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Die
vorliegende Anmeldung betrifft eine optoelektronische Lampe mit
mindestens einem LED-Chip.
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In
der
WO 2006/012842 sind
optoelektronische Module offenbart, bei denen ein optoelektronisches
Bauelement mit einer Mehrzahl von LED-Chips auf einem Modulträger
angeordnet ist. Auf dem Modulträger kann beispielsweise
ein Gegenstecker neben dem optoelektronischen Bauelement montiert
sein, mit dem das optoelektronische Modul mittels eines passenden
elektrischen Steckers elektrisch leitend angeschlossen werden kann.
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Es
ist eine Aufgabe, eine kostengünstig zu realisierende optoelektronische
Lampe anzugeben, die hinsichtlich der Ausgestaltung von Details
und der Implementierung etwaiger Zusatzfunktionen mehr, technisch
einfacher und kostengünstiger zu realisierende Möglichkeiten
bietet als vergleichbare herkömmliche optoelektronische
Lampen.
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Es
wird eine optoelektronische Lampe mit einer LED-Einheit und einer
mit der LED-Einheit verbundenen elektrischen Anschlusseinheit angegeben.
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Die
LED-Einheit weist eine Trägerplatte sowie auf einer Vorderseite
der Trägerplatte mindestens eine erste elektrische Anschlussfläche
und mindestens einen LED-Chip oder mindestens zwei LED-Chips auf.
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Die
elektrische Anschlusseinheit weist eine Leiterplatte auf, die mindestens
eine zweite elektrische Anschlussfläche auf einer Rückseite
und mindestens eine elektrisch leitend mit der zweiten elektrischen
Anschlussfläche verbundene Leiterbahn umfasst.
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Die
Leiterplatte ist mit ihrer Rückseite derart auf der Vorderseite
der Trägerplatte der LED-Einheit aufgebracht, dass die
erste und die zweite elektrische Anschlussfläche lateral überlappen,
wobei die erste und die zweite elektrische Anschlussfläche
mittels eines elektrisch leitfähigen Verbindungsmittels elektrisch
leitend und mechanisch miteinander verbunden sind.
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Der
Aufbau der optoelektronischen Lampe mit einer LED-Einheit und einer
elektrischen Anschlusseinheit mit einer Leiterplatte bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
für die Lampe, die sich auf technisch einfache Weise umsetzen
lassen. Die LED-Einheit kann mit Vorteil standardisiert hergestellt
und in Kombination mit der elektrischen Anschlusseinheit für
eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter optoelektronischer Lampen
verwendet werden.
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Die
Leiterplatte der elektrischen Anschlusseinheit kann besonders kostengünstig
hergestellt werden. Während es bei der Trägerplatte
von LED-Einheiten häufig auf Eigenschaften wie eine hohe
Wärmeleitfähigkeit ankommt, weshalb die Auswahl
verwendbarer Materialien relativ stark eingeschränkt ist,
kann die elektrische Anschlusseinheit und insbesondere deren Leiterplatte
unabhängig von der LED-Einheit mit kostengünstigen
Standardmaterialien hergestellt werden, für die die Materialleinschränkung
der Trägerplatte der LED-Einheit nicht notwendigerweise
gelten.
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Gemäß einer
Ausführungsform weist die Leiterplatte mindestens einen
Montagebereich für ein elektrisches Bauelement auf. Es
kann insbesondere auch auf technisch einfache Weise eine Mehrzahl von
Montagebereichen für eine Mehrzahl elektrischer Bauelemente
auf der Leiterplatte realisiert werden. Beispielsweise weist die
Leiterplatte 2, 3, 4 oder 5 derartiger
Montagebereiche auf. Dabei muss bei der optoelektronischen Lampe
nicht jeder der Montagebereiche auch tatsächlich mit einem
elektrischen Bauelement versehen sein. Die Leiterplatte der elektrischen
Anschlusseinheit kann grundsätzlich so gestaltet sein,
dass sie für mehrere unterschiedliche optoelektronische
Lampen mit einer unterschiedlichen Anzahl und/oder mit einer unterschiedlichen
Art von elektrischen Bauelementen versehen ist.
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Zusätzlich
oder alternativ weist die Verbindungseinheit gemäß einer
weiteren Ausführungsform mindestens ein Element aus der
Gruppe bestehend aus Codierbauelement, Gegenstecker für
einen elektrischen Anschlussstecker, elektrischer Widerstand und
Temperatursensor auf, das auf der Leiterplatte aufgebracht ist.
Unter einem Codierbauelement ist ein Bauelement zu verstehen, das
elektronisch auslesbare Informationen bezüglich mindestens
eines Details der optoelektronischen Lampe in sich trägt und/oder
in das elektronisch auslesbare Informationen bezüglich
mindestens eines Details der optoelektronischen Lampe implementierbar
oder eingebbar sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform der optoelektronischen Lampe
ist die mit der zweiten elektrischen Anschlussfläche elektrisch
leitend verbundene Leiterbahn entweder vollständig auf
einer der Rückseite gegenüberliegenden Vorderseite
der Leiterplatte ausgebildet oder angeordnet. Alternativ weist sie
zumindest einen Teilabschnitt auf, der auf der Rückseite
der Leiterplatte ausgebildet oder angeordnet ist. Dadurch ist zumindest
ein Teilabschnitt der Leiterbahn auf derselben Seite der optoelektronischen
Lampe ausgebildet, auf der auch der mindestens eine LED-Chip angeordnet
ist. Die Leiterbahn oder der Teilabschnitt der Leiterbahn ist dadurch
bei vielen Anwendungen und Ausgestaltungen der optoelektronischen
Lampe besonders gut zugänglich.
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Eine
weitere Ausführungsform der optoelektronischen Lampe sieht
vor, dass die zweite elektrische Anschlussfläche an mindestens
einen Durchbruch angrenzt, der sich durch die Leiterplatte hindurch
erstreckt. Mit einem derartigen Durchbruch kann beispielsweise eine
thermische oder elektrische Zugänglichkeit der zweiten
elektrischen Anschlussfläche von einer Vorderseite der
Leiterplatte her vorteilhaft verbessert werden.
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Bei
einer Ausgestaltung der optoelektronischen Lampe weist die elektrische
Anschlusseinheit eine elektrische Durchkontaktierung von der zweiten elektrischen
Anschlussfläche zu einer der Rückseite gegenüberliegenden
Vorderseite auf. Die Durchkontaktierung erstreckt sich durch den
Durchbruch, der an die zweite elektrische Anschlussfläche
angrenzt.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht zusätzlich oder alternativ
vor, dass sich das elektrisch leitfähige Verbindungsmittel
von der ersten elektrischen Anschlussfläche der LED-Einheit
in den Durchbruch der Leiterplatte der elektrischen Anschlusseinheit
hinein erstreckt. Dadurch kann insbesondere die mechanische Verbindung
zwischen der ersten und der zweiten elektrischen Anschlussfläche
und zusätzlich auch die elektrische Verbindung zwischen
den Anschlussflächen verstärkt und verbessert
werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform grenzt die zweite elektrische
Anschlussfläche an mindestens zwei, mindestens vier, mindestens
acht oder mindestens zwölf Durchbrüche an, die
sich jeweils durch die Leiterplatte hindurch erstrecken. Jeder der Durchbrüche
erstreckt sich gemäß einer Ausgestaltung insbesondere
vertikal durch die Leiterplatte hindurch.
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Unter
einer vertikalen Richtung ist im Zusammenhang mit der vorliegenden
Anmeldung eine Richtung zu verstehen, die senkrecht zu einer Haupterstreckungsebene
der Trägerplatte und/oder der Leiterplatte verläuft.
Entsprechend ist unter einer lateralen Richtung eine Richtung zu
verstehen, die parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Trägerplatte und/oder
der Leiterplatte verläuft.
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Bei
dem Vorhandensein von mehreren Durchbrüchen kann es gemäß einer
Ausführungsform mehrere elektrische Durchkontaktierungen
geben, die sich jeweils durch einen Durchbruch erstrecken und von
der zweiten elektrischen Anschlussfläche zu der Vorderseite
der Leiterplatte führen. Dabei muss nicht jeder Durchbruch
Material einer Durchkontaktierung aufweisen, mindestens einer der Durchbrüche
oder mehrere Durchbrüche können auch frei von
Material einer elektrischen Durchkontaktierung sein. Es kann jedoch
zweckmäßig sein, dass alle Durchbrüche
mit Material von elektrischen Durchkontaktierungen versehen sind.
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Ebenso
ist es gemäß einer zusätzlichen Ausführungsform
bei mehreren Durchbrüchen möglich, dass sich das
elektrisch leitfähige Verbindungsmittel in mehrere Durchbrüche
hinein erstreckt. Auch dabei ist es nicht unbedingt erforderlich,
dass sich das Verbindungsmittel in jeden Durchbruch hinein erstreckt. Mindestens
einer der Durchbrüche oder mehrere der Durchbrüche
können frei von dem Verbindungsmittel sein. Es kann jedoch
zweckmäßig sein, dass alle Durchbrüche
teilweise von dem elektrisch leitfähigen Verbindungsmittel
gefüllt sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform ist der mindestens eine
Durchbruch oder sind die mehreren Durchbrüche zumindest
in einem Teilabschnitt vollständig mit Material einer elektrischen
Durchkontaktierung gefüllt. Mit anderen Worten ist der
Durchbruch durch Material der elektrischen Durchkontaktierung verstopft
oder verschlossen. Alternativ kann mit Vorteil vorgesehen sein,
dass der Durchbruch ein von der Vorderseite bis zur Rückseite
der Leiterplatte durchgehendes Volumen aufweist, das frei von Material
der elektrischen Durchkontaktierung ist. Das elektrisch leitfähige
Verbindungsmittel gilt dabei nicht als Material der elektrischen
Durchkontaktierung.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform der Lampe weist die Leiterplatte
der elektrischen Anschlusseinheit eine Aussparung auf, die lateral
mit dem LED-Chip überlappt. Im Fall von mehreren LED-Chips überlappt
die Aussparung mit zumindest einem Teil der LED-Chips oder mit allen
LED-Chips der LED-Einheit. Unter einer Aussparung ist ein Bereich
zu verstehen, der frei von Material der Leiterplatte ist und an
mindestens zwei Seiten lateral an Material der Leiterplatte angrenzt.
Gemäß einer Ausgestaltung grenzt die Aussparung
an mindestens drei Seiten lateral an Material der Leiterplatte an
oder ist die Aussparung vollständig lateral von Material der Leiterplatte
umgeben. In dem Fall, dass die Aussparung an mindestens drei Seiten
lateral angrenzt, sind zwei dieser Seiten bezogen auf die Aussparung
einander gegenüberliegend. Die dritte Seite kann die zwei
einander gegenüberliegenden Seiten beispielsweise miteinander
verbinden. Die Aussparung erstreckt sich insbesondere durch die
gesamte Dicke der Leiterplatte.
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Durch
die Aussparung kann ein möglichst großer lateraler überlapp
zwischen der Leiterplatte der elektrischen Anschlusseinheit und
der Trägerplatte der LED-Einheit realisiert werden, ohne
dass der LED-Chip von der Leiterplatte verdeckt werden.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der optoelektronischen Lampe weist
die Leiterplatte der elektrischen Anschlusseinheit einen Teil auf,
der vertikal mit der Trägerplatte der LED-Einheit überlappt.
Die Leiterplatte kann insbesondere derart gestaltet sein, dass sie
die LED-Einheit seitlich umgreift oder einrahmt. Ein derartiger
die LED-Einheit seitlich umgreifender oder einrahmender Teil kann
dazu genutzt werden, die LED-Einheit auf technisch einfache Weise
zu der elektrischen Anschlusseinheit auszurichten.
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Eine
zusätzliche Ausführungsform sieht vor, dass die
Leiterplatte im Bereich der zweiten elektrischen Anschlussfläche
eine Dicke aufweist, die geringer als ihre maximale Dicke ist. Mit
anderen Worten ist die Leiterplatte zumindest im Bereich der elektrischen
Anschlussfläche dünner als in anderen Bereichen,
beispielsweise 0,5 mal so dick wie die maximale Dicke oder dünner.
Dies kann unter anderem für eine thermische und/oder elektrische
Zugänglichkeit der zweiten elektrischen Anschlussfläche
von einer Vorderseite der Leiterplatte her vorteilhaft sein.
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Bei
einer Ausgestaltung der optoelektronischen Lampe weist die Leiterplatte
ein Leiterplattensubstrat auf, das mindestens zwei miteinander verbundene
Substratschichten enthält. Dadurch kann die Leiterplatte
auf technisch einfache Weise derart gestaltet werden, dass ein Teil
einer der Substratschichten lateral von der anderen Substratschicht wegragt.
Mit anderen Worten kann die Leiterplatte auf technisch einfache
Weise mit Bereichen maximaler Dicke und mit Bereichen geringerer
Dicke ausgebildet werden.
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Bei
einer Ausgestaltung der optoelektronischen Lampe überlappt
die Leiterplatte nur mit einem Teil der Schichten des Leiterplattensubstrats
lateral mit der LED-Einheit. Der andere Teil der Schichten ist lateral
neben der LED-Einheit angeordnet.
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Eine
weitere Ausführungsform der Lampe sieht vor, dass die LED-Einheit
mindestens ein Justierelement aufweist, das mit einem Justierelement der
Verbindungseinheit zusammenwirkt. Eines der Justierelemente ist
eine Aussparung, eine Vertiefung oder ein Durchbruch, der oder die
in der LED-Einheit oder in der Verbindungseinheit ausgebildet ist.
In die Aussparung, die Vertiefung oder den Durchbruch hinein erstreckt
sich ein Vorsprung des anderen Justierelements. Der Vorsprung kann
lateral oder vertikal von einem Teil der LED-Einheit oder der Verbindungseinheit
wegragen. Mittels derartiger Justierelemente kann eine möglichst
genaue Ausrichtung der LED-Einheit und der Verbindungseinheit zueinander auf
technisch einfache Weise realisiert werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform ist eine Rückseite
der Trägerplatte der LED-Einheit, die der Vorderseite der
Trägerplatte gegenüberliegt, ganzflächig
oder mit einem Großteil ihrer Fläche als eine thermische
Anschlussfläche der LED-Einheit ausgebildet. Die thermische
Anschlussfläche ist durch ein thermisch gut leitendes Material
gebildet und insbesondere frei von elektrisch isolierendem Material,
wie beispielsweise Kunststoff.
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Bei
einer zusätzlichen Ausführungsform ist die optoelektronische
Lampe eine Lampe für einen Scheinwerfer, insbesondere für
einen Kraftfahrzeugscheinwerfer. Zusätzlich oder alternativ
kann die Lampe grundsätzlich auch für Applikationen
wie die Hinterleuchtung eines optischen Leiters verwendbar sein.
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Eine
weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Leiterplatte
der elektrischen Anschlusseinheit auf ihrer Vorderseite eine Metallisierung
aufweist, die lateral mit der zweiten elektrischen Anschlussfläche überlappt.
Die Metallisierung weist insbesondere eine Erstreckung auf, die
deutlich größer als die Breite einer elektrischen
Leiterschicht der Leiterplatte ist. Beispielsweise weist die Metallisierung eine
laterale Erstreckung auf, die mindestens zweimal oder mindestens
dreimal so groß ist wie eine Breite einer Leiterschicht
der Leiterplatte.
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Eine
zusätzliche Ausführungsform der Lampe umfasst
zwei oder mehr voneinander separate LED-Einheiten, die mit der elektrischen
Anschlusseinheit verbunden sind.
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Weitere
Vorteile, bevorzugte Ausführungsformen und Weiterbildungen
der optoelektronischen Lampe ergeben sich aus den im Folgenden in
Verbindung mit den Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1 eine
dreidimensionale vorderseitige Ansicht der optoelektronischen Lampe
gemäß eines Ausführungsbeispiels;
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2 eine
dreidimensionale rückseitige Ansicht der in 1 dargestellten
optoelektronischen Lampe;
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3 eine
dreidimensionale vorderseitige Schnittansicht eines Teils der in 1 dargestellten optoelektronischen
Lampe;
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4 eine
zweidimensionale Draufsicht auf die Vorderseite der elektrischen
Anschlusseinheit der in 1 dargestellten optoelektronischen
Lampe;
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5 eine
zweidimensionale rückseitige Draufsicht auf die in 4 dargestellte
elektrische Anschlusseinheit;
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6 eine
zweidimensionale vorderseitige Draufsicht auf die LED-Einheit der
in 1 dargestellten optoelektronischen Lampe;
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7 eine
zweidimensionale rückseitige Draufsicht auf die LED-Einheit
der in 1 dargestellten optoelektronischen Lampe;
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8 eine
zweidimensionale vorderseitige Draufsicht auf eine elektrische Anschlusseinheit
gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels;
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9 eine
zweidimensionale rückseitige Draufsicht auf die in 8 dargestellte
elektrische Anschlusseinheit; und
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10 eine
zweidimensionale vorderseitige Draufsicht auf eine LED-Einheit zur
Verwendung mit der in 8 und 9 dargestellten
elektrischen Anschlusseinheit.
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Die
in 1 dargestellte optoelektronische Lampe weist eine
LED-Einheit 1 und eine elektrische Anschlusseinheit 5 auf.
Die LED-Einheit 1 weist beispielsweise vier LED-Chips 4 auf,
die auf einer Vorderseite einer Trägerplatte 2 der
LED-Einheit aufgebracht sind. Zwischen den LED-Chips 4 und
der Trägerplatte 2 ist ein Chipträger 41 angeordnet,
siehe 3 oder 6. Die LED-Chips 4 sind
beispielsweise von einem Chiprahmen 42 lateral umgeben, siehe 3 oder 6.
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Die
LED-Chips sind entlang einer Linie angeordnet, beispielsweise entlang
einer Geraden. Stattdessen könnten die Chips beispielsweise
auch einer kompakten Anordnung mit zwei Zeilen und zwei Spalten
angeordnet sein. Zudem könnten beispielsweise auch mehr
als vier Chips in der LED-Einheit 1 enthalten sein. Alternativ
kann auch nur ein LED-Chip in einer LED-Einheit enthalten sein.
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Die
Trägerplatte 2 der LED-Einheit weist beispielsweise
eine Metallplatte auf. Die Trägerplatte 2 ist
beispielsweise eine Metallkernplatine. Sie weist Montagelöcher 21 auf.
Beispielsweise sind vier Montagelöcher 21 vorhanden,
von denen jeweils zwei gleich groß sind. Die Montagelöcher 21 sind
geeignet, die optoelektronische Lampe zu montieren. Beispielsweise
kann die optoelektronische Lampe mittels mindestens zwei der Montagelöcher 21 an
einem thermisch gut leitfähigen Material festgeschraubt werden.
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Die
den LED-Chips 4 abgewandte Seite der Trägerplatte 2 ist
die Rückseite der Trägerplatte und der LED-Einheit 1.
Die Fläche der Rückseite der Trägerplatte 2 ist
beispielsweise durch ein Metall der Trägerplatte gebildet
und bildet eine thermische Anschlussfläche der LED-Einheit
und der optoelektronischen Lampe zur Wärmeabfuhr der von
den LED-Chips 4 bei deren Betrieb erzeugten Wärme. Somit
kann die LED-Einheit 1 auf technisch einfache und effiziente
Weise fest an eine Wärmesenke angeschlossen und montiert
werden.
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Die
elektrische Anschlusseinheit 5 weist eine Leiterplatte 6 auf.
Die Leiterplatte 6 ist mit ihrer Rückseite auf
der LED-Einheit 1 aufgebracht. Sie überdeckt nur
einen Teil der LED-Einheit 1. Der übrige Teil der
LED-Einheit 1, der die LED-Chips 4 und die Montagelöcher 21 umfasst, überlappt
lateral mit einer Aussparung 63 der Leiterplatte 6 der
elektrischen Anschlusseinheit 5. Dadurch kann die elektromagnetische
Strahlung der LED-Chips bei deren Betrieb ohne Behinderung durch
die Leiterplatte 6 emittiert werden. Zudem sind die Montagelöcher 21 auch dann
noch frei zugänglich, wenn die LED-Einheit 1 fest
mit der elektrischen Anschlusseinheit 5 verbunden ist.
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Wie
in der rückseitigen Draufsicht auf die elektrische Anschlusseinheit 5 in 5 dargestellt ist,
weist die Leiterplatte 6 der elektrischen Anschlusseinheit 5 auf
ihrer Rückseite eine Mehrzahl elektrischer Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 auf.
Bei der optoelektronischen Lampe ist die elektrische Anschlusseinheit 5 derart
auf der LED-Einheit 1 aufgebracht, dass die zweiten elektrischen
Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 der
elektrischen Anschlusseinheit lateral mit ersten elektrischen Anschlussflächen 31, 32, 33, 34 der
LED-Einheit 1 überlappen. Die zweiten elektrischen
Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 der elektrischen
Anschlusseinheit und die ersten elektrischen Anschlussflächen 31, 32, 33, 34 der
LED-Einheit 1 sind mittels eines elektrisch leitfähigen
Verbindungsmittels 79 elektrisch leitend und mechanisch miteinander
verbunden, siehe 3. Das elektrisch leitfähige
Verbindungsmittel 79 ist beispielsweise ein Lot oder ein
elektrisch leitfähiger Klebstoff oder es weist mindestens
einen dieser Mittel auf.
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Die
Bezugszeichen der Paare von ersten und zweiten elektrischen Anschlussflächen,
die elektrisch leitend und mechanisch miteinander verbunden sind,
sind 31 und 71, 32 und 72, 33 und 73 sowie 34 und 74.
Grundsätzlich würde eine Verbindung zwischen nur
einem Paar elektrischer Anschlussflächen ausreichen. Je
mehr erste elektrische Anschlussflächen 31, 32, 33, 34 der
LED-Einheit 1 jeweils mit einer zweiten elektrischen Anschlussfläche 71, 72, 73, 74 der
elektrischen Anschlusseinheit 5 verbunden sind, desto stärker
und zuverlässiger ist die mechanische Verbindung zwischen
der LED-Einheit 1 und der elektrischen Anschlusseinheit 5.
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Die
zweiten elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 der
elektrischen Anschlusseinheit 5 grenzen jeweils an eine
Mehrzahl von Durchbrüchen 9 an. Mit anderen Worten
weist die Leiterplatte 6 eine Mehrzahl von Durchbrüchen 9 auf,
die sich durch die Leiterplatte hindurch erstrecken und die auf
der Rückseite jeweils in einem Bereich der zweiten elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 enden,
so dass ihre rückseitigen Enden lateral vom Material der zweiten
elektrischen Anschlussflächen umgeben, insbesondere umschlossen
sind.
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Die
Durchbrüche 9 weisen beispielsweise Innenwände
auf, die mit elektrisch leitfähigem Material verkleidet
sind. Das elektrisch leitfähige Material verbindet die
zweiten elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 elektrisch
leitend mit Metallisierungen 75, 76, 77, 78,
die auf der Vorderseite der Leiterplatte 6 gegenüber
den zweiten elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 angeordnet
sind. Die Metallisierungen überlappen lateral mit den zweiten
elektrischen Anschlussflächen.
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Alternativ
können die Durchbrüche 9 auch beispielsweise
vollständig mit elektrisch leitfähigem Material
von elektrischen Durchkontaktierungen gefüllt sein. Bevorzugt
verbleibt jedoch in den Durchbrüchen 9 neben dem
Material für die elektrischen Durchkontaktierungen noch
ein Volumen, in das sich das elektrisch leitfähige Verbindungsmittel 79 hinein erstreckt.
Siehe die Schnittansicht von 3, in der das
elektrisch leitfähige Verbindungsmittel 79 beispielhaft
in einer der einsehbaren Durchbrüche 9 eingezeichnet
ist.
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Mittels
der elektrischen Durchkontaktierungen durch die Durchbrüche 9 hindurch
sind die zweiten elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 und die
gegenüber liegenden Metallisierungen 75, 76, 77, 78 nicht
nur elektrisch leitend, sondern auch thermisch gut miteinander verbunden.
Bei einem Herstellungsverfahren für das optoelektronische
Bauelement kann mit Vorteil ein Lot zum Verbinden der zweiten elektrischen
Anschlussflächen und der Metallisierungen verwendet werden.
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Das
Lot kann jeweils zwischen eine der zweiten elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 und der
ersten elektrischen Anschlussflächen 31, 32, 33, 34 der
LED-Einheit 1 angeordnet werden. Gelötet werden
kann von der Vorderseite der Leiterplatte her, indem beispielsweise
ein Lötstempel auf die Metallisierungen 75, 76, 77, 78 gedrückt
wird, von denen aus sich die Wärme durch die elektrischen
Durchkontaktierungen der Durchbrüche hindurch zu den zweiten
elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 erstreckt
und das Lot somit effizient aufschmilzt. Als Lötverfahren
eignet sich z. B. ein Weichlötverfahren wie ein sogenanntes
Reflow-Löten oder Wiederaufschmelz-Löten. Dazu
kann z. B. ein Lötbügel oder ein Lötstempel
verwendet werden. Alternativ ist z. B. auch ein Laser-Lötverfahren
verwendbar, bei dem das Lot mit Hilfe eines Laserstrahls aufgeschmolzen wird.
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Grundsätzlich
können jedoch auch andere elektrisch leitfähige
Verbindungsmittel als Lot verwendet werden. Insbesondere ist auch
die Verwendung eines elektrisch leitfähigen Klebstoffes
denkbar.
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Die
Metallisierungen 75, 76, 77, 78 sind
jeweils mittelbar oder unmittelbar elektrisch leitend mit mindestens
einer Leiterbahn 81, 82, 83, 84 der
Leiterplatte 6 verbunden. Die Leiterbahnen sind bevorzugt
auf der Vorderseite der Leiterplatte 6 angeordnet.
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Alternativ
ist es jedoch auch möglich, die Leiterbahnen auf der Rückseite
der Leiterplatte anzuordnen. In diesem Fall könnten die
Leiterbahnen z. B. unmittelbar elektrisch leitend mit den zweiten
elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 verbunden sein.
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Als
weitere Alternative ist es möglich, Leiterbahnen sowohl
auf der Vorder- als auch auf der Rückseite der Leiterplatte
auszubilden. Dies würde die Funktionalität der
Leiterplatte 6 und ihre Verwendungsmöglichkeiten
weiter erhöhen.
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Die
Leiterplatte 6 weist zudem beispielweise einen ersten und
einen zweiten Montagebereich 11, 12 für
ein elektrisches Bauelement auf. Der erste Montagebereich 11 weist
zwei elektrische Montageflächen 111, 112 auf.
Entsprechend weist auch beispielsweise der zweite Montagebereich 12 elektrische
Montageflächen 121, 122 auf.
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Weiterhin
umfasst die Leiterplatte z. B. einen Montagebereich für
einen Gegenstecker, der geeignet ist, die Leiterplatte und somit
die optoelektronische Lampe mittels eines geeigneten Steckers elektrisch
leitend anzuschließen.
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Bei
der in 1 veranschaulichten optoelektronischen Lampe sind
elektrische Bauelemente 13 sowie ein Gegenstecker 14 auf
der Leiterplatte 6 montiert. Bei den elektrischen Bauelementen
handelt es sich beispielsweise um elektrische Widerstände und/oder
um Varistoren. Sie dienen beispielsweise zur elektrischen Ansteuerung
der LED-Chips 4. Zusätzlich oder alternativ kann
die Leiterplatte 6 auch mit andersartigen elektrischen
Bauelementen bestückt sein, beispielsweise mit einem Temperatursensor.
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Bei
der in 1 veranschaulichten optoelektronischen Lampe ist
beispielsweise zusätzlich ein Kodierbauelement 16 auf
der elektrischen Anschlusseinheit angeordnet. Als Kodier bauelement eignet
sich grundsätzlich beispielsweise die Verwendung mindestens
eines Kodierwiderstandes oder mehrerer Kodierwiderstände
oder zum Beispiel die Verwendung eines RFID-Elements. RFID steht
für ”radio frequency identification” im
englischen, was im Deutschen etwa ”Identifizierung mit
Hilfe von elektromagnetischen Wellen mit Radiofrequenz” bedeutet. Kodierelemente
müssen nicht notwendigerweise mit Leiterbahnen der Leiterplatte 6 elektrisch
leitend verbunden sein.
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Bei
dem in 1 dargestellten Kodierelement 16 handelt
es sich z. B. um ein RFID-Element.
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Bei
der LED-Einheit 1 sind die LED-Chips 4 beispielsweise
in Serie miteinander verschaltet und gemeinsam über die
elektrischen Anschlussflächen 43, 44,
die zum Beispiel auf dem Chipträger 41 aufgebracht
sind, elektrisch leitend anschließbar. Die elektrischen
Anschlussflächen 43, 44 sind zum elektrisch
leitenden Anschließen der LED-Chips 4 mit Leiterbahnen 35, 36,
die auf der Trägerplatte 2 ausgebildet sind, beispielsweise
mittels eines elektrisch leitfähigen Klebstoffes oder eines
Lotes elektrisch leitend verbunden. Die Leiterbahnen sind wiederum
elektrisch leitfähig mit jeweils zwei ersten elektrischen Anschlussflächen 31, 32, 33, 34 der
LED-Einheit 1 verbunden.
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Die
Leiterbahnen 35, 36 der Trägerplatte 2 sind
elektrisch gegenüber der Metallplatte der Trägerplatte
und somit auch elektrisch voneinander isoliert, beispielsweise mittels
eines Kunststoffes oder mittels eines Lackes.
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Die
LED-Chips 4 müssen selbstverständlich nicht
in Serie geschaltet sein. Zumindest einige der Chips können
auch parallel verschaltet sein. Es ist zum Beispiel möglich,
jeweils nur die Hälfte der Chips in Serie miteinander zu
verschalten und diese Hälften der Chips jeweils unabhängig
voneinander oder gemeinsam parallel elektrisch leitend anzuschließen. Es
ist auch möglich, dass alle LED-Chips 4 parallel miteinander
verschaltet sind.
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Bei
den LED-Chips handelt es sich um herkömmliche Leuchtdioden-Chips.
Die LED-Chips 4 sind nicht auf Leuchtdioden beschränkt,
die sichtbare elektromagnetische Strahlung emittieren. Vielmehr können
die LED-Chips auch unsichtbare elektromagnetische Strahlung, beispielsweise
ultraviolettes Licht oder Infrarotstrahlung emittierten. Derartige LED-Chips
sind dem Fachmann grundsätzlich bekannt.
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Die
LED-Chips können mit einem Lumineszenzkonversionsmaterial,
das mindestens einen Leuchtstoff aufweist, versehen sein. Der Leuchtstoff ist
geeignet, von der vom LED-Chip 4 emittierten elektromagnetischen
Strahlung angeregt zu werden und diese elektromagnetische Strahlung
in eine Strahlung von höherer Wellenlänge zu konvertieren.
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Die
Leiterplatte 6 weist ein Leiterplattensubstrat auf, das
in einem Bereich um die Aussparung 63 herum eine Dicke
aufweist, die geringer als ihre maximale Dicke ist. Mit diesem Bereich
von geringerer Dicke liegt die Leiterplatte beispielsweise auf der LED-Einheit 1 auf,
das heißt mit diesem dünnen Bereich überlappt
die Leiterplatte 6 lateral mit der LED-Einheit 1.
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In
dem dünnen Bereich der Leiterplatte sind insbesondere auch
die zweiten elektrischen Anschlussflächen 71, 72, 73, 74 der elektrischen
Anschlusseinheit 5 sowie die Metallisierungen 75, 76, 77, 78 und
die Durchbrüche 9 ausgebildet.
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Wie
in der Schnittansicht von 3 zu erkennen
ist, ist durch den dünneren Bereich der Leiterplatte eine
Vertiefung in der Leiterplatte 6 ausgebildet, so dass die
Leiterplatte teilweise über die Trägerplatte 2 der
LED-Einheit 1 gestülpt ist. Die Bereiche der Leiterplatte 6 mit
maximaler Dicke überlappen somit vertikal mit der LED-Einheit 1 oder
mit der Trägerplatte 2 der LED-Einheit 1.
Dabei wird etwaiges Material, das zwischen den LED-Chips 4 und
der Trägerplatte 2 angeordnet ist, wie beispielsweise
der Chipträger 41, nicht zu der Trägerplatte 2 gezählt.
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Das
Leiterplattensubstrat der Leiterplatte 6 weist beispielsweise
eine erste Substratschicht 61 und eine zweite Substratschicht 62 auf,
die miteinander verbunden sind. Es können grundsätzlich
noch weitere Substratschichten vorhanden sein. Ein derartiger mehrschichtiger
Aufbau des Leiterplattensubstrats ermöglicht eine technisch
einfache Herstellung der Leiterplatte 6 mit dünneren
und dickeren Bereichen.
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Beispielsweise
ist die Leiterplatte 6 in dem Bereich, in dem sie lateral
mit der Trägerplatte 2 der LED-Einheit 1 überlappt,
frei von einer der Substratschichten, beispielsweise frei von der
zweiten Substratschicht 62. In diesem Bereich weist sie
beispielsweise nur die erste Substratschicht 61 auf.
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Die
erste Substratschicht 61 ist beispielsweise signifikant
dünner als die zweite Substratschicht 62. Beispielsweise
ist die erste Substratschicht 61 mindestens halb so dick
wie die zweite Substratschicht 62. Allgemein beträgt
die Dicke in den Bereichen der Leiterplatte 6, die lateral
mit der LED-Einheit 1 überlappen, zum Beispiel
das 0,5 fache der maximalen Dicke der Leiterplatte oder weniger,
das 0,4 fache der maximalen Dicke der Leiterplatte oder weniger,
oder das 0,3 fache der maximalen Dicke der Leiterplatte oder weniger.
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Als
Material für das Leiterplattensubstrat eignen sich zum
Beispiel auf Kunststoff oder Harz basierende Materialien, die mit
Glasfasern verstärkt sind. Beispielsweise weist das Leiterplattensubstrat
glasfaserverstärktes Epoxidharz auf oder es besteht aus glasfaserverstärktem
Epoxidharz, beispielsweise einem Material das unter dem Namen ”FR4” bekannt ist.
Alternativ sind auch andere Materialien für das Leiterplattensubstrat
denkbar, beispielsweise Papierlaminat.
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Die
Leiterplatte 6 kann auch ein einstückig ausgebildetes
Leiterplattensubstrat aufweisen. In diesem Fall können
Bereiche von geringerer Dicke durch Abtragen von Material, beispielsweise
mittels Ätzen erzeugt werden. Alternativ ist es jedoch
auch möglich, dass die Leiterplatte zum Beispiel eine im Wesentlichen
konstante Dicke aufweist, ohne dünnere Bereiche.
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Es
ist möglich, mittels des vorgestellten modularen Aufbaus
mit einer elektrischen Anschlusseinheit eine optoelektronische Lampe
zu realisieren, die mindestens zwei oder mehr separate LED-Einheiten aufweist.
Diese LED-Einheiten sind beispielweise jeweils mit einer einzigen
elektrischen Anschlusseinheit elektrisch leitend und mechanisch
verbunden und somit in einer einzigen Lampe integriert.
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In
den 8 und 9 ist eine beispielhafte elektrische
Anschlusseinheit 5 dargestellt, bei der die Leiterplatte 6 eine
Aussparung 63 aufweist, die zu einer Seite hin offen ist.
Das heißt, die Aussparung grenzt an einer Seite nicht lateral
an Material der Leiterplatte 6 an. Stattdessen ist die
Aussparung 63 nur an drei Seiten lateral vom Material der
Leiterplatte umgeben.
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Auf
der Rückseite weist die Leiterplatte 6 beispielsweise
zwei Justierelemente 64, 65 auf. Die Justierelemente 64, 65 der
Leiterplatte sind in Form von Vorsprüngen ausgebildet,
die beispielsweise eine dreieckige Form aufweisen. Sie können
jedoch auch eine beliebige andere Form, beispielsweise eine rechteckige
Form aufweisen.
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Die
LED-Einheit 1, die in 10 dargestellt ist,
weist beispielsweise zwei Justierelemente 22, 23 auf,
die als Gegenstücke für die Justierelemente 64, 65 der
Leiterplatte ausgebildet sind. Sie sind z. B. in Form von Aussparungen
oder Vertiefungen ausgebildet, die derart geformt und positioniert
sind, dass die Justierelemente 64, 65 der Leiterplatte
in diese eingreifen können.
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Die
Justierelemente 64, 65, 22, 23 der
Leiterplatte und der Trägerplatte ermöglichen
eine technisch einfache und präzise Ausrichtung der LED-Einheit 1 und
der elektrischen Anschlusseinheit 5 zueinander.
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In
dem veranschaulichten Beispiel weisen die Justierelemente 64, 65 der
Leiterplatte 6 eine im Wesentlichen laterale Haupterstreckungsrichtung auf.
Es ist jedoch auch möglich, dass sie eine im Wesentlichen
vertikale Haupterstreckungsrichtung aufweisen. Beispielsweise können sie
in Form von Montagestiften ausgebildet sein, die in Aussparungen oder
Löcher der LED-Einheit 1 eingreifen.
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Zudem
ist es auch möglich, dass die Justierelemente in Form von
Vorsprüngen in der LED-Einheit 1 ausgebildet sind
und die Gegenstücke der Justierelemente in Form von Vertiefungen,
Aussparungen oder Löchern in der Leiterplatte 6 ausgebildet sind.
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Die
elektrische Anschlusseinheit 5 kann allgemein z. B. auch
Positionierelemente und/oder Befestigungselemente für Optiken,
die auf die Lampe aufgebracht werden können, aufweisen.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung der Erfindung anhand
der Ausführungsbeispiele auf diese beschränkt.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von
Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den
Patentansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder
diese Kombination selbst nicht explizit in den Patentansprüchen
oder Ausführungsbeispielen angegeben ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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