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Die
Erfindung betrifft einen Behälter, insbesondere einen großvolumigen
Einwegbehälter aus Kunststoff wie beispielsweise ein Keg
zur Aufnahme von Flüssigkeiten, beispielsweise zur Aufnahme
von Getränken, mit einer Anschlussarmatur mit Dichtung.
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Solche
Behälter sind durch die Praxis bekannt und werden beispielsweise
in der
WO 2008/083782
A2 beschrieben. Vergleichbare Ausgestaltungen sind Gegenstand
der
DE 101 38 365
A1 oder der
DE
10 2006 034 638 A1 .
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Großvolumige
Behälter mit einem Inhalt von typischerweise mehr als 10
Litern, insbesondere 30 Liter oder 50 Liter, dienen im Allgemeinen
dazu, Getränke wie beispielsweise Bier zu bevorraten und
unter Druck auszugeben. So kennt man spezielle großvolumige
Behälter, sogenannte Keg-Fässer, bei denen es
sich um Mehrwegfässer handelt, die zum industriellen Befüllen
und der keimfreien Lagerung von Getränken entwickelt wurden.
Der Begriff ”Keg” oder auch „Kegs” entstammt
der englischen Sprache und steht für ”kleines
Fass”. Keg-Fässer haben sich in der Gastronomie
weitgehend durchgesetzt und kommen zunehmend auch im privaten Bereich
in Verbindung mit zugehörigen Zapfanlagen zum Einsatz.
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In
der Regel verfügen Kegs oder Keg-Fässer auf ihrer
Oberseite über ein Ventil, den sogenannten Keg-Kopf. An
diesem Ventil bzw. dem Keg-Kopf kann ein passender Zapfkopf angebracht
werden, welcher ein Treibgas, beispielsweise Kohlendioxid oder auch Stickstoff,
aus einem externen Behältnis zuführt und so einen Überdruck
im Inneren des fraglichen Behälters erzeugt. Dieser Überdruck
sorgt dafür, dass die im Behältnis bzw. Behälter
bevorratete Flüssigkeit über ein Steigrohr und
eine Zapfanlage abgeführt werden kann. Der Zapfkopf schließt
den Behälter dicht ab, so dass die darin bevorratete Flüssigkeit keimfrei
bleibt.
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Durch
den von dem Treibgas erzeugten Überdruck im Keg wird der
Getränkeinhalt beim Öffnen eines Zapfhahnes durch
das Steigrohr im Innern des Kegs herausgedrückt. Wird der
Zapfkopf abgenommen, verschließt das Ventil den Keg luftdicht,
so dass eine weitere Lagerung des Inhalts möglich wird. Auch
das Eintrocken eventuell vorhandener Reste wird verhindert. Der Überdruck
im Fassinnern bleibt erhalten.
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Der
Keg-Kopf bzw. das an dieser Stelle realisierte Ventil stellen im
Kern eine spezielle Gestaltung der im Oberbegriff angegebenen Anschlussarmatur
sowie der Dichtung dar. Jedenfalls sorgt die Dichtung dafür,
dass der Behälter bzw. das Keg bei abgenommenem Zapfkopf
den zuvor aufgebauten Überdruck im Innern des Behälters
beibehält. In der Regel wird an dieser Stelle mit einem Überdruck
von bis zu ca. 3 bar bei Bier und bis zu 7 bar bei CO2-haltigen
Erfrischungsgetränken gearbeitet. Die genannten Drücke
sind die Betriebsdrücke der Behälter. Bei der
CO2 Versorgungsarmatur ist das Sicherheitsventil auf diesen Wert
eingestellt.
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Da
zunehmend sogenannte Einwegbehälter bzw. Einweg-Kegs aus
Kunststoff zum Einsatz kommen, stellt sich bei solchen Behältern
das Problem, dass der entleerte Behälter typischerweise
unter Druck steht. Dies kann bei unsachgemäßer
Behandlung zum Platzen des Einwegbehälters führen.
Eine solche Gefahr stellt sich besonders bei Einwegbehältern
aus Kunststoff dar, ist grundsätzlich aber auch bei Mehrwegbehältern
aus beispielsweise Stahl oder Aluminium gegeben. Jedenfalls ist
die in einem leeren Keg aus insbesondere Kunststoff üblicher
Bauart gespeicherte Energie aufgrund des im Innern herrschenden Überdruckes
nicht unerheblich und stellt ein Gefährdungspotential dar.
Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen Behälter
der eingangs beschriebenen Ausgestaltung so weiter zu entwickeln,
dass sein Gefährdungspotential auf ein Minimum reduziert
ist.
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Zur
Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt
die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Behälter,
insbesondere großvolumigen Einwegbehältern aus
Kunststoff wie beispielsweise Keg zur Aufnahme von Getränken
vor, dass die Anschlussarmatur und/oder die Dichtung nach einem
zuvor festgelegten Off nungsvorgang beim anschließenden selbsttätigen
Schließvorgang eine nicht verschließbare Durchtrittsöffnung
zum Druckabbau im Behälterinneren definieren.
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Erfindungsgemäß sind
also die Anschlussarmatur und/oder die Dichtung, folglich im Speziellen der
Keg-Kopf konstruktiv so ausgelegt, dass nach einem bestimmten Öffnungsvorgang
der anschließende selbsttätige Schließvorgang
praktisch nicht vollständig durchgeführt oder
vollzogen wird. Denn bei diesem anschließenden selbsttätigen
Schließvorgang verbleibt eine nicht verschließbare
Durchtrittsöffnung. Diese Durchtrittsöffnung stellt
sicher, dass es im Behälterinneren zum Druckabbau kommt.
Dadurch kann sich im Behälterinneren nicht (mehr) ein Überdruck
wie beim bisherigen Stand der Technik aufbauen und das beschriebene
Gefährdungspotential liegt folgerichtig nicht mehr vor.
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Meistens
handelt es sich bei dem zuvor festgelegten Öffnungsvorgang
um den ersten Öffnungsvorgang nach dem Befüllen
des Behälters. Grundsätzlich kann aber auch der
zweite, dritte, zehnte oder noch ein anderer dem Befüllen
nachfolgender Öffnungsvorgang als praktisch Initialzündung
dafür genutzt werden, dass der anschließende Schließvorgang
zwar nach wie vor selbsttätig erfolgt, allerdings nicht
mehr vollständig durchgeführt wird, sondern die nicht
verschließbare Durchtrittsöffnung verbleibt. Meistens
erfolgt diese Vorgehensweise in unmittelbarem Anschluss an den ersten Öffnungsvorgang nach
dem Befüllen des Behälters. Tatsächlich
werden hierzu die Anschlussarmatur und/oder die Dichtung so gestaltet,
dass ein vollständig dichtender Abschluss nach dem erstmaligen Öffnen
nicht mehr erfolgt. Auf diese Weise kann der im Behälter
enthaltende Überdruck gefährdungsfrei entweichen.
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Im
Detail bestehen verschiedene Möglichkeiten, diesen Grundgedanken
in die Praxis umzusetzen. So ist es denkbar, dass die Anschlussarmatur mit
einem Anschlag für die Dichtung ausgerüstet ist. Meistens
erfährt die Dichtung eine Federbeaufschlagung und ist der
Anschlag mit einer Sollbruchstelle für die federbeaufschlagte
Dichtung versehen. Wenn nun nach dem ersten Öffnungsvorgang
im Anschluss an das Befüllen des Behälters die
Anschlussarmatur selbsttätig geschlossen wird, indem die
Dichtung durch die Feder eine Beaufschlagung erfährt, sorgt die
Sollbruchstelle in oder an dem Anschlag dafür, dass der
Anschlag der Dichtung keinen oder nur einen verminderten Widerstand
entgegensetzt. Als Folge hiervon wird der Anschlag verformt und/oder zum
Teil entfernt und ist die Dichtung in Verbindung mit dem Anschlag
der Anschlussarmatur nicht mehr in der Lage, den Behälter
vollständig und selbsttätig abzudichten. Vielmehr
sorgt diese Ausführungsform dafür, dass die erforderliche
Durchtrittsöffnung zum Druckabbau im Behälterinneren
definiert wird.
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Alternativ
oder zusätzlich zu dem Anschlag kann aber auch die Dichtung
mit einer Sollbruchstelle ausgerüstet werden. In diesem
Fall sorgt der selbsttätige Schließvorgang im
Anschluss an den zuvor festgelegten Öffnungsvorgang dafür,
dass die Dichtung eine Verformung im Bereich der Sollbruchstelle erfährt,
so dass die Durchtrittsöffnung definiert wird. Selbstverständlich
können beide Maßnahmen auch kombiniert werden,
dass heißt die Sollbruchstelle in dem Anschlag wird mit
der Sollbruchstelle in der Dichtung verbunden.
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Im
Rahmen der Erfindung liegt es ebenso, den Anschlag und/oder die
Dichtung mit einer dauerhaften oder nur einer temporären
Verformung auszurüsten. Das heißt, es ist denkbar,
dass der Anschlag nur solange eine Verformung erfährt,
bis der im Behälterinneren aufgebaute Überdruck
abgebaut ist. Ähnliches mag für die Dichtung gelten,
die sich ebenfalls nur solange verformen lässt, bis der
im Behälterinneren aufgebaute Überdruck abgebaut
ist. Daneben sind natürlich auch eine dauerhafte oder auch eine
nur zeitlich befristete Verformung des Anschlages wie der Dichtung
denkbar.
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Nach
einer alternativen Ausführungsform kann die Dichtung nach
dem festgelegten Öffnungsvorgang beim anschließenden
Schließvorgang auch in eine von ihrem Dichtsitz am Anschlag
beabstandete Haltestellung übergehen. Dabei mag die Haltestellung
solange aufrechterhalten werden, bis der Überdruck im Behälterinneren
abgebaut ist. Das kann beispielsweise durch eine zusätzliche
und die Dichtung im öffnenden Sinne beaufschlagende Feder – neben der
eigentlichen Schließfeder – bewerkstelligt werden.
Im Allgemeinen erfolgt jedoch die Öffnung der Anschlussarmatur
oder der Dichtung bzw. die Definition der Durchtrittsöffnung
dauerhaft, und zwar beim selbsttätigen Schließvorgang,
welcher im Anschluss an den festgelegten Öffnungsvorgang
vollzogen wird.
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In
diesem Zusammenhang hat es sich weiter als günstig erwiesen,
wenn die Sollbruchstellen im Anschlag und/oder der Dichtung sowie
ein etwaiger Verformbereich der Anschlussarmatur und/oder der Dichtung
beabstandet von einer Aufstoßarmatur angeordnet sind. Mit
Hilfe dieser Aufstoßarmatur werden die Anschlussarmatur
und/oder die Dichtung für den Öffnungsvorgang
beaufschlagt. Durch diese Auslegung wird sichergestellt, dass bei
dem beschriebenen Öffnungsvorgang mit Hilfe der Aufstoßarmatur
die Sollbruchstellen und etwaigen Verformbereiche nicht unbeabsichtigt
aktiviert werden.
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Wie
zuvor bereits erläutert, ist es denkbar, dass die Dichtung
und/oder die Anschlussarmatur bzw. der Anschlag der Anschlussarmatur
eine nur temporäre Verformung erfahren, bis der im Behälterinneren
aufgebaute Überdruck abgebaut ist. Die temporäre
Verformung der Dichtung und/oder der Anschlussarmatur bzw. des Anschlages
der Anschlussarmatur kann aber auch schlicht und ergreifend nach einer
vorgegebenen Zeitspanne selbsttätig wieder aufgehoben werden.
Meistens wird man diese Zeitspanne so großzügig
bemessen, dass innerhalb der Zeitspanne der Druckabbau im Behälterinneren
auf jeden Fall stattgefunden hat. Hierzu reichen erfahrungsgemäß Zeitspannen
von einigen Sekunden, vielleicht 10 sec. aus.
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Im Übrigen
ist es denkbar, dass sich die Verformung der Dichtung und/oder der
Anschlussarmatur bzw. des Anschlages der Anschlussarmatur in Abhängigkeit
vom Innendruck im Behälter wieder zurückbilden.
Das heißt, die Dichtung und/oder die Anschlussarmatur bzw.
der Anschlag der Anschlussarmatur gehen mehr und mehr in ihren Ursprungszustand
(wieder) zurück, je niedriger der im Behälterinneren
herrschende Überdruck infolge des parallel stattfindenden
Druckabbaus ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
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1 den
erfindungsgemäßen Behälter ausschnittsweise
im Bereich eines Behälterhalses,
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2 einen
Detailausschnitt aus 1 und
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3a, 3b den
Behälter nach den 1 und 2 im
Bereich des Behälterhalses beim selbsttätigen
Schließvorgang unter Ausbildung der nicht verschließbaren
Durchtrittsöffnung.
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In
der 1 ist ein Behälter dargestellt, bei dem
es sich im Ausführungsbeispiel um ein Keg 1 aus
Kunststoff, insbesondere PET (Polyethylenterephthalat) handelt.
Solche Kegs 1 werden als Einwegbehälter zur Aufnahme
Flüssigkeiten, beispielsweise zur Aufnahme von Getränken
wie beispielsweise Bier eingesetzt. Nach der Entleerung des Kegs 1 wird
dieses im Allgemeinen in seinem Volumen verkleinert bzw. zusammengedrückt
und anschließend einer Wiederverwertung zugeführt.
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Das
Keg 1 bzw. allgemein der großvolumige Einwegbehälter
aus Kunststoff ist mit einer Anschlussarmatur 2 mit Dichtung 3 ausgerüstet.
Die Anschlussarmatur 2 inklusive Dichtung 3 wird
auch als Ventil bzw. Keg-Kopf 2, 3 bezeichnet.
Zum grundsätzlichen Aufbau gehört noch ein in
den Figuren dargestelltes Steigrohr 4, durch welches die
im Inneren des Behälters 1 befindliche und dort
abgefüllte Flüssigkeit unter Druck herausgepresst
wird.
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Die
Anschlussarmatur
2 setzt sich im Detail aus einem Fittingkörper
2a und
einem Anschlag
2b zusammen. Der Fittingkörper
2a ist
als ringförmiger und im Querschnitt L-förmiger
Flansch ausgebildet, welcher in einen Hals
5 des Kegs
1 eingesetzt
ist. Der Fittingkörper bzw. Flansch
2a mag mit
dem Hals
5 des Kegs
1 kraft- und/oder formschlüssig
verbunden sein, wie dies in der
WO 2008/083782 A2 beschrieben ist. Darüber
hinaus dient der Fittingkörper bzw. Flansch
2a als
Stütz- und Anschlagelement für eine Feder bzw.
Schließfeder
6, die sich an ihrem Fuß an dem
Fittingkörper
2a abstützt und mit ihrem
Kopf die Dichtung
3 beaufschlagt, welche gegen den Anschlag
2b unterseitig
anliegt. Das Steigrohr
4 ist ortsfest in dem Keg
1 angeordnet.
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Um
das Keg 1 wie in der 2 im rechten Teil
gezeigt zu befüllen, wird der einleitend beschriebene Zapfkopf
mit der Anschlussarmatur 2 verbunden. Von dem Zapfkopf
erkennt man in der 2 lediglich eine Aufstoßarmatur 7, 8,
die sich im dargestellten Beispiel aus einem Aufstoßzylinder 7 und
einem Dichtzylinder 8 zusammensetzt. Der Dichtzylinder 8 liegt
oberseitig an dem Anschlag 2b der Anschlussarmatur 2 an,
wohingegen der Aufstoßzylinder 7 in der Lage ist,
die Dichtung 3 entgegen der Kraft der Schließfeder 6 zu öffnen.
Das ist im rechten Teil der 2 dargestellt.
Bei diesem Vorgang werden zwei voneinander getrennte Wege A und
B in das Innere des Kegs 1 bzw. aus dem Inneren heraus definiert.
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Über
beide Wege A und B lässt sich das Getränk beim
dargestellten Öffnungsvorgang in das Innere des Kegs 1 einfüllen
(rechter Teil der 2). Beim anschließenden
Ausbringen des Getränkes gelangt das unter Überdruck
stehende Gas über den Weg B ins Innere des Kegs 1 und
sorgt dafür, dass das Getränk über das
Steigrohr 4 entlang des Weges A das Keg 1 verlässt
und herausgedrückt wird.
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Nach
diesem ersten Öffnungsvorgang wird erfindungsgemäß beim
anschließenden selbsttätigen Schließvorgang
eine nicht verschließbare Durchtrittsöffnung 9 entsprechend
der Darstellung in den 3a und 3b definiert.
Diese Durchtrittsöffnung 9 dient zum Druckabbau
im Behälterinneren. Der selbsttätige Schließvorgang
wird beim dargestellten Beispiel dadurch initiiert, dass der Zapfkopf entfernt
wird. Dadurch fällt der die Dichtung 3 beaufschlagende
Aufstoßzylinder 7 weg und legt sich die Dichtung 3 an
den Anschlag 2b bzw. die beiden Anschläge 2b, 2c an.
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Tatsächlich
würde ohne die Durchtrittsöffnung 9 der
Druck des eingefüllten Gases hierin verbleiben. Da jedoch
erfindungsgemäß im Anschluss an den ersten Öffnungsvorgang
im Beispielfall ein automatischer und selbsttätiger Druckabbau
durch die definierte Durchtrittsöffnung 9 erfolgt,
kann sich der Überdruck im Inneren des Kegs 1 nicht
halten, sondern entweicht durch die Durchtrittsöffnung 9 nach
außerhalb.
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Man
erkennt im dargestellten Beispielfall nach der 3b,
dass zur Definition der Durchtrittsöffnung 9 die
Anschlussarmatur 2 bzw. deren Anschlag 2b mit
einer Sollbruchstelle 10 ausgerüstet ist. Sobald
nach dem beschriebenen Getränkeausstoß entsprechend
dem rechten Teil der 2 die Schließfeder 6 beim
anschließenden selbsttätigen Schließvorgang
dafür sorgt, dass die Dichtung 3 (wieder) gegen
den Anschlag 2b, 2c gedrückt wird, sorgt
die Sollbruchstelle 10 dafür, dass der im Inneren
des Kegs 1 herrschende Überdruck in Verbindung
mit der Kraft der Schließfeder 6 den Anschlag 2b beispielsweise
so verformt, wie dies in der 3b dargestellt
ist. Als Folge hiervon kann die Dichtung 3 das Keg 1 nicht
mehr vollständig schließen, sondern verbleibt
in Folge einer durch den zum Teil wegfallenden Anschlag 2b resultierenden
Schrägstellung der Dichtung 3 die Durchtrittsöffnung 9. – Vergleichbares gilt,
wenn alternativ oder zusätzlich der Anschlag 2c am
Steigrohr 4 mit der ebenfalls angedeuteten Sollbruchstelle 10 ausgerüstet
ist.
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Dabei
ist die Auslegung insgesamt so getroffen, dass der Aufstoßzylinder 7 einen
Außendurchmesser d aufweist, welcher geringer bemessen
ist als ein Durchmesser da der Sollbruchstellen 10.
Tatsächlich folgen die Sollbruchstellen 10 dem
kreisförmigen Anschlag 2b und sind insgesamt auf
einem Kreis mit dem Durchmesser da angeordnet.
Der Innendurchmesser di des Dichtzylinders 8 ist
nun größer als der Durchmesser da der
Sollbruchstellen 10 bemessen und entspricht im Wesentlichen
dem Außendurchmesser des Halses 5 des Kegs 1.
Diese Auslegung ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass das Keg 1 und
folglich deren Hals 5 und dementsprechend die Anschlussarmatur 2 und
auch die Dichtung 3 jeweils rotationssymmetrisch zur Achse
A ausgebildet sind.
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Es
sollte betont werden, dass die Sollbruchstellen 10 jeweils
so angeordnet sind, dass der Anschlag 2b seiner Funktion
nachkommt, wenn die Dichtung 3 mit Hilfe der Schließfeder 6 geschlossen ist,
wie dies im linken Teil der 2 wiedergegeben ist.
Das gilt jedenfalls solange, wie der Anschlag 2b lediglich
mit der Kraft der Schließfeder 6 beaufschlagt wird.
Kommt es dagegen zu einem zusätzlichen Aufbau des Überdrucks
im Inneren des Behälters bzw. Kegs 1, so kann
der Anschlag 2b seine Funktion nicht mehr vollständig
erfüllen bzw. gibt der Anschlag 2b im Bereich
der Sollbruchstellen 10 nach. Das lässt sich auf
die kombinierte Kraft der Schließfeder 6 in Verbindung
mit dem im Inneren des Kegs 1 herrschenden Überdruck
zurückführen. Dieser Überdruck wird erst
dann im Keg 1 aufgebaut, wenn der erstmalige Öffnungsvorgang
und das Herauspressen der Flüssigkeit durch das Steigrohr 4 nach
dem Befüllen des Behälters bzw. Kegs 1 erfolgt.
Da bei diesem Vorgang die Dichtung 3 mit Hilfe des Aufstoßzylinders 7 von
dem Anschlag 2b abgehoben ist, wird der Anschlag 2b nicht
belastet.
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Erst
wenn die Flüssigkeit aus dem Keg 1 herausgepresst
worden ist und sich ein selbsttätiger Schließvorgang
an diesen ersten Öffnungsvorgang und das Ausbringen des
Getränkes anschließt, sorgt der dann im Innern
noch herrschende Überdruck in Verbindung mit der Schließfeder 6 dafür,
dass der Anschlag 2b im Bereich der Sollbruchstellen 10 die
in der 3b dargestellte Verformung erfährt
und die Dichtung 3 im Beispielfall unter Definition der
Durchtrittsöffnung 9 schräggestellt wird.
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Alternativ
zu dieser Vorgehensweise besteht natürlich auch die Möglichkeit,
den Anschlag 2c im Bereich des Steigrohres 4 für
die Dichtung 3 mit den angedeuteten Sollbruchstellen 10 auszurüsten.
Die Funktionsweise ist vergleichbar wie bei den Sollbruchstellen 10 des
Anschlages 2b.
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Die 3a zeigt
eine weitere Variante, wie die Durchtrittsöffnung 9 zum
Druckabbau im Behälterinneren beim selbsttätigen
Schließvorgang im Anschluss an den zuvor festgelegten Öffnungsvorgang bzw.
den ersten Öffnungsvorgang beim Ausbringen der Flüssigkeit
definiert werden kann. Hier ist die Auslegung so getroffen, dass
die Dichtung 3 nach dem festgelegten bzw. ersten Öffnungsvorgang
beim anschließenden Schließvorgang in eine von
ihrem Dichtsitz bzw. dem Anschlag 2b, 2c beabstandete Haltestellung übergeht.
Diese Haltestellung nach der 3a mag
auch als Raststellung bezeichnet werden.
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Im
Detail kann sie so bewerkstelligt werden, dass der Aufstoßzylinder 7 beim
ersten Öffnungsvorgang des Kegs 1 bzw. beim Ausbringen
des Getränkes den Anschlag 2b, 2c so
verformt, dass dieser eine Nase 11 bildet, welche beim
anschließenden selbsttätigen Schließvorgang
die Dichtung 3 beabstandet vom Anschlag 2b und
auch dem Anschlag 2c am Steigrohr 4 hält.
Als Folge hiervon wird erneut die Durchtrittsöffnung 9 definiert,
welche den Druckabbau im Behälterinneren ermöglicht.
In diesem Fall versteht es sich, dass der Außendurchmesser
d des Aufstoßzylinders 7 so bemessen sein muss,
dass mit dem Aufstoßzylinder 7 der Anschlag 2b randseitig
erfasst wird und es zum beschriebenen Umbiegen bzw. der Ausbildung
der Nase 11 an dem Anschlag 2b kommt.
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Nicht
explizit dargestellt ist die weitere Möglichkeit, die Dichtung 3 bei
dem Öffnungsvorgang entsprechend der 2 im
rechten Teil so beispielsweise mit Hilfe des Aufstoßzylinders 7 zu
verformen, dass unter Beibehaltung der Anschläge 2b und 2c die
Dichtung 3 als solche die Durchtrittsöffnung 9 vorgibt.
Selbstverständlich lassen sich diese Maßnahmen
auch kombinieren. Im Übrigen liegt es im Rahmen der Erfindung,
die beschriebenen Verformungen von einerseits der Dichtung 3 und
andererseits der Anschläge 2b, 2c bzw.
allgemein der Anschlussarmatur 2 so einzustellen, dass
es sich hierbei nur um temporäre Verformungen handelt.
Tatsächlich ist es denkbar, dass die Verformungen nach
einer gewissen Zeitspanne selbsttätig wieder aufgehoben
werden oder mit abnehmendem Druck im Inneren des Kegs 1 eine
entsprechende Aufhebung erfahren. Im Beispielfall nach der 3a bedeutet
dies, dass die Nase 11 mit wachsendem Druckabbau im Inneren des
Kegs 1 und infolge der auf sie wirkenden Kraft der Schließfeder 6 zunehmend
wieder zurückgebogen wird.
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Jedenfalls
wird im Rahmen der Erfindung die in Gestalt des Überdrucks
im Inneren des Kegs 1 gespeicherte Energie abgebaut und
stellt somit kein Gefährdungspotential mehr dar. In diesem
Zusammenhang mag das Keg 1 über die Durchtrittsöffnung 9 nicht
mehr dauerhaft dichtend verschlossen werden können, so
dass der Inhalt des Kegs 1 unwiederbringlich dem Verderb
preisgegeben ist. Alternative Vorgehensweisen sehen jedoch vor,
dass die Durchtrittsöffnung 9 nur temporär
definiert wird und im Allgemeinen nach dem Druckabbau im Inneren
des Kegs 1 dieses erneut eine vollständige Schließung erfährt.
So oder so ist die Sicherheit enorm gesteigert, was zu erreichen
war.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2008/083782
A2 [0002, 0025]
- - DE 10138365 A1 [0002]
- - DE 102006034638 A1 [0002]