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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss
umfassend eine Wasserführung
mit einem Wassereingang und einem Wasserausgang.
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Für oberirdische
Wasseranschlüsse,
beispielsweise um nachträglich
einen Wasserhahn und/oder einen Wasserstecker oberirdisch zu verlegen,
werden in der Regel Lösungen
aus Fittings und/oder Rohrstellen individuell geschaffen. Dabei existieren
verschiedene Lösungen,
um eine Befestigung an vertikalen Flächen, horizontalen Flächen und/oder
in einem losen Untergrund, wie beispielsweise einem Beet oder einer
Rasenfläche,
zu realisieren.
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Zum
Anbringen eines Wasseranschlusses an einem losen Untergrund sind
sogenannte Spikes bekannt, durch welche der Wasseranschluss im Boden
verankert wird. Bekannte Spikes haben üblicherweise einen kreuzförmigen Querschnitt,
wobei in den Ecken Erdreste leicht hängen bleiben, so dass eine Reinigung
derartiger Spikes nach der Entfernung von dem Erdreich mühselig ist.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung für einen
oberirdischen Wasseranschluss zu schaffen, durch welche ein Wasseranschluss
oberirdisch schnell und einfach verlegbar ist. Es ist weiter Aufgabe
der Erfindung, einen Erdspike zur Verankerung eines Wasseranschlusselements
in einem losen Untergrund zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Vorrichtung für
einen oberirdischen Wasseranschluss umfassend eine Wasserführung mit
einem Wassereingang und einem Wasserausgang und einen Grundkörper mit
mindestens einer Befestigungsstruktur, wobei an dem Grundkörper eine
erste Befestigungsstruktur zur Anbringung eines Erdspikes und/oder
eine zweite Befestigungsstruktur zur Anbringung der Vorrichtung
an einer Fläche
vorgesehen ist.
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Als
Wasserführung
wird im Zusammenhang mit der Erfindung eine Kanalstruktur oder dergleichen
bezeichnet.
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Der
Grundkörper
weist vorzugsweise eine Anlagefläche
auf, welche beim Anbringen an einer ebenen Fläche auf dieser aufliegt. Die
Anlagefläche liegt
in einer Ausgestaltung auch bei einem Anbringen in einem Erdreich
auf dem Untergrund auf und verhindert so ein weiteres Eindringen
der Vorrichtung in das Erdreich.
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Die
Befestigungsstrukturen können
dabei je nach Verwendung der Vorrichtung geeignet gestaltet sein.
Dabei kann insbesondere mittels der ersten Befestigungsstruktur
ein Erdspike dauerhaft oder lösbar mit
dem Grundkörper
und damit mit der Wasserführung
verbunden werden. Die zweite Befestigungsstruktur dient dagegen
einer Verlegung des Wasseranschlusses an einer vertikalen Fläche, wie
beispielsweise einer Wand, einem Gartenzaun oder dergleichen, oder
einer horizontalen Fläche,
wie beispielsweise einem Boden, einem Balkon oder dergleichen. Die
Vorrichtung kann mit der Fläche
dauerhaft, beispielsweise durch Verschweißen oder Verkleben, oder lösbar, beispielsweise
durch Verrasten, Verschrauben oder dergleichen, verbunden werden. Eine
Verbindung erfolgt dabei vorzugsweise derart, dass eine im Wesentlichen
glatte Anlagefläche
des Grundkörpers
an der Fläche
aufgelegt wird. Im Bereich der Anlagefläche können auch Befestigungsstrukturen
für den
Erdspike vorgesehen sein, wobei die Befestigungsstrukturen vorzugsweise
nicht von der Anlagefläche
abragen, um den Grundkörper wahlweise
mit einem Erdspike zu verbinden oder an einer ebenen Fläche anzubringen,
wenn der Erdspike von dem Grundkörper
gelöst
ist.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich der Grundkörper quer
zu einer Achse eines anzubringenden und/oder angebrachten Erdspikes,
insbesondere in einem Winkel von ca. 90°. Der Grundkörper dient dabei zur Handhabung
der Vorrichtung beim Einbringen des Erdspikes in den Boden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Grundkörper ein
Erdspike angebracht, der ein als schräg angeschnittenes Rohr ausgebildetes
freies Ende aufweist. Der Erdspike weist dabei eine Form ähnlich der
Form einer Injektionsnadel auf. Durch eine derartige Form wird eine
Reibung beim Eindringen in den Boden minimiert. Die rohrförmige Gestaltung
ermöglicht
ein einfaches Reinigen, insbesondere wenn sich der schräge Anschnitt
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
des Erdspikes erstreckt.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich der Grundkörper in
eine erste Richtung quer zur Achse des Erdspikes, insbesondere in
einem Winkel von ca. 90°.
Vorzugsweise erstreckt sich der Grundkörper ausgehend von einer Seite
des Erdspikes, welche einem schrägen
An schnitt des Erdspikes im Wesentlichen gegenüberliegt und/oder von einer
Seite, an welcher der Anschnitt vorgesehen ist. Durch eine Erstreckung
des Grundkörpers
in die erste, dem Anschnitt gegenüberliegende Richtung ist eine
Kraftaufbringung an dem Grundkörper
zum Einbringen des Erdspikes in ein Erdreich besonders günstig. Gegenkräfte des
Erdreichs beim Eindringen wirken dabei eher auf eine konkave Innenfläche, als auf
eine konvexe Außenfläche des
Erdspikes und können
so am Grundkörper
besser abgefangen werden. Der Grundkörper und/oder eine weitere
Handhabungsstruktur kann sich zusätzlich oder alternativ ausgehend
von der Achse des Erdspikes quer zu der Achse in eine zweite Richtung,
welche in Verlängerung
der ersten Richtung und/oder quer zu dieser liegt, erstrecken.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das Rohr einen runden, insbesondere
einen ovalen, einen kreisförmigen
oder einen elliptischen Querschnitt auf. Der ovale Querschnitt sorgt
für eine
hohe Biegesteifigkeit und ein robustes Erscheinungsbild. Das Rohr
hat vorzugsweise eine glatte Oberfläche, ohne Rillen, Kanten und
dergleichen. Dadurch wird ein Anhaften von Dreck an dem Rohr verhindert.
Der Abstand des Anschnitts von einem dem Grundkörper zugeordneten Ende des
Erdspikes ist dabei vorteilhafterweise geringer als der Durchmesser
des Rohres bei einem runden Querschnitt oder geringer als der größere Durchmesser
bei einem ovalen oder elliptischen Querschnitt. Bei einer Ausgestaltung
mit einem elliptischen und/oder ovalen Querschnitt verläuft die
Schnittkante des Anschnitts vorzugsweise derart, dass eine Schnittgerade
einer Querschnittfläche
mit der Schnittebene im Wesentlichen parallel zur Richtung des geringeren
Durchmessers verläuft. In
anderen Worten ist die Schnittfläche
um eine Achse der Richtung der geringeren Durchmesser gegenüber der
Achse des Erdspikes geneigt. Der Erdspike ist dabei vorzugsweise
so mit dem Grundkörper
verbunden, dass der Grundkörper
sich in eine Richtung parallel zur Richtung des größeren Durchmessers
erstreckt.
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In
noch einer anderen Ausgestaltung ist der Erdspike an dem Grundkörper lösbar anbringbar,
insbesondere mit dem Grundkörper
mittels Rast- und/oder
Schnappstrukturen verrastbar. Der Grundkörper und der Erdspike können zueinander
komplementäre
Raststrukturen oder Gewinde aufweisen. Die lösbare Verbindung kann weiter
mittels lösbarer Sicherungselemente
wie Schrauben und dergleichen realisiert und/oder gefestigt werden.
Durch Lösen des
Erdspikes von dem Grundkörper
ist eine gute Reinigung des Erdspikes möglich. Zudem kann der Grundkörper nach
Lösen des
Erdspikes an einer anderen Stelle, beispielsweise an einer Fläche angebracht
werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Grundkörper zumindest
teilweise als Trittfläche
gestaltet. Die Trittfläche
weist vorzugsweise eine ausreichende Festigkeit für eine Fußbetätigung auf.
Der Grundkörper
erstreckt sich dabei vorzugsweise quer zu einer Achse des Erdspikes,
insbesondere im Wesentlichen senkrecht zu der Achse des Erdspikes.
An dem Grundkörper
sind für
die Eignung als Trittfläche
vorzugsweise Rippen oder dergleichen vorgesehen, welche ein Abrutschen
bei einer Fußbetätigung verhindern.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die zweite Befestigungsstruktur
mindestens ein Schraubenloch und/oder eine Raststruktur. Die zweite
Befestigungsstruktur zur Anbringung an einer Fläche ist vorzugsweise derart
gewählt,
dass der Grundkörper
dadurch nicht oder zumindest nur unwesentlich geschwächt wird.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Wasserführung derart
gestaltet, dass der Wasserauslass mit dem Wassereinlass einen Winkel, insbesondere
einen Winkel von ca. 90° einschließt. Die
Wasserführung
ist vorzugsweise L-förmig
gestaltet. Dadurch ist eine gute Anbringen von Schläuchen, Wasseranschlusselementen,
aber auch von weiteren Geräten,
wie beispielsweise von Impulsregnern, möglich. Die Wasserführung und
der Grundkörper können als
gemeinsames Bauteil, insbesondere als Spritzgussbauteil, realisiert
sein. Dabei kann die Wasserführung
teilweise in dem Grundkörper
verlaufen. In anderen Ausgestaltungen sind die Wasserführung und
der Grundkörper
als getrennte Bauteile ausgebildet, welche dauerhaft oder lösbar miteinander verbunden,
insbesondere verrastet und/oder verklebt sind.
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In
wieder einer anderen Ausgestaltung der Erfindung weist der Wasserauslass
ein Außengewinde
mit einem ersten Gewindemaß,
insbesondere ein ¾''-Außengewinde,
und ein Innengewinde mit einem zweiten, gegenüber dem ersten Gewinde kleineren Gewindemaß, insbesondere
ein ½''-Innengewinde, auf. Dadurch können Anschlussteile
unterschiedlichster Bauart an die Vorrichtung je nach Bedarf angeschlossen
werden. Beispielsweise ist es denkbar, wahlweise einen Wasserhahn
an das Innengewinde oder ein Hahnstück an das Außengewinde
anzuschließen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Wassereinlass ein Außengewinde
und/oder einen Nippel für
einen Schlauchanschluss auf. Ein Schlauch kann so auf vorteilhafte
Weise an dem Wassereinlass angebracht werden.
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Die
Aufgabe wird weiter gelöst
durch einen Erdspike zur Anbringung eines oberirdischen Wasseranschlusses
an einem losen Untergrund, wobei der Erdspike ein als schräg angeschnittenes
Rohr ausgebildetes freies Ende aufweist. Der Erdspike weist dabei
eine Form ähnlich
einer Injektionsnadel auf. Durch eine derartige Form wird eine Reibung beim
Eindringen in den Boden minimiert. Die rohrförmige Gestaltung ermöglicht ein
einfaches Reinigen, insbesondere wenn sich der schräge Anschnitt
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
des Erdspikes er streckt. Das Rohr weist beispielsweise einen runden,
ovalen oder elliptischen Querschnitt auf.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung des Erdspikes ist dieser an einer
Vorrichtung umfassend eine Wasserführung mit einem Wassereingang
und einem Wasserausgang und einen Grundkörper angeordnet, wobei der
Grundkörper
als Trittfläche
gestaltet ist. Die Anordnung des Erdspikes an der Vorrichtung kann
dabei dauerhaft oder lösbar
erfolgen. Der Erdspike kann einteilig mit Teilen der Vorrichtung
gestaltet sein. In anderen Ausgestaltungen ist der Erdspike getrennt
gefertigt und mit der Vorrichtung, insbesondere mit dem Grundkörper, mittels
Schnapp- und/oder Raststrukturen verbindbar.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung,
die in den Zeichnungen schematisch dargestellt sind. Für gleiche
oder ähnliche
Bauteile werden in den Zeichnungen einheitliche Bezugszeichen verwendet.
Als Teil eines Ausführungsbeispiels
beschriebene oder dargestellte Merkmale können ebenso in einem anderen
Ausführungsbeispiel
verwendet werden, um eine weitere Ausführungsform der Erfindung zu
erhalten.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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2:
eine perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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3:
eine andere perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 2;
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4:
eine Unteransicht der Vorrichtung gemäß 2;
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5:
eine perspektivische Explosionsdarstellung der Vorrichtung gemäß 2;
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6:
eine perspektivische Darstellung einer dritten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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7:
eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 6 bei
Anbringung an einer vertikalen Fläche und
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8:
eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 6 bei
Anbringung an einer horizontalen Fläche.
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1 zeigt
schematisch eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 für einen
oberirdischen Wasseranschluss in einer perspektivischen Darstellung.
Die Vorrichtung 1 umfasst eine Wasserführung 2 mit einem
Wassereingang 20 und einem Wasserausgang 21 und
einen Grundkörper 3.
Die Wasserführung 2 ist
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
in den Grundkörper 3 zumindest
teilweise integriert. Zur Anbringung der Vorrichtung 1 in
einem Erdreich ist ein Erdspike 4 vorgesehen. Der Erdspike 4 ist
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
als Rohr mit einem kreisförmigen
Querschnitt ausgestaltet, welches an seinem freien Ende 41 einen
schrägen
Anschnitt 40 aufweist. Die Form des Erdspikes 4 ist
somit der Form einer Injektionsnadel nachempfunden. Eine derartige
Form ermöglicht
ein einfaches und müheloses
Eindrücken des
Erdspikes 4 in ein Erdreich. Der Erdspike 4 weist eine
glatte Oberfläche
ohne Ecken und/oder Rillen auf, so dass ein Anhaften von Erdresten
weitgehend verhindert wird und trotzdem anhaftende Schmutzpartikel
leicht entfernbar sind.
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Der
Grundkörper 3 ist
als Tritthilfe gestaltet, wobei der Grundkörper 3 zu diesem Zweck
geeignete Rillen 30 aufweist, welche ein Abrutschen bei
einer Fußbetätigung der
Vorrichtung 1 zum Einbringen des Erdspikes 4 in
ein Erdreich verhindern.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist eine Wasserführung 2 teilweise
in den Grundkörper 3 integriert,
wobei ein an den Wassereinlass 20 anschließender Teil
in dem Grundkörper 3 verläuft. Der Wassereinlass 20 ist
für einen
Anschluss von Schlauchstücken
oder dergleichen mit einem Nippel ausgebildet. Der Wasserauslass 21 weist
ein Anschlussgewinde zur Anbringung eines nicht dargestellten Geräts, beispielsweise
eines Impulsregners auf. An einem dem Wassereinlass 20 abgewandten Ende
des Grundkörpers 3 ist
eine Endkappe 31 vorgesehen. Dadurch ist es möglich, den
Grundkörper 3 auf
einfache Weise als Hohlkörper
zu gestalten und durch die Endkappe 31 wasserdicht zu verschließen.
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Die
Wasserführung 2,
der Grundkörper 3 und der
Erdspike 4 können
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
als gemeinsames Spritzgussteil gefertigt werden. Alternativ ist
es denkbar, den Grundkörper 3 mit
der integrierten Wasserführung 2 als
ein erstes Bauteil und den Erdspike 4 als ein zweites Bauteil
getrennt zu fertigen und die Bauteile anschließend miteinander zu verbinden.
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Die 2 bis 5 zeigen
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 101 gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die Vorrichtung 101 gemäß den 2 bis 5 ist
dabei ähnlich
der Vorrichtung 1 gemäß 1 und
für gleiche
oder ähnliche Bauteile
werden einheitliche Bezugszeichen verwendet. 2 und 3 zeigen
die Vorrichtung 101 in zwei perspektivischen Darstellungen. 4 zeigt
die Vorrichtung 101 in einer Unteransicht und 5 zeigt die
Vorrichtung 101 in einer Explosionsdarstellung.
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Die
Vorrichtung 101 umfasst eine Wasserführung 2, einen Grundkörper 3 und
einen Erdspike 4. Der Grundkörper 3 weist eine
in 4 und 5 sichtbare Befestigungsstruktur 32 auf,
durch welche der Erdspike 4 mit dem Grundkörper 3 verrastbar
ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ragt die Befestigungsstruktur 32 von einer Anlagefläche 33 des
Grundkörpers 3 ab.
Die Befestigungsstruktur 32 ist als Raststruktur gestaltet.
In anderen Ausgestaltungen erfolgt eine Befestigung durch Strukturen, welche
nicht von dem Grundkörper 3 abragen.
Der Erdspike 4 ist über
die Befestigungsstrukturen 32 dauerhaft oder lösbar mit
dem Grundkörper 3 verbindbar.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind
weiter Durchgangslöcher 34, 41 an
dem Grundkörper 3 und
dem Erdspike 4 vorgesehen, durch welche die Verbindung
mittels nicht dargestellter Sicherungselemente gesichert werden
kann.
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Der
Grundkörper 3 ist
als Tritthilfe gestaltet, so dass eine Fußbetätigung zum Einbringen des Erdspikes 4 in
ein Erdreich auf einfache Weise möglich ist. Der Grundkörper 3 weist
hierfür
geeignete Rillen 30, durch welche ein Abrutschen bei einer
Fußbetätigung verhindert
wird, auf. Der Grundkörper 3 weist weiter
eine Griffkante 35 auf, welche als Grifffläche gestaltet
ist, und zum Herausziehen des Erdspikes 4 und damit der
Vorrichtung 101 aus einem Erdreich durch einen Nutzer ergreifbar
ist. Die Griffkante 35 ermöglicht ein Herausziehen des
Erdspikes 4 auch dann, wenn dieser vollständig in
den Boden eingedrückt
wurde und eine Hand des Nutzers den Grundkörper 3 nicht mehr
umgreifen kann. Die Griffkante 35 steht in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel sowohl
an der im Erdreich abgewandten Oberseite als auch an einer Seitenfläche über den
Grundkörper 3 über. In
anderen Ausgestaltungen steht die Griffkante 35 lediglich
an einer Oberseite oder einer Seitenfläche über den Grundkörper 3 über.
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Die
Wasserführung 2 ist
L-förmig
gestaltet, mit einem Wassereinlass 20, welcher sich im
Wesentlichen quer zu einer Achse des Erdspikes 4 erstreckt,
und einem Wasserauslass, welcher sich im Wesentlichen in Richtung
der Achse des Erdspikes 4 erstreckt.
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Der
dargestellte Erdspike 4 weist einen ovalen, insbesondere
einen elliptischen Querschnitt auf, wie in der Unteransicht gemäß 4 erkennbar
ist. Der Querschnitt hat einen größeren Durchmesser D und einen
kleineren Durchmesser d. Der Erdspike 4 weist einen schrägen Anschnitt 40 auf,
wobei eine Schnittebene des Anschnitts 40 sich in Richtung
des größeren Durchmessers
D erstreckt. Schnittgeraden zwischen der Schnittebene und Querschnittsflächen des
Erdspikes 4 verlaufen somit im Wesentlichen parallel zu
der Richtung des geringeren Durchmessers d. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind der Grundkörper 3 und
der Erdspike 4 auf vorteilhafte Weise derart zueinander
ausgerichtet, dass sich der Grundkörper 3 im Wesentlichen
quer zu der Achse A des Erdspikes 4 erstreckt, wobei sich
der Grundkörper 3 ausgehend
von einer der Schnittfläche 40 abgewandten
Seite des Erdspikes 4 in eine Richtung weg von der Achse
A des Erdspikes 4 erstreckt. Dadurch ist eine besonders
vorteilhafte Kraftverteilung beim Eintreten des Erdspikes 4 in
einen Untergrund möglich.
In anderen Ausgestaltungen kann der Erdspike 4 um 180° verdreht
an dem Grundkörper 3 angebracht
sein. Zur besseren Handhabung weist die Vorrichtung 101 weiter
ein Griffelement 5 auf. Das Griffelement 5 erstreckt
sich ausgehend von der Achse A des Erdspikes in eine dem Grundkörper 3 entgegen
gesetzte Richtung. In anderen Ausführungsformen kann sich das
Griffelement 5 in davon abweichende Richtungen erstrecken.
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Die 6, 7 und 8 zeigen
eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 201 für einen
oberirdischen Wasseranschluss. Die Vorrichtung 201 ist
dabei ähnlich
der Vorrichtung 101 gemäß den 2 bis 5 und
für gleiche
oder ähnliche
Bauteile werden ein heitliche Bezugszeichen verwendet. Auf eine detaillierte
Beschreibung dieser Bauteile wird verzichtet.
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Die
Vorrichtung 201 umfasst ebenfalls eine im Wesentlichen
L-förmige
Wasserführung 2,
einen als Tritthilfe gestalteten Grundkörper 3 und einen Erdspike 4.
Der Erdspike 4 ist über
in den 6 bis 8 nicht sichtbare Befestigungsstrukturen
mit dem Grundkörper 3 verbindbar,
beispielsweise mittels nicht dargestellter Rast- oder Schnappstrukturen mit
dem Grundkörper 3 verrastbar.
In anderen Ausgestaltungen können
Sicherungselemente vorgesehen sein, welche beispielsweise durch
eine an dem Grundkörper 3 vorgesehene Öffnung 34 geführt werden,
so dass der Erdspike 4 mit dem Grundkörper 3 verbunden wird.
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Der
Grundkörper 3 weist
weiter Befestigungsstrukturen 36 zur Anbringung an vertikalen oder
horizontalen Flächen 6 auf,
wie in 7 und 8 dargestellt. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
umfassen die Befestigungsstrukturen 36, durch welche der
Grundkörper 3 mit
einer vertikalen Fläche 6,
beispielsweise einer Hauswand, einem Balkongeländer, einem Zaun oder dergleichen,
wie in 7 dargestellt, verbindbar ist. Durch die Schraubenlöcher 36 ist
die Vorrichtung 201 weiter, wie in 8 dargestellt,
an einer horizontalen Fläche 6,
beispielsweise einer Terrasse, einem Boden oder dergleichen anschraubbar.
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Der
Wasseranschluss 2 weist einen Wassereinlass 20 und
einen Wasserauslass 21 auf. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
weist der Wasserauslass 21, wie in 6 erkennbar,
ein Innengewinde 21a und ein Außengewinde 21b auf.
Das Innengewinde 21a ist beispielsweise als handelsübliches
Gewinde zum Anschluss eines Wasserhahns 7 gestaltet, beispielsweise
als ½''-Innengewinde, wohingegen das Außengewinde 21b beispielsweise
als Anschlussgewinde für
ein handelsübliches
Hahnstück 8 gestaltet
ist, beispielsweise als ¾''-Außengewinde.
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Der
Wassereinlass 20 weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ebenfalls ein Außengewinde
zur Anbringung eines Wasserschlauchs auf.
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Die
Vorrichtung 201 ermöglicht
es, nachträglich
an einer beliebigen Stelle einen Wasserhahn oder einen Wasserstecker
oder dergleichen oberirdisch zu verlegen. Dabei kann je nach Anforderung die
Vorrichtung 201 in einem losen Erdreich durch den Erdspike 4 oder
an einer Fläche 6 durch
die Befestigungsstrukturen 36 angebracht werden. Die Vorrichtung
ist daher universal einsetzbar.