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DE102008054770B4 - Kältegerät mit Teleskopauszug - Google Patents

Kältegerät mit Teleskopauszug Download PDF

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DE102008054770B4
DE102008054770B4 DE102008054770.0A DE102008054770A DE102008054770B4 DE 102008054770 B4 DE102008054770 B4 DE 102008054770B4 DE 102008054770 A DE102008054770 A DE 102008054770A DE 102008054770 B4 DE102008054770 B4 DE 102008054770B4
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Abstract

Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, mit einem auf Teleskopauszügen (5) aus einem Innenraum (3) herausziehbar geführten Einbauteil (4), wobei jeder Teleskopauszug (5) wenigstens eine in dem Innenraum (3) ortsfeste (9) und eine mit dem Einbauteil (4) in Tiefenrichtung des Innenraums (3) bewegliche Schiene (12) und ein sich entlang der beweglichen Schiene (12) erstreckendes Abdeckteil (13) umfasst, wobei an wenigstens einem ersten der Abdeckteile (13) und an dem Einbauteil (4) zueinander komplementäre, in Breitenrichtung des Innenraums (3) formschlüssig ineinander greifende Konturen (16, 28) gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (4) wenigstens einen quer zur Ausziehrichtung ausgedehnten Vorsprung (29) aufweist, der hinter eine Kante wenigstens eines der Abdeckteile (13) eingreift.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät, mit einem auf Teleskopauszügen aus einem Innenraum herausziehbar geführten Einbauteil, wobei jeder Teleskopauszug wenigstens eine in dem Innenraum ortsfeste und eine mit dem Einbauteil in Tiefenrichtung des Innenraums bewegliche Schiene sowie ein sich entlang der beweglichen Schiene erstreckendes Abdeckteil umfasst.
  • Ein derartiges Kältegerät ist aus DE 10 2006 061 096 A1 bekannt. Ein Teleskopauszug dieses Kältegeräts hat mehrere gegeneinander bewegliche Schienen, zwei auf einer beweglichen Schiene verrastete Adapter für die Verankerung eines Auszugkastens an der beweglichen Schiene und ein mit der beweglichen Schiene bewegliches Abdeckteil, das die Schienen des Teleskopauszugs zu einem großen Teil verbirgt. Die Fertigung eines solchen Teleskopauszugs ist aufwendig, denn die zwei Adapter und das Abdeckteil müssen jeweils einzeln an der beweglichen Schiene montiert werden, und großflächige Ausschnitte des Abdeckteils müssen in ihren Abmessungen und ihrer Position exakt auf die Adapter und die bewegliche Schiene abgestimmt sein, damit die an der Schiene verrasteten Adapter die Ausschnitte exakt ausfüllen und keine unansehnlichen und schwierig sauber zu haltenden Fugen zwischen den Adaptern und dem Abdeckteil entstehen.
  • DE 10 2007 006 611 A1 offenbart ein Kältegerät mit einem Korpus, einer Tür und einem Träger für Kühlgut, der auf an beweglichen Schienen von Teleskopauszügen verankerten Adaptern abgestützt ist und zwischen einer eingeschobenen und einer herausgezogenen Stellung bewegbar ist, wobei die beweglichen Schienen der Teleskopauszüge zumindest weitgehend unter einer Abdeckung verborgen sind und die Abdeckung jedes Teleskopauszugs zwischen dessen beweglicher Schiene und dem wenigstens einen daran verankerten Adapter geklemmt ist.
  • DE 10 2007 005 948 A1 offenbart ein Kältegerät mit einem Korpus, einer Tür und einem in dem Korpus über Teleskopauszüge herausziehbar gelagerten Träger für Kühlgut, wobei ein Abdeckelement jeden Teleskopauszug wenigstens an einer Oberseite, einer dem Träger zugewandten Längsseite und einer der der Tür zugewandten Vorderseite zumindest weitgehend überdeckt.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist, ein Kältegerät mit einem auf Teleskopauszügen beweglich geführten Einbauteil anzugeben, bei dem die Schienen der Teleskopauszüge von einem Abdeckteil verborgen sind und das einfach und rationell zu montieren ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kältegerät, bei dem ein Einbauteil auf Teleskopauszügen aus einem Innenraum herausziehbar geführt ist und jeder Teleskopauszug wenigstens eine in dem Innenraum ortsfeste und eine mit dem Einbauteil in Tiefenrichtung des Innenraums bewegliche Schiene und ein sich entlang der beweglichen Schiene erstreckendes Abdeckteil umfasst, an wenigstens einem ersten der Abdeckteile und an dem Einbauteil zueinander komplementäre, in Breitenrichtung des Innenraums formschlüssig ineinander greifende Konturen gebildet sind. So reduziert sich die Zahl der an der beweglichen Schiene jedes Teleskopauszugs zu montierenden Teile auf eins, und das Problem der Abmessungstoleranzen zwischen Schiene, Adaptern und Abdeckteil entfällt.
  • Vorzugsweise liegt das Einbauteil auf einem zweiten Abdeckteil eines anderen der Teleskopauszüge in Breitenrichtung verschiebbar auf. So können Toleranzen der Breite zwischen dem Innenraum und dem Einbauteil auf einfache Weise abgefangen werden.
  • Sofern der formschlüssige Eingriff zwischen den komplementären Konturen des Einbauteils und des Abdeckteils eine Restbewegungsfreiheit des ersten Abdeckteils und des Einbauteils gegeneinander in der Breitenrichtung belässt, sollte diese kleiner als eine maximale Überlappungsbreite des Einbauteils mit dem zweiten Abdeckteil sein, um sicherzustellen, dass das Einbauteil nicht von dem zweiten Abdeckteil abrutschen kann.
  • Eine Stirnwand des Abdeckteils kann ein in Ausziehrichtung vorderes Ende der Schienen überdecken. So kann verhindert werden, dass ein Benutzer, wenn der normalerweise von den Teleskopauszügen getragene Auszugkasten entfernt ist, sich oder seine Kleidung an den freiliegenden Enden der Teleskopauszüge beschmutzt oder sich an scharfen Kanten ihrer Schienen verletzt.
  • Eine vordere Wand des Einbauteils kann wiederum die Stirnwand des Abdeckteils überdecken, so dass dieses bei montiertem Einbauteil vollständig verborgen ist.
  • Um das Einbauteil gegen ein Herausziehen über einen Anschlag der Schienen hinaus zu sichern, weist das Einbauteil vorzugsweise einen quer zur Ausziehrichtung ausgedehnten Vorsprung auf, der hinter einer Kante des Abdeckteils eingreift.
  • Vorzugsweise weist das Einbauteil eine nach vorne abschüssige Wand auf, die der Stirnwand des Abdeckteils gegenüber liegt. Diese abschüssige Wand schafft die Möglichkeit, dass wenn beim Einschieben des Einbauteils die Teleskopauszüge einen Anschlag erreichen, das Einbauteil entlang der abschüssigen Wand geringfügig aufwärts gleiten kann. So kann kinetische Energie des Einbauteils - die beträchtlich sein kann, wenn es sich bei dem Einbauteil z. B. um eine voll beladene Schublade handelt - dissipiert werden, ohne das Einbauteil einer schlagartigen Belastung auszusetzen, die im Wiederholungsfalle zur Rissbildung im Material des Einbauteils führen könnte.
  • Zu dem gleichen Zweck kann auch an der Stirnwand des Abdeckteils eine nach vorn abschüssige Außenseite vorgesehen sein.
  • Da die abschüssige Fläche des Einbauteils oder des Abdeckteils die Dissipation von kinetischer Energie ermöglicht, sind nicht wie in DE 10 2006 061 096 A1 spezielle Adapter zwischen Einbauteil und Schiene erforderlich, um Stöße abzufangen, sondern das Abdeckteil kann diese Funktion übernehmen, ohne langfristig Schaden zu nehmen.
  • Um das Gleiten von Einbauteil und Abdeckteil gegeneinander zu begünstigen, können sowohl die abschüssige Wand des Einbauteils als auch die abschüssige Außenseite der Stirnwand des Abdeckteils vorgesehen sein, und beide erstrecken sich im Wesentlichen parallel zueinander.
  • An einer den Schienen zugewandten Innenseite weist die Stirnwand vorzugsweise einen Vorsprung auf, der in einen von den Schienen begrenzten Längskanal eingreift und so die Positionierung des Abdeckteils an den Schienen sichert.
  • Ein in Ausziehrichtung ausgedehnter Vorsprung des Einbauteils, der unter die Stirnwand eingreift, sichert das Einbauteil gegen ein versehentliches Anheben seines vorderen Bereichs und damit letztlich gegen ein versehentliches Lösen von den Teleskopauszügen. Darüber hinaus begrenzt der Vorsprung den Weg, um den das Einbauteil entlang der abschüssigen Wand aufwärts rutschen kann, wenn es in seiner eingeschobenen Anschlagstellung abrupt abgebremst wird.
  • Wenigstens einer der Teleskopauszüge und das Einbauteil weisen vorzugsweise Konturen auf, die in Breitenrichtung des Innenraums formschlüssig ineinander greifen.
  • Indem diese Konturen die Bewegungsfreiheit des Einbauteils in Breitenrichtung begrenzen, können sie ein Abrutschen des Einbauteils auch dann verhindern, wenn einer der Teleskopauszüge die Konturen nicht aufweist und das Einbauteil auf diesem Teleskopauszug folglich in Breitenrichtung verschiebbar aufliegt. Das Fehlen der ineinandergreifenden Konturen an einem Auszug vereinfacht den Einbau des Einbauteils, und es ermöglicht den Ausgleich von Breitentoleranzen des Innenraums und des Einbauteils.
  • Eine Flanke des Abdeckteils, die sich unterhalb der von dem Abdeckteil verdeckten Schienen erstreckt, kann verhindern, dass Schmutzpartikel aus dem Teleskopauszug sich im Innenraum verteilen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische schematische Ansicht eines Kältegerätes gemäß der vorliegenden Erfindung;
    • 2 eine perspektivische Ansicht eines vollständigen Teleskopauszugs;
    • 3 eine perspektivische Ansicht eines Abdeckteils des Teleskopauszugs;
    • 4 eine perspektivische Ansicht einer vorderen Ecke eines auf dem Teleskopauszug gemäß 2 abgestützten Auszugkastens;
    • 5 eine perspektivische Ansicht einer hinteren Ecke des Auszugkastens.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Kältegeräts mit einem Korpus 1 und einer Tür 2, die einen wärmeisolierten Innenraum 3 umschließen. In dem Innenraum 3 sind mehrere Auszugkästen 4 untergebracht. An einem dieser Auszugkästen 4, der in herausgezogener Stellung gezeigt ist, sind ein Teleskopauszug 5 am unteren Rand einer rechten Seitenwand 7 bzw. eine Stufe 6 in einer linken Seitenwand 7 zu erkennen, die einen zweiten Teleskopauszug verdeckt. Eine Frontseite 8 der Auszugkästen erstreckt sich über die gesamte Breite des Innenraums 3, so dass in eingeschobener Stellung der Auszugkästen 4 die Teleskopauszüge 5 vollständig hinter den Frontseiten 8 verborgen und nicht sichtbar sind.
  • Von den zwei Teleskopauszügen 5, die jeden Auszugkasten 4 tragen, ist einer in 2 in perspektivischer Ansicht dargestellt. An einer in 2 dem Betrachter zugewandten offenen Rückseite des Teleskopauszugs 5 sind Enden von zwei Paaren von gegeneinander in an sich bekannter Weise mit Hilfe von eingefügten Kugeln teleskopisch verschiebbaren Schienen 9, 10 bzw. 11, 12 zu sehen, von denen eine ortsfeste Schiene 9 zur Befestigung an einer Seitenwand des Korpus 1 vorgesehen ist, die Schiene 12 fest mit einem Abdeckteil 13 verbunden ist und die untereinander fest verbundenen Schienen 10, 11 jeweils mit der halben Geschwindigkeit der Schiene 10 beweglich sind.
  • Das aus Kunststoff spritzgeformte Abdeckteil 13 hat im Wesentlichen die Form eines C-Profils, zwischen dessen horizontalen Schenkeln 14, 15 die Schienen 9, 10, 11, 12 aufgenommen sind. Im oberen horizontalen Schenkel 14 befindet sich in der Nähe von dessen hinteren Ende eine Rastöffnung 16.
  • Ein in der 2 getrennt von dem Abdeckteil 13 dargestellter Rastclip 17 ist vorgesehen, um durch eine Öffnung 18 in einer die Schenkel 14, 15 verbindenden vertikalen Seitenwand 19 des Abdeckteils 13 hindurch in T-förmige Öffnungen 30 der beweglichen Schiene 12 einzugreifen. Wie die Ansicht der 3 zeigt, trägt der Rastclip 17 an seiner dem Abdeckteil 13 zugewandten Seite zwei T-förmige Vorsprünge 31, die in die Öffnungen 30 einführbar sind. Durch Verschieben des in die Öffnungen 30 eingreifenden Rastclips 17 in Längsrichtung des Abdeckteils 30 kommen nach oben und unten überstehende Arme der Vorsprünge 31 hinter den Rändern der Öffnungen 30 in Eingriff, wodurch das Abdeckteil 13 an der Schiene 12 verriegelt wird.
  • An einer in 3 sichtbaren, den Teleskopschienen zugewandten Innenseite der Seitenwand 19 des Abdeckteils 13 ist ein flacher ringförmiger Vorsprung 20 gebildet, der vorgesehen ist, um in eine komplementäre Öffnung der Schiene 12 formschlüssig einzugreifen. Da die Schiene 12 unmittelbar an der Innenseite der Seitenwand 19 anliegt, können über den Ring 20 beträchtliche Kräfte in Ausziehrichtung zwischen dem Abdeckteil 13 und der Schiene 12 übertragen werden, ohne das Material des Abdeckteils 13 zu überlasten.
  • Das vordere Ende des Abdeckteils 13 ist durch ein hohles Prisma 21 gebildet. Sowohl das Prisma 21 selbst als auch dessen den Schienen 9 bis 12 zugewandte innere Wand 22 als auch seine nach vorne abschüssige äußere Wand 23 können als eine Stirnwand aufgefasst werden, die das Abdeckteil 13 nach vorne abschließt und die darin untergebrachten Schienen 9 bis 12 komplett verbirgt.
  • Ein von der inneren Wand 22 in den Zwischenraum zwischen den horizontalen Schenkeln 14, 15 abstehender Zapfen 24 greift beim fertig montierten Teleskopauszug 5 in einen zwischen den Schienen 11, 12 gebildeten Längskanal 25 ein. Indem die Spitze der Schiene 12 in einen Zwischenraum zwischen den Zapfen 24 und der Seitenwand 19 der Abdeckung eingreift, ist die Abdeckung 13 in ihrem vorderen Bereich in Breitenrichtung des Korpus 1 unbeweglich gehalten. Das Abdeckteil 13 ist schnell und einfach montierbar, in dem es von vorne auf die Schienen 9 bis 12 aufgeschoben wird, bis die Schiene 12 zwischen den Zapfen 24 und der Seitenwand 19 eingreift und der Ring 20 in eine komplementäre Öffnung der Schiene 12 eingefügt ist. Das in diesem Zustand noch schwenkbewegliche hintere Ende des Abdeckteils 13 wird mit der Schiene 12 in Kontakt gebracht. Durch Einschieben des Rastclips 17 in die Öffnungen 18 des Abdeckteils 13 und 30 der Schiene 12 wird das Abdeckteil 13 vollständig an den Schienen fixiert.
  • Wie in der Ansicht der 4 zu erkennen, liegt, wenn der Auszugkasten 4 auf dem (von vorne gesehen rechten) Teleskopauszug 5 montiert ist, eine Unterseite der Stufe 6 auf dem Schenkel 14 des Abdeckteils 13 auf, und eine die Stufe 6 nach vorne verlängernde, abschüssige Wand 26 liegt auf der äußeren Wand 23 des Prismas 21 auf. Ein von der abschüssigen Wand 26 abstehendes horizontales Plättchen 27 greift unter eine vordere Spitze des Prismas 21. Der Vorsprung 24 ist in dieser Ansicht von der Schiene 10 verdeckt.
  • Wenn beim Schließen des Auszugkastens 4 die Schienen abrupt an einen Anschlag stoßen, und der Auszugkasten 4 durch seine Massenträgheit noch weiter getrieben wird, können die abschüssigen Wände 23, 26 gegeneinander verrutschen, wodurch der Auszugkasten 4 angehoben und allmählich verlangsamt wird. Die Verschiebebewegungsfreiheit des Auszugkastens ist begrenzt durch den Kontakt des horizontalen Plättchens 27 mit der Unterseite des Prismas 21.
  • 5 zeigt eine perspektivische Ansicht der rechten hinteren Ecke des Auszugkastens 4. Von der horizontalen Stufe 6 des Auszugkastens steht in der Nähe ihres hinteren Endes ein Finger 28 vertikal nach unten ab, der in die Rastöffnung 16 des Abdeckteils 13 eingreift. Der Eingriff des Fingers 28 ist in Tiefenrichtung des Korpus so weit spielhaltig, dass ein Kontakt des Fingers 28 mit dem vorderen und hinteren Rand der Rastöffnung ausgeschlossen ist. Eine Überlastung des Fingers 28 bei einem abrupten Erreichen eines Anschlags ist so ausgeschlossen. Der Finger 28 legt die Position des Auszugkastens 4 in Breitenrichtung fest und verhindert, dass die Stufe 6 vom Auszug 5 abrutscht. Die Breiten des Innenraums 3 und des Auszugkastens 4 sind so aufeinander abgestimmt, dass die in der Fig. nicht dargestellte, gegenüber liegende linke Stufe 6 des Auszugkastens sicher auf dem linken Auszug 5 ruht. Diese linke Stufe 6 hat keinen Finger 28, so dass Breitentoleranzen von Innenraum 3 und Auszugkasten 4 durch unterschiedlich breiten Überlapp der linken Stufe 6 mit dem horizontalen Schenkel 14 des sie tragenden Auszugs 5 kompensierbar sind.
  • Am hinteren Ende der Stufe 6 ist ein vertikales Plättchen 29 oben und seitlich einteilig mit dem Auszugkasten 4 verbunden und greift hinter das rückwärtige Ende des Abdeckteils 13 und der Schiene 12. Es begrenzt den Bewegungsspielraum des Auszugkastens 4 gegen das Abdeckteil 13 beim Herausziehen und stellt sicher, dass beim Heruasziehen des Auszugkastens die Schiene 12 mitgenommen wird. Das Plättchen 29 ist an beiden hinteren Ecken des Auszugkastens 4 vorgesehen.
  • Um den Auszugkasten 4 zu montieren genügt es, ihn zunächst so auf die zwei Teleskopauszüge 5 aufzulegen, dass die vertikalen Plättchen 29 an seinen beiden hinteren Ecken auf den oberen horizontalen Schenkeln 14 der zwei Abdeckteile 13 ruhen. Wenn der Auszugkasten 4 dann in den Innenraum 3 eingeschoben wird, und die Plättchen 29 das hintere Ende des Abdeckteils 13 erreichen, kommen die Stufen 6 des Auszugkastens 4 auf den Abdeckteilen 13 zu liegen, die horizontalen Plättchen 27 greifen unter die Spitze der Prismen 21, und der Auszugkasten ist verrastet.

Claims (15)

  1. Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, mit einem auf Teleskopauszügen (5) aus einem Innenraum (3) herausziehbar geführten Einbauteil (4), wobei jeder Teleskopauszug (5) wenigstens eine in dem Innenraum (3) ortsfeste (9) und eine mit dem Einbauteil (4) in Tiefenrichtung des Innenraums (3) bewegliche Schiene (12) und ein sich entlang der beweglichen Schiene (12) erstreckendes Abdeckteil (13) umfasst, wobei an wenigstens einem ersten der Abdeckteile (13) und an dem Einbauteil (4) zueinander komplementäre, in Breitenrichtung des Innenraums (3) formschlüssig ineinander greifende Konturen (16, 28) gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (4) wenigstens einen quer zur Ausziehrichtung ausgedehnten Vorsprung (29) aufweist, der hinter eine Kante wenigstens eines der Abdeckteile (13) eingreift.
  2. Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, mit einem auf Teleskopauszügen (5) aus einem Innenraum (3) herausziehbar geführten Einbauteil (4), wobei jeder Teleskopauszug (5) wenigstens eine in dem Innenraum (3) ortsfeste (9) und eine mit dem Einbauteil (4) in Tiefenrichtung des Innenraums (3) bewegliche Schiene (12) und ein sich entlang der beweglichen Schiene (12) erstreckendes Abdeckteil (13) umfasst, wobei an wenigstens einem ersten der Abdeckteile (13) und an dem Einbauteil (4) zueinander komplementäre, in Breitenrichtung des Innenraums (3) formschlüssig ineinander greifende Konturen (16, 28) gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (4) einen in Ausziehrichtung ausgedehnten Vorsprung (27) aufweist, der unter die Stirnwand (21, 23) eingreift.
  3. Kältegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (4) auf einem zweiten Abdeckteil (13) eines anderen der Teleskopauszüge (5) in Breitenrichtung verschiebbar aufliegt.
  4. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Restbewegungsfreiheit des ersten Abdeckteils (13) und des Einbauteils (4) in der Breitenrichtung kleiner ist als eine maximale Überlappungsbreite des Einbauteils (4) mit dem zweiten Abdeckteil (13).
  5. Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (13) jedes Teleskopauszugs (5) eine Stirnwand (21, 22, 23) aufweist, die ein in Ausziehrichtung vorderes Ende der Schienen (9, 12) dieses Teleskopauszugs (5) überdeckt.
  6. Kältegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine vordere Wand (8, 26) des Einbauteils (4) die Stirnwand (21, 22, 23) des Abdeckteils (13) überdeckt.
  7. Kältegerät nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (4) wenigstens einen quer zur Ausziehrichtung ausgedehnten Vorsprung (29) aufweist, der hinter eine Kante wenigstens eines der Abdeckteile (13) eingreift.
  8. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (4) nach vorn abschüssige Wände (26) aufweist, die den Stirnwänden (21, 23) der Abdeckteile (13) gegenüber liegen.
  9. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (23) eine nach vorn abschüssige Außenseite aufweisen.
  10. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (22) an einer Innenseite einen Vorsprung (24) tragen, der in einen von den Schienen (11, 12) begrenzten Längskanal eingreift.
  11. Kältegerät nach einem der Ansprüche1 oder 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil (4) einen in Ausziehrichtung ausgedehnten Vorsprung (27) aufweist, der unter die Stirnwand (21, 23) eingreift.
  12. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (13) eine sich unterhalb der von ihm verdeckten Schienen (9, 10, 11, 12) erstreckende Flanke (15) aufweist.
  13. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (13) wenigstens eines der Teleskopauszüge (5) an der beweglichen Schiene (12) durch einen Rastclip (17) befestigt ist, der eine Öffnung (18) des Abdeckteils (13) und eine Öffnung der Schiene (12) durchsetzt und einen Rand der Öffnung der Schiene hintergreift.
  14. Kältegerät nach Anspruch 10 und Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (24) und der Rostclip (17) das Abdeckteil (13) zumindest weitgehend an der beweglichen Schiene (12) fixieren.
  15. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauteil ein Auszugkasten (4) ist.
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