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DE102008059950A1 - Einzelzelle für eine Batterie mit schalenförmigem Gehäuseteil - Google Patents

Einzelzelle für eine Batterie mit schalenförmigem Gehäuseteil Download PDF

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DE102008059950A1
DE102008059950A1 DE102008059950A DE102008059950A DE102008059950A1 DE 102008059950 A1 DE102008059950 A1 DE 102008059950A1 DE 102008059950 A DE102008059950 A DE 102008059950A DE 102008059950 A DE102008059950 A DE 102008059950A DE 102008059950 A1 DE102008059950 A1 DE 102008059950A1
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Germany
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cell
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DE102008059950A
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English (en)
Inventor
Jens Dr. Ing. Meintschel
Dirk Dipl.-Ing. Dr. Schröter
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einzelzelle (1) einer Batterie mit einem ersten Gehäuseteil (3.1) und einem zweiten Gehäuseteil (3.2), die durch einen isolierenden Gehäuserahmen (2) elektrisch voneinander getrennt sind. Im Gehäuserahmen (2) sind Elektrodenfolien (6) in Form eines Elektrodenstapels angeordnet, wobei mindestens ein den Gehäuserahmen (2) überdeckendes oder umschließendes Gehäuseteil (3.1) derart schalenförmig ausgeführt ist, dass alle Seiten des betreffenden Gehäuseteils (3.1) nach innen abgewinkelt sind. Die abgewinkelten Seiten des betreffenden Gehäuseteils (3.1) weisen dabei einen Winkel von mindestens 90° auf, wobei der Winkel mindestens einer der Seiten nicht größer als 90° ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einzelzelle einer Batterie, mit einem ersten und zweiten Gehäuseteil, die durch einen isolierenden Gehäuserahmen voneinander getrennt und in welchem Elektrodenfolien gestapelt sind.
  • Nach dem Stand der Technik sind Hochvolt-Batterien, z. B. Lithium-Ionen-Batterien, für Fahrzeuganwendungen bekannt, die insbesondere aus mehreren elektrisch in Reihe und/oder parallel verschalteten Einzelzellen aufgebaut sind.
  • Eine Einzelzelle, die als Rahmenflachzelle ausgebildet ist, für eine solche Hochvolt-Batterie besteht nach dem Stand der Technik, wie aus der DE 27 42 869 A1 und EP 0 952 622 P1 bekannt, aus zwei als planare ausgebildete Gehäuseteile, die durch einen Gehäuserahmen, wie zum Beispiel einen Kunststoffrahmen, elektrisch isoliert voneinander getrennt sind.
  • Die mit elektrochemisch wirksamen Materialien beschichteten Elektrodenfolien sind im Gehäuserahmen zu einem Elektrodenstapel zusammengefasst, wobei die einzelnen Elektrodenfolien durch einen Separator voneinander getrennt sind. Die Gehäuseteile bestehen im Allgemeinen aus Metall und leiten die durch Ladung und Entladung der Einzelzelle entstehende Wärme an eine mit Wärmeleitmedium durchströmte Wärmeleitplatte ab. Die Wärmeleitplatte besteht ebenfalls aus Metall und ist durch ein Isolationsmedium vom Gehäuseteil getrennt. Damit ein verbesserter Wärmeübergang stattfinden kann, sind die Gehäuseteile im Bereich der Wärmeleitplatte in einem Winkel von 90° abgekantet. Die Enden der Elektrodenfolien sind als ein nach außen geführter Randbereich in Form einer Stromableiterfahne elektrisch leitend ausgeführt. Dabei sind die Stromableiterfahnen der Elektrodenfolien, z. B. durch Schweißung, elektrisch leitend zu einem Pol miteinander verbunden, wobei dieser mit dem metallischen Gehäuseteil 3.1, 3.2 elektrisch leitend verbunden ist.
  • Nach Zusammensetzen der Einzelzelle wird eine entsprechende Menge Elektrolyt in die Einzelzelle eingefüllt. Dabei kann es zum Verlust von Elektrolyt durch Diffusion der im Elektrolyt enthaltenen Ionen durch den Gehäuserahmen kommen. Insbesondere betrifft dieses Problem den Einsatz der Einzelzelle bei hohen Temperaturen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einzelzelle einer Batterie anzugeben, bei der die Lebensdauer bei hohen Temperaturen erhöht und die mechanische Stabilität der Einzelzelle verbessert ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Einzelzelle für eine Batterie, insbesondere Hochvolt-Batterie, umfasst ein erstes und ein zweites Gehäuseteil, die durch einen isolierenden Gehäuserahmen räumlich und elektrisch voneinander getrennt sind. Erfindungsgemäß ist mindestens ein Gehäuseteil derart schalenförmig ausgeführt, dass alle Seiten des Gehäuseteils nach innen abgewinkelt sind. Die abgewinkelten Seiten des Gehäuseteils wirken dabei als Diffusionssperre und verhindern somit einen Verlust von Elektrolyt. Darüber hinaus kann der zwischen den Gehäuseteilen angeordnete Gehäuserahmen, insbesondere dessen Dicke, reduziert werden, da die abgewinkelten Seiten stabilisierend wirken.
  • Der aus dieser Abwinkelung resultierende Rand ist dabei so dimensioniert, dass nach Zusammensetzen der Einzelzelle das erste Gehäuseteil den Gehäuserahmen bis auf einen vorgegebenen Abstand zum zweiten Gehäuseteil überdeckt. Mit anderen Worten: Die beiden Gehäuseteile umschließen das Zellinnere und den das Zellinnere seitlich umgebenden Gehhäuserahmen weitgehend vollständig bis auf den verbleibenden Abstand in Form eines Spaltes. Hierdurch kann sowohl die Breite als auch die Dicke des Gehäuserahmens verringert werden. Zudem wird die mechanische Stabilität der Einzelzelle durch den zusätzlichen Rand verbessert. Darüber hinaus kann der Herstellungsprozess der Einzelzelle vereinfacht werden, indem der Gehäuserahmen in das schalenförmige Gehäuseteil durch ein Gussverfahren, vorzugsweise Spritzguss, eingebracht wird.
  • In einer möglichen Ausführungsform weisen die abgewinkelten Seiten des Gehäuseteils einen Winkel von mindestens 90° auf. Für einen effizienten Wärmeübergang ist dabei zumindest die Seite, welche parallel zur Wärmeleitplatte angeordnet ist, in einem Winkel von weitgehend genau 90° abgewinkelt.
  • Darüber hinaus sind die Gehäuseteile metallisch ausgebildet und somit gut Wärme leitend ausgeführt. Ferner kann ein solches metallisches Gehäuseteil einen Pol der Einzelzelle bilden. Hierzu ist das Gehäuseteil mit den Elektrodenfolien einer der Polaritäten elektrisch leitend verbunden.
  • Zur Vermeidung einer elektrischen Kontaktierung der beiden, insbesondere Pole bildenden Gehäuseteile sind diese metallischen Gehäuseteile sowohl zueinander über den Abstand räumlich und elektrisch als auch von der gleichermaßen metallisch ausgebildeten Wärmeleitplatte räumlich und elektrisch durch ein Isolationsmedium, z. B. eine Wärmeleitfolie, getrennt.
  • Im Allgemeinen sind die Elektrodenfolien Kupfer- und Aluminiumfolien, wobei diese einzeln durch einen Separator, vorzugsweise eine Separatorfolie, getrennt sind.
  • In einer sinnvollen Ausgestaltung der Erfindung ist an jeder Elektrodenfolie eine Stromableiterfahne elektrisch leitend ausgebildet. Die Stromableiterfahnen sind als ein nach außen geführter Bereich der jeweiligen Elektrodenfolie ausgebildet.
  • Darüber hinaus sind die Elektrodenfolien über deren Stromableiterfahnen elektrisch leitend zu einem Pol, z. B. durch Schweißung, zusammengeführt. Weiterhin werden diese als Pol zusammengeführten Stromableiterfahnen einer Polarität mit den jeweiligen metallischen Gehäuseteilen einer zugehörigen Polarität elektrisch leitend verbunden.
  • Am Rand einer abgewinkelten Seite des schalenförmig ausgeführten Gehäuseteils ist in einer Weiterbildung der Erfindung eine Polfahne in Form einer fahnenartigen Verlängerung ausgebildet.
  • An eine solche Polfahne kann zusätzlich eine Zellspannungsmesseinheit für eine Zellspannungsmessung und einen daraus resultierenden Zellspannungsausgleich angeschlossen werden.
  • Hinsichtlich des Zellenverbundes für eine Batterie umfasst diese eine Mehrzahl von elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen, die über Druckbleche und Spannbänder miteinander verpressbar sind.
  • Dabei sind die Druckbleche planparallel zu den Einzelzellen angeordnet. Die Spannbänder umgeben randseitig jeweils eine Längsseite des Zellenverbundes.
  • Die Batterie eignet sich insbesondere als Fahrzeugbatterie, insbesondere als Hochvolt-Batterie für ein Fahrzeug mit Hybridantrieb oder für ein Brennstoffzellen-Fahrzeug.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die Lebensdauer einer Batterie im Einsatz bei hohen Temperaturen erhöht ist, da durch den schmaleren Gehäuserahmen und die weitgehend vollständige Umschließung des Zellinneren sowie weitgehend vollständige Überdeckung des Gehäuserahmens durch die Gehäuseteile mit abgewinkelten Rand der Gehäuseseiten ein Verlust des Elektrolyten durch Diffusion der Moleküle durch den Gehäuserahmen verhindert wird. Darüber hinaus wird eine verbesserte mechanische Stabilität der Einzelzelle durch den durch die Abwinkelung resultierenden Rand erreicht.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 perspektivisch eine Explosionsdarstellung einer als Rahmenflachzelle ausgebildeten Einzelzelle,
  • 2 schematisch eine perspektivische Ansicht eines schalenförmigen Gehäuseteils mit integrierten Gehäuserahmen,
  • 3 schematisch eine perspektivische Ansicht einer Rahmenflachzelle gemäß 1; 3A Ansicht von hinten und 3B Ansicht von vorn,
  • 4 Schnittdarstellungen der in 3 gezeigten Rahmenflachzelle; (4A, 4B Querschnitt, 4C, 4D Längsschnitt),
  • 5 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Zellenverbundes von Rahmenflachzellen, und
  • 6 eine Schnittdarstellung des in 6 gezeigten Zellenverbundes (Längsschnitt).
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist perspektivisch eine Explosionsdarstellung einer Einzelzelle 1 als Rahmenflachzelle (im Weiteren Rahmenflachzelle 1 genannt) dargestellt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer Rahmenflachzelle 1 beschrieben.
  • Die Rahmenflachzelle 1 umfasst üblicherweise elektrochemisch aktive Elektrodenfolien 6, die in Form eines Elektrodenstapels zusammengefasst sind.
  • Der Elektrodenstapel ist in einem vollständig randseitig umgebenden Gehäuserahmen 2 angeordnet. Ober- und unterseitig ist der Elektrodenstapel von zwei Gehäuseteilen 3.1, 3.2 umgeben.
  • Um zusätzlich den Gehäuserahmen 2 zur Reduzierung von Elektrolytverlusten zu umschließen oder zu überdecken, sind bei mindestens einem der Gehäuseteile 3.1, 3.2 im Ausführungsbeispiel beim Gehäuseteil 3.1 alle Seiten des Gehäuseteils 3.1 in einem Winkel von mindestens 90° abgewinkelt. Dieses Gehäuseteil 3.1 ist somit in Art einer Schale ausgeführt (= schalenförmiges Gehäuseteil). Das andere Gehäuseteil 3.2 ist planar in einer Art Platte ausgeführt (= plattenförmiges Gehäuseteil). Hierdurch ist der Gehäuserahmen 2 auch umlaufend nach außen hin abgedeckt.
  • Darüber hinaus ist mindestens eine Polfahne 5 der Rahmenflachzelle 1 als fahnenartige Verlängerung des Spannung führenden ersten Gehäuseteils 3.1 ausgebildet. Auch können beide Gehäuseteile 3.1, 3.2 bei unterschiedlicher Polarität jeweils mit einer Polfahne 5 versehen sein. In diesem Fall weisen dann die abgewinkelten Seiten des Gehäuseteils 3.1 eine Länge auf, die kleiner als die Tiefe des Gehäuserahmens 2 ist, so dass ein vorgegebener Abstand a der Seiten des Gehäuseteils 3.1 zum Gehäuseteil 3.2 eingestellt ist.
  • Die Gehäuseteile 3.1, 3.2 sind Spannung geführt und bilden jeweils einen Pol unterschiedlicher Polarität. Bevorzugt sind die Gehäuseteile 3.1, 3.2 aus Metall. Der Gehäuserahmen 2 ist zur elektrischen Trennung bevorzugt aus einem elektrisch isolierenden Material, z. B. Kunststoff.
  • 2 zeigt perspektivisch das schalenförmig ausgebildete Gehäuseteil 3.1 einer Rahmenflachzelle 1 mit einem integrierten Gehäuserahmen 2.
  • In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung ist es weiterhin möglich, den Gehäuserahmen 2 in das Gehäuseteil 3.1 durch ein Gussverfahren, z. B. Spritzguss, direkt einzubringen.
  • In 3 ist die erfindungsgemäße Rahmenflachzelle 1 gemäß 1 perspektivisch in zusammengesetzter Form dargestellt.
  • Dabei zeigt 3A die Rahmenflachzelle 1 rückseitig. Das Gehäuseteil 3.1 ist schalenförmig ausgeführt, so dass die abgewinkelten Seiten erfindungsgemäß einen Winkel von mindestens 90° aufweisen. Die Polfahne 5 der Rahmenflachzelle 1 ist als fahnenartige Verlängerung am oberen Rand der abgewinkelten Seite des Gehäuseteils 3.1 ausgebildet. Das schalenförmige Gehäuseteil 3.1 und das plattenförmige Gehäuseteil 3.2 umschließen dabei den Gehäuserahmen 2 bis auf einen vorgegebenen Abstand a weitgehend vollständig.
  • In 3B wird die erfindungsgemäße Rahmenflachzelle 1 in Vorderansicht dargestellt.
  • 4 zeigt Schnittdarstellungen einer gemäß 1 gezeigten Rahmenflachzelle 1.
  • Dabei wird in den 4A und 4B jeweils als Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rahmenflachzelle 1 ein Querschnitt dargestellt.
  • Im Ausführungsbeispiel 4A und 4B umschließt das schalenförmige Gehäuseteil 3.1 oberseitig und umlaufend den Gehäuserahmen 2 und das plattenförmige Gehäuseteil 3.2 unterseitig den Gehäuserahmen 2. Dabei sind die abgewinkelten Seiten des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 derart lang ausgebildet, dass diese bis auf einen vorgegebenen Abstand a zum plattenförmigen Gehäuseteil 3.2 angeordnet sind. Hierdurch sind diese elektrisch voneinander isoliert. Darüber hinaus ist somit das Zellinnere und der Gehäuserahmen 2 weitgehend vollständig von den Gehäuseteilen 3.1, 3.2 bis auf den umlaufenden Abstand a in Art eines Spaltes umschlossen. Hierdurch sind Elektrolytverluste gegenüber herkömmlichen Einzelzellen deutlich reduziert.
  • Im Gehäuserahmen 2 sind die Elektrodenfolien 6 in Form eines Elektrodenstapels angeordnet, die einzeln in nicht näher dargestellter Weise durch einen Separator 7 voneinander getrennt werden.
  • In 4A weisen die abgewinkelten Seiten des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 einen Winkel von weitestgehend genau 90° auf und umschließen den Gehäuserahmen 2 umlaufend.
  • In 4B weist die linke abgewinkelte Seite des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 einen Winkel von mehr als 90° und die rechte Seite einen Winkel von weitestgehend genau 90° auf. An der mit einem weitestgehend genauen Winkel von 90° abgewinkelten Seite des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 kann ein geeignetes Wärmeleitelement angeordnet sein.
  • In 4C und 4D ist als Schnittdarstellung einer Rahmenflachzelle 1 parallel jeweils ein Längsschnitt dargestellt.
  • An jeder Elektrodenfolie 6 sind über die Elektrodenfolien 6 nach oben und nach unten hinausgehende Randbereiche abgewinkelt und jeweils als Stromableiterfahne 4 ausgebildet. Die jeweilige Stromableiterfahne 4 ist elektrisch leitend.
  • Dazu sind die Elektrodenfolien 6 einer Polarität über deren Stromableiterfahnen 4 elektrisch leitend zu einem Pol, z. B. durch Schweißung, zusammengeführt. Dabei bilden die oberen Stromableiterfahnen 4 einen Pol und die unteren Stromableiterfahnen 4 den anderen Pol der Rahmenflachzelle 1.
  • Darüber hinaus ist der jeweilige Pol mit dem Gehäuseteil 3.1, 3.2 elektrisch leitend verbunden. Dabei wird eine Polarität der Rahmenflachzelle 1 über die betreffenden Stromableiterfahnen 4 am Rand einer abgewinkelten Seite des Gehäuseteils 3.1 in Form einer fahnenartigen Verlängerung einer Polfahne 5 nach außen geführt. Die andere Polarität der Rahmenflachzelle 1 wird durch Verbindung der Stromableiterfahnen 4 der anderen Polarität mit dem plattenförmigen Gehäuseteil 3.2 auf dieses Gehäuseteil 3.2 gelegt. Die Polfahne 5 dient insbesondere zu Zellspannungsmessungen und zum Zellspannungsausgleich.
  • In 4C weisen die abgewinkelten Seiten des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 einen Winkel von weitestgehend genau 90° auf. An mindestens einer der mit einem weitestgehend genauen Winkel von 90° abgewinkelten Seiten des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 ist vorzugsweise eine in 5 dargestellte Wärmeleitplatte 11 oder ein anderes geeignetes Wärmeleitelement angeordnet, wodurch ein hinreichend guter Wärmeübergang ermöglicht wird.
  • Der Gehäuserahmen 2 weist zwei elektrisch voneinander isolierte und sich gegenüberliegend und voneinander beabstandete Materialrücknahmen auf. In diesen Materialrücknahmen sind die Stromableiterfahnen 4 jeweils einer Polarität voneinander elektrisch isoliert angeordnet.
  • In 4C weisen die Seiten des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 einen Winkel von weitestgehend 90° auf.
  • In 4D weist die linke Seite des schalenförmigen Gehäuseteils 3.1 einen Winkel von mehr als 90° und die rechte Seite einen Winkel von weitestgehend genau 90° auf.
  • In 5 ist perspektivisch ein Zellenverbund Z miteinander verschalteter, als Rahmenflachzellen ausgeführter Einzelzellen 1 dargestellt.
  • Dabei sind die Rahmenflachzellen 1 planparallel nebeneinander angeordnet, wobei die Gehäuseteile 3.1, 3.2 der Rahmenflachzellen 1 mit gleicher Polarität aneinander grenzen.
  • Die Rahmenflachzellen 1 sind dabei derart ausgerichtet, dass deren Polfahnen 5 an einer Längsseite des Zellenverbundes Z ausgerichtet sind.
  • An den Rahmenflachzellen 1 ist zur Temperierung des Zellenverbundes Z unter- oder bodenseitig die Wärmeleitplatte 11 angeordnet, welche von einem Wärmeleitmedium, beispielsweise einem Kühlmittel, durchströmt wird. Zum Zu- und Abführen des Wärmeleitmediums sind die Anschlussstellen 10 vorgesehen.
  • In einer nicht näher dargestellten Art und Weise befindet sich zwischen der Wärmeleitplatte 11 und den Rahmenflachzellen 1 ein Isolationsmedium 12, z. B. eine Wärmeleitfolie.
  • Über Druckbleche 9 und Spannbänder 8 werden die elektrisch in Reihe geschalteten Rahmenflachzellen zusammengepresst.
  • Die Druckbleche 9 sind dabei planparallel zu den Rahmenflachzellen 1 an Vorder- und Rückseite des Zellenverbundes Z angeordnet. Die Spannbänder 8 umgeben randseitig jeweils eine Längsseite des Zellenverbundes Z.
  • 6 zeigt eine Schnittdarstellung des in 5 gezeigten Zellenverbundes Z. Nur die äußere Rahmenflachzelle 1 auf der rechten Seite des Zellenverbundes Z ist mit Elektrodenfolien 6 dargestellt, die einzeln in nicht näher dargestellter Weise durch einen Separator 7 voneinander getrennt werden.
  • 1
    Rahmenflachzelle
    2
    Gehäuserahmen
    3
    Gehäuseteile
    3.1
    Gehäuseteil schalenförmig
    3.2
    Gehäuseteil plattenförmig
    4
    Stromableiterfahne
    5
    Polfahne
    6
    Elektrodenfolien
    7
    Separator
    8
    Spannbänder
    9
    Druckblech
    10
    Anschlussstelle
    11
    Wärmeleitplatte
    12
    Isolationsmedium
    a
    Abstand
    Z
    Zellenverbund
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2742869 A1 [0003]
    • - EP 0952622 P1 [0003]

Claims (17)

  1. Einzelzelle (1) für eine Batterie, umfassend ein erstes Gehäuseteil (3.1) und ein zweites Gehäuseteil (3.2), die durch einen isolierenden Gehäuserahmen (2) voneinander getrennt sind, in welchem Elektrodenfolien (6) gestapelt sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Gehäuseteile (3.1) derart schalenförmig ausgeführt ist, dass alle Seiten des betreffenden Gehäuseteils (3.1) nach innen abgewinkelt sind.
  2. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein aus der Abwinkelung resultierender Rand auf allen Seiten des betreffenden Gehäuseteils (3.1) so dimensioniert ist, dass nach Zusammensetzen der Einzelzelle (1) dieses Gehäuseteil (3.1) den Gehäuserahmen (2) bis auf einen vorgegebenen Abstand (a) zum anderen Gehäuseteil (3.2) überdeckt.
  3. Einzelzelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle abgewinkelten Seiten des betreffenden Gehäuseteils (3.1) einen Winkel von mindestens 90° aufweisen.
  4. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine abgewinkelte Seite des Gehäuseteils (3.1) einen Winkel von weitgehend genau 90° aufweist und diese abgewinkelte Seite parallel zur Wärmeleitplatte (11) angeordnet ist.
  5. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (3.1, 3.2) metallisch sind.
  6. Einzelzelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Gehäuseteil (3.1, 3.2) durch ein Isolationsmedium (12) von der metallischen Wärmeleitplatte (11) getrennt ist.
  7. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektrodenfolien (6) Kupfer- und/oder Aluminiumfolien sind.
  8. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Elektrodenfolien (6) durch einen Separator (7), vorzugsweise eine Separatorfolie, voneinander getrennt sind.
  9. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein nach außerhalb der Elektrodenfolien (6) geführter Randbereich einer jeweiligen Elektrodenfolien (6) eine Stromableiterfahne (4) bildet.
  10. Einzelzelle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromableiterfahnen (4) einer Polarität elektrisch leitend miteinander zu einem Pol verbunden sind.
  11. Einzelzelle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromableiterfahnen (4) eines Pols elektrisch leitend mit dem zugehörigen Gehäuseteil (3.1, 3.2) verbunden sind.
  12. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der oder beide Gehäuseteile (3.1) eine Polfahne (5) in Form einer fahnenartigen Verlängerung aufweisen.
  13. Zellenverbund (Z) aus einer Mehrzahl von elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12 für eine Batterie, beispielsweise für eine Lithium-Ionen-Batterie.
  14. Zellenverbund (Z) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelzellen (1) durch vorder- und rückseitig angeordnete Druckbleche (9) miteinander verpresst sind.
  15. Zellenverbund (Z) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an den Längsseiten des Zellenverbundes (Z) Spannbänder angeordnet sind.
  16. Batterie mit einem Zellenverbund (Z) nach einem der Ansprüche 13 bis 15 mit Einzelzellen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
  17. Batterie nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Batterie eine Fahrzeugbatterie, insbesondere eine Batterie für ein Fahrzeug mit Hybridantrieb oder ein Brennstoffzellen-Fahrzeug ist.
DE102008059950A 2008-12-02 2008-12-02 Einzelzelle für eine Batterie mit schalenförmigem Gehäuseteil Withdrawn DE102008059950A1 (de)

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