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Die
Erfindung betrifft einen Trockner mit Umluftanteil sowie ein bevorzugtes
Verfahren zu seinem Betrieb.
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Zum
Stand der Technik wird hingewiesen auf die Schrift
WO 2008/110449 A1 , deren
Offenbarung der vorliegenden Offenbarung in vollem Umfange zuzurechnen
ist.
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Im
Allgemeinen wird ein Wäschetrockner als Abluft- oder Kondensationstrockner
betrieben. Kondensationstrockner, deren Funktionsweise auf der Kondensation
der mittels warmer Prozessluft verdampften Feuchtigkeit aus der
Wäsche beruht, benötigen keinen Abluftschlauch
und ermöglichen eine Energierückgewinnung aus
der erwärmten Prozessluft, beispielsweise durch Verwendung
einer Wärmepumpe. Das im Kondensationstrockner anfallende Kondensat
wird gesammelt und entweder abgepumpt oder durch manuelles Entleeren
eines Auffangbehälters entsorgt. Bei einem Ablufttrockner
wird dagegen im Allgemeinen die nach dem Durchgang durch eine Wäschetrommel
mit Feuchtigkeit beladene Luft aus dem Trockner geleitet. Eine Wärmerückgewinnung
findet hierbei im Allgemeinen nicht statt.
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Ablufttrockner
mit Wärmerückgewinnung sind jedoch bekannt. So
beschreibt das Dokument
DE
30 00 865 A1 einen Wäschetrockner mit Wärmerückgewinnung.
Der Wäschetrockner besteht aus einem die Wäsche
aufnehmenden und bewegenden Behälter, in welchen ein von
einem Heizelement erwärmter Zuluftstrom mündet,
während die feucht-heiße Luft als Abluft über
einen Auslass geführt wird. Im Zuluftstrom ist vor dem
Heizelement ein Wärmetauscher angeordnet, der von der feucht-heißen
Abluft aus dem Behälter durchströmt wird.
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Die
Energieeffizienz eines Ablufttrockners kann außerdem durch
ein Umluftsystem verbessert werden. Hierbei wird die mit Feuchtigkeit
aus der Wäsche in der Trocknungskammer beladene Prozessluft teilweise
wieder über die Heizung dem Trocknungsprozess zugeführt.
Nachteilig hierbei ist jedoch, dass sehr viele von der Wäsche
in der Trocknungskammer herrührende Flusen zur Heizung
gelangen können.
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Dies
kann zu einer Verflusung der nachgelagerten Luftwege inkl. der Heizung
führen. Außerdem erhöhen sich die Brandfleckengefahr
und die Brandgefahr, da sich die Flusen an der Heizung entzünden und
in die Wäsche in der Trocknungskammer gelangen können.
Ebenfalls nachteilig ist, dass durch die höhere relative
Feuchte der Abluft und den prozessbedingt kleinen, nach außen
geführten Prozessluftstrom, der beispielsweise in den Aufstellraum
geführt wird, deutlich mehr Kondensat im meistens langen Abluftkanal
entsteht und sich auch mehr Flusen im Abluftkanal ablagern.
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Die
EP 0 468 573 A1 beschreibt
eine Vorrichtung zum Reinigen eines Wärmetauschers einer Kondensatoreinrichtung
in einem Wäschetrockner. Hierbei kann der aus einer Vielzahl
von parallel zueinander angeordneten Lamellen bestehende Wärmetauscher
auf seiner einer Kondensatwasserwanne gegenüber liegenden
Seite mittels einer Reinigungsvorrichtung gereinigt werden. Diese
enthält eine hin und her bewegbare, kammartige Bürsten- bzw.
Borstenanordnung, der zusätzlich in der Kondensatwasserwanne
enthaltenes Kondensatwasser zugeführt wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, einen Ablufttrockner mit
hoher Energieeffizienz bereitzustellen, der einen Anteil an Umluft
benutzt und bei dem die oben beschriebenen Nachteile durch von der
Trocknungskammer herrührende Flusen überwunden
werden können.
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Die
Lösung dieser Aufgabe wird nach dieser Erfindung erreicht
durch einen Trockner mit den Merkmalen des entsprechenden unabhängigen
Patentanspruchs sowie das Verfahren des entsprechenden unabhängigen
Patentanspruchs. Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Trockners
sind in entsprechenden abhängigen Patentansprüchen
aufgeführt. Bevorzugten Ausführungsformen des
erfindungsgemäßen Trockners entsprechen bevorzugte
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens und umgekehrt, auch wenn dies hierin nicht explizit festgestellt
wird.
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Gegenstand
der Erfindung ist somit ein Trockner mit einer Trocknungskammer
für die zu trocknenden Gegenstände, einem Zuluftkanal,
einem Prozessluftkanal, in dem sich eine Heizung zur Erwärmung
der Prozessluft befindet und die erwärmte Prozessluft mittels
eines Gebläses über die zu trocknenden Gegenstände
geführt werden und über einen Abluftkanal zu einem
Abluftausgang geführt werden kann, wobei sich der Prozessluftkanal
an einer Abzweigung in einen Umluftkanal zur Heizung und den Abluftkanal,
der zum Abluftausgang führt, aufteilt und wobei im Umluftkanal
ein intern und/oder extern reinigbares Flusenfilter angeordnet ist.
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Das
Flusenfilter ist vorzugsweise an der Abzweigung angeordnet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein
intern reinigbares Flusenfilter mit einer Reinigungsvorrichtung
versehen. Hierbei umfasst die Reinigungsvorrichtung vorzugsweise
eine Abstreifvorrichtung und/oder eine Spülvorrichtung.
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Die
Spülvorrichtung umfasst vorzugsweise einen Speicher für
Spülflüssigkeit und eine Spülleitung.
Bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Trockners kann Spülflüssigkeit aus dem Speicher
zur Reinigung des Flusenfilters verwendet werden, wobei am Flusenfilter
haftende Flusen mit Hilfe der Spülflüssigkeit
abgespült werden. Die Flusen enthaltende Spülflüssigkeit
kann dann im Allgemeinen durch eine im Prozessluftkanal befindliche,
vorzugsweise verschließbare Öffnung („Abflussöffnung”)
in einen Auffangbehälter für die gebrauchte Spülflüssigkeit
fließen. Dieser Auffangbehälter ist vorzugsweise eine
Kondensatwanne oder steht mit einer Kondensatwanne, ggf. über
eine Spülwasserableitung, in Verbindung.
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Als
Speicher für Spülflüssigkeit kommt insbesondere
ein Kondensatbehälter oder ein Teil eines Kondensatbehälters
in Frage, der vorzugsweise das in einer Kondensatwanne eines Kondensationstrockners
anfallende Kondensat aufnehmen kann. Auf diese Weise kann ohne großen
zusätzlichen apparativen Aufwand, im Wesentlichen lediglich
unter Verwendung von einer in einem Kondensationstrockner in der
Regel sowieso vorhandenen Kondensatwanne und Kondensatpumpe eine
Reinigung des Flusenfilters im Umluftkanal durchgeführt
werden. Die Spülflüssigkeit kann somit Kondensat
enthalten oder aus ihm bestehen. Ggf. können der Spülflüssigkeit
Reinigungsmittel zugefügt sein.
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Die
Spülvorrichtung kann neben einer Spülflüssigkeit
oder alternativ hierzu Prozessluft nutzen. Bei der Nutzung von Prozessluft
in einer Spülvorrichtung erfolgt vorzugsweise eine Beaufschlagung
des Flusenfilters mit Prozessluft auf eine Weise, die eine Ablösung
von am Flusenfilter anhaftenden Flusen ermöglicht. In einer
bevorzugten Ausführungsform weist die Spülvorrichtung
bei der Nutzung von Prozessluft ein geeignet geformtes Luftführungsteil
zur gezielten Beaufschlagung des Flusenfilters mit Prozessluft aus
dem Prozessluftkanal auf. Hierbei wird im Allgemeinen die Führung
der Prozessluft so gesteuert, dass ein Ablöseprozess der
am Flusenfilter haftenden Flusen unterstützt wird.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
umfasst die Reinigungsvorrichtung eine Abstreifvorrichtung. Die
Abstreifvorrichtung besteht im Allgemeinen aus einem Abstreifer und
einem Mechanismus zum automatischen oder manuellen Betätigen
des Abstreifers. Dieser Mechanismus umfasst vorzugsweise einen magnetischen oder
thermischen Aktor. Bei einem magnetischen Aktor wird der Abstreifer
durch einen elektrisch ausgelösten Magnet, im Allgemeinen
in Verbindung mit einer Rückholfeder, betätigt.
Bei einem thermischen Aktor wird der Abstreifer beispielsweise aufgrund
der Ausdehnung eines schmelzenden Wachses betätigt.
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Bei
Betätigung des Abstreifers gleitet dieser im Allgemeinen
an der Oberfläche des Flusenfilters entlang und streift
auf dem Flusenfilter befindliche Fasern ab.
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Die
Flusen sind im Umluftkanal im Allgemeinen trocken, so dass die Ausführungsform
mit einer Abstreifvorrichtung besonders bevorzugt ist.
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Das
extern reinigbare Flusenfilter ist im Allgemeinen zur Reinigung
manuell aus dem Trockner entnehmbar.
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Neben
dem im Umluftkanal befindlichen intern und/oder extern reinigbaren
Flusenfilter weist der erfindungsgemäße Trockner
in der Regel auch ein Flusensieb auf, das sich vorzugsweise im Prozessluftkanal
zwischen der Trocknungskammer und der Abzweigung befindet. Dieses
Flusensieb dient insbesondere zum Abfangen von gröberen
Flusen. Im Allgemeinen weist daher das Flusensieb größere Öffnungen
auf als der Flusenfilter.
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Vorzugsweise
vereinigt sich der Umluftkanal vor der Heizung mit dem Zuluftkanal.
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Der
erfindungsgemäße Trockner umfasst vorzugsweise
mindestens einen Wärmetauscher. Der mindestens eine Wärmetauscher
umfasst insbesondere Wärmesenke und Wärmequelle
einer Wärmepumpe. Hierbei steht die Wärmesenke
vorzugsweise im Kontakt mit dem Abluftkanal.
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Eine
Wärmepumpe ist in vielfältigen Ausführungen
bekannt und kann verschiedene physikalische und chemische Effekte
nutzen, um Wärme, die in eine Wärmesenke aufgenommen
wird, mittels einer geeigneten Wärmetransporteinrichtung
zu einer Wärmequelle zu pumpen, wo sie – in der
Regel auf einem höheren Temperaturniveau als bei der Wärmesenke – wieder
abgegeben wird. So ist eine Wärmepumpe bekannt, die den
Peltier-Effekt ausnutzt und bei welcher die Wärmetransporteinrichtung
aus einer Anordnung von Peltier-Elementen besteht. Bekannt ist auch
eine Wärmepumpe, die Adsorption oder Absorption sowie jeweils
entsprechende Desorption zwischen geeigneten Agenzien ausnutzt.
Es kann auch ein regenerativer Gaskreislauf zur Realisierung einer
Wärmepumpe verwendet werden. Am meisten bekannt im Zusammenhang
mit einem Wäschetrockner ist die Kompressor-Wärmepumpe,
die die zyklische Verdampfung und Verflüssigung eines in
einem geschlossenen Kreislauf geführten Kältemittels
ausnutzt. Dieser Kreislauf ist dabei die Wärmetransporteinrichtung.
Bei einem mit einer solchen Wärmepumpe ausgestatteten Trockner
erfolgt die Kühlung der warmen, mit Feuchtigkeit beladenen Prozessluft
im Wesentlichen im Verdampfer der Wärmepumpe, der die Wärmesenke
bildet und wo die übertragene Wärme zur Verdampfung
eines im Wärmepumpenkreis eingesetzten Kältemittels
verwendet wird. Das aufgrund der Erwärmung verdampfte Kältemittel
der Wärmepumpe wird über einen Kompressor dem
Verflüssiger der Wärmepumpe zugeführt, der
die Wärmequelle bildet und wo aufgrund der Kondensation
des gasförmigen Kältemittels Wärme freigesetzt
wird, die zum Aufheizen der Prozessluft bzw. Zuluft vor Eintritt
in die Trocknungskammer verwendet wird. Hinsichtlich der Wechselwirkung
mit der Prozessluft oder Zuluft gelten diese Feststellungen für
Wärmesenke und Wärmequelle jedweder Wärmepumpe.
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Erfindungsgemäß kann
die in der Wärmequelle frei werdende Wärme im
Zuluftkanal zur Erwärmung von Zuluft oder nach Vereinigung
von Zuluftkanal und Umluftkanal zur Erwärmung der vereinigten
Zuluft und Umluft verwendet werden.
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Alternativ
oder in Ergänzung hierzu kann der erfindungsgemäße
Trockner vorteilhaft als Wärmetauscher einen Luft-Luft-Wärmetauscher
aufweisen.
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Hierbei
wird vorzugsweise die feuchte, heiße Prozessluft aus der
Trocknungskammer zur Erwärmung von Zuluft verwendet, die
dann der Trocknungskammer zugeführt wird. Hierbei kreuzen
sich vorzugsweise im Luft-Luft-Wärmetauscher der Abluftkanal
und der Zuluftkanal.
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Im
erfindungsgemäßen Trockner können auch
gleichzeitig eine Wärmepumpe und ein Luft-Luft-Wärmetauscher
eingesetzt werden. Beispielweise kann ein Luft-Luft-Wärmetauscher
im Abluftkanal zwischen der Abzweigung und dem Verdampfer der Wärmepumpe
angeordnet sein.
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Die
Reinigung des Flusenfilters kann durch einen Benutzer des Trockners
oder automatisch in die Wege geleitet werden.
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Beispielsweise
kann in einem Trockner auf an sich bekannte Weise ein Reinigungsbedarf
für ein Flusenfilter ermittelt werden und dieser Reinigungsbedarf
einem Benutzer des Trockners mittels einer optischen und/oder akustischen
Anzeigevorrichtung am Trockner mitgeteilt werden. Der Benutzer kann dann
manuell durch Herausziehen das extern reinigbare Flusenfilter entnehmen
und außerhalb des Trockners beispielsweise durch Abspülen
mit Wasser von anhaftenden Flusen reinigen. Bei einem intern reinigbaren
Flusenfilter kann der Benutzer dagegen eine Reinigung des Flusenfilters
durch eine oben beschriebene Reinigungsvorrichtung auslösen.
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Alternativ
kann nach einem ermittelten Reinigungsbedarf für ein Flusenfilter
automatisch, im Allgemeinen unter Zuhilfenahme einer Steuereinrichtung
des Trockners, eine oben beschriebene interne Reinigung des Flusenfilters
von anhaftenden Flusen veranlasst werden.
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Erfindungsgemäß kann
allerdings auch vorgesehen sein, dass ein Reinigungsbedarf nicht
explizit festgestellt wird, sondern ein Benutzer nach einer bestimmten
Benutzungsdauer des Trockners zur Reinigung des Flusenfilters aufgefordert
wird oder automatisch unter Zuhilfenahme der Steuereinrichtung die
interne Reinigung des Flusenfilters durchgeführt wird.
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Schließlich
kann vorgesehen sein, dass eine Reinigung des Flusenfilters jeweils
nach einem abgeschlossenen Trocknungsprozess durchgeführt
wird.
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Zur
besseren Steuerung der Anteile an Umluft und Abluft im erfindungsgemäßen
Trockner ist im Umluftkanal vorzugsweise eine erste steuerbare Verschlussvorrichtung,
beispielsweise eine Klappe, angeordnet, die vollständig
oder teilweise geöffnet bzw. verschlossen werden kann.
Ebenfalls ist es bevorzugt, dass im Zuluftkanal eine zweite steuerbare
Verschlussvorrichtung angeordnet ist.
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Der
Umluftkanal ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass er eine Abzweigung
von ungefähr 30 Vol.-% bis etwa 50 Vol.-% eines Prozessluftstroms
im Prozessluftkanal nach dem Ausgang aus der Trocknungskammer gestattet.
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Gegenstand
der Erfindung ist außerdem ein Verfahren zum Betrieb eines
Trockners mit einer Trocknungskammer für die zu trocknenden
Gegenstände, einem Zuluftkanal, einem Prozessluftkanal, in
dem sich eine Heizung zur Erwärmung der Prozessluft befindet
und die erwärmte Prozessluft mittels eines Gebläses über
die zu trocknenden Gegenstände geführt werden
und über einen Abluftkanal zum Abluftausgang geführt
werden kann, wobei sich der Prozessluftkanal an einer Abzweigung
in einen Umluftkanal zur Heizung und einen Abluftkanal, der zum Abluftausgang
führt, aufteilt, und im Umluftkanal ein intern und/oder
extern reinigbarer Flusenfilter angeordnet ist. Bei diesem Verfahren
wird der reinigbare Flusenfilter mit einer Reinigungsvorrichtung
gereinigt.
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Vorzugsweise
wird beim erfindungsgemäßen Verfahren das Flusenfilter
mit einer eine Abstreifvorrichtung umfassenden Reinigungsvorrichtung
gereinigt. Insbesondere werden vorteilhaft mittels der Abstreifvorrichtung
auf dem Flusenfilter befindliche Flusen abgestreift und mittels
der Prozessluft durch den Abluftkanal befördert. Ganz besonders
bevorzugt werden die Flusen durch den Abluftkanal über den
Abluftausgang in einen Aufstellraum des Trockners befördert.
Dies geht insbesondere deswegen, weil die Menge an entfernten Flusen
bei Verwendung des vorgenannten Flusenfilters relativ gering ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform dieses Verfahrens werden
etwa 30 Vol.-% bis zu etwa 50 Vol.-% eines Prozessluftstroms im
Prozessluftkanal nach dem Ausgang aus der Trocknungskammer in den
Umluftkanal geleitet.
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Durch
die Verwendung eines Umluftkanals bzw. die Durchleitung der heißen,
mit Feuchtigkeit beladenen Umluft durch den Umluftkanal zur Heizung
wird im Allgemeinen die Lufttemperatur vor der Heizung angehoben.
Aufgrund des vergrößerten Luftstroms über
die Heizung kann jedoch die Trommeleintrittstemperatur im zulässigen
Bereich bleiben. Zur Einstellung einer gewünschten Trommeleintrittstemperatur
bzw. Trommelaustrittstemperatur kann der Luftstrom der Abluft, der
Umluft und/oder der Zuluft geregelt werden, beispielsweise durch
Verwendung einer ersten steuerbaren Verschlussvorrichtung im Umluftkanal
und/oder einer zweiten steuerbaren Verschlussvorrichtung im Zuluftkanal.
Bei der ersten und/oder zweiten Verschlussvorrichtung kann es sich um
eine Klappe handeln, deren Stellung von einer vollständig
geöffneten Stellung bis zu einer vollständig geschlossenen
Stellung geändert werden kann.
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Insbesondere
kann zur Beschleunigung der Aufheizung der Prozessluft nach dem
Einschalten des Trockners die Menge an Zuluft durch die zweite regelbare
Verschlussvorrichtung im Zuluftkanal so gesteuert werden, dass die
Zufuhr von Zuluft gestoppt wird und nur mit Umluft als Prozessluft
gearbeitet wird.
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Erfindungsgemäß ist
es bevorzugt, wenn Abluft, Zuluft und/oder Kältemittel
jeweils in einem Kreuz- bzw. Gegenstromverfahren durch die entsprechenden
Wärmetauscher geführt werden.
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Da
mit fortschreitendem Trocknungsgrad der im Trockner zu trocknenden
Gegenstände die notwendige Energie für das Trocknen
abnimmt, ist es zweckmäßig, die Heizung entsprechend
zu regeln, d. h. mit fortschreitendem Trocknungsgrad deren Heizleistung
zu vermindern.
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Der
erfindungsgemäße Trockner hat den Vorteil, dass
die Betriebssicherheit bei einer verbesserten Energieeffizienz beim
Umluftbetrieb deutlich erhöht ist. Die Reinigung des Flusenfilters
kann auf einfache und effiziente Weise geschehen. Außerdem kann
in Ausführungsformen im Abluftkanal anfallendes Kondensat
reduziert und der Flusenabtransport verbessert werden.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen
für den erfindungsgemäßen Trockner und
ein diesen Trockner einsetzendes Verfahren. Dabei wird Bezug genommen
auf die 1 bis 4.
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1 zeigt
einen vertikalen Schnitt durch einen Trockner gemäß einer
ersten Ausführungsform, bei der sich ein Flusenfilter im
Umluftkanal befindet und eine Wärmerückgewinnung
mittels eines Luft-Luft-Wärmetauschers stattfindet.
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2 zeigt
einen vertikalen Schnitt durch einen Trockner gemäß einer
zweiten Ausführungsform, bei der sich ein Flusenfilter
an der Abzweigung eines Umluftkanals vom Prozessluftkanal im Umluftkanal befindet
und eine Wärmerückgewinnung mittels einer Wärmepumpe
stattfindet.
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3 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt aus einem Trockner,
bei dem der Bereich des Flusenfilters einschließlich einer
Reinigungsvorrichtung in größerem Detail dargestellt
ist.
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4 zeigt
als Beispiel für eine im Trockner eingesetzte Reinigungsvorrichtung
eine Abstreifvorrichtung.
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Der
in 1 dargestellte Trockner 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform weist eine um eine horizontale Achse
drehbare Trommel als Trocknungskammer 3 auf, innerhalb
welcher Mitnehmer 4 zur Bewegung von Wäsche während
einer Trommeldrehung befestigt sind. Prozessluft wird mittels eines Gebläses 12 über
eine elektrische Heizung 11, durch eine Trommel 3,
in einem Prozessluftkanal 2 geführt. Dem Prozessluftkanal 2 wird über
einen Zuluftkanal 15 Raumluft zugeführt bzw. durch
das Gebläse 12 angesaugt. Nach Durchgang durch
die Trommel 3 wird die feuchte, warme Prozessluft an einer
Abzweigung 19 in einen Umluftstrom in einem Umluftkanal 14 und
in einen Abluftstrom in einem Abluftkanal 13 aufgespaltet.
Im Abluftkanal 13 befindet sich ein Luft-Luft-Wärmetauscher 32,
in dem die Prozessluft (hier: Abluft) abgekühlt und nach
Kondensation der in ihr enthaltenen Feuchtigkeit zum Abluftausgang 16 geführt
wird.
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Im
Umluftkanal, in einer Entfernung von der Abzweigung 19,
befindet sich ein Flusenfilter 20. Ausgehend von einem
Speicher 25 für Spülflüssigkeit
kann zur Reinigung von Flusenfilter 20 Spülflüssigkeit über
eine Spülleitung 26 auf das Flusenfilter 20 geleitet
werden. Auf diese Weise können auf dem Flusenfilter 20 haftende
Flusen abgespült werden. Die Flusen enthaltende gebrauchte
Spülflüssigkeit kann über eine verschließbare
Abflussöffnung 22 im Prozessluftkanal in einen
Auffangbehälter 21 für die gebrauchte
Spülflüssigkeit gelangen, von wo aus sie bei der
in 1 gezeigten Ausführungsform über eine
Spülwasserableitung 27 weiter in eine Kondensatwanne 17 geleitet
wird, die auch zum Auffangen von im Luft-Luft-Wärmetauscher 32 anfallendem Kondensat
verwendet wird.
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Im
Trockner 1 wird von der Heizung 11 erwärmte
Luft von hinten, d. h. von der einer Tür 5 gegenüberliegenden
Seite der Trommel 3, durch deren gelochten Boden in die
Trommel 3 geleitet, kommt dort mit der zu trocknenden Wäsche
in Berührung und strömt durch die Befüllöffnung
der Trommel 3 zu einem Flusensieb 6 innerhalb
einer die Befüllöffnung verschließenden
Tür 5. Anschließend wird der Prozessluftstrom
in der Tür 5 nach unten umgelenkt. Die Prozessluft
wird im Wesentlichen in einem Abluftkanal 13 einem Luft-Luft-Wärmetauscher 19 zugeführt, in
dem die warme, mit Feuchtigkeit beladene Prozessluft abgekühlt
und anschließend zum Abluftausgang 16 geführt
wird. Die abgeschiedene Feuchtigkeit wird in einer Kondensatwanne 17 aufgefangen, von
wo aus sie beispielsweise durch Abpumpen in einen Kondensatbehälter,
wozu beispielsweise der Speicher 25 für Spülflüssigkeit
verwendet werden kann, entfernt werden kann.
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Zur
Abkühlung wird im Luft-Luft-Wärmetauscher 32 über
den Zuluftkanal 15 dem Trockner 1 zugeführte
Raumluft verwendet. Diese Zuluft wird durch die warme, mit Feuchtigkeit
beladene Prozessluft und anschließend vor dem Eintritt
in die Trommel 3 noch mittels der elektrischen Heizung 11 erwärmt. Ein
Teil der aus der Trommel 3 austretenden warmen, mit Feuchtigkeit
beladenen Prozessluft wird in einen Umluftkanal 14 abgezweigt
und über die elektrische Heizung 11 wiederum in
die Trommel 3 geführt.
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Bei
der in 1 gezeigten Ausführungsform vereinigen
sich vor der elektrischen Heizung 11 die abgezweigte Prozessluft
aus dem Umluftkanal 14 sowie die im Luft-Luft-Wärmetauscher 32 vorgewärmte Zuluft.
Der Luftstrom im Umluftkanal 14 kann durch eine erste steuerbare
Verschlussvorrichtung 37 und der Zuluftstrom durch eine
zweite steuerbare Verschlussvorrichtung 18 (beispielsweise
jeweils eine Klappe) geregelt werden.
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2 zeigt
einen vertikalen Schnitt durch einen Trockner gemäß einer
zweiten Ausführungsform, bei der sich der Flusenfilter 20 an
der Abzweigung 19 von Umluftkanal 14 vom Prozessluftkanal 2 im
Umluftkanal 14 befindet und eine Wärmerückgewinnung mittels
einer Wärmepumpe stattfindet. Hierbei wird die warme, mit
Feuchtigkeit beladene Prozessluft in den Verdampfer 33 eines
Wärmepumpenkreises 33, 34, 35, 36 geleitet.
Der Verdampfer 33 bildet also die Wärmesenke 33.
Die abgekühlte Prozessluft wird im Abluftkanal 13 über
den Abluftausgang 16 der Raumluft zugeführt.
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Das
im Verdampfer 33 verdampfte Kältemittel der Wärmepumpe
wird über einen Kompressor 37 zum Verflüssiger 34 geleitet.
Im Verflüssiger 34, der die Wärmequelle 34 darstellt,
verflüssigt sich das Kältemittel unter Wärmeabgabe
an die im Zuluftkanal 15 strömende Prozessluft.
Das nun in flüssiger Form vorliegende Kältemittel
wird über eine Drossel 36 wiederum zum Verdampfer 33 geleitet,
wodurch der Kältemittelkreis, der vorliegend die Wärmetransporteinrichtung
umfassend den Kompressor 37 und die Drossel 36 sowie
die entsprechenden Leitungen für das Kältemittel
definiert, geschlossen ist. Ein Teil der aus der Trommel 3 austretenden
warmen, mit Feuchtigkeit beladenen Prozessluft wird in den Umluftkanal 14 abgezweigt
und über die Heizung 11 wiederum in die Trommel 3 geführt.
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In
der Ausführungsform von 2 befindet sich
der Flusenfilter 20 an der Abzweigung 19 des Umluftkanals 14 vom
Prozessluftkanal 2. Am Flusenfilter 20 ist eine
Abstreifvorrichtung 23 angeordnet, mit der automatisch
oder durch einen Benutzer des Trockners veranlasst eine Reinigung
des Flusenfilters 20 von anhaftenden Flusen stattfindet.
Da sich das Flusenfilter 20 an der Abzweigung 19 befindet, können
vom Flusenfilter 20 abgelöste Flusen mittels der
Abluft im Abluftkanal 19 über den Abluftausgang 16 entsorgt
werden.
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Die
Trommel 3 wird bei den in 1 und 2 gezeigten
Ausführungsformen am hinteren Boden mittels eines Drehlagers
und vorne mittels eines Lagerschildes 7 gelagert, wobei
die Trommel 3 mit einer Krempe auf einem Gleitstreifen 8 am
Lagerschild 7 aufliegt und so am vorderen Ende gehalten wird.
Die Steuerung des Kondensationstrockners erfolgt jeweils über
eine Steuereinrichtung 10, die vom Benutzer über
eine Bedieneinheit 9 geregelt werden kann. Eine Anzeigevorrichtung 24 kann
verschiedene Zustände von Trockner 1 anzeigen,
insbesondere auch einen Reinigungsbedarf von Flusenfilter 20 und/oder
Flusensieb 6.
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3 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt aus einem Trockner,
bei dem der Bereich um den Flusenfilter 20 einschließlich
einer Abstreifvorrichtung 23 in größerem
Detail dargestellt ist. Die von der Trommel 3 kommende
Prozessluft fließt teils durch den Umluftkanal 14 und
teils durch den Abluftkanal 13. An der Abzweigung 19 befindet
sich das Flusenfilter 20, das mit einer Abstreifvorrichtung 23 versehen
ist. Von einem Speicher 25 für Spülflüssigkeit wird über
eine Spülleitung 26 Spülmittel, z. B.
Kondensat, auf den Flusenfilter 20 gespritzt, um dort befindliche
Flusen wegzuspülen. Zusätzlich hierzu wird das
Flusenfilter 20 von der Abstreifvorrichtung 23 gereinigt.
Die gebrauchte Spülflüssigkeit läuft über
eine verschließbare Abflussöffnung 22 für
Spülflüssigkeit in einen Auffangbehälter 21.
Vom Auffangbehälter 21 kann die gebrauchte Spülflüssigkeit über
eine Spülwasserableitung 27 in ein in 3 nicht
gezeigtes Abwassersystem entsorgt oder zunächst in eine
in 3 nicht gezeigte Kondensatwanne befördert
werden, von der sie beispielsweise in den Speicher 25 gepumpt
werden kann.
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In 3 bedeutet 11 eine
Heizung, 15 einen Zuluftzugang, 16 den Abluftausgang, 18 eine
zweite steuerbare Verschlussvorrichtung für die Steuerung der
Zuluft und 28 ein Luftführungsteil, das so geformt ist,
dass es die von der Trommel 3 kommende Prozessluft gezielt
auf den Flusenfilter 20 leitet, um die Ablösung
der Flusen zu unterstützen.
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4 zeigt
als Beispiel für eine im Trockner eingesetzte Reinigungsvorrichtung
eine Abstreifvorrichtung 23. Die Abstreifvorrichtung 23 umfasst
einen Abstreifer 29, der mittels eines Hubmagneten 31 und einer
Rückholfeder 30 über eine Oberfläche
des Flusenfilters 20 bewegt wird.
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- 1
- Trockner
- 2
- Prozessluftkanal
- 3
- Trocknungskammer
- 4
- Mitnehmer
- 5
- Trocknertür
- 6
- Flusensieb
- 7
- Lagerschild
- 8
- Gleitstreifen
- 9
- Bedieneinheit
- 10
- Steuereinrichtung
- 11
- Heizung
- 12
- Gebläse
- 13
- Abluftkanal
- 14
- Umluftkanal
- 15
- Zuluftkanal
- 16
- Abluftausgang
- 17
- Kondensatwanne
- 18
- zweite
steuerbare Verschlussvorrichtung
- 19
- Abzweigung
- 20
- Flusenfilter
- 21
- Spülflüssigkeitauffangbehälter
- 22
- Abflussöffnung
für Spülflüssigkeit
- 23
- Abstreifvorrichtung
- 24
- Anzeigevorrichtung
- 25
- Speicher
für Spülflüssigkeit
- 26
- Spülleitung
- 27
- Spülwasserableitung
- 28
- Luftführungsteil
- 29
- Abstreifer
- 30
- Rückholfeder
- 31
- Hubmagnet
- 32
- Luft-Luft-Wärmetauscher
- 33
- Wärmesenke,
Verdampfer
- 34
- Wärmequelle,
Verflüssiger
- 35
- Kompressor
- 36
- Drossel
- 37
- erste
steuerbare Verschlussvorrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2008/110449
A1 [0002]
- - DE 3000865 A1 [0004]
- - EP 0468573 A1 [0007]