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Die
Erfindung betrifft eine Heizungs- und Belüftungs- oder
Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges, mit mindestens einer Luftauslassdüse,
die ein an eine Zuluftleitung angeschlossenes Düsengehäuse und
eine im Düsengehause gelagerte Lamellenanordnung, die mehrere
bewegliche Lamellen besitzt, aufweist.
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Derartige
Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen
sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Deren
Düsengehäuse ist insbesondere in eine Armaturentafel
des Fahrzeugs integriert, mit einer Ausströmrichtung der Luft
durch das Düsengehäuse im Wesentlichen horizontal
in Richtung des Fahrzeuginsassen. Mittels der mehreren beweglichen
Lamellen der Lamellenanordnung, die in einem gemeinsamen Rahmen
schwenkbar gelagert sind, lässt sich durch ein Stellorgan
die Ausströmrichtung der Luft verändern.
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Es
sind ferner Luftauslassdüsen bekannt, die Luft im Wesentlichen
vertikal ausgeben, insbesondere um bei Bedarf den Luftstrom auf
Scheiben des Fahrzeugs zu lenken. Düsengehäuse
und Lamellenanordnungen befinden sich beispielsweise im seitlichen
Bereich der Armaturentafel auf deren Oberseite. Das Düsengehäuse
besitzt beispielsweise einen runden Querschnitt.
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Aus
dem Stand der Technik sind die unterschiedlichsten Lösungen
bekannt, Behälter mit Getränken im Bereich von
Luftauslassdüsen eines Kraftfahrzeuges anzuordnen, um diese
mittels der Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage
zu temperieren. Auf diese Weise wird dem Wunsch von Fahrzeuginsassen
Rechnung getragen, auch im Sommer, während langer Fahrt,
gekühlte Getränke genießen zu können,
oder aber unabhängig von der Jahreszeit, Behälter
mit Getränken oder mit Nahrung zu erwärmen, beispielsweise
ein Glas mit Babynahrung.
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Aus
der
DE 102 54 707
A1 ist eine Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage
eines Kraftfahrzeugs der eingangs genannten Art bekannt. Dort ist im
Düsengehäuse ein Düseneinsatz gelagert,
der schubfachartig verschiebbar im Düsengehäuse
ist und zur Aufnahme mindestens eines Behälters nach oben
offen ausgebildet ist. Der Behälter wird somit durch die
obere Öffnung des Düseneinsatzes in diesen eingesteckt
und ruht auf dem Boden des Düseneinsatzes. Kalte bzw. warme
Luft strömt am Behälter im Bereich dessen in den
Düseneinsatz eingesetzten Bereich vorbei und durch die
unverändert gestaltete Lamellenanordnung hindurch.
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Nachteilig
ist bei dieser Anlage, dass deren Gestaltung im Bereich von Düsengehäuse
und Düseneinsatz, insbesondere in Folge der Verschiebbarkeit
des Düseneinsatzes, baulich recht aufwendig ist. Abgesehen
hiervon ist es ergonomisch ungünstig, dass der ausgeschobene
Düseneinsatz in den Raum vor der Armaturentafel vorsteht.
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Aus
der
US 5,540,409 ist
ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem die Armaturentafel mit einer
sich von der oberen Fläche der Armaturentafel zu einer Zuluftleitung
einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage erstreckenden,
im Querschnitt runden Ausnehmung versehen ist. In diese ist ein
topfförmiges Gehäuseteil mit rundem Querschnitt
eingesetzt. Das Gehäuseteil ist mittels eines entgegen
der Kraft einer Feder in Richtung des Bodens des Gehäuseteils
verschieblichen Zwischenbodens in eine obere und untere Kammer geteilt.
Die untere Kammer ist mit Schlitzen versehen, so dass durch die
Zuluftleitung geförderte Luft durch die untere Kammer hindurch
treten kann. Zum Temperieren eines Behälters wird dieser
in das Gehäuseteil eingesteckt und der Zwischenboden entgegen
der Federkraft in Richtung des Bodens des Gehäuseteils
bewegt. Die Luft kann somit am Behälter in dessen unteren
Bereich vorbei strömen. Wird der Behälter aus
dem Gehäuseteil entnommen, drückt die Feder den
Zwischenboden dichtend gegen einen Anschlag des Gehäuseteils,
so dass die Luft ausschließlich durch die untere Kammer
aus der Luftauslassdüse der Anlage strömt.
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Eine
derartige Anlage ist baulich sehr aufwendig gestaltet und erfordert überdies
eine Modifizierung der Armaturentafel dahingehend, dass diese eine
Ausnehmung zur Aufnahme des Gehäuseteils aufweist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Heizungs- und Belüftungs-
oder Klimaanlage der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass unmittelbar
im Bereich von Düsengehäuse und Lamellenanordnung
eine Aufnahme eines Behälters zwecks dessen Temperierung
möglich ist.
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Gelöst
wird die Aufgabe dadurch, dass innerhalb des Düsengehäuses
ein Aufnahmeraum für den Behälter gebildet ist
und Lamellen der Lamellenanordnung, zur Bildung einer Einführöffnung
des Aufnahmeraums, entgegen der Kraft mindestens eines Federmittels
verschieblich sind.
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Das
Wesentliche der vorliegenden Heizungs- und Belüftungs-
oder Klimaanlage ist darin zu sehen, dass innerhalb des Düsengehäuses
der Aufnahmeraum für den Behälter gebildet ist.
Damit der Behälter in das Düsengehäuse
eingeschoben werden kann, ist es erforderlich, zumindest einzelne
Lamellen der Lamellenanordnung aus dem Querschnittsbereich des Behälters
heraus zu bewegen, so dass der Behälter in das Düsengehäuse
eingeschoben werden kann. Dieses Bewegen von Lamellen der Lamellenanordnung
erfolgt durch Verschieben der Lamellen entgegen der Kraft mindestens
eines Federmittels. Bei in das Düsengehäuse eingesetztem
Behälter ist dieser vorzugsweise weitreichend innerhalb
des Düsengehäuses angeordnet, allerdings nur so
weit, dass er unkompliziert, zwecks Entnahme aus dem Düsengehäuse,
ergriffen werden kann.
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Bei
dem Behälter handelt es sich insbesondere um einen zylindrischen
Behälter.
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Vorzugsweise
werden beim Einsetzen des Behälters in das Düsengehäuse
nur einige der Lamellen der Lamellenanordnung verschoben. Die anderen
Lamellen der Lamellenanordnung befinden sich in dem Querschnittsbereich
des Düsengehäuses, der zwischen dem Behälter
und dem Düsengehäuse durchströmt wird.
Zwischen dem Behälter und dem Düsengehäuse
ist somit ein ringförmiger Querschnitt gebildet, durch
den Luft strömt und somit hervorragend das Innere des Behälters
temperieren kann.
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Grundsätzlich
kann das Düsengehäuse unterschiedlich ausgerichtet
sein, bezogen auf die Durchströmrichtung der Luft im Auslassbereich
des Düsengehäuses. Es ist durchaus möglich,
das Düsengehäuse horizontal anzuordnen und somit
den Behälter, der dann aber verschlossen sein muss, horizontal
im Düsengehäuse zu positionieren. Es wird aber
als besonders vorteilhaft angesehen, wenn die Durchströmrichtung
der Luft im Düsengehäuse im Bereich des Aufnahmeraums
für den Behälter im Wesentlichen vertikal ist.
Es handelt sich insbesondere bei der Luftauslassdüse um
eine solche, die im seitlichen oberen Bereich der Armaturentafel
angeordnet und nach oben ausgerichtet ist. Demzufolge kann der Behälter
vertikal in den Aufnahmeraum des Düsengehäuses
eingesetzt werden. Bei dieser Anordnung des Düsengehäuses
im seitlichen oberen Bereich der Armaturentafel ist der besondere
Vorteil zu verzeichnen, dass dieser Bereich griffgünstig
schon vor dem Einsteigen in das Fahrzeug erreichbar ist und demzufolge
der Fahrzeuginsasse unkompliziert einen Behälter in das
Düsengehäuse einsetzen kann.
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Vorzugsweise
sind die Lamellen der Lamellenanordnung parallel zueinander angeordnet.
Bei einer Luftauslassdüse mit kreisförmigem Querschnitt sind
somit kürzere äußere Lamellen und zwischen diesen
angeordnete längere, zentrale Lamellen vorhanden.
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Es
wird bei einer Lamellenanordnung, die äußere Lamellen
und zwischen diesen angeordnete innere, zentrale Lamellen aufweist,
als besonders vorteilhaft angesehen, wenn die zentralen Lamellen entgegen
der Kraft des min destens einen Federmittels verschieblich sind.
Insbesondere ist die jeweilige verschiebliche Lamelle entgegen der
Kraft einer dieser Lamelle zugeordneten Feder verschieblich. Bei der
Feder kann es sich beispielsweise um eine Schraubendruckfeder handeln,
die geführt ist und mit einem Ende am Düsengehäuse
und dem anderen Ende an der Lamelle angreift. Die beweglichen Lamellen
sind beispielsweise in einem in das Düsengehäuse
eingesetzten Lamellenrahmen gehalten, wobei die zentralen Lamellen
verschieblich im Lamellenrahmen geführt sind. Die Federn
können durchaus statt am Düsengehäuse
am Lamellenrahmen angreifen.
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Es
ist nicht erforderlich, dass die äußeren Lamellen
verschieblich sind, da in derem dem äußeren im
Bereich des Düsengehäuses zugeordneten Bereich
ein Ausströmen der Luft am Behälter vorbei sichergestellt
sein muss, um den Behälter temperieren zu können.
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Der
Aufnahmeraum ist vorzugsweise auf seiner der Lamellenanordnung abgewandten
Seite durch in Querschnittserstreckung des Düsengehäuses
angeordnete Trennstäbe oder Trennlamellen begrenzt. Diese
Trennstäbe oder Trennlamellen sind zweckmäßig
nicht verschiebbar, weil ihnen die Aufgabe zukommt, als Anschlagsfläche
bzw. Boden für den das Düsengehäuse eingesetzten
Behälter zu wirken. Insbesondere bei vertikaler Orientierung
des Düsengehäuses lässt sich der Behälter
nur soweit in das Düsengehäuse einsetzen, bis
der Behälterboden die Trennstäbe oder Trennlamellen
kontaktiert. Die Trennstäbe bzw. Trennlamellen weisen einen
solchen Abstand zueinander auf, dass Luft weitgehend verlustfrei
diese passieren kann, bezogen auf den Zustand bei nicht in das Düsengehäuse
eingeführtem Behälter.
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In
einfachster Gestaltung ist das Düsengehäuse als
zylindrisches Rohr ausgebildet. Die Trennstäbe bzw. Trennlamellen
sind vorzugsweise senkrecht zur Längserstreckung des Düsengehäuses
im Bereich des Aufnahmeraums angeordnet, insbesondere horizontal
angeordnet.
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Die
Erfindung schlägt somit bei einer Heizungs- und Belüftungs-
oder Klimaanlage eine Luftauslassdüse vor, die der Aufnahme
eines Behälters dient und sich hierdurch durch reduzierten
Bauraum und reduzierten Materialaufwand, insbesondere bei Platzierung
in Türnähe, auszeichnet. Bei Nutzung der Luftauslassdüse
als Getränkehalter kann Luft am Behälter vorbei
strömen, womit nicht nur der Behälter temperiert
wird, sondern auch nach wie vor die Innenraumbelüftung
erfolgt. Grundsätzlich ist es möglich, durch Verstellung
der Lüftungstemperatur das Innere des Behälters,
insbesondere ein Getränk nach belieben zu kühlen
oder warm zu halten.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung und der Zeichnung selbst.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung erläutert und in der nachfolgenden Beschreibung
näher beschrieben. Es zeigt in schematischer Darstellung:
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1 einen
Längsmittelschnitt durch die Heizungs- und Belüftungs-
oder Klimaanlage im Bereich deren Luftauslassdüse, veranschau licht
vor dem Einsetzen eines Behälters,
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2 die
Anordnung gemäß 1, bei eingesetztem
Behälter.
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1 veranschaulicht
für die Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage
eines Kraftfahrzeuges eine Luftauslassdüse 1,
die im seitlichen oberen Bereich der Armaturentafel des Kraftfahrzeuges
angeordnet ist. Die Luftauslassdüse weist ein vertikal
angeordnetes, als zylindrisches Rohr ausgebildetes Düsengehäuse 2 auf.
Dieses Düsengehäuse ist im Bereich seines unteren
Endes mit einer nicht veranschaulichten Zuluftleitung verbunden
und weist im Bereich seines oberen Endes eine Lamellenanordnung 3 auf.
Diese Lamellenanordnung weist im Ausführungsbeispiel vier
parallel zueinander angeordnete Lamellen auf, die sich senkrecht
zur Ebene des Zeichnungsblatts erstrecken. Die beiden äußeren
Lamellen sind mit der Bezugsziffer 4, die beiden inneren Lamellen
mit der Bezugsziffer 5 bezeichnet. Die Lamellen sind im
Wesentlichen plattenförmig ausgebildet.
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Die
beiden äußeren Lamellen 4 sind stationär
im Düsengehäuse 2 oder einem im Düsengehäuse 2 gelagerten
Lamellenträger gelagert. Die inneren Lamellen 5 sind
im Düsengehäuse 2 oder dem Lamellenträger
verschieblich gelagert, und zwar ist die jeweilige Lamelle 5 entgegen
der Kraft einer Feder 6 in das Düsengehäuse 2 einschiebbar
und hierbei parallel verschiebbar, in eine Stellung, in der die
innere Lamelle 5 mit der benachbarten äußeren
Lamelle 4 fluchtet. Diese Position der inneren Lamellen 5 ist
in 2 veranschaulicht.
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Zur
Führung der inneren Lamellen 5 bei deren Verschiebung
dienen Führungen im Düsengehäuse 2 oder
im Lamellenträger. Die jeweilige Feder 6 ist beispielsweise
als Schraubendruckfeder ausgebildet, die in deren Längsrichtung
mittels einer Führung 7 geführt ist.
Innerhalb des Düsengehäuses 2 sind, in
Abstand zur Lamellenanordnung 3, Trennstäbe 8 oder
Trennlamellen angeordnet. Zwischen diesen und dem oberen Ende des
Düsengehäuses 2 bzw. der Lamellenanordnung 3 ist
ein Aufnahmeraum für einen Behälter 10 gebildet.
Oben ist der Aufnahmeraum 9 des Düsengehäuses 2 durch
die Einführöffnung 11 für den
Behälter 10 begrenzt.
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Die
derart gestaltete Luftauslassdüse 1 dient vorzugsweise
der Aufnahme eines solchen Behälters 10, der zylindrisch
ausgebildet ist, insbesondere einer Dose mit aufreißbarem
Verschluss zur Aufnahme eines Getränks, beispielsweise
eines Cola- oder Limonadengetränks.
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In
den Figuren ist die Durchströmrichtung der Luft in der
Luftauslassdüse 1 mittels des Pfeiles 12 betreffend
Lufteintritt und die Pfeile 13 betreffend den Luftaustritt
veranschaulicht. Ist kein Behälter 12 in die Luftauslassdüse 10 eingesetzt,
durchströmt die Luft ungehindert die Luftauslassdüse
und tritt im Bereich der Lamellenanordnung 3, die mit der
oberen Fläche der Armaturentafel abschließt, aus
der Luftauslassdüse 1 aus. Hierbei befinden sich
die Lamellen 4, 5 der Lamellenanordnung 3 auf
demselben Niveau. Zum Temperieren des Behälters 10 kann
dieser einfach von oben in das Düsengehäuse 2 eingesteckt werden.
Hierbei kontaktiert zunächst der Behälter 10 mit
seinem Boden die beiden inneren Lamellen 5 und drückt
diese, entgegen der Kraft der Federn 6, nach unten. Die
inneren Lamellen 5 werden hierbei schräg und pa rallel
verschoben, in die fluchtende Anordnung bezüglich der äußeren
Lamellen 4 hinter diesen. Es ist somit innerhalb des Düsengehäuses 2 der
Aufnahmeraum 9 für den Behälter 10,
zumindest über einen Großteil seiner Länge
geschaffen. In der in das Düsengehäuse 2 eingesetzten
Position liegt der Behälter 10 auf den Trennstäben 8 auf.
Ein Kippen des Behälters 10 wird mittels der äußeren
Lamellen 4 behindert, die in geringem Abstand zum Behälter 10 angeordnet
sind. Bei in die Luftauslassdüse 1 eingesetztem
Behälter 10 strömt die Luft an den Seitenwänden
des Behälters 10 entlang und tritt aus der Luftauslassdüse
im Sinne der Pfeile 13 aus. Wird der obere, frei zugängliche
Abschnitt des Behälters 10 ergriffen, kann der
Behälter 10 aus der Luftauslassdüse 1 nach
oben herausgezogen werden, wobei die inneren Lamellen 5 mittels
der Federn 6 wieder in die in 1 gezeigte
Ausgangsstellung zurückbewegt werden.
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- 1
- Luftauslassdüse
- 2
- Düsengehäuse
- 3
- Lamellenanordnung
- 4
- Lamelle
- 5
- Lamelle
- 6
- Feder
- 7
- Führung
- 8
- Trennstab
- 9
- Aufnahmeraum
- 10
- Behälter
- 11
- Einführöffnung
- 12
- Pfeil
- 13
- Pfeil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10254707
A1 [0005]
- - US 5540409 [0007]