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Roboter,
insbesondere ein einer Verpackungsmaschine zugeordneter Roboter,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
dem Stand der Technik ist beispielsweise aus der Druckschrift
FR 2 690 372 A1 ein
Roboter bekannt, welcher in der Art und Weise eines Deltaroboters
aufgebaut ist. Dieser Roboter weist drei Arme auf, welche an einem
zu positionierenden Element zusammengeführt sind und bei
denen jeweils ein Armabschnitt zwei parallel geführte Strukturelemente aufweist.
An ihren Enden sind die Strukturelemente zu ihrer Bewegungsfähigkeit
mit Kugelgelenken gelagert. Um den Abstand zwischen den Strukturelementen
annähernd konstant zu halten, sind gemäß der oben
genannten Druckschrift in der Nähe der Kugelgelenklagerungen
die jeweiligen Strukturelemente eines Roboterarms mit zwei elastischen
Verbindungselementen verbunden. Diese können insbesondere als
Federn ausgebildet sein.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Roboter vorzuschlagen, bei dem der Roboterarm
einen vereinfachten Aufbau aufweist.
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Die
Aufgabe wird, ausgehend von einem Roboter der eingangs genannten
Art, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch
die in den abhängigen Ansprüchen genannten Maßnahmen sind
vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
möglich.
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Dementsprechend
zeichnet sich ein erfindungsgemäßer Roboter dadurch
aus, dass wenigstens zwei Stäbe des jeweiligen Roboterarms
mittels wenigstens einer zug- und/oder druckfesten Verbindung gekoppelt
sind, welche an den Stäben zwischen den Gelenken des jeweiligen
Stabs angebracht sind. Ein erfindungsgemäßer Roboter,
insbesondere ein einer Verpackungsmaschine zugeordneter Roboter,
umfasst wenigstens einen Roboterarm zur Führung eines zu
positionierenden Elements, wobei der Roboterarm wenigstens einen
Armabschnitt aufweist, welcher wenigstens zwei nebeneinander angeordnete
Stäbe aufweist. Die Stäbe sind an ihren Enden
jeweils durch ein Gelenk gelagert.
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Derartige
Roboter werden beispielsweise im Zusammenhang mit Verpackungsmaschinen
eingesetzt, um Gegenstände zu transportieren und insbesondere
zu positionieren. Beispielsweise werden Lebensmittel, wie etwa Fleisch-
oder Wurstscheiben von dem Roboter von einem Fließband
gegriffen und in entsprechende Schalen einer Verpackung positioniert.
Einerseits sind die Roboterarme dabei in der Regel großen
Beschleunigungen ausgesetzt, zum anderen erfahren die Arme gegebenenfalls
beim In-Kontakt-Treten mit einer entsprechenden Unterlage, beispielsweise
beim Greifen oder Absetzen des zu positionierenden Gegenstandes,
eine Krafteinwirkung. Hierdurch kann es vorkommen, dass die Stäbe,
welche Strukturelemente eines Armabschnitts sind, auseinander gedrückt
werden.
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Damit
sich die entsprechenden Stäbe bei einer Belastung nicht
zu sehr voneinander entfernen bzw. nicht zu sehr ihre Position zueinander ändern, sind
bei einem erfindungsgemäßen Roboter wenigstens
zwei Stäbe des jeweiligen Roboterarms mittels wenigstens
einer zug- und/oder druckfesten Verbindung gekoppelt. Eine derartige
Verbindung kann beispielsweise als starres Element ausgebildet sein.
Es kann allerdings auch genügen, dass die Verbindung entweder
zugfest oder druckfest ist. Es hängt im Wesentlichen davon
ab, in welcher Richtung speziell eine etwaige Bewegung gehemmt bzw.
verhindert werden soll bzw. auch davon, wo der entsprechende Angriffspunkt
der Verbindung gewählt worden ist.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung kann darin bestehen, dass die Stäbe
als mechanische Zwangsbedingung zumindest teilweise Spiel verhindern.
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Darüber
hinaus ermöglicht die Erfindung zusätzlich ein
verbessertes Schwingungsverhalten des Roboterarms des Stabsystems.
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Außerdem
sind bei einem erfindungsgemäßen Roboter die Verbindungen
an den Stäben zwischen den Gelenken des jeweiligen Stabs
angebracht. Besonders vorteilhaft ist bei einem erfindungsgemäßen
Roboter, dass sich eine solche Verbindung relativ einfach realisieren
lässt. Im Allgemeinen können dabei einfach herzustellende
Verbindungselemente verwendet werden, welche im übrigen
meistens auch kostengünstig sind.
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Gegebenenfalls
können derartige Verbindungselemente auch so entworfen
werden, dass sie beispielsweise wenige Kanten, Fugen, Ritzen oder dergleichen
aufweisen und somit einfach zu reinigen sind und eine verbesserte
Hygiene bedeuten. Dies kann insbesondere dann wichtig sein, wenn
ein entsprechender Roboter im Zusammenhang mit einer Verpackungsmaschine
verwendet wird und dies wiederum in besonderem Maße, falls
es sich bei den zu positionierenden Gegenständen um Lebensmittel handelt.
In vielen Fällen müssen auch weniger Bauteile
verwendet werden, da ein Verbindungselement bei einem erfindungsgemäßen
Roboter auch aus einem einzigen Bauteil grundsätzlich bestehen
kann. Die mechanischen Zwangsbedingungen, welche durch die zug-
und/oder druckfesten Verbindungen eingeführt werden, können
nicht nur dafür sorgen, dass die Getriebevorrichtungen
der Roboterarme eine stabile Gesamtform aufweisen, sondern auch, dass
das entsprechende Handhabungswerkzeug nicht verkippt wird. Ein entsprechendes
Handhabungswerkzeug kann beispielsweise am zu positionierenden Element
angebracht sein bzw. am Ende wenigstens eines Roboterarms.
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Bei
einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die
Stäbe hinsichtlich einer senkrecht zur Längsachse
des Stabs gerichteten Krafteinwirkung elastisch biegsam ausgebildet.
In Kombination mit der Zug- und/oder Druckfestigkeit der Verbindung
kann die Elastizität der Stäbe dahingehend ausgenutzt
werden, dass diese sich beispielsweise bei einer entsprechenden
Krafteinwirkung quer zu ihrer Längsachse biegen, jedoch
in Folge ihrer Elastizität sich wieder in ihre Ausgangslage zurück
bewegen, sobald die Krafteinwirkung nicht mehr besteht.
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Wird,
auch unter Verwendung einer leichten Vorspannung der Stäbe,
deren Elastizität ausgenutzt, so kann insbesondere ein
zug- und/oder druckfestes Verbindungselement ausreichend sein, um das
unter einer Krafteinwirkung zu erreichende Nachgeben und anschließendes
Zurückgehen in die Ausgangsposition der Stäbe
zu bewirken, ohne dass beispielsweise eine Feder zusätzlich
anzubringen ist.
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Beispielsweise
kann die entsprechende zug- und/oder druckfeste Verbindung so ausgelegt
sein, dass die Stäbe auch ohne zusätzliche Belastung leicht
vorgebogen sind. Die Stäbe können dabei sowohl
leicht zueinander gebogen sein, aber auch voneinander weg. Hierdurch
wird zusätzlich auch die Biegungsrichtung, in welche sich
ein Stab bei einer entsprechenden zusätzlichen Belastung
biegen kann, vorgegeben.
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Grundsätzlich
kommen für die Stäbe verschiedenste Materialien
und Aufbauten in Frage. Beispielsweise können für
derartige Strukturelemente eines Roboters, wie beispielsweise derartige
Stäbe, entsprechende Metalle, wie beispielsweise Titan, Edelstahl
oder Legierungen hieraus verwendet werden. Insbesondere können
sich auch einige Leichtmetalle hierfür eignen. Des Weiteren
können einige Verbundmaterialien verwendet werden. Eine
Möglichkeit besteht darin, als derartigen bzw. als derartiges
Strukturelement ein Kunststoffrohr zu verwenden, in das ein Metallrohr
eingeschoben und verklebt wird. Eine andere Möglichkeit
besteht darin, ein entsprechendes Rohr aus einem Metall, aus Kunststoff oder
aus einem Verbundmaterial wenigstens teilweise auszuschäumen.
Als Schaum können sich insbesondere Metallschäume,
zum Beispiel Aluminiumschaum oder sonstige Leichtmetallschäume,
eignen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die entsprechende elastische
Eigenschaft, wie sie oben beschrieben ist, ermöglicht ist.
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Grundsätzlich
gibt es mehrere Möglichkeiten, eine derartige zug- und/oder
druckfeste Verbindung zu realisieren. Bei einer einfachen Ausführungsform
der Erfindung ist wenigstens eine zug- und/oder druckfeste Verbindung
als geschlossene Schlaufe ausgebildet. Dies lässt sich
beispielsweise dadurch verwirklichen, eine Binderschlaufe, etwa eine
Kabelbinderschlaufe, zu verwenden. Die Binderschlaufe kann so angezogen
werden, dass die Stäbe beispielsweise leicht nach innen
gebogen werden. Dadurch besitzen die Stäbe an der Kopplungsstelle keinen
bzw. nur wenig Spielraum zu einer Bewegung nach außen hin.
Eine weitere Biegung nach innen ist jedoch möglich.
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Üblicherweise
umfassen zum Beispiel Kabelbinder ein Band, das mit einer Rasterung
versehen ist, und einen Kopf mit einer Öffnung, die ein
Einrastelement aufweist und durch die das Band geführt werden
kann, so dass das Einrastelement in die Rasterung eingreift und
so den Kabelbinder zu einer Schlaufe schließt. Die Erfindung
umfasst jedoch alle Arten von Schlaufen, welche hierfür
geeignet sein können.
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Die
Kabelbinderschlaufe z. B. ermöglicht ebenso durch entsprechendes
Einstellen, in welche Rastereinheit das Verbindungsmittel einrasten
soll, wie stark die Vorspannung, welche eine voreingestellte Biegung
der Stäbe bewirkt, eingestellt werden soll.
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Je
nach Anforderung an die einzelne Ausführungsvariante kann
auch die Anbringung der zug- und/oder druckfesten Verbindung variieren.
Beispielsweise kann die wenigstens eine zug- und/oder druckfeste
Verbindung mittig zwischen den jeweiligen Gelenken der Stäbe
angeordnet sein. Je nach Art und Weise der Belastung bzw. der Krafteinwirkung
auf die Stäbe ist somit die gleiche Bewegungsfreiheit an
beiden Enden eines jeweiligen Stabes gegeben. In der Regel kann
es ausreichen, zwischen untereinander gekoppelten Stäben
nur ein Verbindungselement anzubringen. Daher ist bei einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung genau eine zug- und/oder
druckfeste Verbindung zwischen untereinander gekoppelten Stäben
vorhanden.
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Ferner
kann es vorteilhaft sein, wenn bei einer Ausführung der
Erfindung alle Stäbe des jeweiligen Roboterarms mittels
wenigstens einer zug- und/oder druckfesten Verbindung gekoppelt
sind. Auf diese Weise können die genannten Vorteile bei
allen entsprechenden stabförmigen Strukturelementen des
Roboterarms genutzt werden.
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Bei
einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die
Stäbe durch die zug- und/oder druckfeste Verbindung paarweise
gekoppelt. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn ein Schnitt
eines Roboterarms bereits aus zwei parallel geführten Stäben
besteht oder solche umfasst. Insbesondere bei einer paarweisen Kopplung
bietet es sich an, die Stäbe leicht gegeneinander zu verbiegen,
so dass zum Beispiel die elastische Wirkung ausgenutzt werden kann.
Vorteilhaft ist hieran, dass bis auf leichte Abweichungen im Wesentlichen
die miteinander gekoppelten Stäbe ihre Position relativ zueinander
beibehalten.
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Für
die Bewegungsfreiheit der Stäbe als Strukturelemente ist es
insbesondere bei vielen Anwendungen von Vorteil, wenn wenigstens
eines der Gelenke als Kugelgelenk ausgebildet ist.
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Bei
einigen Anwendungen können die Roboterarme beispielsweise
genau zwei Armabschnitte umfassen. Dabei kann es sich beispielsweise
um einen Armabschnitt handeln, welcher mit einem Antriebselement,
wie zum Beispiel einem Motor verbunden ist. An diesem Armabschnitt
wiederum hängt ein weiterer Armabschnitt, der wiederum
mit einem zu positionierenden Element verbunden ist.
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Insbesondere
können die Armabschnitte, welche am zu positionierenden
Element angebracht sind, bei einer Ausführungsvariante
der Erfindung nebeneinander angeordnete Stäbe aufweisen.
Die am zu positionierenden Element angebrachten Armabschnitte werden
dann durch den mit dem Antriebselement verbundenen Armabschnitt
geführt. Wird das zu positionierende Element gegen eine
Unterlage, beispielsweise beim Ergreifen oder Absetzen eines zu
transportierenden Gegenstandes gefahren, so werden entsprechende
Kräfte zunächst einmal auf den Armabschnitt übertragen,
welcher mit dem zu positionierenden Element verbunden ist. Dabei
können sich dann die Strukturelemente bzw. die Stäbe zum
Beispiel entsprechend leicht biegen, so dass diese Kraft aufgenommen
wird und nicht beispielsweise auf das Antriebselement bzw. den Motor
zu stark übertragen wird.
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Des
Weiteren ist es vorteilhaft, wenn bei einer Ausführungsform
der Erfindung das zu positionierende Element ein Handhabungswerkzeug
wie zum Beispiel einen Greifer umfasst. Denkbar sind allerdings
auch andere Werkzeuge, welche hier Verwendung finden können.
Ein Greifwerkzeug kann beispielsweise dann eingesetzt werden, wenn
Gegenstände transportiert bzw. positioniert werden müssen.
Dies kann gegebenenfalls auch dann der Fall sein, wenn beispielsweise
Lebensmittel wie Wurstscheiben oder Fleischstücke in einzelne
Verpackungen abgefüllt werden müssen.
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Insbesondere
bei der Verwendung eines derartigen Roboters für Verpackungsmaschinen
der Lebensmittelindustrie ist es von besonderem Vorteil, wenn die
zug- und/oder druckfeste Verbindung aus einem lebensmittelechten
Material gefertigt ist. Das Wort „lebensmittelecht” bedeutet
im Sinne der Erfindung, dass die verwendeten Materialien in Verbindung
mit Lebensmitteln unschädlich sind, sowie keine geruchliche
oder geschmackliche Wirkung auf Lebensmittel haben.
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Des
Weiteren können bei einer Ausführungsform der
Erfindung Positioniermittel vorgesehen sein, damit das Verbindungselement
zwischen den Stäben nicht zu stark verrutschen kann.
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Gleichfalls
kann jedoch bei einer Ausführungsform der Erfindung wenigstens
eine zug- und/oder druckfeste Verbindung an wenigstens einem Stab
an einer festen Position angebracht sein. Hierdurch kann beispielsweise
auch verhindert werden, dass sich gegebenenfalls Schmutzablagerungen
unter der jeweiligen zug- und/oder druckfesten Verbindung anlagern.
Ferner wird verhindert, dass sich die mechanischen Zwangsbedingungen,
welche für die jeweiligen Stäbe gelten, durch
Verrutschen der zug- und/oder druckfesten Verbindung ändern.
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In ähnlicher
Weise kann es vorteilhaft sein, wenigstens eine zug- und/oder druckfeste
Verbindung in einem bestimmten Bereich entlang der Länge des
jeweiligen Stabes anzuordnen. Beispielsweise ist es möglich,
wenigstens eine zug- und/oder druckfeste Verbindung in einem Bereich
um die Mitte des jeweiligen Stabes herum anzuordnen. Je nachdem, welche
mechanischen Bedingungen erreicht werden sollen, kann dieser Bereich
beispielsweise ein Drittel der Länge des Stabes lang sein,
gegebenenfalls aber auch die Hälfte oder zwei Drittel.
Eine Verteilung über einen größeren Bereich
kann sich beispielsweise dann anbieten, wenn mehr als eine zug-
und/oder druckfeste Verbindung vorhanden ist. Insbesondere können
in diesem Fall die Anbringungspunkte der Zug- und/oder Druckfestverbindung
symmetrisch um die Mitte des Stabes herum gelagert sein.
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Eine
besondere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass
die zug- und/oder druckfeste Verbindung an den Stäben fest
angebrachte Stege umfasst, welche gelenkig über einen weiteren
Steg miteinander verbunden sind. Dies kann insbesondere dann von
Vorteil sein, wenn bei der Roboterkinematik mit Verschiebungen der
Stäbe gegeneinander bzw. mit entsprechenden Verscherungen
zu rechnen ist. Beispielsweise ist es möglich, durch Biegung
vorgespannte Stäbe mit entsprechenden fest verbundenen
Stäben zu versehen, welche in die zur Richtung, in welche
der Stab gebogen ist, entgegen gesetzte Richtung zeigen. Die Länge
der Stege kann so gewählt werden, dass das entsprechende
Ende der Stege, welches z. B. mit einem Gelenk versehen ist, mit
den Enden des jeweiligen Stabes in einer Flucht liegt, so dass der
Angriffspunkt so liegt, als handelte es sich um einen geraden Stab.
Ferner können beispielsweise die Stege in entgegen gesetzter
Richtung ausgerichtet sein.
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Besonders
bietet sich eine erfindungsgemäße Ausgestaltung
bei einem Deltaroboter an. In der Regel besitzen Deltaroboter drei
Arme, welche aus zwei Armabschnitten bestehen, wobei jeweils ein Armabschnitt
eines Armes mit einem Direktantrieb verbunden ist und der jeweils
zweite Armabschnitt mit dem zu positionierenden Element verbunden
ist. Es gibt mittlerweile allerdings auch weitere Ausführungsformen
in der Art eines Deltaroboters, welche beispielsweise nur zwei Arme
besitzen, die beide mit einem zu positionierenden Element verbunden
sind und beispielsweise eine Bewegung innerhalb einer Ebene ermöglichen.
Wie bereits geschildert, kann die Erfindung unter anderem besonders
vorteilhaft eingesetzt werden, wenn der Roboter als Verpackungs- und/oder
Einpackroboter ausgebildet ist.
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Ausführungsbeispiel:
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachstehend unter
Angabe weiterer Vorteile und Einzelheiten näher erläutert.
Im Einzelnen zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Deltaroboters gemäß der
Erfindung,
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2 eine
schematische Darstellung eines Armabschnitts mit zwei gekoppelten
Stäben eines Armabschnitts mit einer Kabelbinderschlaufe,
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3 eine
schematische Darstellung eines Armabschnitts mit zwei auseinander
gebogenen Stäben mit einem Kopplungssteg mit Langlöchern,
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4 eine
schematische Darstellung eines Armabschnitts mit zwei zueinander
gebogenen Stäben mit einem Kopplungssteg und Langlöchern,
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5 eine
schematische Darstellung eines Armabschnitts mit zwei auseinander
gebogenen Stäben mit einer muffenartigen druckfesten Verbindung,
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6 eine
schematische Darstellung eines Armabschnitts mit zwei zueinander
gebogenen Stäben mit starrer Verbindung,
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7 eine
schematische Darstellung eines Armabschnitts mit zwei vorgespannten
Stäben und einer starren Verbindung sowie
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8 eine
schematische Darstellung eines Armabschnitts mit zwei zueinander
gebogenen Stäben mit nach außen gerichteten Stegen
und einer gelenkig verbundenen Klammer.
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1 zeigt
einen Deltaroboter 1 mit drei Armen 2, 3, 4.
Die Arme 2, 3, 4 umfassen jeweils einen Armabschnitt 5, 6, 7,
welche mit Direktantrieben 8, 9, 10 jeweils
verbunden sind. An den Armabschnitten 5, 6, 7 ist
jeweils ein weiterer Armabschnitt 11, 12, 13 angebracht,
welcher jeweils Stäbe 11a, 11b sowie 12a, 12b sowie 13a, 13b umfasst.
Diese Stäbe 11a, 11b, 12a, 12b sowie 13a, 13b führen
jeweils zu einem zu positionierenden Element 14. An ihren
Enden sind die Stäbe 11a, 11b, 12a, 12b sowie 13a, 13b jeweils
durch Kugelgelenke 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 gelagert,
von denen hier allerdings nur einige, welche in der schematischen
Zeichnung in der 1 zu sehen sind, bezeichnet
sind. Des Weiteren ist eine Rotationsachse 24 vorhanden,
mit der beispielsweise ein (nicht abgebildetes) Handhabungswerkzeug gedreht
werden kann.
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Die
beiden parallel angeordneten Stäbe 11a, 11b, 12a, 12b, 13a, 13b eines
jeweiligen Arms 2, 3, 4 sind durch druckfeste
Verbindungselemente, nämlich Kabelbinderschlaufen 25, 26, 27 miteinander
verbunden.
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2 zeigt
zwei Stäbe 101, 102 eines Armabschnitts 100,
welche mittig über einen Kabelbinder 103 miteinander
verkoppelt sind. Die Stäbe 101, 102 sind
dabei leicht gegeneinander gebogen. Diese Biegung kommt durch die
Einstellung der Weite der Schlaufe zustande. An ihren Enden sind
die Stäbe 101, 102 jeweils durch Kugelgelenke 104, 105, 106, 107 gelagert.
Die jeweils entsprechenden Gelenke 104, 106 sowie 105, 107 sind
untereinander über Drehachsen 108, 109 miteinander
verbunden.
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Damit
der Kabelbinder 103 nicht zu stark verrutschen kann, etwa
dann, wenn die Stäbe 101, 102 sich stärker
nach innen biegen und die Spannung auf dem Kabelbinder 103 entlastet
wird, sind bei dieser Variante der Erfindung Positioniermittel 110, 111 in Form
von Klammern vorhanden. Grundsätzlich können derartige
Positioniermittel unterschiedlich ausgebildet sein, zum Beispiel
als Klammern, Schlaufen, Stifte, aber auch in Form von Befestigungsmitteln. Beispielsweise
könnte das Verbindungselement auch an den entsprechenden
Stellen festgeklebt, geschraubt oder dergleichen sein.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung eines Armabschnitts 100 mit
zwei Stäben 201, 202, welche über
einen Verbindungssteg 203 miteinander gekoppelt sind. Das
Verbindungselement 203 besitzt zwei Langlöcher 204, 205 durch
die die Stäbe 201 und 202 geführt
sind. Die Stäbe 201, 202 können
sich noch weiter nach außen verbiegen.
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An
ihren Enden sind die Stäbe 201, 202 jeweils über
Kugelgelenke 206, 207, 208, 209 gelagert. Der
Armabschnitt ist über die Drehachsen 210, 211 drehbar.
Zudem sind auch hier Positioniermittel in Form von Stiften 212, 213 vorgesehen.
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4 zeigt
eine ähnliche Stabanordnung eines Armabschnitts 300 mit
Stäben 301, 302 sowie einer Stegverbindung 303 mit
entsprechenden Langlöchern 304 und 305.
Hier sind jedoch die Stäbe 301, 302 zueinander
gebogen und die Langlöcher 304, 305 so
angeordnet, dass die Stäbe sich bei einer weiter Verbiegung
nach Innen zueinander biegen. Gleichfalls sind hier Kugelgelenke 306, 307, 308, 309 sowie
Drehachsen 310, 311 vorhanden.
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Ferner
zeigt 5 einen Armabschnitt 400 mit zwei Stäben 401, 402,
welche nach außen gebogen sind und mit einem Verbindungselement 403 miteinander
gekoppelt sind. Dieses umfasst eine muffenartige Hülse 404 und
zwei Teilstege 405, 406, welche innerhalb der
Hülse 404 gelagert sind und dort gegeneinander
stoßen. Bei weiterer Verbiegung der Stäbe 401, 402 nach
außen können sich auch die Teilstege 405, 406 nach
außen bewegen, bleiben jedoch innerhalb der Hülse 404 gelagert.
Analog zu den vorgenannten Ausführungsbeispielen existieren hier
Kugelgelenklagerungen 407, 408, 409, 410 und Drehachsen 411, 412.
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Außerdem
zeigt 6 einen Armabschnitt 500 mit zwei nach
innen gebogenen Stäben 501, 502, welche
durch eine feste Verbindung 503 miteinander gekoppelt sind.
Die Verbindung 503 ist starr ausgebildet. Der Armabschnitt 500 schließt
wiederum dadurch ab, dass an den Enden der Stäbe 501, 502 jeweils
Kugelgelenke 504, 505, 506, 507 angebracht
sind, welche über Drehachsen 508, 509 miteinander
verbunden sind.
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Bei
den Verbindungselementen der 1, 2 und 4 handelt
es sich um nach außen hin druckfeste Verbindungen. Die
Stäbe 11a, 11b; 12a, 12b; 13a, 13b; 101, 102; 301, 302 sind
demnach leicht nach innen gekrümmt. Wird nun beispielsweise gegen
eine Unterlage gefahren, so wird eine Kraft auf die entsprechenden
Armabschnitte ausgeübt. Diese Kraft führt dazu,
dass sich die Stäbe 11a, 11b; 12a, 12b; 13a, 13b; 101, 102; 301, 302 aufgrund
ihrer Elastizität weiter etwas nach innen bzw. aufeinander zu
biegen. Lässt die Krafteinwirkung nach, so können die
Stäbe aufgrund ihrer Elastizität auch wieder in ihre
ursprüngliche Position zurückkehren.
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Bei
den in den 3 und 5 dargestellten Stäben 201, 202; 401, 402 können
sich auch diese analog weiter biegen, jedoch biegen sich die Stäbe hier
bei einer entsprechenden Krafteinwirkung voneinander weg. Es ist
dabei besonders vorteilhaft, durch eine leichte Vorspannung bzw.
eine leichte voreingestellte Biegung auch bereits die Richtung vorzugeben,
in welche sich die Stäbe bei einer entsprechenden Belastung
weiter biegen können. Entsprechend handelt es sich hierbei
um zugfeste Verbindungselemente. Dies entspricht dann auch den Zwangsbedingungen,
welche durch die entsprechenden Verbindungselemente vorgegeben sind.
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Beim
Verbindungselement 500 ist eine starre Verbindung 503 vorgesehen,
welche also sowohl zug- als auch druckfest ist.
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7 hingegen
zeigt einen Armabschnitt 600, welcher zwei Stäbe 601, 602 umfasst,
die wiederum durch entsprechende Kugelgelenke 604 bis 607 gelagert
sind, um den Armabschnitt jeweils über Drehachsen 608, 609 drehbar
zu machen. Außerdem ist ein Verbindungselement 603 vorhanden,
welches fest mit den entsprechenden Stäben 601, 602 verbunden
ist. Die Stäbe 601 und 602 sind in 1 gerade
ausgerichtet. Bei dieser Ausführungsform sind die Stäbe
im entspannten Zustand gekrümmt, so dass diese in der Figur
dargestellten Weise eine Vorspannung aufweisen.
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Eine
weitere Variante der Erfindung ist in 8 dargestellt.
Auch hier weist der entsprechende Armabschnitt 700 zwei
Stäbe 701 und 702 auf, welche zueinander
gebogen sind. Die Stäbe sind wiederum an Drehachsen 708, 709 über
entsprechende Kugelgelenke 704 bis 707 gelagert.
Das entsprechende Verbindungselement 703 weist jedoch folgenden Aufbau
auf: An jedem Stab 701, 702 sind jeweils kleine
Stege 703a, 703b fest angebracht. Diese kleinen Stege 703a, 703b weisen
nach außen. An den nach außen weisenden Enden
der Stege 703a, 703b sind jeweils Gelenke 703c, 703d angebracht.
Diese Gelenke liegen mit den entsprechenden Kugelgelenken eines
jeweiligen Stabes in Flucht. In 8 ist dies dadurch
angedeutet, dass die Kugelgelenke 704, 705 sowie
das Gelenk 703c auf einer gestrichelten Linie 711 und
entsprechend beim Stab 701 die Kugelgelenke 706, 707 sowie
das Gelenk 703d auf der gestrichelten Linie 710 liegen.
Im Übrigen sind die Stäbe 701, 702 durch
ihre Biegung zueinander nach innen vorgespannt. Die Gelenke 703c und 703d sind über
einen klammerartigen Steg 703e gelenkig miteinander verbunden.
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Die
Verbindung 703 ermöglicht also insbesondere auch
eine Verschiebung der Stäbe 701, 702 gegeneinander
in vertikaler Richtung, also entlang der Achsen 70, 711.
Durch die Stege 703a, 703b mit den entsprechenden
Gelenken 703c, 703d werden praktisch die Angriffspunkte
der Klammerverbindung 703e, welche eine mechanische Zwangsbedingung dargestellt,
nach außen hin verlegt. Entsprechend werden also auch die
Punkte, um welche eine entsprechende Verscherung, eine Biegung der
Stäbe 701, 702 bzw. eine Drehung oder
dergleichen stattfinden kann, nach außen hin verschoben.
Vorteilhafterweise wird somit ermöglicht, dass mit einer
Verschiebung der Stäbe 701, 702 gegeneinander
nur wenig Änderung der Vorspannung verbunden ist.
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Allen
Ausführungsbeispielen und Weiterbildungen der Erfindung
ist gemeinsam, dass wenigstens zwei Stäbe des jeweiligen
Roboterarms mittels wenigstens einer zug- und/oder druckfesten Verbindung
gekoppelt sind, welche an den Stäben zwischen den Gelenken
des jeweiligen Stabs angebracht sind.
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- 1
- Deltaroboter
- 2
- Arm
- 3
- Arm
- 4
- Arm
- 5
- Armabschnitt
- 6
- Armabschnitt
- 7
- Armabschnitt
- 8
- Motor
- 9
- Motor
- 10
- Motor
- 11
- Armabschnitt
- 11a
- Stab
- 11b
- Stab
- 12
- Armabschnitt
- 12a
- Stab
- 12b
- Stab
- 13
- Armabschnitt
- 13a
- Stab
- 13b
- Stab
- 14
- zu
positionierendes Element
- 15
- Kugelgelenk
- 16
- Kugelgelenk
- 17
- Kugelgelenk
- 18
- Kugelgelenk
- 19
- Kugelgelenk
- 20
- Kugelgelenk
- 21
- Kugelgelenk
- 22
- Kugelgelenk
- 23
- Kugelgelenk
- 24
- Rotationsachse
- 25
- Kabelbinder
- 26
- Kabelbinder
- 27
- Kabelbinder
- 100
- Armabschnitt
- 101
- Stab
- 102
- Stab
- 103
- Kabelbinderschlaufe
- 104
- Kugelgelenk
- 105
- Kugelgelenk
- 106
- Kugelgelenk
- 107
- Kugelgelenk
- 108
- Drehachse
- 109
- Drehachse
- 110
- Positionierklammer
- 111
- Positionierklammer
- 200
- Armabschnitt
- 201
- Stab
- 202
- Stab
- 203
- Verbindungselement
- 204
- Langlöcher
- 205
- Langlöcher
- 206
- Kugelgelenk
- 207
- Kugelgelenk
- 208
- Kugelgelenk
- 209
- Kugelgelenk
- 210
- Drehachse
- 211
- Drehachse
- 212
- Positionierstift
- 213
- Positionierstift
- 300
- Armabschnitt
- 301
- Stab
- 302
- Stab
- 303
- Verbindungssteg
- 304
- Langloch
- 305
- Langloch
- 306
- Kugelgelenk
- 307
- Kugelgelenk
- 308
- Kugelgelenk
- 309
- Kugelgelenk
- 310
- Drehachse
- 311
- Drehachse
- 400
- Armabschnitt
- 401
- Stab
- 402
- Stab
- 403
- Verbindungselement
- 404
- Hülse
- 405
- Teilstab
- 406
- Teilstab
- 407
- Kugelgelenk
- 408
- Kugelgelenk
- 409
- Kugelgelenk
- 410
- Kugelgelenk
- 411
- Drehachse
- 412
- Drehachse
- 500
- Armabschnitt
- 501
- Stab
- 502
- Stab
- 503
- starres
Verbindungselement
- 504
- Kugelgelenk
- 505
- Kugelgelenk
- 506
- Kugelgelenk
- 507
- Kugelgelenk
- 508
- Drehachse
- 509
- Drehachse
- 600
- Armabschnitt
- 601
- Stab
- 602
- Stab
- 603
- Verbindungssteg
- 604
- Kugelgelenk
- 605
- Kugelgelenk
- 606
- Kugelgelenk
- 607
- Kugelgelenk
- 608
- Drehachse
- 609
- Drehachse
- 700
- Armabschnitt
- 701
- Stab
- 702
- Stab
- 703
- Verbindung
- 703a
- Steg
nach außen
- 703b
- Steg
nach außen
- 703c
- Gelenk
- 703d
- Gelenk
- 703e
- Klammersteg
- 704
- Kugelgelenk
- 705
- Kugelgelenk
- 706
- Kugelgelenk
- 707
- Kugelgelenk
- 708
- Drehachse
- 709
- Drehachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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