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DE102008041220A1 - Staubsauger sowie Einlageteil eines Staubsaugers - Google Patents

Staubsauger sowie Einlageteil eines Staubsaugers Download PDF

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DE102008041220A1
DE102008041220A1 DE200810041220 DE102008041220A DE102008041220A1 DE 102008041220 A1 DE102008041220 A1 DE 102008041220A1 DE 200810041220 DE200810041220 DE 200810041220 DE 102008041220 A DE102008041220 A DE 102008041220A DE 102008041220 A1 DE102008041220 A1 DE 102008041220A1
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DE
Germany
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vacuum cleaner
insert part
air
dust
cleaner according
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200810041220
Other languages
English (en)
Inventor
Silvio Hamm
Joachim Klemm
Andre Michaelis
Thomas Seith
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE200810041220 priority Critical patent/DE102008041220A1/de
Priority to RU2011108479/12A priority patent/RU2468735C2/ru
Priority to CN200980131432.3A priority patent/CN102123642B/zh
Priority to PCT/EP2009/059990 priority patent/WO2010018089A1/de
Priority to EP09781388A priority patent/EP2326227B1/de
Publication of DE102008041220A1 publication Critical patent/DE102008041220A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electric Suction Cleaners (AREA)
  • Filtering Of Dispersed Particles In Gases (AREA)
  • Nozzles For Electric Vacuum Cleaners (AREA)
  • Filters For Electric Vacuum Cleaners (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Staubsauger mit einem Gehäuse (10) und einem in dem Gehäuse (10) angeordneten Staubraum (11) zur Aufnahme eines Staubsammelbehälters, wobei das Gehäuse (10) eine Lufteintrittsöffnung (13) und eine Luftaustrittsöffnung (14) für einen Luftstrom (22) aufweist, wobei der Luftaustrittsöffnung (14) eine erste Begrenzungswand (15) des Staubraums (11) zugeordnet ist.
Es wird vorgeschlagen, dass an wenigstens einer der anderen Begrenzungswände (16) des Staubraums (11) ein Einlageteil (17) mit Strömungsleitrippen (18, 19, 20) angeordnet ist, die den einströmenden Luftstrom (22) gezielt von der Lufteintrittsöffnung (13) zur Luftaustrittsöffnung (14) führen.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus Staubsauger mit Bodenrippen (36, 37), welche analog den Strömungsleitrippen (18, 19, 20) des Einlageteils (17) ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Staubsauger mit einem Gehäuse und einem in dem Gehäuse angeordneten Staubraum zur Aufnahme eines Staubsammelbehälters, wobei das Gehäuse eine Lufteintrittsöffnung und eine Luftaustrittsöffnung für einen Luftstrom aufweist, wobei der Luftaustrittsöffnung eine erste Begrenzungswand des Staubraums zugeordnet ist.
  • Es ist bekannt, Staubsauger mit einem Gehäuse auszustatten, das insbesondere im Bodenbereich wenigstens bereichsweise längs-, quer- und/oder kreuzförmige Rippen aufweist, welche zur Versteifung dienen sollen. Derartige Rippen können jedoch auch andere Funktionen aufweisen, wie beispielsweise die in der DE 198 01 762 A1 beschriebene Hinterströmbarkeit eines Staubbeutels. Der Beutel kann dabei unmittelbar auf den Rippen aufliegen oder in einlegbaren Hilfsvorrichtungen gehaltert sein.
  • Aus der DE 73 72 289 U1 beispielsweise ist eine Filterkassette mit einem umlaufenden Bügel bekannt, welcher einerseits den Staubbehälter in einer Betriebslage hält und andererseits durch einen erzeugten Abstand zwischen Staubbeutel und der Innenwand des Staubraums eine hinreichende Durch- bzw. Hinterströmung ermöglicht.
  • Weiter sei auf die DE 87 15 687 U1 und DE 42 26 852 A1 verwiesen, welche 5-seitige luftdurchlässige aus dem Staubraum entnehmbare Filterkassetten zeigen. Die Herstellung und Montage eines derartigen Staubbeutelkorbes sind jedoch relativ aufwändig und kostenintensiv im Vergleich zum Nutzen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Staubsauger vorzuschlagen, bei dem eine strömungsverbesserte Luftführung im Staubraum erzielbar ist. Darüber hinaus soll ein Einsatzteil bereitgestellt werden, das nicht nur montagefreundlich ist, sondern auch niedrige Produktionskosten verursacht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Ein erfindungsgemäßer Staubsauger baut auf gattungsgemäßen Staubsaugern dadurch auf, dass an wenigstens einer der anderen Begrenzungswände des Staubraums ein Einlageteil mit Strömungsleitrippen angeordnet ist, die den einströmenden Luftstrom wenigstens abschnittsweise gezielt von der Lufteintrittsöffnung zur Luftaustrittsöffnung führen. Durch den wenigstens abschnittsweise oder vorteilhaft kontinuierlich gezielt geführten Luftstrom wird erstmals eine gleichmäßig Staubverteilung erreicht, da Turbulenzen und aus der Ideallinie „ausreißende” Luftströme weitgehend vermieden sind.
  • Zweckmäßiger weise ist das Einlegeteil lösbar im Staubraum angeordnet. Ein als separates Bauteil in den Staubraum einsetzbares Einlageteil hat zum Vorteil, dass Staubsauger mit derartigen als Luftführung dienenden Einlageteilen nachgerüstet werden können. Alternativ oder kumulativ kann das Einlageteil aber auch an den dem Einlageteil zugeordneten Begrenzungswänden lösbar oder unlösbar befestigt sein, beispielsweise mittels Schnappverbindung, mittels Schrauben oder Klebung.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Einlageteil als Halbschale ausgebildet und/oder wenigstens bereichsweise korrespondierend zur Begrenzungswand ausgebildet und/oder speziell auf die räumlichen und konstruktiven Bedürfnisse der Lüftführung angepasst sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Begrenzungswand ein flächiger Bodenabschnitt des Gehäuses. Das Einlageteil kann dabei als Halbschale ausgebildet sein, welche aus einer Grundplatte mit wenigstens zwei daran angrenzenden Seitenwänden gebildet ist. Die der Lufteintrittsöffnung und der Luftaustrittsöffnung zugeordneten Stirnseiten des Einlageteils bleiben vorzugsweise offen. Günstigerweise sind die Seitenwände des Einlageteils im montierten Zustand im lufteintrittsnahen Bereich niedriger als im luftaustrittsnahen Bereich, was die Luftführung im Staubraum positiv beeinflusst. Hauptsächlich kann die Luftführung jedoch durch die auf dem Einlageteil ausgebildeten Strömungsleitrippen beeinflusst werden.
  • Günstigerweise sind die Strömungsleitrippen auf der Grundplatte zumindest abschnittsweise bogenförmig und/oder gekrümmt auf den Trichter hin ausgerichtet ausgebildet, um den in den Staubraum einströmenden Luftstrom gezielt in Richtung zur Luftaustrittsöffnung zu lenken.
  • In einem zentralen Bereich auf der Grundplatte kann eine V-förmige Doppelrippe angeordnet sein, deren Spitze im luftaustrittsnahen Bereich angeordnet ist. Die Strömungsleitrippen können sowohl in den Staubraum, dem Boden oder auch zu den Seitenwänden hin ausgerichtet sein. Nach innen ausgerichtete Strömungsleitrippen besitzen den Vorteil, dass sich zwischen den Rippen ein breitflächiger Luftstrom ausbilden kann und dass das Einlageteil bündig am Boden aufliegt und ein größeres Staubsammelvolumen zur Verfügung steht.
  • Dagegen besitzen nach außen gerichtete Strömungsleitrippen, also in Richtung auf den Boden oder die Seitenwände hin, den Vorteil, dass Bewegung des Staubsammelbehälters weitgehend reibungsarm zu dem Einlageteil erfolgt. Die vorzugsweise beidseitig an die Doppelrippe angrenzenden peripheren Rippen der Grundplatte sind im Wesentlichen konzentrisch zu der zentralen Doppelrippe ausgebildet und enden jeweils an einer den peripheren Rippen zugeordneten Seitenkante des Einlageteils.
  • Vorzugsweise führen zumindest ein Teil der peripheren Rippen quer zur Grundplatte entlang der Seitenwände nach oben.
  • Die Strömungsleitrippen sind vorzugsweise jeweils so voneinander beabstandet, dass der Volumenstrom des einströmenden Luftstroms sowie eine Saugleistungskonstanz positiv beeinflusst wird. Darüber hinaus verhindern die Strömungsleitrippen zweckmäßigerweise ein Anliegen des Staubsammelbehälters an den Begrenzungswänden des Staubraums, insbesondere im gefüllten Zustand. Unabhängig vom Füllstand des Staubsammelbehälters kann günstigerweise jederzeit eine hohe und konstante Saugkraft des Staubsaugers gewährleistet werden. Zudem wird durch die Strömungsleitrippen günstigerweise eine gleichmäßige Durchströmung des Staubsammelbehälters erzielt, was die Saugleistungskonstanz positiv beeinflusst. Dadurch, dass die Strömungsleitrippen eine gezielte Führung des in den Staubraum einströmenden Luftstroms von der Lufteintritts- in Richtung zur Luftaustrittsöffnung erwirken, können vorteilhafterweise ungünstige Verwirbelungen, die den Luftstrom abbremsen können, verhindert werden. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird somit vorteilhafterweise der einströmende Luftstrom beim Durchströmen des Staubraums nicht behindert.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Einlageteil wenigstens zwischen den Strömungsleitrippen mit Durchbrüchen versehen. Vorteilhaft kann der Luftstrom, z. B. bei lokalen Verstopfungen des Staubsammelbehälters, durch die Durchbrüche des Einlageteils hindurchströmen und zwischen Einlageteil und dem Boden des Staubsaugers der Öffnung zugeführt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Grundplatte einen linken und rechten Abschnitt auf, wobei die beiden Abschnitte konkav und/oder konvex gewölbt sind. Vorzugsweise sind die beiden Abschnitte konkav gewölbt, d. h. vom Staubraum weg durchgespannt. Durch diese rinnen- oder sickenförmigen Abschnitte ist in vorteilhafter Weise eine annähernd ideale widerstandsreduzierte kreis- oder spiralförmige Luftführung möglich. Weiter werden dadurch in vorteilhafter Weise alle innenliegende Bereiche eines Staubbehälters angeströmt und somit eine gleichmäßige Staubablagerung und eine verbesserte Saugleistungskonstanz erreicht.
  • Alternativ oder kumulativ kann die Grundplatte einen linken und rechten Abschnitt aufweisen, wobei die beiden Abschnitte zur Seitenwand hin abfallen und/oder ansteigen. Durch diese schräg ansteigenden und/oder abfallenden Abschnitte ist in vorteilhafter Weise eine widerstandsreduzierte kreis- oder spiralförmige Luftführung möglich. Weiter werden dadurch in vorteilhafter Weise die innenliegende Raumbereiche eines Staubbehälters ausgenutzt und somit ein maximales Volumen des Staubbehälters bei gleichzeitig verbesserter Saugleistungskonstanz erzielt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind unterhalb des Einlageteils an der den Boden des Staubsaugers bildenden Begrenzungswand Bodenrippen ausgebildet, welche – wie im Stand der Technik – parallel oder quer oder unter einem einheitlichen Winkel (kreuzweise) zur Längserstreckung des Bodenpflegegeräte angeordnet oder analog der Rippen im Einlageteil wie zuvor beschrieben ausgebildet sein können. Derartige Rippen führen, nicht nur bei bevorzugt mit Löchern versehenen Einlageteilen, zu einer vorteilhaften Beipassströmung und verstärken die zielgerichtete Strömung des Luftstroms.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft schließlich auch einen Staubsauger, bei welchem allein die Bodenrippen analog der Rippen im Einlageteil wie zuvor beschrieben ausgebildet sind, ohne das ein Einlageteil Verwendung findet.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden nachfolgend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles, auf welches die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, näher beschrieben.
  • Es zeigen schematisch:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels eines Einlageteils für einen Staubraum eines Staubsaugers mit Strömungsleitrippen;
  • 2 das Einlageteil gemäß 1 im eingebauten Zustand im Staubraum des Staubsaugers;
  • 3 eine Schnittdarstellung der 2 entlang der Linie A-A';
  • 4a, 4b eine schematische Darstellung der Luftströmung bei einem Staubsauger mit dem erfindungsgemäßen Einlageteil (4a) und ohne Luftführung (4b);
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines Einlegeteil mit Durchbrüchen; und
  • 6 das Einlageteil im eingebauten Zustand in einer Schnittansicht im Staubraum des Staubsaugers und mit beidseitiger konkaver Abschnitten.
  • Bei den nachfolgenden Beschreibungen der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels eines Einlageteils 17 für einen Staubraum 11 eines Staubsaugers 30 mit Strömungsleitrippen 18, 19, 20. 2 zeigt das Einlageteil 17 im montierten Zustand mit dem Staubsauger 30, und 3 zeigt eine Schnittdarstellung der 2 entlang der Linie A-A'.
  • Der Staubsauger 30 weist ein Gehäuse 10 mit einem in dem Gehäuse 10 angeordneten Staubraum 11 auf, in dem ein nicht dargestellter Staubsammelbehälter angeordnet ist. Der Staubraum 11 kann über einen Staubraumdeckel geöffnet werden. In 2 ist der Staubsauger 30 ohne Staubraumdeckel dargestellt. An den Staubraum 11 grenzt ein Gebläseraum 27 an, in dem ein Gebläse 21 angeordnet ist. Über das Gebläse 21 wird durch eine Luftaustrittsöffnung 14 Luft aus dem Staubraum 11 angesaugt. Die angesaugte Luft tritt von einem nicht dargestellten Stutzen über eine Lufteintrittsöffnung 13 in den Staubraum 11 ein. Der Staubraum 11 ist somit Unterdruck beaufschlagt und wird von einem gereinigten Luftstrom 22 (sh. 4a) durchströmt. Eine Hauptströmungsrichtung 12 führt von der Lufteintrittsöffnung 13 zur Luftaustrittsöffnung 14.
  • Der Luftaustrittsöffnung 14 ist eine erste Begrenzungswand 15 des Staubraums 11 zugeordnet, wobei an wenigstens einer der anderen Begrenzungswände 16 des Staubraums 11 das Einlageteil 17 mit Strömungsleitrippen 18, 19, 20 angeordnet ist, die den einströmenden Luftstrom 22 gezielt von der Lufteintrittsöffnung 13 zur Luftaustrittsöffnung 14 führen. Bevorzugt ist das Einlageteil 17 so in den Staubraum 11 eingesetzt, dass eine Grundplatte 23 des Einlageteils 17 von einem flächigen Bodenabschnitt des Gehäuses 10 flächig kontaktiert wird. Das Einlageteil 17 ist lösbar im Staubraum 11 angeordnet.
  • Das Einlageteil 17 ist als Halbschale ausgebildet, welche aus der Grundplatte 23 mit wenigstens zwei quer zur Grundplatte 23 angeordneten Seitenwänden 24, 24' gebildet ist. Die Seitenwände 24, 24' weisen eine dreieckige Grundfläche auf, wobei eine Höhe der Seitenwände 24, 24' bezogen auf den montierten Zustand des Einlageteils 17 von einem lufteintrittsnahen Bereich 25 zu einem luftaustrittsnahen Bereich 26 kontinuierlich zunimmt. Dadurch wird der Luftstrom 22 auch seitlich gezielt geleitet. Die Stirnseiten des Einlageteils 17 bleiben im Wesentlichen offen. Im montierten Zustand des Einlageteils 17 ist im Bereich der Stirnseiten die Lufteintrittsöffnung 13 bzw. die Luftaustrittsöffnung 14 angeordnet. Auf der Grundplatte 23 des Einlageteils 17 sind stirnseitig Rastelemente 28 angeordnet, die mit korrespondierenden, nicht dargestellten, im Staubraum 11 angeordneten Gegenelementen verrasten, um eine Montage des Einlageteils 17 in den Staubraum 11 zu ermöglichen.
  • Das Einlageteil 17 weist an seiner dem Staubraum 11 zugewandten Oberfläche Strömungsleitrippen 18, 19, 20 auf, welche auf der Grundplatte 23 bogenförmig ausgebildet sind. An den Seitenwänden 24, 24' sind die Strömungsleitrippen 18 im Wesentlichen gerade ausgebildet. Bevorzugt sind die Strömungsleitrippen 18 an das Einlageteil 17 angeformt. In einem zentralen Bereich auf der Grundplatte 23 ist eine V-förmige zentrale Strömungsleitrippe 19 angeordnet, deren Spitze im montierten Zustand des Einlageteils 17 im luftaustrittsnahen Bereich 26 des Staubraums 11 angeordnet ist. Die Grundplatte 23 weist darüber hinaus periphere Strömungsleitrippen 20 auf, die im Wesentlichen konzentrisch zu der zentralen Strömungsleitrippe 19 ausgebildet sind und jeweils an einer den peripheren Strömungsleitrippen 20 zugeordneten Seitenkante des Einlageteils 17 enden. Zumindest ein Teil der peripheren Strömungsleitrippen 20 führen quer zur Grundplatte 23 entlang der Seitenwände 24, 24' nach oben. Die Strömungsleitrippen 18, 19, 20 sind in einem farblichen Kontrast zum Einlageteil 17 ausgebildet. Ein Abstand der Strömungsleitrippen 18, 19, 20 quer zu einer Hauptströmungsrichtung 12 nimmt von einer Seite des Einlegeteils 17 zur anderen Seite ab. Bevorzugt nimmt dieser Abstand entlang der Hauptströmungsrichtung 12 ab.
  • In den 4a, 4b ist jeweils eine schematische Darstellung der Luftströmung in einem Staubraum 11 eines Staubsaugers gezeigt, wobei in 4a das Strömungsverhalten des Luftstroms 22 mit dem erfindungsgemäßen Einlageteil 17 gezeigt ist, und in 4b ohne entsprechende Luftführung. Durch die Strömungsleitrippen 18, 19, 20 wird der Luftstrom 22 beim Durchströmen des Staubraums 11 von einer Lufteintrittsöffnung 13 in Richtung zur Luftaustrittsöffnung 14 gezielt gelenkt, wodurch Verwirbelungen verhindert werden, welche den Luftstrom 22 abbremsen können. Der Staubraum 11 wird gleichmäßig durchströmt. Dadurch kann eine konstante Luftströmung im Staubraum 11 und somit eine konstante Saugkraft erzielt werden. Eine durchschnittliche Geschwindigkeit des Luftstroms 22 im Staubraum 11 beträgt etwa 5–20 m/sec. Im Bereich der Lufteintrittsöffnung 13 ist die Geschwindigkeit des Luftstroms 22 etwas höher und liegt bei 30–40 m/sec.
  • In 4b sind gegenüber der 4a die Verwirbelungen des Luftstroms 22 deutlich erkennbar, welche den Luftstrom 22 abbremsen. Dies hat eine ungleichmäßige Durchströmung des Staubraums 11 zur Folge, was zu einer Verschlechterung der Saugleistungskonstanz führt.
  • 5 zeigt in einer perspektivische Schnittansicht eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels ein eingesetztes Einlageteil 17 in einen Staubraum 11 eines Staubsaugers 30 mit Strömungsleitrippen 18, 19, 20 und zwischen diesen die Durchbrüche 31 für den Luftstrom 22. Der Luftstrom 22 besitzt neben der Luftführung zwischen den Strömungsleitrippen 18, 19, 20 zusätzlich die Option durch die Durchbrüche 31 in den Zwischenraum 32 von Einlageteil 17 und Boden 33 des Staubsaugers 30 zu dem luftaustrittsnahen Bereich 26 zu gelangen. Deutlich sichtbar ist die Öffnung 35, bei der die Luft, welche durch die Durchbrüche 31 in den Zwischenraum 32 gelangt ist, wieder dem luftaustrittnahen Bereich 26 und der Luftaustrittsöffnung 14 zugeführt wird.
  • Schließlich zeigt 6 das Einlageteil 17 im eingebauten Zustand in einer Schnittansicht im Staubraum 11 des Staubsaugers 30 und mit beidseitigen konkaven Abschnitten 34. Das Einlegeteil 17 ist annähernd in gleich große seitliche Abschnitte 34 unterteilt. Die beiden Abschnitte 34 sind konkav, in Richtung auf den Boden 33 zu, gewölbt und bilden in Richtung auf den luftaustrittsnahen Bereich 26 eine rinnen- oder sickenartige Form.
  • Die Strömungsleitrippen 18, 19, 20 des Einlageteils 17 können schließlich – wie die Bodenrippen 36, 37 – stegförmig oder profilförmig und/oder in einem farblichen Kontrast zum Einlageteil 17 ausgebildet sein, wodurch ein zusätzlicher designerischer Effekt erzielt werden kann. Damit kann auch rein optisch eine effizient gestaltete Staubraumgeometrie vermittelt werden. Mit einer heller Farbe des Einlageteils 17 gegenüber dem Staubraum 11 wird beispielsweise erreicht, dass Fremdteile z. B. nach einem aufplatzen des Staubsammelbehälters von dem Benutzer schneller detektiert werden.
  • 10
    Gehäuse
    11
    Staubraum
    12
    Hauptströmungsrichtung
    13
    Lufteintrittsöffnung
    14
    Luftaustrittsöffnung
    15
    erste Begrenzungswand
    16
    andere Begrenzungswand
    17
    Einlageteil
    18
    Strömungsleitrippen
    19
    V-förmige Strömungsleitrippe
    20
    periphere Strömungsleitrippen
    21
    Gebläse
    22
    Luftstrom
    23
    Grundplatte
    24, 24'
    Seitenwände
    25
    lufteintrittsnaher Bereich
    26
    luftaustrittsnaher Bereich
    27
    Gebläseraum
    28
    Rastelement
    30
    Staubsauger
    31
    Durchbruch
    32
    Zwischenraum
    33
    Boden
    34
    Abschnitt
    35
    Öffnung
    36
    stegförmige Bodenrippen
    37
    profilförmige Bodenrippen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19801762 A1 [0002]
    • - DE 7372289 U1 [0003]
    • - DE 8715687 U1 [0004]
    • - DE 4226852 A1 [0004]

Claims (14)

  1. Staubsauger mit einem Gehäuse (10) und einem in dem Gehäuse (10) angeordneten Staubraum (11) zur Aufnahme eines Staubsammelbehälters, wobei das Gehäuse (10) eine Lufteintrittsöffnung (13) und eine Luftaustrittsöffnung (14) für einen Luftstrom (22) aufweist, wobei der Luftaustrittsöffnung (14) eine erste Begrenzungswand (15) des Staubraums (11) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer der anderen Begrenzungswände (16) des Staubraums (11) ein Einlageteil (17) mit Strömungsleitrippen (18, 19, 20) angeordnet ist, die den einströmenden Luftstrom (22) wenigstens abschnittsweise gezielt von der Lufteintrittsöffnung (13) zur Luftaustrittsöffnung (14) führen.
  2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlageteil (17) lösbar im Staubraum (11) angeordnet ist.
  3. Staubsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlageteil (17) als Halbschale ausgebildet und/oder wenigstens bereichsweise korrespondierend zur Begrenzungswand (16) ausgebildet ist.
  4. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlageteil (17) aus einer Grundplatte (23) mit wenigstens zwei quer zur Grundplatte (23) angeordneten Seitenwänden (24, 24') gebildet ist.
  5. Staubsauger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhe der Seitenwände (24, 24') des Einlageteils (17) von einer Seite zur anderen Seite des Einlageteils (17) zunimmt.
  6. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungsleitrippen (18, 19, 20) der Grundplatte (23) wenigstens abschnittsweise bogenförmig und/oder gekrümmt auf den Trichter hin ausgerichtet ausgebildet sind.
  7. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zentralen Bereich auf der Grundplatte (23) eine V-förmige zentrale Strömungsleitrippe (19) angeordnet ist, deren Spitze in einem luftaustrittsnahen Bereich (26) angeordnet ist.
  8. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die peripheren Strömungsleitrippen (20) der Grundplatte (23) im Wesentlichen konzentrisch zu der zentralen Strömungsleitrippe (19) ausgebildet sind und jeweils an einer den peripheren Strömungsleitrippen (20) zugeordneten Seitenkante des Einlageteils (17) enden.
  9. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der peripheren Strömungsleitrippen (20) quer zur Grundplatte (23) entlang der Seitenwände (24, 24') nach oben führen.
  10. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand der Strömungsleitrippen (18, 19, 20) von einem lufteintrittsnahen Bereich (25) zum luftaustrittsnahen Bereich (26) abnimmt.
  11. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlageteil (17) zwischen den Strömungsleitrippen (18, 19, 20) mit Durchbrüchen 31 versehen ist.
  12. Staubsauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (23) einen linken und rechten Abschnitt (34) aufweist und die beiden Abschnitte (34) wenigstens bereichsweise konkav und/oder konvex gewölbt oder zur Seitenwand (24, 24') hin abfallen und/oder ansteigen ausgebildet sind.
  13. Staubsauger nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der den Boden (33) des Staubsaugers bildenden Begrenzungswand (16) Bodenrippen (36, 37) ausgebildet sind, welche parallel oder quer oder unter einem einheitlichen Winkel zur Längserstreckung des Bodenpflegegeräte angeordnet oder analog der Rippen (18, 19, 20) im Einlageteil (17) nach einem der vorherigen Ansprüche ausgebildet sind.
  14. Staubsauger, insbesondere nach Anspruch 13, mit einem Gehäuse (10) und einem in dem Gehäuse (10) angeordneten Staubraum (11) zur Aufnahme eines Staubsammelbehälters, wobei das Gehäuse (10) eine Lufteintrittsöffnung (13) und eine Luftaustrittsöffnung (14) für einen Luftstrom (22) aufweist, wobei der Luftaustrittsöffnung (14) eine erste Begrenzungswand (15) des Staubraums (11) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenrippen (36, 37) analog der Rippen (18, 19, 20) im Einlageteil (17) nach einem der vorherigen Ansprüche ausgebildet sind.
DE200810041220 2008-08-13 2008-08-13 Staubsauger sowie Einlageteil eines Staubsaugers Ceased DE102008041220A1 (de)

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