-
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Verbinder für eine Vorrichtung zum Liefern von Leistung an eine Vorrichtung, der bzw. die in einer leitenden bzw. leitfähigen (vorzugsweise metallischen) Ummantelung untergebracht bzw. aufgenommen ist, und auf ein Verfahren zum Zusammensetzen davon.
-
Die
JP 2003109702 A zeigt einen Verbinder, der zum Einbau in eine Öffnung einer Vorrichtungswand vorgesehen ist. In einem Gehäuse des Verbinders ist ein Flansch vorgesehen, der in einer der Vorrichtungswand zugewandten Fläche eine Nut aufweist, in der eine Dichtung vorgesehen ist. Der Flansch ist mit der Dichtung an die Vorrichtungswand gepresst und sichert hierdurch Wasserdichtigkeit.
-
Ein Verbinder für eine Vorrichtung zum Liefern von Leistung an eine Vorrichtung, beispielsweise einen Motor, der bzw. die in einer metallischen Ummantelung in einem Elektrofahrzeug oder dergleichen untergebracht bzw. aufgenommen ist, ist beispielsweise aus der ungeprüften
japanischen Patentveröffentlichung Nr. 2005-19188 bekannt. Dieser Verbinder für eine Vorrichtung ist mit einem warteseitigen Gehäuse, das an einer Rückseite eines Montierlochs zu montieren ist, welches die Ummantelung in Richtung nach innen und nach außen penetriert, und einem drahtseitigen Gehäuse versehen, das mit dem warteseitigen Gehäuse verbindbar ist und an einer vorderen Seite des Montierlochs zu montieren ist. Drahtseitige Anschlüsse, die mit Drahtenden verbunden sind, sind in dem drahtseitigen Gehäuse gehalten und mit einem Ende von Anschlüssen verbunden, die in dem warteseitigen Gehäuse gehalten sind. Die anderen Enden der Anschlüsse, die in dem warteseitigen Gehäuse gehalten sind, sind mit Anschlüssen verbunden, die direkt mit der Vorrichtung verbunden sind.
-
Dichtungsringe sind auf bzw. an die äußeren Umfangsflächen bzw. Oberflächen des warteseitigen Gehäuses und des drahtseitigen Gehäuses gepaßt und sind in engem Kontakt mit der vorderen und hinteren Seite der Umfangsfläche bzw. Oberfläche des Montierlochs gehalten, um eine Dichtung zwischen den beiden Gehäusen und dem Montierloch bereitzustellen, wodurch das Eindringen von Wasser und dergleichen durch das Montierloch verhindert wird.
-
Um eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft in der abgedichteten Struktur, wie sie oben beschrieben ist, sicherzustellen, muß die Fläche bzw. Oberfläche (Umfangsfläche bzw. Oberfläche des Montierlochs der Ummantelung), auf bzw. an der die Dichtungsringe in engem Kontakt gehalten sind, eine glatte Fläche bzw. Oberfläche sein. Da die Umfangsfläche bzw. Oberfläche des Montierlochs aufgrund eines Gußnests oder dergleichen nicht immer glatt ist, besteht das Problem, daß es schwierig ist, eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sicherzustellen.
-
Die vorliegende Erfindung wurde angesichts der obigen Situation entwickelt und es ist eine Aufgabe davon, eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sicherzustellen.
-
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
-
Gemäß der Erfindung ist ein Verbinder für eine Vorrichtung, oder Vorrichtungsverbinder, zum Liefern von Leistung an eine Vorrichtung vorgesehen, der bzw. die zumindest teilweise in einer leitfähigen bzw. leitenden Ummantelung untergebracht bzw. aufgenommen ist, umfassend:
ein Gehäuse, das zumindest teilweise in einem Montierloch der Ummantelung zu montieren ist, und
zumindest einen Anschluß, der in dem Gehäuse gehalten ist und einen Abschnitt, der mit einer Leistungsversorgungsseite verbindbar ist, und einen anderen Abschnitt aufweist, der mit einer Vorrichtungsseite verbindbar ist,
wobei:
das Gehäuse mit einem Flanschabschnitt gebildet ist, der angeordnet ist, um im wesentlichen einer äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung zugewandt zu sein, wenn das Gehäuse in dem Montierloch montiert ist,
ein ringförmiges Dichtungsglied, welches das Montierloch über den gesamten Umfang umgibt, auf oder an einer zugewandten Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts montiert ist, die bzw. der im wesentlichen der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung zugewandt ist, und
das Dichtungsglied im wesentlichen in engen Kontakt mit der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche und der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung zu halten ist, um zwischen diesen Flächen bzw. Oberflächen abzudichten, wobei das Gehäuse auf bzw. an der Ummantelung montiert ist.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Verbinder für eine Vorrichtung zum Liefern von Leistung an eine Vorrichtung vorgesehen, der bzw. die in einer metallischen Ummantelung untergebracht bzw. aufgenommen ist, umfassend:
ein Gehäuse, das in einem Montierloch der Ummantelung zu montieren ist, und
einen Anschluß, der in dem Gehäuse gehalten ist und von dem ein Ende mit einer Leistungsversorgungsseite verbindbar ist und das andere Ende mit einer Vorrichtungsseite verbindbar ist,
wobei:
das Gehäuse mit einem Flanschabschnitt gebildet ist, der angeordnet ist, um einer äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung zugewandt zu sein, wenn das Gehäuse in dem Montierloch montiert ist,
ein ringförmiges Dichtungsglied, welches das Montierloch über den gesamten Umfang umgibt, an einer zugewandten Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts montiert ist, die bzw. der der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung zugewandt ist, und
das Dichtungsglied in engem Kontakt mit der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche und der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung gehalten ist, um zwischen diesen Flächen bzw. Oberflächen abzudichten, wobei das Gehäuse an der Ummantelung montiert ist, und wobei das Dichtungsglied einen Dichtungshauptkörper aufweist, der zwischen der Fläche und der äußeren Fläche der Ummantelung gequetscht ist.
-
Gemäß einer solchen Konstruktion ist das Dichtungsglied in engem Kontakt mit der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung gehalten, indem es durch die zugewandte Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts gegen die äußere Fläche bzw. Oberfläche gedrückt wird, weshalb eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sichergestellt werden kann.
-
Der Flanschabschnitt kann eine Fläche bzw. Oberfläche gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche aufweisen, die im wesentlichen durch eine leitfähige bzw. leitende Abschirmhülle abgedeckt ist, die an der Ummantelung zu fixieren bzw. zu befestigen ist.
-
Die Abschirmhülle kann mit zumindest einer Rippe versehen sein, die mit einem Teil des Flanschabschnitts in Kontakt kommen kann, wo das Dichtungsglied zu montieren ist.
-
Der Flanschabschnitt kann eine Fläche bzw. Oberfläche gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche aufweisen, die durch eine metallische Abschirmhülle abgedeckt ist, die an der Ummantelung zu fixieren bzw. zu befestigen ist, und die Abschirmhülle kann mit einer Rippe versehen sein, die mit einem Teil des Flanschabschnitts in Kontakt kommen kann, wo das Dichtungsglied zu montieren ist. Verglichen mit dem Fall, in dem die Abschirmhülle und der Flanschabschnitt in dem Teil des Flanschabschnitts, in dem das Dichtungsglied zu montieren ist, in Flächen- bzw. Oberflächenkontakt sind, ist es dann beispielsweise unwahrscheinlicher, daß sich zwischen diesen ein Zwischenraum bildet. Als ein Ergebnis können Verlagerungen des Flanschabschnitts verhindert werden und eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft kann zuverlässig sichergestellt werden.
-
Der Flanschabschnitt kann zumindest eine Montagewand enthalten, die im wesentlichen entlang oder nahe der inneren Randkante des Dichtungsglieds aufrecht steht oder vorspringt. Durch diese Montagewand kann eine nach innen gerichtete Verlagerung des Dichtungsglieds verhindert werden.
-
Die Montagewand kann über den im wesentlichen ganzen Umfang eine Ringform in Übereinstimmung mit der inneren Randkante des Dichtungsglieds aufweisen. Dies ermöglicht, daß die nach innen gerichtete Verlagerung des Dichtungsglieds über den im wesentlichen ganzen Umfang verhindert wird.
-
Der Flanschabschnitt und das Dichtungsglied können einen oder mehrere vorsprungsförmige und aussparungsförmige oder vertiefungsförmige Eingriffsabschnitte enthalten. Dies ermöglicht, daß das Naht- bzw. Dichtungsglied durch den Eingriff der Eingriffsabschnitte an dem Flanschabschnitt montiert gehalten wird.
-
Eine Mehrzahl von Eingriffsabschnitten kann im wesentlichen entlang einer Umfangsrichtung des Dichtungsglieds vorgesehen sein. Dies ermöglicht, daß das Dichtungsglied an dem Flanschabschnitt gehalten wird, wobei Umfangsverlagerungen desselben durch den Eingriff der Mehrzahl von Eingriffsabschnitten verhindert werden.
-
Ein vorspringender Endabschnitt des Vorsprungsförmigen der Eingriffsabschnitte kann zu dem vorspringenden Ende desselben hin verjüngt sein oder konvergieren. Dies ermöglicht, daß die Eingriffsabschnitte leicht in Eingriff gebracht werden, weshalb das Dichtungsglied leicht montiert werden kann.
-
Der Eingriffsabschnitt des Dichtungsglieds kann mit dem des Flanschabschnitts in Eingriff gebracht werden, während er rückstellfähig mit diesem in Kontakt gehalten wird. Dadurch kann es schwieriger sein, die Eingriffsabschnitte außer Eingriff zu bringen und das Dichtungsglied zuverlässig in einem montierten Zustand zu halten.
-
Die Eingriffsabschnitte können einen vorspringenden Eingriffsabschnitt, der von dem Flanschabschnitt zu der Ummantelung hin vorspringt, und einen rohrförmigen Eingriffsabschnitt enthalten, der integral bzw. einstückig mit dem Dichtungsglied gebildet ist und auf oder an den vorspringenden Eingriffsabschnitt paßbar ist.
-
Die Montagewand kann so geformt sein, daß sie sich zumindest teilweise im wesentlichen entlang der äußeren Peripherie bzw. des Außenrands des rohrförmigen Eingriffsabschnitts erstreckt. Die Verformung des rohrförmigen Eingriffsabschnitts des Dichtungsglieds kann durch diese Montagewand verhindert werden.
-
Die Abschirmhülle kann eine äußere Randwand enthalten, um zumindest teilweise eine äußere periphere Seite des Dichtungsglieds abzudecken. Eine nach außen gerichtete Verlagerung des Dichtungsglieds kann durch diese äußere Randwand verhindert werden.
-
Gemäß dem Vorstehenden kann ein Verbinder für eine Vorrichtung vorgesehen sein, der in der Lage ist, eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sicherzustellen.
-
Gemäß der Erfindung ist ferner ein Verfahren zum Zusammensetzen eines Verbinders für eine Vorrichtung vorgesehen, insbesondere gemäß dem obigen Aspekt der Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform davon, zum Liefern von Leistung an eine Vorrichtung, der bzw. die zumindest teilweise in einer leitfähigen bzw. leitenden Ummantelung untergebracht bzw. aufgenommen ist, umfassend die folgenden Schritte:
zumindest teilweises Montieren eines Gehäuses in einem Montierloch der Ummantelung, und
Halten zumindest eines Anschlusses in dem Gehäuse, so daß ein Abschnitt mit einer Leistungsversorgungsseite verbindbar ist und ein anderer Abschnitt mit einer Vorrichtungsseite verbindbar ist,
Anordnen eines Flanschabschnitts des Gehäuses, so daß dieser einer äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung im wesentlichen zugewandt ist, wenn das Gehäuse in dem Montierloch montiert ist,
Anordnen eines Flanschabschnitts des Gehäuses, so daß dieser einer äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung im wesentlichen zugewandt ist, wenn das Gehäuse in dem Montierloch montiert ist,
Montieren eines ringförmigen Dichtungsglieds, welches das Montierloch über den gesamten Umfang umgibt, auf oder an einer zugewandten Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts, die bzw. der der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung im wesentlichen zugewandt ist, und
Halten des Dichtungsglieds im wesentlichen in engem Kontakt mit der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche und der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung, um zwischen diesen Flächen bzw. Oberflächen abzudichten, wobei das Gehäuse an der Ummantelung montiert ist, und wobei das Dichtungsglied einen Dichtungshauptkörper aufweist, der zwischen der Fläche und der äußeren Fläche der Ummantelung gequetscht ist.
-
Eine Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche kann im wesentlichen durch eine leitfähige bzw. leitende Abschirmhülle abgedeckt sein, die an der Ummantelung fixiert bzw. befestigt ist.
-
Das Verfahren kann ferner einen Schritt des Inkontaktbringens von zumindest einer Rippe der Abschirmhülle mit einem Teil des Flanschabschnitts umfassen, wo das Dichtungsglied zu montieren ist.
-
Diese und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus dem Studium der folgenden detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen und der beiliegenden Zeichnungen deutlicher. Es ist ersichtlich, daß, obwohl Ausführungsformen separat beschrieben werden, einzelne Merkmale daraus zu zusätzlichen Ausführungsformen verbunden werden können.
-
1 ist eine Seitenansicht im Schnitt, die einen Zustand zeigt, in dem ein Verbinder für eine Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform an bzw. auf einer Ummantelung montiert ist und mit einem drahtseitigen Gehäuse verbunden ist,
-
2 ist eine Seitenansicht, die einen Zustand zeigt, bevor eine Abschirmhülle, ein Zwischengehäuse und ein Dichtungsglied montiert sind,
-
3 ist eine Rückansicht des Zwischengehäuses,
-
4 ist eine Vorderansicht des Dichtungsglieds,
-
5 ist ein Schnitt entlang A-A von 4,
-
6 ist eine Rückansicht der Abschirmhülle,
-
7 ist eine Rückansicht, die einen Zustand zeigt, in dem die Abschirmhülle, das Zwischengehäuse und das Dichtungsglied montiert sind,
-
8 ist ein Schnitt entlang B-B von 7, der einen Zustand zeigt, bevor die Abschirmhülle, das Zwischengehäuse und das Dichtungsglied montiert sind,
-
9 ist ein Schnitt entlang B-B von 7,
-
10 ist ein vergrößerter Teilschnitt, der einen Zustand zeigt, wo eine Rippe mit einem Flanschabschnitt in Kontakt ist,
-
11 ist eine Seitenansicht im Schnitt, die einen Zustand zeigt, wo ein Verbinder für eine Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform an bzw. auf einer Ummantelung montiert ist und mit einem drahtseitigen Gehäuse verbunden ist,
-
12 ist eine Rückansicht eines Zwischengehäuses,
-
13 ist eine Vorderansicht eines Dichtungsglieds,
-
14 ist eine Rückansicht einer Abschirmhülle,
-
15 ist eine Seitenansicht im Schnitt der Abschirmhülle;
-
16 ist eine Rückansicht, die einen Zustand zeigt, wo die Abschirmhülle, das Zwischengehäuse und das Dichtungsglied montiert sind,
-
17 ist ein vergrößerter Teilschnitt, der einen Zustand zeigt, wo das Dichtungsglied an bzw. auf dem Zwischengehäuse montiert ist, und
-
18 ist ein vergrößerter Teilschnitt, der einen Zustand zeigt, wo eine Rippe mit einem Flanschabschnitt in Kontakt ist.
-
<Erste Ausführungsform>
-
Im folgenden wird eine erste bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf 1 bis 10 beschrieben. Ein Verbinder für eine Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform dient zum Liefern von Leistung an eine nicht dargestellte Vorrichtung (z. B. einen Motor, einen Inverter oder dergleichen, die in einem Hybridfahrzeug oder dergleichen installiert sind). In der folgenden Beschreibung konstituierender Glieder werden die obere, untere, linke und rechte Seite von 1 als obere, untere, vordere bzw. hintere Seite bezeichnet. Die Vorrichtung ist zumindest teilweise in einer leitfähigen bzw. leitenden (vorzugsweise metallischen) Ummantelung C unterzubringen bzw. aufzunehmen, die eine Abschirmfunktion aufweist, und zumindest ein Montierloch H ist gebildet, um die Ummantelung C zwischen der äußeren und der inneren Fläche bzw. Oberfläche zu penetrieren.
-
Der Verbinder für eine Vorrichtung ist mit einem Zwischengehäuse 10 (das einem bevorzugten Gehäuse entspricht) versehen, das zumindest teilweise in dem Montierloch H der Ummantelung C zu montieren ist. Das Zwischengehäuse 10 enthält einen Gehäusehauptkörper 11, der z. B. aus synthetischem Harz besteht und vorzugsweise im wesentlichen die Form eines lateral bzw. seitlich langen bzw. länglichen rechteckigen Parallelepipeds aufweist, der außerhalb der Ummantelung C anzuordnen ist, einen Flanschabschnitt 12 vorzugsweise im wesentlichen in der Form einer Platte, die sich von der/den (vorzugsweise im wesentlichen gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten) Seite(n) des hinteren Endes des Gehäusehauptkörpers 11 nach oben erstreckt, und einen vorrichtungsseitigen vorspringenden bzw. Vorsprungsabschnitt 13, der von der hinteren Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts 12 im wesentlichen nach hinten ragt und/oder der zumindest teilweise in der Ummantelung C anzuordnen ist. Der Gehäusehauptkörper 11, der Flanschabschnitt 12 und der vorrichtungsseitige Vorsprungsabschnitt 13 sind integral bzw. einstückig oder unitär bzw. einheitlich gebildet.
-
Der Gehäusehauptkörper 11 weist im wesentlichen eine Kastenform mit einem hohlen Innenraum auf, und ein drahtseitiges Gehäuse 60 ist zumindest teilweise in einer Passrichtung, vorzugsweise im wesentlichen von unten, in dieses einpassbar. Ein oder mehrere, z. B. drei Zwischenanschlüsse 14 (entsprechend einem bevorzugten Anschluß) sind in oder an dem Zwischengehäuse 10 gehalten, und ein oder mehrere drahtseitige Verbindungsabschnitte 14A der Zwischenanschlüsse 14, die mit einem oder mehreren drahtseitigen Anschlüssen 61 (Leistungsversorgungsseite) verbindbar sind, sind vorzugsweise im wesentlichen Seite an Seite in einer lateralen Richtung in dem Gehäusehauptkörper 11 angeordnet. Jeder drahtseitige Verbindungsabschnitt 14A ist vorzugsweise mit einem Bolzen- bzw. Schraubloch V1 gebildet und ist fest mit dem entsprechenden drahtseitigen Anschluß 61 zu verbinden, indem ein Bolzen bzw. eine Schraube über ein Betätigungsloch 15 festgezogen wird, das in dem Gehäusehauptkörper 11 gebildet ist, nachdem das drahtseitigen Gehäuse 60 zumindest teilweise in den Gehäusehauptkörper 11 eingepaßt ist. Das Betätigungsloch 15 ist vorzugsweise zumindest teilweise durch eine Kappe 16 verschlossen.
-
Ein oder mehrere vorrichtungsseitige Verbindungsabschnitte 14B des Zwischenanschlusses 14, die mit einem oder mehreren, nicht dargestellten vorrichtungsseitigen Anschlüssen verbindbar sind, sind in dem vorrichtungsseitigen Vorsprungsabschnitt 13 des Zwischengehäuses 10 angeordnet. Jeder vorrichtungsseitige Verbindungsabschnitt 14B ist vorzugsweise mit einem Bolzen- bzw. Schraubloch V2 gebildet und ist mit dem entsprechenden vorrichtungsseitigen Anschluß durch Festziehen eines Bolzens bzw. Schraube fest zu verbinden. Die Zwischengehäuse 14 werden vorzugsweise durch Formen bzw. Umspritzen von Einlegeteilen integral bzw. einstückig oder unitär bzw. einheitlich zu bzw. mit dem Zwischengehäuse 10 gebildet.
-
Eine zugewandte Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12, die bzw. der der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C zugewandt ist, ist als Ganzes bzw. insgesamt vorzugsweise eine im wesentlichen flache Fläche bzw. Oberfläche, ausgenommen eines Teils, der dem vorrichtungsseitigen Vorsprungsabschnitt 13 entspricht.
-
Ein oder mehrere, vorzugsweise eine Mehrzahl vorspringender Eingriffsabschnitte 18 sind auf oder an (vorzugsweise einem Randkantenabschnitt) der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 vorgesehen. Genauer gesagt sind die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 an einer oder mehreren (z. B. drei) Positionen eines jeden von oberen und unteren Kanten- bzw. Randabschnitten des Flanschabschnitts 12, an zwei oberen und unteren Positionen des längeren (linker Kanten- bzw. Randabschnitt in 3) der gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seitenrand- bzw. -kantenabschnitte und/oder an einer Position des kürzeren Seitenkanten- bzw. -randabschnitts (rechter Kanten- bzw. Randabschnitt in 3), d. h. vorzugsweise an insgesamt neun Positionen vorgesehen. Die jeweiligen vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 weisen, vorzugsweise eine im wesentlichen zylindrische Form auf und ragen von der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 nach hinten (zu der Ummantelung C hin) und vorspringende Endabschnitte derselben sind zu den vorspringenden Enden derselben hin verjüngt oder konvergieren (siehe 2).
-
Eine Montagewand 19 ist über zumindest einen Teil, vorzugsweise über im wesentlichen den gesamten Umfang an (vorzugsweise dem Randkantenabschnitt) der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 gebildet. Die Montagewand 19 ist an einer Position (vorzugsweise dem Randkantenabschnitt) des Flanschabschnitts 12 weiter nach außen gerichtet gebildet als die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18, und/oder ein Abstand von der Montagewand 19 zu der äußeren Randkante des Flanschabschnitts 12 ist vorzugsweise etwas länger festgelegt bzw. eingestellt als die Breite eines Dichtungshauptkörpers 31 eines Dichtungsglieds 30, der bzw. das später beschrieben wird. Die Montagewand 19 weist vorzugsweise eine im wesentlichen ringförmige Form auf, die sich über den gesamten Umfang des Flanschabschnitts 12 erstreckt, und/oder die Montagewand 19 und die äußere Randkante des Flanschabschnitts 12 sind vorzugsweise im wesentlichen parallel.
-
Teile der Montagewand 19, die den jeweiligen vorspringenden Eingriffsabschnitten 18 entsprechen, sind einschließende bzw. Einschließabschnitte 19A, die innere Umfangsseiten der vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 einschließen. Rohrförmige Eingriffsabschnitte 32 des Dichtungsglieds 30, das bzw. die später beschrieben werden, sind zumindest teilweise zwischen die Einschließabschnitte 19A und die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 gepaßt, und die Einschließabschnitte 19A sind entlang der äußeren Peripherien der rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 angeordnet. Ein Vorsprungsabstand der Montagewand 19 ist vorzugsweise kürzer festgelegt bzw. eingestellt als ein Vorsprungsabstand der vorspringenden Eingriffsabschnitte 18.
-
Eine komplementäre Wand 21 ist an (vorzugsweise dem unteren Kanten- bzw. Randabschnitt) des Randkantenabschnitts des Flanschabschnitts 12 vorgesehen. Die komplementäre Wand 21 steht im wesentlichen in der gleichen Richtung wie die Montagewand 19 von der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 entlang dem unteren Kanten- bzw. Randabschnitt des Flanschabschnitts 12 aufrecht oder springt vor, und/oder die Höhe davon ist vorzugsweise im wesentlichen gleich derjenigen der Montagewand 19. Die komplementäre Wand 21 ist vorzugsweise in einem Bereich gebildet, der länger ist als die Breite des Gehäusehauptkörpers 11, so daß sie zu den gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seiten hin von dem Gehäusehauptkörper 11 vorspringt und/oder vorzugsweise teilweise eine äußere Randwand 47 einer Abschirmhülle 40 ergänzt, die später beschrieben wird (siehe 3 und 7).
-
Eine oder mehrere Positionierungsaussparungen 22 sind in der vorderen Fläche bzw. Oberfläche (Fläche bzw. Oberfläche, die im wesentlichen gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt zu der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 ist) des Flanschabschnitts 12 gebildet. Die Positionierungsaussparungen 22 sind vorzugsweise an einer oder mehreren (z. B. zwei) Positionen der gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten breitenmäßigen Enden des Flanschabschnitts 12 gebildet und/oder sind im wesentlichen runde Aussparungen, die sich nach hinten erstrecken. Die Positionierungsaussparungen 22 sind an im wesentlichen entgegengesetzten bzw. gegenüberliegenden Seiten des Gehäusehauptkörpers 11 an (vorzugsweise der vorderen Fläche bzw. Oberfläche) des Flanschabschnitts 12 angeordnet. Es ist zu beachten, daß die Umfangsflächen bzw. -oberflächen der jeweiligen Positionierungsaussparung 22 vorzugsweise uneben bzw. ungleichmäßig gestaltet sind.
-
Das Dichtungsglied 30 ist an der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 zu montieren. Das Dichtungsglied 30 besteht aus Gummi oder einem anderen rückstellfähigen bzw. elastischen Material und enthält den Dichtungshauptkörper 31 im wesentlichen in der Form eines Rings, und zwar mit einer solchen Größe, daß es bzw. er den gesamten Umfang des Montierlochs H umgibt (Größe in Übereinstimmung mit der äußeren Peripherie der Montagewand 19).
-
Der Dichtungshauptkörper 31 weist vorzugsweise über den gesamten Umfang eine im wesentlichen konstante Breite auf und/oder die vordere und die hintere Fläche bzw. Oberfläche davon sind vorzugsweise im wesentlichen flache Flächen bzw. Oberflächen, die im wesentlichen parallel zueinander sind (siehe 2). Die Dicke des Dichtungshauptkörpers 31 ist geringer als die Dicke davon.
-
Wie es in 4 gezeigt ist, sind die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32, die eine im wesentlichen rohrförmige Form aufweisen, um zumindest teilweise auf bzw. an die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 des Flanschabschnitts 12 paßbar zu sein, an der inneren Umfangsseite des Dichtungshauptkörpers 31 vorgesehen. Die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 sind an Positionen vorgesehen, die im wesentlichen den jeweiligen vorspringenden Eingriffsabschnitten 18 entsprechen, d. h. sind an z. B. drei Positionen jedes der oberen und unteren Kanten- bzw. Randabschnitte des Dichtungshauptkörpers 31, an zwei oberen und unteren Positionen des längeren (rechter Kanten- bzw. Randabschnitt in 4) der Kanten- bzw. Randabschnitte entgegengesetzter bzw. gegenüberliegender Seiten und/oder an einer Position des Kanten- bzw. Randabschnitts der kürzeren Seite (linker Kanten- bzw. Randabschnitt in 4) vorgesehen, d. h. vorzugsweise an insgesamt neun Positionen. Die jeweiligen rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 sind integral bzw. einstückig oder unitär bzw. einheitlich zu bzw. mit dem Dichtungshauptkörper 31 über einen oder mehrere dünnere Abschnitte 33 gebildet, die dünner sind als der Dichtungshauptkörper 31 (siehe 5). Die Breite der dünneren Abschnitte 33 ist vorzugsweise im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser der rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 und der Innendurchmesser der rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 ist etwas geringer als der Durchmesser der vorspringenden Eingriffsabschnitte 18.
-
Die vordere Fläche bzw. Oberfläche (Fläche bzw. Oberfläche, die der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 im wesentlichen gegenüberliegt bzw. entgegengesetzt ist) des Flanschabschnitts 12 ist im wesentlichen vollständig durch die Abschirmhülle 40 abgedeckt. Die Abschirmhülle 40 ist vorzugsweise Aluminiumdruckguß bzw. druckgegossenes Aluminium und weist eine äußere Form auf, die größer (z. B. eine Größe größer) als der Flanschabschnitt 12 insgesamt bzw. als Ganzes ist, und ein (vorzugsweise im wesentlichen rechteckiger) austretender Abschnitt 41 ist vorzugsweise durch Schneiden entlang der äußeren Form des Gehäusehauptkörpers 11 in einem unteren Abschnitt (vorzugsweise einer im wesentlichen unteren Hälfte) davon gebildet (siehe 6).
-
Die Abschirmhülle 40 ist integral bzw. einstückig oder unitär bzw. einheitlich mit einer Rückwand 42 gebildet, die sich im wesentlichen nach vorne vorzugsweise im wesentlichen entlang der hinteren Kante bzw. Rand des austretenden Abschnitts 41 erstreckt (siehe 1). Die Rückwand 42 weist vorzugsweise eine im wesentlichen lateral lange bzw. längliche, rechteckige Form auf, die etwas größer ist als die obere Fläche bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers 11, um den Gehäusehauptkörper 11 zumindest teilweise von oben abzudecken. Eine oder mehrere, z. B. drei Verstärkungsplatten 42A sind vorzugsweise integral bzw. einstückig oder unitär bzw. einheitlich an der hinteren Fläche bzw. Oberfläche der Rückwand 42 gebildet.
-
Eine Unterbringungs- bzw. Aufnahmeaussparung 43, die in der Lage ist, den Flanschabschnitt 12 zumindest teilweise unterzubringen bzw. aufzunehmen, ist in der Abschirmhülle 40 (vorzugsweise der hinteren Fläche bzw. Oberfläche davon) gebildet. Die Aufnahmeaussparung 43 ist im wesentlichen in Übereinstimmung mit der äußeren Form des Flanschabschnitts 12 geformt und/oder die Tiefe davon ist im wesentlichen gleich einem nach hinten gerichteten Vorsprungsabstand der hinteren Fläche bzw. Oberfläche des Dichtungsglieds 30 von der hinteren Fläche bzw. Oberfläche der Abschirmhülle 40, wenn der Flanschabschnitt 12 untergebracht bzw. aufgenommen ist.
-
Ein oder mehrere Positionierungsansätze 44 sind in der Aufnahmeaussparung 43 gebildet. Die Positionierungsansätze 44 weisen vorzugsweise eine im wesentlichen zylindrische Form auf und ragen von der Aufnahmeaussparung 43 nach hinten. Die Positionierungsansätze 44 sind an einer oder mehreren (z. B. zwei) Positionen (im wesentlichen entsprechend der Positionierungsaussparungen 22 des Flanschabschnitts 12) der gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten breitenmäßigen Seiten der Aufnahmeaussparung 43 gebildet. Eine ringförmige Rippe 45 ist vorzugsweise um jeden Positionierungsansatz 44 herum gebildet.
-
Zumindest eine Rippe 46 ist auf oder an einem Randkantenabschnitt der Aufnahmeaussparung 43 vorgesehen. Die Rippe 46 erstreckt sich im wesentlichen kontinuierlich bzw. durchgängig entlang dem Randkantenabschnitt der Aufnahmeaussparung 43 und ist entlang des Teils des Flanschabschnitts 12 angeordnet, wo das Dichtungsglied 30 montiert ist (siehe 7), wenn der Flanschabschnitt 12 zumindest teilweise in der Aufnahmeaussparung 43 untergebracht bzw. aufgenommen ist. Genauer gesagt befindet sich die Rippe 46 in solch einer Positionsbeziehung, daß sie im wesentlichen mit dem Keil des Flanschabschnitts 12 in Kontakt kommt, wo das Dichtungsglied 30 montiert ist oder zu montieren ist, insbesondere im wesentlichen von vorne (siehe 10), wenn die Rippe 46 an einer Position angeordnet ist, die im wesentlichen dem Dichtungsglied 30 zugewandt ist, wobei der Flanschabschnitt 12 dazwischen angeordnet ist und die Abschirmhülle 40 an der Ummantelung C fixiert bzw. gefestigt ist. Die Rippe 46 ist angeordnet, ausgenommen entlang der oberen Kante bzw. Rand des austretenden Abschnitts 41. Vorsprungsabstände der ringförmigen Rippen 45 und der Rippe 46 sind vorzugsweise im wesentlichen gleich.
-
Die Randwand der Aufnahmeaussparung 43 der Abschirmhülle 40 dient vorzugsweise als die äußere Randwand 47, um die äußere periphere Seite des Dichtungsglieds 30 zumindest teilweise abzudecken. Die Hülle der äußeren Randwand 47 ist vorzugsweise so festgelegt bzw. eingestellt, daß die äußere Randwand 47 etwas weiter vorne angeordnet ist als die hintere Fläche bzw. Oberfläche des Dichtungsglieds 30, wobei bzw. wenn der Flanschabschnitt 12 zumindest teilweise in der Aufnahmeaussparung 43 untergebracht bzw. aufgenommen ist. Die äußere Randwand 47 ist in einem Teil der Abschirmhülle 40 vorgesehen, ausgenommen eines Teils, wo der austretende Abschnitt 41 gebildet ist. Wenn die Abschirmhülle 40 und das Zwischengehäuse 10 zusammengesetzt werden bzw. sind, wird bzw. ist die komplementäre Wand 21 des Zwischengehäuses 10 zumindest teilweise in die Öffnung des austretenden Abschnitts 41 eingepaßt und die äußere Randwand 47 und die komplementäre Wand 21 umgeben die äußere Peripherie des Dichtungsglieds 30 über den gesamten Umfang.
-
Die Abschirmhülle 40 ist mit einem oder mehreren Fixier- bzw. Befestigungsabschnitten 48 gebildet, die im wesentlichen seitwärts von der äußeren Randwand 47 vorspringen. Die Fixierabschnitte 48 sind mit einem oder mehreren Schraubeneinsetzlöchern 49 gebildet, die angeordnet sind, um im wesentlichen mit nicht dargestellten Schraubenlöchern der Ummantelung C ausgerichtet zu sein bzw. zu fluchten, und die Abschirmhülle 40 und die Ummantelung C sind so zu fixieren bzw. zu befestigen, daß sie elektrisch leitend bzw. leitfähig oder elektrisch verbunden sind, und zwar vorzugsweise durch im wesentlichen Ausrichten der jeweiligen Schraubeneinsatzlöcher 49 mit den Schraubenlöchern der Ummantelung C und Befestigungs- bzw. Festspannschrauben. Dann ist der Flanschabschnitt 12 zwischen der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C und der Abschirmhülle 40 angeordnet und das Dichtungsglied 30, das an dem Flanschabschnitt 12 montiert ist, ist in engem Kontakt mit der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C zu halten, wodurch zwischen dem Randkantenabschnitt des Montierlochs H der Ummantelung C und dem Zwischengehäuse 10 abgedichtet wird.
-
Das drahtseitige Gehäuse 60 besteht z. B. auf Kunstharz und die drei drahtseitigen Anschlüsse 61, die an Enden von Drähten 63 fixiert bzw. befestigt sind, sind zumindest teilweise darin untergebracht bzw. aufgenommen. Obere Endabschnitte der drahtseitigen Anschlüsse 61 erstrecken sich von dem drahtseitigen Gehäuse 60 im wesentlichen nach oben und sind angeordnet, um die drahtseitigen Verbindungsabschnitte 14A der Zwischenanschlüsse 14 zumindest teilweise zu überlappen, wenn das drahtseitige Gehäuse 60 zumindest teilweise in das Zwischengehäuse 10 eingepaßt ist. Der obere Endabschnitt jedes drahtseitigen Anschlusses 61 ist mit zumindest einem Bolzen- bzw. Schraubloch V3 gebildet, das im wesentlichen mit dem Bolzen- bzw. Schraubloch V1 des entsprechenden Zwischenanschlusses 14 auszurichten ist.
-
Eine leitfähige bzw. leitende drahtseitige Abschirmhülle 62 (vorzugsweise druckgegossenes Aluminium bzw. Aluminiumdruckguß) zum zumindest teilweisen Abdecken des drahtseitigen Gehäuses 60 ist an dem drahtseitigen Gehäuse 60 montiert oder zu montieren. Ein Ende eines Abschirmglieds 64 (vorzugsweise im wesentlichen in der Form eines geflochtenen Drahts oder leitfähigen bzw. leitenden Films), das die Drähte 63 kollektiv umgibt, ist vorzugsweise durch einen Crimpring 65 an der drahtseitigen Abschirmhülle 62 fixiert bzw. zu fixieren. Diese drahtseitige Abschirmhülle 62 ist vorzugsweise an der Ummantelung C über die Abschirmhülle 40 schraubbefestigt bzw. schraubfixiert und schirmt das drahtseitige Gehäuse 60 und das Zwischengehäuse 10 ab, die miteinander verbunden sind, indem sie diese in Zusammenwirken mit der Rückwand 42 der Abschirmhülle 40 im wesentlichen abdeckt.
-
Als nächstes wird das Zusammensetzen der Abschirmhülle 40, des Zwischengehäuses 10 und des Dichtungsglieds 30 beschrieben.
-
Als erstes wird das Dichtungsglied 30 auf oder an dem Zwischengehäuse 10 montiert. Das Dichtungsglied 30 und das Zwischengehäuse 10 werden derart positioniert, daß die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 des Flanschabschnitts 12 des Zwischengehäuses 10 zumindest teilweise jeweils in die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 des Dichtungsglieds 30 einsetzbar sind und die jeweiligen rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 sukzessive bzw. nacheinander gedrückt werden. Dann werden die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 rückstellfähig verformt und/oder verbreitert, wenn sie mit den vorspringenden Eingriffsabschnitten 18 in Kontakt kommen und zumindest teilweise auf die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 gepaßt. Da die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 vorzugsweise durch Zurück- bzw. Wiederherstellen von Kräften, die in Durchmesserreduzierungsrichtung wirken, auf diese Weise mit den äußeren Umfangsflächen bzw. Oberflächen der vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 in Eingriff gehalten sind, ist es unwahrscheinlich, daß die Eingriffsabschnitte 18, 32 außer Eingriff gebracht werden, weshalb das Dichtungsglied 30 zuverlässig montiert gehalten werden kann. Da die führenden Endabschnitte der vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 vorzugsweise zu den vorspringenden Enden davon hin verjüngt sind, können die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 relativ leicht auf die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 gepaßt werden.
-
Der Dichtungshauptkörper 31 ist an der äußeren Seite der Montagewand 19 des Flanschabschnitts 12 montiert oder zu montieren. Da die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 und der Verdichtungshauptkörper 31 vorzugsweise über die dünnen Abschnitte 33 verbunden sind, die eine geringere Steifigkeit aufweisen als der Dichtungshauptkörper 31, kann der Dichtungshauptkörper 31 zu diesem Zeitpunkt leicht entlang der äußeren Seite der Montagewand 19 angeordnet werden, nachdem die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 an die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 gepaßt werden bzw. wurden.
-
Auf diese Weise wird das Dichtungsglied 30 an dem Flanschabschnitt 12 gehalten, wobei dessen Umfangsverlagerungen vorzugsweise durch den Eingriff einer oder mehrerer, vorzugsweise einer Mehrzahl vorstehender Eingriffsabschnitte 18 und einer oder mehrerer, vorzugsweise einer Mehrzahl rohrförmiger Eingriffsabschnitte 32 verhindert werden, weshalb Verlagerungen, die durch verschiedene Kräfte verursacht werden, die beispielsweise beim Zusammensetzen des Zwischengehäuses 10 und der Abschirmhülle 40 oder beim Fixieren derselben an der Ummantelung C verursacht werden, verhindert werden können.
-
Nachfolgend ist die Abschirmhülle 40 an dem Zwischengehäuse 10 montiert oder zu montieren, das mit dem Dichtungsglied 30 montiert ist. Der Flanschabschnitt 12 ist zumindest teilweise in der Aufnahmeaussparung 43 untergebracht bzw. aufgenommen, während der Gehäusehauptkörper 11 zumindest teilweise in den austretenden Abschnitt 41 der Abschirmhülle 40 eingepaßt ist. Zu diesem Zeitpunkt sind die eine oder die mehreren Positionierungsaussparung 22 des Flanschabschnitts 12 mit dem einen oder den mehreren jeweiligen Positionierungsansätzen 44 der Aufnahmeaussparung 43 in Eingriff gebracht, um die Abschirmhülle 40 und das Zwischengehäuse 10 zu positionieren. Die eine oder mehreren ringförmigen Rippen 45 um die Positionierungsansätze 44 herum werden im wesentlichen in Kontakt mit Teilen des Flanschabschnitts 12 um die Positionierungsaussparungen 22 herum gehalten, um ein Spiel bzw. Rückschlag zwischen dem Flanschabschnitt 12 und der Abschirmhülle 40 zu verhindern. Ferner kommt die Rippe 46 der Abschirmhülle 40 im wesentlichen mit der vorderen Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts 12 in Kontakt und die äußere Randwand 47 der Abschirmhülle 40 und die komplementäre Wand 21 decken die äußere Peripherie des Naht- bzw. Dichtungsglieds 30 vorzugsweise über den im wesentlichen gesamten Umfang ab.
-
Das Zwischengehäuse 10, das Dichtungsglied 30 und die Abschirmhülle 40 können in einer beliebigen Reihenfolge zusammengesetzt werden. Beispielsweise kann das Dichtungsglied 30 montiert werden, nachdem die Abschirmhülle 40 und das Zwischengehäuse 10 zunächst zusammengesetzt wurden.
-
Wenn der eine oder die mehreren nicht dargestellten Bolzen bzw. Schrauben, die durch das eine oder die mehreren jeweiligen Schraubeneinsetzlöcher 49 der Abschirmhülle 40 eingesetzt sind bzw. werden, um das eine oder die mehreren jeweiligen Schraubenlöcher der Ummantelung C geschraubt werden, ist bzw. wird die Abschirmhülle 40 an der Ummantelung C fixiert. Zu diesem Zeitpunkt ist bzw. wird das Dichtungsglied 30 im wesentlichen in engem Kontakt mit der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C und der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 über den gesamten Umfang gehalten, wobei der Dichtungshauptkörper 31 zwischen diese beiden Flächen bzw. Oberflächen gequetscht bzw. gedrückt wird.
-
Selbst wenn ein Teil der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C, die im wesentlichen in engem Kontakt mit dem Dichtungsglied 30 gehalten wird, aufgrund eines Gußnests eingebeult bzw. ausgebuchtet ist, wird das Dichtungsglied 30 im wesentlichen in engem Kontakt gehalten, indem es durch die zugewandte Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 gegen die äußere Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C gedrückt wird, weshalb eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sichergestellt werden kann.
-
Die Rippe 46 der Abschirmhülle 40 wird mit dem Teil des Flanschabschnitts 12 in Kontakt gehalten, wo das Dichtungsglied 30 montiert ist. Wenn die Abschirmhülle keine Rippe enthält und die Abschirmhülle und der Flanschabschnitt in Flächen- bzw. Oberflächenkontakt gehalten sind, kann beispielsweise ein Zwischenraum zwischen der Abschirmhülle und dem Flanschabschnitt gebildet werden und der Flanschabschnitt kann in der Aufnahmeaussparung 43 nach vorne verlagert werden, um ein Haften zwischen dem Dichtungsglied 30 und der Ummantelung C zu verringern. Die Bildung eines Zwischenraums zwischen dem Flanschabschnitt 12 und der Abschirmhülle 40 wird jedoch durch den Kontakt der Rippe 46 mit dem Flanschabschnitt 12 verhindert, eine nach vorne gerichtete Verlagerung des Flanschabschnitts 12 wird verhindert, mit dem Ergebnis, daß eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft zuverlässig sichergestellt werden kann.
-
Da die Montagewand 19 vorzugsweise im wesentlichen nahe oder entlang der inneren Randkante des Dichtungsglieds 30 vorgesehen ist, kann eine nach innen gerichtete Verlagerung des Dichtungsglieds 30 durch die Montagewand 19 verhindert werden, selbst wenn eine externe Kraft auf das Dichtungsglied 30 wirkt, beispielsweise wenn das Dichtungsglied 30 beim Fixieren an der Ummantelung C und/oder durch Vibration während des Gebrauchs gedrückt wird. Da die Montagewand 19 nahe oder im wesentlichen entlang der inneren Randkante des Dichtungsglieds 30 vorzugsweise über im wesentlichen den gesamten Umfang vorgesehen ist, wird die innere bzw. Innenverlagerung des Dichtungsglieds 30 über den gesamten Umfang verhindert. Nicht nur die Verformung des Dichtungshauptkörpers 31, sondern auch diese der rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 werden durch die einschließenden Abschnitte 19A der Montagewand 19 verhindert. Ferner wird eine nach außen gerichtete Verlagerung des Dichtungsglieds 30 vorzugsweise durch die äußere Randwand 47 der Abschirmhülle 40 verhindert, die zumindest teilweise die äußere periphere Seite des Dichtungsglieds 30 abdeckt. Da Verlagerungen der Abschirmhülle 40 in nach innen und außen gehende Richtungen vorzugsweise durch die Montagewand 19 und die äußere Randwand 47 verhindert werden, kann die Abschirmhülle 40 zuverlässig mit sowohl der äußeren Fläche bzw. der Oberfläche der Ummantelung C als auch der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 in Kontakt gehalten werden, ohne von diesen verlagert zu werden bzw. zu sein, mit dem Ergebnis, daß eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sichergestellt werden kann.
-
Wie oben beschrieben, wird das Dichtungsglied 30 gemäß der ersten Ausführungsform durch die zugewandte Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 gegen die äußere Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C gedrückt, um in engem Kontakt gehalten zu werden, selbst wenn die äußere Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C keine glatte Fläche bzw. Oberfläche ist, weshalb eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sichergestellt werden kann.
-
Um folglich einen Verbinder für eine Vorrichtung bereitzustellen, der in der Lage ist, eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sicherzustellen, ist ein Verbinder für eine Vorrichtung zum Liefern von Leistung an eine Vorrichtung zumindest teilweise in einer leitfähigen bzw. leitenden (vorzugsweise metallischen) Ummantelung C untergebracht bzw. aufgenommen und mit einem Gehäuse 10, das zumindest teilweise in einem Montierloch H der Ummantelung C zu montieren ist, und Zwischenanschlüssen 14 versehen, die mit einer Leistungsversorgungsseite und einer Vorrichtungsseite verbindbar sind. Das Gehäuse 10 ist mit zumindest einem Flanschabschnitt 12 gebildet, der angeordnet ist, um im wesentlichen einer äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C zugewandt zu sein, wenn das Gehäuse 10 in dem Montierlock H montiert ist, ein ringförmiges Dichtungsglied 30 zum Umgeben des Montierlochs H über den im wesentlichen gesamten Umfang ist an einer zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 montiert, die bzw. der der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C zugewandt ist, und das Dichtungsglied 30 ist im wesentlichen in engem Kontakt mit der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 und der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C zu halten, um zwischen diesen Flächen bzw. Oberflächen abzudichten, wobei das Gehäuse 10 an der Ummantelung C montiert ist.
-
<Zweite Ausführungsform>
-
Als nächstes wird ein Verbinder für eine Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf 11 bis 18 beschrieben.
-
Der Verbinder für eine Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform durch die Form eines Zwischengehäuses 100, einer Abschirmhülle 101 und eines Dichtungsglieds 102. Konstruktionen, die ähnlich oder im wesentlichen gleich der ersten Ausführungsform sind, werden nicht wiederholt beschrieben, da sie mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind. Bei der zweiten Ausführungsform werden obere, untere, linke und rechte Seiten von 11 bei der Beschreibung der konstituierenden Glieder als obere, untere, vordere bzw. hintere Seiten bezeichnet.
-
Der Verbinder für eine Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform ist mit dem Zwischengehäuse 100 versehen, das in oder an einem Montierloch H einer Ummantelung C zu montieren ist, ähnlich der ersten Ausführungsform. Das Zwischengehäuse 100 enthält einen Gehäusehauptkörper 11, der z. B. aus Synthetikharz besteht und vorzugsweise im wesentlichen die Form eines lateral langen bzw. länglichen, rechteckigen Parallelepipeds aufweist, der außerhalb der Ummantelung C anzuordnen ist, einen Flanschabschnitt 12 vorzugsweise im wesentlichen in der Form einer Platte, die sich an oder nahe dem hinteren Ende des Gehäusehauptkörpers 11 vorzugsweise über den im wesentlichen gesamten Umfang erstreckt, und einen vorrichtungsseitigen vorspringenden bzw. Vorsprungsabschnitt 13, der von der hinteren Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts 12 nach hinten vorspringt. Das Zwischengehäuse 100 ist in dem Montierloch H der Ummantelung C in einer solchen Stellung bzw. Haltung montiert oder zu montieren, in der der Gehäusehauptkörper 11 aus der Ummantelung C vorspringt, und der vorrichtungsseitige Vorsprungsabschnitt 13 ist in der Ummantelung C untergebracht bzw. aufgenommen.
-
Der Flanschabschnitt 12 ist angeordnet, um im wesentlichen einer äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C zugewandt zu sein, und ein oder mehrere, vorzugsweise eine Mehrzahl vorspringender Eingriffsabschnitte 18 ist an (vorzugsweise einem Randkantenabschnitt) einer zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 vorgesehen, ähnlich der ersten Ausführungsform. Genauer gesagt sind die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 an einer oder mehreren, z. B. drei Positionen jedes oberen und unteren Kanten- bzw. Randabschnitts des Flanschabschnitts 12 und/oder an zumindest einer Position im wesentlichen in der vertikalen Mitte einer der gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seitenkanten- bzw. Randabschnitte (linker Kanten- bzw. Randabschnitt in 12) vorgesehen, d. h. vorzugsweise an insgesamt sieben Positionen.
-
Ähnlich der ersten Ausführungsform ist eine Montagewand 19 an (vorzugsweise einem Randkantenabschnitt) der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 vorzugsweise über den gesamten Umfang vorgesehen und Teile der Montagewand 19, die den jeweiligen vorspringenden Eingriffsabschnitten 18 entsprechen, dienen als einschließende Abschnitte 19A, die innere Umfangsseiten der vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 einschließen.
-
Ähnlich der ersten Ausführungsform ist das Dichtungsglied 102 zum Abdichten zwischen einem Randkantenabschnitt des Montierlochs H und dem Zwischengehäuse 100, in dem es im wesentlichen in engem Kontakt mit der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C gehalten wird, an der zugewandten Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 montiert oder zu montieren. Das Dichtungsglied 102 besteht aus Gummi oder einem anderen rückstellfähigen bzw. elastischen Material und enthält vorzugsweise einen Dichtungshauptkörper 31 in der Form eines Rings, der eine derartige Größe aufweist, die im wesentlichen mit der äußeren Peripherie der Montagewand 19 in Übereinstimmung ist, und rohrförmige Eingriffsabschnitte 32, die zumindest teilweise an die jeweiligen vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 paßbar oder montierbar sind, wobei der Dichtungshauptkörper 31 und die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 über dünnere Abschnitte 33 integral bzw. einstückig oder unitär bzw. einheitlich zueinander sind.
-
Ähnlich der ersten Ausführungsform ist die Abschirmhülle 101 an dem Zwischengehäuse 100 montiert. Die Abschirmhülle 101 ist vorzugsweise druckgegossenes Aluminium bzw. Aluminiumdruckguß und/oder weist vorzugsweise eine im wesentlichen lateral lange bzw. längliche, rechteckige Form auf, um die vordere Fläche bzw. Oberfläche und die periphere Fläche bzw. Oberfläche des Flanschabschnitts 12 abzudecken, und eine Unterbringungs- bzw. Aufnahmeaussparung 43, die in der Lage ist, den Flanschabschnitt 12 zumindest teilweise unterzubringen bzw. aufzunehmen, ist in der hinteren Fläche bzw. Oberfläche der Abschirmhülle 101 gebildet.
-
Ähnlich der ersten Ausführungsform sind ein oder mehrere Positionierungsansätze 44 und eine oder mehrere ringförmige Rippen 45 in oder an der Aufnahmeaussparung 43 gebildet und zumindest eine Rippe 46 erstreckt sich über den im wesentlichen ganzen Umfang an (vorzugsweise einem Randkantenabschnitt) der Aufnahmeaussparung 43.
-
Eine Paßöffnung 103 in Übereinstimmung mit der äußeren Form des Gehäusehauptkörpers 11 ist in einem Bereich der Aufnahmeaussparung 43 der Abschirmhülle 101 gebildet. Die Paßöffnung 103 ist vorzugsweise an einer Position gebildet, die von der breitenmäßigen zentralen Position der Abschirmhülle 101 leicht in eine laterale Richtung (nach rechts in 14) verlagert ist.
-
Die Abschirmhülle 101 ist so an der Ummantelung C zu fixieren bzw. zu befestigen, daß sie elektrisch leitfähig bzw. leitend ist, und zwar vorzugsweise durch im wesentlichen Ausrichten bzw. Fluchten eines oder mehrerer Schraubeneinsetzlöcher 49, die in einem oder mehreren Fixier- bzw. Befestigungsabschnitten 48 gebildet sind, mit einem oder mehreren Schraubenlöchern der Ummantelung C und Festziehen einer oder mehrerer Schrauben. Dann ist bzw. wird der Flanschabschnitt 12 vorzugsweise zwischen der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C und der Abschirmhülle 101 angeordnet und das Dichtungsglied 102, das an dem Flanschabschnitt 12 montiert ist, ist im wesentlichen in engem Kontakt mit der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C zu halten, wodurch zwischen dem Randkantenabschnitt des Montierlochs H der Ummantelung C und dem Zwischengehäuse 100 abgedichtet wird bzw. ist. Auf diese Weise wird das Dichtungsglied 102 ähnlich der ersten Ausführungsform durch die zugewandte Fläche bzw. Oberfläche 17 des Flanschabschnitts 12 gegen die äußere Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C gedrückt, um in engem Kontakt gehalten zu werden, weshalb eine hohe bzw. gute Dichtungseigenschaft sichergestellt werden kann.
-
Die Abschirmhülle 101 ist mit einem oder mehreren Schraubenfestziehabschnitten 104 versehen, die verwendet werden, um eine drahtseitige Abschirmhülle 62 schraubend bzw. schraubenmäßig zu befestigen, und zwar zusätzlich zu den Schraubeneinsetzlöchern 49. Die drahtseitige Abschirmhülle 62 wird vorzugsweise schraubend an der Abschirmhülle 101 befestigt, wobei das vordere Ende davon im wesentlichen in Kontakt mit der vorderen Fläche bzw. Oberfläche der Abschirmhülle 101 gehalten ist, wobei das Zwischengehäuse 100 und das drahtseitige Gehäuse 60 zumindest teilweise durch die beiden Hüllen 62, 101 abgedeckt sind. Folglich ist es anders als bei der ersten Ausführungsform nicht möglich, die Abschirmhülle 101 mit der Rückwand bereitzustellen, was die Konstruktion vereinfacht. Durch Bereitstellen der Schraubenfestziehabschnitte 104 zusätzlich zu den Schraubeneinsatzlöchern 49 können die Schraubenfestziehabschnitte 104 an beliebigen Positionen in Übereinstimmmung mit der Form der drahtseitigen Abschirmhülle 62 vorgesehen sein. Daher kann verhindert werden, daß die Form der drahtseitigen Abschirmhülle 62 verkompliziert wird.
-
<Andere Ausführungsformen>
-
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise sind die folgenden Ausführungsformen ebenfalls durch den technischen Schutzbereich der vorliegenden Erfindung umfaßt.
- (1) Obwohl die drahtseitigen Anschlüsse 61, die Zwischenanschlüsse 14 und die vorrichtungsseitigen Anschlüsse bei der obigen Ausführungsform durch Bolzen- bzw. Schraubbefestigungen verbunden sind, kann jegliche Verbindungsstruktur verwendet werden, um die Anschlüsse zu verbinden.
- (2) Obwohl das Dichtungsglied 30 (102), das an dem Flanschabschnitt 12 montiert ist, im wesentlichen in engem Kontakt mit der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung C gehalten wird, indem in den obigen Ausführungsformen die Abschirmhülle 40 (101) an der Ummantelung C befestigt wird, ist die vorliegende Erfindung nicht hierauf beschränkt. Beispielsweise kann das Abschirmglied in engem Kontakt mit der äußeren Fläche bzw. Oberfläche der Ummantelung gehalten werden, indem der Flanschabschnitt selbst an der Ummantelung befestigt wird.
- (3) Obwohl die Abschirmhülle 40 (101) mit den Rippen 46 in den obigen Ausführungsführungsformen versehen ist, ist es nicht immer nötig, die Rippe bereitzustellen.
- (4) Obwohl in den obigen Ausführungsformen der Flanschabschnitt 12 mit der Montagewand 19 versehen ist, die im wesentlichen entlang der inneren Randkante des Dichtungsglieds 30 (102) steht, ist es nicht immer nötig, die Montagewand bereitzustellen.
- (5) Obwohl die Montagewand 19 in den obigen Ausführungsformen gebildet ist, um eine Ringform aufzuweisen, die sich entlang der inneren Randkante des Dichtungsglieds 30 (102) über im wesentlichen den ganzen Umfang erstreckt, kann die Montagewand an einer oder mehreren Positionen in der Umfangsrichtung unterbrochen sein.
- (6) Obwohl bei den obigen Auführungsformen der Flanschabschnitt 12 die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 enthält und das Dichtungsglied 30 (102) die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 enthält, müssen diese nicht vorgesehen sein.
- (7) Der Flanschschnitt 12 enthält die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 und das Dichtungsglied 30 (102) enthält die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 in den obigen Ausführungsformen. Diese Eingriffsabschnitte können willkürlich geformt sein, vorausgesetzt, daß die zusammenpassenden bzw. dazugehörenden Eingriffsabschnitte Vorsprünge und Aussparungen sind, die miteinander in Eingriff bringbar sind. Beispielsweise kann der Flanschabschnitt aussparungsförmige Eingriffsabschnitte enthalten und das Dichtungsglied kann vorsprungsförmige Eingriffsabschnitte enthalten.
- (8) Obwohl die vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 und die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 in den obigen Ausführungsformen an einer Mehrzahl von Positionen vorgesehen sind, können sie nur an einer Position vorgesehen sein.
- (9) Obwohl die vorspringenden Endabschnitte der vorspringenden Eingriffsabschnitte 18 in den obigen Ausführungsformen zu den vorspringenden Enden derselben hin verjüngt sind, müssen sie nicht eine derartige Form aufweisen. Beispielsweise können sie eine Form aufweisen, die zu den vorspringenden Enden hin verdickt ist, oder sie können eine konstante Querschnittsform aufweisen.
- (10) Obwohl die rohrförmigen Eingriffsabschnitte 32 mit den vorspringenden Eingriffsabschnitten 18 in den obigen Ausführungsformen in Eingriff gebracht sind bzw. werden, während sie rückstellfähig damit in Kontakt gehalten werden, müssen sie nicht zwangsläufig in einem solchen Zustand in Eingriff sein.
- (11) Obwohl die Montagewand 19 in den obigen Ausführungsformen die einschließenden Abschnitte 19A enthält, müssen die einschließenden Abschnitte 19A nicht vorgesehen sein. Beispielsweise können Vorsprungsentfernungen bzw. Abstände von Teilen der Montagewand, die den rohrförmigen Eingriffsabschnitten entsprechen, kürzer gemacht sein bzw. verkürzt sein, so daß die dünneren Abschnitte angeordnet sind, um die Montagewand zu überkreuzen.
- (12) Obwohl die Abschirmhülle 40 (101) in den obigen Ausführungsformen die äußere Randwand 47 enthält, welche die äußere periphere Seite des Dichtungsglieds 30 (102) abdeckt, muß die äußere Randwand nicht zwangsläufig vorgesehen sein oder kann an dem Flanschabschnitt anstelle der Abschirmhülle gebildet sein.
- (13) Obwohl die drahtseitigen Anschlüsse 61 in den obigen Ausführungsformen mit den Zwischenanschlüssen 14 verbunden sind, ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt und die Zwischenanschlüsse 14 können direkt mit den Enden der Drähte verbunden sein.
-
Bezugszeichenliste
-
- C
- Ummantelung
- H
- Montierloch
- 10, 100
- Gehäuse
- 12
- Flanschabschnitt
- 14
- Zwischenanschluß (Anschluß)
- 17
- zugewandte Fläche bzw. Oberfläche
- 18
- vorspringender Eingriffsabschnitt (Eingriffsabschnitt)
- 19
- Montagewand
- 30, 102
- Dichtungsglied
- 32
- rohrförmiger Eingriffsabschnitt (Eingriffsabschnitt)
- 40, 101
- Abschirmhülle
- 46
- Rippe
- 47
- äußere Randwand
- 61
- drahtseitiger Anschluß (Leistungsversorgungsseite)