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DE102008052598A1 - Verpackungsmaschine mit Mitteln zur Kühlung einer Verpackung sowie diesbezügliches Verfahren - Google Patents

Verpackungsmaschine mit Mitteln zur Kühlung einer Verpackung sowie diesbezügliches Verfahren Download PDF

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DE102008052598A1
DE102008052598A1 DE102008052598A DE102008052598A DE102008052598A1 DE 102008052598 A1 DE102008052598 A1 DE 102008052598A1 DE 102008052598 A DE102008052598 A DE 102008052598A DE 102008052598 A DE102008052598 A DE 102008052598A DE 102008052598 A1 DE102008052598 A1 DE 102008052598A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cooling
packaging
coolant
packaging machine
machine according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008052598A
Other languages
English (en)
Inventor
Matthias Maisel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Multivac Sepp Haggenmueller GmbH and Co KG
Original Assignee
Multivac Sepp Haggenmueller GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Multivac Sepp Haggenmueller GmbH and Co KG filed Critical Multivac Sepp Haggenmueller GmbH and Co KG
Priority to DE102008052598A priority Critical patent/DE102008052598A1/de
Publication of DE102008052598A1 publication Critical patent/DE102008052598A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Verpackungsmaschine zum Versiegeln von muldenförmigen, mit Packgut gefüllten Verpackungen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass Kühlmittel zur Kühlung der Außenseite der Verpackung vorgesehen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine und ein Verfahren zum Herstellen von Packungen aus mit Packgut gefüllten Verpackungen entsprechend der Oberbegriffe der beiden Ansprüche 1 und 15.
  • Stand der Technik
  • Bei der Verarbeitung von verderblichem Packgut, wie z. B. Lebensmitteln, spielt die Haltbarkeitsdauer des Packgutes eine zunehmend wichtigere Rolle. Um das Packgut möglichst lange haltbar zu machen, sind beispielsweise für bestimmte Produkte bestimmte Temperaturen in der nachfolgenden Kühlkette, z. B. beim Lagern und Transportieren vorgeschrieben, die sich auf die Kerntemperatur des Produktes beziehen. Die derart in großen Einheiten gelagerten Produkte werden zur Bereitstellung von handelsüblichen Vertriebsmengen in entsprechende Verpackungen abgepackt. Häufig ist hierzu vorab ein Separieren der zu handelnden Menge von dem der Großeinheit erforderlich, z. B. durch Abtrennen von Produktportionen oder Aufschneiden einer bestimmten Anzahl von Produktscheiben von der Großeinheit, welches häufig auch als Kaliber bezeichnet wird.
  • Im Anschluss an diesen Verpackungsvorgang werden die einzelnen so hergestellten, aus mit Packgut gefüllten, insbesondere von einer Tiefziehmaschine aus einer Folie hergestellten, mit Packgut gefüllten, vorzugsweise mit einer Deckelfolie verschlossenen und meist zu einzelnen Packungseinheiten separierten Packungen wieder in einen Kühlraum verbracht, um die Temperatur dieser Packung und insbesondere des darin abgepackten, während der Separierung und dem Abpackvorgangprozess bedingt erwärmten Packgutes wieder auf den vorgeschriebenen Lagertemperaturwert abzukühlen.
  • In der DE 103 11 334 A1 wird zur Reduzierung des bezüglich dieses Verpackungsbehältnisses bis zum seinem in befülltem Zustand erfolgten Verschluss erforderlichen Zeitaufwandes ein Abkühlen der Oberfläche an der Schaleninnenseite durch Beaufschlagung mit einem im geschlossenen Zustand der Packung innerhalb der verschlossenen Verpackung gewünschten Gas, z. B. ein Inertgas oder mit Sauerstoff angereicherter Luft, vorgeschlagen.
  • Aufgabe und Vorteile der Erfindung
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den eingangs dargelegten Stand der Technik zu verbessern. Gelöst wird dies durch eine Verpackungsmaschine und ein Verfahren zum Herstellen von Packungen, ausgehend von den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 15 durch deren kennzeichnende Merkmale. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen angegeben.
  • Dementsprechend betrifft die vorliegende Erfindung entsprechend des Anspruchs 1 eine Verpackungsmaschine zum Versiegeln von mit Packgut gefüllten, insbesondere auf einer Tiefzieh- oder Schalenverschließmaschine hergestellten, muldenförmigen Verpackungen mit einer Deckelfolie. Diese Verpackungsmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass Kühlmittel zur Kühlung der Außenseite der Verpackung vorgesehen sind. Eine Kühlung vor dem Versiegeln ist am effektivsten, da nach dem Versiegeln das in der Verpackung befindliche Luftpolster als Isolierung zum Produkt wirkt.
  • Eine außenseitige Kühlung hat den Vorteil, dass hierfür vergleichsweise kostengünstige Kühlmittel verwendet werden können, wie z. B. Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, das üblicherweise in bereits auf Trinkwasserqualität aufbereiteter Form und häufig bereits ausreichend vorgekühlt vorliegt. Ein weiterer Vorteil von Kühlwasser liegt in dessen hohem Wärmeaufnahmevermögen, das insbesondere durch ständigen Austausch und bei großflächigem Kontakt mit der zu kühlenden Außenseite der Verpackung eine sehr effektive und rasche Kühlung ermöglicht.
  • Je nach Ausführungsform kann eine solche Wasserkühlung einen geschlossenen Wasserkreislauf aufweisen, in dem das Wasser vorzugsweise umgewälzt und gegebenenfalls aufbereitet werden kann. Die Aufbereitung kann sowohl hinsichtlich hygienischer Anforderungen als auch insbesondere hinsichtlich einer zusätzlichen Abkühlung zur weiteren Verbesserung des Kühleffekts der hierdurch zu kühlenden Verpackung vorgesehen sein.
  • Ein weiterer Vorteil einer Außenkühlung solcher Verpackungen liegt in den vergleichsweise zu einer Kühlung der Innenseite solcher Verpackungen niedrigeren hygienischen Anforderungen, da das durch das Kühlmittel zu kühlende Verpackungsmaterial automatisch eine Trennung seines mit Packgut zu befüllenden Innenraums und damit eine Vermeidung von z. B. Keimeintritten und dergleichen sicherstellt.
  • Neben Flüssigkeiten sind aber durchaus auch noch alternativ oder zusätzlich durch Strahlung und/oder Berührung Kälte übertragende bzw. Wärme aus dem Verpackungsmaterial entziehende, außenseitig wirkende Kühlmittel möglich, wie z. B. Kühlplatten, Trockeneis oder dergleichen. Auch an solche Kühlmittel können aufgrund der Trennung des Innenraums der Verpackung durch das Verpackungsmaterial vergleichsweise niedrigere Anforderungen hinsichtlich der Hygienebedingungen gestellt werden, als an Kühlmittel, die direkt in Kontakt mit dem Packungsraum im Inneren der Verpackung kommen.
  • Insgesamt kann somit eine kostengünstige und sehr effektive Kühlung des Verpackungsmaterials zur Verfügung gestellt werden, ohne dass hierfür vergleichsweise teuer bereitzustellende Mittel erforderlich wären, wie z. B. speziell aufbereitete Gase, die zur längeren Haltbarmachung des darin abzupackenden Packgutes vor dem Verschluss der einzelnen Packungen in diese einzubringen sind. Auch ein unweigerlicher Verlust solcher hochwertigen Verpackungsmittel bei der Verwendung als Kühlmittel kann durch eine Außenkühlung vermieden werden.
  • Durch diese Kühlmittel zur Außenkühlung kann eine auf der Tiefziehmaschine aus einer Folie heiß geformte Schale als ein erster Teil der Verpackung beispielsweise in einem ersten Kühlschritt zur raschen Angleichung an die für das darin abzupackende Packgut vorgesehene Lagertemperatur abgekühlt werden. Dies hat den Vorteil, dass das in einem der Muldenherstellung nachfolgenden Prozessschritt in einer Fülleinheit in die Mulde einzubringende Packgut nur mehr geringfügig von der durch den Tiefziehvorgang im Verpackungsmaterial befindlichen Restwärme erwärmt wird. Im Idealfall erfolgt keine Erwärmung, bzw. kann sogar durch eine tiefere Temperatur des Verpackungsmaterials bereits eine Kühlung des durch den Vereinzelungsprozessschritt, wie z. B. Abschneiden durch ein Messer von einem Kaliber, erwärmte Packgut bereits wieder rückgekühlt werden.
  • Insbesondere bevorzugt kann eine Kühlung durch die Kühlmittel bereits unmittelbar nach der Formgebung des Verpackungsmaterials erfolgen. Beispielsweise kann hierzu die Tiefzieheinheit mit entsprechenden Kühlmitteln ausgestattet sein, die unmittelbar nach Beendigung des Formvorgangs zur raschen Abkühlung des vorzugsweise durch Erwärmen und plastische Verformung verformten Folienmaterials aktiviert werden.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform können die Kühlmittel auch so ausgebildet sein, dass die den geformten Verpackungsteil während und/oder nach dessen Befüllung kühlen. Auch hierdurch ist eine Reduzierung der Erwärmung der Kerntemperatur des zu verpackenden Packgutes und damit eine raschere Rückkühlung auf die vorgeschriebene Lagertemperatur möglich. Durch eine Kombination dieser Ausführungsform mit der zuvor beschriebenen kann auch eine weitere Verbesserung der Kühlung der Verpackung und insbesondere abzupackenden Packgutes erzielt werden. Besonders vorteilhaft können die Kühlmittel den geformten Verpackungsteil auch zwischen den Bearbeitungsstationen in der Verpackungsmaschine kühlen, so dass eine weitere Temperaturreduzierung auch während der Förderschritte zwischen den einzelnen Bearbeitungsstationen der Verpackungsmaschine möglich ist.
  • In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform können die Kühlmittel so ausgebildet sein, dass sie das zu verpackende Packgut kühlen. Dies kann insbesondere vorteilhaft bereits beim Vereinzelungsprozess beginnend und insbesondere vorteilhaft bis zum Verschluss des Verpackungsmaterials, z. B. durch Heißsiegeln mit einer Deckelfolie in einer Siegelstation so lange erfolgen, so lange das Packgut zur Kühlung durch die Kühlmittel zugänglich ist.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform können zur weiteren Abkühlung des Verpackungsmaterials, insbesondere des durch Tiefziehen heiß verformten Verpackungsmaterials, Kühlmittel zur Beaufschlagung von dessen innenseitiger Oberflächen vorgesehen sein. Diese Kühlmittel können z. B. die gleichen sein, wie die zur Außenkühlung. Es ist durchaus aber auch möglich, zusätzlich oder alternativ weitere und/oder andere Kühlmittel hierfür vorzusehen. Vorzugsweise können hierfür gasförmige Kühlmittel vorgesehen werden, bevorzugt keimfreie. Insbesondere vorteilhaft können diese nach der Abkühlung des Verpackungsmaterials aufgefangen und wieder aufbereitet werden.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform können die Kühlmittel zur Kühlung eines Deckelelementes der Verpackung vorgesehen sein. Ein solches Deckelelement kann beispielsweise eine Deckelfolie sein, die in einer Siegelstation durch Heißsiegeln und/oder Kleben mit dem mit Packgut gefüllten, geformten ersten Verpackungsteil zu dessen Verschluss verbunden wird. Eine Kühlung der Verpackung in deren nicht verschlossenem Zustand hat den Vorteil, dass der Kühleffekt neben der Kühlung des Verpackungsmaterials direkt auch an das abzupackende Packgut weitergeleitet und dieses damit vergleichsweise rasch abgekühlt werden kann. Dies insbesondere dadurch, dass das Packgut von allen Seiten her durch die Kühlmittel gekühlt werden kann. Eine Vorkühlung in der Verpackungsmaschine ist daher sinnvoll, da beim Kartonieren eine weitere Isolierung im Kühlraum dazukommt. Im Weiteren gilt auch hierzu, dass die Kühlmittel die gleichen wie bereits oben beschriebenen sein können und/oder auch andere.
  • Mittels einer Kühlung der Verpackungen im geschlossenen Zustand kann eine direkte Kühlung der Verpackung und eine indirekte Kühlung des darin abgepackten Packgutes bewirkt werden. Dies ist insbesondere zur Konstanthaltung der bereits im Fertigungsprozess vorangehende Temperaturabsenkungen vorteilhaft. Insbesondere ist aber auch eine Reduzierung der zu diesem Prozessschritt vorherrschenden Packungstemperatur möglich, und zwar sowohl zur zusätzlichen Abkühlung zu einem bereits zuvor erfolgten Kühlprozesses und/oder als separat vorgesehene Kühlung einer bis dahin gegebenenfalls noch nicht gekühlten Packung.
  • Als Kühlmittel kann in einer ersten bevorzugten Ausführungsform, wie bereits oben angeführt, zur Außenkühlung ein Fluid vorgesehen sein, wie z. B. eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser. Denkbar ist aber auch ein Gas, mit welchem der betreffenden Teil der aus den oben beschriebenen Verpackungsteilen und dem darin abzupackenden Packgut bestehenden Packung beaufschlagt werden kann. Besonders vorteilhaft kann hierzu ein expandierendes Gas verwendet werden. Aber auch flüssiger Stickstoff, Trockeneis oder dergleichen sind hierfür geeignet. Insbesondere vorteilhaft sind Gase jedoch für eine Kühlung des das Packgut aufnehmenden bzw. umschließenden Verpackungsinnenbereichs, da damit die Einhaltung höchsten hygienischer Anforderungen möglich ist.
  • Ebenso kann über die Dosierung der Gaskonzentration als flüssiges Gas die gewünschte Gaskonzentration eingestellt werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Siegelstation vor dem Verschließvorgang vorteilhaft, um die gewünschte Atmosphäre in der Verpackung zu erreichen.
  • Durch die Kühlung mittels eines gasförmigen Kühlmittels können besonders vorteilhaft auch zusätzliche Wärmeeinträge reduziert oder eliminiert werden, die beispielsweise von einer zusätzlich in die Verpackung einzubringenden, das in die Verpackungsschale eingelegte Produkt eng anliegend, hautförmig umschließenden ersten Deckfolie herrühren. Der durch eine solche „Skinfolie” erfolgte Wärmeeintrag kann vor Verschließen einer solchen Verpackung mit einer die Verpackungsmulde abdeckenden zweiten Deckelfolie mittels gasförmiger Kühlmittel im Idealfall wieder vollständig der Verpackung bzw. dem darin abgepackten Produkt entzogen werden. Dabei in das Verpackungsmaterial der Verpackungsmulde eingetragene Wärme kann zusätzlich durch eine Außenkühlung der Verpackungsmulde dieser wieder entzogen werden.
  • Als gasförmiges Kühlmittel kann beispielsweise entsprechend gekühlte Luft und/oder ein einzelnes, separiertes Gas, wie z. B. Stickstoff und/oder ein Gasgemisch verwendet werden.
  • Wasser hat gegenüber Gasen den Vorteil, dass es eine vergleichsweise große Energiemenge aufnehmen und damit eine gute Kühlung des betreffenden Packungsteiles bei gleichzeitig großflächiger und insbesondere durch Umwälzen sich rasch erneuernder Kühlung ermöglicht. Gasförmige und/oder verdampfende Kühlmittel haben den Vorteil, dass sie rückstandsfrei während des gesamten vorgesehnen Kühlvorgangs auf den betreffenden Packungsteil beaufschlagt werden können, z. B. durch Beströmen mittels entsprechend ausgerichteter Düsen. Die Beaufschlagung eines fluidförmigen Kühlmittels auf die Verpackung kann beispielsweise durch Düsen, Schwallelemente oder ein Wasserbad erfolgen. Die Kühlwirkung eines Wasserbades kann durch vorgesehene Umwälzelemente für das Kühlwasser und den dadurch bewirkten Wärmeabtransport aus dem durch die Berührung mit dem Verpackungsmaterial definierten Kühlbereich verbessert werden.
  • Gasförmige Kühlmittel eignen sich insbesondere vorteilhaft auch für die Kühlung des abzupackenden Packgutes aufgrund ihrer rückstandsfreien und vergleichsweise gut zu führenden Eigenschaft zur Kühlung des abzupackenden Packgutes.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann eine Rückgewinnung dieser als Fluide ausgebildeten Kühlmittel, insbesondere der gasförmigen Kühlmittel vorgesehen sein.
  • Hierdurch können Kosten für die Neubeschaffung dieser Kühlmittel zur weiteren Verbesserung einer solchen Verpackungsmaschine deutlich reduziert werden. Eine solche Rückgewinnung kann beispielsweise durch eine Abdeckung über der Verpackungsmaschine unter den betreffenden Bearbeitungsstationen als Grundelemente bewirkt werden, an welche eine entsprechend geeignete Absaug- und Wiederaufbereitungseinheit angeschlossen werden kann. Denkbar sind auch einzelne z. B. durch Trennwände getrennte Kühlabschnitte entlang der Verpackungsmaschine, die gegebenenfalls auch mit unterschiedlichen Kühlmitteln beaufschlagt werden können. So kann beispielsweise in einem besonders gut verschließbaren Abschnitt der Verpackungsmaschine eine Kühlung mittels einem Edelgas vorgesehen sein und in einem gegebenenfalls schwieriger abzudichtenden Bereich eine Kühlung mit Luft, die vergleichsweise günstiger aufzubereiten ist, und dadurch auftretende Leckverluste, vergleichsweise geringere Zusatzkosten verursachen als beim Austritt eines anderen, teueren Kühlmittels.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform können die Kühlmittel ein durch Strahlung und/oder Berührung Kälte übertragendes Kühlelement umfassen. Dieses kann beispielsweise ein flächig zum Verpackungsmaterial ausrichtbares und/oder an dieses berührend anlegbares Kühlelement sein, wie z. B. eine Kühlplatte. Die Kühlung eines solchen Kühlelementes kann beispielsweise durch ein Fluid erfolgen, insbesondere bevorzugt in Kühlkanälen geführt, was eine Rückgewinnung und Wiederverwendung in kostensparender Weise ermöglicht.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform kann auch ein Temperatursensor vorgesehen sein. Hierdurch kann beispielsweise eine Anpassung der Vorlauftemperatur des Kühlmittels realisiert werden, um z. B. einerseits eine vergleichsweise stabile Temperatur über einen längeren Verpackungszeitraum zu ermöglichen. Andererseits wäre eine Anpassung der Vorlauftemperatur für sich ändernde Kühlvorgaben möglich. Dies könnte beispielsweise bei Wechsel des zu verpackenden Produktes der Fall sein und/oder bei einer Änderung der zu verpackenden Menge eines bestimmten Produktes. Insbesondere vorteilhaft kann durch einen solchen Temperatursensor aber auch eine Vorkühlung der verschiedenen Abschnitte der Verpackungsmaschine geprüft werden und hiermit eine Freigabe bzw. eine Sperrung des durch die Verpackungsmaschinen durchzuführenden Verpackungsprozesses realisiert werden.
  • Um für die Weiterverarbeitung der jeweiligen Packungen eine saubere und besonders trockene Verpackungsoberfläche gewährleisten zu können, kann in einer weiter bevorzugten Ausführungsform auch eine Trocknungseinheit vorgesehen sein, die insbesondere Kondensfeuchtigkeit und/oder Restfeuchte von einem stromaufwärts herrührenden Kühlmittel von der Verpackung entfernen. Beispielsweise eignet sich hierfür die Beaufschlagung von gekühlter Luft, so dass neben einem Abblaseffekt für die Feuchtigkeit gleichzeitig ein weiterer Kühleffekt für die Packung erreicht werden kann.
  • In einem zweiten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von Verpackungen mit Packgut befülltem insbesondere auf einer Tiefziehmaschine hergestellten Verpackungen. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass Kühlmittel zur Kühlung der Außenseite der Verpackung vorgesehen sind. Diese Kühlmittel können die oben zur Verpackungsmaschine dargelegten Eigenschaften von Kühlmitteln aufweisen. Gleiches gilt für eine Schalenverschließmaschine.
  • Eine weitere Möglichkeit einer Kühlung des Verpackungsmaterials und/oder des darin abzupackenden Packgutes kann durch das Vorsehen eines Kühltunnels realisiert werden, der ebenfalls mit einem der bereits oben beschriebenen Kühlmittel, wie zum Beispiel flüssiger Stickstoff, Trockeneis, in seinem Gasdruck reduziertes und damit abgekühltes Gas oder dergleichen gekühlt sein kann. Die Positionierung eines solchen Kühltunnels kann grundsätzlich an jeder geeigneten Stelle entlang der ganzen Verpackungslinie erfolgen. Besonders vorteilhaft könnte eine Anordnung beispielsweise in jenen Streckenabschnitten der Verpackungsmaschine sein, in denen lediglich ein Weitertransport und/oder ein Verweilen für eine bestimmte Zeit der Verpackung und/oder des darin abzupackenden Packgutes erfolgt. Ein solcher Kühltunnel kann flexibel in der Länge verändert werden. Denkbar ist aber auch eine Übertunnelung der gesamten Verpackungsmaschine zum Zweck der Kühlung, was insbesondere bei wärmeren Umgebungstemperaturen von Vorteil sein kann.
  • Ausführungsbeispiel
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine.
  • Die Verpackungsmaschine 1 stellt eine sogenannte Schalenverschließ- oder Tiefziehmaschine dar, die aus einer Folienrolle 2 die sogenannte Unterbahn oder auch Muldenfolie 3 abzieht. Die Muldenfolie 3 wird in einem Formwerkzeug 4 unter Wärme und Beaufschlagung der Folie mit einem Über- und/oder Unterdruck zu Packungsmulden 5 geformt. Die Packungsmulden 5 werden in einer Füllstrecke 6 manuell oder automatisch mit Packgut 7 gefüllt. Eine Deckelfolie 8 wird von einer Vorratsrolle 9 abgezogen und als Deckel auf die Packungsmulden 5 aufgelegt. In einem Siegelwerkzeug 10 wird die Deckfolie 8 mit der Packungsmulde 5 verbunden und versiegelt. In einer Schneideinheit 11 können einzelne, im bisherigen Herstellungsprozess zusammenhängend gefertigten Packungen zu Einzelpackungen vereinzelt werden.
  • Das Packgut 7 ist in dieser Ausführungsform beispielhaft als ein Satz von mittels einer Abtrenn- bzw. Aufschneideeinheit von einem Lebensmittel-Kaliber abgeschnittener Scheiben dargestellt. Das Lebensmittel-Kaliber kann beispielsweise ein Käse-Kaliber sein, das einer Abtrenn- bzw. Aufschneideeinheit, z. B. einem rotierenden Messer, zur Erzeugung handelsüblicher Scheiben zugeführt wird.
  • Erfindungsgemäß sind an der Verpackungsmaschine Kühlmittel 15 bis 23 zur Kühlung der Verpackung vorgesehen. Die Kühlmittel 15 und 16 befinden sich innerhalb des Formwerkzeugs 4. Rein beispielhaft und schematisch sind sowohl für ein im Oberteil 4.1 als auch ein im Unterteil 4.2 angeordnetes Kühlmittel Zuleitungen 26 und Rückleitungen 27 für ein hierdurch zugeführtes Kühlmedium dargestellt. Hierdurch kann ein im Tiefziehwerkzeug geformter Verpackungsteil unmittelbar nach Vollendung seiner Formung zu seiner raschen Abkühlung durch das Kühlmittel gekühlt werden. Das Kühlmittel kann hierbei direkt als Fluid (Flüssigkeit und/oder Gas) aufgetragen werden. Es kann aber auch als strahlendes und/oder die Oberfläche des Verpackungsmaterials direkt berührend kühlendes Kühlelement ausgebildet sein, welches seinerseits beispielsweise durch ein Kühlmedium gekühlt wird.
  • Das Kühlmittel 17 ist beispielhaft als eine Wanne ausgebildet, in welcher z. B. ein flüssiges Kühlmittel wie Wasser zur Kühlung der geformten Verpackungsbehältnisse vorgesehen sein kann. Zur übersichtlicheren Darstellung ist die Wanne 17 leicht beabstandet von den Verpackungsmulden 5 gezeigt. Im Betriebsfall berühren diese das Wasser zumindest, vorzugsweise tauchen sie sogar ein Stück weit darin ein. Um eine möglichst gute Kühlung der Verpackung 5 zu erreichen, kann das Kühlfluid über Zu- bzw. Abflussleitungen 26, 27 zirkuliert und/oder erneuert werden.
  • Eine weitere Ausführungsform eines Kühlmittels ist durch eine beispielhaft und schematisch stromabwärts angeordnete Schwalleinheit 18 dargestellt, mittels der die Verpackung 5 mit ständig frischen Kühlmitteln wie z. B. Wasser zur verbesserten Wärmeabfuhr beschwallt werden kann.
  • Um neben der Außenseite der Verpackung 5 auch deren Innenseite und das zu verpackende Produkt während des Verpackungsvorgangs kühlen zu können, sind weiter beispielhaft und schematisch Kühlmittelabgabelemente 19 und 20 in der Form von Fluidauslässen, insbesondere für gasförmige Fluide oberhalb der Verpackungslinie dargestellt. Mit diesen im Wesentlichen rückstandsfreien sowohl die Verpackung als auch das damit zu verpackende Produkt 7 kühlenden Kühlmittel ist eine weitere Stabilisierung der Temperatur der Verpackung und des darin abzupackenden Packgutes möglich und insbesondere die Vermeidung einer andernfalls möglicherweise auftretenden Temperaturerhöhung. Das Kühlmittel 22 ist beispielhaft für eine Ausführungsform gezeigt, bei welcher die zur Versiegelung der Packungsmulde 5 auf diese aufzubringende Deckelfolie 8 vorgekühlt werden kann.
  • Hierdurch ist es insbesondere möglich, die durch die stromabwärts nachfolgend angeordnete Versiegelungsstation in die Verpackung eingetragene Wärmeenergie zu reduzieren und damit einerseits einen Anstieg der Produktkerntemperatur zumindest zu minimieren, idealer Weise sogar zu verhindern und insbesondere bevorzugt sogar noch weiter zu kühlen.
  • Weiter beispielhaft ist mit gestrichelten Linien ein Kühlmittel 21 in der Form eines Kühltunnels schematisch und beispielhaft dargestellt. Ein solcher kann im Grunde an einer beliebigen Stelle entlang der Verpackungsmaschine vorgesehen werden. Eine vorteilhafte Anordnung entlang der Verpackungsmaschine bietet sich beispielsweise in jenen Abschnitten, in welchen die Verpackung und/oder das darin abzupackende Packgut lediglich weiter gefördert und/oder während eines bestimmten Prozessschrittes in Wartestellung Zwischenpositioniert werden. Durch das Vorsehen eines Kühltunnels kann während der hierbei verstreichenden Zeit eine weitere Kühlwirkung während des Abpackprozesses dem Packmaterial bzw. dem darin abzupackenden Packgut aufgeprägt werden.
  • Um durch den Versiegelprozess eingetragene Wärmeenergie aus der Packung zu entziehen und diese dadurch zu kühlen, ist an die Siegelstation 10 anschließend noch ein weiteres Kühlmittel 23 dargestellt, welches grundsätzlich aus einer der oben bereits beschriebenen Ausführungsformen eines Kühlmittel bestehen kann, bevorzugt aufgrund der guten Wärmeabfuhr jedoch ein Wasser basiertes Kühlmittel sein kann.
  • Um insbesondere gasförmige Kühlmittel wieder rückgewinnen zu können, kann im Weiteren eine Abdeckung 28 für die Verpackungsmaschine 1 vorgesehen sein, so dass das sich darin sammelnde, gasförmige Kühlmittel über einen Auslass 29 von der Verpackungsmaschine abgeführt und einer Wiederaufbereitungseinheit 30 zugeführt werden kann. Um gegebenenfalls unterschiedliche, gasförmige Medien voneinander trennen zu können, können im Weiteren auch Trennwände innerhalb der Abdeckung 28 vorgesehen sein, die der Übersichtlichkeit halber hier jedoch nicht dargestellt sind. Insbesondere bevorzugt kann bei solchen Ausführungsformen jeweils eine eigene Aufbereitungseinheit für das jeweilige Kühlmittel vorgesehen sein, um gleich an Ort und Stelle eine möglichst reine Rückgewinnung des jeweiligen Kühlmittels zu ermöglichen.
  • 1
    Verpackungsmaschine
    2
    Folienrolle
    3
    Muldenfolie
    4
    Formwerkzeug
    5
    Packungsmulden
    6
    Füllstrecke
    7
    Packgut
    8
    Deckelfolie
    9
    Folienrolle
    10
    Siegelwerkzeug
    11
    Schneideinheit
    12
    13
    14
    15
    Kühlmittel
    16
    Kühlmittel
    17
    Kühlmittel
    18
    Kühlmittel (Schwalleinheit)
    19
    Kühlmittel
    20
    Kühlmittel
    21
    Kühlmittel (Kühltunnel)
    22
    Kühlmittel
    23
    Kühlmittel
    24
    Trocknungseinheit
    25
    Etikettierer
    26
    Zuleitung
    27
    Ableitung
    28
    Abdeckung
    29
    Auslass
    30
    Aufbereitungseinheit
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10311334 A1 [0004]

Claims (17)

  1. Verpackungsmaschine zum Versiegeln von muldenförmigen, mit Packgut gefüllten Verpackungen mit einer Deckelfolie, dadurch gekennzeichnet, dass Kühlmittel zur Kühlung der Außenseite der Verpackung vorgesehen sind.
  2. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel zur Kühlung eines geformten Verpackungsteiles vorgesehen sind.
  3. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel so ausgebildet sind, dass sie den geformten Verpackungsteil unmittelbar nach seiner Formgebung zu kühlen beginnen.
  4. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel so ausgebildet sind, dass sie den geformten Verpackungsteil während und/oder nach dessen Befüllung kühlen.
  5. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel so ausgebildet sind, dass sie das zu verpackende Packgut kühlen.
  6. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das ein Kühlmittel vorgesehen ist, das den geformten Verpackungsteil an seiner Innenseite kühlt.
  7. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel zur Kühlung einer Deckelfolie der Verpackung vorgesehen sind.
  8. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel so ausgebildet sind, dass sie die Verpackung im nicht verschlossenen Zustand kühlen.
  9. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel so ausgebildet sind, dass sie die Verpackung im verschlossenen Zustand kühlen.
  10. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel ein Fluid umfassen.
  11. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel zur Kühlung der Außenseite der Verpackung ein flüssige Medium umfassen, insbesondere Wasser.
  12. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmittel ein durch Strahlung und/oder Berührung Kälte übertragendes Kühlelement umfassen.
  13. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Temperatursensor vorgesehen ist.
  14. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Trocknungseinheit vorgesehen ist.
  15. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kühltunnel vorgesehen ist.
  16. Verpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsmaschine als Tiefzieh- oder Schalenverschließmaschine ausgebildet ist.
  17. Verfahren zum Versiegeln von muldenförmigen, mit Packgut gefüllten Verpackungen mit einer Deckelfolie, dadurch gekennzeichnet, dass Kühlmittel zur Kühlung der Außenseite der Verpackung vorgesehen sind.
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