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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen abgeschirmten Steckverbinder,
in dem eine abgeschirmte Schale mit einem Gehäuse verbunden
ist, das einen Anschluss eines Drahtes enthält.
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Es
ist ein abgeschirmter Stecker
70 bekannt, der ein Gehäuse
71 mit
einem Öffnungsteil
72 und einem Verbindungsteil
74 in
der Form einer Stufe an einem hinteren Ende eines seitlichen Einbuchtungsteils
73 sowie
eine abgeschirmte Schale
75 in der Form eines quadratischen
Zylinders mit sich an beiden Seitenteilen konvex nach innen erstreckenden Sperrteilen
76,
einem Vertiefungsteil
77 an zwei oberen Eckteilen und einen
Vorsprungsteil
78 zwischen den Vertiefungsteilen
77 umfasst
(siehe z. B.
JP-A-2007-103177 (
1)).
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Bei
dem abgeschirmten Steckverbinder 70 ist ein Anschluss 80 eines
Drahtes 79 in dem Gehäuse 71 enthalten,
wobei das Gehäuse 71 in die abgeschirmte Schale 75 eingesteckt
wird, indem der Vorsprungsteil 78 der abgeschirmten Schale 75 an
dem Öffnungsteil 72 des Gehäuses 71 positioniert
wird und die Sperrteile 76 der abgeschirmten Schale 75 mit
den Verbindungsteilen 74 des Gehäuses 71 verbunden
werden, wobei die abgeschirmte Schale 75 mit dem Gehäuse 71 verbunden
wird und einen Außenumfang desselben bedeckt und wobei
ein Ringglied 81 und ein Flechtschlauch 82 mit
der abgeschirmten Schale 75 verbunden sind.
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Bei
dem abgeschirmten Steckverbinder
70 von
JP-A-2007-103177 wird
jedoch die abgeschirmte Schale
75 aus Metall durch den
Sperrteil
76, der zu einer nach oben vorstehenden Form
geschnitten ist, an dem Gehäuse
71 fixiert, sodass
es bei der Verbindung mit dem Gehäuses
71 aus
Kunstharz einfach zu einer Verformung des Sperrteils
76 kommt.
Und wenn der Sperrteil
76 verformt wird, besteht die Gefahr,
dass sich die abgeschirmte Schale
75 von dem Gehäuse
71 löst,
weil keine ausreichende Sperrkraft aufrechterhalten werden kann.
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Und
weil der Sperrteil 76 und der Verbindungsteil 74 an
den Seitenteilen der abgeschirmten Schale 75 und dem Gehäuse 71 angeordnet
sind, lässt sich bei der Verbindung des Verbindungsteils 76 der
abgeschirmten Schale 75 mit dem Verbindungsteil 74 des
Gehäuses 71 eine Positionierung schwierig durchführen
und ist die Verbindungsleistung nicht gut.
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Die
Erfindung nimmt auf die oben geschilderten Probleme Bezug, wobei
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, einen abgeschirmten
Steckverbinder anzugeben, der eine ausreichende Sperrkraft aufrechterhalten
kann und eine hervorragende Verbindungsleistung aufweist.
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Die
vorstehend genannte Aufgabe der Erfindung wird durch den folgenden
Aufbau gelöst.
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Gemäß der
Erfindung ist ein abgeschirmter Steckverbinder angegeben, der umfasst:
ein Gehäuse mit einem Anschlusshohlraum und einem flexiblen Sperrteil;
und eine abgeschirmte Schale mit einem Drahteinführloch
und einem Verbindungsloch für die Verbindung mit dem flexiblen
Sperrteil; wobei der flexible Sperrteil auf wenigstens einem oberen
Teil eines äußeren Rands des Gehäuses
angeordnet ist; und wobei das Gehäuse eine Beschränkungsrippe zum
Beschränken einer Verschiebung des flexiblen Sperrteils
umfasst.
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Bei
dem abgeschirmten Steckverbinder mit dem oben genannten Aufbau ist
der flexible Sperrteil an einer Position des Außenrands
des Gehäuses sichtbar angeordnet und ist die Beschränkungsrippe auf
einer Innenseite in der Biegungsrichtung des flexiblen Sperrteils
angeordnet. Im Vergleich zu dem abgeschirmten Steckverbinder aus
dem Stand der Technik, bei dem der Sperrteil an dem Seitenteil des Gehäuses
angeordnet ist, kann ein Bediener den flexiblen Sperrteil und das
Verbindungsloch einfach positionieren, sodass die Positionierung
einfach durchgeführt werden kann und die Verbindungsleistung verbessert
ist.
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Wenn
weiterhin eine externe Kraft auf die abgeschirmte Schale ausgeübt
wird, beschränkt die Beschränkungsrippe eine Verschiebung
des flexiblen Sperrteils des Gehäuses, sodass die Sperrkraft
des flexiblen Sperrteils zu dem Sperrloch nicht verschlechtert wird.
Dadurch kann eine ausreichende Sperrkraft des flexiblen Sperrteils
an dem Verbindungsloch aufrechterhalten werden.
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Vorzugsweise
kann der flexible Sperrteil in einer Innenrichtung des Steckverbinders
biegend verformt werden, wobei die Beschränkungsrippe auf einer
Innenseite des flexiblen Sperrteils angeordnet ist.
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Vorzugsweise
umfasst die Beschränkungsrippe einen Innenteil, der auf
einer Innenseite des flexiblen Sperrteils angeordnet ist, und einen
Seitenteil, der sich von dem Innenteil erstreckt und drei Seiten des
flexiblen Sperrteils umgibt.
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Bei
dem abgeschirmten Steckverbinder mit dem oben genannten Aufbau kann
eine ausreichende Sperrkraft aufrechterhalten werden, indem verhindert
wird, dass sich der flexible Sperrteil bei Einwirkung einer auf
die abgeschirmte Schale ausgeübten externen Kraft mehr
als erforderlich in der Innenrichtung biegt.
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Vorzugsweise
kann sich der flexible Sperrteil biegend in einer Außenrichtung
des Steckverbinders verformen, wobei die Beschränkungsrippe
auf einer Außenseite des flexiblen Sperrteils angeordnet
ist.
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Vorzugsweise
umfasst die Beschränkungsrippe einen Außenteil,
der auf einer Außenseite des flexiblen Sperrteils angeordnet
ist, und einen Seitenteil, der sich von dem Außenteil erstreckt
und drei Seiten des flexiblen Sperrteils umgibt.
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Bei
dem abgeschirmten Steckverbinder mit dem oben genannten Aufbau kann
eine ausreichende Sperrkraft aufrechterhalten werden, indem verhindert
wird, dass sich der flexible Sperrteil bei Einwirkung einer auf
die abgeschirmte Schale ausgeübten externen Kraft mehr
als erforderlich in der Außenrichtung biegt.
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Vorzugsweise
ist die Beschränkungsrippe ausgebildet, um in Kontakt mit
wenigstens einem Teil des Rands des Verbindungslochs zu sein.
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Indem
bei dem abgeschirmten Steckverbinder mit dem oben genannten Aufbau
die Beschränkungsrippe in einen Kontakt mit wenigstens
einem Teil des Rands des Verbindungslochs gebracht wird, kann der
flexible Sperrteil mit dem Verbindungsloch verbunden werden, während
das Gehäuse durch die Beschränkungsrippe gehalten
wird, wodurch die Steifigkeit der Verbindung zwischen dem Gehäuse und
der abgeschirmten Schale erhöht werden kann.
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Gemäß der
Erfindung kann in dem abgeschirmten Steckverbinder, der das Gehäuse
mit dem Anschlusshohlraum und dem flexiblen Sperrteil sowie die
abgeschirmte Schale mit dem Drahteinführloch und dem Verbindungsloch
für die Verbindung mit dem flexiblen Sperrteil umfasst,
eine ausreichende Sperrkraft aufrechterhalten werden und eine hervorragende
Verbindungsleistung vorgesehen werden.
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Die
Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch die
folgende Beschreibung bevorzugter und beispielhafter Ausführungsformen mit
Bezug auf die beigefügten Zeichnungen verdeutlicht, wobei
durchgehend gleiche Bezugszeichen verwendet werden, um entsprechende
Teile in den verschiedenen Ansichten anzugeben.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines abgeschirmten Steckverbinders
gemäß einer ersten Ausführungsform der
Erfindung im demontierten Zustand von der Seite des Gehäuses.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht des abgeschirmten Steckverbinders von 1 im
demontierten Zustand von der Seite der abgeschirmten Schale.
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3 ist
eine vertikale Schnittansicht nach der Verbindung des abgeschirmten
Steckverbinders von 1.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines abgeschirmten Steckverbinders
gemäß einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung im demontierten Zustand von der Seite des Gehäuses.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht des abgeschirmten Steckverbinders von 4 im
demontierten Zustand von der Seite der abgeschirmten Schale.
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6 ist
eine vertikale Schnittansicht nach der Verbindung des abgeschirmten
Steckverbinders von 4.
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7 ist
eine Ansicht eines abgeschirmten Steckverbinders aus dem Stand der
Technik.
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Im
Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen gemäß der
Erfindung im Detail mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
erläutert.
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1 bis 3 zeigen
eine erste Ausführungsform eines abgeschirmten Steckverbinders
gemäß der Erfindung.
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Wie
in 1 gezeigt, umfasst ein abgeschirmter Steckverbinder 10 gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung ein Gehäuse 11,
eine abgeschirmte Schale 12 und einen Draht 13 mit
Anschlüssen. Ein geflochtener Leiter (nicht gezeigt) ist elektrisch
mit der abgeschirmten Schale 12 verbunden.
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Das
Gehäuse 11 dient als männliches Steckverbindergehäuse
und umfasst einen Gehäusehauptkörper 14,
der in der Form eines kreisrunden Zylinders aus Kunstharz ausgebildet
ist.
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Durch
das Gehäuse 11 erstreckt sich ein Paar von parallelen
Anschlusshohlräumen 15 und 16, deren
Endteile auf der einem weiblichen Steckergehäuse (nicht
gezeigt) zugewandten Seite die Form von viereckigen Löchern
aufweisen, während die anderen Endteile auf der gegenüberliegenden
Seite die Form von kreisrunden Löchern aufweisen.
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Weiterhin
ist an einem Außenrand des anderen Endteils des Gehäusehauptkörpers 14 ein
erster flexiblerSperrteil 17 an einer oberen Position angeordnet
und ist ein zweiter flexibler Sperrteil 18 (siehe 18) an einer unteren Position gegenüber
dem ersten flexiblen Sperrteil 17 angeordnet, wobei die flexiblen
Sperrteile 17 und 18 jeweils in einer Axialrichtung
von dem Gehäusehauptkörper 14 vorstehen.
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Der
erste flexible Sperrteil 17 weist die Form eines Hakens
auf, wobei der vordere Endteil flexibel ausgebildet ist, um sich
biegend in einer Innenrichtung des Gehäusehauptkörpers 14 zu
verformen.
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Weiterhin
ist in Nachbarschaft zu dem ersten flexiblen Sperrteil 17 eine
erste Beschränkungsrippe 19 ausgebildet und ist
in Nachbarschaft zu dem zweiten flexiblen Sperrteil 18 eine
zweite Beschränkungsrippe 20 ausgebildet (siehe 2).
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Die
erste Beschränkungsrippe 19 weist eine kanalartige
Form auf, die drei Seiten, nämlich die untere Seite (Innenseite
des Gehäuses 11) und die beiden seitlichen Seiten
mit Ausnahme der oberen Seite des ersten flexiblen Sperrteils 17,
umgibt und in derselben Richtung wie der erste flexible Sperrteil 17 von
dem Gehäusehauptkörper 14 vorsteht.
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Die
erste Beschränkungsrippe 19 lässt sich im
Gegensatz zu dem ersten flexiblen Sperrteil 17 nicht biegend
verformen, sodass die erste Beschränkungsrippe 19 eine
Biegung des ersten flexiblen Sperrteils 17 in einer Innenrichtung über
eine bestimmte Strecke hinaus verhindert, indem sie in Kontakt mit
dem ersten flexiblen Sperrteil 17 kommt.
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Die
abgeschirmte Schale 12 weist die Form eines mit einem Boden
versehenen kreisrunden Rings auf, wobei sie aus einem leitenden
Metall ausgebildet ist und eine Seitenplatte 22 als Boden
auf der dem Gehäuse 11 abgewandten Seite eines
kreisrunden Ringsteils 21 aufweist. Die abgeschirmte Schale 12 sieht
durch eine elektrische Verbindung mit einem geflochtenen Leiter
eine Erdung zum Verhindern einer Störung vor.
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Die
abgeschirmte Schale 12 umfasst Fixierungsteile 23 und 24 in
der Form von Flanschen, die sich auf beiden Seitenteilen des kreisförmigen
Ringteils 21 nach oben erstrecken.
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Ein
Paar von parallelen und runden Drahteinführlöchern 25 und 26 erstreckt
sich durch einen mittigen Teil der abgeschirmten Schale 12 durch
die Seitenplatte 22. Weiterhin ist ein erstes Verbindungsloch 27 (siehe 2)
mit einer rechteckigen T-Form oberhalb der Drahteinführlöcher 25 und 26 vorgesehen, und
ist ein zweites Verbindungsloch 28 mit einer rechteckigen
Form unterhalb der Drahteinführungslöcher 25 und 26 vorgesehen.
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Männliche
Anschlüsse 31 und 32 sind jeweils elektrisch
mit den Drahtenden 29 und 30 des Drahtes 13 verbunden.
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Wie
in 2 gezeigt, ist der zweite flexible Sperrteil 18 unten
am Außenrand des Gehäusehauptkörpers 14 ausgebildet.
Der zweite flexible Sperrteil 18 weist eine gleiche Außenform
auf wie der erste flexible Sperrteil 17 und wird durch
einen symmetrischen Haken gebildet, wobei sich die Vorderseite des
zweiten flexiblen Sperrteils 18 biegend in der Innenrichtung
des Gehäusehauptkörpers 14 verformen
kann.
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In
Nachbarschaft zu dem zweiten flexiblen Sperrteil 18 ist
eine zweite Beschränkungsrippe 20 ausgebildet.
Die zweite Beschränkungsrippe 20 weist eine kanalartige
Form auf, die drei Seiten, nämlich die obere Seite (Innenseite
des Gehäuses 11) und beide seitlichen Seiten mit
Ausnahme der unteren Seite des zweiten flexiblen Sperrteils 18,
umgibt und in derselben Richtung wie der zweite flexible Sperrteil 18 von
dem Gehäusehauptkörper 14 vorsteht.
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Die
zweite Beschränkungsrippe 20 lässt sich im
Gegensatz zu dem zweiten flexiblen Sperrteil 18 nicht biegend
verformen, sodass die zweite Beschränkungsrippe 20 eine
Biegung des zweiten flexiblen Sperrteils 18 in einer Innenrichtung über
eine bestimmte Strecke hinaus verhindert, indem sie in Kontakt mit
dem ersten flexiblen Sperrteil 18 kommt.
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Bei
der Verbindung des abgeschirmten Steckverbinders 10 wird
der Draht 13 mit dem Gehäuse 11 verbunden,
indem die männlichen Anschlüsse 31 und 32 durch
die Drahteinführlöcher 25 und 26 der
abgeschirmten Schale geführt werden, wobei die männlichen
Anschlüsse 31 und 32 dann in die Anschlusshohlräume 15 und 16 des
Gehäuses 11 eingesteckt und dort gehalten werden.
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Indem
dann das Gehäuse 11 zu der abgeschirmten Schale 12 gedrückt
wird, werden der erste flexible Sperrteil 17 und die erste
Beschränkungsrippe 19 des Gehäuses 11 in
das erste Verbindungsloch 27 der abgeschirmten Schale 12 gesteckt,
wobei der erste flexible Sperrteil 17 in das erste Verbindungsloch 27 eingreift.
Gleichzeitig dazu werden an einer Position gegenüber dem
ersten flexiblen Sperrteil 17 der zweite flexible Sperrteil 18 und
die zweite Beschränkungsrippe 20 des Gehäuses 11 in
das zweite Verbindungsloch 28 der abgeschirmten Schale 12 gesteckt,
wobei der zweite flexible Sperrteil 18 in das zweite Verbindungsloch 28 eingreift.
Dabei wird der Gehäusehauptkörper 18 des
Gehäuses 11 in einen Kontakt mit der Seitenplatte 22 der
abgeschirmten Schale 12 gebracht.
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Die
erste Beschränkungsrippe 19 wird also in einen
Kontakt mit einem unteren Teil und den beiden Seitenteile des ersten
Verbindungslochs 27 gebracht, und der erste flexible Sperrteil 17 greift
aufgrund seiner elastischen Kraft in einen oberen Teil des ersten
Verbindungslochs 27 ein. Weiterhin wird die zweite Beschränkungsrippe 20 in
einen Kontakt mit einem oberen Teil und den beiden Seitenteilen des
zweiten Verbindungslochs 28 gebracht, und der zweite flexible
Sperrteil 18 greift aufgrund seiner elastischen Kraft in
einen unteren Teil des zweiten Verbindungslochs 28 ein.
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Weiterhin
müssen das Gehäuse 11 und die abgeschirmte
Schale 12 nicht positioniert werden, indem die zwei flexiblen
Sperrteile 17 und 18 und die zwei Verbindungslöcher 27 und 28 positioniert
werden, weil der erste flexible Sperrteil 17 an dem oberen
Teil visuell kontrolliert werden kann, sodass nur der erste flexible
Sperrteil 17 mit dem ersten Verbindungsloch 27 ausgerichtet
zu werden braucht.
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Wenn
wie in 3 gezeigt der durch das Verbinden der zwei flexiblen
Sperrteile 17 und 18 mit den zwei Verbindungslöchern 27 und 28 verbundene abgeschirmte
Steckverbinder 10 an einem Fahrzeugpaneel, einem Anschlusskasten
oder ähnlichem (nicht gezeigt) durch eine Schraube oder ähnliches über
die Fixierungsteile 13 und 14 fixiert ist und
eine von oben nach unten in 3 wirkende
externe Kraft F1 auf die abgeschirmte Schale 12 einwirkt,
wird die Biegung der zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 durch die
zwei Beschränkungsrippen 19 und 20 beschränkt und
werden die Sperrkräfte der zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 an
den beiden Verbindungslöchern 27 und 28 aufrechterhalten,
sodass keine Lösung zu befürchten ist.
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Der
Grund hierfür ist, dass auch wenn ein nach unten in 3 gerichteter
Druck auf die abgeschirmte Schale 12 durch die externe
Kraft F1 ausgeübt wird, die zweite Beschränkungsrippe 20,
die in das zweite Verbindungsloch 28 eingefügt
ist und in einem Kontakt mit dem oberen Teil des zweiten Verbindungslochs 28 ist,
sich nicht verformt und deshalb das zweite flexible Sperrteil 18 nicht
gebogen wird.
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Wenn
dagegen eine von unten nach oben in 3 wirkende
externe Kraft F2 auf die abgeschirmte Schale 12 ausgeübt
wird, wird die Biegung der zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 durch
die zwei Beschränkungsrippen 19 und 20 beschränkt
und werden die Sperrkräfte der zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 an
den zwei Verbindungslöchern 27 und 28 aufrechterhalten,
sodass keine Lösung zu befürchten ist. Der Grund
hierfür ist, dass auch wenn ein nach oben in 3 gerichteter
Druck auf die abgeschirmte Schale 12 durch die externe
Kraft F2 ausgeübt wird, die erste Beschränkungsrippe 19,
die in das erste Verbindungsloch 27 eingefügt
ist und in einem Kontakt mit dem oberen Teil des zweiten Verbindungslochs 27 ist,
sich nicht verformt und deshalb das zweite flexible Sperrteil 17 nicht
gebogen wird.
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Weil
bei dem abgeschirmten Steckverbinder 10 die zwei flexiblen
Sperrteile 17 und 18 wenigstens an dem oberen
Teil sichtbar an dem Außenrand des Gehäuses 11 angeordnet
sind und weil die zwei Beschränkungsrippen 19 und 20 an
den Innenseiten in den Biegungsrichtungen der zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 angeordnet
sind, kann im Vergleich zu dem Stand der Technik, in dem der Sperrteil
an dem Seitenteil des Gehäuses angeordnet ist, ein Bediener die
Positionierung einfach durchführen, wodurch die Verbindungsleistung
verbessert wird. Und weil die zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 nicht
durch die auf die abgeschirmte Schale 12 wirkenden externen Kräfte
F1 und F2 zu den Innenseiten gebogen werden, kann eine ausreichende
Sperrkraft aufrechterhalten werden. In diesem Fall entspricht die
Innenseite der Mittenseite des Gehäusekörpers 14.
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Indem
weiterhin bei dem abgeschirmten Steckverbinder 10 die zwei
Beschränkungsrippen 29 und 20 in einen
Kontakt mit den zwei Seitenteilen der zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 gebracht
werden, können die zwei flexiblen Sperrteile 17 und 18 mit den
zwei Verbindungslöchern 27 und 28 verbunden werden,
während das Gehäuse 11 durch die zwei
Beschränkungsrippen 19 und 20 gehalten
wird, wodurch die Steifigkeit der Verbindung des Gehäuses 11 mit
der abgeschirmten Schale 12 erhöht wird.
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Im
Folgenden wird ein abgeschirmter Steckverbinder einer zweiten Ausführungsform
gemäß der Erfindung mit Bezug auf 4 bis 6 erläutert. 4 bis 6 zeigen
eine zweite Ausführungsform eines abgeschirmten Steckverbinders
gemäß der Erfindung. Bei der Beschreibung der
zweiten Ausführungsform wird auf eine wiederholte Beschreibung von
gleichen Komponenten wie in der ersten Ausführungsform
verzichtet. Diese Komponenten werden durch gleiche oder entsprechende
Bezugszeichen angegeben.
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Wie
in 4 und 5 gezeigt, umfasst ein abgeschirmter
Steckverbinder 40 eine erste Beschränkungsrippe 41 auf
einer Außenseite in der Biegungsrichtung eines ersten flexiblen
Sperrteils 42 und eine zweite Beschränkungsrippe 43 auf
einer Außenseite in der Biegungsrichtung eines zweiten
flexiblen Sperrteils 44.
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Die
erste Beschränkungsrippe 41 steht in derselben
Richtung wie das erste flexible Sperrteil 42 von dem Gehäusehauptkörper 14 vor
und weist eine kanalartige Form auf, die drei Seiten, nämlich
die obere Seite (Außenseite des Gehäusekörpers 14) und
zwei seitliche Seiten mit Ausnahme der unteren Seite, des ersten
flexiblen Sperrteils 42 umgibt.
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Weil
sich die erste Beschränkungsrippe 41 im Gegensatz
zu dem ersten flexiblen Sperrteil 42 nicht biegend verformt,
verhindert sie, dass sich der erste flexible Sperrteil 42 über
eine vorbestimmte Biegungsstrecke nach oben in der Biegungsrichtung hinaus
biegt, indem sie in Kontakt mit demselben gebracht wird.
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Die
zweite Beschränkungsrippe 43 steht in derselben
Richtung wie das erste flexible Sperrteil 44 von dem Gehäusehauptkörper 14 vor
und weist eine kanalartige Form auf, die drei Seiten, nämlich
die untere Seite (Außenseite des Gehäusekörpers 14)
und zwei seitliche Seiten mit Ausnahme der oberen Seite, des zweiten
flexiblen Sperrteils 44 umgibt.
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Weil
sich die zweite Beschränkungsrippe 43 im Gegensatz
zu dem zweiten flexiblen Sperrteil 44 nicht biegend verformt,
verhindert sie, dass sich der zweite flexible Sperrteil 44 über
eine vorbestimmte Biegungsstrecke nach unten in der Biegungsrichtung hinaus
biegt, indem sie in Kontakt mit demselben gebracht wird.
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Wenn
der abgeschirmte Steckverbinder 40 verbunden wird, wird
die erste Beschränkungsrippe 41 in einen Kontakt
mit einem oberen Teil und beiden seitlichen Teilen des ersten Verbindungslochs 27 gebracht
und greift der erste flexible Sperrteil 42 aufgrund seiner
elastischen Kraft in einen unteren Teil des ersten Verbindungslochs 27 ein.
Weiterhin wird die zweite Beschränkungsrippe 43 in
einen Kontakt mit einem unteren Teil und beiden seitlichen Teilen des
zweiten Verbindungslochs 28 gebracht und greift der zweite
flexible Sperrteil 44 aufgrund seine elastischen Kraft
in das zweite Verbindungsloch 28 ein.
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Wenn
wie in 6 gezeigt zum Beispiel eine externe Kraft F1 von
oben nach unten in 6 wirkt und einen Druck nach
oben in 6 auf die abgeschirmte Schale 12 ausübt,
wird die in das erste Verbindungsloch 27 eingreifende und
in einen Kontakt mit dem oberen Teil des ersten Verbindungslochs 27 gebrachte
Beschränkungsrippe 41 nicht biegend verformt,
weshalb auch der erste flexible Sperrteil 42 nicht durch
den Druck gebogen wird und die Sperrkräfte der zwei flexiblen
Sperrteile 42 und 44 auf die zwei Verbindungslöcher 27 und 28 aufrechterhalten werden,
sodass keine Lösung zu befürchten ist.
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Wenn
dagegen eine externe Kraft F2 von unten nach oben in 6 wirkt
und einen Druck nach oben in 6 auf die
abgeschirmte Schale 12 ausübt, wird die in das
zweite Verbindungsloch 28 eingreifende und in einen Kontakt
mit dem unteren Teil des zweiten Verbindungslochs 28 gebrachte
Beschränkungsrippe 43 nicht biegend verformt,
weshalb auch der zweite flexible Sperrteil 44 nicht durch den
Druck gebogen wird und die Sperrkräfte der zwei flexiblen
Sperrteile 42 und 44 auf die zwei Verbindungslöcher 27 und 28 aufrechterhalten
werden, sodass keine Lösung zu befürchten ist.
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Weiterhin
besteht in der ersten Ausführungsform die Gefahr, dass
sich der flexible Sperrteil 42 aus dem ersten Verbindungsloch 27 löst,
wenn er sich übermäßig biegend verformt,
weil eine externe Kraft F3 schräg auf eine untere Seite
ausgeübt wird und die abgeschirmte Schale 12 nach
rechts dreht. In zweiten Ausführungsform wird dagegen auch
bei Einwirkung einer externen Kraft F3 nach unten in 6 und
einer Drehung nach rechts der abgeschirmten Schale die erste Beschränkungsrippe 41 nicht
gebogen, sodass die Sperrkräfte der zwei flexiblen Sperrteile 42 und 44 an
den zwei Verbindungslöchern 27 und 28 aufrechterhalten
werden und keine Lösung zu befürchten ist.
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Der
abgeschirmte Steckverbinder 40 der zweiten Ausführungsform
erzielt eine ähnliche Wirkung wie oben für die
erste Ausführungsform beschrieben. Und weil bei dem abgeschirmten
Steckverbinder 40 der zweiten Ausführungsform
die zwei flexiblen Sperrteile 42 und 44 an sichtbaren
Positionen am Außenrad des Gehäuses 11 angeordnet
sind und die zwei Beschränkungsrippen 41 und 43 auf
Außenseiten in den Biegungsrichtungen der zwei flexiblen
Sperrteile 42 und 44 angeordnet sind, kann im Vergleich
zu dem abgeschirmten Steckerverbinder aus Stand dem Technik, bei
dem der Sperrteil an einem Seitenteil des Gehäuses angeordnet
ist, ein Bediener einfach eine Positionierung durchführen,
wodurch die Verbindungsleistung verbessert wird. Außerdem
kann eine ausreichende Sperrkraft aufrechterhalten werden, weil
verhindert wird, dass die zwei flexiblen Sperrteile 42 und 44 nach
außen gebogen werden, wenn die externen Kräfte
F1 und F2 auf das abgeschirmte Gehäuse 12 ausgeübt
werden. Die Außenseite entspricht in diesem Fall einer
Umfangsseite des Gehäusekörpers 14.
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Die
Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt, sondern kann auf verschiedene Weise modifiziert
oder verbessert werden. Die Materialien, Formen, Abmessungen, Werte,
Modi, Anzahlen, Anordnungen und Positionen der Komponenten der oben
beschriebenen Ausführungsformen sind beispielhaft aufzufassen
und können auch anders gewählt werden, um die Erfindung
zu realisieren.
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Zum
Beispiel kann anstelle von nur einem Paar von flexiblen Sperrteilen
auch eine Vielzahl von Paaren von flexiblen Sperrteilen vorgesehen
werden. Natürlich müssen in diesem Fall auch eine
entsprechende Anzahl von Beschränkungsrippen für
die flexiblen Sperrteile vorgesehen werden.
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Weiterhin
kann eine Beschränkungsrippe anstatt einer kanalartigen
Form auch die Form einer flachen Platte aufweisen, die nicht biegend
verformt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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A [0002, 0004]