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Die
Erfindung betrifft einen Staubsauger mit einem Gehäuse
und einem in dem Gehäuse angeordneten Staubraum zur Aufnahme
eines Staubsammelbehälters, wobei das Gehäuse
eine Lufteintrittsöffnung und eine Luftaustrittsöffnung
für einen Luftstrom aufweist, wobei der Luftaustrittsöffnung
eine erste Begrenzungswand des Staubraums zugeordnet ist.
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Es
ist bekannt, Staubsauger mit einem Gehäuse auszustatten,
das insbesondere im Bodenbereich wenigstens bereichsweise längs-,
quer- und/oder kreuzförmige Rippen aufweist, welche zur Versteifung
dienen sollen. Derartige Rippen können jedoch auch andere
Funktionen aufweisen, wie beispielsweise die in der
DE 198 01 762 A1 beschriebene
Hinterströmbarkeit eines Staubbeutels. Der Beutel kann
dabei unmittelbar auf den Rippen aufliegen oder in einlegbaren Hilfsvorrichtungen
gehaltert sein.
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Aus
der
DE 73 72 289 U1 beispielsweise
ist eine Filterkassette mit einem umlaufenden Bügel bekannt,
welcher einerseits den Staubbehälter in einer Betriebslage
hält und andererseits durch einen erzeugten Abstand zwischen
Staubbeutel und der Innenwand des Staubraums eine hinreichende Durch- bzw.
Hinterströmung ermöglicht.
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Weiter
sei auf die
DE 87 15
687 U1 und
DE 42
26 852 A1 verwiesen, welche 5-seitige luftdurchlässige
aus dem Staubraum entnehmbare Filterkassetten zeigen. Die Herstellung
und Montage eines derartigen Staubbeutelkorbes sind jedoch relativ
aufwändig und kostenintensiv im Vergleich zum Nutzen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Staubsauger
vorzuschlagen, bei dem eine strömungsverbesserte Luftführung
im Staubraum erzielbar ist. Darüber hinaus soll ein Einsatzteil
bereitgestellt werden, das nicht nur montagefreundlich ist, sondern
auch niedrige Produktionskosten verursacht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen
der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander
eingesetzt werden können, sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Ein
erfindungsgemäßer Staubsauger baut auf gattungsgemäßen
Staubsaugern dadurch auf, dass an wenigstens einer der anderen Begrenzungswände
des Staubraums ein Einlageteil mit Strömungsleitrippen
angeordnet ist, die den einströmenden Luftstrom wenigstens
abschnittsweise gezielt von der Lufteintrittsöffnung zur
Luftaustrittsöffnung führen. Durch den wenigstens
abschnittsweise oder vorteilhaft kontinuierlich gezielt geführten
Luftstrom wird erstmals eine gleichmäßig Staubverteilung
erreicht, da Turbulenzen und aus der Ideallinie „ausreißende” Luftströme
weitgehend vermieden sind.
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Zweckmäßiger
weise ist das Einlegeteil lösbar im Staubraum angeordnet.
Ein als separates Bauteil in den Staubraum einsetzbares Einlageteil hat
zum Vorteil, dass Staubsauger mit derartigen als Luftführung
dienenden Einlageteilen nachgerüstet werden können.
Alternativ oder kumulativ kann das Einlageteil aber auch an den
dem Einlageteil zugeordneten Begrenzungswänden lösbar
oder unlösbar befestigt sein, beispielsweise mittels Schnappverbindung,
mittels Schrauben oder Klebung.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist das Einlageteil als Halbschale ausgebildet und/oder wenigstens bereichsweise
korrespondierend zur Begrenzungswand ausgebildet und/oder speziell
auf die räumlichen und konstruktiven Bedürfnisse
der Lüftführung angepasst sein.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Begrenzungswand
ein flächiger Bodenabschnitt des Gehäuses. Das
Einlageteil kann dabei als Halbschale ausgebildet sein, welche aus
einer Grundplatte mit wenigstens zwei daran angrenzenden Seitenwänden
gebildet ist. Die der Lufteintrittsöffnung und der Luftaustrittsöffnung
zugeordneten Stirnseiten des Einlageteils bleiben vorzugsweise offen.
Günstigerweise sind die Seitenwände des Einlageteils
im montierten Zustand im lufteintrittsnahen Bereich niedriger als
im luftaustrittsnahen Bereich, was die Luftführung im Staubraum
positiv beeinflusst. Hauptsächlich kann die Luftführung
jedoch durch die auf dem Einlageteil ausgebildeten Strömungsleitrippen
beeinflusst werden.
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Günstigerweise
sind die Strömungsleitrippen auf der Grundplatte zumindest
abschnittsweise bogenförmig und/oder gekrümmt
auf den Trichter hin ausgerichtet ausgebildet, um den in den Staubraum einströmenden
Luftstrom gezielt in Richtung zur Luftaustrittsöffnung
zu lenken.
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In
einem zentralen Bereich auf der Grundplatte kann eine V-förmige
Doppelrippe angeordnet sein, deren Spitze im luftaustrittsnahen
Bereich angeordnet ist. Die Strömungsleitrippen können
sowohl in den Staubraum, dem Boden oder auch zu den Seitenwänden
hin ausgerichtet sein. Nach innen ausgerichtete Strömungsleitrippen
besitzen den Vorteil, dass sich zwischen den Rippen ein breitflächiger Luftstrom
ausbilden kann und dass das Einlageteil bündig am Boden
aufliegt und ein größeres Staubsammelvolumen zur
Verfügung steht.
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Dagegen
besitzen nach außen gerichtete Strömungsleitrippen,
also in Richtung auf den Boden oder die Seitenwände hin,
den Vorteil, dass Bewegung des Staubsammelbehälters weitgehend
reibungsarm zu dem Einlageteil erfolgt. Die vorzugsweise beidseitig
an die Doppelrippe angrenzenden peripheren Rippen der Grundplatte
sind im Wesentlichen konzentrisch zu der zentralen Doppelrippe ausgebildet
und enden jeweils an einer den peripheren Rippen zugeordneten Seitenkante
des Einlageteils.
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Vorzugsweise
führen zumindest ein Teil der peripheren Rippen quer zur
Grundplatte entlang der Seitenwände nach oben.
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Die
Strömungsleitrippen sind vorzugsweise jeweils so voneinander
beabstandet, dass der Volumenstrom des einströmenden Luftstroms
sowie eine Saugleistungskonstanz positiv beeinflusst wird. Darüber
hinaus verhindern die Strömungsleitrippen zweckmäßigerweise
ein Anliegen des Staubsammelbehälters an den Begrenzungswänden
des Staubraums, insbesondere im gefüllten Zustand. Unabhängig
vom Füllstand des Staubsammelbehälters kann günstigerweise
jederzeit eine hohe und konstante Saugkraft des Staubsaugers gewährleistet werden.
Zudem wird durch die Strömungsleitrippen günstigerweise
eine gleichmäßige Durchströmung des Staubsammelbehälters
erzielt, was die Saugleistungskonstanz positiv beeinflusst. Dadurch,
dass die Strömungsleitrippen eine gezielte Führung
des in den Staubraum einströmenden Luftstroms von der Lufteintritts-
in Richtung zur Luftaustrittsöffnung erwirken, können
vorteilhafterweise ungünstige Verwirbelungen, die den Luftstrom
abbremsen können, verhindert werden. Mit der vorgeschlagenen
Lösung wird somit vorteilhafterweise der einströmende
Luftstrom beim Durchströmen des Staubraums nicht behindert.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
ist das Einlageteil wenigstens zwischen den Strömungsleitrippen mit
Durchbrüchen versehen. Vorteilhaft kann der Luftstrom,
z. B. bei lokalen Verstopfungen des Staubsammelbehälters,
durch die Durchbrüche des Einlageteils hindurchströmen
und zwischen Einlageteil und dem Boden des Staubsaugers der Öffnung
zugeführt werden.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Grundplatte einen linken
und rechten Abschnitt auf, wobei die beiden Abschnitte konkav und/oder
konvex gewölbt sind. Vorzugsweise sind die beiden Abschnitte
konkav gewölbt, d. h. vom Staubraum weg durchgespannt.
Durch diese rinnen- oder sickenförmigen Abschnitte ist
in vorteilhafter Weise eine annähernd ideale widerstandsreduzierte
kreis- oder spiralförmige Luftführung möglich.
Weiter werden dadurch in vorteilhafter Weise alle innenliegende
Bereiche eines Staubbehälters angeströmt und somit
eine gleichmäßige Staubablagerung und eine verbesserte Saugleistungskonstanz
erreicht.
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Alternativ
oder kumulativ kann die Grundplatte einen linken und rechten Abschnitt
aufweisen, wobei die beiden Abschnitte zur Seitenwand hin abfallen
und/oder ansteigen. Durch diese schräg ansteigenden und/oder
abfallenden Abschnitte ist in vorteilhafter Weise eine widerstandsreduzierte
kreis- oder spiralförmige Luftführung möglich.
Weiter werden dadurch in vorteilhafter Weise die innenliegende Raumbereiche
eines Staubbehälters ausgenutzt und somit ein maximales
Volumen des Staubbehälters bei gleichzeitig verbesserter
Saugleistungskonstanz erzielt.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
sind unterhalb des Einlageteils an der den Boden des Staubsaugers bildenden
Begrenzungswand Bodenrippen ausgebildet, welche – wie im
Stand der Technik – parallel oder quer oder unter einem
einheitlichen Winkel (kreuzweise) zur Längserstreckung
des Bodenpflegegeräte angeordnet oder analog der Rippen
im Einlageteil wie zuvor beschrieben ausgebildet sein können.
Derartige Rippen führen, nicht nur bei bevorzugt mit Löchern
versehenen Einlageteilen, zu einer vorteilhaften Beipassströmung
und verstärken die zielgerichtete Strömung des
Luftstroms.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft schließlich auch einen Staubsauger,
bei welchem allein die Bodenrippen analog der Rippen im Einlageteil
wie zuvor beschrieben ausgebildet sind, ohne das ein Einlageteil
Verwendung findet.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen werden nachfolgend an Hand eines in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles, auf
welches die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, näher
beschrieben.
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Es
zeigen schematisch:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
eines Einlageteils für einen Staubraum eines Staubsaugers
mit Strömungsleitrippen;
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2 das
Einlageteil gemäß 1 im eingebauten
Zustand im Staubraum des Staubsaugers;
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3 eine
Schnittdarstellung der 2 entlang der Linie A-A';
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4a, 4b eine
schematische Darstellung der Luftströmung bei einem Staubsauger
mit dem erfindungsgemäßen Einlageteil (4a)
und ohne Luftführung (4b);
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Einlegeteil mit Durchbrüchen;
und
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6 das
Einlageteil im eingebauten Zustand in einer Schnittansicht im Staubraum
des Staubsaugers und mit beidseitiger konkaver Abschnitten.
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Bei
den nachfolgenden Beschreibungen der bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche
oder vergleichbare Komponenten.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
eines Einlageteils 17 für einen Staubraum 11 eines
Staubsaugers 30 mit Strömungsleitrippen 18, 19, 20. 2 zeigt
das Einlageteil 17 im montierten Zustand mit dem Staubsauger 30,
und 3 zeigt eine Schnittdarstellung der 2 entlang
der Linie A-A'.
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Der
Staubsauger 30 weist ein Gehäuse 10 mit
einem in dem Gehäuse 10 angeordneten Staubraum 11 auf,
in dem ein nicht dargestellter Staubsammelbehälter angeordnet
ist. Der Staubraum 11 kann über einen Staubraumdeckel
geöffnet werden. In 2 ist der
Staubsauger 30 ohne Staubraumdeckel dargestellt. An den
Staubraum 11 grenzt ein Gebläseraum 27 an,
in dem ein Gebläse 21 angeordnet ist. Über
das Gebläse 21 wird durch eine Luftaustrittsöffnung 14 Luft
aus dem Staubraum 11 angesaugt. Die angesaugte Luft tritt
von einem nicht dargestellten Stutzen über eine Lufteintrittsöffnung 13 in
den Staubraum 11 ein. Der Staubraum 11 ist somit
Unterdruck beaufschlagt und wird von einem gereinigten Luftstrom 22 (sh. 4a)
durchströmt. Eine Hauptströmungsrichtung 12 führt
von der Lufteintrittsöffnung 13 zur Luftaustrittsöffnung 14.
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Der
Luftaustrittsöffnung 14 ist eine erste Begrenzungswand 15 des
Staubraums 11 zugeordnet, wobei an wenigstens einer der
anderen Begrenzungswände 16 des Staubraums 11 das
Einlageteil 17 mit Strömungsleitrippen 18, 19, 20 angeordnet
ist, die den einströmenden Luftstrom 22 gezielt
von der Lufteintrittsöffnung 13 zur Luftaustrittsöffnung 14 führen.
Bevorzugt ist das Einlageteil 17 so in den Staubraum 11 eingesetzt,
dass eine Grundplatte 23 des Einlageteils 17 von
einem flächigen Bodenabschnitt des Gehäuses 10 flächig
kontaktiert wird. Das Einlageteil 17 ist lösbar
im Staubraum 11 angeordnet.
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Das
Einlageteil 17 ist als Halbschale ausgebildet, welche aus
der Grundplatte 23 mit wenigstens zwei quer zur Grundplatte 23 angeordneten
Seitenwänden 24, 24' gebildet ist. Die
Seitenwände 24, 24' weisen eine dreieckige
Grundfläche auf, wobei eine Höhe der Seitenwände 24, 24' bezogen
auf den montierten Zustand des Einlageteils 17 von einem
lufteintrittsnahen Bereich 25 zu einem luftaustrittsnahen Bereich 26 kontinuierlich
zunimmt. Dadurch wird der Luftstrom 22 auch seitlich gezielt
geleitet. Die Stirnseiten des Einlageteils 17 bleiben im
Wesentlichen offen. Im montierten Zustand des Einlageteils 17 ist im
Bereich der Stirnseiten die Lufteintrittsöffnung 13 bzw.
die Luftaustrittsöffnung 14 angeordnet. Auf der Grundplatte 23 des
Einlageteils 17 sind stirnseitig Rastelemente 28 angeordnet,
die mit korrespondierenden, nicht dargestellten, im Staubraum 11 angeordneten
Gegenelementen verrasten, um eine Montage des Einlageteils 17 in
den Staubraum 11 zu ermöglichen.
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Das
Einlageteil 17 weist an seiner dem Staubraum 11 zugewandten
Oberfläche Strömungsleitrippen 18, 19, 20 auf,
welche auf der Grundplatte 23 bogenförmig ausgebildet
sind. An den Seitenwänden 24, 24' sind
die Strömungsleitrippen 18 im Wesentlichen gerade
ausgebildet. Bevorzugt sind die Strömungsleitrippen 18 an
das Einlageteil 17 angeformt. In einem zentralen Bereich
auf der Grundplatte 23 ist eine V-förmige zentrale
Strömungsleitrippe 19 angeordnet, deren Spitze
im montierten Zustand des Einlageteils 17 im luftaustrittsnahen
Bereich 26 des Staubraums 11 angeordnet ist. Die
Grundplatte 23 weist darüber hinaus periphere
Strömungsleitrippen 20 auf, die im Wesentlichen
konzentrisch zu der zentralen Strömungsleitrippe 19 ausgebildet
sind und jeweils an einer den peripheren Strömungsleitrippen 20 zugeordneten
Seitenkante des Einlageteils 17 enden. Zumindest ein Teil
der peripheren Strömungsleitrippen 20 führen
quer zur Grundplatte 23 entlang der Seitenwände 24, 24' nach
oben. Die Strömungsleitrippen 18, 19, 20 sind
in einem farblichen Kontrast zum Einlageteil 17 ausgebildet.
Ein Abstand der Strömungsleitrippen 18, 19, 20 quer
zu einer Hauptströmungsrichtung 12 nimmt von einer
Seite des Einlegeteils 17 zur anderen Seite ab. Bevorzugt
nimmt dieser Abstand entlang der Hauptströmungsrichtung 12 ab.
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In
den 4a, 4b ist jeweils eine schematische
Darstellung der Luftströmung in einem Staubraum 11 eines
Staubsaugers gezeigt, wobei in 4a das
Strömungsverhalten des Luftstroms 22 mit dem erfindungsgemäßen
Einlageteil 17 gezeigt ist, und in 4b ohne
entsprechende Luftführung. Durch die Strömungsleitrippen 18, 19, 20 wird
der Luftstrom 22 beim Durchströmen des Staubraums 11 von
einer Lufteintrittsöffnung 13 in Richtung zur Luftaustrittsöffnung 14 gezielt
gelenkt, wodurch Verwirbelungen verhindert werden, welche den Luftstrom 22 abbremsen
können. Der Staubraum 11 wird gleichmäßig
durchströmt. Dadurch kann eine konstante Luftströmung
im Staubraum 11 und somit eine konstante Saugkraft erzielt
werden. Eine durchschnittliche Geschwindigkeit des Luftstroms 22 im Staubraum 11 beträgt
etwa 5–20 m/sec. Im Bereich der Lufteintrittsöffnung 13 ist
die Geschwindigkeit des Luftstroms 22 etwas höher
und liegt bei 30–40 m/sec.
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In 4b sind
gegenüber der 4a die Verwirbelungen des Luftstroms 22 deutlich
erkennbar, welche den Luftstrom 22 abbremsen. Dies hat eine
ungleichmäßige Durchströmung des Staubraums 11 zur
Folge, was zu einer Verschlechterung der Saugleistungskonstanz führt.
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5 zeigt
in einer perspektivische Schnittansicht eines weiteren bevorzugten
Ausführungsbeispiels ein eingesetztes Einlageteil 17 in
einen Staubraum 11 eines Staubsaugers 30 mit Strömungsleitrippen 18, 19, 20 und
zwischen diesen die Durchbrüche 31 für
den Luftstrom 22. Der Luftstrom 22 besitzt neben
der Luftführung zwischen den Strömungsleitrippen 18, 19, 20 zusätzlich
die Option durch die Durchbrüche 31 in den Zwischenraum 32 von
Einlageteil 17 und Boden 33 des Staubsaugers 30 zu
dem luftaustrittsnahen Bereich 26 zu gelangen. Deutlich sichtbar
ist die Öffnung 35, bei der die Luft, welche durch
die Durchbrüche 31 in den Zwischenraum 32 gelangt
ist, wieder dem luftaustrittnahen Bereich 26 und der Luftaustrittsöffnung 14 zugeführt
wird.
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Schließlich
zeigt 6 das Einlageteil 17 im eingebauten Zustand
in einer Schnittansicht im Staubraum 11 des Staubsaugers 30 und
mit beidseitigen konkaven Abschnitten 34. Das Einlegeteil 17 ist
annähernd in gleich große seitliche Abschnitte 34 unterteilt.
Die beiden Abschnitte 34 sind konkav, in Richtung auf den
Boden 33 zu, gewölbt und bilden in Richtung auf
den luftaustrittsnahen Bereich 26 eine rinnen- oder sickenartige
Form.
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Die
Strömungsleitrippen 18, 19, 20 des
Einlageteils 17 können schließlich – wie
die Bodenrippen 36, 37 – stegförmig
oder profilförmig und/oder in einem farblichen Kontrast
zum Einlageteil 17 ausgebildet sein, wodurch ein zusätzlicher
designerischer Effekt erzielt werden kann. Damit kann auch rein
optisch eine effizient gestaltete Staubraumgeometrie vermittelt
werden. Mit einer heller Farbe des Einlageteils 17 gegenüber
dem Staubraum 11 wird beispielsweise erreicht, dass Fremdteile
z. B. nach einem aufplatzen des Staubsammelbehälters von
dem Benutzer schneller detektiert werden.
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- 10
- Gehäuse
- 11
- Staubraum
- 12
- Hauptströmungsrichtung
- 13
- Lufteintrittsöffnung
- 14
- Luftaustrittsöffnung
- 15
- erste
Begrenzungswand
- 16
- andere
Begrenzungswand
- 17
- Einlageteil
- 18
- Strömungsleitrippen
- 19
- V-förmige
Strömungsleitrippe
- 20
- periphere
Strömungsleitrippen
- 21
- Gebläse
- 22
- Luftstrom
- 23
- Grundplatte
- 24,
24'
- Seitenwände
- 25
- lufteintrittsnaher
Bereich
- 26
- luftaustrittsnaher
Bereich
- 27
- Gebläseraum
- 28
- Rastelement
- 30
- Staubsauger
- 31
- Durchbruch
- 32
- Zwischenraum
- 33
- Boden
- 34
- Abschnitt
- 35
- Öffnung
- 36
- stegförmige
Bodenrippen
- 37
- profilförmige
Bodenrippen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19801762
A1 [0002]
- - DE 7372289 U1 [0003]
- - DE 8715687 U1 [0004]
- - DE 4226852 A1 [0004]