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DE102008063102A1 - Schneckenzaun - Google Patents

Schneckenzaun Download PDF

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DE102008063102A1
DE102008063102A1 DE102008063102A DE102008063102A DE102008063102A1 DE 102008063102 A1 DE102008063102 A1 DE 102008063102A1 DE 102008063102 A DE102008063102 A DE 102008063102A DE 102008063102 A DE102008063102 A DE 102008063102A DE 102008063102 A1 DE102008063102 A1 DE 102008063102A1
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DE
Germany
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electrodes
basic body
fence according
connection
elements
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Withdrawn
Application number
DE102008063102A
Other languages
English (en)
Inventor
Kai Traub
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE102008063102A1 publication Critical patent/DE102008063102A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G13/00Protection of plants
    • A01G13/10Devices for affording protection against animals, birds or other pests
    • A01G13/105Protective devices against slugs, snails, crawling insects or other climbing animals

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Insects & Arthropods (AREA)
  • Birds (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Toxicology (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Schneckenzaun (1), insbesondere einen elektrischen Schneckenzaun (1), der einen aus Grundkörperelementen (2) gebildeten Grundkörper (3) aufweist, und der zumindest zwei Elektroden (4) aufweist, die mit zumindest einer elektrischen Energiequelle (5) verbindbar sind. Um einen hinsichtlich des Eindringens von Schnecken in einen davor zu schützenden Bereich verbesserten Schneckenzaun (1) zur Verfügung zu stellen, wird vorgeschlagen, dass jedes Grundkörperelement (2) an seinen jeweils gegenüberliegenden Hochseiten (8) einen Verbindungsbereich (9, 10) aufweist, wobei der eine Verbindungsbereich (9) Befestigungsstücke (11) und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich (10) Gegenbefestigungsstücke (12) aufweist, so dass jeweils benachbarte Grundkörperelemente (2) zumindest kraftschlüssig miteinander verbindbar sind, ud wobei die Elektroden(4) bevorzugt in dem jeweiligen Verbindungsbereich (9) bzw. (10) in Verbindungselementen (13) münden, die zueinander korrespondierend so ausgeführt sind, dass die Elektroden (4) kraftformschlüssig und elektrisch leitend miteinander verbindbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schneckenzaun, insbesondere einen elektrischen Schneckenzaun, der einen aus Grundkörperelementen gebildeten Grundkörper aufweist, und der zumindest zwei Elektroden aufweist, die mit zumindest einer elektrischen Energiequelle verbindbar sind.
  • Derartige elektrische Schneckenzäune sind bekannt. So offenbart z. B. die DE 10 2005 032 677 A1 einen Elektroschneckenzaun, der aus einem Recycling Kunststoffmaterial gefertigt ist, wobei ein großer Vorteil dessen Bausatzweise sein soll.
  • Die DE 2 817 238 befasst sich mit einem elektrischen Schneckenzaun, der aus nicht leitendem Material, also vorzugsweise aus Kunststoff besteht, auf dem die Elektroden aufgebracht sind, in dem diese z. B. aufgeklebt, aufgedampft, aufgeschweißt oder aufgespannt sind. Die Energieversorgung der Elektroden wird beispielsweise durch Batterien ermöglicht.
  • Ein Elektroschneckenzaun ist auch in der DE 10 2005 041 713 A1 offenbart, der aus Kunststoffgitter oder Kunststoffwellplatten besteht und zwei parallele, rostfreie oder galvanisierte Drähte an dessen oberem Teil aufweist, die z. B. an einem Trafo angeschlossen sind und den Zugang der Schnecken zum Garten durch einen nicht tödlichen Elektrostock hindern sollen.
  • Die DE 20 2007 014 634 U1 befasst sich mit demselben Schneckenzaun wie die DE 10 2005 041 713 A1 , wobei allerdings am oberen Teil der Folie rostfreie Stahlklammern zum Befestigen der Drähte vorgesehen sind.
  • In der DE 297 01 313 U1 ist ein elektrischer Schneckenzaun offenbart, der aus einer aus Kunststoff bestehenden Profilleiste besteht, in die mindestens zwei stromführende Leiter eingebracht sind.
  • Auch die DE 295 17 149 U1 befasst sich mit einem elektrischen Schneckenzaun, dessen Grundplatte aus Isolierstoff gebildet ist und im oberen Teil mindestens zwei oder mehr elektrisch leitende korrosionsbeständige Längselektroden aufweist.
  • Die DE 200 20 489 U1 offenbart ebenfalls einen elektrischen Schneckenzaun, der aus Leitungshaltern mit daran angebundenen, elektrischen Leitern besteht, wobei die Leitungshalter mit ihrem Einsteckende pfahlartig ausgeführt sind, so dass diese in die Erde einsteckbar sind.
  • Mit den bekannten Schneckenzäunen wird so mit Hilfe von elektrischem Strom eine Barriere gebildet, welche für Schnecken grundsätzlich unüberwindbar sein soll. Denn erklimmen die Schnecken den Elektroschneckenzaun und gelangen mit ihrem Körper in Kontakt mit den beiden Elektroden bewirkt der dann darin fließende Strom ein Umkehren der Schnecken.
  • Insofern kann mit einem Elektroschneckenzaun vorteilhaft auf Umwelt belastende Gifte oder andere tötende Maßnahmen verzichtet werden.
  • Als ein Hauptnachteil der bekannten Schneckenzäune ist aber anzusehen, dass, wenn der Schneckenzaun aus einer Viel zahl von Grundkörperelementen gebildet ist, die einander benachbarten Grundkörperelemente einen Spalt zueinander bilden, so dass die Schnecken durch diesen Spalt hindurchkriechen könnten. Nachteilig ist weiter, dass die elektrische Verbindung der beiden Elektroden des jeweiligen Grundkörperelementes oft nicht hinreichend ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem bekannten Stand der Technik einen Schneckenzaun zur Verfügung zu stellen, der mit einfachen Mitteln hinsichtlich des Eindringens von Schnecken in davor zu schützende Bereiche weiter verbessert ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Schneckenzaun mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei jedes Grundkörperelement an seinen jeweils gegenüberliegenden Hochseiten einen Verbindungsbereich aufweist, wobei der eine Verbindungsbereich Befestigungsstücke und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich Gegenbefestigungsstücke aufweist, so dass jeweils benachbarte Grundkörperelemente zumindest kraftschlüssig miteinander verbindbar sind, und wobei die Elektroden bevorzugt in dem jeweiligen Verbindungsbereich in Verbindungselementen münden, die zueinander korrespondierend so ausgeführt sind, dass die Elektroden kraftformschlüssig und elektrisch leitend miteinander verbindbar sind.
  • Mit der Erfindung wird ein verbesserter Schneckenzaun zur Verfügung gestellt, dessen Grundkörper zusammengesetzt aus einer Vielzahl von Grundkörperelementen eine sich jeweils ändernde Grundfläche dicht, also vorteilhaft spaltfrei umfassen kann, da die jeweiligen Verbindungsbereiche mit Befestigungsstücken und jeweils korrespondierenden Gegenbefestigungsstücken versehen sind, wobei die Befestigungsstücke bzw. Gegenbefestigungsstücke so ausgeführt sind, dass zumindest eine kraftschlüssige Verbindung einander benachbarter Grundkörperelemente erreichbar ist. Zudem wird vorteilhaft eine sichere elektrische Verbindung der beiden Elektroden erreicht, indem die elektrischen Verbindungselemente so ausgeführt sind, dass diese kraftformschlüssig miteinander verbindbar sind.
  • Eine kraftschlüssige Verbindung im Sinne der Erfindung ist eine Verbindung, bei welcher die beiden Verbindungspartner nach deren Verbindung unzerstörbar voneinander trennbar sind.
  • Eine kraftformschlüssige Verbindung im Sinne der Erfindung ist eine Verbindung, bei welcher die beiden Verbindungspartner in Fügerichtung formschlüssig miteinander verbunden sind, entgegen der Fügerichtung aber unzerstörbar voneinander trennbar sind.
  • Damit wird vorteilhaft erreicht, dass der einmal aufgebaute Schneckenzaun in seiner die Grundfläche umfassenden geometrischen Form demontierbar ist und mit einer identischen geometrischen Form oder einer anderen, an die jeweils andere Grundfläche angepassten geometrischen Form wieder montierbar ist.
  • Insofern wird vorteilhaft ein an die jeweiligen Bedingungen flexibel einsetzbarer Schneckenzaun zur Verfügung gestellt.
  • Günstig im Sinne der Erfindung ist, wenn der eine Verbindungsbereich als männlicher Verbindungsbereich und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich als weiblicher Verbindungsbereich ausgeführt ist.
  • Mit dieser vorteilhaften Ausgestaltung können die jeweiligen Grundkörperelemente leicht miteinander verbunden werden, da diese in den jeweiligen Verbindungsbereichen die jeweils korrespondierenden Befestigungsstücke bzw. Gegenbefestigungsstücke und elektrischen Verbindungselemente aufweisen.
  • In zweckmäßiger Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der eine Verbindungsbereich in einer Frontalansicht auf das Grundkörperelement an einer Sichtseite und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich an einer dazu gegenüberliegenden Innenseite des Grundkörperelementes angeordnet ist, so dass die einander gegenüberliegenden Verbindungsbereiche Seitenalternierend angeordnet sind. Mit dieser zweckmäßigen Ausgestaltung wird erreicht, dass die jeweiligen Verbindungsbereiche ohne Probleme miteinander verbindbar sind, da diese quasi seitenvertauscht an den Grundkörperelementen angeordnet sind. Denkbar ist aber auch, den jeweiligen Verbindungsbereich an beiden Seiten des Grundkörperelementes, also an der Sichtseite und an der dazu gegenüberliegenden Innenseite anzuordnen, wobei somit vorteilhaft erreicht wird, dass die jeweiligen Grundkörperelemente über ihren jeweiligen Verbindungsbereich nicht unbedingt zueinander sortiert miteinander verbunden werden können.
  • Günstig im Sinne der Erfindung ist, wenn der jeweilige Verbindungsbereich als Überlappungsbereich ausgeführt ist. Vorteilhafterweise können die jeweiligen Grundkörperelemente dabei mit ihrem Verbindungsbereich überlappend aneinander anliegen um so weiter eine Spaltbildung zwischen den benachbarten Grundkörperelementen zu vermeiden.
  • Zur kraftschlüssigen Verbindung einander benachbarter Grundkörperelemente ist vorteilhaft vorgesehen, dass das Befestigungsstück als Steckelement und das Gegenbefestigungsstück als an das Steckelement korrespondierende Aufnahme ausgeführt sein kann. Beispielsweise könnte das Steckelement hakenförmig ausgeführt sein, welches in eine entsprechend korrespondierende Ausnehmung bzw. Aufnahme des anderen Ver bindungsbereiches hinreichend fest und spaltabdichtend eingreifen kann.
  • In weiter bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Befestigungsstück zusammen mit dem Gegenbefestigungsstück als Klettverschluss ausgeführt ist. Die hierzu geeigneten Klettverschlüsse sind hinreichend bekannt, so dass deren Ausgestaltung nicht weiter beschrieben werden muss.
  • Denkbar ist natürlich auch, an den jeweiligen Verbindungsbereichen sowohl Klettverschlüsse als auch Steckelemente und dazu korrespondierende Aufnahmen vorzusehen.
  • Insbesondere aufgrund der vorteilhaften Ausgestaltung der Verbindungsbereiche mit den Klettverschlüssen ist eine spaltfreie Verbindung benachbarter Grundkörperelemente erreichbar, da der Klettverschluss mit seinen Haken und Ösen quasi als undurchdringliche Barriere ausgeführt ist. Der Klettverschluss kann auch als kraftformschlüssige Verbindung bezeichnet werden.
  • Zur hinreichenden bzw. kraftformschlüssigen Verbindung der Elektroden kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die elektrischen Verbindungselemente als Druckknöpfe ausgeführt sind. Hierbei könnten die Druckknöpfe ähnlich einer Ausgestaltung wie sie an einer 9 Volt Blockbatterie als Polverbindung vorgesehen sind, ausgeführt sein.
  • Da der Grundkörper aus einer Vielzahl von Grundkörperelementen gebildet ist, welche über die jeweiligen Verbindungsbereiche nicht nur mechanisch sondern auch elektrisch miteinander verbindbar sind, werden die dem jeweiligen Grundkörperelement zugeordneten Elektroden zu einem geschlossenen Leitersystem zusammengeschlossen. Vorteilhafterweise kann daher vorgesehen sein, dass die zumindest eine Energiequelle auch nur mit einem einzigen Grundkörperelement, also beispielsweise deren Elektroden verbindbar ist. Möglich ist auch, die Energiequelle mit den elektrischen Verbindungselementen zu verbinden. Selbstverständlich können aber natürlich auch mehrere Energiequellen vorgesehen sein, die auch mit unterschiedlichen Grundkörperelementen bzw. deren Elektroden verbindbar sind. Es hat sich jedoch als günstig herausgestellt, dass nur eine einzige Stromquelle mit dem geschlossenen Leitersystem verbunden wird, da ein Stromfluss durch die Elektroden, welche jeweils an einem Plus- und einem Minuspol angelegt sind, erst erfolgt, wenn die beiden Elektroden kurzgeschlossen werden. Dies kann z. B. mit einem Schneckenkörper geschehen, welcher mit beiden Elektroden in Kontakt ist, so dass dann ein Strom durch den Schneckenkörper geleitet wird.
  • In günstiger Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die zumindest eine Energiequelle eine Batterie sein kann, wobei die Batterie beispielsweise als 9 Volt Blockbatterie ausgeführt sein kann. Vorteilhaft ist dabei, dass über die angelegte Spannung an den Elektroden bereits ein von Schnecken wahrnehmbares Störfeld erzeugt wird, welches die Schnecken oder auch anderes Kleingetier bereits davon abhält, in die Nähe des Schneckenzauns zu gelangen und überhaupt den Schneckenzaun bzw. dessen Grundkörperelementen zu übersteigen. Ein weiterer Vorteil ist dabei, dass sich die 9 Volt Blockbatterie dabei nicht entlädt, denn ein Strom fließt erst, wenn die beiden Elektroden mittels des Schneckenkörpers kurzgeschlossen werden, was aber vorteilhaft durch das abwehrende Störfeld vermieden ist. Denkbar ist aber auch, als Energiequelle ein Netzteil und/oder eine Solarzelle mit Akku einzusetzen.
  • Es liegt durchaus im Sinne der Erfindung, dass einander benachbarte Grundkörperelemente nicht direkt über ihre jeweiligen Verbindungsbereiche miteinander verbunden werden können, so dass in einer Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft vorgesehen sein kann, ein separates Überlappungselement vorzusehen, welches zu den beiden Verbindungsbereichen korrespondierende Gegenverbindungsbereiche aufweist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die Elektroden lagesicher in dem Grundkörperelement fixiert, was beispielsweise dadurch erreicht werden kann, dass die Elektroden auf dem Grundkörperelement aufgedruckt, aufgeschweißt oder aufgebügelt werden können, wobei zur zusätzlichen Witterungsbeständigkeit noch vorgesehen sein kann, dass die Elektroden in die Grundkörperelemente einnähbar sind. Natürlich können die Elektroden auch mit anderen geeigneten Verbindungsarten mit den Grundkörperelementen verbunden werden, wobei vorgesehen ist, dass die Elektroden aus einem bevorzugt nicht rostenden Werkstoff bestehen.
  • In günstiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Grundkörperelemente zumindest an ihrer Sichtseite ein Muster aufweisen können, wobei die Grundkörperelemente natürlich auch einen Konturschnitt an ihrer Oberkante aufweisen können. Natürlich können die Grundkörperelemente zumindest an ihrer Sichtseite eine bedruckte Folie aufweisen, wobei die Elektroden nach dem Aufbringen der Folie in die Grundkörperelemente eingenäht werden können.
  • In bevorzugter Ausgestaltung sind die Grundkörperelemente aus einem Kunststoff gebildet. Die Grundkörperelemente können dabei gewellt oder eben ausgeführt sein ohne die beispielhafte Ausgestaltung der Grundkörperelemente hierauf zu beschränken.
  • Die Grundkörperelemente weisen eine Bodenseite und eine Kopfseite auf, wobei die Elektroden vorzugsweise im Bereich der Kopfseite angeordnet sind. Die Elektroden sind in Hochrichtung gesehen zueinander beabstandet.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der folgenden Figurenbeschreibung offenbart.
  • Es zeigen:
  • 1: eine Frontalansicht auf eine Sichtseite eines Grundkörperelementes,
  • 2: eine Frontalaufsicht auf ein Grundkörperelement mit Befestigungs- und Gegenbefestigungsstücken in einer weiteren Ausgestaltung,
  • 3: eine Frontalansicht auf ein Grundkörperelement mit nur einem Befestigungsstück und dazu die korrespondierenden Gegenbefestigungsstück,
  • 4: eine Frontalansicht auf ein Grundkörperelement mit Befestigungs- und Gegenbefestigungsstücken in einer weiteren Ausgestaltung,
  • 5: eine Frontalaufsicht auf zwei miteinander verbundene Grundkörperelemente,
  • 6: eine Frontalansicht auf zwei Grundkörperelemente, welche über ein separates Überlappungselement miteinander verbunden sind und,
  • 7: eine Frontalansicht auf einen Ausschnitt auf ein Grundkörperelement mit einem beispielhaften Konturschnitt,
  • 8: ein Schneckenzaun in einer perspektivischen Ansicht, und
  • 9 + 10 einen Längsschnitt durch zwei miteineinander verbundene Verbindungsbereiche
  • Sofern im Folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
  • 8 zeigt einen Schneckenzaun 1, der einen aus einer Vielzahl von Grundkörperelementen 2 gebildeten Grundkörper 3 aufweist. Der Schneckenzaun 1 weist zwei Elektroden 4 auf, die mit zumindest einer elektrischen Energiequelle 5 verbindbar sind.
  • In dem in 8 beispielhaft dargestellten Ausführungsbeispiel des Schneckenzauns umfasst dieser kreisförmig einen vor Schnecken oder anderem Kleingetier zu schützenden Bereich.
  • In 1 ist ein einzelnes Grundkörperelement 2 in einer Frontalansicht auf seine Sichtseite 6 dargestellt. Gegenüberliegend zur Sichtseite 6 ist die Innenseite 7 des Grundkörperelementes 2 angeordnet, was in diesem Zusammenhang auch in 8 dargestellt ist.
  • Das Grundkörperelement 2 weist an seinen jeweils gegenüberliegenden Hochseiten 8 jeweils einen Verbindungsbereich 9 und 10 auf. Der eine Verbindungsbereich 9, also der in der Zeichnungsebene linke Verbindungsbereich 9, weist Befestigungsstücke 11 auf, wobei der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich 10, also der in der Zeichnungsebene rechts dargestellte Verbindungsbereich 10 zu den Befestigungsstücken 11 korrespondierende Gegenbefestigungsstücke 12 aufweist. Die Befestigungsstücke 11 und die Gegenbefestigungsstücke 12 sind einander korrespondierend so zueinander ausgeführt, dass benachbarte Grundkörperelemente 2 zumindest kraftschlüssig miteinander verbindbar sind. Die Elektroden 4 münden in dem jeweiligen Verbindungsbereich 9, 10 in Verbindungselementen 13, die zueinander korrespondierend so ausgeführt sind, dass die Elektroden 4 kraftformschlüssig und elektrisch leitend miteinander verbindbar sind.
  • Die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 bewirken vorteilhaft eine mechanische Verbindung einander benachbarter Grundkörperelemente 2 und eine elektrisch leitende Verbindung der Elektroden 4, welche an jedem Grundkörperelement 2 in dem jeweiligen Verbindungsbereich 9, 10 in den Verbindungselementen 13 münden.
  • In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Befestigungsstücke 11 und Gegenbefestigungsstücke 12 als Klettverschluss ausgeführt. Hierbei kann beispielsweise der Verbindungsbereich 9 den Hakenteil des Klettverschlusses aufweisen, wobei der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich 10 den Ösenteil des Klettverschlusses haben kann.
  • Insofern ist der in der Zeichnungsebene links dargestellte Verbindungsbereich 9 als männlicher Verbindungsbereich 9 und der dazu gegenüberliegende in der Zeichnungsebene rechts dargestellte Verbindungsbereich 10 als weiblicher Verbindungsbereich 10 ausgeführt.
  • Die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 können sowohl an der Sichtseite 6 als auch an der Innenseite 7 des jeweiligen Grundkörperelementes 2 entsprechend als männlicher oder weiblicher Verbindungsbereich 9 bzw. 10 angeordnet sein.
  • Denkbar ist aber auch, dass der in der Zeichnungsebene linke Verbindungsbereich 9 an der Sichtseite 6 angeordnet ist, wobei der dazu gegenüberliegende in der Zeichnungsebene rechts angeordnete Verbindungsbereich 10 an der Innenseite 7 angeordnet ist, so dass die beiden Verbindungsbereiche 9, 10 seitenalternierend angeordnet sind.
  • Die elektrischen Verbindungselemente 13 können beispielhaft als Druckknöpfe ähnlich einer Ausgestaltung einer Blockbatterie mit den entsprechenden Druckknöpfen, welche einem Plus- und einem Minuspol zugeordnet sind, ausgeführt sein.
  • In 5 ist beispielhaft eine Verbindung zweier direkt benachbarter Grundkörperelemente 2 dargestellt, wobei zur Verbindung der beiden Grundkörperelemente 2 die jeweils korrespondierenden Verbindungsbereiche 9 und 10 einander so überlappen, dass auch von einem Überlappungsbereich 14 gesprochen werden kann.
  • In dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Überlappungsbereich 14 in der Zeichnungsebene etwa mittig dargestellt.
  • Vorteilhaft können so jeweils benachbarte Grundkörperelemente 2 über die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 bzw. über den Überlappungsbereich 14 direkt nicht nur mechanisch miteinander verbunden werden, sondern auch durch das Ineinandergreifen der entsprechenden Druckknöpfe können die Elektroden 4 elektrisch miteinander verbunden werden.
  • Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind jeweils benachbarte Grundkörperelemente 2 nicht direkt über ihre jeweiligen Verbindungsbereiche 9 bzw. 10 miteinander verbunden sondern mittels einem separaten Überlappungselement 15. Das Überlappungselement 15 ist korrespondierend zu den Grundkörperelementen 2 ausgeführt, kann aber bevorzugt in ihrer geometrischen Ausführung kleiner als diese sein.
  • Bei dem in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Befestigungsstücke 11 als Steckelemente 16 und das dazu korrespondierende Gegenbefestigungsstück 12 als Aufnahme 17 ausgeführt. In 2 sind die Befestigungsstücke 11 beispielhaft als Hakenfortsatz 18 an einer Stirnseite 19 des in der Zeichnungsebene linken Verbindungsberei ches 9 angeordnet. Hierbei sind beispielhaft zwei in Hochrichtung zueinander beabstandete Hakenfortsätze 18 vorgesehen, wobei die elektrischen Verbindungselemente 13 und damit auch die Elektroden 4 bezogen auf den in der Zeichnungsebene oberen Hakenfortsatz 18 unterhalb diesem angeordnet sind.
  • Selbstverständlich können die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 zusätzlich zu den beispielhaft dargestellten Hakenfortsätzen 18 auch noch die jeweiligen für einen Klettverschluss benötigten Elemente entsprechend aufweisen.
  • Im Unterschied zu dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Grundkörperelement 2 gemäß dem Ausführungsbeispiel zur 3 lediglich einen Hakenfortsatz 18 auf, welcher in der Zeichnungsebene unterhalb der Elektroden 4 angeordnet ist.
  • Das Grundkörperelement 2 weist eine Bodenseite 20 und eine dazu gegenüberliegende Kopfseite 21 auf, wobei die Elektroden 4 in bevorzugter Ausgestaltung im Bereich der Kopfseite 21 angeordnet sind, was so auch für das Ausführungsbeispiel nach 2 gilt.
  • Bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Befestigungsstück 11 als Federhakenfortsatz 22 ausgeführt, welches in die dazu entsprechende Aufnahme 17 als korrespondierendes Gegenbefestigungsstück 12 eingreifen kann.
  • Der Federhakenfortsatz 22 weist den Hakenfortsatz 18 auf, welcher an einem Grundkörper 23 angeordnet ist, der an seinem Befestigungsende 24 an der Grundfläche des Grundkörperelementes 2 angebunden ist, so dass der dazu gegenüberliegende Hakenfortsatz 18 als freies Ende ausgeführt ist.
  • Zur Verbindung der benachbarten Grundkörperelemente 2 können nun die jeweiligen Hakenfortsätze 18 von der Sichtseite 6 das Grundkörperelement 2 durch die Aufnahme 17 in Richtung zur Innenseite 7 durchgreifen, so dass eine hinreichende, kraftschlüssige Verbindung benachbarter Grundkörperelemente 2 sichergestellt ist.
  • Nachdem die jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 so miteinander verbunden sind, kann die elektrische Verbindung der Elektroden 4 der jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 über die elektrischen Verbindungselemente 13 hergestellt werden, in dem diese entsprechend in Eingriff gebracht werden.
  • Wie beispielhaft der 9 zu entnehmen ist, kann so bereits eine spaltfreie Verbindung zwischen einander benachbarten Grundkörperelementen 2 hergestellt werden. Hierbei liegen die jeweiligen Verbindungsbereiche 9 und 10 plan aneinander und werden durch die Befestigungs- und Gegenbefestigungsstücke 11 und 12 so in dieser Lage gehalten.
  • Denkbar ist aber auch, dass zur Unterstützung der kraftschlüssigen Verbindung und somit spaltfreien Anlage einander benachbarter Grundkörperelemente 2 an ihren jeweiligen Verbindungsbereichen 9 und 10 die kraftformschlüssige Verbindung der Elektroden 4 mittels der Verbindungselemente 13 herangezogen werden könnte.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 10 können die Verbindungsbereiche 9 und 10 aber auch mittels des Klettverschlusses so in Anlage gebracht werden, dass der Klettverschluss ein mögliches Spaltmaß verschließt. In 10 wurde auf eine Darstellung der elektrischen Verbindungselemente verzichtet.
  • Der Schneckenzaun kann mit den miteinander verbundenen Grundkörperelementen 2 in der gewünschten geometrischen Ausgestaltung, also beispielsweise in einer kreisförmigen Ausführung gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 8 vormontiert werden und dann mit seiner Bodenseite 20 hinreichend fest und lagesicher in den Boden gesteckt werden, so dass der zu schützende Bereich vor einem Eindringen beispielsweise von Schnecken geschützt ist.
  • Denkbar ist aber auch, den Schneckenzaun 1 zu der in 8 beispielhaft ausgeführten kreisförmigen Form nacheinander durch Verbinden der jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 herzustellen, in dem zunächst ein erstes Grundkörperelement 2 mit seiner Bodenseite 20 hinreichend fest und lagesicher in den Boden gesteckt wird, wobei dann das benachbarte Grundkörperelement 2 mit seiner Bodenseite hinreichend fest und lagesicher, aber so in den Boden gesteckt wird, dass die einander korrespondierenden Verbindungsbereiche 9 bzw. 10 einander überlappen. Selbstverständlich wird mit den sich daran anschließenden Grundkörperelementen 2 analog verfahren. Denkbar ist aber auch, die jeweils benachbarten Grundkörperelemente 2 mit ihren jeweiligen Stirnseiten, also den Verbindungsbereichen 9 bzw. 10, beabstandet zueinander mit ihrer Bodenseite 20 hinreichend fest und lagesicher in den Boden einzustecken, wobei zur Verbindung benachbarter Grundkörperelemente 2 dann günstiger Weise die separaten Überlappungselemente 15 eingesetzt werden können, welche mit ihrer Bodenseite ebenfalls hinreichend fest und lagesicher in den Boden gesteckt werden können.
  • Natürlich ist dabei darauf zu achten, dass die jeweiligen Grundkörperelemente 2 in etwa mit einem gleichen Betrag in den Boden gesteckt werden, so dass die elektrische Verbindung der Elektroden 4 sichergestellt werden kann. Natürlich soll dabei auch auf das Vermeiden eines Spaltes geachtet werden, weswegen sich hier der Klettverschluss anbietet.
  • 7 zeigt einen Ausschnitt aus einem Grundkörperelement 2, bei welchem die Verbindungsbereiche 9, 10 nicht dargestellt sind. Beispielhaft weist das Grundkörperelement 2 an seiner Kopfseite 21 einen Konturschnitt 25 auf, welcher in dieser beispielhaft dargestellten Ausführung natürlich nicht beschränkend sein soll. Denkbar ist auch zumindest an der Sichtseite 6 eines jeden Grundkörperelementes 2 ein Muster vorzusehen, wobei das Muster auf einer Folie angebracht sein kann, welche auf die Sichtseite 6 des Grundkörperelementes z. B. geklebt wird. Nachdem die Folie auf das Grundkörperelement 2 bzw. auf dessen Sichtseite 6 geklebt ist, können die Elektroden beispielsweise in das Grundkörperelement eingenäht werden. In bevorzugter Ausführung bestehen die jeweiligen Grundkörperelemente 2 aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff.
  • 1
    Schneckenzaun
    2
    Grundkörperelement
    3
    Grundkörper
    4
    Elektrode
    5
    Energiequelle
    6
    Sichtseite
    7
    Innenseite
    8
    Hochseite
    9
    Verbindungsbereich (links)
    10
    Verbindungsbereich (rechts)
    11
    Befestigungsstücke
    12
    Gegenbefestigungsstücke
    13
    (elektrische) Verbindungselemente
    14
    Überlappungsbereich
    15
    Überlappungselement
    16
    Steckelement
    17
    Aufnahme
    18
    Hakenfortsatz
    19
    Stirnseite
    20
    Bodenseite
    21
    Kopfseite
    22
    Federhakenfortsatz
    23
    Grundkörper von 22
    24
    Befestigungsende von 23
    25
    Konturschnitt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102005032677 A1 [0002]
    • - DE 2817238 [0003]
    • - DE 102005041713 A1 [0004, 0005]
    • - DE 202007014634 U1 [0005]
    • - DE 29701313 U1 [0006]
    • - DE 29517149 U1 [0007]
    • - DE 20020489 U1 [0008]

Claims (13)

  1. Schneckenzaun, der einen aus Grundkörperelementen (2) gebildeten Grundkörper (3) aufweist, und der zumindest zwei Elektroden (4) aufweist, die mit zumindest einer elektrischen Energiequelle (5) verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Grundkörperelement (2) an seinen jeweils gegenüberliegenden Hochseiten (8) einen Verbindungsbereich (9, 10) aufweist, wobei der eine Verbindungsbereich (9) Befestigungsstücke (11) und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich (10) Gegenbefestigungsstücke (12) aufweist, so dass jeweils benachbarte Grundkörperelemente (2) zumindest kraftschlüssig miteinander verbindbar sind, wobei die Elektroden (4) in dem jeweiligen Verbindungsbereich (9, 10) in Verbindungselementen münden die zueinander korrespondierend so ausgeführt sind, dass die Elektroden (4) kraftformschlüssig und elektrisch leitend miteinander verbindbar sind.
  2. Schneckenzaun nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Verbindungsbereich (9) als männlicher Verbindungsbereich (9) und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich (10) als weiblicher Verbindungsbereich (10) ausgeführt ist.
  3. Schneckenzaun nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Verbindungsbereich (9) in einer Frontalansicht auf das Grundkörperelement (2) an einer Sichtseite (6) und der dazu gegenüberliegende Verbindungsbereich (10) an einer dazu gegenüberliegenden Innenseite (7) angeordnet ist, so dass die einander gegenüberliegenden Verbindungsbereiche (9, 10) seitenalternierend angeordnet sind.
  4. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Verbindungsbereiche (9, 10) als Überlappungsbereich (14) ausgeführt sind.
  5. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsstück (11) als Steckelement (16) und das Gegenbefestigungsstück (12) als an das Steckelement (16) korrespondierend ausgeführte Aufnahme (17) ausgeführt ist.
  6. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsstück (11) zusammen mit dem Gegenbefestigungsstück (12) als Klettverschluss ausgeführt ist.
  7. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Verbindungselemente (3) als Druckknöpfe ausgeführt sind.
  8. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Energiequelle (5) mit einem einzigen Grundkörperelement (2), also deren Elektroden (4) oder Verbindungselement (13) verbindbar ist.
  9. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein separates Überlappungselement (15), welches zu den beiden Verbindungsbereichen (9, 10) korrespondierende Gegenverbindungsbereiche aufweist.
  10. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden (4) lagesicher in dem Grundkörperelementen (2) fixiert sind.
  11. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Sichtseite (6) der Grundkörperelemente (2) ein Muster aufweist.
  12. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundkörperelemente (2) zumindest an ihrer Kopfseite (21) einen Konturschnitt (25) aufweisen.
  13. Schneckenzaun nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiequelle (5) eine Batterie, insbesondere eine 9 Volt Blockbatterie, ein Netzteil und/oder eine Solarzelle mit Akku ist.
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