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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Halterung zum Befestigen
von Gehäusen
für elektronische
Bauteile an einem Träger,
wie beispielsweise an Wand- oder sonstigen Seitenflächen. Insbesondere
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf solche Gehäuse beschrieben,
welche elektronische Bauteile aufweisen sowie einen Kühlkörper zum Kühlen dieser
Bauteile. Derartige Gehäuse
sollen dabei üblicherweise
universell eingebaut werden, so dass die Befestigung dieser Gehäuse teilweise
mit Problemen verbunden ist, da die Befestigungsmöglichkeiten
von den örtlichen
Gegebenheiten abhängen
und insbesondere manchmal nur geringe Einbauhöhen zur Verfügung stehen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Halterung
zum Anordnen derartiger Gehäuse
zur Verfügung
zu stellen, welche eine mehrseitige Montage und insbesondere eine
rückseitige,
links- und rechtsseitige Montage der Gehäuse bzw. Geräte ermöglicht.
Dabei soll unabhängig
von dem Befestigungsort eine einfache Montage möglich sein. Dies wird erfindungsgemäß durch
eine Halterung nach Anspruch 1 und eine Montageanordnung nach Anspruch
14 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine
erfindungsgemäße Halterung
zum Anordnen von Gehäusen
für elektronische
Bauteile an einem Träger
ist dabei fest mit einem Gehäuse
verbindbar und weist erste, zweite und dritte Ausnehmungen auf,
durch welche Schraubkörper
führbar sind,
um die Halterung an einem Träger,
wie beispielsweise einem Wandelement, zu befestigen. Erfindungsgemäß ist die
Halterung als Kühlkörper für die elektronischen
Bauelemente ausgeführt
und die Ausnehmungen sind derart angeordnet, dass durch die Ausnehmungen
Schraubkörper
in wenigstens drei unterschiedlichen Richtungen führbar sind.
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Damit
fungiert hier die Halterung selbst als Kühlkörper für die elektronischen Bauelemente.
Bei den Schraubkörpern
handelt es sich insbesondere um Schrauben und besonders bevorzugt
um handelsübliche
Schrauben. Die Ausnehmungen sind dabei erfindungsgemäß derart
räumlich
angeordnet, dass die besagten Schrauben in drei unterschiedlichen
Richtungen führbar
sind, wobei auch einander entgegen gesetzte Richtungen als unterschiedliche Richtungen
aufgefasst werden. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Halterung weitgehend
unabhängig
von räumlichen
Bedingungen an unterschiedlichen Wandabschnitte befestigt werden
kann. Eine derartige Halterung und damit das Gehäuse können sowohl an einer Rückwand des
Schaltschranks als auch an rechten bzw. linken Seitenteilen befestigt werden.
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Bevorzugt
reichen sowohl der oder die ersten als auch der oder die zweiten
als auch der oder die dritten Ausnehmungen alleine aus, um die Halterung
einschließlich
des Gehäuses
stabil an dem Träger
anzuordnen. Dies bedeutet, dass zur jeweiligen Montage nicht sämtliche
Ausnehmungen mit Schrauben versehen werden müssen sondern es genügt wenn
lediglich die ersten, die zweiten oder die dritten Ausnehmungen
mit Schrauben versehen werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform stehen wenigstens
zwei der unterschiedlichen Richtungen im wesentlich senkrecht zueinander.
Unter im wesentlichen senkrecht wird dabei verstanden, dass diese
Richtungen einen Winkel miteinander einschließen, der zwischen 80 und 100
und bevorzugt zwischen 85 und 95 besonders bevorzugt bei ca. 90
Grad liegt. Bevorzugt steht eine der Richtungen senkrecht auf den
beiden anderen Richtungen und die beiden anderen Richtungen erstrecken
sich entgegengesetzt zueinander. Auf diese Weise kann die Halterung
wahlweise an einem von drei Wandabschnitten angeordnet werden, wobei
bevorzugt zwei dieser Wandabschnitte parallel zueinander stehen
und der dritte Wandabschnitt senkrecht zu den ersten und zweiten
Wandabschnitten steht.
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Vorzugsweise
ist wenigstens eine Ausnehmung derart angeordnet, dass ein Schraubwerkzeug durch
diese Ausnehmung hindurch führbar
ist, um einen Schraubkörper, der
sich durch eine weitere Ausnehmung hindurch erstreckt, kontaktieren
zu können. So
ist es möglich,
dass beispielsweise die zweiten Ausnehmungen jeweils so angeordnet
sind, dass ein Schraubenzieher durch diese hindurchgeführt werden
kann, um eine Schraube anzuziehen, die sich wiederum durch die ersten
Ausnehmungen hindurch erstreckt. Auf diese Weise wird eine vereinfachte Montierbarkeit
der Halterung an dem Träger
erreicht, da es beispielsweise möglich
ist, dass eine Schraube, welche sich durch eine rechte Seitenwand
der Halterung erstreckt, von einer links einer linken Seitenwand
liegenden Position angezogen wird.
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Vorzugsweise
weist die Halterung eine Anlagefläche für das Gehäuse auf. Durch diese Anlagefläche wird
insbesondere auch eine hohe Kühlwirkung
bzw. Wärmeleitung
erreicht.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Halterung
wenigstens zwei parallele und beabstandet zueinander angeordnete
Seitenwände
auf, wobei an jeder Seitenwand wenigstens eine Ausnehmung angeordnet
ist. Dabei ist in einer der Seitenwände eine erste Ausnehmung angeordnet
und in der zweiten Seitenwand eine zweite Ausnehmung.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
erweitert sich die Halterung ausgehend von der Anlagefläche zu wenigstens
einer Ausnehmung hin. Auf diese Weise wird die Zugänglichkeit der
Ausnehmungen auch bei bereits an der Halterung montiertem Gehäuse verbessert.
Dabei erweitert sich die Halterung bevorzugt nur in einer Richtung,
beispielsweise in ihrer Breite. Besonders bevorzugt erweitert sich
die Halterung linear bzw. regelmäßig. Besonders
bevorzugt ist eine beidseitige Erweiterung vorgesehen, so dass die
Seitenwände
der Halterung eine im Wesentlichen (achsen) symmetrische Gestalt
aufweisen.
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Bevorzugt
sind die Ausnehmungen in einer senkrecht zu den Seitenwänden stehenden
Richtung hintereinander angeordnet. Auf diese Weise kann ein Schraubenzieher
durch die erste Ausnehmung geführt
werden um eine Schraube in der zweiten Ausnehmung zu kontaktieren.
Daher sind bevorzugt die Ausnehmungen deckungsgleich hintereinander
angeordnet. Unter Ausnehmungen werden einerseits Schlitze verstanden,
andererseits jedoch auch Durchbrüche
bzw. Löcher.
Bevorzugt ist die Halterung einteilig ausgebildet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind wenigstens
einige der Ausnehmungen deckungsgleich hintereinander in der besagten Richtung
angeordnet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind wenigstens
einige der Ausnehmungen Löcher,
insbesondere sind die ersten und zweiten Ausnehmungen als Löcher in
den Seitenwänden ausgeführt. Dabei
weisen besonders bevorzugt die Löcher
einen ersten Bereich mit einem kreisförmigen Querschnitt und einem
zweiten Bereich mit einem langlochartigen Querschnitt auf. Diese
beiden Bereiche gehen dabei ineinander über. Auf diese Weise ist es
möglich,
zunächst
Schraubverbindungen anzubringen und anschließend die Halterung in diese Schraubverbindungen,
die in dem Träger
eingeschraubt wurden, einzuhängen
um anschließend
die Halterung zu arretieren.
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Vorzugsweise
weist die Halterung genau zwei erste, genau zwei zweite und genau
zwei dritte Ausnehmungen auf. Auf diese Weise wird einerseits eine
hohe Montagefreundlichkeit erreicht auf der anderen Seite jedoch
eine hinreichende Stabilität,
da die Halterung jeweils durch zwei Ausnehmungen bzw. Löcher unabhängig von
den örtlichen
Gegebenheiten gesichert werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Montageanordnung für Gehäuse mit
einer Halterung der oben beschriebenen Art sowie einem an dieser
Halterung angeordneten Gehäuse
gerichtet. Dieses Gehäuse
ist dabei insbesondere zur Aufnahme elektronischer Bauelemente geeignet.
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Vorzugsweise
weist die Halterung wenigstens abschnittsweise eine höhere Breite
auf als das Gehäuse.
Auf diese Weise wird eine einfache Zugänglichkeit der Halterung für Montagezwecke
erreicht. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Halterung
wenigstens eine weitere Ausnehmung auf um das Gehäuse mittels
Schraubverbindungen an der Halterung anzuordnen.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen
ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen:
Dabei zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Anordnung mit
einer Halterung und einem Gehäuse;
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2a–2c drei
perspektivische Ansichten einer erfindungsgemäßen Halterung;
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3 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Halterung;
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4 eine
Draufsicht auf erfindungsgemäße Halterung;
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Anordnung.
Diese Anordnung weist eine Halterung 1 auf, an der ein
Gehäuse 10 angeordnet
ist. Im Inneren dieses Gehäuses 10 sind
(nicht gezeigte) elektronische bzw. elektrische Bauteile angeordnet
und Anschlüsse 15 ragen
aus dem Gehäuse 10 nach
außen. Das
Gehäuse
ist wiederum fest an der Halterung 1 angeordnet und die
Halterung 1 ist mittels nur schematisch dargestellter Schraubkörper 8 an
einem (nicht gezeigten) Träger,
wie beispielsweise einem Wandelement, angeordnet. Das Gehäuse 1 kann
dabei aus zwei Gehäusehalbschalen
zusammengesetzt sein.
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Das
Bezugszeichen 9 bezieht sich auf Schrauben, mit denen beispielsweise
Erdungsanschlüsse
an der Halterung 1 angebracht sein können. Die Halterung 1 ist
bevorzugt aus Aluminium hergestellt.
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Die 2a bis 2c zeigen
drei perspektivische Ansichten einer erfindungsgemäßen Halterung 1.
Diese Halterung 1 weist dabei zwei Seitenwände 22, 24 auf,
wobei in diesen Seitenwänden 22, 24 erste
Ausnehmungen 2 und zweite Ausnehmungen 4 angeordnet
sind. Dabei sind diese Ausnehmungen 2, 4, die
hier als Löcher
gestaltet sind, jeweils auf gleicher Höhe bezüglich der jeweiligen Wandungen 22, 24 angeordnet.
Diese Ausnehmungen 2 sind dabei derart angeordnet, dass
Schraubkörper
in der Richtung R1 durch die Ausnehmungen 2 hindurch geführt werden
können,
wobei diese Richtung R1 senkrecht zu der Wandung 22 verläuft. Die beiden
Ausnehmungen 4 können
verwendet werden, um die Halterung seitlich, genauer, linksseitig
montieren zu können.
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Das
Bezugszeichen 6 bezieht sich auf eine weitere (dritte)
Ausnehmung, welche für
eine rückseitige
Montage der Geräte
gedacht ist. Die Ausnehmungen 2, 4 sind dabei
so gestaltet, dass ein Schraubwerkzeug, wie ein Schraubenzieher,
beispielsweise durch die Ausnehmung 2 geführt werden kann
um eine Schraube anzuziehen, welche durch die Ausnehmung 4 geführt wurde.
Dabei sind die beiden Ausnehmungen 2 und 4 auch
soweit außen angeordnet,
dass eine Montage auch bei bereits befestigtem Gehäuse 10 (Vergleiche 1)
nicht behindert wird.
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Wie
in 2c gezeigt, sind die beiden dritten Ausnehmungen 6 hier
nicht als Löcher
sondern als nach außen
offene Ausnehmungen ausgeführt.
Dabei erstrecken sich die beiden Ausnehmungen 6 jeweils
in der gleichen Richtung. Auf diese Weise ist es möglich, die
Halterung 1 von oben her in zwei bereits in einer Wand
angebrachte Schrauben einzuführen und
anschließend
die Schrauben fest zu ziehen. Neben den beiden Seitenwänden weist
die Halterung 1 auch eine Anlagefläche 14 auf, die hier
im wesentlichen senkrecht zu den beiden Seitenwänden 22, 24 steht.
Auf dieser Anlagefläche 14,
die gleichzeitig der Kühlung
dient, wird wiederum das in 1 gezeigte Gehäuse 10 angeordnet.
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Das
Bezugszeichen R2 bezieht sich auf die Richtung, in der ein Schraubkörper durch
die Ausnehmung 4 geführt
werden kann und das Bezugszeichen R3 auf die Richtung, in der ein
Schraubkörper durch
die Ausnehmung 6 hindurch dringt.
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Das
Bezugszeichen 12 bezieht sich auf eine Ausnehmung, die
in dem Bereich der Anlagefläche 14 angeordnet
ist und durch welche hindurch ein Schraubwerkzeug geführt werden
kann um eine Schraube anzuziehen, welche durch die Ausnehmung 6 hindurch
geführt
wurde. Die Ausnehmung 6 ist wiederum an einem Steg 7 angeordnet,
der die beiden Seitenwände 22, 24 miteinander
verbindet und auf diese Weise auch zur Stabilität der Halterung 1 beiträgt.
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Das
Bezugszeichen 28 bezieht sich auf Kühlrippen, welche Bestandteil
der in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichneten Halterungen
sind. Daher wirkt die Halterung als Kühlkörper.
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Das
Bezugszeichen 26 bezieht sich auf Anlageflächen, bzw.
Bohrungen durch die weitere Schrauben geführt werden können, um
beispielsweise einen Erdungsanschluss an der Halterung 1 anzuschrauben.
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3 zeigt
eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Halterung. Man erkennt,
dass sich die Halterung 1 von oben nach unten hin erweitert. Das
Gehäuse 10 setzt,
wie in 1 veranschaulicht, im wesentlichen an der Anlagefläche 14 an.
Dies bedeutet, dass die Halterung eine höhere Breite B aufweist als
das (in 3 nicht gezeigte) Gehäuse (Breite b).
Auf diese Weise kann auch bei bereits angebrachtem Gehäuse eine
leichte Montage der Halterung an einer Wand oder an einem sonstigen
Träger
erreicht werden. Man erkennt weiterhin, dass die Ausnehmung 2 jeweils
einen kreisförmigen
Bereich 2a und einen langlochartigen Bereich 2b aufweist, wobei
diese Bereiche 2a und 2b ineinander übergehen.
Auch wäre
es möglich,
dass sich die Ausnehmungen 2, 4 jeweils aus zwei
kreisförmigen
Bereichen zusammensetzen. Durch den kreisförmigen Bereich 2a kann
dabei auch ein Schraubenkopf hindurchgeführt werden, so dass auf diese
Weise die Halterung auf bereits eingeschraubte Schrauben aufgesetzt
werden kann. Es wäre
auch möglich,
dass sich die beiden Ausnehmungen 2, 4 jeweils
aus kreisförmigen
Bereichen zusammensetzen.
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Es
wäre weiterhin
auch möglich,
an unterschiedlichen Wandungen bzw. Bereichen angeordnete Ausnehmunen 2, 4, 6 für die Montage
der Halterung 1 zu nutzen, beispielsweise die Halterung 1 über eine
Ausnehmung 6 und eine Ausnehmung 2 zu montieren.
Dies könnte
beispielsweise in solchen Fällen
sinnvoll sein, in denen nur eine Ausnehmung 6 sowie eine
Ausnehmung 2 zugänglich
sind.
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Daneben
wäre es
möglich, über die
unterschiedlichen Ausnehmungen weitere Bauteile an der Halterung
anzuordnen bzw. anzuflanschen. So könnte die Halterung beispielsweise
mit Hilfe der Ausnehmungen 6 an einem Wandelement angeordnet
sein und über
die Ausnehmungen 4, 2 könnten weitere Bauteile an der
Halterung angeordnet werden.
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Die
Ausnehmungen 6 sind dabei langlochartig ausgeführt. Damit
können
bevorzugt in keinem Bereich der Ausnehmungen 6 die Köpfe der
Schrauben 8 durch diese Ausnehmungen hindurchtreten.
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4 zeigt
bei einer Draufsicht von unten auf eine erfindungsgemäße Halterung 1.
Auch hier erkennt man wieder die beiden Ausnehmungen 6,
die jeweils zur Aufnahme von Schraubkörpern dienen.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Halterung
- 2
- erste
Ausnehmungen
- 2a,
2b
- Bereiche
der ersten Ausnehmungen 2
- 4
- zweite
Ausnehmungen
- 6
- dritte
Ausnehmungen
- 7
- Steg
- 8
- Schrauben
- 9
- Schrauben
für Erdungsanschlüsse
- 10
- Gehäuse
- 12
- Ausnehmung
- 14
- Anlagefläche
- 15
- Anschlüsse
- 22
- Wandung
- 24
- Wandung
- 26
- Bohrung
- 28
- Kühlrippen
- B
- Breite
(unterer Teil der Halterung)
- b
- Breite
(oberer Teil der Halterung)
- R1,
R2, R3
- Richtungen