DE102008054529A1 - Elektromotor, insbesondere Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen - Google Patents
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Abstract
Ein Elektromotor weist einen Stator in einem Motorgehäuse und eine im Stator gelagerte Rotorwelle auf, wobei an den gegenüberliegenden Stirnseiten des Motorgehäuses jeweils eine Lagerplatte angeordnet ist und in jeder Lagerplatte ein Lagerteil für die Rotorwelle aufgenommen ist und wobei die Lagerplatten unmittelbar mit dem Motorgehäuse verbunden sind.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Elektromotor, insbesondere einen Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen.
- Stand der Technik
- In der
wird ein permanenterregter Innenläufer-Gleichstrommotor beschrieben, dessen Stator in einem Gehäuse ein fest angeordnetes Statorpaket umfasst, welches aus einer Mehrzahl einzelner Lamellen aufgebaut ist. Die Lamellen sind axial hintereinander liegend angeordnet und Träger einer Statorwicklung, über die ein Magnetfeld erzeugt wird, welches mit Permanentmagneten auf der Rotorwelle zusammenwirkt. Die Lamellen bilden ein zusammenhängendes Paket und werden über geeignete Spannmittel axial zusammengehalten.US 2006/0091759 - Offenbarung der Erfindung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Elektromotor in der Weise auszubilden, dass mit einfachen Anpassungsmaßnahmen verschiedene Elektromotorgrößen realisiert werden können.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
- Der erfindungsgemäße Elektromotor wird beispielsweise als Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen eingesetzt. In Betracht kommen Anwendungen als Startermotor, als Lenkmotor oder zur Betätigung eines Hilfsaggregates wie bei spielsweise eines Scheibenwischers, eines Fensterhebers oder eines Sitzverstellmotors. Der Elektromotor weist in einem Motorgehäuse einen Stator sowie eine im Stator drehbar gelagerte Rotorwelle auf.
- An den gegenüberliegenden Stirnseiten des Motorgehäuses ist jeweils eine Lagerplatte angeordnet, wobei in jeder Lagerplatte ein Lagerteil für die Rotorwelle aufgenommen ist. Die Lagerplatten sind unmittelbar mit dem Statorgehäuse verbunden.
- Auf diese Weise wird ein modularer Aufbau des Elektromotors erreicht. Je nach Anforderung können unterschiedlich große bzw. lange Motorgehäuse und entsprechen unterschiedlich ausgebildete Statoren bzw. Rotoren eingesetzt werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Konstruktion der Lagerplatten an den Stirnseiten des Motorgehäuses hat. Somit können die gleichen Lagerplatten an den Stirnseiten für unterschiedliche Motorgehäuse und Statoren bzw. Rotoren eingesetzt werden. Hierdurch wird die Teilevielfalt trotz verschiedener Motorleistungen reduziert.
- Da die Lagerplatten unmittelbar mit dem Motorgehäuse verbunden sind, kann auf den Einsatz von Zugankern, die bei Ausführungen im Stand der Technik üblich sind, verzichtet werden.
- Ein weiterer Vorteil liegt in der verbesserten Gesamtsteifigkeit des Motors. Gemäß einer bevorzugten Ausführung sind die Lagerplatten am Motorgehäuse angeschweißt oder auf das Motorgehäuse aufgeschrumpft, wodurch eine verbesserte Verbindung zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse gegeben ist. Die erhöhte Steifigkeit wirkt sich positiv auf den Drehmomentverlauf aus. Außerdem ist die Wärmeableitung verbessert, da die Lagerplatten selbst ebenso wie das Motorgehäuse an der Wärmeabstrahlung teilnehmen. Des Weiteren kann auf Dichtelemente, die im Stand der Technik erforderlich sind, zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse verzichtet werden. Auf Grund der stoffschlüssigen Verbindung zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse ist eine hinreichende Dichtigkeit gegeben. Der Stoffschluss zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse wird insbesondere durch Schweißen erzeugt, wobei grundsätzlich auch mechanische Verbindungsmaßnahmen wie das oben bereits erwähnte Aufschrumpfen in Betracht kommen.
- In bevorzugter Ausführung sind die Lagerplatten ausschließlich an dem Motorgehäuse befestigt, so dass insbesondere keine weiteren Verbindungselemente wie die bereits erwähnten Zuganker oder dergleichen für den Zusammenbau von Lagerplatten und Motorgehäuse erforderlich sind.
- Des Weiteren ist es möglich, dass zumindest eine der Lagerplatten Träger von Elektronikbauteilen ist, welche den Elektromotor beaufschlagende Stellsignale erzeugen. Die betreffende Lagerplatte übernimmt somit neben ihrer das Motorgehäuse stirnseitig abschließenden Funktion sowie ihrer Aufgabe, das Lagerteil für die Rotorwelle aufzunehmen, eine zusätzliche, Bauteil tragende Funktion.
- Die Lagerteile sind zweckmäßigerweise als eigenständige Bauelemente ausgeführt, insbesondere als Lagerringe, die in die Lagerplatten eingesetzt werden und von diesen getragen werden. Auf Grund der festen Verbindung zwischen Lagerplatten und Motorgehäuse wird auf diese Weise auch eine sichere und zentrische Lagerung der Rotorwelle im Elektromotor erreicht.
- Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung besteht der Stator aus einer Mehrzahl von über den Umfang angeordneten Einzelstatorelementen, die Trägerzähne bilden, wobei jeder Trägerzahn mit einer gewickelten Spule versehen ist. Die Spulen auf den Trägerzähnen sind miteinander elektrisch verbunden bzw. werden von außen elektrisch bestromt. Der elektrische Kontakt wird insbesondere mithilfe eines Kontaktringes hergestellt, der bevorzugt Träger von Kontaktelementen zur elektrischen Verbindung mit den Spulen auf den Trägerzähnen ist. Der Kontaktring ist mit einer der Lagerplatten verbunden bzw. wird von einer Lagerplatte gehalten. Dies erfolgt insbesondere in der Weise, dass der Kontaktring auf der Stirnseite des Stators von der Lagerplatte, die mit dem Motorgehäuse verbunden ist, fixiert wird.
- Bevorzugt befinden sich die Elektronikbauteile sowie der Kontaktring an der gleichen Lagerplatte, wobei Kontaktring, Lagerplatte und Elektronikbauteile zweckmäßigerweise eine zusammenhängende, vorgefertigte Baueinheit bilden, wodurch die Montage vereinfacht wird.
- Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist vorgesehen, dass die Trägerzähne bezogen auf die Statorlängsachse winklig angeordnet sind, dergestalt, dass die Zahnlängsachse jedes Trägerzahns mit der Statorlängsachse einen Winkel einschließt. Dieser Winkel liegt vorzugsweise in einem Winkelbereich bis etwa 30°, insbesondere bis 10° oder geringfügig weniger als 10°, wobei grundsätzlich beliebige Winkelwerte bis zu den genannten Maximalwerten in Betracht kommen. Die winklige Anordnung der Trägerzähne sowie der darauf befindlichen Spulen hat den Vorteil, dass eine Glättung des vom Elektromotor abgegebenen Drehmomentes erreicht wird.
- Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
-
1 in Explosionsdarstellung die Bauelemente eines Elektromotors, wobei der Stator aus einzelnen Trägerzähnen mit jeweils einer Spule zusammengesetzt ist, die mithilfe eine Kontaktringes und daran angeordneten Schneidklemmen elektrisch miteinander verbunden werden, sowie mit an einer Stirnseite angeordneten, abtriebsseitigen Lagerplatte, die unmittelbar mit dem Motorgehäuse des Elektromotors verbunden wird, -
2 in Einzeldarstellung eine Elektronikbaueinheit, die auf einer weiteren Lagerplatte aufsitzt, welche an der gegenüberliegenden Stirnseite des Elektromotors angeordnet ist, -
3 in Seitenansicht der Stator des Elektromotors, der aus einer Mehrzahl über den Umfang verteilter Trägerzähne besteht, die bezogen auf die Statorlängsachse winklig angeordnet sind, -
4a in perspektivischer Einzeldarstellung ein Trägerzahn mit einer Spule, -
4b eine Seitenansicht eines Trägerzahns mit Spule, -
5 einen Schnitt durch einen Trägerzahn mit Spule, -
6 eine Draufsicht auf einen Trägerzahn mit Spule, wobei die Drahtenden der Spulenwicklung jeweils über eine in die Stirnseite des Trägerzahns eingebrachte Aufnahmetasche geführt sind, -
7 in perspektivischer Ansicht die über Klipse realisierte mechanische Verbindung zwischen benachbarten Trägerzähnen, -
8 eine vergrößerte Darstellung der über eine Klipsverbindung realisierten Verbindung zwischen zwei unmittelbar benachbarten Trägerzähnen, -
9 eine perspektivische Ansicht eines Kontaktringes, bestehend aus mehreren Einzelringen mit jeweils einer Mehrzahl von Schneidklemmen, die Kontaktelemente bilden, -
10 der Kontaktring mit den Einzelringen in Explosionsdarstellung, -
11 eine perspektivische Ansicht von oben auf den montierten Elektromotor, -
12 einen Schnitt durch den Elektromotor mit einem in die Stirnseite der Rotorwelle eingesetzten Magneten als Bestandteil einer Rotorlagesensorik. - In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
- In
1 sind die Bauelemente eines Elektromotors1 in Explosionsdarstellung gezeigt. Der Elektromotor1 ist als Innenläufermotor ausgebildet und umfasst eine Rotorwelle2 , die Träger eines Rotorpaketes3 ist. Die Rotorwelle2 einschließlich Rotorpaket3 befindet sich im montieren Zustand in einem Statur4 , der Träger von mehreren, über den Umfang verteilter Spulen ist, welche über einen axial am Statur angeordneten Kontaktring5 und daran angeordnete Schneidklemmen6 elektrisch kontaktiert und mit Strom versorgt werden. An der Abtriebsseite des Elektromotors befindet sich eine erste Lagerplatte7 (A-Lagerplatte), die ein Lagerteil8 für die Rotorwelle2 aufnimmt. Die A-Lagerplatte7 wird fest mit einem Motorgehäuse10 verbunden, das den Statur4 einschließlich der Rotorwelle2 aufnimmt. - Auf der der A-Lagerplatte
7 axial gegenüberliegenden Stirnseite befindet sich ein weiteres Lagerteil9 zur Lagerung der Rotorwelle2 . Das Lagerteil9 ist im montierten Zustand in einer weiteren Lagerplatte11 (B-Lagerplatte, dargestellt in2 ) aufgenommen. Die Lagerplatte11 ist zugleich Träger von Elektronik-Bauteilen12 , über die die Steuerung bzw. Regelung des Elektromotors1 erfolgt. - Die A-Lagerplatte
7 und die B-Lagerplatte11 fassen das Motorgehäuse10 an gegenüberliegenden axialen Stirnseiten ein und sind unmittelbar bzw. direkt mit dem Motorgehäuse10 verbunden. Zweckmäßigerweise handelt es sich um eine ausschließliche Verbindung jeder Lagerplatte7 ,11 mit dem Motorgehäuse10 , so dass über diese Verbindung hinaus keine weiteren Verbindungsmaßnahmen wie beispielsweise Zuganker zwischen den Lagerplatten oder dergleichen erforderlich sind. Die Verbindung erfolgt durch Aufschweißen zwischen der Stirnseite des Motorgehäuses10 und den Lagerplatten7 bzw.11 oder durch Aufschrumpfen. In jedem Fall wird eine dichte Verbindung erreicht, so dass auf den Einsatz zusätzlicher Dichtelemente zwischen den Lagerplatten und dem Motorgehäuse verzichtet werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt in der verbesserten Steifigkeit, die auf Grund der unmittelbaren Verbindung von Lagerplatten und Motorgehäuse erhöht ist. Die verbesserte Steifigkeit hat außerdem einen positiven Einfluss auf den Drehmomentverlauf. Des Weiteren ist die Wärmeableitung verbessert. Darüber hinaus ist auf diese Weise ein modulares System realisiert, bei dem je nach gefordertem Einsatzzweck unterschiedlich lang ausgebildete Stator- bzw. Motorgehäuse10 ohne sonstige Änderung in den Bauteilen des Elektromotors eingesetzt werden können. Da die Verbindung zwischen jeder Lagerplatte und dem Motorgehäuse über Aufschweißen oder Aufschrumpfen oder dergleichen erfolgt und nicht über Zuganker, sind auch bei unterschiedlichen langen Motorgehäusen keine weitergehenden Anpassungsmaßnahmen erforderlich. - Der Kontaktring
5 mit den als Schneidklemmen6 ausgeführten Kontaktelementen ist zweckmäßigerweise ebenso wie das Lagerteil9 von der B-Lagerplatte11 gehalten. - Wie
3 zu entnehmen, besteht der Stator4 aus einer Vielzahl von über den Umfang verteilt angeordneten, einzelnen Trägerzähnen13 , die jeweils Träger eine Spule17 sind. Die Trägerzähne13 schließen mit der Statorlängsachse14 , die zugleich die Längsachse des Elektromotors bildet, (1 ), einen Winkel α ein. In -
3 ist eine Zahnlängsachse15 durch einen Trägerzahn13 eingetragen, wobei die Seitenkanten jedes Trägerzahns13 parallel zur Zahnlängsachse15 verlaufen. Der Winkel α, unter dem jeder Trägerzahn13 gegenüber der Statorlängsachse14 winklig ausgerichtet ist, liegt im Ausführungsbeispiel in einem Winkelbereich von unter 10°, insbesondere etwa 8°. Der Winkel α kann vorteilhafterweise auch Wertebereiche größer als 10° einnehmen, beispielsweise bis zu 30°, oder auch deutlich kleinere Werte als 10°. Grundsätzlich sollen Wertebereiche in beliebigen Abstufungen zwischen etwa 1° und etwa 30° oder ggf. auch darüber hinaus möglich sein. - Die winklige Anordnung der Trägerzähne
13 gegenüber der Statorlängsachse14 hat den Vorteil, dass hierdurch eine Glättung bzw. Vergleichmäßigung des Drehmomentverlaufes erzielt werden kann. Da in jeder einzelnen Spule ein Magnetfeld erzeugt wird, leistet jede Spule einen Beitrag zur Erzeugung des Drehmomentes, wobei auf Grund der diskreten Anzahl und Positionierung der Spulen17 über den Umfang des Stators4 gesehen sich grundsätzlich bei einer geradlinig ausgerichteten Positionierung von Trägerzähnen und Spulen ein unrunder Drehmomentverlauf einstellt. Durch die vorgeschlagene Schrägstellung der Trägerzähne wird der unrunde Drehmomentverlauf geglättet. - Jeder Trägerzahn
13 weist einen Stirnabschnitt16 auf, in den die Spulendrahtenden17a und17b in Einschnitten18 aufgenommen sind. Über die Spulendrahtenden17a und17b erfolgt der elektrische Kontakt zwischen den Schneidklemmen6 am Kontaktring5 (1 ). - Die Stirnabschnitte
16 an jedem Trägerzahn13 sind koaxial bzw. achsparallel zur Statorlängsachse14 ausgerichtet, so dass jeder Stirnabschnitt16 mit dem winklig ausgerichteten Zahngrundkörper19 eines jeden Trägerzahns13 ebenfalls einen Winkel α einschließt. Dies erleichtert das axiale Aufsetzen bzw. Einstecken der Schneidklemmen6 , welche am Kontaktring5 gehalten sind, auf die Spulendrahtenden17a und17b jeder Spule17 . - In den
4a ,4b ,5 und6 ist jeweils ein Trägerzahn13 , der ein Statoreinzelelement bildet, in Einzeldarstellung gezeigt.4a und4b ist zu entnehmen, dass die Spule17 um den Grundkörper19 des Trägerzahns13 gewickelt ist und dass die freien Spulendrahtenden17a und17b im Bereich des Stirnabschnitts16 , welcher einteilig mit dem Grundkörper19 ausgebildet ist, durch die Einschnitte18 im Stirnabschnitt16 geführt sind. - Aus
5 ist ersichtlich, dass der Zahngrundkörper19 im Querschnitt doppel-T-förmig ausgebildet ist, so dass seitliche Begrenzungen für die Spule17 gebildet sind und der Spulendraht sicher am Zahngrundkörper19 gehalten ist. Im Bereich der doppel-T-förmigen Nut ist die Oberfläche des Zahngrundkörpers19 , der als Blechpaket ausgebildet ist, mit einer Kunststoffummantelung20 umspritzt, wodurch die Spule17 gegenüber dem Grundkörper19 elektrisch isoliert ist. Die übrigen Bereiche des Zahngrundkörpers19 weisen keine Kunststoffummantelung auf. - Es kann zweckmäßig sein, die Wandungen des Zahngrundkörpers im Bereich der Doppel-T-Nut mit Nuten für den Draht der Spule
17 zu versehen, in die der Draht eingelegt und hierdurch sicher geführt ist. - Wie
6 zu entnehmen, sind in die obere Stirnseite des Stirnabschnittes16 zwei parallele, zueinander versetzt angeordnete Aufnahmetaschen21 eingebracht, über die die Spulendrahtenden17a und17b geführt sind. Die Einschnitte18 , in die die Spulendrahtenden17a ,17b eingelegt sind, sind in die die Aufnahmetaschen21 begrenzenden Wandungen eingebracht. Die Aufnahmetaschen21 dienen zum einen zur Aufnahme eines Spans (Flitter), welcher während des Verbindungsvorganges mit den Schneidklemmen am Kontaktring durch Abscheren entstehen kann. Zum andern dienen die Aufnahmetaschen21 zur Aufnahme des axial überstehenden Teils der Schneidklemmen, wodurch in Achsrichtung eine kompakte Ausführung erreicht wird. - In den
7 und8 ist die Verbindung zwischen unmittelbar benachbarten Trägerzähnen13 dargestellt. Die Verbindung erfolgt vorzugsweise auf ausschließlich mechanischem Wege mithilfe von Rastelementen, die im Ausführungsbeispiel als eine Klipsverbindung22 ausgeführt sind. Jede Klipsverbindung22 umfasst zwei Rastelemente, die an jeweils einem Trägerzahn13 angeordnet und komplementär zueinander ausgebildet sind. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich hierbei um einen Klipsvorsprung23 an einem ersten Trägerzahn13 und eine zugeordnete, komplementär ausgebildete Klipsausnehmung24 am unmittelbar benachbarten Trägerzahn13 . Der Klipsvorsprung23 ist kugel- bzw. teilku gelförmig oder zylindrisch ausgeführt, dementsprechend ist die Klipsausnehmung24 ebenfalls mit einer kugel- bzw. teilkugelförmigen oder zylindrischen Ausnehmung versehen. Um das erforderliche Maß an Elastizität zur Realisierung der Klipsverbindung zu ermöglichen, in der die Klipselemente miteinander verrastet sind, bestehen die Elemente der Klipsverbindung aus einem Material mit ausreichender Elastizität und/oder sind die Klipselemente verhältnismäßig dünnwandig ausgebildet bzw. über einen dünnwandigen Abschnitt mit dem jeweiligen Trägerzahn13 verbunden. So ist es beispielsweise möglich, die Klipselemente der Klipsverbindung22 aus einem Kunststoffmaterial zu fertigen, indem die Klipselemente unmittelbar an jeden Trägerzahn angespritzt werden. Möglich ist aber auch eine Ausführung aus Metall. - Die
9 und10 beziehen sich auf den Kontaktring5 , welcher Träger der Schneidklemmen6 ist, über die Spulen unterschiedlicher Trägerzähne elektrisch miteinander verbunden sowie mit Storm versorgt werden. Der Kontaktring5 besteht aus einer Mehrzahl von Einzelringen25 , die jeweils Träger der Schneidklemmen6 sind und die axial aufeinandergestapelt werden. Zwischen jeweils zwei axial benachbarten Einzelringen25 liegt ein Trennring27 . Axial zuunterst befindet sich ein Grundring26 als Träger sämtlicher Einzelringe25 und Trennringe27 . - Durch die Kombination verschiedener Einzelringe
25 , an denen jeweils Schneidklemmen6 angeordnet sind, kann eine gewünschte Verschaltung zwischen den verschiedenen Spulen des Stators erreicht werden. - In
11 ist der Elektromotor11 in Zusammenbauposition dargestellt, wobei die Lagerplatte11 , welche Träger der Elektronikbauteile12 ist (2 ), nur schematisch angedeutet ist. Der Kontaktring5 mit den Schneidklemmen6 ist stirnseitig auf den Stator aufgesetzt zur elektrischen Verbindung mit den Spulen an jedem Trägerzahn des Stators. Am Kontaktring5 sind axial auf der den Schneidklemmen6 gegenüberliegenden Seite axial überragende Kontaktelemente28 zur elektrischen Anbindung mit der Elektronik bzw. der Stromversorgung angeordnet. - Wie
12 zu entnehmen, ist auf der dem Kontaktring5 zugewandten Seite in die axiale Stirnseite der Rotorwelle2 ein Magnetelement29 eingesetzt. Dieses befindet sich vorzugsweise in einer Vertiefung in der Stirnseite der Rotorwelle2 . - Das Magnetelement
29 ist Teil einer Rotorlagesensorik, über die die aktuelle Rotorlage der Rotorwelle2 festgestellt werden kann. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - US 2006/0091759 [0002]
Claims (12)
- Elektromotor, insbesondere Stell- oder Antriebsmotor in Kraftfahrzeugen, mit einem Statur (
4 ) in einem Motorgehäuse (10 ) und einer im Statur (4 ) gelagerten Rotorwelle (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass an den gegenüberliegenden Stirnseiten des Motorgehäuses (10 ) jeweils eine Lagerplatte (7 ,11 ) angeordnet ist, wobei in jeder Lagerplatte (7 ,11 ) ein Lagerteil (8 ,9 ) für die Rotorwelle (2 ) aufgenommen ist, und dass die Lagerplatten (7 ,11 ) unmittelbar mit dem Motorgehäuse (10 ) verbunden sind. - Elektromotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplatten (
7 ,11 ) ausschließlich am Motorgehäuse (10 ) befestigt sind. - Elektromotor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplatten (
7 ,11 ) am Motorgehäuse (10 ) angeschweißt sind. - Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lagerplatte (
7 ,11 ) Träger von den Elektromotor (1 ) beaufschlagenden Elektronikbauteilen (12 ) ist. - Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Statur (
4 ) eine Mehrzahl von über den Umfang angeordneten Einzelstatorelemente aufweist, die Trägerzähne (13 ) bilden, wobei jeder Trägerzahn (13 ) mit einer gewickelten Spule (17 ) versehen ist und die Spulen (17 ) auf den Trägerzähnen (13 ) miteinander elektrisch verbunden sind. - Elektromotor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die elektrische Verbindung zwischen den Spulen (
17 ) mittels eines Kontaktrings (5 ) erfolgt, wobei der Kontaktring (5 ) mit einer der Lagerplatten (7 ,11 ) verbunden ist. - Elektromotor nach Anspruch 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronikbauteile (
12 ) und der Kontaktring (5 ) an der gleichen Lagerplatte (11 ) angeordnet sind und eine zusammenhängende Baueinheit bilden. - Elektromotor nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerzähne (
13 ) bezogen auf die Statorlängsachse (14 ) winklig angeordnet sind, so dass die Zahnlängsachse (15 ) der Trägerzähne (13 ) mit der Statorlängsachse (14 ) einen Winkel (α) einschließt. - Elektromotor nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an den Trägerzähnen (
13 ) Rastelemente (23 ,24 ) zur mechanischen Verbindung der Trägerzähne (13 ) untereinander angeordnet sind. - Elektromotor nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerzahn (
13 ) mindestens eine Aufnahmetasche (21 ) gebildet ist, in die ein Kontaktelement (6 ) einsteckbar ist. - Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (
6 ) als Klemmelemente, insbesondere als Schneidklemmen (6 ) ausgeführt sind. - Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerzähne (
13 ) mit den Spulen (17 ) den Stator (4 ) bilden.
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