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DE10200891A1 - Zierblendenanordnung für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Zierblendenanordnung für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug

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DE10200891A1
DE10200891A1 DE2002100891 DE10200891A DE10200891A1 DE 10200891 A1 DE10200891 A1 DE 10200891A1 DE 2002100891 DE2002100891 DE 2002100891 DE 10200891 A DE10200891 A DE 10200891A DE 10200891 A1 DE10200891 A1 DE 10200891A1
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Volkswagen AG
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zierblendenanordnung für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer an einem Zierblenden-Trägerteil (1) angeordneten Zierblende (2). Erfindungsgemäß ist die Zierblende (2) integral mit dem Zierblenden-Trägerteil (1) ausgebildet. Mittels Aufsetzen einer zweiten Zierblende (5) ist die Zierblendenanordnung auf einfache und preiswerte Weise an unterschiedliche Ausstattungsvarianten anpassbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zierblendenanordnung für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • In jedem Fahrzeug ist der Innenraum mit diversen Verkleidungsteilen ausgestattet, z. B. der Fahrzeughimmel, Mittelkonsolenverkleidungen, Säulenverkleidungen und Türverkleidungen. Die Fahrzeughersteller bieten ihren Kunden eine reichhaltige Variabilität in Bezug auf verschiedenartige Ausstattungen hin an. So z. B. kann bei den Verkleidungsteilen zwischen verschiedenen Stoff- und Lederarten gewählt werden.
  • Aus designtechnischen Gründen werden zusätzlich auch noch Zierblenden verwendet. Mit diesen kann dem gesamten Interieur eine eigene Stilrichtung verliehen werden. So kann man z. B. anstatt einer klassischen Ausstattung mit Holzzierblenden auch eine sportliche Variante mit Karbonzierblenden oder Metallzierblenden einsetzen. In der Basisausstattung wird von den meisten Automobilherstellern eine einfache und kostengünstige Variante angeboten, nämlich Kunststoffzierblenden. Aber auch diese können sich durch unterschiedliche Oberflächennarbungen unterscheiden und so dem Fahrzeuginnenraum eine andere Optik verleihen. Diese verschiedenartigen Zierblenden sind meist im Fahrzeuginnenraum auf Verkleidungsteilen fixiert, z. B. auf einer Türverkleidung.
  • Bei einer gattungsgemäßen allgemein bekannten Zierblendenanordnung ist die Zierblende an einem Zierblenden-Trägerteil angeordnet. Die Zierblende ist als separates Bauteil ausgeführt. Zur Anordnung an dem Zierblenden-Trägerteil ist die Zierblende z. B. an das Zierblenden-Trägerteil anclipsbar. Als weitere Befestigungsmöglichkeit ist eine Verschraubung der Zierblende an das Zierblenden-Trägerteil bekannt. Sowohl die Zierblenden für eine Basisausstattung als auch die Zierblenden für hochwertige Ausstattungen werden als separate Bauteile in einem separaten Arbeitsvorgang montiert. Durch die unterschiedlichen Materialien und Oberflächen der Zierblenden ist es oft nötig, das Zierblenden-Trägerteil unterschiedlich zu gestalten, so dass die verschiedenen Varianten an Zierblenden montierbar sind. Durch diese unterschiedlichen Geometrien des Zierblenden-Trägerteils entstehen Mehrkosten, da mehrere Werkzeuge zur Fertigung des Zierblenden-Trägerteils nötig sind. Insgesamt entstehen sowohl in der Fertigung als auch bei der Montage der Zierblenden zusätzliche Kosten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zierblendenanordnung zu schaffen, die ohne großen Aufwand eine einfache und preiswerte Anpassung an unterschiedliche Ausstattungsvarianten erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß Anspruch 1 ist die Zierblende einer Zierblendenanordnung für Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, integral mit dem Zierblenden-Trägerteil, vorzugsweise einem Verkleidungsteil, ausgebildet.
  • Vorteilhaft bei dieser Zierblendenanordnung ist, dass die Zierblendenanordnung in einer Ausstattungsvariante aus nur einem einzigen Bauteil besteht. Somit entfällt für diese Ausstattungsvariante einerseits die Herstellung einer separaten Zierblende und andererseits die Montage der separaten Zierblende. Damit werden sowohl die Entwicklungs- und Herstellkosten als auch die Montagekosten gesenkt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Zierblende aus dem gleichen Material wie das Zierblenden-Trägerteil hergestellt. Das verwendete Material ist vorzugsweise ein Kunststoff-Material. Damit kann das Zierblenden-Trägerteil und die Zierblende in einem Arbeitsgang gefertigt werden. Bei Verwendung z. B. eines Kunststoffspritzverfahrens ist die Zierblende an das Zierblenden-Trägerteil anspritzbar.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist die Zierblende wenigstens bereichsweise durch Übergangsbereiche, vorzugsweise Fugen und/oder Narbungen oder dergleichen, von dem sich anschließenden Zierblenden-Trägerteilbereich sichtbar abgegrenzt. Durch diese optische Unterscheidung zwischen Zierblende und Zierblenden-Trägerteil entsteht für den Fahrzeuginsassen ein optisch ansprechender Gesamteindruck.
  • Gemäß einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform ist auf die integral mit dem Zierblenden-Trägerteil ausgebildete erste Zierblende eine zweite Zierblende aufsetzbar. Damit sind mittels eines einfachen Arbeitsganges weitere insbesondere gehobenere Ausstattungsvarianten herstellbar. Die Zierblendenanordnung mit der ersten integralen Zierblende ist z. B. für eine einfache Basis-Ausstattung einsetzbar. Für hochwertige Ausstattungsvarianten ist - je nach Kundenwunsch - eine zweite Zierblende aus einem hochwertigen Material aufsetzbar. Die zweite Zierblende ist z. B. als Metall- Zierblende ausbildbar. Dadurch ist eine einfache und preiswerte Anpassung an unterschiedliche Ausstattungsvarianten geschaffen.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung ist an der zweiten Zierblende jeweils wenigstens eine jedem Übergangsbereich zugeordnete Zierblenden-Lasche ausgebildet. Den Zierblenden-Laschen sind in den Übergangsbereichen entsprechende Schlitzausnehmungen zugeordnet, durch die die Zierblenden-Laschen im montierten Zustand hindurchgesteckt sind. Damit ist die zweite Zierblende an dem Zierblenden- Trägerteil einfachst lagefixiert.
  • Bei einer Weiterbildung sind die Zierblenden-Laschen im durch die Schlitzausnehmungen hindurchgesteckten Zustand zur Fixierung der zweiten Zierblende auf der ersten Zierblende umbördelbar. Damit ist die zweite Zierblende auf der ersten Zierblende ortsfest gehalten. Ein Austausch der zweiten Zierblende, z. B. bei Beschädigung derselben, ist aber trotzdem einfach möglich.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Schlitzausnehmungen in den Übergangsbereichen dauerhaft ausgebildet oder durch Durchstoßen ausbildbar. Damit sind die Schlitzausnehmungen in den Übergangsbereichen bei jeder geometrischen Form des Zierblenden-Trägerteils verdeckt anbringbar. Eine optische Beeinträchtigung des Gesamteindrucks ist somit vermeidbar.
  • In einer weiteren Ausführungsform sind die Übergangsbereiche einer streifenförmig ausgebildeten Zierblende zum sich daran anschließenden Zierblenden-Trägerteilbereich hin durch zwei in etwa parallel zueinander verlaufende Fugen ausgebildet. Dadurch ergibt sich ein gewünschter optisch ansprechender Gesamteindruck. Für die zweite Zierblende ergibt sich durch die parallel zueinander verlaufenden Fugen eine einfach herzustellende Geometrie.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist die zweite Zierblende mit der ersten Zierblende wenigstens bereichsweise durch eine Klebeverbindung verbunden. Damit ist neben der Laschen-Fixierung eine weitere Befestigungsvariante der zweiten Zierblende geschaffen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die zweite Zierblende aus einem hochwertigen Material, vorzugsweise aus einem Metall, hergestellt. Somit sind Zierblendenanordnungen für hochwertige Fahrzeugausstattungen herstellbar.
  • Grundsätzlich ist die zweite Zierblende aber aus allen Materialien wie z. B. Holz oder Karbon herstellbar.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Zierblenden-Trägerteil ein Verkleidungsteil, vorzugsweise ein Innenraum-Verkleidungsteil. Damit ist ein Einsatz der Zierblendenanordnung als z. B. Türverkleidung möglich.
  • Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt schematisch eine perspektivische Ansicht eines Ausschnitts eines Zierblenden-Trägerteils 1 mit einer integralen Zierblende 2. Die erste Zierblende 2 ist durch zwei parallel laufende Fugen 3 sichtbar von dem Zierblenden-Trägerteil 1 abgegrenzt. In den Fugen 3 sind Schlitzausnehmungen 4 ausgebildet. An einer zweiten Zierblende 5 ist eine Zierblenden-Lasche 6 ausgebildet. Die zweite Zierblende 5 ist auf die erste Zierblende 2 aufsetzbar. Die Zierblenden-Laschen 6 werden bei der Montage der zweiten Zierblende 5 durch die in den Fugen 3 angebrachten Schlitzausnehmungen 4 hindurchgesteckt. Zur Fixierung der zweiten Zierblende 5 werden die Zierblenden-Laschen 6 auf der Rückseite des Zierblenden-Trägerteils 1 umgebördelt. Die Schlitzausnehmungen 4 sind entweder dauerhaft ausgebildet oder werden erst bei der Montage der zweiten Zierblende 5 durchgestoßen.
  • Damit ist eine Zierblendenanordnung geschaffen, die z. B. für eine Basisausstattung eines Kraftfahrzeuges ein Zierblenden-Trägerteil 1 mit integraler erster Zierblende 2 bietet. Für hochwertige Fahrzeugausstattungen ist durch Aufsetzen der zweiten Zierblende 5 eine Aufwertung der Zierblendenanordnung möglich. Dadurch ist eine einfache und preiswerte Anpassung an unterschiedliche Ausstattungsvarianten geschaffen. BEZUGSZEICHENLISTE 1 Zierblenden-Trägerteil
    2 erste Zierblende
    3 Fuge
    4 Schlitzausnehmung
    5 zweite Zierblende
    6 Zierblenden-Lasche

Claims (11)

1. Zierblendenanordnung für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer an einem Zierblenden-Trägerteil angeordneten Zierblende, dadurch gekennzeichnet, dass die Zierblende (2) integral mit dem Zierblenden-Trägerteil (1), vorzugsweise einem Verkleidungsteil, ausgebildet ist.
2. Zierblendenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zierblende (2) aus dem gleichen Material, vorzugsweise einem Kunststoff- Material, wie das Zierblenden-Trägerteil (1) hergestellt ist.
3. Zierblendenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zierblende (2) wenigstens bereichsweise durch Übergangsbereiche, vorzugsweise Fugen (3) und/oder Narbungen oder dergleichen, von dem sich anschließenden Zierblenden-Trägerteilbereich sichtbar abgegrenzt ist.
4. Zierblendenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf die integral mit dem Zierblenden-Trägerteil (1) ausgebildete erste Zierblende (2) eine zweite Zierblende (5) aufsetzbar ist.
5. Zierblendenanordnung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der zweiten Zierblende (5) jeweils wenigstens eine jedem Übergangsbereich (3) zugeordnete Zierblenden-Lasche (6) ausgebildet ist, und dass den Zierblenden-Laschen (6) in den Übergangsbereichen (3) entsprechende Schlitzausnehmungen (4) zugeordnet sind, durch die die Zierblenden-Laschen (6) im montierten Zustand hindurchgesteckt sind.
6. Zierblendenanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zierblenden-Laschen (6) im durch die Schlitzausnehmungen (4) hindurchgesteckten Zustand umbördelbar sind zur Fixierung der zweiten Zierblende (5) auf der ersten Zierblende (2).
7. Zierblendenanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitzausnehmungen (4) in den Übergangsbereichen (3) dauerhaft ausgebildet sind oder durch Durchstoßen ausbildbar sind.
8. Zierblendenanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergangsbereiche einer streifenförmig ausgebildeten Zierblende (2) zum sich daran anschließenden Zierblenden- Trägerteilbereich hin durch zwei in etwa parallel zueinander verlaufende Fugen (3) ausgebildet sind.
9. Zierblendenanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zierblende (5) mit der ersten Zierblende (2) wenigstens bereichsweise durch eine Klebeverbindung verbunden ist.
10. Zierblendenanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zierblende (5) aus einem hochwertigen Material, vorzugsweise aus einem Metall, hergestellt ist.
11. Zierblendenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zierblenden-Trägerteil (1) ein Verkleidungsteil, vorzugsweise ein Innenraum-Verkleidungsteil ist.
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