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Die
Erfindung betrifft einen Güterzug
mit einem Triebfahrzeug und Güterwagen
für Behälter.
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Zudem
betrifft die Erfindung einen Güterzug mit
einem Triebfahrzeug und Güterwagen,
die in Gestalt eines Kühlwagens,
Wagens mit öffnungsfähigem Dach,
offenen oder gedeckten Güterwagen
vorliegen.
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Darüber hinaus
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Versorgung von mit Behältern versehenen Güterwagen
eines Güterzuges
mit elektrischer Energie und Datensignalen.
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Güterzüge der eingangs
genannten Art werden aus auf ihren Verwendungszweck ausgerichteten
Güterwagen
und Triebfahrzeugen, die zumeist Lokomotiven sind, gebildet. Besondere
Bedeutung kommen dabei Güterwagen
zu, die speziell für
Behälter
und hier wiederum für
Großraumbehälter, d.
h. Container konzipiert sind. Die Bedeutung von Containern resultiert
daraus, dass sie die Transportkette über Schiene und Straße schließen können und
somit in Zügen
des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße eingesetzt werden können.
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In
den heutigen Güterzügen dieses
kombinierten Verkehrs sind die Behälter und Güterwagen lediglich mechanisch
miteinander verbunden. Dies gilt auch für die Verbindung der Güterwagen
untereinander. Weitere Verbindungen zwischen Behälter und Güterwagen bzw. zwischen den
Behältern
des Güterzuges
sind nicht vorhanden.
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Neben
Behältern
werden gelegentlich auch Trailer bzw. Sattelauflieger und Kühleinrichtungen
im kombinierten Verkehr versandt. Diese verfügen über ein eigenes Kühlaggregat,
das sowohl elektrisch als auch mit einem Dieselaggregat betrieben
werden kann. Die eigentliche Energieversorgung der Kühleinrichtungen
während
der Bahnfahrt erfolgt dabei autark ebenfalls über das Dieselaggregat.
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Die
Verwendung von Dieselaggregaten hat sich jedoch in der Vergangenheit
insofern als problematisch erwiesen, als bei Tunnelfahrten und gleichzeitigem
Gegenverkehr die Dieselaggregate häufig ausfielen, wobei die Ursachen
für den
Ausfall bisher noch wenig erforscht sind.
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Ein
weiterer Nachteil der Verwendung von Dieselaggregaten sind die nicht
geringen Kosten, die daraus resultieren, dass jede Kühleinrichtung
mit einem Dieselaggregat ausgestattet werden muss. Zudem ist die
Versorgung jedes einzelnen Dieselaggregats mit Diesel im Vorfeld
einer Bahnfahrt für
den Betreiber derartiger Kühleinrichtungen
zeit- und arbeitsintensiv, sodass insgesamt die Übertragung der bei den Kühleinrichtungen
im kombinierten Verkehr gängige
Praxis der autarken Energieversorgung auf Container wenig sinnvoll
erscheint, auch wenn im Bereich des Gütertransports durchaus Bedarf
an Kühlaggregaten
für Container
besteht.
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Unter
Darlegung dieser Nachteile sowie unter Würdigung des aufgezeigten Standes
der Technik liegt der vorliegenden Erfindung daher die Aufgabe zugrunde,
einen Güterzug
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die Energieversorgung
von sämtlichen
Behältern
in einem Güterzug zentral
erfolgen kann.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung manifestieren sich in den Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung
ist zunächst
zwischen zwei zueinander nächstangeordneten
Behältern
eine elektrische Leitung und/oder eine Datenleitung ausgebildet.
Die elektrische Leitung sowie die Datenleitung können mit Standardkomponenten
zu geringen Kosten realisiert werden. Hierbei kann die elektrische Leitung
und/oder die Datenleitung in Gestalt von herkömmlichen elektrischen Kabeln
bzw. Datenkabeln vorliegen. Die Verbindung zwischen der elektrischen Leitung
bzw. der Datenleitung und den Behältern kann im Rahmen der Erfindung über einen
elektrischen Steckverbinder gegeben sein. Als Steckverbinder kann
wiederum eine Steckdose dienen, die fest an den jeweiligen Behältern installiert
ist. Die Steckdose kann dabei sowohl für den Stromanschluss als auch
für die
Datenübertragung
Verwendung finden. Die elektrischen Leitungen und Datenleitungen
sind wiederum mit einer in die Behälter integrierten oder entlang
der Außenwandungen
der Behälter
verlaufenden elektrischen und/oder Datenleitungen verbunden. Die
elektrischen Leitungen und Datenleitungen können im Rahmen der Erfindung
innerhalb von Kabelrohren verlaufen.
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Die
grundlegende Idee der Erfindung ist es, sämtliche Behälter des Güterzuges zentral mit Energie
und Daten zu versorgen. Hierzu ist es zunächst essentiell, dass die Behälter untereinander über eine elektrische
Leitung bzw. eine Datenleitung verbunden sind. Diese Leitungen sind
wiederum über
die an den Behältern
installierten Steckverbinder mit in die Behälter integrierten Energie-
und Datenleitungen gekoppelt. Während
eines Bahntransportes sind somit sämtliche Behälter über diese Leitung miteinander
verbunden. Über
eine Energieversorgungseinheit, die sich bspw. in dem Triebfahrzeug
oder am Ende des Zuges befinden kann, können die in den Behältern befindlichen
Versorgungseinheiten wie bspw. Kühlaggregate
zentral mit Energie versorgt werden.
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Dadurch,
dass sämtliche
Behälter
zentral von einer Energieversorgungseinheit mit Energie versorgt
werden können,
kann von einer autarken Energieversorgung innerhalb eines Behälters abgesehen
werden. Hierdurch ist auch gewährleistet, dass
die Behälter
unabhängig
von ihrer Position innerhalb des Güterzuges mit Energie versorgt
werden können.
Von Vorteil ist es auch, dass erfindungsgemäß aufgrund der zentralen Energiezufuhr
die Energieversorgung in den einzelnen Behältern gesteuert und überwacht
werden kann.
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Als
Triebfahrzeug für
Güterzüge dienen
häufig
Lokomotiven mit Dieselelektrischem Antrieb, in denen also zunächst ein
Dieselmotor einen Generator antreibt, der den elektrischen Strom
für die
elektrischen Fahrmotoren erzeugt, sowie Elektrolokomotiven mit rein
elektrischem Antrieb. Diesen Arten des elektrischen Antriebs ist
gemeinsam, dass sie prinzipiell als Energieerzeuger für die Behälter dienen
können.
Eine vorteilhafte Ausges taltung der Erfindung sieht daher vor, dass
zwischen Triebfahrzeug und dem Behälter des dem Triebfahrzeug
nächst
angeordneten Güterwagen
eine elektrische Leitung und/oder eine Datenleitung ausgebildet
ist. Die Verbindung zu dem Triebfahrzeug nächst angeordneten Güterwagens
kann auch hier über
eine Steckverbindung erfolgen, die vorzugsweise für Starkstrom
konzipiert ist. Eine für
Starkstrom ausgerichtete Steckverbindung bietet sich an, da das
Triebfahrzeug eine größere Anzahl
von Behältern
mit elektrischer Energie versorgen muss.
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Um
die Energieversorgung der einzelnen Behälter auch zu gewährleisten,
wenn die Energiezufuhr seitens des Triebfahrzeugs unterbrochen ist, sieht
eine praktikable Variante der Erfindung vor, dass der Zug mit einem
Spezialbehälter
versehen ist, der Einrichtungen zur Energieerzeugung, Energieumwandlung
sowie eine zentrale Datenstation aufweist. Der Spezialbehälter kann
sich dabei vorzugsweise auf einem der Güterwagen oder auf einem zusätzlichen
Wagen des Zuges befinden. Der Spezialbehälter dient somit gewissermaßen als
Notstromaggregat, der unter anderem eine Anordnung einer Verbrennungskraftmaschine
und Generator aufweist. Diese Einheit bildet ein Stromerzeugungsaggregat, welches
bei einem Ausfall des Triebfahrzeugs den elektrischen Strom liefert.
Diese Situation kann beispielsweise dann eintreten, wenn die Güterfahrzeuge beginnend
mit dem nächst
zu dem Triebfahrzeug angeordneten Güterwagen nacheinander in verschiedenen
Güterbahnhöfen abgekoppelt
werden, um die individuelle Verladung der Güterwaren vornehmen zu können.
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Vorzugsweise
sind die Behälter
mit Versorgungsaggregaten, bspw. mit Kühlaggregaten, versehen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Behälter
im Inneren mit einer Kamera und/oder mit Messvorrichtungen zur Messung
der Temperatur und Luftfeuchtigkeit versehen sind. Dadurch, dass
der Behälter
im Inneren mit einer Kamera und/oder mit Messvorrich tungen zur Messung
der Temperatur und Luftfeuchtigkeit versehen sind, können die
beförderten
Güter jederzeit während der
Fahrt kontrolliert werden.
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Die
zuvor beschriebene Variante eines Güterwagens für Behälter kann auch insofern eine Änderung
erfahren, als im Rahmen der Erfindung Güterwagen je nach Verwendungszweck
zugrunde gelegt werden, die in Gestalt eines Kühlwagens mit öffnungsfähigem Dach,
offenem und gedeckten Güterwagen
vorliegen.
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Zudem
sieht die Erfindung ein Verfahren zur Versorgung von mit Behältern versehenen
Güterwagen
eines Güterzugs
mit elektrischer Energie und Datensignalen vor, bei dem die elektrische
Energie und die Datensignale über
eine innerhalb oder entlang der Außenwandungen der Behälter und
zwischen zwei zueinander nächstangeordneten
Behältern
verlaufende elektrische Leitung und Datenleitung übertragen
werden. Auch im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens können von
einem Triebfahrzeug des Güterzugs über elektrische
Leitungen und/oder Datenleitungen elektrische Energie und/oder Datensignale
in den zu dem Treibfahrzeug nächstangeordneten
Güterwagens
transportiert werden. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass
von einem Spezialbehälter
des Zugs über
elektrische Leitungen und/oder Datenleitungen Energie und/oder Datensignale
in die Güterwagen
weitergeleitet werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
wird anhand der Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigt in schematischer Darstellung:
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1 einen
Güterzug
gemäß der Erfindung.
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1 zeigt
einen Güterzug
gemäß der Erfindung,
der mit dem Bezugszeichen 100 versehen ist.
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Der
Güterzug 100 weist
ein Triebfahrzeug 10 in Gestalt einer elektrischen Lokomotive 10 auf.
Die Oberleitung 29 dient zur Fahrstromversorgung des Triebfahrzeugs 10.
Der Güterzug 100 weist
zudem Güterwagen 11, 12 auf,
die mit Behältern 14, 15 versehen
sind. Die Behälter 14, 15 sind
Großraumbehälter, d.
h. Container, mit denen das verladen, befördern, lagern und entladen
von speziellen Gütern möglich ist.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei den Gütern
um Waren, die während
der Fahrt eine permanente Kühlung
benötigen.
Hierzu sind die Behälter 14, 15 mit
Versorgungsaggregaten 24 in Form von Kühlaggregaten ausgestattet.
Um die in den Behältern 14, 15 befindlichen Waren
permanent kontrollieren zu können,
weisen die Behälter 14, 15 zudem
Messvorrichtungen 25, 26 zur Messung der Temperatur
und der Luftfeuchtigkeit auf. Darüber hinaus können die
Behälter 14, 15 im
Innern jeweils mit einer in 1 nicht
gezeigten Kamera versehen sein.
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Die
mechanische Verbindung zwischen dem Triebfahrzeug 10 und
dem Güterwagen 11 sowie
der Güterwagen 11, 12 untereinander
ist durch Kupplungen 18 gegeben, die beispielsweise in
Gestalt von Schraubenkupplungen vorliegen können. Mechanische Verbindungen 28 zwischen
den Güterwagen 11, 12 und
den Behältern 14, 15 sorgen
für die
Arretierung der Behälter 14, 15 an
den Güterwagen 11, 12.
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Zwischen
den zwei zueinander nächst
angeordneten Behältern 14, 15 ist
eine elektrische Leitung 17 ausgebildet, die mit der in
die Behälter 14, 15 integrierten
elektrischen Leitungen 23 über Steckverbindungen 32, 33 verbunden
sind. Neben der elektrischen Leitung 17 ist zwischen den
Behältern 14, 15 zudem
eine Datenleitung 16 ausgebildet, die mit den in die Behälter 14, 15 integrierten
Datenleitungen 22 verbunden sind. Auch hier dienen die
Steckverbindungen 32, 33 für die Verbindung der Leitungen 16, 22.
Sowohl die elektrischen Leitungen 23 als auch die Datenleitungen 22 können bodenseitig,
d. h. entlang des Bodens 27 der Behälter 14, 15 ver legt
sein und innerhalb von in 1 nicht
gezeigten Kabelrohren verlaufen.
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Um
die Versorgungsaggregate 24 sowie die Messeinrichtungen 25, 26 sowie
die nicht gezeigten Kameras in den Behältern 14, 15 mit
Energie und Datensignalen zu versorgen, ist zwischen Triebfahrzeug 10 und
dem Behälter 14 eine
elektrische Leitung 20 sowie eine Datenleitung 19 ausgebildet,
die über
die Steckverbindung 34 mit den Leitungen 22, 23 verbunden
ist. Durch die vor dem Triebfahrzeug 10 des Güterzuges 100 gelieferte
und dadurch ohnehin vorhandene Energie ist eine zentrale Energieversorgung
der Versorgungsaggregate 24 sowie der Messeinrichtungen 26 sowie
der in 1 nicht gezeigten Kameras gegeben. Hierzu sind
die Versorgungsaggregate 24 sowie die Messeinrichtungen 25, 26 und die
Kameras mit den Leitungen 22, 23 entsprechend verbunden.
Die Behälter 14, 15 verfügen zudem über in 1 nicht
dargestellte Schalteinrichtungen, mit denen die elektrische Energie
und die Datensignale von einem vorangehenden bzw. nachfolgenden
Behälter 14, 15 getrennt
werden können.
Die Behälter 14, 15 weisen
zudem in 1 nicht gezeigte Einrichtungen
zur Energieumwandlung auf, mit denen die von dem Triebfahrzeug 10 des
Güterzugs 100 gelieferte
Energie in eine Form transformiert wird, die beispielsweise von
den Versorgungsaggregaten 24 nutzbar ist.
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Wie
aus 1 weiterhin hervorgeht, weist der Güterzug 100 an
seinem Ende einen Güterwagen 13 auf,
der mit einem Spezialbehälter 21 versehen ist.
Der Spezialbehälter 21 ist
mit Einrichtungen 30 zur Energieerzeugung, Energieumwandlung
sowie mit einer zentralen Datenstation 31 ausgestattet.
Innerhalb des Spezialbehälters 21 befindet
sich sowohl eine elektrische Leitung 37 als auch eine Datenleitung 38,
die die Einrichtungen 30 und die Datenstation 31 über eine
Steckverbindung 36 mit zwischen dem Güterwagen 12 und dem
Güterwagen 13 ausgebildete
elektrische- und Datenleitung 17, 16 verbindet.
Die Datenleitung 16 sowie die elektrische Leitung 17 sind
wiederum über
Steckverbindungen 34, 35 mit den Leitungen 23, 22 in
dem Behälter 15 verbunden,
so dass sämtliche
Behälter 14, 15 durchleitend
mit den Einrichtungen 30, bzw. mit der Datenstation 31 verbunden
sind.
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Die
Energieerzeugung in den Einrichtungen 30 des Spezialbehälters 21 erfolgt
dabei derart, dass im Rahmen eines dieselelektrischen Antriebs ein Dieselmotor
einen Generator antreibt, der dann den elektrischen Strom für die Aggregate 24 bzw.
für die Messvorrichtung 25 in
den Behältern 14, 15 erzeugt. Die
Energieerzeugung in der Einrichtung 30 des Spezialbehälters 21 wird
dabei aktiviert, wenn keine Energieversorgung durch das Triebfahrzeug 10 des
Zuges erfolgt. Die Datenstation 21, die über die
Datenleitungen 22, 38 mit den Messvorrichtungen 25, 26 in den
Behältern 14, 15 verbunden
ist, sammelt die in den Messvorrichtungen 25, 26 aufgenommenen
relevanten Daten, um sie einer entsprechenden Verarbeitung zuzuführen. Die
mechanischen Verbindungen zwischen dem Güterwagen 12 und dem
Güterwagen 13 sowie
zwischen dem Spezialbehälter 21 und
dem Güterwagen 13 sind
auch hier wieder über mechanische
Verbindungen 18, 28 gegeben.
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Die
vorliegende Erfindung beschränkt
sich in ihrer Ausführung
nicht auf vorstehend angegebene, bevorzugte Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist
eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargsstellten
Lösung
auch bei grundsätzlich
anders gearteten Ausführungen
Gebrauch machen. So können die
Güterwagen 11, 12 beispielsweise
auch in Gestalt von Güterwagen
vorliegen, die in Form eines Kühlwagens,
Wagens mit öffnungsfähigem Dach,
offenen oder gedeckten Güterwagens
vorliegen. Auch können
die Behälter 14, 15 mit
behältereigenen
Energieversorgungen ausgestattet sein, die mit der Abschaltung der über die
Leitungen 23, 37 durchgeleiteten Energie aktivierbar
sind. Umgekehrt kann eine Deaktivierung dieser behältereigenen
Energieversorgung erfolgen, sobald die über die Leitungen 23, 37 durchgeleitete
Energie eingeschaltet ist. Schließlich zeugt es von einer Selbstverständlichkeit,
dass der Güterzug auch
eine Vielzahl von Güterwagen 14, 15 aufweisen
kann. Das Triebfahrzeug 10 kann bspw. auch eine dieselelektrische
Lokomotive sein.
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- 100
- Güterzug
- 10
- Triebfahrzeug
- 11
- Güterwagen
- 12
- Güterwagen
- 13
- Einrichtung
- 14
- Behälter
- 15
- Behälter
- 16
- Datenleitung
- 17
- elektrische
Leitung
- 18
- Kupplung
- 19
- Datenleitung
- 20
- elektrische
Leitung
- 21
- Spezialbehälter
- 22
- Datenleitung
- 23
- elektrische
Leitung
- 24
- Versorgungsaggregat
- 25
- Messvorrichtung
- 26
- Messvorrichtung
- 27
- Boden
- 28
- mechanische
Verbindung
- 29
- Oberleitung
- 30
- Einrichtung
- 31
- Datenstation
- 32
- Steckverbindung
- 33
- Steckverbindung
- 34
- Steckverbindung
- 35
- Steckverbindung
- 36
- Steckverbindung
- 37
- elektrische
Leitung
- 38
- Datenleitung