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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten mindestens eines
Gefäßes gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Weiter
betrifft die Erfindung eine Konsole, insbesondere eine Tunnelkonsole,
eines Kraftfahrzeuges, gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 9.
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Zudem
betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit mindestens einer Konsole
gemäß Anspruch 10.
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Bekannt
sind aus dem Stand der Technik verschiedene Gefäßhaltevorrichtungen,
so genannte Cupholder, die zur Halterung von Gefäßen
wie Getränkebechern, Tassen, Flaschen und dergleichen in Kraftfahrzeugen
vorgesehen sind, um, insbesondere während der Fahrt, die
mit Flüssigkeit gefüllten Gefäße
sicher zu halten. Insbesondere sind Gefäßhaltevorrichtungen
bekannt, die sich für eine Benutzung, aus einer eingefahrenen
Position, in welcher sie den Nutzer eines Kraftfahrzeugs nicht beeinträchtigen,
in eine Benutzerposition bringen lassen. Die Halteeinrichtung besteht
meist aus einem ringartigen Randteil, in welchem insbesondere konische
Gefäße einsetzbar sind, sodass diese nicht durch
die Durchgangsöffnung des Randes durchrutschen.
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Aus
der
US 5.642.843 ist
beispielsweise eine Gefäßhalterung zum Halten
mindestens eines Gefäßes bekannt. Die Gefäßhaltevorrichtung
gemäß der US-Schrift umfasst eine Aufnahmeeinheit,
welche ringförmige Elemente aufweist, um ein insbesondere konisches
Gefäß zu halten. Die Aufnahmeeinheit ist über
ein Drehgelenk mit einer Tragstruktur verbunden, sodass die Aufnahmeeinheit
durch Schwenken um eine Achse bewegbar ist. Zusätzlich
lässt sich die Gefäßhaltevorrichtung
schubladenartig aus einer eingefahrenen Position herausfahren und
umgekehrt. Ein Nachteil der Lösung gemäß der
US-Schrift ist, dass diese relativ komplex aufgebaut ist und die Halterung
zum Bewegen der Aufnahmeeinheit störungsanfällig
ist.
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Weiter
ist aus der
DE
10 2005 038 566 A1 eine Fahrzeugkonsole bekannt, mit einem
sich in Längsrichtung der Fahrzeugkonsole erstreckenden, beidseitig
vorgesehenen oberen Randbereich. An dem Randbereich ist eine Führung
für eine Aufnahmeeinheit vorgesehen zum Aufnehmen von Gefäßen.
Der so gebildete Gefäßhalter ist an den oberen Randbereich
beidseitig gekoppelt und in Längsrichtung der Fahrzeugkonsole
verfahrbar. Die Längsrichtung der Fahrzeugkonsole entspricht
im Wesentlichen einer Fahrzeuglängsrichtung. Die Fahrzeugkonsole
weist einen unterhalb des Gefäßhalters vorgesehenen
Stauraum auf.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Gefäßhaltevorrichtung,
ein Gefäßhaltesystem und ein Kraftfahrzeug mit
einem Gefäßhaltesystem zu schaffen, welche einfacher
und/oder flexibler aufgebaut sind und einen robusten Mechanismus
zum Bewegen der Aufnahmeeinheit aufweisen.
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Diese
und weitere Aufgabe werden ausgehend von einer Vorrichtung gemäß dem
Anspruch 1, einer Konsole ge mäß dem Anspruch 9
und einem Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 10 in Verbindung
mit deren Merkmalen gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
angegeben.
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Die
Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass bei einer
Vorrichtung zum Halten mindestens eines Gefäßes,
mit einer Aufnahmeeinheit zum Aufnehmen des Gefäßes
und einer Halteeinrichtung zur koppelbaren Wirkverbindung mit einer
Schienenführung und Bewegen der Aufnahmeeinheit in einer im
Wesentlichen horizontalen Ausrichtrichtung entlang der Schienenführung
vorgesehen ist, dass die Halteeinrichtung aus- und einfahrbare Halteelemente aufweist,
die seitlich zu einer Schienenführungsrichtung ein- und/oder
ausfahrbar sind, sodass die Aufnahmeeinheit mit dem Schienensystem
werkzeuglos koppelbar und entkoppelbar sowie feststellbar ist.
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Die
Vorrichtung ist zum Halten mindestens eines Gefäßes
auch in einem mit Flüssigkeit gefüllten Zustand
ausgebildet und insbesondere als ein Trinkgefäßhalter
zum Halten von befüllten und unbefüllten Trinkgefäßen
in einem Kraftfahrzeug ausgebildet, auch während einer
Bewegung des Kraftfahrzeugs. Die Aufnahmeeinheit ist insbesondere
als flaches Bauteil ausgebildet, beispielsweise als Platte, welches
wenig Platz erfordert. Beispielsweise kann die Aufnahmeeinheit als
Platte mit Durchgangsöffnungen, insbesondere kreisförmigen
Durchgangsöffnungen ausgebildet sein. Je nach Einsatz ist
die Kontur der Durchgangsöffnung an das aufzunehmende Gefäß anpassbar.
Die Aufnahmeeinheit nimmt entsprechend das Gefäß kontaktierend
in der Durchgangsöffnung auf. Bei einer etwa kreisrunden
Durchgangsöffnung liegt ein eingesetztes Gefäß,
das vorzugsweise mindestens einen Abschnitt mit einer zusammenwirkenden,
kreisförmige Kontur aufweist, umfänglich an der
Umrandung der Durchgangsöffnung an. Die Halteeinrichtung
zum Halten der Aufnahmeeinheit in Bezug auf die Schienenführung
bewirkt ein seitliches oder laterales Halten der Aufnahmeeinheit in
der Schienenführung. Die Schienenführung weist vorzugsweise
zwei parallele, gleich beabstandete Schienen aus, entlang welcher
die Aufnahmeeinheit über die Halteeinrichtung verfahrbar
ist. Die Aufnahmeeinheit kann leichtbauend aus einem leichten Material
wie Kunststoff oder Schaumstoff ausgebildet werden.
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In
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass die Halteelemente mit einem Betätigungshebel gekoppelt
sind, wobei durch Verschwenken des Betätigungshebels um
eine Drehrichtung des Hebels die Halteelemente in Bezug auf die
Aufnahmeeinheit ein- und/oder ausfahrbar sind. Hierzu sind die Halteelemente
in der Aufnahmeeinheit entsprechend gelagert. Bevorzugt weist die Aufnahmeeinheit
entsprechende Durchgangsöffnungen auf, welche somit als
Lagerung für die Halteelemente fungieren. Der Hebel ist
mit den Halteelementen so gekoppelt, dass bei einer Drehung oder
einem Verschwenken des Hebels ein seitliches Ein- oder Ausfahren
der Halteelemente in Bezug auf die Aufnahmeeinheit durchführbar
ist. Die Drehrichtung des Betätigungshebels erfolgt um
eine Achse der Halteelemente. Die Halteelemente sind komplementär
zu einer Schienenführung ausgebildet, das heißt,
wenn die Schienenführung eine Führungsnut aufweist,
sind die Halteelemente entsprechend in der Führungsnut aufnehmbar
und können entlang der Nut verfahren werden.
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In
einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass die Halteelemente als sich in ihrer Erstreckungsrichtung
beziehungsweise ent lang ihrer Achse erstreckende längliche
Bauteile, insbesondere in Relation zu der Ache rotationssymmetrische
Bauteile wie Zapfen und dergleichen ausgebildet sind.
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Die
Zapfen weisen bevorzugt einen kreisrunden Querschnitt auf, sodass
eine leichtgängige Aufnahme in der Schienenführung
realisiert ist.
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In
noch einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass die Halteelemente an jeweils gegenüberliegenden
Enden der Aufnahmeeinheit angeordnet sind, wobei die in Ausfahrrichtung
gegenüberliegenden Haltemittel unterschiedlich ausgebildet
sein können. Insbesondere können die Haltemittel
oder Halteelemente asymmetrisch ausgebildet sein. Auf diese Weise
lassen sich auf einer relativ kleinen Platte diagonal gegenüberliegend
die Durchgangsöffnung und die Betätigungselemente
beziehungsweise Halteelemente und Haltemittel platzsparend anordnen.
Bei einer plattenförmigen Ausgestaltung der Aufnahmeeinheit
sind die Halteelemente insbesondere an den äußeren
Randbereichen angeordnet und ragen aus entsprechenden Durchgangsöffnungen
in der Aufnahmeeinheit an den Eckbereichen hervor. Die Anordnung
erfolgt so, dass eine möglichst große Funktionsfläche
an der Aufnahmeeinheit zur Verfügung steht. In die Funktionsfläche
sind dann beispielsweise die Durchgangsöffnungen zur Aufnahme
der Gefäße ausgebildet. Zur optimalen Nutzung
der Funktionsfläche können die Durchgangsöffnungen
asymmetrisch oder nach einem Muster verteilt ausgebildet sein, beispielsweise
diagonal gegenüberliegend oder dergleichen.
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In
noch einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass die Aufnahmeeinheit eine Oberseite aufweist,
in welche die Betätigungshebel integrierbar sind, bevorzugt
bündig integrierbar sind, sodass die Betätigungshebel
zumindest in einer Stellung nicht über die Oberfläche
hinausragen. Die Oberfläche weist entsprechende Aussparungen
oder Vertiefungen auf, um den Betätigungshebel entsprechend
bündig aufzunehmen. Auf diese Weise kann ein optisch ansprechendes
Design realisiert werden. Zudem sind keine störenden Kanten
vorhanden, welche zum Beispiel bei einem Einsetzen oder Hinausnehmen
des mit Flüssigkeit gefüllten Gefäßes
ein Hängenbleiben und damit die Gefahr eines Auskippens
der Flüssigkeit verbunden sind. Bei Betätigung
des Betätigungshebels lässt sich dieser entsprechend
aus der Ebenen Herausdrehen oder Verschwenken. Entsprechend ist
eine Einheit zum Herausbewegen des Hebels aus der Oberfläche
vorgesehen, beispielsweise in Form einer Eingriffsvertiefung oder
einer Eingriffsöffnung.
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Noch
eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
sieht vor, dass die Oberseite plattenförmig ausgebildet
ist, und der Betätigungshebel sich in einer Stellung bündig
in die Oberseite integrieren lassen. Die Stellung ist bevorzugt
eine Feststell-Stellung, in welcher die Aufnahmeeinheit festgestellt
ist und nicht entlang der Schienenführung bewegbar ist.
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Noch
eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
sieht vor, dass mindestens ein Betätigungshebel zwei entgegengesetzte
Gewinde aufweist, welche mit je einem korrespondierenden Halteelement
mit je einem korrespondierenden Gewinde zusammenwirken, sodass mit
einer Hebelbetätigung die zwei über das Hebelelement
in Verbindung stehenden Halteelemente relativ zueinander auseinander
oder zueinander bewegbar sind, je nach Betätigung des Betätigungshebels.
Der Betätigungshebel wirkt somit wie eine Spindelmutter
und die Halteelemente wie von der Spindelmutter angetriebene Spindeln.
Auf diese Weise ist ein einfacher Aufbau gewährleistet
und mit dem Betätigungshebel können seitlich zwei
Bolzen oder andere Zapfen verbunden und ein- und ausgefahren werden.
Durch die unterschiedlichen Gewinderichtungen ist gewährleistet, dass
eine Drehbewegung die spindelförmig angeordneten Bolzen
oder Zapfen relativ zu der als Spendermutter fungierenden Betätigungshebel
aus- und einfährt.
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In
noch einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Aufnahmeeinheit und vier
an entgegengesetzten Enden angeordnete Haltelemente aufweist, um
bei seitlich korrespondierenden Halteelementen diese über
je einen Betätigungshebel zu betätigen. Mit den
vier entgegengesetzt angeordneten Halteelemente lässt sich
eine Führung innerhalb der Schienenführung realisieren.
Je zwei paarweise mit einem Betätigungshebel verbundene
Haltelemente lassen sich über die Betätigung eines
Betätigungshebels ein- und ausfahren, sodass bei vier Halteelementen
zwei Betätigungshebel erforderlich sind und so eine platzsparende
Ausführungsform geschaffen werden kann.
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Die
Erfindung schließt außerdem die technische Lehre
ein, dass bei einer Konsole, die im Betrieb im Wesentlichen horizontal
angeordnet ist, vorgesehen ist, dass die Konsole eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Halten von Gefäßen aufweist. Die
Konsole ist bevorzugt in Fahrtrichtung von vorne nach hinten ausgebildet,
kann aber in jede beliebige Richtung ausgebildet sein. Weiter kann
die Konsole mehrere Vorrichtungen aufweisen, sodass sich mehrere
Gefäße aufnehmen lassen. Die Konsole kann eine
beliebige Tunnelkonsole sein, bevorzugt mit einem unter der Schienenführung
angeordneten Staufach, wobei das Staufach eine Tiefe von mindestens
etwa 50 mm aufweisen kann, um ein Gefäß standsicher
aufzunehmen. Die Konsole weist zwei obere Randbereich auf, an denen
die Schienenführung entsprechend ausgebildet ist. Je eine
Schiene kann an einem Rand vorgesehen werden.
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Die
Erfindung schließt auch die technische Lehre ein, dass
bei einem Kraftfahrzeug mindestens eine erfindungsgemäße
Konsole vorgesehen ist, wobei die Konsole die erfindungsgemäße
Vorrichtung aufweist. Die Konsole kann beispielsweise als Tunnelkonsole,
Mittelarmkonsole und dergleichen ausgebildet sein.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen der Erfindung, welche in den Figuren
schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche
Bauteile oder Merkmale werden dabei einheitliche Bezugszeichen verwendet. Merkmale
oder Bauteile verschiedener Ausführungsformen können
kombiniert werden, um so weitere Ausführungsformen zu erhalten.
Sämtliche aus den Ansprüchen der Beschreibungen
oder Zeichnungen hervorgehende Merkmale und/oder Vorteile einschließlich
konstruktiver Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte,
können sowohl für sich als auch in den verschiedensten
Kombinationen erfindungswesentlich sein.
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Es
zeigen:
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1 schematisch
in einer Perspektivansicht eine Vorrichtung mit ausgefahrenen Halteelementen,
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2 schematisch
in einer Perspektivansicht die Vorrichtung nach 1 eingesetzt
in einer Schienenführung,
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3 die
Vorrichtung fixiert in dem Schienensystem,
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4 die
Vorrichtung nach 3 mit verschränkten
Betätigungshebeln und
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5.
schematisch in einer Perspektivansicht ein Betätigungshebel
mit angeschlossenen Halteelementen.
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1 zeigt
schematisch in einer Perspektivansicht eine Vorrichtung 1 zum
Halten von zwei Gefäßen, umfassend eine Aufnahmeeinheit 2 zum
Aufnehmen der beiden Gefäße und eine Halteeinrichtung 3 zur
koppelbaren Wirkverbindung mit einer hier nicht dargestellten Schienenführung
und zum Bewegung der Aufnahmeeinheit 2 in einer im Wesentlichen horizontalen
Ausrichtung entlang der Schienenführung. Die Aufnahmeeinheit 2 ist
als plattenförmiger Körper ausgebildet, der in
der Draufsicht etwa eine rechteckige Kontur aufweist. Asymmetrisch,
das heißt diametral gegenüberliegend, sind Durchgangsöffnungen 4 vorgesehen,
in welche Gefäße, insbesondere konische Gefäße
einsetzbar sind. In den Freiraum neben den Durchgangsöffnungen 4 sind Aussparungen 5 in
den plattenförmigen Körper ausgebildet, in welche
je ein Betätigungshebel 6 eingelassen ist. Mit
den Betätigungshebeln 6 sind seitlich davon als
Bolzen oder Zapfen ausgebildete Halteelemente 7 vorgesehen,
welche den plattenförmigen Körper der Aufnahmeeinheit 2 lateral
durchdringen und entsprechend ein- und ausfahrbar in Bezug auf den
Plattenkörper ausgebildet sind. Die Halteelemente 7 sind
etwa zylindrisch ausgebildet. Über diese Halteelemente 7 lässt
sich die Vorrichtung 1 in einer Schienenführung
verfahrbar oder feststellbar anordnen, insbesondere bewegbar anordnen,
wie in 2 schematisch dargestellt.
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2 zeigt
schematisch in einer Perspektivansicht die Vorrichtung nach 1 eingesetzt
in einer Schienenführung 10, wobei die Vorrichtung 1 translatorisch
entlang der Schienenführung 10 bewegbar mit der
Führung gekoppelt ist, wie durch den Doppelpfeil 21 dargestellt.
Hierzu greifen die seitlich herausragenden Halteelemente 7 in
entsprechenden Nuten 11 der Schienenführung 10,
wobei die Schienenführung 10 parallel und gleich
beabstandet ausgerichtete Schienen 12 ausweist. Unter der
Schienenführung 10 in Richtung Kraftfahrzeugboden
kann ein Staufach gebildet sein. Über die Betätigungshebel 6,
welche in 2 in einer eingefahrenen und bündigen
Position mit der Aufnahmeeinheit 2 dargestellt sind, können
die Halteelemente 7, welche seitlich in die Schienenführung 10 hineinragen,
weiter ein- und ausgefahren werden, um beispielsweise die Aufnahmeeinheit 2 in
Bezug auf die Schienenführung 10 festzustellen,
oder die Aufnahmeeinheit 2 aus der Schienenführung 10 entnehmen
zu können.
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3 zeigt
schematisch in einer Perspektivansicht die Vorrichtung 1,
die fixiert in der Schienenführung 10 ausgebildet
ist. Die Halteelemente 7 können dabei so ausgebildet
sein, dass diese bei der in 3 dargestellten
Stellung des Hebelelements 6, das heißt in der
bündigen Stellung der Betätigungshebel 6 mit
der Aufnahmeeinheit 2, derart ausgefahren sind, dass diese
in die Nut 11 der Schienenführung 10 drücken
und so eine kraftschlüssige Feststellung bewirkt wird.
Alternativ kann die Schienenführung 10 entsprechende,
zu den Haltemitteln 7 korrespondierende Aufnahmeöffnungen
aufweisen, in welche die seitlich ausfahrbaren Halteelemente 7 einfahrbar
sind, um entsprechend formschlüssig eine Fixierung zu bewirken.
Die Fixierung der Vorrichtung 1 kann unterschiedlich bewirkt
werden, je nach Winkelstellung des entsprechenden Betätigungshebels 6.
Beispielsweise können die Hebel 6 um 90° in
den Stauraum nach unten hineinragend verschwenkt werden, sodass
erst in dieser Stellung eine Feststellung erfolgt. Alternativ kann
eine Feststellung auch in der bündigen Position, wie in 3 dargestellt,
realisiert werden.
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4 zeigt
die Vorrichtung 1 nach 1–3 in
einer Position mit verschwenkten Betätigungshebeln 6.
Die Betätigungshebel 6 sind in 4 um
90° nach oben in Bezug auf die Aufnahmeeinheit 2 verschwenkt,
wobei zum Beispiel ein Halteelement 7, welches mit dem
entsprechenden Hebel 6 gekoppelt ist, eingefahren ist.
In dieser Position lässt sich beispielsweise die Aufnahmeeinheit 2 bzw.
die gesamte Vorrichtung 1 aus der Schienenführung 10 herausnehmen,
da zumindest ein Halteelement 7 eingefahren ist und somit
zumindest eine Seite der Vorrichtung 1 freigegeben ist
für eine Entnahme. Die Betätigungshebel 6 können
Fixiermittel aufweisen (hier nicht dargestellt), welche die Hebel 6 in
der eingestellten Position halten, sodass die Hebel 6 sich nicht
selbsttätig in eine andere Position verstellen können.
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5 zeigt
schematisch in einer Perspektivansicht einen Betätigungshebel 6 mit
angeschlossenen Halteelementen 7 in einer vergrößerten
Darstellung. Der Betätigungshebel 6 kann einen
hülsenartigen Abschnitt 6a aufweisen, der mit
einem auskragenden Hebelabschnitt 6b ausgebildet ist. Insbesondere
sind die beiden Abschnitte 6a, 6b einteilig ausgebildet.
In dem hülsenartigen Abschnitt 6a sind Gewinde
vorgesehen (hier nicht sichtbar dargestellt), welche mit korrespondierenden
Gewinden der bevorzugt als Zylinderstift ausgebildeten Halteelemente 7 zusammen
wirken. In dem hülsenartigen Abschnitt 6a ist
jeweils ein Rechts- und ein Linksgewinde vorgesehen, wobei eine
Seite des hülsenartigen Abschnitts 6a ein Linksgewinde
und die andere Seite ein Rechtsgewinde aufweist. Entsprechend weisen die
seitlich in den hülsenartigen Abschnitt eingesteckten Halteelemente 7 ein
jeweils korrespondierendes Gewinde auf, je nachdem, an welcher Seite des
hülsenartigen Abschnitts 6a diese eingesteckt sind,
sodass bei einer Drehung des Betätigungshebels 6 wie
bei einer Spindelmutter ein Herausfahren der spindelartigen Halteelemente 7 bewirkt
wird.
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Die
dargestellte Vorrichtung 1 nach den 1 bis 5 besteht
somit insgesamt aus sieben Teilen: einer Aufnahmeeinheit 2,
zwei Betätigungshebeln 6 und vier beispielsweise
als Kunststoff-Bolzen ausgebildeten Halteelementen 7. Jeweils
zwei Bolzen können gleich ausgebildet sein.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Aufnahmeeinheit
- 3
- Halteeinrichtung
- 4
- Durchgangsöffnung
- 5
- Aussparung
- 6
- Hebelelement
(Betätigungshebel)
- 6a
- hülsenartiger
Abschnitt
- 6b
- Hebelabschnitt
- 7
- Halteelement
- 10
- Schienenführung
- 11
- Nut
- 12
- Schiene
- P1
- Pfeil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5642843 [0005]
- - DE 102005038566 A1 [0006]