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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehörschutzsystem aufweisend ein Griffstück und alle Elemente einer Gruppe von Dämmelementen sowie eine spezielle Gehörschutzvorrichtung.
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Gehörschutz dient dazu, physiologisch und psychologisch bedenklichen Schall vom menschlichen Hörsystem abzuhalten, beziehungsweise nur Teile des Schalls gegebenenfalls gefiltert in das menschliche Ohr zu leiten. Das Tragen von Gehörschutz ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben und dient dem Erhalt des Hörvermögens bei langanhaltender Lärmexposition. In der Regel stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Gehörschutzvorrichtungen zur Verfügung. Auch im Freizeitbereich ist Gehörschutz notwendig, beispielsweise beim Schießsport, oder falls gewünscht, beim Schwimmen, Basteln oder zum leichteren Einschlafen.
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Auf dem Gebiet der Gehörschutzvorrichtungen werden grundsätzlich zwei Bereiche unterschieden: Der speziell angefertigte individuelle Gehörschutz und der Standardgehörschutz. Bei ersterem liegen die Kosten aufgrund der individuellen Anpassung an das Ohr des Trägers deutlich höher.
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Im Bereich des Standardgehörschutzes werden einfache, vorgefertigte Dämmelemente mit fest angeformten Griffstücken oder bei Körpertemperatur plastische Massen ohne gesondertes Griffstück verwendet. Die Dämmelemente des Standardgehörschutzes sind in der Regel halbkugel-, kegel- oder tannenförmig ausgebildet. Die reine Dämmwirkung erfolgt durch Energieumwandlung des Schalls in der massiven Standardgehörschutzvorrichtung, besondere akustische Filter sind nicht vorgesehen. Hierdurch werden die unterschiedliche Frequenzen und Intensitäten einer oder unterschiedlicher Lärmquellen nicht in gleicher Weise gedämmt. Standardgehörschutz ist zwar besonders günstig, jedoch auch besonders nachteilig, da keine Anpassung an individuelle physiologische Gegebenheiten eines Gehörschutzträgers oder dessen möglicherweise wechselnde Lärmbelastungen erfolgt. Der sehr geringe Tragekomfort führt dazu, dass die Standardgehörschutzvorrichtung vom Träger oft abgelehnt und daher selten getragen wird. Ein solcher Gehörschutz ist beispielsweise in
US 6,695,093 B1 oder
US 6,676,173 B2 offenbart.
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Im Bereich der individuell angepassten Gehörschutzvorrichtungen wurde lediglich im beruflichen Bereich hin und wieder ein speziell an den Verlauf des Gehörgangs eines Trägers angepasstes und aus der Hörgeräteakustik bekanntes Ohrpassstück angefertigt. Ein solches Ohrpassstück ist jedoch mit einer ganzen Reihe von Nachteilen verbunden: Aufgrund physiologischer Veränderungen wie Gewichtsab- oder -zunahme beim Träger kann ein einmal passend angefertigtes Ohrpassstück im Laufe der Zeit seine Passung verlieren, so dass dieses nachgearbeitet oder neu erstellt werden muss. Das Ohrpassstück muss relativ groß und massiv ausgeführt werden, um vom Träger sicher gegriffen, ins Ohr eingesetzt und von dort entnommen werden zu können. Diese Größe ist auch aus hygienischen Gründen erforderlich, da ein Träger mit seinen möglicherweise verunreinigten Fingern nicht mit den den Gehörgang berührenden Teilen des Ohrpassstücks in Berührung kommen sollte. Die notwendige Größe erzeugt ein Fremdkörpergefühl im Ohr, was zu einem unangenehmen Tragegefühl und zur Ablehnung des Gehörschutzes durch den Träger führt. Ein weiterer Nachteil ist, dass gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft hygienische Bedingungen einzuhalten sind, beispielsweise sollen aus Schaumstoff bestehende Gehörschutzstöpsel zweimal täglich gewechselt werden. Bei individualisierten Ohrpassstücken würde dies aufgrund der Vielzahl der für jeden Arbeitnehmer bereitzuhaltenden Vorrichtungen zu sehr hohen Kosten für den Arbeitgeber führen.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Gehörschutz mit hohem Tragekomfort und damit hoher Akzeptanz, anzugeben, der bei unterschiedlichen Lärmquellen eingesetzt und somit auf unterschiedliche Einsatzgebiete anpassbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein variables Gehörschutzsystem gelöst, bei dem zu einem Griffstück wahlweise unterschiedliche Dämmelemente einsetzbar sind. Diese Dämmelemente sind erfindungsgemäß gewählt aus einer Gruppe von Dämmelementen, gebildet durch: Lamellenkörper, Schaumstoffkörper und individuelles Passstück, wobei das jeweilige Dämmelement lösbar mit dem Griffstück verbunden ist und wobei die jeweiligen Dämmelemente und das Griffstück komplementäre Verbindungseinrichtungen aufweisen. Aufgrund der lösbaren Verbindung von Griffstück und Dämmelement können mit einem einzigen Griffstück je nach Schutzanforderung ganz unterschiedliche Dämmelemente kombiniert werden. Eine einfache Standardgehörschutzvorrichtung kann bei geändertem oder wechselndem Einsatzort mit geänderter Lärmcharakteristik zu einer individuell angepassten Gehörschutzvorrichtung umgerüstet werden, der Arbeitgeber kann zunächst einen Satz von Standarddämmelementen bereithalten und diesen bei Bedarf um individuelle Passstücke ergänzen. Hierdurch bietet das erfindungsgemäße Gehörschutzsystem einen hohen Tragekomfort und hohe Akzeptanz. Die erfindungsgemäße Grundidee der Trennung von Griffstück und unterschiedlichen, an diesem befestigbaren Dämmelementen ermöglicht also dem Arbeitgeber, ein anpassungsfähiges Gehörschutzsortiment bereitzuhalten. Die komplementären Verbindungseinrichtungen von Griffstück und Dämmelement stellen sicher, dass die eine Verbindungseinrichtung auf dem Griffstück mit den komplementären Verbindungseinrichtungen in den jeweiligen Dämmelementen zusammenwirken, so dass nur eine Verbindungseinrichtung benötigt wird, was die Herstellung und das System vereinfacht und somit dessen Einsetzbarkeit verbessert.
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Dadurch, dass die Verbindungseinrichtung form- und/oder kraftschlüssig arbeitend ausgebildet ist, insbesondere als Schraubverbindung, Rastverbindung, Bajonettverschluss, Magnetverschluss, und vorzugsweise ein Gelenk enthält, kann die für jeden Einsatzzweck beste Verbindungsart gewählt werden. Bevorzugt sind solche Verbindungen, die ein ungewolltes Lösen verhindern und gleichzeitig eine feste Verbindung zwischen Griffstück und im Gehörgang befindlichem Dämmelement ausbilden. Hierbei sind insbesondere eine Schraubverbindung oder eine Rastverbindung bevorzugt, jedoch ist erfindungsgemäß auch möglich, eine magnetische Bindung herzustellen. Enthält die Verbindungseinrichtung ein Gelenk, so ist ein besonders schonendes und ergonomisches Einführen des Gehörschutzes in ein Ohr möglich, das Griffstück kann am Gelenk so verschwenkt werden, dass es den Windungen des Gehörgangs ohne unangenehmen Wandkontakt folgt.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Griffstück als zylindrischer Körper ausgebildet ist, eine Schalleintrittsöffnung vorzugsweise in einem einem Gehörgang zugewandten Endbereich des Griffstückes aufweist und die Verbindungseinrichtung als im Längsschnitt wellenförmiger Abschnitt in diesem Endbereich des Griffstückes ausgebildet ist, vorzugsweise mit durchmessergrößeren Endwellen. Ein zylindrischer Körper ist kantenfrei und kann so den Gehörgang weder reizen noch verletzen. Ist die Schalleintrittsöffnung in einem ersten Endbereich des Griffstückes vorgesehen, so entspricht der Ort des Schalleintrittes in das Griffstück dem natürlichen Ort des Schalleintrittes in das Ohr. Der Schall muss mit großem Vorteil nicht durch das gesamte Griffstück geleitet werden, sondern nur durch dessen ersten Endbereich, der sich bereits im Inneren des Ohres befindet. Eine besonders einfache Verbindungseinrichtung ergibt sich, wenn der Endbereich des Griffstückes als im Längsschnitt wellenförmiger Abschnitt des Griffstückes ausgebildet ist. Die Wellen führen zum einen zu einer Vergrößerung der Oberfläche und zum anderen mit ihren Flanken zu einer Vielzahl von Anlageflächen, in die Kräfte aufgenommen und eingeleitet werden können. Sind die jeweiligen Endwellen der Verbindungseinrichtung durchmessergrößer als die zwischen ihnen befindlichen Wellen, so bieten sie Anlagepunkte für die Dämmelemente in Form von Aufsetzflächen.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Griffstück wie vorstehend ausgebildet ist, wobei die Verbindungseinrichtung als Rastverbindung mit einem lösbaren Umgriff ausgebildet ist. Diese Ausführung ermöglicht ebenfalls eine besonders einfache Verbindungseinrichtung, die aufgrund der verwendeten weichen oder elastischen Materialien verschleißarm oftmals lösbar und damit besonders haltbar ist.
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Ist das Griffstück entlang seiner Längsachse gebogen ausgebildet und/oder weist es eine Biegeversteifung auf und/oder einen ovalen Querschnitt, so wird mit großem Vorteil eine ergonomische Anpassung des Griffstückes an den Verlauf eines Gehörganges erreicht und das Einsetzen und Entfernen aus dem Ohr erleichtert. Die Biegeversteifung erhöht mit Vorteil die Stabilität des Griffstückes, so dass es trotz entgegenwirkender Kräfte sowohl eingesetzt als auch entnommen werden kann. Die Biegeversteifung ist vorzugsweise im Inneren des Griffstückes angeordnet und erstreckt sich über wenigstens einen Teil seiner Gesamtlänge. Mit großem Vorteil verhindert der ovale Querschnitt des Griffes ein Verdrehen im Ohr, da der Gehörgang ebenfalls höher als breit, also oval, ausgebildet ist. Durch den ovalen Querschnitt wird ein Verwender ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass er im Begriff ist, den Gehörschutz um 90° verdreht in sein Ohr einzusetzen. Hierdurch werden Verletzungen vermieden.
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Weist das Griffstück eine Anzeigevorrichtung der räumlichen Lage auf, vorzugsweise in Form eines linsenförmigen Griffes mit Griffmulden an seinem zweiten Endbereich, so ist das physiologisch korrekte Einsetzen des erfindungsgemäßen Gehörschutzes gewährleistet. Hierbei gilt es die unterschiedliche Krümmung des rechten und des linken Gehörganges zu beachten, beispielsweise durch unterschiedliche Farbgebung des linsenförmigen Griffes beim rechten und linken Griffstück. Der Benutzer einer Gehörschutzvorrichtung muss daher, insbesondere dann wenn ein individuelles Passstück vorhanden ist, zunächst Rechts und Links voneinander unterscheiden, wozu das rechte Griffstück eine andere Farbe als das linke Griffstück aufweisen kann. Sodann muss innerhalb eines Ohres der Gehörschutz räumlich korrekt eingesetzt werden, das heißt hier müssen jeweils Oben und Unten voneinander unterschieden werden. Die Rechts/Links Unterscheidung lässt sich demnach beispielsweise durch die Farbgebung der Griffmulden oder des Griffstückes erreichen, die Oben/Unten Unterscheidung erfolgt durch die Orientierung der Linse, die zusätzlich beispielsweise oben mit einem roten Punkt oder dergleichen gekennzeichnet sein könnte.
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Besteht das Griffstück aus einem elastischen und weichen Material und/oder ist das Material antibakteriell ausgerüstet, wobei das Material vorzugsweise Silikon oder ein auf Acryl basierendes Material ist, so werden einfache Verarbeitung, einfache Reinigung und die Möglichkeit einer Einfärbung gewährleistet. Durch unterschiedliche Farbgebung können beispielsweise unterschiedliche Griffstücke, Größen oder -Formen oder Verwendungsarten voneinander unterscheidbar gemacht werden. Die antibakterielle Ausrüstung hilft, mit großem Vorteil die Hygiene-Vorschriften besonders einfach einzuhalten. Die antibakterielle Wirkung wird erfindungsgemäß beispielsweise mit Ag+-Ionen erreicht. Ein weiches Material weist einen besonders hohen Tragekomfort auf.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Griffstück eine Aufnahme für ein akustisches Filterelement, insbesondere ein lineares, ein Breitband-, ein Hochfrequenz- oder ein Impulsfilterelement und/oder ein Metallelement aufweist. Hierdurch ist das erfindungsgemäße Gehörschutzsystem noch besser an unterschiedliche Einsatzgebiete anpassbar. Je nachdem, ob eine hochfrequente Dämmung, eine Breitbanddämmung, eine lineare Dämmung oder eine schwächere Lineardämmung oder eine Impulsdämmung (Schießsport) gewünscht sind, werden die entsprechend bekannten akustischen Filter in die Filteraufnahme eingesetzt. Die Filteraufnahme ist beispielsweise die Schalleintrittsöffnung. Durch ein Metallelement im Griffstück ist die Wiederfindbarkeit des Gehörschutzes sichergestellt. In lebensmittelverarbeitenden Betrieben ist es unbedingt erforderlich, dass Gehörschutzelemente, die versehentlich in das Lebensmittel oder den Lebensmittelrohstoff gelangt sind, ermittelt und entfernt werden. Gesundheitliche Gefährdungen der Verbraucher werden hierdurch sicher verhindert, da Detektion und Entfernung in der Regel mit Metalldetektoren und Magneten durchgeführt werden. Das Metallelement kann dabei ein Teil des Filterelementes wie das Filtersieb sein, ein Metallring, ein Gewinde oder beispielsweise die erwähnte Biegeversteifung.
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Weist das Griffstück eine Halterung für ein Band, insbesondere in Form eines auf das Griffstück aufschiebbaren Ringes und/oder ein Band auf, so können mit großem Vorteil zwei Gehörschutzelemente miteinander verbunden werden, beispielsweise mit dem Band, das um den Hals eines Trägers verläuft. Auf diese Weise ist mit großem Vorteil stets ein kompletter Gehörschutzsatz zur Hand, einzelne Gehörschutzvorrichtungen können nicht verloren gehen.
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Ist das individuelle Passstück so dimensioniert, dass es vollständig im Gehörgang aufgenommen und ohne Griffstück nicht in ein Ohr einsetz- oder herausnehmbar ist, so wird mit großem Vorteil zweierlei erreicht: Zum ersten ist der Tragekomfort und damit die Akzeptanz des Gehörschutzes besonders hoch, da das Passstück vom Träger praktisch nicht empfunden wird. Zum anderen ist sichergestellt, dass die gegebenenfalls verschmutzten Finger des Gehörschutzträgers nicht mit dem sich im Ohr befindlichen Passstück in Berührung kommen. Hierdurch wird verhindert, dass Chemikalien, Schmutzpartikel oder dergleichen in das Innere des Ohres eingetragen werden.
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Weist das individuelle Passstück eine Shore-Härte zwischen 10 und 90, insbesondere zwischen 30 und 70 auf, ist ein angenehmes Tragegefühl bei gleichzeitig guter Verarbeitbarkeit gewährleistet. Dies gilt sowohl für die erfindungsgemäß weichen, als auch die erfindungsgemäß elastischen Materialien bis hin zu härteren Materialien, die nahezu berührungsfrei, auf alle Fälle jedoch druckfrei im Gehörgang platzierbar sind. Derartige Griffstücke sind erfindungsgemäß aus Acryl-, Polyurethan- oder einem Silikonmaterial oder einem Gemisch daraus hergestellt.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auch durch ein Gehörschutzsystem mit einem Griffstück und einer Gruppe von Dämmelementen gelöst, die gebildet ist durch Lamellenkörper, Schaumstoffkörper und individuelles Passstück, wobei das jeweilige Dämmelement und das Griffstück jeweils lösbar mit einem Kupplungsteil verbunden ausgebildet sind. Gemäß der bisher beschriebenen ersten Ausführungsform werden Griffstück und Dämmelement direkt miteinander gekoppelt. Die nun dargestellte Ausführungsform verwendet hierzu ein Kupplungsteil, das den beiden anderen Hauptbestandteilen des Gehörschutzsystems – Griffstück und Dämmelement – lösbar verbunden ausgebildet ist. Hierdurch wird mit großem Vorteil erreicht, dass ein Griffstück leicht gegen ein anderes Griffstück ausgetauscht werden kann, ohne dass das individuelle Passstück oder allgemeiner das Dämmelement berührt werden müssten.
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Weist das Kupplungsteil zwei Rastverbindungen auf, vorzugsweise eine äußere und eine innere, so ist eine einfache aber haltbare Verbindung verwirklicht.
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Weist das Kupplungsteil ein Gelenk oder einen Teil eines Gelenks auf, vorzugsweise ein Kugelgelenk, so können Dämmelement und Griffstück leicht jeden physiologisch erforderlichen Winkel zueinander einschließen. Diese Ausgestaltung vereinfacht das Gehörschutzsystem, da ein Standardgriffstück ausreicht und nicht unterschiedliche, an jeweilige Gehörgangkrümmungen angepasste Griffstücke erforderlich sind. Dies reduziert mit Vorteil die Herstellungs- und Lagerhaltungskosten. Das Kugelgelenk stellt mit großem Vorteil einen kegelförmigen Verschwenkraum des Griffstückes sicher, so dass auf besonders einfache Weise jeder physiologisch wichtige Winkel verwirklichbar ist.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Kupplungsteil ein Fixierteil aufweist und Kupplungsteil und Fixierteil zwischen sich ein Dämmelement aufnehmend ausgebildet sind. Das Fixierteil ist erfindungsgemäß lageveränderlich zum Kupplungsteil ausgebildet, vorzugsweise lösbar, insbesondere mittels einer Schraubverbindung reversibel an diesem befestigbar ausgebildet. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn das Dämmelement zwischen zwei zueinander lageveränderlichen Bauteilen kraft- oder formschlüssig aufgenommen ist, da dies den erfindungsgemäß vorgesehenen Wechsel der Dämmelementtypen stark erleichtert. Dies gilt besonders für eine Gewindekombination, bei der sich sowohl Haltekraft als auch Abstand der beiden Teile voneinander leicht auf unterschiedlich dimensionierte Dämmelemente einstellen lassen.
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Dadurch, dass Kupplungsteil und Fixierteil zwischen sich ein Filterelement aufnehmend ausgebildet sind und/oder einen ovalen Querschnitt als Verdrehsicherung aufweisen, wird diese Ausführungsform der Erfindung noch leichter handhabbar. Durch den ovalen Außenquerschnitt des Kupplungsteils und des Fixierteils wird eine Verdrehung im ovalen Gehörgang erfolgreich verhindert, die erfindungsgemäße Gehörschutzvorrichtung kann sich nicht von selbst in ihre Bestandteile auflösen. Klemmen Kupplungsteil und Fixierteil zwischen sich ein Filterelement ein, so kann dieses leicht gegen ein anderes ausgetauscht werden, ähnlich wie im Fall der Dämmelemente.
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Zur Erfindung gehört auch ein Gehörschutzsystem bestehend aus einem Griffstück und einem mit dem Griffstück lösbar verbundenen individuellen Passstück. Vorzugsweise ist das individuelle Passstück so klein ausgebildet, dass es ohne Griffstück nicht in das Ohr einsetzbar oder entnehmbar ist, insbesondere weist das Griffstück und das Passstück zueinander komplementäre Verbindungseinrichtungen auf.
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Die Erfindung wird nachfolgend in eine Bezugnahme auf eine Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind. Funktionsmäßig gleiche Teile sind dabei mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die Figuren der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
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1: eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Griffstückes im Längsschnitt,
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2: das erfindungsgemäße Griffstück nach 1 im Querschnitt an zwei Stellen,
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3: eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gehörschutzsystems mit einer zweiten Ausführungsform eines Griffstückes im Längsschnitt,
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4: eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gehörschutzsystems mit einer dritten Ausführungsform eines Griffstückes im Längsschnitt,
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5: eine vierte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Griffstückes in perspektivischer Ansicht, und
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6: eine teilweise geschnittene, perspektivische Detailansicht des erfindungsgemäßen Griffstückes nach 5.
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Das in der zweiteiligen 1 dargestellte Griffstück 1 besteht aus festem, dickwandigem Silikon oder härterem Material, wie beispielsweise PVC. Das Griffstück 1 weist ein entlang seiner Längsachse verlaufende Biegeversteifung 11 auf.
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Das Griffstück 1 weist an seinem freien Ende einen linsenförmigen Griff 13 auf, der eine Anzeigevorrichtung 12 der räumlichen Lage des Griffstückes 1, wie einen Farbfleck, eine Vertiefung/Erhöhung, einen Schlitz oder dergleichen, aufweisen kann. Im Innern des Griffstückes 1 ist eine Biegeversteifung 11 angebracht, die in Richtung des freien Endes als Stab und in Richtung des Endbereiches als an den Stab angeformte dreistäbige Korbstruktur ausgebildet ist. Der Griffbereich zwischen dem Endbereich und dem Griff 13 ist leicht konisch ausgebildet. Die Verbindungseinrichtung 6 im Endbereich ist als wellenförmiger Abschnitt 9 ausgebildet, dessen Endwellen 10 einen größeren Durchmesser aufweisen als die dazwischen angeordneten Wellen. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform nehmen die Wellenhöhen in Richtung auf das Ende des Griffstückes 1 ab. Der untere Teil von 1 zeigt das Griffstück 1 um 90° um dessen Längsachse gedreht, wobei auch hier zu erkennen ist, dass das Griffstück 1 oval ausgebildet ist. Die Schalleintrittsöffnung 7 ist im Bereich der Verbindungseinrichtung 6 angeordnet und führt in einen inneren Hohlraum 25, der zu einem nicht dargestellten Ohrinneren hin offen ist. Erfindungsgemäß ist nur eine Schalleintrittsöffnung 7 vorgesehen, die gleichzeitig als Aufnahme für ein Filterelement 14 dienen kann. Ist nur eine Schalleintrittsöffnung 7 vorgesehen, werden Rückkoppelungen und sonstige akustische Phänomene möglichst vermieden. Im ins Ohr eingesetzten Zustand befindet sich die Schalleintrittsöffnung dort, wo der Schall üblicherweise ins Ohr eintritt. Das Griffstück 1 hat einen ovalen Querschnitt, wie der Vergleich der zweiten, um 90° gedrehten Abbildung des Griffstückes zur ersten Abbildung der 1 zeigt.
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2 zeigt die Querschnitte entlang der Linie C-C der 1. Gut zu erkennen ist die ovale Ausbildung des Griffstückquerschnitts, das eine physiologisch optimale Ausnutzung des Gehörgangraumes darstellt. Der ersten Abbildung der 2 ist zu entnehmen, dass die Biegeversteifung 11 dreiarmig um den inneren Hohlraum 25 herum ausgeführt ist.
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3 zeigt eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gehörschutzsystems mit einer zweiten Ausführungsform eines Griffstückes 1 und einem individuellen Passstück 5 im Längsschnitt. Am freien Ende des Griffstückes 1 ist ein Griff 13 mit Mulden angeordnet, wobei sich die Mulden so erstrecken, dass ein Verwender das Gehörschutzsystem in der korrekten Oben/Unten-Orientierung in sein Ohr einführt.
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4 zeigt eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gehörschutzsystems mit einer dritten Ausführungsform eines Griffstückes 1, einem individuellen Passstück 5 und einem Kupplungsteil 19 im Längsschnitt. Das Kupplungsteil 19 besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Kupplungsteil 19 und einem Fixierteil 23, wobei beide Teile mittels einer Gewindekombination zueinander lageveränderlich ausgebildet sind. Bei der abgebildeten Ausführungsform weist das Fixierteil 23 ein Außengewinde 21 und das Kupplungsteil 19 ein Innengewinde auf. Das Kupplungsteil 19 trägt einen Kugelkopf 22 als Teil eines Gelenks 20. Über den Kugelkopf 22 ist eine Kugelpfanne 26 geklipst, die ihrerseits im Griffstück 1 aufgenommen ist. Die Kugelpfanne 26 kann zur besseren Verbindung mit dem Griffstück 1 eine umlaufende Wulst 28 aufweisen, wobei das Griffstück 1 erfindungsgemäß mit einer korrespondierenden Umfangsnut 30 versehen sein kann. Der Abstand von Griffstück 1 und Kupplungsteil 19 ist so gewählt, dass eine Verschwenkung des Griffstückes in einem etwa kegelförmigen Verschwenkungsraum möglich ist. Kupplungsteil 19 und Fixierteil 23 schließen einen Hohlraum 25 ein, in dem ein Filterelement 24 angeordnet und kraftschlüssig gehalten ist. Der Schall tritt in diesen Hohlraum 25 durch eine einzige Schalleintrittsöffnung 7 ein, die im Kupplungsteil 19 vorgesehen ist. Der Hohlraum 25 und das Filterelement 24 weisen dabei solche aufeinander abgestimmten Längen auf, dass das Filterelement 24 die Schalleintrittsöffnung 7 keinesfalls verschließt. Der gefilterte Schall verlässt das Kupplungsteil 19 über eine Bohrung 31 im Fixierteil 23. Letzteres kann in diesem Bereich mit einer Wölbung versehen sein, um Cerumen nach außen abzuführen, so dass der Schallkanal vor Verunreinigungen freigehalten wird. Fixierteil 23 und Kupplungsteil 19 weisen jeweils eine Anschlagfläche 32 auf, an der das Dämmelement 2, hier ein individuelles Passstück 5, anliegt. Kupplungsteil 19 und Fixierteil 23 haltern demnach zwischen sich das individuelle Passstück 5. Auch bei dieser Ausführungsform liegt ein ovaler Querschnitt vor, um so ein Lösen der Verbindung im ovalen Gehörgang zu verhindern und gleichzeitig eine Verdrehsicherung zu verwirklichen. Das Kupplungsteil 19 und das Fixierteil 23 sind vorzugsweise aus Titan, insbesondere aus jedem physiologisch und allergisch unbedenklichen Material. Das Griffstück 1 ist an einem Ende mit einem Griff 13 versehen, hier ohne Mulden abgebildet.
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5 zeigt eine vierte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Griffstückes 1 in perspektivischer Ansicht. Dessen eines Ende weist zum besseren Greifen einen kugelförmigen Abschnitt auf, der auf einem Stiel angeordnet ist. Beidseitig des Stiels befindet sich ein Teil einer Rastverbindung 17, deren komplementärer Teil im Kupplungsteil 19 angeordnet ist (6). Die Rastverbindung 17 besteht aus je einem keilförmigen Abschnitt 29, der radial auswärts auf je einem plattenförmigen Abschnitt angeordnet ist, der ein freies Ende 18 aufweist. Durch Betätigung der freien Enden 18 werden die keilförmigen Abschnitte 29 radial einwärts gezogen und so die Rastverbindung 17 gelöst, wie in 6 zu erkennen ist. Diese Ausführung des Griffstückes 1 ist maschinell hergestellt und besteht aus einem weichen Material auf Basis von Acryl.
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6 zeigt eine teilweise geschnittene, perspektivische Detailansicht des erfindungsgemäßen Griffstückes nach 5 mit Kupplungsteil 19. Diese Ausführungsform des Kupplungsteils 19 weist einen hohlen, in etwa zylindrischen Abschnitt auf, der einen zur Rastverbindung 17 des Griffstückes 1 komplementären Teil der Rastverbindung 17 trägt. An diesem zylindrischen Abschnitt, der auch mit ovalem Querschnitt ausgebildet sein kann, ist eine Verbindungsplatte 36 angeordnet, die als Verbindungseinrichtung 6 zur Verbindung mit nicht dargestellten Dämmelementen 2 vorgesehen ist. Die Innenwand des zylindrischen Abschnittes weist an ihrem oberen freien Ende einen Steg auf, unter den der keilförmige Abschnitt 29 greift. Die Innenwand des Kupplungsteils 19 läuft in Richtung der Verbindungsplatte 36 breiter werdend konisch zu.
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Hierdurch ergibt sich ein keilförmiger Luftspalt zwischen Griffstück 1 und Kupplungsteil 19. Durch Zusammendrücken der freien Enden 18 der plattenförmigen Abschnitte ist diese Rastverbindung 17 betätigbar. Diese Ausgestaltung ist nur deswegen möglich, weil erfindungsgemäß ein weiches, auf Acryl basierendes Material für das Griffstück 1 verwendet wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Griffstück
- 2
- Dämmelement
- 3
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- 4
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- 5
- Individuelles Passstück
- 6
- Verbindungseinrichtung
- 7
- Schalleintrittsöffnung
- 8
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- 9
- Wellenförmiger Abschnitt
- 10
- Endwelle
- 11
- Biegeversteifung
- 12
- Anzeigevorrichtung
- 13
- Griff
- 14
- Aufnahme für ein Filterelement
- 15
-
- 16
-
- 17
- Rastverbindung
- 18
- Freies Ende
- 19
- Kupplungsteil
- 20
- Gelenk
- 21
- Außengewinde
- 22
- Kugelkopf
- 23
- Fixierteil
- 24
- Filterelement
- 25
- Hohlraum
- 26
- Kugelpfanne
- 27
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- 28
- Wulst
- 29
- Keilförmiger Abschnitt
- 30
- Umfangsnut
- 31
- Bohrung
- 32
- Anschlagfläche
- 33
-
- 34
-
- 35
-
- 36
- Verbindungsplatte