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DE102008059805A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Absenken oder Heben einer Last im Wasser - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Absenken oder Heben einer Last im Wasser Download PDF

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DE102008059805A1
DE102008059805A1 DE102008059805A DE102008059805A DE102008059805A1 DE 102008059805 A1 DE102008059805 A1 DE 102008059805A1 DE 102008059805 A DE102008059805 A DE 102008059805A DE 102008059805 A DE102008059805 A DE 102008059805A DE 102008059805 A1 DE102008059805 A1 DE 102008059805A1
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DE102008059805A
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English (en)
Inventor
Walter Dipl.-Ing. Länge
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Liebherr Werk Nenzing GmbH
Original Assignee
Liebherr Werk Nenzing GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anheben und Absenken einer Last im Wasser mit einem Hubwerk mit einem ersten Hubseil und einer Speichertrommel mit einem zweiten Hubseil, die vorzugsweise auf einer schwimmenden Einheit angeordnet sind. Erfindungsgemäß ist am ersten Hubseil ein Hubwerksrahmen angeschlagen, dessen Auftrieb im Wasser variabel regelbar ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Anheben und Absenken einer Last im Wasser unter Verwendung einer derartigen Vorrichtung.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Heben und Senken einer Last im Wasser mit einem Hubwerk mit einem ersten Hubseil und einer Speichertrommel mit einem zweiten Hubseil, die vorzugsweise auf einer schwimmenden Einheit angeordnet sind.
  • Für die Errichtung von Offshore-Anlagen, wie z. B. Ölplattformen, Windkrafträdern oder sonstigen, in Gewässern mit verschiedensten Eigenschaften müssen unterschiedliche Bauteile bzw. Lasten angehoben, bewegt oder auch abgesenkt werden. So kann es beispielsweise sein, daß beim Bau einer Offshore-Anlage schwere Bauteile oder Lasten auf dem Seeboden abgesenkt werden müssen. In der Regel werden diese Art von Arbeiten von schwimmenden Einheiten aus erledigt, wobei die zu befördernde Last durch ein an einem Kran befestigtes Hubwerk oder ein direkt auf einer schwimmenden Einheit angebrachtes Hubwerk getragen wird.
  • Die Problematik dabei ist, daß diese schwimmenden Einheiten bedingt durch Wellengang Bewegungen ausgesetzt sind. Diese Bewegungen werden in der Regel noch verstärkt auf die verwendeten Hubwerke und im Falle der Verwendung von Kranen, auch auf den Kran selbst übertragen. Damit erfährt auch die am Hubwerk befindliche Last Beschleunigungen, die zu einer erhöhten Gewichtskraft der Last führen, die von den Systemen getragen werden muß. Dazu entstehen im Bereich der „Splash-Zone”, also wenn sich die Last teilweise im Wasser und teilweise in der Luft befindet, zusätzliche Belastungen wegen hydrodynamischer Effekte durch Wellengang und Bewegungen der schwimmenden Einheit. Die Stärke dieser genannten Belastungen ist abhängig von der Geometrie der eingesetzten schwimmenden Einheiten, sowie von der zu transportierenden Last und kann deshalb je nach Größe einen erheblichen Einfluß auf die im System auftretenden Kräfte haben. Zusammen erfordern die oben beschriebenen Effekte eine verstärkte Ausführung der verwendeten Bauteile für die Hubwerke und der Krane, was zu einem raschen Anstieg der Produktions- und Wartungskosten solcher Systeme führt.
  • Wird die Last weiter abgesenkt, erreicht sie unterhalb einer gewissen Wassertiefe einen Bereich, der soweit beruhigt ist, daß kein nennenswerter Einfluß auf die Last und den unter Wasser liegenden Teil des Hubsystem durch den Seegang erfolgt. Die Last kann dann zügig fast bis zum Aufsetzen auf den Meeresboden bzw. den Bestimmungsort der Last gesenkt werden. Spätestens jetzt muß eine geeignete Regelung im verwendeten Hubwerk die durch den Seegang erzeugten Bewegungen der Hubwinde und des Kranes auf den schwimmenden Einheiten ausgleichen, so daß die Last langsam und sicher auf dem Meeresgrund oder dem Bestimmungsort abgesetzt werden kann.
  • Eine derartige Ausgleichsregelung wird auch als Seegangsfolge bezeichnet und soll sicherstellen, daß das Hubseil an dem die Last hängt, straff gehalten wird. Um Stöße beim Aufnehmen und Absetzen der Last zu vermeiden. Aufgrund des Wellengangs erfährt die schwimmende Einheit oder die Last Positionsbewegungen, welche zu schlagartig variierenden Abständen zwischen Last und Hubsystemen bzw. schwimmenden Einheiten führen. Hierbei muß die Seefolge der Hubwinde auf die jeweilige Situation reagieren und beispielsweise mehr Hubseil geben oder Hubseil aufwickeln. Bei der beschriebenen Problemstellung handelt es sich jedoch um sehr große Lasten, wodurch sich für eine derartige Ausgleichsregelung (Seegangs folge) sehr hohe Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der verwendeten Hubwinde richten. In der Regel können diese hohen Leistungen nur durch den Einbau einer Energiespeicherung erzielt werden, was ebenfalls zu stark ansteigenden Produktionskosten führt, da die Verfügbarkeit solcher Krane eher gering ist.
  • Ein weiteres Problem liegt in der teilweise sehr tiefen Wassertiefe in die die zu befördernden Lasten abgesenkt werden sollen. Die dazu benötigten Seillängen führen zu weiteren Aspekten, die bei der Verwendung und Produktion solcher Hubsysteme berücksichtigt werden müssen. So ergibt sich aus dem elastischen Seil zusammen mit der Last ein eigenes Schwingungssystem, das dem Bewegungssystem der schwimmenden Einheit überlagert wird. Eine Seegangsfolgeeinrichtung muß daher auch diese Zusatzschwingungen kompensieren, was zur Zeit eine ungelöste Problematik darstellt.
  • Weiterhin muß beim Entwurf solcher Hubsysteme die Überführung einer Last von einem bewegten Beschleunigungssystem, das heißt an der Wasseroberfläche, in ein quasi stillstehendes System, das heißt eine bestimmte Wassertiefe in der sich die Last befindet, bedacht werden.
  • Die Problematik bei der Auslegung von Offshore-Vorrichtungen zum Absenken und Heben von Lasten kann wie folgt zusammengefaßt werden:
    • – starker Kran für die Durchquerung der Splash-Zone,
    • – die verwendete Hubwinde muß mit einer Seegangsfolgeeinrichtung ausgerüstet sein,
    • – die verwendete Hubwinde muß über eine hohe Leistung oder ein Energiespeichersystem verfügen,
    • – eine graduelle Überführung von einem Schwingungssystem in einen Ruhezustand,
    • – Zusatzschwingungen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, welches die Hubarbeiten im Offshore-Bereich vereinfacht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Dazu weist die Vorrichtung ein Hubwerk mit einem ersten Hubseil und eine Speichertrommel mit einem zweiten Hubseil auf, die vorzugsweise auf einer schwimmenden Einheit angeordnet sind, wobei am ersten Hubseil ein Hubwerksrahmen angeschlagen ist, dessen Auftrieb im Wasser variabel regelbar ist. Die Speichertrommel dient hierbei der Aufwicklung des zweiten Hubseils, wobei die aufzuwickelnden Abschnitte des Hubseils keinerlei Kräfte erfahren. Das erste Hubseil des Hubwerkes ist an dem genannten Hubwerksrahmen angeschlagen, welcher eine selbständig schwimmende Einheit bildet. Durch geeignete Maßnahmen kann der Auftrieb des Hubwerkrahmens geregelt werden. Der Auftrieb ist als eine Kraft definiert, die entgegen der Schwerkraft wirkt. Dies bedeutet, daß durch diesen variablen Auftrieb eine Kraft erzeugt werden kann, die der Schwerkraft des Hubwerkrahmens entgegenwirkt, diese ausgleichen kann, und somit den Hubwerksrahmen in einen „schwebenden Zustand” versetzen kann. Erfindungsgemäß kann eine veränderte Gewichtskraft des Hubwerksrahmens, beispielsweise durch Anhängen einer Last an den Hubwerksrahmen, durch eine Vergrößerung des Auftriebs ausgeglichen werden. Der erfindungsgemäße Hubwerksrahmen ist somit fähig, sich ohne weitere Antriebe auf einer vordefinierten Wassertiefe zu halten.
  • Vorteilhafterweise umfaßt der Hubwerksrahmen einen Überdruck-Hubwerksrahmen, wodurch sich der Auftrieb des Überdruck-Hubwerksrahmen regulieren läßt. Der Überdruck-Hubwerksrahmen beinhaltet einen Luftspeicher, wobei sich beim Füllen des Luftspeichers mit Luft der Auftrieb des Hubwerksrahmens vergrößert und bei einem Ablassen der Luft aus dem Luftspeicher der Auftrieb des Überdruck-Hubwerksrahmens verkleinert.
  • Vorteilhafterweise ist in dem Überdruck-Hubwerksrahmen ein Treibscheibenantrieb angeordnet, welcher ein zweites Hubseil antreibt. Ein Treibscheibenantrieb besteht aus mindestens einer Treibscheibe, über die ein zugehöriges Hubseil geführt wird.
  • Das Seil ist nicht an der Treibscheibe befestigt, sondern wird durch die Reibung gehalten und bewegt. Zur Vergrößerung der Auflagefläche und dadurch der Reibung besitzt die Treibscheibe Rillen, in die das Hubseil durch die Zugspannung gepreßt wird.
  • Bevorzugt umfaßt der Treibscheibenantrieb mindestens zwei Treibscheiben.
  • In weiterhin vorteilhafter Weise sind die mindestens zwei Treibscheiben des Treibscheibenantriebes voneinander unabhängig steuerbar. Dadurch kann ein gleichmäßiger Aufbau des Seilzuges gewährleistet werden.
  • Vorteilhafterweise wird das zweite Hubseil von der Speichertrommel über die Treibscheibe zu der zu bewegende Last geführt und an der Last mit seinem Seilende angeschlagen. Die Gewichtskraft der Last liegt somit nur im Bereich des Hubseiles zwischen Treibscheibe und Last an. Im Seilbereich zwischen Speichertrommel und Treibscheibe liegen somit keinerlei Spannungen auf dem Hubseil an, wodurch die benötigte Leistung der Speichertrommel zum Aufwickeln des Hubseiles auf ein Minimum reduziert wird.
  • Alternativ kann das zweite Hubseil im Hubwerksrahmen durch eine Hubwinde angetrieben werden, wobei das zweite Hubseil von dieser Hubwinde zur Last geführt wird und an dieser angeschlagen wird.
  • Von Vorteil ist die Verwendung eines Faserseils als zweites Hubseil.
  • Von Vorteil kann auch die Verwendung eines Stahlseils als zweites Hubseil sein.
  • Bevorzugt wird das zweite Hubseil so dimensioniert, das seine Tragfähigkeit für die zu tragende Last angemessen ist und mit verhältnismäßig kleinen Hublastbeiwerten gearbeitet werden kann. Das zweite Hubseil bewerkstelligt die Hubarbeit an der Last in einer beruhigten Wassertiefe. Dadurch müssen die anfangs erwähnten Ein flüsse auf das Hubsystem bei der Dimensionierung des Hubseils nur in einem geringfügigen Ausmaß berücksichtigt werden.
  • Vorteilhafterweise ist eine Anordnung einer Haltebremse vorgesehen, die direkt auf das zweite Hubseil einwirkt. Dadurch soll ein rasches unbeabsichtigtes Absenken der Last vom Hubwerksrahmen verhindert werden.
  • Weiterhin vorteilhaft ist die Anordnung einer zusätzlichen Kabeltrommel für ein Versorgungskabel auf der schwimmenden Einheit. Hierbei können die Antriebsaggregate für die Speicher- und Kabeltrommel einzeln oder gemeinsam auf der schwimmenden Einheit angeordnet sein.
  • Vorteilhafterweise umfaßt das genannte Versorgungskabel eine Steuerleitung und/oder eine Stromversorgungsleitung. Bevorzugt ist das Versorgungskabel an den Hubwerksrahmen angeschlossen und der darin angeordnete Treibscheibenantrieb oder Hubwindenantrieb wird durch die Steuerleitungen gesteuert und durch die Stromversorgungsleitungen mit Strom von der schwimmenden Einheit versorgt.
  • Von Vorteil ist die Verwendung eines Krans mit einer Hubwinde für das genannte Hubwerk. Dabei kann der Kran einen schwenkbaren, teleskopierbaren Ausleger mit einer an der Spitze des Auslegers angeordneten Umlenkrolle haben. Möglich ist ebenfalls die Verwendung eines Gittermastkranes oder sonstiger nach dem Stand der Technik bekannter Kranausführungen.
  • Vorteilhafterweise umfaßt die Hubwinde des Hubwerks oder des genannten Krans eine Seegangsfolge. Die Seegangsfolge dient hierbei zum Ausgleich der durch den Seegang herbeigeführten Bewegungen der einzelnen Vorrichtungskomponenten und soll somit eine stetige angemessene Hubseilstraffung zwischen Hubwinde und Hubwerksrahmen oder der Last sicherstellen.
  • In weiterhin vorteilhafterweise kann mindestens ein weiteres Hubwerk, vorzugsweise ein Kran, zum Heben der Last oder des Hubwerksrahmens vorhanden sein. Die ser kann entweder den ersten Kran unterstützen oder beispielsweise zum Absenken der Last durch die Splash-Zone eingesetzt werden. Dabei kann das Hubwerk, insbesondere die Hubwinde, ebenfalls eine Seegangsfolge umfassen um äußere Einflüsse, wie den Seegang, auf das Hubsystem auszugleichen. Die zusätzlichen weiteren Hubwerke können zusammen oder getrennt mit dem ersten Hubwerk angeordnet sein. Beispielsweise kann es von Vorteil sein, ein weiteres Hubwerk separat auf einer weiteren unabhängigen schwimmenden Einheit anzuordnen. Weiterhin ist auch eine steuertechnische Kopplung der verwendeten Hubwerke untereinander möglich, wobei entweder ein Teil oder alle Hubwerke miteinander von einer zentralen Steuereinheit aus gesteuert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, wird der Luftspeicher im Überdruck-Hubwerksrahmen durch die Steuerleitungen des Versorgungskabels gesteuert. Dadurch kann der Auftrieb, sowie der regelbare Antrieb der Treibscheiben von der schwimmenden Einheit aus zentral gesteuert werden. Der Kranführer kann somit durch das Absenden bestimmter Steuersignale ein Anheben oder Absenken der Last erwirken oder manuell den Auftrieb des Überdruck-Hubwerksrahmens konfigurieren. Bevorzugt wird der Auftrieb des Überdruck-Hubwerksrahmens über Preßluft mittels des Luftspeichers gesteuert. Dabei ist es möglich, die genannte Preßluft dem Luftspeicher über ein Versorgungskabel zuzuführen, dennoch sind auch alternative Versorgungswege des Luftspeichers mit Preßluft denkbar.
  • In vorteilhafter Weise erfolgt die Steuerung des Luftspeichers in Abhängigkeit der jeweiligen anliegenden Kraft am ersten Hubseil. Dafür wird durch eine nicht näher bestimmte Vorrichtung zur Kraftmessung am ersten Hubseil die anliegende Kraft am Hubseil bestimmt. Diese stellt die Differenz zwischen der Gewichtskraft des Hubwerksrahmens und der Auftriebskraft des Hubwerksrahmens dar. Tendiert diese Differenz gegen den Wert 0, so befindet sich der Hubwerksrahmen in einer Art Schwebezustand im Wasser. Wird jedoch die Gewichtskraft des Hubwerksrahmens von außen beeinflußt, beispielsweise durch Anhängen einer Last, so muß von dem ersten Hubseil eine Kraft verrichtet werden, welche der Differenz zwischen Auftriebskraft und Gewichtskraft des Hubwerksrahmens entspricht. Durch Erhöhung der Auftriebskraft des Hubwerksrahmens mittels geeigneter Steuerung der Preßluftzufuhr, vorteilhafterweise durch eine elektrische Steuereinheit automatisiert, kann die anliegende Kraft am zweiten Hubseil auf einen vordefinierten Wert minimiert werden.
  • Erfindungsgemäß wird die eingangs genannte Aufgabe durch ein Verfahren zum Absenken oder Anheben einer Last im Offshore-Bereich unter Verwendung der zuvor beschriebenen Vorrichtungen mit den in Anspruch 24 wiedergegebenen Verfahrensschritten gelöst.
  • Im ersten Schritt wird die zu transportierende Last von einer Transporteinheit durch ein an der Last angeschlagenes und mit einem zweiten Hubsystem oder Kran verbundenes Hubseil aufgenommen. Dabei ist die Last mit dem zweiten Hubseil des Hubwerksrahmens lose verbunden, welcher an einem ersten Hubseil eines ersten Hubwerks angeschlagen ist.
  • Die Last wird nun anhand des zweiten direkt an der Last angeschlagenen Hubsystems durch die „Splash-Zone” bis zu einer beruhigten Wassertiefe abgesenkt. Durch Steuerung des Treibscheibenantriebs oder der Hubwinde des Hubwerkrahmens, wird das zweite Hubseil angezogen, wodurch sich eine Spannung zwischen Last und Hubwerksrahmen ergibt. Gleichzeitig wird der Auftrieb des Hubwerksrahmens stückweise durch die Steuerung, vorzugsweise durch die elektrische Steuereinheit erhöht. Somit übernimmt das zweite Hubseil des Treibscheibenantriebs nach und nach die Last vom Hubwerk des zweiten Hubwerksystems.
  • Nachdem die Last zu 100% auf das zweite Hubseil des Hubwerksrahmens übergegangen ist und der Auftrieb des Hubwerksrahmens geeignet angepaßt ist, wird das Hubseil des zweiten Hubwerkes von der Last abgeschlagen. Somit liegt die Gewichtskraft der Last alleine am zweiten Hubseil des Hubwerkrahmens an.
  • Im Anschluß wird die Last mittels des Treibscheiben- oder Hubwindenantriebes bis zur vordefinierten Ablegstelle, beispielsweise den Meeresboden, abgesenkt.
  • Vorteilhafterweise ist die Steuerung des Auftriebes des Hubwerksrahmens an die resultierende Restkraft am ersten Hubseil gekoppelt. Dies bedeutet, daß beim Übergang der Last vom Hubseil des zweiten Hubsystems auf das zweite Hubseil des Hubwerksrahmens kontinuierlich der Auftrieb des Hubwerksrahmens erhöht werden muß. Bevorzugt werden diese Erhöhungsschritte des Auftriebes an die gemessene resultierende Restkraft am ersten Hubseil geeignet angepaßt, was manuell oder auch automatisiert ausgeführt werden kann.
  • In weiterhin vorteilhafter Weise wird die vertikale Position des Hubwerkrahmens im Wasser gegenüber dem Gewässerboden durch die Seegangsfolge des ersten Hubsystems oder Krans sichergestellt. Hierbei müssen insbesondere die Bewegungen der schwimmenden Einheit, welche durch den Seegang hervorgerufen werden, automatisch ausgeglichen werden. Dabei muß z. B. im Falle eines Wellenberges durch die Seegangsfolge des ersten Hubsystems mehr Hubseil zur Verfügung gestellt werden, um ein ungewolltes Anheben des Hubwerkrahmens durch das erste Hubseil zu vermeiden.
  • Alternativ kann die genannte Anforderung an die Seegangsfolge des ersten Hubwerks, das heißt die Sicherstellung der vertikalen Position des Hubwerkrahmens im Wasser gegenüber dem Gewässerboden, durch das zweite Hubsystem sichergestellt werden.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt eine Vorrichtung zum Absenken oder Anheben einer Last im Offshore-Bereich in einer Ausgestaltung einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Die einzige Figur zeigt einen „starken” Kran 17 auf einer auf der Wasseroberfläche 20 schwimmenden Einheit 21, an dessen Hubseil 18 die zu tragende Last 15 in einem Anschlagpunkt 19 angeschlagen ist. Die Bauform des starken Krans 17 ist so dimensioniert, daß die Last durch eine sogenannte „Splash-Zone” bis zu einer vordefinierten Wassertiefe h abgesenkt werden kann. In der genannten „Splash-Zone” wird die reguläre Gewichtskraft FL der Last 15 auf das verwendete Material durch äußere Einflüsse, die aus den Bewegungen der Last und der schwimmenden Einheiten resultieren, verstärkt und erfordert somit eine deutlich stärkere Auslegung der Kranbauteile des Krans 17.
  • Ab der Wassertiefe h befindet sich die Last innerhalb eines beruhigten Systems, das heißt äußere Gegebenheiten, wie der Seegang des Gewässers, haben nur noch einen vernachlässigbaren Einfluß auf die Last.
  • Weiterhin ist auf einer anderen auf der Wasseroberfläche 20 schwimmenden Einheit 1 ein erster „schwacher” Kran 2 angeordnet mit einem Hubseil 4, welches in einem Anschlagpunkt 12 an einem Hubwerksrahmen 13 angeschlagen ist. Das Hubseil 4 wird durch die am Kran 2 angebrachte Hubwinde 3 angetrieben und über eine Umlenkrolle 11 umgelenkt. Zusätzlich befinden sich auf der schwimmenden Einheit 1 eine Speichertrommel 5 und eine Kabeltrommel 6. Von der Kabeltrommel 6 wird ein Versorgungskabel 8 über eine Umlenkrolle 9 zu dem Hubwerksrahmen 13 geführt und kann je nach Wassertiefe des Hubwerkrahmens 13 von der Kabeltrommel 6 auf- und abgewickelt werden.
  • Der Hubwerksrahmen 13 zeigt in der Figur einen Treibschreibenantrieb mit zwei separat ansteuerbaren bzw. antreibbaren Treibscheiben 14. Das genannte Hubseil 7 wird von einem Anschlagpunkt 16 an der Last 15 zu den Treibscheiben 14 des Hubwerksrahmens 13 geführt. Der einem Fachmann bekannte Treibscheibenmechanismus kann das Hubseil 7 durch die Treibscheiben 14 die Last 15 anheben oder absenken. Weiterhin ist das lose Ende des Hubseils 7 von den Treibscheiben 14 über die Umlenkrolle 10 zur Speichertrommel 5 gelenkt. Hierbei wirkt im Idealfall jedoch keinerlei Kraft oder Spannung auf das Hubseil 7 im Bereich zwischen den Treibscheiben 14 und der Speichertrommel 5 ein. Somit wird für den Auf- und Abwickelvorgang des Hubseils 7 der Speichertrommel 5 eine verhältnismäßig kleine Leistung benötigt.
  • Die anliegende Kräfte am System werden durch die entsprechenden Pfeile in der Figur dargestellt. So zeigt der Pfeil mit der Beschriftung FL die Gewichtskraft der Last 15, der Pfeil mit der Beschriftung FA die Auftriebskraft des Hubwerksrahmens 13 und der Pfeil mit der Beschriftung Fr die resultierende Kraft, die auf das Hubseil 4 einwirkt. Vereinfacht wird die resultierende Kraft Fr aus der Differenz von Gewichtskraft FL und Auftriebskraft FA berechnet. Zur Steuerung des Treibscheibenantriebs bzw. des Hubwindenantriebs des Hubwerksrahmens 13 dient das Versorgungskabel 8.
  • Zum Absenken der Last 15 auf einen bestimmten Bereich, beispielsweise dem Gewässergrund, kann das folgende Verfahren zum Absenken oder Anheben einer Last realisiert werden, das sich in die folgende Verfahrensschritte unterteilen lässt:
    • 1. Die Last 15 wird im Anschlagpunkt 19 mit dem Hubseil 18 des Krans 17 angeschlagen, welcher sich auf der schwimmenden Einheit 21 befindet. Gleichzeitig wird das Hubseil 7 in einem Anschlagpunkt 16 ebenfalls mit der Last 15 verbunden, wobei jedoch auf den Hubseilabschnitt des Hubseils 7 zwischen Hubwerksrahmen 13 und Last 15 noch keine Spannungen oder Kräfte einwirken.
    • 2. Die Last 15 wird nun mit Hilfe des Krans 17 von einer hier nicht dargestellten Transporteinheit auf die Wasseroberfläche 20 gesetzt, wobei gleichzeitig der mit der Last 15 verbundene Hubwerksrahmen 13 durch ein im Anschlagpunkt 12 verbundenes Hubseil 4 mit Hilfe des Krans 2 ebenfalls auf die Wasseroberfläche 20 aufgesetzt wird.
    • 3. Die Last 15 und der Hubwerksrahmen 13 werden von den beiden Kranen 2, 17 durch die Splash-Zone bis auf eine Tiefe h mit beruhigtem Wasser gefahren. Hierbei müssen die Schwankungen der schwimmenden Einheiten 1, 21, sowie der Last 15 und des Hubwerkrahmens 13 durch die Seefolgen der beiden Krane 2 und 17 ausgeglichen werden. Weiterhin stellt die Seegangsfolge des Kranes 2 sicher, daß der Hubwerksrahmen 13 seine vertikale Position gegenüber dem Seegrund nicht verändert.
    • 4. Nach Erreichen der Tiefe h wird das Hubseil 7 langsam vom Treibscheibenantrieb durch die Treibscheiben 14 des Hubwerksrahmens 13 angezogen und übernimmt so langsam die Last 15 vom Hubseil 18 des Krans 17. Gleichzeitig mit dem Anziehen des Hubseils 7 wird der Auftrieb des Hubwerkrahmens 13 so verändert, daß die resultierende Kraft FR am Hubseil 4 des Kranes 2 konstant bleibt und der Hubwerksrahmen in einer vordefinierten Tiefe schwebt. Dadurch ändert sich die Leistung der Seegangsfolge des Kranes 2 nicht.
    • 5. Die Steuerung des Treibscheibenantriebs des Hubwerkrahmens 13 sowie die Steuerung des Auftriebs mit der Kraft FA erfolgt anhand der über die Steuerungsleitung der Versorgungsleitung 8 gesendeten Signale. Der Antrieb des Treibscheibenantriebs des Hubwerkrahmens 13 wird durch eine Stromzufuhr im Versorgungskabel 8 mit Strom versorgt.
    • 6. Wenn das Hubseil 7 die Last 15 zu 100% vom Kran 17 übernommen hat, wird das Hubseil 18 des Krans 17 von der Last 15 abgeschlagen und
    • 7. die Last 15 mittels des Treibscheibenantriebs bis zum Meeresboden gefahren und dort langsam abgesetzt. Das Absenken der Last 15 durch das Hubsystem des Hubwerkrahmens 13 kann jetzt schockfrei erfolgen, da sich der Hubwerksrahmen 13 sowie die Last 15 in einer beruhigten Wassertiefe h befinden. Diese Wassertiefe kann als ein quasi stillstehendes System interpretiert werden.
  • Der Hebevorgang wird in entgegengesetzten Reihenfolge durchgeführt. Die Last 15 wird durch den Hubwerksrahmen 13 und das Hubseil 7 angehoben und von der beruhigten Wassertiefe h mit Hilfe des Krans 17 durch die Splash-Zone auf eine nicht dargestellte Transporteinheit gehoben.

Claims (27)

  1. Vorrichtung zum Heben und Senken einer Last im Wasser mit einem Hubwerk mit einem ersten Hubseil und einer Speichertrommel mit einem zweiten Hubseil, die vorzugsweise auf einer schwimmenden Einheit angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß am ersten Hubseil ein Hubwerksrahmen angeschlagen ist, dessen Auftrieb im Wasser variabel regelbar ist.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftrieb des Hubwerksrahmen ein Überdruck-Hubwerksrahmen ist, welcher einen Luftspeicher beinhaltet, wobei der Auftrieb des Überdruck-Hubwerksrahmen im Wasser variabel regelbar ist.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Überdruck-Hubwerksrahmen ein Treibscheibenantrieb angeordnet ist, welcher ein zweites Hubseil antreibt.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Treibscheibenantrieb mindestens zwei Treibscheiben umfaßt.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Treibscheiben des Treibscheibenantriebes voneinander unabhängig regelbar sind.
  6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Hubseil von der Speichertrommel über die Treibscheibe zur der zu bewegende Last geführt ist und an der Last mit seinem Seilende angeschlagen ist.
  7. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das unbelastete Ende des zweiten Hubseils lose von der Treibscheibe des Überdruck-Hubwerksrahmens zur Speichertrommel auf der schwimmenden Einheit geführt ist.
  8. Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Hubseil im Überdruck-Hubwerksrahmen durch eine Hubwinde antreibbar ist, wobei das zweite Hubseil von dieser Hubwinde zur Last geführt ist und an dieser angeschlagen ist.
  9. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Hubseil ein Faserseil ist.
  10. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Hubseil ein Stahlseil ist.
  11. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Haltebremse vorgesehen ist, die direkt auf das zweite Hubseil einwirkt.
  12. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der schwimmenden Einheit eine zusätzliche Kabeltrommel für ein Versorgungskabel angeordnet ist.
  13. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsaggregate für die Speicher- und Kabeltrommel einzeln oder gemeinsam auf der schwimmenden Einheit angeordnet sind.
  14. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Versorgungskabel eine Steuerleitung und eine Stromversorgungsleitung umfaßt.
  15. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Versorgungskabel an den Überdruck-Hubwerksrahmen angeschlossen ist und der darin angeordnete Treibscheibenantrieb oder Hubwindenantrieb durch die Steuerleitungen gesteuert und durch die Stromversorgungsleitungen mit Strom versorgt wird.
  16. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Hubwerk ein Kran mit mindestens einer Hubwinde ist.
  17. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubwinde des Hubwerks eine Seegangsfolge umfaßt.
  18. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein weiteres Hubwerk, vorzugsweise Kran, zum Heben der Last mit einem zusätzlichen Hubseil oder des Überdruck-Hubwerksrahmens vorhanden ist, das wahlweise eine Seegangsfolge umfaßt.
  19. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Hubwerke zusammen oder getrennt von dem ersten Hubwerk angeordnet sind, vorzugsweise separat auf einer weiteren unabhängigen schwimmenden Einheit.
  20. Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftspeicher im Überdruck-Hubwerksrahmen durch die Steuerleitung des Versorgungskabels steuerbar ist.
  21. Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am ersten Hubseil eine Meßvorrichtung zur Messung der anliegenden resultierenden Kraft angeordnet ist.
  22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung des Auftriebs des Überdruck-Rahmens in Abhängigkeit der gemessenen Kraft am ersten Hubseil erfolgt.
  23. Vorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung des Auftriebes automatisch von einer elektirschen Steuereinheit steuerbar ist.
  24. Verfahren zum Heben und Senken einer Last im Wasser mit einer Vorrichtung gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche mit folgenden Schritten: a. Aufnehmen einer Last von einer Transporteinheit durch ein an der Last angeschlagenes und mit einem zweiten Hubsystem oder Kran verbundenes Hubseil und Absenken der Last durch die Splash-Zone bis auf eine definierte Tiefe mit beruhigtem Wasser. b. Anziehen des zweiten Hubseils mit Hilfe des Treibscheibenantriebes oder der Hubwinde des Überdruck-Hubwerkrahmens. c. Steuerung des Auftriebes des Überdruck-Hubwerksrahmens d. Abschlagen des Hubseils des zweiten Hubssystems oder Krans von der Last e. Absenken der Last mittels des Treibscheiben- oder Hubwindenantriebes bis zur vordefinierten Ablegestelle
  25. Verfahren gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung des Auftriebes des Überdruck-Hubwerksrahmens an die resultierende Restkraft am ersten Hubseil gekoppelt ist.
  26. Verfahren gemäß Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Seegangsfolge des ersten Hubsystems oder Krans die vertikale Position des Überdruck-Hubwerkrahmens im Wasser gegenüber dem Gewässerboden sicherstellt.
  27. Verfahren gemäß den Ansprüchen 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Seegangsfolge und damit die vertikale Position des Überdruck-Hubwerkrahmens im Wasser gegenüber dem Gewässerboden durch das zweite Hubsystem oder Kran sichergestellt wird.
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