DE102008040378A1 - Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen, mit einer von einem Tragbügelkörper (2) gehaltenen Wischleiste (4), die von einem Schutzprofil (10) umgeben ist, das aus einer als Hohlprofilkörperteil (10a) ausgebildeten ersten Komponente und einer der Scheibe zugewandten zweiten Komponente (14) besteht, die ein elastisches Wischelement (14b) aufweist, das über einen Steg (14c) mit einem Oberteil (14a) der zweiten Komponente (14) verbunden ist. Es wird vorgeschlagen, dass im Ober- und/oder Unterteil (14a, 14b) im Übergangsbereich vom Steg (14c) zum Ober- und/oder Unterteil (14a, 14b) Ausnehmungen (16a bis 16d) vorgesehen sind.
Description
- Die vorliegende Erfindung geht aus von einem Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
- Aus der
DE 30 05 965 A1 ist ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen bekannt, das durch ein entsprechendes Schutzprofil abgedeckt ist. Das Schutzprofil stellt sicher, dass z. B. beim Transport bzw. Überführung des (Neu-)Fahrzeuges das Wischblatt nicht beschädigt wird. Dadurch, dass am Schutzprofil eine der Scheibe zugewandte Wischlippe angeformt ist, kann trotz der Schutzprofilabdeckung die Scheibe gereinigt werden. - Die am Schutzprofil gemäß der
DE 30 05 965 A1 ausgebildete Wischlippe besteht aus einem elastisch ausgebildeten Unterteil, dass gemäß den Ausführungsformen nach2 und3 über einen kurzen Steg mit einem Oberteil des Schutzprofils verbunden ist. Aufgrund des Steges und des im Querschnitt etwa dreieckförmig ausgebildeten Unterteils ist eine begrenzte Schrägstellung des Unterteils in Bezug auf die Normale der Scheibe möglich. Die Schrägstellung wird dadurch begrenzt, dass – je nach Wischrichtung – die jeweilige Schulter des Unterteils an dem Oberteil der zweiten Komponente zum Anliegen kommt. Durch die Schrägstellung der Wischlippe kann das Wasser beim Betätigen der Wischblätter von der Scheibe entfernt werden. - Aufgabe der Erfindung ist es, die Funktion des Schutzprofils mit der daran ausgebildeten Wischlippe weiter zu optimieren.
- Die Lösung der Aufgabe erfolgt dabei durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
- Dadurch, dass im Ober- und/oder Unterteil im Übergangsbereich vom Steg zum Ober- und/oder Unterteil Ausnehmungen vorgesehen sind, wird die Länge des Steges vergrößert, ohne dass sich der Abstand zwischen Unter- und Oberteil ändert. Der Steg ist dadurch elastischer und die eigentliche Wischlippe kann sich leichter schräg legen. Weil der Abstand zwischen Ober- und Unterteil jedoch gleich bleibt, bleibt der Begrenzungswinkel für die Schrägstellung beibehalten. Dadurch wird sicher vermieden, dass sich die Wischlippe zu schräg stellt, was das Blockieren des Wischsystems oder ein Ausdrehen der Schutzschiene zur Folge haben könnte.
- In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen des erfindungsgemäßen Wischblatts aufgeführt.
- Die Ausnehmungen sind jeweils rechts und links vom Stegende ausgebildet. Beide Ausnehmungen sind in Form und Größe symmetrisch und erlauben somit ein seitliches Verschwenken des Steges in beide Richtungen, was letztendlich zu der gewünschten Schrägstellung des Unterteils der Wischlippe führt.
- Die Ausnehmungen sind dabei als taschenförmige Nuten ausgebildet. Die Kunststoff-Schutzschiene kann durch Spritzen oder Extrudieren hergestellt werden, so dass die Ausnehmungen auf vorteilhafte Art und Weise bereits in der Spritzform berücksichtigt sind und damit ein nachträgliches Einbringen der Ausnehmungen nicht mehr erforderlich ist.
- Das Schutzprofil bzw. die Schutzschiene wird auf vorteilhafte Art und Weise auf den Tragbügelkörper des Wischblatts aufgeclipst.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung und Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Teilansicht eines Wischblattes mit einer Schutzschiene, -
2 einen Querschnitt durch die Anordnung gemäß1 , -
3a einen Querschnitt einer Schutzschiene mit modifizierter Wischlippe gemäß einer ersten Ausführungsform, -
3b eine vergrößerte Darstellung X der modifizierten Wischlippe gemäß3a , -
4a bis4c verschiedene Stellungen der modifizierten Wischlippe, -
5a einen Querschnitt einer Schutzschiene mit modifizierter Wischlippe gemäß einer zweiten Ausführungsform, -
5b eine vergrößerte Darstellung der modifizierten Wischlippe gemäß5a und -
5c eine vordefinierte Endstellung der modifizierten Wischlippe. - Das in
1 in einer Teilansicht dargestellte Wischblatt zum Reinigen einer Scheibe eines Kraftfahrzeuges o. ä. besteht im wesentlichen aus einem an einen Wischarm befestigbaren Tragbügelkörper2 , an dessen Unterseite ein Wischgummi4 befestigt ist. Wie aus2 ersichtlich, sind an der Unterseite des Tragbügelkörpers2 zwei Aufnahmeleisten6a ,6b befestigt, wobei letztere zur Befestigung des Wischgummis4 am Tragbügelkörper2 in entsprechende im Wischgummi4 ausgeprägte Längsnuten8a und8b eingreifen. - Zum Schutz des Wischgummis
4 ist auf dem Tragbügelkörper2 ein Schutzprofil – im folgenden als Schutzschiene10 bezeich net – aufgeschoben bzw. aufgeclipst. Die Schutzschiene10 besteht aus einem v-förmig gewölbten und nach oben hin offen ausgebildeten Hohlkörperteil10a , in dem im wesentlichen das Wischgummi4 Aufnahme findet. Das Hohlkörperteil10a wird dabei durch zwei Schenkel10b und10c begrenzt, die im Bereich des Tragbügelkörpers2 zwei taschenförmige Ausnehmungen10d und10e bilden. Die taschenförmigen Ausnehmungen10d ,10e umschließen den in diesem Bereich der Form der Ausnehmungen10d ,10e angepassten Tragbügelkörper2 , so dass die Schutzschiene10 durch die Ausnehmungen10d ,10e am Tragbügelkörper2 gehalten bzw. abgestützt ist. An die Ausnehmungen10d ,10e schließen sich zwei bügelartig nach außen hin auskragende Schenkelenden10f ,10g an, mit deren Hilfe die Schutzschiene10 auf den Tragbügelkörper2 aufgeclipst werden kann. Dieser Teil der Schutzschiene, auch als erste Komponente bezeichnet, besteht aus Kunststoff, vorzugsweise aus einem Thermoplast. - Wie in
1 dargestellt, ist an das v-förmig zulaufende Ende des Hohlkörperteils10a eine Wischlippe12 angeformt, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist. Mit Hilfe der Wischlippe12 kann – trotz Schutzschiene10 – die Scheibe des Kraftfahrzeuges o. ä. gesäubert werden. - Im folgenden wird nunmehr anhand der
3 bis5 der Aufbau und die Funktionsweise einer erfindungsgemäß modifizierten Wischlippe beschrieben. - Wie aus
3 ersichtlich, ist an das v-förmig zulaufende Ende des Hohlkörperteils10a eine zweite – aus einem thermoplastischen Elastomer (TPE) oder aus Gummi bestehende – Komponente14 angeformt, die ein Oberteil14a und ein die eigentliche Wischlippe bildendes Unterteil14b aufweist. Ober- und Unterteil14a ,14b sind dabei über einen Steg14c miteinander verbunden. - Wie aus den
3 und4 ersichtlich, sind – gemäß einer ersten Ausführungsform – im Übergangsbereich vom Steg14c zum Oberteil14a , seitlich links und rechts neben dem Steg14c im Oberteil14a Ausnehmungen16a und16b eingebracht. Die Ausnehmungen16a ,16b sind dabei als taschenförmige Nuten ausgebildet. Durch die Ausnehmungen16a ,16b wird – bei gleich bleibendem Abstand a zwischen Ober- und Unterteil14a ,14b die Länge b des Steges14c vergrößert. - Durch die Vergrößerung der Steglänge wird der Steg
14c elastischer und kann sich damit – wie in den4a bis4c dargestellt, leichter bzw. besser schräg stellen. Die Schrägstellung des Unterteils14b beim Wischvorgang ist wichtig, da nur bei dieser Schrägstellung ein Entfernen des Wassers von der Scheibe gesichert ist. Um ein komplettes Umlegen des Unterteils14b bzw. der Wischlippe zu vermeiden, ist das Unterteil14b im Querschnitt dreiecksförmig ausgebildet, so dass ab einem bestimmten Schrägstellwinkel die linke bzw. rechte obere Schulter14b' bzw.14b'' des Unterteils14b am Oberteil14a zum Anliegen kommt. - Alternativ zu der in den
3 und4 dargestellten Ausführungsform ist es natürlich auch möglich, entsprechende Ausnehmungen auch im Unterteil14b auszubilden, bzw. wie in5 dargestellt, sowohl im Oberteil14a als auch im Unterteil14b entsprechende Ausnehmungen16a bis16d vorzusehen. Bei der zuletzt genannten Ausgestaltung kann dann auch noch die Länge des Steges14c entsprechend vergrößert werden. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3005965 A1 [0002, 0003]
Claims (5)
- Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen, mit einer von einem Tragbügelkörper (
2 ) gehaltenen Wischleiste (4 ), die von einem Schutzprofil (10 ) umgeben ist, das aus einem als Hohlprofilkörperteil (10a ) ausgebildeten ersten Komponente und einer der Scheibe zugewandten zweiten Komponente (14 ) besteht, die ein elastisches Wischelement (12 ,14b ) aufweist, das über einen Steg (14c ) mit einem Oberteil (14a ) der zweiten Komponente (14 ) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Ober- und/oder Unterteil (14a ,14b ) im Übergangsbereich vom Steg (14c ) zum Ober- und/oder Unterteil (14a ,14b ) Ausnehmungen (16a bis16d ) vorgesehen sind. - Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (
16a bis16d ) seitlich links und rechts neben dem Steg (14c ) ausgebildet sind. - Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (
16a bis16d ) als taschenförmige Nuten ausgebildet sind. - Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzprofil (
10 ) auf den Tragbügelkörper (2 ) aufgeclipst ist. - Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Komponente der Schutzschiene (
10 ) aus einem Kunststoff (Thermoplast oder Duroplast) besteht, während die zweite Komponente (14 ) aus einem thermoplastischen Elastomer oder aus Gummi besteht.
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