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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bearbeiten von Aufgabegut gemäß dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche 1 und 16.
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Derartige Vorrichtungen sind dem Gebiet der mechanischen Verfahrenstechnik zuzuordnen, deren Ziel die Bearbeitung und Umwandlung von Ausgangsstoffen zu einem vorbestimmten Endprodukt oder Zwischenprodukt für weitere Verfahrensschritte ist. Mögliche Arten der Bearbeitung und Umwandlung sind dabei die unterschiedlichen Möglichkeiten der mechanischen Zerkleinerung sowie das Agglomerieren, Mischen, Trennen, Coatieren, Trocknen, Kompaktieren und dergleichen. Das Aufgabegut kann unterschiedlicher Natur sein und betrifft im Wesentlichen Stoffe aus der organischen und anorganischen Chemie einschließlich Farben und Pigmente, der Nahrungsmittel- und Kunststoffindustrie sowie mineralische Stoffe. Der Einsatzbereich gattungsgemäßer Vorrichtungen ist dementsprechend groß, wobei eine Anpassung an die Besonderheiten des Aufgabeguts, des gewünschten Endprodukts und die Art der Bearbeitung durch geeignete Auswahl der Bearbeitungswerkzeuge und Einhalten vorgegebener Prozessparameter erfolgt.
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Aus Sicht des Betreibers solcher Vorrichtungen ist es wünschenswert, dass mit einer Vorrichtung zur Anpassung an unterschiedliches Aufgabegut und Aufgabenstellung möglichst mehrere Arten der Bearbeitung ausführbar sind, gegebenenfalls durch Austausch der für die Bearbeitung charakteristischen Maschinenkomponenten, um Investitionen in neue Maschinen und Maschinenkomponenten möglichst gering zu halten. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Vorrichtung von einem Einsatz auf einen nachfolgenden Einsatz umgerüstet werden kann, was im Sinne eines wirtschaftlichen Betriebs möglichst einfach und schnell vonstatten gehen soll.
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Ein anderer Aspekt, der an eine gute Zerlegbarkeit gattungsgemäßer Vorrichtungen anknüpft, ist die Reinigung der Vorrichtung. Vor allem in der chemischen und pharmazeutischen Industrie ist beim Wechsel des Aufgabeguts streng darauf zu achten, dass sich nicht Reste des zuvor bearbeiteten Guts mit dem nachfolgend zu bearbeitenden Gut vermischen, wodurch die Stoffreinheit des End- oder Zwischenprodukts beeinträchtigt wäre. Ähnliches gilt für die Nahrungsmittelindustrie, wo aus Gründen der Hygiene nach einem Stillstand oder Wechsel des Aufgabeguts eine gattungsgemäße Vorrichtung vollständig und gründlich zu reinigen ist. Ein einfaches Zerlegen und Zusammensetzen gattungsgemäßer Vorrichtungen ist daher nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus von Bedeutung, sondern hat darüber hinaus einen erheblichen Einfluss auf die Qualität des Endprodukts. Aus der
EP 0 226 900 A2 ist eine Mühle mit mehreren Mahlstufen bekannt, bei der ein zylindrisches Gehäuse einen Rotor koaxial umgibt. Das Gehäuse ist auf der einen Seite durch eine angeschweißte Bodenkonstruktion mit integrierter Material- und Luftzufuhr verschlossen. Auf der gegenüberliegenden Seite bildet ein über eine Flanschverbindung und Schraubbolzen mit dem Gehäuse verbundener Deckel den Gehäuseabschluss. Die Antriebswelle des Rotors ist beidseitig in Lagern im Bereich der Bodenkonstruktion und des Deckels gelagert. Der Rotor besitzt über seinen Umfang verteilte Mahlplatten, die mit einem Stator am Innenumfang des zylindrischen Gehäuses zusammenwirken. Die Zerlegbarkeit dieser Vorrichtung ist nur bedingt und mit erheblichem Montageaufwand gewährleistet. Ein Umrüsten der Vorrichtung auf wechselndes Aufgabegut ist aufgrund des damit verbundenen Aufwands wirtschaftlich uninteressant, so dass solche Vorrichtungen hauptsächlich bei gleichbleibenden Aufgabegut und Produktionsbedingungen eingesetzt werden.
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Zum Stand der Technik gehört ferner die
DE 23 53 907 C3 , die eine Prallmühle offenbart mit einem Gehäuse, innerhalb dessen ein kegelstumpfförmiger Rotor mit einer Vielzahl in etwa radial ausgerichteter Mahlwerkzeuge angeordnet ist. Die Antriebswelle für den Rotor ist lediglich einseitig im Bereich des Bodens gelagert. Das Gehäuse besteht aus einem mittleren hohlkegelstumpfförmigen, an der Innenseite einen Stator bildenden Element, das unten von einem Boden und oben von einem Deckel verschlossen ist. Boden und Deckel sind über Flanschverbindungen und nicht weiter dargestellte Schraubbolzen miteinander verbunden. Diese Mühle hat gegenüber der zuvor beschriebenem bereits den Vorteil, dass sowohl Deckel, als auch Boden demontierbar sind, was angesichts der vorhandenen Flanschverbindungen Jedoch noch immer mit einem beträchtlichen Arbeitsaufwand verbunden ist.
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In der
DE 36 05 773 A1 ist eine Mühle zur Zerkleinerung von Feststoffen aller Art offenbart mit einer Rückwand und einer Vorderwand, die zwischen sich einen U-förmigen Ring aufnehmen. Mittels axial verlaufender Schrauben werden Vorderwand und Rückwand miteinander verspannt und dabei der U-förmige Ring klemmend fixiert. In der Rückwand ist eine Antriebseinheit für den Rotor gelagert, der innerhalb des Gehäuses von einem Mahlrost umgeben ist. Das Aufgabegut wird über eine zur Rotationsachse konzentrische Öffnung in der Vorderwand aufgegeben und im Inneren des Rotors in radiale Richtung beschleunigt, wo es zwischen den Zerkleinerungswerkzeugen des Rotors und dem Mahlrost auf einen Durchmesser zerkleinert wird, der den radialen Durchtritt durch den Mahlspalt und im Weiteren den Abzug über eine bodenseitige Öffnung im Gehäuse ermöglicht.
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Damit vergleichbar ist die in der
DE 198 48 233 A1 beschriebene Zerkleinerungsvorrichtung, die ein unten offenes trommelförmiges Gehäuse besitzt mit einer Vorderseite, über welche die Beschickung der Vorrichtung mit Aufgabegut erfolgt, und einer Rückseite, in die die Lagerung für die Antriebswelle eines im Inneren der Gehäuses umlaufenden Rotors integriert ist. Der Rotor weist ein Schlägerrad auf, das über seinen gesamten Umfang von einem feststehenden Messerring umgeben ist. Das über eine konzentrische Öffnung in der Vorderseite zugeführte Aufgabegut wird im Inneren des Schlägerrads radial nach außen beschleunigt und zwischen den Schlagplatten des Schlägerrads und den Zerspanmessern des Messerrings zerkleinert, wobei die Späne radial durch den Messerring in den Ringkanal zwischen Messerring und Gehäuse eintreten und im Weiteren über die bodenseitige Öffnung im Gehäuse aus der Vorrichtung abgezogen werden.
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Eine Sichtmühle gemäß der
AT 233 363 B erlaubt ein gleichzeitiges Mahlen, Sichten und Fraktionieren. Die Sichtmühle besitzt ein Gehäuse mit einer Rückseite und einer von einer Tür gebildeten Vorderseite. Innerhalb des Gehäuses ist eine Rotorscheibe angeordnet, die über ihren Umfang mit plattenförmigen Mahlelementen besetzt ist, die unter Bildung einer Mahlzone von einer Mahlbahn umgeben. Über eine in der Vorderseite konzentrisch angeordnete Öffnung gelangt das Aufgabegut axial in den Wirkbereich der Rotorscheibe, von wo es radial nach außen in die Mahlzone getragen und nach ausreichender Zerkleinerung an einer Ringblende zwischen Rotorscheibe und Gehäuserückwand vorbeigeführt und über einen bodenseitigen Auslauf aus der Vorrichtung abgezogen wird. Zur Sichtung des der Vorrichtung zugeführten Aufgabeguts sind im Bereich der Gutzufuhr zwei konzentrische, radial überlappende Ringblenden vorgesehen, die ebenfalls eine Sichtzone bilden. Durch eine gegenseitige Verstellbarkeit der Ringblenden kann die Vorrichtung auf die Eigenschaften des Aufgabeguts und die des gewünschten Endprodukts eingestellt werden.
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Aus der
WO 92/ 18 248 A1 ist eine Mühle zum Mahlen von Getreide und anderen Feststoffpartikeln bekannt mit einem eine Mahlbahn aufweisenden Mahlraum und einem darin umlaufenden Rotor. Der Rotor umfasst eine zur Rotorachse orthogonale Scheibe, die den Mahlraum in eine obere und untere Kammer unterteilt. Sowohl die der unteren Kammer zugewandte Unterseite als auch die der oberen Kammer zugewandte Oberseite sind mit Luftschaufeln versehen, um einen Trägerluftstrom zu erzeugen, der das Mahlgut durch die Mühle fördert. Das zentral zugeführte Mahlgut gelangt nach ausreichender Zerkleinerung in der unteren Kammer zur weiteren Zerkleinerung in die obere Kammer und wird schließlich über einen tangential aus dem Mahlraum mündenden Gutauslauf aus der Mühle geleitet.
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Gegenstand der
DE 19 39 783 A ist eine Schlägermühle mit einem Gehäuse, das in seinem Inneren eine zylindrische Prallwand mit Prallrippen aufnimmt, die mit den frei schwingenden Schlägern eines im Gehäuse umlaufenden Rotors zur Zerkleinerung des Aufgabeguts zusammenwirken. Das Aufgabegut gelangt vom Guteinlauf zunächst in einen Leitraum, in dem es vorzerkleinert und mit Luft vermischt wird. Das Luft-Feststoffgemisch wird dann mittels mitrotierender Förderfinger in den Wirkbereich der Schläger und Prallbahn gebracht, wo es auf seine bestimmungsgemäße Größe vermahlen wird.
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Zudem offenbart die
DE 23 37 969 A eine Vorrichtung zum Brechen und Pulverisieren von Feststoffpartikeln. Die Vorrichtung umfasst ein zylindrisches Gehäuse, dessen Innenumfang von einer umlaufenden Prallwand mit Erhöhungen und Vertiefungen gebildet ist. Das Gehäuse beherbergt einen Rotor mit einer Rotorscheibe, welche die Feststoffpartikeln von einem achsnahen Zulaufbereich radial nach außen in den Bereich des Rotorscheibenumfangs fördert. Zentrifugalleitschaufeln an der Rotorscheibe beschleunigen dabei die Feststoffpartikel in Richtung der Prallwand.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, gattungsgemäße Vorrichtungen der mechanischen Verfahrenstechnik derart weiterzuentwickeln, dass ein Zerlegen und Wiederzusammensetzen erleichtert ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 16 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, durch einen modularen Aufbau und eine besondere Art und Anordnung der Spannmittel eine einfache und schnelle Zerlegbarkeit der Vorrichtung zu ermöglichen. Dies eröffnet für den Betreiber erfindungsgemäßer Vorrichtungen zunächst den Vorteil, durch Vorhalten nur weniger unterschiedlicher Maschinenkomponenten eine erfindungsgemäße Vorrichtung zerlegen und in einer neuen Konzeption wieder zusammenbauen zu können. Auf diese Weise kann eine Anpassung erfindungsgemäßer Vorrichtungen an äußere Bedingungen wie z.B. die Art und Qualität des Aufgabeguts, des Endproduktes sowie die Art der Bearbeitung vorgenommen werden, was vor allem bei wechselndem Aufgabegut von Bedeutung ist. Damit besitzen erfindungsgemäße Vorrichtungen gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten einen erheblich größeren Anwendungsbereich, Infolge kurzer Umrüstzeiten bleibt trotz Umbau einer Vorrichtung deren Wirtschaftlichkeit gewährleistet.
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Ein weiterer Vorteil erfindungsgemäßer Vorrichtungen zeigt sich bei der Durchführung von Reinigungsarbeiten, die in der Nahrungsmittelindustrie aus hygienischen Gründen und in der chemischen und pharmazeutischen Industrie bei jedem Produktwechsel erforderlich sind, um die Stoffreinheit des Endprodukts sicherzustellen. Eine einfache und schnelle Zerlegbarkeit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht es hier, die Maschinenkomponenten einzeln zu reinigen, so dass auch ansonsten schlecht zugängliche Stellen gut zu reinigen sind und sich der Reinigungserfolg einstellt. Durch die Zerlegung in einzelne Maschinenkomponenten können diese aufgrund ihrer geringeren Einzelgröße maschinell innerhalb einer Reinigungsvorrichtung gereinigt werden.
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Nicht zuletzt eröffnet eine einfache und schnelle Zerlegbarkeit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung Vorteile bei deren Wartung und Reparatur. Nach dem Zerlegen sind alle Maschinenbereiche gut zugänglich und schadhafte Teile können auf einfach Art und Weise ersetzt werden.
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Diese Erleichterungen sorgen letzten Endes für eine Überlegenheit der Erfindung gegenüber bekannten Vorrichtungen, nicht nur im Hinblick auf deren wirtschaftlichen Betrieb, sondern ebenso im Hinblick auf die Qualität der Bearbeitung und folglich des entstehenden Produkts.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung erstrecken sich die Spannmittel von einer Stirnwand des Gehäuses zur anderen und klemmen dabei ein Mantelelement, das den Rotor umschließt. Auf diese Weise kann allein durch Lösen der Spannmittel das Gehäuse einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in seine Komponenten zerlegt werden. Die Spannmittel können dabei sowohl innerhalb des Gehäusequerschnitts in entsprechenden Bohrungen als auch klammerartig außerhalb geführt sein.
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Ein vergleichbarer Vorteil ergibt sich gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung, bei der Spannringe im Bereich der Kontaktfuge der einzelnen Gehäusekomponenten am Außenumfang des Gehäuses umlaufen. Ringförmige Wulste am Außenumfang der einzelnen Komponenten, die paarweise zusammenliegen, ermöglichen durch Spannen des Spannrings eine einfache und schnell herzustellende Verbindung der einzelnen Gehäusekomponenten untereinander.
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Unabhängig davon kommt die einfache Zerlegbarkeit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ausführungsform zum Ausdruck, bei der Teile der Antriebseinheit, nämlich das Lagergehäuse und die darin gelagerte Antriebswelle, lediglich durch Einstecken von außen in eine Aufnahmeöffnung in einer Gehäusewand in Sollposition gebracht werden. Der Rotor braucht dann nur noch von der anderen Seite auf die Antriebswelle aufgesteckt und fixiert werden. Neben der schnellen Montage und Demontage der Antriebskomponenten bietet diese Ausführungsform der Erfindung den zusätzlichen Vorteil einer räumlichen Trennung der Antriebstechnik von der Bearbeitungstechnik. Auf diese Weise kommen nicht gekapselte Teile der Antriebstechnik zu keinem Zeitpunkt des Zerlegens der erfindungsgemäßen Vorrichtung in den Bereich des Bearbeitungsraumes, wo sie unter Umständen zur Verunreinigung des Guts führen könnten. In diesem Zusammenhang ist es zudem von Vorteil, die die Antriebseinheit aufnehmende Gehäusewand dickwandig auszubilden, um mit dem Einsetzen der Antriebseinheit einen biegesteifen Anschluss an das Gehäuse zu erreichen mit dem Vorteil einer hohen Rundlaufgenauigkeit des Rotors.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Ausführungsbeispiele betreffen eine Vorrichtung zum Zerkleinern von Aufgabegut in Form einer Mühle ohne die Erfindung auf Zerkleinerungsvorrichtungen einzuschränken. Vielmehr liegen im Rahmen der Erfindung sämtliche Vorrichtungen der mechanischen Verfahrenstechnik, wie sie eingangs erwähnt worden sind und die an den Sinn und Zeck der Patentansprüche anknüpfen.
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Es zeigt
- 1 einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit in das Gehäuse integrierten Spannmitteln,
- 2 einen Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit außenliegenden Spannmitteln,
- 3 einen Längsschnitt durch eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Spannmitteln in Form von Spannringen und
- 4 einen Querschnitt durch die in 1 dargestellte Vorrichtung entlang der Linie IV-IV.
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Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Erfindung am Beispiel einer Mühle, die stellvertretend für die unterschiedlichen Vorrichtungen der mechanischen Verfahrenstechnik steht. Eine solche in den 1 und 4 dargestellte Mühle 1 besitzt ein Gehäuse 2, das gebildet wird von einem entlang einer Achse 3 angeordneten hohlzylindrischen Mantelelement 4, das im vorliegenden Beispiel von ringförmig umlaufenden Kühlkanälen 5 durchzogen ist. Eine erste Stirnwand 6 und zweite Stirnwand 7 verschließen unter Bildung eines Mahlraums 8 die stirnseitigen Öffnungen des Mantelelements 4. Um ein passgenaues Zusammenfügen zu ermöglichen, sind an der dem Mahlraum 8 zugewandten Innenseite 9 der ersten Stirnwand 6 und Innenseite 10 der zweiten Stirnwand 7 zur Achse 3 koaxiale Ausdrehungen vorgenommen, in die das Mantelelement 4 mit seinem umlaufenden Rand formschlüssig eingreift.
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Radial nach innen in Richtung des Mahlraums 8 schließt sich an das Mantelelement 4 eine Mahlbahn 11 an, deren den Stator bildende Prallfläche eine axiale Riffelung aufweist. Die Mahlbahn 11 setzt sich im vorliegenden Beispiel aus acht Segmenten 13 zusammen, von denen jedes an seinem schmalen Rand einen bogenförmigen Leistenabschnitt 12 aufweist, mit dem es lagegenau in einer weiteren Ausdrehung an den Innenseiten 9 bzw. 10 der Stirnwände 6 bzw. 7 lagegenau fixiert ist.
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Die erste Stirnwand 6, das Mantelelement 4 und die zweite Stirnwand 7 besitzen sechs gleichmäßig über den Gehäuseumfang verteilte, zur Achse 3 parallel verlaufende, fluchtende Bohrungen 15, die in der ersten Stirnwand 6 als Passbohrungen mit einem Innengewinde ausgeführt sind. Jede Bohrung 15 nimmt einen Zuganker 16 auf, dessen Gewindefuß in der ersten Stirnwand 6 verankert ist, der im weiteren das Mantelelement 4 und die zweite Stirnwand 7 durchdringt und mit seinem Überstand auf der Außenseite der zweiten Stirnwand 7 mittels einer Kappenmutter 17 gespannt ist.
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Das Gehäuse 2 ist also lediglich von den Zugankern 16 zusammengehalten, die die erste Stirnwand 6 und zweite Stirnwand 7 unter Klemmung des Mantelelements 4 gegeneinander spannen. Formschlussmittel in der Kontaktfuge zwischen erster Stirnwand 6 und Mantelelement 4 sowie zweiter Stirnwand 7 und Mantelelement 4 gewährleisten eine koaxiale Anordnung der einzelnen Teile.
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Die erste Stirnwand 6 weist im Bereich der Achse 3 eine kreisförmige Öffnung 18 auf, in welche von außen ein zylindrisches Lagergehäuse 19 passgenau axial eingesteckt ist. Das Lagergehäuse 19 weist einen umlaufenden Ringflansch 20 auf, der als Anschlag gegenüber der Außenseite der ersten Stirnwand 6 wirkt und so die Einstecktiefe des Lagergehäuses 19 in den Mahlraum 8 begrenzt. Durch Zwischenfügen einer oder mehrerer nicht dargestellter Distanzscheiben ist die Einstecktiefe einstellbar, was bei hohlkegelstumpfförmigem Gehäuse und Rotor (nicht dargestellt) zugleich eine Weitenverstellung des Mahlspalts erlaubt. Im Bereich des Ringflansches 20 ist das Lagergehäuse 19 mit der ersten Stirnwand 6 verschraubt. Aufgrund der dickwandigen Ausbildung der ersten Stirnwand 6 entsteht somit eine biegesteife Aufnahme des Lagergehäuses 19.
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Im Lagergehäuse 19 ist eine Antriebswelle 21 innerhalb der Lagergruppen 22 drehbar gelagert, wobei die Rotationsachse der Antriebswelle 21 mit der Achse 3 zusammenfällt. Im Bereich des Austritts der Antriebswelle 21 aus dem Lagergehäuse 19 sieht man zur Kapselung des Lagergehäuses 19 Abdichtungen 23. Das außerhalb des Gehäuses 2 liegende Ende der Antriebswelle 21 trägt eine Mehrrillenscheibe 24 zum Anschluss an einen nicht weiter dargestellten Antrieb, beispielsweise an einen Elektromotor.
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Auf dem gegenüberliegenden Wellenzapfen 25 der Antriebswelle 21 sitzt ein Rotor 26 mit einem zylindrischen Grundkörper 27, von dem sich in drei axial gestaffelten Lotebenen zur Achse 3 Radialarme 28 in einheitlichem Umfangsabstand erstrecken. In axialer Richtung sind die drei Ebenen durch Ringkanäle 29 getrennt, die im Bereich der Radialarme 28 verlaufen und zur Bildung von Wirbelzonen radial nach außen offen sind.
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In Umfangsrichtung zwischen den Radialarmen 28 erstrecken sich über alle drei Ebenen axial fluchtende Schlitze 30, in die Mahlplatten 31 eingesteckt sind. Die Mahlplatten 31 erstrecken sich über die gesamte Länge des Rotors 26, d. h. jede Mahlplatte 31 ist über ihre Länge in den drei Ebenen zwischen jeweils zwei Radialarmen 28 gehalten.
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Die Lagesicherung der Mahlplatten 31 in axialer Richtung erfolgt durch Herstellung eines Formschlusses mittels einem zur Achse 3 konzentrischen ersten Verriegelungsring 32 und einem zweiten Verriegelungsring 33, die zu diesem Zweck im Querschnitt zwei leistenförmige Ansätze aufweisen, von denen einer in eine Nut am schmalen Rand der Mahlplatten 31 eingreift und der andere in eine Nut im Bereich der Radialarme des Rotors 26. Mit nicht weiter dargestellten Schrauben sind die Verriegelungsringe 32 und 33 am Rotor 26 befestigt. Der erste Verriegelungsring 32 dient gleichzeitig als Träger für gleichmäßig über den Umfang verteilte Flügel 34, mit denen ein Trägerluftstrom für den Materialtransport durch die Mühle 1 erzeugt wird.
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Die Beschickung der Mühle 1 mit Aufgabegut erfolgt über einen Zuführkanal 38, der exzentrisch in der ersten Stirnwand 6 angeordnet ist und an den von außen eine Zulaufleitung 39 anschließt. Im Mahlraum 8 mündet der Zuführkanal 38 in einen an der Innenseite 9 der ersten Stirnwand 6 angeordneten, zum Mahlraum 8 hin offenen Ringkanal 40. Der Ringkanal 40 läuft konzentrisch um die Achse 3 und besitzt in Umlaufrichtung des Rotors 26 im Bereich des Zuführkanals 38 seine größte axiale Höhe, die im weiteren Verlauf linear abnimmt und so dem Aufgabegut eine axiale Bewegungskomponente überträgt. Der Ringkanal 40 ist als Ganzes aus der dickwandigen ersten Stirnseite 6 herausgearbeitet, die also ein monolithisches Bauteil darstellt.
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Der Materialaustrag erfolgt über einen in die zweite Stirnwand 7 integrierten Auslauftrichter 41, der analog der Ringwand 40 als Ganzes aus der dickwandigen zweiten Stirnwand 7 herausgearbeitet ist. Dabei weist die Trichteröffnung zum Mahlraum 8 hin, während die Austragsöffnung 42 konzentrisch zur Achse 3 bündig mit der Außenseite der zweiten Stirnwand 7 endet und an die eine Ablaufleitung 43 angeschlossen ist. Die Durchströmrichtung des Aufgabeguts durch die Mühle 1 geben die Pfeile 44 an.
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2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die sich von der zuvor beschriebenen lediglich in der Art der Spannmittel zwischen erster Stirnwand 6, Mantelelement 4 und zweiter Stirnwand 7 unterscheidet. Zu diesem Zweck sieht man in 2 mehrere Spannbügel 45, die achsparallel zur Achse 3 entlang des Außenumfangs des Gehäuses 2 verlaufen. Die Bügel 45 besitzen ein erstes gekröpftes Ende 46, das die erste Stirnwand 6 untergreift, und ein zweites gekröpftes Ende 47, das mit einer axialen Gewindebohrung versehen ist. In die Gewindebohrung ist eine Spannschraube 48 eingedreht, die sich auf der Außenseite der zweiten Stirnwand 7 abstützt und dabei das Gehäuse 2 in axialer Richtung zusammenspannt. Durch die Anordnung mehrerer Bügel 45 ist somit ein gleichmäßiges Zusammenspannen des Gehäuses 2 möglich.
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Eine dritte Ausführungsform der Erfindung, die ebenfalls ein einfaches und schnelles Zerlegen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung erlaubt, ist in 3 gezeigt. Die dort dargestellte Mühle 1 entspricht wiederum der unter den 1 und 4 beschriebenen, die sich ebenfalls lediglich in der Art der Spannmittel unterscheidet. Bei der in 3 gezeigten Mühle 1 besitzen die erste Stirnwand 6 und das Mantelelement 4 in ihrer Kontaktfuge jeweils einen am Außenumfang umlaufenden Wulst 50, die somit paarweise zu jeder Seite der Kontaktfuge angeordnet sind. Eine entsprechende Ausbildung weisen die zweite Stirnwand 7 und das Mantelelement 4 im Bereich der dortigen Kontaktfuge auf. Durch die Anordnung eines im Querschnitt U-förmigen Spannrings 51, der mit seinen beiden Schenkeln die Wulste 50 aufnimmt, werden die erste Stirnwand 6 und die zweite Stirnwand 7 mit dem Mantelelement 4 axial verspannt.