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DE102008059260A1 - Anordnung einer Luftauslassdüse und einer Einrichtung zum Halten eines Behälters bei einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Anordnung einer Luftauslassdüse und einer Einrichtung zum Halten eines Behälters bei einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102008059260A1
DE102008059260A1 DE102008059260A DE102008059260A DE102008059260A1 DE 102008059260 A1 DE102008059260 A1 DE 102008059260A1 DE 102008059260 A DE102008059260 A DE 102008059260A DE 102008059260 A DE102008059260 A DE 102008059260A DE 102008059260 A1 DE102008059260 A1 DE 102008059260A1
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Germany
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arrangement
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holding
bottom part
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DE102008059260A
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English (en)
Inventor
Marten Wittorf
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung (1) einer Luftauslassdüse (2) einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges und einer Einrichtung (3) zum Halten eines Behälters, wobei die Luftauslassdüse (2) ein Düsengehäuse (4) und eine in diesem gelagerte Lamellenanordnung (5) aufweist, und die Einrichtung (3) ein Bodenteil (17) zur Auflage des Behälters und ein parallel zum Bodenteil (17) angeordnetes Halteteil (16) zum seitlichen Positionieren des Behälters aufweist. Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass das Düsengehäuse (4) stationär ist und die Einrichtung (3) verschieblich im Düsengehäuse (4) gelagert ist, wobei in einer das Düsengehäuse (4) eingeschobenen Endstellung der Einrichtung (3) deren Bodenteil (17) und Halteteil (16) im Wesentlichen innerhalb des Düsengehäuses (4) angeordnet sind und in einer entgegengesetzten Endstellung der Einrichtung (3) das Bodenteil (17) und das Halteteil (16) im Wesentlichen außerhalb des Düsengehäuses (4) angeordnet sind und Schlitze (21) in der Lamellenanordnung (5) durchsetzen. Es ist dadurch sichergestellt, dass bei baulich einfacher Gestaltung der Anordnung die Einrichtung nur dann, wenn ein Behälter von dieser zu Halten ist, in den Fahrzeuginnenraum vor den Bereich der Lamellenanordnung ragt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer Luftauslassdüse einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges und einer Einrichtung zum Halten eines Behälters, wobei die Luftauslassdüse ein Düsengehäuse und eine in diesem gelagerte Lamellenanordnung aufweist, und die Einrichtung ein Bodenteil zur Auflage des Behälters und ein parallel zum Bodenteil angeordnetes Halteteil zum seitlichen Positionieren des Behälters aufweist.
  • Derartige Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Deren Düsengehäuse ist insbesondere in eine Armaturentafel des Fahrzeugs integriert, mit einer Ausströmrichtung der Luft durch das Düsengehäuse im Wesentlichen horizontal in Richtung des Fahrzeuginsassen. Die das Düsengehäuse zum Fahrzeuginsassen hin verschließende Lamellenanordnung weist Lamellen auf, von denen meist mehrere beweglich sind, um so die Ausströmrichtung der Luft mittels eines der Lamellenanordnung zugeordneten Stellorgans verändern zu können. Die Lamellen sind in aller Regel in einem gemeinsamen Rahmen gelagert.
  • Aus dem Stand der Technik sind ferner die unterschiedlichsten Lösungen bekannt, Behälter mit Getränken im Bereich der Armaturentafel anzuordnen. Einrichtungen zum Halten eines Behälters werden in aller Regel auch als Cupholder bezeichnet. Es ist ferner vielfältig bekannt, Behälter mit Getränken derart im Bereich von Luftauslassdüsen eines Kraftfahrzeugs anzuordnen, dass diese mittels der aus der Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage ausgegebenen Luft temperiert werden können. Auf diese Weise wird dem Wunsch von Fahrzeuginsassen Rechnung getragen, auch im Sommer während langer Fahrt, gekühlte Getränke genießen zu können, oder aber, unabhängig von der Jahreszeit, Behälter mit Getränken oder mit Nahrung zu erwärmen, beispielsweise ein Glas mit Babynahrung.
  • Aus der DE 102 54 707 A1 ist eine Anordnung der Eingangs genannten Art bekannt. Dort ist in einem Luftauslasskanal ein Düsengehäuse schubfachartig verschiebbar. Das Düsengehäuse dient der Aufnahme mindestens eines Behälters. Hierfür ist das Düsengehäuse nach oben offen gebildet. Die untere Wandung des kanalartigen Düsengehäuses bildet das Bodenteil und die parallel hierzu angeordnete obere Wandung des Düsengehäuses, die mit dem Loch versehen ist, das Halteteil. Die Einrichtung zum Halten des Behälters mit dem Bodenteil und dem Halteteil bildet demzufolge eine bauliche Einheit mit dem Düsengehäuse. Der Behälter wird durch die Öffnung im Halteteil in das Düsengehäuse eingesteckt und ruht auf dem Boden des Düsengehäuses. Kalte bzw. warme Luft strömt am Behälter im Bereich dessen in das Düsengehäuse eingesetzten Bereich vorbei und zwischen den Lamellen der Lamellenanordnung hindurch.
  • Nachteilig ist bei dieser Anlage, dass deren Gestaltung im Bereich des Düsengehäuses und dessen verschiebbare Lagerung im stromaufwärts befindlichen Kanal baulich recht aufwendig ist. Abgesehen hiervon ist es ergonomisch ungünstig, dass das gesamte ausgezogene Düsengehäuse in den Raum vor der Armaturentafel vorsteht.
  • Aus der US 5,540,409 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem die Armaturentafel mit einer, im Querschnitt runden Ausnehmung versehen ist, die sich von deren oberen Fläche der Armaturentafel zu einer Zuluftleitung einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage erstreckt. In die Ausnehmung ist ein topförmiges Gehäuseteil mit rundem Querschnitt eingesetzt. Das Gehäuseteil ist mittels eines entgegen der Kraft einer Feder in Richtung des Bodens des Gehäuseteils verschieblichen Zwischenbodens in eine obere und untere Kammer geteilt. Die untere Kammer ist mit Schlitzen versehen, so dass durch die Zuluftleitung beförderte Luft durch die untere Kammer hindurchtreten kann. Zum Temperieren eines Behälters wird dieser in das Gehäuseteil eingesteckt und der Zwischenboden entgegen der Federkraft in Richtung des Bodens des Gehäuseteils bewegt. Die Luft kann somit am Behälter in dessen unteren Bereich vorbeiströmen. Wird der Behälter aus dem Gehäuseteil entnommen, drückt die Feder den Zwischenboden dichtend gegen einen Anschlag des Gehäuseteils, so dass die Luft ausschließlich durch die untere Kammer aus der Luftauslassdüse der Anlage strömt.
  • Eine derartige Anlage ist gleichfalls baulich sehr aufwendig gestaltet und erfordert überdies eine Modifizierung der Armaturentafel dahingehend, dass diese eine Ausnehmung zur Aufnahme des Gehäuseteils aufweist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass bei baulich einfacher Gestaltung der Anordnung die Einrichtung zum Halten des Behälters nur dann, wenn ein Behälter von dieser zu Halten ist, in den Fahrzeuginnenraum vor den Bereich der Lamellenanordnung ragt.
  • Gelöst wird die Aufgabe dadurch, dass das Düsengehäuse stationär ist und die Einrichtung verschieblich im Düsengehäuse gelagert ist, wobei in einer in das Düsengehäuse eingeschobenen Endstellung der Einrichtung deren Bodenteil und Halteteil im Wesentlichen innerhalb des Düsengehäuses angeordnet sind und in einer entgegensetzten Endstellung der Einrichtung Bodenteil und Halteteil im Wesentlichen außerhalb des Düsengehäuses angeordnet sind und Schlitze in der Lamellenanordnung durchsetzen.
  • Das Wesentliche der vorliegenden Anordnung ist darin zu sehen, dass die Einrichtung zum Halten des Behälters funktionell von dem Düsengehäuse getrennt ist und die Einrichtung, im Gegensatz zum Düsengehäuse, verschieblich ist. In der eingeschobenen Endstellung befindet sich die Einrichtung innerhalb des Düsengehäuses während sie sich in der entgegengesetzten Endstellung, insbesondere der vollständig ausgeschobenen Endstellung, im Wesentlichen außerhalb des Düsengehäuses befindet.
  • Bei der erfindungsgemäßen Anordnung wird nur die Einrichtung zum Halten des Behälters, somit der sogenannte Cupholder, herausgezogen, während das Düsengehäuse stationär ist. Da die Einrichtung in das Düsengehäuse integriert ist, wird zur Verwirklichung der Anordnung nur ein geringer Bauraum benötigt. Abgesehen hiervon ist der durch die zusätzliche Einrichtung erforderliche Bauaufwand recht gering.
  • Bei der Einrichtung nimmt das Bodenteil den Behälter auf, besitzt somit die Funktion einer Unterlage. Dem Halteteil kommt demgegenüber die Funktion zu, den Behälter seitlich zu positionieren. Unter diesem Aspekt ist das Bodenteil und/oder das Halteteil vorzugsweise plattenförmig ausgebildet. Die Orientierung der jeweiligen Platte ist insbesondere horizontal.
  • Zweckmäßig weisen das Bodenteil und das Halteteil eine solche Breite auf, dass diese geeignet sind, relativ große Behälter zu lagern bzw. zu halten. Es ist insbesondere an Tassen, Dosen, Flaschen, insbesondere Dosen und Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,33 l oder 0,5 l gedacht. Die Breite des Bodenteils und/oder des Halteteils ist insbesondere geringfügig geringer als die Breite des Schlitzes der Lamellenanordnung, bezogen auf den jeweiligen Schlitz, den das Bodenteil bzw. das Halteteil durchsetzt.
  • Insbesondere ist das Bodenteil als nicht unterbrochene Platte ausgebildet und/oder das plattenförmige Halteteil weist eine Öffnung, insbesondere eine kreisrunde Öffnung auf, die der Aufnahme des Behälters dient.
  • Besonders einfach lässt sich die Lagerung der Einrichtung zum Halten des Behälters im Düsengehäuse verwirklichen, dies auch unter dem Aspekt der Lagerung von Bodenteil und Halteteil, wenn im Düsengehäuse ein Führungselement verschieblich gelagert ist, wobei im Führungselement das Bodenteil und das Halteteil gelagert sind. Durch das Führungselement, das Bodenteil und das Halteteil ist somit zumindest im Wesentlichen die Einrichtung zum Halten des Behälters gebildet. Es wird als konstruktiv besonders vorteilhaft angesehen, da dies eine sehr einfache Bauausführung darstellt, wenn das Führungselement zapfenförmig ausgebildet ist, wobei das Führungselement parallel zur Auslassöffnung des Düsengehäuses, im Bereich derer die Lamellenanordnung angeordnet ist, positioniert ist. Das zapfenförmige Führungselement ist zweckmäßig im Bereich seiner beiden Enden in Führungen des Düsengehäuses verschieblich gelagert, wobei die Führungen insbesondere als Nuten im Düsengehäuse ausgebildet sind. Insbesondere dann, wenn das Düsengehäuse als Kunststoffformteil ausgebildet ist und auch die Einrichtung zum Halten des Behälters aus Kunststoff besteht, können die wesentlichen Teile der Anordnung als Spritzgussteile ausgebildet sein.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Bodenteil und das Halteteil schwenkbar im Führungselement gelagert sind. Dies ermöglicht es, das Bodenteil und das Halteteil, in deren weitgehend aus dem Düsengehäuse ausgefahrenen Endstellung, in unterschiedliche Positionen zu bewegen. Werden das Bodenteil und das Halteteil ausschließlich aus dem Düsengehäuse ausgefahren, ohne anschließende Schwenkbewegung, befinden sich Bodenteil und Halteteil vor der Lamellenanordnung, so dass bei von der Einrichtung aufgenommenem Behälter dieser durch die ausströmende Luft temperiert, somit gekühlt oder erwärmt wird. Wird hingegen, ausgehend von dieser Position, das Bodenteil und das Halteteil aus dem Anströmweg der Luft zur Seite geschwenkt, dient die Einrichtung ausschließlich als Cupholder, ohne dass ein nennenswerter Temperiereffekt für die im Behälter befindliche Flüssigkeit oder dergleichen stattfindet, weil die Luft in Abstand vom Behälter an diesem vorbeiströmt. Zum Einfahren der Einrichtung in das Düsengehäuse ist es, ausgehend von der zuletzt geschilderten Position, nur erforderlich, das Bodenteil und das Halteteil zurückzuschwenken und dann die Einrichtung in das Düsengehäuse einzuschieben, bis zum Erreichen der eingeschobenen Endstellung.
  • Das Verfahren der Einrichtung zum Halten des Behälters zwischen den Endpositionen kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Eine besonders einfache Möglichkeit besteht darin, die Einrichtung federkraftunterstützt auszufahren. Dies kann dadurch geschehen, dass bei einer Schnappverriegelung, durch Antippen der Einrichtung in Einschubrichtung, die Rastierung aufgehoben wird und die Feder die Einrichtung in deren ausgefahrene Endstellung überführt. Nach dem Einschieben der Einrichtung und Erreichen deren Endstellung rastiert diese automatisch. Andererseits kann die Einrichtung durchaus elektromotorisch verstellt werden. Grundsätzlich ist die Verfahrmöglichkeit der Einrichtung beliebig.
  • Die Lamellen der Lamellenanordnung können zum Verändern der Anströmrichtung der Luft verstellbar sein. Es ist nur sicherzustellen, dass zwischen benachbarten Lamellen bzw. einem Rahmen zur Aufnahme der Lamellen oder dem Düsengehäuse einerseits und der diesem benachbarten Lamellen ein ausreichend großer Spalt verbleibt, um das Bodenteil bzw. das Halteteil aufzunehmen. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, die Anordnung so zu gestalten, dass die Einrichtung zum Halten des Behälters nur dann ausgefahren werden kann, wenn sich die Lamellen in einer horizontalen Neutralposition befinden.
  • Die Einrichtung zum Halten des Behälters ist, da sie vorzugsweise aus Kunststoff besteht, insbesondere mit Führungs- und Versteifungselementen ausgestattet. Diese ermöglichen eine exakte Führung im Düsengehäuse und verhindern eine übermäßige Verformung der Einrichtung, insbesondere von Bodenteil und Halteteil, z. B. durch das Gewicht des mit einem Getränk gefüllten Behälters.
  • Die Einrichtung ist insbesondere so ausgelegt, dass ihre Konturen den Luftstrom nur minimal negativ beeinflussen, im Sinne einer Kanalverengung bzw. Verwirbelung.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung oder der Zeichnung selbst.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung erläutert und in der nachfolgenden Beschreibung näher beschrieben. Es zeigt in schematischer Darstellung:
  • 1 einen Längsmittelschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung, bei in eingeschobener Endstellung befindlicher Einrichtung zum Halten eines Behälters, veranschaulicht ohne Behälter,
  • 2 eine räumliche Ansicht der in 1 gezeigten Anordnung,
  • 3 eine räumliche Ansicht der Anordnung gemäß 2, bei aus gefahrener Einrichtung zum Halten des Behälters,
  • 4 eine räumliche Ansicht der Einrichtung zum Halten des Behälters und
  • 5 eine räumliche Ansicht eines Details der Führung der Einrichtung zum Halten des Behälters im Düsengehäuse.
  • Die 1 bis 3 veranschaulichen die erfindungsgemäße Anordnung 1 einer Luftauslassdüse 2 einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges und einer Einrichtung 3 zum Halten eines nicht veranschaulichten Behälters, bei dem es sich beispielsweise um eine Cola-Dose mit einem Fassungsvermögen von 0,33 l handelt.
  • Die Luftauslassdüse 2 weist ein Düsengehäuse 4 und eine in diesem gelagerte Lamellenanordnung 5 auf. Das Düsengehäuse 4 ist durch einen horizontalen Deckelabschnitt 6 einen horizontalen Bodenabschnitt 7 sowie zwei vertikale Seitenabschnitte 8 und 9 gebildet. Die Lamellenanordnung 5 weist einen Rahmen 10 auf, der rastierend mit dem Düsengehäuse 4 verbindbar ist. Im Rahmen sind vier um horizontale Achsen schwenkbar gelagerte plattenförmige Lamellen 11 gelagert, die im Inneren des Düsengehäuses 4 mittels eines Verbindungselements 12 gelenkig verbunden sind, so dass durch verschenken einer Lamelle 11 von außen und von Hand alle anderen Lamellen 11 synchron mitverschwenkt werden. Zum Verschwenken der Lamellen ist eine Lamelle 11 vorzugsweise mit einem als Knopf ausgebildeten Griffteil 13 versehen.
  • In Längsrichtung des Düsengehäuses 4, somit in Durchströmrichtung der Luft durch das Düsengehäuse, ist der Deckelabschnitt 6 und entsprechend auch der Bodenabschnitt 7, etwa auf dessen halber Breite, mit einer Führungsnut 14 versehen, die sich vom hinteren Bereich von Deckelabschnitt 6 und Bodenabschnitt 7 bis zum vorderen Ende von Deckelabschnitt 6 bzw. Bodenabschnitt 7 erstreckt. Die beiden Führungsnuten 14 dienen der Aufnahme eines vertikal angeordneten zapfenförmigen Führungselementes 15, das Bestandteil der Einrichtung 3 zum Halten des Behälters bildet. Das Führungselement 15 nimmt im Bereich seines oberen Endes eine Halteplatte 16 und im Bereich seines unteren Endes eine Bodenplatte 17 schwenkbar auf. Halteplatte 16 und Bodenplatte 17 sind horizontal angeordnet, wobei die Halteplatte 16 benachbart des Deckelabschnitts 6 unter diesem und die Bodenplatte 17 benachbart des Bodenabschnitts 7 über diesem angeordnet ist. Die Halteplatte 16 und die Bodenplatte 17 weisen eine Flächengestalt auf, die im Wesentlichen der seitlichen Projektionsfläche einer Flasche entspricht, mit einem Flaschenbauchabschnitt 18 und einem Flaschenhalsabschnitt 19. Bei der Halteplatte 16 ist der Flaschenbauchabschnitt 18 mit einer kreisrunden Öffnung 20 versehen, deren Durchmesser etwas größer ist als der Durchmesser der Getränkedose. Der Flaschenbauchabschnitt 18 der Bodenplatte 17 hingegen ist durchgängig, somit ohne Öffnung gestaltet. Im Bereich des jeweiligen freien Endes des Flaschenhalsabschnitts 19 ist die Halteplatte 16 bzw. die Bodenplatte 17 schwenkbar im Führungselement 15 gelagert.
  • Wird die Einrichtung 3 zum Halten des Behältnisses nicht benötigt, befindet sich diese in einer Position, die in den 1 und 2 dargestellt ist. In dieser ist, entgegen der Kraft einer nicht veranschaulichten Fe der, die Einrichtung 3 in das Innere des Düsengehäuses 4 eingeschoben und in der gezeigten, eingeschobenen Endstellung mittels eines nicht veranschaulichten Rastmittels verrastet. In dieser Endstellung ragen die Flaschenbauchabschnitte 18 von Halteplatte 16 und Bodenplatte 17 geringfügig durch im Rahmen 11 der Lamellenanordnung 5 befindliche, horizontal angeordnete obere und untere Schlitze 21. Die Halteplatte 16 und die Bodenplatte 17 schließen in dieser Stellung bündig mit der vorderen Kante der jeweiligen Lamelle 11 ab.
  • Zum Ausfahren der Einrichtung 3 wird diese im Bereich des vorderen Endes der Halteplatte 16 oder der Bodenplatte 17 geringfügig mit einer Kraft entgegen der Ausfahrrichtung beaufschlagt und hierdurch die Rastierung aufgehoben. Unter der Einwirkung der Feder wird nach Loslassen der Einrichtung 3 diese in die in 3 gezeigte Endposition ausgefahren. Die Einrichtung 3 gleitet damit im Bereich ihres Führungselements 15 in den beiden Führungsnuten 14 des Düsengehäuses 4. Der Verfahrweg der Einrichtung 3 ist in dieser Richtung durch den Rahmen 10 der Lamellenanordnung 5 begrenzt, der die Führungsnuten 14 stirnseitig verschließt. In dieser Endposition der Einrichtung 3 ragen die Halteplatte 16 und die Bodenplatte 17 mit ihren Flaschenbauchabschnitten 18 aus dem Düsengehäuse heraus. Nunmehr kann durch die Öffnung 20 in der Halteplatte 16 der Behälter, insbesondere der zylinderförmige Behälter, eingesteckt und auf die Bodenplatte 17 aufgelegt werden. Aufgrund der Ausbildung der Öffnung 20 in der Halteplatte 16 ist der Behälter seitlich positioniert. Grundsätzlich könnte der Behälter auch anders gestaltet sein, so dass er ausschließlich in die Halteplatte 16 eingesteckt ist und diese im Bereich des die Öffnung 20 begrenzenden Randes kontaktiert. Befinden sich die Halteplatte 16 und die Bodenplatte 17 in der in 3 gezeigten Stellung, somit unmittelbar vor der Ausströmöffnung 23 der Luftauslassdüse 2, kann der Inhalt eines von der Einrichtung 3 gehaltenen Behälters durch die von der Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage ausgegebene Luft temperiert, d. h. geheizt oder gekühlt werden. Da es aufgrund der schwenkbaren Lagerung der Halteplatte 16 und der Bodenplatte 17 im Führungselement 15 möglich ist, die Platten 16 und 17 zur Seite zu schwenken, kann das von der Einrichtung 3 gehaltene Behältnis aus dem Ausströmbereich der Luft herausbewegt werden, so dass der Temperiereffekt nicht oder nur abgeschwächt zu verzeichnen ist.
  • Zum Einschieben der Einrichtung 3 wird die vordere Kante der Halteplatte 16 und/oder Bodenplatte 17 manuell kontaktiert und entgegen der Ausfahrrichtung 22 bewegt, bis in eingeschobener Stellung der Einrichtung 3 diese rastiert.
  • Demontiert werden kann die Einrichtung 3 nach dem Lösen des Rahmens 10 vom Düsengehäuse 4 und Herausziehen der Einrichtung 3 aus dem Düsengehäuse 4. Die Montage erfolgt in entgegengesetzter Reihenfolge.
  • 1
    Anordnung
    2
    Luftauslassdüse
    3
    Einrichtung
    4
    Düsengehäuse
    5
    Lamellenanordnung
    6
    Deckelabschnitt
    7
    Bodenabschnitt
    8
    Seitenabschnitt
    9
    Seitenabschnitt
    10
    Rahmen
    11
    Lamelle
    12
    Verbindungselement
    13
    Griffteil
    14
    Führungsnut
    15
    Führungselement
    16
    Halteplatte
    17
    Bodenplatte
    18
    Flaschenbauchabschnitt
    19
    Flaschenhalsabschnitt
    20
    Öffnung
    21
    Schlitz
    22
    Ausfahrrichtung
    23
    Ausströmöffnung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10254707 A1 [0004]
    • - US 5540409 [0006]

Claims (11)

  1. Anordnung (1) einer Luftauslassdüse (2) einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges und einer Einrichtung (3) zum Halten eines Behälters, wobei die Luftauslassdüse (2) ein Düsengehäuse (4) und eine in diesem gelagerte Lamellenanordnung (5) aufweist, und die Einrichtung (3) ein Bodenteil (17) zur Auflage des Behälters und ein parallel zum Bodenteil (17) angeordnetes Halteteil (16) zum seitlichen Positionieren des Behälters aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Düsengehäuse (4) stationär ist und die Einrichtung (3) verschieblich im Düsengehäuse (4) gelagert ist, wobei in einer das Düsengehäuse (4) eingeschobenen Endstellung der Einrichtung (3) das Bodenteil (17) und das Halteteil (16) im Wesentlichen innerhalb des Düsengehäuses (4) angeordnet sind und in einer entgegengesetzten Endstellung der Einrichtung (3) das Bodenteil (17) und das Halteteil (16) im Wesentlichen außerhalb des Düsengehäuses (4) angeordnet sind und Schlitze (21) in der Lamellenanordnung (5) durchsetzen.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (17) und/oder das Halteteil (16) plattenförmig ausgebildet sind.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Bodenteils (17) und/oder des Halteteils (16) geringfügig geringer ist als die Breite des Schlitzes (21) der Lamellenanordnung (5), den das Bodenteil (17) bzw. das Halteteil (16) durchsetzt.
  4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (17) als nicht unterbrochene Platte ausgebildet ist und/oder das plattenförmige Halteteil (16) eine Öffnung (20), insbesondere eine kreisrunde Öffnung aufweist, die der Aufnahme des Behälters dient.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Düsengehäuse (4) ein Führungselement (15) verschieblich gelagert ist, wobei im Führungselement (15) das Bodenteil (17) und das Halteteil (16) gelagert sind.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (15) zapfenförmig ausgebildet ist, wobei das Führungselement (15) parallel zur Auslassöffnung (23) des Düsengehäuses (4), im Bereich derer die Lamellenanordnung (5) angeordnet ist, positioniert ist.
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zapfenförmige Führungselement (15) im Bereich seiner beiden Enden in Führungen (14) des Düsengehäuses (4) verschieblich gelagert ist, wobei diese Führungen (14) insbesondere als Nuten im Düsengehäuse (4) ausgebildet sind.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (17) und das Hal teteil (16) schwenkbar im Führungselement (15) gelagert sind, insbesondere derart, dass bei entgegengesetzter Endstellung der Einrichtung (3) das Bodenteil (17) und das Halteteil (16) aus dem Ausströmweg der Luft verschwenkt werden können.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (3) in oberen und unteren, insbesondere horizontal angeordneten Wandungen (6, 7) des Düsengehäuses (4) gelagert ist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (3) aus Kunststoff besteht.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Lamellen (11) der Lamellenanordnung (5) zum Verändern der Ausströmrichtung der Luft verstellbar sind.
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