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DE102008041973A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Delaborierung von Munition mit brennbarem Inhalt und zur Rückgewinnung des Munitionshüllenmaterials - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Delaborierung von Munition mit brennbarem Inhalt und zur Rückgewinnung des Munitionshüllenmaterials Download PDF

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DE102008041973A1
DE102008041973A1 DE102008041973A DE102008041973A DE102008041973A1 DE 102008041973 A1 DE102008041973 A1 DE 102008041973A1 DE 102008041973 A DE102008041973 A DE 102008041973A DE 102008041973 A DE102008041973 A DE 102008041973A DE 102008041973 A1 DE102008041973 A1 DE 102008041973A1
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Berthold Epke
Peter Hintzmann
Michael Holland
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GRV LUTHE KAMPFMITTELBESEITIGU
GRV LUTHE KAMPFMITTELBESEITIGUNG GmbH
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GRV LUTHE KAMPFMITTELBESEITIGU
GRV LUTHE KAMPFMITTELBESEITIGUNG GmbH
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Publication date
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    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B33/00Manufacture of ammunition; Dismantling of ammunition; Apparatus therefor
    • F42B33/06Dismantling fuzes, cartridges, projectiles, missiles, rockets or bombs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Filling Or Discharging Of Gas Storage Vessels (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Delaborierung von Munition (10) mit brennbarem Inhalt und/oder zur Rückgewinnung des Munitionshüllenmaterials, wobei beim Verfahren mittels der Vorrichtung die Munitionshülle geöffnet wird und der brennbare Inhalt der Hülle entnommen und separiert wird. Erfindungsgemäß erfolgt die Öffnung der Munitionshülle und Entnahme des brennbaren Inhaltes in einem Temperaturbereich des brennbaren Inhaltes von 64 K bis 160 K.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Delaborierung von Munition mit brennbarem Inhalt. Das erfindungsgemäße Verfahren und die dazugehörige Vorrichtung sind derart ausgestaltet, dass mit ihnen das Material der Munitionshülle derart von den Munitionsinhaltsstoffen trennbar ist, dass das Munitionshüllenmaterial einer Wiederverwendung zugeführt werden kann, die auch im zivilen Bereich liegen kann.
  • Das heißt, dass das Verfahren und die Vorrichtung zur Delaborierung von Munition und/oder zur Rückgewinnung des üblicherweise metallhaltigen Munitionshüllenmaterials dienen kann. Insbesondere lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung zur Delaborierung von Brandbomben und Flammstrahlbomben einsetzen.
  • Die Brandmasse einer herkömmlichen Brandbombe weist ein Gemisch von Kautschuk, Benzol, weißem Phosphor, Phosphortrioxid und Schwefel auf. Der Inhalt der Flammstrahlbombe umfasst im Wesentlichen die Komponenten Benzin und Thermit.
  • Üblicherweise werden Brandbomben oder Flammstrahlbomben am Gehäuse aufgeschraubt oder aufgefräst und der flüssige Inhalt der Bomben wird in Fässer abgefüllt. Diese Vorgänge finden dabei in einer wassergefüllten Bodenwanne statt, wobei die Bombengehäuseteile, an denen noch Reste von Brandmasse anhaften können, in einem Detonationsofen ausgeglüht werden. Aufgrund der Entzündungsgefahr der Brandbomben beziehungsweise Flammstrahlbombeninhalte ist ein hoher Sicherheitsaufwand notwendig.
  • Aus dem Dokument DD 293 883 A5 ist ein Verfahren und System zur Delaborierung von toxischen und/oder explosiven Objekten, insbesondere von C-Waffen, bekannt, bei dem mittels einer Wasserhochdruckstrahlschneideeinrichtung die Munition in einer Flüssigkeit zerlegt wird. Auch mit diesem Verfahren ist nicht auszuschließen, dass Sauerstoff mit dem brennbaren Inhalt der Munition in Kontakt kommt und somit eine Entzündung hervorruft. Aufgrund der Manipulationen unter Wasser ist das Verfahren nur mit einem erhöhten organisatorischen und konstruktiven Aufwand durchführbar.
  • Aus der EP 0 622 605 ist eine automatische Anlage zur Neutralisierung chemischer Munition bekannt, wobei diese Anlage einen Bottich umfasst, der ein Lösungsbad für die chemische Ladung der Munition enthält. Das heißt, der brennbare Inhalt der Munition wird dem Lö sungsbad ausgesetzt, so dass es zur Reaktion des Inhalts mit der Lösung kommt und somit eine Entschärfung der Munition eintritt. Nachteilig an diesem Verfahren ist, dass der Aufwand zur Bereitstellung der Chemikalien relativ hoch ist und außerdem eine Verunreinigung des Munitionshüllenmaterials auftritt.
  • In der DE 41 17 828 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Delaborierung von Munition offenbart, bei dem die Trennung von Geschoss, Hülse und Zünder durch den Gasdruck einer Verpuffung der Treibladung erfolgt. Das heißt, dass die Munition zur Explosion gebracht wird. Nachteilig daran ist, dass hohe Sicherheitsmaßnahmen bei Ausführung der Explosion erforderlich sind. Des Weiteren sind Verunreinigungen der Munitionsgehäuse aufgrund der Explosion sowie ungewollte Gefügeveränderungen in Metall-Munitionsgehäusen zu erwarten.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Delaborierung von Munition mit brennbarem Inhalt zur Verfügung zu stellen, mittels derer unter geringem Kostenaufwand und hoher Sicherheit in einfacher Weise Munition entschärft und das Munitionshüllenmaterial einer Wiederverwertung zugeführt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch das im Anspruch 1 genannte Verfahren zur Delaborierung gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Verfahrens sind in den dazugehörigen Unteransprüchen erwähnt. Außerdem wird die Aufgabe durch die im Anspruch 11 genannte Vorrichtung gelöst, die durch wenigstens eine der in den dazugehörigen Unteransprüchen genannten vorteilhaften Ausführungsformen ausgestaltet sein kann.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Delaborierung von Munition mit brennbarem Inhalt und zur Rückgewinnung des Munitionshüllenmaterials zur Verfügung gestellt, bei dem die Munitionshülle geöffnet wird und der brennbare Inhalt der Hülle entnommen und separiert wird, wobei die Öffnung der Munitionshülle und Entnahme des brennbaren Inhalts in einem Temperaturbereich von 64 K bis 160 K erfolgt.
  • Das heißt, bei der Öffnung der Munitionshülle und der Entnahme der brennbaren Stoffe weist die Munition eine Temperatur von 64 K bis 160 K auf.
  • Die Munition kann dabei eine Bombe, insbesondere eine Brandbombe oder eine Flammstrahlbombe oder auch eine Granate oder Patrone sein. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, dass im tiefgekühlten Zustand die Reaktionsfähigkeit des brennbaren Materials, wie zum Beispiel des weißen Phosphors oder Thermits, verringert wird beziehungsweise vollständig genommen wird. Weißer Phosphor kann im Tieftemperaturbereich nicht mehr mit dem Sauerstoffbestandteil der Umgebungsluft reagieren. Die Entzündung von Thermit ist aufgrund der außerordentlich geringen Wärmeenergie des Thermits ausgeschlossen. Das heißt, dass der Vorteil des Verfahrens in der erhöhten Arbeitssicherheit beim Handling der Brandstoffe zu sehen ist, da diese im tiefgekühlten Zustand nicht zur Wirkung kommen können. Außerdem sind die tiefgekühlten brennbaren Inhalte der Munition besser handhabbar als flüssige Stoffe.
  • Aufgrund der erhöhten Sicherheit lässt sich die Separierung manuell durchführen. Das heißt, dass ein erhöhter konstruktiver Aufwand zur Durchführung des Separationsvorganges nicht nötig ist. Nach der Separierung des Munitionsinhaltes kann das Munitionshüllenmaterial einer weiteren Verwendung, gegebenenfalls auch im zivilen Bereich, zur Verfügung gestellt werden.
  • In einfacherer, aber sicherheitstechnisch ausreichender Art und Weise lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren in einem Temperaturbereich von 77 K bis 153 K, und dabei insbesondere vorteilhaft in einem Bereich von 123 K bis 153 K durchführen.
  • Die Abkühlung der Munition wird mittels flüssigen Stickstoffs realisiert, der in Kontakt mit der Munitionshülle gebracht wird. Vorteilhafterweise ist das Verfahren derart ausgestaltet, dass die zu delaborierende Munition in den flüssigen Stickstoff eingetaucht wird.
  • Nach dem Trennen der Munition vom Stickstoff erwärmt sich die Munition etwas, so dass das Öffnen der Munitionshülle bei einer etwas höheren Temperatur durchgeführt wird als die Temperatur des Stickstoffbades beträgt, wobei allerdings beim Öffnen der Hülle zumindest der Temperaturbereich von 77 K bis 153 K eingehalten werden sollte. Sicherheitstechnisch ausreichend ist noch ein Temperaturbereich von 123 K bis 153 K der Munition.
  • Das heißt, die tiefste Temperatur der Munition kann in einem Bereich von unter 77 K liegen, bedingt durch die Temperatur des flüssigen Stickstoffes, dem die Munition ausgesetzt wurde, wobei sich die Munition beim Öffnen und Entnehmen der Munitionsinhaltsstoffe nicht über 153 K erwärmen darf.
  • Je kürzer die Zeitspanne zwischen dem Entnehmen der Munition aus den Stickstoff-Bad und dem Öffnen der Munitionshülle ist und je tiefer die Umgebungstemperatur beim Aufbrechen ist, umso sicherer ist das erfindungsgemäße Verfahren durchführbar.
  • In einfacher Art und Weise wird die Öffnung der Hülle der zu delaborierenden Munition mittels Aufbrechen realisiert. Dazu wird ein relativ großer Druck auf die Munitionshülle aufgebracht, so dass diese aufbricht und eine Öffnung bildet, aus der der Inhalt entnommen werden kann. Die tiefe Temperatur der Munition beziehungsweise deren Hülle begünstigt dabei das Aufbrechen einer Metallhülle, da sie sich vor dem Bruch weniger elastisch oder plastisch verformt, sondern schon nach geringer Verformung zum Bruch neigt. Zur Ausübung des Drucks auf die Munitionshülle lässt sich bevorzugt eine hydraulische Einrichtung einsetzen.
  • Wie bereits erwähnt, kann die zu delaborierende Munition eine Brandbombe sein, die als brennbaren Inhalt weißen Phosphor enthält. Insbesondere lassen sich mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens Brandbomben mit 30 lb delaborieren. Die Delaborierung von größeren beziehungsweise kleineren Brandbomben mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens soll dabei allerdings nicht ausgeschlossen sein. Alternativ lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren auch für Flammstrahlbomben einsetzen, die Benzin und Thermit enthalten.
  • Zur vollständigen Tiefkühlung der zu delaborierenden Munition ist vorgesehen, dass die Munition dem flüssigen Stickstoff 30 bis 45 Minuten ausgesetzt wird, bevor sie vom Stickstoff getrennt wird.
  • Das Trennen der Munition vom Stickstoff wird durch ein Herausnehmen der Munition aus dem Stickstoffbad realisiert. Aufgrund der Verweildauer des flüssigen Stickstoffes in einem Behälter kann dieser an seiner Oberfläche in geringen Mengen bereits in die gasförmige Phase übergegangen sein.
  • Zur Gewährleistung der Tiefkühlung während der Separierung der brennbaren Inhalte ist vorgesehen, dass die Munition nach der Trennung vom Stickstoff innerhalb von zwei Minuten aufgebrochen wird. Die erwähnten Zeitangaben beziehen sich auf die erfindungsgemäße Delaborierung von Brandbomben mit 30 Pfund (30 lb), die weißen Phosphor enthalten und nach der Behandlung mit Stickstoff einer Vorrichtung zum Aufbrechen bei einer durchschnittlichen Raumtemperatur von 291 K bis 293 K zugeführt werden. Durch die Gewährleistung des tiefgekühlten Zustandes liegt der brennbare Inhalt nicht in flüssiger Form vor, wie normalerweise bei Umgebungstemperatur, sondern in fester Form oder einem Gel-artigen Zustand, was die manuelle Entnahme erleichtert.
  • Da sich die angegebenen Zeitwerte auf die Delaborierung von Brandbomben mit 30 Pfund beziehen, sind bei der Delaborierung von größeren oder kleineren Bomben oder Granaten die Wertebereiche zur Durchführung des Verfahrens entsprechend zu skalieren.
  • Aus Sicherheitsgründen hinsichtlich der Aufrechterhaltung des tiefgekühlten Zustandes ist vorgesehen, dass der Inhalt der Munition nach der Trennung vom Stickstoff innerhalb von zehn Minuten aus der Hülle entfernt wird. Das heißt, dass zum Beispiel bei der Delaborierung von 30-Pfund-Brandbomben maximal zwölf Minuten zwischen der Entfernung der Munition vom Stickstoff und der Entnahme des Inhaltes der Munition vergehen sollten.
  • Erfindungsgemäß wird eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Verfügung gestellt, wobei diese Vorrichtung eine Einrichtung zur Aufnahme von Munition und eine Einrichtung zur Tiefkühlung der Munition in einem Bereich von 64 K bis 77 K umfasst. Die Einrichtung zur Aufnahme der Munition ist dabei vorteilhafterweise ein Prisma, in welches zum Beispiel eine Bombe eingelegt werden kann.
  • Vorteilhafterweise umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung des Weiteren eine Einrichtung zur Druckbeaufschlagung der Munition. Diese Einrichtung zur Druckbeaufschlagung kann zum Beispiel auf einem hydraulischen Wirkprinzip basieren. Alternativ und in kostengünstiger Weise kann aber auch vorgesehen sein, dass die Munitionshülle mit einem Handwerkzeug geöffnet wird. Die Druckbeaufschlagung kann mittels Stempeln erfolgen, die stumpf auf die Munitionshülle wirken. Es kann die Einrichtung zur Druckbeaufschlagung alternativ allerdings auch derart ausgestaltet sein, dass die an der Munitionshülle ansetzenden Druckwerkzeuge spitz ausgestaltet sind, um eine flächenmäßig begrenzte Druckaufbringung auf die Hülle zu bewirken.
  • Die Einrichtung zur Tiefkühlung sollte vorteilhafterweise derart ausgestaltet sein, dass sie die Kontaktierung der Munition mit flüssigem Stickstoff ermöglichen kann. Dazu kann die Einrichtung zur Tiefkühlung ein Behälter sein, der mit flüssigem Stickstoff befüllbar ist.
  • Die Vorrichtung kann einen Tank als Reservoir für flüssigen Stickstoff umfassen.
  • Des Weiteren kann die Vorrichtung derart ausgestattet sein, dass sich der Stickstoff in flüssigem Zustand bereits in einem Behälter zur Aufnahme der Munition oder einem Reservoir zur Bevorratung des Stickstoffes in der Vorrichtung befindet. In einer derartigen Ausgestaltung umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung somit auch den Stickstoff.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dann vorteilhaft ausgestaltet, wenn sie eine Fernsteuerung und mittels der Fernsteuerung betätigbare Arbeitselemente umfasst. Diese Arbeitselemente können zum Beispiel Munitionsgreifer, Mittel zum Erzeugen des Drucks auf die Hülle oder auch Greifer zum Greifen des Inhaltes der Munition sein. Mittels der Fernsteuerung und der damit betätigbaren Arbeitselemente lässt sich somit die Sicherheit bei der Durchführung der Delaborierung erhöhen. Der Vorgang der Delaborierung sollte dabei mit einer Kamera überwacht werden und bevorzugt in einem abgeschotteten Arbeitsbereich, wie zum Beispiel hinter einem Erdwall, in einem Bunker oder in einem Sicherheitscontainer, durchgeführt werden, so dass bei einem Havariefall Verletzungen von Personen aufgrund von Explosion oder Sprengstücken vermieden werden.
  • Die Erfindung wird anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigt dabei
  • 1 die Entnahme von Munition aus einem Lager,
  • 2 das Einbringen von Munition in eine Einrichtung zur Tiefkühlung,
  • 3 die vollständige Verbindung der Munition mit einem Mittel zur Tiefkühlung,
  • 4 die räumliche Abschottung der Einrichtung zur Tiefkühlung,
  • 5 die Entnahme der tiefgekühlten Munition aus der Einrichtung zur Tiefkühlung,
  • 6 die Auflage der Munition auf einer Einrichtung zur Aufnahme,
  • 7 die Druckbeaufschlagung der Munition,
  • 8 das Aufbrechen der Munition und
  • 9 das Separieren der Inhaltsstoffe und der aufgebrochenen Munitionshülle.
  • In den 1 bis 9 ist die Delaborierung von bombenähnlicher Munition 10 dargestellt, wobei sich das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht auf die Delaborierung von Bomben, wie zum Beispiel Brandbomben oder Flammstrahlbomben, beschränken soll, sondern auch auf die Delaborierung von kleinkalibriger Munition oder auch Granaten bezogen werden kann.
  • In 1 ist gezeigt, dass Munition 10 mittels eines Hebezeuges 30 aus einem Lagerregal 20 entnommen wird.
  • In 2 ist ersichtlich, dass die Munition 10 mittels des Hebezeuges 30 in einen Behälter 42 verbracht wird, in dem sich flüssiger Stickstoff 41 befindet.
  • Anschließend wird, wie in 3 dargestellt, der Behälter 42, in dem sich die Munition 10 befindet, mit Stickstoff 41 aufgefüllt, so dass die Munition 10 vollständig mit Stickstoff 41 bedeckt ist. Da bei normaler Umgebungstemperatur ständig etwas des in flüssiger Phase vorliegenden Stickstoffes 41 verdampft, muss der Behälter nachbefüllt werden können. Zur Be- und Nachfüllung umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Tank 44 zur Speicherung des Stickstoffes 41, an dem über Leitungen angeschlossen ein Ventil 45 vorgesehen ist, welches zur Steuerung des Durchflussvolumens in der dargestellten Nachfüllanlage 43 dient. Das heißt, dass die Einrichtung zur Tiefkühlung 40 in diesem Fall einen Behälter 42 zur Aufnahme der Munition 10 und des Stickstoffs 41, sowie eine Nachfüllanlage 43 aufweist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist allerdings nicht auf die Kombination von Behälter 42 und Nachfüllanlage 43 beschränkt, sondern es kann die Vorrichtung auch derart ausgestaltet sein, dass sie lediglich einen Behälter zur Aufnahme des Stickstoffs 41 und der Munition 10 umfasst.
  • Um eine vollständige Abkühlung der Munition 10 zu erreichen, wird diese, wie in 3 dargestellt, vollständig mit Stickstoff 41 abgedeckt beziehungsweise von Stickstoff 41 umhüllt.
  • Zur Abkühlung der Munition 10 beziehungsweise zum Eintrag der Wärme der Munition 10 in den umgebenden Stickstoff 41 verbleibt die Munition 10 eine Zeit lang im stickstoffgefüllten Behälter 42, wozu dieser mit einer Abdeckung 46 versehen wird. Brandbomben mit einem Gewicht von 30 Pfund sollten dabei 30 bis 45 Minuten im Stickstoff 41 verbleiben. Größere oder kleinere beziehungsweise schwerere oder leichtere Munition 10 sollte in entsprechender Weise eine längere beziehungsweise kürzere Zeitdauer im Stickstoffbad verbleiben.
  • Nach ausreichender Abkühlung der Munition 10 in einen Tiefkühlzustand wird diese, wie in 5 dargestellt, dem Behälter 42 wieder entnommen und, wie in 6 dargestellt, auf einer Einrichtung zur Aufnahme von Munition 10, die in diesem Falle als Prisma ausgestaltet ist, aufgenommen.
  • Anschließend wird, wie in 7 dargestellt, die Munition 10 mit einer Einrichtung zur Druckbeaufschlagung 60 über einen an der Munitionshülle angreifenden Stempel 62 druck beaufschlagt, so dass es, wie in 8 dargestellt, zu einer derartigen Deformation der Munition 10 kommt, dass die Hülle der Munition 10 aufbricht. Bei diesem Vorgang weist die Munition 10 eine Temperatur von 64 K bis 160 K auf. Bedingt durch die Erwärmung aufgrund des Einflusses der Umgebungswärme nach dem Herausnehmen aus dem Stickstoff-Bad hat die Munition 10 beim Öffnen der Hülle und Entnahme der Inhaltsstoffe gegebenenfalls eine Temperatur, die über dem Siedepunkt von Stickstoff, nämlich oberhalb von 77 K liegt. Erfindungsgemäß soll das Öffnen und Entnehmen aber zumindest im Temperaturbereich von 77 K bis 153 K erfolgen, wobei die Sicherheit noch ausreichend gegeben ist, wenn die Temperatur der Munition 10 beim Öffnen und Entnehmen 123 K bis 153 K beträgt.
  • Es lässt sich nun, wie in 9 mit den Pfeilen angedeutet, der brennbare Inhalt der Munition 10 separieren, wobei die bei Normalzustand leicht entzündbaren Inhalte einem speziellen Aufnahmegefäß 80 zugeführt werden und die metallischen Bestandteile der Munition 10 in einer Palette 70 aufgenommen werden und einer weiteren Verwendung, gegebenenfalls nach einem Recycling-Prozess, zugeführt werden können.
  • 10
    Munition
    20
    Lagerregal
    30
    Hebezeug
    40
    Einrichtung zur Tiefkühlung
    41
    Stickstoff
    42
    Behälter
    43
    Nachfüllanlage
    44
    Tank
    45
    Ventil
    46
    Abdeckung
    50
    Einrichtung zur Aufnahme von Munition
    60
    Einrichtung zur Druckkraftbeaufschlagung
    62
    Stempel
    70
    Palette
    80
    Aufnahmegefäß
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DD 293883 A5 [0005]
    • - EP 0622605 [0006]
    • - DE 4117828 A1 [0007]

Claims (15)

  1. Verfahren zur Delaborierung von Munition (10) mit brennbarem Inhalt und/oder zur Rückgewinnung des Munitionshüllenmaterials, bei dem die Munitionshülle geöffnet wird und der brennbare Inhalt der Hülle entnommen und separiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung der Munitionshülle und Entnahme des brennbaren Inhaltes in einem Temperaturbereich des brennbaren Inhaltes von 64 K bis 160 K erfolgt.
  2. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung der Munitionshülle und Entnahme des brennbaren Inhaltes in einem Temperaturbereich von 77 K bis 153 K erfolgt.
  3. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung der Munitionshülle und Entnahme des brennbaren Inhaltes in einem Temperaturbereich von 123 K bis 153 K erfolgt.
  4. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkühlung der Munition (10) durch Wärmeentzug mittels flüssigen Stickstoffs (41) realisiert wird, der in Kontakt mit der Munitionshülle gebracht wird.
  5. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung der Hülle mittels Aufbrechen erfolgt.
  6. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Munition (10) eine Brandbombe ist, die als brennbaren Inhalt weißen Phosphor enthält.
  7. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Munition (10) eine Flammstrahlbombe ist, die Benzin und Thermit enthält.
  8. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Munition (10) dem Stickstoff (41) 30 bis 45 Minuten ausgesetzt wird, bevor sie vom Stickstoff (41) getrennt wird.
  9. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Munition (10) nach der Trennung von Stickstoff (41) innerhalb von zwei Minuten aufgebrochen wird.
  10. Verfahren zur Delaborierung und/oder Rückgewinnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt der Munition (10) nach der Trennung von Stickstoff (41) innerhalb von 10 Minuten aus der Hülle entfernt wird.
  11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Einrichtung zur Aufnahme von Munition (50) und eine Einrichtung zur Tiefkühlung (40) der Munition (10) in einem Bereich von 64 K bis 77 K umfasst.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie des Weiteren eine Einrichtung zur Druckkraftbeaufschlagung (60) der Munition (10) umfasst.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Tiefkühlung (40) derart ausgestaltet ist, dass sie die Kontaktierung der Munition (10) mit Stickstoff (41) ermöglicht.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Tiefkühlung (40) ein Behälter (42) ist, der mit flüssigem Stickstoff (41) befüllbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Fernsteuerung und mittels der Fernsteuerung betätigbare Arbeitselemente umfasst.
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