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Die
Erfindung betrifft einen Schneckenzaun, insbesondere einen elektrischen
Schneckenzaun, der einen aus Grundkörperelementen gebildeten Grundkörper
aufweist, und der zumindest zwei Elektroden aufweist, die mit zumindest
einer elektrischen Energiequelle verbindbar sind.
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Derartige
elektrische Schneckenzäune sind bekannt. So offenbart z.
B. die
DE 10 2005
032 677 A1 einen Elektroschneckenzaun, der aus einem Recycling
Kunststoffmaterial gefertigt ist, wobei ein großer Vorteil
dessen Bausatzweise sein soll.
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Die
DE 2 817 238 befasst sich
mit einem elektrischen Schneckenzaun, der aus nicht leitendem Material,
also vorzugsweise aus Kunststoff besteht, auf dem die Elektroden
aufgebracht sind, in dem diese z. B. aufgeklebt, aufgedampft, aufgeschweißt
oder aufgespannt sind. Die Energieversorgung der Elektroden wird
beispielsweise durch Batterien ermöglicht.
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Ein
Elektroschneckenzaun ist auch in der
DE 10 2005 041 713 A1 offenbart,
der aus Kunststoffgitter oder Kunststoffwellplatten besteht und
zwei parallele, rostfreie oder galvanisierte Drähte an
dessen oberem Teil aufweist, die z. B. an einem Trafo angeschlossen
sind und den Zugang der Schnecken zum Garten durch einen nicht tödlichen
Elektrostock hindern sollen.
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In
der
DE 297 01 313
U1 ist ein elektrischer Schneckenzaun offenbart, der aus
einer aus Kunststoff bestehenden Profilleiste besteht, in die mindestens
zwei stromführende Leiter eingebracht sind.
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Auch
die
DE 295 17 149
U1 befasst sich mit einem elektrischen Schneckenzaun, dessen
Grundplatte aus Isolierstoff gebildet ist und im oberen Teil mindestens
zwei oder mehr elektrisch leitende korrosionsbeständige
Längselektroden aufweist.
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Die
DE 200 20 489 U1 offenbart
ebenfalls einen elektrischen Schneckenzaun, der aus Leitungshaltern
mit daran angebundenen, elektrischen Leitern besteht, wobei die
Leitungshalter mit ihrem Einsteckende pfahlartig ausgeführt
sind, so dass diese in die Erde einsteckbar sind.
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Mit
den bekannten Schneckenzäunen wird so mit Hilfe von elektrischem
Strom eine Barriere gebildet, welche für Schnecken grundsätzlich
unüberwindbar sein soll. Denn erklimmen die Schnecken den
Elektroschneckenzaun und gelangen mit ihrem Körper in Kontakt
mit den beiden Elektroden bewirkt der dann darin fließende
Strom ein Umkehren der Schnecken.
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Insofern
kann mit einem Elektroschneckenzaun vorteilhaft auf Umwelt belastende
Gifte oder andere tötende Maßnahmen verzichtet
werden.
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Als
ein Hauptnachteil der bekannten Schneckenzäune ist aber
anzusehen, dass, wenn der Schneckenzaun aus einer Viel zahl von Grundkörperelementen
gebildet ist, die einander benachbarten Grundkörperelemente
einen Spalt zueinander bilden, so dass die Schnecken durch diesen
Spalt hindurchkriechen könnten. Nachteilig ist weiter,
dass die elektrische Verbindung der beiden Elektroden des jeweiligen
Grundkörperelementes oft nicht hinreichend ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem bekannten
Stand der Technik einen Schneckenzaun zur Verfügung zu
stellen, der mit einfachen Mitteln hinsichtlich des Eindringens
von Schnecken in davor zu schützende Bereiche weiter verbessert
ist.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe durch einen Schneckenzaun mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst, wobei jedes Grundkörperelement an seinen
jeweils gegenüberliegenden Hochseiten einen Verbindungsbereich
aufweist, wobei der eine Verbindungsbereich Befestigungsstücke
und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich Gegenbefestigungsstücke
aufweist, so dass jeweils benachbarte Grundkörperelemente
zumindest kraftschlüssig miteinander verbindbar sind, und
wobei die Elektroden bevorzugt in dem jeweiligen Verbindungsbereich
in Verbindungselementen münden, die zueinander korrespondierend
so ausgeführt sind, dass die Elektroden kraftformschlüssig
und elektrisch leitend miteinander verbindbar sind.
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Mit
der Erfindung wird ein verbesserter Schneckenzaun zur Verfügung
gestellt, dessen Grundkörper zusammengesetzt aus einer
Vielzahl von Grundkörperelementen eine sich jeweils ändernde
Grundfläche dicht, also vorteilhaft spaltfrei umfassen
kann, da die jeweiligen Verbindungsbereiche mit Befestigungsstücken
und jeweils korrespondierenden Gegenbefestigungsstücken
versehen sind, wobei die Befestigungsstücke bzw. Gegenbefestigungsstücke
so ausgeführt sind, dass zumindest eine kraftschlüssige
Verbindung einander benachbarter Grundkörperelemente erreichbar
ist. Zudem wird vorteilhaft eine sichere elektrische Verbindung
der beiden Elektroden erreicht, indem die elektrischen Verbindungselemente
so ausgeführt sind, dass diese kraftformschlüssig
miteinander verbindbar sind.
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Eine
kraftschlüssige Verbindung im Sinne der Erfindung ist eine
Verbindung, bei welcher die beiden Verbindungspartner nach deren
Verbindung unzerstörbar voneinander trennbar sind.
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Eine
kraftformschlüssige Verbindung im Sinne der Erfindung ist
eine Verbindung, bei welcher die beiden Verbindungspartner in Fügerichtung
formschlüssig miteinander verbunden sind, entgegen der Fügerichtung
aber unzerstörbar voneinander trennbar sind.
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Damit
wird vorteilhaft erreicht, dass der einmal aufgebaute Schneckenzaun
in seiner die Grundfläche umfassenden geometrischen Form
demontierbar ist und mit einer identischen geometrischen Form oder
einer anderen, an die jeweils andere Grundfläche angepassten
geometrischen Form wieder montierbar ist.
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Insofern
wird vorteilhaft ein an die jeweiligen Bedingungen flexibel einsetzbarer
Schneckenzaun zur Verfügung gestellt.
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Günstig
im Sinne der Erfindung ist, wenn der eine Verbindungsbereich als
männlicher Verbindungsbereich und der dazu gegenüberliegende
Verbindungsbereich als weiblicher Verbindungsbereich ausgeführt
ist.
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Mit
dieser vorteilhaften Ausgestaltung können die jeweiligen
Grundkörperelemente leicht miteinander verbunden werden,
da diese in den jeweiligen Verbindungsbereichen die jeweils korrespondierenden
Befestigungsstücke bzw. Gegenbefestigungsstücke
und elektrischen Verbindungselemente aufweisen.
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In
zweckmäßiger Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
der eine Verbindungsbereich in einer Frontalansicht auf das Grundkörperelement
an einer Sichtseite und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich
an einer dazu gegenüberliegenden Innenseite des Grundkörperelementes
angeordnet ist, so dass die einander gegenüberliegenden
Verbindungsbereiche Seitenalternierend angeordnet sind. Mit dieser
zweckmäßigen Ausgestaltung wird erreicht, dass
die jeweiligen Verbindungsbereiche ohne Probleme miteinander verbindbar
sind, da diese quasi seitenvertauscht an den Grundkörperelementen angeordnet
sind. Denkbar ist aber auch, den jeweiligen Verbindungsbereich an
beiden Seiten des Grundkörperelementes, also an der Sichtseite
und an der dazu gegenüberliegenden Innenseite anzuordnen,
wobei somit vorteilhaft erreicht wird, dass die jeweiligen Grundkörperelemente über
ihren jeweiligen Verbindungsbereich nicht unbedingt zueinander sortiert
miteinander verbunden werden können.
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Günstig
im Sinne der Erfindung ist, wenn der jeweilige Verbindungsbereich
als Überlappungsbereich ausgeführt ist. Vorteilhafterweise
können die jeweiligen Grundkörperelemente dabei
mit ihrem Verbindungsbereich überlappend aneinander anliegen um
so weiter eine Spaltbildung zwischen den benachbarten Grundkörperelementen
zu vermeiden.
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Zur
kraftschlüssigen Verbindung einander benachbarter Grundkörperelemente
ist vorteilhaft vorgesehen, dass das Befestigungsstück
als Steckelement und das Gegenbefestigungsstück als an
das Steckelement korrespondierende Aufnahme ausgeführt
sein kann. Beispielsweise könnte das Steckelement hakenförmig
ausgeführt sein, welches in eine entsprechend korrespondierende
Ausnehmung bzw. Aufnahme des anderen Ver bindungsbereiches hinreichend
fest und spaltabdichtend eingreifen kann.
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In
weiter bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein,
dass das Befestigungsstück zusammen mit dem Gegenbefestigungsstück
als Klettverschluss ausgeführt ist. Die hierzu geeigneten
Klettverschlüsse sind hinreichend bekannt, so dass deren
Ausgestaltung nicht weiter beschrieben werden muss.
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Denkbar
ist natürlich auch, an den jeweiligen Verbindungsbereichen
sowohl Klettverschlüsse als auch Steckelemente und dazu
korrespondierende Aufnahmen vorzusehen.
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Insbesondere
aufgrund der vorteilhaften Ausgestaltung der Verbindungsbereiche
mit den Klettverschlüssen ist eine spaltfreie Verbindung
benachbarter Grundkörperelemente erreichbar, da der Klettverschluss
mit seinen Haken und Ösen quasi als undurchdringliche Barriere
ausgeführt ist. Der Klettverschluss kann auch als kraftformschlüssige
Verbindung bezeichnet werden.
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Zur
hinreichenden bzw. kraftformschlüssigen Verbindung der
Elektroden kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die elektrischen
Verbindungselemente als Druckknöpfe ausgeführt
sind. Hierbei könnten die Druckknöpfe ähnlich
einer Ausgestaltung wie sie an einer 9 Volt Blockbatterie als Polverbindung
vorgesehen sind, ausgeführt sein.
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Da
der Grundkörper aus einer Vielzahl von Grundkörperelementen
gebildet ist, welche über die jeweiligen Verbindungsbereiche
nicht nur mechanisch sondern auch elektrisch miteinander verbindbar
sind, werden die dem jeweiligen Grundkörperelement zugeordneten
Elektroden zu einem geschlossenen Leitersystem zusammengeschlossen.
Vorteilhafterweise kann daher vorgesehen sein, dass die zumindest
eine Energiequelle auch nur mit einem einzigen Grundkörperelement,
also beispielsweise deren Elektroden verbindbar ist. Möglich
ist auch, die Energiequelle mit den elektrischen Verbindungselementen
zu verbinden. Selbstverständlich können aber natürlich
auch mehrere Energiequellen vorgesehen sein, die auch mit unterschiedlichen
Grundkörperelementen bzw. deren Elektroden verbindbar sind.
Es hat sich jedoch als günstig herausgestellt, dass nur
eine einzige Stromquelle mit dem geschlossenen Leitersystem verbunden
wird, da ein Stromfluss durch die Elektroden, welche jeweils an
einem Plus- und einem Minuspol angelegt sind, erst erfolgt, wenn
die beiden Elektroden kurzgeschlossen werden. Dies kann z. B. mit
einem Schneckenkörper geschehen, welcher mit beiden Elektroden
in Kontakt ist, so dass dann ein Strom durch den Schneckenkörper
geleitet wird.
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In
günstiger Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die zumindest
eine Energiequelle eine Batterie sein kann, wobei die Batterie beispielsweise
als 9 Volt Blockbatterie ausgeführt sein kann. Vorteilhaft
ist dabei, dass über die angelegte Spannung an den Elektroden
bereits ein von Schnecken wahrnehmbares Störfeld erzeugt
wird, welches die Schnecken oder auch anderes Kleingetier bereits
davon abhält, in die Nähe des Schneckenzauns zu
gelangen und überhaupt den Schneckenzaun bzw. dessen Grundkörperelementen
zu übersteigen. Ein weiterer Vorteil ist dabei, dass sich
die 9 Volt Blockbatterie dabei nicht entlädt, denn ein
Strom fließt erst, wenn die beiden Elektroden mittels des
Schneckenkörpers kurzgeschlossen werden, was aber vorteilhaft
durch das abwehrende Störfeld vermieden ist. Denkbar ist
aber auch, als Energiequelle ein Netzteil und/oder eine Solarzelle
mit Akku einzusetzen.
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Es
liegt durchaus im Sinne der Erfindung, dass einander benachbarte
Grundkörperelemente nicht direkt über ihre jeweiligen
Verbindungsbereiche miteinander verbunden werden können,
so dass in einer Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft vorgesehen
sein kann, ein separates Überlappungselement vorzusehen,
welches zu den beiden Verbindungsbereichen korrespondierende Gegenverbindungsbereiche
aufweist.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die Elektroden lagesicher
in dem Grundkörperelement fixiert, was beispielsweise dadurch
erreicht werden kann, dass die Elektroden auf dem Grundkörperelement
aufgedruckt, aufgeschweißt oder aufgebügelt werden
können, wobei zur zusätzlichen Witterungsbeständigkeit
noch vorgesehen sein kann, dass die Elektroden in die Grundkörperelemente
einnähbar sind. Natürlich können die
Elektroden auch mit anderen geeigneten Verbindungsarten mit den Grundkörperelementen
verbunden werden, wobei vorgesehen ist, dass die Elektroden aus
einem bevorzugt nicht rostenden Werkstoff bestehen.
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In
günstiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Grundkörperelemente zumindest an ihrer Sichtseite ein
Muster aufweisen können, wobei die Grundkörperelemente
natürlich auch einen Konturschnitt an ihrer Oberkante aufweisen
können. Natürlich können die Grundkörperelemente
zumindest an ihrer Sichtseite eine bedruckte Folie aufweisen, wobei
die Elektroden nach dem Aufbringen der Folie in die Grundkörperelemente
eingenäht werden können.
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In
bevorzugter Ausgestaltung sind die Grundkörperelemente
aus einem Kunststoff gebildet. Die Grundkörperelemente
können dabei gewellt oder eben ausgeführt sein
ohne die beispielhafte Ausgestaltung der Grundkörperelemente
hierauf zu beschränken.
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Die
Grundkörperelemente weisen eine Bodenseite und eine Kopfseite
auf, wobei die Elektroden vorzugsweise im Bereich der Kopfseite
angeordnet sind. Die Elektroden sind in Hochrichtung gesehen zueinander
beabstandet.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
und der folgenden Figurenbeschreibung offenbart.
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Es
zeigen:
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1:
eine Frontalansicht auf eine Sichtseite eines Grundkörperelementes,
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2:
eine Frontalaufsicht auf ein Grundkörperelement mit Befestigungs-
und Gegenbefestigungsstücken in einer weiteren Ausgestaltung,
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3:
eine Frontalansicht auf ein Grundkörperelement mit nur
einem Befestigungsstück und dazu die korrespondierenden
Gegenbefestigungsstück,
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4:
eine Frontalansicht auf ein Grundkörperelement mit Befestigungs-
und Gegenbefestigungsstücken in einer weiteren Ausgestaltung,
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5:
eine Frontalaufsicht auf zwei miteinander verbundene Grundkörperelemente,
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6:
eine Frontalansicht auf zwei Grundkörperelemente, welche über
ein separates Überlappungselement miteinander verbunden
sind und,
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7:
eine Frontalansicht auf einen Ausschnitt auf ein Grundkörperelement
mit einem beispielhaften Konturschnitt,
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8:
ein Schneckenzaun in einer perspektivischen Ansicht, und
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9 + 10 einen
Längsschnitt durch zwei miteineinander verbundene Verbindungsbereiche
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Sofern
im Folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung
stets für alle Figuren.
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8 zeigt
einen Schneckenzaun 1, der einen aus einer Vielzahl von
Grundkörperelementen 2 gebildeten Grundkörper 3 aufweist.
Der Schneckenzaun 1 weist zwei Elektroden 4 auf,
die mit zumindest einer elektrischen Energiequelle 5 verbindbar
sind.
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In
dem in 8 beispielhaft dargestellten Ausführungsbeispiel
des Schneckenzauns umfasst dieser kreisförmig einen vor
Schnecken oder anderem Kleingetier zu schützenden Bereich.
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In 1 ist
ein einzelnes Grundkörperelement 2 in einer Frontalansicht
auf seine Sichtseite 6 dargestellt. Gegenüberliegend
zur Sichtseite 6 ist die Innenseite 7 des Grundkörperelementes 2 angeordnet,
was in diesem Zusammenhang auch in 8 dargestellt
ist.
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Das
Grundkörperelement 2 weist an seinen jeweils gegenüberliegenden
Hochseiten 8 jeweils einen Verbindungsbereich 9 und 10 auf.
Der eine Verbindungsbereich 9, also der in der Zeichnungsebene linke
Verbindungsbereich 9, weist Befestigungsstücke 11 auf,
wobei der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich 10,
also der in der Zeichnungsebene rechts dargestellte Verbindungsbereich 10 zu
den Befestigungsstücken 11 korrespondierende Gegenbefestigungsstücke 12 aufweist.
Die Befestigungsstücke 11 und die Gegenbefestigungsstücke 12 sind einander
korrespondierend so zueinander ausgeführt, dass benachbarte
Grundkörperelemente 2 zumindest kraftschlüssig
miteinander verbindbar sind. Die Elektroden 4 münden
in dem jeweiligen Verbindungsbereich 9, 10 in
Verbindungselementen 13, die zueinander korrespondierend
so ausgeführt sind, dass die Elektroden 4 kraftformschlüssig
und elektrisch leitend miteinander verbindbar sind.
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Die
jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 bewirken
vorteilhaft eine mechanische Verbindung einander benachbarter Grundkörperelemente 2 und
eine elektrisch leitende Verbindung der Elektroden 4, welche
an jedem Grundkörperelement 2 in dem jeweiligen
Verbindungsbereich 9, 10 in den Verbindungselementen 13 münden.
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die Befestigungsstücke 11 und Gegenbefestigungsstücke 12 als
Klettverschluss ausgeführt. Hierbei kann beispielsweise
der Verbindungsbereich 9 den Hakenteil des Klettverschlusses
aufweisen, wobei der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich 10 den Ösenteil
des Klettverschlusses haben kann.
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Insofern
ist der in der Zeichnungsebene links dargestellte Verbindungsbereich 9 als
männlicher Verbindungsbereich 9 und der dazu gegenüberliegende
in der Zeichnungsebene rechts dargestellte Verbindungsbereich 10 als
weiblicher Verbindungsbereich 10 ausgeführt.
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Die
jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 können
sowohl an der Sichtseite 6 als auch an der Innenseite 7 des
jeweiligen Grundkörperelementes 2 entsprechend
als männlicher oder weiblicher Verbindungsbereich 9 bzw. 10 angeordnet
sein.
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Denkbar
ist aber auch, dass der in der Zeichnungsebene linke Verbindungsbereich 9 an
der Sichtseite 6 angeordnet ist, wobei der dazu gegenüberliegende
in der Zeichnungsebene rechts angeordnete Verbindungsbereich 10 an
der Innenseite 7 angeordnet ist, so dass die beiden Verbindungsbereiche 9, 10 seitenalternierend
angeordnet sind.
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Die
elektrischen Verbindungselemente 13 können beispielhaft
als Druckknöpfe ähnlich einer Ausgestaltung einer Blockbatterie
mit den entsprechenden Druckknöpfen, welche einem Plus-
und einem Minuspol zugeordnet sind, ausgeführt sein.
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In 5 ist
beispielhaft eine Verbindung zweier direkt benachbarter Grundkörperelemente 2 dargestellt,
wobei zur Verbindung der beiden Grundkörperelemente 2 die
jeweils korrespondierenden Verbindungsbereiche 9 und 10 einander
so überlappen, dass auch von einem Überlappungsbereich 14 gesprochen
werden kann.
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In
dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
der Überlappungsbereich 14 in der Zeichnungsebene
etwa mittig dargestellt.
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Vorteilhaft
können so jeweils benachbarte Grundkörperelemente 2 über
die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 bzw. über
den Überlappungsbereich 14 direkt nicht nur mechanisch
miteinander verbunden werden, sondern auch durch das Ineinandergreifen
der entsprechenden Druckknöpfe können die Elektroden 4 elektrisch
miteinander verbunden werden.
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Bei
dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
jeweils benachbarte Grundkörperelemente 2 nicht
direkt über ihre jeweiligen Verbindungsbereiche 9 bzw. 10 miteinander
verbunden sondern mittels einem separaten Überlappungselement 15.
Das Überlappungselement 15 ist korrespondierend
zu den Grundkörperelementen 2 ausgeführt,
kann aber bevorzugt in ihrer geometrischen Ausführung kleiner
als diese sein.
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Bei
dem in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen
sind die Befestigungsstücke 11 als Steckelemente 16 und
das dazu korrespondierende Gegenbefestigungsstück 12 als
Aufnahme 17 ausgeführt. In 2 sind die
Befestigungsstücke 11 beispielhaft als Hakenfortsatz 18 an
einer Stirnseite 19 des in der Zeichnungsebene linken Verbindungsberei ches 9 angeordnet.
Hierbei sind beispielhaft zwei in Hochrichtung zueinander beabstandete
Hakenfortsätze 18 vorgesehen, wobei die elektrischen Verbindungselemente 13 und
damit auch die Elektroden 4 bezogen auf den in der Zeichnungsebene
oberen Hakenfortsatz 18 unterhalb diesem angeordnet sind.
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Selbstverständlich
können die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 zusätzlich
zu den beispielhaft dargestellten Hakenfortsätzen 18 auch
noch die jeweiligen für einen Klettverschluss benötigten Elemente
entsprechend aufweisen.
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Im
Unterschied zu dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
weist das Grundkörperelement 2 gemäß dem
Ausführungsbeispiel zur 3 lediglich
einen Hakenfortsatz 18 auf, welcher in der Zeichnungsebene
unterhalb der Elektroden 4 angeordnet ist.
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Das
Grundkörperelement 2 weist eine Bodenseite 20 und
eine dazu gegenüberliegende Kopfseite 21 auf,
wobei die Elektroden 4 in bevorzugter Ausgestaltung im
Bereich der Kopfseite 21 angeordnet sind, was so auch für
das Ausführungsbeispiel nach 2 gilt.
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Bei
dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
das Befestigungsstück 11 als Federhakenfortsatz 22 ausgeführt,
welches in die dazu entsprechende Aufnahme 17 als korrespondierendes Gegenbefestigungsstück 12 eingreifen
kann.
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Der
Federhakenfortsatz 22 weist den Hakenfortsatz 18 auf,
welcher an einem Grundkörper 23 angeordnet ist,
der an seinem Befestigungsende 24 an der Grundfläche
des Grundkörperelementes 2 angebunden ist, so
dass der dazu gegenüberliegende Hakenfortsatz 18 als
freies Ende ausgeführt ist.
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Zur
Verbindung der benachbarten Grundkörperelemente 2 können
nun die jeweiligen Hakenfortsätze 18 von der Sichtseite 6 das
Grundkörperelement 2 durch die Aufnahme 17 in
Richtung zur Innenseite 7 durchgreifen, so dass eine hinreichende, kraftschlüssige
Verbindung benachbarter Grundkörperelemente 2 sichergestellt
ist.
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Nachdem
die jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 so
miteinander verbunden sind, kann die elektrische Verbindung der
Elektroden 4 der jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 über die
elektrischen Verbindungselemente 13 hergestellt werden,
in dem diese entsprechend in Eingriff gebracht werden.
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Wie
beispielhaft der 9 zu entnehmen ist, kann so
bereits eine spaltfreie Verbindung zwischen einander benachbarten
Grundkörperelementen 2 hergestellt werden. Hierbei
liegen die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 plan
aneinander und werden durch die Befestigungs- und Gegenbefestigungsstücke 11 und 12 so
in dieser Lage gehalten.
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Denkbar
ist aber auch, dass zur Unterstützung der kraftschlüssigen
Verbindung und somit spaltfreien Anlage einander benachbarter Grundkörperelemente 2 an
ihren jeweiligen Verbindungsbereichen 9 und 10 die
kraftformschlüssige Verbindung der Elektroden 4 mittels
der Verbindungselemente 13 herangezogen werden könnte.
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Gemäß dem
Ausführungsbeispiel nach 10 können
die Verbindungsbereiche 9 und 10 aber auch mittels
des Klettverschlusses so in Anlage gebracht werden, dass der Klettverschluss
ein mögliches Spaltmaß verschließt. In 10 wurde
auf eine Darstellung der elektrischen Verbindungselemente verzichtet.
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Der
Schneckenzaun kann mit den miteinander verbundenen Grundkörperelementen 2 in
der gewünschten geometrischen Ausgestaltung, also beispielsweise
in einer kreisförmigen Ausführung gemäß dem
Ausführungsbeispiel nach 8 vormontiert
werden und dann mit seiner Bodenseite 20 hinreichend fest
und lagesicher in den Boden gesteckt werden, so dass der zu schützende
Bereich vor einem Eindringen beispielsweise von Schnecken geschützt
ist.
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Denkbar
ist aber auch, den Schneckenzaun 1 zu der in 8 beispielhaft
ausgeführten kreisförmigen Form nacheinander durch
Verbinden der jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 herzustellen,
in dem zunächst ein erstes Grundkörperelement 2 mit
seiner Bodenseite 20 hinreichend fest und lagesicher in
den Boden gesteckt wird, wobei dann das benachbarte Grundkörperelement 2 mit
seiner Bodenseite hinreichend fest und lagesicher, aber so in den
Boden gesteckt wird, dass die einander korrespondierenden Verbindungsbereiche 9 bzw. 10 einander überlappen.
Selbstverständlich wird mit den sich daran anschließenden
Grundkörperelementen 2 analog verfahren. Denkbar
ist aber auch, die jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 mit
ihren jeweiligen Stirnseiten, also den Verbindungsbereichen 9 bzw. 10,
beabstandet zueinander mit ihrer Bodenseite 20 hinreichend
fest und lagesicher in den Boden einzustecken, wobei zur Verbindung
benachbarter Grundkörperelemente 2 dann günstiger
Weise die separaten Überlappungselemente 15 eingesetzt
werden können, welche mit ihrer Bodenseite ebenfalls hinreichend
fest und lagesicher in den Boden gesteckt werden können.
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Natürlich
ist dabei darauf zu achten, dass die jeweiligen Grundkörperelemente 2 in
etwa mit einem gleichen Betrag in den Boden gesteckt werden, so dass
die elektrische Verbindung der Elektroden 4 sichergestellt
werden kann. Natürlich soll dabei auch auf das Vermeiden
eines Spaltes geachtet werden, weswegen sich hier der Klettverschluss
anbietet.
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7 zeigt
einen Ausschnitt aus einem Grundkörperelement 2,
bei welchem die Verbindungsbereiche 9, 10 nicht
dargestellt sind. Beispielhaft weist das Grundkörperelement 2 an
seiner Kopfseite 21 einen Konturschnitt 25 auf,
welcher in dieser beispielhaft dargestellten Ausführung
natürlich nicht beschränkend sein soll. Denkbar
ist auch zumindest an der Sichtseite 6 eines jeden Grundkörperelementes 2 ein
Muster vorzusehen, wobei das Muster auf einer Folie angebracht sein
kann, welche auf die Sichtseite 6 des Grundkörperelementes
z. B. geklebt wird. Nachdem die Folie auf das Grundkörperelement 2 bzw.
auf dessen Sichtseite 6 geklebt ist, können die
Elektroden beispielsweise in das Grundkörperelement eingenäht
werden. In bevorzugter Ausführung bestehen die jeweiligen
Grundkörperelemente 2 aus einem elektrisch nicht
leitenden Kunststoff.
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- 1
- Schneckenzaun
- 2
- Grundkörperelement
- 3
- Grundkörper
- 4
- Elektrode
- 5
- Energiequelle
- 6
- Sichtseite
- 7
- Innenseite
- 8
- Hochseite
- 9
- Verbindungsbereich
(links)
- 10
- Verbindungsbereich
(rechts)
- 11
- Befestigungsstücke
- 12
- Gegenbefestigungsstücke
- 13
- (elektrische)
Verbindungselemente
- 14
- Überlappungsbereich
- 15
- Überlappungselement
- 16
- Steckelement
- 17
- Aufnahme
- 18
- Hakenfortsatz
- 19
- Stirnseite
- 20
- Bodenseite
- 21
- Kopfseite
- 22
- Federhakenfortsatz
- 23
- Grundkörper
von 22
- 24
- Befestigungsende
von 23
- 25
- Konturschnitt
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005032677
A1 [0002]
- - DE 2817238 [0003]
- - DE 102005041713 A1 [0004, 0005]
- - DE 202007014634 U1 [0005]
- - DE 29701313 U1 [0006]
- - DE 29517149 U1 [0007]
- - DE 20020489 U1 [0008]