzentrisch angeordneten Drehzapfen einnehmen und mit
den entsprechenden Verbindungselementen 251* bzw. 252* eine
drehbewegliche Steckverbindung herstellen. Somit ergibt sich aufgrund
der Beabstandung D (siehe auch 7b)
zwischen dem Gerät 210 und dem Möbel
eine Exzenter-Verbindung, bei der das Gerät 210 auf
der Arbeitsfläche 310 verschoben bzw. verschwenkt
werden kann und dennoch stets mit dem Möbel verbunden bleibt.
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Das
Gehäuse des Gerätes 210 bzw. des hier dargestellten
All-In-One PCs weist auf der Unterseite eine Aussparung 211 auf,
unter welcher das Plattformelement 255 vollkommen eingeschwenkt
und aufgenommen werden kann, so dass in dieser eingeschwenkten Position
(s. 5a) das Gerät 210 sich quasi
oberhalb des Kabelkanals 110 befindet. In der anderen ausgeschwenkten
Gegenposition befindet sich das Gerät 210 in einem
maximalen Abstand zum Kabelkanal 110 bzw. in einem minimalen
Abstand zur Kante der Arbeitsfläche 310. Der Benutzer
P (s. auch 3) kann also das Gerät 210 in
einem beachtlichen Ausmaß auf der Fläche 310 verschieben,
wobei alle möglichen Zwischenpositionen durch Verschieben
und/oder Verschwenken eingenommen werden können (s. 7a). Beispielsweise kann bei einer Kundenberatung
der All-In-One PC vom Berater auf der einen Seite des Tresens leicht
zum Kunden auf der anderen Seite des Tresens verschwenkt werden. Auch
für reine Selbstbedienungsbereiche und offene Publikumsbereiche
ist diese Konstruktion von Vorteil, da das Gerät 210 stets
mit dem Möbel bzw. Tresen verbunden bleibt und nicht ohne
Gewaltanwendung entfernt bzw. entwendet werden kann.
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Die
Verbindungsvorrichtung 250 ist Innen hohl ausgestaltet,
so dass zumindest Kabel für einen elektrischen Anschluss
des Gerätes oder für eine Datenverbindung hindurch
geführt werden können. Somit nimmt die Verbindungsvorrichtung 250 auch
noch eine Kabelführungs- und -schutzfunktion ein. Somit ist
die hier vorgestellte Konstruktion der erfindungsgemäßen
Verbindungsvorrichtung 250 von Vorteil, wenn das Gerät 210 über
in dem Kabelkanal 110 verlegte Kabel angeschlossen ist
(s. z. B. Stromkabel 130 in 1).
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Das
Plattformelement bzw. der Drehteller 255 kann auch zur
Aufnahme anderer oder weiterer Bauteile und Zusatzgeräte,
wie z. B. Steckverbinder, Netzteil, Adapter, Modem, Antennen und/oder
Induktionsschleifen usw. dienen und diese sicher aufnehmen. Somit
kann die Konstruktion z. B. auch für eine drahtlose Datenübertragung
genutzt werden, indem in dem Gerät 210 oder aber
in dem Plattformelement 255 Antennen und/oder Sende-Empfänger
integriert sind, die mit entsprechenden an dem Möbel vorgesehenen
Antennen und/oder Sende-Empfänger eine Funkverbindung aufzubauen.
Vorzugsweise kann in dem Kabelkanal 110 des Möbels
ein Leckwellenkabel 120 verlegt sein (s. auch 1).
Dasselbe gilt für eine drahtlose Energieübertragung
bzw. Stromversorgung, wobei hier z. B. Induktionsschleifen oder entsprechende
Leckwellenkabel (Mikrowellenübertragung) zum Einsatz kommen
können.
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Die
bereits oben beschriebene durch die Exzenter-Verbindung erreichte
Flexibilität der Bewegungsmöglichkeit kann noch
erweitert werden, indem die Verbindung zum Möbel linear verschieblich
ausgebildet wird. Hierzu wird beispielsweise eine Führung
in dem Kabelkanal 110 vorgesehen.
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Die 6 zeigt
dazu in zwei Ansichten a) und b) die Ausgestaltung des Kabelkanals 110,
der vollständig in die Arbeitsfläche bzw. Abstellfläche 310 des
Möbels integriert ist. Im Kabelkanal 110 befindet sich
in vordefinierten Abständen jeweils ein Anschluss- bzw.
Verbindungselement 252*, das drehbeweglich in das an dem
Drehteller 255 angebrachte zweite Verbindungselement 252 eingreift
(s. auch 4a). Das Verbindungselement 252* ist
zudem entlang des Kabelkanals 110 über eine entsprechende
Führung (Führungsschienen oder -nuten) verschiebbar
angeordnet. Somit kann das Gerät 210 in seiner
Position auch noch entlang des Kabelkanals 110 verschoben
werden.
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Zu
Sicht- und Staubabdichtung weist der Kabelkanal 110 an
seinen oberen Enden jeweils zwei gegenüber liegende elastische
Kunststoffelemente, z. B. Gummilippen 111, auf.
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Das
Anschlusselement 252* wiederum ist zumindest mit dem Stromversorgungskabel
(s. auch 1) verbunden, so dass das jeweilige über
den Anschlusspunkt 252* positionierte Gerät mit
Strom versorgt werden kann. Bei der Stromversorgung kann es sich
um eine herkömmliche Wechselspannung von 220 V und 50 Hz
handeln, es kann aber auch eine Niedervolt-Gleichstromversorgung
oder ähnliches vorgesehen sein. Wie insbesondere die 6b) darstellt, ist der Kabelkanal 110 zusammen mit
dem darin verlegten Leckwellenkabel sowie weiteren vorgesehenen
Anschluss- und Versorgungselementen vollständig in der
Arbeitsfläche 310 des Möbels integriert.
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Die 7a) und b) zeigen in weiteren Ansichten
die in oder an dem Kabelkanal fixierte Verbindungsvorrichtung 250 im
zusammengesetzten Zustand und verdeutlichen nochmals ihre Funktionsweise.
Da die Verbindungsvorrichtung 250 als Exzenter ausgebildet
ist, kann das jeweilige Gerät um einen Drehpunkt herum,
der sich an dem Verbindungselement 252* festmacht, in der
horizontalen Ebene verschwenkt werden. Somit kann das Gerät
in einem definierten Bereich verschiedene Positionen einnehmen (s.
auch 4a) und 5a)),
wobei jedoch das Gerät sich immer in unmittelbarer Nähe
des Leckwellenkabels befindet und somit immer eine sichere und zuverlässige
Funkverbindung bestehen bleibt.
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Nachfolgend
werden anhand der 1 bis 3 die mittels
Leckwellenkabel aufgebaute Funkverbindung und die dazu vorgesehene
in das Möbel integrierte Anschlussvorrichtung zur Anbindung
des mindestens einen Gerätes 210 an ein Datennetzwerk näher
beschrieben:
In 1 zeigt in schematischer Darstellung
eine solche drahtlose Anschlusseinrichtung 100, die den drahtlosen
Anschluss von mehreren elektronischen bzw. datenverarbeitenden Geräten 210, 220, 230 und 240 an
ein Datennetzwerk NW ermöglicht. Die Anschlusseinrichtung 100 weist
dazu insbesondere ein Leckwellenkabel 120 auf, das in einem
Möbel (siehe 3) integriert ist. In dem hier
dargestellten Beispiel ist das Leckwellenkabel 120 zusammen
mit einem Stromversorgungskabel 130 in einem Kabelkanal 110 aufgenommen,
der in dem Möbel integriert ist. Das Stromversorgungskabel 130 ist
mit einem nicht dargestellten Stromversorgungsnetz verbunden und
stellt über mehrere Anschlusspunkte, die auch die beschriebenen
mechanische Verbindungselemente 252* aufweisen, eine Stromversorgung
der angeschlossenen Geräte bereit, hier z. B. der Geräte 210 und 240,
bereit.
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Zur
eigentlichen Datenübertragung durch eine drahtlose Funkanbindung
dient das Leckwellenkabel 120, welches in regelmäßigen
Abständen Schlitze 121 aufweist. Über
die Schlitze 121 erfolgt die Ausprägung von kleinsten
Funkzonen mit einer Ausdehnung von z. B. 25 cm, um im nahen Umfeld des
Möbels, zumindest aber in der Nähe des Kabelkanals 110,
eine ausreichende und sichere drahtlose Anbindung durch Funkübertragung
RF für die datenverarbeitenden Geräte 210 bis 240 bereitzustellen.
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Die
hier dargestellten Geräte 210 bis 240 können
beispielsweise folgende sein:
Das Gerät 210 soll
hier der bereits beschriebene All-In-One PC sein, der für
den Kundenservice in einer Bankfiliale eingerichtet und aufgestellt
ist. Bei dem Gerät 220 handelt es sich beispielsweise
um ein Peripheriegerät in Gestalt eines Druckers und bei dem
Gerät 230 um ein Peripheriegerät in Form
eines Scanners. Das Gerät 240 stellt ein spezielles
Peripheriegerät dar, nämlich einen automatischen
Kassentresor, der ebenfalls drahtlos über das Leckwellenkabel 120 mit
dem Datennetzwerk NW verbunden ist.
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Alle
Geräte können somit über die jeweilige Funkverbindung
RF Daten mit dem Netzwerk NW oder ggf. auch direkt untereinander
austauschen. In dem hier beschriebenen Anwendungsbeispiel einer Bankfiliale
kann der Bankkunde sich über den PC 210 in das
Datennetzwerk NW unter seinem Nutzerkonto einloggen und beispielsweise
den Vorgang „Kontoauszug drucken” veranlassen,
um über den Drucker 220 einen Kontoauszug zu erhalten.
Ein anderer Vorgang kann z. B. die Auszahlung von Bargeld betreffen,
so dass der Kunde schließlich über den automatischen
Kassentresor 240 das gewünschte Bargeld ausgehändigt
bekommt.
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Um
für eine funktechnisch optimale Positionierung der Geräte
zu sorgen, kann auch die beschriebene Verbindungsvorrichtung 250 genutzt
werden, insbesondere wenn diese noch mit Einrastelementen versehen
wird, um vorbestimmte Vorzugspositionen zu definieren. Am Beispiel
des PC 210, ist zu erkennen, dass dieser über
die Verbindungsvorrichtung 250 und die entsprechenden Verbindungselemente
(siehe auch 4 und 5) so positioniert ist,
dass ein in dem PC 210 integriertes Funkmodul 212 optimal
zum nächstliegenden Schlitz 121 des Leckwellenkabels 120 hin
ausgerichtet ist.
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Wie
anhand der 1 veranschaulichend dargestellt
ist, werden entlang des Leckwellenkabels 110 an den jeweiligen
beabstandeten Schlitzen 121 kleine Funkversorgungsbereiche
für das jeweils in der Nähe des Schlitzes 121 befindliche
Gerät ausgebildet. Durch Anpassung der eingespeisten Sendeleistung,
der Anordnung und/oder der Dimensionierung des Leckwellenkabels
kann ein optimaler Abstrahlungsbereich mit definierter Begrenzung
auf beispielsweise 25 cm erreicht werden. Das Funkfeld tritt jeweils
nur an den Schlitzöffnungen auf und hat eine relativ geringe
Streuung (s. auch 2). Somit ist sichergestellt,
dass die Funkversorgung nicht über den notwendigen Bereich
hinaus ausgedehnt und zugänglich für unerlaubte
Zugriffen von außen ist.
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Die
hier vorgeschlagene mit einem Leckwellenkabel 120 versehene
und in einem Möbel integrierte Anschlusseinrichtung 100 eignet
sich besonders zum Einsatz in Dienstleistungsbereichen bzw. -zentren,
wie z. B. in Kunden- bzw. Schalterbereichen von Banken. Die drahtlose
Anbindung von mehreren Geräten an das dortige Datennetzwerk
ermöglicht den schnellen Aufbau und ggf. die Umordnung
der Anordnung. Durch die Integration des Leckwellenkabels 120 in
die vorgesehenen Möbel ist eine auf den Arbeitsbereich
hin optimierte Funkanbindung gewährleistet. Das gilt sowohl
hinsichtlich der Qualität (Übertragungsrate, Sicherheit
usw.) wie auch hinsichtlich der Quantität (Datenübertragungsrate,
Energieeffizienz usw.) der Funkübertragung.
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In
dem hier dargestellten Beispiel erfolgt die Funkübertragung
entsprechend einem WLAN-Standard im 2,4 GHz Bereich. Dadurch sind
hohe Übertragungsraten erzielbar. Das Leckwellenkabel selbst weist
an einem Ende einen Anschlusspunkt A auf, der sich an oder in einer
Anschlusseinheit 125 befindet, welche wiederum die Verbindung
zum Datennetzwerk NW herstellt. Bei dieser Anschlusseinheit 125 kann
es sich beispielsweise um einen sog. Access Point handeln, d. h.
um ein WLAN-Modem bzw. -Router mit Funkteil, das eine Anschlussmöglichkeit für
das Leckwellenkabel 110 enthält. Das WLAN-Modem
ist auf der anderen Seite über einen Ethernet-Anschluss
mit dem Datennetzwerk NW verbunden.
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Die
Anschlusseinheit 125 bildet also hinsichtlich der Nachrichtenübertragung
das Bindeglied zwischen Datennetzwerk NW und Leckwellenkabel 110.
An dem anderen Ende des Leckwellenkabels befindet sich ein Abschlusselement
Z0 in Form eines Wellenwiderstandes, der das Leckwellenkabel reflektionsfrei
abschließt.
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Es
ist denkbar, die Anschlusseinheit auch noch für die Energie-
bzw. Stromversorgung zu erweitern, um beispielsweise das Stromversorgungskabel 130 mit
dem hier nicht dargestellten Stromversorgungsnetz zu verbinden.
Auch könnte die Anschlusseinheit eine Vorrichtung (HF-Generator)
aufweisen, die das Leckwellenkabel 110 für eine
drahtlose Energie-Übertragung anregt. Gleiches gilt für
ein zusätzliches Leckwellenkabel oder für einen
Induktionsleiter. In dem hier gezeigten Beispiel dient das Leckwellenkabel 120 ausschließlich
der drahtlosen Datenübertragung.
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Die 2 zeigt
in einer schematischen Ansicht den strukturellen Aufbau des Leckwellenkabels 120 sowie
die sich daran ausprägenden Funkwellen. Das Leckwellenkabel 120 besteht
im Wesentlichen aus einem Innenleiter 120a, einem Außenleiter 120c und
einem dazwischen befindlichen Dielektrikum 120b. Somit
entspricht der Aufbau des Leckwellenkabels dem Aufbau eines Koexialkabels
mit dem Unterschied, dass im Außenleiter 120c in
vordefinierten Abständen Schlitze 121 vorgesehen
sind. Durch die Schlitzöffnungen wird bei Anschluss des
Leckwellenkabels 120 an ein Funksendeteil eine Wellenausbreitung
FR* für eine Funkverbindung RF erzeugt, die hier in 2 beispielhaft
dargestellt ist. Neben der Einstellung der eingespeisten Signalstärke
kann durch die Anordnung der Schlitze 121 und/oder deren
Dimensionierung die Wellenausbreitung auf den jeweils vorgesehenen
Frequenzbereich hin (hier 2,4 GHz) optimiert werden. Das gilt insbesondere
für die Ausdehnung der jeweiligen Funkzone, so dass erreicht
werden kann, dass sich nur im Nahbereich von beispielsweise 25 cm
ein ausreichend großes Funkfeld ausbreitet. Dasselbe gilt
auch in Empfangsrichtung, wobei die über das Leckwellenkabel 120 empfangenen
Funksignale von entsprechenden Funkmodulen der jeweils aufgestellten
Geräte ausgehen (s. „212” in 1).
Die Funkmodule können auch als externe Funkmodule, beispielsweise
in Form von USB-Sticks, ausgebildet sein, die an PCs bzw. Laptops
und dergleichen angeschlossen werden.
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Durch
die Integration eines Leckwellenkabels in das Möbel selbst
(siehe auch 3, 6 und 7),
können punktuell sich ausbildende Funkversorgungsbereich
ausgebildet und linienförmig aneinandergereiht werden.
Diese Struktur eignet sich insbesondere zum Einsatz in Schreibtischen und/oder
Schaltermöbeln, so dass dort mehrere datenverarbeitende
Geräte gleichzeitig und ohne Verkabelungsaufwand mit einem
Datennetzwerk verbunden werden können.
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Die 3 zeigt
in Ansichten a), b) und c) ein erfindungsgemäßes
Möbel 300 in Form eines Schreibtisches, der eine
Abstellfläche 310 für Geräte, hier
beispielsweise für den PC 210, aufweist. In dem Möbel 300 ist
die drahtlose Anschlusseinrichtung 110 einschließlich
des Leckwellenkabels integriert. Dadurch können die sich
auf der Abstell- bzw. Arbeitsfläche 310 befindlichen
Geräte (PC 210) und ggf. auch weitere sich in
unmittelbarer Nähe befindliche Geräte (automatischer
Kassentresor 240) drahtlos mit dem Datennetzwerk verbunden
werden. Durch die bereits beschriebene Verbindungsvorrichtung 250 und
die entsprechenden Anschlusselemente ist sichergestellt, dass sich
zumindest die auf der Abstellfläche 310 befindlichen
Geräte in einer optimalen Position zum Leckwellenkabel
befinden. Die Person P, hier ein Bankkunde, kann durch eine drehbewegliche
Ausgestaltung der Verbindungsvorrichtung 250, die als Exzenter-Verbindung
wirkt und an dem Möbel in dem Kabelkanal linear verschieblich
angeordnet ist, die Position des jeweiligen Gerätes noch
etwas verändern. Das Gerät selbst aber bleibt
an dem vorgesehenen Platz befestigt. Ein Entfernen bzw. Diebstahl
des Gerätes ist nicht oder nur unter Gewaltanwendung möglich.
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Die
hier vorgestellte Erfindung ist unter anderem zum Einsatz in Schalterbereichen
geeignet wie sie beispielsweise in Bank- oder Postfilialen anzutreffen
sind. Durch die Erfindung kann eine sehr flexible und bedienfreundliche
Infrastruktur für elektronische Geräte bzw. Komponenten
im Schalterbereich realisiert werden. Die Erfindung eignet sich
insbesondere zum Einsatz in Selbstbedienungsbereichen von Banken
und dergleichen, die auch für den Publikumsverkehr zugänglich
sind, wo eine mechanisch sichere aber dennoch bewegliche Verbindung
zwischen den Geräten und dem Möbel gewünscht
wird. Hierzu werden die Verbindungselemente vorzugsweise als nicht lösbare
Steckverbindungen ausgeführt. Dadurch kann der Kunde zwar
das Gerät in einem gewissen Bereich bewegen bzw. verschwenken,
das Gerät selbst kann jedoch nicht von dem Aufstellort
entfernt werden.
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Insgesamt
stellt sich die Erfindung als sichere, aber dennoch sehr flexible
sowie komfortable und bedienfreundliche Infrastruktur dar.
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- 100
- drahtlose
Anschlusseinrichtung
- 110
- Kabelkanal
- 120
- Leckwellenkabel
mit: 120a Innenleiter, 120b Dielektrikum, 120c Außenleiter, 120c Kabelmantel, 121 Schlitzen
- 125
- Anschlusseinheit
zum Datennetzwerk (und ggf. auch zum Stromversorgungsnetz)
- 130
- Stromversorgungskabel
- NW
- Datennetzwerk
- RF
- Funkverbindung
(in engen Funkfeldbereichen)
- RF*
- Wellenausbreitung
am Leckwellenkabel
- A
- Anschlusspunkt
(zum Datennetzwerk)
- Z0
- Abschlusswiderstand
- 210
- erstes
datenverarbeitendes Gerät, hier als PC ausgebildet, u.
a. mit: 212 Funkmodul (WLAN-Modul)
- 220
- zweites
datenverarbeitendes Gerät bzw. Peripheriegerät,
hier als Drucker ausgebildet
- 230
- drittes
datenverarbeitendes Gerät bzw. Peripheriegerät,
hier als Scanner ausgebildet
- 240
- viertes
datenverarbeitendes Gerät bzw. Peripheriegerät,
hier als autom. Kassentresor ausgebildet
- 250
- Verbindungsvorrichtung
(Exzenter) zwischen Gerät und Möbel
- 255
- Plattformelement
(Drehteller)
- 251,
252
- Verbindungselemente
(zueinander beabstandet)
- 251*
- Verbindungselement
(am Gerät)
- 252*
- Verbindungselement
(am Möbel)
- D
- Abstand
- A1,
A2
- Drehaschsen
- 300
- Möbel,
hier als Schaltertresen z. B. für Bankfiliale ausgebildet
- 310
- Arbeitsfläche
bzw. Abstellfläche für datenverarbeitende Geräte
- P
- Person,
hier z. B. Kunde einer Bank
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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