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TECHNISCHES GEBIET, AUF DAS SICH DIE ERFINDUNG
BEZIEHT
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf die in eine Wand
einzulassenden oder vorstehend auf sie aufzusetzenden Schaltkästen, wie zum
Beispiel auf dem Dienstleistungsgebiet die elektrischen Verteilerkästen und
die Elektrogeräte
vom Typ Schalter, Wechselschalter oder Steckdose.
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Sie
betrifft genauer einen an einer beliebigen Wand zu befestigenden
Schaltkasten, der ein Gehäuse,
ein auf das Gehäuse
aufzusetzendes Element und Befestigungseinrichtungen aufweist, um das
Element fest mit dem Gehäuse
zu verbinden.
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TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND
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Derzeit
weisen die bekannten Schaltkästen vom
Typ Schalter, Wechselschalter oder Steckdose, die auf einer Wand
vorstehend aufzusetzen oder in diese einzulassen sind, allgemein
ein Gehäuse
auf, das eine Geräteeinrichtung
aufnimmt, die auf ein Geräteträger genanntes
Element montiert ist, das auf das Gehäuse aufgesetzt und durch verschiedene
Befestigungseinrichtungen befestigt wird. Ein bekannter Schaltkasten
wird durch die Druckschrift des Standes der Technik
GB-A-2 257 847 offenbart.
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Zum
Beispiel kann nämlich
der Geräteträger am Gehäuse mittels
einfacher Schrauben befestigt werden, deren Köpfe auf dem Träger aufliegen
und deren Gewindekörper
in im Gehäuse
vorgesehene Schächte
mit Innengewinde eingeschraubt werden.
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Ansonsten
kann der Geräteträger am Gehäuse mittels
seitlicher Befestigungskrallen befestigt werden, die von Befestigungsschrauben
betätigt
werden, die durch den Träger
hindurch eingeführt
werden. Die Befestigungsschrauben werden in diesem Fall mit dem
Begriff Krallenschraube bezeichnet. Wenn die Krallenschrauben auf
den Träger
angezogen werden, spreizen sich die Befestigungskrallen und verankern
sich in Aufnahmehohlräumen
des Gehäuses,
wodurch der Träger
auf dem Gehäuse
gehalten wird.
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Schließlich kann
der Geräteträger am Gehäuse mittels
einer Kombination von einfachen Schrauben und von Krallenschrauben
befestigt werden.
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GEENSTAND DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung schlägt
eine neue, einfach anzuwendende Befestigungseinrichtung vor, die
es vorteilhafterweise ermöglicht,
zwei Elemente des Schaltkastens in verschiedenen Stellungen zueinander
anzuordnen.
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Genauer
wird erfindungsgemäß ein Schaltkasten
vorgeschlagen, wie er eingangs definiert wurde, bei dem vorgesehen
ist, dass die Befestigungseinrichtungen einerseits eine Zahnstange,
die auf einer Innenseite einer Seitenwand des Gehäuses vorgesehen
ist, und andererseits eine Drehschraube aufweisen, die geeignet
ist, um in eine Aufnahme des Elements eingeführt zu werden und mindestens
eine Raste aufweist, die in der Lage ist, mit den Rasten der Zahnstange
in verschiedenen Positionen auf der Zahnstange zusammenzuwirken.
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So
können
dank der Erfindung die zwei Elemente des Schaltkastens einfach und
schnell aufeinander aufgesetzt werden. Außerdem können sie auf verschiedenen
Höhen zueinander
angeordnet werden, wodurch der Schaltkasten leicht an die Geometrie
der Wand angepasst werden kann, auf der er befestigt werden soll.
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Wenn
zum Beispiel die Wand eine durch eine Isoliertrennwand verstärkte Mauer
ist, kann man das Gehäuse
des erfindungsgemäßen Schaltkastens
in ein Einpassloch einpassen, das in der Mauer hinter der Isoliertrennwand
ausgeführt
wird, und das Element am Gehäuse
mittels des Zahnstangensystems derart befestigen, dass es auf der
Vorderseite der Isolierwand aufliegt.
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Gemäß einem
ersten vorteilhaften Merkmal des erfindungsgemäßen Schaltkastens weist die Drehschraube
mehrere Rasten mit gleichem Abstand auf.
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So
wird die Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Element von mehreren
Kontaktflächen
zwischen der Zahnstange und der Drehschraube gebildet, wodurch diese
Verbindung versteift wird.
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Gemäß einem
weiteren vorteilhaften Merkmal des erfindungsgemäßen Schaltkastens erstreckt sich
die Zahnstange über
die ganze Höhe
der Seitenwand des Gehäuses.
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So
können
die Drehschraube, und folglich das auf das Gehäuse aufzusetzende Element,
viele Stellungen bezüglich
der Zahnstange einnehmen. Genauer gesagt, entspricht der Bewegungsraum
des Elements bezüglich
des Gehäuses
dann theoretisch der Höhe
des Gehäuses;
die Gesamttiefe des Schaltkastens kann also theoretisch verdoppelt
werden.
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Vorteilhafterweise
sind die Auflageflächen der
Rasten der Zahnstange zum Boden des Schaltkastens hin angeordnet,
und die Auflagefläche
jeder Raste der Drehschraube ist zur Vorderseite des Schaltkastens
angeordnet.
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Gemäß einem
weiteren vorteilhaften Merkmal des erfindungsgemäßen Schaltkastens weist die Drehschraube
einen Kopf auf, der Betätigungsmittel der
Drehschraube enthält,
und die Aufnahme weist eine Auflagerandleiste für den Kopf auf.
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Dann
weist die Aufnahme vorteilhafterweise an der Rückseite der Auflagerandleiste
einen seitlich über
ein Fenster offenen Kanal auf, der es jeder Raste der Drehschraube
erlaubt, mit den Rasten der Zahnstange zusammenzuwirken.
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So
wird das Element gegen die Wand gehalten, indem es zwischen einerseits
der Wand selbst und andererseits der Drehschraube eingeklemmt wird,
die auf der Auflagerandleiste der Aufnahme aufliegt.
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Folglich
bilden unabhängig
von dem Element, das an der Wand befestigt wird, oder dem Gehäuse, das
in die Wand eingelassen wird, das Element und das Gehäuse eine
solide und unbewegliche Einheit in der Wand.
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Gemäß einem
weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung weist die Drehschraube
einen zylindrischen Körper
auf, der an seinem Ende mit einem gezahnten Bart versehen ist, dessen
Breite gleich dem Durchmesser des zylindrischen Körpers ist.
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So
weist jede Drehschraube wie ein Schlüssel ein Strangpressprofil,
den Bart, auf, der in der Lage ist, mit der auf dem Gehäuse angeordneten Zahnstange
zusammenzuwirken, wenn der Installateur sie um eine Vierteldrehung
dreht. Da die Dicke des Barts groß ist, haben außerdem jede
Raste der Drehschraube und die Rasten der Zahnstange eine große Kontaktfläche, was
zur Wirkung hat, die Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem auf dieses Gehäuse aufzusetzenden
Element zu versteifen.
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Vorteilhafterweise
ist der Grat jeder Raste der Drehschraube um die Achse des zylindrischen Körpers der
Drehschraube abgerundet.
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Auch
vorteilhafterweise sind jede Raste der Drehschraube und die Rasten
der Zahnstange abgeschrägt.
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So
können
die Rasten der Drehschraube sich frei in diejenigen der Zahnstange
einfügen,
wobei vermieden wird, dass ihre Seitenflächen sich blockieren, wenn
die Rasten der Zahnstange und diejenigen der Drehschraube ursprünglich in
der Höhe
zueinander versetzt sind. Außerdem
ermöglichen
es diese Abschrägungen
jeder Raste der Drehschraube, nur eine Seite, die gerade, nicht
abgeschrägte Seite,
in Kontakt mit einer Raste der Zahnstange zu haben, während die
abgeschrägten
Seiten der Rasten kontaktfrei bleiben, was verhindert, dass die
Rasten übermäßig gegeneinander
reiben.
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Vorzugweise
bildet der erfindungsgemäße Kasten
einen Verteilerkasten, der an einer beliebigen Wand zu befestigen
ist, dessen Element Befestigungswände für Geräteplatinen bildet.
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So
weist ein solcher Verteilerkasten, der dazu bestimmt ist, Schutzschalter,
Sicherungen und Schalter zu enthalten, vorteilhafterweise eine variable
Tiefe auf, die man leicht an die Tiefe des Einpasslochs anpassen
kann, um hinter den auf die Platinen aufgesetzten Geräten einen
maximalen Verkabelungsraum freizulassen, um dem Installateur den Verkabelungsvorgang
zu erleichtern.
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Gemäß einer
anderen vorteilhaften Anwendung der Erfindung bildet der Kasten
ein Elektrogerät,
das an einer beliebigen Wand zu befestigen ist, dessen Element einen
Geräteträger bildet,
der dazu bestimmt ist, eine Zierblendenplatte und einen Gerätesockel
zu tragen.
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So
kann diese Art von Kastengestaltung zum Beispiel bei den Schaltern,
den Wechselschaltern oder auch bei den Steckdosen angewendet werden, die
vorstehend auf einer Wand aufzusetzen oder in eine solche Wand einzupassen
sind.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG EINES
AUFÜHRUNGSBEISPIELS
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Die
nachfolgende Beschreibung unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen,
die als nicht einschränkende
Beispiele dienen, veranschaulicht, woraus die Erfindung besteht,
und wie sie durchgeführt werden
kann.
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In
den beiliegenden Zeichnungen zeigen:
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1 eine
auseinandergezogene Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schaltkastens;
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2 eine
Detailansicht in Perspektive der Befestigungseinrichtungen des Kastens
der 1;
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3 eine
schematische Ansicht in Perspektive unter einem anderen Detailwinkel
der Zone III der 2;
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4 eine
schematische Detailansicht in Perspektive der Befestigungseinrichtungen
mit Zahnstange des Kastens der 1;
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5 eine
auseinandergezogene Perspektivansicht einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kastens;
und
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die 6A und 6B Schnittansichten des
Kastens der 5, auf zwei verschiedenen Wandtypen
installiert.
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Vorab
wird angemerkt, dass die in den verschiedenen Figuren dargestellten,
gleichen oder ähnliche
Elemente der verschiedenen Ausführungsformen
so weit wie möglich
mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind und nicht jedes Mal
beschrieben werden.
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In
den 1 bis 6B sind zwei vorteilhafte Ausführungsformen
eines Schaltkastens 1 dargestellt.
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Der
Schaltkasten 1 ist entweder ein Verteilerkasten (siehe 1),
der verschiedene Elektrogeräte
wie Schutzschalter, Sicherungen und Schalter aufnimmt und schützt, oder
ein Elektrogerät
(siehe 5), das verschiedene Gerätemechanismen wie Steckdosen-,
Schalter- oder Wechselschalter-Mechanismen aufnimmt.
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Ein
solcher Kasten 1 kann senkrecht in der Tiefe eines Einpasslochs 101 angeordnet
werden, das in einer Wand 100 ausgearbeitet ist. Die Länge und
die Breite dieses Einpasslochs 101 werden durch die Länge und
die Breite des Kastens 1 bestimmt.
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Ein
solcher Kasten 1 kann ebenfalls vorstehend auf eine beliebige
Wand aufgesetzt werden.
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Der
Kasten 1 weist zwei unabhängige Elemente, nämlich ein
Gehäuse 10,
das hier dazu bestimmt ist, in das Einpassloch 101 eingefügt und eingepasst
zu werden, und ein Element 20, das auf das Gehäuse 10 an
der Vorderseite des Kastens 1 gegen die Wand 100 aufzusetzen
ist, sowie Befestigungseinrichtungen auf, um das Element 20 fest
mit dem Gehäuse 10 zu
verbinden.
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Genauer
gesagt, weist das Gehäuse 10 vier Seitenwände 11 und
eine Bodenwand 14 auf, die hier dazu bestimmt sind, gegen
die Wände
des Einpasslochs 101 positioniert zu werden.
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Die
Befestigungseinrichtungen weisen auf den Innenseiten von zwei der
gegenüberliegenden Seitenwände 11 des
Gehäuses 10 Zahnstangen 12 auf,
deren Rasten 13 dazu bestimmt sind, mit Drehschrauben 30 zusammenzuwirken.
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Das
Element 20 weist Aufnahmen 22 auf, die eingerichtet
sind, um die Drehschrauben 30 aufzunehmen. Diese Schrauben
sind dazu bestimmt, das Element 20 fest mit dem Gehäuse 10 zu
verbinden, indem sie mit Zahnstangen 12 zusammenwirken,
die fest mit dem Gehäuse 10 verbunden
sind.
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Wie
es die 2 und 3 genauer zeigen, sind die Rasten 13 der
Zahnstangen 12 des Gehäuses 10 über die
ganze Höhe
der Seitenwände 11 des Gehäuses 10 verteilt,
weisen zur Innenseite des Gehäuses 10 und
erstrecken sich entlang der Wand. Sie sind außerdem auf ihrer Vorderseite
abgeschrägt,
die zur Vorderseite des Kastens 1 weist, so dass sie ein dreieckiges
Profil haben.
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Wie
es besonders 4 zeigt, weisen die Drehschrauben 30 ihrerseits
drei getrennte Teile auf, einen zylindrischen Betätigungskopf 32 und
einen zylindrischen Körper 33,
der an seinem dem Kopf 32 gegenüberliegenden Ende einen gezahnten
Bart 34 trägt.
Der Kopf 32 und der zylindrische Körper 33 haben die
gleiche Achse V.
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Der
Kopf 32 weist auf seiner für den Benutzer zugänglichen
Vorderseite einen Schlitz 31 auf, der mit einem Werkzeug
zusammenwirken kann, zum Beispiel einem flachen Schraubendreher,
um die Drehschraube 30 um ihre Achse V zu drehen. Die Höhe des Kopfes 32 ist
gering bezüglich
der Höhe des
zylindrischen Körpers 33.
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Der
gezahnte Bart 34 ist seinerseits ein seitliches Strangpressprofil
des zylindrischen Körpers 33.
So weist dieser gezahnte Bart 34 insbesondere zwei parallele
Seitenflächen 34A, 34B auf,
die um eine Länge
getrennt sind, die dem Durchmesser des zylindrischen Körpers 33 entspricht.
Die Höhe
des gezahnten Barts 34 entspricht im Wesentlichen dem Drittel
der Höhe
des zylindrischen Körpers 33.
Das Ende dieses Strangpressprofils ist gezahnt.
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Der
Grat jeder Raste 35 ist um die Achse V der Drehschraube 30 abgerundet.
Diese Rasten 35, die über
die ganze Höhe
des gezahnten Barts 34 verteilt sind, erstrecken sich in
einer Ebene orthogonal zur Achse V der Drehschraube 30.
Sie sind außerdem
auf ihrer zum Ende der Schraube weisenden Rückseite abgeschrägt, so dass
auch sie ein dreieckiges Profil haben.
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Die
Rasten 13, 35 der Zahnstange 12 und der
Drehschraube 30 können
also zusammenwirken. Ihre Kontaktflächen sind diejenigen, die zur
Vorderseite des Kastens für
die Rasten 35 der Drehschraube 30, und zum Boden
des Kastens 1 für
die Rasten 13 der Zahnstange 12 angeordnet sind.
Die auf diesen Rasten 12, 35 hergestellten Abschrägungen ermöglichen
es insbesondere, die Rasten ohne Krafteinwirkung ineinanderzufügen, selbst
wenn sie ursprünglich
einen Höhenunterschied
haben.
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Gemäß einem
besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung kann das Element 20 mehrere Stellungen
bezüglich
des Gehäuses 10 einnehmen. Auf
diese Weise ist es vorteilhafterweise möglich, wenn das Gehäuse 10 in
der Wand 100 positioniert ist, und wenn das Element 20 gegen
die Wand 100 gegenüber
dem Gehäuse 10 positioniert
ist, sie unabhängig
von dem die zwei Elemente trennenden Abstand fest miteinander zu
verbinden.
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Wie
es insbesondere die 2 und 4 zeigen,
weisen die Aufnahmen 22, die dazu bestimmt sind, je eine
Drehschraube 30 aufzunehmen, global die Form eines zylindrischen
Kanals mit der Achse V auf, der seitlich mit einer Rille 24 versehen
ist, die dazu bestimmt ist, den Durchgang des gezahnten Barts 34 zu
ermöglichen,
wenn die Drehschraube 30 in der Richtung U in die Aufnahme 22 eingeführt wird.
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Jede
Aufnahme 22 weist außerdem
auf ihrer Vorderseite eine Mündung
von gleicher Höhe
wie die Höhe
des Kopfes 32 der Drehschraube 30 auf, die einen
Einführquerschnitt
besitzt, der geeignet ist, um den Kopf 32 aufzunehmen.
Dann weist die restliche Höhe
des Kanals eine abrupte Verengung ihres Querschnitts auf, die einen
Absatz bildet, der eine Auflagerandleiste 23 für den Kopf 32 besitzt.
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In
den 1 bis 4 ist eine erste Ausführungsform
des Kastens 1 dargestellt, der hier ein Verteilerkasten
ist, der dazu bestimmt ist, Elektrogeräte wie Schutzschalter und Sicherungen
aufzunehmen.
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In
dieser Ausführungsform
ist das Element 20 ein Rahmen 20, der aus einem
Stück durch
Formen eines Kunststoffs hergestellt wird, in dessen Innerem Platinen 25 befestigt
sind, die die Elektrogeräte
tragen.
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Genauer
gesagt, weist in dieser Ausführungsform
das Gehäuse 10 unter
seinen vier Seitenwänden 11 zwei
Wände auf,
die dazu bestimmt sind, oben und unten am Kasten 1 positioniert
zu werden, die eine Öffnung 11A aufweisen,
die für
den Durchgang von Elektrokabeln zur Verkabelung der Elektrogeräte bestimmt
ist. Außerdem
tragen die zwei anderen Seitenwände 11 des
Gehäuses 10 je
auf ihrer Innenseite zwei Zahnstangen 12 wie diejenigen,
die vorher beschrieben wurden, die mit dem Gehäuse 10 geformt werden.
Diese Zahnstangen 12 sind in der Nähe der vier Ecken positioniert,
die von den vier Seitenwänden 11 gebildet
werden.
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Der
Rahmen 20 weist vier Seitenwände 21 auf, die geeignet
sind, um auf den Seitenwänden 11 des
Gehäuses 10 zu
gleiten. Die Vorderseite dieser vier Seitenwände 21 wird von einer
Umfangsrandleiste 27 umrandet, die geeignet ist, sich auf
die Wand 100 aufzulegen.
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Vier
Aufnahmen 22 erstrecken sich außerdem über die ganze Höhe der Innenseiten
von zwei der Seitenwände 21 des
Rahmens 20. Diese Aufnahmen 22 sind auf dem Rahmen 20 so
positioniert, dass, wenn letzterer in das Gehäuse 10 eingefügt ist, die
Aufnahmen 22 gegenüber
den Zahnstangen 12 angeordnet sind.
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Wie
es die 1 und 2 zeigen, erstrecken sich diese
Aufnahmen 22 vorteilhafterweise über die ganze Höhe dieser
zwei Seitenwände 21. Hierzu
mündet
die Mündung
jeder Aufnahme 22 auf der Umfangsrandleiste 27,
und die verbleibende Höhe
der Aufnahme 22 ist seitlich durch ein Fenster 26 geöffnet, das
gegenüber
der Zahnstange 12 des Gehäuses 10 angeordnet
ist. Dieses Fenster 26 ermöglicht es den Rasten 35 der
Drehschraube 30, auf die Zahnstange 12 zuzugreifen.
Die Drehschraube 30 wird also über ihre ganze Länge von
der Aufnahme 22 geführt.
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Der
Rahmen 20 trägt
außerdem
innen die Platinen 25, die dazu bestimmt sind, die Elektrogeräte aufzunehmen.
Diese Platinen 25 weisen verschiedene Schienenformen auf
und sind in verschiedenen Tiefen auf dem Rahmen 20 je nach
dem Typ des Elektrogeräts
angeordnet, das dort befestigt werden soll.
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Wie
es genauer 1 zeigt, sind diese Platinen 25 zwischen
zwei Seitenwänden 21 des
Rahmens 20 angeordnet. Hierzu trägt der Rahmen 20 auf jeder
der Innenseiten dieser zwei Seitenwände 21 einerseits
Vorsprünge 28,
die die Befestigung einer ersten großen Platine 25 ermöglichen,
die dazu bestimmt ist, einen Hauptschutzschalter aufzunehmen, und
andererseits eine Längsschiene 29,
die die Montage einer oder mehrerer Querplatinen ermöglichen, die
für die
Befestigung von Sicherungen und/oder Sekundärschutzschaltern bestimmt sind.
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Der
Raum zwischen diesen Platinen 25 und dem Boden des Gehäuses 10 bestimmt
den Verkabelungsraum der Elektrogeräte.
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Da
der Rahmen 20 aufgrund der Zusammenwirkung der Drehschrauben 30 und
der Zahnstangen 12 vorteilhafterweise mehrere Stellungen
bezüglich des
Gehäuses 10 einnehmen
kann, kann die Tiefe des Kastens 1 präzise an die Tiefe des Einpasslochs 101 angepasst
werden, um einen maximalen Verkabelungsraum für die Elektrogeräte freizulegen.
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Da
der Kasten 1 aus einer reduzierten Anzahl von Bauteilen
besteht, ist seine Montage einfach und schnell.
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Der
Installateur ordnet nämlich
das Gehäuse 10 direkt
auf dem Rahmen 20 an und führt dann diese Einheit in das
Einpassloch 101 ein, das in der Wand 100 ausgearbeitet
ist, an der man den Kasten 1 befestigen möchte. Er
drückt
von Hand die Einheit derart ein, dass die Umfangsrandleiste 27 des
Rahmens 20 auf der Wand 100 aufliegt und dass
der Boden 14 des Gehäuses 10 in
Auflage gegen den Boden des Einpasslochs 101 kommt.
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Um
den Rahmen 20 solide mit dem Gehäuse 10 zusammenzubauen,
führt der
Installateur eine Drehschraube 30 in jede Aufnahme 22 ein.
Dieses Einführen
kann nur in einer einzigen Stellung durchgeführt werden, wobei der gezahnte
Bart 34 in die Raste 24 eingeführt werden muss. Der Installateur führt also
die Drehschrauben 30 in die Aufnahmen 22 ein,
bis der Kopf 32 jeder Schraube auf der Auflagerandleiste 23 ihrer
zugeordneten Aufnahme 22 aufliegt. Indem er die Drehschrauben 30 um
90° dreht, fügt der Installateur
die Rasten 35 dieser Schrauben in die Rasten 13 der
Zahnstangen 12 ein. Die große Anzahl von Rasten jeder Zahnstange 12 ermöglicht es,
die Drehschrauben 30 und folglich den Rahmen 20 auf
der gewünschten
Höhe zu
positionieren.
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Das
Gehäuse 10 und
der Rahmen 20 bilden dann eine starre Einheit mit einer
Höhe, die
im Wesentlichen der Tiefe des Einpasslochs 101 entspricht.
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Nach
diesem Einpassen kann der Installateur die verschiedenen Elektrogeräte des Kastens 1 verkabeln,
wodurch die Montage des Kastens 1 fertig gestellt wird.
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In
den 5 bis 6B ist eine zweite Ausführungsform
des Kastens 1 dargestellt, der hier eine Steckdose ist,
die an einer Wand 100 befestigt werden soll. Sie ist hier
in die Wand 100 eingepasst dargestellt, aber eine solche
Steckdose könnte
von dieser Wand 100 vorstehend aufgesetzt werden.
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In
dieser Ausführungsform
ist das Element 20 ein Geräteträger 20. Er ist im
Gegensatz zum Gehäuse 10 aus
einem Stück
durch Formen eines Kunststoffs hergestellt. Er weist die Form eines
Rahmens geringer Dicke auf, der eine quadratische Mittelöffnung hat.
Er besitzt also vier Schenkel 21', die dazu bestimmt sind, gegen
den Rand des Gehäuses 10 (6A)
oder gegen die Vorderseite der Wand 100 (6B)
anzuliegen.
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Wie
es 5 zeigt, weist dieser Geräteträger 20 Einrastmittel 25' auf, die an
jeder seiner Ecken angeordnet und dazu bestimmt sind, die Befestigung einer
Zierblendenplatte 70' zu
erlauben, die gegen die Wand 100 anliegt. Dieser Geräteträger 20 weist auch
(nicht dargestellte) Einschnappmittel für einen Sockel 27' einer Steckdoseneinrichtung
auf, auf den mittels einer Schraube 29C' eine Zierblendenplatte 28' geschraubt
ist, die einen Schacht 29' zum
Einführen
eines (nicht dargestellten) Steckers aufweist. Der Boden des Schachts 29' ist mit Löchern 29B' zum Einfügen der
Stifte des Steckers versehen und lässt den Erdstift 29A' der Steckdoseneinrichtung
vorstehen.
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Schließlich weist
der Geräteträger 20 in
der Mitte von zwei gegenüberliegenden
seiner Schenkel 21' eine
Aufnahme 22 mit einer Achse senkrecht zur Ebene seiner
Vorderseite auf. Diese Aufnahmen 22 erstrecken sich in
der Dicke des Geräteträgers 20 und
weisen also keine Höhe
gleich derjenigen einer Drehschraube 30 auf. So erstreckt
sich der zylindrische Körper 33 jeder
Drehschraube 30, die in jede Aufnahme 22 eingeführt ist,
frei unter dem Geräteträger 20.
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Der
Einrichtungs-Sockel 27' hat
eine angepasste Form, um die Drehschrauben 30 durchzulassen.
So weist er insbesondere eine Vertiefung 26A' auf zwei seiner Seitenflächen in
Verlängerung
jeder Aufnahme 22 des Geräteträgers 20 auf. Wenn
die Drehschraube 30 in ihre Aufnahme 22 eingeführt wird,
steht sie so von der Rückseite
des Geräteträgers 20 vor
und legt sich auf einer Seite auf die Vertiefung 26A' auf, um korrekt
gegen die Zahnstange 12 gehalten zu werden.
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Das
Gehäuse 10 weist
seinerseits hier ebenfalls vier Seitenwände 11 und eine Bodenwand 14 auf.
Es besteht aus einem Stück,
aber die zwei Zahnstangen 12, die es trägt, werden getrennt geformt. Sie
werden mit Hilfe von Schrauben 15' am Gehäuse 10 auf den Innenseiten
von zwei seiner gegenüberliegenden
Seitenwänden 11 befestigt.
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Die
Seitenwände 11 des
Gehäuses 10 weisen
außerdem
in an sich bekannter Weise einschlagbare Bereiche 17' auf, um Durchgangsöffnungen
für Elektrokabel
zur Verkabelung der Einrichtung zu bilden, die der Kasten 1 umschließt.
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Der
Geräteträger 20 kann
also aufgrund der Zusammenwirkung der Drehschrauben 30 und
der Zahnstangen 12 am Gehäuse 10 auf verschiedenen Höhen dieses
Gehäuses
befestigt werden. Das Gehäuse 10 kann
dann vorteilhafterweise auf verschiedenen Tiefen im Einpassloch 101 angeordnet
werden.
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Wie
es 6A zeigt, führt
der Installateur zur Montage dieses Kastens 1 das Gehäuse 10 in das
Einpassloch 101 ein, das in einer Wand 100 ausgearbeitet
ist. Vorzugsweise wird dieses Einführen derart durchgeführt, dass
das Gehäuse 10 mit
der Fläche
der Wand 100 bündig
ist.
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Dann
schraubt er die Zierblendenplatte 28' auf den Einrichtungs-Sockel 27'. Anschließend lässt er diese
erste Einheit auf dem Geräteträger 20 einschnappen
und verkabelt die Leitungsdrähte,
die aus der Wand 100 austreten. Die Gesamtheit dieser Bauteile
wird anschließend
so gegen die Wand 100 angeordnet, dass die Aufnahmen 22 des
Geräteträgers 20 im
rechten Winkel vor den Zahnstangen 12 des Gehäuses 10 angeordnet
sind.
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Um
den Geräteträger 20 solide
mit dem Gehäuse 10 zusammenzubauen,
führt der
Installateur die Drehschrauben 30 in ihre Aufnahme 22 ein.
Indem er die Drehschrauben 30 dreht, fügt der Installateur die Rasten 35 dieser
Schrauben in die Rasten 13 der Zahnstangen 12 ein.
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Wie
es die 6A und 6B zeigen,
ermöglicht
es die große
Anzahl von Rasten 13 jeder Zahnstange 12, die
Drehschrauben 30, und folglich den Geräteträger 20, auf der gewünschten
Höhe bezüglich des
Gehäuses 10 zu
positionieren.
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Insbesondere,
wenn die Wand 100 eine mit einer Isoliertrennwand 102' verstärkte Mauer
ist, kann das Gehäuse 10 bezüglich dieser
Isoliertrennwand 102' zurückversetzt
eingepasst werden, um korrekt in der Mauer gehalten zu werden. Diese
Positionierung des Gehäuses 10 wird
ermöglicht,
da der Geräteträger 20 in Abstand
zum Gehäuse 10 positioniert
werden kann und gleichzeitig mit Hilfe der Drehschrauben 30 fest
mit diesem verbunden ist.
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Schließlich lässt der
Installateur die Zierblendenplatte 70' auf dem Geräteträger 20 so einschnappen,
dass sie auf der Vorderseite der Isoliertrennwand 102' aufliegt, wodurch
die Montage des Kastens 1 fertig gestellt wird.