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DE102008040378A1 - Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen - Google Patents

Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE102008040378A1
DE102008040378A1 DE200810040378 DE102008040378A DE102008040378A1 DE 102008040378 A1 DE102008040378 A1 DE 102008040378A1 DE 200810040378 DE200810040378 DE 200810040378 DE 102008040378 A DE102008040378 A DE 102008040378A DE 102008040378 A1 DE102008040378 A1 DE 102008040378A1
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DE
Germany
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wiper blade
recesses
component
wiper
web
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Ceased
Application number
DE200810040378
Other languages
English (en)
Inventor
Jan Hermans
Peter De Block
Paul Wynen
Liesbet Van Vinckenroye
Edwin Luypaerts
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Priority to PCT/EP2009/055830 priority patent/WO2010003721A1/de
Priority to EP09779479A priority patent/EP2310235A1/de
Publication of DE102008040378A1 publication Critical patent/DE102008040378A1/de
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen, mit einer von einem Tragbügelkörper (2) gehaltenen Wischleiste (4), die von einem Schutzprofil (10) umgeben ist, das aus einer als Hohlprofilkörperteil (10a) ausgebildeten ersten Komponente und einer der Scheibe zugewandten zweiten Komponente (14) besteht, die ein elastisches Wischelement (14b) aufweist, das über einen Steg (14c) mit einem Oberteil (14a) der zweiten Komponente (14) verbunden ist. Es wird vorgeschlagen, dass im Ober- und/oder Unterteil (14a, 14b) im Übergangsbereich vom Steg (14c) zum Ober- und/oder Unterteil (14a, 14b) Ausnehmungen (16a bis 16d) vorgesehen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung geht aus von einem Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 30 05 965 A1 ist ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen bekannt, das durch ein entsprechendes Schutzprofil abgedeckt ist. Das Schutzprofil stellt sicher, dass z. B. beim Transport bzw. Überführung des (Neu-)Fahrzeuges das Wischblatt nicht beschädigt wird. Dadurch, dass am Schutzprofil eine der Scheibe zugewandte Wischlippe angeformt ist, kann trotz der Schutzprofilabdeckung die Scheibe gereinigt werden.
  • Die am Schutzprofil gemäß der DE 30 05 965 A1 ausgebildete Wischlippe besteht aus einem elastisch ausgebildeten Unterteil, dass gemäß den Ausführungsformen nach 2 und 3 über einen kurzen Steg mit einem Oberteil des Schutzprofils verbunden ist. Aufgrund des Steges und des im Querschnitt etwa dreieckförmig ausgebildeten Unterteils ist eine begrenzte Schrägstellung des Unterteils in Bezug auf die Normale der Scheibe möglich. Die Schrägstellung wird dadurch begrenzt, dass – je nach Wischrichtung – die jeweilige Schulter des Unterteils an dem Oberteil der zweiten Komponente zum Anliegen kommt. Durch die Schrägstellung der Wischlippe kann das Wasser beim Betätigen der Wischblätter von der Scheibe entfernt werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Funktion des Schutzprofils mit der daran ausgebildeten Wischlippe weiter zu optimieren.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt dabei durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
  • Dadurch, dass im Ober- und/oder Unterteil im Übergangsbereich vom Steg zum Ober- und/oder Unterteil Ausnehmungen vorgesehen sind, wird die Länge des Steges vergrößert, ohne dass sich der Abstand zwischen Unter- und Oberteil ändert. Der Steg ist dadurch elastischer und die eigentliche Wischlippe kann sich leichter schräg legen. Weil der Abstand zwischen Ober- und Unterteil jedoch gleich bleibt, bleibt der Begrenzungswinkel für die Schrägstellung beibehalten. Dadurch wird sicher vermieden, dass sich die Wischlippe zu schräg stellt, was das Blockieren des Wischsystems oder ein Ausdrehen der Schutzschiene zur Folge haben könnte.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen des erfindungsgemäßen Wischblatts aufgeführt.
  • Die Ausnehmungen sind jeweils rechts und links vom Stegende ausgebildet. Beide Ausnehmungen sind in Form und Größe symmetrisch und erlauben somit ein seitliches Verschwenken des Steges in beide Richtungen, was letztendlich zu der gewünschten Schrägstellung des Unterteils der Wischlippe führt.
  • Die Ausnehmungen sind dabei als taschenförmige Nuten ausgebildet. Die Kunststoff-Schutzschiene kann durch Spritzen oder Extrudieren hergestellt werden, so dass die Ausnehmungen auf vorteilhafte Art und Weise bereits in der Spritzform berücksichtigt sind und damit ein nachträgliches Einbringen der Ausnehmungen nicht mehr erforderlich ist.
  • Das Schutzprofil bzw. die Schutzschiene wird auf vorteilhafte Art und Weise auf den Tragbügelkörper des Wischblatts aufgeclipst.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung und Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Teilansicht eines Wischblattes mit einer Schutzschiene,
  • 2 einen Querschnitt durch die Anordnung gemäß 1,
  • 3a einen Querschnitt einer Schutzschiene mit modifizierter Wischlippe gemäß einer ersten Ausführungsform,
  • 3b eine vergrößerte Darstellung X der modifizierten Wischlippe gemäß 3a,
  • 4a bis 4c verschiedene Stellungen der modifizierten Wischlippe,
  • 5a einen Querschnitt einer Schutzschiene mit modifizierter Wischlippe gemäß einer zweiten Ausführungsform,
  • 5b eine vergrößerte Darstellung der modifizierten Wischlippe gemäß 5a und
  • 5c eine vordefinierte Endstellung der modifizierten Wischlippe.
  • Das in 1 in einer Teilansicht dargestellte Wischblatt zum Reinigen einer Scheibe eines Kraftfahrzeuges o. ä. besteht im wesentlichen aus einem an einen Wischarm befestigbaren Tragbügelkörper 2, an dessen Unterseite ein Wischgummi 4 befestigt ist. Wie aus 2 ersichtlich, sind an der Unterseite des Tragbügelkörpers 2 zwei Aufnahmeleisten 6a, 6b befestigt, wobei letztere zur Befestigung des Wischgummis 4 am Tragbügelkörper 2 in entsprechende im Wischgummi 4 ausgeprägte Längsnuten 8a und 8b eingreifen.
  • Zum Schutz des Wischgummis 4 ist auf dem Tragbügelkörper 2 ein Schutzprofil – im folgenden als Schutzschiene 10 bezeich net – aufgeschoben bzw. aufgeclipst. Die Schutzschiene 10 besteht aus einem v-förmig gewölbten und nach oben hin offen ausgebildeten Hohlkörperteil 10a, in dem im wesentlichen das Wischgummi 4 Aufnahme findet. Das Hohlkörperteil 10a wird dabei durch zwei Schenkel 10b und 10c begrenzt, die im Bereich des Tragbügelkörpers 2 zwei taschenförmige Ausnehmungen 10d und 10e bilden. Die taschenförmigen Ausnehmungen 10d, 10e umschließen den in diesem Bereich der Form der Ausnehmungen 10d, 10e angepassten Tragbügelkörper 2, so dass die Schutzschiene 10 durch die Ausnehmungen 10d, 10e am Tragbügelkörper 2 gehalten bzw. abgestützt ist. An die Ausnehmungen 10d, 10e schließen sich zwei bügelartig nach außen hin auskragende Schenkelenden 10f, 10g an, mit deren Hilfe die Schutzschiene 10 auf den Tragbügelkörper 2 aufgeclipst werden kann. Dieser Teil der Schutzschiene, auch als erste Komponente bezeichnet, besteht aus Kunststoff, vorzugsweise aus einem Thermoplast.
  • Wie in 1 dargestellt, ist an das v-förmig zulaufende Ende des Hohlkörperteils 10a eine Wischlippe 12 angeformt, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist. Mit Hilfe der Wischlippe 12 kann – trotz Schutzschiene 10 – die Scheibe des Kraftfahrzeuges o. ä. gesäubert werden.
  • Im folgenden wird nunmehr anhand der 3 bis 5 der Aufbau und die Funktionsweise einer erfindungsgemäß modifizierten Wischlippe beschrieben.
  • Wie aus 3 ersichtlich, ist an das v-förmig zulaufende Ende des Hohlkörperteils 10a eine zweite – aus einem thermoplastischen Elastomer (TPE) oder aus Gummi bestehende – Komponente 14 angeformt, die ein Oberteil 14a und ein die eigentliche Wischlippe bildendes Unterteil 14b aufweist. Ober- und Unterteil 14a, 14b sind dabei über einen Steg 14c miteinander verbunden.
  • Wie aus den 3 und 4 ersichtlich, sind – gemäß einer ersten Ausführungsform – im Übergangsbereich vom Steg 14c zum Oberteil 14a, seitlich links und rechts neben dem Steg 14c im Oberteil 14a Ausnehmungen 16a und 16b eingebracht. Die Ausnehmungen 16a, 16b sind dabei als taschenförmige Nuten ausgebildet. Durch die Ausnehmungen 16a, 16b wird – bei gleich bleibendem Abstand a zwischen Ober- und Unterteil 14a, 14b die Länge b des Steges 14c vergrößert.
  • Durch die Vergrößerung der Steglänge wird der Steg 14c elastischer und kann sich damit – wie in den 4a bis 4c dargestellt, leichter bzw. besser schräg stellen. Die Schrägstellung des Unterteils 14b beim Wischvorgang ist wichtig, da nur bei dieser Schrägstellung ein Entfernen des Wassers von der Scheibe gesichert ist. Um ein komplettes Umlegen des Unterteils 14b bzw. der Wischlippe zu vermeiden, ist das Unterteil 14b im Querschnitt dreiecksförmig ausgebildet, so dass ab einem bestimmten Schrägstellwinkel die linke bzw. rechte obere Schulter 14b' bzw. 14b'' des Unterteils 14b am Oberteil 14a zum Anliegen kommt.
  • Alternativ zu der in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsform ist es natürlich auch möglich, entsprechende Ausnehmungen auch im Unterteil 14b auszubilden, bzw. wie in 5 dargestellt, sowohl im Oberteil 14a als auch im Unterteil 14b entsprechende Ausnehmungen 16a bis 16d vorzusehen. Bei der zuletzt genannten Ausgestaltung kann dann auch noch die Länge des Steges 14c entsprechend vergrößert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3005965 A1 [0002, 0003]

Claims (5)

  1. Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen, mit einer von einem Tragbügelkörper (2) gehaltenen Wischleiste (4), die von einem Schutzprofil (10) umgeben ist, das aus einem als Hohlprofilkörperteil (10a) ausgebildeten ersten Komponente und einer der Scheibe zugewandten zweiten Komponente (14) besteht, die ein elastisches Wischelement (12, 14b) aufweist, das über einen Steg (14c) mit einem Oberteil (14a) der zweiten Komponente (14) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Ober- und/oder Unterteil (14a, 14b) im Übergangsbereich vom Steg (14c) zum Ober- und/oder Unterteil (14a, 14b) Ausnehmungen (16a bis 16d) vorgesehen sind.
  2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (16a bis 16d) seitlich links und rechts neben dem Steg (14c) ausgebildet sind.
  3. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (16a bis 16d) als taschenförmige Nuten ausgebildet sind.
  4. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (10) auf den Tragbügelkörper (2) aufgeclipst ist.
  5. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Komponente der Schutzschiene (10) aus einem Kunststoff (Thermoplast oder Duroplast) besteht, während die zweite Komponente (14) aus einem thermoplastischen Elastomer oder aus Gummi besteht.
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