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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Luftaufbereitungsvorrichtung
und eine Dunstabzugsvorrichtung, insbesondere eine Umluft-Dunstabzugsvorrichtung.
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Für
die Aufbereitung von Luft wird neben einer reinen Filterung auch
eine Behandlung mittels Sauerstoffaktivierung eingesetzt. Eine solche
Art der Luftaufbereitung ist beispielsweise in der
DE 10 2006 008 265 A1 beschrieben.
Bei dieser und anderen Arten der Luftaufbereitung kommt es zur Bildung
von schädlichen Gasen, wie beispielsweise Ozon. Um ein
Austreten dieser Gase zu verhindern ist es notwendig den Behälter
der Luftaufbereitung hermetisch abzuschließen.
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Zum
Abschließen von Volumina werden bei luftführenden
Geräten Klappen verwendet, die den Strömungsquerschnitt
bei Bedarf versperren. Eine solche Klappe für eine Dunstabzugshaube
ist beispielsweise in der
DE
101 13 013 A1 beschrieben. Hierbei handelt es sich um eine
Klappe, die bei Erreichen einer bestimmten Temperatur aus einer
Ruhestellung heraus in eine Verschließposition fällt,
um den Abluftkanal der Dunstabzugshaube brandsicher zu verschließen.
Ein Bewegen der Klappe in die Ausgangsposition ist bei dieser Art
Klappe nicht vorgesehen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Lösung zu
schaffen, mit der eine Luftaufbereitungsvorrichtung sicher gegen
den Austritt schädlicher Gase verschlossen werden kann
und dennoch der Einlass von zu reinigender Luft sicher gestellt
werden kann.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst
werden kann durch eine geeignete Auslegung und Anordnung einer Klappe an
dem Einlass der Luftaufbereitungsvorrichtung.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe daher gelöst
durch eine Luftaufbereitungsvorrichtung, die zumindest eine Vorrichtung zur
Sauerstoffaktivierung und zumindest eine Einlassöffnung
an der ein Verschließelement angeordnet ist umfasst. Die
Luftaufbereitungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das
Verschließelement eine Rückschlagklappe darstellt
und die Rückschlagklappe in einer Drehachse gelagert ist,
die zu dem Querschnitt der Einlassöffnung seitlich versetzt
angeordnet ist.
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Als
Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung wird im Sinne der vorliegenden
Erfindung eine Vorrichtung bezeichnet, in der eine Ionenerzeugung und/oder
eine Ozonerzeugung stattfindet. Durch die Anreicherung der verunreinigten
Luft mit Ionen und/oder Ozon kann die Luftqualität der
verunreinigten Luft verbessert werden. Als Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung
kann beispielsweise ein Plasmamodul eingesetzt werden.
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Als
Rückschlagklappe wird im Sinne dieser Erfindung eine Klappe
bezeichnet, die den Transport eines Gases aus einem Volumen in ein
anderes in der einen Richtung verhindern. Diese Richtung wird im
Folgenden auch aus Sperrrichtung bezeichnet. Hierzu wird die Verbindung
der beiden Volumina durch die Rückschlagklappe verschlossen.
Andererseits soll die Rückschlagklappe den Transport in
der entgegengesetzten Richtung nicht behindern. Diese Richtung wird
im Folgenden als Durchlassrichtung bezeichnet. Diese Arbeitsweise
entspricht der Arbeitsweise einer Diode in der Elektrotechnik. Der Gastransport
soll insbesondere für Transportvorgänge, die ungewollt
und ohne äußeren Antrieb auftreten in Sperrrichtung
unterbunden werden. So kann beispielsweise ein diffuser Stoffaustausch
zwischen zwei Volumina, beispielsweise bei einer Ozonleckage aus
einem Behälter in einen Wohnraum unterbunden werden. Die
erfindungsgemäße Rückschlagklappe kann
während des Betriebs der Luftaufbereitungsvorrichtung zwischen
der Durchlassstellung und der Sperrstellung hin und her bewegt werden.
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Als
Eintrittsquerschnitt oder Querschnitt der Einlassöffnung
wird der Querschnitt bezeichnet, über den zu reinigende
Luft in die Luftaufbereitungsvorrichtung eintritt. Die Einlassöffnung
wird im Folgenden auch als Eintrittsöffnung bezeichnet.
In der Regel stellt der Querschnitt der Eintrittsöffnung
das Ende einer Verrohrung dar, über die zu reinigende Luft
zu der Luftaufbereitungsvorrichtung transportiert wird. Der seitliche
Versatz der Drehachse zu der Einlassöffnung bewirkt, dass
die Drehachse nicht in dem Luftstrom der in die Luftaufbereitungsvorrichtung
eintretenden Luft, das heißt außerhalb der direkten
Anströmung, liegt. Hierdurch wird eine Reihe von Vorteilen erzielt.
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Zum
einen ist die Drehachse besser vor Verschmutzung geschützt.
Eine Ablagerung von Partikeln, die in der zu reinigenden Luft enthalten
sind, an der Drehachse kann verhindert werden. Dies ist von besonderer
Wichtigkeit, da eine Ablagerung von Verunreinigungen zu einer Schwergängigkeit
der Rückschlagklappe führen kann. Insbesondere
bei Luftaufbereitungsvorrichtungen, in denen eine Vorrichtung zur
Sauerstoffaktivierung vorgesehen ist, kann eine Schwergängigkeit
der Rückschlagklappe zu gefährlichen Konsequenzen
führen, da schädliche Gase bei einem Schließvorgang,
der eine zu lange Zeit in Anspruch nimmt oder bei einem nicht vollständigen
Verschließen der Eintrittsöffnung austreten können.
insbesondere der unmittelbare Kontakt mit Wrasenbestandteilen in
Küchenabluft, die zur Verharzung der Drehachse führen
können und dadurch eine Schwergängigkeit der Rückschlagklappe
hervorrufen können, die bis hin zur Blockierung führen
kann, wird durch die erfindungsgemäße Anordnung
der Drehachse verhindert.
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Zudem
kommt es bei der Durchströmung der Eintrittsöffnung
in Durchlassrichtung auch nicht zur teilweisen Versperrung der Durchlassquerschnitts. Diese
würde bei Rückschlagklappen auftreten, die mehrteilig,
insbesondere zweiteilig ausgeführt sind und bei denen die
gemeinsame Drehachse in der Mitte der Eintrittsöffnung
liegt. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung der
Drehachse außerhalb des Eintrittsquerschnitts, gibt die
Rückschlagklappe hingegen den gesamten Strömungsquerschnitt
frei. Ein Rückstau von verunreinigter Luft, die aus einem Raum
ausgetragen werden soll, kann dadurch verhindert werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist die Drehachse der Rückschlagklappe
im montierten Zustand der Luftaufbereitungsvorrichtung aus der Horizontalen
verschwenkt angeordnet. Als montierter Zustand wird die Positionierung
der Luftaufbereitungsvorrichtung bezeichnet, in der diese betrieben
wird. Liegt die Drehachse der Rückschlagklappe in diesem
Zustand in einer Richtung, die zu der Horizontalen verschwenkt ist,
können die Einflüsse der Schwerkraft minimiert
werden. Besonders bevorzugt ist die Drehachse der Rückschlagklappe
daher im montierten Zustand der Luftaufbereitungsvorrichtung vertikal ausgerichtet.
Durch eine Ausrichtung der Drehachse aus der Horizontalen verschwenkt
ist die Kraft, die zur Bewegung der Rückschlagklappe aus
der Sperrposition in die Durchlassposition und umgekehrt notwendig
ist, minimiert. Beispielsweise kann die Kraft durch eine Feder oder
andere Vorspannvorrichtung vorgegebene sein, durch die die Rückschlagklappe in
einer der Positionen, vorzugsweise der Sperrposition gehalten wird.
Liegt die Drehachse hingegen in der Horizontalen, so wäre
zur Bewegung der Rückschlagklappe neben der Kraft einer
eventuell vorgesehenen Vorspannvorrichtung zusätzlich in
einer Bewegungsrichtung die Schwerkraft zu überwinden.
Bei einer Rückschlagklappe, die die gesamte Eintrittsöffnung
der Luftaufbereitungsvorrichtung in der Sperrposition versperrt,
ist das Gewicht der Rückschlagklappe entsprechend groß und
die zu überwindende Kraft kann durch einen Luftstrom zu
der Luftaufbereitungsvorrichtung in der Regel nicht aufgebracht
werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist die Rückschlagklappe
einteilig. Als einteilige Rückschlagklappe wird im Sinne
dieser Erfindung eine Rückschlagklappe bezeichnet, bei
der die Fläche zum Verschließen der Eintrittsöffnung
der Luftaufbereitungsvorrichtung durch ein Bauteil geliefert wird.
An diesem Bauteil können Zusatzkomponenten, wie Dichtungen
und gegebenenfalls ein separates Scharnier vorgesehen sein.
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Die
einteilige Ausgestaltung der Rückschlagklappe weist eine
Reihe von Vorteilen auf. In bestimmten Anwendungsfällen
müssen durch die Rückschlagklappe schädliche
Gase, wie beispielsweise mit Ozon versetzte Luft, daran gehindert
werden, sich unkontrolliert auszubreiten. Zieht man in Betracht, dass
ein schleichendes Austreten von Gasen leicht unbemerkt bleiben kann
und das Austreten somit über lange Zeit fortbestehen kann,
so wird deutlich, dass auch sehr kleine Undichtigkeiten über
lange Zeiträume große Leckagemengen zur Folge
haben können. Die Dichtigkeit in Sperrrichtung auch gegen sehr
schwache, insbesondere diffuse Stofftransporte kann somit, je nach
Anwendung und Gefährlichkeit der Schadgase, von großer
Wichtigkeit sein. Durch die Verwendung einer einteiligen Rückschlagklappe wird
die Anzahl und Länge von Dichtflächen und Dichtkanten,
die gegen einen Gasaustritt abgedichtet werden müssen,
minimiert. Im Vergleich zu zweiteiligen Rückschlagklappen
wird bei der einteiligen Ausgestaltung zumindest die Kante an der
die beiden Rückschlagklappenteile aneinander liegen, und
die entsprechend abgedichtet werden muss, eingespart. Zudem sinkt
bei einer einteiligen Ausgestaltung der Rückschlagklappe
die die Anzahl der Bauteile, die zur Herstellung und den Betrieb
der Luftaufbereitungsvorrichtung bereitgehalten werden müssen.
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Schließlich
besitzt durch die einteiligen Ausführung der Rückschlagklappe
der bewegte Teil der Rückschlagklappe ein größeres
Trägheitsmoment und eine größere Masse
im Vergleich zu bekannten zwei- oder mehrteiligen Rückschlagklappen.
Hierdurch sinkt zum einen die Gefahr von unerwünschten Flatterbewegungen
der Rückschlagklappe, wodurch Klappergeräusche
verhindert werden können. Zudem wirken auf den bewegten
Teil der Rückschlagklappe durch die größere
Fläche auch größere Betätigungs-
oder Hebelkräfte, die für andere Funktionen in
der Luftaufbereitungsvorrichtung genutzt werden können.
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Gemäß einer
Ausführungsform weist die Luftaufbereitungsvorrichtung
daher eine Schalteinheit auf, die der Rückschlagklappe
zugeordnet ist. Als der Rückschlagklappe zugeordnet wird
im Sinne dieser Erfindung eine Schalteinheit bezeichnet, die durch
die Rückschlagklappe, insbesondere durch deren Bewegung
betätigt werden kann. Die Schalteinheit kann ein mechanischer
Schalter sein. Indem eine Schalteinheit durch die Bewegung der Rückschlagklappe
betätigt werden kann, können Vorgänge
innerhalb der Luftaufbereitungsvorrichtung an die aktuelle Stellung
der Rückschlagklappe angepasst werden. Die Stellung der
Rückschlagklappe gibt bei Luftaufbereitungsvorrichtungen
Auskunft über den aktuellen Luftstrom beziehungsweise die
durch diesen Luftstrom ausgeübte Kraft auf die Rückschlagklappe.
Ist der Luftstrom auf die Rückschlagklappe groß genug,
um diese aus ihrer Sperrposition zu bewegen, bedeutet dies, dass
eine gewisse Menge an verunreinigter Luft in die Luftaufbereitungsvorrichtung
eintritt. Daher sind Reinigungsvorgänge zu initiieren.
Ist die Rückschlagklappe hingegen in ihrer Sperrposition
sind diese Vorgänge nicht oder nicht zwingend erforderlich.
Durch die Zuordnung der Schalteinheit zu der Rückschlagklappe
kann somit zum einen ein zeitgerechtes Initiieren von Reinigungsvorgängen
sichergestellt werden. Zum anderen kann das Initiieren der Reinigungsvorgänge
und damit der mit diesen verbundene Energiebedarf auf ein Minimum
reduziert werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist die Schalteinheit mit der Vorrichtung
zur Sauerstoffaktivierung verbunden. Durch die Verbindung der Schalteinheit
mit der Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung kann diese Vorrichtung
aktiviert oder deaktiviert werden. Diese Ausführungsform
ist insbesondere hinsichtlich der bei dem Betrieb einer Sauerstoffaktivierungsvorrichtung
entstehenden gefährlichen Gase von besonderem Vorteil.
Durch die Verbindung der Schalteinheit, die der Rückschlagklappe
zugeordnet ist, mit der Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung kann
die Erzeugung von beispielsweise Ozon auf die Zeiten beschränkt
werden, in denen verunreinigte Luft in die Luftaufbereitungsvorrichtung
eintritt. Sobald die Rückschlagklappe in ihre Sperrposition
zurückkehrt, wird die Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung
abgeschaltet und eine weitere Erzeugung von Ozon wird verhindert.
Hierdurch kann selbst bei einer gegebenenfalls auftretenden Leckage
an den Dichtkanten der Luftaufbereitungsvorrichtung der Austritt von
schädlichen Gasen minimiert werden. Andererseits wird durch
die Verbindung der Schalteinheit mit der Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung
das zur Verfügung Stellen einer ausreichenden Menge an Behandlungsmedium
für eintretende verunreinigte Luft sichergestellt.
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Die
Schalteinheit, die durch die Rückschlagklappe betätigt
werden kann, kann in der Rückschlagklappe aufgenommen sein.
In diesem Fall ist die Schalteinheit vorzugsweise in einem Scharnier, über
das die Rückschlagklappe in der Drehachse gelagert ist,
angeordnet. Durch Verschwenken der Rückschlagklappe um
die Drehachse kann hierbei die Schalteinheit betätigt werden.
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Alternativ
ist es aber auch möglich die Schalteinheit benachbart zu
der Rückschlagklappe anzuordnen. In diesem Fall wird die
Schalteinheit durch die Rückschlagklappe erst dann betätigt,
wenn die Rückschlagklappe die Schalteinheit berührt.
Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, dass eine genügend
große Bewegung der Rückschlagklappe aus einer
Sperrstellung notwendig ist, um die Schalteinheit zu betätigen.
Liegt hingegen nur ein geringerer Luftstrom an der Rückschlagklappe
an, der diese nur minimal bewegt, wird die Schalteinheit bei dieser Ausführungsform
noch nicht betätigt und eine mit dieser gegebenenfalls
verbundene Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung noch nicht aktiviert.
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Bei
der Anordnung der Schalteinheit benachbart zu der Rückschlagklappe
aber auch bei der Ausführungsform, bei der die Schalteinheit
beispielsweise in das Scharnier der Rückschlagklappe integriert ist,
kann zudem bei einer einteiligen Ausführung der Rückschlagklappe
der Vorteil genutzt werden, dass diese eine große Masse
aufweist. Hierbei wirken auf den bewegten Teil der Rückschlagklappe
durch die größere Fläche auch größere
Betätigungs- oder Hebelkräfte. Diese Kräfte
erlauben die Betätigung von Schaltern mit größeren
Betätigungskräften durch die Rückschlagklappe.
Es können somit Schalter verwendet werden, die nur bei
einer ausreichend hohen Betätigungskraft betätigt
werden können. Ein versehentliches Betätigen des
Schalters durch eine geringe Bewegung der Rückschlagklappe
kann somit vermieden werden. Hierdurch wird wiederum die Betriebszuverlässigkeit
der gesamten Luftaufbereitungsvorrichtung erhöht.
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Die
Rückschlagklappe der erfindungsgemäßen
Luftaufbereitungsvorrichtung wird vorzugsweise durch eine Vorspanneinrichtung
in einer Sperrposition gehalten. In der Sperrposition verschließt
die Rückschlagklappe die Einlassöffnung der Luftaufbereitungsvorrichtung.
Durch Halten der Rückschlagklappe in der Sperrposition
als einer Grundposition durch eine Vorspanneinrichtung kann ein
Entweichen von gefährlichen Gasen aus der Luftaufbereitungsvorrichtung
verhindert werden. Aus der Sperrposition wird die Rückschlagklappe
durch einen auf diese einwirkenden Luststrom verunreinigter Luft
in Richtung auf die Luftaufbereitungsvorrichtung bewegt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist die Luftaufbereitungsvorrichtung
mit einer Dunstabzugsvorrichtung, insbesondere einer Umluft-Dunstabzugshaube
verbunden. Die Verbindung der Luftaufbereitungsvorrichtung mit der
Dunstabzugsvorrichtung besteht hierbei über die Einlassöffnung
der Luftaufbereitungsvorrichtung. Die Einlassöffnung der
Luftaufbereitungsvorrichtung ist in der Regel mit dem Ende einer
Verrohrung der Dunstabzugsvorrichtung, insbesondere dem Abluftrohr
der Dunstabzugsvorrichtung verbunden. Bei dieser Ausführungsform
ist die Ausgestaltung der Luftaufbereitungsvorrichtung besonders
vorteilhaft nutzbar. Bei Dunstabzugsvorrichtungen, insbesondere
Dunstabzugsvorrichtung für Küchen oder andere
Arbeitsstätten, an denen verunreinigte Luft mit einem hohen Fettgehalt
abgesaugt wird, ist die Entfernung der Verunreinigungen aus der
Luft schwierig. Zudem führt bei diesen Dunstabzugsvorrichtungen
eine Ablagerung der Verunreinigungen zu einem Verharzen. Da bei
der erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsvorrichtung
die Drehachse der Rückschlagklappe außerhalb des
direkten Anströmungsquerschnitts liegt, kann ein solches
Verharzen verhindert werden. Die Verbindung der Luftaufbereitungsvorrichtung
mit einer Dunstabzugsvorrichtung, insbesondere einer Dunstabzugshaube
für den Umluftbetrieb wird daher möglich.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Dunstabzugsvorrichtung zum
Ansaugen verunreinigter Luft. Die Dunstabzugsvorrichtung ist dadurch
gekennzeichnet, dass diese eine erfindungsgemäße
Luftaufbereitungsvorrichtung umfasst.
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Besonders
bevorzugst ist die Dunstabzugsvorrichtung eine Umluft-Dunstabzugsvorrichtung
für den Betrieb in einer Küche. Diese Dunstabzugsvorrichtungen
dienen dazu verunreinigte Luft in Form von Dünsten und
Wrasen von einer Kochstelle abzusaugen und zu reinigen. Da bei einer
Umluft-Dunstabzugsvorrichtung die Luft nach der Reinigung in den Raum,
in dem die Dunstabzugsvorrichtung betrieben wird, zurückgeleitet
wird, sind die Anforderungen an die Luftqualität der gereinigten
Luft besonders hoch. Neben einer Filterung der Wrasen und Dünste
durch Fettfilter und Geruchsfilter sind daher zusätzliche Reinigungsschritte
erforderlich. Mit einer Luftaufbereitungsvorrichtung die zumindest
eine Vorrichtung zur Sauerstoffaktivierung und zumindest eine Einlassöffnung
an der ein Verschließelement angeordnet ist umfasst, wobei
das Verschließelement eine Rückschlagklappe darstellt
und die Rückschlagklappe in einer Drehachse gelagert ist,
die zu dem Eintrittsquerschnitt der in die Luftaufbereitungsvorrichtung eintretenden
Luft seitlich versetzt angeordnet ist, können die erhöhten
Anforderungen an die Reinheit der von der Luftaufbereitungsvorrichtung
ausgegebenen Luft sicher erfüllt werden und eine Gefährdung durch
schädliche Gase kann vermieden werden.
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Durch
die Anordnung der Drehachse außerhalb der direkten Anströmungsrichtung
ist die Drehachse vor Verschmutzung geschützt. Hierdurch
wird der unmittelbare Kontakt mit Wrasenbestandteilen in Küchenabluft,
die durch die Dunstabzugsvorrichtung angesaugt werden und die zur
Verharzung der Drehachse führen können, verhindert.
Eine Schwergängigkeit der Rückschlagklappe, die
bis hin zur Blockierung führen kann und durch das Verharzen
hervorgerufen werden kann, wird bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugsvorrichtung
verhindert.
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Die
Luftaufbereitungsvorrichtung kann in der Dunstabzugsvorrichtung
integriert sein. Vorzugsweise ist die Luftaufbereitungsvorrichtung
aber über eine Verrohrung mit einem Lüfter der
Dunstabzugsvorrichtung verbunden. Hierdurch kann die Luftaufbereitungsvorrichtung
in einem Abstand zu der Ansaugöffnung der Dunstabzugsvorrichtung
angeordnet werden und so die Gefahr des in Kontakt Tretens eines Benutzers
der Dunstabzugsvorrichtung mit gefährlichen Gasen weiter
minimiert werden.
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Merkmale
und Vorteile, die bezüglich der erfindungsgemäßen
Luftaufbereitungsvorrichtung beschrieben werden, gelten – soweit
anwendbar – entsprechend für die erfindungsgemäße
Dunstabzugsvorrichtung und umgekehrt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden erneut anhand der beiliegenden Figuren
beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine schematische Ansicht einer Küchenzeile mit einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsvorrichtung;
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2:
eine schematische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Luftaufbereitungsvorrichtung mit einer Rückschlagklappe
in Sperrstellung:
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3:
eine schematische Ansicht der Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Luftaufbereitungsvorrichtung nach 2 mit einer
Rückschlagklappe in Durchlassstellung; und
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4:
eine schematische Detailansicht der Einlassöffnung der
Luftaufbereitungsvorrichtung der Ausführungsform nach 3.
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In 1 ist
eine schematische Ansicht einer Küchenzeile gezeigt. Eine
Kochstelle 4 ist in den Unterschränken der Kochzeile
vorgesehen. Oberhalb der Kochstelle, die einen Herd oder dergleichen
darstellen kann, ist eine Dunstabzugsvorrichtung 3 angeordnet.
In der Dunstabzugsvorrichtung 3 ist ein Lüfter
(nicht gezeigt) vorgesehen, über den Dünste und
Wrasen, die von der Kochstelle 4 aufsteigen, angesaugt
werden. In der Dunstabzugsvorrichtung 3 werden die Dünste
und Wrasen über Filter, insbesondere Fettfilter und Geruchsfilter
gereinigt. Die so vorgereinigte Luft, die immer noch eine gewisse
Menge an Verunreinigungen in sich trägt und im Folgenden als
verunreinigte Luft bezeichnet wird, wird über eine Verrohrung 2 zu
einer Luftaufbereitungsvorrichtung 1 geleitet. Die Luftaufbereitungsvorrichtung 1 ist
in der dargestellten Ausführungsform auf einem Oberschrank 5 der
Küchenzeile angeordnet.
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In
den 2 bis 4 ist der Aufbau einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Luftaufbereitungsvorrichtung 1 gezeigt.
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In
der dargestellten Ausführungsform umfasst die Luftaufbereitungsvorrichtung 1 ein
Gehäuse 16 mit einer Einlassöffnung 13 und
einem Luftauslass 14. Das Gehäuse 16 besitzt
eine im Wesentlichen rechteckige Form. An der oberen vorderen Kante
ist eine Abschrägung vorgesehen. Die Einlassöffnung 13 und
der Luftauslass 14 sind an gegenüberliegenden
Stirnseiten des Gehäuses 16 vorgesehen und weisen
jeweils einen kreisrunden Querschnitt auf. An dem Luftauslass 14 oder
diesem nachgeschaltet muss ein Filter (nicht dargestellt) angeordnet
sein. Im Inneren des Gehäuses 16 ist eine Vorrichtung 12 zur Sauerstoffaktivierung
angeordnet. Diese Vorrichtung 12 ist in den Figuren nur
schematisch gezeigt.
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An
der Einlassöffnung 13 ist an der Innenseite des
Gehäuses 16 eine Rückschlagklappe 11 angeordnet.
In 2 ist diese Rückschlagklappe 11 in
der Stellung gezeigt, in der diese die Einlassöffnung 13 verschließt.
Diese Stellung der Rückschlagklappe 11 wird im
Folgenden auch als Sperrstellung bezeichnet. Die Rückschlagklappe 11 ist
in einer Drehachse 111 gelagert, die seitlich neben der
Einlassöffnung 13 vertikal verläuft.
Die Lagerung der Rückschlagklappe 11 ist in der
dargestellten Ausführungsform durch ein Scharnier realisiert.
Das Scharnier ist so vorgespannt, dass die Rückschlagklappe 11 in
der gezeigten Sperrstellung gehalten wird. Hierzu können
in dem Scharnier oder an der Rückschlagklappe 11 selber
Vorspannelemente, wie beispielsweise eine Feder, vorgesehen sein.
Die Drehachse 111 ist bei der dargestellten Ausführungsform
unmittelbar benachbart zu der Rückwand des Gehäuses 16 angeordnet. An
dieser Rückwand ist benachbart zu dem Scharnier eine Schalteinheit 15 angeordnet,
deren Funktion später genauer beschrieben wird. Die Schalteinheit 15 ist
in der 2 nur schematisch dargestellt. Die Schalteinheit 15 kann
alternativ auch in dem Scharnier integriert sein.
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Von
dem Scharnier in der Drehachse 111 erstreckt sich die Rückschlagklappe 11 so
weit, dass diese in der Sperrstellung die Einlassöffnung 13 vollständig
abdeckt. Die Einlassöffnung 13 ist in der dargestellten
Ausführungsform durch ein Rohrstück 21 gebildet,
das in das Innere des Gehäuses 16 der Luftaufbereitungsvorrichtung 1 hineinragt.
Dieses Rohrstück 21 kann mit dem Gehäuse 16 der
Luftaufbereitungsvorrichtung 1 einteilig ausgestaltet sein. Alternativ
kann das Rohrstück 21 das Ende der Verrohrung 2 zwischen
dem Lüfter der Dunstabzugsvorrichtung 3 und der
Luftaufbereitungsvorrichtung 1 sein.
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3 zeigt
die Rückschlagklappe 11 der Luftaufbereitungsvorrichtung 1 in
einer Stellung, in der diese die Einlassöffnung 13 freigibt.
Diese Stellung wird im Folgenden auch als Durchlassstellung bezeichnet.
In dieser Stellung ist die Rückschlagklappe 11 so
weit um die Drehachse 111 verschwenkt, dass diese senkrecht
zu der Einlassöffnung 13 steht. In der dargestellten
Ausführungsform liegt die Rückschlagklappe 11 in
der Durchlassstellung an der Rückwand des Gehäuses 16 der
Luftaufbereitungsvorrichtung 1 an. In dieser Stellung tritt
die Rückschlagklappe 11 somit mit der an der Rückwand
vorgesehenen Schalteinheit 15 in Kontakt und kann diese
betätigen. Die Schalteinheit 15 ist mit der Vorrichtung 12 zur
Sauerstoffaktivierung verbunden. Vorzugsweise wird über
die Schalteinheit 15 die Stromzufuhr zu der Vorrichtung 12 geschaltet,
das heißt unterbrochen oder hergestellt. In der Durchlassstellung der
Rückschlagklappe 11 wird durch die Schalteinheit 15 vorzugsweise
die Stromzufuhr zu der Vorrichtung 12 zur Sauerstoffaktivierung
hergestellt.
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Wie
sich aus der Detailansicht der Rückschlagklappe 11 in 4 ergibt,
ist an der Außenseite der Rückschlagklappe 11,
das heißt an der Seite, die der Einlassöffnung 13 zugewandt
ist, ein Dichtring 112 vorgesehen. Der Durchmesser des
Dichtrings 112 entspricht dem Durchmesser des Rohrstücks 21.
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Die
Funktionsweise der Luftaufbereitungsvorrichtung 1 wird
im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 beschrieben.
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Im
Ruhezustand, das heißt in dem Zustand, in dem die Dunstabzugsvorrichtung 3 über
der Kochstelle 4 nicht betrieben wird, befindet sich die
Luftaufbereitungsvorrichtung 1 in der in 2 gezeigten Sperrstellung.
In dieser Stellung verschließt die Rückschlagklappe 11 die
Einlassöffnung 13. Die Rückschlagklappe 11 wird
durch Vorspannelemente in dieser Stellung gehalten. An der Außenseite
der Rückschlagklappe 11 steht in dieser Stellung
der Dichtring 112 mit der Stirnseite des Rohrstücks 21 in Kontakt,
das heißt wird gegen die Stirnseite des Rohrstücks 21 gedrückt.
Der einzige Spalt, der an der Einlassöffnung 13 besteht,
ist somit abgedichtet. Im Ruhezustand der Luftaufbereitungsvorrichtung 1 ist zudem
die Vorrichtung 12 zur Sauerstoffaktivierung nicht in Betrieb.
Es werden also keine Ionen oder Ozon erzeugt.
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Wird
die Dunstabzugsvorrichtung 3 in Betrieb genommen, so wird über
den Lüfter der Dunstabzugsvorrichtung 3 Luft aus
dem Bereich unterhalb der Dunstabzugsvorrichtung 3 angesaugt.
Diese Luft, die Dünste und Wrasen umfasst, wird in der Dunstabzugsvorrichtung 3 vorgereinigt.
Hierzu werden die Dünste und Wrasen über Filter
geleitet. Die so vorgereinigte aber immer noch mit Verunreinigungen
beladene Luft strömt aufgrund der durch den Lüfter
der Dunstabzugsvorrichtung 3 erzeugten Strömung
durch die Verrohrung 2 in Richtung der Luftaufbereitungsvorrichtung 1.
Sobald die Luftströmung eine ausreichende Stärke
angenommen hat, wird durch die Luftströmung die Rückschlagklappe 11 aus der
Sperrposition in die Durchlassposition bewegt. In dieser Stellung
betätigt die Rückschlagklappe 11 die Schalteinheit 15 und
aktiviert dadurch die Vorrichtung 12 zur Sauerstoffaktivierung.
In diesem Betriebszustand wird somit Ozon oder Ionen erzeugt und
die in die Luftaufbereitungsvorrichtung 1 eintretende vorgereinigte
Luft wird weiter gereinigt. Von der Luftaufbereitungsvorrichtung 1 tritt
die gereinigte Luft über den Luftauslass 14 und
einen in diesem vorgesehenen oder diesem nachgeschalteten Filter
als vollständig gereinigte Luft aus und wird in den Raum,
in dem die Dunstabzugsvorrichtung 3 betrieben wird, zurückgeleitet.
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Ein
Austreten von Ozon oder anderen schädlichen Gasen durch
die Einlassöffnung 13 wird im Betriebszustand
durch den Luftstrom, der von dem Lüfter der Dunstabzugsvorrichtung 3 erzeugt
wird, verhindert.
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Wird
die Dunstabzugsvorrichtung 3 abgeschaltet, so lässt
der auf die Rückschlagklappe 1 wirkende Luftstrom
nach und verschwindet schließlich. Die Rückschlagklappe 11 wird
aufgrund der auf diese wirkenden Vorspannelemente aus der Durchlassstellung
in die Sperrstellung bewegt. Hierbei wird durch die Schalteinheit 15 die
Stormzufuhr zu der Vorrichtung 12 zur Sauerstoffaktivierung
unterbrochen und die Erzeugung von Ionen und/oder Ozon gestoppt. Noch
in dem Gehäuse 16 der Luftaufbereitungsvorrichtung 1 befindliche
gefährliche Gase können aus der Einlassöffnung 13 nicht
austreten, da diese durch die Rückschlagklappe 11 und
den Dichtring 112 der Rückschlagklappe 11 hermetisch
verschlossen ist.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform
beschränkt. Insbesondere kann die Anordnung der Schalteinheit 15 von
der gezeigten Anordnung abweichen. Auch die Geometrie des Gehäuses 16 der
Luftaufbereitungsvorrichtung 1 kann von der Gezeigten abweichen.
Die Rückschlagklappe 11 kann ebenfalls eine andere
Geometrie besitzen. So kann diese beispielsweise eine rechteckige Platte
darstellen. Bevorzugt ist allerdings die gezeigte Ausführungsform,
bei der die Rückschlagklappe 1 eine kreisrunde
Platte mit einer Verlängerung an einer Seite darstellt,
an der ein Scharnier vorgesehen ist.
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- 1
- Luftaufbereitungsvorrichtung
- 11
- Rückschlagklappe
- 111
- Drehachse
der Rückschlagklappe
- 112
- Dichtring
- 12
- Vorrichtung
zur Sauerstoffaktivierung
- 13
- Einlassöffnung
- 14
- Luftauslass
- 15
- Schalteinheit
- 16
- Gehäuse
- 2
- Verrohrung
der Dunstabzugsvorrichtung
- 21
- Rohrstück
- 3
- Dunstabzugsvorrichtung
- 4
- Kochstelle
- 5
- Oberschrank
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006008265
A1 [0002]
- - DE 10113013 A1 [0003]