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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bereitstellung
von Kartenrohlingen. Aus solchen Rohlingen werden beispielsweise
aus der Praxis bekannte Bank-, Krankenversicherten- oder Telefonkarten
erstellt. Aufgrund der verschiedene Anforderungen an die späteren Karten
werden Kartenrohlinge unterschiedlichen Typs verwendet.
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Die
Herstellung und der Versand solcher Karten erfolgt einerseits in
Produktionsstätten,
die mit den entsprechenden beschreibbaren Kartenspeichern (Magnetstreifen,
Chip etc.) versehene Kartenrohlinge produzieren, und andererseits
in den Unternehmen, die diese Kartenrohlinge personalisieren und
ausschließend
versenden (Kartenpersonalisierer).
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Aufgrund
der weltweiten Sicherheitsbestimmungen müssen selbst die Kartenrohlinge,
wenn sie gerade nicht bearbeitet werden, in einem Safe beim Kartenpersonalisierer
gelagert werden. Aus Sicherheitsgründen wird ferner der Karteneingang
und -ausgang in diesem Safe von mindestens zwei Mitarbeitern durchgeführt.
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Beim
Karteneingang werden die Kartenrohlinge mittels Zählautomaten
gezählt
und in Regale gepackt. Für
die Produktion werden die einzelnen Jobgrößen im Safe dahingehend vorbereitet,
daß die Kartenrohlinge
jedes Kartenrohlingstyps händisch gezählt, zu
einem Job zusammengefaßt
und in eine Transportbox verpackt werden.
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Weder
beim Karteneingang noch beim Kartenausgang können die Kartenrohlinge auf
Funktionsfähigkeit
der Speicher- und In formationsmedien (rückseitiger Magnetstreifen,
Chip o. ä.)
getestet werden. Aus diesem Grund geben viele Kartenpersonalisierer
zusätzliche
Kartenrohlinge zu einem Job, falls zufällig einer der Kartenrohlinge
in der Produktion nicht mit der entsprechenden Information beschreibbar
sein sollte. So wird beispielsweise für einen Job, der zu 100 personalisierten
Karten führen
soll, ein Job mit 110 Karten zusammengestellt, wobei nach dem Personalisieren
die nicht beschreibbaren, defekten und die nicht benötigten Kartenrohlinge
wieder in den Safe zurückgelangen
müssen,
wo sie dann entweder erneut eingelagert oder endgültig vernichtet
werden. Dies ist notwendig, weil aus Sicherheitsgründen keine
Karte und kein Kartenrohling im Produktionsprozeß verloren gehen darf.
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Durch
verschiedene Kartentypen wird die Sache zusätzlich erschwert. Sendet also
beispielsweise eine Bank 1000 Datensätze für 1000 Karten unterschiedlichen
Typs zum Personalisierer, die aus 200 Goldkartenrohlingen, 300 Silberkartenrohlingen und
500 blauen Kartenrohlingen bestehen, wird – obwohl datentechnisch alle
Karten zu einem Auftrag gehören – dieser
Auftrag in drei Jobs aufgeteilt: ein Job mit Goldkarten, einer mit
Silberkarten und einer mit blauen Karten. Dadurch ist die Setup-Zeit
für die
Personalisierungsmaschinen im Verhältnis zur Produktionszeit sehr
lang, wodurch sich eine uneffektive Produktion ergibt. Die effektive
Outputleistung einer Maschine ist daher stets um ein Vielfaches
geringer als die tatsächliche
Maschinenleistung.
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Aus
DE 199 21 723 A1 ist
eine Vorrichtung zur Sortierung von gleichförmigen kartenartigen Elementen
bekannt. Die zu sortierenden Elemente weisen bestimmte, vorgegebene
Merkmale auf, durch die sie unterscheidbar sind. Mit Hilfe einer
Identifizierungsvorrichtung werden die Merkmale der Elemente identifiziert,
wobei Karten in Abhänigkeit
der zu sortiernden Merkmale einer bestimmten Kartenabgabestation
zugeordnet sind, in welche sie einsortiert werden.
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Vor
diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung sowie ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit welchen
eine hohe Auslastung von Personalisierungsmaschinen erreicht werden
kann.
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Die
Lösung
der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bzw.
13.
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Gemäß der Erfindung
werden bei einem Verfahren zur Bereitstellung von Kartenrohlingen
ein oder mehrere Kartenjobs konfektioniert, wobei bei der Kartenjobkonfektionierung
der Kartenrohlingstyp der Kartenrohlinge ermittelt und berücksichtigt
wird und wobei bei der Kartenjobkonfektionierung zusätzlich Personalisierungsinformationen
berücksichtigt werden.
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Durch
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
bei dem explizit der Typ der Kartenrohlinge berücksichtigt wird, können mehrere
Kartenjobs, welche gemäß dem Stand
der Technik stets getrennt voneinander abgearbeitet werden, gegebenenfalls zusammengefaßt werden.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn unterschiedliche Kartentypen
aufgrund des gleichen oder eines ähnlichen Personalisierungsprozesses
ohne Umrüstung
der Personalisierungsmaschine konfektioniert, also zusammengefaßt werden
können.
Mit jeder Zusammenfassung von Kartenrohlingen zu einem Kartenjob
wird die Auslastung der nachfolgenden Personalisierungsmaschine oder
ggf. mehrerer Personalisierungsmaschinen erhöht, denn dann muß die Personalisierungsmaschine
für die
Personalisierung der gleichen Anzahl von Kartenrohlingen statt mehrmals
seltener und ggf. nur einmal gerüstet
werden.
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Wenn
bei der Kartenjobkonfektionierung zusätzlich Personalisierungsinformationen
berücksichtigt
werden, stehen weitere Informationen, beispielsweise die Personalisierungsmethode
(Beschreiben eines Chips, eines Magnetstreifens etc.) zur Verfügung. Aufgrund
dieser Informationen können
gegebenenfalls weitere Kartenjobs zusammen abgearbeitet und die
Auslastung der Personalisierungsmaschine dadurch weiter erhöht werden.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird mittels einer Kartenleseeinrichtung ein Kartenrohling inspiziert,
wobei Daten ermittelt werden. Die ermittelten Daten werden über eine
Datenverbindung an ein Analysemodul übermittelt und mittels des
Analysemoduls die übermittelten
Daten mit den Daten einer Datenbank verglichen werden. Aufgrund
des Vergleiches der übermittelten
Daten mit den Daten der Datenbank läßt sich dann der Kartenrohlingstyp
des Kartenrohlings sicher ermitteln, auch wenn es sich beispielsweise
um versteckte Typeigenschaften handeln sollte, deren erkennen mit
den menschlichen Sinnesorganen nicht oder nur schwer möglich wäre. Dieses
Verfahrenvariante ermöglicht
es also, mit hoher Sicherheit eine Vielzahl unterschiedlicher Kartenrohlingstypen
innerhalb eines Jobs zusammenzufassen und zu bearbeiten und erhöht somit
zusätzlich die
Auslastung nachgeschalteter Personalisierungsmaschinen.
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Durch
den Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens
kann u. U. eine Vorsortierung von Kartenrohlingen nach Kartenrohlingstypen
entfallen, denn das Verfahren ermöglicht es, Kartenrohlingstypen
zu erkennen und daher Jobs mit unterschiedlichen Kartenrohlingstypen
zu bearbeiten.
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Die
vorstehend beschriebene gewonnene Flexibilität zeigt sich insbesondere daran,
daß viele kleine
Kartenjobs zu einem Kartenjob zusammengelegt werden, so daß die Gesamtbearbeitungszeit
von Personalisierungsmaschinen verringert wird.
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Gemäß der Erfindung
weist eine Vorrichtung zur Erkennung von Kartenrohlingstypen eine
Kartenleseeinrichtung, eine Datenverarbeitungseinrichtung und ein
Analysemodul auf, wobei die Kartenleseeinrichtung mindestens einen
Sensor zur Inspizierung von Kartenrohlingen aufweist. Ferner sind
die Kartenleseeinrichtung, die Datenverarbeitungseinrichtung und
das Analysemodul dazu ausgebildet, mittels einer Datenverbindung
Daten auszutauschen, wobei das Analysemodul ferner dazu ausgebildet
ist, auf Basis der mit der Kartenleseeinrichtung ermittelten Daten
bezüglich
eines Kartenrohlings und auf Basis der gespeicherten Informationen
den Kartenrohlingstyp dieses Kartenrohlings zu ermitteln. Mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
daher Kartenrohlinge verschiedener Typen inspiziert werden, wobei
die Vorrichtung dazu in der Lage ist, anhand des Kartenrohlings
den Kartenrohlingstyp zu ermitteln. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung
erlaubt also im Gegensatz zum Stand der Technik die Verarbeitung
von Jobs, welche unterschiedliche Kartenrohlingstypen aufweisen,
wobei selbst die Reihenfolge, in welcher Kartenrohlinge verarbeitet
werden, beliebig sein kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Kartenleseeinrichtung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
eine Kamera oder ein optischer Scanner. Kameras bzw. optische Scanner
werden heutzutage in vielen Bereichen eingesetzt. Sie werden in
großen Stückzahlen
produziert und sind daher kostengünstig verfügbar.
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Wenn
die ersten gespeicherten Informationen eine in der Datenverarbeitungseinrichtung
gespeicherte Bilddatenbank bekannter Kartenrohlingstypen umfassen,
können
die mit der Kartenleseeinrichtung bzw. mit der Kamera oder dem optischen Scanner
erfaßten
Daten mit den in der Bilddatenbank gespeicherten Daten von Kartenrohlingstypen
und so auf einfache und sichere Art und Weise ermittelt werden,
um welchen Kartenrohlingstyp es sich handelt. Die Bilddatenbank
kann ferner jederzeit an die zu verarbeitenden Kartenrohlinge angepaßt werden.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Ausführungsform
ist das Analysemodul einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dazu ausgebildet,
aufgrund eines ermittelten Kartenrohlingstyps und aufgrund zweiter gespeicherter
Informationen dem Kartenrohling eine eindeutige Kennung zuzuordnen.
Die Zuordnung einer eindeutigen Kennung bietet den Vorteil, daß der einmal
identifizierte Kartenrohlingstyp in späteren Bearbeitungsschritten
mittels der eindeutigen Kennung leichter identifiziert werden kann.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform
ist die eindeutige Kennung eine Kartenidentifikationsnummer, welche
mittels einer Schreibeinrichtung auf den Kartenrohling geschrieben
oder anderwertig auf dem Kartenrohling markiert oder angebracht
wird. Die Kartenidentifikationsnummer ist dann – sichtbar oder unsichtbar – auf dem
Kartenrohling selbst vermerkt, wobei eine entsprechende Information über den
Kartenrohlingstyp in der Datenverarbeitungseinrichtung gespeichert
ist und jederzeit abgefragt werden kann. In nachfolgenden Bearbeitungsschritten
kann der Kartenrohling in einfacher Weise anhand ihrer Kartenidentifikationsnummer wieder
erkannt werden und mit Hilfe der Datenbank ermittelt werden, um
welche Kartenrohlingstyp es sich handelt. Da solche Daten und Informationen
ggf. auch mit einer Zeit- und
Bearbeitererfassung auch abgespeichert werden können, ermöglicht diese Ausführungsform
des Verfahrens, zu einer Karte weitere Daten zu „Lebenslauf" einer Karte einschließlich der Rohlingsphase
festzuhalten, was die Sicherheit weiter erhöht.
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Wenn
die Kartenleseeinrichtung und die Schreibeinrichtung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
entlang eines Förderbandes
angeordnet sind, kann der Lese- bzw. Schreibvorgang voll automatisiert
stattfinden. Dabei ist es besonders zeitsparend, wenn die Kartenleseeinrichtung
und die Schrei beinrichtung dazu ausgebildet sind, mittels des Förderbandes
transportierte Kartenrohlinge während des
Transportvorganges zu lesen bzw. zu beschreiben.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
ist entlang des Förderbandes
mindestens eine Karteneingabestation zum Positionieren von Kartenrohlingen auf
dem Förderband
und/oder mindestens eine Kartenabzugsstation zum Abziehen von Kartenrohlingen vom
Förderband
angeordnet. Dann können
die Kartenrohlinge, welche erkannt und mit einer Kartenidentifikationsnummer
versehen werden sollen in den angelieferten Magazinen einfach in
eine Karteneingabestation eingesetzt werden und nach Erkennung und
Beschreibung der Kartenrohlinge in einem anderen Magazin aus der
Kartenabzugsstation entnommen werden.
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Wenn
bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
die Datenverarbeitungseinrichtung ein Hardwareinformationseingabemodul
und einen Hardwarespeicher aufweist, können Informationen über die Hardware
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
oder mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
verbundenen Vorrichtungen, insbesondere von Personalisierungsvorrichtungen
von der Datenverarbeitungseinrichtung berücksichtigt werden. Es kann
dann beispielsweise vorgegeben werden, daß eine bestimmte Anzahl von
Karteneingabestationen und eine bestimmte Anzahl von Kartenabzugsstationen
zu Verfügung
stehen.
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Ferner
kann die Hardwarekonfiguration einer etwaig nachgeschalteten Kartenversandmaschine bereits
von der Datenverarbeitungseinrichtung erfaßt und bei der Ausgabe der
Kartenrohlinge berücksichtigt
werden.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist die Datenverarbeitungseinrichtung ein Versandinformationseingabemodul
sowie einen Versandspeicher auf. Versandinformationen sind insbesondere
die für
eine Karte vorgesehene Versendungsart, z. B. Express, UPS, etc..
Sofern in die Dateneingabeeinrichtung Versandinformationen eingegeben
und von dieser gespeichert werden können, können diese Informationen bei
der Kartenrohlingsausgabe berücksichtigt werden.
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Weist
die Datenverarbeitungseinrichtung einen Port zur Datenübertragung
auf, können
Hardware- oder Versandinformationen auf Datenträgern oder mittels einer anderen
Datenübertragungsmethode
von einem Auftraggeber entgegengenommen und ohne zusätzlichen
Bearbeitungsaufwand in die Datenverarbeitungseinrichtung eingegeben
werden. Eine manuelle Eingabe von Versandinformationen oder Hardwareinformationen,
welche gegebenenfalls mit Eingabefehlern verbunden ist, wird so
vermieden.
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Wenn
die Datenverarbeitungseinrichtung ferner dazu ausgebildet ist, Daten
an eine Maschinensteuerung für
die Kartenabzugsstation zu übermitteln,
werden von der Datenverarbeitungseinrichtung ermittelte Befehle
für die
Kartenabzugsstationen ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung an
die Kartenabzugsstationen übermittelt.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführung
ist das Analysemodul einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dazu ausgebildet,
auf Basis der zweiten gespeicherten Informationen und auf Basis
der Hardwareinformationen eine versandoptimierte Zuordnung von Kartenrohlingen
zu Kartenabzugsstationen zu ermitteln. Die zweiten gespeicherten
Informationen umfassen in diesem Falle auch Versandinformationen
der später
zu versendenden personalisierten Karten. Ein Kartenrohling, welcher
dieser Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zugeführt
wird, wird nicht nur inspiziert und in Bezug auf den Kar tenrohlingstyp
erkannt, sondern Kartenrohlinge können ferner mit Informationen
beschrieben, also quasi vorpersonalisiert und in versandoptimierten
Kartenrohlingsstapeln aus der Vorrichtung ausgegeben werden.
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Die
Vorteile der Erfindung zeigen sich ferner auch an einer Kartenpersonalisiermaschine,
die mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
versehen ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen,
sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer schematischen Darstellung und
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2 eine
zweite Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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1 zeigt
ein erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 mit
einer Kartenlesevorrichtung 102, einer Datenverarbeitungseinrichtung 104 und
einem Analysemodul 106. 1 zeigt
ferner einen Kartenrohling 108, welcher auf einem Förderband 110 in
Richtung des Pfeiles A transportiert wird. Weitere Kartenrohlinge
(nicht gezeigt) befinden sich in der ersten Karteneingabestation 112.
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In 1 befindet
sich der Kartenrohling 108 gerade im Erfassungsbereich
der Kartenlesevorrichtung 102, welche in der gezeigten
Ausführung
eine Kamera ist. Die Kamera erfaßt den Kartenrohling nach seinen
Typdaten datenmäßig und
sendet die Daten mittels einer ersten Datenverbindung 114 an die
Datenverarbeitungseinrichtung 104.
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Das
Analysemodul 106, welches Bestandteil der Datenverarbeitungseinrichtung
ist, vergleicht die von der Kamera erfaßten und danach empfangenen Daten
mit gespeicherten Daten einer Bilddatenbank und ermittelt so, um
welchen Kartentyp es sich handelt. Wird beispielsweise festgestellt,
daß es
sich um eine goldene Master-Card handelt, greift das Analysemodul
auf zweite gespeicherte Informationen, in diesem Fall eine Liste
der zu personalisierenden Karten, zu. Aus dieser Liste wird der
erste Eintrag ausgewählt,
welcher zu einer goldenen Master-Card gehört. Das Analysemodul 106 entnimmt
diesem Eintrag sämtliche
Informationen, welche auf die zu erstellende goldene Master-Card
geschrieben werden sollen einschließlich einer eindeutigen Kartenidentifikationsnummer
und übermittelt
diese Daten mittels einer zweiten Datenverbindung 116 an
eine Schreibeinrichtung 118.
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Sobald
der Kartenrohling mittels des Förderbandes 110 zur
Schreibeinrichtung 118 transportiert wurde, wird der Kartenrohling
mit den an die Schreibeinrichtung übermittelten Daten beschrieben.
Dabei ist es möglich,
den Kartenrohling an dieser Stelle nur mit einer Kartenidentifikationsnummer
zu beschreiben, denn weitere individualisierende Informationen werden
zu einem späteren
Zeitpunkt mittels einer Personalisierungsmaschine auf den Kartenrohling geschrieben.
Wichtig jedoch ist, daß mindestens
eine Information auf den Kartenrohling geschrieben werden kann,
aufgrund welcher der Kartenrohling zu einem späteren Zeitpunkt mindestens
hinsichtlich seines Typ eindeutig identifiziert werden kann.
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Nach
dem Beschreiben wird der Kartenrohling 108 von einer ersten
Kartenabzugsstation 120, einer zweiten Kartenabzugsstation 122 oder
einer dritten Kartenabzugsstation 124 abgezogen und kann
dort entnommen oder von dort aus weiterverarbeitet werden.
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Die
Ansteuerung der Kartenabzugsstationen 120, 122, 124 erfolgt
mittels einer Maschinensteuerung (nicht gezeigt), welche beispielsweise
mittels einer dritten Datenverbindung (nicht gezeigt) mit der Datenverarbeitungseinrichtung 104 Daten
austauschen kann.
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2 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
welche im wesentlichen der ersten Ausführungsform entspricht. Für gleiche
Elemente werden daher bei der in 2 gezeigten
Vorrichtung 200 um 100 erhöhte Bezugszeichen verwendet.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 200 gemäß der zweiten
Ausführungsform
weist eine Kartenlesevorrichtung 202 sowie eine Datenverarbeitungseinrichtung 204 mit
einem Analysemodul 206 auf. 2 zeigt
ferner einen Kartenrohling 208, welcher auf einem Förderband
(nicht gezeigt) transportiert wird. Weitere Kartenrohlinge (nicht
gezeigt) befinden sich in der ersten Karteneingabestation 212,
der zweiten Karteneingabestation 230, der dritten Karteneingabestation 232,
der vierten Karteneingabestation 234, der fünften Karteneingabestation 236, der
sechsten Karteneingabestation 238, der siebten Karteneingabestation 240,
der achten Karteneingabestation 242 und der neunten Karteneingabestation 244.
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Analog
zur ersten Ausführungsform
kann die Kartenlesevorrichtung 202 mittels einer ersten
Datenverbindung 214 Daten mit der Datenverarbeitungseinrichtung 204 austauschen.
Ferner kann die Datenverarbeitungseinrichtung 204 mittels
einer zweiten Datenverbindung Daten mit einer Schreibeinrichtung 218 austauschen.
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Im
Vergleich zur ersten Ausführungsform weist
die Datenverarbeitungseinrichtung 204 der zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 200 einen
Port zur Datenüber tragung (nicht
gezeigt) auf. Dieser Port ermöglicht
es mittels einer dritten Datenverbindung 246 Daten von
einem Datenträger 248 an
die Datenverarbeitungseinrichtung 204 zu übertragen.
Der Datenträger 248 kann auch
ein Computer, insbesondere ein Computer eines Auftragskunden sein.
Kundendaten können dann,
insbesondere mittels Datenfernübertragung
direkt und ohne weitere Bearbeitungsschritte an die Datenverarbeitungseinrichtung 204 gesendet
und von dieser weiterverarbeitet werden.
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Hinsichtlich
der Ermittlung des Kartentyps und des Beschreibens des Kartenrohlings
wird auch auf die Beschreibung der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 verwiesen.
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2 zeigt
ferner eine vierte Datenverbindung 250 zu einer Maschinensteuerung 252 mit
welche eine erste Kartenabzugsstation 220, eine zweite Kartenabzugsstation 222,
eine dritte Kartenabzugsstation 224, eine vierte Kartenabzugsstation 254, eine
fünfte
Kartenabzugsstation 256, eine sechste Kartenabzugsstation 258,
eine siebte Kartenabzugsstation 260, eine achte Kartenabzugsstation 262 und eine
neunte Kartenabzugsstation 264 angesteuert werden können.
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2 zeigt
auch schematisch einen ersten Kartengreifer 266 und einen
zweiten Kartengreifer 268, wovon an jeder Karteneingabestation 212, 230, 232, 234, 236, 240, 242, 243, 244 und
an jeder Kartenabzugsstation 220, 222, 224, 254, 256, 258, 260, 262, 264 je
ein Kartengreifer vorgesehen ist.
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Die
Datenverarbeitungseinrichtung 204 weist neben dem Analysemodul 206 einen
Arbeitsspeicher (nicht gezeigt) sowie einen Versandspeicher (nicht
gezeigt) auf. Sofern die Kartenabzugsstationen 220, 222, 224, 254, 256, 258, 260, 262, 264 nicht
direkt mit einer Kartenversandmaschine verbunden sind und die Kartenversandmaschine
automatisch mit Kartenversorgen, ist die Datenverarbeitungseinrichtung über eine
fünfte
Datenverbindung (nicht gezeigt) mit einem Drucker (nicht gezeigt)
verbunden, auf welchem Listen ausgegeben werden können, welche
angeben, in welcher Kartenabzugsstation welcher Kartenrohling abgelegt
ist.