DE102008061229B4 - Vorrichtung zur Lagerung von wenigstens einem Hebel - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung zur Lagerung von wenigstens einem Hebel (20),mit einem Gehäuse (10), in welches der Hebel (20) zumindest bereichsweise aufnehmbar istund mit einem Lager (30), welches eine Lagerachse (31) besitzt, um die der Hebel (20) schwenkbar gelagert ist, wobei das Lager (30) aus zwei Lagerelementen (21, 11) besteht, nämlich einem ersten Lagerelement (21), welches drehfest mit dem Hebel (20) verbunden und einem zweiten Lagerelement (11), welches am Gehäuse (10) drehfest angeordnet ist,wobei das zweite Lagerelement (11) mit dem Gehäuse (10) einstückig ausgebildet ist, wobei eine Sicherung (40) vorgesehen ist, welche die beiden Lagerelemente (21, 11) in ihrer zusammengebauten Position sichertund die beiden Lagerelemente (21, 11), unter Berücksichtigung der Sicherung (40), durch einen reinen Formschluss aneinander gehaltert werden,dadurch gekennzeichnet, dassdie beiden Lagerelemente (21, 11) mehrere Lagerbereiche (32) bilden,wobei beide Lagerelemente (21, 11) sowohl zylinderförmige (33) als auch konische Bereiche (34) aufweisen, wobei der Lagerbereich bzw. die Lagerbereiche (32) in dem bzw. den zylindrischen Bereichen (33) angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Solche Vorrichtungen finden in vielerlei Bereichen Verwendung, beispielsweise im Automobilbereich. Hier finden solche Vorrichtungen besonders bei Schlössern für Türen und Klappen an Fahrzeugen ihren Einsatz.
- Bekannte Vorrichtungen sind in den
DE 39 24 209 A1 ,US 4 538 845 A , undGB 2 275 497 A DE 44 08 389 A1 offenbart. - Bei den im Stand der Technik bekannten Anwendungen wird üblicherweise ein externer Bauteil, beispielsweise ein externer Lagerbolzen, verwendet, welcher mit dem Gehäuse verbunden wird. Außerdem wird der externe Lagerbolzen mit dem hebelseitigen Lagerelement in Wirkverbindung gebracht. Diese Vorrichtungen sind jedoch relativ kostenintensiv in der Herstellung. Außerdem werden die zusätzlichen Lagerbolzen häufig in die Vorrichtung eingeclipst. Bei der Montage der Clipsverbindung sind gewisse Kräfte notwendig um die Kraft des Clips zu überwinden und es kann passieren, dass der Clips vor oder während der Montage beschädigt wird. Aus diesem Grund ist nach der erfolgten Montage noch eine zusätzliche Qualitätskontrolle notwendig, um zu ermitteln, ob die Clipsverbindung tatsächlich erfolgt ist und der Clips auch nicht beschädigt wurde. Außerdem müssen die Herstellungstoleranzen in einem engen Bereich gehalten werden, da ansonsten bei der Montage der Bauteile Gehäuse, externer Lagerbolzen und hebelseitiges Lagerelement, sich die Toleranzen im ungünstigen Fall aufaddieren könnten, was dann entweder zu einem störenden klappernden Geräusch bei Bewegungen oder zu einem Klemmen der Bauteile führen kann.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine kostengünstige und einfach herstellbare Alternative zu den bestehenden Hebellagern zu bieten, die einfach zu montieren ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
- Das zweite Lagerelement ist mit dem Gehäuse einstückig ausgebildet. Für die Montage des Lagers werden die ersten und zweiten Lagerelemente einfach zusammengesteckt. Zusätzlich ist eine Sicherung vorgesehen, welche die beiden Lagerelemente dann in dieser Position sichert. Hierdurch ergibt sich eine rein formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Lagerelementen. Diese ist besonders fehler- und störungsunanfällig. Durch das einfache Zusammenstecken der Lagerelemente ist die Montage sehr vereinfacht. Außerdem braucht kein externer Lagerbolzen mehr verwendet zu werden, was die ganze Vorrichtung auch in der Herstellung deutlich kostengünstiger macht. Auch auf die zusätzliche Prüfung, ob die Montage korrekt erfolgt ist, kann verzichtet werden.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist für das Gehäuse ein Deckel vorgesehen, welcher gleichzeitig auch als Sicherung für das Lager dient. Somit verringert sich der Montageaufwand noch weiter, wenn der Gehäusedeckel sowieso vorgesehen ist und montiert werden muss.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn man das Gehäuse und/oder den Deckel sowie auch nach Möglichkeit den Hebel bzw. eines oder beide der Lagerelemente aus Kunststoff herstellt. Dieses Material ist besonders kostengünstig in der Herstellung und einfach zu handhaben. Bei Kunststoffelementen empfiehlt sich insbesondere das Kunststoffspritzgussverfahren, da hierdurch die einzelnen Bauteile besonders einfach herstellbar sind. Selbstverständlich können auch ein oder mehrere Bauteile aus Metall bestehen. Grundsätzlich ist es hierbei egal, welche der Bauteile aus Kunststoff und welche als Metall hergestellt werden. Es ist auch möglich, alle Elemente aus Kunststoff oder alle Elemente aus Metall vorzusehen. Bei der Verwendung von Metallbauteilen bietet sich für deren Herstellung insbesondere das Zinkdruckgussverfahren an.
- Die Sicherung bzw. der Gehäusedeckel kann durch jede lösbare oder unlösbare Verbindung mit dem Gehäuse, dem Lager bzw. einem oder mehreren Lagerelementen in Wirkverbindung gebracht werden. Hierbei empfehlen sich vor allem Stecken, Clipsen, Verschrauben, Vernieten, Klemmen, Schweißen, Kleben, Verrasten oder jedwede andere bekannte Verbindungsart.
- Besonders vorteilhaft ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Bereich der Gehäuse für Schlösser, insbesondere für Schlösser an Türen oder Klappen von Fahrzeugen. In diesem Fall kann der Hebel beispielsweise zur Betätigung der Sperrklinke eines Schlosses dienen. Es sind jedoch auch andere Einsatzbereiche des Hebels denkbar, wie die Betätigung eines Schalters oder Tasters. Dies kann, muss aber nicht, bei Hebeln in Schlossgehäusen Verwendung finden.
- Weitere Vorteile und Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen. In den Figuren ist die Erfindung in 5 Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
-
1 ein erfindungsgemäßes Gehäuse in Draufsicht, -
2 ein erfindungsgemäßes Beispiel eines Hebels in Seitenansicht, -
3 Gehäuse und Hebel aus1 und2 in zusammengebautem Zustand, -
4 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lagerelemente, -
5 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lagerelemente, -
6 eine weitere Ausführungsform der Erfindung mit mehreren Hebeln, -
7 noch eine Ausführungsform der Erfindung mit mehreren Hebeln. -
1 zeigt ein erfindungsgemäßes Gehäuse 10 mit dem zweiten Lagerelement 11. Dieses Lagerelement 11 ist hier als Lagerschale 12 ausgeführt. Außerdem ist die Lagerachse 31 erkennbar. Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Hebels 20 mit erstem Lagerelement 21 ist in2 dargestellt. Das erste Lagerelement 21 ist hier als Lagerbolzen 23 vorgesehen. - Das Gehäuse 10 und der Hebel 20 aus den
1 und2 in zusammengebautem Zustand zeigt3 . Man erkennt hier, dass das erste Lagerelement 21 mit dem zweiten Lagerelement 11 in Wirkverbindung steht und so das Lager 30 bildet. Das erste Lagerelement 21 ist dabei als Lagerbolzen 23, das zweite Lagerelement 11 als Lagerschale 12 ausgebildet. Die Lagerschale 12 umgreift den Lagerbolzen 23 bereichsweise. Sowohl der Lagerbolzen 23 als auch die Lagerschale 12 sind hier vollständig zylindrisch ausgebildet. - Ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt
4 . Das erste Lagerelement 21 ist auch hier wieder als Lagerbolzen 23* ausgeführt, während das zweite Lagerelement 11 eine Lagerschale 12* bildet. Sowohl das erste 21 als auch das zweite 11 Lagerelement verfügen sowohl über zylindrische 33 als auch über konische 34 Bereiche. Die konischen Bereiche 34 sind insbesondere bei der Herstellung des Lagerbolzens 21 durch Kunststoffspritzguss- oder Zinkdruckgussverfahren vorteilhaft, da hierdurch Auszugsschrägen gebildet werden, die zur besseren Entnehmbarkeit des Werkstücks aus dem Werkzeug dienen. - Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besitzen die beiden Lagerelemente 21, 11 zwei Lagerbereiche 32, um eine besonders gute und stabile Lagerung zu ermöglichen. Die Lagerbereiche 32 sind hierbei in den zylindrischen Bereichen 33 des ersten 21 bzw. zweiten Lagerelements 11 angeordnet. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Lagerelemente nur konisch 34 vorzusehen bzw. nur einen oder auch mehr als zwei Lagerbereiche 32 zu schaffen.
- In
5 ist quasi eine kinematische Umkehr der Ausführungsform aus4 gezeigt. Das erste Lagerelement 21 ist hier als Lagerring 24 ausgebildet. Dieser Lagerring 24 kann eine geschlossene oder auch eine offene Ringform aufweisen. Der Lagerring 24 umfasst den Lagernocken 13, welcher das zweite Lagerelement 11 bildet, zumindest bereichsweise. Auch hier weisen beide Lagerelemente 21, 11 wieder zylinderförmige 33 und konische 34 Bereiche auf, wobei sich zwei Lagerbereiche 32 an den zylindrischen Bereichen 33 bilden. - Des Weiteren ist hier die Sicherung 40 in Form des Gehäusedeckels 14 zu erkennen. Diese Sicherung 40 sorgt dafür, dass der Lagerring 24 nicht nach oben in Richtung der Lagerachse 31 verschieblich ist. Außerdem sind Anschläge 41 an der Sicherung 40 vorgesehen, welche mit Gegenanschlägen 22 am Lagerring 24 zusammenwirken, um die Verschieblichkeit des ersten Lagerelementes 21 zu begrenzen. Selbstverständlich kann dies auch durch Vorsprünge an der Sicherung 40 und Gegenvorsprünge am Lager 30 an einem oder mehreren der Lagerelemente 21, 11 oder am Gehäuse 10 geschehen.
- Die
6 und7 zeigen nun Anwendungsbeispiele, bei denen mehrere Hebel 20, 20', 20.1', 20.1" an derselben Lagerachse 31 gelagert werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, in einem Gehäuse 10 mehrere Lagerachsen 31 vorzusehen, um dort verschiedene Hebel 20 zu lagern. -
6 zeigt eine Möglichkeit die Hebel 20 und 20' an der Lagerachse 31 zu lagern, wobei die ersten Lagerelemente 21, 21' der Hebel 20, 20' konzentrisch um die Lagerachse 31 angeordnet sind. Diese werden von dem als Lagerschale 12 ausgebildeten zweiten Lagerelement 11 umfasst. - Eine weitere Möglichkeit zeigt
7 . Hier sind die Hebel 20, 20.1', 20.1" in Richtung der Lagerachse 31 übereinander angeordnet. Die ersten Lagerelemente 21, 21.1' und 21.1" liegen übereinander und besitzen ebenfalls dieselbe Lagerachse 31. Auch diese ersten Lagerelemente 21, 21.1' und 21.1" werden von dem als Lagerschale 12 ausgebildeten zweiten Lagerelement 11 bereichsweise umfasst. - Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die hier dargestellten Ausführungsformen lediglich beispielsweise Darstellungen der Erfindung sind. Diese ist nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch verschiedene Abänderungen und Abwandlungen möglich.
- Bezugszeichenliste:
-
- 10
- Gehäuse
- 11
- Zweites Lagerelement
- 12
- Lagerschale in
1 ,3 - 12*
- Lagerschale in
4 - 13
- Lagernocken
- 14
- Gehäusedeckel
- 20
- Hebel
- 20'
- Zweiter Hebel in
6 - 20.1'
- Zweiter Hebel in
7 - 20.1"
- Dritter Hebel in
7 - 21
- Erstes Lagerelement
- 21'
- Lagerelement von 20'
- 21.1'
- Lagerelement von 20.1' (
7 ) - 21.1"
- Lagerelement von 20.1" (
7 ) - 22
- Gegenanschlag
- 23
- Lagerbolzen in
2 ,3 - 23*
- Lagerbolzen in
4 - 24
- Lagerring
- 30
- Lager
- 31
- Lagerachse
- 32
- Lagerbereich
- 33
- Zylindrischer Bereich
- 34
- Konischer Bereich
- 40
- Sicherung
- 41
- Anschlag
Claims (14)
- Vorrichtung zur Lagerung von wenigstens einem Hebel (20), mit einem Gehäuse (10), in welches der Hebel (20) zumindest bereichsweise aufnehmbar ist und mit einem Lager (30), welches eine Lagerachse (31) besitzt, um die der Hebel (20) schwenkbar gelagert ist, wobei das Lager (30) aus zwei Lagerelementen (21, 11) besteht, nämlich einem ersten Lagerelement (21), welches drehfest mit dem Hebel (20) verbunden und einem zweiten Lagerelement (11), welches am Gehäuse (10) drehfest angeordnet ist, wobei das zweite Lagerelement (11) mit dem Gehäuse (10) einstückig ausgebildet ist, wobei eine Sicherung (40) vorgesehen ist, welche die beiden Lagerelemente (21, 11) in ihrer zusammengebauten Position sichert und die beiden Lagerelemente (21, 11), unter Berücksichtigung der Sicherung (40), durch einen reinen Formschluss aneinander gehaltert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lagerelemente (21, 11) mehrere Lagerbereiche (32) bilden, wobei beide Lagerelemente (21, 11) sowohl zylinderförmige (33) als auch konische Bereiche (34) aufweisen, wobei der Lagerbereich bzw. die Lagerbereiche (32) in dem bzw. den zylindrischen Bereichen (33) angeordnet sind.
- Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) einen Deckel (14) aufweist, der gleichzeitig als Sicherung (40) dient. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung (40) durch eine lösbare oder unlösbare Verbindung mit dem Lager (30) bzw. mit einem oder mehreren der Lagerelemente (21, 11) oder mit dem Gehäuse (10) in Wirkverbindung bringbar ist, wie z.B. durch Stecken, Klipsen, Verschrauben, Klemmen, Nieten, Schweißen, Kleben, Verrastung. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass an der Sicherung Anschläge (41) und/oder Vorsprünge angeordnet sind, während am Lager (30) bzw. an den Lagerelementen (21, 11) oder am Gehäuse (10) Gegenanschläge (22) bzw. Gegenvorsprünge vorgesehen sind, welche miteinander in Wirkverbindung bringbar sind. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass als erstes Lagerelement (21) ein Lagerbolzen (23, 23*) dient, während das zweite Lagerelement (11) als Lagerschale (12, 12*) ausgebildet ist, welche den Lagerbolzen (23, 23*) aufnehmen kann. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass als erstes Lagerelement (21) ein Lagerring (24) dient, während das zweite Lagerelement (11) als Lagernocken (13) ausgebildet ist, welcher von dem Lagerring (24) ganz oder teilweise umfassbar ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerelemente (21, 11) zylindrische (33) und/oder konische Bereiche (34) aufweisen. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Hebel (20, 20', 20.1', 20.1") an derselben Lagerachse (31) lagerbar sind. - Vorrichtung nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Lagerelemente (21, 21') der Hebel (20, 20') konzentrisch angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 8 oder9 , dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Lagerelemente (21, 21.1`, 21.1") der Hebel (20, 20.1`, 20.1") übereinander in Bezug auf die Lagerachse (31) angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis10 , dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Gehäuse (10) um ein Schlossgehäuse, insbesondere für Schlösser an Türen oder Klappen für Fahrzeuge, handelt. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis11 , dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (20) zur Betätigung eines Schalters oder Tasters oder zur Betätigung der Sperrklinke eines Schlosses dient. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) und/oder der Hebel (20) und/oder eins oder beide der Lagerelemente (21, 11) aus Metall bestehen und dass sie insbesondere durch ein Zinkdruckgussverfahren herstellbar sind. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) und/oder der Hebel (20) und/oder eins oder beide der Lagerelemente (21, 11) aus Kunststoff bestehen und dass sie insbesondere durch ein Kunststoffspritzgussverfahren herstellbar sind.
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