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Die
Erfindung betrifft eine Bewehrung für eine Stahlbetonwand
mit einem ersten und einer zweiten, eine Vielzahl von senkrechten
Längsstäben aufweisenden Betonstahlgitter, und
einer ersten und einer zweiten, eine Vielzahl von waagerechten Querstäben
aufweisenden Betonstahlmatte, wobei jeweils die ersten und jeweils
die zweiten Gitter bzw. Matten aneinander anliegen und die ersten
von den zweiten Gitter bzw. Matten beabstandet sind.
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Üblicherweise
werden Stahlbetonwände hergestellt, indem vor Ort eine
Vielzahl von Betonstahlmatten beziehungsweise Rundstähle
miteinander verdrahtet werden. Hierzu wird die Schalung der Wand
auf einer Seite aufgebaut, und anschließend die Betonstahlmatten
beziehungsweise die Rundstähle von Hand Stück
für Stück eingebaut und miteinander verdrahtet.
Es können Bewehrungsmatten verwendet werden, die eine Vielzahl
senkrechter Längsstäbe aufweisen, welche mittels
zwei oder drei Querstäben miteinander verbunden sind. Mehrere nebeneinander
angeordnete Bewehrungsmatten werden dann mittels Betonstahlmatten
verbunden, die eine Vielzahl von waagerechten Querstäben
besitzen, oder mit einzelnen Rundstählen. Die Querstäbe
oder Rundstähle können eine Länge bis
zu zwölf Meter aufweisen. Zwei derartige Mattengeflechte werden
nebeneinander aufgebaut und mit Abstandshalter verbunden. Auf ihre
oberen Enden werden dann Anschlusskörbe oder Kappen aufgesetzt,
welche das Verbindungsglied zu den Bewehrungselementen der Decke
darstellen oder zum Abschluss einer Wand dienen. Es ist leicht einsehbar,
dass für die Bewehrung der Stahlbetonwand nicht nur eine
hohe Anzahl einzelner Bauteile erforderlich ist, sondern dass auch
der Montageaufwand immens ist. Außerdem muss aufgrund der
systembedingten großen Überlappung der einzelnen
Bauteile mehr Stahl verbaut werden als unbedingt erforderlich und
die vorgegebene Größe der Matten verursachen relativ
viel Abfall.
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Aus
der
DE 195 10 358
A1 ist eine Bewehrung für wandartige Betonbauten
bekannt, bei der zwei prinzipiell gleich ausgebildete Gitterkörbe
ineinandergeschachtelt und miteinander verbunden werden. Zwar kann
mit einer derart ausgebildeten Bewehrung auch Montagezeit eingespart
werden, jedoch bereiten die Gitterkörbe beim Transport
große Probleme, da sie sperrig sind und daher relativ viel Platz
für den Transport und die Lagerung benötigen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bewehrung der eingangs
genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die Montagezeit verkürzt
und der Materialverbrauch verringert werden.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Bewehrung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass an lediglich einer Seite wenigstens einer der Betonstahlgitter
die Enden der senkrechten Längsstäbe abgebogen
sind.
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Die
erfindungsgemäße Bewehrung sieht vor, dass zumindest
eine der Betonstahlgitter, welche eine Vielzahl von senkrecht stehenden
Längsstäben besitzt, an einer Seite, insbesondere
an der Oberseite abgebogene Enden aufweist. Die oberen Enden der
senkrecht stehenden Längsstäbe sind also abgebogen
oder abgewinkelt. Hierdurch wird der wesentliche Vorteil erzielt,
dass auf den Anschlusskorb oder die Kappe verzichtet werden kann,
wodurch eine Vielzahl von Bauteilen eingespart wird und auch die Montagezeit
wesentlich verkürzt wird. Mit Vorzug kann dieses die Vielzahl
an Längsstäbe aufweisende Betonstahlgitter in
der erforderlichen Länge hergestellt werden, so dass dieses Betonstahlgitter
bereits die gewünschte Höhe aufweist. Außerdem
kann das Betonstahlgitter exakt nach den Vorgaben der Statik gefertigt,
d. h. es können die senkrechten Längsstäbe
in dem durch die Statik vorgegebenen Abstand angeordnet und mit
zwei oder drei Querstäben miteinander verbunden werden.
Die Verbindung erfolgt zum Beispiel durch Schweißen, insbesondere
Punktschweißen. Außerdem kann das Betonstahlgitter
in der üblichen Breite von zum Beispiel sechs Metern, jedoch
aber auch in jeder beliebigen Breite, hergestellt werden. Durch
seitliches Aufsetzen oder Auflegen einer Betonstahlmatte mit einer
Vielzahl von Querstäben wird das erforderliche Gitternetz
erzeugt. Es müssen also lediglich das Betonstahlgitter
und die Betonstahlmatte miteinander verdrahtet werden. Zur Armierung
der anderen Seite der Stahlbetonwand werden ebenfalls ein Betonstahlgitter
und eine Betonstahlmatte miteinander verdrahtet, wobei die Längsstäbe
dieses zweiten Betonstahlgitters optional ein abgewinkeltes Ende
aufweisen. Die zueinander parallel verlaufenden Enden können
nun miteinander verdrahtet werden. Die Betonstahlgitter und Betonstahlmatten
können auch als Einachslistenmatten oder als zweiachslistenmatten
ausgeführt sein.
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Unterschiedliche
Ausführungsformen sehen vor, dass das Ende L-förmig
oder U-förmig abgewinkelt ist. Bei L-förmig abgewinkelten
Enden können diese, wie bereits erwähnt, miteinander
verbunden sein, wenn die Längsstäbe beider Betonstahlgitter und
-matten abgebogen sind, die Enden aufeinander zu ragen und aneinander
anliegen. Ist das Ende eines Betonstahlgitters U-förmig
abgewinkelt, das heißt, der freie U-Schenkel ragt nach
unten, dann kann an diesen freien Schenkel das nicht abgebogene
Ende des anderen Betonstahlgitters angebunden, insbesondere verrödelt
(lagefixiert), werden. Es ist also denkbar, dass nur eine oder aber
auch beide Betonstahlgitter mit Längsstäben mit
L-förmig und/oder U-förmig abgebogenen Enden versehen
ist bzw. sind.
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Mit
Vorzug weist der waagerechte Abschnitt des L-förmig oder
U-förmig abgebogenen Endes des senkrechten Längsstabes
eine Länge auf, die im Wesentlichen dem Abstand des ersten
zum zweiten Matten-Gitter-Verbund entspricht. Auf diese Weise wird ohne
Verwendung eines separaten Anschlusskorbes oder einer Kappe auch
der Abstand der ersten zu den zweiten Gitter bzw. Matten eingestellt.
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Erfindungsgemäß sind
die L-förmig abgebogenen Enden im Wesentlichen um 90° aus
der Ebene der Betonstahlgitter abgebogen, so dass sie orthogonal
zu dieser Ebene stehen. Entsprechend sind erfindungsgemäß die
U-förmig abgebogenen Enden im Wesentlichen zweimal um 90° abgebogen,
so dass der endständige Abschnitt parallel zum Längsstab verläuft.
Bei Sonderformen sind auch andere Winkel oder Formen denkbar, ohne
dass hierfür spezielle Anschlusskörbe oder -kappen
verwendet werden müssen.
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Hieraus
resultiert, dass die U-förmig abgebogenen Enden der Längsstäbe
einen mit dem Betonstahlgitter einstückig verbundenen Anschlusskorb oder
eine Kappe bilden. Wie bereits erwähnt, wird nicht nur
Montagezeit eingespart, sondern auch die Anzahl der einzelnen Bauteile
und somit auch der Verschnitt und Abfall verringert.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung,
in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele
im Einzelnen dargestellt sind. Dabei können die in der
Zeichnung dargestellten sowie in der Beschreibung und in den Ansprüchen
erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder
in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines ersten Betonstahlgitters;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer ersten Betonstahlmatte;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines zweiten Betonstahlgitters;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Listematte;
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5 eine
perspektivische Ansicht des mit der ersten Matte verbundenen ersten
Gitters;
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6 eine
perspektivische Ansicht des mit der zweiten Matte verbundenen zweiten
Gitters;
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7 eine
perspektivische Ansicht der miteinander verbundenen ersten und zweiten
Gitter und Matten;
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8 ein
zweites Ausführungsbeispiel eines ersten Betonstahlgitters;
und
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9 ein
zweites Ausführungsbeispiel eines zweiten Betonstahlgitters.
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Beim
in der 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eines
ersten Betonstahlgitters 10 sind im von der Statik vorgegebenen
Abstand eine Vielzahl von Längsstäben 12 nebeneinander
angeordnet. Die Längsstäbe 12 sind mittels
drei Querstäben 14 miteinander verbunden. Diesen
Aufbau weist auch das in der 3 dargestellte
zweite Betonstahlgitter 16 auf.
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Erfindungsgemäß ist
das erste Betonstahlgitter 10 einstückig mit einem
insgesamt mit 18 bezeichneten Anschlusskorb oder einer
Kappe versehen, indem das Ende 20 eines jeden Längsstabes 12 abgebogen
ist. Dabei ist ein erster Abschnitt 22 um 90° und
ein zweiter Abschnitt 24 um weitere 90° abgebogen,
so dass das Ende 20 im Wesentlichen die Form eines nach
unten offenen U aufweist. Der erste Abschnitt 22 erstreckt
sich orthogonal zur Ebene des Betonstahlgitters 10 und
der zweite Abschnitt 24 verläuft parallel zum
Rest des Längsstabes 12.
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Die 2 zeigt
eine erste Betonstahlmatte 26, welche eine Vielzahl von
waagerecht angeordneten Querstäben 28 aufweist,
deren Größe und Abstand durch die Statik vorgegeben
ist. Die Länge dieser Querstäbe 28 kann
bis zu zwölf Meter betragen. Die Querstäbe 28 sind über
deren Länge verteilt angeordnete Längsstäbe 30 miteinander
verbunden. Die in der 4 dargestellte zweite Betonstahlmatte 32 ist
entsprechend aufgebaut. Die Längs- und Querstäbe
einer jeden Matte 10, 16, 26 und 32 werden
im Werk z. B. mittels Schweißung, insbesondere Punktschweißung
miteinander Verbunden.
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In
der 5 sind die erste Betonstahlgitter 10 und
die erste Betonstahlmatte 26 zum Beispiel durch Rödeln
miteinander verdrahtet. Dies erfolgt vor Ort auf der Baustelle. Über
die Länge der ersten Betonstahlmatte 26 werden
entsprechend viele erste Betonstahlgitter 10 angeordnet,
wobei sich diese nicht unbedingt überlappen müssen.
In der 5 ist lediglich ein erstes Betonstahlgitter 10 dargestellt. Deutlich
erkennbar ist, dass die Betonstahlmatte 26 an deren Oberseite
von den Enden 20 der Längsstäbe 12 des
ersten Betonstahlgitters 10 überragt wird, so
dass der am Betonstahlgitter 10 einstückig angeformte
Anschlusskorb 18 oder die Kappe über das obere
Ende der ersten Betonstahlmatte 26 vorsteht. Die Längsstäbe 12 und die
Querstäbe 28 bilden das für die Bewehrung 34 erforderliche
Gitternetz. Die Hilfsquerstäbe 14 und Hilfslängsstäbe 30 spielen nunmehr
keine Rolle mehr.
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Entsprechend
sind gemäß 6 die zweite Betonstahlgitter 16 und
die zweite Betonstahlmatte 32 miteinander verdrahtet, wobei
auch hier die Enden 20 der Längsstäbe 12 der
zweiten Betonstahlgitter 16 die Oberseite der zweiten Betonstahlmatte 32 überragen.
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In
der 7 ist der Anschlusskorb 18 oder die Kappe
mit den Enden 20 der Längsstäbe 12 der zweiten
Betonstahlgitter 16 verdrahtet und sind die ersten Matten 10 und 26 mit
Abstand zu den zweiten Matten 16 und 32 geordnet.
Zwischen den Gittern und Matten 10, 26 und 16, 32 sind
nicht dargestellte Abstandshalter vorgesehen, die die Gitter und
Matten auf Abstand halten. Deutlich erkennbar ist, dass ein separater
Anschlusskorb oder eine separate Kappe nicht erforderlich ist und
dass zum Aufbau der Bewehrung 34 für eine Stahlbetonwand
lediglich vier Bauteile, nämlich die beiden Betonstahlgitter 10 und 16 sowie
die beiden Betonstahlmatten 26 und 32 erforderlich
sind. Diese können in den notwendigen Abmessungen im Werk
hergestellt werden, so dass sie vor Ort, d. h. auf der Baustelle
lediglich noch verdrahtet werden müssen. Zurichtarbeiten
entfallen, wodurch Abfall eingespart wird. Außerdem kann
eine derartige Bewehrung 34 innerhalb kürzester
Zeit errichtet werden. Die Bewehrung 34 ist daher schnell und
preiswert herstellbar.
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Die 8 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel der ersten Betonstahlgitter 10,
bei der die oberen Enden 20 der Längsstäbe 12 um
90° umgebogen sind und der erste Abschnitt 22 eine
Länge aufweist, die im Wesentlichen dem Abstand der ersten
Gitter 10 und 26 von den zweiten Matten 16 und 32 aufweist.
Die 9 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel
der zweiten Betonstahlgitter 16, bei der die oberen Enden 20 der
Längsstäbe 12 ebenfalls um 90° abgebogen
sind und die Länge dieses dritten Abschnitts 36 im
Wesentlichen dem Abstand der Gitter und Matten zueinander entspricht.
Durch diese Ausgestaltung der Betonstahlgitter 10 und 16 wird
ebenfalls ein Anschlusskorb 18' oder eine Kappe gebildet, der
jedoch nunmehr zweiteilig ist und hälftig den Betonstahlgittern 10 und 16 zugeordnet
ist.
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Auch
dieses Ausführungsbeispiel erlaubt die schnelle Herstellung
einer Bewehrung 34 mit einem wesentlich geringeren Montageaufwand
als beim Stand der Technik, da auch hier keine zusätzlichen Bauteile
erforderlich sind und zudem der Vorteil erzielt wird, den Abstand
der ersten Gitter 10 und 26 zu den zweiten Matten 16 und 32 durch
exakte Verbindung der Abschnitte 22 und 36 einstellen
zu können. Die Abschnitte 22 und 36 müssen
dabei nicht exakt auf eine vorgegebene Länge gekürzt
werden.
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Die
zuvor beschriebene Bewehrung 34 besitzt den wesentlichen
Vorteil, dass aufgrund geringerer Überlappung wesentlich weniger
Material für die Bewehrung 34 erforderlich ist,
dass Montagezeit eingespart wird und dass weniger Abfall anfällt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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