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Die
vorliegende Erfindung betriff+t ein kontinuierliches Verfahren zur
Herstellung von Ether in einem Reaktor, ein Verfahren zur Herstellung
einer thermoplastischen Zusammensetzung, beinhaltend mindestens einen
der erfindungsgemäß hergestellten Ether, ein Verfahren
zur Herstellung eines Formkörpers, beinhaltend mindestens
einen der erfindungsgemäßen Ether oder die erfindungsgemäße
thermoplastische Zusammensetzung, ein Verfahren zur Herstellung
eines Packgutes, ein Verfahren zur Herstellung eines mindestens
teilweise beschichteten Gegenstands, sowie Verwendungen der erfindungsgemäßen
Ester als Additiv in verschiedenen Zusammensetzungen.
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Es
sind verschiedene Verfahren zur Herstellung von Ether aus Polyolen
und konjugierten Dienerbindungen bekannt, denen eine Telomerisierung
zugrunde liegt. Oftmals kann dieser Syntheseweg in zwei Schritte
unterteilt werden, erstens eine Oligomerisierung eines ethylenisch
ungesättigten, konjugierten Diens, der sich zweitens eine
Addition einer weiteren Verbindung anschließt.
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Ein
solches Verfahren ist in der
DE 601 00 610 T2 beschrieben. Dabei wird
ein Polyol mit drei oder vier Hydroxygruppen in einer Zweiphasenreaktion
in Gegenwart einer Übergangsmetallverbindung mit einem
Dimer eines konjugierten Diens umgesetzt und anschließend
einer weiteren chemischen Behandlung unterworfen. Dieses Verfahren
ist sowohl von der Produktqualität, wie auch der Verfahrensführung
verbesserungswürdig.
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Ein
weiteres Verfahren zur Telomerisierung konjugierter Diene mit einem
Diol, oder einem Polyol, ist aus der
DE 690 07 418 T2 bekannt, welches ebenfalls
als Zweiphasenreaktion in Gegenwart einer Übergangsmetallverbindung
durchge führt und von einem Aufreinigungsschritt des Rohprodukt
begleitet wird. Auch dieses Verfahren ist sowohl von der Produktqualität,
wie auch der Verfahrensführung verbesserungswürdig.
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In
Hinblick auf die industrielle Herstellung von Ether durch Telomerisation
besteht in verschiedenerlei Hinsicht Verbesserungsbedarf, um den
Aufwand bei der Herstellung der Ether zu verringern und die Anforderungen
und Wünsche des Marktes zu erfüllen. Die bekannten
Verfahren weisen, über das zuvor Gesagte hinaus, in der
Regel mindestens eines, oft mehrere, oder sogar alle der nachfolgend
skizzierten Nachteile auf:
- – verbesserungsfähige
Rohstoffeffizienz,
- – hoher Katalysatorrückstand bzw. -austrag
im Ether,
- – aufwendige Aufreinigung des Ethers zur Beseitigung
von Verunreinigungen,
- – geringe Selektivität Mono-/Di-Ether, dadurch
hoher Anteil an Nebenprodukten,
- – hoher Energieverbrauch,
- – hoher Anteil an Di-Ethern,
- – lange Reaktionszeiten,
- – inkonstante Produktqualität durch Batchverfahren,
- – Gesundheits- und Umweltgefährdung durch
Butadienfreisetzung oder Butadienentsorgung, bspw. Verbrennung.
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Daher
besteht das Bedürfnis nach Verbesserung der bekannten Verfahren
und gegebenenfalls Schaffung neuer Verfahren, um mindestens einen
angesprochenen Nachteile zu vermindern, und bestenfalls zu überwinden.
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Außerdem
besteht der Wunsch nach effizienteren Produktionsverfahren, die
einen geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch bei hohen Umsätzen,
Ausbeuten und Selektivitäten aufweisen und Nachbehandlungsschritte überflüssig
machen, oder zumindest vereinfachen.
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Der
vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, die sich aus dem
Stand der Technik ergebenden Nachteile zumindest teilweise zu überwinden.
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Insbesondere
lag der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Rohstoffverbrauch
im Lichte steigender Materialkosten zu verringern, sowie die Reaktionszeiten
wegen steigender Energiekosten zu senken.
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Weiterhin
hatte man sich zur Aufgabe gestellt, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken,
sowie eine mögliche Umweltbelastung, insbesondere im Umgang
mit Butadien und der Butadienverwertung, zu reduzieren, und möglichst
zu vermeiden.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung lag darin, Additive für
die Herstellung von, sowie Emulgatoren für thermoplastische
Zusammensetzungen bereit zu stellen, die geeignet sind, die Eigenschaften der
Zusammensetzungen wie gewünscht zu modifizieren und gleichzeitig
den hohen Ansprüchen, wie sie von der Lebensmittelindustrie
oder der Medizintechnik gefordert werden, genügen.
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Einen
Beitrag zur Lösung mindestens einer der vorstehend genannten
Aufgaben leisten die Gegenstände der kategoriebildenden
Ansprüche, wobei die davon abhängigen Unteransprüche
weitere erfindungsgemäße Ausführungsformen
darstellen.
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Einen
Beitrag zur Lösung mindestens einer der vorstehenden Aufgaben
leistet ein kontinuierliches Verfahren, bei welchem Verfahrenskomponenten,
die nicht zum erfindungsgemäßen Produkt umgesetzt
wurden, in das Herstellungsverfahren zu rückgeführt
und somit einer neuerlichen Verwendung zugeführt werden. Damit
kann auch eine Umweltbelastung und/oder -gefährdung reduziert
werden.
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Einen
weiteren Beitrag zur Lösung von mindestens einer der vorstehend
genannten Aufgaben leistet ein kontinuierliches Verfahren, welches
eine hohe Selektivität zugunsten von Mono-Ethern bei kurzen
Reaktionszeiten aufweist.
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Einen
Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet ein Verfahren zur Herstellung
von Ethern, beinhaltend die Verfahrensschritte:
- 1a)
Bereitstellen einer wässrigen Phase, mindestens beinhaltend
Wasser, sowie als w-Verfahrenskomponenten
– mindestens
eine Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen, und
– eine
katalytisch aktive Zusammensetzung,
- 1b) Bereitstellen einer öligen Phase, mindestens
beinhaltend als o-Verfahrenskomponente
– eine Kohlenwasserstoffverbindung
mit mindestens zwei konjugierten Doppelbindungen,
- 1c) gegebenenfalls Bereitstellen weiterer Zusatzstoffe,
- 1d) Kontaktieren der wässrigen Phase mit der öligen
Phase, sowie gegebenenfalls mit den weiteren Zusatzstoffen, unter
Bildung einer Emulsion in einer Einheit A,
- 1e) Teilen der Emulsion in einer Einheit B in eine
wässrige Phase und eine ölige Phase,
– wobei
die wässrige Phase in den Reaktor zurückgeführt
und mit der wässrigen Phase in Verfahrensschritt 1a)
vereinigt wird,
– wobei die ölige Phase einen
Ether beinhaltet,
- 1f) Teilen der öligen Phase in einer Einheit
C in eine erste Phase und eine weitere Phase,
– wobei
die erste Phase mehr Ether als die weitere Phase aufweist,
– wobei
die weitere Phase in den Reaktor zurückgeführt
und mit der öligen Phase in Verfahrensschritt 1b)
vereinigt wird.
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Erfindungsgemäß wird
das Verfahren zur Herstellung eines Ethers als Zweiphasenumsetzung
durchgeführt. Unter einer Zweiphasenumsetzung im Sinne
der vorliegenden Erfindung wird eine Umsetzung verstanden, die zwei
oder mehr verschiedene Phasen aufweist. Dabei ist bevorzugt, dass
die erste Phase maximal in einem Anteil von 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt
von 0,1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,1 bis 5 Gew.-%
und ganz bevorzugt von 0,1 bis 3 Gew.-% mit der weiteren Phase,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht beider Phasen, homogen mischbar
ist. Oberhalb dieser Anteile sind die erste Phase und die von ersten Phase
verschiedene mindestens eine weitere Phase nicht mischbar. Weiterhin
ist bevorzugt die erste und mindestens eine weitere Phase zumindest
während eines Teils der Verfahrensschritte 1d), 1e)
oder 1f), oder einer Kombination von zwei oder mehr davon,
flüssig.
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Unter
einer w-Verfahrenskomponente werden alle Verfahrenskomponenten verstanden,
die eine Löslichkeit von mindestens 20 g Verfahrenkomponente
pro 100 g Wasser, bevorzugt von mindestens 25 g pro 100 g Wasser
und am meisten bevorzugt eine Löslichkeit von mehr als
30 g der Verfahrenskomponente, jeweils in 100 g Wasser, aufweisen.
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Unter
einer o-Verfahrenskomponente alle Verfahrenskomponenten verstanden,
die zu weniger als 20 g, besonders bevorzugt weniger 5 g, weiterhin
bevorzugt zu weniger als 2 g, am meisten bevorzugt zu weniger als
1 g, jeweils in 100 g Wasser, löslich sind.
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Als
Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen ist prinzipiell
jede dem Fachmann bekannte und zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet erscheinende Alkoholkomponente mit zwei oder
mehr Hydroxygruppen verwendbar.
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Der
Begriff „Alkoholkomponente”, wie er hier verwendet
wird, umfasst den Alkohol in seiner protonierten Form, den Alkohol
in seiner teilprotonierten Form, den Alkohol in seiner deprotonierten
Form, insbesondere Salze des Alkohols, als auch Mischungen des Alkohols
in seiner protonierten Form, seiner teilprotonierten Form und seiner
deprotonierten Form, oder Mischungen des Alkohols in einer der vorbeschriebenen
Formen und einem oder mehreren Salzen des Alkohols.
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Als
Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen werden vorzugsweise
Alkohole mit einer Anzahl an Hydroxygruppen in einem Bereich von
2 bis 9, besonders bevorzugt 3 bis 8 und am meisten bevorzugt 3
bis 6 eingesetzt. Die Anzahl an Kohlenstoffatomen im Alkohol mit
zwei oder mehr Hydroxygruppen liegt vorzugsweise in einem Bereich
von 3 bis 30, bevorzugt 3 bis 20, weiter bevorzugt 3 bis 10 und
am meisten bevorzugt 3, 4 oder 5.
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Weiterhin
kann als Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen auch
ein Alkohol in technischer Qualität eingesetzt werden. „Technische
Qualität” bedeutet im Zusammenhang mit einem chemischen Stoff
oder einer chemischen Zusammensetzung, dass der chemische Stoff
oder die chemische Zusammensetzung geringe Mengen an Verunreinigungen
aufweist. Insbesondere kann der chemische Stoff oder die chemische
Zusammensetzung in einem Bereich von 5 bis 20 Gew.-%, bevorzugt
von 5 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt von 5 bis 10 Gew.-% Verunreinigungen,
bezogen auf die Gesamtmenge des chemischen Stoffes oder der chemischen
Zusammensetzung, aufweisen. Besonders bevorzugt weist der chemische
Stoff oder die chemische Zusammensetzung von 1,5 bis 5 Gew.-% Verunreinigungen,
bezogen auf die Gesamtmenge des chemischen Stoffs oder der chemischen
Zusammensetzung auf. Unter Verunreinigungen werden alle Anteile
verstanden, die von dem chemischen Stoff oder der chemischen Zusammensetzung
verschieden sind. Die typische Menge an Verunreinigung ist nicht
bei allen Alkoholkomponenten gleich, vielmehr ist der Anteil an
Verunreinigungen in Bezug auf die Einordnung als „technische
Qualität” stoff- oder zusammensetzungsabhängig, oder
auch vom Herstellungsverfahren abhängig. Dem Fachmann ist
die Einordnung als „technische Qualität” in
Abhängigkeit vom Stoff und dem Herstellungsverfahren, oder
der Zusammensetzung und dem Herstellungsverfahren, geläufig.
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Es
ist ebenfalls denkbar, dass als Alkoholkomponente mit zwei oder
mehr Hydroxygruppen nicht ein einzelner Alkohol oder ein Alkohol
technischer Qualität, sondern eine Mischung mehrerer Alkohole
im Sinne des vorstehend Gesagten eingesetzt wird. Beispielsweise
können mehrere Formen des Alkohols entsprechend dem Vorstehenden
als Mischung eingesetzt werden. Bevorzugt werden mehrere Alkohole
gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale, wie
unterschiedliche Anzahl an Kohlenstoffatomen, unterschiedliche Anzahl
an Hydroxygruppen oder unterschiedliche Struktur, oder Alkohole,
die sich gleichzeitig in zwei oder mehr der vorgenannten Merkmale
unterscheiden, eingesetzt, wie sie beispielsweise aus großtechnischen
Prozessen als technische Qualitäten erhalten werden können.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens eignen sich als Alkoholkomponente zweiwertige, dreiwertige,
vierwertige oder fünfwertige Alkohole oder eine Mischung
aus zwei oder mehr davon.
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In
diesem Zusammenhang geeignete Alkoholkomponenten mit zwei oder mehr
Hydroxygruppen basieren beispielsweise auf folgenden zweiwertigen
Alkoholen: 1,2-Etandiol, 1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol, Dihydroxyaceton,
2-Methyl-1,3-propandiol, 2-Buten-1,4-diol, 3-Buten-1,2-diol, 2,3-Butandiol,
1,4-Butandiol, 1,3-Butandiol, 1,2-Butandiol, 2-Buten-1,4-diol, 1,2-Cyclopentandiol,
3-Methyl-1,3-butandiol, 2,2-Dimethyl-1,3-propandiol, 4-Cyclopenten-1,3-diol,
1,2-Cyclopentandiol, 2,2-Dimethyl-1,3-propandiol, 1,2-Pentandiol, 2,4-Pentandiol,
1,5-Pentandiol, 4-Cyclopenten-1,3-diol, 2-Methylen-1,3-propandiol,
2,3-Dihydroxy-1,4-dioxan, 1,6-Hexandiol, 2,5-Hexandiol, 3,4-Hexandiol,
1,2-Hexandiol, 1,2-Cyclohexandiol, 1,3-Cyclohexandiol, 1,2-Heptandiol,
1,7-Heptandiol, 2,6-Heptandiol, 3,4-Heptandiol, 1,2-Cycloheptandiol,
1,3-Cycloheptandiol, 1,4-Cycloheptandiol, 1,2-Octandiol, 1,8-Octandiol,
2,7-Octandiol, 4,5-Octandiol, 1,2-Cyclooctandiol, 1,3-Cyclooctandiol,
1,4-Cyclooctandiol, 1,5-Cyclooctandiol, 1,2-Nonandiol, 1,9-Nonandiol,
2-Methyl-1,9-octandiol, 2,2-Dimethyl-1,9-ocandiol, oder zwei oder
mehr davon.
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Als
Alkoholkomponente auf Basis dreiwertiger Alkohole eignen sich Glycerin,
1,2,4-Butantol, Erythrose, Threose, Trimethylolethan, Trimethylolpropan,
2-Hydroxymethyl-1,3-propandiol oder zwei oder mehr davon.
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Als
Alkoholkomponente auf Basis vierwertiger Alkohole eignen sich Erythrit,
Threit, Pentaerythrit, Arabinose, Ribose, Xylose, Ribulose, Xylulose,
Lyxose, Ascorbinsäure Gluconsäure-γ-lacton,
oder zwei oder mehr davon.
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Als
Alkoholkomponente auf Basis fünfwertige und höherer
Alkohole eignen sich Arabit, Adonit, Xylitol und Dipentaerythrit.
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Ferner
eignen sich als Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen
Zuckerverbindungen wie z. B. Glukose, Fructose, Saccharose, Galactose,
Manno se, Maltose, Lactose, Cellulose, oder Stärke, oder einer
Kombination von zwei oder mehr davon.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Alkoholkomponente
mit zwei oder mehr Hydroxygruppen ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus 1,2-Ethandiol, 1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol, Glycerin,
1,2,4-Butantriol, Glukose, Fructose, Saccharose, besonders bevorzugt
Glycerin oder 1,2-Ethandiol.
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In
diesem Zusammenhang sind weiterhin geeignet die Umsetzungsprodukte
der vorstehend bezeichneten Alkoholkomponenten mit zwei oder mehr
Hydroxygruppen mit Ethylenoxid oder Propylenoxid, oder beidem, wobei
an mindestens einer, bevorzugt zwei oder mehreren, besonders bevorzugt
allen Hydroxygruppen der Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen,
jeweils unabhängig zwischen 2 und 30 Einheiten, besonders
bevorzugt, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 Einheiten Ethylenoxid
oder Propylenoxid, oder beides, umgesetzt wurden. Außerdem
ist der Einsatz von Di-, Tri- oder Tetrabutylglykol vorstellbar.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Alkoholkomponente
mit zwei oder mehr Hydroxygruppen mindestens eine primäre
Hydroxygruppe auf.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Alkoholkomponente
mit zwei oder mehr Hydroxygruppen weniger als 10 Gew.-%, bevorzugt
weniger als 5 Gew.-%, an stickstoffhaltigen Verbindungen, jeweils
bezogen auf das Gesamtgewicht der Alkoholkomponente mit zwei oder
mehr Hydroxygruppen auf, wobei stickstoffhaltige Verbindungen sowohl
stickstoffhaltige Alkoholkomponenten mit zwei oder mehr Hydroxygruppen,
als auch andere stickstoffhaltige organische Verbindungen sind.
Weiterhin bevorzugt weist die Alkoholkomponente mit zwei oder mehr
Hydroxygruppen nicht Stickstoffatome (N) auf.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Alkoholkomponente
mit zwei oder mehr Hydroxygruppen weniger als 10 Gew.-%, bevorzugt
weniger als 5 Gew.-%, an aromatischen Zyklusverbindungen, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen
auf, wobei aromatische Zyklusverbindungen sowohl aromatische Zyklen
aufweisende Alkohole, als auch andere aromatische Zyklusverbindungen
sind. Weiterhin bevorzugt weist die Alkoholkomponente mit zwei oder
mehr Hydroxygruppen nicht aromatische Zyklusverbindungen auf.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform, weist die Alkoholkomponente
mit zwei oder mehr Hydroxygruppen als Nichtmetallatome nur Nichtmetallatome
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Kohlenstoff (C),
Sauerstoff (O), Stickstoff (N) oder Wasserstoff (H), oder mehrere
davon, vorzugsweise bestehend aus Kohlenstoff (C), Sauerstoff (O)
und Wasserstoff (H), auf.
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Als
katalytisch aktive Zusammensetzung ist prinzipiell jede dem Fachmann
bekannte und zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet erscheinende katalytisch aktive Zusammensetzung
geeignet. Insbesondere eignet sich jedoch eine katalytisch aktive
Zusammensetzung, die mindestens je eine Verbindung ausgewählt
aus der
- – Gruppe A), der Übergangsmetallverbindungen,
sowie der
- – Gruppe B), der phosphororganischen Verbindungen des
dreiwertigen Phosphors,
oder zwei oder mehr davon, aufweist.
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Bevorzugt
wird eine katalytisch aktive Zusammensetzung eingesetzt, die von
der Gruppe A und der Gruppe B jeweils unabhängig ein oder
mehrere, besonders be vorzugt jeweils zwei oder drei verschiedene
Verbindungen beinhaltet. Im Einzelnen sind insbesondere folgende
Kombinationen einer Anzahl der Verbindungen der Gruppe A mit einer
Anzahl der Verbindungen der Gruppe B, ausgedrückt als Zahlenverhältnis
(A:B) in der katalytisch aktiven Zusammensetzung vorteilhaft: 1:1,
1:2, 1:3, 2:1, 2:2, 2:3, 3:1, 3:2, 3:3. Gelegentlich werden Kombinationen
aus bis zu sechs verschiedenen Verbindungen der Gruppe A mit bis
zu sechs verschiedenen Verbindungen der Gruppe B zu der erfindungsgemäßen
katalytisch aktiven Zusammensetzung eingesetzt.
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Bevorzugt
wird die katalytisch aktive Zusammensetzung in einem Bereich von
0,01 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,05 bis 4,5 Gew.-%, oder
von 0,1 bis 3,5 Gew.-%, zudem bevorzugt von 0,5 bis 3,5 Gew.-%,
jeweils in Bezug auf die Gesamtmenge aller Verfahrenskomponenten
eingesetzt. Besonders bevorzugt liegt die eingesetzte Menge der
katalytisch aktiven Zusammensetzung in einem Bereich von 0,7 bis
3,2 Gew.-% von 1 Prozent bis 3 Gew.-% und weiter bevorzugt von 1,5
bis 3 Gew.-%, noch mehr bevorzugt von 2 bis 3 Prozent und insbesondere
bevorzugt von 2,2 bis 2,8 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge
aller Verfahrenskomponenten.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die katalytisch
aktive Zusammensetzung ein Stoffmengenverhältnis der Verbindungen
der Gruppe der Gruppe B zu Verbindungen der Gruppe A in einem Bereich
von 1:1 bis 50:1, bevorzugt von 2:1 bis 20:1, weiter bevorzugt von
4:1 bis 10:1, besonders bevorzugt von 4:1 bis 8:1, und insbesondere
bevorzugt von 5:1 bis 7:1 auf.
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Als
Verbindungen der Gruppe A der katalytisch aktiven Zusammensetzung
eignen sich bevorzugt Palladium-, Platin-, Nickel- oder Rhodiumverbindungen,
besonders bevorzugt Palladium- oder Platinverbindungen.
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Als
Verbindung der Gruppe der Palladiumverbindungen eignen sich prinzipiell
alle dem Fachmann bekannten und geeignet erscheinenden Salze und
Komplexe des Palladiums, sowie als Pulver einsetzbar elementares
Palladium. Besonders bevorzugt sind Verbindungen ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus: Pd(OAc)2,
PdCl2, Pd(acac)2,
PdCl2(pyr)2, Pd(C3H5)2,
Pd(C3H5)2OAc2, {Pd(C3H5)Cl}2,
oder eine Kombination von zwei oder mehr davon.
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Als
Platinverbindungen eignen sich prinzipiell alle dem Fachmann bekannten
und geeignet erscheinenden Salze und Komplexe des Platins, sowie
als Pulver einsetzbar elementares Platin. Besonders sind insbesondere
Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus: PtCl2, PtCl4, Pt(C3H5)2,
Pt(cod)2, oder eine Kombination von zwei
oder mehr davon.
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Als
Verbindungen der Gruppe B eignen sich prinzipiell alle dem Fachmann
bekannten und geeignet erscheinenden phosphororganische Verbindungen
des dreiwertigen Phosphors, sowie Salze der phosphororganischen
Verbindungen des dreiwertigen Phosphors, insbesondere Triphenylphosphin,
Triphenylphosphinderivate, und Salze derselben. Ganz besonders bevorzugt
eignen sich im einzelnen: Triphenylphosphin-3-sulfonsäure,
Triphenylphosphin-3,3'-sulfonsäure, Triphenylphosphin-3,3',3''-sulfonsäure,
und Salze der zuvor angegebenen Triphenylphosphinverbindungen, oder
eine Kombination von zwei oder mehr davon. Als Salze bevorzugt sind
die Alkalimetallsalze und Ammoniumsalze, besonders bevorzugt die
Natrium- und Lithiumsalze.
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Weiter
bevorzugt eignen sich auch phosphororganische Verbindungen, die
von Phosphoniumsalzen abgeleitet sind, wobei diese Verbindungen
an zumindest einer Stelle des erfindungsgemäßen
Verfahrens die oben beschriebenen, phosphororganischen Verbindungen
des dreiwertigen Phosphors bilden, und dann als solche vorliegen.
Als Phosphoniumsalze eignen sich beispielsweise: 3-(Octa-2,7- dienyldiphenylphosphonium)benzolsulfonat,
Trinatrium-mono(3,3,-octa-2,7-dienyl(3-sulfinatophenyl)phosphoniodiyl)di-benzolsulfonat, Trinatrium-mono((E)-3,3'-(but-2-enyl(3-sulfinatophenyl)-phosphoniodiyl)-dibenzolsulfonat).
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Als
Kohlenwasserstoffverbindung mit mindestens zwei konjugierten Doppelbindungen
zur Herstellung des Ethers kann prinzipiell jede dem Fachmann bekannte
Kohlenwasserverbindung mit mindestens zwei konjugierten Doppelbindungen
eingesetzt werden. Dabei kann es sich sowohl um Kohlenwasserstoffverbindungen mit
mindestens zwei konjugierten Doppelbindungen handeln, die weitere
funktionelle Gruppen aufweisen, oder solche, die keine weiteren
funktionellen Gruppen aufweisen. Bevorzugt weisen die Kohlenwasserstoffverbindungen
mit mindestens zwei konjugierten Doppelbindungen keine weiteren
funktionellen Gruppen auf.
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Prinzipiell
sind sowohl Kohlenwasserstoffverbindungen mit mindestens zwei konjugierten
Doppelbindungen geeignet, die zusätzlich aromatische Gruppen
aufweisen, wie solche, die ferner aliphatische Kohlenwasserstoffverbindungen
aufweisen, oder beides.
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In
diesem Zusammenhang geeignete aliphatische Kohlenwasserstoffverbindungen
mit mindestens zwei konjugierten Doppelbindungen eignen sich insbesondere:
1,3-Butaden, 1,3-Pentadien, Isopren, 1,3-Hexadien, 2,4-Hexadien,
2,3-Dimethylbuta-1,3-Dien, 2-Chloro-3-Methylbutaminas-1,3-Dien,
2-Chlor-1,3-butadien, 2,4 Octadien, 2-Methyl-2,4-pentadien, 1,3-Cyclohexadien,
1,3-Cyclooctadien, 7-Methyl-3-methylenocta-1,6-dien, oder 2,6-Dimethylocta-2,4,6-Trien,
besonders bevorzugt 1,3-Butadien.
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Als
aromatische Kohlenwasserstoffverbindung mit mindestens zwei konjugierten
Doppelbindungen eignen sich zum Beispiel: (3-Methylbuta-1,3-dien-2-yl)Benzol, Buta-1,3-dien-2-ylbenzol,
besonders bevorzugt (3-Methylbuta-1,3-dien-2-yl)Benzol.
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Gemäß einer
weiteren, bevorzugten Ausführungsform können weitere
Zusatzstoffe in Verfahrensschritt 1c) bereitgestellt werden.
Die Zugabe des optionalen, mindestens einen weiteren Zusatzstoffs
erfolgt im Allgemeinen in einem separaten Verfahrensschritt zu der
schon bereitgestellten wässrigen Phase, oder der öligen
Phase, oder beiden. Ebenfalls können mehrere Zusatzstoffe,
jeweils unabhängig voneinander zu je einer der beiden Phasen,
der wässrigen oder der öligen Phase, vor dem Kontaktieren
der beiden Phasen zugegeben werden. Oftmals ist es vorteilhaft,
die Zusatzstoffe zumindest zu einem Teil gleichzeitig mit der wässrigen
oder der öligen Phase, oder beiden, im Rahmen der Bereitstellung
unter Rühren zu vermischen. Gelegentlich wird nach Bereitstellen
der öligen und der wässrigen Phase der optional
mindestens eine weitere Zusatzstoff beim Kontaktieren zugegeben.
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Als
weitere Zusatzstoffe können prinzipiell alle dem Fachmann
bekannten und geeignet erscheinenden Verbindungen eingesetzt werden.
Besonders ist der Zusatzstoff ausgewählt aus der Gruppe
Emulgator, Entschäumer, Inhibitor, Phasenvermittler, pH-Regulator,
oder Ligandenreservoir wie z. B Phosphoniumsalze.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird in Verfahrensschritt 1c) mindestens ein
Emulgator zugesetzt. Prinzipiell ist jeder dem Fachmann bekannte
und zum Emulgieren der öligen mit der wässrigen
Phase geeignet erscheinende Emulgator einsetzbar. Beispielsweise
kann der Emulsion hiermit eine bevorzugte Tröpfchengröße,
oder eine bevorzugte Stabilität verliehen werden.
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Nach
Bereitstellen der wässrigen Phase, der öligen
Phase und ggf. weiterer Zusatzstoffe, erfolgt im Verfahrensschritt 1d)
das Kontaktieren der wässrigen Phase mit der öligen
Phase, und ggf. den weiteren Zusatzstoffen unter Bildung einer Emulsion
in einer Einheit A.
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Prinzipiell
kann als Einheit A jede dem Fachmann bekannte und zum Kontaktieren
der Verfahrenskomponenten geeignet erscheinende Vorrichtung eingesetzt
werden. Besonders bevorzugt wird eine Mischeinheit, die insbesondere
zum Kontaktieren von Flüssigkeiten, Feststoffen, oder einer
Mischung aus beiden geeignet ist. Als Mischeinheit eignet sich beispielsweise
ein Reaktor, ein Schlaufen- oder Düsenumlaufreaktor, Rohrreaktoren
mit statischen Mischer, Kapillarreaktoren. Ebenso eignet sich ein
Kessel oder ein Autoklav, jeweils vorzugsweise mit Rührer.
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Als
Rührer ist prinzipiell jeder Rührer geeignet,
der dem Fachmann bekannt ist und in Hinblick auf dessen Auslegung
und Rührergeometrie zur Durchführung des Verfahrensschritts 1d)
geeignet erscheint. Besonders bevorzugt wird als Rührer
ein ein MIG-Rührer ausgewählt. Weiterhin bevorzugt
weist der Reaktor eine Mantelheizung, sowie an seiner Innenwand
Strombrecher auf.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Mischeinheit
so ausgestaltet, dass der Verfahrensschritt 1d) unter erhöhtem
Druck durchgeführt werden kann. Hierbei sind dem Fachmann
geeignete Vorkehrungen bekannt. Besonders bevorzugt wird ein Druckautoklav
eingesetzt. Dieser weist bevorzugt ein Reaktionsgefäß aus
V2A- oder V4A-Stahl, oder eine Kombination aus beiden auf. Unter
V2A wird Stahl der Werkstoffnummern 1.4301, 1.4541 oder 1.4307,
unter V4A wird Stahl der Werkstoffnummern 1.4401, 1.4571 oder 1.4404
verstanden. Weiterhin bevorzugt ist ein Druckautoklav, der mit einem
Druck von 1 bis zu 50 bar, von 1 bis zu 100 bar, von 1 bis zu 200
bar, oder von 1 bis zu 400 bar Innen druck betrieben werden kann.
Gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform,
kann die Mischeinheit bei einer Temperatur von 0 bis zu 150°C,
oder 0 von bis zu 250°C betrieben werden. Gemäß einer
ganz besonders bevorzugten Ausführungsform wird als Mischeinheit
ein Druckautoklav eingesetzt, der bei einem Innendruck von 1 bis
mindestens bis zu 50 bar und bei einer Temperatur von 0 bis mindestens
bis zu 150°C betrieben wird.
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Gelegentlich
kann das erfindungsgemäße Verfahren auch in einer
Mischeinheit durchgeführt werden, die aus einem oder mehreren
Mikroreaktoren besteht. Hierbei erfolgt das Kontaktieren in dem
einen oder den mehreren Mikroreaktoren bevorzugt durch ein Zusammenführen
der Verfahrenskomponenten zu einem Massestrom, wobei das Kontaktieren
unter Vermischen, insbesondere durch Führen des Massestroms
gegen Prallflächen, Umlenkeinrichtungen oder Stromteiler
im Strömungsweg des Massestroms.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens liegt das Verhältnis von Durchmesser des Rührers
zu Durchmesser des Mischraumes der Mischeinheit, in einem Bereich
von 0,35 bis 0,45. Weiter bevorzugt liegt dieses Verhältnis
in einem Bereich von 0,37 bis 0,43. Dabei gilt das bevorzugte Verhältnis
der Durchmesser für jede Ebene, die senkrecht zum Rotor
durch eine Rühretage gelegt werden kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Rührer
bei einer Zahl an Umdrehungen pro Minute in einem Bereich von 600
bis 2000 betrieben. Besonders bevorzugt ist eine Zahl an Umdrehungen pro
Minute von 800 bis 2000, oder von 1000 bis 2000, oder von 1200 bis
2000, oder ganz besonders bevorzugt von 1200 bis 1600 Umdrehungen
pro Minute. Gelegentlich kann auch eine höhere Zahl an
Umdrehungen pro Minute, bspw. von mehr als 2000 bis 4000 Umdrehungen
pro Minute ausgewählt werden.
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Gelegentlich
wird auch das Verhältnis von Durchmesser des Rührers
zu Durchmesser des Mischraumes der Mischeinheit von größer
als 0,45, bspw. von mehr als 0,46 bis 0,7 ausgewählt. Hierbei
ist ein Kontaktieren der Verfahrenskomponenten bei einer geringeren
Zahl an Umdrehungen pro Minute möglich.
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Bevorzugt
werden der Rührer und der Reaktor so ausgewählt,
dass die Flüssigkeit im Reaktor durch eine Reynoldszahl
Re von 2000 bis 40000, besonders bevorzugt von 3000 bis 20000 und
ganz besonders bevorzugt von 4000 bis 10000 charakterisiert wird.
Die Reynoldszahl Re ist eine Größe, deren Berechnung
dem Fachmann bekannt ist und bspw. im Roempp-Chemielexikon,
1999, Wiley-VCH, Weinheim, als Stichwort nachgeschlagen
werden kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Reaktor mit
dem Rührer so ausgelegt, dass der Rührer durch
eine Froude-Zahl Fr in einem Bereich von 0,4 bis 5, besonders bevorzugt
von 1 bis 5 und ganz besonders bevorzugt von 1,5 bis 5 charakterisiert
wird. Die Froude-Zahl wird berechnet gemäß Formel
(1),
wobei d für den
größten Durchmesser des Rührers, g für
die Erdbeschleunigung (9,81 m/s
2) und n
für die Rührerdrehzahl steht.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße
Verfahren, insbesondere der Verfahrensschritt 1d), in der
Einheit A bei einer Temperatur in einem Bereich von 50 bis 100°C, besonders
bevorzugt 60 bis 100°C, oder 70 bis 95°C, oder
80 bis 100°C, und insbesondere von 85 bis 95°C, durchgeführt.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird Verfahrensschritt 1d)
bei einem Druck in einem Bereich von 12 bis 25 bar, besonders bevorzugt
von 14 bis 23 bar, weiter bevorzugt von 15 bis 21 bar und insbesondere
bevorzugt von 16 bis 19 bar durchgeführt.
-
Beim
Kontaktieren der wässrigen Phase mit der öligen
Phase und ggf. weiteren Zusatzstoffen, wird unter starkem Rühren,
eine Emulsion gebildet. Die Emulsion kann eine kontinuierliche Phase
und eine diskontinuierliche Phase, oder zwei diskontinuierliche
Phasen aufweisen. Bevorzugt ist die kontinuierliche Phase die wässrige
Phase aus Verfahrensschritt 1a). Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Emulsion eine Öl-in-Wasser-Emulsion.
In einer solchen Emulsion liegen hierbei Tröpfchen der öligen
Phase in einer gewöhnlich kontinuierlich vorliegenden wässrigen
Phase vor. Bevorzugt liegt die wässrige Phase zu mindestens
90 Gew.-%, bezogen auf die wässrige Phase, kontinuierlich
vor.
-
Bevorzugt
weisen die Tröpfchen der öligen Phase zu mindestens
50 Gew.-%, bevorzugt zu mindestens 70 Gew.-%, insbesondere bevorzugt
zu mindestens 80 Gew.-%, eine Tröpfchengröße
in einem Bereich von 20 bis 1000 μm, besonders bevorzugt
von 50 bis 500 μm, und weiter bevorzugt von 100 bis 400 μm,
oder von 150 bis 400 μm, und am meisten bevorzugt von 180
bis 500 μm, auf.
-
Im
Verfahrensschritt 1e) wird die zuvor gebildete Emulsion
als Massestrom M0 erfindungsgemäß in einer Einheit
B in mindestens zwei Masseströme M1 und M2 geteilt, wobei
die Masseströme M1 und M2 den gleichen Aggregatzustand
wie der Massestrom M0 aufweisen. Bevorzugt ist der Aggregatzustand
des Massestroms M0 flüssig. Es entspricht einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform, dass als Massestrom M1 eine wässrige
Phase und als Massestrom M2 eine ölige Phase erhalten wird,
wobei die wässrige Phase in den Reaktor zurückgeführt
und mit der wässrigen Phase, die in Verfahrensschritt 1a)
bereitgestellt wird, vereinigt wird. Die ölige Phase beinhaltet
den Ether.
-
Zur
Teilung der Emulsion als Massestrom M0 in einen Massestrom M1 und
einen Massestrom M2 kann prinzipiell jedes Verfahren eingesetzt
werden, das dem Fachmann bekannt ist und zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet erscheint.
Bevorzugt werden Scheideverfahren.
-
Hierbei
ist die Einheit B erfindungsgemäß eine Trenneinheit
T1. Als Trenneinheit T1 ist prinzipiell jedem dem Fachmann bekannte
und zur Durchführung des Verfahrensschritts 1e)
geeignet erscheinende Trenneinheit einsetzbar, insbesondere eine
solche, die eine Scheideeinheit zum Trennen eines flüssigen
Massestroms in zwei oder mehr, ebenfalls flüssige, Phasen
beinhaltet. Besonders bevorzugt ist eine Zentrifuge, ein Abscheider,
vorzugsweise liegende oder stehende Abscheider, die mit oder ohne
Koaleszierhilfen ausgestattet sind. Als Koaleszierhilfen eignen
sich beispielsweise Fasergewebe, Drahtgewebe, Gitter, Schüttungen
kugelförmiger Hohl- oder Massivkörper wie Kunststoffringe,
Kunststoffkugeln, Glasringe, Glaskugeln, Raschigringe, Aktivkohleschüttungen
und andere, in Bezug auf die wässrige und die ölige
Phase inerte Körper. Dem Fachmann sind weitere, übliche
Ausgestaltungen bekannt. Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung
wird ein stehender Abscheider, besonders bevorzugt mit Koaleszierhilfe
ausgewählt.
-
Die
Trenneinheit weist eine Trennkammer mit mindestens einer Entnahmevorrichtung
auf. Weist die Trenneinheit eine Entnahmevorrichtung auf, kann diese
als schwenkbarer Trennschichtregler ausgeführt sein. Bevorzugt
weist die Trenneinheit zwei oder mehr Entnahmevorrichtungen auf,
besonders bevorzugt eine an der Unterseite der Trennkammer und mindestens
eine weitere, mit der Flüssigkeit von der Oberfläche
des Flüssigkeitsspiegels der Trennkammer abgeführt
werden kann.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform beinhaltet die Einheit
B eine Trenneinheit T1 zur Teilung des Massestroms M0 in mindestens
zwei Masseströme M1 und M2, wobei die Trenneinheit T1 über eine
oder mehrere in fluidleitender Verbindung stehende Kammern aufweist,
- – wobei mindestens eine Kammer einen
Zustrom zur Zuführung von M0 aufweist,
- – wobei die eine oder mehreren in fluidleitender Verbindung
stehenden Kammern insgesamt mindestens zwei Abströme aufweisen,
- – wobei mindestens ein erster Abstrom höher
angeordnet als ein weiterer Abstrom
- – wobei dem ersten Abstrom der Massestrom M2 entnehmbar,
- – wobei dem weiteren Abstrom der Massestrom M1 entnehmbar
ist.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform sind bei einer Trenneinheit
mit mehreren Kammern jeweils die Zuströme zu den Kammern
fluidleitend verbunden. Weiter bevorzugt sind die Abströme
von den Kammern, die den Massestrom M1 abführen, fluidleitend
verbunden. Auch bevorzugt sind die Abströme von den Kammern,
die den Massestrom M2 abführen, fluidleitend verbunden.
Am meisten bevorzugt sind sowohl die Zuströme fluidleitend
verbunden, als auch die Abströme, die den Massestrom M1
abführen, als auch die Abströme von den Kammern,
die den Massestrom M2 abführen.
-
Erfindungsgemäß bevorzugt
wird das Verfahren zum Teilen der Emulsion in eine wässrige
Phase und eine ölige Phase bei einer Temperatur in einem
Bereich von 0 bis 100°C, besonders bevorzugt 50 bis 100°C, weiter
bevorzugt 70 bis 100°C und insbesondere bevorzugt 80 oder
90 bis 100°C durchgeführt.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das Teilen der Emulsion in Verfahrensschritt 1e)
bei einem Druck in einem Bereich von 12 bis 25 bar, bevorzugt von
14 bis 21 bar, und am meisten bevorzugt von 16 bis 19 bar, zum Beispiel
17 bar, durchgeführt.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die im Verfahrensschritt 1e)
erhaltene ölige Phase weniger als 15 Gew.-%, bevorzugt
weniger als 10 Gew.-%, und besonders bevorzugt weniger als 5 Gew.-%
bis 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf die ölige Phase, an Wasser
auf.
-
Erfindungsgemäß wird
die durch Teilen der Emulsion erhaltene ölige Phase, die
den Ether beinhaltet, in einem weiteren Verfahrensschritt 1f)
in einer Einheit C in eine erste Phase und eine weitere Phase geteilt, wobei
die erste Phase mehr Ether aufweist als die weitere Phase, und wobei
die weitere Phase in den Reaktor zurückgeführt
und mit der öligen Phase, die in Verfahrensschritt 1b)
bereitgestellt wird, vereinigt wird.
-
Zum
Teilen der öligen Phase kann prinzipiell jede dem Fachmann
bekannte und für die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet erscheinende Einheit C eingesetzt werden. Besonders
bevorzugt weist die Einheit C eine Trenneinheit T2 auf, in der eine ölige
Phase als Massenstrom M2 in mindestens zwei Masseströme
M3 und M4 geteilt wird, wobei der Massestrom M4 einen von den Masseströmen
M2 und M3 verschiedenen Aggregatzustand aufweist. Besonders bevorzugt
wird als Trenneinheit T2 eine Entspannungsvorrichtung ausgewählt,
wobei dem Fachmann die zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeigneten Entspannungsvorrichtungen bekannt sind. Ganz
besonders bevorzugt weist die Entspannungsvorrichtung eine Düse,
ein Ventil, ein Diffusor, eine Kapillare, oder eine Kombination
von zwei oder mehr davon auf.
-
Es
entspricht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wenn der Massestrom M2 durch die Entspannungsvorrichtung entspannt
und gegen eine Prallfläche geleitet wird. Besonders bevorzugte
beträgt der Abstand der Prallfläche von dem Auslaß der
Entspannungsvorrichtung das 10-fache bis 50-fache, ganz besonders
bevorzugt das 10-fache bis 20-fache des Durchmessers der Entspannungsvorrichtung
-
Ferner
weist der Massenstrom am Auslaß der Entspannungsvorrichtung
eine Austrittsgeschwindigkeit auf, deren Strecke pro Sekunde bevorzugt
das 1000-fache bis 1000000-fache, besonders bevorzugt das 10000-fache
bis 100000-fache, und ganz besonders bevorzugt das 30000-fache bis
80000-fache des Durchmessers der Entspannungsvorrichtung, beträgt.
-
Bevorzugt
kann ferner zum Teilen der öligen Phase als Massestrom
M2 eine Anordnung von zwei oder mehreren, parallel geschalteten
Entspannungsvorrichtungen eingesetzt werden.
-
Als
Beispiel einer solchen vorteilhaften Ausgestaltung kann eine Entspannungsvorrichtung
angesehen werden, die eine Düse beinhaltet, wobei der Durchmesser
der Düse in einem Bereich von 1 bis 2 mm, der Abstand der
Prallfläche von dem Auslaß der Düse in
einem Bereich von 10 bis 30 mm beträgt und die Austrittsgeschwindigkeit
des Massenstroms zwischen 10 und 100 m/s beträgt.
-
Die
in Verfahrensschritt 1f) erhaltene weitere Phase wird,
gewünschtenfalls über einen Flüssigkeitsabscheider
oder eine Aufreinigungsanlage, oder beides, geführt, bevor
sie der öligen Phase in Verfahrensschritt 1b)
zugeführt wird. Als Flüssigkeitsabscheider eignet
sich prinzipiell jede dem Fachmann bekannte und geeignet erscheinende
Vorrichtung, mit welcher in einer Gasphase transportierte Flüssigkeitströpfchen
aus dieser abgetrennt werden können. Besonders bevorzugt
ist ein Zyklon, ein liegender oder stehender Abscheider, oder eine
Kombination von zwei oder mehr davon. Besonders bevorzugt wird der
Flüssigkeitsabscheider im Abstrombereich des Gases mit
einem Demistereinsatz ausgestattet. Als Demistereinsatz eignen sich
beispielsweise Wirbelbrechereinbauten, Prallbleche, Filtergewebe
und -gelege, Filtervliese, Filterfilze, Metallwolle, Drahtgewebe,
Drahtgitter, Schüttungen von Hohl- oder Massivkörpern
wie Kunststoffringe, Kunststoffkugeln, Glasringe, Glaskugeln, Raschigringe,
Aktivkohleschüttungen und andere, in Bezug auf die erste
und die weitere Phase inerte Körper, oder eine Kombination
von zwei oder mehr verschiedenen der vorgenannten Einsätze,
oder eine Kombination von zwei oder mehr Lagen der gleichen, vorgenannten
Einsätze, oder beides. Dem Fachmann sind weitere, übliche
Ausgestaltungen bekannt. Entsprechend einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung
wird ein stehender Abscheider, besonders bevorzugt mit Demistereinsatz
mit einer Schüttung einer der oben genannten Materialien
ausgewählt.
-
Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, die weitere Phase vor Vereinigen mit der öligen
Phase zu verflüssigen. Bevorzugt wird die ölige
Phase hierzu mit Druck beaufschlagt, oder abgekühlt, oder
beides.
-
Erfindungsgemäß beinhaltet
die in Verfahrensschritt 1f) erhaltene erste Phase mehr
Ether als die weitere Phase. Bevorzugt beinhaltet die erste Phase
mehr als 70 Gew.-%, insbesondere mehr als 80 Gew.-% und am meisten
bevorzugt mehr als 90, oder mehr als 95 Gew.-% Ether, bezogen auf
das Gesamtgewicht der in Verfahrenschritt 1f) vorliegenden
weiteren Phase und der ersten Phase.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Verfahrensschritt 1f)
bei einer Temperatur in einem Bereich von 20 bis 100°C,
besonders bevorzugt von 30 bis 80°C, weiter bevorzugt von
30 bis 60°C und am meisten bevorzugt von 30 bis 50°C
durchgeführt.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Verfahrensschritt 1f)
bei einem Druck in einem Bereich von 0,5 bis 5 bar, besonders bevorzugt
von 0,8 bis 1,5 bar, und insbesondere bevorzugt bei 1 bar, durchgeführt.
Weiterhin bevorzugt liegt der im Verfahrensschritt 1f)
ausführungsformgemäße Druck am Auslaß der
eingesetzten Entspannungsvorrichtung an.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die im Verfahrensschritt 1f)
erhaltene flüssige Phase weniger als 10 Gew.-%, bevorzugt
weniger als 15 Gew.-% und besonders bevorzugt weniger als 3 Gew.-%
bis 0,1 Gew.-%, jeweils bezogen auf die ölige Phase, an
Wasser auf.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens beträgt die Ausbeute an Ether, erhältlich
als erste Phase in Verfahrensschritt 1f), in einem Bereich
von 30 bis 99 Mol-%, bezogen auf die Gesamtmenge der eingesetzten
Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen. Besonders bevorzugt
beträgt die Ausbeute an Ether in einem Bereich von 50 bis
98 Mol-%, oder von 70 bis 95 Mol-%, und ganz besonders bevorzugt
von 80 bis 95 Mol-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der eingesetzten
Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen.
-
Gemäß einer
weiteren, bevorzugten Ausführungsform beträgt
die Ausbeute an Ether mit genau einer Ethergruppe in einem Bereich
von 25 bis 99 Mol-%, besonders bevorzugt von 35 bis 95 Mol-%, und
am meisten bevorzugt von 50 bis 60 Mol-%, jeweils bezogen auf die
Gesamtmenge der eingesetzten Alkoholkomponente mit zwei oder mehr
Hydroxygruppen.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform liegt das Zahlenverhältnis
von Ether mit genau einer Ethergruppe pro Molekül zu Ether
mit mehr als einer Ethergruppe pro Molekül, beide vorliegend
als flüssige Phase aus Verfahrens schritt 1f),
in einem Bereich von 5:1 bis 500:1, oder von 10:1 bis 100:1 weiter
bevorzugt von 10:1 bis 50:1, und am meisten bevorzugt mehr als 15:1,
oder mehr als 25:1. Werden wie im zuvor Gesagten „Ethergruppen
pro Molekül” betrachtet, so handelt es sich hierbei
ausschließlich um solche, die bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens gebildet wurden.
Wird bspw. Tetraethylenglykol als Alkoholkomponente mit zwei oder
mehr Hydroxygruppen eingesetzt, werden die der Struktur des Tetraethylenglykol
immanenten Ethergruppen nicht berücksichtigt, sondern ausschließlich
diejenigen, die durch Beteiligung der Hydroxygruppen des Tetraethylenglykols
an einer Umsetzung oder einem Verfahren gebildet werden.
-
Gemäß einer
weiteren bevozugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens weist der als flüssige Phase in Verfahrensschritt 1f)
erhältliche Ether eine Linearitätskoeffizienten
L in einem Bereich von 10:1 bis 100:1, bevorzugt von 30:1 bis 100:1,
auf. Unter dem Linearitätskoeffizienten L wird das Verhältnis
von zwei oder mehreren Verknüpfungsmustern zwischen einer
Alkoholkomponente mit zwei oder mehr Hydroxygruppen und einer Kohlenwasserstoffverbindung
mit zwei oder mehr Doppelbindungen, oder ihres Dimers, zum Ether
verstanden, wobei der Linearitätskoeffizienten L das Verhältnis
der in Bezug auf die Kohlenwasserstoffverbindung endständig
(linear) zu nicht-endständig (verzweigend) angeordneten
Etherverknüpfungen bedeutet. Gelegentlich wird dieses Verhältnis
auch als „n/iso-Verhältnis” bezeichnet.
-
Weiterhin
kann der erfindungsgemäße, in Verfahrensschritt 1f)
als flüssige Phase erhältliche Ether einen Anteil
an Phosphor sowie einen Anteil Übergangsmetall, insbesondere
Palladium oder Platin aufweisen. Entsprechend einer bevorzugten
Ausführungsform liegt der Anteil an Übergangsmetall,
insbesondere Palladium oder Platin, des erfindungsgemäßen
Ethers, in einem Bereich von 0 bis 100 ppm, oder von 0 bis 50 ppm, oder
von 1 bis 50 ppm, besonders bevorzugt von 0,2 bis 20 ppm und am
meisten bevorzugt von 0,2 bis 10 ppm, jeweils bezogen auf das Gewicht
des Ethers. Weiterhin bevorzugt, unabhängig oder in Ergänzung
zum vorher Gesagten liegt der Phosphorgehalt in einem Bereich von
0 bis 500 ppm, oder von 0 bis 300 ppm, weiter bevorzugt von 0,1
bis 200 ppm, noch mehr bevorzugt von 0 bis 80 ppm, bezogen auf das
Gewicht des Ethers. Überdies liegt der Phosphorgehalt bevorzugt
in einem Bereich von 0 bis 50 ppm, oder von 0,1 bis 30 ppm. Der Phosphoranteil,
wie der Platin- oder Palladiumanteil, oder beide, können
durch geeignete und dem Fachmann bekannte Nachbehandlungsverfahren
weiter gesenkt werden.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform können die
Verfahrensschritte 1d) bis 1e) in zwei oder mehreren,
parallel geschalteten Produktionseinheiten durchgeführt
werden. Werden mehrere Vorrichtungen parallel betrieben, werden
die in den Vorrichtungen jeweils in Verfahrensschritt 1e)
erhältlichen wässrigen Phasen vereinigt, und mit
der wässrigen Phase in Verfahrensschritt 1a) vereinigt,
vorzugsweise, bevor die wässrige Phase aus Verfahrensschritt 1a)
geteilt und den parallel angeordneten Vorrichtungen zugeführt
wird. Die gasförmigen Phasen, jeweils erhältlich
in Verfahrensschritt 1f) einer jeden Vorrichtung, werden vereinigt
und außerdem mit der öligen Phase in Verfahrensschritt 1b)
vereinigt, bevorzugt, bevor die ölige Phase aus Verfahrensschritt 1b)
geteilt und den parallel angeordneten Vorrichtungen zugeführt
wird. Damit wird eine kontinuierliche Rückführung
zumindest eines Teils von gegebenenfalls nicht umgesetzten Verfahrenskomponenten
erreicht. Der parallel geschaltete Betrieb von Verfahrensschritten
ist insbesondere vorteilhaft bei Anlagen, die als Mikroreaktoren
ausgeführt sind.
-
Einer
weiteren Ausführungsform entsprechend werden zwei oder
mehr Kombinationen der Einheit A mit der Einheit B eingesetzt, wobei
die Kombinationen se riell angeordnet sind. Besonders bevorzugt werden die
Kombinationen der Produktionseinheiten, seriell angeordnet, im Gegenstromverfahren
betrieben.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahren werden also mindestens die Verfahrensschritte 1d)
bis 1e) in einer ersten und mindestens einer weiteren Produktionseinheit
durchgeführt, wobei
- 3a) Verfahrensschritt 1b)
mindestens in der ersten Produktionseinheit durchgeführt
wird, und
- 3b) Verfahrensschritt 1a) mindestens in der weiteren
Produktionseinheit durchgeführt wird, und
- 3c) die ölige Phase erhältlich in dem Verfahrensschritt 1e)
in der ersten Produktionseinheit als ölige Phase in Verfahrensschritt 1b)
in der weiteren Produktionseinheit eingesetzt wird, und
- 3d) die weitere Phase erhältlich in dem Verfahrensschritt 1e)
in der weiteren Produktionseinheit als wässrige Phase in
den Verfahrensschritt 1a) in der ersten Produktionseinheit
eingesetzt wird, und
- 3e) die ölige Phase erhältlich in dem Verfahrensschritt 1e)
in der weiteren Produktionseinheit dem Verfahrensschritt 1f)
unterzogen wird, und
- 3f) die wässrige Phase erhältlich in Verfahrensschritt 1e)
in der ersten Produktionseinheit mit der wässrigen Phase
in Verfahrensschritt ) der weiteren Produktionseinheit
vereinigt wird, und
- 3g) die weitere Phase erhältlich in Verfahrensschritt 1f)
in die erste Produktionseinheit zurückgeführt
und mit der öligen Phase in Verfahrensschritt 1f)
vereinigt wird.
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Diese
Anlage wird also im Gegenstromprinzip geführt, welches
ist beispielhaft in 2 wiedergegeben ist, wobei I.
und II. die erste und und II. eine weitere Produktionseinheit bezeichnen,
OP die ölige Phase, WP die wässrige Phase, (g)
einen Massestrom in gasförmigem Aggregatzustand, (fl) einen
Massestrom in flüssigem Aggregatzustand und P den Produktabstrom.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens weist die ölige Phase in Verfahrensschritt 1b)
als weitere Komponente ein polar-protisches, organisches Lösemittel
auf. Hiermit kann Austrag von Bestandteilen der katalytisch aktiven
Zusammensetzung aus der flüssigen Phase beinhaltend den
Ether in Verfahrensschritt 1f) reduziert, bevorzugt vermieden
werden. Besonders bevorzugt bildet das polar-protische, organische
Lösemittel mit der öligen Phase in Verfahrensschritt 1b)
eine einzige, ölige Phase.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform beträgt das
Gewichtsverhältnis des polar-protischen, organischen Lösemittels
zu der wässrigen Phase aus Verfahrensschritt 1a)
in einem Bereich von 0,1 bis 1, besonders bevorzugt von 0,3 bis
0,7 zu einem Teil wässrige Phase.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das polar-protische,
organische Lösemittel einen Löslichkeitsparameter δ in
einem Bereich von 18 bis 26 MPa
0,5 auf.
Der Löslichkeitsparameter δ eines Stoffs ist durch
die Formel (2) beschrieben:
wobei ΔU
m die molare Verdampfungsenthalpie, und V
m das molare Flüssigkeitsvolumen
des Stoffs bedeutet.
-
Der
Löslichkeitsparameter δ ist dem Fachmann bekannt
und beispielsweise in Harris, H. G. und Prausnitz, JM, Thermodynamics
of solutions with physical and chemical interactions – solubility
of acetylene in organic solvents, Industrial and Engineering Chemistry
Fundamentals, 1969, 8 (2), S. 180–186 beschrieben.
Die Werte für den Löslichkeitsparameter δ können
nach Formel (2) berechnet werden, oder in Tabellenwerken wie Barton,
A. F. M., Solubility parameters, Chemical Reviews, 1975, 75 (6),
S. 731–753 nachgeschlagen werden.
-
Besonders
bevorzugt ist das polar-protische, organische Lösemittel
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus: Alkohole der Kettenlänge
C4 bis C10 mit 1
bis 4 Hydroxygruppen, besonders bevorzugt Alkohole der Kettenlänge
C5 bis C8 mit 1,
2, 3 oder 4 Hydroxygruppen, sekundäre Alkohole, tertiäre
Alkohole, besonders bevorzugt 2-Pentanol, 2-Octanol oder 2-Methyl-2-Butanol,
oder eine Mischung von zwei oder mehr davon.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die wässrige
Phase in Verfahrensschritt ) als weitere Komponente mindestens
eine Cyclodextrinverbindung auf. Erfindungsgemäß bevorzugt
liegt das Verhältnis der Stoffmenge an Cyclodextrinverbindung
zu der Stoffmenge an katalytisch aktiver Zusammensetzung in einem
Bereich von 1:1 bis 30:1, weiter bevorzugt von 5:1 bis 20:1, und
am meisten bevorzugt von 5:1 bis 15:1.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Cyclodextrinverbindung
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus: α-Cyclodextrin, β-Cyclodextrin, γ-Cyclodextrin
sowie modifiziertes α-Cyclodextrin, modifiziertes β-Cyclodextrin,
modifiziertes γ-Cyclodextrin, wie zum Beispiel und insbesondere
bevorzugt Methyl β-cylcodextrin oder 2-Hydroxypropyl-γ-Cyclodextrin,
oder eine Kombination von zwei oder mehr davon.
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Gemäß einer
weiteren, bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens beinhaltet die ölige Phase in Verfahrensschritt 1b)
mindestens eine weitere aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffverbindung.
-
Prinzipiell
sind alle dem Fachmann bekannten und geeignet erscheinenden aliphatischen
oder aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen einsetzbar. Es entspricht
einer vorteilhaften Ausgestaltung, wenn die weitere aliphatische
oder aromatische Kohlenwasserstoffverbindung einen Löslichkeitsparameter δ nach
Hildebrandt in einem Bereich von 16 bis 23 MPa0,5,
weiter bevorzugt von 18 bis 21,5 MPa0,5,
aufweist.
-
Besonders
bevorzugt ist die weitere aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffverbindung
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus: Toluol, Cyclohexan,
Cyclohexanol, oder Ethylacetat, oder eine Kombination von zwei oder
mehr davon. Besonders bevorzugt wird Cyclohexanol oder Cyclohexan
ausgewählt.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird mindestens eine, bevorzugt alle Verfahrenskomponenten
als Flüssigkeit bereitgestellt. Hierbei kann es erforderlich sein,
die Verfahrenskomponente mit Druck zu beaufschlagen. Ebenso, oder
zusätzlich kann es bevorzugt sein, die Komponente zu kühlen,
oder durch Kühlen zu verflüssigen. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die Verfahrenskomponenten
jeweils für sich einer Behandlung unterzogen, mit der der
Anteil an Sauerstoff in der jeweiligen Flüssigkeit reduziert
wird. Hierzu sind prinzipiell alle dem Fachmann bekannten und unter
Berücksichtigung der eingesetzten chemischen Verbindungen
geeignet erscheinenden Verfahren zur Verminderung des Sauerstoffanteils
geeignet. Insbesondere ist es bevorzugt, die als Flüssigkeit
vorliegende Verfahrenskomponente über eine Kupferschüttung
zu führen. Beispielsweise kann als Schüttung Kupfer-(II)-Oxid,
welches bevorzugt auf Magnesiumsilikatpartikeln fein verteilt vorliegt,
eingesetzt werden, welches vor, nach, oder vor und nach der Verwendung
zu elementarem Kupfer regeneriert werden muß. Eine geeignete Schüttung
ist bspw. bei der BASF AG als „R3-1lG” erhältlich,
in der das Kupfer vor Gebrauch als CuO vorliegt. Weiterhin kann
die Schüttung bevorzugt als beheizbare Schüttung,
beispielsweise in einer Säule vorliegen. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform, werden alle Verfahrenskomponenten
einer Behandlung zur Verminderung des Sauerstoffanteils unterzogen.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform wird das erfindungsgemäße
Verfahren so durchgeführt, dass zu Beginn des Verfahrensschritts 1d)
mindestens eines, vorzugsweise jedes, der folgenden Merkmale erfüllt ist:
- M41: ein Verhältnis des Gewichts der
Alkoholkomponente zu Gewicht des Wassers in der wässrigen
Phase 1a) in einem Bereich von 1:2 bis 2:1, bevorzugt 0,6:1
bis 1,8:1;
- M42: ein Verhältnis des Gewichts der Verbindung aus
Gruppe A) zu Gewicht der Kohlenwasserstoffverbindung mit mindestens
zwei konjugierten Doppelbindungen in einem Bereich von 0,0005:1
bis 0,005:1, insbesondere von 0,001 bis 0,003;
- M43: ein Verhältnis der Molzahl von Kohlenwasserstoffverbindung
mit mindestens zwei konjugierten Doppelbindungen zu Alkoholkomponente
in einem Bereich von 1,5:1 bis 5:1, insbesondere von 1,5:1 bis 2,5:1, oder
besonders bevorzugt von 1,8:1 bis 2,2:1.
- M44: ein Verhältnis der Molzahl von Verbindungen der
Gruppe B) zur Verbindungen der Gruppe A) in einem Bereich von 1:1
bis 50:1, insbesondere von 2:1 bis 20:1, oder besonders bevorzugt
von 4:1 bis 10:1.
-
Es
entspricht weiterhin erfindungsgemäßen Ausführungsformen,
wenn zu Beginn des Verfahrensschritts 1d) mehrere der vorstehenden
Merkmale erfüllt sind. So ergeben sich im Einzelnen als
Ausgestaltungen die folgenden, anhand der Ziffernkombinationen dargestellten
Merkmalskombinationen: M41M42, M41M43, M41M44, M42M43, M42M44, M43M44,
M41M42M43, M41M42M44, M41M43M44, M42M43M44.
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die flüssige Phase aus Verfahrensschritt 1f)
beinhaltend den Ether einer Nachbehandlung unterzogen, beinhaltend
folgende Nachbehandlungsschritte:
- 34a) Bereitstellen
– der
flüssigen Phase beinhaltend den Ether, sowie
– ein
Adsorbens,
- 34b) In Kontakt bringen der flüssigen Phase und des
Adsorbens unter Bildung eines Gemischs,
- 34c) gegebenenfalls Teilen des Gemischs unter Abtrennen einer
festen Phase, wobei die feste Phase mindestens einen Teil des Adsorbens
beinhaltet,
- 34d) Zugabe eines Monoalkohols zu dem Gemisch, unter Bildung
einer weiteren feste Phase,
- 34e) Teilen des Gemischs in mindestens eine feste Phase und
eine flüssige Phase, wobei die flüssige Phase
mehr Ether beinhaltet als die feste Phase,
- 34f) Entfernen des Monoalkohols aus der flüssigen Phase.
-
Unter
einer Nachbehandlung werden alle denkbaren und dem Fachmann geläufigen
Schritte und Verfahren verstanden, die unternommen werden können,
um den in dem Verfahrensschritt 1f) erhaltenen Ether von
Nebenprodukten, Verunreinigungen, Bestandteilen der katalytisch
aktiven Zusammensetzung, sowie anderen Zusatzstoffen zu reinigen,
oder solche Verfahren, mit denen der Ether zu einem anderen Endprodukt weiterverarbeitet
wird.
-
Hierzu
werden insbesondere Destillations-, Sorpbtions-, Filtrier-, Bleich-,
Zentrifugier-, Kristallisations-, oder Trocknungsverfahren sowie
weiterführende Umset zungen, oder eine Kombination aus zwei
oder mehr davon, verstanden. Bevorzugt sind hierbei Verfahren, die
die Behandlung mit einem Adsorbens beinhalten.
-
Als
Adsorbens kann prinzipiell jedes dem Fachmann bekannte und zur Nachbehandlung
geeignet erscheinende Adsorbens eingesetzt werden. Ebenso kann eine
Mischung von zwei oder mehreren Adsorbentien eingesetzt werden.
Unter Adsorbentien im Sinne der Erfindung werden insbesondere Stoffe
verstanden, die einen Beitrag zur Verbesserung der physikalischen
Eigenschaften oder der Reinheit des erfindungsgemäß hergestellt
Ethers, vorliegend in der flüssigen Phase aus Verfahrensschritt 1f),
oder zu beidem, leisten können, ohne den erfindungsgemäßen
Rohether durch beispielsweise eine chemische Reaktion in seiner
Identität zu verändern. Erfindungsgemäß wird
das Adsorbens als teilchenförmiger Feststoff in den Rohether
eingebracht.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden von dem Adsorbens in einem Bereich von 10 bis
400 Teile zu 100 Teilen flüssiger Phase beinhaltend den
Ether aus Verfahrensschritt 1f) eingebracht. Weiter bevorzugt
werden von dem Adsorbens in einem Bereich von 25 bis 250 Teilen,
ganz besonders bevorzugt von 40 bis 250 Teilen, jeweils zu 100 Teilen
der flüssigen Phase aus Verfahrensschritt 1f)
ausgewählt. Gelegentlich können auch weniger als
10 Teile, beispielsweise 5 Teile zu 100 Teilen flüssiger
Phase aus Verfahrensschritt 1f) ausgewählt sein.
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Als
Partikelgröße des als teilchenförmigen
Feststoffs eingebrachten Adsorbens kommen grundsätzlich alle
dem Fachmann bekannten und für den Zweck der vorliegenden
Erfindung geeignet erscheinende Partikelgrößen
in Betracht. Als teilchenförmig wird der Feststoff insbesondere
dann bezeichnet, wenn es mindestens einen Teil seiner Partikel eine
Partikelgröße von 8 μm bis 5 mm aufweist.
Entsprechend dem zuvor Gesagten weisen vorzugsweise mindestens 70
Gew.-%, ins besondere mindestens 80 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens
90 Gew.-% und am meisten bevorzugt in einem Bereich von mindestens
95 Gew.-% bis 99,5 Gew.-% der Partikel, jeweils bezogen auf das
Gesamtgewicht des Adsorbens, eine Partikelgröße
in einem Bereich von 8 μm bis 0,1 mm auf. Gleichfalls gelten
die im vorstehenden Satz bezeichneten Gewichtsprozentangaben jeweils
für die nachfolgenden Partikelgrößenbereiche:
von 400 μm bis 5 mm, oder bevorzugt von 500 μm
bis 700 μm, oder von 1 bis 5 mm, jeweils bezogen auf das
Gesamtgewicht der Aktivkomponente.
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Das
als teilchenförmiger Feststoff vorliegende Adsorbens kann
Partikel einer einzigen Partikelgröße aufweisen
oder Partikel mehrer Partikelgrößen, die eine
Partikelgrößenverteilung bilden. Liegt eine Partikelgrößenverteilung
vor, ist eine einer Glockenkurve nahe kommende oder dieser entsprechende
Verteilung bevorzugt. Weiterhin ist es auch möglich, dass
Agglomerate von Partikeln auftreten, wenn zwei oder mehrere Partikel
aneinander haften. Auch solche Agglomerate werden durch den erfindungsgemäßen
Partikelbegriff unabhängig von ihrer Zusammensetzung und
ihrem Entstehen umfasst.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
weist die Aktivkomponente eine BET-Oberfläche nach DIN
66131 in einem Bereich von 50 bis 1500 m2 pro
g auf. Oftmals werden Aktivkomponenten mit einer BET-Oberfläche
in einem Bereich von 50 bis 250 m2 pro g
oder von 100 bis 200 m2 pro g, oder besonders
bevorzugt von 120 bis 190 m2 pro g bevorzugt.
Ebenfalls werden Aktivkomponenten mit einer BET-Oberfläche
von 500 bis 700 μm bevorzugt eingesetzt.
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Als
Adsorbens eignen sich beispielsweise Stoffe ausgewählt
aus den Kategorien: anorganische, oxidische Verbindungen, Aktivkohle,
Ionentauscher, oder zwei oder mehr davon. Bevorzugt werden anorganische,
oxidische Verbindungen sowie Ionentauscher.
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Der
Begriff Aktivkohle umfasst im Rahmen der vorliegenden Erfindung
auch Aktivkohle-Ruß, Aktivkohle-Koks und Graphit. Gelegentlich
wird jedoch nicht Aktivkohlemolekularsieb als Aktivkohle eingesetzt.
Erfindungsgemäß wird bevorzugt als Aktivkohle
eine solche ausgewählt, die zu mehr als 80 Gew.-%, oder
mehr als 90 Gew.-%, oder mehr als 95 bis 99 Gew.-% aus Kohlenstoff,
besonders bevorzugt aus elementarem Kohlenstoff besteht. Eine solche
Aktivkohle ist dann besonders vorteilhaft ausgestaltet, wenn sie
eine BET-Oberfläche in einem Bereich von 50 bis 1500 m2/g, insbesondere von 500 bis 700 m2/g, aufweist. Weiterhin liegt die Partikelgröße
einer vorteilhaft ausgestalteten Aktivkohle zu 75 Gew.-% oder mehr,
insbesondere 85 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der
Aktivkohle, in einem Bereich von 1 bis 5 mm. Besonders bevorzugt liegt
die Partikelgröße zu 85 Gew.-% oder mehr, insbesondere
90 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Aktivkohle,
in einem Bereich von 1,5 bis 4,75 mm.
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Als
Adsorbens eignet sich ebenfalls eine anorganische, oxidische Verbindung,
bevorzugt eine Oxidverbindung des Aluminiums, Zeolithe, Tone, oder
zwei oder mehr davon. Die anorganische, oxidische Verbindung weist
vorteilhafter Weise eine BET-Oberfläche in einem Bereich
von 50 bis 1500 m2/g, besonders bevorzugt
von 100 bis 500 m2/g, und am meisten bevorzugt
von 135 bis 190 m2/g auf. Weiterhin liegt
die Partikelgröße einer vorteilhaft ausgestalteten
anorganischen, oxidischen Verbindung zu 70 Gew.-% oder mehr, insbesondere
zu mehr als 85 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der
anorganischen, oxidischen Verbindung, in einem Bereich von 0,1 bis
2 mm, besonders bevorzugt von 0,5 bis 1,5 mm.
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Als
anorganische, oxidische Verbindung wird vorzugsweise eine oder mehrere
Verbindungen eingesetzt, ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus: Aluminiumoxid, Kieselsäure, Zeolith, Bentonit. Besonders bevorzugt
wird als anorganische, oxidische Verbindung Aluminiumoxid, insbesondere
säreaktiviertes, oder säureaktivierter Calciumbentonit,
eingesetzt.
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Als
Ionentauscher kommen prinzipiell alle dem Fachmann bekannten und
geeignet erscheinenden Ionenaustauschharze in Betracht. Bevorzugt
werden polymerharzbasierte Ionentauscher, insbesondere saure Kationenaustauschharze
ausgewählt, wobei das Austauschharz vorzugsweise auf Styrol-Vinylbenzol-Copolymer
basiert, und besonders bevorzugt mit Sulfonsäuregruppen
oder Carbonsäuregruppen, oder beiden, funktionalisiert
ist. Weiterhin liegt die Partikelgröße eines vorteilhaft
ausgestalteten Ionentauschers zu 75 Gew.-% oder mehr, insbesondere
85 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Ionentauschers,
in einem Bereich von 100 bis 1000 μm, bevorzugt von 300
bis 800 μm, und am meisten bevorzugt von 500 bis 700 μm.
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Ferner
kann auch eine Kombination aus zwei oder mehr Adsorbentien, insbesondere
eine Kombination aus zwei oder mehr Adsorbention unterschiedlicher
Kategorien, eingesetzt werden. Wird eine solche Kombination von
mindestens je einem Adsorbens der Kategorie anorganische, oxidische
Verbindung und der Kategorie Aktivkohle eingesetzt, wird vorteilhaft
ein Verhältnis von anorganischer, oxidischer Verbindung
zu Aktivkohle in einem Bereich von 10:1 bis 1:10, oder von 5:1 bis
1:5, oder von 5:1 bis 1:1, bevorzugt von 4:1 bis 1,5:1 eingesetzt.
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Gemäß einer
weiteren, bevorzugten Ausführungsform wird die Behandlung
mit einem Adsorbens, oder einer Mischung von zwei oder mehreren
Adsorbentien, für einen kontinuierlichen Betrieb ausgelegt.
Hierbei werden vorzugsweise zwei oder mehr Adsorptionskolonnen,
in welchen das Adsorbens vorliegt, parallel angeord net und fluidleitend über
Trennventile so mit dem Zustrom und dem Abstrom verbunden, dass
ein Wechselbetrieb der Kolonnen möglich ist. Die jeweils
nicht in Betrieb stehende Adsorptionskolonne kann einer regenerierenden
Behandlung unterzogen, oder mit neuem Adsorbens befüllt
werden. Als Maßnahmen zur Durchführung einer regenerierenden
Behandlung des Adsorbens kommen diejenigen in Betracht, die dem Fachmann
bekannt sind und hierzu geeignet erscheinen.
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Nachdem
die flüssige Phase und das Adsorbens gemäß Verfahrensschritt
5b) als erfindungsgemäß bevorzugte Ausführungsform
kontaktiert worden sind und ein Gemisch gebildet wurde, wird gewünschtenfalls das
Gemisch unter Abtrennen einer festen Phase geteilt, wobei die feste
Phase mindestens einen Teil des Adsorbens beinhaltet. Zur Teilung
des Gemischs kann jedes Verfahren eingesetzt werden, das dem Fachmann geeignet
erscheint. Besonders bevorzugt werden Filtrier-, Druckfiltrier-,
Sedimentations- oder Zentrifugierverfahren. Besonders bevorzugt
sind hier Filtrier- oder Druckfiltrierverfahren. Werden Filtrierverfahren
ausgewählt, so wird zu filtrierende Gemisch in einer Filtereinheit
an einer Filterfläche geteilt, wobei eine feste und eine
flüssige Phase erhalten wird. Bei einem Druckfiltrierverfahren
wird das zu filtrierende Gemisch vor dem Filtriervorgang zusätzlich
mit einem Druck beaufschlagt.
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Dem
Fachmann ist die Ausgestaltung eines geeigneten Filtrierverfahrens
als auch eines geeigneten Druckfiltrierverfahrens bekannt. Erfindungsgemäß bevorzugt
wird das Gemisch in einem Druckfiltrierverfahren geteilt, wobei
das zu filtrierende Gemisch mit Druck beaufschlagt und in der Filtervorrichtung
an einer Filterfläche geteilt wird, die beispielsweise
von einem engmaschigen Netz, einem Filterpapier, einem Gewebe oder einem
Gelege gebildet wird. Bevorzugt ist die Filtervorrichtung als Filterpresse
ausgestaltet. Das erfindungsgemäß bevorzugte Druckfiltrierverfahren
kann bei einem Druck in einem Bereich von 0,5 bis 20 bar, bevorzugt von
1 bis 10 bar, weiterhin bevorzugt von 1,5 bis 8 bar durchgeführt werden.
Oftmals wird das Druckfiltrierverfahren auch bei einem Druck in
einem Bereich von 1 bis 3 bar durchgeführt.
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Gemäß einer
weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird als besonders einfache Vorrichtung zum Teilen des Gemischs
ein Trichter mit einem Filterpapier ausgewählt.
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Im
Rahmen der zuvor beschriebenen Filtrierverfahrens wird das Gemisch
an einer Filterfläche in eine feste und eine flüssige
Phase geteilt, wobei sich während der Teilung des Gemischs
in der Trennvorrichtung oftmals eine feste Phase auf mindestens
der einen Filterfläche bildet. Die feste Phase weist bevorzugt
eine Stärke in einem Bereich von 1 bis 20 mm, bevorzugt
von 20 bis 18 mm und insbesondere bevorzugt von 3 bis 10 mm auf.
Die feste Phase beinhaltet vorzugsweise das Adsorbens, bevorzugt
in einer Menge in einem Bereich von 30 bis 90 Gew.-%, weiter bevorzugt
von 50 bis 80 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge an fester Phase.
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Ferner
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, die Teilung
in der Trennvorrichtung bei einer Temperatur von 0 bis 100°C,
bevorzugt von 10 bis 50°C, und am meisten bevorzugt von
10 bis 30°C durchzuführen. Die hierbei verbleibende
flüssige Phase wird dem Verfahrensschritt 5d) zugeführt.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird flüssige
Phase in Verfahrensschritt 5d) mit einem Monoalkohol zu einem Gemisch
vereint, wobei eine feste Phase gebildet wird. Bezüglich
der bevorzugten Vorgehensweise zum Vereinen der flüssigen
Phase mit einem Monoalkohol sei auf den Abschnitt bezüglich des
Kontaktierens der Verfahrenskomponenten verwiesen.
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Als
Monoalkohol eignet sich prinzipiell jeder Alkohol, der dem Fachmann
bekannt ist und zur Durchführung der erfindungsgemäßen
Ausführungsfonn geeignet erscheint. Besonders bevorzugt
eignen sich als Monoalkohole Verbindungen ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus: Methanol, Ethanol, 1-Propanol, 2-Propanol,
1-Butanol, 2-Butanol, 2,2-Dimethylpropanol, 1-Pentanol, 2-Pentanol,
Neopentylalkohol, oder eine Kombination von zwei oder mehr davon.
Gelegentlich kann es auch vorteilhaft sein, Monoalkohole mit 6 oder mehr
Kohlenstoffatomen einzusetzen.
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Besonders
bevorzugt beträgt der Gewichtsanteil der in Verfahrensschritt
5d) gebildeten, festen Phase in einem Bereich von 0,01 bis 1 Gew.-%,
weiter bevorzugt von 0,1 bis 0,8 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge
an flüssiger Phase und zugegebenem Monoalkohol. Weiterhin
bevorzugt beinhaltet die feste Phase Teile der im erfindungsgemäßen
Verfahren eingesetzten katalytisch aktiven Zusammensetzung, deren Salze
oder Umsetzungsprodukte, oder eine Kombination von zwei oder mehr
davon.
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Ausführungsformgemäß wird
das Gemisch in Verfahrensschritt 5e) in mindestens eine feste Phase und
mindestens eine flüssige Phase geteilt, wobei die flüssige
Phase mehr Ether beinhaltet als die feste Phase. Hinsichtlich des
Teilens des Gemisches wird auf die zuvor beschriebenen Filtrier-,
insbesondere Druckfiltrierverfahren verwiesen. Bevorzugt beinhaltet
die flüssige Phase mehr als 50 Gew.-%, besonders bevorzugt mehr
als 70 Gew.-%, noch mehr bevorzugt mehr als 80 Gew.-% und insbesondere
bevorzugt mehr als 90 Gew.-% Ether, bezogen auf die Gesamtmenge
an flüssiger und fester Phase.
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Die
flüssige Phase aus Verfahrensschritts 5e) wird in Verfahrensschritt
5f) durch zumindest teilweises Entfernen des Monoalkohols aufkonzentriert.
Zum Entfernen des Monoalkohols eignen sich prinzipiell alle dem Fachmann
bekannten und zur Durchführung dieser Maßnahme
geeignet erscheinenden Verfahren, insbesondere Destillationsverfahren.
Hierbei kann es sowohl bevorzugt sein, den Monoalkohol von der flüssigen
Phase, welche den Ether beinhaltet, durch Destillation zu entfernen,
als auch den Ether aus dem Monoalkohol durch Destillation zu entfernen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird das Entfernen des Monoalkohols, oder des Ethers, aus der flüssigen
Phase bei vermindertem Druck, besonders bevorzugt bei weniger als
500 mbar bis 1 mbar, noch mehr bevorzugt bei weniger als 200 mbar
bis 1 mbar und am meistens bevorzugt bei weniger als 100 mbar bis
1 mbar Druck, oder bezogen auf den Umgebungsdruck durchgeführt.
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Im
Folgenden wird beispielhaft eine Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei die Vorrichtung
noch optionale Merkmale aufweist und keinesfalls eine Einschränkung
des bisher Gesagten darstellen soll, anhand von Zeichnungen weiter
erläutert.
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In 1 ist
eine Produktionseinheit mit verschiedenen Vorrichtungen, die zur
Durchführung des erfindungemäßen Verfahrens
geeignet und bevorzugt sind, dargestellt. Produktionseinheit (1d), 1e))
wird über den Einlass 1a) eine wässrige
Phase, über ein Einlass 1b) eine ölige
Phase und ggf. über den Einlass 1c) weitere Zusatzstoffe
zugeführt. Im Verfahrensschritt 1d) wird zum Kontaktieren
der beiden Phasen beispielsweise ein Mischer oder ein Rührer
eingesetzt, bevor das so erhaltene Gemisch in Verfahrensschritt 1e)
in eine wässrige Phase (WP) und eine ölige Phase
(OP) geteilt wird. Die wässrige Phase (WP) aus der Produktionseinheit
(1d), 1e)) wird in die Produktionseinheit über
den Einlass 1a), oder einen separaten Einlass, zurückgeführt.
Die ölige Phase (OP) aus der Produktionseinheit (1d), 1e))
wird in einem Verfahrensschritt 1f), beispielsweise in
einer Flashsäule, oder einem sonstigen geeigneten Abscheider,
in eine ölige Phase, den Ether beinhaltend, und eine gasförmige
Phase (g) geteilt. Die gasförmige Phase (g) wird, ggf. über
eine Vorrichtung zur Verflüssigung einer gasförmigen
Phase (g) als flüssige Phase (fl) mit der öligen
Phase, die als Verfahrensschritt 1b) der Produktionseinheit
zugeführt wird, vereinigt. Die ölige Phase beinhaltend
den Ether wird aus Verfahrensschritt 1f) als Produkt (P)
erhalten.
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In 2 ist
eine Anlage dargestellt, bei der zwei Produktionseinheiten so verbunden
sind, dass das ausführungsformgemäß bevorzugte
Verfahren im Gegenstromprinzip geführt wird. Dabei erfolgt
die Bereitstellung der wässrigen Phase (WP) an Produktionseinheit
II., die Bereitstellung der öligen Phase (OP) an Produktionseinheit
I.. Der Abstrom der öligen Phase (OP) der Produktionseinheit
I. wird als Verfahrensschritt 1b) der weiteren Produktionseinheit
II. zugeführt und der Abstrom der wässrigen Phase
(WP) der weiteren Produktionseinheit II. als Verfahrensschritt 1a)
der Produktionseinheit I. zugeführt. Der Verfahrensschritt 1)
wird an dem Abstrom der öligen Phase (OP) von Produktionseinheit
II. durchgeführt, wobei die dabei erhältliche
gasförmige Phase (g), ggf. über eine Vorrichtung
zur Verflüssigung einer gasförmigen Phase (g)
als flüssige Phase (fl), mit der öligen Phase,
die als Verfahrensschritt 1b) der Produktionseinheit I.
zugeführt wird, vereinigt wird.
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In 3 wird
exemplarisch eine Produktionseinheit, wie in 1 oder 2 beschrieben,
dargestellt. Eine solche Produktionseinheit beinhaltet eine beheizbare
Mischeinheit (A) und, fluidleitend verbunden, eine, ebenfalls beheizbare,
Trenneinheit (D). Die Mischeinheit (A), die mit einem Rührer
B ausgestattet ist, wird über die Zuführung 1a)
eine wässrige Phase und die Zuführung 1b)
eine ölige Phase, sowie gegebenenfalls über eine
weitere Zuführung 1a') eine weitere wässrige
Phase (WP) zugeführt. An der Oberfläche des Flüssigkeitsspiegels
in der Mischeinheit (A) wird über eine Führung,
die fluidleitend verbunden als Zuführung der Trenneinheit
(C) dient, das in der Mischeinheit (A) hergestellte Gemisch entnommen.
In der Trenneinheit D, die als Abscheider ausgestattet ist, wird über eine
am Boden der Trenneinheit (D) befindliche Führung die wässrige
Phase (WP) entnommen, sowie an der Oberfläche des Flüssigkeitsspiegels
der getrennten Phasen, die ölige Phase (OP) über
eine Ableitung dem Verfahrensschritt 1f) zugeführt.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung Formulierungen, vorzugsweise, jeweils als
gesonderte Ausgestaltung, Fasern, Filme, Formkörper, Formassen,
Lack-, Textilhilfsmittel-, Entschäumer-, Klebstoff-Reinigungs-,
Kunststoffadditiv-, Salben-, Bohrspül-, Schmier-, Bodenverfestigungs-,
Lebensmittel-, Konservierungs- oder Bohrlochreinigungszusammensetzungen,
jeweils beinhaltend eine auf dem durch das erfindungsgemäße
Verfahren erhältlichen Ether basierende Formulierungskomponente
oder durch das erfindungsgemäße Verfahren erhältlichen
Ether oder eine Mischung aus beiden. Vorzugsweise ist die Etherkomponenten
oder der Ether oder beide in den vorstehenden Formulierungen in
einer Menge in einem Bereich von 0,0001 bis 70 Gew.-%, vorzugsweise
von 0,001 bis 50 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 bis 30
Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Verarbeitung, enthalten.
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Ferner
betrifft die Erfindung die Verwendung einer auf dem durch das erfindungsgemäße
Verfahren erhältlichen Ether basierende Formulierungskomponente
oder eines durch das erfindungsgemäße Verfahren erhältlichen
Ethers oder eine Mischung aus beiden als Formulierungskomponente
in Formulierungen, insbesondere, jeweils als gesonderte Ausgestaltungen,
in Fasern, Filmen, Formkörpern, Formassen, Lack-, Textilhilfsmittel-,
Entschäumer-, Klebstoff-, Reinigungs-, Waschmittel-, Kunststoffadditiv-,
Salben-, Bohrspül-, Schmier-Bodenverfestigungs-, Lebensmittel-,
Konservierungs- oder Bohrlochreinigungszusammensetzungen, sowie
in Produkten zur Haar- und Körperpflege, als schaumarme
Netzmittel in Reinigungszusammensetzungen, oder als Emulgator. Vorzugsweise
wird die Etherkomponenten oder der Ether oder beide in den vorstehenden
Formulie rungen in einer Menge in einem Bereich von 0,0001 bis 70
Gew.-%, vorzugsweise von 0,001 bis 50 Gew.-% und besonders bevorzugt
von 0,01 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Verarbeitung,
verwendet.
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Formulierungskomponenten
basieren dann auf den durch das erfindungsgemäße
Verfahren erhältlichen Ether, wenn dieser Ether als ein
Ausgangsprodukt bei der Herstellung, vorzugsweise chemischer Umsetzung,
dieser Formulierungskomponente eingesetzt wird. Weiterhin sind die
vorstehenden Formulierungen abgesehen von den auf dem erfindungsgemäß erhältlichen
Ether basierenden Formulierungskomponenten und dem erfindungsgemäß erhältlichen
Ether selbst dem Fachmann aus einschlägigen Lehrbüchern
bekannt.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Zwischenprodukts I,
mindestens beinhaltend folgende Schritte
- ZS1:
Bereitstellen als Zwischenkomponenten:
ZS1a: mindestens eines
Ethers erhältlich nach dem Eingangs beschriebenen, erfindungsgemäßen
Verfahren,
ZS1b: Bereitstellen einer Carbonsäurekomponente,
- ZS2: Umsetzen der Zwischenkomponenten unter Erhalt des Zwischenprodukts
I.
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Im
Verfahrensschritt ZS1 werden zunächst die Zwischenkomponenten
bereit gestellt. Bevorzugt weisen die Ether ZS1a von 85 Mol-% bis
99,99 Mol-%, weiter bevorzugt von 90 Mol-% bis 99,99 Mol-% und am meisten
bevorzugt von 95 Mol-% bis 99 Mol-%, oder bis 99,9 Mol-%, oder bis
99,99 Mol-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge an Ether, Etherverbindungen
auf, die ein oder zwei freie Hydroxygruppen tragen. Bevorzugt weisen
die Ether ZS1a weniger als 15 Mol-% bis 0,01 Mol-%, weiter bevorzugt
weniger als 10 Mol-% bis 0,01 Mol-% und am meisten bevorzugt weniger
als 5 Mol-% bis 1 Mol-%, oder bis 0,1 Mol-%, oder bis 0,01 Mol-%,
jeweils bezogen auf die Gesamtmenge an Ether, Etherverbindungen
auf, die keine freien Hydroxygruppen tragen.
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Als
Carbonsäurekomponente zur Herstellung des Zwischenprodukts
I können prinzipiell alle dem Fachmann bekannten Carbonsäuren
eingesetzt werden. Der Begriff „Carbonsäurekomponente”,
wie er hierin verwendet wird, umfasst die Carbonsäure in
ihrer protonierten Form, die Carbonsäure in ihrer deprotonierten Form,
und auch Salze der Carbonsäure, als auch Mischungen von
mindestens zwei der vorstehenden, oder der Carbonsäure
in ihrer protonierten Form, ihrer deprotonierten Form und mindestens
eines oder mehrerer Salze der Carbonsäure.
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Weiterhin
umfasst der Begriff „Carbonsäurekomponente” grundsätzlich
alle Verbindungen, die mindestens eine Carbonsäuregruppe
aufweisen. Dieser Begriff umfasst auch Verbindungen, die neben der
mindestens einen Carbonsäuregruppe andere funktionelle
Gruppen, wie Ethergruppen, aufweisen.
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Weiterhin
umfasst der Begriff Carbonsäurekomponente die Säurehalogenide,
insbesondere Chloride der Carbonsäure, sowie die Säureanhydride
der Carbonsäure. Diese Carbonsäurekomponenten
weisen vorzugsweise eine im Vergleich zur Carbonsäure gesteigerte
Reaktivität der Carbonsäuregruppe auf, so dass
bei einer Umsetzung mit einem Alkohol die Esterbildung begünstigt
wird.
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Ferner
kann als Carbonsäurekomponente auch eine Carbonsäure
in technischer Qualität eingesetzt werden. Es ist ebenfalls
denkbar, dass als Carbonsäurekomponente nicht eine einzelne
Carbonsäure oder eine einzelne Carbonsäure in
technischer Qualität, sondern eine Mischung mehrerer Carbonsäuren
eingesetzt wird. Beispielweise können mehrere Formen der
Carbonsäure entsprechend dem oben Gesagten als Mischung
eingesetzt werden. Bevorzugt werden mehrere Carbonsäu ren,
gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmal, eine
unterschiedliche Anzahl an Kohlenstoffatomen, eine unterschiedliche
Anzahl an Carboxygruppen oder eine unterschiedliche Struktur, oder
Carbonsäuren, die sich gleichzeitig in mehreren der vorgenannten
Merkmale unterscheiden, eingesetzt, wie sie beispielsweise aus großtechnischen
Prozessen als technische Qualitäten erhalten werden können.
Dem Fachmann ist die stoffabhängige Menge an Verunreinigungen
in der technischen Qualität geläufig.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist der Einsatz von Mono-, Di-, Tri- oder Tetracarbonsäuren.
Als Carbonsäurekomponenten kommen insbesondere gesättigte
oder ungesättigte Carbonsäuren, Säurechloride
der Carbonsäuren sowie Säureanhydride der Carbonsäuren
mit einer Anzahl an Kohlenstoffatomen in einem Bereich von 4 bis
26, besonders bevorzugt in einem Bereich von 4 bis 10, oder von
8 bis 24, noch mehr bevorzugt in einem Bereich von 10 bis 22, darüber
hinaus bevorzugt in einem Bereich von 12 bis 20 und am meisten bevorzugt
in einem Bereich von 14 bis 18 in Frage. Weiterhin weisen die Carbonsäurekomponenten
bevorzugt von 8 bis 12 C-Atome auf. Entsprechend einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform werden ungesättigte aliphatische,
oder ungesättigte cycloaliphatische Carbonsäuren,
davon bevorzugt Di-, Tri- oder Tetracarbonsäuren, ausgewählt.
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In
diesem Zusammenhang geeignete Carbonsäurekomponenten, die
sind beispielsweise abgeleitet von folgenden Monocarbonsäuren:
Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure,
Valeriansäure, Capronsäure, Önanthsäure,
Caprylsäure (Octansäure), i-Octansäure,
Pelargonsäure (Nonansäure), Caprinsäure
(Decansäure), Laurinsäure (Dodecansäure),
Myristinsäure, Palmitinsäure, Margarinsäure,
Stearinsäure, Arachinsäure, Behensäure
oder auch ungesättigte Carbonsäuren wie z. B.
Acrylsäure, Methacrylsäure, 3-Butensäure, 4-Pentensäure,
5-Hexensäure, 6-Heptensäure, 7-Octensäure,
8-Nonensäure, 9-Decensäure, Undecenylsäure,
Palmitoleinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure,
Vaccensäure, Icosensäure, Ricinolsäure,
12- Hydroxystearinsäure, Cetoleinsäure, Erucasäure,
sowie mehrfach ungesättigte Carbonsäuren, beispielsweise
Linolsäure, Linolensäure, Arachidonsäure,
Timnodonsäure, Clupanodonsäure oder Cervonsäure.
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Als
Carbonsäurekomponenten auf Basis von Dicarbonsäuren
eignen sich beispielsweise Malonsäure, Maleinsäure,
Fumarsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure,
Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure,
Azelainsäure, Sebacinsäure, Weinsäure, Äpfelsäure, α-Ketoglutarsäure,
Oxalessigsäure, o-Phthalsäure, m-Phthalsäure, p-Phthalsäure
oder Tetrahydrophthalsäure, und/oder substituierte Tetrahydrophthalsäuren.
Beispiele für eine geeignete Tricarbonsäure sind
Trimellitinsäure oder Zitronensäure. Denkbar ist
ferner der Einsatz einer Mischung aus mindestens zwei der vorstehend
genannten Carbonsäurekomponenten, oder von Mischungen von einer
oder mehreren Mono-, Di-, Tri- oder Tetracarbonsäuren.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird als Zwischenkomponente
ZS1 zusätzlich mindestens ein Katalysator ZS1c zur Herstellung
des Zwischenprodukts I eingesetzt, wobei der Katalysator ZS1c allgemein
zum Verestern von Alkoholen mit Carbonsäuren und/oder Carbonsäurederivaten
geeignet ist. Als Katalysator eignen sich prinzipiell alle dem Fachmann
geläufigen und zum Verestern geeignet erscheinenden Verbindungen.
Besonders bevorzugt sind Metallkatalysatoren auf der Basis von Zinn,
Titan, Zirkonium, die bevorzugt als feinverteilte Metallpulver eingesetzt
werden. Als Metallverbindung eignen sich die Salze, Oxide oder löslichen
organischen Verbindungen der zuvor beschriebenen Metalle, oder eine
Mischung aus mindestens zwei davon. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt ist ein Katalysator ausgewählt aus a) eine oder
mehrere zweiwertige Zinnverbindungen, oder b) ein oder mehrere Zinnverbindungen
und elementares Zinn, die sich mit den Edukten zu zweiwertigen Zinnverbindungen
umsetzen können. Beispielsweise kann als Katalysator Zinn,
Zinn(II)chlorid, Zinn(II)sulfat, Zinn(II)alkoholate, oder Zinn(II)salze
von organischen Säuren, insbesondere von Mono- und Dicarbonsäuren,
z. B. Dibutylzinndilaurat, Dibutylzinndiacetat, oder einer Mischung
aus mindestens zwei davon, eingesetzt werden. Besonders bevorzugte
als Zinnkatalysator ist Zinn(II)oxalat und Zinn(II)octoat. Ferner
eignet sich Kaliumoctanoat als Katalysator.
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Im
Verfahrensschritt ZS2 werden die Zwischenkomponenten unter Erhalt
des Zwischenprodukts I umgesetzt. Die Durchführung dieser
Umsetzung kann durch alle dem Fachmann bekannte und geeignet erscheinende
Verfahren erfolgen. Dabei kann es vorteilhaft sein, bei der Reaktion
gebildetes Wasser aus dem Reaktionsgemisch zu entfernen, wobei dieses
Entfernen des Wassers vorzugsweise durch Destillation während
der Umsetzung erfolgt.
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Weiterhin
ist es bevorzugt, die Umsetzung bei einer Temperatur in einem Bereich
von 100 bis 300°C, besonders bevorzugt in einem Bereich
von 100 bis 270°C und ganz besonders bevorzugt in einem
Bereich von 100 bis 250°C, am meisten bevorzugt in einem
Bereich von 110 bis 240°C und weiterhin bevorzugt in einem Bereich
von 170 bis 230°C durchzuführen. Die bevorzugten
Temperaturen hängen von der gewählten Carbonsäurekomponente,
insbesondere ihrer Oxidationstabilität, dem Reaktionsfortschritt,
dem Katalysatorgemisch und der Katalysatorkonzentration ab. Diese
können für jeden Einzelfall durch Versuche leicht
ermittelt werden.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform, wird die Umsetzung,
zumindest zu einem Teil bei einem verminderten Druck in einem Bereich
von 2 bis 800 mbar durchgeführt. Besonders bevorzugt liegt der
verminderte Druck in einem Bereich von 5 bis 700 mbar, oder bei
10 bis 550 mbar, oder bei 15 bis 500 mbar. Am meisten bevorzugt
beträgt der Druck zumindest bei einem Teil der Um setzung
zwischen 5 und 400 mbar. Weiterhin ist es bevorzugt, die Verfahrenskomponenten
während der Umsetzung durch Rühren zu mischen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Carbonsäurekomponente
in einem molaren Verhältnis der Carbonsäuregruppen
der Carbonsäurekomponente zu Hydroxygruppen des Ethers
von 7:1 bis 1:7, besonders bevorzugt von 3:1 bis 0,5:1 eingesetzt.
Werden Di- oder Tricarbonsäuren ausgewählt, ist
ein molares Verhältnis von Carbonsäuregruppen
der Carbonsäurekomponente zu Hydroxygruppen des Ethers
in einem Bereich von 1:1 bis 5:1, oder von 1,2:1 bis 5:1, oder von
2:1 bis 3:1 bevorzugt. Werden als Carbonsäuren Monocarbonsäuren
ausgewählt, so ist ein molares Verhältnis der
Carbonsäuregruppen der Monocarbonsäuren zu Hydroxygruppen
des Ethers in einem Bereich von 0,5:1 bis 1:1, insbesondere von
0,8:1 bis 0,95:1 bevorzugt.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das Zwischenprodukt
I mit mindestens einem Polyol mit 2 bis 6 Hydroxygruppen unter Erhalt
eines Zwischenprodukts II verestert. Als Polyol zur Veresterung
des Zwischenprodukts I zum Zwischenprodukt II ist prinzipiell jedes
dem Fachmann bekannte und zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet erscheinende Polyol mit 2 bis 6 Hydroxygruppen geeignet.
Der Begriff „Polyol”, wie er hier verwendet wird,
umfasst das Polyol in seiner protonierten Form, das Polyol in seiner
deprotonierten Form, insbesondere Salze des Polyols, als auch Mischungen
des Polyols in seiner protonierten Form und seiner deprotonierten
Form oder Mischungen des Polyols in seiner protonierten Form, seiner
deprotonierten Form und eines oder mehrerer Salze des Polyols.
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Die
Anzahl an Kohlenstoffatomen im Polyol mit 2 bis 6 Hydroxygruppen
liegt vorzugsweise in einem Bereich von 3 bis 30, besonders bevorzugt
3 bis 18, weiterhin bevorzugt 3 bis 10 und am meisten bevorzugt 3,
4, 6 oder 8.
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Als
Polyol kann auch ein Polyol in technischer Qualität eingesetzt
werden. „Technische Qualität” bedeutet
im Zusammenhang mit einem chemischen Stoff oder einer chemischen
Zusammensetzung, dass der chemische Stoff oder die chemische Zusammensetzung
geringe Mengen an Verunreinigungen aufweist. Insbesondere kann der
chemische Stoff oder die chemische Zusammensetzung in einem Bereich
von 5 bis 20 Gew.-%, bevorzugt von 5 bis 15 Gew.-%, mehr bevorzugt
von 5 bis 10 Gew.-% Verunreinigungen, bezogen auf die Gesamtmenge
des chemischen Stoffs oder der chemischen Zusammensetzung, aufweisen.
Besonders bevorzugt weist der chemische Stoff oder die chemische
Zusammensetzung von 1,5 bis 5 Gew.-% Verunreinigungen auf. Unter
Verunreinigungen werden alle Anteile verstanden, die von dem chemischen
Stoff oder der chemischen Zusammensetzung verschieden sind. Der
Anteil an Verunreinigungen in Bezug auf die Einordnung als „Technische
Qualität” ist stoff- oder zusammensetzungsabhängig,
oder auch vom Herstellungsverfahren abhängig. Dem Fachmann
ist diese Einordnung in Abhängigkeit vom Stoff und dem
Herstellungsverfahren geläufig.
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Es
ist ebenfalls denkbar, dass als Polyol nicht ein einzelnes Polyol
oder ein einzelnes Polyol technischer Qualität, sondern
eine Mischung mehrerer Polyole im Sinne der vorstehend genannten
chemischen Zusammensetzung eingesetzt wird. Beispielweise können
mehrere Formen des Polyols entsprechend dem oben Gesagten als Mischung
eingesetzt werden. Bevorzugt werden mehrere Polyole, gekennzeichnet
durch mindestens eines der folgenden Merkmale, wie unterschiedliche
Anzahl an Kohlenstoffatomen, unterschiedliche Anzahl an Hydroxygruppen
oder unterschiedliche Struktur, oder Polyole, die sich gleichzeitig
in zwei oder mehr der vorgenannten Merkmale unterscheiden, eingesetzt,
wie sie beispielsweise aus großtechnischen Prozessen als
technische Qualitäten erhalten werden können.
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Als
Polyol mit 2 Hydroxygruppen eignen sich beispielsweise 1,2-Ethandiol,
1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol, Dihydroxyaceton, 2-Methyl-1,3-propandiol,
2-Butin-1,4-diol, 3-Buten-1,2-diol, 2,3-Butandiol, 1,4-Butandiol,
1,3-Butandiol, 1,2-Butandiol, 2-Buten-1,4-diol, 1,2-Cyclopentandiol,
3-Methyl-1,3-butandiol, 2,2-Dimethyl-1,3-propandiol, 4-Cyclopenten-1,3-diol,
1,2-Cyclopentandiol, 2,2-Dimethyl-1,3-propandiol, 1,2-Pentandiol, 2,4-Pentandiol,
1,5-Pentandiol, 4-Cyclopenten-1,3-diol, 2-Methylen-1,3-propandiol,
2,3-Dihydroxy-1,4-dioxan, 1,6-Hexandiol, 2,5-Hexandiol, 3,4-Hexandiol,
1,2-Hexandiol, 1,2-Cyclohexandiol, 1,3-Cyclohexandiol, 1,2-Heptandiol,
1,7-Heptandiol, 2,6-Heptandiol, 3,4-Heptandiol, 1,2-Cycloheptandiol,
1,3-Cycloheptandiol, 1,4-Cycloheptandiol, 1,2-Octandiol, 1,8-Octandiol,
2,7-Octandiol, 4,5-Octandiol, 1,2-Cyclooctandiol, 1,3-Cyclooctandiol,
1,4-Cyclooctandiol, 1,5-Cyclooctandiol, 1,2-Nonandiol, 1,9-Nonandiol,
2-Methyl-1,9-octandiol, 2,2-Dimethyl-1,9-octandiol, oder zwei oder
mehr davon.
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Als
Polyol mit 3 Hydroxygruppen eignen sich beispielsweise Glycerin,
1,2,4-Butantriol, Erythrose, Threose, Trimethylolethan, Trimethylolpropan,
2-Hydroxymethyl-1,3-propandiol oder zwei oder mehr davon.
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Als
Polyol mit 4 Hydroxygruppen eignen sich beispielsweise Erythrit,
Threit, Pentaerythrit, Arabinose, Ribose, Xylose, Ribulose, Xylulose,
Lyxose, Ascorbinsaure, Gluconsäure-γ-lacton, oder
zwei oder mehr davon.
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Als
Polyol mit 5 oder 6 Hydroxygruppen eignen sich beispielsweise Arabit,
Adonit, Xylitol, Glycerindimer und Dipentaerythrit, oder zwei oder
mehr davon.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform eignen sich als Polyole
Derivate der zuvor genannten, die durch Umsetzung der vorgenannten
Polyole mit 2 bis 10 Einheiten, insbesondere 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder
9 Einheiten, Ethylenoxid und/oder Propylenoxid umgesetzt wurden.
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Als
Reaktionsbedingungen eignen sich bevorzugt diejenigen, die zuvor
bei der Darstellung des Zwischenprodukts I beschrieben wurden, jedoch
ist hierbei ein molares Verhältnis von Carbonsäuregruppen
zu Hydroxygruppen in einem Bereich von 1:1 bis 1,5:1, insbesondere
von 1:1 bis 1,3:1 bevorzugt. Weiterhin kann gewünschtenfalls
einer der zuvor bei der Darstellung des Zwischenprodukts I beschriebenen
Katalysatoren ausgewählt werden.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Zusammensetzung
LK, insbesondere geeignet zum Lackieren, mindestens beinhaltend
als LK-Komponenten
- LK1: ein Zwischenprodukt
II erhältlich nach dem zuvor beschriebenen Verfahren,
- LK2: einen Radikalinitiator, und
- LK3: ggf. einen Inhibitor.
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Als
Zwischenprodukt II ist besonders bevorzugt eines einsetzbar, das
in einer Umsetzung des erfindungsgemäßen Ethers
mit einer oder mehreren, vorzugsweise einfach oder mehrfach ungesättigten,
Di- oder Tricarbonsäuren erhalten wurde, wobei ein molares
Verhältnis von Carbonsäuregruppen zu Hydroxygruppen in
einem Bereich von 1:1 bis 5:1, oder von 1,2:1 bis 5:1, oder von
2:1 bis 3:1 bevorzugt ist. Die Di- oder Tricarbonsäuren
weisen besonders bevorzugt in einem Bereich von 4 bis 10 C-Atomen
auf.
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Bevorzugt
für den Einsatz als LK-Komponente LK1 weist das Zwischenprodukt
II mehr freie Hydroxygruppen als freie Carbonsäuregruppen
auf. Besonders bevorzugt weist das Zwischenprodukt II mehr als 80 Mol-%,
oder mehr als 90 Mol-%, bis zu 99,9 Mol-% Hydroxygruppen, jeweils
bezogen auf die Summe der Molprozente der freien Hydroxygruppen
und der freien Carbonsäuregruppen auf. Weiter bevorzugt
weist das Zwischenprodukt II für den Einsatz als LK-Komponente
keine freien Carbonsäuregruppen auf.
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Als
Radikalinitiator eignet sich prinzipiell jede Verbindung, die dem
Fachmann bekannt und zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Zusammensetzung LK, welche sich insbesondere zum Lackieren von Oberflächen
eignet, geeignet erscheint. Ein Radikalinitiator bedeutet eine Verbindung,
die durch Einwirkung einer äußeren Anregung, beispielsweise
Licht, Wärme, oder einer sonstigen Strahlung, oder einer
weiteren Chemikalie, mindestens ein, vorzugsweise zwei oder mehr
Fragmente bildet, wobei mindestens eines davon ein ungepaartes Elektron
aufweist. Weiteres hierzu ist z. B. dem Roempp Lexikon Chemie,
10. Auflage, 1999, Georg Thieme Verlag, Stuttgart/New York, unter
dem Stichwort „radikalische Polymerisation",
und gängigen Lehrbüchern der Organischen und Polymerchemie
entnehmbar. Besonders bevorzugt eignen sich als Radikalinitiator: Azo-bis-(isobutyronitril)(AIBN),
Dibenzoylperoxid (BPO), Naphthenate wie Cobalt- oder Zirkoniumnaphthenat.
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Weiter
kann die Zusammensetzung LK ein oder mehrere Inhibitoren aufweisen.
Als Inhibitoren eignen sich prinzipiell alle dem Fachmann bekannten
und für den Einsatz als Inhibitor geeignet erscheinenden
Verbindungen. Zur Begrifflichkeit „Inhibitor” sei
erneut auf das zuvor zitierte Roempp Lexikon Chemie, Stichwort „Inhibitoren",
Definition Nr. 1 „chemisch wirkende Inhibitoren" verwiesen.
Besonders bevorzugt eignet sich 2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol
(BHT) oder tert-Butylmethoxyphenol (BHA). Durch Einsatz von Inhibitoren lässt
sich die Verar beitungszeit der Zusammensetzung LK, beispielsweise
beim Lackieren, verlängern. Eine für eine bestimmte
Anwendung günstige Kombination aus Radikalbildner, oder
mehreren davon, und Inhibitor, oder mehreren davon, kann der Fachmann
in wenigen Tests einfach ermitteln.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zum Lackieren beinhaltend die zuvor beschriebene Zusammensetzung
LK. Die zuvor beschriebene Zusammensetzung LK eignet sich insbesondere
als Lackbindemittel für lufttrocknende Lacke, insbesondere
Alkydharzlacke. Hierbei ist es besonders bevorzugt, die Zusammensetzung
LK mit Additiven, beispielsweise Sikkativen, Füllstoffen,
Pigmenten, Hautverhinderungsmitteln, Pigmentdispergatoren, oder
zwei oder mehr davon, zu versehen. Ferner ist die Zugabe von organischen
Lösungsmitteln bevorzugt. Als Hautverhinderungsmittel für
Zusammensetzungen LK eignet sich besonders bevorzugt Methylethylketonoxim.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Zusammensetzung
VK, insbesondere geeignet zum Reaktiwerdünnen, mindestens
beinhaltend als VK-Komponenten
- VK1: ein Zwischenprodukt
I erhältlich nach dem zuvor beschriebenen Verfahren,
- VK2: einen Ester aus einer ungesättigten Carbonsäure
mit 6 bis 22 C-Atomen und einem Polyol mit 3 bis 6 Hydroxygruppen.
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Unter „Reaktivverdünnern” werden
Stoffe verstanden, durch deren Zugabe die Viskosität einer
Zusammensetzung verringert wird, wobei diese Stoffe beim Verfilmen,
Härten und/oder Abbinden der Zusammensetzung chemische
Bindungen mit Bestandteilen der Zusammensetzung eingehen und Teil
der verfilmten, gehärteten und/oder abgebundenen Zusammensetzung
werden.
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Als
VK-Komponente VK1 eignet sich insbesondere ein Zwischenprodukt I,
das in einer Umsetzung des erfindungsgemäßen Ethers
mit einer oder mehreren, vorzugsweise einfach oder mehrfach ungesättigten,
Monocarbonsäure erhalten wurde, wobei das molare Verhältnis
von Carbonsäuregruppen zu Hydroxygruppen in einem Bereich
von 0,2:1 bis 1:1, oder von 0,5:1 bis 0,9:1 bevorzugt. Die Monocarbonsäuren
weisen besonders bevorzugt in einem Bereich von 6 bis 22, oder mehr
bevorzugt von 12 bis 22, C-Atome auf. Besonders bevorzugt werden
Linolsäure, Linolensäure und/oder Mischungen ungesättigter
Fettsäuren ausgewählt, wie sie aus der Spaltung
natürlicher Fette, z. B. Sonnenblumenöl, Leinöl
oder Tallöl, oder Konjuenfettsäuren aus Pflanzen- oder
Rizinenfettsäure erhältlich sind.
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Bevorzugt
weist das Zwischenprodukt ein Verhältnis von OH-Zahl als
Maß für die freien OH-Gruppen zu Säurezahl
als Maß für die freien Carboxylgruppen von mehr
als 4:1, oder mehr als 9:1, oder bevorzugt mehr als 10:1 und ferner
bevorzugt mehr als 100:1 auf. Noch mehr bevorzugt weist das Zwischenprodukt
I für den Einsatz als VK-Komponente keine freien Carbonsäuregruppen
auf. Gleichwohl können in dem Zwischenprodukt als Verunreinigung
Carbonsäuren mit freien Carbonsäuregruppen, beispielsweise
aus der Darstellung des Zwischenprodukts I, vorliegen.
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Weiter
können als VK-Komponente VK2 ein oder mehrere Ester ungesättigter
Fettsäuren mit 6 bis 22 C-Atomen und den schon zuvor beschriebenen
Polyolen mit 2 bis 6 Hydroxygruppen eingesetzt werden. Besonders
bevorzugt wird die Zusammensetzung VK zum Reaktivverdünnen
in einem Gewichtsanteil von 5 bis 50 Gew.-% zu einer Lackzusammensetzung,
bezogen auf den Festkörperanteil der Lackzusammensetzung, zugesetzt
werden. Eine Lackzusammensetzung bedeutet eine Zusammensetzung,
die zum Lackieren von Oberflächen geeignet ist. Unter dem
Festkörperanteil wird der Gewichtsanteil einer Zusammensetzung
nach Abzug von organischen Lösungsmitteln und Wasser verstanden.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zum Reaktivverdünnen beinhaltend die zuvor beschriebene
Zusammensetzung VK. Diese eignet sich insbesondere zum Reaktivverdünnen von
lufttrocknenden Lackbindemitteln.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend beispielhaft durch Zeichnungen
und Beispiele erläutert.
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Meßmethoden
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Sofern
nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen sämtliche
Messungen nach den einschlägigen ISO-Normen. Wenn dort
nichts anderes bestimmt ist, wurde eine Temperatur von 23°C,
ein Luftdruck von 1 bar und eine relativen Luftfeuchtigkeit von
50% gewählt.
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Zusammensetzung eines Gemischs aus mehreren,
flüssigen Bestandteilen; Bestimmung der Phasenverhältnisse
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Gemische
oder Phasen mit mehreren flüssigen Bestandteilen, wie sie
bspw. in einem Zweiphasensystem vorliegen, können mittels
Gaschromatographie (GC) oder Hochdruckflüssigkeitschromatographie
(HPLC) bestimmt werden. Die Gewichtsanteile werden in Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der zugeführten Probe, angegeben.
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Bestimmung von Teilchengröße,
Korngrößenverteilung, Feinstaubanteil
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Die
Teilchen- bzw. Korngröße ist mittels Laserdiffraktometrie
nach ISO13320-1 (1999) an einem Coulter 230 LS
ermittelbar.
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Wassergehalt
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Der
Wassergehalt wird mit einem handelsüblichen KF-Coulometer®, Typ 652/01, Metrohm AG, Herisau,
Schweiz, bestimmt.
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Bestimmung des Anteils an Übergangsmetall-
und/oder Phosphorverunreinigungen, bspw. in einem Ether mittels
ICP-AES
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a) Aufschluß und Probenvorbereitung
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0,1
bis 0,25 g des der zu untersuchenden Probensubstanz, bspw. des Ethers
werden in einem Teflonbecher vorgelegt. Anschließend wird
die Probe mit 2 ml HNO3 (konz.) und mit
3 ml H2SO4 (konz.)
versetzt und in der Mikrowelle aufgeschlossen. Als Temperaturprogramm
wurde 3,5 Minuten auf 140°C, dann 3,5 Minuten auf 200°C,
dann 6 Minuten auf 250°C erhitzt und die Temperatur weitere
15 Minuten bei 250°C gehalten. Anschließend wurden
1,5 g aqua dest. und 0,8 g H2O2 (30
Gew.-%) zugegeben und die so behandelte Probe für 12 Stunden
stehen gelassen.
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b) Bestimmung des Gehalts an P, Pd bzw.
Pt u. a.
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Anschließend
wurde die Probe mit ICP-AES (Inductively Coupled Plasma – Atom-Emissions-Spektroskopie)
in einem „Thermo Elemental Iris Intrepid” Gerät
nach DIN EN ISO 11885 vermessen. Zur Bestimmung des Übergangsmetallgehalts,
insbesondere Palladium oder Platin, wurde analog verfahren. Zur
Kalibrierung wurden Standardlösungen der Firma Acros Organics
in Geel, Belgien, verwendet.
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Bestimmung der Tröpfchengröße
im Reaktor
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Die
Bestimmung der in der Emulsion vorliegenden Tröpfchengröße
wird in der Mischeinheit wie folgt bestimmt: Durch ein in einer
Seitenwand der Mischeinheit angeordnetes Sichtfenster wird die Mischung
mit einer Hochgeschwindigkeitskamera 100 K von LaVision GmbH, Göttingen,
mit 10000 Bildern pro Sekunde aufgenommen. Zur Verbesserung der
Aufnahmen wurde die Mischung durch ein weiteres, in der gegenüberliegenden
Seitenwand angeordnetes Sichtfenster beleuchtet. Zur Ansteuerung
wurde die Software DaVis 7.2, ebenfalls von LaVision eingesetzt.
Die Auswertung wurde mit der Software ImageJ, Version 1.38 von Wayne Rasband,
National Institute of Health (NIH), Bethesda (MD), USA (http://rsb.info.nih.gov/ij/)
durchgeführt.
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Weitere Methoden
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Folgende
Kennwerte werden nach veröffentlichten Normen bestimmt:
| Kennwert | Norm | Bemerkung |
| BET-Oberfläche | DIN
66131 | mit
Stickstoff |
| Glastemperatur
(Tg), Schmelzpunkt (Tm) | DIN
53765 | siehe
oben |
| Teilchengröße,
Partikelgröße mittels Laserdiffraktometrie | ISO13320-1 | |
| Säurezahl | DGF
C-V 2 | |
| Pendelhärte | DIN
53157 | (nach
König) |
| OH-Zahl | DGF
C-V 17a | |
| Jodzahl | DGF
CV 11b | |
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Beispiele
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Rohstoffliste
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| Rohstoff |
Spezifikation |
Hersteller/Lieferant |
Marken-/Handelsname |
| Palladiumacetylacetonat |
reinst |
Umicore,
Hanau |
|
| Triphenylphosphin-3,3',3''-sulfonsäure-Natriumsalz |
31
Gew.-%, wässrige Lösung |
OXEA,
Oberhausen |
|
| Glycerin |
99,5% |
Cognis
Oleo-Chemicals |
|
| Argon |
techn. |
Ait
Liquide, Düsseldorf |
|
| 1,3-Butadien |
2.5 |
Air
Liquide, Düsseldorf |
|
| 2-Methyl-2-Butanol |
99% |
Acros,
Geel, Belgien |
|
| Aluminiumoxid |
Korngröße:
1 mm, Porengröße: 160 nm |
Sasol,
Hamburg |
alumina
spheres 1,0/160 |
| Aktivkohle |
4–12
Mesh |
Sigma-Aldrich
(s. u.) |
DARCO® |
| Ionentauscher |
|
Dow
Chemicals Inc., Michigan, USA |
DOWEXTM MarathonTMC |
| Isopropanol |
99,50% |
Acros,
Geel, Belgien |
|
| β-Cyclodextrin |
|
Wacker,
Burghausen |
Cavamax® W7 |
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Weitere
Rohstoffe, die nicht gesondert vermerkt wurden, sind erhältlich
bei Cognis Oleochemicals Deutschland GmbH, Düsseldorf,
oder Sigma-Aldrich Chemie GmbH, Steinheim.
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BEISPIEL 1: Herstellung eines Ethers
-
Entsprechend
dem in 1 schematisch gezeigten Aufbau und der in 3 dargelegten
Ausgestaltung der Produktionseinheit wird als Verfahrensschritt 1a)
eine wässrige Phase, beinhaltend 15 g Wasser, 1,25 g einer
gesättigten, wässrigen Lösung (31 Gew.-%)
Triphenylphosphin-3,3',3''-sulfonsäure-Natriumsalz, 0,0375
g Pd(acac)2 sowie 15 g Glycerin unter Argon
in einem 300 ml-Druckreaktor zur Durchführung des Verfahrensschrittes 1d)
vorgelegt. Als Verfahrensschritt 1b) wurde auf –30°C
abgekühltes und verflüssigtes Butadien (17,6 g)
dem Druckreaktor zugeführt und über 6 Stunden
bei 90°C intensiv vermischt. Nach diesen 6 Stunden wurde
die im Druckreaktor gebildete Mischung einem Abscheider zum Teilen
der Mischung in eine wässrige Phase und eine ölige
Phase zugeführt. Die erhaltene ölige Phase (OP)
wurde entspannt und dabei in eine flüssige Phase beinhaltend
den Ether und eine gasförmige Phase geteilt.
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Am
Ende der Reaktion betrug der Umsatz, bezogen auf die eingesetzte
Menge an Glycerin 70 Mol-%, die Ausbeute an Ether bezogen auf den
eingesetzten Alkohol betrug 65 Mol-%, und das Stoffmengenverhältnis von
Monoether zu Diether 19:1. Die ICP-AES-Analyse ergab einen Palladiumgehalt
im Produkt von 50 ppm und einen Phosphorgehalt von 560 ppm.
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BEISPIEL 2: Herstellung eines Ethers unter
Zusatz eines polar-protischen, organischen Lösemittels
-
Die
Umsetzung wurde wie in Beispiel 1 durchgeführt, wobei jedoch
als Verfahrenskomponente 1c) zusätzlich 15 g 2-Methyl-2-Butanol
unter Argon in dem Druckreaktor vorgelegt wurden.
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Nach
3 h Reaktionszeit betrug der Umsatz, bezogen auf die eingesetzte
Menge an Glycerin 42 Mol-%, die Ausbeute an Ether bezogen auf den
eingesetzten Alkohol betrug 39 Mol-%, und das Stoffmengenverhältnis von
Monoether zu Diether 19:1. Die ICP-AES-Analyse ergab einen Palladiumgehalt
im Produkt von 8 ppm und einen Phosphorgehalt von 77 ppm.
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BEISPIEL 3: Herstellung eines Ethers unter
Zusatz von Cyclodextrin
-
Der
Versuch aus Beispiel 1 wurde wiederholt, wobei zusätzlich
als Zusatzstoff gemäß Verfahrensschritt 1c) β-Cyclodextrin
(1,686 g) vorgelegt wurde.
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Nach
3 h Reaktionszeit betrug der Umsatz, bezogen auf die eingesetzte
Menge an Glycerin 55 Mol-%, die Ausbeute an Ether bezogen auf den
eingesetzten Alkohol betrug 51 Mol-%, und das Stoffmengenverhältnis von
Monoether zu Diether 20:1. Die ICP-AES-Analyse ergab einen Palladiumgehalt
im Produkt von 50 ppm und einen Phosphorgehalt von 200 ppm.
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BEISPIEL 4: Nachbehandlung eines nach
Beispiel 1 hergestellten Ethers
-
Ein
Versuch entsprechend zu Beispiel 1 wurde durchgeführt.
Ein Teil Produktphase beinhaltend den Ether wurden anschließend
zur Nachbehandlung mit einem Teil Aluminiumoxid („alumina
spheres 1,0/160”) vermischt. Das so gebildete Gemisch wurde über
einen Filter in eine feste Phase (den Filterkuchen) und eine flüssige
Phase (beinhaltend das Produkt) getrennt. Der Palladiumgehalt der
so erhaltenen flüssigen Phase betrug 10 ppm. Anschließend
wurde diese flüssige Phase mit einem Teil i-Propanol auf
10 Teile der flüssigen Phase versetzt und vermischt. Dabei
wurde die Bildung einer festen Phase beobachtet. Nach Abtrennung
derselben lag der Phosphorgehalt der verbleibenden flüssigen
Phase, beinhaltend den Ether, das Produkt, unterhalb der Nachweisgrenze
für Phosphor.
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BEISPIEL 5: Kontinuierliche Herstellung
eines Ethers
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Entsprechend
dem in 1 schematisch gezeigten Aufbau und der in 3 dargelegten
Ausgestaltung der Produktionseinheit wird als Verfahrensschritt 1a)
eine wässrige Phase, beinhaltend 100 g Wasser, 8,3 g einer
gesättigten, wässrigen Lösung (31 Gew.-%)
Triphenylphosphin-3,3',3''-sulfonsäure-Natriumsalz, 0,25 g
Pd(acac)2 sowie 100 g Glycerin unter Argon
in einer Vorlage bereitgestellt. Als Verfahrensschritt 1b) wird
auf –20°C abgekühltes und verflüssigtes
Butadien (117,3 g) in einer weiteren Vorlage bereitgestellt. Die
Umsetzung erfolgt in einem 1000 ml-Druckreaktor (Einheit A), wobei
Butadien als Verfahrenskomponente aus 1b) in einem kontinuierlichen
Zustrom von 30 g pro Stunde sowie Glycerinin einem kontinuierlichen
Zustrom von 26 g pro Stunde dem Druckreaktor zugeführt
und bei einer Verweilzeit von 4 h bei 90°C intensiv vermischt
werden. Die im Druckreaktor gebildete Mischung wurde kontinuierlich
einem Abscheider (Einheit B) zum Durchführen des Verfahrensschritts 1e)
zugeführt, wobei die in der Abtrennung erhaltene wässrige
Phase (WP) erneut dem Druckreaktor zugeführt wurde. Die
außerdem erhaltene ölige Phase (OP) wurde einem
zur Durchführung des Verfahrensschrittes 1f) einem
Flashbehälter (Einheit C) zugeführt, in der die ölige
Phase (OP) über eine Düse mit einem Durchmesser
von 1,5 mm entspannt und gegen eine in einem Abstand von 20 mm angebrachte Prallfläche
gelenkt wurde. Die ölige Phase (OP) wurde dabei in eine
flüssige Phase beinhaltend den Ether und eine gasförmige
Phase geteilt, wobei die gasförmige Phase, ggf. über
eine Kompressions- oder Einkondensiereinheit, in der sie verflüssigt
wird, wieder als Verfahrensschritt 1b) dem Druckreaktor
zurückgeführt wurde.
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Am
Ende der Reaktion betrug der Umsatz, bezogen auf die eingesetzte
Menge an Glycerin 61,6 Mol-%, die Ausbeute an Ether bezogen auf
den eingesetzten Alkohol betrug 56 Mol-%, und das Stoffmengenverhältnis
von Monoether zu Diether 10:1. Die ICP-AES-Analyse ergab einen Palladiumgehalt
im Produkt von 15 ppm und einen Phosphorgehalt von 13 ppm.
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BEISPIEL 6: Herstellung eines Ethers unter
Zusatz eines polar-protischen, organischen Lösemittels
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Die
Umsetzung wurde wie in Beispiel 5 durchgeführt, wobei jedoch
als Verfahrenskomponente 1c) zusätzlich 2-Methyl-2-Butanol
unter Argon in einem kontinuierlichen Zustrom von 26 g pro Stunde
dem Druckreaktor zugeführt wird.
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Nach
3 Stunden betrug der Umsatz, bezogen auf die eingesetzte Menge an
Glycerin 55 Mol-%, die Ausbeute an Ether bezogen auf den eingesetzten
Alkohol betrug 50 Mol-%, und das Stoffmengenverhältnis von
Monoether zu Diether 10:1. Die ICP-AES-Analyse ergab einen Palladiumgehalt
im Produkt von 8 ppm und einen Phosphorgehalt von 25 ppm.
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BEISPIEL 7: Herstellung eines Ethers unter
Zusatz von Cyclodextrin
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Der
Versuch aus Beispiel 5 wurde wiederholt, wobei zusätzlich
als Zusatzstoff gemäß Verfahrensschritt 1c) β-Cyclodextrin
(11 Gew.-%, bezogen auf die Glycerineinwaage), vereinigt mit der
Verfahrenskomponente 1a), vorgelegt wurde.
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Nach
3 Stunden betrug der Umsatz, bezogen auf die eingesetzte Menge an
Glycerin 68 Mol-%, die Ausbeute an Ether bezogen auf den eingesetzten
Alkohol betrug 62 Mol-%, und das Stoffmengenverhältnis von
Monoether zu Diether 10:1. Die ICP-AES-Analyse ergab einen Palladiumgehalt
im Produkt von 15 ppm und einen Phosphorgehalt von 15 ppm.
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BEISPIEL 8: Nachbehandlung eines nach
Beispiel 5 hergestellten Ethers
-
Ein
Versuch entsprechend zu Beispiel 5 wurde durchgeführt.
Zwei Teile der Produktphase beinhaltend den Ether wurden anschließend
zur Nachbehandlung mit einem Teil Aluminiumoxid („alumina
spheres 1,0/160”) vermischt. Das so gebildete Gemisch wurde über
einen Filter in eine feste Phase (den Filterkuchen) und eine flüssige
Phase (beinhaltend das Produkt) getrennt. Der Palladiumgehalt der
so erhaltenen flüssigen Phase betrug 6 ppm. Anschließend
wurde diese flüssige Phase mit einem Teil i-Propanol auf
10 Teile der flüssigen Phase versetzt und vermischt. Dabei
wurde die Bildung einer festen Phase beobachtet. Nach Abtrennung
derselben lag der Phosphorgehalt der verbleibenden flüssigen
Phase beinhaltend den Ether, das Produkt, unterhalb der Nachweisgrenze
für Phosphor.
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BEISPIEL 9: Herstellung eines Zwischenprodukts
I
-
191,2
g des in Beispiel 1 erhaltenen Ethergemischs (Monoether:Diether
= 19:1) wurden in einer Veresterungsapparatur versehen mit einem
Wasserabscheider und Stickstoffeinleitung zusammen mit 152,0 g Tetrahydrophthalsäureanhydrid
bei 110 bis 120°C während 3 Stunden unter Rückfluss
umgesetzt.
-
BEISPIEL 10: Herstellung eines Zwischenprodukts
II
-
Zu
dem in Beispiel 9 erhaltenen Zwischenprodukt I wurden direkt im
Anschluß 68,8 g Dimethylolpropan, 1,0 g Zinn-Oxalat (Fascat® 2001, Fa. Archema), 75 ml Xylol
zugegeben und auf eine Temperatur zwischen 190 und 200°C
solange erwärmt, bis der durch Reaktionswasser gebildete
Wasserpegel im Wasserabscheider auf gleichbleibender Höhe
verblieb. Anschließend wurde das Xylol abdestilliert. Erhalten
wurde ein Zwischenprodukt II mit einer Viskosität von 3500
mPas, gemessen mit einem ICI cone and plate Viskosimeter), mit einer Säurezahl
von 7.
-
BEISPIEL 11: Herstellung eines Klarlacks
-
50
g des nach Beispiel 10 hergestellten Zwischenprodukts II, 0,25 g
Cobaltnaphthenat mit 6 Gew.-% Cobalt, 1,25 g Zirkoniumnaphthenat
mit einem Zirkoniumgehalt von 6 Gew.-% und 1 g Methylethylketonoxim wurden
zu einer Lackzusammensetzung vermischt. Diese wurde mit einer Rakel
zu einem Film mit einer Stärke von 100 μm auf
eine Glasplatte gezogen. Nach einer Härtungszeit wurde
ein Klarlack erhalten, an dem die Pendelhärte des Klarlacks
bestimmt wurde.
| Härtezeit | Pendelhärte |
| 1
Tag | 18
sec |
| 7
Tage | 46
sec |
| 14
Tage | 68
sec |
-
Beispiel 12: Herstellung eines Reaktivverdünners
-
150
g des in Beispiel 1 erhaltenen Ethergemischs (Monoether:Diether
= 19:1) wurden in einer Veresterungsapparatur versehen mit einem
Wasserabscheider und Stickstoffeinleitung zusammen mit 256 g Sonnenblumenfettsäure
(Kenndaten: Säurezahl = 200, Jodzahl = 140) in Gegenwart
von 1,2 g Zinn-Oxalat (Fascat® 2001,
Fa. Archema), und 100 ml Xylol bei 190 bis 200°C während
8 Stunden unter Rückfluss umgesetzt. Das bei der Umsetzung
gebildete Wasser wurde im Wasserabscheider abgeschieden (13 ml).
Nach 8 Stunden lag die Säurezahl bei 18. Nach Abkühlen
der Reaktionsmischung wurden 9 g Glycerin zugegeben und erneut auf
190 bis 200°C erhitzt, bis nach ca. 1 Stunden auch bei
dieser Umsetzung kein Wasser mehr gebildet wurde. Die Säurezahl
betrug dann 1,6. Schließlich wurde das Xylol im Vakuum
abdestilliert.
-
Zu 1 und 2:
- 1a
- Zuführung
der wässrigen Phase
- 1b
- Zuführung
der öligen Phase
- 1c
- Zuführung
weiterer Zusatzstoffe Produktionseinheit beinhaltend
- 1d
- Mischeinheit
- 1e
- Trenneinheit
fl/fl
- 1f
- Entspannungsvorrichtung
- P
- Produktvorlage
- WP
- wässrige
Phase
- OP
- ölige
Phase
- g
- Massestrom,
gasförmig
- fl
- Massestrom,
flüssig
- I.
- Produktionseinheit
I.
- II.
- Produktionseinheit
II.
-
Zu 3:
- 1a
- Zuführung
der wässrigen Phase
- 1b
- Zuführung
der öligen Phase
- 1d
- beheizbare
Mischeinheit
- B
- Rührer
- D
- Trenneinheit
fl/fl
- C
- Leitung
von Mischeinheit zu Trenneinheit
- OP
- ölige
Phase
- WP
- wässrige
Phase
- 1f
- Abführung ölige
Phase zur Entspannungsvorrichtung
- E
- Rückführung
wässrige Phase von der Trenneinheit zur Mischeinheit
- F
- Förderpumpe
- 1a'
- Zuführung
der rückgewonnenen wässrigen Phase
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 60100610
T2 [0003]
- - DE 69007418 T2 [0004]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Roempp-Chemielexikon,
1999, Wiley-VCH, Weinheim [0060]
- - Harris, H. G. und Prausnitz, JM, Thermodynamics of solutions
with physical and chemical interactions – solubility of
acetylene in organic solvents, Industrial and Engineering Chemistry
Fundamentals, 1969, 8 (2), S. 180–186 [0099]
- - Barton, A. F. M., Solubility parameters, Chemical Reviews,
1975, 75 (6), S. 731–753 [0099]
- - DIN 66131 [0116]
- - Roempp Lexikon Chemie, 10. Auflage, 1999, Georg Thieme Verlag,
Stuttgart/New York, unter dem Stichwort „radikalische Polymerisation” [0168]
- - Roempp Lexikon Chemie, Stichwort „Inhibitoren”,
Definition Nr. 1 „chemisch wirkende Inhibitoren” [0169]
- - ISO13320-1 [0180]
- - DIN EN ISO 11885 [0183]
- - http://rsb.info.nih.gov/ij/ [0184]
- - DIN 66131 [0185]
- - DIN 53765 [0185]
- - ISO13320-1 [0185]
- - DIN 53157 [0185]