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DE102007063184B4 - Einzelzelle für eine Batterie zur elektrischen Kontaktierung - Google Patents

Einzelzelle für eine Batterie zur elektrischen Kontaktierung Download PDF

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DE102007063184B4
DE102007063184B4 DE102007063184A DE102007063184A DE102007063184B4 DE 102007063184 B4 DE102007063184 B4 DE 102007063184B4 DE 102007063184 A DE102007063184 A DE 102007063184A DE 102007063184 A DE102007063184 A DE 102007063184A DE 102007063184 B4 DE102007063184 B4 DE 102007063184B4
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Abstract

Einzelzelle (1) einer Batterie
a) mit einem Zellengehäuse (2), das zwei elektrisch leitende Flachseiten (4) und einen dazwischen angeordneten, randseitig umlaufenden sowie elektrisch isolierenden Rahmen (5) aufweist,
b) mit innerhalb eines Zellengehäuses (2) angeordneten Elektroden (6), wobei
c) zumindest Elektroden (6) ungleicher Polarität durch einen Separator (8) voneinander isolierend getrennt sind,
d) an jeder Elektrode eine Stromableiterfahne (9) elektrisch leitend angeordnet ist,
e) die Stromableiterfahnen (9) der Elektroden gleicher Polarität elektrisch leitend zu einem Pol (10) verschweißt und/oder verpresst sind,
f) der Rahmen zwei elektrisch voneinander isolierte und voneinander beabstandete Materialrücknahmen (5.1) aufweist, in welchen Materialrücknahmen (5.1) die Stromableiterfahnen (9) jeweils einer Polarität angeordnet sind, wobei die in Richtung der Stapelung der Elektroden (6) gemessene lichte Höhe einer Materialrücknahme (5.1) kleiner oder gleich der entsprechenden Erstreckung der unbeeinflusst übereinander gestapelten zugehörigen Stromableiterfahnen (9) ist und deren parallel zur Flachseite (4) einer Elektrode (6)...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einzelzelle einer Batterie mit innerhalb eines Zellengehäuses angeordneten Elektroden, vorzugsweise Elektrodenfolien, wobei an jeder Elektrode eine Stromableiterfahne elektrisch leitend angeordnet ist, wobei zumindest Elektroden ungleicher Polarität durch einen Separator, vorzugsweise eine Separatorfolie, voneinander isolierend getrennt sind, wobei die Stromableiterfahne elektrisch leitend mit einem Pol verbunden ist.
  • Aus der US 6 387 566 B1 sind Batterien bekannt, in deren Gehäuse sich positive und negative Elektrodenfolien mit dazwischen liegenden Separatoren befinden, wobei die einzelnen positiven sowie negativen Elektrodenfolien jeweils über eine Stromableiterfahne elektrisch leitend verbunden sind. Die miteinander verbundenen Stromableiterfahnen der positiven und negativen Elektrodenfolien sind jeweils mit der Innenseite einer Gehäusehälfte elektrisch leitend verbunden, wobei die beiden Gehäusehälften voneinander elektrisch isoliert sind.
  • Insbesondere Einzelzellen, wie aus der DE 42 40 339 C1 bekannt, die als Flachzellen ausgeführt sind, sind als Elektrodenfolien mit elektrochemisch wirksamen Materialien beschichteten Aluminium und Kupferfolien ausgebildet. Die Elektrodenfolien sind zu einem Elektrodenstapel zusammengefasst, wobei die einzelnen Elektrodenfolien durch einen Separator, vorzugsweise eine Folie, voneinander elektrisch und auch räumlich getrennt sind. Für eine Kontaktierung einer Elektrodenfolie nach außen ist eine Stromableiterfahne an die Elektrodenfolie angeschweißt, die durch das Zellengehäuse geführt ist. Da das Zellengehäuse einer Einzelzelle im Allgemeinen aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium gebildet ist, sind die Stromableiterfahnen im Durchführungsbereich unter anderem elektrisch isoliert. Die Dichtigkeit des Zellengehäuses im Durchführungsbereich ist nur sehr schwierig und ausgesprochen aufwändig herzustellen. Insbesondere betrifft dieses Problem sowohl die Druckfestigkeit als auch die Abdichtung gegen Feuchtigkeit. So ist ein Feuchtigkeitseintrag als ein schwieriges und ausgesprochen aufwändig zu lösendes Problem zu betrachten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einzelzelle einer Batterie anzugeben, bei der die Dichtheit des Zellengehäuses verbessert ist, die Strombleiterfahnen sicher gehalter und bei der die Herstellungskosten gering sind.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Einzelzelle einer Batterie umfasst innerhalb eines Zellengehäuses angeordnete Elektroden, vorzugsweise Elektrodenfolien. Dabei ist an jeder Elektrode eine Stromableiterfahne elektrisch leitend angeordnet. Zumindest Elektroden ungleicher Polarität sind durch einen Separator, vorzugsweise eine Separatorfolie, elektrisch isolierend getrennt, wobei die Stromableiterfahne elektrisch leitend mit einem Pol verbunden ist. Erfindungsgemäß ist ein jeder Pol der Einzelzelle mit einem elektrisch leitenden Bereich einer Außenseite des Zellengehäuses elektrisch leitend verbunden und als ein fahnenartiges Verlängerungsstück der Außenseite als so genannte Polfahne ausgeführt.
  • Durch die direkte Kontaktierung der Pole mit elektrisch voneinander isolierten Bereichen zumindest einer Außenseiten des Zellengehäuses, vorzugsweise zwei Flachseiten eines Zellengehäuses, vorzugsweise einer Flachzelle, können als Polfahnen nunmehr partiell über den Zellenkörper hinaus verlängerte metallische Zellenwände verwendet werden. Hierdurch ist es zur elektrischen Verbindung mehrerer Zellen zu einer Batterie möglich, diese vorzugsweise fahnenartigen Verlängerungsstücke zum Zweck einer elektrischen Reihenschaltung insbesondere per Punktschweißung miteinander zu verbinden.
  • In zweckmäßiger Weise sind zur Erhöhung der Handhabungssicherheit außerhalb der Polfahnen Gehäuseseitenwände insbesondere mit Lacken und/oder dünnen Folien elektrisch isoliert.
  • In günstiger Weise sind beispielsweise zur Erhöhung der Stromtragfähigkeit, aber auch zur Erhöhung der Stabilität spezielle Querschnittsflächen der Polfahnen durch Anformungen realisierbar.
  • In besonderer Weise ist hierzu eine Polfahne monolithisch mit ihrem zugehörigen Bereich der betreffenden Außenseite verbunden.
  • In besondere Weise sind die Polfahnen einer Einzelzelle an einer einzigen Schmalseite des Zellengehäuses und hierbei insbesondere an gegenüberliegenden Eckbereichen angeordnet, wobei die Polfahnen für eine leichtere Zugänglichkeit von dieser Schmalseite mit gleicher Ausrichtung abragen.
  • Um eine einfache und sichere Verschaltung mehrerer Einzelzellen zu ermöglichen, weisen die Polfahnen in zweckmäßiger Weise eine in Richtung ihrer gemeinsamen Anordnung gemessene Breite auf, die geringer als die Hälfte, bevorzugt geringer als ein Fünftel und besonders bevorzugt geringer als ein Zehntel der entsprechenden Erstreckung der zugehörigen Schmalseite ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind bei mehreren Elektroden, insbesondere Elektrodenfolien, die zugehörigen Stromableiterfahnen einer Einzelzelle zu einem Pol miteinander verschweißt und/oder verpresst. Dadurch sind diese bzw. der Pol ohne aufwändige Abdichtungsmaßnahmen vom Inneren der Einzelzelle nach außen führbar. Dabei geschieht die Kontaktierung insbesondere mittels Durchschweißen einer zugehören Außenseite, um die im Inneren liegenden Elektrodenfolien nach außen zu kontaktieren.
  • In besonderer Weise ist als Stromableiterfahne ein nach außerhalb des Elektrodenstapels geführter Randbereich der jeweiligen Elektrodenfolie ausgebildet, wodurch eine aufwändige Kontaktierung von Elektrodenfolie und Stromableiterfahne entfällt. Gleichzeitig ist diese Art der Kontaktierung sehr sicher gegen zumindest viele, insbesondere äußere Einflüsse wie Stöße und Vibrationen.
  • Durch Einlegen einer elektrisch isolierenden Kunststofffolie, insbesondere eines randseitig umlaufen Rahmens, ist eine Handhabung der Einzelzelle erleichtert bzw. sicherer gestaltet.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist zwischen zwei elektrisch leitende Flachseiten des Zellengehäuses ein randseitig umlaufender sowie elektrisch isolierender Rahmen angeordnet, der zwei elektrisch voneinander isolierte und voneinander beabstandete Materialrücknahmen aufweist. In diesen Materielaufnahmen sind die Stromableiterfahnen jeweils einer Polarität angeordnet. In sinnvoller Weise ist die in Richtung der Stapelung der Elektroden gemessene lichte Höhe einer Materialrücknahme kleiner oder gleich der entsprechenden Erstreckung der unbeeinflusst übereinander gestapelten zugehörigen Stromableiterfahnen und deren parallel zur Flachseite einer Elektrodenfolie gemessene Tiefe größer oder gleich der entsprechenden Erstreckung der zugehörigen Stromableiterfahnen. Hierdurch sind die Stromableiterfahnen sicher in den Materialrücknahmen gehaltert und können bei insbesondere dichter Verbindung zwischen Rahmen und Außen-/Flachseiten elektrisch leitend mit diesen verpresst sein.
  • Gemäß einer sinnvollen Weiterführung der Erfindung ist die elektrische Verbindung zwischen dem Zellengehäuse und ”+” bzw. ”–” Pol am Elektrodenstapel erst während und insbesondere nach der Montage des Zellengehäuses und zwar von außen durch ein Schweiß- und/oder Pressverfahren, in bevorzugter Weise mittels eines Laserstrahl-Schweißverfahrens hergestellt.
  • In bevorzugter Weise sind bei einem Schweißverfahren die Gehäusewand der betreffenden Außenseite und weiter in der Tiefe die Stromableiterfahnen des Elektrodenstapels partiell aufschmelzbar, wodurch eine stoffschlüssige Verbindung herstellbar ist.
  • Gemäß einer sinnvollen Weiterführung der Erfindung umfasst eine Schweißnaht in Richtung der Stapelung der Elektroden betrachtet alle Stromableiterfahnen bzw. geht durch diese hindurch.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung umfasst eine Schweißnaht in Richtung der Stapelung der Elektroden betrachtet nicht nur alle Stromableiterfahnen sondern auch die entsprechende elektrisch leitende Außenseite des Zellengehäuses der Einzelzelle bzw. geht sie durch diese hindurch.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann die Anbindung der entsprechenden Flachseite des Zellengehäuses, insbesondere eines Aluminiumgehäuses mit Kupferfolie als Pole, mittels Einlegen einer Folie aus einem Zusatzwerkstoff, zum Beispiel Nickel verbessert werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die Pole erst mit einem am Ende vorgenommenen finalem Schweißvorgangs auf die entsprechenden Außenseiten, insbesondere Flachseiten des Zellengehäuses geschaltet. Unter anderem ergeben sich aus dem Genannten eine mögliche Reduzierung des Bauraumbedarfs durch variable Kontaktierungspositionen, eine bessere Kontaktkühlung, eine Verringerung der Teile durch multifunktionale Bauteilgestaltung Isolation/Gehäuse/elektrischer Kontakt usw., verringerte Ausschusszahlen durch eine einfache Kontaktierung an dem verschlossenen Zellengehäuse. Ferner ist die Herstellung von hermetisch verschlossenen Zellengehäusen erleichtert, womit unter anderem die Herstellung von feuchtigkeitsdichten Zellengehäusen verbunden ist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 schematisch eine perspektivische Ansicht einer Flachzelle mit fahnenartig verlängerten Gehäuseseitenwänden,
  • 2 schematisch eine Draufsicht einer als Flachzelle ausgeführten Einzelzelle,
  • 3 eine Schnittdarstellung der in 2 gezeigten Flachzelle, und
  • 4 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Zellenverbundes verschalteter als Flachzellen ausgeführter Einzelzellen.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist eine als Flachzelle ausgeführte Einzelzelle 1 dargestellt. Die Einzelzelle 1 weist ein Zellengehäuse 2 auf, welches beispielsweise aus Aluminium gebildet ist. Das Zellengehäuse 2 ist aus zwei planparallel aufeinander angeordneten und zueinander korrespondierenden Außenseiten 4 (auch Gehäuseplatten oder Gehäuseseiten genannt) gebildet. In dem Zellengehäuse 2 ist ein in 3 dargestellter Elektrodenstapel angeordnet.
  • Die Außenseiten 4 des Zellengehäuses 2 sind derart mit dem Elektrodenstapel verbunden, dass sie elektrisch leitend sind. Dabei sind die beiden Außenseiten 4 des Zellengehäuses 2 elektrisch voneinander isoliert und weisen eine unterschiedliche Polarität auf.
  • An den Außenseiten 4 ist jeweils ein fahnenartiges Verlängerungsstück, eine so genannte Polfahne 3 zur elektrischen Kontaktierung angeformt. Die Polfahnen 3 sind monolithisch mit der zugehörigen Außenseite 4 verbunden und ragen freistehend von dem Zellengehäuse 2 ab. Dabei ragen die Polfahnen 3 insbesondere von dem Rand der Schmalseite der zugehörigen Außenseite 4 ab.
  • Die Polfahnen 3 sind in einem Bereich gegenüberliegender Ecken des Zellengehäuses 2 an der jeweiligen Außenseite 4 angeordnet.
  • Die Polfahnen 3 weisen eine gemessene Breite von weniger als ein Zehntel der entsprechenden Außenseite 4 auf. Auch können die Polfahnen 3 eine andere geeignete, in Richtung ihrer gemeinsamen Anordnung gemessene Breite aufweisen, die insbesondere geringer als die Hälfte, bevorzugt kleiner als ein Fünftel der entsprechenden Erstreckung der zugehörigen Außenseite 4 ist.
  • Die angeordneten Polfahnen 3, jeweils ein Plus- und ein Minuspol, dienen der Führung von Kontaktelementen zur Entnahme der von der Einzelzelle 1 erzeugten elektrischen Spannung. Die elektrisch leitenden Außenseiten 4, insbesondere Flachseiten, sind mittels eines die Einzelzelle 1 randseitig umlaufenden Rahmens 5 voneinander getrennt und insbesondere elektrisch voneinander isoliert. Hierzu ist der randseitig umlaufende Rahmen 5 beispielsweise aus Kunststoff gebildet und weist eine elektrisch isolierende Eigenschaft auf. Zusätzlich sind die elektrisch leitenden Außenseiten 4 für eine sichere Handhabung außerhalb des Bereiches der Polfahnen 3 beispielsweise mit einem Lacküberzug und/oder Kunststofffolien nach außen elektrisch isoliert.
  • 2 zeigt eine Draufsicht der als Flachzelle ausgebildeten Einzelzelle 1 nach 1 mit an den elektrisch leitenden Außenseiten 4 ausgebildeten Polfahnen 3.
  • 3 zeigt eine Schnittdarstellung der in 2 dargestellten Draufsicht III der Einzelzelle 1.
  • Die Einzelzelle 1 umfasst innerhalb des Zellengehäuses 2 angeordnete Elektroden 6, insbesondere Elektrodenfolien, die zu einem Elektrodenstapel 7 zusammengefasst sind. Die Elektroden 6 sind als mit elektrochemisch wirksamen Materialien beschichtete Aluminium- und/oder Kupferfolien und/oder aus Folien einer derartigen Legierung ausgeführt.
  • Elektroden 6 ungleicher Polarität sind durch einen Separator 8, insbesondere eine Separatorfolie, elektrisch isolierend voneinander getrennt. Der Separator 8 ist beispielsweise als eine Kunststofffolie, insbesondere eine Elektroisolierfolie ausgebildet.
  • An jeder Elektrode 6 ist eine Stromableiterfahne 9 elektrisch leitend ausgebildet. Die jeweilige Stromableiterfahne 9 ist als ein nach außen geführter Randbereich der jeweiligen Elektrode 6 ausgeführt. Dazu sind die Elektroden 6 über deren Stromableiterfahnen 9 elektrisch leitend zu einem Pol 10 verschweißt und/oder verpresst. Bei Anwendung eines Schweißverfahrens umfasst eine Schweißnaht in Richtung des Elektrodenstapels 7 betrachtet alle Stromableiterfahnen 9 und geht durch diese hindurch.
  • Der jeweilige Pol 10 ist elektrisch leitend mit einem Bereich der Außenseite 4 des Zellengehäuses 2 verbunden. Dieser Bereich ist als eine fahnenartige Verlängerung der Außenseite 4 ausgeführt und bildet die Polfahne 3. Die elektrische Kontaktierung ist mittels Durchschweißen und/oder Verpressen der anliegenden Außenseite 4 über die im Inneren des Zellengehäuses 2 liegenden Elektroden 6 nach außen geführt. Ist die elektrische Kontaktierung mittels Durchschweißen realisiert, umfasst die Schweißnaht alle Stromableiterfahnen 9 sowie deren anliegende elektrisch leitende Außenseite 4 der Einzellzelle 1.
  • Dadurch, dass die Elektroden 6 sowie die zu einem Pol 10 verpressten und/oder verschweißten Stromableiterfahnen 9 an den Außenseiten anliegen, ist eine durch Laden und Entladen der Einzelzelle 1 entstehende Wärme über die Außenseiten 4 und insbesondere über die freistehend abragenden Polfahnen 3 abführbar.
  • Zwischen den zwei elektrisch leitenden Außenseiten 4 des Zellengehäuses 2 ist der randseitig umlaufende sowie elektrisch isolierende Rahmen 5 angeordnet. Der elektrisch isolierende Rahmen 5 weist zwei elektrisch voneinander isolierte und sich gegenüberliegend und voneinander beabstandete Materialrücknahmen 5.1 auf. In diesen Materialrücknahmen 5.1 sind die Stromableiterfahnen 9 jeweils einer Polarität voneinander elektrisch isoliert angeordnet.
  • Die lichte Höhe h der Materialrücknahmen 5.1 ist so ausgebildet, dass sie der entsprechenden Erstreckung der unbeeinflusst übereinander gestapelten zugehörigen Stromableiterfahnen 9 entspricht oder geringer als diese ist. Die Tiefe t der Materialrücknahmen 5.1 entspricht der entsprechenden Erstreckung der Stromableiterfahnen 9 oder ist größer ausgeführt als diese.
  • Die Stromableiterfahnen 9 sind in den Materialrücknahmen 5.1 gehaltert und können bei insbesondere dichter Verbindung zwischen Rahmen 5 und Außenseite 4 elektrisch leitend mit diesen verpresst sein. Mittels eines Schweißverfahrens, z. B. ein Laser-Schweißverfahren, sind die elektrisch leitenden Außenseiten 4 und die Stromableiterfahnen 9 des Elektrodenstapels 7 miteinander verbindbar. Dabei sind die Außenseiten 4 sowie der Elektrodenstapel 7 partiell miteinander verschmolzen.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist es weiterhin möglich, eine nicht näher dargestellte elektrisch isolierende Folie zwischen den Polen 10 und den Außenseiten 4 anzuordnen bzw. die Außenseiten 4 einseitig mit einer elektrischen isolierenden Schicht auszuführen, so dass eine elektrische Kontaktierung der Pole 10 mit den Außenseiten 4 erst bei einem Verschweißen der Außenseiten 4 mit den Polen 10 entsteht.
  • In 4 ist ein Zellenverbund 11 miteinander verschalteter als Flachzellen ausgeführter Einzelzellen 1 dargestellt.
  • Dabei sind die Einzelzellen 1 planparallel nebeneinander angeordnet, wobei Außenseiten 4 des jeweiligen Zellengehäuses der Einzelzellen 1 mit gleicher Polarität aneinander angrenzen. Die Einzelzellen 1 sind dabei derart ausgerichtet, dass deren Polfahnen 3 an einer einzigen Längsseite 12 des Zellenverbundes 11 angeordnet sind. Auch können die Einzelzellen 1 in nicht näher dargestellter Art und Weise derart ausgerichtet sein, dass deren Polfahnen 3 an gegenüberliegenden Längsseiten des Zellenverbundes 11 von dem jeweiligen Zellengehäuse abragen.
  • Für eine elektrische Verbindung, insbesondere eine Reihenschaltung der Einzelzellen 1 sind die aneinander angrenzende Einzelzellen 1 über deren Polfahnen 3 elektrisch miteinander verbunden. Hierzu werden die unmittelbar aneinander angrenzenden Polfahnen 3 gleicher Polarität zweier aneinander angrenzender Einzelzellen 1 mittels eines Punktschweißverfahrens oder eines anderen geeigneten Schweiß- oder Pressverfahrens form- und stoffschlüssig miteinander verbunden. Durch eine derartige elektrische Verbindung wird ein Einsatz zusätzlicher Bauteile, wie z. B. Stromleiterschienen, Zellverbinder und/oder Zellverbinderplatinen vermieden. Dabei ist jeweils eine Polfahne 3 der den Zellenverbund 11 end- oder randseitig begrenzenden Einzelzellen 1 elektrisch nicht kontaktiert. Diese Polfahnen 3 unterschiedlicher Polarität sind als Anschlussstellen zur Spannungsentnahme der von der Batterie erzeugten Spannung ausgebildet.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Einzelzelle
    2
    Zellengehäuse
    3
    Polfahne
    4
    elektrisch leitende Außenseite
    5
    elektrisch isolierender Rahmen 5.1 Materialrücknahme
    5.1
    Materialrücknahme
    6
    Elektrode
    7
    Elektrodenstapel
    8
    Separator
    9
    Stromableiterfahne
    10
    Pol
    11
    Zellenverbund
    12
    Längsseite
    h
    Höhe
    t
    Tiefe
    III
    Draufsicht

Claims (12)

  1. Einzelzelle (1) einer Batterie a) mit einem Zellengehäuse (2), das zwei elektrisch leitende Flachseiten (4) und einen dazwischen angeordneten, randseitig umlaufenden sowie elektrisch isolierenden Rahmen (5) aufweist, b) mit innerhalb eines Zellengehäuses (2) angeordneten Elektroden (6), wobei c) zumindest Elektroden (6) ungleicher Polarität durch einen Separator (8) voneinander isolierend getrennt sind, d) an jeder Elektrode eine Stromableiterfahne (9) elektrisch leitend angeordnet ist, e) die Stromableiterfahnen (9) der Elektroden gleicher Polarität elektrisch leitend zu einem Pol (10) verschweißt und/oder verpresst sind, f) der Rahmen zwei elektrisch voneinander isolierte und voneinander beabstandete Materialrücknahmen (5.1) aufweist, in welchen Materialrücknahmen (5.1) die Stromableiterfahnen (9) jeweils einer Polarität angeordnet sind, wobei die in Richtung der Stapelung der Elektroden (6) gemessene lichte Höhe einer Materialrücknahme (5.1) kleiner oder gleich der entsprechenden Erstreckung der unbeeinflusst übereinander gestapelten zugehörigen Stromableiterfahnen (9) ist und deren parallel zur Flachseite (4) einer Elektrode (6) gemessene Tiefe größer oder gleich der entsprechenden Erstreckung der zugehörigen Stromableiterfahnen (9) ist, g) jeder der beiden Pole (10) mit einem elektrisch leitenden Bereich der Innenseite einer Außenwand (4) des Zellengehäuses (2) elektrisch leitend verbunden ist, h) die beiden Bereiche mit denen die Pole (10) verbunden sind, elektrisch voneinander isoliert sind, i) an den beiden Bereichen Polfahnen (3) angeordnet sind, die freistehend von dem Zellengehäuse (2) abragen.
  2. Einzelzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Polfahne (3) monolithisch mit ihrem zugehörigen Bereich der betreffenden Außenseite (4) verbunden ist.
  3. Einzelzelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich unterschiedlicher Polarität jeweils eine Flachseite (4) eines Zellengehäuses (2), vorzugsweise einer Flachzelle, ist.
  4. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Polfahnen (3) einer Einzelzelle (1) jeweils entlang einer einzigen Schmalseite des Zellengehäuses (2) von diesem mit gleicher Ausrichtung abragen.
  5. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Polfahnen (3) im Bereich gegenüberliegender Ecken einer einzigen Randseite des Zellengehäuses (2) angeordnet sind.
  6. Einzelzelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Polfahnen (3) im Bereich gegenüberliegender Ecken einer einzigen Rand-, insbesondere Schmalseite des Zellengehäuses (2) angeordnet sind und eine in Richtung ihrer gemeinsamen Anordnung gemessene Breite aufweisen, die geringer als die Hälfte, bevorzugt kleiner als ein Fünftel und besonders bevorzugt geringer als ein Zehntel der entsprechenden Erstreckung der zugehörigen Rand-, insbesondere Schmalseite ist.
  7. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren gleichpolaren Elektroden (6) innerhalb eines Zellengehäuses (2) die Stromableiterfahnen (9) jeweils einer Polarität mit dem zugehörigen elektrisch leitenden Bereich einer Außenseite (4) des Zellengehäuses (2) elektrisch leitend verbunden sind.
  8. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromableiterfahnen (9) einer Polarität direkt mit einer Außenseite (4), vorzugsweise einer Flachseite, des Zellengehäuses (2), insbesondere einer Flachzelle, verschweißt und/oder verpresst sind.
  9. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stromableiterfahne (9) ein nach außerhalb des Elektrodenstapels (7) geführter Randbereich der jeweiligen Elektrode (6) ist.
  10. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektrode (6) eine Kupfer- und/oder eine Aluminiumfolie oder eine Folie aus einer derartigen Legierung ist.
  11. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schweißnaht in Richtung der Stapelung der Elektroden (6) betrachtet alle Stromableiterfahnen (9) umfasst und/oder durch diese hindurchgeht.
  12. Einzelzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schweißnaht in Richtung der Stapelung der Elektroden (6) betrachtet alle Stromableiterfahnen (9) sowie die entsprechende elektrisch leitendes Außenseite (4) der Einzelzelle (1) umfasst und/oder durch diese hindurchgeht.
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