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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung einer Luftauslassdüse
einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage eines
Kraftfahrzeuges und einer Einrichtung zum Halten eines Behälters,
wobei die Luftauslassdüse ein Düsengehäuse
und eine in diesem gelagerte Lamellenanordnung aufweist, und die Einrichtung
ein Bodenteil zur Auflage des Behälters und ein parallel
zum Bodenteil angeordnetes Halteteil zum seitlichen Positionieren
des Behälters aufweist.
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Derartige
Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen
sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Deren
Düsengehäuse ist insbesondere in eine Armaturentafel
des Fahrzeugs integriert, mit einer Ausströmrichtung der Luft
durch das Düsengehäuse im Wesentlichen horizontal
in Richtung des Fahrzeuginsassen. Die das Düsengehäuse
zum Fahrzeuginsassen hin verschließende Lamellenanordnung
weist Lamellen auf, von denen meist mehrere beweglich sind, um so
die Ausströmrichtung der Luft mittels eines der Lamellenanordnung
zugeordneten Stellorgans verändern zu können.
Die Lamellen sind in aller Regel in einem gemeinsamen Rahmen gelagert.
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Aus
dem Stand der Technik sind ferner die unterschiedlichsten Lösungen
bekannt, Behälter mit Getränken im Bereich der
Armaturentafel anzuordnen. Einrichtungen zum Halten eines Behälters
werden in aller Regel auch als Cupholder bezeichnet. Es ist ferner
vielfältig bekannt, Behälter mit Getränken derart
im Bereich von Luftauslassdüsen eines Kraftfahrzeugs anzuordnen,
dass diese mittels der aus der Heizungs- und Belüftungs-
oder Klimaanlage ausgegebenen Luft temperiert werden können.
Auf diese Weise wird dem Wunsch von Fahrzeuginsassen Rechnung getragen,
auch im Sommer während langer Fahrt, gekühlte
Getränke genießen zu können, oder aber,
unabhängig von der Jahreszeit, Behälter mit Getränken
oder mit Nahrung zu erwärmen, beispielsweise ein Glas mit
Babynahrung.
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Aus
der
DE 102 54 707
A1 ist eine Anordnung der Eingangs genannten Art bekannt.
Dort ist in einem Luftauslasskanal ein Düsengehäuse
schubfachartig verschiebbar. Das Düsengehäuse
dient der Aufnahme mindestens eines Behälters. Hierfür
ist das Düsengehäuse nach oben offen gebildet.
Die untere Wandung des kanalartigen Düsengehäuses
bildet das Bodenteil und die parallel hierzu angeordnete obere Wandung
des Düsengehäuses, die mit dem Loch versehen ist,
das Halteteil. Die Einrichtung zum Halten des Behälters
mit dem Bodenteil und dem Halteteil bildet demzufolge eine bauliche
Einheit mit dem Düsengehäuse. Der Behälter
wird durch die Öffnung im Halteteil in das Düsengehäuse
eingesteckt und ruht auf dem Boden des Düsengehäuses.
Kalte bzw. warme Luft strömt am Behälter im Bereich
dessen in das Düsengehäuse eingesetzten Bereich
vorbei und zwischen den Lamellen der Lamellenanordnung hindurch.
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Nachteilig
ist bei dieser Anlage, dass deren Gestaltung im Bereich des Düsengehäuses
und dessen verschiebbare Lagerung im stromaufwärts befindlichen
Kanal baulich recht aufwendig ist. Abgesehen hiervon ist es ergonomisch
ungünstig, dass das gesamte ausgezogene Düsengehäuse
in den Raum vor der Armaturentafel vorsteht.
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Aus
der
US 5,540,409 ist
ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem die Armaturentafel mit einer,
im Querschnitt runden Ausnehmung versehen ist, die sich von deren
oberen Fläche der Armaturentafel zu einer Zuluftleitung
einer Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage erstreckt.
In die Ausnehmung ist ein topförmiges Gehäuseteil
mit rundem Querschnitt eingesetzt. Das Gehäuseteil ist
mittels eines entgegen der Kraft einer Feder in Richtung des Bodens des
Gehäuseteils verschieblichen Zwischenbodens in eine obere
und untere Kammer geteilt. Die untere Kammer ist mit Schlitzen versehen,
so dass durch die Zuluftleitung beförderte Luft durch die
untere Kammer hindurchtreten kann. Zum Temperieren eines Behälters
wird dieser in das Gehäuseteil eingesteckt und der Zwischenboden
entgegen der Federkraft in Richtung des Bodens des Gehäuseteils
bewegt. Die Luft kann somit am Behälter in dessen unteren
Bereich vorbeiströmen. Wird der Behälter aus dem
Gehäuseteil entnommen, drückt die Feder den Zwischenboden
dichtend gegen einen Anschlag des Gehäuseteils, so dass
die Luft ausschließlich durch die untere Kammer aus der
Luftauslassdüse der Anlage strömt.
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Eine
derartige Anlage ist gleichfalls baulich sehr aufwendig gestaltet
und erfordert überdies eine Modifizierung der Armaturentafel
dahingehend, dass diese eine Ausnehmung zur Aufnahme des Gehäuseteils
aufweist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung der eingangs genannten
Art so weiterzubilden, dass bei baulich einfacher Gestaltung der
Anordnung die Einrichtung zum Halten des Behälters nur
dann, wenn ein Behälter von dieser zu Halten ist, in den
Fahrzeuginnenraum vor den Bereich der Lamellenanordnung ragt.
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Gelöst
wird die Aufgabe dadurch, dass das Düsengehäuse
stationär ist und die Einrichtung verschieblich im Düsengehäuse
gelagert ist, wobei in einer in das Düsengehäuse
eingeschobenen Endstellung der Einrichtung deren Bodenteil und Halteteil
im Wesentlichen innerhalb des Düsengehäuses angeordnet
sind und in einer entgegensetzten Endstellung der Einrichtung Bodenteil
und Halteteil im Wesentlichen außerhalb des Düsengehäuses
angeordnet sind und Schlitze in der Lamellenanordnung durchsetzen.
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Das
Wesentliche der vorliegenden Anordnung ist darin zu sehen, dass
die Einrichtung zum Halten des Behälters funktionell von
dem Düsengehäuse getrennt ist und die Einrichtung,
im Gegensatz zum Düsengehäuse, verschieblich ist.
In der eingeschobenen Endstellung befindet sich die Einrichtung innerhalb
des Düsengehäuses während sie sich in der
entgegengesetzten Endstellung, insbesondere der vollständig
ausgeschobenen Endstellung, im Wesentlichen außerhalb des
Düsengehäuses befindet.
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Bei
der erfindungsgemäßen Anordnung wird nur die Einrichtung
zum Halten des Behälters, somit der sogenannte Cupholder,
herausgezogen, während das Düsengehäuse
stationär ist. Da die Einrichtung in das Düsengehäuse
integriert ist, wird zur Verwirklichung der Anordnung nur ein geringer
Bauraum benötigt. Abgesehen hiervon ist der durch die zusätzliche
Einrichtung erforderliche Bauaufwand recht gering.
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Bei
der Einrichtung nimmt das Bodenteil den Behälter auf, besitzt
somit die Funktion einer Unterlage. Dem Halteteil kommt demgegenüber
die Funktion zu, den Behälter seitlich zu positionieren.
Unter diesem Aspekt ist das Bodenteil und/oder das Halteteil vorzugsweise
plattenförmig ausgebildet. Die Orientierung der jeweiligen
Platte ist insbesondere horizontal.
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Zweckmäßig
weisen das Bodenteil und das Halteteil eine solche Breite auf, dass
diese geeignet sind, relativ große Behälter zu
lagern bzw. zu halten. Es ist insbesondere an Tassen, Dosen, Flaschen, insbesondere
Dosen und Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,33
l oder 0,5 l gedacht. Die Breite des Bodenteils und/oder des Halteteils
ist insbesondere geringfügig geringer als die Breite des Schlitzes
der Lamellenanordnung, bezogen auf den jeweiligen Schlitz, den das
Bodenteil bzw. das Halteteil durchsetzt.
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Insbesondere
ist das Bodenteil als nicht unterbrochene Platte ausgebildet und/oder
das plattenförmige Halteteil weist eine Öffnung,
insbesondere eine kreisrunde Öffnung auf, die der Aufnahme
des Behälters dient.
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Besonders
einfach lässt sich die Lagerung der Einrichtung zum Halten
des Behälters im Düsengehäuse verwirklichen,
dies auch unter dem Aspekt der Lagerung von Bodenteil und Halteteil,
wenn im Düsengehäuse ein Führungselement
verschieblich gelagert ist, wobei im Führungselement das
Bodenteil und das Halteteil gelagert sind. Durch das Führungselement,
das Bodenteil und das Halteteil ist somit zumindest im Wesentlichen
die Einrichtung zum Halten des Behälters gebildet. Es wird
als konstruktiv besonders vorteilhaft angesehen, da dies eine sehr einfache
Bauausführung darstellt, wenn das Führungselement
zapfenförmig ausgebildet ist, wobei das Führungselement
parallel zur Auslassöffnung des Düsengehäuses,
im Bereich derer die Lamellenanordnung angeordnet ist, positioniert
ist. Das zapfenförmige Führungselement ist zweckmäßig
im Bereich seiner beiden Enden in Führungen des Düsengehäuses
verschieblich gelagert, wobei die Führungen insbesondere
als Nuten im Düsengehäuse ausgebildet sind. Insbesondere
dann, wenn das Düsengehäuse als Kunststoffformteil
ausgebildet ist und auch die Einrichtung zum Halten des Behälters
aus Kunststoff besteht, können die wesentlichen Teile der Anordnung
als Spritzgussteile ausgebildet sein.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Bodenteil und das Halteteil schwenkbar im Führungselement
gelagert sind. Dies ermöglicht es, das Bodenteil und das Halteteil,
in deren weitgehend aus dem Düsengehäuse ausgefahrenen
Endstellung, in unterschiedliche Positionen zu bewegen. Werden das
Bodenteil und das Halteteil ausschließlich aus dem Düsengehäuse ausgefahren,
ohne anschließende Schwenkbewegung, befinden sich Bodenteil
und Halteteil vor der Lamellenanordnung, so dass bei von der Einrichtung aufgenommenem
Behälter dieser durch die ausströmende Luft temperiert,
somit gekühlt oder erwärmt wird. Wird hingegen,
ausgehend von dieser Position, das Bodenteil und das Halteteil aus
dem Anströmweg der Luft zur Seite geschwenkt, dient die
Einrichtung ausschließlich als Cupholder, ohne dass ein
nennenswerter Temperiereffekt für die im Behälter
befindliche Flüssigkeit oder dergleichen stattfindet, weil die
Luft in Abstand vom Behälter an diesem vorbeiströmt.
Zum Einfahren der Einrichtung in das Düsengehäuse
ist es, ausgehend von der zuletzt geschilderten Position, nur erforderlich,
das Bodenteil und das Halteteil zurückzuschwenken und dann
die Einrichtung in das Düsengehäuse einzuschieben,
bis zum Erreichen der eingeschobenen Endstellung.
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Das
Verfahren der Einrichtung zum Halten des Behälters zwischen
den Endpositionen kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen.
Eine besonders einfache Möglichkeit besteht darin, die
Einrichtung federkraftunterstützt auszufahren. Dies kann dadurch
geschehen, dass bei einer Schnappverriegelung, durch Antippen der
Einrichtung in Einschubrichtung, die Rastierung aufgehoben wird
und die Feder die Einrichtung in deren ausgefahrene Endstellung überführt.
Nach dem Einschieben der Einrichtung und Erreichen deren Endstellung
rastiert diese automatisch. Andererseits kann die Einrichtung durchaus
elektromotorisch verstellt werden. Grundsätzlich ist die
Verfahrmöglichkeit der Einrichtung beliebig.
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Die
Lamellen der Lamellenanordnung können zum Verändern
der Anströmrichtung der Luft verstellbar sein. Es ist nur
sicherzustellen, dass zwischen benachbarten Lamellen bzw. einem
Rahmen zur Aufnahme der Lamellen oder dem Düsengehäuse
einerseits und der diesem benachbarten Lamellen ein ausreichend
großer Spalt verbleibt, um das Bodenteil bzw. das Halteteil
aufzunehmen. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, die
Anordnung so zu gestalten, dass die Einrichtung zum Halten des Behälters
nur dann ausgefahren werden kann, wenn sich die Lamellen in einer
horizontalen Neutralposition befinden.
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Die
Einrichtung zum Halten des Behälters ist, da sie vorzugsweise
aus Kunststoff besteht, insbesondere mit Führungs- und
Versteifungselementen ausgestattet. Diese ermöglichen eine
exakte Führung im Düsengehäuse und verhindern
eine übermäßige Verformung der Einrichtung,
insbesondere von Bodenteil und Halteteil, z. B. durch das Gewicht
des mit einem Getränk gefüllten Behälters.
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Die
Einrichtung ist insbesondere so ausgelegt, dass ihre Konturen den
Luftstrom nur minimal negativ beeinflussen, im Sinne einer Kanalverengung
bzw. Verwirbelung.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung oder der Zeichnung selbst.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung erläutert und in der nachfolgenden Beschreibung
näher beschrieben. Es zeigt in schematischer Darstellung:
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1 einen
Längsmittelschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung, bei in eingeschobener
Endstellung befindlicher Einrichtung zum Halten eines Behälters, veranschaulicht
ohne Behälter,
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2 eine
räumliche Ansicht der in 1 gezeigten
Anordnung,
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3 eine
räumliche Ansicht der Anordnung gemäß 2,
bei aus gefahrener Einrichtung zum Halten des Behälters,
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4 eine
räumliche Ansicht der Einrichtung zum Halten des Behälters
und
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5 eine
räumliche Ansicht eines Details der Führung der
Einrichtung zum Halten des Behälters im Düsengehäuse.
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Die 1 bis 3 veranschaulichen
die erfindungsgemäße Anordnung 1 einer
Luftauslassdüse 2 einer Heizungs- und Belüftungs-
oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges und einer Einrichtung 3 zum Halten
eines nicht veranschaulichten Behälters, bei dem es sich
beispielsweise um eine Cola-Dose mit einem Fassungsvermögen
von 0,33 l handelt.
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Die
Luftauslassdüse 2 weist ein Düsengehäuse 4 und
eine in diesem gelagerte Lamellenanordnung 5 auf. Das Düsengehäuse 4 ist
durch einen horizontalen Deckelabschnitt 6 einen horizontalen Bodenabschnitt 7 sowie
zwei vertikale Seitenabschnitte 8 und 9 gebildet.
Die Lamellenanordnung 5 weist einen Rahmen 10 auf,
der rastierend mit dem Düsengehäuse 4 verbindbar
ist. Im Rahmen sind vier um horizontale Achsen schwenkbar gelagerte
plattenförmige Lamellen 11 gelagert, die im Inneren
des Düsengehäuses 4 mittels eines Verbindungselements 12 gelenkig
verbunden sind, so dass durch verschenken einer Lamelle 11 von
außen und von Hand alle anderen Lamellen 11 synchron
mitverschwenkt werden. Zum Verschwenken der Lamellen ist eine Lamelle 11 vorzugsweise
mit einem als Knopf ausgebildeten Griffteil 13 versehen.
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In
Längsrichtung des Düsengehäuses 4,
somit in Durchströmrichtung der Luft durch das Düsengehäuse,
ist der Deckelabschnitt 6 und entsprechend auch der Bodenabschnitt 7,
etwa auf dessen halber Breite, mit einer Führungsnut 14 versehen,
die sich vom hinteren Bereich von Deckelabschnitt 6 und
Bodenabschnitt 7 bis zum vorderen Ende von Deckelabschnitt 6 bzw.
Bodenabschnitt 7 erstreckt. Die beiden Führungsnuten 14 dienen
der Aufnahme eines vertikal angeordneten zapfenförmigen
Führungselementes 15, das Bestandteil der Einrichtung 3 zum
Halten des Behälters bildet. Das Führungselement 15 nimmt im
Bereich seines oberen Endes eine Halteplatte 16 und im
Bereich seines unteren Endes eine Bodenplatte 17 schwenkbar
auf. Halteplatte 16 und Bodenplatte 17 sind horizontal
angeordnet, wobei die Halteplatte 16 benachbart des Deckelabschnitts 6 unter diesem
und die Bodenplatte 17 benachbart des Bodenabschnitts 7 über
diesem angeordnet ist. Die Halteplatte 16 und die Bodenplatte 17 weisen
eine Flächengestalt auf, die im Wesentlichen der seitlichen Projektionsfläche
einer Flasche entspricht, mit einem Flaschenbauchabschnitt 18 und
einem Flaschenhalsabschnitt 19. Bei der Halteplatte 16 ist
der Flaschenbauchabschnitt 18 mit einer kreisrunden Öffnung 20 versehen,
deren Durchmesser etwas größer ist als der Durchmesser
der Getränkedose. Der Flaschenbauchabschnitt 18 der
Bodenplatte 17 hingegen ist durchgängig, somit
ohne Öffnung gestaltet. Im Bereich des jeweiligen freien
Endes des Flaschenhalsabschnitts 19 ist die Halteplatte 16 bzw.
die Bodenplatte 17 schwenkbar im Führungselement 15 gelagert.
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Wird
die Einrichtung 3 zum Halten des Behältnisses
nicht benötigt, befindet sich diese in einer Position,
die in den 1 und 2 dargestellt
ist. In dieser ist, entgegen der Kraft einer nicht veranschaulichten
Fe der, die Einrichtung 3 in das Innere des Düsengehäuses 4 eingeschoben
und in der gezeigten, eingeschobenen Endstellung mittels eines nicht
veranschaulichten Rastmittels verrastet. In dieser Endstellung ragen
die Flaschenbauchabschnitte 18 von Halteplatte 16 und
Bodenplatte 17 geringfügig durch im Rahmen 11 der
Lamellenanordnung 5 befindliche, horizontal angeordnete
obere und untere Schlitze 21. Die Halteplatte 16 und
die Bodenplatte 17 schließen in dieser Stellung
bündig mit der vorderen Kante der jeweiligen Lamelle 11 ab.
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Zum
Ausfahren der Einrichtung 3 wird diese im Bereich des vorderen
Endes der Halteplatte 16 oder der Bodenplatte 17 geringfügig
mit einer Kraft entgegen der Ausfahrrichtung beaufschlagt und hierdurch
die Rastierung aufgehoben. Unter der Einwirkung der Feder wird nach
Loslassen der Einrichtung 3 diese in die in 3 gezeigte
Endposition ausgefahren. Die Einrichtung 3 gleitet damit
im Bereich ihres Führungselements 15 in den beiden
Führungsnuten 14 des Düsengehäuses 4.
Der Verfahrweg der Einrichtung 3 ist in dieser Richtung
durch den Rahmen 10 der Lamellenanordnung 5 begrenzt,
der die Führungsnuten 14 stirnseitig verschließt.
In dieser Endposition der Einrichtung 3 ragen die Halteplatte 16 und
die Bodenplatte 17 mit ihren Flaschenbauchabschnitten 18 aus
dem Düsengehäuse heraus. Nunmehr kann durch die Öffnung 20 in
der Halteplatte 16 der Behälter, insbesondere
der zylinderförmige Behälter, eingesteckt und
auf die Bodenplatte 17 aufgelegt werden. Aufgrund der Ausbildung
der Öffnung 20 in der Halteplatte 16 ist
der Behälter seitlich positioniert. Grundsätzlich
könnte der Behälter auch anders gestaltet sein,
so dass er ausschließlich in die Halteplatte 16 eingesteckt
ist und diese im Bereich des die Öffnung 20 begrenzenden
Randes kontaktiert. Befinden sich die Halteplatte 16 und
die Bodenplatte 17 in der in 3 gezeigten
Stellung, somit unmittelbar vor der Ausströmöffnung 23 der
Luftauslassdüse 2, kann der Inhalt eines von der
Einrichtung 3 gehaltenen Behälters durch die von
der Heizungs- und Belüftungs- oder Klimaanlage ausgegebene
Luft temperiert, d. h. geheizt oder gekühlt werden. Da
es aufgrund der schwenkbaren Lagerung der Halteplatte 16 und
der Bodenplatte 17 im Führungselement 15 möglich
ist, die Platten 16 und 17 zur Seite zu schwenken,
kann das von der Einrichtung 3 gehaltene Behältnis
aus dem Ausströmbereich der Luft herausbewegt werden, so
dass der Temperiereffekt nicht oder nur abgeschwächt zu
verzeichnen ist.
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Zum
Einschieben der Einrichtung 3 wird die vordere Kante der
Halteplatte 16 und/oder Bodenplatte 17 manuell
kontaktiert und entgegen der Ausfahrrichtung 22 bewegt,
bis in eingeschobener Stellung der Einrichtung 3 diese
rastiert.
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Demontiert
werden kann die Einrichtung 3 nach dem Lösen des
Rahmens 10 vom Düsengehäuse 4 und
Herausziehen der Einrichtung 3 aus dem Düsengehäuse 4.
Die Montage erfolgt in entgegengesetzter Reihenfolge.
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- 1
- Anordnung
- 2
- Luftauslassdüse
- 3
- Einrichtung
- 4
- Düsengehäuse
- 5
- Lamellenanordnung
- 6
- Deckelabschnitt
- 7
- Bodenabschnitt
- 8
- Seitenabschnitt
- 9
- Seitenabschnitt
- 10
- Rahmen
- 11
- Lamelle
- 12
- Verbindungselement
- 13
- Griffteil
- 14
- Führungsnut
- 15
- Führungselement
- 16
- Halteplatte
- 17
- Bodenplatte
- 18
- Flaschenbauchabschnitt
- 19
- Flaschenhalsabschnitt
- 20
- Öffnung
- 21
- Schlitz
- 22
- Ausfahrrichtung
- 23
- Ausströmöffnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10254707
A1 [0004]
- - US 5540409 [0006]