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DE102008040903A1 - Verfahren zum Färben von Holzstücken - Google Patents

Verfahren zum Färben von Holzstücken Download PDF

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DE102008040903A1
DE102008040903A1 DE200810040903 DE102008040903A DE102008040903A1 DE 102008040903 A1 DE102008040903 A1 DE 102008040903A1 DE 200810040903 DE200810040903 DE 200810040903 DE 102008040903 A DE102008040903 A DE 102008040903A DE 102008040903 A1 DE102008040903 A1 DE 102008040903A1
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wood
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DE200810040903
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Thomas Wilms
Peter Wilms
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FRAENKISCHE HOLZVEREDELUNGS GM
Frankische Holzveredelungs-Gmbh
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FRAENKISCHE HOLZVEREDELUNGS GM
Frankische Holzveredelungs-Gmbh
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27KPROCESSES, APPARATUS OR SELECTION OF SUBSTANCES FOR IMPREGNATING, STAINING, DYEING, BLEACHING OF WOOD OR SIMILAR MATERIALS, OR TREATING OF WOOD OR SIMILAR MATERIALS WITH PERMEANT LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CHEMICAL OR PHYSICAL TREATMENT OF CORK, CANE, REED, STRAW OR SIMILAR MATERIALS
    • B27K5/00Treating of wood not provided for in groups B27K1/00, B27K3/00
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B27K3/02Processes; Apparatus
    • B27K3/08Impregnating by pressure, e.g. vacuum impregnation
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    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/04Flooring or floor layers composed of a number of similar elements only of wood or with a top layer of wood, e.g. with wooden or metal connecting members

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  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Chemical And Physical Treatments For Wood And The Like (AREA)

Abstract

Verfahren zum Färben von Holzstücken, bei dem eine Färbeflüssigkeit unter Zuhilfenahme von Druck/Unterdruck und/oder Temperatur in das Innere eines Holzstücks eingebracht wird, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: a) Einbringen der Holzstücke in eine Druck-/Färbekammer; b) Aufbringen und Aufrechterhalten von Unterdruck über eine bestimmte Zeitdauer; c) Einbringen einer Vorbehandlungsflüssigkeit in die Druck-/Färbekammer, so dass die in der Druck-/Färbekammer befindlichen Holzstücke vollständig von der Vorbehandlungsflüssigkeit umgeben sind; d) Aufbringen und Aufrechterhalten eines Überdrucks auf die Vorbehandlungsflüssigkeit und die in der Druck-/Färbekammer befindlichen Holzstücke über eine bestimmte Zeitdauer; e) Abpumpen der Vorbehandlungsflüssigkeit und Aufbringen und Aufrechterhalten eines Unterdrucks über eine bestimmte Zeitdauer; f) gegebenenfalls Wiederholen der Schritte d) und e), bis ein gewünschter Vorbehandlungszustand eingetreten ist; g) Einbringen einer Färbeflüssigkeit in die Druck-/Färbekammer, so dass die in der Druck-/Färbekammer befindlichen Holzstücke vollständig von der Färbeflüssigkeit umgeben sind; h) Aufbringen und Aufrechterhalten eines Überdrucks auf die Färbeflüssigkeit und die in der Druck-/Färbekammer befindlichen Holzstücke über eine bestimmte Zeitdauer; i) Abpumpen der Färbeflüssigkeit und Aufbringen und Aufrechterhalten eines Unterdrucks über eine bestimmte Zeitdauer; j) gegebenenfalls Wiederholen der ...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Färben von Holz, insbesondere für Holzstücke beispielsweise für Fussböden wie Parkettfussböden, sowie auf einen Parkettfussboden aus solchen Holzstücken.
  • Gefärbte Holzstücke werden in der Herstellung von Möbeln, Musikinstrumenten, Spielwaren und vielen weiteren Produkten seit vielen Jahren verwendet. Dabei kommen eine Vielzahl von Verfahren zum Einsatz, wie beispielsweise Lackierungen, Beizen und Färbungen. Allerdings sind mit den Färbeverfahren aus dem Stand der Technik lediglich Färbungen an der Oberfläche des gefärbten Holzstückes möglich. So wird beispielsweise bei Lackierungen eine Farbschicht auf der Oberfläche des Holzstückes aufgetragen. Dadurch verändert sich zum einen die haptische Anmutung der Holzstücke, was häufig nicht gewünscht ist, und zum anderen ist eine derartige Lackierung gegenüber Oberflächenbeschädigungen äußerst empfindlich. Dadurch eignen sich lackierte Holzstücken nicht zum Einsatz für Fussböden, die durch die Verkehrsbelastung anfällig für kleinere Beschädigungen der Oberfläche sind.
  • Mit Beizen lässt sich zwar der Farbton des Holzes ändern, jedoch ist auch hierbei die Eindringtiefe begrenzt und der natürliche Farbton des Holzes kann nur etwas abgeändert werden. Bei Oberflächen, die erhöhten Belastungen ausgesetzt sind, ist es üblich, diese in regelmäßigen Abständen durch Abschleifen bzw. Abziehen der obersten, verbrauchten Oberflächenschichten wieder optisch herzustellen. Dies ist bei gebeizten Holzstücken problematisch, da durch das Abschleifen die gefärbten Oberflächenschichten die Farbe ganz oder in Teilbereichen entfernt wird und somit der optische Eindruck beeinträchtigt wird.
  • Ähnliche Probleme treten bei der Verwendung von gefärbten Holzstücken auf. Bei den üblichen Färbeverfahren werden lediglich einige Bruchteile von Millimetern der Holzoberfläche durchfärbt, so dass bei Beschädigungen die echte Holzfarbe zu erkennen ist. Auch ein Abschleifen ist aufgrund der geringen Eindringtiefe der Farbschicht nicht möglich.
  • Die DE 439 226 beschreibt ein Verfahren zum Durchfärben von Holz, bei dem hoher Druck und Kochtemperatur verwendet wird. Allerdings sind nicht alle Hölzer für die hohen Temperaturen, die bei diesem Verfahren auftreten, geeignet und die Aufweichung der Kernbereiche durch die hohen Temperaturen verringert die Festigkeit, die für die Nutzung als Fussböden wichtig ist.
  • In der EP 1 073 547 wird ein Verfahren zum Durchfärben von Holz offenbart, bei dem Drücke von über 800 bar zum Einsatz kommen. Bei Verwendung derartig hoher Drücke wird das Holz zunächst zusammengepresst und in einem weiteren Schritt in Färbeflüssigkeit eingebracht, wodurch die im ersten Hochdruckschritt zusammengepressten Holzzellen wieder aufquellen und dabei die Färbeflüssigkeit aufnehmen. Wegen der benötigten hohen Drücke ist dieses Verfahren allerdings sehr kostenintensiv, und die Festigkeit und Belastbarkeit des gefärbten Holzes wird durch das zusammenpressen und anschließende Quellen des Holzes erheblich beeinflusst.
  • Es besteht daher das Bedürfnis, ein Verfahren zum durchfärben von Holz zur Verfügung zu stellen, das die Festigkeit des Holzes nicht negativ beeinflusst, kostengünstig ist und das Holz bis in eine Tiefe von wenigstens einem Zentimeter durchzufärben. Dies gelingt mit einem Holzfärbeverfahren nach Anspruch 1 und dem Vorbehandlungsverfahren nach Anspruch 9. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Holzfärbeverfahrens werden die zu färbenden Holzstücke lufttrocken in eine Druck-/Färbekammer eingebracht. Optional kann vor dem Einbringen in die Druck-/Färbekammer eine Erwärmung des Holzes in einer Klimakammer stattfinden, damit die Holzporen geöffnet werden. In der Druck-/Färbekammer wird das Holz mit Stapelleisten so aufgesetzt, dass es vollständig von den Flüssigkeiten, die im Verfahren zur Behandlung der Holzstücke verwendet werden, umflossen werden kann. Zur Vorbereitung der Vorbehandlung kann nun ein Vakuum bzw. ein Unterdruck in der Druck-/Färbekammer erzeugt werden, durch den Luft und vorhandene Restfeuchtigkeit aus den Holzporen gezogen wird. Durch diesen Unterdruck, der sich in das Holzinnere ausbreitet, wird in den weiteren Verfahrensschritten das Eindringen der Behandlungsflüssigkeiten erleichtert.
  • Die Dauer der Unterdruck- bzw. Vakuumbehandlung ist ebenso wie der verwendete Unterdruck bzw. das Vakuum von der zu behandelnden Holzart und dem Vorzustand des Holzes abhängig. Im Allgemeinen liegt die Zeitdauer der Vakuumbehandlung im Bereich zwischen 0,5 und 10 Sunden, bei einem Druck von –0,7 bis –0,99 bar, bezogen auf den Atmosphärendruck. Bei den meisten Holzarten genügen Vakuumbehandlungen mit einer Dauer von 1 bis 6 Stunden.
  • Anschließend an die Vakuumbehandlung wird die Druck-/Färbekammer mit einer Vorbehandlungsflüssigkeit gefüllt. Diese Vorbehandlungsflüssigkeit dient dazu, Harze und Holzinhaltsstoffe aus den Holzporen zu lösen und das Holz so aufnahmefähig für die Färbeflüssigkeit zu machen. Dementsprechend enthält die Vorbehandlungsflüssigkeit ein Lösemittel. Als Lösemittel kommen dabei in Abhängigkeit von der zu behandelnden Holzart beispielsweise Säuren, Laugen oder alkoholische Lösungsmittel in Frage, wobei alkoholische Lösungsmittel wegen der Entzündungsgefahr problematisch sind. Vorzugsweise bestehen die Lösungsmittel daher aus einer wässrigen, nichtbrennbaren Lösung, insbesondere einer Säure oder Lauge. Beispielsweise ist Zitronensäure zur Vorbehandlung von Ahornholz geeignet, während für Eiche vorzugsweise Oxalsäure zum Einsatz kommt.
  • Damit die Vorbehandlungsflüssigkeit tief in das Holzinnere eindringen kann, wird nun ein Überdruck auf die Vorbehandlungsflüssigkeit in der Druck-/Färbekammer aufgebracht. Dieser Überdruck beträgt maximal 100 bar, in den meisten Anwendungsfällen sind aber Drücke in einem Bereich von 5 bis 50 bar ausreichend, um eine befriedigende Eindringtiefe bei einer akzeptablen Behandlungsdauer, die im Bereich von 6 bis 96 Stunden liegt, zu erreichen. Mit einem Druck im Bereich zwischen 10 und 15 bar lässt sich bei einer relativ preisgünstigen Druck-/Färbekammeranordnung und einer nicht übermäßig verlängerten Behandlungsdauer in einem Bereich von 12 bis 48 Stunden für die meisten Holzarten eine gute Vorbehandlung erreichen.
  • Damit die Vorbehandlung effizient erfolgen kann, wird der Überdruck über die Behandlungsdauer aufrechterhalten. Da die Vorbehandlungsflüssigkeit bei der Behandlung in das Holzinnere eindringt und so ein Druckverlust stattfindet, muss über die gesamte Behandlungsdauer Vorbehandlungsflüssigkeit nachgepumpt werden, um so den Druck im Wesentlichen konstant zu halten. Alternativ ist es möglich, zur Verbesserung des Eindringens einen oder mehrere Druck-/Entspannungszyklen durchzuführen. Dabei wird nach einem Teil der Behandlungsdauer, beispielsweise nach 2 Stunden, für eine kürzere Zeit, beispielsweise 0,5 Stunden, der Druck in der Druck-/Färbekammer abgebaut, um so dem Holz eine Entspannung zu ermöglichen. Durch den Entspannungsvorgang „zieht” das Holz, das immer noch vollständig in der Vorbehandlungsflüssigkeit eingetaucht ist, zusätzliche Vorbehandlungsflüssigkeit in das Holzinnere, so dass der Vorbehandlungseffekt verstärkt wird.
  • Nach erfolgter Vorbehandlung wird die Vorbehandlungsflüssigkeit abgepumpt und eine erneute Vakuum-/Unterdruckbehandlung durchgeführt. Durch die erneute Vakuum-/Unterdruckbehandlung wird die Vorbehandlungsflüssigkeit aus den Holzporen gezogen und das Holz für die Färbebehandlung vorbereitet. Die grundsätzlichen Verfahrensschritte bei der Vakuum-/Unterdruckbehandlung entsprechen den Verfahrensschritten, die bereits vor der Vorbehandlung durchgeführt wurden, wobei die Dauer der Vakuum-/Unterdruckbehandlung und/oder der verwendete Unterdruck bzw. das Vakuum von der ersten durchgeführten Unterdruck-/Vakuumbehandlung abweichen können.
  • Als nächster Verfahrensschritt wird das Holz in die Färbeflüssigkeit eingebracht. Je nach vorhandener Anlage und Bedürfnissen kann der Färbeschritt in der gleichen Druck-/Färbekammer wie die Vorbehandlung oder in einer speziellen, dezidierten Färbekammer durchgeführt werden. Es ist auch nicht zwingend notwendig, dass der Färbevorgang direkt im Anschluss an die Vorbehandlung durchgeführt wird, vielmehr kann das Holz zwischen Vorbehandlung und Färbebehandlung zwischengelagert und/oder zusätzlich getrocknet werden.
  • Das Holz wird in der Färbekammer analog zur Vorbehandlung so aufgesetzt, dass es von allen Seiten von der Vorbehandlungsflüssigkeit umflossen werden kann. Dann wird die Färbeflüssigkeit eingebracht und ebenfalls mit einem Überdruck beaufschlagt. Die Druckbereiche und die Behandlungsdauer für das Färben sind im Prinzip gleich denen für die Vorbehandlung, d. h. der verwendete Druck liegt bei maximal 100 bar, in der Regel zwischen 5 und 50 bar, und kann in den meisten Fällen im Bereich von 10 bis 15 bar gehalten werden, was die Anlagenkosten verringert. Die Zeitdauer beträgt analog zur Vorbehandlung 6 bis 96 Stunden, wobei für die meisten Holzarten und Holzstärken eine Dauer von 12 bis 48 Stunden angemessen und ausreichend ist. Es ist aber nicht notwendig, dass bei der Färbebehandlung die gleichen Drücke, Zeitdauern und Verfahrensabläufe wie bei der Vorbehandlung vorgenommen werden. Vielmehr sind die Verfahrensparameter des Färbeschrittes unabhängig von den Verfahrensparametern des Vorbehandlungsschrittes und werden unter anderem durch Holzart, Größe der zu färbenden Holzstücke, Farbe und Farblösemittel beeinflusst.
  • Wie bei der Vorbehandlung kann auch der Färbeschritt durch ein oder mehrere Druck-/Entspannungszyklen unterstützt werden. Diese Druck-/Entspannungszyklen werden analog zu den Zyklen bei der Vorbehandlung ausgeführt, wobei auch hier die Parameter wie Anzahl, Druck und Zeitdauer der Zyklen von denen der Vorbehandlung abweichen können.
  • Anschließend an den Färbeschritt wird die Färbeflüssigkeit aus der Druck-/Färbekammer abgepumpt und wieder ein Unterdruck/Vakuum auf die gefärbten Holzstücke aufgebracht, um Restfärbeflüssigkeit aus dem Holz zu entfernen und einen vorgetrockneten Holzzustand zu erreichen. Die gefärbten Hölzer können dann weiterverarbeitet werden. Ein besonders bevorzugter Einsatzzweck für gemäß der Erfindung durchgefärbte Hölzer ist die Herstellung von Parkettfriesen für Parkettfussböden.
  • In einem abgewandelten Verfahren ist es möglich, insbesondere bei Hölzern, die aufgrund ihrer Struktur besonders schwer zu färben sind, mehr als einen Vorbehandlungszyklus und/oder mehr als einen Färbezyklus durchzuführen. Insbesondere können dabei unterschiedliche Lösungsmittel in den Vorbehandlungszyklen zum Einsatz kommen, um derart Vorteile dieser Lösungsmittel zu kombinieren. Ähnliches ist auch mit verschiedenen Färbemitteln denkbar.
  • Weitere Merkmale, Merkmalskombinationen, Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden deutlicher anhand der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der Figur. Diese zeigt in:
  • 1 Eine Anlage zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • 1 zeigt eine Anlage zum Färben von Holz, die für das erfindungsgemäße Verfahren geeignet ist. Das zu färbende Holz 1, beispielsweise Buchenholz, wird in Stapeln in die Druckkammer 2 eingebracht. Über die Zuleitung 3 kann Warmluft zugegeben werden, um das Holz 1 vor der Behandlung aufzuschließen und die Holzporen zu erweitern. Nachdem die Leitung 3 verschlossen wurde, wird über die Leitung 4 bei geöffnetem Ventil 5 und geschlossenem Ventil 6 mittels der Vakuumpumpe 7 über die Vakuumvorlage 8 im Druckkessel 2 ein Vakuum bzw. ein Unterdruck erzeugt. Dieser Unterdruck wird nun über mehrere Stunden aufrechterhalten. Für das oben genannte Buchenholz ist ein Unterdruck-Zyklus von ca. 2 Stunden bei –0,9 bar vorgesehen.
  • Nach Abschluss des Unterdruck-Zyklus wird der Druckkessel 2 mit der Vorbehandlungsflüssigkeit 9, im Falle von Buchenholz mit Gerbsäure, gefüllt. Diese Flüssigkeit befindet sich in einem getrennten Behältnis 10 und ist über die Leitung 11, das Ventil 12, die Druckpumpe 13 und die Ventile 14, 6 mit der Leitung 4, die zum Druckkessel 2 führt, verbunden. Zur Befüllung des Druckkessels wird daher nun das Ventil 5 geschlossen und die Ventile 12, 14 und 6 geöffnet. Durch den im Druckkessel vorherrschenden Unterdruck füllt sich dieser nun, wobei die Druckpumpe 13 zur Unterstützung des Füllens und, nach vollständiger Füllung, zum Aufbau des Vorbehandlungsdrucks dient. Der gewünschte Druck, bei Buchenholz ca. 14 bar, wird über das Druckregelventil 15 eingestellt. Sobald der Druck im Kessel den gewünschten Druck übersteigen, so öffnet sich das Druckregelventil 15 und die überschüssige Vorbehandlungsflüssigkeit wird über die Leitung 16 und das Ventil 17 in das Behältnis 10 zurückgeführt.
  • Der Druck wird nun über eine bestimmte Zeit aufrechterhalten, im Beispiel bei Buchenholz für 7 bis 8 Stunden. Zur Verbesserung der Aufnahme der Vorbehandlungsflüssigkeit wird etwa alle 2 Stunden der Druck entspannt und anschließend wieder aufgebracht. Nach Ablauf der Vorbehandlungsdauer wird die Vorbehandlungsflüssigkeit über die Leitung 18 und das Ventil 20 mittels der Druckpumpe 19 wieder in das Behältnis 10 gepumpt.
  • Die in 1 dargestellte Anlage weißt ein weiteres Behältnis 21 auf, das über das Ventil 22 mit der Leitung 11, über das Ventil 23 mit der Leitung 16 und über das Ventil 24 mit der Leitung 18 verbunden ist. Dieses Behältnis 21 kann eine zweite Vorbehandlungsflüssigkeit enthalten und wird analog zu der oben beschriebenen Vorbehandlung genutzt, wenn ein zweiter Vorbehandlungszyklus mit einer abweichenden Vorbehandlungsflüssigkeit notwendig ist. Bei Buchenholz genügt die Behandlung mit Gerbsäure.
  • Nach dem Abpumpen der Vorbehandlungsflüssigkeit erfolgt ein weiterer Unterdruck-/Vakuumzyklus analog zum oben beschriebenen. Das Ventil 6 wird wieder geschlossen und über die Leitung 4, das Ventil 5 und die Vakuumpumpe 7 ein erneutes Vakuum erzeugt.
  • Nachdem mittels des zweiten Vakuumzyklus die überschüssige Vorbehandlungsflüssigkeit vom Holz entfernt worden ist, kann im nächsten Schritt mit dem eigentlichen Färben fortgefahren werden. Die Färbeflüssigkeit, bei Buchenholz eine 5%ige Eisensulfatlösung mit ca. 1% Farbstoffgehalt, aus dem Behältnis 25 wird über das Ventil 26, die Leitung 11 und die Druckpumpe 13 in den Druckkessel gepumpt und anschließend der Färbedruck aufgebracht, im Beispiel mit Buchenholz wieder 14 bar. Dieser Druck wird nun wieder eine bestimmte Zeit aufrechterhalten, bei Buchenholz für 24 Stunden. Auch hier können regelmäßige Entspannungs-/Druckzyklen vorgenommen werden, um das Eindringen des Farbstoffs in das Holz zu unterstützen. Im Beispiel mit Buchenholz beträgt die Zyklusdauer für einen solchen Entspannungs-/Druckzyklus ca. 4 Stunden.
  • Nach Abschluss der Färbebehandlung wird die Färbeflüssigkeit mittels der Pumpe 19 über die Leitung 18 und das Ventil 28 in das Behältnis 25 zurückgepumpt.
  • Anschließend kann wieder ein Nachvakuum zum vortrocknen des Holzes mittels der Vakuumpumpe 7 auf die Holzstücke 1 aufgebracht werden. Im vorliegenden Beispiel mit Buchenholz wird diese Vakuum von –0,9 bar für 2 Stunden aufrechterhalten, bevor das Holz aus dem Druckkessel entfernt und zur weiteren technischen Verarbeitung verbracht wird.
  • Zur Kontrolle des Drucks und/oder der verbrauchten Vorbehandlungs- und/oder Färbeflüssigkeit ist in der Leitung 11 ein Messinstrument 29 angebracht. Hierüber kann während des Vorbehandlungs- und/oder Färbevorgangs der Druck überprüft werden und anhand des Flüssigkeitsdurchflusses rückgeschlossen werden, ob das Holz bereits ausreichend Flüssigkeit aufgenommen hat.
  • Es ist selbstverständlich, dass die genannten Druckwerte und Zykluszeiten lediglich beispielhaften Charakter haben und je nach verwendeter Holzart, Vorbehandlung und weiteren Parametern entsprechend angepasst werden müssen.
  • 1
    Holzstücke
    2
    Druckkessel
    3
    Warmluftzuleitung
    4
    Leitung
    5
    Ventil
    6
    Ventil
    7
    Vakuumpumpe
    8
    Vakuumvorlage
    9
    Vorbehandlungsflüssigkeit
    10
    Behältnis
    11
    Leitung
    12
    Ventil
    13
    Druckpumpe
    14
    Ventil
    15
    Druckregelventil
    16
    Leitung
    17
    Ventil
    18
    Leitung
    19
    Druckpumpe
    20
    Ventil
    21
    Behältnis
    22
    Ventil
    23
    Ventil
    24
    Ventil
    25
    Behältnis
    26
    Ventil
    27
    Ventil
    28
    Ventil
    29
    Messinstrument
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 439226 [0005]
    • - EP 1073547 [0006]

Claims (17)

  1. Verfahren zum Färben von Holzstücken, bei dem eine Färbeflüssigkeit unter Zuhilfenahme von Druck/Unterdruck und/oder Temperatur in das Innere eines Holzstücks (1) eingebracht wird, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: a) Einbringen der Holzstücke in eine Druck-/Färbekammer (2); b) Aufbringen und Aufrechterhalten von Unterdruck über eine bestimmte Zeitdauer; c) Einbringen einer Vorbehandlungsflüssigkeit (9) in die Druck-/Färbekammer (2), so dass die in der Druck-/Färbekammer (2) befindlichen Holzstücke (1) vollständig von der Vorbehandlungsflüssigkeit (9) umgeben sind; d) Aufbringen und Aufrechterhalten eines Überdrucks auf die Vorbehandlungsflüssigkeit (9) und die in der Druck-/Färbekammer (2) befindlichen Holzstücke (1) über eine bestimmte Zeitdauer; e) Abpumpen der Vorbehandlungsflüssigkeit (9) und Aufbringen und Aufrechterhalten eines Unterdrucks über eine bestimmte Zeitdauer; f) gegebenenfalls Wiederholen der Schritte d) und e), bis ein gewünschter Vorbehandlungszustand eingetreten ist; g) Einbringen einer Färbeflüssigkeit in die Druck-/Färbekammer (2), so das die in der Druck-/Färbekammer (2) befindlichen Holzstücke (1) vollständig von der Färbeflüssigkeit umgeben sind; h) Aufbringen und Aufrechterhalten eines Überdrucks auf die Färbeflüssigkeit und die in der Druck-/Färbekammer (2) befindlichen Holzstücke (1) über eine bestimmte Zeitdauer; i) Abpumpen der Färbeflüssigkeit und Aufbringen und Aufrechterhalten eines Unterdrucks über eine bestimmte Zeitdauer; j) gegebenenfalls Wiederholen der Schritte h) und i), bis der gewünschte Durchfärbungsgrad erreicht ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Holzstücke (1) vollständig durchfärbt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in den Schritten b), d), e), f), h), i) und/oder j) der Unter- bzw. Überdruck innerhalb des Behandlungsschrittes ein- oder mehrmals entspannt und anschließend wieder aufgebracht wird.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterdruck –0,7 bis –0,99 bar, bezogen auf den Atmosphärendruck, betragen.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Überdruck 5 bis 100 bar, vorzugsweise 5 bis 50 bar, besonders vorzugsweise 10 bis 15 bar, bezogen auf den Atmosphärendruck, beträgt.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorbehandlungsflüssigkeit ein Lösemittel, vorzugsweise ein wässriges Lösungsmittel, insbesondere eine Säure, Lauge oder Alkohole, enthält.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckphasen eine Länge von 6 bis 96 Stunden, vorzugsweise 12 bis 48 Stunden aufweisen.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruckphasen eine Länge von 0,5 bis 10 Stunden, vorzugsweise 1 bis 6 Stunden, aufweisen.
  9. Verfahren zur Vorbehandlung von Holz (1) für ein Färbeverfahren, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: a) Einbringen der Holzstücke (1) in eine Druck-/Färbekammer (2); b) Aufbringen und Aufrechterhalten von Unterdruck über eine bestimmte Zeitdauer; c) Einbringen einer Vorbehandlungsflüssigkeit (9) in die Druck-/Färbekammer (2), so dass die in der Druck-/Färbekammer (2) befindlichen Holzstücke (1) vollständig von der Vorbehandlungsflüssigkeit (9) umgeben sind; d) Aufbringen und Aufrechterhalten eines Überdrucks auf die Vorbehandlungsflüssigkeit (9) und die in der Druck-/Färbekammer (2) befindlichen Holzstücke (1) über eine bestimmte Zeitdauer; e) Abpumpen der Vorbehandlungsflüssigkeit (9) und Aufbringen und Aufrechterhalten eines Unterdrucks über eine bestimmte Zeitdauer; f) gegebenenfalls Wiederholen der Schritte d) und e), bis ein gewünschter Vorbehandlungszustand eingetreten ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in den Schritten b), d), e), f), h), i) und/oder j) der Unter- bzw. Überdruck innerhalb des Behandlungsschrittes ein- oder mehrmals entspannt und anschließend wieder aufgebracht wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterdruck –0,7 bis –0,99 bar, bezogen auf den Atmosphärendruck, betragen.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Überdruck 5 bis 100 bar, vorzugsweise 5 bis 50 bar, besonders vorzugsweise 10 bis 15 bar, bezogen auf den Atmosphärendruck, beträgt.
  13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorbehandlungsflüssigkeit ein Lösemittel, vorzugsweise ein wässriges Lösungsmittel, insbesondere eine Säure, Lauge oder Alkohole, enthält.
  14. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckphasen eine Länge von 6 bis 96 Stunden, vorzugsweise 12 bis 48 Stunden aufweisen.
  15. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruckphasen eine Länge von 0,5 bis 10 Stunden, vorzugsweise 1 bis 6 Stunden, aufweisen.
  16. Vorrichtung zum Färben von Holz nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einer Druck-/Färbekammer (2) zur Aufnahme von Holz und Flüssigkeiten, einer Druckpumpe (13) zum Aufbringen eines Einbringdruckes auf die in der Druck-/Färbekammer enthaltenen Holzstücke (1) und Flüssigkeiten (9), einer Vakuumpumpe zum Aufbringen eines Vakuums oder Unterdrucks auf die in der Druck-/Färbekammer (2) enthaltenen Holzstücke, einem Behältnis (25) mit Färbeflüssigkeit, Zu- und Ableitungen (11, 16, 18), um die Färbeflüssigkeit zum Druckkessel zu leiten und wieder abzuleiten, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein weiteres Behältnis (10, 21) für eine Vorbehandlungsflüssigkeit mittels Zu- und Ableitungen (11, 16, 18) mit der Druck-/Färbekammer und der Druckpumpe (13) verbunden ist.
  17. Parkettfussboden aus Parkettfriesen, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkettfriesen mit einem Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche durchgefärbt sind.
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