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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Personalisierung eines tragbaren
Datenspeichers sowie eine entsprechende Personalisierungsanlage.
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Heutzutage
kommen immer häufiger tragbare Datenspeicher mit nicht
standardisierten Bauformen zum Einsatz. Diese Bauformen weisen ähnliche Geometrien
wie herkömmliche Chipkarten auf, stimmen in ihren Abmessungen
mit herkömmlichen Chipkarten jedoch nicht überein.
Hierdurch entsteht das Problem, dass zur Personalisierung solcher
Datenspeicher keine Personalisierungsanlagen eingesetzt werden können,
welche auf das Standardformat von herkömmlichen Chipkarten
ausgelegt sind. Demzufolge wird die Personalisierung von nicht standardisierten
Datenspeichern oftmals manuell durchgeführt bzw. es werden
Standardzwischenformen verwendet, wie etwa Karten in dem sog. ID1-Format,
aus denen in einem separaten Schritt nach der Personalisierung der
Datenspeicher herausgelöst wird.
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Darüber
hinaus weisen herkömmliche Personalisierungsverfahren den
Nachteil auf, dass zur Übersendung eines entsprechend personalisierten Datenspeichers
an einen Kunden ein Träger (z. B. ein Briefbogen) in einem
separaten Prozess optisch mit kundenindividuellen Informationen
versehen werden muss. Zum Versenden des Datenspeichers muss dann
der personalisierte Datenspeicher dem entsprechend individualisierten
Träger durch geeignete Maßnahmen zugeordnet werden,
welche sicherstellen, dass die Zuordnung korrekt erfolgt.
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Aus
der Druckschrift
US
7,040,665 B2 ist ein bedruckter Papierträger mit
darauf applizierter Karte bekannt, wobei das Bedrucken des Papierträgers und
das Ausbilden der Karte auf dem Träger gemeinsam in einem
Herstellungsprozess erfolgen.
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In
dem Dokument
DE 195
33 444 A1 ist ein System zum Zusammenführen und
Verbinden von Kunststoffkarten und bedruckten Datenträgern
gezeigt, bei dem in einer Appliziereinrichtung eine Kunststoffkarte
mit einem bedruckten Kartenträger zusammengeführt
wird. Dabei wird durch die Überprüfung einer Druckauftragsnummer
die richtige Zuordnung des Kartenträgers zur Kunststoffkarte
sichergestellt.
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In
der Druckschrift
DE
10 2006 024 106 A1 ist ein Verfahren zur Bearbeitung von
tragbaren Datenspeichern beschrieben, in dem ein tragbarer Datenspeicher
mittels einer Transportvorrichtung transportiert wird und dabei
mittels einer Kontaktiereinheit elektrisch personalisiert wird.
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Das
Dokument
US 6,258,194
B1 zeigt die Herstellung eines personalisierten Stickers
basierend auf einer Vielzahl von Kopien eines personalisierten Bildes.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Anlage zur Personalisierung
eines tragbaren Datenspeichers zu schaffen, durch welche auf einfache
Weise Datenspeicher mit unterschiedlichen Formen geeignet personalisiert
werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch das Verfahren gemäß Patentanspruch
1 bzw. die Personalisierungsanlage gemäß Patentanspruch
16 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen definiert.
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In
dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der tragbare
Datenspeicher zunächst auf einen Träger appliziert,
wodurch eine Trägereinheit aus Datenspeicher und Träger
geschaffen wird. Das Applizieren kann dabei in einer Station erfolgen,
welche bereits Teil einer entsprechenden Personalisierungsanlage
ist. Gegebenenfalls kann das Applizieren jedoch auch in einer separaten,
von der Personalisierungsanlage getrennten Einheit erfolgen.
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Anschließend
wird die Trägereinheit durch eine Personalisierungsanlage
geführt. In der Anlage werden dabei eine optische Personalisierung
des Trägers und eine elektrische Personalisierung des auf
dem Träger applizierten Datenspeichers durchgeführt.
Es erfolgt somit eine Personalisierung basierend auf der Trägereinheit
als Ganzes, ohne dass während der Personalisierung nochmals
eine Trennung zwischen Datenspeicher und Träger erfolgt.
Auf diese Weise kann eine Personalisierung von Datenträgern
mit unterschiedlichen Formen erreicht werden. Es muss lediglich
sichergestellt werden, dass die Personalisierungsanlage an das Format
des Trägers angepasst ist. Darüber hinaus ist
es nicht mehr erforderlich, den personalisierten Datenspeicher separat
einem entsprechend personalisierten Träger zuzuordnen,
da die Zuordnung von Datenspeicher und Träger bereits vor
der eigentlichen Personalisierung durch Applizieren des Datenspeichers
auf dem Träger erfolgt ist.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird der Datenspeicher
lösbar auf dem Träger appliziert, d. h. er kann
danach ohne Beschädigung des Trägers davon abgelöst
werden. Auf diese Weise wird eine besonders einfache Handhabung der
Einheit aus Träger und Datenspeicher durch den Benutzer
ermöglicht, für den der Datenspeicher individualisiert
wurde. Der Datenspeicher wird dabei beispielsweise mittels eines
lösbaren Klebers auf dem Träger aufgeklebt.
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In
einer weiteren, bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt in der Personalisierungsanlage neben der optischen
Personalisierung des Trägers auch eine optische Personalisierung
des Datenspeichers. Somit kann auf einfache Weise über
optische Merkmale kontrolliert werden, ob Datenspeicher und Träger
zusammengehören. Eine besonders effiziente Variante des
erfindungsgemäßen Verfahrens ist derart ausgestaltet,
dass die optische Personalisierung des Trägers und des
Datenspeichers gleichzeitig erfolgt. In einer weiteren Variante
wird die optische Personalisierung des Trägers bzw. des
Datenspeichers durch zumindest einen Drucker durchgeführt,
insbesondere durch einen oder mehrere Tintenstrahldrucker.
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Eine
besonders einfache und flexible elektrische Personalisierung wird
in einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens dadurch erreicht, dass der Datenspeicher kontaktlos mit Personalisierungsinformationen
beschrieben wird. Diese Variante hat den Vorteil, dass aufgrund
des kontaktlosen Datenaustauschs der Datenspeicher flexibel auf
dem Träger positioniert werden kann. Im Gegensatz dazu
muss ein Datenspeicher bei einer kontaktgebundenen Personalisierung
an einer bestimmten Position auf dem Träger zur geeigneten Kontaktierung
mit entsprechenden Kontaktierungseinheiten angeordnet sein. Die
kontaktlose Personalisierung kann dabei insbesondere basierend auf
der NFC-Kommunikation (NFC = Near Field Communication) erfolgen.
Die NFC-Kommunikation ist ein Übertragungsstandard zur
kontaktlosen Übertragung von Daten über kurze
Strecken.
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Wie
bereits oben dargelegt, können mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren beliebige Datenspeicher mit verschiedenen Abmessungen
personalisiert wer den. Beispielsweise kann ein Datenspeicher in der
Form einer Chipkarte personalisiert werden, wobei die Chipkarte
auch nicht standardisierte Abmessungen aufweisen kann. Der Begriff „Chipkarte” ist dabei
weit auszulegen und umfasst insbesondere auch sog. Sticker, die
eine völlig freie Formgebung besitzen und ohne Weiteres
auch eine merkliche dreidimensionale Gestaltung aufweisen können.
Solche Sticker werden heutzutage beispielsweise als sog. Payment-Sticker
eingesetzt, deren Größe unter der von SIM-Karten
liegt. Solche Sticker können beispielsweise an der Außenseite
eines Handys befestigt werden, um in dieser Anbringung z. B. Zahlungsvorgänge
zu bewirken. Vorzugsweise geschieht dies über eine kontaktlos
arbeitende Schnittstelle, insbesondere über eine entsprechende
Schnittstelle im Rahmen einer NFC-Kommunikation oder über
eine nach der ISO 14443 arbeitende Schnittstelle.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Träger,
auf dem der Datenspeicher appliziert wird, ein Papierbogen. Der
Begriff „Papierbogen” ist dabei weit auszulegen
und umfasst auch festere Papierarten bzw. Kartons. Auf dem Papierbogen werden
dabei entsprechende Personalisierungsinformationen des Kunden aufgebracht,
an den der Datenspeicher später zu übermitteln
ist. Es wird somit bei der Personalisierung bereits eine Einheit
aus personalisiertem Papierbogen und personalisiertem Datenspeicher
geschaffen, welche anschließend an den Kunden übermittelt,
insbesondere postalisch versendet werden kann.
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In
einer besonders bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt nach der optischen und elektrischen Personalisierung
des Papierbogens bzw. des Datenspeichers eine Falzung des Papierbogens
mit dem darauf applizierten Datenträger, um anschließend
die gefalzte Einheit an die entsprechenden Kunden zu versenden.
Die Falzung erfolgt insbesondere derart, dass der Datenspeicher
im Inneren des gefalzten Papierbogens liegt, so dass dieser bei
der Übermittlung an den Kunden geschützt ist.
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In
einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Papierbogen derart gefalzt, dass er ohne Kuvert versendet
werden kann. Dabei können gegebenenfalls zusätzliche
Schritte vorgesehen sein, beispielsweise kann der Papierbogen entsprechend
verklebt werden, damit er sich bei der Übermittlung an
einen Kunden nicht auffaltet. Alternativ oder zusätzlich
besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der gefalzte
Papierbogen in einem weiteren Schritt kuvertiert wird und mit Kuvert
versendet wird.
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Gegebenenfalls
kann bei der Falzung und/oder Kuvertierung eine Beilage zu dem Papierbogen
hinzugefügt werden, welche den Datenspeicher gegen unbefugtes
Lesen und/oder Schreiben schützt. Die Beilage ist somit
aus einem Material, welche eine Kommunikation, insbesondere eine
kontaktlose Kommunikation, mit dem Datenspeicher unterbindet oder
geeignet stört.
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Neben
dem oben beschriebenen Verfahren umfasst die Erfindung ferner eine
Personalisierungsanlage zur Personalisierung eines tragbaren Datenspeichers.
Die Personalisierungsanlage beinhaltet eine Applikationsstation,
in der im Betrieb der Personalisierungsanlage der Datenspeicher
auf einem Träger appliziert wird, wodurch eine Trägereinheit
aus Speicher und Träger geschaffen wird. Ferner sind eine
oder mehrere Personalisierungsstationen vorgesehen, durch welche
im Betrieb der Personalisierungsanlage die Trägereinheit
geführt wird. In der oder den Personalisierungsstationen
werden eine optische Personalisierung des Trägers und eine
elektrische Personalisierung des auf dem Träger applizierten
Datenspeichers durchgeführt. Die Personalisierungsanlage
ist vorzugsweise derart ausgestaltet, dass jede der oben beschriebenen
Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens in
dieser Anlage durchführbar ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der beigefügten 1 beschrieben. Diese Figur zeigt
eine schematische Darstellung des Ablaufs einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Personalisierung eines Stickers.
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Nachfolgend
wird das erfindungsgemäße Verfahren für
die Personalisierung eines sog. Payment-Stickers beschrieben, mit
dem z. B. Zahlungsvorgänge über eine NFC-Schnittstelle
oder auch über eine Schnittstelle nach ISO 14443 durchgeführt werden
können. Nichtsdestotrotz ist das nachfolgend beschriebene
Verfahren auch analog auf beliebige andere tragbare Datenspeicher
in der Form von IC-Datenträgern, Smartcards bzw. Bauformen
mit smartcardartiger Geometrie und dergleichen anwendbar. In dem
in 1 gezeigten Ablauf sind die einzelnen durchlaufenen
Verfahrensschritte S1 bis S5 durch entsprechende Rechtecke wiedergegeben.
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Ausgangspunkt
des Verfahrens ist ein nicht personalisierter Sticker 1,
auf dem individuelle personenbezogene Daten zu speichern sind, wobei
der individualisierte Sticker anschließend an die entsprechende
Person zu versenden ist, für welche der Sticker personalisiert
wurde. Nach dem Stand der Technik wird der Sticker und ein entsprechender
Brief, mit dem der Sticker versendet wird, getrennt voneinander
elektrisch bzw. optisch personalisiert und anschließend
zum Versand zusammengeführt. Dieses Verfahren ist aufwändig
und erfordert eine entsprechende Logistik, welche sicherstellt,
dass der richtige Sticker auch immer dem richtigen Brief zugewiesen wird.
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In
der nachfolgend beschriebenen Variante der Erfindung erfolgt gleichzeitig
eine Personalisierung von Sticker und entsprechendem Brief. Dabei werden
in einer Applikationsstation, welche insbesondere Teil einer Personalisierungsanlage
ist, zunächst in einem Schritt S1 die jeweiligen, noch
nicht personalisierten Sticker 1 auf entsprechende Papierbögen 2 automatisch
appliziert, wobei die Papierbögen ebenfalls noch nicht
personalisiert sind, d. h. mit einer entsprechenden Versandadresse
und gegebenenfalls weiteren personenbezogenen Daten bedruckt sind.
Das Applizieren des Stickers erfolgt vorzugsweise lösbar
durch Aufkleben des Stickers 1 auf einen Papierbogen 2 mit
einem lösbaren Kleber, so dass der Sticker später
nach der Versendung ohne Zerstörung des Papierbogens von
diesem wieder gelöst werden kann. Nichtsdestotrotz ist
die Befestigung des Stickers an dem Papierbogen derart fest, dass
es während der Personalisierung nicht zum Loslösen
des Stickers von dem Papierbogen kommt.
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Nach
Durchführung des Schrittes S1 liegen somit einzelne Einheiten
bzw. Essembles 3 umfassend einen Sticker 1 und
einen Papierbogen 2 vor. Diese einzelnen Einheiten 3 werden
nunmehr gemeinsam durch eine Personalisierungsanlage geführt
und während der Personalisierung nicht voneinander getrennt.
Dabei wird in dem Schritt S2 eine jeweilige Einheit 3 durch
eine Inket-Strecke umfassend einen oder mehrere Tintenstrahldrucker
geführt, wobei in 1 beispielhaft
zwei Tintenstrahldrucker 4 angedeutet sind. Auf der Inket-Strecke
erfolgt die optische Personalisierung des Papierbogens 2,
indem dieser Bogen mit entsprechenden personenindividuellen Informationen
bedruckt wird, wobei diese Informationen auch die Versandadresse
an eine entsprechende Person beinhalten. Die Versandadresse wird dabei
an eine Position auf dem Bogen gedruckt, welche eine spätere
Kuvertierung des Bogens derart ermöglicht, dass die Versandadresse
hinter dem Fenster eines Versandkuverts liegt. Sofern auch der Sticker
optisch personalisiert werden soll, werden auf der Inket-Strecke
sogleich auch die entsprechenden personenindividuellen Informationen
auf den Sticker 1 gedruckt.
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Nach
der Durchführung der optischen Personalisierung in Schritt
S2 erfolgt in einem Schritt S3 schließlich die elektrische
Personalisierung des Stickers, wobei diese Personalisierung vorzugsweise kontaktlos
vorgenommen wird. Beispielsweise kann der Sticker als ein Transponder
ausgestaltet sein, auf dem über eine kurzreichweitige NFC-Kommunikation oder über
eine Kommunikation über eine Schnittstelle nach ISO
14443 personalisierte Daten gespeichert werden. Dazu ist
in der Personalisierungsanlage eine entsprechende Antenne vorgesehen,
mit der die personenbezogenen Daten auf den Sticker übertragen werden.
In 1 ist die kontaktlose Personalisierung durch ein
Blitzsymbol B angedeutet.
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Die
derart optisch und elektrisch personalisierte Einheit 3 wird
anschließend in Schritt S4 automatisch gefalzt, wobei zur
Falzung ein herkömmliches Klappenfalzwerk eingesetzt werden
kann, welches durch eine spezielle Falzmethode den Sticker nicht
beschädigt. Die Falzung erfolgt dabei derart, dass der
Sticker nach Durchführung der Falzung auf der Innenseite
des gefalzten Papierbogens liegt. Insbesondere wird parallel zur
Breitseite des Papierbogens 2 gefalzt, so dass der gefalzte
Papierbogen ein entsprechendes Briefformat aufweist.
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Schließlich
wird in Schritt S5 der gefalzte Papierbogen, der mit Bezugszeichen 5 bezeichnet
ist, automatisch in einen Umschlag 6 einkuvertiert, wobei zur
Kuvertierung eine herkömmliche Standard-Kuvertiermaschine
verwendet werden kann. Die Kuvertierung ist in 1 durch
den Pfeil P angedeutet. Gegebenenfalls kann während der
Kuvertierung auch noch eine Beilage in den Umschlag 6 eingefügt
werden, mit dem der Sticker 1 gegen kontaktloses Lesen bzw.
Schreiben geschützt wird.
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In
einer Variante des Verfahrens kann auf die Kuvertierung verzichtet
werden, wenn die Falzung derart ausgestaltet ist, dass durch den
gefalzten Papierbogen bereits das Kuvert gebildet wird. Dabei können
gegebenenfalls vor der Versendung noch weitere Bearbeitungsschritte
durchgeführt werden, insbesondere kann der gefalzte Papierbogen
entsprechend verklebt werden, damit er sich bei der Versendung nicht öffnet.
Bei der Versendung des Papierbogens ohne Kuvert wurde in Schritt
S2 darauf geachtet, dass die Außenseite des später
gefalzten Papierbogens nur mit der Versandadresse bedruckt ist und
weitere personenindividuelle Informationen nur auf der Innenseite
des gefalzten Bogens aufgedruckt sind.
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Das
soeben beschriebene erfindungsgemäße Verfahren
hat den Vorteil, dass der Sticker und der Papierbogen zusammen als
Einheit personalisiert werden, so dass nicht mehr in einem separaten Schritt
eine Zuordnung eines personalisierten Stickers zu einem entsprechend
individualisierten Brief vorgenommen werden muss. Hierdurch wird
das Verfahren gegenüber bekannten Verfahren wesentlich vereinfacht.
Ferner können mit dem Verfahren Datenspeicher mit beliebigen,
nicht standardisierten Formen in der gleichen Personalisierungsanlage
personalisiert werden, da die Personalisierungsanlage lediglich
an das Papierformat des Bogens 2 angepasst sein muss, jedoch
die Form des Stickers beliebig sein kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 7040665
B2 [0004]
- - DE 19533444 A1 [0005]
- - DE 102006024106 A1 [0006]
- - US 6258194 B1 [0007]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - ISO 14443 [0015]
- - ISO 14443 [0022]
- - ISO 14443 [0026]