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DE102008050430A1 - Anti-Schuppen- und Anti-Rückfall-Shampoo - Google Patents

Anti-Schuppen- und Anti-Rückfall-Shampoo Download PDF

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DE102008050430A1
DE102008050430A1 DE102008050430A DE102008050430A DE102008050430A1 DE 102008050430 A1 DE102008050430 A1 DE 102008050430A1 DE 102008050430 A DE102008050430 A DE 102008050430A DE 102008050430 A DE102008050430 A DE 102008050430A DE 102008050430 A1 DE102008050430 A1 DE 102008050430A1
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DE
Germany
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acid
hair
cationic
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DE102008050430A
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English (en)
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Thomas Dr. Hippe
Thomas Schröder
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Abstract

Es wird ein kosmetisches Mittel beansprucht, das sich zur wirksamen Bekämpfung von Schuppen auf behaarten Körperoberflächen eignet und eine Wirkstoffkombination aus A) 0,5 bis 20 Gew.-% mindestens eines anionischen Sulfat- und/oder Sulfonattensids, B) 0,05 bis 5 Gew.-% Zink-Pyrithion einer Partikelgröße < 2 µm und C) 0,05 bis 5 Gew.-% eines kationischen Polygalactomannans oder eines Derivats des kationischen Polygalactomannans mit einer kationischen Ladungsdichte von 0,1 bis 1,5 meq/g und einem Molekulargewicht von 500000 bis 3000000 enthält. Es wurde gefunden, dass die Behandlung der Haare mit dem Mittel auch den Rückfall der Schuppenbildung nach Absetzen des Mittels verringert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein kosmetisches Mittel zur Bekämpfung von Hautschuppen auf der Basis einer speziellen Wirkstoffkombination, ein Verfahren zur Behandlung von Hautschuppen unter Verwendung des Mittels sowie die Verwendung des Mittels zur Prophylaxe, Verminderung, Beseitigung und Linderung von Schuppen auf behaarten Körperoberflächen und zur Verminderung des Rückfalls der Schuppenbildung auf behaarten Körperregionen nach Absetzen des Mittels.
  • Reinigungsmittel für Haut und Haar, wie sie beispielsweise als flüssige Seifen, Shampoos, Duschbäder, Schaumbäder, Dusch- und Waschgele im Handel erhältlich sind, müssen nicht nur ein gutes Reinigungsvermögen aufweisen, sondern sollen weiterhin für die Haut und das Haar gut verträglich sein und auch bei häufiger Anwendung nicht zu starker Entfettung oder Trockenheit führen.
  • Üblicherweise werden Haut- und Haarreinigungsmittel auf der Basis von anionischen, nichtionischen und/oder amphoteren grenzflächenaktiven Stoffen, jedoch ganz besonders bevorzugt auf der Basis von anionischen Tensiden formuliert. Solche Zusammensetzungen weisen zwar ein gutes Waschvermögen auf, die mit ihnen verbundenen kosmetischen Eigenschaften sind jedoch unzureichend, insbesondere aufgrund der Entfernung haut- und haareigener Lipide und Proteine aus der Haut- bzw. der Haaroberfläche.
  • Einen weiteren wichtigen Aspekt bei der Haarreinigung und -pflege stellt die Bekämpfung von Schuppen dar, denn schon das leichte Auftreten von Schuppen auf der Kopfhaut oder anderen behaarten Körperregionen wird als Zeichen mangelnder Pflege angesehen. Darüber hinaus geht mit der Schuppenbildung meist ein Juckreiz einher, der als störend empfunden wird. Ein Juckreiz hingegen ruft Kratzreaktionen hervor, so dass es zu Verletzungen der betroffenen Hautpartien kommen kann, die wiederum die Basis für Infektionen und pathogene Erreger bilden können.
  • Im allgemeinen wird unter Anti-Schuppen-Behandlung die Bekämpfung des Phytosporum Ovale-Hefepilzes verstanden, der bei übermäßigem Auftreten ursächlich ist für kosmetische Schuppen. Als wirksamer Antischuppenwirkstoff hat sich der Feststoff Zink-Pyrithion bewährt, der aber beispielsweise in einer Shampoomatrix stabilisiert werden muss, da er dort in fester, ungelöster Form vorliegt. Ohne ausreichende Stabilisierung würde der Wirkstoff anderenfalls zu Boden sinken und das Shampoo damit seine Antischuppenwirkung verlieren.
  • Die Anforderungen an ein kosmetisches Mittel zur Schuppenbekämpfung sind daher hoch, denn zum einen soll die Kopfhaut gründlich und nachhaltig von Schuppen befreit werden, und zum anderen soll das Mittel für Haar und Kopfhaut gut verträglich sein.
  • Eine weitere, wichtige Anforderung ist eine möglichst schnelle Wirkung, so dass die oben genannte Kette von Nachteilen gar nicht erst auftritt.
  • Schließlich soll die Schuppenbekämpfung nachhaltig sein. Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass auch nach Absetzen des Antischuppenmittels die Schuppenneubildung stark verzögert und/oder verringert wird. Idealerweise soll gar keine Schuppenneubildung nach Absetzen des Mittels mehr auftreten (Anti-Rückfall-Effekt).
  • Neben diesen Effekten auf der Applikationsoberfläche muss auch das Problem der Stabilisierung des Antischuppenwirkstoffs (Zink-Pyrithion) in der Matrix des Antischuppenmittels gelöst werden.
  • In der Literatur und der Praxis bekannt ist die wirksame Stabilisierung von Zink-Pyrithion durch Acrylat-Polymere (Carbopol-Typen) oder Xanthan-Gum-Gelbildner.
  • Der Einsatz von Gelbildnern weist jedoch Nachteile auf, da diese sich negativ auf die Schaumbildung eines tensidhaltigen Reinigungsmittels auswirken können. Sie sind damit weniger geeignet für die Stabilisierung von ZnPy (Zinkpyrithion) in einem Haarshampoo, bei dem eine effektive Schaumbildung gerade angestrebt wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher ein Antischuppenmittel bereitzustellen, das alle vorgenannten Anforderungen erfüllt und in dem das Antischuppenmittel (ZnPy) ohne die zwingende Anwesenheit von Gelbildnern wirksam stabilisiert wird.
  • Aus der Literatur sind eine Vielzahl von haarkosmetischen Mitteln bekannt, die die Schuppenbildung verhindern oder reduzieren. Zur Auswahl stehen üblicherweise Mittel in der Form von Shampoos, Lotionen oder Haarwässer.
  • Nachteilig an den Mitteln des Standes der Technik war bislang, dass sie zwar wirksam gegen Schuppen waren, diese Wirkung aber erst nach häufiger Anwendung eintrat.
  • Des weiteren sind aus dem Stand der Technik keine Antischuppenmittel bekannt, die die nachhaltige Bekämpfung von Hautschuppen (Anti-Rückfall) oder die Stabilisierung von ZnPy in einer „Gelbildnerfreien” Formulierung betreffen.
  • Vollkommen überraschend wurde nun gefunden, dass die Kombination eines Zinkpyrithions einer definierten Partikelgröße mit einem bestimmten kationischen Polymer in einer tensidischen Basis die vorgenannten Anforderungen in hohem Maße löst.
  • Insbesondere konnte festgestellt werden, dass mit dem Mittel nicht nur schnell und effektiv Kopfhautschuppen bekämpft werden können, sondern dass auch mehrere Wochen nach dem Absetzen des Mittels eine signifikant kleinere Menge an Kopfschuppen auftritt, als vor dem Gebrauch des Mittels. Des weiteren konnte eine effektive Stabilisierung des Zinkpyrithions in einem „Gelbildnerfreien” Präparat erreicht werden, indem ZnPy einer Partikelgröße < 2 μm eingesetzt wurde. Die Schaumwirkung und die Schaumqualität des Mittels wurden somit nicht beeinträchtigt.
  • Schließlich konnte durch die zwingende Anwesenheit eines bestimmten kationischen Polymeren als weiterer Vorteil der Erfindung eine schonende Behandlung der Kopfhaut (bzw. behaarter Körperregionen) erreicht werden und die behandelten Haare wiesen zudem verbesserte Pflegeeigenschaften im Hinblick auf Kämmbarkeit, Glanz und Geschmeidigkeit auf.
  • Gegenstand der Erfindung sind daher Antischuppenmittel, die als Wirkstoffkombination – bezogen auf ihr Gesamtgewicht –
    • A) 0,5–20 Gew.-% mindestens eines anionischen Sulfat- und/oder Sulfonattensids,
    • B) 0,05 bis 5 Gew.-% Zink-Pyrithion einer Partikelgröße < 2 μm und
    • C) 0,05 bis 5 Gew.-% eines kationischen Polygalactomannans oder eines Derivats des kationischen Polygalactomannans mit einer kationischen Ladungsdichte von 0,1 bis 1,5 meq/g und einem Molekulargewicht von 500,000 bis 3,000,000.
    enthalten.
  • Es wurde festgestellt, dass die erfindungsgemäßen Mittel die vorgenannten Aufgaben in einem bestimmten pH-Bereich besonders gut lösen. Daher sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die einen pH-Wert < 6, bevorzugt < 5,8 und insbesondere < 5,5 aufweisen.
  • Gleichzeitig darf ein bestimmter pH-Wert nicht unterschritten werden, da die Mittel anderenfalls zu aggressiv zur Haut/Kopfhaut sind. Optimalerweise weisen die erfindungsgemäßen Mittel folglich einen pH-Wert von mindestens 2,5, bevorzugt von mindestens 3 und insbesondere von mindestens 3,5 auf.
  • Als erste zwingende Komponente enthalten die erfindungsgemäßen Mittel zur Erzielung einer effektiven und schonenden Reinigung der Haare und behaarter Körperoberflächen mindestens ein anionisches Tensid. Bei diesem handelt es sich erfindungsgemäß um schaumstarke anionische Sulfat- und/oder Sulfonattenside A) mit einer linearen oder verzweigten Alkylkette einer Kettenlänge von 6 bis 20, bevorzugt von 8 bis 18 und insbesondere von 10 bis 16 C-Atomen im Molekül, und einem Ethoxylierungsgrad von 0 bis 10, bevorzugt von 1 bis 8 und insbesondere von 2 bis 4.
  • Besonders bevorzugte Beispiele erfindungsgemäß geeigneter anionischer Tenside A) sind die Alkali-Ammonium- und/oder Di- und Triethanolaminsalze 2- oder 3-fach ethoxylierter, verzweigter oder geradkettiger Lauryl-, Pareth- und/oder Tridecethsulfate wie Laureth(2)sulfate, Laureth(3)sulfate, Trideceth(2)sulfate und Trideceth(3)sulfate. Spezifische und insbesondere geeignete anionische Tenside sind beispielsweise Natriumlaurylethersulfat (2 EO), Natriumlaurylethersulfat (3 EO), Ammoniumlaurylethersulfat (2 EO), Ammoniumlaurylethersulfat (3 EO), Natriumlaurylsulfat, Ammoniumlaurylsulfat, Natriumtridecethsulfat (2 EO), Natriumtridecethsulfat (3 EO), Ammoniumtridecethsulfat (2 EO) und Ammoniumtridecethsulfat (3 EO).
  • Das oder die spezielle(n) anionsiche(n) Tensid(e) wird (werden) in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – bevorzugt in Mengen von 3 bis 20 Gew.-%, Bevorzugt von 4 bis 15 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 5 bis 13 Gew.-% eingesetzt.
  • Um hinsichtlich Reinigung, Milde und Schaumqualität der erfindungsgemäßen Mittel ein optimales Gleichgewicht herzustellen, hat es sich als besonders bevorzugt erwiesen, wenn sie neben dem(n) zwingenden anionischen Tensid(en) mindestens ein weiteres Tensid enthalten, das aus der Gruppe der amphoteren/zwitterionischen und/oder der nichtionischen Tenside ausgewählt ist. Besonders bevorzugt ist dabei ein Verhältnis des anionischen Tensids A) zu der Summe der weiteren Tenside im Bereich von 6:1 bis 1:2, bevorzugt von 5:1 bis 1:1,5 und insbesondere im Bereich von 4,5:1 bis 1:1,25.
  • Unter erfindungsgemäß geeigneten zwitterionischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–)- oder -SO3 (–)-Gruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosalkyldimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat.
  • Unter erfindungsgemäßen amphoteren Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe im Molekül mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-C18-Acylsarcosin.
  • Die amphoteren/zwitterionischen Tenside werden in den erfindungsgemäßen Mitteln in Mengen von 0,05 bis 12,5 Gew.-%, bevorzugt von 0,1 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,5 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere von 1 bis 5 Gew.-% eingesetzt – jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels.
  • Erfindungsgemäß geeignete nichtionische Tenside enthalten als hydrophile Gruppe z. B. eine Polyolgruppe, eine Polyalkylenglykolethergruppe oder eine Kombination aus Polyol- und Polyglykolethergruppe. Solche Verbindungen sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – mit einem Methyl- oder C2-C6-Alkylrest endgruppenverschlossene Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe, wie beispielsweise die unter den Verkaufsbezeichnungen Dehydol® LS, Dehydol® LT (Cognis) erhältlichen Typen,
    • – C12-C30-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl, beispielsweise Rizinusöl-hydriert + 40 EO, wie es beispielsweise unter dem Handelsnamen Cremophor CO 455 von der Firma SHC im Handel erhältlich ist,
    • – Polyolfettsäureester, wie beispielsweise das Handelsprodukt Hydagen® HSP (Cognis) oder Sovermol-Typen (Cognis),
    • – alkoxylierte Triglyceride,
    • – alkoxylierte Fettsäurealkylester der Formel (V) R14CO-(OCH2CHR15)wOR16 (V)in der R14CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R15 für Wasserstoff oder Methyl, R16 für lineare oder verzweigte Alkylreste mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und w für Zahlen von 1 bis 20 steht,
    • – Aminoxide,
    • – Hydroxymischether, wie sie beispielsweise in der DE-OS 19738866 beschrieben sind,
    • – Sorbitanfettsäureester und Anlagerungeprodukte von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester wie beispielsweise die Polysorbate,
    • – Zuckerfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Zuckerfettsäureester,
    • – Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Fettsäurealkanolamide und Fettamine,
    • – Fettsäure-N-alkylglucamide,
    • – Alkylpolygykoside entsprechend der allgemeinen Formel RO-(Z)x wobei R für Alkyl, Z für Zucker sowie x für die Anzahl der Zuckereinheiten steht. Die erfindungsgemäß verwendbaren Alkylpolyglykoside können lediglich einen bestimmten Alkylrest R enthalten. Üblicherweise werden diese Verbindungen aber ausgehend von natürlichen Fetten und Ölen oder Mineralölen hergestellt. In diesem Fall liegen als Alkylreste R Mischungen entsprechend den Ausgangsverbindungen bzw. entsprechend der jeweiligen Aufarbeitung dieser Verbindungen vor.
  • Besonders bevorzugt sind solche Alkylpolyglykoside, bei denen R
    • – im wesentlichen aus C8- und C10-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C12- und C14-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C8- bis C16-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C12- bis C16-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C16 bis C18-Alkylgruppen besteht.
  • Als Zuckerbaustein Z können beliebige Mono- oder Oligosaccharide eingesetzt werden. Üblicherweise werden Zucker mit 5 bzw. 6 Kohlenstoffatomen sowie die entsprechenden Oligosaccharide eingesetzt. Solche Zucker sind beispielsweise Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose, Idose, Talose und Sucrose. Bevorzugte Zuckerbausteine sind Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose und Sucrose; Glucose ist besonders bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren Alkylpolyglykoside enthalten im Schnitt 1,1 bis 5 Zuckereinheiten. Alkylpolyglykoside mit x-Werten von 1,1 bis 2,0 sind bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt sind Alkylglykoside, bei denen x 1,1 bis 1,8 beträgt.
  • Auch die alkoxylierten Homologen der genannten Alkylpolyglykoside können erfindungsgemäß eingesetzt werden. Diese Homologen können durchschnittlich bis zu 10 Ethylenoxid- und/oder Propylenoxideinheiten pro Alkylglykosideinheit enthalten.
  • Als bevorzugte nichtionische Tenside haben sich die Alkylenoxid-Anlagerungsprodukte an gesättigte lineare Fettalkohole und Fettsäuren mit jeweils 2 bis 30 Mol Ethylenoxid pro Mol Fettalkohol bzw. Fettsäure erwiesen. Zubereitungen mit hervorragenden Eigenschaften werden ebenfalls erhalten, wenn sie als nichtionische Tenside Fettsäureester von ethoxyliertem Glycerin enthalten.
  • Diese Verbindungen sind durch die folgenden Parameter gekennzeichnet. Der Alkylrest R enthält 6 bis 22 Kohlenstoffatome und kann sowohl linear als auch verzweigt sein. Bevorzugt sind primäre lineare und in 2-Stellung methylverzweigte aliphatische Reste. Solche Alkylreste sind beispielsweise 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl, 1-Myristyl, 1-Cetyl und 1-Stearyl. Besonders bevorzugt sind 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl, 1-Myristyl. Bei Verwendung sogenannter ”Oxo-Alkohole” als Ausgangsstoffe überwiegen Verbindungen mit einer ungeraden Anzahl von Kohlenstoffatomen in der Alkylkette.
  • Bei den als Tensid eingesetzten Verbindungen mit Alkylgruppen kann es sich jeweils um einheitliche Substanzen handeln. Es ist jedoch in der Regel bevorzugt, bei der Herstellung dieser Stoffe von nativen pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen auszugehen, so daß man Substanzgemische mit unterschiedlichen, vom jeweiligen Rohstoff abhängigen Alkylkettenlängen erhält.
  • Bei den Tensiden, die Anlagerungsprodukte von Ethylen- und/oder Propylenoxid an Fettalkohole oder Derivate dieser Anlagerungsprodukte darstellen, können sowohl Produkte mit einer ”normalen” Homologenverteilung als auch solche mit einer eingeengten Homologenverteilung verwendet werden. Unter ”normaler” Homologenverteilung werden dabei Mischungen von Homologen verstanden, die man bei der Umsetzung von Fettalkohol und Alkylenoxid unter Verwendung von Alkalimetallen, Alkalimetallhydroxiden oder Alkalimetallalkoholaten als Katalysatoren erhält. Eingeengte Homologenverteilungen werden dagegen erhalten, wenn beispielsweise Hydrotalcite, Erdalkalimetall salze von Ethercarbonsäuren, Erdalkalimetalloxide, -hydroxide oder -alkoholate als Katalysatoren verwendet werden. Die Verwendung von Produkten mit eingeengter Homologenverteilung kann bevorzugt sein.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte nichtionische Tenside sind die ethoxylierten Fettalkohole und die Alkylpolyglycoside, die in den erfindungsgemäßen Mitteln – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt von 0,05 bis 7,5 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,1 bis 5 Gew.-% und insbesondere von 0,5 bis 3 Gew.-% enthalten sind.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die erfindungsgemäßen Antischuppenmittel weiterhin kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine enthalten.
  • Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid, sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen. Die langen Alkylketten der oben genannten Tenside weisen bevorzugt 10 bis 18 Kohlenstoffatome auf.
  • Bei Esterquats handelt es sich um bekannte Stoffe, die sowohl mindestens eine Esterfunktion als auch mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe als Strukturelement enthalten. Bevorzugte Esterquats sind quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalzen von Fettsäuren mit 1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Stepantex®, Dehyquart® und Armocare® vertrieben. Die Produkte Armocare® VGH-70, ein N,N-Bis(2-Palmitoyloxyethyl)dimethylammoniumchlorid, sowie Dehyquart® F-75, Dehyquart® C-4046, Dehyquart® L80 und Dehyquart® AU-35 sind Beispiele für solche Esterquats.
  • Die Alkylamidoamine werden üblicherweise durch Amidierung natürlicher oder synthetischer Fettsäuren und Fettsäureschnitte mit Dialkylaminoaminen hergestellt. Eine erfindungsgemäß besonders geeignete Verbindung aus dieser Substanzgruppe stellt das unter der Bezeichnung Tegoamid® S 18 im Handel erhältliche Stearamidopropyl-dimethylamin dar.
  • Die kationischen Tenside sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
  • Die zweite zwingende Komponente des erfindungsgemäßen Mittels ist der Antischuppenwirkstoff Zink-Pyrithion, der in der Matrix des Mittels wirksam stabilisiert werden muss, damit auch nach längerer Lagerung des Mittels keine Ausflockung oder kein Absetzen des Antischuppenwirkstoffs auftritt. Diese Stabilisierung ist möglich, wenn das ZnPy mit einem kationischen Polymer C) in der vorgenannten tensidischen Basis kombiniert wird. Von besonderem Vorteil für die Stabilisierung ist dabei, wenn ZnPy einer bestimmten, definierten Partikelgröße eingesetzt wird. So werden die besten Stabilisierungs-Ergebnisse erzielt, wenn mindestens 85%, bevorzugt mindestens 90% und insbesondere mindestens 95% der Zink-Pyrithion-Partikel eine mittlere Partikelgröße < 1,8 μm, bevorzugt < 1,5 μm, mehr bevorzugt < 1,3 μm und insbesondere < 1,0 μm aufweisen.
  • Ein erfindungsgemäß geeignetes Zink-Pyrithion wird beispielsweise von der Firma Connect Chemicals unter dem Handelsnamen „Tomicide ZPT 50” vertrieben. ZnPy wird in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,05 bis 4 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,1 bis 3 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 2 Gew.-% eingesetzt.
  • Als erfindungsgemäß geeignete zwingende Komponente C) dient ein kationisches Polygalactomannan oder eines seiner Derivate mit einer kationischen Ladungsdichte von 0,1 bis 1,5 meq/g und einem Molekulargewicht von 500,000 bis 3,000,000. Es wurde gefunden, dass durch die Anwesenheit dieser speziellen kationischen Polymere in der Antischuppenzusammensetzung die rheologischen Eigenschaften des Mittels (verbunden mit der Stabilisierung des ZnPy) sowie die Schaummenge- und -stabilität positiv beeinflusst werden können. Des weiteren bewirkt das kationische Polymer einen konditionierenden Effekt auf den Haaren und diese werden leichter kämmbar und glänzend.
  • Als besonders geeignet haben sich kationische Galactomannane oder deren Derivate (C)) erwiesen, die eine kationische Ladungsdichte von 0,2 bis 1,3 meq/g, bevorzugt von 0,3 bis 1,1 meq/g und insbesondere von 0,4 bis 0,9 meq/g sowie ein Molekulargewicht von 700,000 bis 2,000,000, bevorzugt von 900,000 bis 1,750,000, mehr bevorzugt von 1,000,000 bis 1,500,000 und insbesondere von 1,150,000 bis 1,400,000 aufweisen.
  • Sie werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,02 bis 4 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere von 0,1 bis 2 Gew.-% eingesetzt.
  • Beispiele für erfindungsgemäß geeignete Handelsprodukte sind beispielsweise die unter den Handelsnamen Jaguar® 162, Jaguar® C13S und Jaguar® Excel von der Firma Rhodia, sowie N-Hance® 3196 von der Firma Hercules vertriebenen Produkte.
  • Neben der Antischuppenwirkung ist auch die Konditionierung und Pflege der Haare und der Kopfhaut ein wichtiger Aspekt der Erfindung. Es ist daher erfindungsgemäß von Vorteil, wenn die Antischuppenmittel neben den vorgenannten zwingenden Komponenten zur Unterstützung des Feuchthaltevermögens der Haut und des Haares weiterhin einen Wirkstoffkomplex enthält, der aus D- Panthenol und mindestens einem weiteren Vitamin, einer Vitaminvorstufe oder einem Vitaminderivat oder mindestens einem Proteinhydrolysat besteht.
  • D-Panthenol wird in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – in einer Menge von 0,01 bis 3 Gew.-%, bevorzugt von 0,02 bis 2 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,05 bis 1 Gew.-% und insbesondere von 0,1 bis 0,5 Gew.-% eingesetzt.
  • Das Verhältnis des Panthenols zum Vitamin (Vitaminvorstufe oder – derivat) oder zum Proteinhydrolysat liegt bevorzugt im Bereich von 50:1 bis 1:20, bevorzugt von 30:1 bis 1:10, mehr bevorzugt von 25:1 bis 1:5 und insbesondere von 20:1 bis 1:3.
  • Unter erfindungsgemäß bevorzugten Vitaminen, Provitaminen und Vitaminvorstufen sowie deren Derivaten sind solche Vertreter zu verstehen, die üblicherweise den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden.
  • Zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A-Komponente kommen erfindungsgemäß beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A-Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht. Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten die Vitamin A-Komponente bevorzugt in Mengen von 0,01–1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung.
  • Zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a.
    • Vitamin B1 (Thiamin)
    • Vitamin B2 (Riboflavin)
    • Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Nicotinsäureamid, das in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten ist.
    • Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal).
  • Die genannten Verbindungen der Vitamin B-Gruppe sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,01–2 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,03–1 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
    • Vitamin C (Ascorbinsäure). Vitamin C wird in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,01 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel eingesetzt. Die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
    • Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol). Tocopherol und seine Derivate, worunter insbesondere die Ester wie das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat und das Succinat fallen, sind in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,01–1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
    • Vitamin F. Unter dem Begriff „Vitamin F” werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden.
    • Vitamin H. Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS,4S,6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber inzwischen der Trivialname Biotin durchgesetzt hat. Biotin ist in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-% enthalten.
  • Bevorzugt enthalten die erfindungsgemäßen Mittel Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, B, E und H. Selbstverständlich können auch mehrere Vitamine und Vitaminvorstufen gleichzeitig enthalten sein.
  • Als Proteinhydrolysate im Sinne der Erfindung werden Proteinhydrolysate und/oder Aminosäuren und deren Derivate (H) verstanden. Proteinhydrolysate sind Produktgemische, die durch sauer, basisch oder enzymatisch katalysierten Abbau von Proteinen (Eiweißen) erhalten werden. Unter dem Begriff Proteinhydrolysate werden erfindungsgemäß auch Totalhydrolysate sowie einzelne Aminosäuren und deren Derivate sowie Gemische aus verschiedenen Aminosäuren verstanden. Weiterhin werden erfindungsgemäß aus Aminosäuren und Aminosäurederivaten aufgebaute Polymere unter dem Begriff Proteinhydrolysate verstanden. Zu letzteren sind beispielsweise Polyalanin, Polyasparagin, Polyserin etc. zu zählen. Weitere Beispiele für erfindungsgemäß einsetzbare Verbindungen sind L-Alanyl-L-prolin, Polyglycin, Glycyl-L-glutamin oder D/L-Methionin-S-Methylsulfoniumchlorid. Selbstverständlich können erfindungsgemäß auch β-Aminosäuren und deren Derivate wie β-Alanin, Anthranilsäure oder Hippursäure eingesetzt werden. Das Molgeweicht der erfindungsgemäß einsetzbaren Proteinhydrolysate liegt zwischen 75, dem Molgewicht für Glycin, und 200000, bevorzugt beträgt das Molgewicht 75 bis 50000 und ganz besonders bevorzugt 75 bis 20000 Dalton.
  • Erfindungsgemäß können Proteinhydrolysate sowohl pflanzlichen als auch tierischen oder marinen oder synthetischen Ursprungs eingesetzt werden.
  • Tierische Proteinhydrolysate sind beispielsweise Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Seiden- und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate, die auch in Form von Salzen vorliegen können. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Dehylan® (Cognis), Promois® (Interorgana), Collapuron® (Cognis), Nutrilan® (Cognis), Gelita-Sol® (Deutsche Gelatine Fabriken Stoess & Co), Lexein® (Inolex) und Kerasol® (Croda) vertrieben.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Proteinhydrolysate pflanzlichen Ursprungs, z. B. Soja-, Mandel-, Erbsen-, Kartoffel-, Reis- und Weizenproteinhydrolysate. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Warenzeichen Gluadin® (Cognis), DiaMin® (Diamalt), Lexein® (Inolex), Hydrosog® (Croda), Hydrolupin® (Croda), Hydrosesame® (Croda), Hydrotritium® (Croda) und Crotein® (Croda) erhältlich.
  • Wenngleich der Einsatz der Proteinhydrolysate als solche bevorzugt ist, können an deren Stelle gegebenenfalls auch anderweitig erhaltene Aminosäuregemische eingesetzt werden. Ebenfalls möglich ist der Einsatz von Derivaten der Proteinhydrolysate, beispielsweise in Form ihrer Fettsäure-Kondensationsprodukte. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Bezeichnungen Lamepon® (Cognis), Lexein® (Inolex), Crolastin® (Croda) oder Crotein® (Croda) vertrieben.
  • Die Proteinhydrolysate oder deren Derivate sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,005 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die erfindungsgemäßen Mittel zur Unterstützung der erfindungsgemäßen Wirkung weiterhin mindestens ein „benefit agent”, das ausgewählt sein kann aus Antischuppenmitteln, die sich von B) unterscheiden, Konservierungsmitteln, UV-Filtern, pflanzlichen, tierischen, mineralischen und synthetischen Ölen, Verdickungsmitteln, Polymeren, Feuchthaltemitteln, Haarstrukturantien, Haarpflegemitteln, Haarwuchsmitteln und Mitteln gegen Haarausfall.
  • Von besonderem Vorteil für die Erfindung ist es, wenn die Antischuppenmittel mindestens einen Bestandteil aus der Gruppe enthalten, die ausgewählt ist aus pflanzlichen Ölen, Silikonen, Fettsäuren, Fettalkoholen, Aminosäuren und/oder deren Derivaten, Pflanzenextrakten, kationischen Polymeren, die sich von C) unterscheiden, kationischen Tensiden und Haarstrukturantien.
  • Die „benefit agents” sowie deren bevorzugte Einsatzmengen werden im Folgenden beschrieben:
    Erfindungsgemäß geeignete Konservierungsmittel sind ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird aus Benzoesäure, Propionsäure, Salicylsäure und/oder Sorbinsäure, sowie aus den kosmetisch verträglichen Salzen und Estern dieser Säuren, aus Formaldehyl und/oder Paraformaldehyd, aus Benzylalkohol, Germall, Dowicil, Kathon, Baypival, Methylisothiazoline, quaternären Ammoniumverbindungen, Alkoholen und/oder aus etherischen Ölen wie Teebaumöl, Cineol, Eugenol, Geraniol, Limonen, Menthol und/oder Thymol.
  • Sie werden den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-%, bevorzugt in einer Menge von 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere in einer Menge von 0,1 bis 2 Gew.-% hinzugefügt.
  • Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugte Konservierungsmittel sind Benzoesäure, Salicylsäure und/oder ein kosmetisch verträgliches Salz oder ein kosmetisch verträglicher Ester dieser Säuren, Benzylalkohol, Dowicil, Kathon, Baypival, Methylisothiazoline sowie Gemische dieser Stoffe.
  • Geeignete Antischuppenmittel, die sich von B) unterscheiden, werden den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in einer Menge von 0,05 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,1 bis 3,0 Gew.-% und insbesondere von 0,3 bis 2,0 Gew.-% zugegeben (bezogen auf das gesamte Mittel) und sind ausgewählt aus Piroctone Olamine, Climbazol, Ketoconazole, Salicylsäure, Schwefel, Selensulfid, Teerpräparaten, Undecensäurederivaten, Klettenwurzelextrakten, Pappelextrakten, Brennesselextrakten, Walnussschalenextrakten, Birkenextrakten, Weidenrindenextrakten, Rosmarinextrakten und/oder Arnikaextrakten.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind Salicylsäure, Climbazol und Piroctone Olamine.
  • Weiterhin kann in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein erfindungsgemäßes Mittel auch UV-Filter (I) enthalten. Die erfindungsgemäß zu verwendenden UV-Filter unterliegen hinsichtlich ihrer Struktur und ihrer physikalischen Eigenschaften keinen generellen Einschränkungen. Vielmehr eignen sich alle im Kosmetikbereich einsetzbaren UV-Filter, deren Absorptionsmaximum im UVA(315–400 nm)-, im UVB(280–315 nm)- oder im UVC(< 280 nm)-Bereich liegt. UV-Filter mit einem Absorptionsmaximum im UVB-Bereich, insbesondere im Bereich von etwa 280 bis etwa 300 nm, sind besonders bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten UV-Filter können beispielsweise ausgewählt werden aus substituierten Benzophenonen, p-Aminobenzoesäureestern, Diphenylacrylsäureestern, Zimtsäureestern, Salicylsäureestern, Benzimidazolen und o-Aminobenzoesäureestern.
  • Beispiele für erfindungsgemäß verwendbar UV-Filter sind 4-Amino-benzoesäure, N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3-ylidenmethyl)anilin-methylsulfat, 3,3,5-Trimethyl-cyclohexylsalicylat (Homosalate), 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon (Benzophenone-3; Uvinul® M 40, Uvasorb® MET, Neo Heliopan® BB, Eusolex® 4360), 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze (Phenylbenzimidazole sulfonic acid; Parsol® HS; Neo Heliopan® Hydro), 3,3-(1,4-Phenylendimethylen)-bis(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-yl-methan-sulfonsäure) und deren Salze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion (Butyl methoxydibenzoylmethane; Parsol® 1789, Eusolex® 9020), α-(2-Oxoborn-3-yliden)-toluol-4-sulfonsäure und deren Salze, ethoxylierte 4-Aminobenzoesäure-ethylester (PEG-25 PABA; Uvinul® P 25), 4-Dimethylaminobenzoesäure-2-ethylhexylester (Octyl Dimethyl PABA; Uvasorb® DMO, Escalol® 507, Eusolex® 6007), Salicylsäure-2-ethylhexylester (Octyl Salicylat; Escalol® 587, Neo Heliopan® OS, Uvinul® O18), 4-Methoxyzimtsäure-isopentylester (Isoamyl p-Methoxycinnamate; Neo Heliopan® E 1000), 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester (Octyl Methoxycinnamate; Parsol® MCX, Escalol® 557, Neo Heliopan® AV), 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und deren Natriumsalz (Benzophenone-4; Uvinul® MS 40; Uvasorb® S5), 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher (4-Methylbenzylidene camphor; Parsol® 5000, Eusolex® 6300), 3-Benzyliden-campher (3-Benzylidene camphor), 4-Isopropylbenzylsalicylat, 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethylhexyl-1'-oxi)-1,3,5-triazin, 3-Imidazol-4-yl-acrylsäure und deren Ethylester, Polymere des N-{(2 und 4)-[2-oxoborn-3-ylidenmethyl]benzyl}-acrylamids, 2,4-Dihydroxybenzophenon (Benzophenone-1; Uvasorb® 20 H, Uvinul® 400), 1,1'-Diphenylacrylonitrilsäure-2-ethylhexyl-ester (Octocrylene; Eusolex® OCR, Neo Heliopan® Type 303, Uvinul® N 539 SG), o-Aminobenzoesäure-menthylester (Menthyl Anthranilate; Neo Heliopan® MA), 2,2',4,4'-Tetrahydroxybenzophenon (Benzophenone-2; Uvinul® D-50), 2,2'-Dihydroxy-4,4'-dimethoxybenzophenon (Benzophenone-6), 2,2'-Dihydroxy-4,4'-dimethoxybenzophenon-5-natriumsulfonat und 2-Cyano-3,3-diphenylacrylsäure-2'-ethylhexylester. Bevorzugt sind 4-Amino-benzoesäure, N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3-ylidenmethyl)anilin-methylsulfat, 3,3,5-Trimethyl-cyclohexylsalicylat, 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon, 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze, 3,3'-(1,4-Phenylendimethylen)bis(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-yl-methan-sulfonsäure) und deren Salze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion, α-(2-Oxoborn-3-yliden)-toluol-4-sulfonsäure und deren Salze, ethoxylierte 4-Aminobenzoesäure-ethylester, 4-Dimethylaminobenzoesäure-2-ethylhexylester, Salicylsäure-2-ethylhexylester, 4-Methoxyzimtsäure-isopentylester, 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester, 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und deren Natriumsalz, 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher, 3-Benzyliden-campher, 4-Isopropylbenzylsalicylat, 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethylhexyl-1'-oxi)-1,3,5-triazin, 3-Imidazol-4-yl-acrylsäure und deren Ethylester, Polymere des N-{(2 und 4)-[2-oxoborn-3-ylidenmethyl]benzyl}-acrylamid. Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt sind 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon, 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion, 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester und 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher.
  • Bevorzugt sind solche UV-Filter, deren molarer Extinktionskoeffizient am Absorptionsmaximum oberhalb von 15 000, insbesondere oberhalb von 20000, liegt.
  • Weiterhin wurde gefunden, dass bei strukturell ähnlichen UV-Filtern in vielen Fällen die wasserunlösliche Verbindung im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre die höhere Wirkung gegenüber solchen wasserlöslichen Verbindungen aufweist, die sich von ihr durch eine oder mehrere zusätzlich ionische Gruppen unterscheiden. Als wasserunlöslich sind im Rahmen der Erfindung solche UV-Filter zu verstehen, die sich bei 20°C zu nicht mehr als 1 Gew.-%, insbesondere zu nicht mehr als 0,1 Gew.-%, in Wasser lösen. Weiterhin sollten diese Verbindungen in üblichen kosmetischen Ölkomponenten bei Raumtemperatur zu mindestens 0,1, insbesondere zu mindestens 1 Gew.-% löslich sein). Die Verwendung wasserunlöslicher UV-Filter kann daher erfindungsgemäß bevorzugt sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind solche UV-Filter bevorzugt, die eine kationische Gruppe, insbesondere eine quartäre Ammoniumgruppe, aufweisen.
  • Diese UV-Filter weisen die allgemeine Struktur U-Q auf.
  • Der Strukturteil U steht dabei für eine UV-Strahlen absorbierende Gruppe. Diese Gruppe kann sich im Prinzip von den bekannten, im Kosmetikbereich einsetzbaren, oben genannten UV-Filtern ableiten, in dem eine Gruppe, in der Regel ein Wasserstoffatom, des UV-Filters durch eine kationische Gruppe Q, insbesondere mit einer quartären Aminofunktion, ersetzt wird.
  • Verbindungen, von denen sich der Strukturteil U ableiten kann, sind beispielsweise
    • – substituierte Benzophenone,
    • – p-Aminobenzoesäureester,
    • – Diphenylacrylsäureester,
    • – Zimtsäureester,
    • – Salicylsäureester,
    • – Benzimidazole und
    • – o-Aminobenzoesäureester.
  • Strukturteile U, die sich vom Zimtsäureamid oder vom N,N-Dimethylamino-benzoesäureamid ableiten, sind erfindungsgemäß bevorzugt.
  • Die Strukturteile U können prinzipiell so gewählt werden, dass das Absorptionsmaximum der UV-Filter sowohl im UVA(315–400 nm)-, als auch im UVB(280–315 nm)- oder im UVC(< 280 nm)-Bereich liegen kann. UV-Filter mit einem Absorptionsmaximum im UVB-Bereich, insbesondere im Bereich von etwa 280 bis etwa 300 nm, sind besonders bevorzugt.
  • Weiterhin wird der Strukturteil U, auch in Abhängigkeit von Strukturteil Q, bevorzugt so gewählt, dass der molare Extinktionskoeffizient des UV-Filters am Absorptionsmaximum oberhalb von 15 000, insbesondere oberhalb von 20000, liegt.
  • Der Strukturteil Q enthält als kationische Gruppe bevorzugt eine quartäre Ammoniumgruppe. Diese quartäre Ammoniumgruppe kann prinzipiell direkt mit dem Strukturteil U verbunden sein, so dass der Strukturteil U einen der vier Substituenten des positiv geladenen Stickstoffatomes darstellt. Bevorzugt ist jedoch einer der vier Substituenten am positiv geladenen Stickstoffatom eine Gruppe, insbesondere eine Alkylengruppe mit 2 bis 6 Kohlenstoffatomen, die als Verbindung zwischen dem Strukturteil U und dem positiv geladenen Stickstoffatom fungiert.
  • Vorteilhafterweise hat die Gruppe Q die allgemeine Struktur -(CH2)x-N+R1R2R3X, in der x steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4, R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für C1-4-Alkylgruppen, R3 steht für eine C1-22-Alkylgruppe oder eine Benzylgruppe und X für ein physiologisch verträgliches Anion. Im Rahmen dieser allgemeinen Struktur steht x bevorzugt für die die Zahl 3, R1 und R2 jeweils für eine Methylgruppe und R3 entweder für eine Methylgruppe oder eine gesättigte oder ungesättigte, lineare oder verzweigte Kohlenwasserstoffkette mit 8 bis 22, insbesondere 10 bis 18, Kohlenstoffatomen.
  • Physiologisch verträgliche Anionen sind beispielsweise anorganische Anionen wie Halogenide, insbesondere Chlorid, Bromid und Fluorid, Sulfationen und Phosphationen sowie organische Anionen wie Lactat, Citrat, Acetat, Tartrat, Methosulfat und Tosylat.
  • Zwei bevorzugte UV-Filter mit kationischen Gruppen sind die als Handelsprodukte erhältlichen Verbindungen Zimtsäureamidopropyl-trimethylammoniumchlorid (Incroquat® UV-283) und Dodecyldimethylaminobenzamidopropyl-dimethylammoniumtosylat (Escalol® HP 610).
  • Selbstverständlich umfasst die erfindungsgemäße Lehre auch die Verwendung einer Kombination von mehreren UV-Filtern. Im Rahmen dieser Ausführungsform ist die Kombination mindestens eines wasserunlöslichen UV-Filters mit mindestens einem UV-Filter mit einer kationischen Gruppe bevorzugt.
  • Die UV-Filter (I) sind in den erfindungsgemäßen Mitteln üblicherweise in Mengen 0,1–5 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,4–2,5 Gew.-% sind bevorzugt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Wirkung des erfindungsgemäßen Mittels durch den Zusatz pflanzlicher, tierischer, mineralischer und synthetischer Öle optimiert werden. Darunter sind Fettsäuren, Fettalkohole, natürliche und synthetische Wachse, welche sowohl in fester Form als auch flüssig in wässriger Dispersion vorliegen können, und natürliche und synthetische kosmetische Ölkomponenten zu verstehen.
  • Als Fettsäuren können eingesetzt werden lineare und/oder verzweigte, gesättigte und/oder ungesättigte Fettsäuren mit 6-30 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt sind Fettsäuren mit 10-22 Kohlenstoffatomen. Hierunter wären beispielsweise zu nennen die Isostearinsäuren, wie die Handelsprodukte Emersol® 871 und Emersol® 875, und Isopalmitinsäuren wie das Handelsprodukt Edenor® IP 95, sowie alle weiteren unter den Handelsbezeichnungen Edenor® (Cognis) vertriebenen Fettsäuren. Weitere typische Beispiele für solche Fettsäuren sind Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen, die z. B. bei der Druckspaltung von natürlichen Fetten und Ölen, bei der Oxidation von Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese oder der Dimerisierung von ungesättigten Fettsäuren anfallen. Besonders bevorzugt sind üblicherweise die Fettsäureschnitte, welche aus Cocosöl oder Palmöl erhältlich sind; insbesondere bevorzugt ist in der Regel der Einsatz von Stearinsäure.
  • Die Einsatzmenge beträgt dabei 0,1–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel. In einer bevorzugten Ausführungsform beträgt die Menge 0,2–10 Gew.-%, wobei ganz besonders vorteilhaft Mengen von 0,5–5 Gew.% sind.
  • Als Fettalkohole können eingesetzt werden gesättigte, ein- oder mehrfach ungesättigte, verzweigte oder unverzweigte Fettalkohole mit C6-C30-, bevorzugt C10-C22- und ganz besonders bevorzugt C12-C22- Kohlenstoffatomen. Einsetzbar im Sinne der Erfindung sind beispielsweise Decanol, Octanol, Octenol, Dodecenol, Decenol, Octadienol, Dodecadienol, Decadienol, Oleylalkohol, Erucaalkohol, Ricinolalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Cetylalkohol, Laurylalkohol, Myristylalkohol, Arachidylalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol, Linoleylalkohol, Linolenylalkohol und Behenylalkohol, sowie deren Guerbetalkohole, wobei diese Aufzählung beispielhaften und nicht limitierenden Charakter haben soll. Die Fettalkohole stammen jedoch von bevorzugt natürlichen Fettsäuren ab, wobei üblicherweise von einer Gewinnung aus den Estern der Fettsäuren durch Reduktion ausgegangen werden kann. Erfindungsgemäß einsetzbar sind ebenfalls solche Fettalkoholschnitte, die durch Reduktion natürlich vorkommender Triglyceride wie Rindertalg, Palmöl, Erdnußöl, Rüböl, Baumwollsaatöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl und Leinöl oder aus deren Umesterungsprodukten mit entsprechenden Alkoholen entstehenden Fettsäureestern erzeugt werden, und somit ein Gemisch von unterschiedlichen Fettalkoholen darstellen. Solche Substanzen sind beispielsweise unter den Bezeichnungen Stenol®, z. B. Stenol® 1618 oder Lanette®, z. B. Lanette® O oder Lorol®, z. B. Lorol® C8, Lorol® C14, Lorol® C18, Lorol® C8-18, HD-Ocenol®, Crodacol®, z. B. Crodacol® CS, Novol®, Eutanol® G, Guerbitol® 16, Guerbitol® 18, Guerbitol® 20, Isofol® 12, Isofol® 16, Isofol® 24, Isofol® 36, Isocarb® 12, Isocarb® 16 oder Isocarb® 24 käuflich zu erwerben. Selbstverständlich können erfindungsgemäß auch Wollwachsalkohole, wie sie beispielsweise unter den Bezeichnungen Corona®, White Swan®, Coronet® oder Fluilan® käuflich zu erwerben sind, eingesetzt werden. Die Fettalkohole werden in Mengen von 0,1–20 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, bevorzugt in Mengen von 0,1–10 Gew.-% eingesetzt.
  • Als natürliche oder synthetische Wachse können erfindungsgemäß eingesetzt werden feste Paraffine oder Isoparaffine, Carnaubawachse, Bienenwachse, Candelillawachse, Ozokerite, Ceresin, Walrat, Sonnenblumenwachs, Fruchtwachse wie beispielsweise Apfelwachs oder Citruswachs, Microwachse aus PE- oder PP. Derartige Wachse sind beispielsweise erhältlich über die Fa. Kahl & Co., Trittau.
  • Zu den natürlichen und synthetischen kosmetischen Ölkörpern, welche die Wirkung des erfindungsgemäßen Mittels steigern können, sind beispielsweise zu zählen:
    • – flüssige Paraffinöle, Isoparaffinöle und synthetische Kohlenwasserstoffe sowie Di-n-alkylether mit insgesamt zwischen 12 bis 36 C-Atomen, insbesondere 12 bis 24 C-Atomen, wie beispielsweise Di-n-octylether, Di-n-decylether, Di-n-nonylether, Di-n-undecylether, Di-n-dodecylether, n-Hexyl-n-octylether, n-Octyl-n-decylether, n-Decyl-n-undecylether, n-Undecyl-n-dodecylether und n-Hexyl-n-Undecylether sowie Di-tert-butylether, Di-iso-pentylether, Di-3-ethyldecylether, tert.-Butyl-n-octylether, iso-Pentyl-n-octylether und 2-Methyl-pentyl-n-octylether. Die als Handelsprodukte erhältlichen Verbindungen 1,3-Di-(2-ethyl-hexyl)-cyclohexan (Cetiol® S) und Di-n-octylether (Cetiol® OE) können bevorzugt sein.
    • – Esteröle. Unter Esterölen sind zu verstehen die Ester von C6-C30-Fettsäuren mit C2-C30-Fettalkoholen. Bevorzugt sind die Monoester der Fettsäuren mit Alkoholen mit 2 bis 24 C-Atomen. Beispiele für eingesetzte Fettsäurenanteile in den Estern sind Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen, die z. B. bei der Druckspaltung von natürlichen Fetten und Ölen, bei der Oxidation von Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese oder der Dimerisierung von ungesättigten Fettsäuren anfallen. Beispiele für die Fettalkoholanteile in den Esterölen sind Isopropylalkohol, Capronalkohol, Caprylalkohol, 2-Ethylhexylalkohol, Caprinalkohol, Laurylalkohol, Isotridecylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Linolylalkohol, Linolenylalkohol, Elaeostearylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol und Brassidylalkohol sowie deren technische Mischungen, die z. B. bei der Hochdruckhydrierung von technischen Methylestern auf Basis von Fetten und Ölen oder Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese sowie als Monomerfraktion bei der Dimerisierung von ungesättigten Fettalkoholen anfallen. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind Isopropylmyristat (Rilanit® IPM), Isononansäure-C16-18-alkylester (Cetiol® SN), 2-Ethylhexylpalmitat (Cegesoft® 24), Stearinsäure-2-ethylhexylester (Cetiol® 868), Cetyloleat, Glycerintricaprylat, Kokosfettalkohol-caprinat/-caprylat (Cetiol® LC), n-Butylstearat, Oleylerucat (Cetiol® J 600), Isopropylpalmitat (Rilanit® IPP), Oleyl Oleate (Cetiol®), Laurinsäurehexylester (Cetiol® A), Di-n-butyladipat (Cetiol® B), Myristylmyristat (Cetiol® MM), Cetearyl Isononanoate (Cetiol® SN), Ölsäuredecylester (Cetiol® V).
    • – Dicarbonsäureester wie Di-n-butyladipat, Di-(2-ethylhexyl)-adipat, Di-(2-ethylhexyl)-succinat und Di-isotridecylacelaat sowie Diolester wie Ethylenglykol-dioleat, Ethylenglykol-di-isotridecanoat, Propylenglykol-di(2-ethylhexanoat), Propylenglykol-di-isostearat, Propylenglykol-di-pelargonat, Butandiol-di-isostearat, Neopentylglykoldicaprylat,
    • – symmetrische, unsymmetrische oder cyclische Ester der Kohlensäure mit Fettalkoholen, beispielsweise beschrieben in der DE-OS 197 56 454 , Glycerincarbonat oder Dicaprylylcarbonat (Cetiol® CC),
    • – Mono-, Di- und Trifettsäureester von gesättigten und/oder ungesättigten linearen und/oder verzweigten Fettsäuren mit Glycerin, wie beispielsweise Monomuls® 90-O18, Monomuls® 90-L12 oder Cutina® MD.
  • Die Einsatzmenge beträgt – bezogen auf das gesamte Mittel – 0,1–50 Gew.-%, bevorzugt 0,1–20 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,1–15 Gew.-%.
  • Als natürliche Öle kommen beispielsweise Amaranthsamenöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Avocadoöl, Babassuöl, Baumwollsaatöl, Borretschsamenöl, Camelinaöl, Distelöl, Erdnußöl, Granatapfelkernöl, Grapefruitsamenöl, Hanföl, Hagebuttenkernöl, Haselnussöl, Holundersamenöl, Johannisbeersamenöl, Jojobaöl, Kakaobutter, Leinöl, Macadamianussöl, Maiskeimöl, Mandelöl, Marulaöl, Nachtkerzenöl, Olivenöl, Palmöl, Pfirsichkernöl, Rapsöl, Reisbi, Sanddornfruchtfleischöl, Sanddornkernöl, Sesamöl, Sheabutter, Sojaöl, Sonnenblumenöl, Traubenkernöl, Walnußöl oder Wildrosenöl in Frage.
  • Aprikosenkernöl, Hagebuttenkernöl, Jojobaöl, Mandelöl, Olivenöl, Arganöl, Amaranthsamenöl, Sheabutter und Kakaobutter sind zu den erfindungsgemäß besonders bevorzugten natürlichen Ölkomponenten zu zählen.
  • Die pflanzlichen öle werden in den erfindungsgemäßen Mitteln – bezogen auf das Gesamtgewicht der Mittel – in einer Menge von 0,001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt von 0,005 bis 7 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,01 bis 5 Gew.-% und insbesondere von 0,05 bis 3 Gew.-% eingesetzt.
  • Als weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn Polymere in den erfindungsgemäßen Mitteln enthalten sind. In einer bevorzugten Ausführungsform werden den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln daher Polymere zugesetzt, wobei sich sowohl kationische, anionische, amphotere als auch nichtionische Polymere als wirksam erwiesen haben.
  • Polymere haben in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mehrere Fuktionen. Zum einen dienen insbesondere kationische Polymere in kosmetischen Zusmamensetzungen (und die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können als kosmetische Zusammensetzung dienen) als Konditioniermittel für die Haut und die Haare. Kationische Polymere dienen aber auch als Abscheidungshilfsmittel für Fette, Wachse und Öle, sowie für Silikone.
  • Weiterhin haben Polymere filmbildende Eigenschaften und häufig verdickende Eigenschaften, weshalb ihr Einsatz in Zusammensetzungen, in denen die Viskositätsstabilität eine große Rolle spielt, ebenfalls bevorzugt ist.
  • Besonders bevorzugt ist der Einsatz kationischer Polymere, die sich von den Polymeren C) unterscheiden. Sie werden den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,02 bis 3 und insbesondere von 0,05 bis 2 Gew.-%, zugegeben.
  • Unter erfindungsgemäß geeigneten, kationischen Polymeren sind Polymere zu verstehen, welche in der Haupt- und/oder Seitenkette Gruppen aufweisen, welche ”temporär” oder ”permanent” kationisch sein können. Als ”permanent kationisch” werden erfindungsgemäß solche Polymere bezeichnet, die unabhängig vom pH-Wert des Mittels eine kationische Gruppe aufweisen. Dies sind in der Regel Polymere, die ein quartäres Stickstoffatom, beispielsweise in Form einer Ammoniumgruppe, enthalten. Bevorzugte kationische Gruppen sind quartäre Ammoniumgruppen. Insbesondere solche Polymere, bei denen die quartäre Ammoniumgruppe über eine C1-4-Kohlenwasserstoffgruppe an eine aus Acrylsäure, Methacrylsäure oder deren Derivaten aufgebaute Polymerhauptkette gebunden sind, haben sich als besonders geeignet erwiesen.
  • Homopolymere der allgemeinen Formel (PI),
    Figure 00180001
    in der R18 = -H oder -CH3 ist, R19, R20 und R21 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus C1-4-Alkyl-, -Alkenyl- oder -Hydroxyalkylgruppen, m = 1, 2, 3 oder 4, n eine natürliche Zahl und X ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion ist, sowie Copolymere, bestehend im wesentlichen aus den in Formel (III) aufgeführten Monomereinheiten sowie nichtionogenen Monomereinheiten, sind besonders bevorzugte kationische Polymere. Im Rahmen dieser Polymere sind diejenigen erfindungsgemäß bevorzugt, für die mindestens eine der folgenden Bedingungen gilt:
    • – R18 steht für eine Methylgruppe
    • – R19, R20 und R21 stehen für Methylgruppen
    • – m hat den Wert 2.
  • Als physiologisch verträgliches Gegenionen X kommen beispielsweise Halogenidionen, Sulfationen, Phosphationen, Methosulfationen sowie organische Ionen wie Lactat-, Citrat-, Tartrat- und Acetationen in Betracht. Bevorzugt sind Halogenidionen, insbesondere Chlorid.
  • Ein besonders geeignetes Homopolymer ist das, gewünschtenfalls vernetzte, Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid) mit der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-37. (Baustein Synthalen – normal nicht erforderlich)
  • Die Vernetzung kann gewünschtenfalls mit Hilfe mehrfach olefinisch ungesättigter Verbindungen, beispielsweise Divinylbenzol, Tetraallyloxyethan, Methylenbisacrylamid, Diallylether, Polyallylpolyglycerylether, oder Allylethern von Zuckern oder Zuckerderivaten wie Erythritol, Pentaerythritol, Arabitol, Mannitol, Sorbitol, Sucrose oder Glucose erfolgen. Methylenbisacrylamid ist ein bevorzugtes Vernetzungsagens.
  • Das Homopolymer wird bevorzugt in Form einer nichtwäßrigen Polymerdispersion, die einen Polymeranteil nicht unter 30 Gew.-% aufweisen sollte, eingesetzt. Solche Polymerdispersionen sind unter den Bezeichnungen Salcare® SC 95 (ca. 50% Polymeranteil, weitere Komponenten: Mineralöl (INCI-Bezeichnung: Mineral Oil) und Tridecyl-polyoxypropylen-polyoxyethylen-ether (INCI-Bezeichnung: PPG-1-Trideceth-6)) und Salcare® SC 96 (ca. 50% Polymeranteil, weitere Komponenten: Mischung von Diestern des Propylenglykols mit einer Mischung aus Capryl- und Caprinsäure (INCI-Bezeichnung: Propylene Glycol Dicaprylate/Dicaprate) und Tridecylpolyoxypropylen-polyoxyethylen-ether (INCI-Bezeichnung: PPG-1-Trideceth-6)) im Handel erhältlich.
  • Copolymere mit Monomereinheiten gemäß Formel (PI) enthalten als nichtionogene Monomereinheiten bevorzugt Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäure-C1-4-alkylester und Methacrylsäure-C1-4-alkylester. Unter diesen nichtionogenen Monomeren ist das Acrylamid besonders bevorzugt. Auch diese Copolymere können, wie im Falle der Homopolymere oben beschrieben, vernetzt sein. Ein erfindungsgemäß bevorzugtes Copolymer ist das vernetzte Acrylamid-Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid-Copolymer. Solche Copolymere, bei denen die Monomere in einem Gewichtsverhältnis von etwa 20:80 vorliegen, sind im Handel als ca. 50%ige nichtwäßrige Polymerdispersion unter der Bezeichnung Salcare® SC 92 erhältlich.
  • Weitere, besonders bevorzugte kationische Polymere sind beispielsweise
    • – quaternisierte Cellulose-Derivate, wie sie unter den Bezeichnungen Celquat® und Polymer JR® im Handel erhältlich sind. Die Verbindungen Celquat® H 100, Celquat® L 200 und Polymer JR® 400 sind bevorzugte quaternierte Cellulose-Derivate,
    • – hydrophob modifizierte kationische Polymere, wie sie beispielsweise unter der Handelbezeichnung SoftCat® und Polymer® SL im Handel erhältlich sind
    • – kationische Alkylpolyglycoside,
    • – kationisierter Honig, beispielsweise das Handelsprodukt Honeyquat® 50,
    • – Polysiloxane mit quaternären Gruppen, wie beispielsweise die im Handel erhältlichen Produkte Q2-7224 (Hersteller: Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon), Dow Corning® 929 Emulsion (enthaltend ein hydroxyl-amino-modifiziertes Silicon, das auch als Amodimethicone bezeichnet wird), SM-2059 (Hersteller: General Electric), SLM-55067 (Hersteller: Wacker) sowie Abil®-Quat 3270 und 3272 (Hersteller: Th. Goldschmidt; diquaternäre Polydimethylsiloxane, Quaternium-80),
    • – polymere Dimethyldiallylammoniumsalze und deren Copolymere mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure. Die unter den Bezeichnungen Merquat® 100 (Poly(dimethyldiallylammoniumchlorid)) und Merquat® 550 (Dimethyldiallylammoniumchlorid-Acrylamid-Copolymer) im Handel erhältlichen Produkte sind Beispiele für solche kationischen Polymere,
    • – Copolymere des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoalkylacrylats und -methacrylats, wie beispielsweise mit Diethylsulfat quaternierte Vinylpyrrolidon-Dimethylaminoethylmethacrylat-Copolymere. Solche Verbindungen sind unter den Bezeichnungen Gafquat® 734 und Gafquat® 755 im Handel erhältlich,
    • – Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymere, wie sie unter den Bezeichnungen Luviquat® FC 370, FC 550, FC 905 und HM 552 angeboten werden.
    • – quaternierter Polyvinylalkohol, sowie die unter den Bezeichnungen
    • – Polyquaternium 2,
    • – Polyquaternium 17,
    • – Polyquaternium 18 und
    • Polyquaternium 27 bekannten Polymeren mit quartären Stickstoffatomen in der Polymerhauptkette.
  • Gleichfalls als kationische Polymere eingesetzt werden können die unter den Bezeichnungen Polyquaternium-24 (Handelsprodukt z. B. Quatrisoft® LM 200), bekannten Polymere. Ebenfalls erfindungsgemäß verwendbar sind die Copolymere des Vinylpyrrolidons, wie sie als Handelsprodukte Copolymer 845 (Hersteller: ISP), Gaffix® VC 713 (Hersteller: ISP), Gafquat® ASCP 1011, Gafquat® HS 110, Luviquat® 8155 und Luviquat® MS 370 erhältlich sind.
  • Weitere erfindungsgemäße kationische Polymere sind die sogenannten ”temporär kationischen” Polymere. Diese Polymere enthalten üblicherweise eine Aminogruppe, die bei bestimmten pH-Werten als quartäre Ammoniumgruppe und somit kationisch vorliegt. Bevorzugt sind beispielsweise Chitosan und dessen Derivate, wie sie beispielsweise unter den Handelsbezeichnungen Hydagen® CMF, Hydagen® HCMF, Kytamer® PC und Chitolam® NB/101 im Handel frei verfügbar sind. Chitosane sind deacetylierte Chitine, die in unterschiedlichen Deacetylierungsgraden und unterschiedlichen Abbaugraden (Molekulargewichten) im Handel erhältlich sind. Ihre Herstellung ist z. B. in DE 44 40 625 A1 und in DE 1 95 03 465 A1 beschrieben.
  • Besonders gut geeignete Chitosane weisen einen Deacetylierungsgrad von wenigstens 80% und ein Molekulargewicht von 5·105 bis 5·106 (g/mol) auf.
  • Zur Herstellung erfindungsgemäßer Zubereitungen muß das Chitosan in die Salzform überführt werden. Dies kann durch Auflösen in verdünnten wäßrigen Säuren erfolgen. Als Säuren sind sowohl Mineralsäuren wie z. B. Salzsäure, Schwefelsäure und Phosphorsäure als auch organische Säuren, z. B. niedermolekulare Carbonsäuren, Polycarbonsäuren und Hydroxycarbonsäuren geeignet. Weiterhin können auch höhermolekulare Alkylsulfonsäuren oder Alkylschwefelsäuren oder Organophosphorsäuren verwendet werden, soweit diese die erforderliche physiologische Verträglichkeit aufweisen. Geeignete Säuren zur Überführung des Chitosans in die Salzform sind z. B. Essigsäure, Glycolsäure, Weinsäure, Apfelsäure, Citronensäure, Milchsäure, 2-Pyrrolidinon-5-carbonsäure, Benzoesäure oder Salicylsäure. Bevorzugt werden niedermolekulare Hydroxycarbonsäuren wie z. B. Glycolsäure oder Milchsäure verwendet.
  • Erfindungsgemäß insbesondere bevorzugte, von C) verschiedene, kationische Polymere sind die unter den Bezeichnungen Celquat® und Polymer JR® im Handel erhältlichen quaternierten Cellulosederivate (Polyquaternium-10 und Polyquaternium-4).
  • Entsprechende Handelsprodukte sind u. a. erhältlich unter den Bezeichnungen Polymer® JR 400, Celquat® H 100 und Celquat® 1200.
  • Weiterhin sind kationiserte Proteinhydrolysate zu den kationischen Polymeren zu zählen, wobei das zugrunde liegende Proteinhydrolysat vom Tier, beispielsweise aus Collagen, Milch oder Keratin, von der Pflanze, beispielsweise aus Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln, Soja oder Mandeln, von marinen Lebensformen, beispielsweise aus Fischcollagen oder Algen, oder biotechnologisch gewonnenen Proteinhydrolysaten, stammen kann. Die den erfindungsgemäßen kationischen Derivaten zugrunde liegenden Proteinhydrolysate können aus den entsprechenden Proteinen durch eine chemische, insbesondere alkalische oder saure Hydrolyse, durch eine enzymatische Hydrolyse und/oder einer Kombination aus beiden Hydrolysearten gewonnen werden. Die Hydrolyse von Proteinen ergibt in der Regel ein Proteinhydrolysat mit einer Molekulargewichtsverteilung von etwa 100 Dalton bis hin zu mehreren tausend Dalton. Bevorzugt sind solche kationischen Proteinhydrolysate, deren zugrunde liegender Proteinanteil ein Molekulargewicht von 100 bis zu 25000 Dalton, bevorzugt 250 bis 5000 Dalton aufweist. Weiterhin sind unter kationischen Proteinhydrolysaten quaternierte Aminosäuren und deren Gemische zu verstehen. Die Quaternisierung der Proteinhydrolysate oder der Aminosäuren wird häufig mittels quarternären Ammoniumsalzen wie beispielsweise N,N-Dimethyl-N-(n-Alkyl)-N-(2-hydroxy-3-chloro-n-propyl)-ammoniumhalogeniden durchgeführt. Weiterhin können die kationischen Proteinhydrolysate auch noch weiter derivatisiert sein. Als typische Beispiele für die erfindungsgemäßen kationischen Proteinhydrolysate und -derivate seien die unter den INCI-Bezeichnungen im "International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook", (seventh edition 1997, The Cosmetic, Toiletry, and Fragrance Association 1101 17th Street, N. W., Suite 300, Washington, DC 20036-4702) genannten und im Handel erhältlichen Produkte genannt: Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimopnium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Hair Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyl Arginine Lauryl/Myristyl Ether HCl, Hydroxypropyltrimonium Gelatin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Casein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Collagen, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Conchiolin Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Keratin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Rice Bran Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Soy Protein, Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Steartrimonium Hydroxyethyl Hydrolyzed Collagen, Quaternium-76 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Keratin, Quaternium-79 Hydrolyzed Milk Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Soy Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Wheat Protein.
  • Ganz besonders bevorzugt sind die kationischen Proteinhydrolysate und -derivate auf pflanzlicher Basis. Sie gelten auch als „Haarstrukturant” und werden daher bevorzugt in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengen von 0,001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt in Mengen von 0,005 bis 5 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,01 bis 3 Gew.-% eingesetzt (bezogen auf das Gesamtgewicht der Mittel).
  • Weiterhin sind die Provitamine Panthenol und Pantolacton, das Vitaminderivat Niacinamid sowie die Wirkstoffe Arginin, Acetyltyrosin und Sericin zu den „Haarstrukturantien” zu zählen. Ihr Einsatz in in erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, die als kosmetisches Haarbehandlungsmittel konfektioniert werden, ebenfalls bevorzugt. Die einzelnen Stoffe werden an späterer Stelle der Anmeldung näher beschrieben.
  • Es kann zudem von Vorteil sein, wenn die erfindungsgemäßen Mittel zusätzlich zu den kationischen Polymeren weitere natürliche und/oder synthetische Polymere, welche anionisch oder amphoter geladen sowie nichtionisch sein können, enthalten.
  • Bei den anionischen Polymeren handelt es sich üblicherweise um ein anionische Polymere, welche Carboxylat- und/oder Sulfonatgruppen aufweisen. Beispiele für anionische Monomere, aus denen derartige Polymere bestehen können, sind Acrylsäure, Methacrylsäure, Crotonsäure, Maleinsäureanhydrid und 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure. Dabei können die sauren Gruppen ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen. Bevorzugte Monomere sind 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure und Acrylsäure.
  • Als ganz besonders wirkungsvoll haben sich anionische Polymere erwiesen, die als alleiniges oder Co-Monomer 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure enthalten, wobei die Sulfonsäuregruppe ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen kann.
  • Besonders bevorzugt ist das Homopolymer der 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, das beispielsweise unter der Bezeichnung Rheothik® 11-80 im Handel erhältlich ist.
  • Innerhalb dieser Ausführungsform kann es bevorzugt sein, Copolymere aus mindestens einem anionischen Monomer und mindestens einem nichtionogenen Monomer einzusetzen. Bezüglich der anionischen Monomere wird auf die oben aufgeführten Substanzen verwiesen. Bevorzugte nichtionogene Monomere sind Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäureester, Methacrylsäureester, Vinylpyrrolidon, Vinylether und Vinylester.
  • Bevorzugte anionische Copolymere sind Acrylsäure-Acrylamid-Copolymere sowie insbesondere Polyacrylamidcopolymere mit Sulfonsäuregruppen-haltigen Monomeren. Ein besonders bevorzugtes anionisches Copolymer besteht aus 70 bis 55 Mol-% Acrylamid und 30 bis 45 Mol-% 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, wobei die Sulfonsäuregruppe ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegt. Dieses Copolymer kann auch vernetzt vorliegen, wobei als Vernetzungsagentien bevorzugt polyolefinisch ungesättigte Verbindungen wie Tetraallyloxyethan, Allylsucrose, Allylpentaerythrit und Methylen-bisacrylamid zum Einsatz kommen. Ein solches Polymer ist in dem Handelsprodukt Seeigel® 305 der Firma SEPPIC enthalten. Die Verwendung dieses Compounds, das neben der Polymerkomponente eine Kohlenwasserstoffmischung (C13-C14-Isoparaffin) und einen nichtionogenen Emulgator (Laureth-7) enthält, hat sich im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Auch die unter der Bezeichnung Simulgel® 600 als Compound mit Isohexadecan und Polysorbat-80 vertriebenen Natriumacryloyldimethyltaurat-Copolymere haben sich als erfindungsgemäß besonders wirksam erwiesen.
  • Ebenfalls bevorzugte an ionische Homopolymere sind unvernetzte und vernetzte Polyacrylsäuren. Dabei können Allylether von Pentaerythrit, von Sucrose und von Propylen bevorzugte Vernetzungsagentien sein. Solche Verbindungen sind beispielsweise unter dem Warenzeichen Carbopol® im Handel erhältlich.
  • Copolymere aus Maleinsäureanhydrid und Methylvinylether, insbesondere solche mit Vernetzungen, sind ebenfalls farberhaltende Polymere. Ein mit 1,9-Decadiene vernetztes Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymer ist unter der Bezeichnung Stabileze® QM im Handel erhältlich.
  • Weiterhin können als Polymere zur Steigerung der Wirkung des erfindungsgemäßen Mittels amphotere Polymere als Bestandteil eingesetzt werden. Unter dem Begriff amphotere Polymere werden sowohl solche Polymere, die im Molekül sowohl freie Aminogruppen als auch freie -COOH- oder SO3H-Gruppen enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind, als auch zwitterionische Polymere, die im Molekül quartäre Ammoniumgruppen und -COO- oder –SO3-Gruppen enthalten, und solche Polymere zusammengefaßt, die -COOH- oder SO3H-Gruppen und quartäre Ammoniumgruppen enthalten.
  • Ein Beispiel für ein erfindungsgemäß einsetzbares Amphopolymer ist das unter der Bezeichnung Amphomer® erhältliche Acrylharz, das ein Copolymeres aus tert.-Butylaminoethylmethacrylat, N-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)acrylamid sowie zwei oder mehr Monomeren aus der Gruppe Acrylsäure, Methacrylsäure und deren einfachen Estern darstellt.
  • Bevorzugt einsetzbare amphotere Polymere sind solche Polymerisate, die sich im wesentlichen zusammensetzen aus
    • (a) Monomeren mit quartären Ammoniumgruppen der allgemeinen Formel (PII), R22-CH=CR23-CO-Z-(CnH2n)-N(+)R24R25R26A(–) (PII)in der R22 und R23 unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff oder eine Methylgruppe und R24, R25 und R26 unabhängig voneinander für Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoff-Atomen, Z eine NH-Gruppe oder ein Sauerstoffatom, n eine ganze Zahl von 2 bis 5 und das Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist und
    • (b) monomeren Carbonsäuren der allgemeinen Formel (PIII), R27-CH=CR28-COOH (PIII)in denen R27 und R28 unabhängig voneinander Wasserstoff oder Methylgruppen sind.
  • Diese Verbindungen können sowohl direkt als auch in Salzform, die durch Neutralisation der Polymerisate, beispielsweise mit einem Alkalihydroxid, erhalten wird, erfindungsgemäß eingesetzt werden. Bezüglich der Einzelheiten der Herstellung dieser Polymerisate wird ausdrücklich auf den Inhalt der deutschen Offenlegungsschrift 39 29 973 Bezug genommen. Ganz besonders bevorzugt sind solche Polymerisate, bei denen Monomere des Typs (a) eingesetzt werden, bei denen R24, R25 und R26 Methylgruppen sind, Z eine NH-Gruppe und A(–) ein Halogenid-, Methoxysulfat- oder Ethoxysulfat-Ion ist; Acrylamidopropyl-trimethyl-ammoniumchlorid ist ein besonders bevorzugtes Monomeres (a). Als Monomeres (b) für die genannten Polymerisate wird bevorzugt Acrylsäure verwendet.
  • Als nichtionogene Polymere eignen sich erfindungsgemäß:
    • – Vinylpyrrolidon/Vinylester-Copolymere, wie sie beispielsweise unter dem Warenzeichen Luviskol® (BASF) vertrieben werden. Luviskol® VA 64 und Luviskol® VA 73, jeweils Vinylpyrrolidon/Vinylacetat-Copolymere, sind ebenfalls bevorzugte nichtionische Polymere.
    • – Celluloseether, wie Hydroxypropylcellulose, Hydroxyethylcellulose und Methylhydroxypropylcellulose, wie sie beispielsweise unter den Warenzeichen Culminal® und Benecel® (AQUALON) vertrieben werden.
    • – Schellack
    • – Polyvinylpyrrolidone, wie sie beispielsweise unter der Bezeichnung Luviskol® (BASF) vertrieben werden.
    • – Siloxane. Diese Siloxane können sowohl wasserlöslich als auch wasserunlöslich sein. Geeignet sind sowohl flüchtige als auch nichtflüchtige Siloxane, wobei als nichtflüchtige Siloxane solche Verbindungen verstanden werden, deren Siedepunkt bei Normaldruck oberhalb von 200°C liegt. Bevorzugte Siloxane sind Polydialkylsiloxane, wie beispielsweise Polydimethylsiloxan, Polyalkylarylsiloxane, wie beispielsweise Polyphenylmethylsiloxan, ethoxylierte Polydialkylsiloxane sowie Polydialkylsiloxane, die Amin- und/oder Hydroxy-Gruppen enthalten.
    • – Glycosidisch substituierte Silicone.
  • Es ist erfindungsgemäß auch möglich, dass mehrere, insbesondere zwei verschiedene Polymere gleicher Ladung und/oder jeweils ein ionisches und ein amphoteres und/oder nicht ionisches Polymer gleichzeitig eingesetzt werden.
  • Der Einsatz der weiteren Polymere in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, ist erfindungsgemäß bevorzugt. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-%, insbesondere von 0,1 bis 3 Gew.-%, sind besonders bevorzugt.
  • Zusätzlich kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen Feuchthaltemittel bzw. Penetrationshilfsstoffe und/oder Quellmittel (M) zuzusetzen. Diese Hilfsstoffe sorgen für eine bessere Penetration von Wirkstoffen in die keratinische Faser oder helfen die keratinische Faser aufzuquellen. Hierzu sind beispielsweise zu zählen Harnstoff und Harnstoffderivate, Guanidin und dessen Derivate, Arginin und dessen Derivate, Wasserglas, Milchsäure, Imidazol und Dessen Derivate, Histidin und dessen Derivate, Benzylalkohol, Glycerin, Glykol und Glykolether, Propylenglykol und Propylenglykolether, beispielsweise Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Diole und Triole, und insbesondere 1,2-Diole und 1,3-Diole wie beispielsweise 1,2-Propandiol, 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Dodecandiol, 1,3-Propandiol, 1,6-Hexandiol, 1,5-Pentandiol, 1,4-Butandiol.
  • Erfindungsgemäß besonders geeignet sind Milchsäure und Glycerin.
  • Die Feuchthaltemittel werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf die gesamte Zusammensetzung – in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 5 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-% eingesetzt.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können zusätzlich zu den vorstehend genannten Inhaltsstoffen und optionalen weiteren Inhaltsstoffen weitere Stoffe enthalten, die Haarausfall verhindern, lindern oder heilen. Insbesondere ist ein Gehalt an haarwurzelstabilisierenden Wirkstoffen vorteilhaft. Diese Stoffe werden nachstehend beschrieben:
    Propecia (Finasterid) ist das zur Zeit einzige Präparat, das weltweit zugelassen ist und für das in zahlreichen Studien eine Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Propecia bewirkt, dass sich weniger DHT aus Testosteron bilden kann.
  • Minoxidil ist mit oder ohne ergänzende Zusatzstoffe das wohl älteste nachweislich wirkende Haarwuchsmittel. Zur Behandlung von Haarausfall darf es nur zur äußeren Anwendung verwendet werden. Es gibt Haarwasser, die 2%–5% Minoxidil enthalten, außerdem Gels mit bis zu 15% Minoxidil. Die Wirksamkeit nimmt mit der Dosierung zu, in Haarwassern ist Minoxidil jedoch nur bis zu 5% Anteil löslich. In vielen Ländern sind Haarwasser mit bis zu 2% Minoxidilgehalt verschreibungsfrei erhältlich.
  • Zur Bekämpfung der hormonellen Einflüsse auf die Haarfollikel kann zur äußeren Anwendung Spironolactone in Form von Haarwasser und in Kombination mit Minoxidil angewandt werden. Spironolactone wirkt als Androgen-Rezeptor-Blocker, dh. die Bindung von DHT an die Haarfollikel wird verhindert.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Haarwurzel-stabilisierende Stoffe, insbesondere Minoxidil und/oder Finasterid und/oder Ketoconazol enthalten.
  • Als weiteren Inhaltsstoff können die erfindungsgemäßen Mittel mit besonderem Vorzug eine oder mehrere Aminosäuren bzw. deren physiologisch verträgliche Derivate enthalten, da diese Stoffe auch als „Haarstrukturantien” dienen, und deren Einsatz damit in erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, die als kosmetisches Haarbehendlungsmittel konfektioniert werden, äußerst bevorzugt ist. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt einsetzbare Aminosäuren bzw. Aminosäurederivate stammen aus der Gruppe Glycin, Alanin, Valin, Leucin, Isoleucin, Phenylalanin, Tyrosin, Tryptophan, Prolin, Asparaginsäure, Glutaminsäure, Asparagin, Glutamin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, Lysin, Arginin, Histidin, β-Alanin, 4-Aminobuttersäure (GABA), Betain, L-Cystin (L-Cyss), L-Carnitin, L-Citrullin, L-Theanin, 3',4'-Dihydroxy-L-phenylalanin (L-Dopa), 5'-Hydroxy-L-tryptophan, L-Homocystein, S-Methyl-L-methionin, S-Allyl-L-cystein-sulfoxid (L-Alliin), L-trans-4-Hydroxyprolin, L-5-Oxoprolin (L-Pyroglutaminsäure), L-Phosphoserin, Kreatin, 3-Methyl-L-histidin, L-Ornithin, wobei sowohl die einzelnen Aminosäuren und/oder deren Derivate als auch deren Mischungen eingesetzt werden können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten eine oder mehrere Aminosäuren bzw. deren Derivate in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte Zusammensetzungen dadurch gekennzeichnet, dass sie als Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 1,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,075 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 0,25 Gew.-% Aminosäure(n)/-derivate, vorzugsweise aus der Gruppe Glycin und/oder Alanain und/oder Valin und/oder Lysin und/oder Leucin und/oder Threonin und/oder Arginin und/oder Acetyltyrosin enthalten.
  • Eine weitere Gruppe bevorzugter Komponenten in den erfindungsgemäßen Mitteln für den Fall, dass sie als kosmetisches Haarbehandlungsmittel formuliert werden, sind die Haarpflegemittel. Zu ihnen zählen die bereits vorgenannten pflanzlichen Öle, Panthenol, Hydrogenated Jojoba Oil, Biotin und Allantoin, aber auch die Pflanzenextrakte.
  • Üblicherweise werden diese Extrakte durch Extraktion der gesamten Pflanze hergestellt. Es kann aber in einzelnen Fällen auch bevorzugt sein, die Extrakte ausschließlich aus Blüten und/oder Blättern der Pflanze herzustellen.
  • Hinsichtlich der erfindungsgemäß verwendbaren Pflanzenextrakte wird insbesondere auf die Extrakte hingewiesen, die in der auf Seite 44 der 3. Auflage des Leitfadens zur Inhaltsstoffdeklaration kosmetischer Mittel, herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW), Frankfurt, beginnenden Tabelle aufgeführt sind.
  • Erfindungsgemäß sind vor allem die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Henna, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Rosskastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuss, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Malve, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Meristem, Ginseng und Ingwerwurzel bevorzugt.
  • Besonders bevorzugt sind die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Kokosnuss, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Hauhechel, Meristem, Ginseng und Ingwerwurzel.
  • Als Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten Pflanzenextrakte können Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet werden. Unter den Alkoholen sind dabei niedere Alkohole wie Ethanol und Isopropanol, insbesondere aber mehrwertige Alkohole wie Ethylenglykol und Propylenglykol, sowohl als alleiniges Extraktionsmittel als auch in Mischung mit Wasser, bevorzugt. Pflanzenextrakte auf Basis von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1:10 bis 10:1 haben sich als besonders geeignet erwiesen.
  • Die Pflanzenextrakte können erfindungsgemäß sowohl in reiner als auch in verdünnter Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden, enthalten sie üblicherweise ca. 2–80 Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
  • Weiterhin kann es bevorzugt sein, in den erfindungsgemäßen Mitteln Mischungen aus mehreren, insbesondere aus zwei, verschiedenen Pflanzenextrakten einzusetzen.
  • Bevorzugt sind auch Extrakte von Echinacea- oder Moringa-Pflanzen, wobei Echinacea-Extrakte besonders bevorzugt sind. Die Gattung der Sonnenhutgewächse (Echinaceae) umfasst nordamerikanische Stauden, von denen einige schon seit langem zur unterstützenden Behandlung von Infekten (innerlich) und Wunden (äußerlich) verwendet werden. Echinacea-Extrakte werden bekanntermaßen zur Stimulierung des Immunsystems und als antimikrobielle und antivirale Substanz eingesetzt
  • Die Pflanzenextrakte aus Pflanzen der Gattung Echinacea können aus verschiedenen Sonnenhutgewächsen (Echinacea, Synonym: Brauneria NECKER), insbesondere aus Echinacea angustifolia DC, Echinacea paradoxa (NORTON), Echinacea simulata, E. atrorubens, E. tennesiensis, Echinacea strigosa (MCGREGOR), Echinacea laevigata, Echinacea purpurea (L.) Moench und Echinacea pallida (Nutt), sowie aus diesen Extrakten zu gewinnende Aktivsubstanzen gewonnen werden. Besonders bevorzugt werden Extrakte von Sonnenhutgewächsen, insbesondere von Echinacea purpurea (L) MOENCH, eingesetzt.
  • Bevorzugt werden die Extrakte aus Kraut (den oberirdischen Pflanzenteilen) und/oder Wurzel der Sonnenhutgewächse gewonnen. Die Extrakte können mit Wasser, sowie polaren oder unpolaren organischen Lösungsmitteln sowie Mischungen davon in dem Fachmann bekannter Weise hergestellt werden. Extrakte, die durch Extraktion mit Ethanol oder Wasser/Ethanol-Mischungen, erhalten werden können, sowie Presssaft, sind bevorzugt.
  • Es können sowohl die Extrakte sowohl im ursprünglichen Extraktionsmittel als auch Extrakte/Presssaft in Wasser oder anderen organischen Lösungsmitteln und/oder deren Gemisch, insbesondere Ethanol sowie Ethanol/Wasser-Mischungen eingesetzt werden. Bevorzugt wird extrahiertes oder gepresstes Material als Feststoff eingesetzt, dem das Lösungsmittel (insbesondere möglichst schonend) entzogen wurde. Es können aber auch solche Extrakte/Presssäfte eingesetzt werden, denen das Lösungsmittel zum Teil entzogen wurde, so dass ein verdickter Extrakt/Presssaft eingesetzt wird. Ganz besonders bevorzugt sind Presssäfte aus dem frischen Echinacea purpurea Kraut (Echinacea purpurea Moench herba). Insbesondere werden die Extrakte und/oder Presssäfte in fester Form eingesetzt.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Haarreinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 2 Gew.-% Wirkstoff (=Pflanzenextrakt), enthalten.
  • Zusätzlich zu allen vorgenannten Inhaltsstoffen kann als eine besonders bevorzugte Komponente aller erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ein Silikon dienen. Auch Silikone können in den erfindungsgemäßen Mitteln verschiedene Funktionen erfüllen. So können sie zum einen als Strukturant, aber auch als Haut- und Haarpflegemittel dienen – ihr Einsatz in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist damit ebenfalls besonders bevorzugt.
  • Silikone werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengen von 0,1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,25 bis 5 Gew.-% und insbesondere von 0,5 bis 2,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Zusammensetzung, eingesetzt.
  • Insbesondere bevorzugt sind erfindungsgemäße Mittel, die mindestens ein Silicon enthalten, das ausgewählt ist unter:
    • (i) Polyalkylsiloxanen, Polyarylsiloxanen, Polyalkylarylsiloxanen, die flüchtig oder nicht flüchtig, geradkettig, verzweigt oder cyclisch, vernetzt oder nicht vernetzt sind;
    • (ii) Polysiloxanen, die in ihrer allgemeinen Struktur eine oder mehrere organofunktionelle Gruppen enthalten, die ausgewählt sind unter: a) substituierten oder unsubstituierten aminierten Gruppen; b) (per)fluorierten Gruppen; c) Thiolgruppen; d) Carboxylatgruppen; e) hydroxylierten Gruppen; f) alkoxylierten Gruppen; g) Acyloxyalkylgruppen; h) amphoteren Gruppen; i) Bisulfitgruppen; j) Hydroxyacylaminogruppen; k) Carboxygruppen; l) Sulfonsäuregruppen; und m) Sulfat- oder Thiosulfatgruppen;
    • (iii) linearen Polysiloxan(A)-Polyoxyalkylen(B)-Blockcopoylmeren vom Typ (A-B)n mit n > 3;
    • (iv) gepfropften Siliconpolymeren mit nicht siliconhaltigem, organischen Grundgerüst, die aus einer organischen Hauptkette bestehen, welche aus organischen Monomeren gebildet wird, die kein Silicon enthalten, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem Kettenende mindestens ein Polysiloxanmakromer gepfropft wurde;
    • (v) gepfropften Siliconpolymeren mit Polysiloxan-Grundgerüst, auf das nicht siliconhaltige, organische Monomere gepfropft wurden, die eine Polysiloxan-Hauptkette aufweisen, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem ihrer Enden mindestens ein organisches Makromer gepfropft wurde, das kein Silicon enthält;
    • (vi) oder deren Gemischen.
  • Besonders bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Silikon der Formel (Si-I) (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]x-O-Si(CH3)3 (Si-I),enthalten, in der x für eine Zahl von 0 bis 100, vorzugsweise von 0 bis 50, weiter bevorzugt von 0 bis 20 und insbesondere 0 bis 10, steht.
  • Die erfindungsgemäß bevorzugten Mittel enthalten ein Silikon der vorstehenden Formel I. Diese Silikone werden nach der INCI-Nomenklatur als DIMETHICONE bezeichnet. Es werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Silicon der Formel (Si-I) vorzugsweise die Verbindungen:
    (CH3)3Si-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-O-(CH3)2Si-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]2-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]3-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]4-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]5-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]6-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]7-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]8-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]9-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]10-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]11-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]12-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]13-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]14-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]15-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]16-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]17-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]18-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]19-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]20-O-Si(CH3)3
    eingesetzt, wobei (CH3)3Si-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-O-(CH3)2Si-O-Si(CH3)3 und/oder (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]2-O-Si(CH3)3 besonders bevorzugt sind.
  • Selbstverständlich können auch Mischungen der o. g. Silikone in den erfindungsgemäßen Mitteln enthalten sein.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel enthalten Dimethicone, d. h. Silikone der Formel Si-I, in engeren Mengen. Hier sind erfindungsgemäße kosmetische Mittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,02 bis 8,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,25 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,3 bis 2,5 Gew.-% mindestens eines Silikons der Formel Si-I enthalten.
  • Die Silikone der Formel Si-I können Oligomeriserungs- bzw. Polymerisationsgrade zwischen 0 (entsprechend (CH3)3Si-O-Si(CH3)3) und 500 aufweisen, wobei bevorzugte Oligomeriserungs- bzw. Polymerisationsgrade im Bereich von 10 bis 2500, weiter bevorzugt von 50 bis 1500 und insbesondere von 100 bis 1000 liegen. Naturgemäß variiert das Molekulargewicht der Dimethicone mit dem Oligomeriserungs- bzw. Polymerisationsgrad und liegt zwischen 162 Dalton (für den oben genannten Oligomerisierungsgrad 0) und einigen 100 kDa für hohe Polymerisationsgrade, beispielsweise bei ca. 60 kDa für einen Polymerisationsgrad von 810.
  • Die Viskosität der erfindungsgemäß eingesetzten Dimethicone ist nahezu temperaturunabhängig und variiert mit der Molmasse, wobei hochmolekulare Dimethicone höhere Viskositäten aufweisen als niedermolekulare. Bei üblichen Messbedingungen (20°C, 1013,25 mbar) weist (CH3)3Si-O-Si(CH3)3 eine Viskosität von 0,65 mm2/s (Centistokes, cSt) auf, wobei diese Viskosität auch kaum Abhängigkeit von der Messapparatur zeigt. Beispielsweise kann die Viskosität bei den oben genannten normalen Messbedingungen mit einem Brookfield-Viskosimeter LVT, Spindel 2, 30 U/min gemessen werden. Viskositätsangaben im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beziehen sich immer auf 20°C und 1013,25 mbar sowie auf Apparaturen, bei denen bei diesen Bedingungen eine Viskosität des (CH3)3Si-O-Si(CH3)3 von 0,65 mm2/s (Centistokes, cSt) gemessen wird.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte kosmetische Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie als Silikon der Formel Si-I ein Dimethicone enthalten, das eine Viskosität von 10 bis 1.000.000 cSt, vorzugsweise von 100 bis 600.000 cSt, besonders bevorzugt von 1000 bis 300.000 cSt, weiter bevorzugt von 5000 bis 200.000 cSt und insbesondere von 10.000 bis 70.000 cSt (gemessen bei 20°C) aufweist.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß einsetzbare Dimethicone weisen Polymerisationsgrade zwischen 700 und 1400 auf. Insbesondere bevorzugte erfindungsgemäße kosmetische Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 25 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 50 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 75 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 95 Gew.-% und insbesondere 100 Gew.-% der im Mittel enthaltenen Silikone der Formel Si-I ausgewählt ist/sind aus Silikonen der Formel Si-I (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]x-O-Si(CH3)3 (Si-I)in der x für eine Zahl aus der Gruppe 800, 801, 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811, 812, 813, 814, 815, 816, 817, 818, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 825, 826, 827, 828, 829, 830, 831, 832, 833, 834, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 844, 845, 846, 847, 848, 849, 850, 851, 852, 853, 854, 855, 856, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 877, 878, 879, 880, 881, 882, 883, 884, 885, 886, 887, 888, 889, 890, 891, 892, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950, 951, 952, 953, 954, 955, 956, 957, 958, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 967, 968, 969, 970, 971, 972, 973, 974, 975, 976, 977, 978, 979, 980, 981, 982, 983, 984, 985, 986, 987, 988, 989, 990, 991, 992, 993, 994, 995, 996, 997, 998, 999, 1000, 1001, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020, 1021, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031, 1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1058, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1064, 1065, 1066, 1067, 1068, 1069, 1070, 1071, 1072, 1073, 1074, 1075, 1076, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1096, 1097, 1098, 1099, 1100 steht.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Mittel enthalten demnach Silikone der Formel Si-I, die ausgewählt sind aus den Dimethiconen (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]800-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]801-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]802-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]803-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]804-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]805-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]806-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]807-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]808-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]809-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]810-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]811-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]812-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]813-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]814-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]815-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]816-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]817-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]818-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]819-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]820-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]821-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]822-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]823-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]824-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]825-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]826-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]827-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]828-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]829-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]830-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]831-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]832-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]833-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]834-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]835-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]836-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]837-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]838-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]839-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]840-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]841-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]842-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]843-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]844-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]845-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]846-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]847-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]848-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]849-O-Si(CH3)3, 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(CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1011-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1012-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1013-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1014-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1015-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1016-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1017-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1018-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1019-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1020-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1021-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1022-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1023-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1024-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1025-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1026-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1027-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1028-O-Si(CH3)3, CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1029-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1030-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1031-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1032-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1033-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1034-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1035-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1036-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1037-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1038-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1039-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1040-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1041-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1042-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1043-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1044-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1045-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1046-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1047-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1048-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1049-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1050-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1051-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1052-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1053-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1054-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1055-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1056-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1057- O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1058-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1059-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1060-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1061-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1062-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1063-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1064-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1065-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1066-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1067-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1068-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1069-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1070-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1071-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1072-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1073-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1074-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1075-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1076-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1077-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1078-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1079-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1080-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1081-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1082-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1083-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1084-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1085-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1086-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1087-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1088-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1089-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1090-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1091-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1092-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1093-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1094-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1095-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1096-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1097-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1098-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1099-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]1100-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]-O-Si(CH3)3 sowie Mischungen dieser Substanzen.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können darüber hinaus – oder an Stelle der Dimethicone – mindestens ein Silikon der Formel Si-II (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]x-[O-(H3C)Si((CH2)k(CH2CH2O)m(CH2CH2CH2O)n)]x-O-Si(CH3)3 (Si-II),enthalten, in der
    • – k für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 10 und insbesondere für 2, 3, 4, 5, 6 steht;
    • – m für Werte von 0 bis 100, vorzugsweise von 2 bis 50, besonders bevorzugt von 5 bis 35 und insbesondere für 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 steht;
    • – n für Werte von 0 bis 100, vorzugsweise von 0 bis 50, besonders bevorzugt von 0 bis 35 und insbesondere für 0, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 steht;
    • – x bzw. y jeweils unabhängig voneinander für eine Zahl von 0 bis 5000, vorzugsweise von 10 bis 2500, weiter bevorzugt von 50 bis 1500 und insbesondere 100 bis 1000 stehen,
    mit der Maßgabe, dass (m + n) nicht Null ist.
  • Bei diesen Silikone ist eine Methylgruppe einiger Dimethylsiloxan-Replizierungseinheiten durch eine ethoxylierte und/oder propoxylierte Alkylengruppe ersetzt, wodurch diese Silikone wasserlöslich sind. Nach der INCI-Nomenklatur werden Silikone der Formel Si-II als Dimethicone Copolyole bezeichnet.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel enthalten Dimethicone Copolyole, d. h. Silikone der Formel Si-II, in engeren Mengen. Hier sind erfindungsgemäße kosmetische Mittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,02 bis 8,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,25 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,3 bis 2,5 Gew.-% mindestens eines Silikons der Formel Si-II enthalten.
  • Auch die Silikone der Formel Si-II können Oligomeriserungs- bzw. Polymerisationsgrade zwischen 0 und 5000 aufweisen, wobei bevorzugte Oligomeriserungs- bzw. Polymerisationsgrade im Bereich von 10 bis 2500, weiter bevorzugt von 50 bis 1500 und insbesondere von 100 bis 1000 liegen. Naturgemäß variiert das Molekulargewicht der Dimethicone Copolyole ebenfalls mit dem Oligomeriserungs- bzw. Polymerisationsgrad.
  • Erfindungsgemäß in den Mitteln enthaltene Dimethicone Copolyole weisen die Polimersisierungsgrade x (für die unsubstituierte Dimethylsiloxan-Einheit) bzw. y (für die substituierte Dimethylsiloxan-Einheit) auf. Obwohl gemäß Definition von x und y theoretisch „Gesamt”-Polymerisationsgrade (Summe x + y) von bis zu 10.000 möglich sind, sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, bei denen die Summe x + y im Bereich von 10 bis 2500, weiter bevorzugt von 50 bis 1500 und insbesondere von 100 bis 1000 liegt. Die Darstellung in Formel Si-II ist schematisch. Sie bedeutet nicht, dass die substituierten und unsubstituierten Dimethylsiloxan-Einheiten blockweise vorliegen müssen; vielmehr können die -[O-Si(CH3)2]x-Einheiten und die -[O-(H3C)Si((CH2)k(CH2CH2O)m(CH2CH2CH2O)n)]y-Einheiten auch „randomized”, d. h. statistisch über das Molekül verteilt vorliegen.
  • Die Viskosität der erfindungsgemäß eingesetzten Dimethicone Copolyole ist ebenfalls nahezu temperaturunabhängig und variiert mit der Molmasse, wobei hochmolekulare Dimethicone Copolyole höhere Viskositäten aufweisen als niedermolekulare. Hier sind erfindungsgemäße kosmetische Mittel bevorzugt, die als Silikon der Formel Si-II ein Dimethicone Copolyol enthalten, das eine Viskosität von 1 bis 10.000 cSt, vorzugsweise von 10 bis 5000 cSt, besonders bevorzugt von 50 bis 2500 cSt, weiter bevorzugt von 100 bis 1000 cSt und insbesondere von 300 bis 500 cSt (gemessen bei 20°C) aufweist.
  • Erfindungsgemäß beträgt der Ethoxylierungsgrad m 0 bis 100, vorzugsweise 2 bis 50, besonders bevorzugt 5 bis 35 und insbesondere 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20. Der Propoxylierungsgrad n steht für Werte von 0 bis 100, vorzugsweise von 0 bis 50, besonders bevorzugt von 0 bis 35 und insbesondere für 0, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20. Auch hier bedeutet die formelmäßige Darstellung in der Formel Si-II nicht, dass die Ethylenoxideinheiten zwingend an die Alkylengruppe gebunden sein müssen, die mit dem Si-Atom verbunden ist. Vielmehr können EO- und PO-Einheiten auch vertauscht vorliegen, so dass eine -[O-(H3C)Si((CH2)k(CH2CH2CH2O)m(CH2CH2O)n)]y-Einheit ebenfalls möglich ist. Auch hier bedeutet die Abfolge EOmPO„ nicht zwingend, dass die EO- bzw. PO-Einheiten blockweise vorliegen müssen; vielmehr können die EO- und PO-Einheiten auch „randomized”, d. h. statistisch über das Molekül verteilt vorliegen.
  • Die Alkylengruppe in Formel Si-II ist vorzugsweise eine lineare Alkylengruppe, bei der k für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 10 und insbesondere für 2, 3, 4, 5, 6 steht. Bevorzugt sind daher die Gruppierungen -CH2-, -CH2-CH2-, -CH2-CH2-CH2-, -CH2-CH2-CH2-CH2-, -CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-, -CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten ein oder mehrere aminofunktionelle Silicone. Solche Silicone können z. B. durch die Formel M(RaQbSiO(4-a-b)/2)x(RcSiO(4-c)/2)yM beschrieben werden, wobei in der obigen Formel R ein Kohlenwasserstoff oder ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen ist, Q ein polarer Rest der allgemeinen Formel -R1HZ ist, worin R1 eine zweiwertige, verbindende Gruppe ist, die an Wasserstoff und den Rest Z gebunden ist, zusammengesetzt aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen, Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Sauerstoffatomen oder Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffatomen, und Z ein organischer, aminofunktioneller Rest ist, der mindestens eine aminofunktionelle Gruppe enthält; ”a” Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 annimmt, ”b” Werte im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 annimmt, ”a” + ”b” kleiner als oder gleich 3 ist, und ”c” eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 ist, und x eine Zahl im Bereich von 1 bis etwa 2.000, vorzugsweise von etwa 3 bis etwa 50 und am bevorzugtesten von etwa 3 bis etwa 25 ist, und y eine Zahl im Bereich von etwa 20 bis etwa 10.000, vorzugsweise von etwa 125 bis etwa 10.000 und am bevorzugtesten von etwa 150 bis etwa 1.000 ist, und M eine geeignete Silicon-Endgruppe ist, wie sie im Stande der Technik bekannt ist, vorzugsweise Trimethylsiloxy. Nicht einschränkende Beispiele der durch R repräsentierten Reste schließen Alkylreste, wie Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, Amyl, Isoamyl, Hexyl, Isohexyl und ähnliche; Alkenylreste, wie Vinyl, Halogenvinyl, Alkylvinyl, Allyl, Halogenallyl, Alkylallyl; Cycloalkylreste, wie Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl und ähnliche; Phenylreste, Benzylreste, Halogenkohlenwasserstoffreste, wie 3-Chlorpropyl, 4-Brombutyl, 3,3,3-Trifluorpropyl, Chlorcyclohexyl, Bromphenyl, Chlorphenyl und ähnliche sowie schwefelhaltige Reste, wie Mercaptoethyl, Mercaptopropyl, Mercaptohexyl, Mercaptophenyl und ähnliche ein; vorzugsweise ist R ein Alkylrest, der 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen enthält, und am bevorzugtesten ist R Methyl. Beispiele von R1 schließen Methylen, Ethylen, Propylen, Hexamethylen, Decamethylen, -CH2CH(CH3)CH2-, Phenylen, Naphthylen, -CH2CH2SCH2CH2-, -CH2CH2OCH2-, -OCH2CH2-, -OCH2CH2CH2-, -CH2CH(CH3)C(O)OCH2-, -(CH2)3CC(O)OCH2CH2-, -C6H4C6H4-, -C6H4CH2C6H4-; und -(CH2)3C(O)SCH2CH2- ein.
  • Z ist ein organischer, aminofunktioneller Rest, enthaltend mindestens eine funktionelle Aminogruppe. Eine mögliche Formel für Z ist NH(CH2)zNH2, worin z 1 oder mehr ist. Eine andere mögliche Formel für Z ist -NH(CH2)z(CH2)zzNH, worin sowohl z als auch zz unabhängig 1 oder mehr sind, wobei diese Struktur Diamino-Ringstrukturen umfasst, wie Piperazinyl. Z ist am bevorzugtesten ein -NHCH2CH2NH2-Rest. Eine andere mögliche Formel für Z ist -N(CH2)z(CH2)zzNX2 oder -NX2, worin jedes X von X2 unabhängig ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasserstoff und Alkylgruppen mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen, und zz 0 ist.
  • Q ist am bevorzugtesten ein polarer, aminfunktioneller Rest der Formel -CH2CH2CH2NHCH2CH2NH2. In den Formeln nimmt ”a” Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 an, ”b” nimmt Werte im Bereich von etwa 2 bis etwa 3 an, ”a” + ”b” ist kleiner als oder gleich 3, und ”c” ist eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3. Das molare Verhältnis der RaQbSiO(4-a-b)/2-Einheiten zu den RcSiO(4-c)/2-Einheiten liegt im Bereich von etwa 1:2 bis 1:65, vorzugsweise von etwa 1:5 bis etwa 1:65 und am bevorzugtesten von etwa 1:15 bis etwa 1:20. Werden ein oder mehrere Silicone der obigen Formel eingesetzt, dann können die verschiedenen variablen Substituenten in der obigen Formel bei den verschiedenen Siliconkomponenten, die in der Siliconmischung vorhanden sind, verschieden sein.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-III) R'aG3-a-Si(OSiG2)n-(OSiGbR'2-b)m-O-SiG3-a-R'a (Si-III),enthalten, worin bedeutet:
    G ist -H, eine Phenylgruppe, -OH, -O-CH3, -CH3, -O-CH2CH3, -CH2CH3, -O-CH2CH2CH3, -CH2CH2CH3, -O-CH(CH3)2, -CH(CH3)2, -O-CH2CH2CH2CH3, -CH2CH2CH2CH3, -O-CH2CH(CH3)2, -CH2CH(CH3)2, -O-CH(CH3)CH2CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -O-C(CH3)3, -C(CH3)3;
    a steht für eine Zahl zwischen 0 und 3, insbesondere 0;
    b steht für eine Zahl zwischen 0 und 1, insbesondere 1,
    m und n sind Zahlen, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt,
    R' ist ein monovalenter Rest ausgewählt aus
    -Q-N(R'')-CH2-CH2-N(R'')2
    -Q-N(R'')2
    -Q-N+(R'')3A
    -Q-N+H(R'')2A
    -Q-N+H2(R'')A
    -Q-N(R'')-CH2-CH2-N+R''H2A,
    wobei jedes Q für eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2-, -CH2CH2CH2-, -C(CH3)2-, -CH2CH2CH2CH2-, -CH2C(CH3)2-, -CH(CH3)CH2CH2- steht,
    R'' für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2-CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht und A ein Anion repräsentiert, welches vorzugsweise ausgewählt ist aus Chlorid, Bromid, Iodid oder Methosulfat.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens es ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIIa)
    Figure 00390001
    enthalten, worin m und n Zahlen sind, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Trimethylsilylamodimethicone bezeichnet.
  • Besonders bevorzugt sind auch erfindungsgemäße Mittel, die mindestens ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIIb)
    Figure 00390002
    enthalten, worin R für -OH, -O-CH3 oder eine -CH3-Gruppe steht und m, n1 und n2 Zahlen sind, deren Summe (m + n1 + n2) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei die Summe (n1 + n2) vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Amodimethicone bezeichnet.
  • Unabhängig davon, welche aminofunktionellen Silicone eingesetzt werden, sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die ein aminofunktionalles Silikon enthalten dessen Aminzahl oberhalb von 0,25 meq/g, vorzugsweise oberhalb von 0,3 meq/g und insbesondere oberhalb von 0,4 meq/g liegt. Die Aminzahl steht dabei für die Milli-Aquivalente Amin pro Gramm des aminofunktioinelen Silicons. Sie kann durch Titration ermittelt und auch in der Einheit mg KOH/g angegeben werden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.% aminofunktionelle(s) Silikon(e) enthalten.
  • Auch die nach INCI als CYCLOMETHICONE bezeichneten cyclischen Dimethicone sind erfindungsgemäß mit Vorzug einsetzbar. Hier sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die mindestens ein Silikon der Formel (Si-IV)
    Figure 00400001
    enthalten, in der x für eine Zahl von 3 bis 200, vorzugsweise von 3 bis 10, weiter bevorzugt von 3 bis 7 und insbesondere 3, 4, 5 oder 6, steht.
  • Die vorstehend beschriebenen Silicone weisen ein Rückgrat auf, welches aus -Si-O-Si-Einheiten aufgebaut ist. Selbstverständlich können diese Si-O-Si-Einheiten auch durch Kohlenstoffketten unterbrochen sein. Entsprechende Moleküle sind durch Kettenverlängerungsreaktionen zugänglich und kommen vorzugsweise in Form von Silikon-in-Wasser-Emulsionen zum Einsatz.
  • Erfindungsgemäß ebenfalls bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Silikon der Formel (Si-V) R3Si-[O-SiR2]x-(CH2)n-[O-SiR2]y-O-SiR3 (Si-V),enthalten, in der R für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2-CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht, x bzw. y für eine Zahl von 0 bis 200, vorzugsweise von 0 bis 10, weiter bevorzugt von 0 bis 7 und insbesondere 0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, stehen, und n für eine Zahl von 0 bis 10, bevorzugt von 1 bis 8 und insbesondere für 2, 3, 4, 5, 6 steht.
  • Bei den erfindungsgemäßen Antischuppenmitteln handelt es sich bevorzugt um ein Shampoo, ein Duschbad, ein Duschgel, eine Spülung, eine Haarkur, ein Haarwasser, ein Haargel, ein Haarspray, einen Schaum, einen Festiger, ein Rasierwasser oder ein Deodorant.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um ein Shampoo.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Wirkung der erfindungsgemäßen Wirkstoffkombination durch Emulgatoren gesteigert werden. Solche Emulgatoren sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – C12-C22-Fettsäuremono- und diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 60 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin,
    • – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide,
    • – C8-C22-Alkylmono- und oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von 1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente bevorzugt sind,
    • – Gemische aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen zu Beispiel das im Handel erhältliche Produkt Montanov® 68,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Partialester von Polyolen mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen,
    • – Sterine. Als Sterine wird eine Gruppe von Steroiden verstanden, die am C-Atom 3 des Steroid-Gerüsts eine Hydroxylgruppe tragen und sowohl aus tierischem Gewebe (Zoosterine) wie auch aus pflanzlichen Fetten (Phytosterine) isoliert werden. Beispiele für Zoosterine sind das Cholersterin und das Lanosterin. Beispiele geeigneter Phytosterine sind Ergosterin, Stigmasterin und Sitosterin. Auch aus Pilzen und Hefen werden Sterine, die sogenannten Mykosterine, isoliert.
    • – Phospholipide. Hierunter werden vor allem die Glucose-Phospholipide, die z. B. als Lecithine bzw. Phosphatidylcholine aus z. B. Eidotter oder Pflanzensamen (z. B. Sojabohnen) gewonnen werden, verstanden.
    • – Fettsäureestervon Zuckern und Zuckeralkoholen, wie Sorbit,
    • – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat (Handelsprodukt Dehymuls® PGPH),
    • – Lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und deren Na-, K-, Ammonium-, Ca-, Mg- und Zn-Salze.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten die Emulgatoren bevorzugt in Mengen von 0,1–25 Gew.-%, insbesondere 0,5–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Bevorzugt können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mindestens einen nichtionogenen Emulgator mit einem HLB-Wert von 8 bis 18, gemäß den im Römpp-Lexikon Chemie (Hrg. J. Falbe, M. Regitz), 10. Auflage, Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York, (1997), Seite 1764, aufgeführten Definitionen enthalten. Nichtionogene Emulgatoren mit einem HLB-Wert von 10–15 können erfindungsgemäß besonders bevorzugt sein.
  • Weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe sind beispielsweise
    • – Verdickungsmittel wie Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate, z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, Tone wie z. B. Bentonit oder vollsynthetische Hydrokolloide wie z. B. Polyvinylalkohol,
    • – haarkonditionierende Verbindungen wie Phospholipide, beispielsweise Sojalecithin, Ei-Lecitin und Kephaline, sowie Silikonöle,
    • – Parfümöle, Dimethylisosorbid und Cyclodextrine,
    • – Lösungsmittel und -vermittler wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Glycerin und Diethylenglykol,
    • – faserstrukturverbessernde Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide, wie beispielsweise Glucose, Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose,
    • – Entschäumer wie Silikone,
    • – Farbstoffe zum Anfärben des Mittels,
    • – Weitere Antischuppenwirkstoffe wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol,
    • – Wirkstoffe wie Allantoin und Bisabolol, Cholesterin,
    • – Konsistenzgeber wie Zuckerester, Polyolester oder Polyolalkylether,
    • – Fette und Wachse wie Walrat, Bienenwachs, Montanwachs und Paraffine,
    • – Fettsäurealkanolamide,
    • – Komplexbildner wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und Phosphonsäuren,
    • – Quell- und Penetrationsstoffe wie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate,
    • – Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere,
    • – Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
    • – Pigmente,
    • – Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft,
    • – Antioxidantien.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel unterliegen hinsichtlich ihrer Konfektionierungsform keinerlei Beschränkungen und können als Emulsion, Creme, Lösung, Gel oder Mousse formuliert werden.
  • Ein zweiter Gegenstand der Erfindung ist die kosmetische Verwendung des erfindungsgemäßen Antischuppenmittels zur Prophylaxe, Verminderung, Beseitigung und/oder Linderung von Schuppen auf behaarten Körperregionen.
  • Ein dritter Gegenstand der Erfindung ist die kosmetische Verwendung des erfindungsgemäßen Antischuppenmittels zur Verminderung des Rückfalls der Schuppenbildung auf behaarten Körperregionen nach Absetzen des Mittels.
  • Ein vierter Gegenstand der Erfindung ist die kosmetische Verwendung einer Kombination aus
    • A) einem anionischen Sulfat- und/oder Sulfonattensid,
    • B) einem Zink-Pyrithion einer Partikelgröße < 2 μm und
    • C) einem kationischen Polygalactomannan oder einem Derivats des kationischen Polygalactomannans mit einer kationischen Ladungsdichte von 0,1 bis 1,5 meq/g und einem Molekulargewicht von 500,000 bis 3,000,000.
    zur Herstellung eines Präparats zur Behandlung von Hautschuppen.
  • Ein fünfter Gegenstand der Erfindung ist ein kosmetisches Verfahren zur Prophylaxe, Verminderung, Beseitigung und/oder Linderung von Schuppen auf behaarten Körperregionen, bei dem ein erfindungsgemäßes Antischuppenmittel auf die Haare bzw. die behaarte Haut aufgebracht wird und gegebenenfalls nach einer Einwirkungszeit wieder ausgespült wird.
  • Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung näher erläutern, ohne sie darauf zu beschränken.
  • Die aufgeführten Mengenangaben in den Beispielen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf Gew.-%.
  • Beispiele:
  • Shampoo 1
    Natriumlaurylethersulfat (2 EO) (AS) 11,00%
    Cocamidopropylbetain (AS) 2,50%
    D-Panthenol 0,15%
    Nicotinsäureamid 0,15%
    Cutina® HR1 0,25%
    Cetiol® HE2 1,00%
    N-Hance® 31963 0,15%
    Zink Pyrithion gemäß Erfindung 1,00%
    Natriumbenzoat 0,50%
    Parfum 0,15%
    Natriumchlorid 1,50%
    NaOH, Citronensäure, Farbstoff qs
    Wasser ad 100%
    Shampoo 2
    Natriumlaurylethersulfat (2 EO) (AS) 5,60%
    Cocamidopropylbetain (AS) 4,20%
    D-Panthenol 0,20%
    ProSina® 4 0,15%
    Cutina® HR1 0,20%
    Cetiol® HE2 0,50%
    N-Hance 31963 0,25%
    Zink Pyrithion gemäß Erfindung 1,00%
    Natriumbenzoat 0,50%
    Parfum 0,15%
    Antil® 141 L5 0,07%
    Arlypon® F6 0,20%
    Plantacare® 818UP7 2,00%
    Glucamate® DOE 1208 0,02%
    NaOH, Citronensäure, Farbstoff qs
    Wasser ad 100%
    • 1 INCI-Bezeichnung: Hydtrogenated Castor Oil; Cognis
    • 2 INCI-Bezeichnung: PEG-7 Glyceryl Cocoate; Cognis
    • 3 INCI-Bezeichnung: Guar Hydroxypropyltrimonium Chloride; Hercules
    • 4 INCI-Bezeichnung: Hydrolysed Keratin, Aqua; Croda
    • 5 INCI-Bezeichnung: PEG-55 Propylene Glycol Oleate, Propylene Glycol; Goldschmidt
    • 6 INCI-Bezeichnung: Laureth-2; Cognis
    • 7 INCI-Bezeichnung: Coco Glucoside, Aqua; Cognis
    • 8 INCI-Bezeichnung: PEG-120 Methyl Glucose Dioleate; Noveon
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - Römpp-Lexikon Chemie (Hrg. J. Falbe, M. Regitz), 10. Auflage, Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York, (1997), Seite 1764 [0196]

Claims (14)

  1. Antischuppenmittel, enthaltend – bezogen auf sein Gesamtgewicht – A) 0,5–20 Gew.-% mindestens eines anionischen Sulfat- und/oder Sulfonattensids, B) 0,05 bis 5 Gew.-% Zink-Pyrithion einer Partikelgröße < 2 μm und C) 0,05 bis 5 Gew.-% eines kationischen Polygalactomannans oder eines Derivats des kationischen Polygalactomannans mit einer kationischen Ladungsdichte von 0,1 bis 1,5 meq/g und einem Molekulargewicht von 500,000 bis 3,000,000.
  2. Antischuppenmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es einen pH-Wert < 6, bevorzugt < 5,8 und insbesondere < 5,5 aufweist.
  3. Antischuppenmittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das anionische Sulfat- und/oder Sulfonattensid A) eine lineare oder verzweigte Alkylkette einer Kettenlänge von 6 bis 20, bevorzugt von 8 bis 18 und insbesondere von 10 bis 16 C-Atomen, und einen Ethoxylierungsgrad von 0 bis 10, bevorzugt von 1 bis 8 und insbesondere von 2 bis 4 aufweist.
  4. Antischuppenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 85%, bevorzugt mindestens 90% und insbesondere mindestens 95% der Zink-Pyrithion-Partikel eine mittlere Partikelgröße < 1,8 μm, bevorzugt < 1,5 μm, mehr bevorzugt < 1,3 μm und insbesondere < 1,0 μm aufweisen.
  5. Antischuppenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Galactomannan oder dessen Derivat (C)) eine kationische Ladungsdichte von 0,2 bis 1,3 meq/g, bevorzugt von 0,3 bis 1,1 meq/g und insbesondere von 0,4 bis 0,9 meq/g sowie ein Molekulargewicht von 700,000 bis 2,000,000, bevorzugt von 900,000 bis 1,750,000, mehr bevorzugt von 1,000,000 bis 1,500,000 und insbesondere von 1,150,000 bis 1,400,000 aufweist.
  6. Antischuppenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es weiterhin mindestens ein weiteres Tensid, ausgewählt aus der Gruppe der amphoteren/zwitterionischen und/oder der nichtionischen Tenside enthält, wobei das Verhältnis des anionischen Tensids A) zu der Summer der weiteren Tenside im Bereich von 6:1 bis 1:2, bevorzugt von 5:1 bis 1:1,5 und insbesondere im Bereich von 4,5:1 bis 1:1,25 liegt.
  7. Antischuppenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es weiterhin einen Pflegekomplex enthält, der aus Panthenol sowie mindestens einer weiteren Komponente besteht, die ausgewählt ist aus der Gruppe der weiteren Vitamine, Vitaminvorstufen oder Vitaminderivaten und der Proteinhydrolysate.
  8. Antischuppenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es weiterhin mindestens ein „benefit agent” enthält, das ausgewählt sein kann Antischuppenmitteln, die sich von B) unterscheiden, Konservierungsmitteln, UV-Filtern, pflanzlichen, tierischen, mineralischen und synthetischen Ölen, Verdickungsmitteln, Polymeren, Feuchthaltemitteln, Haarstrukturantien, Haarpflegemitteln, Haarwuchsmitteln und Mitteln gegen Haarausfall.
  9. Antischuppenmittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mindestens einen Bestandteil aus der Gruppe enthält, die ausgewählt ist aus pflanzlichen Ölen, Silikonen, Fettsäuren, Fettalkoholen, Aminosäuren und/oder deren Derivaten, Pflanzenextrakten, kationischen Polymeren, die sich von C) unterscheiden, kationischen Tensiden und Haarstrukturantien.
  10. Antischuppenmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es als Shampoo, Duschbad, Duschgel, Spülung, Haarkur, Haarwasser, Haargel, Haarspray, Schaum, Festiger, Rasierwasser oder Deodorant vorliegt.
  11. Kosmetische Verwendung eines Mittels gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Prophylaxe, Verminderung, Beseitigung und/oder Linderung von Schuppen auf behaarten Körperregionen.
  12. Kosmetische Verwendung eines Mittels nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Verminderung des Rückfalls der Schuppenbildung auf behaarten Körperregionen nach Absetzen des Mittels.
  13. Kosmetische Verwendung einer Kombination aus A) einem anionischen Sulfat- und/oder Sulfonattensid, D) einem Zink-Pyrithion einer Partikelgröße < 2 μm und E) einem kationischen Polygalactomannan oder einem Derivats des kationischen Polygalactomannans mit einer kationischen Ladungsdichte von 0,1 bis 1,5 meq/g und einem Molekulargewicht von 500,000 bis 3,000,000. zur Herstellung eines Präparats zur Behandlung von Hautschuppen.
  14. Kosmetisches Verfahren zur Prophylaxe, Verminderung, Beseitigung und/oder Linderung von Schuppen auf behaarten Körperregionen, bei dem ein kosmetisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 10 auf die Haare bzw. die behaarte Haut aufgebracht wird und gegebenenfalls nach einer Einwirkungszeit wieder ausgespült wird.
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