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DE102008052810A1 - Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss - Google Patents

Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss Download PDF

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DE102008052810A1
DE102008052810A1 DE102008052810A DE102008052810A DE102008052810A1 DE 102008052810 A1 DE102008052810 A1 DE 102008052810A1 DE 102008052810 A DE102008052810 A DE 102008052810A DE 102008052810 A DE102008052810 A DE 102008052810A DE 102008052810 A1 DE102008052810 A1 DE 102008052810A1
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Thomas Renner
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Gardena Manufacturing GmbH
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Gardena Manufacturing GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss, umfassend eine Wasserführung (2) mit einem Wassereingang (20) und einem Wasserausgang (21) und einen Grundkörper (3) mit mindestens einer Befestigungsstruktur (32, 34, 36), wobei eine erste Befestigungsstruktur (32, 24) zur Anbringung eines Erdspikes (4) und/oder eine zweite Befestigungstruktur (36) zur Anbringung der Vorrichtung (1, 101, 201) an einer Fläche (6) vorgesehen ist. Die Erfindung betrifft weiter einen Erdspike zur Anbringung eines oberirdischen Wassenanschlusses an einem losen Untergrund, wobei der Erdspike (4) ein als schräg angeschnittenes Rohr ausgebildetes freies Ende (41) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss umfassend eine Wasserführung mit einem Wassereingang und einem Wasserausgang.
  • Für oberirdische Wasseranschlüsse, beispielsweise um nachträglich einen Wasserhahn und/oder einen Wasserstecker oberirdisch zu verlegen, werden in der Regel Lösungen aus Fittings und/oder Rohrstellen individuell geschaffen. Dabei existieren verschiedene Lösungen, um eine Befestigung an vertikalen Flächen, horizontalen Flächen und/oder in einem losen Untergrund, wie beispielsweise einem Beet oder einer Rasenfläche, zu realisieren.
  • Zum Anbringen eines Wasseranschlusses an einem losen Untergrund sind sogenannte Spikes bekannt, durch welche der Wasseranschluss im Boden verankert wird. Bekannte Spikes haben üblicherweise einen kreuzförmigen Querschnitt, wobei in den Ecken Erdreste leicht hängen bleiben, so dass eine Reinigung derartiger Spikes nach der Entfernung von dem Erdreich mühselig ist.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss zu schaffen, durch welche ein Wasseranschluss oberirdisch schnell und einfach verlegbar ist. Es ist weiter Aufgabe der Erfindung, einen Erdspike zur Verankerung eines Wasseranschlusselements in einem losen Untergrund zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss umfassend eine Wasserführung mit einem Wassereingang und einem Wasserausgang und einen Grundkörper mit mindestens einer Befestigungsstruktur, wobei an dem Grundkörper eine erste Befestigungsstruktur zur Anbringung eines Erdspikes und/oder eine zweite Befestigungsstruktur zur Anbringung der Vorrichtung an einer Fläche vorgesehen ist.
  • Als Wasserführung wird im Zusammenhang mit der Erfindung eine Kanalstruktur oder dergleichen bezeichnet.
  • Der Grundkörper weist vorzugsweise eine Anlagefläche auf, welche beim Anbringen an einer ebenen Fläche auf dieser aufliegt. Die Anlagefläche liegt in einer Ausgestaltung auch bei einem Anbringen in einem Erdreich auf dem Untergrund auf und verhindert so ein weiteres Eindringen der Vorrichtung in das Erdreich.
  • Die Befestigungsstrukturen können dabei je nach Verwendung der Vorrichtung geeignet gestaltet sein. Dabei kann insbesondere mittels der ersten Befestigungsstruktur ein Erdspike dauerhaft oder lösbar mit dem Grundkörper und damit mit der Wasserführung verbunden werden. Die zweite Befestigungsstruktur dient dagegen einer Verlegung des Wasseranschlusses an einer vertikalen Fläche, wie beispielsweise einer Wand, einem Gartenzaun oder dergleichen, oder einer horizontalen Fläche, wie beispielsweise einem Boden, einem Balkon oder dergleichen. Die Vorrichtung kann mit der Fläche dauerhaft, beispielsweise durch Verschweißen oder Verkleben, oder lösbar, beispielsweise durch Verrasten, Verschrauben oder dergleichen, verbunden werden. Eine Verbindung erfolgt dabei vorzugsweise derart, dass eine im Wesentlichen glatte Anlagefläche des Grundkörpers an der Fläche aufgelegt wird. Im Bereich der Anlagefläche können auch Befestigungsstrukturen für den Erdspike vorgesehen sein, wobei die Befestigungsstrukturen vorzugsweise nicht von der Anlagefläche abragen, um den Grundkörper wahlweise mit einem Erdspike zu verbinden oder an einer ebenen Fläche anzubringen, wenn der Erdspike von dem Grundkörper gelöst ist.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich der Grundkörper quer zu einer Achse eines anzubringenden und/oder angebrachten Erdspikes, insbesondere in einem Winkel von ca. 90°. Der Grundkörper dient dabei zur Handhabung der Vorrichtung beim Einbringen des Erdspikes in den Boden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Grundkörper ein Erdspike angebracht, der ein als schräg angeschnittenes Rohr ausgebildetes freies Ende aufweist. Der Erdspike weist dabei eine Form ähnlich der Form einer Injektionsnadel auf. Durch eine derartige Form wird eine Reibung beim Eindringen in den Boden minimiert. Die rohrförmige Gestaltung ermöglicht ein einfaches Reinigen, insbesondere wenn sich der schräge Anschnitt im Wesentlichen über die gesamte Länge des Erdspikes erstreckt.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich der Grundkörper in eine erste Richtung quer zur Achse des Erdspikes, insbesondere in einem Winkel von ca. 90°. Vorzugsweise erstreckt sich der Grundkörper ausgehend von einer Seite des Erdspikes, welche einem schrägen An schnitt des Erdspikes im Wesentlichen gegenüberliegt und/oder von einer Seite, an welcher der Anschnitt vorgesehen ist. Durch eine Erstreckung des Grundkörpers in die erste, dem Anschnitt gegenüberliegende Richtung ist eine Kraftaufbringung an dem Grundkörper zum Einbringen des Erdspikes in ein Erdreich besonders günstig. Gegenkräfte des Erdreichs beim Eindringen wirken dabei eher auf eine konkave Innenfläche, als auf eine konvexe Außenfläche des Erdspikes und können so am Grundkörper besser abgefangen werden. Der Grundkörper und/oder eine weitere Handhabungsstruktur kann sich zusätzlich oder alternativ ausgehend von der Achse des Erdspikes quer zu der Achse in eine zweite Richtung, welche in Verlängerung der ersten Richtung und/oder quer zu dieser liegt, erstrecken.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das Rohr einen runden, insbesondere einen ovalen, einen kreisförmigen oder einen elliptischen Querschnitt auf. Der ovale Querschnitt sorgt für eine hohe Biegesteifigkeit und ein robustes Erscheinungsbild. Das Rohr hat vorzugsweise eine glatte Oberfläche, ohne Rillen, Kanten und dergleichen. Dadurch wird ein Anhaften von Dreck an dem Rohr verhindert. Der Abstand des Anschnitts von einem dem Grundkörper zugeordneten Ende des Erdspikes ist dabei vorteilhafterweise geringer als der Durchmesser des Rohres bei einem runden Querschnitt oder geringer als der größere Durchmesser bei einem ovalen oder elliptischen Querschnitt. Bei einer Ausgestaltung mit einem elliptischen und/oder ovalen Querschnitt verläuft die Schnittkante des Anschnitts vorzugsweise derart, dass eine Schnittgerade einer Querschnittfläche mit der Schnittebene im Wesentlichen parallel zur Richtung des geringeren Durchmessers verläuft. In anderen Worten ist die Schnittfläche um eine Achse der Richtung der geringeren Durchmesser gegenüber der Achse des Erdspikes geneigt. Der Erdspike ist dabei vorzugsweise so mit dem Grundkörper verbunden, dass der Grundkörper sich in eine Richtung parallel zur Richtung des größeren Durchmessers erstreckt.
  • In noch einer anderen Ausgestaltung ist der Erdspike an dem Grundkörper lösbar anbringbar, insbesondere mit dem Grundkörper mittels Rast- und/oder Schnappstrukturen verrastbar. Der Grundkörper und der Erdspike können zueinander komplementäre Raststrukturen oder Gewinde aufweisen. Die lösbare Verbindung kann weiter mittels lösbarer Sicherungselemente wie Schrauben und dergleichen realisiert und/oder gefestigt werden. Durch Lösen des Erdspikes von dem Grundkörper ist eine gute Reinigung des Erdspikes möglich. Zudem kann der Grundkörper nach Lösen des Erdspikes an einer anderen Stelle, beispielsweise an einer Fläche angebracht werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Grundkörper zumindest teilweise als Trittfläche gestaltet. Die Trittfläche weist vorzugsweise eine ausreichende Festigkeit für eine Fußbetätigung auf. Der Grundkörper erstreckt sich dabei vorzugsweise quer zu einer Achse des Erdspikes, insbesondere im Wesentlichen senkrecht zu der Achse des Erdspikes. An dem Grundkörper sind für die Eignung als Trittfläche vorzugsweise Rippen oder dergleichen vorgesehen, welche ein Abrutschen bei einer Fußbetätigung verhindern.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die zweite Befestigungsstruktur mindestens ein Schraubenloch und/oder eine Raststruktur. Die zweite Befestigungsstruktur zur Anbringung an einer Fläche ist vorzugsweise derart gewählt, dass der Grundkörper dadurch nicht oder zumindest nur unwesentlich geschwächt wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Wasserführung derart gestaltet, dass der Wasserauslass mit dem Wassereinlass einen Winkel, insbesondere einen Winkel von ca. 90° einschließt. Die Wasserführung ist vorzugsweise L-förmig gestaltet. Dadurch ist eine gute Anbringen von Schläuchen, Wasseranschlusselementen, aber auch von weiteren Geräten, wie beispielsweise von Impulsregnern, möglich. Die Wasserführung und der Grundkörper können als gemeinsames Bauteil, insbesondere als Spritzgussbauteil, realisiert sein. Dabei kann die Wasserführung teilweise in dem Grundkörper verlaufen. In anderen Ausgestaltungen sind die Wasserführung und der Grundkörper als getrennte Bauteile ausgebildet, welche dauerhaft oder lösbar miteinander verbunden, insbesondere verrastet und/oder verklebt sind.
  • In wieder einer anderen Ausgestaltung der Erfindung weist der Wasserauslass ein Außengewinde mit einem ersten Gewindemaß, insbesondere ein ¾''-Außengewinde, und ein Innengewinde mit einem zweiten, gegenüber dem ersten Gewinde kleineren Gewindemaß, insbesondere ein ½''-Innengewinde, auf. Dadurch können Anschlussteile unterschiedlichster Bauart an die Vorrichtung je nach Bedarf angeschlossen werden. Beispielsweise ist es denkbar, wahlweise einen Wasserhahn an das Innengewinde oder ein Hahnstück an das Außengewinde anzuschließen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Wassereinlass ein Außengewinde und/oder einen Nippel für einen Schlauchanschluss auf. Ein Schlauch kann so auf vorteilhafte Weise an dem Wassereinlass angebracht werden.
  • Die Aufgabe wird weiter gelöst durch einen Erdspike zur Anbringung eines oberirdischen Wasseranschlusses an einem losen Untergrund, wobei der Erdspike ein als schräg angeschnittenes Rohr ausgebildetes freies Ende aufweist. Der Erdspike weist dabei eine Form ähnlich einer Injektionsnadel auf. Durch eine derartige Form wird eine Reibung beim Eindringen in den Boden minimiert. Die rohrförmige Gestaltung ermöglicht ein einfaches Reinigen, insbesondere wenn sich der schräge Anschnitt im Wesentlichen über die gesamte Länge des Erdspikes er streckt. Das Rohr weist beispielsweise einen runden, ovalen oder elliptischen Querschnitt auf.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Erdspikes ist dieser an einer Vorrichtung umfassend eine Wasserführung mit einem Wassereingang und einem Wasserausgang und einen Grundkörper angeordnet, wobei der Grundkörper als Trittfläche gestaltet ist. Die Anordnung des Erdspikes an der Vorrichtung kann dabei dauerhaft oder lösbar erfolgen. Der Erdspike kann einteilig mit Teilen der Vorrichtung gestaltet sein. In anderen Ausgestaltungen ist der Erdspike getrennt gefertigt und mit der Vorrichtung, insbesondere mit dem Grundkörper, mittels Schnapp- und/oder Raststrukturen verbindbar.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Zeichnungen schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche Bauteile werden in den Zeichnungen einheitliche Bezugszeichen verwendet. Als Teil eines Ausführungsbeispiels beschriebene oder dargestellte Merkmale können ebenso in einem anderen Ausführungsbeispiel verwendet werden, um eine weitere Ausführungsform der Erfindung zu erhalten.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2: eine perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 3: eine andere perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 2;
  • 4: eine Unteransicht der Vorrichtung gemäß 2;
  • 5: eine perspektivische Explosionsdarstellung der Vorrichtung gemäß 2;
  • 6: eine perspektivische Darstellung einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 7: eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 6 bei Anbringung an einer vertikalen Fläche und
  • 8: eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 6 bei Anbringung an einer horizontalen Fläche.
  • 1 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 für einen oberirdischen Wasseranschluss in einer perspektivischen Darstellung. Die Vorrichtung 1 umfasst eine Wasserführung 2 mit einem Wassereingang 20 und einem Wasserausgang 21 und einen Grundkörper 3. Die Wasserführung 2 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in den Grundkörper 3 zumindest teilweise integriert. Zur Anbringung der Vorrichtung 1 in einem Erdreich ist ein Erdspike 4 vorgesehen. Der Erdspike 4 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Rohr mit einem kreisförmigen Querschnitt ausgestaltet, welches an seinem freien Ende 41 einen schrägen Anschnitt 40 aufweist. Die Form des Erdspikes 4 ist somit der Form einer Injektionsnadel nachempfunden. Eine derartige Form ermöglicht ein einfaches und müheloses Eindrücken des Erdspikes 4 in ein Erdreich. Der Erdspike 4 weist eine glatte Oberfläche ohne Ecken und/oder Rillen auf, so dass ein Anhaften von Erdresten weitgehend verhindert wird und trotzdem anhaftende Schmutzpartikel leicht entfernbar sind.
  • Der Grundkörper 3 ist als Tritthilfe gestaltet, wobei der Grundkörper 3 zu diesem Zweck geeignete Rillen 30 aufweist, welche ein Abrutschen bei einer Fußbetätigung der Vorrichtung 1 zum Einbringen des Erdspikes 4 in ein Erdreich verhindern.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Wasserführung 2 teilweise in den Grundkörper 3 integriert, wobei ein an den Wassereinlass 20 anschließender Teil in dem Grundkörper 3 verläuft. Der Wassereinlass 20 ist für einen Anschluss von Schlauchstücken oder dergleichen mit einem Nippel ausgebildet. Der Wasserauslass 21 weist ein Anschlussgewinde zur Anbringung eines nicht dargestellten Geräts, beispielsweise eines Impulsregners auf. An einem dem Wassereinlass 20 abgewandten Ende des Grundkörpers 3 ist eine Endkappe 31 vorgesehen. Dadurch ist es möglich, den Grundkörper 3 auf einfache Weise als Hohlkörper zu gestalten und durch die Endkappe 31 wasserdicht zu verschließen.
  • Die Wasserführung 2, der Grundkörper 3 und der Erdspike 4 können in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als gemeinsames Spritzgussteil gefertigt werden. Alternativ ist es denkbar, den Grundkörper 3 mit der integrierten Wasserführung 2 als ein erstes Bauteil und den Erdspike 4 als ein zweites Bauteil getrennt zu fertigen und die Bauteile anschließend miteinander zu verbinden.
  • Die 2 bis 5 zeigen eine erfindungsgemäße Vorrichtung 101 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die Vorrichtung 101 gemäß den 2 bis 5 ist dabei ähnlich der Vorrichtung 1 gemäß 1 und für gleiche oder ähnliche Bauteile werden einheitliche Bezugszeichen verwendet. 2 und 3 zeigen die Vorrichtung 101 in zwei perspektivischen Darstellungen. 4 zeigt die Vorrichtung 101 in einer Unteransicht und 5 zeigt die Vorrichtung 101 in einer Explosionsdarstellung.
  • Die Vorrichtung 101 umfasst eine Wasserführung 2, einen Grundkörper 3 und einen Erdspike 4. Der Grundkörper 3 weist eine in 4 und 5 sichtbare Befestigungsstruktur 32 auf, durch welche der Erdspike 4 mit dem Grundkörper 3 verrastbar ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ragt die Befestigungsstruktur 32 von einer Anlagefläche 33 des Grundkörpers 3 ab. Die Befestigungsstruktur 32 ist als Raststruktur gestaltet. In anderen Ausgestaltungen erfolgt eine Befestigung durch Strukturen, welche nicht von dem Grundkörper 3 abragen. Der Erdspike 4 ist über die Befestigungsstrukturen 32 dauerhaft oder lösbar mit dem Grundkörper 3 verbindbar. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind weiter Durchgangslöcher 34, 41 an dem Grundkörper 3 und dem Erdspike 4 vorgesehen, durch welche die Verbindung mittels nicht dargestellter Sicherungselemente gesichert werden kann.
  • Der Grundkörper 3 ist als Tritthilfe gestaltet, so dass eine Fußbetätigung zum Einbringen des Erdspikes 4 in ein Erdreich auf einfache Weise möglich ist. Der Grundkörper 3 weist hierfür geeignete Rillen 30, durch welche ein Abrutschen bei einer Fußbetätigung verhindert wird, auf. Der Grundkörper 3 weist weiter eine Griffkante 35 auf, welche als Grifffläche gestaltet ist, und zum Herausziehen des Erdspikes 4 und damit der Vorrichtung 101 aus einem Erdreich durch einen Nutzer ergreifbar ist. Die Griffkante 35 ermöglicht ein Herausziehen des Erdspikes 4 auch dann, wenn dieser vollständig in den Boden eingedrückt wurde und eine Hand des Nutzers den Grundkörper 3 nicht mehr umgreifen kann. Die Griffkante 35 steht in dem dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl an der im Erdreich abgewandten Oberseite als auch an einer Seitenfläche über den Grundkörper 3 über. In anderen Ausgestaltungen steht die Griffkante 35 lediglich an einer Oberseite oder einer Seitenfläche über den Grundkörper 3 über.
  • Die Wasserführung 2 ist L-förmig gestaltet, mit einem Wassereinlass 20, welcher sich im Wesentlichen quer zu einer Achse des Erdspikes 4 erstreckt, und einem Wasserauslass, welcher sich im Wesentlichen in Richtung der Achse des Erdspikes 4 erstreckt.
  • Der dargestellte Erdspike 4 weist einen ovalen, insbesondere einen elliptischen Querschnitt auf, wie in der Unteransicht gemäß 4 erkennbar ist. Der Querschnitt hat einen größeren Durchmesser D und einen kleineren Durchmesser d. Der Erdspike 4 weist einen schrägen Anschnitt 40 auf, wobei eine Schnittebene des Anschnitts 40 sich in Richtung des größeren Durchmessers D erstreckt. Schnittgeraden zwischen der Schnittebene und Querschnittsflächen des Erdspikes 4 verlaufen somit im Wesentlichen parallel zu der Richtung des geringeren Durchmessers d. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind der Grundkörper 3 und der Erdspike 4 auf vorteilhafte Weise derart zueinander ausgerichtet, dass sich der Grundkörper 3 im Wesentlichen quer zu der Achse A des Erdspikes 4 erstreckt, wobei sich der Grundkörper 3 ausgehend von einer der Schnittfläche 40 abgewandten Seite des Erdspikes 4 in eine Richtung weg von der Achse A des Erdspikes 4 erstreckt. Dadurch ist eine besonders vorteilhafte Kraftverteilung beim Eintreten des Erdspikes 4 in einen Untergrund möglich. In anderen Ausgestaltungen kann der Erdspike 4 um 180° verdreht an dem Grundkörper 3 angebracht sein. Zur besseren Handhabung weist die Vorrichtung 101 weiter ein Griffelement 5 auf. Das Griffelement 5 erstreckt sich ausgehend von der Achse A des Erdspikes in eine dem Grundkörper 3 entgegen gesetzte Richtung. In anderen Ausführungsformen kann sich das Griffelement 5 in davon abweichende Richtungen erstrecken.
  • Die 6, 7 und 8 zeigen eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 201 für einen oberirdischen Wasseranschluss. Die Vorrichtung 201 ist dabei ähnlich der Vorrichtung 101 gemäß den 2 bis 5 und für gleiche oder ähnliche Bauteile werden ein heitliche Bezugszeichen verwendet. Auf eine detaillierte Beschreibung dieser Bauteile wird verzichtet.
  • Die Vorrichtung 201 umfasst ebenfalls eine im Wesentlichen L-förmige Wasserführung 2, einen als Tritthilfe gestalteten Grundkörper 3 und einen Erdspike 4. Der Erdspike 4 ist über in den 6 bis 8 nicht sichtbare Befestigungsstrukturen mit dem Grundkörper 3 verbindbar, beispielsweise mittels nicht dargestellter Rast- oder Schnappstrukturen mit dem Grundkörper 3 verrastbar. In anderen Ausgestaltungen können Sicherungselemente vorgesehen sein, welche beispielsweise durch eine an dem Grundkörper 3 vorgesehene Öffnung 34 geführt werden, so dass der Erdspike 4 mit dem Grundkörper 3 verbunden wird.
  • Der Grundkörper 3 weist weiter Befestigungsstrukturen 36 zur Anbringung an vertikalen oder horizontalen Flächen 6 auf, wie in 7 und 8 dargestellt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfassen die Befestigungsstrukturen 36, durch welche der Grundkörper 3 mit einer vertikalen Fläche 6, beispielsweise einer Hauswand, einem Balkongeländer, einem Zaun oder dergleichen, wie in 7 dargestellt, verbindbar ist. Durch die Schraubenlöcher 36 ist die Vorrichtung 201 weiter, wie in 8 dargestellt, an einer horizontalen Fläche 6, beispielsweise einer Terrasse, einem Boden oder dergleichen anschraubbar.
  • Der Wasseranschluss 2 weist einen Wassereinlass 20 und einen Wasserauslass 21 auf. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Wasserauslass 21, wie in 6 erkennbar, ein Innengewinde 21a und ein Außengewinde 21b auf. Das Innengewinde 21a ist beispielsweise als handelsübliches Gewinde zum Anschluss eines Wasserhahns 7 gestaltet, beispielsweise als ½''-Innengewinde, wohingegen das Außengewinde 21b beispielsweise als Anschlussgewinde für ein handelsübliches Hahnstück 8 gestaltet ist, beispielsweise als ¾''-Außengewinde.
  • Der Wassereinlass 20 weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls ein Außengewinde zur Anbringung eines Wasserschlauchs auf.
  • Die Vorrichtung 201 ermöglicht es, nachträglich an einer beliebigen Stelle einen Wasserhahn oder einen Wasserstecker oder dergleichen oberirdisch zu verlegen. Dabei kann je nach Anforderung die Vorrichtung 201 in einem losen Erdreich durch den Erdspike 4 oder an einer Fläche 6 durch die Befestigungsstrukturen 36 angebracht werden. Die Vorrichtung ist daher universal einsetzbar.

Claims (16)

  1. Vorrichtung für einen oberirdischen Wasseranschluss umfassend eine Wasserführung (2) mit einem Wassereingang (20) und einem Wasserausgang (21) und einen Grundkörper (3) mit mindestens einer Befestigungsstruktur (32, 34, 36), wobei eine erste Befestigungsstruktur (32, 24) zur Anbringung eines Erdspikes (4) und/oder eine zweite Befestigungsstruktur (36) zur Anbringung der Vorrichtung (1, 101, 201) an einer Fläche (6) vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) sich quer zu einer Achse (A) eines anzubringenden und/oder angebrachten Erdspikes (4) erstreckt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundkörper (3) ein Erdspike (4) angebracht ist, der ein als schräg angeschnittenes Rohr ausgebildetes freies Ende (41) aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Grundkörper (3) quer zur Achse (A) des Erdspikes (4) erstreckt, insbesondere in einem Winkel von ca. 90°.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr einen runden, insbesondere einen ovalen, einen kreisförmigen oder einen elliptischen Querschnitt aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Erdspike (4) an dem Grundkörper (3) lösbar anbringbar, insbesondere mit dem Grundkörper (3) mittels Rast- und/oder Schnappstrukturen verrastbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) zumindest teilweise als Trittfläche gestaltet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Befestigungsstruktur mindestens ein Schraubenloch (36) und/oder eine Raststruktur umfasst.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserauslass (21) mit dem Wassereinlass (20) einen Winkel, insbesondere einen Winkel von ca. 90° einschließt.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserauslass (21) ein Außengewinde (21b) mit einem ersten Gewindemaß, insbesondere ein ¾''-Außengewinde, und ein Innengewinde (21a) mit einem zweiten, gegenüber dem ersten Gewinde kleineren Gewindemaß, insbesondere ein ½''-Innengewinde, aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Wassereinlass (20) ein Außengewinde und/oder einen Nippel für einen Schlauchanschluss aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) und die Wasserführung (2) als separate Bauteile ausgebildet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) und die Wasserführung (2) zumindest teilweise als gemeinsames Bauteil, insbesondere als Spritzgussbauteil, ausgebildet sind.
  14. Erdspike zur Anbringung eines oberirdischen Wasseranschluss an einem losen Untergrund, dadurch gekennzeichnet, dass der Erdspike (4) ein als schräg angeschnittenes Rohr ausgebildetes freies Ende (41) aufweist.
  15. Erdspike nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Erdspike (4) an einer Vorrichtung umfassend eine Wasserführung mit einem Wassereingang (20) und einem Wasserausgang (21) und einen Grundkörper (3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3) als Trittfläche gestaltet ist.
  16. Erdspike nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Grundkörper (3) ausgehend von einer Seite des Erdspikes (4), welche einem schrägen Anschnitt (40) im Wesentlichen gegenüberliegt, und/oder von einer Seite des Erdspikes (4), an welcher der Anschnitt (40) vorgesehen ist, erstreckt.
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