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DE102008050648A1 - Multifunkionsmessgerät, insbesondere geeignet zum Messen von Signalen an Kraftfahrzeug-Bordnetzen - Google Patents

Multifunkionsmessgerät, insbesondere geeignet zum Messen von Signalen an Kraftfahrzeug-Bordnetzen Download PDF

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DE102008050648A1
DE102008050648A1 DE200810050648 DE102008050648A DE102008050648A1 DE 102008050648 A1 DE102008050648 A1 DE 102008050648A1 DE 200810050648 DE200810050648 DE 200810050648 DE 102008050648 A DE102008050648 A DE 102008050648A DE 102008050648 A1 DE102008050648 A1 DE 102008050648A1
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Application number
DE200810050648
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English (en)
Inventor
Guenter Fendt
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/01Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents
    • B60R21/017Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents including arrangements for providing electric power to safety arrangements or their actuating means, e.g. to pyrotechnic fuses or electro-mechanic valves
    • B60R21/0173Diagnostic or recording means therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electric Propulsion And Braking For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Multifunktionsmessgerät, welches insbesondere zum Messen von Signalen an Kraftfahrzeug-Bordnetzen geeignet ist, und sich dadurch auszeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät dynamische Signalfolgen im Kraftfahrzeug-Bordnetz erfassen kann, sowie den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge mittels einer Anzeigeeinheit in einer decodierten Form darstellen kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Multifunktionsmessgerät gemäß den Oberbegriff von Anspruche 1 sowie die Verwendung dieses Multifunktionsmessgerät.
  • Um die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verbessern, werden verstärkt Insassenschutzsysteme mit einer immer höheren Performance in Fahrzeuge eingebaut, um die Insassen eines Fahrzeuges möglichst optimal in jeder nur denkbaren Unfallsituation/Fahrsituation schützen/unterstützen zu können. Hierzu gehören beispielsweise vor allem Unfallsituation, die nicht einem einfachen Frontalaufprall entsprechen, sondern Unfallereignisse, die, beispielsweise infolge des Unfallhindernisses (Fußgänger oder Baum = Pole-Crash) oder des Aufprallwinkels (Schräg- oder Seiten-Crash), eine eindeutige Crash-Erkennung oftmals nur schwer ermöglichen, da die durch den Crash erzeugten Crash-Beschleunigungssignale, oftmals in der Amplitude sehr gering sind oder infolge einer weichen Fahrzeugkarosserie sich nur langsam im Fahrzeug ausbreiten und somit vom Zentralsteuergerät/Steuergerät, welches sich bevorzugt auf dem Mitteltunnel befindet, relativ schwer erfasst werden können.
  • Um hier eine Verbesserung zu erzielen, ist man dazu übergegangen, Systeme zu schaffen, bei welchen sogenannte Assistenzsensoren (sogenannte Seitensensoren/Up-Front-Sensoren) mit den unterschiedlichsten Wirkprinzipien, wie beispielsweise Druck- und Beschleunigungssensoren, möglichst nahe vor Ort platziert sind, um möglichst schnell einen Aufprall erkennen zu können und dem zum System dazugehörenden Zentralgerät/Steuergerät, welches bevorzugt in der Mitte des Fahrzeugs platziert ist, Weitermelden zu können.
  • Das erfindungsgemäße Multifunktionsmessgerät wird nachfolgend in Verbindung mit einem Insassenschutzsystem (bestehend aus einem Zentralgerät/Steuergerät sowie dazugehörende ausgelagerte Assistenzsensoren) beschrieben, wobei es aber gilt, dass das erfindungsgemäße Multifunktionsmessgerät auch zur Erfassung dynamischer Signalfolgen oder Übertragungsprotokoll von anderen im Fahrzeug vorhandene Assistenzsensoren anzuwenden ist, bzw. sich der Schutzbereich darauf erstreckt. Neben den bereits genannten als Beschleunigungssensor ausgebildeten Assistenzsensoren, sind beispielsweise Körperschallsensoren, Lenkwinkelsensoren, Drucksensoren, Ölgütesensoren, Umfeldsensoren, Fahrdynamikregelungssensoren, Raddrehzahlsensoren (für ABS- & ESP-Funktion) als weitere Assistenzsensoren zu nennen, welche Informationen zu einem Steuergerät übertragen.
  • Wie bereits vorangehend erörtert, sowie aus der vorgehenden Aufzählung ersichtlich, nimmt die Anzahl an ausgelagerten sogenannten Assistenzsensoren, welche im Fahrzeug eingebrachte Zentralgeräte/Steuergeräte mit Daten/Signalfolgen versorgen, bei neueren Fahrzeugtypen ständig zu.
  • Für Servicezwecke, bzw. Reparaturzwecke sind die Zentralgeräte/Steuergeräte in der Regel derart konzipiert/realisiert, dass in der Werkstatt mittels speziellen Werkstatt-Diagnosetestern mit diesen Zentralgeräten/Steuergeräten, mittels einer verbindenden Kommunikationsleitung/Diagnoseleitung eine Kommunikation damit aufgenommen werden kann, um beispielsweise den in den Zentralgeräten/Steuergeräten befindlichen Fehlerspeicher auszulesen, sowie diesen Fehlerspeicher gegebenenfalls zu lösen, damit die Fehlerlampe im Fahrzeug (nach erfolgter Reparatur) wieder erlischt/passiv geschalten wird.
  • Als Nachteil bei diesen System gemäß dem Stand der Technik kann gewertet werden, dass bei einem defektem Zentralgerät/Steuergerät auch keine Aussage über die Funktionalität der an dem Zentralgerät/Steuergerät angeschlossenen Assistenzsensoren getroffen werden kann, da derzeit eine Kommunikation mit den Assistenzsensoren immer zwangsläufig ein (zwischengeschaltetes) diagnosefähiges Zentralgerät/Steuergerät voraussetzt.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Lösung bzw. eine Abhilfe, hinsichtlich diesem systembedingtem Schwachstellenverhalten, vorzustellen.
  • Zur Vermeidung dieses systembedingten Schwachstellenverhaltens, wird deshalb erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Werkstatt-Diagnosetester (in der weiteren Beschreibung auch/folgend als Multifunktionsmessgerät genannt), bzw. dass erfindungsgemäße Multifunktionsmessgerät derart ausgebildet sind/ist, dass mittels dem Multifunktionsmessgerät die dynamischen Signalfolgen oder das Übertragungsprotokoll zwischen Assistenzsensor und Steuergerät gemonitort (überwacht) werden kann, und/oder dass mittels dem Multifunktionsmessgerät mindestens eine der Grundfunktionen des zum Assistenzsensor dazugehörenden Steuergerätes emulieren werden kann, sodass das Multifunktionsmessgerät (direkt) anstelle des Steuergerätes mit dem Assistenzsensor kontaktiert werden kann, und den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge (vom Assistenzsensor stammend) mittels einer geräteeigenen Anzeigeeinheit bzw. im Multifunktionsmessgerät integrierten Anzeigeeinheit in einer decodierten Form (z. B. für den Nutzer/für das Werkstattpersonal) dargestellt/angezeigt werden kann.
  • Als ein wesentlicher weiterer Vorteil kann betrachtet werden, dass beispielsweise bei Fahrzeugreparaturen oder beim Elektronik-(Gebraucht-)Ersatzteilgeschäft, auch die aus dem Fahrzeug ausgebaute Assistenzsensoren, direkt an das erfindungsgemäße Multifunktionsmessgerät angeschlossen/kontaktiert werden können, und auf einfachster Weise auf korrekte Funktion überprüft werden können, da dass erfindungsgemäße Multifunktionsmessgerät (wie bereits vorangehend erörtert) mindestens eine der Grundfunktionen des zum Assistenzsensor dazugehörenden Steuergerätes emulieren kann, bzw. direkt anstelle des Steuergerätes mit dem Assistenzsensor kontaktiert werden kann, um die vom Assistenzsensor stammenden (ansonsten durch den Assistenzsensor in das Kraftfahrzeug-Bordnetz eingebrachte) dynamische Signalfolgen zu erfassen, sowie den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge mittels einer Anzeigeeinheit in einer decodierten Form darzustellen.
  • Unter Assistenzsensoren im Lichte der Erfindung sind alle signalerfassende Elektronikkomponenten eines Gesamtsystems zu verstehen, welche mittels einer Schnittstelle mit einen Zentralgerät/Steuergerät verbunden sind, und die erfassten Daten an das Zentralgerät/Steuergerät weiterleiten.
  • Bei der zu erfassenden dynamischen Signalfolge handelt es sich um ein im Kraftfahrzeug-Bordnetz verwendetes Übertragungsprotokoll, mittels diesem Informationen von einem Assistenzsensor zu einem Steuergerät übertragen werden, wobei es sich bei der zu erfassenden dynamische Signalfolge oder dem zu erfassenden Übertragungsprotokoll um ein sogenanntes PAS3-Protokoll und/oder PAS4-Protokoll und/oder um ein sogenanntes PSI5-Protokoll und/oder um ein sogenanntes PWM-Protokoll und/oder um ein sogenanntes FlexRay-Protokoll handelt.
  • Zu den genannten Protokolltypen wird im Rahmen der Erfindung nicht näher eingegangen, da diese mit ihren Bezeichnungen einem in der Kfz-Branche tätigen Fachmann bestens bekannt sind, bzw. beispielsweise in den nachfolgenden Literaturstellen bereits ausreichend offenbart sind.
  • Literaturstellen:
    • a) DE 44 25 845 A1 (z. B. „PWM-Protokoll”/„PWM-Schnittstelle” – insbesondere 2)
    • b) DE 101 14 504 A1 (z. B. „PAS-Protokoll”/„PAS-Schnittstelle” – insbesondere 1 bis 7)
    • c) DE 10 2007 003 210 A1 (z. B. „PAS-Protokoll”/„PAS-Schnittstelle” – insbesondere Absatz [0032])
    • d) DE 10 2007 012 463 A1 (z. B. „PAS-Protokoll”/„PAS-Schnittstelle” – insbesondere Absatz [0031])
    • e) DE 10 2006 026 879 A1 (z. B. „PSI-Protokoll”/„PSI-Schnittstelle” – insbesondere Absatz [0003])
    • f) DE 603 01 752 T9 & DE 603 01 637 T2 (z. B. „FlexRay-Protokoll”/„FlexRay-Schnittstelle”)
    • g) Fachbuch: „Passive Sicherheit von Kraftfahrzeugen" – von Florian Kramer – 2006, 429 Seiten (z. B. Seite 279–280; „PAS3- & PAS4- & PSI5-Protokoll")
    • h) Fachbuch: „Elektronik in der Fahrzeugtechnik" – von Kai Borgeest – 2007, 346 Seiten (z. B. Seite 79; „PAS-Protokoll & PAS4-Protokoll")
  • Beim PAS-(Peripheral Acceleration Sensor) 3-/4-Protokoll, handelt es sich um ein überwiegend von Bosch entwickeltes Übertragungsprotokoll.
  • Beim PSI-(Peripheral Sensor Interface) 5-Protokoll, handelt es sich um ein von den Firmen Autoliv, Bosch und ContiTemic gemeinsam entwickeltes Übertragungsprotokoll.
  • Ebenso wird auf eine nähere Erörterung hinsichtlich der Begriffe „Powerline”, „Energieversorgung mittels Powerline” und „Synchronisationsimpuls” im Rahmen dieser Erfindung verzichtet, da diese Begriffe einem auf dem Gebiet des Insassenschutz tätigen Fachmann bestens bekannt sind, bzw. beispielsweise in den nachfolgenden Literaturstellen bereits ausreichend offenbart sind.
  • Literaturstellen:
  • Der fachliche Inhalt dieser genannten, sowie bereits zuvor genannten Literaturstellen, ist in deren Gesamtheit Inhalt/Bestandteil dieser Anmeldung.
  • Anzumerken ist, dass im Rahmen dieser Erfindung/Anmeldung unter dem Begriff „Synchronisationsimpuls”, es sich sowohl um einen auf die Leitung aufgeprägten Impuls handeln kann (auf diesen der Assistenzsensor antwortet), als auch um einen Power-On-Impuls (Bereitstellung der Versorgungsenergie) handeln kann (worauf der Assistenzsensor darauf antwortet).
  • Ferner ist anzumerken, dass das (logische) Erfassen der dynamischen Signalfolgen (der entsprechenden Protokolle) durch das Multifunktionsmessgerät, selbstverständlich auch beinhaltet, dass das Multifunktionsgerät über die entsprechenden physikalischen Schnittstellen der einzelnen Protokolle verfügt.
  • Weiterhin ist der Vollständigkeit an dieser Stelle anzumerken, dass im Lichte der Erfindung unter dem Begriff „Assistenzsensor” vorzugsweise bzw. nur diejenigen Sensoren (wie vorangehend bereits beispielhaft aufgelistet) zu verstehen sind, welche Daten für ein dazugehörendes Zentralgerät/Steuergerät erfassen und diesem bereitstellen bzw. zu diesem Steuergerät übertragen, und selbst nicht direkt an einem allgemeingültigen im Kraftfahrzeug vorhandenen Fahrzeugdiagnose-Bus (z. B. CAN oder K-Line) kontaktiert sind, sondern mittels einer spezifischen Schnittstelle mit dem dazugehörendem Zentralgerät/Steuergerät kontaktiert sind.
  • Diese spezifische Schnittstelle ist vorzugsweise als sogenannte Powerline ausgebildet, damit neben der Datenübertragung vom Assistenzsensor zum Steuergerät, auch eine Energieversorgung vom Steuergerät zum Assistenzsensor möglich ist (incl. Synchronisation/Synchronisationsimpulse – sofern erforderlich).
  • Wie oben bereits erörtert, ist das erfindungsgemäße Multifunktionsmessgerät derart ausgebildet, dass dieses mindestens eine der Grundfunktionen des zum Assistenzsensor dazugehörenden Steuergerätes emulieren werden kann, sodass das Multifunktionsmessgerät (direkt) anstelle des Steuergerätes mit dem Assistenzsensor kontaktiert werden kann, wobei unter Grundfunktion beispielsweise die Bereitstellung der erforderliche Energieversorgung für den Assistenzsensor zu verstehen ist (z. B. via Kfz-Batterie stammend), bzw. die Bereitstellung der erforderlichen Steuerbefehle und/oder Synchronisationsimpulse die für den Assistenzsensor zu verstehen ist.
  • Damit eine entsprechende Kontaktierung des Assistenzsensors mit dem Multifunktionsmessgerät fehlerfrei ermöglicht wird, weist das Multifunktionsmessgerät für die Kontaktierung des Assistenzsensors eine entsprechende Kontaktmöglichkeit auf, welche vom mechanischem Steckerkontaktbild bzw. Steckerinterface, einem in einem Fahrzeug vorkommenden mechanischem Steckerkontaktbild bzw. Steckerinterface entspricht oder kompatibel ist.
  • Als Alternative hierzu, ist auch eine zu Hilfenahme eines zwischenschaltbaren Kabeladapters möglich, damit das für die Kontaktierung des Assistenzsensors mechanischem Steckerkontaktbild bzw. Steckerinterface indirekt mittels zu Hilfenahme dieses zwischenschaltbaren Kabeladapters am Multifunktionsmessgerät herstellbar ist. Ebenso ist in einer bevorzugten Ausführungsform eine indirekte „kontaktlose Kontaktierung” in der Art vorteilhaft/vorgesehen, bei dieser eine Modulationsstromsensierung mittels dem Prinzip einer Stromzange erfolgt, indem die Sensor-Schnittstelle mittels einer geeigneten Messvorrichtung „umgriffen” wird.
  • Ferner ist das Multifunktionsmessgerät dafür ausgebildet, um den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge mittels einer Anzeigeeinheit in einer decodierten Form darzustellen, wobei die Darstellung des Informationsinhalt (je nach Realisierung) sowohl in Klartext und/oder als Textfolge und/oder als decodierte Zahlenfolge und/oder farblich-optischer Signalform und/oder im einfachsten Fall als Ja-Nein-Anzeige und/oder als Gut-Schlecht-Anzeige und/oder als Grün-Rot-Anzeige erfolgen kann.
  • Als weiteres Merkmal ist anzuführen, dass das Multifunktionsmessgerät transportabel ist, wobei dieses ein Bauraumvolumen von kleiner 5, 10 bzw. 15 dm3 aufweist sowie ein Gewicht von kleiner 1, 3 bzw. 5 Kilogramm aufweist, bzw. wegen dessen kompakter Bauform ein spezifisches Gewicht von größer 0,3 Kilogramm/dm3 aufweist.
  • Ebenso ist als Merkmal anzuführen, dass das Multifunktionsmessgerät am freien Mark als handelsübliches Universal-Messgerät käuflich zu erwerben ist.
  • Ergänzend sei angemerkt, dass sich der Schutzumfang neben dem Multifunktionsmessgerät selbst, auch auf dessen Verwendung erstreckt, um im Kraftfahrzeug-Bordnetz dynamische Signalfolgen zu erfassen, sowie den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge mittels einer geräteeigenen bzw. integrierten Anzeigeeinheit in einer decodierten Form darzustellen.
  • Weitere Vorteile bzw. Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den in den Zeichnungen/1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispielen.
  • In der Beschreibung, in den Ansprüchen, in der Zusammenfassung und in den dazugehörenden Zeichnungen werden die in der hinten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet.
  • Die Erfindung wird nun nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Zuhilfenahme der Figuren näher erläutert. Im folgenden können für funktional gleiche und/oder gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen sein. Es zeigen:
  • 1: Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6) und einer Mehrzahl auf einem beschleunigungssensieblen Wirkprinzip funktionierenden Assistenzeinheiten/Assistenzsensoren (7, 8).
  • 2: Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6) und zwei auf einem optischen Wirkprinzip funktionierenden Assistenzeinheiten (2, 3).
  • 3: Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6), sowie einem Diagnose-Interface/Diagnose-Schnittstelle und einen Werkstatt-Diagnosetester, gemäß dem Stand der Technik.
  • 4: Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6), sowie dem erfindungsgemäßem Multifunktionsmessgerät.
  • 5: Eine weitere Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6), sowie dem erfindungsgemäßem Multifunktionsmessgerät.
  • Wegen der Übersichtlichkeit, sind die eigentlichen Rückhaltemittel, bzw. die ausführenden Aktuatoriken für das Kfz-Sicherheitssystem des Fahrzeugs hierbei in den nachfolgenden Figuren/Zeichnungen nicht näher dargestellt.
  • 1 zeigt eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (9) mit einer Zentraleinheit (6) und einer Mehrzahl auf einem beschleunigungssensieblen Wirkprinzip funktionierenden Assistenzeinheiten/Assistenzsensoren (7, 8), wie ein solches System z. B. typisch für ein Insassenschutzsystem ist. Wie aus der Figur ersichtlich ist, befindet sich zentral im Fahrzeug die Zentraleinheit (6), an diese die Daten/Informationen von den ausgelagerten Assistenzsensoren (7, 8) stammend, mittels geeigneten Verbindungs-Schnittstellen (6.1)/Daten-Schnittstellen (6.1) zugeführt werden. Die Pfeile an den ausgelagerten Assistenzsensoren (7, 8) zeigen hierbei die Wirkrichtung (7.1, 8.1) der in den ausgelagerten Assistenzsensoren befindlichen Beschleunigungssensoren an, wobei sofern zwei Pfeile vorhanden sind, die ausgelagerten Assistenzsensoren (7, 8) über zwei Beschleunigungssensoren verfügen.
  • 2 zeigt eine weitere Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6) und zwei auf einem optischen Wirkprinzip funktionierenden Assistenzeinheiten/Assistenzsensoren (2, 3), wobei bei dieser Darstellung der Erfassungsbereich des nach vorne gerichteten Assistenz-Umgebungserfassungssystems (2) mit dessen Abtaststrahlen (2.1) sowie der Erfassungsbereich des nach hinten gerichteten Assistenz-Umgebungserfassungssystems (3) mit dessen Abtaststrahlen (3.1), insbesondere hinsichtlich der Reichweite nur symbolisch dargestellt sind. Die von den als Umgebungserfassungssystemen ausgebildeten Assistenzeinheiten/Assistenzsensoren (2, 3) ermittelten Informationen bzw. Daten, werden der Zentraleinheit/dem Steuergerät (6) mittels geeigneten Verbindungs-Schnittstellen (6.1)/Datenschnittstellen (6.1) zugeführt, in dieser die Informationen mittels einer Auswerteeinheit ausgewertet/analysiert werden. Bei den gezeigten Beispiel handelt es sich um ein System zur Unterstützung des Fahrzeugführers bei einem Einparkvorgang oder ein Hinderniserfassungssystem, um den Fahrzeugführer zu Unterstützen/Warnen, bzw. einen automatischen Bremsvorgang oder ein automatisches Ausweichmanöver einzuleiten.
  • Die 3 zeigt ähnlich wie 1 eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6), sowie einem Diagnose-Interface/Diagnose-Schnittstelle, sowie ferner einen Werkstatt-Diagnosetester (10), gemäß dem Stand der Technik.
  • Wie aus der 3 ersichtlich ist, erfolgt gemäß dem Stand der Technik, eine Kommunikation des Werkstatt-Diagnosetesters (10) ausschließlich mit dem Zentralgerät (6)/Steuergerät (6), unter zu Hilfenahme der Verbindungs-/Daten-/Diagnose-Schnittstelle (6,2, 6,3), welche aus n Leitungen besteht, wobei die Zahl n für eine wie auch mehrere (n = 1 bis x) Leitungen stehen kann. Eine Kommunikation mit den am Steuergerät (6) mittels geeigneten Schnittstellen (6.1) kontaktierten Assistenzsensoren (7, 8), ist – sofern dieses gemäß dem Stand der Technik überhaupt möglich ist – ausschließlich mittels zu Hilfenahme des (zu den Assistenzsensoren gehörenden) dazwischengeschalteten Zentralgeräts (6)/Steuergeräts (6) möglich, da eine direkte Kontaktierung der Assistenzsensoren (7, 8) mit dem Werkstatt-Diagnosetester (10) nicht vorgesehen ist. Für die Kontaktierung des Werkstatt-Diagnosetester (10) mit dem Steuergerät (6) befindet sich hierfür im Fahrzeug (9) ein sogenannte/s Diagnose-Schnittstelle (5)/Diagnose-Interface (5).
  • Die 4 zeigt eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Zentraleinheit (6), sowie dem erfindungsgemäßem Multifunktionsmessgerät (1).
  • Wie aus der Figur ersichtlich ist, ist das Multifunktionsmessgerät (1) (abweichend zur 3), mit dessen Verbindungs-/Daten-/Diagnose-Schnittstelle (6.2, 6.3) (n Leitungen (n = 1 bis x)) nicht (primär) mit der/dem im Fahrzeug (9) befindlichen Diagnose-Schnittstelle (5)/Diagnose-Interface (5) kontaktiert, sondern primär mit der Fahrzeugmasse, sowie mit einer verbindenden Schnittstelle (6.1) kontaktiert (4), welche einen Assistenzsensors (8) mit dem dazugehörenden Steuergerät (6) verbindet. Wie bereits schon teilweise erörtert, kann die Kontaktierung (4) hierbei mittels direkter Kontaktierung oder als kontaktloser Abgriff erfolgen.
  • Eine direkte Kontaktierung mittels Kontaktierung, erfolgt beispielsweise in einfachster Weise mittels einer einfachen Verbindung, um die durch die Signalmodulation hervorgerufenen Spannungsschwankungen auf der Leitung zu erfassen. Anstatt der Spannungsschwankungen, kann auch der durch die verbindenden Schnittstelle (6.1) fließende Strom erfasst werden, welcher sich infolge der Signalmodulation in der Stromamplitude ändert. Die Erfassung des modulierten Stromes kann hierbei beispielsweise derart erfolgen, dass ein nicht näher gezeigter sogenannter „Shunt” (Messwiderstand) in die verbindenden Schnittstelle (6.1) miteingebracht wird (beispielsweise mittels eines Kabeladapters im Leitungssatz der verbindenden Schnittstelle (6.1)), und die darüber vom Modulationsstrom verursachte abfallende (Modulations-)Spannung erfasst und ausgewertet wird, oder wie bereits weiter oben erörtert, indem eine indirekte „kontaktlose Kontaktierung” in der Art vorgenommen wird, bei dieser eine Modulationsstromsensierung mittels dem Prinzip einer Stromzange erfolgt, indem die eine oder mehreren Leitungen der verbindenden Schnittstelle (6.1) mittels einer geeigneten Messvorrichtung „umgriffen” wird/werden.
  • Die 5 zeigt eine weitere Darstellung eines Kraftfahrzeugs (9) mit einer Zentraleinheit (6), sowie dem erfindungsgemäßem Multifunktionsmessgerät (1). Abweichend zur 4, erfolgt hierbei die Kontaktierung (4) des Multifunktionsmessgerätes (1) direkt mit dem Assistenzsensor (8), indem mittels geeigneten Schnittstellen (6.2, 6.3), welche auch über ein geeignetes physikalisches (elektrisch wie mechanisches) Stecker-Interface verfügen, der Assistenzsensor (8) direkt an dessen mechanischem Stecker kontaktiert wird, oder eine im Leitungssatz der verbindenden Schnittstelle (6.1) vorhandene „Stecker-Kupplung” getrennt wird, um ersatzweise das Multifunktionsmessgerät (1) daran zu kontaktieren.
  • Abschließend sei an dieser Stelle erwähnt (wie den 4 und 5 angedeutet zu entnehmen), dass die Funktion der vorgeschlagenen Messmöglichkeitserweiterung für Multifunktionsmessgeräte (1), auch in vorhandene Werkstatt-Diagnosetester (10) implementiert werden kann, indem diese mittels geeigneter Diagnose-Software sowie geeigneten physikalischen Schnittstellen-Möglichkeiten (zur direkten Kontaktierung (4) und/oder kontaktlosen Kontaktierung (4) der Assistenzsensoren) ergänzt werden, sodass neben den handelsüblichen Universal-Multifunktionsmessgerät (1) mit der beschriebenen Diagnosemöglichkeit, auch die herkömmlichen mit der beschriebenen Funktion erweiterten Werkstattdiagnose-Tester (10), auch unter dem Begriff des Multifunktionsmessgerätes zu betrachten sind, bzw. im Schutzumfang enthalten sind.
  • 1
    Multifunktionsmessgerät
    1.1
    Anzeigeeinheit des Multifunktionsmessgeräts
    2
    Optische Assistenzeinheit/optischer Assistenzsensor
    2.1
    Abtaststrahlen der optischen Assistenzeinheit (2)
    3
    Optische Assistenzeinheit/optischer Assistenzsensor
    3.1
    Abtaststrahlen der optischen Assistenzeinheit (3)
    4
    Kontaktierung/Signalabgriff/Signalabgriff mit Stromzange
    5
    Diagnose-Interface/Diagnose-Schnittstelle
    6
    Steuergerät/Zentraleinheit
    6.1
    Verbindungs-/Daten-/Diagnose-Schnittstelle (n Leitungen (n = 1 bis x))
    6.2
    Verbindungs-/Daten-/Diagnose-Schnittstelle (n Leitungen (n = 1 bis x))
    6.3
    Verbindungs-/Daten-/Diagnose-Schnittstelle (n Leitungen (n = 1 bis x))
    7
    Beschleunigungssensieble Assistenzeinheit
    7.1
    Wirkrichtung der beschleunigungssensieblen Assistenzeinheit (7)
    8
    Beschleunigungssensieble Assistenzeinheit
    8.1
    Wirkrichtung der beschleunigungssensieblen Assistenzeinheit (8)
    9
    Fahrzeug/Kraftfahrzeug/Kfz
    10
    Werkstatt-Diagnosetester
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4425845 A1 [0014]
    • - DE 10114504 A1 [0014, 0018, 0018]
    • - DE 102007003210 A1 [0014]
    • - DE 102007012463 A1 [0014]
    • - DE 102006026879 A1 [0014]
    • - DE 60301752 T9 [0014]
    • - DE 60301637 T2 [0014]
    • - DE 102004050416 A1 [0018]
    • - DE 10342625 A1 [0018]
    • - EP 0407391 B1 [0018]
    • - US 6188314 B1 [0018]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Fachbuch: „Passive Sicherheit von Kraftfahrzeugen” – von Florian Kramer – 2006, 429 Seiten (z. B. Seite 279–280; „PAS3- & PAS4- & PSI5-Protokoll”) [0014]
    • - Fachbuch: „Elektronik in der Fahrzeugtechnik” – von Kai Borgeest – 2007, 346 Seiten (z. B. Seite 79; „PAS-Protokoll & PAS4-Protokoll”) [0014]

Claims (24)

  1. Multifunktionsmessgerät (1), insbesondere geeignet zum Messen von Signalen an Kraftfahrzeug-Bordnetzen, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) geeignet ist, um im Kraftfahrzeug-Bordnetz dynamische Signalfolgen zu erfassen, sowie den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge mittels einer Anzeigeeinheit (1.1) in einer decodierten Form darzustellen.
  2. Multifunktionsmessgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der zu erfassenden dynamischen Signalfolge um ein im Kraftfahrzeug-Bordnetz verwendetes Übertragungsprotokoll handelt, mittels diesem Informationen von einem Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) zu einem Steuergerät (6) übertragen werden.
  3. Multifunktionsmessgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der zu erfassenden dynamische Signalfolge oder dem zu erfassenden Übertragungsprotokoll um ein sogenanntes PAS3-Protokoll und/oder PAS4-Protokoll handelt.
  4. Multifunktionsmessgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der zu erfassenden dynamische Signalfolge oder dem zu erfassenden Übertragungsprotokoll um ein sogenanntes PSI5-Protokoll handelt.
  5. Multifunktionsmessgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der zu erfassenden dynamische Signalfolge oder dem zu erfassenden Übertragungsprotokoll um ein sogenanntes PWM-Protokoll handelt.
  6. Multifunktionsmessgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der zu erfassenden dynamische Signalfolge oder dem zu erfassenden Übertragungsprotokoll um ein sogenanntes FlexRay-Protokoll handelt.
  7. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) anstelle des Steuergerätes (6) mit dem Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) kontaktiert werden kann.
  8. Multifunktionsmessgerät (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) mindestens eine der Grundfunktionen des zum Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) dazugehörenden Steuergerätes (6) emulieren kann.
  9. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) anstelle des Steuergerätes (6), die für den Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) erforderliche Energieversorgung bereitstellt.
  10. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) anstelle des Steuergerätes (6), die für den Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) erforderlichen Steuerbefehle und/oder Synchronisationsimpulse bereitstellt.
  11. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) die für den Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) erforderlichen Steuerbefehle und/oder Synchronisationsimpulse, sowie die für den Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) erforderliche Energieversorgung, auf einer gemeinsamen Leitung, einer sogenannten Powerline, bereitstellt.
  12. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) für die Kontaktierung des Assistenzsensors (2, 3, 7, 8) eine entsprechende Kontaktmöglichkeit aufweist, welche vom mechanischem Steckerkontaktbild bzw. Steckerinterface, einem in einem Fahrzeug (9) vorkommenden mechanischem Steckerkontaktbild bzw. Steckerinterface entspricht oder kompatibel ist.
  13. Multifunktionsmessgerät (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich das mechanischem Steckerkontaktbild bzw. Steckerinterface direkt am Multifunktionsmessgerät befindet, oder das mechanischem Steckerkontaktbild bzw. Steckerinterface indirekt mittels zu Hilfenahme eines zwischenschaltbaren Kabeladapters am Multifunktionsmessgerät (1) herstellbar ist.
  14. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) die zu erfassende dynamische Signalfolge oder das zu erfassenden Übertragungsprotokoll zwischen Assistenzsensor (2, 3, 7, 8) und Steuergerät (6) monitort und den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge mittels einer Anzeigeeinheit (1.1) in einer decodierten Form darstellt.
  15. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät den Informationsinhalt in Klartext und/oder als Textfolge und/oder als decodierte Zahlenfolge darstellt.
  16. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) den Informationsinhalt in farblich-optischer Signalform darstellt.
  17. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) den Informationsinhalt im einfachsten Fall als Ja-Nein-Anzeige und/oder als Gut-Schlecht-Anzeige und/oder als Grün-Rot-Anzeige darstellt.
  18. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) transportabel ist.
  19. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) ein Bauraumvolumen von kleiner 15 dm3 aufweist.
  20. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) ein Gewicht von kleiner 5 Kilogramm aufweist.
  21. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) ein spezifisches Gewicht von größer 0,3 Kilogramm/dm3 aufweist.
  22. Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1) am freien Mark als handelsübliches Universal-Messgerät käuflich zu erwerben ist.
  23. Verwendung eines Multifunktionsmessgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 22, um im Kraftfahrzeug-Bordnetz dynamische Signalfolgen zu erfassen, sowie den Informationsinhalt mindestens einer Signalfolge mittels einer geräteeigenen und/oder integrierten Anzeigeeinheit (1.1) in einer decodierten Form darzustellen.
  24. Multifunktionsmessgerät (1), insbesondere geeignet zum Messen von Signalen an Kraftfahrzeug-Bordnetzen, dadurch gekennzeichnet, dass das Multifunktionsmessgerät (1), ohne zwischengeschaltetes Steuergerät (6), direkt mit den Assistenzsensoren (2, 3, 7, 8) kommunizieren kann.
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