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DE102008054529A1 - Elektromotor, insbesondere Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen - Google Patents

Elektromotor, insbesondere Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE102008054529A1
DE102008054529A1 DE200810054529 DE102008054529A DE102008054529A1 DE 102008054529 A1 DE102008054529 A1 DE 102008054529A1 DE 200810054529 DE200810054529 DE 200810054529 DE 102008054529 A DE102008054529 A DE 102008054529A DE 102008054529 A1 DE102008054529 A1 DE 102008054529A1
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Stefan Keil
Wolfgang Hilgers
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Ein Elektromotor weist einen Stator in einem Motorgehäuse und eine im Stator gelagerte Rotorwelle auf, wobei an den gegenüberliegenden Stirnseiten des Motorgehäuses jeweils eine Lagerplatte angeordnet ist und in jeder Lagerplatte ein Lagerteil für die Rotorwelle aufgenommen ist und wobei die Lagerplatten unmittelbar mit dem Motorgehäuse verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Elektromotor, insbesondere einen Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen.
  • Stand der Technik
  • In der US 2006/0091759 wird ein permanenterregter Innenläufer-Gleichstrommotor beschrieben, dessen Stator in einem Gehäuse ein fest angeordnetes Statorpaket umfasst, welches aus einer Mehrzahl einzelner Lamellen aufgebaut ist. Die Lamellen sind axial hintereinander liegend angeordnet und Träger einer Statorwicklung, über die ein Magnetfeld erzeugt wird, welches mit Permanentmagneten auf der Rotorwelle zusammenwirkt. Die Lamellen bilden ein zusammenhängendes Paket und werden über geeignete Spannmittel axial zusammengehalten.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Elektromotor in der Weise auszubilden, dass mit einfachen Anpassungsmaßnahmen verschiedene Elektromotorgrößen realisiert werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Der erfindungsgemäße Elektromotor wird beispielsweise als Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen eingesetzt. In Betracht kommen Anwendungen als Startermotor, als Lenkmotor oder zur Betätigung eines Hilfsaggregates wie bei spielsweise eines Scheibenwischers, eines Fensterhebers oder eines Sitzverstellmotors. Der Elektromotor weist in einem Motorgehäuse einen Stator sowie eine im Stator drehbar gelagerte Rotorwelle auf.
  • An den gegenüberliegenden Stirnseiten des Motorgehäuses ist jeweils eine Lagerplatte angeordnet, wobei in jeder Lagerplatte ein Lagerteil für die Rotorwelle aufgenommen ist. Die Lagerplatten sind unmittelbar mit dem Statorgehäuse verbunden.
  • Auf diese Weise wird ein modularer Aufbau des Elektromotors erreicht. Je nach Anforderung können unterschiedlich große bzw. lange Motorgehäuse und entsprechen unterschiedlich ausgebildete Statoren bzw. Rotoren eingesetzt werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Konstruktion der Lagerplatten an den Stirnseiten des Motorgehäuses hat. Somit können die gleichen Lagerplatten an den Stirnseiten für unterschiedliche Motorgehäuse und Statoren bzw. Rotoren eingesetzt werden. Hierdurch wird die Teilevielfalt trotz verschiedener Motorleistungen reduziert.
  • Da die Lagerplatten unmittelbar mit dem Motorgehäuse verbunden sind, kann auf den Einsatz von Zugankern, die bei Ausführungen im Stand der Technik üblich sind, verzichtet werden.
  • Ein weiterer Vorteil liegt in der verbesserten Gesamtsteifigkeit des Motors. Gemäß einer bevorzugten Ausführung sind die Lagerplatten am Motorgehäuse angeschweißt oder auf das Motorgehäuse aufgeschrumpft, wodurch eine verbesserte Verbindung zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse gegeben ist. Die erhöhte Steifigkeit wirkt sich positiv auf den Drehmomentverlauf aus. Außerdem ist die Wärmeableitung verbessert, da die Lagerplatten selbst ebenso wie das Motorgehäuse an der Wärmeabstrahlung teilnehmen. Des Weiteren kann auf Dichtelemente, die im Stand der Technik erforderlich sind, zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse verzichtet werden. Auf Grund der stoffschlüssigen Verbindung zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse ist eine hinreichende Dichtigkeit gegeben. Der Stoffschluss zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse wird insbesondere durch Schweißen erzeugt, wobei grundsätzlich auch mechanische Verbindungsmaßnahmen wie das oben bereits erwähnte Aufschrumpfen in Betracht kommen.
  • In bevorzugter Ausführung sind die Lagerplatten ausschließlich an dem Motorgehäuse befestigt, so dass insbesondere keine weiteren Verbindungselemente wie die bereits erwähnten Zuganker oder dergleichen für den Zusammenbau von Lagerplatten und Motorgehäuse erforderlich sind.
  • Des Weiteren ist es möglich, dass zumindest eine der Lagerplatten Träger von Elektronikbauteilen ist, welche den Elektromotor beaufschlagende Stellsignale erzeugen. Die betreffende Lagerplatte übernimmt somit neben ihrer das Motorgehäuse stirnseitig abschließenden Funktion sowie ihrer Aufgabe, das Lagerteil für die Rotorwelle aufzunehmen, eine zusätzliche, Bauteil tragende Funktion.
  • Die Lagerteile sind zweckmäßigerweise als eigenständige Bauelemente ausgeführt, insbesondere als Lagerringe, die in die Lagerplatten eingesetzt werden und von diesen getragen werden. Auf Grund der festen Verbindung zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse wird auf diese Weise auch eine sichere und zentrische Lagerung der Rotorwelle im Elektromotor erreicht.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung besteht der Stator aus einer Mehrzahl von über den Umfang angeordneten Einzelstatorelementen, die Trägerzähne bilden, wobei jeder Trägerzahn mit einer gewickelten Spule versehen ist. Die Spulen auf den Trägerzähnen sind miteinander elektrisch verbunden bzw. werden von außen elektrisch bestromt. Der elektrische Kontakt wird insbesondere mithilfe eines Kontaktringes hergestellt, der bevorzugt Träger von Kontaktelementen zur elektrischen Verbindung mit den Spulen auf den Trägerzähnen ist. Der Kontaktring ist mit einer der Lagerplatten verbunden bzw. wird von einer Lagerplatte gehalten. Dies erfolgt insbesondere in der Weise, dass der Kontaktring auf der Stirnseite des Stators von der Lagerplatte, die mit dem Motorgehäuse verbunden ist, fixiert wird.
  • Bevorzugt befinden sich die Elektronikbauteile sowie der Kontaktring an der gleichen Lagerplatte, wobei Kontaktring, Lagerplatte und Elektronikbauteile zweckmäßigerweise eine zusammenhängende, vorgefertigte Baueinheit bilden, wodurch die Montage vereinfacht wird.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist vorgesehen, dass die Trägerzähne bezogen auf die Statorlängsachse winklig angeordnet sind, dergestalt, dass die Zahnlängsachse jedes Trägerzahns mit der Statorlängsachse einen Winkel einschließt. Dieser Winkel liegt vorzugsweise in einem Winkelbereich bis etwa 30°, insbesondere bis 10° oder geringfügig weniger als 10°, wobei grundsätzlich beliebige Winkelwerte bis zu den genannten Maximalwerten in Betracht kommen. Die winklige Anordnung der Trägerzähne sowie der darauf befindlichen Spulen hat den Vorteil, dass eine Glättung des vom Elektromotor abgegebenen Drehmomentes erreicht wird.
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 in Explosionsdarstellung die Bauelemente eines Elektromotors, wobei der Stator aus einzelnen Trägerzähnen mit jeweils einer Spule zusammengesetzt ist, die mithilfe eine Kontaktringes und daran angeordneten Schneidklemmen elektrisch miteinander verbunden werden, sowie mit an einer Stirnseite angeordneten, abtriebsseitigen Lagerplatte, die unmittelbar mit dem Motorgehäuse des Elektromotors verbunden wird,
  • 2 in Einzeldarstellung eine Elektronikbaueinheit, die auf einer weiteren Lagerplatte aufsitzt, welche an der gegenüberliegenden Stirnseite des Elektromotors angeordnet ist,
  • 3 in Seitenansicht der Stator des Elektromotors, der aus einer Mehrzahl über den Umfang verteilter Trägerzähne besteht, die bezogen auf die Statorlängsachse winklig angeordnet sind,
  • 4a in perspektivischer Einzeldarstellung ein Trägerzahn mit einer Spule,
  • 4b eine Seitenansicht eines Trägerzahns mit Spule,
  • 5 einen Schnitt durch einen Trägerzahn mit Spule,
  • 6 eine Draufsicht auf einen Trägerzahn mit Spule, wobei die Drahtenden der Spulenwicklung jeweils über eine in die Stirnseite des Trägerzahns eingebrachte Aufnahmetasche geführt sind,
  • 7 in perspektivischer Ansicht die über Klipse realisierte mechanische Verbindung zwischen benachbarten Trägerzähnen,
  • 8 eine vergrößerte Darstellung der über eine Klipsverbindung realisierten Verbindung zwischen zwei unmittelbar benachbarten Trägerzähnen,
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines Kontaktringes, bestehend aus mehreren Einzelringen mit jeweils einer Mehrzahl von Schneidklemmen, die Kontaktelemente bilden,
  • 10 der Kontaktring mit den Einzelringen in Explosionsdarstellung,
  • 11 eine perspektivische Ansicht von oben auf den montierten Elektromotor,
  • 12 einen Schnitt durch den Elektromotor mit einem in die Stirnseite der Rotorwelle eingesetzten Magneten als Bestandteil einer Rotorlagesensorik.
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 sind die Bauelemente eines Elektromotors 1 in Explosionsdarstellung gezeigt. Der Elektromotor 1 ist als Innenläufermotor ausgebildet und umfasst eine Rotorwelle 2, die Träger eines Rotorpaketes 3 ist. Die Rotorwelle 2 einschließlich Rotorpaket 3 befindet sich im montieren Zustand in einem Statur 4, der Träger von mehreren, über den Umfang verteilter Spulen ist, welche über einen axial am Statur angeordneten Kontaktring 5 und daran angeordnete Schneidklemmen 6 elektrisch kontaktiert und mit Strom versorgt werden. An der Abtriebsseite des Elektromotors befindet sich eine erste Lagerplatte 7 (A-Lagerplatte), die ein Lagerteil 8 für die Rotorwelle 2 aufnimmt. Die A-Lagerplatte 7 wird fest mit einem Motorgehäuse 10 verbunden, das den Statur 4 einschließlich der Rotorwelle 2 aufnimmt.
  • Auf der der A-Lagerplatte 7 axial gegenüberliegenden Stirnseite befindet sich ein weiteres Lagerteil 9 zur Lagerung der Rotorwelle 2. Das Lagerteil 9 ist im montierten Zustand in einer weiteren Lagerplatte 11 (B-Lagerplatte, dargestellt in 2) aufgenommen. Die Lagerplatte 11 ist zugleich Träger von Elektronik-Bauteilen 12, über die die Steuerung bzw. Regelung des Elektromotors 1 erfolgt.
  • Die A-Lagerplatte 7 und die B-Lagerplatte 11 fassen das Motorgehäuse 10 an gegenüberliegenden axialen Stirnseiten ein und sind unmittelbar bzw. direkt mit dem Motorgehäuse 10 verbunden. Zweckmäßigerweise handelt es sich um eine ausschließliche Verbindung jeder Lagerplatte 7, 11 mit dem Motorgehäuse 10, so dass über diese Verbindung hinaus keine weiteren Verbindungsmaßnahmen wie beispielsweise Zuganker zwischen den Lagerplatten oder dergleichen erforderlich sind. Die Verbindung erfolgt durch Aufschweißen zwischen der Stirnseite des Motorgehäuses 10 und den Lagerplatten 7 bzw. 11 oder durch Aufschrumpfen. In jedem Fall wird eine dichte Verbindung erreicht, so dass auf den Einsatz zusätzlicher Dichtelemente zwischen den Lagerplatten und dem Motorgehäuse verzichtet werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt in der verbesserten Steifigkeit, die auf Grund der unmittelbaren Verbindung von Lagerplatten und Motorgehäuse erhöht ist. Die verbesserte Steifigkeit hat außerdem einen positiven Einfluss auf den Drehmomentverlauf. Des Weiteren ist die Wärmeableitung verbessert. Darüber hinaus ist auf diese Weise ein modulares System realisiert, bei dem je nach gefordertem Einsatzzweck unterschiedlich lang ausgebildete Stator- bzw. Motorgehäuse 10 ohne sonstige Änderung in den Bauteilen des Elektromotors eingesetzt werden können. Da die Verbindung zwischen jeder Lagerplatte und dem Motorgehäuse über Aufschweißen oder Aufschrumpfen oder dergleichen erfolgt und nicht über Zuganker, sind auch bei unterschiedlichen langen Motorgehäusen keine weitergehenden Anpassungsmaßnahmen erforderlich.
  • Der Kontaktring 5 mit den als Schneidklemmen 6 ausgeführten Kontaktelementen ist zweckmäßigerweise ebenso wie das Lagerteil 9 von der B-Lagerplatte 11 gehalten.
  • Wie 3 zu entnehmen, besteht der Stator 4 aus einer Vielzahl von über den Umfang verteilt angeordneten, einzelnen Trägerzähnen 13, die jeweils Träger eine Spule 17 sind. Die Trägerzähne 13 schließen mit der Statorlängsachse 14, die zugleich die Längsachse des Elektromotors bildet, (1), einen Winkel α ein. In
  • 3 ist eine Zahnlängsachse 15 durch einen Trägerzahn 13 eingetragen, wobei die Seitenkanten jedes Trägerzahns 13 parallel zur Zahnlängsachse 15 verlaufen. Der Winkel α, unter dem jeder Trägerzahn 13 gegenüber der Statorlängsachse 14 winklig ausgerichtet ist, liegt im Ausführungsbeispiel in einem Winkelbereich von unter 10°, insbesondere etwa 8°. Der Winkel α kann vorteilhafterweise auch Wertebereiche größer als 10° einnehmen, beispielsweise bis zu 30°, oder auch deutlich kleinere Werte als 10°. Grundsätzlich sollen Wertebereiche in beliebigen Abstufungen zwischen etwa 1° und etwa 30° oder ggf. auch darüber hinaus möglich sein.
  • Die winklige Anordnung der Trägerzähne 13 gegenüber der Statorlängsachse 14 hat den Vorteil, dass hierdurch eine Glättung bzw. Vergleichmäßigung des Drehmomentverlaufes erzielt werden kann. Da in jeder einzelnen Spule ein Magnetfeld erzeugt wird, leistet jede Spule einen Beitrag zur Erzeugung des Drehmomentes, wobei auf Grund der diskreten Anzahl und Positionierung der Spulen 17 über den Umfang des Stators 4 gesehen sich grundsätzlich bei einer geradlinig ausgerichteten Positionierung von Trägerzähnen und Spulen ein unrunder Drehmomentverlauf einstellt. Durch die vorgeschlagene Schrägstellung der Trägerzähne wird der unrunde Drehmomentverlauf geglättet.
  • Jeder Trägerzahn 13 weist einen Stirnabschnitt 16 auf, in den die Spulendrahtenden 17a und 17b in Einschnitten 18 aufgenommen sind. Über die Spulendrahtenden 17a und 17b erfolgt der elektrische Kontakt zwischen den Schneidklemmen 6 am Kontaktring 5 (1).
  • Die Stirnabschnitte 16 an jedem Trägerzahn 13 sind koaxial bzw. achsparallel zur Statorlängsachse 14 ausgerichtet, so dass jeder Stirnabschnitt 16 mit dem winklig ausgerichteten Zahngrundkörper 19 eines jeden Trägerzahns 13 ebenfalls einen Winkel α einschließt. Dies erleichtert das axiale Aufsetzen bzw. Einstecken der Schneidklemmen 6, welche am Kontaktring 5 gehalten sind, auf die Spulendrahtenden 17a und 17b jeder Spule 17.
  • In den 4a, 4b, 5 und 6 ist jeweils ein Trägerzahn 13, der ein Statoreinzelelement bildet, in Einzeldarstellung gezeigt. 4a und 4b ist zu entnehmen, dass die Spule 17 um den Grundkörper 19 des Trägerzahns 13 gewickelt ist und dass die freien Spulendrahtenden 17a und 17b im Bereich des Stirnabschnitts 16, welcher einteilig mit dem Grundkörper 19 ausgebildet ist, durch die Einschnitte 18 im Stirnabschnitt 16 geführt sind.
  • Aus 5 ist ersichtlich, dass der Zahngrundkörper 19 im Querschnitt doppel-T-förmig ausgebildet ist, so dass seitliche Begrenzungen für die Spule 17 gebildet sind und der Spulendraht sicher am Zahngrundkörper 19 gehalten ist. Im Bereich der doppel-T-förmigen Nut ist die Oberfläche des Zahngrundkörpers 19, der als Blechpaket ausgebildet ist, mit einer Kunststoffummantelung 20 umspritzt, wodurch die Spule 17 gegenüber dem Grundkörper 19 elektrisch isoliert ist. Die übrigen Bereiche des Zahngrundkörpers 19 weisen keine Kunststoffummantelung auf.
  • Es kann zweckmäßig sein, die Wandungen des Zahngrundkörpers im Bereich der Doppel-T-Nut mit Nuten für den Draht der Spule 17 zu versehen, in die der Draht eingelegt und hierdurch sicher geführt ist.
  • Wie 6 zu entnehmen, sind in die obere Stirnseite des Stirnabschnittes 16 zwei parallele, zueinander versetzt angeordnete Aufnahmetaschen 21 eingebracht, über die die Spulendrahtenden 17a und 17b geführt sind. Die Einschnitte 18, in die die Spulendrahtenden 17a, 17b eingelegt sind, sind in die die Aufnahmetaschen 21 begrenzenden Wandungen eingebracht. Die Aufnahmetaschen 21 dienen zum einen zur Aufnahme eines Spans (Flitter), welcher während des Verbindungsvorganges mit den Schneidklemmen am Kontaktring durch Abscheren entstehen kann. Zum andern dienen die Aufnahmetaschen 21 zur Aufnahme des axial überstehenden Teils der Schneidklemmen, wodurch in Achsrichtung eine kompakte Ausführung erreicht wird.
  • In den 7 und 8 ist die Verbindung zwischen unmittelbar benachbarten Trägerzähnen 13 dargestellt. Die Verbindung erfolgt vorzugsweise auf ausschließlich mechanischem Wege mithilfe von Rastelementen, die im Ausführungsbeispiel als eine Klipsverbindung 22 ausgeführt sind. Jede Klipsverbindung 22 umfasst zwei Rastelemente, die an jeweils einem Trägerzahn 13 angeordnet und komplementär zueinander ausgebildet sind. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich hierbei um einen Klipsvorsprung 23 an einem ersten Trägerzahn 13 und eine zugeordnete, komplementär ausgebildete Klipsausnehmung 24 am unmittelbar benachbarten Trägerzahn 13. Der Klipsvorsprung 23 ist kugel- bzw. teilku gelförmig oder zylindrisch ausgeführt, dementsprechend ist die Klipsausnehmung 24 ebenfalls mit einer kugel- bzw. teilkugelförmigen oder zylindrischen Ausnehmung versehen. Um das erforderliche Maß an Elastizität zur Realisierung der Klipsverbindung zu ermöglichen, in der die Klipselemente miteinander verrastet sind, bestehen die Elemente der Klipsverbindung aus einem Material mit ausreichender Elastizität und/oder sind die Klipselemente verhältnismäßig dünnwandig ausgebildet bzw. über einen dünnwandigen Abschnitt mit dem jeweiligen Trägerzahn 13 verbunden. So ist es beispielsweise möglich, die Klipselemente der Klipsverbindung 22 aus einem Kunststoffmaterial zu fertigen, indem die Klipselemente unmittelbar an jeden Trägerzahn angespritzt werden. Möglich ist aber auch eine Ausführung aus Metall.
  • Die 9 und 10 beziehen sich auf den Kontaktring 5, welcher Träger der Schneidklemmen 6 ist, über die Spulen unterschiedlicher Trägerzähne elektrisch miteinander verbunden sowie mit Storm versorgt werden. Der Kontaktring 5 besteht aus einer Mehrzahl von Einzelringen 25, die jeweils Träger der Schneidklemmen 6 sind und die axial aufeinandergestapelt werden. Zwischen jeweils zwei axial benachbarten Einzelringen 25 liegt ein Trennring 27. Axial zuunterst befindet sich ein Grundring 26 als Träger sämtlicher Einzelringe 25 und Trennringe 27.
  • Durch die Kombination verschiedener Einzelringe 25, an denen jeweils Schneidklemmen 6 angeordnet sind, kann eine gewünschte Verschaltung zwischen den verschiedenen Spulen des Stators erreicht werden.
  • In 11 ist der Elektromotor 11 in Zusammenbauposition dargestellt, wobei die Lagerplatte 11, welche Träger der Elektronikbauteile 12 ist (2), nur schematisch angedeutet ist. Der Kontaktring 5 mit den Schneidklemmen 6 ist stirnseitig auf den Stator aufgesetzt zur elektrischen Verbindung mit den Spulen an jedem Trägerzahn des Stators. Am Kontaktring 5 sind axial auf der den Schneidklemmen 6 gegenüberliegenden Seite axial überragende Kontaktelemente 28 zur elektrischen Anbindung mit der Elektronik bzw. der Stromversorgung angeordnet.
  • Wie 12 zu entnehmen, ist auf der dem Kontaktring 5 zugewandten Seite in die axiale Stirnseite der Rotorwelle 2 ein Magnetelement 29 eingesetzt. Dieses befindet sich vorzugsweise in einer Vertiefung in der Stirnseite der Rotorwelle 2.
  • Das Magnetelement 29 ist Teil einer Rotorlagesensorik, über die die aktuelle Rotorlage der Rotorwelle 2 festgestellt werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 2006/0091759 [0002]

Claims (12)

  1. Elektromotor, insbesondere Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen, mit einem Statur (4) in einem Motorgehäuse (10) und einer im Statur (4) gelagerten Rotorwelle (2), dadurch gekennzeichnet, dass an den gegenüberliegenden Stirnseiten des Motorgehäuses (10) jeweils eine Lagerplatte (7, 11) angeordnet ist, wobei in jeder Lagerplatte (7, 11) ein Lagerteil (8, 9) für die Rotorwelle (2) aufgenommen ist, und dass die Lagerplatten (7, 11) unmittelbar mit dem Motorgehäuse (10) verbunden sind.
  2. Elektromotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplatten (7, 11) ausschließlich am Motorgehäuse (10) befestigt sind.
  3. Elektromotor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplatten (7, 11) am Motorgehäuse (10) angeschweißt sind.
  4. Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lagerplatte (7, 11) Träger von den Elektromotor (1) beaufschlagenden Elektronikbauteilen (12) ist.
  5. Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Statur (4) eine Mehrzahl von über den Umfang angeordneten Einzelstatorelemente aufweist, die Trägerzähne (13) bilden, wobei jeder Trägerzahn (13) mit einer gewickelten Spule (17) versehen ist und die Spulen (17) auf den Trägerzähnen (13) miteinander elektrisch verbunden sind.
  6. Elektromotor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die elektrische Verbindung zwischen den Spulen (17) mittels eines Kontaktrings (5) erfolgt, wobei der Kontaktring (5) mit einer der Lagerplatten (7, 11) verbunden ist.
  7. Elektromotor nach Anspruch 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronikbauteile (12) und der Kontaktring (5) an der gleichen Lagerplatte (11) angeordnet sind und eine zusammenhängende Baueinheit bilden.
  8. Elektromotor nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerzähne (13) bezogen auf die Statorlängsachse (14) winklig angeordnet sind, so dass die Zahnlängsachse (15) der Trägerzähne (13) mit der Statorlängsachse (14) einen Winkel (α) einschließt.
  9. Elektromotor nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an den Trägerzähnen (13) Rastelemente (23, 24) zur mechanischen Verbindung der Trägerzähne (13) untereinander angeordnet sind.
  10. Elektromotor nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerzahn (13) mindestens eine Aufnahmetasche (21) gebildet ist, in die ein Kontaktelement (6) einsteckbar ist.
  11. Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (6) als Klemmelemente, insbesondere als Schneidklemmen (6) ausgeführt sind.
  12. Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerzähne (13) mit den Spulen (17) den Stator (4) bilden.
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