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Die Erfindung betrifft ein Kochfeld mit einer Abdeckplatte aus Glas oder Glaskeramik und einem Gehäuse zur Aufnahme von Heizelementen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Kochfelds nach dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
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Aus dem Stand der Technik sind vielfältige Varianten von Kochfeldern mit Abdeckplatten aus Glas oder Glaskeramik bekannt. Die Abdeckplatten sind dabei stoffschlüssig mit einem als Montagerahmen ausgebildeten Montageelement verbunden, das zur Befestigung eines Gehäuses zur Aufnahme von unter der Abdeckplatte angeordneten Heizelementen und/oder Elektronikbauteilen zum Betreiben der Heizelemente vorgesehen ist. Üblicherweise wird das Gehäuse mit dem Montagerahmen verschraubt.
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Aus der
DE 298 13 810 U1 ist ein Einbau-Kochfeld mit einer mehrere beheizte Kochstellen aufweisenden Glaskeramik-Kochfläche bekannt, mit einem Tragrahmen und einer Wanne zur Aufnahme der Kochstellen-Beheizungen, wobei die Kochfläche in einem Halteabschnitt des Tragrahmens abgestützt ist und der Tragrahmen mit der Wanne zu einer Baugruppe zusammengefügt ist, wobei die nach oben offene Wanne vom aufgesetzten Kochflächen-Tragrahmen teilweise umschlossen ist und in der Wannenseitenwand und im benachbarten Tragrahmen mehrere miteinander korrespondierende Rastanordnungen ausgebildet sind.
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Die
DE 102 02 405 A1 zeigt ferner eine Halterung für einen Formkörper aus sprödbrüchigem Werkstoff, wobei die Halterung den Randbereich des Formkörpers zumindest teilweise umgibt und mit diesem verbunden ist, wobei die Halterung zumindest teilweise aus einem temperaturbeständigen additionsvernetzenden Zweikomponenten-Silikonkautschuk besteht, wobei die Halterung ein oder mehrere Montageelemente aufweist, und wobei an den Montageelementen ein Installationsanbau befestigbar ist. Der Installationsanbau weist jedem Montageelement zugeordnet eine Aufnahme auf, an einem Montageabschnitt des Montageelementes ist ein separater Verbinder angebracht, und der Verbinder ist in die Aufnahme eingesetzt.
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Aus der
DE 18 64 870 U ist darüber hinaus eine Vorrichtung zum Einbau von Herden unter Arbeitsplatten bekannt, deren Kochstellen unabhängig von dem die Steuer- und Schalteinrichtungen sowie ggf. auch das Backrohr aufnehmenden Herdkörper direkt oder unter Einschaltung einer Herdemulde in die Arbeitsplatte eingebaut sind, wobei der Träger für den Herdkörper durch die Arbeitsplatte oder ein dem Herd fremdes Möbelteil gebildet ist. Dabei ist der Herdkörper mit seitlich angeordneten Teilen zum Einschub in eine die Zuordnung zur Arbeitsplatte bestimmende Halterung versehen, die unterhalb der Arbeitsplatte angeordnet ist und die den Herdkörper hängend aufnimmt.
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Die
DE 103 49 818 B3 zeigt des weiteren ein Kochfeld mit einer Kochfeldplatte, einem Einbauteile des Kochfeldes aufnehmenden Schutzkasten und Verbindungsmitteln zur Verbindung von Kochfeldplatte und Schutzkasten, mit einer Mehrzahl erster, an der Kochfeldplatte randnah fest angebrachter Führungs- und Trägerelemente, die jeweils eine feststehende Auflage für den Schutzkasten definieren, und einer Mehrzahl zweiter, an der Kochfeldplatte randnah fest angebrachter Führungs- und Trägerelemente, die ein Arretierungselement zur lösbaren Arretierung des Schutzkastens an der Kochfeldplatte aufweisen, welches zugleich eine bewegliche Auflage für den Schutzkasten definiert.
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Das Verschrauben des Kochfeldgehäuses mit dem Montagerahmen bei der Herstellung des Kochfelds sowie das lösen des Gehäuses vom Montagerahmen bei einer Reparatur oder Wartung des Kochfelds ist relativ aufwändig, da mehrere Schrauben benötigt werden, um einen sicheren Halt bzw. eine solide Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Montagerahmen bzw. der Abdeckplatte zu gewährleisten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Montage und Demontage eines gattungsgemäßen Kochfeldes zu vereinfachen.
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Die Erfindung geht aus von einem Kochfeld mit einer Abdeckplatte aus Glas oder Glaskeramik, mit wenigstens einem stoffschlüssig mit der Abdeckplatte verbundenen Montageelement und einem Gehäuse zur Aufnahme von unter der Abdeckplatte angeordneten Heizelementen und/oder Elektronikbauteilen zum Betreiben der Heizelemente, wobei das Gehäuse über das Montageelement mit der Abdeckplatte verbindbar ist, und wobei die Verbindung zwischen dem Montageelement und der Abdeckplatte zumindest eine werkzeugfrei betätigbare Verbindungsanordnung umfasst.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Verbindungsanordnung ein Paar von mit dem Montageelement oder dem Gehäuse verbundenen Schienen umfasst, wobei die Abdeckplatte und das Gehäuse in einer Längsrichtung der Schienen gegeneinander verschiebbar verbunden sind. Eine werkzeugfrei betätigbare, d. h. manuell herstellbare und lösbare Verbindungsanordnung im Sinne der Erfindung soll insbesondere von Hand und ohne Zuhilfenahme von Schraubwerkzeugen, wie Schraubenziehern, Schraubenschlüsseln oder dergleichen herstellbar und lösbar sein. Die werkzeugfrei betätigbare Verbindungsanordnung ermöglicht eine einfache und damit kostengünstige Montage und Wartung, erlaubt einen einfachen Zugang zu den in dem Gehäuse angeordneten Heizelementen und/oder Elektronikbauteilen, beispielsweise zu deren Reparatur und ermöglicht schließlich eine einfache Trennung der Abdeckplatte von dem Gehäuse zum Austausch und/oder Recycling der Abdeckplatte oder des Gehäuses.
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Die Schienen können dabei beispielsweise Schienen sein, wie sie zur Lagerung von Schubladen bzw. Schubkästen bekannt sind. insbesondere können die Schienen in einem teilweise eingeschobenen Zustand sowie in der Betriebskonfiguration, in welcher das Gehäuse mittig unterhalb der Abdeckplatte angeordnet ist, so dass die Heizelemente unter Heizzonen der Abdeckplatte angeordnet sind, die Abdeckplatte und das Gehäuse in einer Richtung senkrecht zur Längsrichtung der Schienen formschlüssig miteinander verbinden. Die Heizzonen können auf der Abdeckplatte beispielsweise durch ein aufgedrucktes Muster visualisiert sein.
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In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die werkzeugfrei betätigbare Verbindungsanordnung zumindest eine Rast- oder Schnappverbindung. Die werkzeugfrei betätigbare Verbindungsanordnung kann durch eine Schraubverbindung ergänzt werden, die beispielsweise die Schienen oder die Rast- oder Schnappverbindung in einer Weise fixiert, die ein versehentliches Lösen der Verbindungsanordnung vermeidet.
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Die Rast- oder Schnappverbindung kann insbesondere einen federbelasteten Bolzen umfassen, der dazu ausgelegt ist, in eine Ausnehmung einzurasten, wenn das Gehäuse und die Abdeckplatte eine relative Lage erreicht haben, die der oben beschriebenen Betriebskonfiguration entspricht.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Rast- oder Schnappverbindung das Gehäuse und die Abdeckplatte in der Richtung der Schienen in einer Betriebskonfiguration fixiert. Dadurch kann eine versehentliche Verschiebung der Abdeckplatte gegenüber dem Gehäuse sicher vermieden werden.
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Wenn die Schiene eine Klebefläche zum Verkleben der Schienen mit der Abdeckplatte und eine Tragkante zum Tragen des Gehäuses umfasst, wobei die Tragkante in einem verklebten Zustand der Schiene der Abdeckplatte zugewandt ist, kann das Gehäuse zwischen der Tragkante und der Abdeckplatte bzw. der Tragkante und einer der Klebefläche gegenüber liegenden Fläche verklemmt und formschlüssig gehalten werden.
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Wenn die Tragkante zumindest in einem Teilbereich gegenüber der Klebefläche geneigt verläuft, kann über den geneigten Bereich bei einem Einschieben des Gehäuses in die Schienen eine Vorspannung erzeugt werden, die einen sicheren und spielfreien Halt des Gehäuses gewährleistet.
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Wenn das Gehäuse zumindest ein Gleitelement zum Gleiten auf der Schiene umfasst, kann die Montage bzw. die Wartung weiter vereinfacht werden. Das Gleitelement kann insbesondere aus elastischem Kunststoff gefertigt sein, was die Erzeugung einer Vorspannung im oben beschriebenen Sinne weiter vereinfacht.
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Wenn das Gleitelement derart in ein Profil der Schiene eingreift, dass die Abdeckplatte und das Gehäuse orthogonal zu der Richtung der Schiene formschlüssig miteinander verbunden sind, kann das Gehäuse in der Betriebskonfiguration nur noch in der Längsrichtung arretiert bzw. fixiert werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Schiene eine Vertiefung zur Aufnahme des Gleitelements umfasst, wobei die Vertiefung in einer Position in die Schiene eingearbeitet ist, die der Position des Gleitelements in einer Betriebskonfiguration entspricht. Dadurch kann erreicht werden, dass das Gleitelement in die Vertiefung einrastet und so eine Rastverbindung in der Längsrichtung der Schienen in einer sehr einfachen und kostengünstigen Weise realisiert werden kann.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Kochfelds mit einer Abdeckplatte aus Glas oder Glaskeramik, wobei ein Montageelement stoffschlüssig mit der Abdeckplatte verbunden wird und ein Gehäuse zur Aufnahme von unter der Abdeckplatte angeordneten Heizelementen oder Elektronikbauteilen zum Betreiben der Heizelemente über das Montageelement mit der Abdeckplatte verbunden sind.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Verbindung zwischen dem Montageelement und der Abdeckplatte werkzeugfrei hergestellt wird. Die werkzeugfreie Herstellung einer Verbindung im Sinne der Erfindung ist insbesondere die Herstellung einer Steckverbindung oder Rastverbindung, die selbstverständlich auch mit einem Montageroboter oder dergleichen hergestellt werden kann.
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Insbesondere wird vorgeschlagen, dass die Abdeckplatte in einer im Wesentlichen parallel zur Abdeckplatte verlaufenden Richtung auf das Gehäuse aufgeschoben wird.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Figurenbeschreibung. Die Figurenbeschreibung und die beigefügten Figuren betreffen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, das zahlreiche Merkmale in einer speziellen Kombination vereint. Der Fachmann wird die charakteristischen Merkmale im Sinne der in den beigefügten Patentansprüchen offenbarten Lehre zu weiteren vorteilhaften Merkmalen zusammenfassen, die im Hinblick auf spezielle Anwendungsbereiche ausgelegt und optimiert sind.
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Dabei zeigen:
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1 ein Kochfeld mit einer Abdeckplatte aus Glaskeramik und einem Gehäuse,
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2 einen Ausschnitt des Kochfelds aus 1 in einer Seitenansicht,
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3 eine Schiene eines Montageelements des Kochfelds aus den 1 und 2,
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4 einen Ausschnitt der Schiene mit einem Endbereich einer Tragkante der Schiene und einer Vertiefung in der Tragkante,
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5 einen Ausschnitt der Schiene und des Gehäuses des Kochfelds aus den 1 und 2 und ein Gleitelement in einem während einer Montage auftretenden Übergangszustand und
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6 den Ausschnitt der Schiene und des Gehäuses aus 5 in einer Betriebskonfiguration des Kochfelds.
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1 zeigt ein Kochfeld mit einer Abdeckplatte 10 aus Glaskeramik und einem Gehäuse 12, das zur Aufnahme von Induktionsspulen und Elektronikbauteilen zum Betreiben der Induktionsspulen sowie eines Lüfters ausgelegt ist. Die Induktionsspulen und die Elektronikbauteile sind aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht dargestellt. Das Gehäuse 12 umfasst einen Metallrahmen 42, der als Stanz-Biegeblechteil ausgebildet ist, und einen Induktorträger 16 aus Kunststoff, der in dem Montageelement 14 befestigt ist.
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Das Montageelement 14 ist von zwei von einer Unterseite mit der Abdeckplatte 10 verklebten Schienen 14a, 14b gebildet, die parallel zueinander nahe an den parallelen seitlichen Rändern der Abdeckplatte 10 aus Glaskeramik mit der Abdeckplatte 10 verklebt sind. Das Montageelement 14 dient zum Herstellen einer Verbindung zwischen der Abdeckplatte 10 und dem Gehäuse 12 und ist erfindungsgemäß derart ausgestaltet, dass das Gehäuse 12 schubladenartig unter die Abdeckplatte 10 geschoben werden kann bzw. die Abdeckplatte 10 auf das Gehäuse 12 aufgeschoben werden kann, so dass die Schienen 14a, 14b bzw. das Montageelement 14 derart mit dem Gehäuse 12 Wechselwirken, dass die Verbindung zwischen dem Montageelement 14 und der Abdeckplatte 10 eine werkzeugfrei betätigbare Verbindungsanordnung 40, und zwar eine Schub- bzw. Steckverbindung, umfasst. Die Abdeckplatte 10 und das Gehäuse 12 sind in einer Längsrichtung 18 der Schienen 14a, 14b gegeneinander verschiebbar verbunden.
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1 zeigt einen Zustand, in dem die Abdeckplatte 10 teilweise auf das Gehäuse 12 aufgeschoben ist und die durch ein Verschieben der Abdeckplatte 10 in der Längsrichtung 18 in eine Betriebskonfiguration überführt werden kann, in welcher die Abdeckplatte 10 das Gehäuse 12 vollständig verschließt und in welcher das Gehäuse 12 mittig unter der Abdeckplatte 10 angeordnet ist, so dass die Abdeckplatte 10 im gleichen Maße an der vorderen Kante und an der hinteren Kante über das Gehäuse 12 hinausragt. Das Kochfeld kann in der Betriebskonfiguration in einer Ausnehmung in einer hier nicht dargestellten Arbeitsplatte als Einbau-Induktionskochfeld eingesetzt werden und mit der Arbeitsplatte verbunden werden.
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Die erfindungsgemäße Verbindung zwischen dem Gehäuse 12 und der Abdeckplatte 10 ist gleichermaßen für Induktionskochfelder wie für Kochfelder mit Strahlungsheizkörpern geeignet.
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2 zeigt einen Ausschnitt des Kochfelds in einer Seitenansicht, wobei erkennbar ist, dass der Induktorträger 16 nach unten über den Metallrahmen 42, über welchen das Kochfeld mit der Arbeitsplatte verbunden ist, hinausragt.
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Die 3 und 4 zeigen eine Schiene 14a des Montageelements 14 bzw. einen Ausschnitt einer solchen Schiene 14a.
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Die Schiene 14a umfasst eine in der Einbaukonfiguration des Kochfelds horizontal ausgerichtete Klebefläche 20 zum Verkleben der Schiene 14a mit der Abdeckplatte 10. An einen, bezogen auf das Zentrum der Abdeckplatte 10, inneren Rand der Klebefläche 20 schließt sich ein hakenförmiges Profil an, das aus einem rechtwinklig von der Klebefläche 20 abgewinkelten, über eine Länge der Schiene 14a unveränderlich breiten Band 22, einem Bodenabschnitt 24 und einem in der Einbaukonfiguration des Kochfelds senkrecht nach oben in Richtung einer von der Klebefläche 20 aufgespannten Ebene bzw. in Richtung der Abdeckplatte 10 ausgerichteten Tragkante 26 besteht.
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Eine Höhe der Tragkante 26 vergrößert sich in der Einschubrichtung des Gehäuses 12, die der Längsrichtung 18 der Schiene 14a entspricht. Daher verläuft ein Teilbereich 28, und zwar insbesondere der in der Einschubrichtung bzw. Längsrichtung 18 hintere Teilbereich 28 der Tragkante 26, gegenüber der Klebefläche 20 geneigt, so dass die Tragkante 26 eine Rampe bzw. Schräge aufweist. Im in der Einschubrichtung hinteren Endbereich weist die Schiene 14a eine Vertiefung 30 zur Aufnahme eines Gleitelements 32 des Gehäuses 12 auf, wobei die Vertiefung 30 in einer Position in die Schiene 14a eingearbeitet ist, die der Position des in 5 dargestellten Gleitelements 32 in der Betriebskonfiguration entspricht. Dadurch ist das Gleitelement 32 in der Betriebskonfiguration in der Vertiefung 30 fixiert.
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5 zeigt einen Ausschnitt des Gehäuses 12 und einen Abschnitt einer der beiden Schienen 14a in einer Zwischenkonfiguration während des Aufschiebens bzw. Einschiebens des Gehäuses 12. An einer vertikal nach oben ausgerichteten Seitenwand des Metallrahmens 42 des Gehäuses 12 ist an einer oberen Kante ein Gleitelement 32 angeordnet, das als rollenartiges, elastisches Kunststoffteil mit einer umlaufenden Nut 34 ausgebildet ist und mittels einer in ein Gewinde in der Seitenwand des Metallrahmens 42 eingreifenden Schraube 36 mit dem Gehäuse 12 verschraubt ist. Die Tragkante 26 greift in die umlaufende Nut 34 des Gleitelements 32 ein, so dass das Gehäuse 12 über die Tragkante 26 und das Gleitelement 32 in der Längsrichtung 18 der Schiene 14a sicher geführt ist.
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Wenn das Gehäuse 12 bzw. die Abdeckplatte 10 am Ende des Ein- bzw. Aufschiebevorgangs die Betriebskonfiguration erreicht hat, rastet das Gleitelement 32, wie in 6 dargestellt, in die Vertiefung 30 der Tragkante 26 ein, so dass durch die Vertiefung 30 eine Rastverbindung zwischen dem Gehäuse 12 und der Schiene 14a bzw. zwischen dem Gehäuse 12 und der Abdeckplatte 10 hergestellt wird.
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Durch den geneigt verlaufenden Teilbereich 28 der Tragkante 26 wird das Gehäuse 12 beim Einschieben zu der Abdeckplatte 10 hin verschoben, wobei hier nicht dargestellte Federelemente, welche die Induktionsheizkörper an die Unterseite der Abdeckplatte 10 anpressen, ausgelenkt werden. Die dadurch erzeugte Anpresskraft wird über den Induktorträger 16, den Metallrahmen 42 und das Gleitelement 32 auf der Tragkante 26 des Montageelements 14 abgestützt, so dass das Gleitelement 32 durch die besagten Federelemente in der Betriebskonfiguration nach unten belastet ist und sicher und spielfrei in der Vertiefung 30 gehalten ist.
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Sowohl in der Betriebskonfiguration als auch in den Zwischenkonfigurationen, die während des Aufschiebens der Abdeckplatte 10 auftreten, greift das Gleitelement 32 daher derart in das Profil der Schiene 14a ein, dass die Abdeckplatte 10 und das Gehäuse 12 in beiden orthogonal zur Längsrichtung 18 der Schiene 14a verlaufenden Richtungen formschlüssig miteinander verbunden sind.
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In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung kann die durch das Gleitelement 32 erzeugte Rast- bzw. Schnappverbindung durch einen federbelasteten Bolzen 38 ergänzt sein, der in der Betriebskonfiguration in einer Ausnehmung einrastet und das Gehäuse 12 in der Längsrichtung 18 der Schiene 14a sicher arretiert. Der Bolzen 38 ist hier nur gestrichelt angedeutet.
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Bei der Herstellung des Kochfelds werden demnach zunächst die Schienen 14a, 14b des Montageelements 14 stoffschlüssig mit der Abdeckplatte 10 verbunden bzw. verklebt und die Heizelemente und Elektronikbauteile werden in das Gehäuse 12 bzw. den Induktorträger 16 eingebaut. Anschließend wird das Gehäuse 12 mitsamt den Heizelementen und Elektronikbauteilen über das Montageelement 14 mit der Abdeckplatte 10 verbunden, und zwar durch das Einschieben des Gehäuses 12 in die von den Schienen 14a, 14b gebildete Verbindungsanordnung 40 in der Längsrichtung 18. Das Einschieben gleicht dem Einschieben einer Schublade und kann werkzeugfrei erfolgen.
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Beim Einschieben des Gehäuses 12 in die Verbindungsanordnung 40 kann selbstverständlich das Gehäuse 12 ruhen, während die Abdeckplatte 10 auf das Gehäuse 12 aufgeschoben wird.
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Um die Verbindung zwischen dem Gehäuse 12 und der Abdeckplatte 10 zu lösen, kann der Wartungsdienst die Abdeckplatte 10 leicht nach oben heben, so dass die Gleitelemente 32 die Vertiefungen 30 in den Tragkanten 26 verlassen. Anschließend kann die Abdeckplatte 10 gegenüber dem Gehäuse 12 verschoben werden, so dass die Heizelemente und die Elektronikbauteile leicht zugänglich sind.